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BU: Was muss der Versicherte im Leistungsfall beweisen?

Im BU-Leistungsprüfungsverfahren müssen dem Versicherer für die Durchführung entsprechende und ausreichende Unterlagen vorgelegt werden, die auf eine Berufsunfähigkeit schließen lassen. Welche Hürden der Versicherte hierbei nehmen muss, erläutert Rechtsexperte Björn Thorben M. Jöhnke in seiner regelmäßig erscheinenden BU-Kolumne.

Ein Artikel von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Begehrt der Versicherungsnehmer Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung, so ist er darlegungs- und beweislastpflichtig für das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit. Im Zuge dessen muss er darlegen, dass der Versicherungsfall „Berufsunfähigkeit“ eingetreten ist. Der Gesetzgeber definiert Berufsunfähigkeit in § 172 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wie folgt: „Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“ Diese Voraussetzungen stehen entsprechend auch in vielen Versicherungsbedingungen der Versicherer. Diese Klausel muss der Versicherte im Leistungsprüfungsverfahren nun „mit Leben füllen“.

Beweis des Eintritts der Berufsunfähigkeit

Zunächst obliegt dem Versicherungsnehmer der Beweis der Berufsunfähigkeit. Dazu zählt besonders die Erkrankung, die für den Eintritt des Versicherungsfalls maßgeblich ist. Der Versicherungsnehmer muss neben der Erkrankung auch die Auswirkungen dieser auf die beruflich ausgeübte Tätigkeit darlegen. Dazu ist es zwingend notwendig, dass eine Darstellung der beruflichen Tätigkeiten vor und nach Eintritt der Erkrankung erfolgt („Tätigkeitsbeschreibung“). So kann der Versicherer – und gegebenenfalls auch medizinische Sachverständige – die Auswirkungen der Erkrankung auf die ausgeübte Tätigkeit besser nachvollziehen. Infolgedessen ist von hoher Bedeutung, dass eine konkrete Beschreibung der Krankheit und des Berufsbildes durch den Versicherungsnehmer erfolgt, da nur so die genauen Auswirkungen im Einzelfall geprüft werden können. Auf Basis dieser Angaben kann dann zur Beurteilung der Berufsunfähigkeit im Einzelfall auch ein medizinisches Sachverständigengutachten erstellt werden, sofern ein solches für die Versicherung notwendig ist, um eine Leistungsentscheidung zu treffen.

Zusätzlich zu beweisende Tatsachen

Neben dem tatsächlichen Eintritt der Berufsunfähigkeit muss der Versicherungsnehmer auch den Zeitpunkt des Eintritts der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit nachweisen. Dieses ist zum einen für die Berechnung der Leistungen der Versicherung für die Vergangenheit im Falle eines möglichen Anerkenntnisses wichtig, zum anderen auch für die Frage, ob die Berufsunfähigkeit nicht schon vor Abschluss des Vertrages vorgelegen hat oder entsprechend nach Beendigung des Vertrages eingetreten ist. In beiden Fällen wäre der Versicherer im Zweifel nicht mehr zur Leistung verpflichtet.

Probleme im Leistungsprüfungsverfahren

Im Rahmen des Leistungsprüfungsverfahrens erhält der Versicherer umfassende Kenntnis von gesundheitsrelevanten Daten des Versicherten. Im Zuge dessen können sich im Einzelfall auch Probleme hinsichtlich der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung des Versicherten ergeben. Stellt der Versicherer fest, dass unvollständige und / oder nicht wahrheitsgemäße Angaben im Versicherungsantrag gemacht wurden, könnte dies die Versicherung unter Umständen zur Anfechtung, zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsanpassung berechtigen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen im Einzelfall dafür vorliegen. Die Frage, ob Versicherte auch ungefragte Angaben im Versicherungsantrag machen müssen, kann nicht pauschal beantwortet werden.

Besonderheiten bei psychischen Beschwerden

Leidet der Versicherungsnehmer unter einer psychischen Erkrankung, so kann ihn eine gesteigerte Beweislast treffen. Dabei muss der Versicherungsnehmer nicht nur die konkrete Erkrankung und die Auswirkungen auf eine bestimmte berufliche Tätigkeit darlegen. Er muss gerade seinen persönlichen Umgang mit der Erkrankung erklären. Für die Beweisbarkeit der Berufsunfähigkeit muss ein hoher Grad an Gewissheit bestehen, dass die beschriebene Erkrankung tatsächlich vorliegt und sich wie vom Versicherungsnehmer beschrieben konkret auf die ausgeübte Tätigkeit auswirkt. Ergeben sich im Zuge dessen Unklarheiten bezüglich der geschilderten Berufsunfähigkeit, so können sich diese zu Lasten des Versicherten auswirken. Gerade bei Erkrankungen, die nur schwer objektivierbar sind, sind hohe Anforderungen an die Leistungsprüfung insgesamt gestellt.

Fazit und Hinweise

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen wegen eingetretener Berufsunfähigkeit sollte immer mit besonderer Präzision und Voraussicht vorgegangen werden, um jegliche Zweifel des Versicherers am Vorliegen einer Berufsunfähigkeit ausräumen zu können. Neben dem allgemeinen Nachweis der Berufsunfähigkeit muss auch ein Nachweis des Zeitpunktes des Eintritts der Berufsunfähigkeit erfolgen. Hierzu ist eine detaillierte und ausführliche Beschreibung der Tätigkeiten, die zuletzt in gesunden Tagen konkret ausgeübt wurden, unabdingbar. Fehler in der Tätigkeitsbeschreibung gehen in der Regel zu Lasten des Versicherten. Eine besondere Beweislast trifft den Versicherungsnehmer bei dem Nachweis einer Berufsunfähigkeit aufgrund von psychischen Erkrankungen, da hier die Hürden besonders hoch sind.

