AssCompact suche
Home

0310

BU

Betriebliche BU-Versicherung: Makler skeptisch

Die betriebliche BU-Versicherung wird in Verbindung mit Mitarbeiter-Benefit-Strategien häufiger genannt, bleibt aber selten gelebte Praxis. Viele Versicherungsmakler bleiben zurückhaltend – vor allem wegen steuerlicher Aspekte und begrenzter Flexibilität für Kunden.

Die betriebliche BU-Versicherung führt bislang ein Nischendasein. Zwar rückt sie in Diskussionen rund um moderne Benefit-Strategien zunehmend ins Blickfeld, doch in der praktischen Umsetzung bleibt sie die Ausnahme. Wenn Arbeitgeber in die Absicherung ihrer Mitarbeitenden investieren, stehen nach wie vor die betriebliche Altersversorgung (bAV) oder die betriebliche Krankenversicherung (bKV) im Vordergrund – und selbst diese sind bekanntermaßen längst nicht flächendeckend etabliert. Zudem richten viele Versicherer ihr Angebot bislang vorrangig an größere Unternehmen.

Jeder fünfte Versicherungsmakler vermittelt

Doch wie sieht es bei den Versicherungsmaklern aus? Ein Blick in die aktuelle AssCompact Studie „BU / Arbeitskraftabsicherung“ zeigt: Rund 22% der befragten Versicherungsmakler geben an, betriebliche BU-Versicherungen zu vermitteln. Das klingt zunächst nicht so wenig, schließlich sind einige Versicherungsmakler sowieso nur im Privatkundengeschäft aktiv. Die selbstständige Variante der betrieblichen BU-Versicherung, also ohne Anbindung an eine Direktversicherung im Rahmen der bAV, dürfte wohl hier zudem eher das Nachsehen haben. Die Kombination mit einer Direktversicherung dürfte dominieren.

Die Studie liefert weitere Einblicke: So erwarten rund 38% der Versicherungsmakler, dass die betriebliche BU-Versicherung in Zukunft an Bedeutung gewinnen wird. Gleichzeitig sehen 64% in einer vereinfachten Umsetzung und geringeren Verwaltungslast einen zentralen Hebel, um mehr Unternehmen für dieses Absicherungsmodell zu gewinnen. Allerdings zeigt sich auch: Über die Hälfte der Makler beobachtet eine allgemein zurückhaltende Gesprächsbereitschaft auf Seiten der Arbeitgeber – denn viele Betriebe kämpfen aktuell mit steigenden Kosten und einer konjunkturell angespannten Lage.

Meinung: BU-Versicherung gehört in den privaten Bereich

Übergreifend scheint jedoch ein anderer Aspekt besonders zu wiegen: In den Kommentaren zur Studie ist immer wieder zu lesen, dass die BU-Versicherung in den privaten Bereich gehöre – eine Einschätzung, die viele Maklerkollegen offenbar teilen. Häufig genannt wird dabei die steuerliche Behandlung im Leistungsfall: Während bei der privaten BU-Versicherung nur der Ertragsanteil versteuert werden muss, unterliegt die betriebliche BU-Rente der vollen Besteuerung. Um die Versorgungslücke zu schließen, müsste die Rente daher deutlich höher angesetzt werden. Als weiteres Hemmnis gilt der fehlende Portabilitätsanspruch: Wechselt ein Arbeitnehmer den Job, muss der neue Arbeitgeber die bestehende BU-Versicherung nicht übernehmen.

Vor- und Nachteile – je nach Variante

Ein klarer Vorteil der betrieblichen BU-Versicherung liegt in der vereinfachten Gesundheitsprüfung – so können auch ältere Mitarbeiter oder solche mit Vorerkrankungen noch Zugang zu einem Versicherungsschutz erhalten. Hinzu kommt, dass Gruppentarife häufiger günstiger sind.

