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Private Haftpflicht

Dinos, Uhren und Design: Kunst und Sammlungen versichern

Neben den klassischen Kunstwerken hat es die Mannheimer immer öfter auch mit Sammlungen von Designermoden und naturwissenschaftlichen Exponaten zu tun. Neben den Produkten unter der Marke ARTIMA setzt die Mannheimer aber in der Kunstversicherung vor allem auf Know-how und Betreuung.

Interview mit Birgit Rolfes, Kunsthistorikerin M.A. und Leiterin ARTIMA bei der Mannheimer Versicherung
Frau Rolfes, die Mannheimer zählt zu den ältesten Kunstversicherern in Deutschland. Geben Sie uns doch bitte einen kurzen Abriss zur Geschichte.

Die Mannheimer Versicherung wurde im 19. Jahrhundert als Transportversicherer von den hier ansässigen Kaufleuten gegründet, die für den eigenen Bedarf eine Transportversicherung für ihre Schiffsladungen und Schiffe benötigten, die vom Mannheimer Hafen aus in die Welt fuhren. Mittlerweile gehört die Mannheimer zum Continentale Versicherungsverbund und hat sich auf die Bedarfe besonderer Zielgruppen spezialisiert. Seit über 30 Jahren lebt sie eine Markenphilosophie, in der Service und Know-how für die Preziosen der Kunden im Vordergrund stehen. Wir versichern unter verschiedenen Marken besondere Zielgruppen. So ist beispielsweise die Marke BELMOT unser Spezialist für Oldtimer, ARTIMA für die Kunstversicherung und NAUTIMA für Boote.

ARTIMA ist heute in Bezug auf Fachpersonal, hier meine ich insbesondere unsere Underwriter, als auch in Bezug auf Kapazitäten und Produkte einer der wichtigsten Kunstversicherer in Deutschland. Wir beschäftigen zehn Kunsthistoriker bundesweit, die sich auf Augenhöhe mit unseren Kunden und Vertriebspartnern austauschen. Sie sind zudem gut in der Sicherungs- und Versicherungstechnik ausgebildet, damit sie unsere Kunden engmaschig und serviceorientiert betreuen können.

Wie sieht die Produktwelt von ARTIMA aus?

Wir beschäftigen uns mit allen Komponenten des Kunstmarktes. Wir versichern Künstler, Restauratoren, Museen und andere Ausstellungsinstitutionen sowie, sehr wichtig für uns, private Sammler. Und das jeweils mit einem speziellen Bedingungswerk.

Für eine besondere Gruppe innerhalb der Sammler haben wir kürzlich ein weiteres eigenes Produkt aufgelegt: eine Allgefahrenversicherung für Modellfahrzeuge aller Art. Das erschien uns notwendig, um den besonderen Versicherungsbedarf für die Modelllandschaften und die Außenbahnen passgenau abzubilden. In Zusammenarbeit mit Spezialisten aus der Modellbahnwelt sind wir in diesen ganz eigenen spannenden Kosmos der historischen und aktuellen Spielwelten eingetaucht.

Sie sagten vorhin, Sie seien einer der personalstärksten und ältesten Kunstversicherer. Ist denn der Wettbewerb relativ stabil oder ändert sich das Angebot stetig?

Der Kunstversicherungsmarkt ist nicht wirklich transparent, da Versicherer Kunstkunden in verschiedensten Sparten und Produkten absichern, bei denen nicht immer gleich der Bezug zur Kunstversicherung ersichtlich ist. Einige Entwicklungen lassen sich trotzdem beschreiben. Es gibt nach wie vor große Player, die wie ARTIMA kontinuierlich seit langer Zeit am Markt präsent sind. Daneben tauchen immer mal wieder neue Namen auf und manchmal verschwinden sie dann auch wieder. Hier kann man gut beobachten, was sich im Wettbewerb tut und wer sich etabliert.

Simpel gefragt: Ist es schwer, Kunst zu versichern?

Es kommt auf die Perspektive an. Für uns ist es nicht schwer, „Kunstkunden“ zu versichern. Manche Versicherungsberater oder Kunden sind aber noch unerfahren und haben deshalb großen Respekt vor dem Know-how, das mit der Kunstversicherung einhergehen muss. Aber da stehen wir immer mit all unserem Fachwissen zur Seite. Unsere Vertriebspartner werden geschult und einige Maklerhäuser sind selbst sehr spezialisiert. Für den weniger geübten Vermittler scheint es dagegen schwer zu sein, den Spezialbedarf eines „Kunstkunden“ zu erkennen. Da besteht die große Gefahr, dass Sammlungen, Galerien oder Restauratoren auf Basis von ganz normalen Sachinhaltsbedingungen versichert werden oder im Rahmen von Standard-Hausratdeckungen.