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LV 1871 feilt an Berufsunfähigkeitsversicherung

Die LV 1871 hat Anpassungen bei ihrer BU angekündigt und die Prämien für viele Berufe reduziert. Zudem hat der Versicherer die Obergrenzen in der Nachversicherungs- und Karrieregarantie erhöht sowie die Liste der versicherbaren Tätigkeiten erweitert.

Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München hat Neuerungen bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bekannt gegeben. Damit reagiert der Versicherer auf die sich ändernden Anforderungen am Arbeitsmarkt und das Entstehen neuer Berufsbilder, heißt es in einer Pressemitteilung.

Im Zuge der Änderungen hat die LV 1871 mehr als 200 Berufsbilder besser eingestuft und damit die Prämien für die betroffenen Kunden um bis zu 15% gesenkt. Besonders profitieren davon Handwerker, industrielle Fachkräfte und Arbeiter in MINT-Berufen.

Liste der versicherbaren Tätigkeiten erweitert

Des Weiteren hat der Versicherer die Obergrenzen in der Nachversicherungs- und Karrieregarantie nach oben geschraubt. Das ist laut dem Unternehmen ein wichtiges Thema für Makler vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen am Arbeitsmarkt, denn zusammen mit der Obergrenze der Nachversicherungsgarantie steigt auch jeweils die Obergrenze der Karrieregarantie. Es könne hier um bis zu 600 Euro gehen.

Die Liste der versicherbaren Tätigkeiten wurde um neue Berufsbilder erweitert, beispielsweise Medizin- oder Umwelttechnoligen, ESG-Manager oder Raumentwicklungsplaner. Auch für Studenten wurden mehrere neue Studienrichtungen hinzugefügt.

Digitale Antragsstrecke

Ob ein Beruf versicherbar ist, können Geschäftspartner in der Angebotssoftware erfahren. Gleich im ersten Schritt können hier Zahlbeitrag und Monatsrente sowie Obergrenze der Nachversicherungsgarantie eingesehen werden. Die Angebotserstellung besteht aus vier Schritten. Auch die Risikoprüfung kann in diesem Rahmen vor Ort beim Kunden durchgeführt werden. Der Antrag kann elektronisch unterschrieben und digital eingereicht werden. (js)

 

HDI bietet neue Features in der BU

HDI erweitert das Angebot in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Mit neuen Produktfeatures haben Kunden jetzt noch mehr Flexibilität, um den Versicherungsschutz an die persönliche Lebenssituation anzupassen.

Ein Gastbeitrag von Carsten Kock, Leiter Bereiche Retail/Automotive und Maklervertrieb Leben, HDI AG – Segment HDI Deutschland

Der Einstieg ins Berufsleben ist eine spannende Zeit voller neuer Erfahrungen und Chancen. In dieser Zeit ist das Thema Berufsunfähigkeit oft noch weit weg – doch gerade in diesem Alter ist es sinnvoll, frühzeitig vorzusorgen. Daher konzentrieren sich aktuell viele Versicherer auf die Zielgruppe junge Leute. HDI hat für diese Zielgruppe drei neue Features entwickelt.

Innovative Features für mehr Flexibilität und Sicherheit

Jede Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) beginnt mit einer Gesundheitsprüfung – denn Versicherer müssen natürlich die Vorerkrankungen ihrer Kunden kennen. Je gesünder, desto besser. Wenn man jung und fit ist, ist das häufig kein Problem.

Mit FUTURE 2 Go hat HDI bei der Gesundheitsprüfung Vereinfachungen für Auszubildende, Studierende und Berufseinsteigende vorgenommen. Neu ist beispielsweise, dass es nur fünf medizinische Gesundheitsfragen gibt. Mit FUTURE 2 Go macht HDI den jungen Leuten den Zugang zur selbstständigen BU EGO Top noch einfacher.

HDI bietet neue Features in der BU

Ein wichtiger Aspekt im Markt ist auch die Anpassung der Berufsunfähigkeitsrente während der Laufzeit ohne neue Gesundheitsprüfung. HDI hat hierzu den Baustein KarrierePlus eingeführt. Bei Verträgen, die mit einer vollen Gesundheitsprüfung oder FUTURE 2 Go abgeschlossen werden, bietet KarrierePlus eine zusätzliche Möglichkeit, den Vertrag an die eigene Gehaltsentwicklung anzupassen. Auf bis zu 6.000 Euro monatliche Berufsunfähigkeitsrente – und das ohne erneute Gesundheitsprüfung. Diese Option gilt über die Grenzen der Nachversicherungsgarantie hinaus. So erhalten Kunden die Möglichkeit, Gehaltserhöhungen auch entsprechend bei der Absicherung der BU abzubilden.

Noch mehr Flexibilität für Zielgruppe junge Leute

Dazu kommt die Einführung des „UpgradeJokers“, der die Produktflexibilität für die Zielgruppe junge Leute nochmal deutlich erhöht. Mit dieser Option können junge Menschen bei bestimmten Anlässen ihre Berufseinstufung überprüfen lassen, eine Beitragsdynamik einschließen bzw. erhöhen oder eine garantierte Steigerung der Berufsunfähigkeitsrente für den Leistungsfall einschließen – auch hier ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Für junge Menschen ist es klug, frühzeitig an die Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit zu denken. Moderne Produkte mit flexiblen Features bieten die Möglichkeit, den Schutz individuell anzupassen und auf die eigenen Lebenspläne abzustimmen. So können junge Menschen entspannt in die Zukunft blicken – mit dem guten Gefühl, umfassend abgesichert zu sein. HDI bietet jungen Kunden Flexibilität über die gesamte Vertragslaufzeit.

Was zeichnet die BU von HDI sonst noch aus?