Vor- und Nachteile der betrieblichen BU-Versicherung hängen jedoch auch von der gewählten Variante ab. Sie kann zunächst als selbstständige BU- oder als BU-Zusatzversicherung im Rahmen einer bAV-Versicherung abgeschlossen werden. Zudem kann unterschieden werden, wer die Kosten trägt – der Arbeitgeber, teils Arbeitgeber und teils Arbeitnehmer oder als Entgeltumwandlung. Bei letzter trägt der Arbeitnehmer die Kosten und der Beitrag für die BU wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen, was Vorteile bei Steuern und Sozialabgaben bringt – für den Arbeitnehmer und für den Arbeitgeber.

Vom Nischenprodukt zum Benefit-Baustein?

Die Praxis und die Maklermeinung zeigen, dass noch einige Zeit ins Land gehen dürfte, bevor sich die betriebliche BU-Versicherung breiter etabliert. Ob sie in Zukunft mehr als eine Nischenlösung bzw. mehr als ein Modell für größere Unternehmen wird, hängt nicht zuletzt von ihrer konkreten Ausgestaltung, steuerlichen Rahmenbedingungen und der Bereitschaft der Arbeitgeber ab, sich dem Thema aktiv zu widmen – etwa als weiteres Instrument der Mitarbeiterfindung und -bindung. (bh)

 

Franke und Bornberg: So steht es um die BU-Leistungspraxis

Rund sechs Monate dauert es im Schnitt, bis Versicherer über einen BU-Antrag entscheiden. In vier von fünf Fällen wird zugunsten des Antragstellers entschieden. Die Hälfte aller „Nicht-Leistungen“ beruht allerdings nicht auf einer Ablehnung. Das zeigt die neunte BU-Leistungspraxisstudie von Franke und Bornberg.

In vier von fünf Fällen erkennen Versicherer ihre Leistungspflicht in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) an. Das ist erst einmal positiv. Doch laut der kürzlich veröffentlichten neunten BU-Leistungspraxisstudie des Ratinghauses Franke und Bornberg kommt es häufig gar nicht so weit. „Zum ersten Mal seit dem Start unterer Untersuchung entscheiden Versicherer über weniger als die Hälfte aller gemeldeten BU-Fälle“, berichtet Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg.

Insgesamt haben sich 16 Versicherer von dem Ratinghaus in die BU-Karten schauen lassen, so viele wie noch nie. Darunter sind die größten BU-Versicherer der Branche. Geprüft werden im Rahmen der Leistungspraxisstudie BU-Leistungsanträge, die im Jahr 2023 entschieden worden, und zwar mindestens 125 Schadenakten pro Gesellschaft. Die 16 Unternehmen sind (in alphabetischer Reihenfolge): Allianz, Alte Leipziger, AXA, Continentale, Deutsche Ärzteversicherung, Dialog, DBV, ERGO, Generali, Gothaer, HDI, Münchener Verein, Nürnberger, SIGNAL IDUNA, Stuttgarter und Zurich.

Warum werden Anträge auf BU-Leistungen abgelehnt?

Was sind die Hintergründe hinter „Nicht-Leistungen“? In 51,18% der Fälle trifft der Versicherer gar keine Entscheidung, weil Versicherte erforderliche Nachweise nicht erbringen, also ihre Mitwirkungspflichten verletzt haben, oder ihren Antrag aktiv zurückgezogen haben (siehe Grafik). Bei knapp einem Viertel der Ablehnungen lag eine medizinische Ablehnung vor, also der vereinbarte BU-Grad wurde nicht erreicht. Zudem werde die Berufsunfähigkeit mit vorübergehender Arbeitsunfähigkeit verwechselt, so Franke.

 

Franke und Bornberg: So steht es um die Leistungspraxis in der BU

 

Bewilligt wird eine BU-Rente am häufigsten zwischen dem 49. und 59. Lebensjahr. Bei jungen Erwachsenen ist die Ablehnungsquote besonders hoch – jede zweite Ablehnung wegen Verstoßes gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht wird bis zum Alter 35 ausgesprochen.

Bei den anerkannten Leistungsfällen liegt bei mehr als 29% eine psychische Erkrankung zugrunde, gefolgt von Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und bösartigen Neubildungen (Krebs).

Verweisung und Umorganisation spielen bei Ablehnungen kaum eine Rolle

Jede zweite Leistung zahlen die teilnehmenden Versicherer bis zum Ende der vertraglichen Leistungsdauer. In etwa 30% der Fälle endet die Leistung vor Vertragsablauf aufgrund eines verbesserten Gesundheitszustands des Versicherten.