Gehen Ihre Underwriter denn bei der Risikoanalyse mit?

Ja, in Zusammenarbeit mit einem Vertriebspartner führen wir eine Besichtigung bei einem Neukunden durch. Bei Sammlern nehmen wir zusammen mit dem Kunden dessen Kunstgegenstände auf. Im Nachgang erarbeiten wir eine Liste, in der wir Versicherungswerte vorschlagen, die wir mit dem Sammler besprechen, um gemeinsam vereinbarte Versicherungswerte festzulegen. Ein weiterer wichtiger Aspekt während der Besichtigung ist die Begutachtung der vorhandenen Sicherungen. Wir beraten hier gerne, damit der Kunde und sein Besitz bestmöglich geschützt sind und wir damit auch die besten Beiträge anbieten können.

Teilweise bieten Maklerunternehmen selber solch eine umfangreiche Betreuung und arbeiten dafür mit eigenen Kunsthistorikern am Markt. Wenn der Spezialmakler bereits die Risikoeinschätzung und die Kunst-Listen erstellt hat, kann unsere Besichtigung dann entsprechend kürzer ausfallen.

Sammler machen den Großteil Ihrer Kundengruppe aus. Gibt es bei den Sammlungen große Veränderungen?

Hier ist tatsächlich eine interessante Veränderung zu beobachten. Kunden haben ihr Kaufverhalten deutlich in Richtung gezielter Investition gewandelt und sammeln verschiedenste Objekte, die zu ihrem Lifestyle passen. Vor 20 Jahren hat ein Großteil der Kunden beispielsweise eher auf traditionelle Wohnkultur mit Korpussilber, umfangreichem Silberbesteck, Antiquitäten und historischen Bildern Wert gelegt. Heute umgeben sich die Menschen eher mit modernen Klassikern des 20. Jahrhunderts, zeitgenössischer Kunst und drücken in ihrem Alltagsumfeld durch Designermoden, Handtaschen und Uhren ein anderes Sammlungsbewusstsein aus. So ist bekanntermaßen um Sneaker und teure Handtaschen ein großer Hype entstanden.

Wird es nicht schwieriger, die Abgrenzung zwischen Hausrat und Kunst zu finden?

Diese Schwierigkeit ist schon manchmal gegeben, da sehr viel mehr als nur bildende Kunst gesammelt wird und Sammlungsobjekte im Alltag genutzt werden. Das hängt dann von mehreren Faktoren wie zum Beispiel der Nutzung, Aufbewahrung, Wertigkeit ab. Die Sammlungsobjekte sollten mit Blick auf Mindestbeiträge einen Wert ab 30.000 Euro haben, damit eine Kunstversicherung zum Tragen kommen kann.

Der Wert eines Kunstwerkes kann schnell fallen oder steigen. Was bedeutet das für die Versicherungswerte?

Jetzt sprechen Sie das spannende Thema Neubewertung für gelistete Sammlungsobjekte an. Im Allgemeinen ist es sinnvoll, wiederkehrend etwa alle drei Jahre eine Prüfung der einzelnen Versicherungssummen vorzunehmen. In diesem Zeitraum entwickelt sich der Markt einzelner Künstler und Objekte manchmal erheblich nach oben oder unten und teilweise bleiben Werte auch stabil.

Informationen zu positiven Wertentwicklungen nehmen die Kunden im Allgemeinen freudig auf. Es braucht jedoch etwas Fingerspitzengefühl, seinem Sammler zu erklären, wenn das Gegenteil eingetreten ist. Aber es ist unser Verständnis von Seriosität, in beide Richtungen zu beraten, und dann stellt es sich als großer Vorteil heraus, dass unsere Underwriter die Kunden und deren Sammlungen persönlich kennen.

Hat sich mit der Veränderung der Sammlungen auch die Zielgruppe erweitert?

Uns erreichen mittlerweile viele Sammlungsanfragen auch aus dem gehobenen Design- als auch technischen und naturwissenschaftlichen Bereich. Auch hier hat sich ein gut verlaufender Markt mit Rekordverkäufen von zum Beispiel Dinosaurier-Skeletten entwickelt. Wissenschafts- und technikbegeisterte Sammler bereichern unseren Bestand und führen uns spannende Sammlungsgebiete vor. Insofern beantworte ich Ihre Frage entschieden mit ja.

Planen Sie aktuell Überarbeitungen Ihrer Konzepte?

