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Private Haftpflicht

Nürnberger stellt sich im SHU-Bereich neu auf

Die Nürnberger hat ihre Produkte im Bereich SHU (Sach-, Haft- und Unfallversicherung) grundlegend überarbeitet. Neben angepassten Preisen und Leistungen wurden in der neuen Private Line auch die Prozesse für Vermittler vereinfacht. Auch nachhaltige Ansätze wurden in die neuen Produkte integriert.

Die Nürnberger hat ihre Produktlinie im Bereich SHU (Sach-, Haft- und Unfallversicherung) überarbeitet. Sowohl die Preise als auch die Leistungen der neuen Private Line, zu der Privathaftpflicht-, Hausrat-, Unfall- und Wohngebäudeversicherung gehören, wurden rundum erneuert, so der Versicherer.

Produkte der Private Line haben Innovations- und Besserstellungsgarantie

Jedes Produkt der Private Line wird in den drei Varianten Kompakt, Komfort und Premium angeboten. Während die Tarifvariante Kompakt einen preisgünstigen Grundschutz bietet, enthält die Variante Komfort laut dem Unternehmen deutlich mehr Leistungen und höhere Versicherungswerte. Der Tarif Premium bietet ein Rundum-Sorglos-Paket mit noch mehr Leistungen und höheren Summen. Hier leisten die Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen auch bei unbenannten Gefahren.

„In allen Produkten ist die Innovationsgarantie automatisch inklusive. Und für Sach und Haftpflicht gibt es zusätzlich die Besserstellungsgarantie sowie die Summen- und Konditionsdifferenzdeckung“, so Peter Meier, Schaden-Vorstand der Nürnberger.

Nachhaltigkeit als Faktor der erneuerten Produkte

Die Nürnberger möchte mit den Produkten der Private Line auch nachhaltiges Handeln unterstützen. Beispiele hierfür sind etwa, dass die Hausratversicherung beim Verlust von dreirädrigen Lastenrädern leistet. In der Wohngebäudeversicherung können Geothermie-, Solarthermie und Photovoltaikanlagen auch gegen technische Schäden versichert werden. Und in der Privathaftpflicht sind Personen während des ehrenamtlichen Engagements abgesichert. In der Unfallversicherung unterstützt die Nürnberger die Versicherten bei Arzt- und Kliniksuche.

Policen können als Produktbündel abgeschlossen werden

Mit Ausnahme der Wohngebäudeversicherung können alle Versicherungen in einem Produktbündel abgeschlossen werden. In diesem Fall laufen die Produkte unter einer Versicherungsscheinnummer. Dies bedeutet: gleicher Beginn, gleicher Ablauf, gleiche Zahlungsweise, so der Versicherer. Ein Einzelabschluss ist ebenfalls möglich.

Die neue Angebots- und Bestandssoftware macht eine komplett elektronische Verarbeitung möglich. Damit erhält der Kunde umgehend eine Vertragsbestätigung per E-Mail. Der Versicherungsschein wird am nächsten Tag postalisch zugestellt. (js)

Bild: © Halfpoint – stock.adobe.com

 

Diese Versicherungen sollten beim Grillfest dabei sein

Sommerzeit ist Grillzeit – doch leider geschehen auch bei dieser eigentlich von Delikatessen und Freude begleiteten Tätigkeit immer wieder Unfälle und das ein oder andere Unglück. Der Bund der Versicherten e. V. präsentiert die wichtigsten Versicherungen fürs Grillfest.

