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15. Oktober 2015
Solvium startet Containerinvestment für „alle“ Vermittler

Solvium startet Containerinvestment für „alle“ Vermittler

Solvium Capital bringt ein neues Direktinvestment auf den Markt. Das Container Invest 13–05 richtet sich an Vermittler mit Zulassung nach § 34c § 34d und § 34f. Investoren erhalten für die Container jährliche Mietzahlungen von bis zu 10,2%. Die Laufzeit von drei Jahren kann von Anlegern zwei Mal auf insgesamt bis zu sieben Jahre verlängert werden.

Solvium Capital bringt in der gewohnten Form des Direktinvestments in Container das neue Angebot Container Invest 13–05 auf den Markt. Das Hamburger Unternehmen will mit der Produktvariante „feste Miete und Rückkaufangebot zum Laufzeitende“ alle interessierten Vermittler mit der Gewerbeerlaubnis nach § 34c, § 34d und § 34f erreichen. In der Standardvariante läuft Container Invest 13–05 drei Jahre und die Investoren erhalten Mietzahlungen von jährlich 10,2%. Sie können mit einer Rendite von 4,7% rechnen. Das Volumen ist derzeit auf gut 4 Mio. Euro begrenzt ist.

Verlängerbar auf bis zu sieben Jahre

Am Ende der Laufzeit macht Solvium Capital den Investoren ein Rückkaufangebot, das sich an den kalkulierten Restwerten orientiert. Solvium Capital räumt dem Investor die einseitige Option ein, zweimal um jeweils zwei Jahre den Verwaltungsvertrag mit identischen Mietzahlungen zu verlängern. Die Rendite steigt somit, wenn Investoren die Verträge verlängern. Bei fünf Jahren Laufzeit erhöht sich die Rendite auf jährlich 5,0% und bei sieben Jahren auf 5,4%. Zudem erhalten Investoren bereits nach 18 Monaten ein erstes Angebot zum Rückkauf der Container.

Klassische Angebote bleiben im Programm

„Wir erweitern mit diesem Angebot unsere Produktpalette“, kommentiert Solvium-Geschäftsführer André Wreth. „Rund 80% des Marktes für Containerinvestments läuft nach diesem Modell. Die Nachfrage bei Vertrieben und Investoren ist konstant hoch, also bieten wir es jetzt auch an. Jeder Berater, der in der Vergangenheit Containerinvestments vermitteln durfte, kann das auch weiterhin tun, egal ob er eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c, § 34d oder § 34f hat.“ Neben dem neuen Angebot werde es bei Solvium aber weiterhin Angebote mit festem Rückkaufpreis geben, mit Kapitalerhalt oder Kapitalverzehr, mit Absicherung oder ohne. (mh)