Mit dem Verzicht auf die abstrakte und konkrete Verweisung sowohl in der Erst- als auch in der Nachprüfung wird die BU-Beratung erleichtert. Und der vollständige Verweisungsverzicht schafft für alle Beteiligten Klarheit, rechtliche Sicherheit und Transparenz.

HDI verfolgt seit Jahren eine auf Qualität ausgerichtete Weiterentwicklung ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung EGO Top und ist im BU-Markt zu Recht die Benchmark.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung 2025

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Vorsorge Forum, das am 24.06.2025 im XPOST Köln stattfindet. HDI ist dort als Aussteller vertreten. Außerdem umfasst das Programm einen Vortrag von Experten der HDI. Weitere Informationen finden Sie unter asscompact.de/vorsorge-forum.

 
Ein Artikel von
Carsten Kock

Canada Life passt AKS-Produkte an

Canada Life hat ihre Berufs- und Grundfähigkeitsversicherung einem Update unterzogen. Unter anderem gibt es neue optional wählbare Zusatzoptionen. Eine Gutachtenhilfe unterstützt mit bis zu sechs monatlichen Rentenzahlungen, sollte ein medizinisches Gutachten notwendig werden.

Der Lebensversicherer Canada Life hat seine Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen neu aufgelegt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schließt künftig eine wählbare Zusatzoption zum Schutz vor schweren Krankheiten ein, bei der alle 55 definierten Krankheiten der Schweren-Krankheiten-Vorsorge abgedeckt sind. Die Zusatzoption „Arbeitsunfähigkeit“ bietet eine Beitragsbefreiung bereits nach sechs Wochen und leistet weiterhin eine Rente von bis zu 36 Monaten. Bei der Teilzeitklausel sind nun Elternzeit und Kurzarbeit eingeschlossen.

Zudem beinhaltet die BU künftig eine Gutachtenhilfe. Bei Anforderung eines medizinischen Sachverständigengutachtens im Rahmen einer Leistungsprüfung zahlt der Versicherer bis zu sechs monatlichen Rentenzahlungen, um die Wartezeit zu überbrücken. Zudem ist eine Zusatzzahlung möglich, mit der der Versicherer die Kosten im Zusammenhang mit einer besonderen Beeinträchtigung mit bis zu zwei Monatsrenten unterstützt. Beim Verlust einer Grundfähigkeit kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden. Die Wahl der Zusatzversicherung Schwere Krankheiten schließt künftig die Multi-Pay-Option ein, mit der auch Leistungen bei einem zweiten Versicherungsfall bezogen werden können.

Anwartschaft auf Lebensversicherung

Als weitere Neuerung können Versicherte eine Anwartschaft auf eine Risikolebensversicherung in Anspruch nehmen. Eine Lebensversicherung von bis zu 300.000 Euro kann innerhalb von zehn Jahren nach BU-Abschluss ohne Risikoprüfung abgeschlossen werden, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt: Geburt eines Kindes, Hausbau oder zum 10. Jahrestag der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Des Weiteren kann die BU nun schon ab einem Alter von zehn Jahren abgeschlossen werden. Die erneute Nachversicherungsgarantie ermöglicht die Erhöhung der Rente auf bis zu 75% des Bruttogehalts, wenn die erste Arbeitsstelle angetreten wird. Eine Erhöhung zum 15. Jahrestag der Police, die an kein bestimmtes Lebensereignis gebunden ist, ist ebenfalls möglich.

Neuerungen in der Grundfähigkeitsversicherung

In der Grundfähigkeitsversicherung hat Canada Life die Abfragezeiträume auf drei Jahre verkürzt und bietet eine Günstigerprüfung bei Berufswechsel an. Der neue optionale Zusatzbaustein PsychePlus sichert Kunden ab, wenn sie aufgrund psychischer Ursachen nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten können, der Baustein FähigkeitenPlus sichert den Verlust zusätzlicher Fähigkeiten wie Fühlen, Schmecken, Greifen oder Halten sowie Bildschirmarbeit ab.

Gutachtenhilfe, erweiterter Versicherungszeitraum und Erhöhungen

Die Gutachtenhilfe, die der Versicherer in der BU eingeführt hat, gilt ebenfalls in der Grundfähigkeitsversicherung. Zudem wurde der maximale Versicherungszeitraum auf 62 Jahre erhöht, um den Zeitraum ab Einschulung mit fünf Jahren bis zum Rentenbeginn mit 67 Jahren vollständig abzudecken.

Analog der BU besteht auch in der Grundfähigkeitsversicherung eine erneute Nachversicherungsgarantie bei Beginn der ersten Arbeitsstelle. Kunden können ebenfalls eine Erhöhung innerhalb der ersten fünf Jahre einmalig und dann jedes 5. Jahr bis zum 15. Jahrestag der Police in Anspruch nehmen, die an keine bestimmten Lebensereignisse gebunden ist. (js)

 

Provinzial launcht neue AKS-Produkte

Die Provinzial hat eine neue Produktfamilie in der Arbeitskraftabsicherung gestartet. Neben einer neuen Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet der Versicherer ebenfalls eine neu konzipierte Berufsunfähigkeitsabsicherung für junge Menschen an.

Die Provinzial hat ihr Produktportfolio in der Lebensversicherung um mehrere Produkte aus der Arbeitskraftabsicherung erweitert. Zusammengesetzt ist die neue Produktfamilie aus einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) sowie einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und einer BU für junge Leute, eine sogenannte Starter-BU. Die Funktionalitäten der EU und BU sind aufeinander abgestimmt.

Optional einschließbare Einmalleistungen

Unter anderem gibt es künftig laut eigenen Aussagen des Unternehmens ein „interessantes Angebot“ für eine EU für körperlich arbeitende Menschen, die bisher nur schwer bezahlbaren Versicherungsschutz erhalten konnten.