<p>Bei einem Grillfest können sich in unachtsamen Momenten kleinere und größere Unfälle ereignen. Dann helfen, je nach Umständen des Unglücks, verschiedene Versicherungen. Bianca Boss, Vorständin des Bundes der Versicherten e. V. (BDV), klärt in einer Pressemitteilung über die wichtigsten Absicherungen bei einer der Lieblingsbeschäftigungen der Deutschen im Sommer auf.</p><h5>Private Haftpflichtversicherung ist Pflicht</h5><p>Jedes Grillgerät hat seine eigenen Tücken. Während beim Gasgrill der unsachgemäße Anschluss der Flüssiggasflaschen zum Sicherheitsrisiko wird, fachen manche die Grillkohle – trotz allgemeiner Warnhinweise – immer noch mit Spiritus an. Verletzt man dabei eine andere Person schwerwiegend oder beschädigt deren Besitz, greift die Privathaftpflichtversicherung. Die Versicherungssumme hierbei sollte mindestens 15 Mio. Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschaden betragen.</p><p>„Niemand sollte auf einen Privathaftpflichtschutz verzichten! Verletzt man eine Person schwer, drohen im schlimmsten Fall sehr hohe und unter Umständen langandauernde Schadensersatzzahlungen. Schließlich haftet man mit seinem Vermögen und Einkommen“, sagt Boss.</p><h5>Auch Hausrat- und Gebäudeversicherung sollten dabei sein</h5><p>Setzt man beim Grillen Hausratgegenstände wie den Sonnenschirm oder andere Hausratgegenstände in Brand, zahlt die eigene Hausratversicherung. Bei Schäden am Gebäude ist es für Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer wichtig, über eine Wohngebäudeversicherung zu verfügen. Bei Brandschäden übernimmt diese die Reparaturkosten sowie die Kosten des Wiederaufbaus.</p><p>Die private Unfallversicherung springt wiederum ein, wenn man sich beim Grillen verletzt und eine Invalidität erleidet. Sie zahlt einen vertraglich vereinbarten Betrag entsprechend dem erlittenen Invaliditätsgrad und der vereinbarten Invaliditätssumme. Mit dieser Summe können zum Beispiel Hilfsmittel oder benötigte Umbauten am Haus finanziert werden. (mki)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © ivanko80 – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/4D512CA2-DFD2-4496-8DA8-A2B92BD400D5"></div>

 

Baloise Privathaftpflicht-Produkte nun als Digitalpolicen erhältlich

Vermittler und Vermittlerinnen können private Haftpflichtversicherungen der Baloise für ihre Kunden und Kundinnen nun als Digitalpolicen abschließen und auch eine reduzierte Prämie anbieten.

Die Baloise bietet Produkte in der privaten Haftpflichtversicherung ab sofort als Digitalpolicen an. Nachdem der Versicherer bereits im letzten Jahr das Leistungsangebot seiner privaten Haftpflichtversicherungen überarbeitet hat, wurden einige der Tarife nun digitalisiert. Neben der Digitalpolice können Vermittler und Vermittlerinnen ihren Kunden und Kundinnen zudem eine reduzierte Prämie anbieten.

Die folgenden Tarife werden als Digitalpolicen angeboten: die Privathaftpflichtversicherungen Ambiente, Ambiente Top und Ambiente Top mit Baustein All-in+, die Hunde- und Pferdehalterhaftpflicht sowie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Vier volldigitale Prozesse für Makler und Maklerinnen

Vermittler und Vermittlerinnen müssen nur die E-Mail-Adresse ihres Kunden oder ihrer Kundin angeben. Diese erhalten den Versicherungsschein dann digital. Der künftige Schriftwechsel zum Versicherungsvertrag erfolgt ebenfalls primär digital.

Die Digitalpolice wird über alle Vertriebswege ausgerollt. Die Anbindung bei zahlreichen marktrelevanten Vergleichsplattformen erfolgt schrittweise. Unabhängige Vermittler und Vermittlerinnen können nun vier volldigitale Prozesse nutzen: Antragstransfer, Dunkelverarbeitung, Maklerpost BiPRO 430 und Digitalpolicen für Kunden und Kundinnen. (js)

Bild: © magele-picture – stock.adobe.com

 

Gothaer erweitert Leistungen in der Jagdhaftpflicht

Die Gothaer hat ihre Leistungen in der Jagdhaftpflichtversicherung ausgeweitet. Der Fokus bei den Neuerungen liegt insbesondere auf der immer größer werdenden Rolle, die Hunde bei der Jagd spielen.

Die Gothaer hat Erweiterungen in ihrer Jagdhaftpflichtversicherung vorgestellt. Besonders die immer größer werdende Rolle, die Hunde bei der Jagd spielen, wurde bei den ausgeweiteten Features bedacht.

So besteht für junge Jagdhunde bis zu einem Alter von 36 Monaten Versicherungsschutz, ohne dass die jagdliche Ausbildung nachgewiesen werden muss. Danach gilt der Versicherungsschutz, wenn der Hund die Prüfung zum Jagdhund absolviert hat und nachweislich zu Jagdzwecken einsetzbar ist. Die Police greift dann nicht nur während der Jagd, sondern auch für Schäden, die außerhalb der Jagd entstehen.

Versicherungsschutz für Hunde auch bei anderen Tätigkeiten

Ein Hund, der neben der Jagd auch als Schul- und Therapiehund eingesetzt wird, ist ab sofort auch unter der Jagdhaftpflicht abgesichert. Damit kann – je nach Bundesland – beispielsweise die Tierhaftpflicht entfallen und somit doppelte Versicherungsbeiträge vermieden werden, so der Versicherer.