Wir sind gerade dabei, unsere beiden „dienstältesten“ Bedingungswerke zu überarbeiten, damit Restauratoren und Künstler zukünftig auf breiterer Basis versichert werden können. Für Künstler gibt es nun Bausteine für die Versicherung von Medienkunst; Betriebseinrichtungen von Restauratoren und Künstlern sind zukünftig umfangreicher abgesichert und die automatisch mitversicherten Kosten sind erweitert und angehoben worden.

Unsere Produkte für private Sammler werden regelmäßig überarbeitet. Neben dem reinen Bedingungswerk – Allgefahrendeckung, großzügige Kostenpauschalen, weltweiter Geltungsbereich und Transporte – macht in der Kunstversicherung aber eigentlich die Betreuung den Unterschied. Die Produkte sind vergleichbar, in der Betreuung kann sich die Mannheimer positiv absetzen.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 02/2023, S. 32 f., und in unserem ePaper.

Bild: © Birgit Rolfes, Mannheimer Versicherung

 
Ein Interview mit
Birgit Rolfes

DFV wirbt bei ProSiebenSat.1 für neues Kombiprodukt

Das InsurTech Deutsche Familienversicherung hat eine Versicherung gelauncht, in der verschiedene Sachversicherungen gebündelt werden. Das Produkt wird auch auf den TV-Sendern von ProSiebenSat.1 beworben. Zwischen den Unternehmen besteht bereits seit 2018 eine Kooperation.

Das digitale Versicherungsunternehmen und InsurTech DFV Deutsche Familienversicherung AG hat zum 01.01.2023 eine Kombiversicherung mit wichtigen Sachversicherungen in einem Vertrag auf den Markt gebracht. Im Versicherungspaket DFV-KombiSchutz bündelt das Unternehmen Hausrat, Glas, Fahrraddiebstahl, Haftpflicht, Unfall und Verkehrsrechtsschutz. Dadurch soll auch der Verwaltungsaufwand reduziert werden. Die Versicherungen können digital über die DFV-App und das DFV-Kundenportal gemanagt werden.

DFV-KombiSchutz ist Familienprodukt

Es handelt sich laut DFV ein um ein Familienprodukt. Bei der Unfallversicherung etwa werden – unabhängig von der Familiengröße – alle Familienmitglieder eingeschlossen. Der Versicherungsschutz gilt für den Versicherungsnehmer, den Partner und die jeweiligen Kinder in einem Haushalt.

Vereinfachung des Produktangebotes

„Mit der Bündelung von Produkten kombiniert mit einem deutschlandweit einheitlichen Flatrate-Preis kommen wir Kundenwünschen zur weiteren Vereinfachung des Produktangebotes nach. Des Weiteren bewerben wir dieses Produkt auf den TV-Sendern von ProSiebenSat.1 unter unserer eigenen Marke,“ so Dr. Stefan Knoll, Vorstandsvorsitzender und Gründer der Deutschen Familienversicherung.

TV-Werbung in Zusammenarbeit mit ProSiebenSat.1 Group

Das Unternehmen arbeitet bereits seit 2018 mit der ProSiebenSat.1 Group bezüglich der Vermittlung von Versicherungsverträgen zusammen. Start der marken- und produktbezogenen Fernsehwerbung war ebenfalls der 01.01.2023. Vermarktet wird der neue DFV-KombiSchutz, weitere Produkte sollen im Laufe des Jahres folgen. (lg)

Bild: © Rido – stock.acobe.com

 

Zuletzt weniger Schadenmeldungen zu Silvester

Welchen Auswirkungen hatte Corona auf Silvester und Neujahr? Die Zurich Gruppe Deutschland zeigt in einer Untersuchung, dass zu den letzten Jahreswechseln während der Pandemie weniger Wohngebäude- und Sach- sowie Kfz-Schäden aus den sechs größten Städten Deutschlands gemeldet wurden.