Kunden können zwischen unterschiedlichen Leistungsbausteinen und Gestaltungsmöglichkeiten wählen. Optional können zahlreiche Einmalleistungen eingeschlossen werden wie etwa Anfangs- und Wiedereingliederungshilfen, Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit sowie eine Pflege-Einmalleistung ab Pflegegrad 3.

Der Versicherungsschutz kann bei bestimmten Anlässen erhöht werden. Zudem kann die Berufsgruppe und damit der Beitrag beim Wechsel der Tätigkeit verbessert und der Versicherungsschutz bei Erhöhung der Regelarbeitsgrenze verlängert werden. All dies kann ohne erneute Gesundheitsprüfung geschehen.

Kundenfreundliche Regelungen im Leistungsfall

Im Leistungsfall gelten kundenfreundliche Regelungen wie eine Leistungsanerkennung wegen Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2, ebenso wie für Teilzeitkräfte und bei einem medizinischen Tätigkeitsverbot. Alle diese Leistungsbausteine gelten unabhängig davon, ob eine BU oder EU abgeschlossen wurde.

Bei bestimmten Anlässen wie etwa beim Start ins Berufsleben oder bei bestandener Meisterprüfung haben EU-Kunden zudem die Möglichkeit, ihren Schutz in eine BU umzutauschen.

Mit der neuen Berufsgruppenwechseloption bietet der Versicherer bis zum 50. Lebensjahr eine Beitragsüberprüfung bei Berufswechsel in allen Tarifen. Eine Veränderung erfolgt nur bei einem positiven Ergebnis für Kunden, erklärt die Provinzial.

Starter-BU wurde in Firmen-BU erweitert

Im Zuge der Veränderungen wurde auch die Starter-BU neu konzipiert. Sie wurde um eine Firmen-BU erweitert, die optimiert für den Einsatz als Direktversicherung ist. Dadurch bleiben Beiträge bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen steuer- und sozialabgabenfrei, was insbesondere für risikoreiche Berufe attraktiv ist, so der Versicherer. (js)

 

Betriebliche BU-Versicherung: Makler skeptisch

Die betriebliche BU-Versicherung wird in Verbindung mit Mitarbeiter-Benefit-Strategien häufiger genannt, bleibt aber selten gelebte Praxis. Viele Versicherungsmakler bleiben zurückhaltend – vor allem wegen steuerlicher Aspekte und begrenzter Flexibilität für Kunden.

Die betriebliche BU-Versicherung führt bislang ein Nischendasein. Zwar rückt sie in Diskussionen rund um moderne Benefit-Strategien zunehmend ins Blickfeld, doch in der praktischen Umsetzung bleibt sie die Ausnahme. Wenn Arbeitgeber in die Absicherung ihrer Mitarbeitenden investieren, stehen nach wie vor die betriebliche Altersversorgung (bAV) oder die betriebliche Krankenversicherung (bKV) im Vordergrund – und selbst diese sind bekanntermaßen längst nicht flächendeckend etabliert. Zudem richten viele Versicherer ihr Angebot bislang vorrangig an größere Unternehmen.

Jeder fünfte Versicherungsmakler vermittelt

Doch wie sieht es bei den Versicherungsmaklern aus? Ein Blick in die aktuelle AssCompact Studie „BU / Arbeitskraftabsicherung“ zeigt: Rund 22% der befragten Versicherungsmakler geben an, betriebliche BU-Versicherungen zu vermitteln. Das klingt zunächst nicht so wenig, schließlich sind einige Versicherungsmakler sowieso nur im Privatkundengeschäft aktiv. Die selbstständige Variante der betrieblichen BU-Versicherung, also ohne Anbindung an eine Direktversicherung im Rahmen der bAV, dürfte wohl hier zudem eher das Nachsehen haben. Die Kombination mit einer Direktversicherung dürfte dominieren.

Die Studie liefert weitere Einblicke: So erwarten rund 38% der Versicherungsmakler, dass die betriebliche BU-Versicherung in Zukunft an Bedeutung gewinnen wird. Gleichzeitig sehen 64% in einer vereinfachten Umsetzung und geringeren Verwaltungslast einen zentralen Hebel, um mehr Unternehmen für dieses Absicherungsmodell zu gewinnen. Allerdings zeigt sich auch: Über die Hälfte der Makler beobachtet eine allgemein zurückhaltende Gesprächsbereitschaft auf Seiten der Arbeitgeber – denn viele Betriebe kämpfen aktuell mit steigenden Kosten und einer konjunkturell angespannten Lage.

Meinung: BU-Versicherung gehört in den privaten Bereich

Übergreifend scheint jedoch ein anderer Aspekt besonders zu wiegen: In den Kommentaren zur Studie ist immer wieder zu lesen, dass die BU-Versicherung in den privaten Bereich gehöre – eine Einschätzung, die viele Maklerkollegen offenbar teilen. Häufig genannt wird dabei die steuerliche Behandlung im Leistungsfall: Während bei der privaten BU-Versicherung nur der Ertragsanteil versteuert werden muss, unterliegt die betriebliche BU-Rente der vollen Besteuerung. Um die Versorgungslücke zu schließen, müsste die Rente daher deutlich höher angesetzt werden. Als weiteres Hemmnis gilt der fehlende Portabilitätsanspruch: Wechselt ein Arbeitnehmer den Job, muss der neue Arbeitgeber die bestehende BU-Versicherung nicht übernehmen.

Vor- und Nachteile – je nach Variante

Ein klarer Vorteil der betrieblichen BU-Versicherung liegt in der vereinfachten Gesundheitsprüfung – so können auch ältere Mitarbeiter oder solche mit Vorerkrankungen noch Zugang zu einem Versicherungsschutz erhalten. Hinzu kommt, dass Gruppentarife häufiger günstiger sind.