Raufen sich zwei Hunde während der Jagd und es kommt zu Verletzungen auf beiden Seiten, haften laut gesetzlicher Regelung beide Hundebesitzer zu gewissen Anteilen auch selbst mit. Unter den Neuerungen der Gothaer kann der Versicherte ab sofort bis zu einer Gesamtschadenhöhe von 500 Euro auf die Mithaftung des anderen Hundehalters verzichten. „So werden Jagdfreundschaften nicht getrübt“, kommentiert Dirk van der Sant, Line of Business Manager Jagd bei der Gothaer.

Erweiterte Deckung bei Schäden an geliehenen Pkw

Des Weiteren wird die Deckung bei Schäden an geliehenen Autos erweitert – sowohl bei Schäden, die durch Hunde verursacht werden als auch bei Schäden verursacht durch Schusswaffen.

Sollte ein Jäger versehentlich Equipment oder Wertgegenstände eines anderen Jägers beschädigen, wird außerdem auf Wunsch des bei der Gothaer versicherten Jägers der Neuwert des beschädigten Gegenstandes – anstelle des Zeitwerts – erstattet. (js)

Bild: © alfa27 – stock.adobe.com

 

ConceptIF überarbeitet Haftpflichtversicherungen

Zuletzt hatte ConceptIF PRO bereits über Verbesserungen bei der Unfall- und Wohngebäudeversicherung informiert. Nun gibt der Assekuradeur auch eine Überarbeitung der privaten Haftpflichtversicherung und der Tierhalterhaftpflichtversicherung bekannt.

Der Assekuradeur ConceptIF hat seine private Haftpflicht- und Tierhalterhaftpflichtversicherung überarbeitet. Im Zuge des Relaunches wurden Sublimits erhöht und die meisten Selbstbeteiligungen gestrichen. Unter anderem wurde auch die Forderungsausfalldeckung erweitert und die Neuwertklausel verbessert. Bei Sachschäden bis 3.000 Euro (vormals bis 500 Euro) werden auf Wunsch des Versicherungsnehmers jetzt die tatsächlichen Wiederbeschaffungskosten übernommen statt des Zeitwertes der beschädigten Gegenstände.

Aufnahme des Gewaltopferschutzes

Mit Blick auf die Privathaftpflichtversicherung hebt ConceptIF die Neuaufnahme des Gewaltopferschutz, der im Rahmen der Forderungsausfalldeckung mehr Sicherheit bietet, hervor. Wenn Opfer von Gewaltdelikten keine Entschädigung erhalten, weil der Täter keinen Versicherungsschutz über seine Privathaftpflicht hat oder zahlungsunfähig ist, erhält der Geschädigte Leistungen aus seinem ConceptIF-Vertrag. Zudem wurde die Selbstbeteiligung in der Forderungsausfalldeckung komplett gestrichen.

Neu aufgenommen wurde zudem auch die Deckung für private Mini-Blockheizkraftwerke und Kleinwindanlagen. Des Weiteren erhalten Bauherren nun Versicherungsschutz für eine Bausumme bis zu 500.000 Euro, bisher wurden lediglich 150.000 Euro gedeckt. Auch der Kreis der versicherten Personen wurde auf alle deliktunfähigen und pflegebedürftigen Personen erweitert, nicht nur Kinder.

Neuerungen auch bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung

Im Premiumtarif („best advice“) der Tierhalterhaftpflichtversicherung sind Mietsachen und mobile Einrichtungsgegenstände bis zur vollen Deckungssumme von 50 Mio. Euro versichert, informiert der Assekuradeur weiter. Bei Hunden greift der Versicherungsschutz auch in angemieteten Hotelzimmern und Ferienwohnungen, bei Pferden in angemieteten Stallungen. Neuerdings sind Hunde auch dann versichert, wenn sie ohne Leine bzw. Maulkorb geführt werden. Darüber hinaus werden Bergungs- und Rettungskosten für das versicherte Tier erstattet. Such-, Rettungs- und Blindenhunde sowie Therapiepferde sind ebenfalls versichert. Nebenberufliche Tätigkeiten in diesem Zusammenhang sind bis zu einem Jahresumsatz von 15.000 Euro in der „best advice“-Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert. (bh)

Bild: © Rawlstock – stock.adobe.com

 

Haftpflichtprämienausgleich bei Hebammen: Anrechnung unzulässig

Für Beleghebammen hat das das Bundessozialgericht eine Rechtsfrage zur Haftpflichtprämie geklärt. Demnach dürfen Krankenkassen die Zuschüsse ihres Belegkrankenhauses zur Haftpflichtversicherung nicht auf den Sicherstellungszuschlag anrechnen, der Hebammen für ihre Versicherung zusteht.