<p>In den sechs größten Städten Deutschlands gab es zu den Jahreswechseln 2020 auf 2021 und 2021 auf 2022, also während der Corona-Pandemie, deutlich weniger Sachschäden als noch in den drei Silvesternächten davor. Das meldet die Zurich Gruppe Deutschland. Wohngebäude- und Sachschadenmeldungen verringerten sich demnach bei der Versicherung in diesem Zeitraum um den Jahreswechsel durchschnittlich um 29%. Kfz-Schäden hatten 37% Rückgang.</p><h5>„Appellieren für Silvester für einen verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk“</h5><p>„Wir gehen davon aus, dass das Verkaufsverbot von Silvesterböllern zum Rückgang der Schadenfälle beigetragen hat. Wie groß dieser Effekt ist, ist aber nicht konkret messbar. Denn das Verkaufsverbot von legalem Feuerwerk hat leider auch dazu geführt, dass nicht zugelassene Böller und Raketen in den Umlauf kamen – mit entsprechend höheren Risiken für Personen- und Sachschäden“, sagt Markus Troche, Head of Claims der Zurich Gruppe Deutschland. „Wir appellieren daher für die kommenden Silvesterfeierlichkeiten für einen verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk. Dies ist die Grundlage für einen unbeschwerten Start ins Jahr 2023“, so Troche.</p><h5>43% Gebäude- und Sachschäden in Köln</h5><p>In Bezug auf Gebäude- und Sachschäden gebe es teils signifikante Unterschiede zwischen einzelnen Städten. Ganz vorne beim Rückgang der Schadenmeldungen liegt Köln mit einem Minus von 43%. Es folgt Stuttgart mit 38% geringerem Schadenaufkommen. Für Frankfurt beträgt der Rückgang 28%. Weitere Städte mit weniger Meldungen in den genannten Jahren sind Berlin mit –26%, München mit –25% und Hamburg mit –12%. </p><h5>50% weniger Kfz-Schäden in München</h5><p>Durch die damals geltenden Kontaktbeschränkungen sind die Menschen zudem weniger mit dem Auto gefahren – auch um und an Silvester bzw. Neujahr. Somit nahmen laut Zurich auch Fahrten unter Alkoholeinfluss um die beiden Jahreswechsel während der Pandemie ab. Insgesamt ist auch die Anzahl der gemeldeten Kfz-Schäden gesunken. Auch hier unterscheiden sich die sechs Städte voneinander: Aus München wurden 50% weniger Schäden gemeldet. Köln (–43%), Frankfurt (–40%), Hamburg (–38%) und Stuttgart (–36%) bilden das Mittelfeld. Schlusslicht ist in diesem Ranking Berlin mit einem Rückgang um 30%.</p><h5>Über die Untersuchung</h5><p>Für die Untersuchung hat die Zurich Gruppe Deutschland das Aufkommen gemeldeter Schadenfälle vom 30.12. bis zum 07.01. des jeweiligen Jahres, und zwar in den Jahren 2018 bis 2022, ausgewertet. Eingeflossen sind Schadenmeldungen bei Kfz-, Gebäude-, Haftpflicht-, Hausrat- und Sachversicherungen. (lg)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Aliaksei – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/CD36EAC4-6B90-47D7-9378-6C7FB23CBF7B"></div>

 

FRIDAY bringt weitere Versicherungen für Maklerkanal

Der Digitalversicherer FRIDAY erweitert sein Produktangebot auf Maklerpools. Bislang wurde nur die Autoversicherung über den Maklerkanal angeboten. Jetzt gesellen sich zwei weitere Versicherungen hinzu.

Wie die Versicherungsgesellschaft FRIDAY mitteilt, erweitert das Unternehmen sein Produktangebot auf Maklerpools. Im Sommer 2022 hatte FRIDAY den Zahl-pro-Kilometer-Tarif auf mehrere Maklerpools und -verbünde gebracht, darunter AMEXPool, Blau Direkt, Fonds Finanz, Maxpool, Netfonds, DMU und vfm.

Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung in Maklerpools verfügbar

Ab sofort stehen den Maklern zwei weitere Versicherungen für den Verkauf beim Kunden zur Verfügung, nämlich die Hausrat- und die Privathaftpflichtversicherung. Der Zugriff auf die FRIDAY-Produkte könne analog zur Autoversicherung über verschiedene Vergleichsprogramme wie Nafi, Softfair oder Mr. Money erfolgen. Diese seien über proprietäre APIs oder den Branchenstandard BiPro angebunden, wodurch eine hohe Effizienz und geringe Kosten für den Kunden sichergestellt werden sollen.

FRIDAY verfolgt über diesen Schritt einen Ausbau des Maklergeschäfts, um dessen Marktanteile über diesen Vertriebsweg weiter zu erhöhen, heißt es von dem in Deutschland und Frankreich tätigen Unternehmen. Über die Erweiterung des digitalen Angebots könne man schnell auf die Wünsche der Makler reagieren, so Norbert Reimann, verantwortlich für den Maklervertrieb bei FRIDAY. (mki)

Bild: © Kittiphan – stock.adobe.com

 

ConceptIF BIZ überarbeitet Firmenschutz-Tarif für KMU

Die ConceptIF BIZ GmbH relauncht ihren Tarif CIF:BIZ Firmenschutz für kleine und mittlere Unternehmen. Beispielsweise können Mischbetriebe nun mit bis zu fünf Betriebsarten in einer Police versichert werden. Gewerbliche und private Sachversicherungen werden überdies auf einer zentralen Plattform zusammengeführt.