Vor- und Nachteile der betrieblichen BU-Versicherung hängen jedoch auch von der gewählten Variante ab. Sie kann zunächst als selbstständige BU- oder als BU-Zusatzversicherung im Rahmen einer bAV-Versicherung abgeschlossen werden. Zudem kann unterschieden werden, wer die Kosten trägt – der Arbeitgeber, teils Arbeitgeber und teils Arbeitnehmer oder als Entgeltumwandlung. Bei letzter trägt der Arbeitnehmer die Kosten und der Beitrag für die BU wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen, was Vorteile bei Steuern und Sozialabgaben bringt – für den Arbeitnehmer und für den Arbeitgeber.

Vom Nischenprodukt zum Benefit-Baustein?

Die Praxis und die Maklermeinung zeigen, dass noch einige Zeit ins Land gehen dürfte, bevor sich die betriebliche BU-Versicherung breiter etabliert. Ob sie in Zukunft mehr als eine Nischenlösung bzw. mehr als ein Modell für größere Unternehmen wird, hängt nicht zuletzt von ihrer konkreten Ausgestaltung, steuerlichen Rahmenbedingungen und der Bereitschaft der Arbeitgeber ab, sich dem Thema aktiv zu widmen – etwa als weiteres Instrument der Mitarbeiterfindung und -bindung. (bh)

 

Franke und Bornberg: So steht es um die BU-Leistungspraxis

Rund sechs Monate dauert es im Schnitt, bis Versicherer über einen BU-Antrag entscheiden. In vier von fünf Fällen wird zugunsten des Antragstellers entschieden. Die Hälfte aller „Nicht-Leistungen“ beruht allerdings nicht auf einer Ablehnung. Das zeigt die neunte BU-Leistungspraxisstudie von Franke und Bornberg.

In vier von fünf Fällen erkennen Versicherer ihre Leistungspflicht in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) an. Das ist erst einmal positiv. Doch laut der kürzlich veröffentlichten neunten BU-Leistungspraxisstudie des Ratinghauses Franke und Bornberg kommt es häufig gar nicht so weit. „Zum ersten Mal seit dem Start unterer Untersuchung entscheiden Versicherer über weniger als die Hälfte aller gemeldeten BU-Fälle“, berichtet Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg.

Insgesamt haben sich 16 Versicherer von dem Ratinghaus in die BU-Karten schauen lassen, so viele wie noch nie. Darunter sind die größten BU-Versicherer der Branche. Geprüft werden im Rahmen der Leistungspraxisstudie BU-Leistungsanträge, die im Jahr 2023 entschieden worden, und zwar mindestens 125 Schadenakten pro Gesellschaft. Die 16 Unternehmen sind (in alphabetischer Reihenfolge): Allianz, Alte Leipziger, AXA, Continentale, Deutsche Ärzteversicherung, Dialog, DBV, ERGO, Generali, Gothaer, HDI, Münchener Verein, Nürnberger, SIGNAL IDUNA, Stuttgarter und Zurich.

Warum werden Anträge auf BU-Leistungen abgelehnt?

Was sind die Hintergründe hinter „Nicht-Leistungen“? In 51,18% der Fälle trifft der Versicherer gar keine Entscheidung, weil Versicherte erforderliche Nachweise nicht erbringen, also ihre Mitwirkungspflichten verletzt haben, oder ihren Antrag aktiv zurückgezogen haben (siehe Grafik). Bei knapp einem Viertel der Ablehnungen lag eine medizinische Ablehnung vor, also der vereinbarte BU-Grad wurde nicht erreicht. Zudem werde die Berufsunfähigkeit mit vorübergehender Arbeitsunfähigkeit verwechselt, so Franke.

 

Franke und Bornberg: So steht es um die Leistungspraxis in der BU

 

Bewilligt wird eine BU-Rente am häufigsten zwischen dem 49. und 59. Lebensjahr. Bei jungen Erwachsenen ist die Ablehnungsquote besonders hoch – jede zweite Ablehnung wegen Verstoßes gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht wird bis zum Alter 35 ausgesprochen.

Bei den anerkannten Leistungsfällen liegt bei mehr als 29% eine psychische Erkrankung zugrunde, gefolgt von Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und bösartigen Neubildungen (Krebs).

Verweisung und Umorganisation spielen bei Ablehnungen kaum eine Rolle

Jede zweite Leistung zahlen die teilnehmenden Versicherer bis zum Ende der vertraglichen Leistungsdauer. In etwa 30% der Fälle endet die Leistung vor Vertragsablauf aufgrund eines verbesserten Gesundheitszustands des Versicherten.

Anders als häufig angenommen spielt die Verweisung auf eine andere Tätigkeit in der Praxis kaum eine Rolle, so die Studie. Als Differenzierungsmerkmal eigne sich der Verzicht auf abstrakte Verweisung daher bereits lange nicht mehr – die Quote liegt bei 0,12% beziehungsweise sieben Leistungsfällen aus dem Altbestand. Auch eine Forderung nach Umorganisation habe in weniger als 0,16% der Fälle zu einer Ablehnung geführt, schreiben die Experten. Verweisung – konkret und abstrakt – sowie Umorganisation sind insgesamt für weniger als 1% aller Ablehnungen bei den teilnehmenden Unternehmen verantwortlich.

Etwa 190 Tage von Antragseingang bis zur Entscheidung

Durchschnittlich 190 Tage vergehen von Eingang des Antrags auf BU-Leistung bis zur Entscheidung – bis zur Ablehnung dauert es mit 197 Tagen im Schnitt etwas länger als für eine positive Entscheidung (179 Tage). Während eine Entscheidung mit der Diagnose Krebs vergleichsweise schnell fällt, lässt sie bei Unfällen und psychischen Erkrankungen häufig länger auf sich warten. Das hängt vor allem damit zusammen, dass in diesen Fällen häufig ärztliche Gutachten oder Berichte von Polizei oder Staatsanwaltschaft benötigt werden.

