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06/2015
16. Juni 2015
Das gute Gefühl, alles geregelt zu haben
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Das gute Gefühl, alles geregelt zu haben

Wer zur Zielgruppe 50plus gehört, wird im näheren Umfeld immer häufiger Zeuge von Pflege- und Todesfällen. Wer miterlebt, welche Folgen ein solcher Fall für den Betroffenen oder dessen Angehörige haben kann, öffnet sich verstärkt der Frage nach dem, was dann eigentlich passiert. Zeit also, über eine Notfallplanung zu sprechen.

Nach aktuellen Erhebungen haben lediglich rund 25% aller Deutschen ab 18 Jahren ein Testament oder einen Erbvertrag gemacht. Noch geringer ist die Zahl derer, die geeignete Vorsorgemaßnahmen für ihren Tod, einen schweren Unfall oder gesundheitliche Beeinträchtigungen wie zum Beispiel bei Alzheimer oder Demenz gemacht haben.

Dabei müssen Hinterbliebene bei einem Trauerfall nicht nur ihre Trauer, sondern auch eine Menge organisatorischer Dinge bewältigen. Dazu zählen unter anderem die Beerdigung sowie die Kündigung von Verträgen und Versicherungen, Mitgliedschaften und Abonnements. Eventuell müssen die Hinterbliebenenrente oder Todesfallleistungen beantragt werden. Daueraufträge müssen gestoppt und Lastschriftermächtigungen widerrufen werden. Für beides ist jedoch eine Kontovollmacht notwendig.

Unabsehbare Folgen

Doch wie schon beschrieben, zu wenige treffen entsprechende Vorkehrungen. Das Leben hält aber oft böse Überraschungen bereit. Ein Unfall etwa kann als plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis das Leben in nur wenigen Sekunden auf den Kopf stellen. Und gerade wenn ältere Menschen stürzen oder stolpern, hat das oft schwerwiegende Folgen. An einen Krankenhausaufenthalt kann sich dann auch noch eine lange Reha anschließen. Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder ein Umzug in eine andere Wohnung oder ein Pflegeheim können ebenfalls die Konsequenzen eines solchen Unfalls sein.

Neben Todesfall oder schwerem Unfall gibt es weitere Schicksalsschläge. So kann das Leben eines Menschen und das seiner Angehörigen auch durch einen Schlaganfall oder einen Herzinfarkt völlig aus den Fugen geraten. Pro Jahr erleiden deutschlandweit rund 200.000 Menschen einen Schlaganfall. Jeder Vierte von ihnen stirbt innerhalb eines Jahres. Weltweit ist der Schlagfall die zweithäufigste Todesursache. In Deutschland steht er hinter dem Herzinfarkt und Krebs auf Rang 3.

Sensibilisierung des Kunden

Auch wenn über diese Themen niemand gerne spricht, sind sie wichtig. Deshalb sollten Vermittler ihre Kunden für die Themen Vorsorge und Notfallplanung sensibilisieren. Wer seinem Kunden aufzeigt, welche Folgen und Situationen auf ihn und seine Angehörigen zukommen können, findet schnell Gehör und der Kunde öffnet sich für Maßnahmen, mit denen negative Auswirkungen vermieden werden können. Schließlich ist es ein gutes Gefühl, alles geregelt zu haben.

Dies gilt auch für eine der großen Entwicklungen unserer Zeit: die Alzheimer-Krankheit. Die neurodegenerative Alzheimer-Erkrankung, die meist bei Menschen ab dem 65. Lebensjahr auftritt, ist die Ursache für rund 60% der ca. 24 Millionen Demenzerkrankungen weltweit. Wenn diese Erkrankung diagnostiziert wird, haben die Betroffenen oft bereits Gedächtnislücken und sind in ihrem Sprachvermögen eingeschränkt. Spätestens jetzt ist es an der Zeit vorzusorgen, um wichtige Entscheidungen noch selbst treffen zu können oder einen geeigneten Vertreter dafür zu bestimmen.