Anders als häufig angenommen spielt die Verweisung auf eine andere Tätigkeit in der Praxis kaum eine Rolle, so die Studie. Als Differenzierungsmerkmal eigne sich der Verzicht auf abstrakte Verweisung daher bereits lange nicht mehr – die Quote liegt bei 0,12% beziehungsweise sieben Leistungsfällen aus dem Altbestand. Auch eine Forderung nach Umorganisation habe in weniger als 0,16% der Fälle zu einer Ablehnung geführt, schreiben die Experten. Verweisung – konkret und abstrakt – sowie Umorganisation sind insgesamt für weniger als 1% aller Ablehnungen bei den teilnehmenden Unternehmen verantwortlich.

Etwa 190 Tage von Antragseingang bis zur Entscheidung

Durchschnittlich 190 Tage vergehen von Eingang des Antrags auf BU-Leistung bis zur Entscheidung – bis zur Ablehnung dauert es mit 197 Tagen im Schnitt etwas länger als für eine positive Entscheidung (179 Tage). Während eine Entscheidung mit der Diagnose Krebs vergleichsweise schnell fällt, lässt sie bei Unfällen und psychischen Erkrankungen häufig länger auf sich warten. Das hängt vor allem damit zusammen, dass in diesen Fällen häufig ärztliche Gutachten oder Berichte von Polizei oder Staatsanwaltschaft benötigt werden.

Die Versicherer haben Maßnahmen in die Wege geleitet, um die Regulierungszeiten zu verkürzen, erklärt das Analysehaus. Darunter sind aktive telefonische Kontakte zum Kunden anstelle von postalischer Kommunikation, ebenso wie Unterstützung beim Ausfüllen des Fragebogens. Auch systematische Kategorisierung von Leistungsfällen, die von spezialisierten Teams bearbeitet werden, sowie digitale Tracking-Systeme für Versicherte und Sachbearbeiter haben sich positiv auf die Dauer der Leistungsregulierung ausgewirkt.

KI kein Ersatz für menschliche Mitarbeiter

Ein Hindernis zur schnelleren Regulierung bleibt jedoch weiterhin der Fachkräftemangel. „Der Markt für BU-Schadenregulierer ist wie leergefegt“, erklärt Philipp Wedekind, Leiter Ratings Vorsorge und Nachhaltigkeit. Künstliche Intelligenz (KI) bietet derzeit jedoch keine wirkliche Alternative. „Eine KI-generierte Entscheidung von Leistungsfällen können sich die Verantwortlichen bislang nicht vorstellen“, so Wedekind. Auch gebe es Zurückhaltung bei den Kunden sowie hohe Hürden beim Datenschutz.

Während die KI zwar keine Entscheidungen trifft, beobachten die Analysten trotzdem „vielversprechende Ansätze“ beim Einsatz von KI und großen Sprachmodellen (LLM) zur Unterstützung von Mitarbeitern. Sie können beispielsweise Korrespondenz auswerten oder umfangreiche Berichte zusammenfassen. Künftig könnten sie potenziell auch zur Unterstützung beim Ausfüllen des Fragebogens eingesetzt werden. (js)

 

Verzicht, Verweisung, Schüler-BU: So bewerten Makler die Neuerungen

Die Beratung zur BU-Versicherung wandelt sich: Ein Verzicht auf die Umorganisationsprüfung bei Selbstständigen sowie auf die konkrete Verweisung und der Fokus auf die Schüler-BU verändern den Markt. Doch wie bewerten Versicherungsmakler diese Entwicklungen? Geht der Daumen hoch?

Bei der Empfehlung von Produkten zur Arbeitskraftabsicherung berücksichtigen Versicherungsmakler grundsätzlich eine Vielzahl von Kriterien. Neben der reinen Produktqualität spielen vor allem die Finanzstärke des Versicherers, dessen Zuverlässigkeit und Fairness in der Leistungsregulierung, das allgemeine Marktimage sowie der Stand der digitalen Prozesse eine zentrale Rolle.