Die Versicherer haben Maßnahmen in die Wege geleitet, um die Regulierungszeiten zu verkürzen, erklärt das Analysehaus. Darunter sind aktive telefonische Kontakte zum Kunden anstelle von postalischer Kommunikation, ebenso wie Unterstützung beim Ausfüllen des Fragebogens. Auch systematische Kategorisierung von Leistungsfällen, die von spezialisierten Teams bearbeitet werden, sowie digitale Tracking-Systeme für Versicherte und Sachbearbeiter haben sich positiv auf die Dauer der Leistungsregulierung ausgewirkt.

KI kein Ersatz für menschliche Mitarbeiter

Ein Hindernis zur schnelleren Regulierung bleibt jedoch weiterhin der Fachkräftemangel. „Der Markt für BU-Schadenregulierer ist wie leergefegt“, erklärt Philipp Wedekind, Leiter Ratings Vorsorge und Nachhaltigkeit. Künstliche Intelligenz (KI) bietet derzeit jedoch keine wirkliche Alternative. „Eine KI-generierte Entscheidung von Leistungsfällen können sich die Verantwortlichen bislang nicht vorstellen“, so Wedekind. Auch gebe es Zurückhaltung bei den Kunden sowie hohe Hürden beim Datenschutz.

Während die KI zwar keine Entscheidungen trifft, beobachten die Analysten trotzdem „vielversprechende Ansätze“ beim Einsatz von KI und großen Sprachmodellen (LLM) zur Unterstützung von Mitarbeitern. Sie können beispielsweise Korrespondenz auswerten oder umfangreiche Berichte zusammenfassen. Künftig könnten sie potenziell auch zur Unterstützung beim Ausfüllen des Fragebogens eingesetzt werden. (js)

 

Verzicht, Verweisung, Schüler-BU: So bewerten Makler die Neuerungen

Die Beratung zur BU-Versicherung wandelt sich: Ein Verzicht auf die Umorganisationsprüfung bei Selbstständigen sowie auf die konkrete Verweisung und der Fokus auf die Schüler-BU verändern den Markt. Doch wie bewerten Versicherungsmakler diese Entwicklungen? Geht der Daumen hoch?

Bei der Empfehlung von Produkten zur Arbeitskraftabsicherung berücksichtigen Versicherungsmakler grundsätzlich eine Vielzahl von Kriterien. Neben der reinen Produktqualität spielen vor allem die Finanzstärke des Versicherers, dessen Zuverlässigkeit und Fairness in der Leistungsregulierung, das allgemeine Marktimage sowie der Stand der digitalen Prozesse eine zentrale Rolle.

Gleichermaßen müssen Versicherungsmakler aber auch jederzeit aktuelle Entwicklungen, neue Produktansätze oder strategische Weichenstellungen der Anbieter im Blick behalten. Und hier sind in der Berufsunfähigkeitsversicherung zuletzt einige Themen in den Vordergrund gerückt. Insbesondere drei davon verdienen Aufmerksamkeit oder werden gar kontrovers diskutiert: der vollständige Verzicht auf die Prüfung der Umorganisation bei Selbstständigen, der Verzicht auf die konkrete Verweisung und die Entwicklungen in der Schüler-BU. Wie Versicherungsmakler diese Entwicklungen einschätzen, ist in der aktuellen AssCompact-Studie „BU / Arbeitskraftabsicherung 2025“ dokumentiert.

Verzicht auf Prüfung der Umorganisation bei Selbstständigen

Beginnen wir mit einer besonderen Neuerung der vergangenen Monate: dem vollständigen Verzicht auf die Prüfung einer möglichen Umorganisation des Betriebs bei Selbstständigen und Freiberuflern. Hier ist die Resonanz der Versicherungsmakler eindeutig: Ganze 83% bewerten diese Neuerung laut Studie als eine klare Verbesserung. Kein Wunder – bislang war ein solcher Verzicht meist auf kleinere Betriebe mit weniger als fünf Mitarbeitenden oder auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt. Der neue Ansatz stellt insofern eine Erleichterung für die betroffenen Versicherungsnehmer dar und trifft den Nerv vieler Makler.

Nebenbei erwähnt – nur ein Punkt ist den befragten Maklern noch wichtiger: 89% sprechen sich dafür aus, dass eine moderne Arbeitskraftabsicherung einen nahtlosen Übergang zwischen Krankengeld bzw. Krankentagegeld und der Berufsunfähigkeitsrente gewährleisten sollte.

Verzicht auf konkrete Verweisung

Das zweite große Thema dreht sich um den Verzicht auf die konkrete Verweisung in der BU-Versicherung. In der Studie geben 71% der Befragten an, dass dies ein wichtiges Merkmal zur Produktauswahl darstellt. Einen derartigen Verzicht bieten allerdings nicht viele Versicherer an. Seit Anfang 2024 tut dies der HDI. Die konkrete Verweisung regelt, ob ein Versicherungsnehmer weiterhin Leistung aus einer BU-Versicherung bekommt, wenn er während der Berufsunfähigkeit freiwillig einen anderen Beruf ausübt.

Ein Verzicht ist also zunächst ein Pluspunkt aus Kundensicht, allerdings befürchten Experten, dass dies einerseits zu einer Besserstellung des Kunden führen könnte, was dem Versicherungsgedanken widerspräche, und auch zu höheren Prämien im Kollektiv führen könnte. Doch wie in der Studie gesehen, für einen Großteil der Versicherungsmakler ist dies ein wichtiger Ansatz.