Für Beleghebammen ist eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Und die Policen sind teuer. Schnell können für ein Versicherungsjahr mehrere tausend Euro Prämie fällig werden. Daher hat der Gesetzgeber eine Regelung zum Ausgleich der gestiegenen Kosten für Berufshaftpflichtversicherungspolicen von geschaffen. Der Zuschuss war 2015 eingeführt worden, um Hebammen, die mit niedrigen Geburtenzahlen und hohen Haftpflichtprämien zu kämpfen hatten, wirtschaftlich zu entlasten. Dies sollte eine flächendeckende Geburtshilfe sicherstellen. Doch darf diese Zuzahlung vom GKV-Spitzenverband per Verwaltungsakt festgesetzt werden und überhaupt auf Zahlungen Dritter angerechnet werden? Mit dieser Rechtsfrage hat sich das Bundessozialgericht (BSG) nun beschäftigt.

GKV-Spitzenverband lehnte weitergehenden Anspruch ab

Im konkreten Sachverhalt war eine sowohl als Freiberuflerin als auch als Beleghebamme tätige Hebamme in einer Gruppenhaftpflichtversicherung des Deutschen Hebammenverbandes e. V. (DHV) gegen Haftungsrisiken pflichtversichert. Die Geburtshelferin begehrte vom GKV-Spitzenverband weitere 1.171 Euro als Haftpflichtkosten-Sicherstellungszuschlag für das zweite Halbjahr 2015 zu zahlen. Von ihrer im Juli 2015 gezahlten Versicherungsprämie von 3.137 Euro für das zweite Halbjahr 2015 übernahm das Belegkrankenhaus einen Anteil von 1.338 Euro. Der GKV-Spitzenverband gewährte wiederum einen Sicherstellungszuschlag in Höhe von 1.031 Euro und lehnte einen weitergehenden Anspruch unter Berücksichtigung der Leistungen Dritter für die Versicherungsprämie per Verwaltungsakt ab.

Sicherstellungszuschlag steht Hebamme in voller Höhe zu

Bereits in den vorinstanzlichen Verfahren wurde der klagenden Hebamme recht gegeben. Und auch vor dem BSG hatte die Revision durch den beklagten GKV-Spitzenverband keinen Erfolg. Laut Richter am BSG könne über die Auszahlung des Sicherstellungszuschlags für Hebammen weder durch Verwaltungsakt entschieden noch könne der Zuschlag auf Zahlungen Dritter angerechnet werden. Denn der Sicherstellungszuschlag sei gemäß den gesetzlichen Vorgaben zwischen den Krankenkassen und den Hebammenvertretungen ausgehandelt worden. Bei diesen Regelungen bestehe keinerlei Spielraum zu weiteren Bewertungen und Abwägungen. Auch vom Gesetz sei den Krankenkassen keine Grundlage gegeben, Zahlungen von Dritten anzurechnen oder den vereinbarten Zuschlag in anderer Weise einseitig zu reduzieren. Zahlt ein Belegkrankenhaus seinen Hebammen also einen Zuschuss zu ihrer Haftpflichtversicherung, bekommen sie den für die Versicherung vorgesehenen sogenannten Sicherstellungszuschlag trotzdem in voller Höhe, so das BSG in seiner Urteilsverkündung. (as)

BSG, Urteil vom 22.02.2023 – Az. B 3 KR 13/21 R

Bild: © Kzenon – stock.adobe.com

 

Bauversicherungen: Diese Anbieter punkten bei den VEMA-Maklern

Im Rahmen einer Umfrage wollte die Maklergenossenschaft VEMA wissen, auf welche Anbieter ihre Partner im Bereich der Bauherrenhaftpflicht und der Bauleistungsversicherung setzen. Welche Versicherer überzeugen mit Qualität, Preis und Leistungsbearbeitung?

Trotz der zuletzt gestiegenen Bauzinsen träumen viele Bürger nach wie vor von den eigenen vier Wänden. Damit der Traum nicht vor dem Einzug zu platzen droht, ist eine entsprechende Absicherung von großer Bedeutung, wie etwa eine Bauherrenhaftpflicht oder eine Bauleistungsversicherung. Die VEMA hat bei ihren Partnern und Genossen nachgefragt, welche Anbieter sie in diesen Bereichen bevorzugen. Bei der Qualitätsumfrage sollten die Makler angeben, bei welchen Unternehmen Qualität, Preis und die Leistungsbearbeitung stimmen und wo sie gute Erfahrungen gemacht haben.