Die ConceptIF BIZ GmbH hat ihren Tarif CIF:BIZ Firmenschutz für den gewerblichen Mittelstand überarbeitet. Der Assekuradeur bietet nun unter anderem erweiterte Leistungszusagen und Bedingungsverbesserungen im Bereich Gebäude-, Rohbau-, Inhalt- und Ertragsausfall- sowie Betriebshaftpflicht-Versicherungen an. Zugeschnitten sind die Produkte auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Das ist neu im Tarif CIF:BIZ company protect

Bei der Betriebshaftpflichtversicherung CIF:BIZ company protect können nun Mischbetriebe mit bis zu fünf Betriebsarten in einer Police versichert werden. Dies bietet sich beispielsweise für einen Friseursalon mit angeschlossenem Kosmetik- und Nagelstudio oder die Schusterwerkstatt mit Schlüsseldienst an. In den Bereichen Handel, Handwerk und Gewerbe sowie Kindergärten und Schulen gibt es zudem betriebsartenspezifische Erweiterungen.

Erweiterung Cyberschutz in der Betriebshaftpflichtversicherung

Optional in der Betriebshaftpflichtversicherung kann die Cyberdeckung mit bis zu 100.000 Euro Deckungssumme gewählt werden. Dieser Cyberschutz kann für den Fall einer Betriebsunterbrechung um ein Tagegeld von 500 Euro ergänzt werden. Die Schadensdeckungssumme beträgt dabei 250.000 Euro.

Entschädigungsgrenzen im Tarif CIF:BIZ property complete angehoben

Bei der modularen gewerblichen Sachversicherung CIF:BIZ property complete, sind Betriebsinhalt, Gebäude, Rohbau und Ertragsausfall in einem Vertrag abgesichert. Nun wurden die Entschädigungsgrenzen bei grob fahrlässiger Verletzung vertraglicher Obliegenheiten oder Herbeiführung des Versicherungsfalles auf 500.000 Euro angehoben. Bis zu 10.000 Euro werden für eine qualifizierte Energieberatung und die Erstellung eines Energieausweises bei Gebäudeschäden von mindestens 50.000 Euro erstattet.

Neu sind zudem eine Besserstellungs- und eine Updategarantie im Sleep-easy-Versprechen für alle gewerblichen Sachversicherungen.

Plattform für Vermittler führt Versicherungen zusammen

Gewerbliche und private Sachversicherungen werden überdies auf einer zentralen Plattform zusammengeführt. Dadurch können Vermittlerinnen und Vermittler ab sofort in einem Verwaltungssystem arbeiten und offene Geschäftsvorgänge, neue Dokumente und Bestandslisten schnell einsehen. (lg)

Bild: © loreanto – stock.adobe.com

 

Privathaftpflicht: Neues von Qualitypool und die Bayerische

Mit dem Produktpartner die Bayerische launcht Qualitypool ein neues Privathaftpflicht-Deckungskonzept. Es ist in drei Tarifvarianten erhältlich. Auch weitere Projekte sind in Planung.

Die Qualitypool GmbH und bringt in Zusammenarbeit mit der Versicherungsgruppe die Bayerische ein neues Privathaftpflichtprodukt heraus. Es wird in drei Tarifvarianten angeboten, und zwar „Solid“, „Smart“ und „Strong“.

Das sind die drei Tarifvarianten des Privathaftpflichtprodukts

Beim Einstiegstarif „Solid“ sind z. B. eine Innovationsgarantie, eine Forderungsausfalldeckung ab 1.500 Euro Schadenhöhe und Mietsachschäden an gemieteten Wohnräumen sowie Gebäuden bis zur Deckungssumme mitversichert.

Der mittlere Tarif „Smart“ enthält eine Besitzstandsgarantie, Gefälligkeitsschäden/Deliktunfähigkeit bis zur Deckungssumme und nebenberufliche Tätigkeiten bis 12.000 Euro Jahresumsatz sind ebenfalls abgedeckt.

Im Profi-Tarif „Strong“ finden sich u. a. eine Best-Leistungs-Garantie, eine erweiterte Neuwertentschädigung bis 5.000 Euro und nebenberufliche Tätigkeiten bis 22.000 Euro Jahresumsatz.