Schüler-BU gewinnt an Bedeutung

Immer früher, immer gezielter – die Arbeitskraftabsicherung rückt zunehmend ins Blickfeld junger Menschen. Besonders die Schüler-BU sorgt in der Branche für Gesprächsstoff und gewinnt als strategisches Beratungselement deutlich an Bedeutung. Auch die aktuellen Ergebnisse der AssCompact-Studie bestätigen diesen Trend: 58% der befragten Versicherungsmakler planen, im Jahr 2025 verstärkt Schüler, Auszubildende und Studierende als Zielgruppen anzusprechen.

Dieser Wandel kommt nicht von ungefähr. Das Analyse- und Softwarehaus MORGEN & MORGEN meldete kürzlich einen spürbaren Anstieg bei BU-Berechnungen und -Abschlüssen in Bezug auf die jüngeren Altersgruppen. Dahinterstehen sowohl intensive Aufklärungsarbeit der Versicherer als auch ein wachsendes Bewusstsein bei jungen Menschen selbst: Wer früh einsteigt, profitiert in der Regel von niedrigeren Beiträgen und langfristiger Planungssicherheit. Die Schüler-BU entwickelt sich damit zunehmend vom Nischenprodukt zum festen Bestandteil vorausschauender Absicherungsstrategien – ein Signal, das auch in der Beratungspraxis immer stärker ankommt.

Wichtige Hinweise für Markt und Versicherer

Die Einschätzungen der Versicherungsmakler geben wertvolle Hinweise darauf, wie praxisnah und marktgerecht neue Ansätze tatsächlich sind. Für die Anbieter sind diese Rückmeldungen von großem Interesse – sie zeigen, welche Innovationen in der Beratung wirklich ankommen. (bh)

Über die Studie

Die Online-Befragung zur Studie „AssCompact AWARD – BU / Arbeitskraftabsicherung 2025“ wurde vom 19.02.2025 bis 14.03.2025 durchgeführt. Nach einer Qualitätsprüfung flossen die Stimmen von 336 Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche in die Stichprobe ein, die damit ein sehr gutes Abbild der Vermittlerschaft darstellt. Die Studie kann auf der Website asscompact.de erworben werden.

 

Die beitragsstabilsten BU-Versicherer

Das Analysehaus infinma hat wieder seine Umfrage zur Beitragsstabilität in der Berufsunfähigkeitsversicherung durchgeführt. Primär ging es darum, welche Versicherer in der Vergangenheit auf eine Anpassung der Überschussbeteiligung im Bestand der BU-Versicherungen verzichtet haben. Das sind die stabilsten Versicherer.

Wie in den Vorjahren hat das Kölner Analysehaus infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH auch 2025 wieder eine Umfrage zur Beitragsstabilität in der Berufsunfähigkeitsversicherung bei den deutschen Lebensversicherern durchgeführt. Dabei haben sich die infinma-Analysten bewusst auf die Frage konzentriert, ob der jeweilige Versicherer in den letzten 10, 15, 20 oder mehr als 20 Jahren auf eine Anpassung der Überschussbeteiligung im Bestand der Berufsunfähigkeitsversicherungen (selbstständige BU-Versicherungen sowie BU-Zusatzversicherungen) verzichtet hat.

Anknüpfungspunkte der Untersuchung waren der Bonussatz und der Sofortverrechnungssatz, die vom Versicherer im angegebenen Zeitraum nicht geändert worden sein sollten. Im Ergebnis müssen die Zahlprämien für die Kunden entsprechend mindestens konstant geblieben oder gesunken sein.

Risikoergebnisse bei großen Versicherern „unverändert stabil“

Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer der infinma GmbH, erläutert, dass die Risikoergebnisse bei den großen deutschen Versicherern unverändert stabil geblieben seien, was sich dann auch auf die Prämien im Bestand ausübe. Erhöhungen der Zahlprämie im BU-Bestand seien auch bei dieser Umfrage nicht bekannt geworden. „Unsere Umfrage hat erneut bestätigt, dass die Versicherer durchweg solide und auskömmlich kalkuliert haben und Prämienanpassungen im Bestand bisher die Ausnahme gewesen sind.“

Einige Marktteilnehmer hatten die Umfrage kritisiert, da sie für so ein „sensibles Thema ungeeignet“ sei. Co-Geschäftsführer Marc Glissmann kommentiert dies wie folgt: „Im Hinblick auf die Beitragsstabilität haben komplexere Modelle bislang nicht nachweisen können, dass sie zu signifikant besseren Ergebnissen führen.

Beitragsanpassungen, die zu höheren Zahlbeitragen für die Kunden geführt haben, seien laut den Umfrageergebnissen in der BU die Ausnahme gewesen – und seien dies immer noch. Anderslautende Kritik an den Versicherern möge zwar medienwirksam sein, habe sich in der Realität aber erneut nicht bestätigt. Es handle sich auch nicht um eine prämienrelevante Anpassung der Überschussbeteiligung, wenn ein Versicherer im Rahmen der Einführung des erhöhten Rechnungszinses für das Neugeschäft die Garantieleistungen erhöht und gleichzeitig die Überschussbeteiligung absenkt.

Welche Versicherer sind „maximal beitragsstabil“?