Auf diese Versicherer setzen die VEMA-Makler bei der Bauherrenhaftpflicht

Im Segment Bauherrenhaftpflicht landet die Gothaer mit den meisten Nennungen (etwa 23%) auf Platz 1. In der Liste der bevorzugten Anbieter belegt die VHV mit etwa 12% der Nennungen Rang 2. Auf dem 3. Platz rangiert die Haftpflichtkasse mit fast 10% der Nennungen. Auf den Rängen 4 und 5 folgen die Alte Leipziger und die Mannheimer.

Was die Einschätzungen zu Produktqualität, Antrags- und Schadenbearbeitung sowie Erreichbarkeit angeht, kommt die Haftpflichtkasse auf den besten Durchschnittswert von 1,68. Der Roßdorfer Versicherer punktet bei den VEMA-Maklern laut Umfrage vor allem im Bereich Policierung (1,53) und Erreichbarkeit (1,67). Die zweitbeste Durchschnittsnote erhält die Mannheimer mit 1,78; die Alte Leipziger erreicht die Wertung 1,79.

Die Favoriten im Bereich Bauleistungsversicherung

Bei den Anbietern der Bauleistungsversicherung bevorzugen die VEMA-Makler allen voran die Alte Leipziger (VEMA-Deckungskonzept). Der Versicherer kommt auf etwa 23% der Nennungen. Auf Platz 2 folgt die Gothaer mit knapp 19% der Nennungen vor der VHV mit fast 15%. Auf den Rängen 4 und 5 landen die Mannheimer und die R+V.

In Sachen Qualität schneidet die Mannheimer am besten ab mit einem Mittelwert von 1,65 und punktet insbesondere im Bereich der Produktqualität (1,55). Rang 2 belegt die Alte Leipziger mit einer Durchschnittsbewertung von 1,70. Das Unternehmen weist bei der Produktqualität den besten Wert auf (1,45). Der Bronzerang geht an Baloise mit einem Mittelwert von 1,81. (tk)

Bild: © juefraphoto – stock.adobe.com

 

AXA-Tochter Alteos startet digitalisierte Privathaftpflicht

Der InsurTech-Anbieter Alteos hat eine digitalisierte Privathaftpflichtversicherung gelauncht. Damit bietet die Tochtergesellschaft der AXA Deutschland nach einer Hausratversicherung ein weiteres Produkt für den Vertrieb über Makler an.

Das InsurTech-Start-up Alteos hat eine digitalisierte Privathaftpflichtversicherung auf den Markt gebracht. Bereits im Dezember 2021 launchte das AXA-Tochterunternehmen eine Hausratversicherung (AssCompact berichtete: Neue Hausratversicherung von Alteos für den Maklervertrieb), die speziell für den Vertrieb über Makler entwickelt wurde. Die Produkte sollen Versicherungsmaklern durch eine komplett digitalisierte Prozessabwicklung die Arbeit erleichtern.

Siebenstufiges Tarifsystem von Basis bis Diamant

Wie die Hausratversicherung umfasst auch die Privathaftpflicht ein siebenstufiges Leistungsspektrum – vom preiswerten Basis-Schutz bis zum leistungsstarken Diamant-Tarif. Dieser bietet neben der für Makler wichtigen Besitzstandsgarantie und Summen- und Konditionsdifferenzdeckung zusätzlich einige innovative Neuerungen an, z. B. die Ausweitung von Neuwertentschädigung auf Schäden durch Dritte und psychologische Betreuung des Versicherungsnehmers nach einem verursachten Schaden. Des Weiteren kann der Diamant-Tarif mit der Hausratversicherung Diamant kombiniert werden. Bei der Kombination der Tarife erhält der Versicherungsnehmer zusätzlich eine Übernahme von Glasschäden und Entschädigung von Eigenschäden bei Schlüsselverlust.

Prozessoptimierung vereinfacht Maklerarbeit

Die Entwicklung der Tarife erfolgte in enger Zusammenarbeit mit Versicherungsmaklern und Vertriebspartnern, so das InsurTech. Die digitalen Prozesse sind dabei ausgerichtet, um Makler in allen Schritten der Abwicklung und Kundenbetreuung optimal zu unterstützen.

Die vollständig hausintern entwickelte Verwaltungsplattform bietet diverse Schnittstellen für Maklerverwaltungsprogramme, Vergleichsrechner und Pools, um Maklern hier ebenfalls eine integrierte Lösung für vorhandene Ökosysteme zu bieten. Damit lassen sich häufig aufkommende Arbeitsschritte wie die Übermittlung von Dokumenten, das Ändern und Aktualisieren von Policen oder die Verwaltung von Schäden vereinfachen. Dabei wird sowohl der Marktstandard BiPRO wie auch eine moderne REST-Schnittstelle für eine unkomplizierte Anbindung unterstützt. 