Gleichermaßen müssen Versicherungsmakler aber auch jederzeit aktuelle Entwicklungen, neue Produktansätze oder strategische Weichenstellungen der Anbieter im Blick behalten. Und hier sind in der Berufsunfähigkeitsversicherung zuletzt einige Themen in den Vordergrund gerückt. Insbesondere drei davon verdienen Aufmerksamkeit oder werden gar kontrovers diskutiert: der vollständige Verzicht auf die Prüfung der Umorganisation bei Selbstständigen, der Verzicht auf die konkrete Verweisung und die Entwicklungen in der Schüler-BU. Wie Versicherungsmakler diese Entwicklungen einschätzen, ist in der aktuellen AssCompact-Studie „BU / Arbeitskraftabsicherung 2025“ dokumentiert.

Verzicht auf Prüfung der Umorganisation bei Selbstständigen

Beginnen wir mit einer besonderen Neuerung der vergangenen Monate: dem vollständigen Verzicht auf die Prüfung einer möglichen Umorganisation des Betriebs bei Selbstständigen und Freiberuflern. Hier ist die Resonanz der Versicherungsmakler eindeutig: Ganze 83% bewerten diese Neuerung laut Studie als eine klare Verbesserung. Kein Wunder – bislang war ein solcher Verzicht meist auf kleinere Betriebe mit weniger als fünf Mitarbeitenden oder auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt. Der neue Ansatz stellt insofern eine Erleichterung für die betroffenen Versicherungsnehmer dar und trifft den Nerv vieler Makler.

Nebenbei erwähnt – nur ein Punkt ist den befragten Maklern noch wichtiger: 89% sprechen sich dafür aus, dass eine moderne Arbeitskraftabsicherung einen nahtlosen Übergang zwischen Krankengeld bzw. Krankentagegeld und der Berufsunfähigkeitsrente gewährleisten sollte.

Verzicht auf konkrete Verweisung

Das zweite große Thema dreht sich um den Verzicht auf die konkrete Verweisung in der BU-Versicherung. In der Studie geben 71% der Befragten an, dass dies ein wichtiges Merkmal zur Produktauswahl darstellt. Einen derartigen Verzicht bieten allerdings nicht viele Versicherer an. Seit Anfang 2024 tut dies der HDI. Die konkrete Verweisung regelt, ob ein Versicherungsnehmer weiterhin Leistung aus einer BU-Versicherung bekommt, wenn er während der Berufsunfähigkeit freiwillig einen anderen Beruf ausübt.

Ein Verzicht ist also zunächst ein Pluspunkt aus Kundensicht, allerdings befürchten Experten, dass dies einerseits zu einer Besserstellung des Kunden führen könnte, was dem Versicherungsgedanken widerspräche, und auch zu höheren Prämien im Kollektiv führen könnte. Doch wie in der Studie gesehen, für einen Großteil der Versicherungsmakler ist dies ein wichtiger Ansatz.

Schüler-BU gewinnt an Bedeutung

Immer früher, immer gezielter – die Arbeitskraftabsicherung rückt zunehmend ins Blickfeld junger Menschen. Besonders die Schüler-BU sorgt in der Branche für Gesprächsstoff und gewinnt als strategisches Beratungselement deutlich an Bedeutung. Auch die aktuellen Ergebnisse der AssCompact-Studie bestätigen diesen Trend: 58% der befragten Versicherungsmakler planen, im Jahr 2025 verstärkt Schüler, Auszubildende und Studierende als Zielgruppen anzusprechen.

Dieser Wandel kommt nicht von ungefähr. Das Analyse- und Softwarehaus MORGEN & MORGEN meldete kürzlich einen spürbaren Anstieg bei BU-Berechnungen und -Abschlüssen in Bezug auf die jüngeren Altersgruppen. Dahinterstehen sowohl intensive Aufklärungsarbeit der Versicherer als auch ein wachsendes Bewusstsein bei jungen Menschen selbst: Wer früh einsteigt, profitiert in der Regel von niedrigeren Beiträgen und langfristiger Planungssicherheit. Die Schüler-BU entwickelt sich damit zunehmend vom Nischenprodukt zum festen Bestandteil vorausschauender Absicherungsstrategien – ein Signal, das auch in der Beratungspraxis immer stärker ankommt.