Weitere Konzepte in Vorbereitung

Nadine Jung, Lead Assekuradeur bei Qualitypool, hat zudem erklärt, dass sie sich „bereits in der Planungsphase für weitere Konzepte mit der Bayerischen“ befinden. „Darüber hinaus überarbeitet das Assekuradeur-Team momentan bestehende Deckungskonzepte und schließt neue Kooperationen“, sagt sie.

Makler können Produkt sofort vermitteln

Alle an Qualitypool angebundenen Vertriebspartner können das neue Deckungskonzept „Qualitypool – die Bayerische Privathaftpflicht“ ab sofort vermitteln. Der Maklerpool weist darauf hin, dass zudem schnell (24/7) digital abgewickelt und zeitnah vergütet wird. Die Vermittlung von Deckungskonzepten ist im Anschluss an die Anbindung kostenfrei. (lg)

Bild: © chaiyasit – stock.adobe.com

 

Golfversicherung: LTA und Covomo kooperieren

Die LTA weitet ihre Zusammenarbeit mit der Vergleichsplattform Covomo um eine Golfversicherung aus. Damit ist das Golfequipment weltweit abgesichert. Die Versicherung kann ab sofort vermittelt werden.

<p>Die 2015 gegründete Vergleichsplattform für Spezial- und Nischenversicherungen, Covomo, führt nun auch eine Golfversicherung von LTA (Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH). Dadurch erweitern die Unternehmen ihre bereits bestehende Zusammenarbeit.</p><h5>Das ist in der Golfversicherung enthalten</h5><p>Die Kosten z. B. für eine Golfausrüstung können erheblich sein. Daher besteht hier auch großer Absicherungsbedarf. Die Versicherung deckt unter anderem Diebstahl, Verlust oder Bruch der Golfausrüstung ab. Auch Haftpflichtschäden etwa durch verirrte Golfbälle sind inbegriffen. Der Schutz gilt sowohl auf dem heimischen Platz als auch weltweiten Golfanlagen. Covomo-Kooperationspartnern steht der Produktbereich ab sofort für die Vermittlung zur Verfügung. (lg)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © sittinan – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/D61FF52B-5AEA-461D-B00A-5A75EA1792CF"></div>

 

Dooring-Unfall: Trifft einen Rennradfahrer ein Mitverschulden?

Ein Rennradfahrer kollidiert bei voller Fahrt mit einer sich öffnenden Autotür. Der Radfahrer verletzt sich dabei schwer und klagt auf Schmerzensgeld. Allerdings: Der Kläger hielt zum parkenden Auto nur einen Abstand von 50 cm. Trifft den Rennradfahrer damit ein Mitverschulden?

Allein die Vorstellung einer Kollision eines Rennradfahrers mit einer sich öffnenden Autotür – ein sogenannter „Dooring-Unfall“ – ist schmerzhaft. Ein solcher Unfall ist allerdings einem Rennradfahrer auf einer nachmittäglichen Ausfahrt im Bergischen Land zugestoßen. Als der Fahrer eines Wagens die Fahrertür öffnete, konnte der Radfahrer nicht mehr ausweichen und kollidierte mit der Tür. Dabei zog er sich zahlreiche schwere Verletzungen zu. Er behauptete, er könne in seinem Beruf als Unfallchirurg keine kraftaufwendigen Operationen mehr durchführen und auch nicht mehr als Triathlet am Schwimmtraining teilnehmen.

Beklagter sieht Mitverschulden beim Rennradfahrer

Der beklagte Autofahrer und sein Versicherer erkannten allerdings nur eine Haftungsquote von 75% an und lehnten eine darüber hinausgehende Haftung ab. Denn den Radfahrer treffe ein Mitverschulden in Höhe von 25%, weil er nicht weit genug entfernt von dem geparkten Pkw vorbeigefahren sei, so die Begründung seitens des Versicherers. Er hätte also wahrnehmen können, dass der Beklagte eingeparkt habe und seine Tür habe öffnen wollen.

Autofahrer muss Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen

Daraufhin legte der Rennradfahrer gegen den Unfallgegner und dessen Versicherer Klage beim zuständigen Landgericht Köln (LG) ein. Und die Richter gaben dem Kläger Recht. Grundsätzlich habe der Autofahrer den Unfall verschuldet, weil die Kollision mit dem Fahrrad im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Öffnen der Fahrertür erfolgt sei. „Gemäß §14 Abs. 1 StVO müsse sich der Autofahrer beim Ein- und Aussteigen so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sei“, so das LG.

