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26. August 2015
Stuttgarter bAV-Tarife mit „Restkapitalisierung“

Stuttgarter bAV-Tarife mit „Restkapitalisierung“

Für verschiedene Tarife ihrer DirektRente und ihrer Rückdeckungsversicherung bietet die Stuttgarter Lebensversicherung nun die Option „Restkapitalisierung“ an. Diese ermöglicht eine höhere Todesfallleistung nach Rentenbeginn.

Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. bietet ihren Kunden seit Juli 2015 neben der „Rentengarantiezeit“ eine neue Option der Todesfallsicherung nach Rentenbeginn im bAV-Bereich an: Ab sofort ist auch die Option „Restkapitalisierung“ für die DirektRente und die Rückdeckungsversicherung möglich. Klaus-Peter Klapper, Leiter Produkt- und Vertriebsmarketing, erläutert: „Die ,Restkapitalisierung’ ist dann attraktiv, wenn der Kunde Wert auf eine hohe Leistung für seine Hinterbliebenen legt. Im Gegenzug erhält er eine geringere Altersrente. Die einmalige Kapitalabfindung hingegen ist bei beiden Varianten gleich hoch.“

Die Stuttgarter zieht zur Berechnung der Hinterbliebenenleistung das zum Rentenbeginn vorhandene Kapital heran, abzüglich bereits gezahlter vereinbarter Renten. Als Alternative dazu steht den Kunden weiterhin die „Leistung aus Rentengarantiezeit“ zur Verfügung. Zwischen beiden Systemen können Kunden bis zum Rentenbeginn jederzeit flexibel wechseln.

Die Option „Restkapitalisierung“ ist für folgende bAV-Produkte der Stuttgarter wählbar: DirektRente classic (Tarife 37 und 38), DirektRente performance-safe (Tarife 88BO und 88ML), sowie Rückdeckungsversicherung für Pensionszusagen und Unterstützungskassen-Lösungen (Tarife 33Ro, 33Roi, 33Rm). (ad)