Vollmachten, Verfügungen und Betreuung

Worüber sollte also ein Vermittler mit seinem Kunden sprechen? Auf jeden Fall über eine (Vorsorge-)Vollmacht. Mit ihr wird eine Person bevollmächtigt, für den nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgeber finanzielle und rechtsgeschäftliche Entscheidungen vorzunehmen. Dann sollte über die Wünsche gesprochen werden, was im Fall einer schweren Krankheit getan werden soll. So werden in der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankerten Patientenverfügung die medizinischen Behandlungswünsche eines Patienten festgehalten, die sich in der Regel auf lebensverlängernde und -erhaltende Maßnahmen beziehen. Die Patientenverfügung kommt dann zum Tragen, wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, seine Wünsche selbst zum Ausdruck zu bringen.

Zudem sollte der Vermittler dem Kunden raten, mit einer Betreuungsverfügung eine Person des Vertrauens als Betreuer für den Fall des Falles zu bestimmen. Es sollte aber auch festgelegt werden, wer auf keinen Fall Betreuer werden soll. In einer Betreuungsverfügung kann außerdem festgelegt werden, welche Gewohnheiten ein Betreuer respektieren soll und welches Seniorenheim gewünscht wird. Liegt keine Betreuungsverfügung vor und gibt es keine direkten Hinterbliebenen, bestellt das Gericht einen Betreuer.

Mit einem Griff alles zur Hand

Sind alle Entscheidungen getroffen und die entsprechenden Unterlagen erstellt, ist das Einrichten eines übersichtlichen Notfall-Ordners, der die Vollmachten und Verfügungen enthält, eine weitere gute Vorbereitung. Denn nur so sind im Ernstfall die Dokumente sofort verfügbar.

Neben Vollmachten und Verfügungen gehören folgende Dinge in einen gut sortierten Notfall-Ordner:

  • Vertragsunterlagen (Versicherungsverträge, Mietverträge und Leasingverträge)
  • medizinische Dokumente (Krankenakten, Organ- oder Gewebespendeausweis)
  • persönliche Daten (Familienstammbuch, Kontaktdaten von Angehörigen und engen Freunden sowie ein Hinweis, wo Passwörter zu finden sind)
  • Abonnements (Zeitungen und Zeitschriften) und Mitgliedschaften (Vereine und Verbände)
  • Dokumente zur privaten Vorsorge und Absicherung

Das gute Gefühl, alles geregelt zu haben

Versorgungslücken, Pflege und Absicherung

Neben den bereits genannten Vorkehrungen sollten Vermittler dann mit den Kunden, die sich in dieser vorbereitenden Lebensphase befinden, über deren Versorgungslücken und über die Pflegeversicherung sprechen. Und wenn die Beratung das Risiko der Pflegebedürftigkeit erreicht hat, sollte sich der Vermittler vom Kunden auch den Namen eines „Wunsch-Dienstleisters“ geben lassen, der dann weitere Pflegedienste übernehmen soll. Beratungsbedarf gibt es aber auch in Fragen des Sterbegelds, der Unfallversicherung oder auch der Geldanlage und möglicher Sparverträge.

Was ist eigentlich mit dem Vermittler?

Immer mehr Vermittler nehmen sich aktuell des Beratungsfelds Vollmachten und Verfügungen an. Oft vergessen sie aber, dass sie auch selbst für den Notfall vorsorgen müssen. Selbstständige Vermittler und Versicherungsmakler sind Unternehmer und tragen daher eine große Verantwortung. Das wirft Fragen auf wie etwa: Was passiert mit dem Unternehmen, wenn der Inhaber aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit ausfällt? Wie lange läuft eigentlich der Mietvertrag für die Büroräume? Wer übernimmt das Vermittlerbüro vorübergehend? Wer hat eine Vollmacht für die Geschäftskonten? Und oft vergisst der Vermittler selbst, sich um eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht zu kümmern. Ein Notfallordner ist also auch für ihn und seine Angehörigen von unschätzbarem Wert.

Den Text lesen Sie auch in AssCompact 06/2015, Seite 110f.