Radfahrer trifft auch kein Mitverschulden

Und auch das Mitverschulden des Klägers am Unfall wies das Gericht ab. „Normalerweise müsse der Seitenabstand so bemessen sein, dass ein geringfügiges Öffnen einer Fahrertür noch möglich sei. Hierfür genügten in der Regel schon 50 cm“, lautet die Ansicht der Richter. Dies sei hier beachtet worden, insbesondere da die Fahrertür bereits leicht geöffnet gewesen sei. Außerdem müsse der Rennradfahrer nicht einen so großen Seitenabstand zum Fahrzeug einhalten, dass er selbst bei einer vollständigen Öffnung der Fahrertür nicht mit dieser kollidiert wäre. Das LG verpflichtete den Beklagten und seinen Versicherer daher, über die bereits anerkannte Haftungsquote von 75%, dem Kläger alle materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen sowie ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.500 Euro zu zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (as)

LG Köln, Entscheidung vom 02.08.2022, Az. 5 O 372/20

Bild: © Dan Race – stock.adobe.com

 

Privathaftpflicht: Starke Tarifverbesserungen seit 2017

Fast die Hälfte aller Tarifkombinationen erlangt im Privathaftpflicht-Rating von MORGEN & MORGEN eine Top-Bewertung, obwohl sich die zielgruppenbezogenen Tarife seit 2017 verfünffacht haben. Damit attestiert das Analysehaus den am Markt erhältlichen Tarifen eine deutlich gestiegene Bedingungsqualität.

Wer anderen durch Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn einen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen. Das betrifft nicht nur den Rotweinfleck auf der Tischdecke, sondern auch schwere Unfälle und zerstörte Gebäude. Kein Wunder also, dass die private Haftpflichtversicherung zu einer der am meisten abgeschlossenen Versicherungen in Deutschland zählt.

Doch wie steht es um die Qualität der im Markt zur Verfügung stehenden Tarife zur Privathaftpflicht? Das Analysehaus MORGEN & MORGEN (M&M) hat sich die Tarifbedingungen der derzeit am Markt erhältlichen Privathaftpflichtversicherungen näher angesehen und daraus das aktuelle M&M Rating Privathaftpflicht erstellt.

Komplexes Tarifangebot

Laut M&M zeigt sich das Tarifangebot der privaten Haftpflichtversicherung angesichts seiner vielschichtigen und zielgruppenorientierten Ausgestaltung als äußerst komplex. Auch wenn es dem Rating nach kaum echte Neuerungen gibt, bewegen sich die Tarife und ihre Kombinationen weiterhin auf einem sehr hohen Bedingungsniveau. So hat gut ein Drittel die sogenannte Haftungsausfalldeckung inkludiert, die für den Schaden aufkommt, den Nichtversicherte verursacht haben. Auch das Beitragsniveau bewegt sich weiterhin auf einem niedrigen Level. Und angesichts des Ukraine-Krieges zeigen sich einzelne Versicherer sogar bereit, gemeldete Geflüchtete auch bei nicht dauerhaftem Aufenthalt mit in die Familien-Privathaftpflicht aufzunehmen.

Über 3.000 Tarife unter der Lupe

Insgesamt wurden 3.189 Tarife einer genauen Prüfung unterzogen. Das M&M Rating ist zielgruppenbezogen und beinhaltet die Bedingungsanalyse auf Basis der einzelnen Tarife. Je Zielgruppe wird der Tarif anhand von 36 bis 42 Leistungsfragen bewertet. Für Paare ohne Kinder spielt es beispielsweise keine Rolle, ob volljährige Kinder auch nach einer abgeschlossenen Ausbildung noch mitversichert sind. Ebenso haben auch Singles ohne Kinder einen anderen Absicherungsbedarf als zum Beispiel Familien. Aus diesem Grund wird jede Zielgruppe einzeln betrachtet und analysiert.

Auch die angesetzten Mindestkriterien unterscheiden sich. Wesentliche Voraussetzungen für alle Zielgruppen, um eine top-Bewertung – mindestens vier Sterne – zu erhalten sind jedoch gleich. Der Versicherungsschutz muss dazu beispielsweise Auslandsaufenthalte weltweit, Mietschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen und beweglichen Sachen, die „Mallorca-Deckung“ bei Kraftfahrzeugen im Ausland sowie Schäden durch Gefälligkeitshandlungen abdecken.

