Der Finanzierungsüberschuss des Staates betrug im Jahr 2013 nach aktualisierten Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) rund 0,3 Mrd. Euro. Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen zusammen haben damit im zweiten Jahr in Folge einen leichten Finanzierungsüberschuss erzielt. Bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen (2.737,6 Mrd. Euro) ergibt sich daraus für den Staat eine Quote von +0,0%.
Bei diesen Ergebnissen handelt es sich um Daten in der Abgrenzung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 1995. Auf deren Grundlage wird die Entwicklung der Haushaltslage in den EU-Mitgliedstaaten überwacht.
Der Finanzierungsüberschuss ergibt sich aus der Differenz der Einnahmen (1.223,4 Mrd. Euro) und der Ausgaben (1.223,1 Mrd. Euro) des Staates. Aufgeteilt auf die staatlichen Ebenen gab es im Jahr 2013 beim Bund (–6,8 Mrd. Euro) und bei den Ländern (–3,0 Mrd. Euro) Finanzierungsdefizite. Diese waren jedoch nur noch halb so hoch wie im Jahr zuvor. Die Gemeinden erwirtschafteten einen Finanzierungsüberschuss von 3,5 Mrd. Euro nach 5,2 Mrd. Euro im Vorjahr. Bei der Sozialversicherung belief sich der Überschuss auf 6,6 Mrd. Euro nachdem im Vorjahr mit 18,3 Mrd. Euro der bis dahin höchste Wert seit Beginn der 1990er Jahre erreicht wurde. Der Rückgang des Überschusses bei der Sozialversicherung ist dabei wesentlich auf die Absenkung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung um 0,7 Punkte auf 18,9%, die Verringerung von Bundeszuschüssen und die Abschaffung der Praxisgebühr zurückzuführen.
In der für das europäische Verfahren bei einem übermäßigen staatlichen Defizit maßgeblichen Abgrenzung betrug der Finanzierungsüberschuss des Staates 0,2 Mrd. Euro. Der leicht geringere Überschuss resultiert dabei aus der Einbeziehung der Erträge und Aufwendungen aus Swapgeschäften und Zinsderivaten. Auch in dieser Abgrenzung liegt der Überschuss gemessen am Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen bei + 0,0%.
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