Weiterer Ausbau des Maklerportfolios in Sicht

Alteos-Geschäftsführer Dr. Sebastian Sieglerschmidt sagte nach der Einführung der Hausratversicherung war der Ausbau des Produktportfolios für Makler der nächste logische Schritt. „Wir sehen in der Zusammenarbeit mit ungebundenen Vermittlern langfristig den richtigen Weg; denn während wir hinter den Kulissen Strukturen vereinfachen und Prozesse beschleunigen, leisten sie durch Beratung und Betreuung den anderen wichtigen Teil für eine gute Kundenerfahrung“, so Sieglerschmidt. „So entsteht eine Synergie, von der wir, Versicherungsmakler sowie ihre Mandanten langfristig profitieren!“

Im Jahr 2022 konnte Alteos bereits 17 Maklerpools mit mehr als 40.000 angeschlossenen Vermittlern anbinden. Voraussichtlich wird das Unternehmen im April ein drittes Produkt für den Maklervertrieb vorstellen. (js)

Bild: © WrightStudio – stock.adobe.com

 

Dinos, Uhren und Design: Kunst und Sammlungen versichern

Neben den klassischen Kunstwerken hat es die Mannheimer immer öfter auch mit Sammlungen von Designermoden und naturwissenschaftlichen Exponaten zu tun. Neben den Produkten unter der Marke ARTIMA setzt die Mannheimer aber in der Kunstversicherung vor allem auf Know-how und Betreuung.

Interview mit Birgit Rolfes, Kunsthistorikerin M.A. und Leiterin ARTIMA bei der Mannheimer Versicherung
Frau Rolfes, die Mannheimer zählt zu den ältesten Kunstversicherern in Deutschland. Geben Sie uns doch bitte einen kurzen Abriss zur Geschichte.

Die Mannheimer Versicherung wurde im 19. Jahrhundert als Transportversicherer von den hier ansässigen Kaufleuten gegründet, die für den eigenen Bedarf eine Transportversicherung für ihre Schiffsladungen und Schiffe benötigten, die vom Mannheimer Hafen aus in die Welt fuhren. Mittlerweile gehört die Mannheimer zum Continentale Versicherungsverbund und hat sich auf die Bedarfe besonderer Zielgruppen spezialisiert. Seit über 30 Jahren lebt sie eine Markenphilosophie, in der Service und Know-how für die Preziosen der Kunden im Vordergrund stehen. Wir versichern unter verschiedenen Marken besondere Zielgruppen. So ist beispielsweise die Marke BELMOT unser Spezialist für Oldtimer, ARTIMA für die Kunstversicherung und NAUTIMA für Boote.

ARTIMA ist heute in Bezug auf Fachpersonal, hier meine ich insbesondere unsere Underwriter, als auch in Bezug auf Kapazitäten und Produkte einer der wichtigsten Kunstversicherer in Deutschland. Wir beschäftigen zehn Kunsthistoriker bundesweit, die sich auf Augenhöhe mit unseren Kunden und Vertriebspartnern austauschen. Sie sind zudem gut in der Sicherungs- und Versicherungstechnik ausgebildet, damit sie unsere Kunden engmaschig und serviceorientiert betreuen können.

Wie sieht die Produktwelt von ARTIMA aus?

Wir beschäftigen uns mit allen Komponenten des Kunstmarktes. Wir versichern Künstler, Restauratoren, Museen und andere Ausstellungsinstitutionen sowie, sehr wichtig für uns, private Sammler. Und das jeweils mit einem speziellen Bedingungswerk.

Für eine besondere Gruppe innerhalb der Sammler haben wir kürzlich ein weiteres eigenes Produkt aufgelegt: eine Allgefahrenversicherung für Modellfahrzeuge aller Art. Das erschien uns notwendig, um den besonderen Versicherungsbedarf für die Modelllandschaften und die Außenbahnen passgenau abzubilden. In Zusammenarbeit mit Spezialisten aus der Modellbahnwelt sind wir in diesen ganz eigenen spannenden Kosmos der historischen und aktuellen Spielwelten eingetaucht.

Sie sagten vorhin, Sie seien einer der personalstärksten und ältesten Kunstversicherer. Ist denn der Wettbewerb relativ stabil oder ändert sich das Angebot stetig?