Wichtige Hinweise für Markt und Versicherer

Die Einschätzungen der Versicherungsmakler geben wertvolle Hinweise darauf, wie praxisnah und marktgerecht neue Ansätze tatsächlich sind. Für die Anbieter sind diese Rückmeldungen von großem Interesse – sie zeigen, welche Innovationen in der Beratung wirklich ankommen. (bh)

Über die Studie

Die Online-Befragung zur Studie „AssCompact AWARD – BU / Arbeitskraftabsicherung 2025“ wurde vom 19.02.2025 bis 14.03.2025 durchgeführt. Nach einer Qualitätsprüfung flossen die Stimmen von 336 Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche in die Stichprobe ein, die damit ein sehr gutes Abbild der Vermittlerschaft darstellt. Die Studie kann auf der Website asscompact.de erworben werden.

 

Die beitragsstabilsten BU-Versicherer

Das Analysehaus infinma hat wieder seine Umfrage zur Beitragsstabilität in der Berufsunfähigkeitsversicherung durchgeführt. Primär ging es darum, welche Versicherer in der Vergangenheit auf eine Anpassung der Überschussbeteiligung im Bestand der BU-Versicherungen verzichtet haben. Das sind die stabilsten Versicherer.

Wie in den Vorjahren hat das Kölner Analysehaus infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH auch 2025 wieder eine Umfrage zur Beitragsstabilität in der Berufsunfähigkeitsversicherung bei den deutschen Lebensversicherern durchgeführt. Dabei haben sich die infinma-Analysten bewusst auf die Frage konzentriert, ob der jeweilige Versicherer in den letzten 10, 15, 20 oder mehr als 20 Jahren auf eine Anpassung der Überschussbeteiligung im Bestand der Berufsunfähigkeitsversicherungen (selbstständige BU-Versicherungen sowie BU-Zusatzversicherungen) verzichtet hat.

Anknüpfungspunkte der Untersuchung waren der Bonussatz und der Sofortverrechnungssatz, die vom Versicherer im angegebenen Zeitraum nicht geändert worden sein sollten. Im Ergebnis müssen die Zahlprämien für die Kunden entsprechend mindestens konstant geblieben oder gesunken sein.

Risikoergebnisse bei großen Versicherern „unverändert stabil“

Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer der infinma GmbH, erläutert, dass die Risikoergebnisse bei den großen deutschen Versicherern unverändert stabil geblieben seien, was sich dann auch auf die Prämien im Bestand ausübe. Erhöhungen der Zahlprämie im BU-Bestand seien auch bei dieser Umfrage nicht bekannt geworden. „Unsere Umfrage hat erneut bestätigt, dass die Versicherer durchweg solide und auskömmlich kalkuliert haben und Prämienanpassungen im Bestand bisher die Ausnahme gewesen sind.“

Einige Marktteilnehmer hatten die Umfrage kritisiert, da sie für so ein „sensibles Thema ungeeignet“ sei. Co-Geschäftsführer Marc Glissmann kommentiert dies wie folgt: „Im Hinblick auf die Beitragsstabilität haben komplexere Modelle bislang nicht nachweisen können, dass sie zu signifikant besseren Ergebnissen führen.

Beitragsanpassungen, die zu höheren Zahlbeitragen für die Kunden geführt haben, seien laut den Umfrageergebnissen in der BU die Ausnahme gewesen – und seien dies immer noch. Anderslautende Kritik an den Versicherern möge zwar medienwirksam sein, habe sich in der Realität aber erneut nicht bestätigt. Es handle sich auch nicht um eine prämienrelevante Anpassung der Überschussbeteiligung, wenn ein Versicherer im Rahmen der Einführung des erhöhten Rechnungszinses für das Neugeschäft die Garantieleistungen erhöht und gleichzeitig die Überschussbeteiligung absenkt.

Welche Versicherer sind „maximal beitragsstabil“?

