AssCompact suche
Home
Anzeige
21. April 2015
Haftungsrisiken in der bAV vermeiden

Haftungsrisiken in der bAV vermeiden

Für bAV-Vermittler ist heutzutage die „Haftung“ Pflichtthema in einem strukturierten bAV-Beratungsprozess. Neben höherer Sicherheit für ihre Firmenkunden können sie sich damit vom Produktverkauf lösen und sich erfolgreich von Mitbewerbern abgrenzen.

Nicht selten wird die betriebliche Altersversorgung (bAV) mit Haftungsrisiken für Arbeitgeber in Verbindung gebracht. Doch diesen Nebenschauplatz der bAV können Berater bewusst aufgreifen und in einen gezielten Ansatz in der Firmenkundenansprache umwandeln.

Versorgungsordnung beugt Haftungsrisiken vor

Ein Verstoß gegen gesetzliche Rahmenbedingungen der bAV (Betriebsrentengesetz), sowie hiermit verbundene Verhaltensnormen (Stichwort Gleichbehandlung) kann zu unvorhersehbaren Belastungen bei Arbeitgebern führen. Leistungsfähige Produkte reichen für einen erfolgreichen Vermittler heutzutage nicht mehr aus. Umfassende Aufklärungsarbeit, auch zu steuer- und arbeitsrechtlichen Fragen, gehört zwingend zum Repertoire einer qualifizierten bAV-Beratung um die Haftung für Arbeitgeber zu minimieren.

Mit einer Versorgungsordnung lassen sich Zweifelsfragen und Eckpunkte für eine bAV rechtssicher beantworten und fixieren. So lassen sich unter anderem folgende Rahmenbedingungen klären:

  • Wer gehört zum begünstigten Personenkreis?
  • Welcher ist der am besten geeignete Durchführungsweg?
  • Wie wird die Finanzierung gestaltet, gegebenenfalls auch mit Beteiligung des Arbeitgebers?
  • In welchem Umfang ist eine Entgeltumwandlung möglich, gegebenenfalls unter Einbeziehung von vermögenswirksamen Leistungen?
  • Welche Regelungen gelten bei entgeltfreien Zeiten im ruhenden Arbeitsverhältnis?
  • Wie sind die Regelungen bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers?
  • Welche Regelungen gelten beim Bezugsrecht?
  • Welche Regelungen sind zu beachten beim Datenschutz personenbezogener Daten?

 

Haftungsrisiken in der bAV vermeiden

 

Kompetenz beim bAV-Anbieter

Das Thema Haftungssicherheit ist daher auch ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl des bAV-Anbieters. Eine Hilfestellung bieten hier die Ratings unabhängiger Analyse-Häuser, so etwa das Kompetenz-Rating des Instituts für Vorsorge- und Finanzplanung. Dort wird neben den Teilbereichen Service, Verwaltung und Beratung auch der Teilbereich Haftung untersucht. Seit Jahren erzielt AXA hier ein „exzellentes“ Ergebnis; nicht zuletzt, weil die Gesellschaft den Prozess zur Haftungsminimierung zweistufig professionalisiert hat. Mit einer Checkliste können Vertriebspartner die wesentliche Ziele und Absichten des Arbeitgebers abfragen. In Stufe zwei werden dann standardisierte oder individualisierte Versorgungsordnungen durch die AXA-eigene bAV-Rechtsabteilung erstellt. Dies schafft die erforderliche Rechtssicherheit in der bAV-Beratung.