Der Kunstversicherungsmarkt ist nicht wirklich transparent, da Versicherer Kunstkunden in verschiedensten Sparten und Produkten absichern, bei denen nicht immer gleich der Bezug zur Kunstversicherung ersichtlich ist. Einige Entwicklungen lassen sich trotzdem beschreiben. Es gibt nach wie vor große Player, die wie ARTIMA kontinuierlich seit langer Zeit am Markt präsent sind. Daneben tauchen immer mal wieder neue Namen auf und manchmal verschwinden sie dann auch wieder. Hier kann man gut beobachten, was sich im Wettbewerb tut und wer sich etabliert.

Simpel gefragt: Ist es schwer, Kunst zu versichern?

Es kommt auf die Perspektive an. Für uns ist es nicht schwer, „Kunstkunden“ zu versichern. Manche Versicherungsberater oder Kunden sind aber noch unerfahren und haben deshalb großen Respekt vor dem Know-how, das mit der Kunstversicherung einhergehen muss. Aber da stehen wir immer mit all unserem Fachwissen zur Seite. Unsere Vertriebspartner werden geschult und einige Maklerhäuser sind selbst sehr spezialisiert. Für den weniger geübten Vermittler scheint es dagegen schwer zu sein, den Spezialbedarf eines „Kunstkunden“ zu erkennen. Da besteht die große Gefahr, dass Sammlungen, Galerien oder Restauratoren auf Basis von ganz normalen Sachinhaltsbedingungen versichert werden oder im Rahmen von Standard-Hausratdeckungen.

Gehen Ihre Underwriter denn bei der Risikoanalyse mit?

Ja, in Zusammenarbeit mit einem Vertriebspartner führen wir eine Besichtigung bei einem Neukunden durch. Bei Sammlern nehmen wir zusammen mit dem Kunden dessen Kunstgegenstände auf. Im Nachgang erarbeiten wir eine Liste, in der wir Versicherungswerte vorschlagen, die wir mit dem Sammler besprechen, um gemeinsam vereinbarte Versicherungswerte festzulegen. Ein weiterer wichtiger Aspekt während der Besichtigung ist die Begutachtung der vorhandenen Sicherungen. Wir beraten hier gerne, damit der Kunde und sein Besitz bestmöglich geschützt sind und wir damit auch die besten Beiträge anbieten können.

Teilweise bieten Maklerunternehmen selber solch eine umfangreiche Betreuung und arbeiten dafür mit eigenen Kunsthistorikern am Markt. Wenn der Spezialmakler bereits die Risikoeinschätzung und die Kunst-Listen erstellt hat, kann unsere Besichtigung dann entsprechend kürzer ausfallen.

Sammler machen den Großteil Ihrer Kundengruppe aus. Gibt es bei den Sammlungen große Veränderungen?

Hier ist tatsächlich eine interessante Veränderung zu beobachten. Kunden haben ihr Kaufverhalten deutlich in Richtung gezielter Investition gewandelt und sammeln verschiedenste Objekte, die zu ihrem Lifestyle passen. Vor 20 Jahren hat ein Großteil der Kunden beispielsweise eher auf traditionelle Wohnkultur mit Korpussilber, umfangreichem Silberbesteck, Antiquitäten und historischen Bildern Wert gelegt. Heute umgeben sich die Menschen eher mit modernen Klassikern des 20. Jahrhunderts, zeitgenössischer Kunst und drücken in ihrem Alltagsumfeld durch Designermoden, Handtaschen und Uhren ein anderes Sammlungsbewusstsein aus. So ist bekanntermaßen um Sneaker und teure Handtaschen ein großer Hype entstanden.

Wird es nicht schwieriger, die Abgrenzung zwischen Hausrat und Kunst zu finden?

Diese Schwierigkeit ist schon manchmal gegeben, da sehr viel mehr als nur bildende Kunst gesammelt wird und Sammlungsobjekte im Alltag genutzt werden. Das hängt dann von mehreren Faktoren wie zum Beispiel der Nutzung, Aufbewahrung, Wertigkeit ab. Die Sammlungsobjekte sollten mit Blick auf Mindestbeiträge einen Wert ab 30.000 Euro haben, damit eine Kunstversicherung zum Tragen kommen kann.

Der Wert eines Kunstwerkes kann schnell fallen oder steigen. Was bedeutet das für die Versicherungswerte?

Jetzt sprechen Sie das spannende Thema Neubewertung für gelistete Sammlungsobjekte an. Im Allgemeinen ist es sinnvoll, wiederkehrend etwa alle drei Jahre eine Prüfung der einzelnen Versicherungssummen vorzunehmen. In diesem Zeitraum entwickelt sich der Markt einzelner Künstler und Objekte manchmal erheblich nach oben oder unten und teilweise bleiben Werte auch stabil.