Die Liste der Versicherer mit maximaler Beitragsstabilität in der BU, also bei denen seit mehr als 20 Jahren keine Anpassung erfolgte, lautet wie folgt:

  • Allianz
  • AXA
  • Baloise
  • Versicherungskammer Bayern
  • die Bayerische
  • Canada Life
  • Concordia oeco
  • Condor
  • Continentale
  • Cosmos
  • Credit Life
  • DBV
  • Debeka
  • Deutsche Ärzteversicherung
  • DEVK
  • Dialog
  • ERGO Vorsorge
  • Generali Deutschland
  • Hannoversche
  • HDI Leben
  • Helvetia
  • HUK-COBURG
  • HUK24
  • InterRisk
  • KlinikRente
  • LV 1871
  • MetallRente
  • myLife
  • Nürnberger Leben
  • Öffentliche Sachsen-Anhalt
  • Provinzial Leben
  • R+V Leben AG
  • Signal Iduna
  • Stuttgarter
  • SV Leben
  • SV Sachsen
  • Swiss Life
  • Targo Versicherung
  • Versorgungswerk der Presse
  • VRK
  • VOLKSWOHL BUND
Zufrieden mit Resonanz

Mit der Resonanz der Umfrage sei infinma zufrieden, schildert Schulz. „Bei der Transparenz sehen wir hingegen zwei Entwicklungen: Die Zahl der Versicherer, die an der (freiwilligen) Zusatzumfrage teilnehmen, geht leider zurück. Dafür nimmt die Auskunftsfreudigkeit derjenigen Gesellschaften zu, die an der Transparenz-Umfrage teilnehmen.“ Auffällig sei, dass der Trend zu immer niedrigeren Beitrittsaltern, zumindest in der BU, offenbar gestoppt sei. Ein Eintrittsalter von zehn Jahren sei demnach immer noch einer Besonderheit. Anders sehe es jedoch bei der Grundfähigkeit aus, die zum Teil auch schon ab drei Jahren abgeschlossen werden könne. Die Zahl der Berufs- bzw. Risikogruppen in der BU bleibe unverändert hoch, obwohl zunehmend auch Rückversicherer die immer weitere Differenzierung bei der Tarifierung kritisieren würden.

Die Gesellschaften, die zusätzliche Fragen zum Biometriegeschäft beantwortet haben, werden von infinma als „transparente BU-Versicherer“ ausgezeichnet.

Die Ergebnisse zur Umfrage können auf der infinma-Website eingesehen werden. (mki)

 

BU wird häufiger in jungen Jahren abgeschlossen

BU-Versicherungen werden heute häufiger in jungen Jahren abgeschlossen, als das noch vor einigen Jahren der Fall war. Auch das Angebot der Versicherer richtet sich immer mehr an eine jüngere Zielgruppe. Psychische Erkrankungen bleiben weiterhin die Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit.

Kürzlich hat die Ratingagentur MORGEN & MORGEN wieder das Angebot in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) untersucht. Das Ergebnis: Die Tariflandschaft bewegt sich auf einem hohen Niveau.

Neben den zahlreichen Tarifen haben die Analysten auch weitere Aspekte der BU unter die Lupe genommen.

So ergeben die Untersuchungen von MORGEN & MORGEN etwa, dass die BU häufiger in jüngeren Jahren abgeschlossen wird, als das vor fünf Jahren noch der Fall war. Die Experten haben eine Point-of-Sale (POS)-Auswertung aufgrund mehr als einer halben Million anonymisierter Berechnungen aus den letzten zwölf Monaten vorgenommen. Demnach steigt die Anzahl der Berechnungen für 30-Jährige auf insgesamt 58% an. Im Jahr 2019 waren es noch 35%, wie Zahlen von MORGEN & MORGEN belegen. Der Anteil der Berechnungen für ein Eintrittsalter von unter 18 Jahren ist von 4% im Jahr 2019 auf 7,7% im Jahr 2024 gestiegen. Auch die Berechnungen für Schüler und Studenten sind in dem Zeitraum angestiegen.

Zudem zeigen die Berechnungen, dass sieben von zehn Berechnungen im vergangenen Jahr mit einem gewünschten Endalter von über 65 Jahren gemacht werden. Im Jahr 2019 lag der Anteil bei 52%. Das Angebot in der BU richte sich demnach immer mehr an die junge Zielgruppe, wird Thorsten Saal, Bereichsleiter Mathematik & Rating bei MORGEN & MORGEN, zitiert.