Fast die Hälfte der Tarife mit ausgezeichneter Bewertung

Und so sieht das Ratingergebnis in Zahlen aus: Von den 3.189 Tarifen haben 1.563 und damit fast die Hälfte aller Tarife die höchste Bewertung von fünf Sternen (ausgezeichnet) erhalten. Davon wiederum entfällt mit 645 Tarifen der Großteil auf die Zielgruppe Familie, gefolgt von Single (443), Paar (297) und Single mit Kind (181). Die die Vier-Sterne-Kategorie zählt insgesamt 571 Tarife, die Drei-Sterne-Kategorie 518 und die Zwei-Sterne-Kategorie noch 276 Tarifkombinationen. Mit „sehr schwach“ (ein Stern) wurden noch 261 Tarife bewertet, wovon auf Familien 99, auf Single 76, auf Paar 60 und auf Single mit Kind noch 26 Tarife entfallen.

Insgesamt zeigt das Ergebnis laut M&M starke Verbesserungen seit dem ersten Rating 2017. Während 2017 nur 20% der Tarifkombinationen für Familien die Bestbewertung erhielten, waren es 2022 bereits fast 50%. Ähnlich verhält es sich bei den weiteren Zielgruppen.

Die detaillierten Ergebnisse des M&M Rating Privathaftpflichtversicherung 2022 gibt es hier. (as)

Bild: © Brian Jackson – stock.adobe.com

 

Basler überarbeitet private Haftpflicht

Die Tarife der Basler Privathaftpflicht haben eine umfassende Überarbeitung erfahren. Zudem ist die Haftpflichtsparte nun, genau wie die Kfz-Produkte, in das Verwaltungsprogramm „Guidewire“ implementiert und Makler können über zahlreiche Vergleicher ihr Neugeschäft bei der Basler online transferieren.

Die Basler hat ihr Angebot in den privaten Haftpflichtversicherungen überarbeitet und bietet nun neue Tarife mit über 50 Verbesserungen an. Im AMBIENTE® Tarif wurde u. a. die Versicherungssumme auf 15 Mio. Euro erhöht. Dank der kostenfrei eingeschlossenen Konditions-/Summendifferenzdeckung profitieren Kunden bei einem Vertragswechsel zur Basler ab Ausstellung des Versicherungsscheins von den besseren Leistungen. Die ebenfalls ohne Mehrbeitrag eingeschlossene Innovationsgarantie (Update-Klausel) sorgt im Schadenfall immer für den aktuellsten Stand des Leistungsversprechens.

Nachhaltiges Verhalten im Blick

Zudem fördern die Basler Versicherungen nachhaltiges Verhalten. So sind im AMBIENTE® Top Tarif (Versicherungssumme bis zu 50 Mio. Euro) beispielsweise die Nutzung von Pedelecs/E-Bikes ohne Kennzeichen, das Laden fremder Fahrzeuge an eigener Wallbox und der Betrieb von Anlagen mit erneuerbaren Energien versichert.

Außerdem sind Haftpflichtschäden, die im Internet entstehen, bis zu 10 Mio. Euro mitversichert. Die Versicherungssumme von privaten Bauvorhaben wurde auf 300.000 Euro erhöht sowie zahlreiche Sublimits und die meisten Selbstbeteiligungen gestrichen.

Der Baustein All-in+ bietet eine Neuwertentschädigung bis zu 5.000 Euro. Der Rabatt-Retter für die Kfz-Versicherung bietet nun auch den Ersatz eines SFR-Verlustes in der Kasko-Versicherung an und Schäden, die durch einen Mitfahrer beim Öffnen der Autotür entstehen, sind ebenfalls bis zu 10.000 Euro (Selbstbehalt 150 Euro) mitversichert.

Verbesserte Versicherungssummen für Vierbeiner

Auch Hunde- und Pferdehalter profitieren für ihre Vierbeiner von verbesserten Versicherungssummen, einer erhöhten Forderungsausfalldeckung und Schutz bei geliehenen Pferdeanhängern. Weiterhin sind Schäden durch Hunde ohne Leine und durch Deckakte bei der Basler mitversichert.

Haftpflicht in Vertragsverwaltungssystem „Guidewire“ implementiert

Die Basler-Haftpflichtversicherungen sind nun, genau wie die Kfz-Tarife, in das neue Vertragsverwaltungssystem „Guidewire“ implementiert. Ziel ist es, den Gesamtprozess von der Tarifierung bis hin zur Schadenbearbeitung zu digitalisieren. In den kommenden Jahren will die Basler den gesamten Kompositbestand mit allen Sparten auf die weltweit führende technologische Verwaltungsplattform migrieren. Unabhängige Vermittler können über zahlreiche marktrelevante Vergleicher ihr Neugeschäft bei der Basler online transferieren. Auf Basis der BiPRO-Norm 421 für Tarifierung, Angebot, Antrag (TAA) soll der Webservice für die Privatmarktprodukte konsequent optimiert werden. (ad)

Bild: © snowing12 – stock.adobe.com