Informationen zu positiven Wertentwicklungen nehmen die Kunden im Allgemeinen freudig auf. Es braucht jedoch etwas Fingerspitzengefühl, seinem Sammler zu erklären, wenn das Gegenteil eingetreten ist. Aber es ist unser Verständnis von Seriosität, in beide Richtungen zu beraten, und dann stellt es sich als großer Vorteil heraus, dass unsere Underwriter die Kunden und deren Sammlungen persönlich kennen.

Hat sich mit der Veränderung der Sammlungen auch die Zielgruppe erweitert?

Uns erreichen mittlerweile viele Sammlungsanfragen auch aus dem gehobenen Design- als auch technischen und naturwissenschaftlichen Bereich. Auch hier hat sich ein gut verlaufender Markt mit Rekordverkäufen von zum Beispiel Dinosaurier-Skeletten entwickelt. Wissenschafts- und technikbegeisterte Sammler bereichern unseren Bestand und führen uns spannende Sammlungsgebiete vor. Insofern beantworte ich Ihre Frage entschieden mit ja.

Planen Sie aktuell Überarbeitungen Ihrer Konzepte?

Wir sind gerade dabei, unsere beiden „dienstältesten“ Bedingungswerke zu überarbeiten, damit Restauratoren und Künstler zukünftig auf breiterer Basis versichert werden können. Für Künstler gibt es nun Bausteine für die Versicherung von Medienkunst; Betriebseinrichtungen von Restauratoren und Künstlern sind zukünftig umfangreicher abgesichert und die automatisch mitversicherten Kosten sind erweitert und angehoben worden.

Unsere Produkte für private Sammler werden regelmäßig überarbeitet. Neben dem reinen Bedingungswerk – Allgefahrendeckung, großzügige Kostenpauschalen, weltweiter Geltungsbereich und Transporte – macht in der Kunstversicherung aber eigentlich die Betreuung den Unterschied. Die Produkte sind vergleichbar, in der Betreuung kann sich die Mannheimer positiv absetzen.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 02/2023, S. 32 f., und in unserem ePaper.

Bild: © Birgit Rolfes, Mannheimer Versicherung

 
Ein Interview mit
Birgit Rolfes

DFV wirbt bei ProSiebenSat.1 für neues Kombiprodukt

Das InsurTech Deutsche Familienversicherung hat eine Versicherung gelauncht, in der verschiedene Sachversicherungen gebündelt werden. Das Produkt wird auch auf den TV-Sendern von ProSiebenSat.1 beworben. Zwischen den Unternehmen besteht bereits seit 2018 eine Kooperation.

Das digitale Versicherungsunternehmen und InsurTech DFV Deutsche Familienversicherung AG hat zum 01.01.2023 eine Kombiversicherung mit wichtigen Sachversicherungen in einem Vertrag auf den Markt gebracht. Im Versicherungspaket DFV-KombiSchutz bündelt das Unternehmen Hausrat, Glas, Fahrraddiebstahl, Haftpflicht, Unfall und Verkehrsrechtsschutz. Dadurch soll auch der Verwaltungsaufwand reduziert werden. Die Versicherungen können digital über die DFV-App und das DFV-Kundenportal gemanagt werden.

DFV-KombiSchutz ist Familienprodukt

Es handelt sich laut DFV ein um ein Familienprodukt. Bei der Unfallversicherung etwa werden – unabhängig von der Familiengröße – alle Familienmitglieder eingeschlossen. Der Versicherungsschutz gilt für den Versicherungsnehmer, den Partner und die jeweiligen Kinder in einem Haushalt.

Vereinfachung des Produktangebotes

„Mit der Bündelung von Produkten kombiniert mit einem deutschlandweit einheitlichen Flatrate-Preis kommen wir Kundenwünschen zur weiteren Vereinfachung des Produktangebotes nach. Des Weiteren bewerben wir dieses Produkt auf den TV-Sendern von ProSiebenSat.1 unter unserer eigenen Marke,“ so Dr. Stefan Knoll, Vorstandsvorsitzender und Gründer der Deutschen Familienversicherung.

TV-Werbung in Zusammenarbeit mit ProSiebenSat.1 Group

Das Unternehmen arbeitet bereits seit 2018 mit der ProSiebenSat.1 Group bezüglich der Vermittlung von Versicherungsverträgen zusammen. Start der marken- und produktbezogenen Fernsehwerbung war ebenfalls der 01.01.2023. Vermarktet wird der neue DFV-KombiSchutz, weitere Produkte sollen im Laufe des Jahres folgen. (lg)

Bild: © Rido – stock.acobe.com