Psychische Erkrankungen bleiben Hauptursache für Berufsunfähigkeit

Die Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit bilden weiterhin Nervenkrankheiten, die auch psychische Ursachen mit einschließen, so die Ratingagentur. Sie sind für mehr als jede dritte (34,2%) Berufsunfähigkeit verantwortlich. Zudem bilden sie in allen Altersgruppen die Hauptursache. Danach folgen mit großem Abstand Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates als zweithäufigste Ursache mit 19,4% der Fälle – Tendenz hier allerdings sinkend, so MORGEN & MORGEN. Krebs und bösartige Geschwüre sind in rund 17% aller Fälle die Ursache einer Berufsunfähigkeit, vor Unfällen (7,2%) und Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems (6,3%). Sonstige Erkrankungen liegen bei 15,6%.

Warum BU-Anträge abgelehnt werden

Die Verteilung der Ablehnungsgründe ist in etwa gleich geblieben, so die Analysten. Der häufigste Grund ist nach wie vor der Abbruch der Kommunikation durch den Versicherungsnehmer (38,22%), gefolgt von der Nichterreichung des 50%-BU-Grades mit 33,55%. Anfechtungen bzw. Betrugsfälle sowie Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht steigen zwar im Vergleich zum Vorjahr leicht auf 6,5% bzw. 8,3%, spielen aber weiterhin eine eher untergeordnete Rolle.

Mehr Kunden mit Vorerkrankungen erhalten ohne Erschwernis BU-Schutz
BU wird häufiger in jungen Jahren abgeschlossen

Abgenommen hat derweil die Anzahl der Kunden, deren Antrag auf Versicherungsschutz aufgrund einer Vorerkrankung abgelehnt wurde. Die Quote liegt aktuell bei 2,7%. Der Großteil der potenziellen Kunden mit Vorerkrankung, nämlich 79,2%, wird inzwischen ohne Erschwernis angenommen (siehe Grafik). Mit Zuschlägen oder Ausschlüssen angenommen werden 0,9%, nur mit Ausschlüssen angenommen werden 10,6% der Antragsteller mit Vorerkrankungen, 3% werden mit Zuschlägen angenommen. (js)

 

BU-Rating: MORGEN & MORGEN kürt beste Tarife

Im Rahmen des aktuellen BU-Ratings hat MORGEN & MORGEN 639 Tarife und Tarifkombinationen beleuchtet – 27 mehr als im Vorjahr. Der Anstieg des Angebots ist den Analysten zufolge vor allem auf die zunehmende Differenzierung einzelner Bausteine zurückzuführen. Und wie steht es um die Qualität?

Die Ratingagentur MORGEN & MORGEN (M&M) hat erneut das Angebot an Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) am Markt unter die Lupe genommen. Anhand der Ergebnisse des aktuellen Jahrgangs des M&M Rating Berufsunfähigkeit (BU) sehen die Analysten die Produktlandschaft weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Bewertet wurden sowohl die Tarifbedingungen als auch der Versicherer an sich im Hinblick auf seine BU-Kompetenz sowie die Fähigkeit, seine Beiträge stabil zu halten und die Beantragung verbraucherfreundlich zu gestalten. Das Rating besteht aus vier Teilratings mit unterschiedlicher Gewichtung: Bedingungen (40%), Kompetenz (30%), Beitragsstabilität (20%) und Antragsfragen (10%).

Die Geschäftsberichte der 61 Versicherer zeigen ein Neugeschäftswachstum von rund 10% im aktuellen Betrachtungszeitraum – nach einem merklichen Rückgang im Vorjahr. Der Bestand präsentiert sich mit etwa 14,3 Millionen BU-Verträgen stabil.