Die Liste der Versicherer mit maximaler Beitragsstabilität in der BU, also bei denen seit mehr als 20 Jahren keine Anpassung erfolgte, lautet wie folgt:

  • Allianz
  • AXA
  • Baloise
  • Versicherungskammer Bayern
  • die Bayerische
  • Canada Life
  • Concordia oeco
  • Condor
  • Continentale
  • Cosmos
  • Credit Life
  • DBV
  • Debeka
  • Deutsche Ärzteversicherung
  • DEVK
  • Dialog
  • ERGO Vorsorge
  • Generali Deutschland
  • Hannoversche
  • HDI Leben
  • Helvetia
  • HUK-COBURG
  • HUK24
  • InterRisk
  • KlinikRente
  • LV 1871
  • MetallRente
  • myLife
  • Nürnberger Leben
  • Öffentliche Sachsen-Anhalt
  • Provinzial Leben
  • R+V Leben AG
  • Signal Iduna
  • Stuttgarter
  • SV Leben
  • SV Sachsen
  • Swiss Life
  • Targo Versicherung
  • Versorgungswerk der Presse
  • VRK
  • VOLKSWOHL BUND
Zufrieden mit Resonanz

Mit der Resonanz der Umfrage sei infinma zufrieden, schildert Schulz. „Bei der Transparenz sehen wir hingegen zwei Entwicklungen: Die Zahl der Versicherer, die an der (freiwilligen) Zusatzumfrage teilnehmen, geht leider zurück. Dafür nimmt die Auskunftsfreudigkeit derjenigen Gesellschaften zu, die an der Transparenz-Umfrage teilnehmen.“ Auffällig sei, dass der Trend zu immer niedrigeren Beitrittsaltern, zumindest in der BU, offenbar gestoppt sei. Ein Eintrittsalter von zehn Jahren sei demnach immer noch einer Besonderheit. Anders sehe es jedoch bei der Grundfähigkeit aus, die zum Teil auch schon ab drei Jahren abgeschlossen werden könne. Die Zahl der Berufs- bzw. Risikogruppen in der BU bleibe unverändert hoch, obwohl zunehmend auch Rückversicherer die immer weitere Differenzierung bei der Tarifierung kritisieren würden.

Die Gesellschaften, die zusätzliche Fragen zum Biometriegeschäft beantwortet haben, werden von infinma als „transparente BU-Versicherer“ ausgezeichnet.

Die Ergebnisse zur Umfrage können auf der infinma-Website eingesehen werden. (mki)

 

BU wird häufiger in jungen Jahren abgeschlossen

BU-Versicherungen werden heute häufiger in jungen Jahren abgeschlossen, als das noch vor einigen Jahren der Fall war. Auch das Angebot der Versicherer richtet sich immer mehr an eine jüngere Zielgruppe. Psychische Erkrankungen bleiben weiterhin die Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit.

Kürzlich hat die Ratingagentur MORGEN & MORGEN wieder das Angebot in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) untersucht. Das Ergebnis: Die Tariflandschaft bewegt sich auf einem hohen Niveau.

Neben den zahlreichen Tarifen haben die Analysten auch weitere Aspekte der BU unter die Lupe genommen.

So ergeben die Untersuchungen von MORGEN & MORGEN etwa, dass die BU häufiger in jüngeren Jahren abgeschlossen wird, als das vor fünf Jahren noch der Fall war. Die Experten haben eine Point-of-Sale (POS)-Auswertung aufgrund mehr als einer halben Million anonymisierter Berechnungen aus den letzten zwölf Monaten vorgenommen. Demnach steigt die Anzahl der Berechnungen für 30-Jährige auf insgesamt 58% an. Im Jahr 2019 waren es noch 35%, wie Zahlen von MORGEN & MORGEN belegen. Der Anteil der Berechnungen für ein Eintrittsalter von unter 18 Jahren ist von 4% im Jahr 2019 auf 7,7% im Jahr 2024 gestiegen. Auch die Berechnungen für Schüler und Studenten sind in dem Zeitraum angestiegen.

Zudem zeigen die Berechnungen, dass sieben von zehn Berechnungen im vergangenen Jahr mit einem gewünschten Endalter von über 65 Jahren gemacht werden. Im Jahr 2019 lag der Anteil bei 52%. Das Angebot in der BU richte sich demnach immer mehr an die junge Zielgruppe, wird Thorsten Saal, Bereichsleiter Mathematik & Rating bei MORGEN & MORGEN, zitiert.

Psychische Erkrankungen bleiben Hauptursache für Berufsunfähigkeit

Die Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit bilden weiterhin Nervenkrankheiten, die auch psychische Ursachen mit einschließen, so die Ratingagentur. Sie sind für mehr als jede dritte (34,2%) Berufsunfähigkeit verantwortlich. Zudem bilden sie in allen Altersgruppen die Hauptursache. Danach folgen mit großem Abstand Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates als zweithäufigste Ursache mit 19,4% der Fälle – Tendenz hier allerdings sinkend, so MORGEN & MORGEN. Krebs und bösartige Geschwüre sind in rund 17% aller Fälle die Ursache einer Berufsunfähigkeit, vor Unfällen (7,2%) und Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems (6,3%). Sonstige Erkrankungen liegen bei 15,6%.

Warum BU-Anträge abgelehnt werden

Die Verteilung der Ablehnungsgründe ist in etwa gleich geblieben, so die Analysten. Der häufigste Grund ist nach wie vor der Abbruch der Kommunikation durch den Versicherungsnehmer (38,22%), gefolgt von der Nichterreichung des 50%-BU-Grades mit 33,55%. Anfechtungen bzw. Betrugsfälle sowie Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht steigen zwar im Vergleich zum Vorjahr leicht auf 6,5% bzw. 8,3%, spielen aber weiterhin eine eher untergeordnete Rolle.

Mehr Kunden mit Vorerkrankungen erhalten ohne Erschwernis BU-Schutz
BU wird häufiger in jungen Jahren abgeschlossen

Abgenommen hat derweil die Anzahl der Kunden, deren Antrag auf Versicherungsschutz aufgrund einer Vorerkrankung abgelehnt wurde. Die Quote liegt aktuell bei 2,7%. Der Großteil der potenziellen Kunden mit Vorerkrankung, nämlich 79,2%, wird inzwischen ohne Erschwernis angenommen (siehe Grafik). Mit Zuschlägen oder Ausschlüssen angenommen werden 0,9%, nur mit Ausschlüssen angenommen werden 10,6% der Antragsteller mit Vorerkrankungen, 3% werden mit Zuschlägen angenommen. (js)