Größeres Angebot an Berufsunfähigkeitsversicherungen

Die Anzahl der bewerteten BU-Tarife hat sich von 612 auf 639 erhöht. Laut MORGEN & MORGEN ist dieser Anstieg insbesondere auf die zunehmende Differenzierung einzelner Tarifbausteine zurückzuführen. Diese würden neue, hochwertige Tarifkombinationen ermöglichen, vor allem im Fünf-Sterne-Segment. Den Bedingungen bescheinigen die Analysten ein unverändert hohes Niveau, somit sei der Spielraum für substanzielle Verbesserungen aber weitgehend ausgeschöpft.

Viele Tarife inzwischen mit Krebsklausel

Wichtige Leistungsmerkmale wie die Krebsklausel sind mittlerweile in vielen Bedingungswerken enthalten. Bei der Krebsklausel gibt es im Falle einer Krebserkrankung für einen Zeitraum von meist 15 oder 18 Monaten Leistungen gegen einen vereinfachten Nachweis. Die Krebsklausel ist MORGEN & MORGEN zufolge deshalb von besonderer Bedeutung, da fast 17% aller Leistungsfälle auf eine Krebserkrankung zurückzuführen sind.

Kundenfreundliche Nachversicherungsmöglichkeiten

Auch Nachversicherungsmöglichkeiten würden zunehmend verbraucherfreundlich ausgestaltet, wie es von den Analysten weiter heißt. Beispiele sind verlängerte Beantragungsfristen von sechs auf zwölf Monate nach einem bestimmten Ereignis, das zur Erhöhung der BU-Rente führen kann, oder auch die Überschreitung der bisher üblichen jährlichen Obergrenze der BU-Rente von 30.000 Euro.

Immer mehr Tarife mit „Karrieregarantie“

Bei der sogenannten „Karrieregarantie“ handelt es sich um ein neues Merkmal, das immer mehr Gesellschaften anbieten. Damit lässt sich unter bestimmten Bedingungen eine Anpassung des Versicherungsschutzes an den beruflichen Aufstieg vornehmen ohne eine erneute Gesundheitsprüfung.

Pricing wird individueller

Zugleich wird das Pricing immer individueller: So werden Merkmale wie das Rauchverhalten oder differenzierte Berufsgruppeneinteilungen stärker in der Kalkulation berücksichtigt. Zusätzliche Impulse gibt die Beitragsüberprüfung bei Berufswechsel: Dadurch kann der Beitrag verringert werden, ohne dass eine erneute Gesundheits- oder Risikoprüfung erforderlich ist, sofern bestimmte Fristen oder Ereignisse vorliegen.

Verzicht auf konkrete Verweisung

Kritisch sehen die Analysten die Tatsache, dass einzelne Versicherer auf die konkrete Verweisung oder die Umorganisationsprüfung verzichten. Zwar profitiert der einzelne Versicherte, langfristig könnten diese Maßnahme aber zu Lasten des Kollektivs gehen. „Da der Markt diesen Aspekten derzeit nicht folgt, besteht aktuell keine Veranlassung, sie im Rating zu berücksichtigen. Sollte sich daraus ein relevanter Trend entwickeln, wird MORGEN & MORGEN entsprechende Bewertungskriterien in das Rating integrieren“, heißt es vom Analysehaus dazu.

Des Weiteren zeigt sich, dass Schüler, Azubis und Berufseinsteiger verstärkt ins Blickfeld der Versicherer rücken. Vor diesem Hintergrund würden flexible Nachversicherungsoptionen weiter an Relevanz zulegen, vor allem bei Vertragsabschlüssen in jungen Jahren.

„Die meisten BU-Tarife decken heute alle wesentlichen Leistungsmerkmale ab – teils besser, teils schwächer. Der Wettbewerb konzentriert sich daher vermehrt auf zusätzliche Leistungen, die zwar interessant, aber nicht zwingend notwendig sind. Teilweise gehen sie sogar zulasten des Versichertenkollektivs und treiben die Preise in die Höhe oder verschlechtern die Zugänglichkeit für bestimmte Berufsgruppen“, erläutert Thorsten Saal, Bereichsleiter Mathematik & Rating bei MORGEN & MORGEN. Das Rating würde sich daher gezielt auf „Must-haves“ konzentrieren, um einen Wettbewerb um „Nice-to-haves“ nicht zu befeuern, der die BU verteuere und den Zugang erschwere.

Starke Zunahme der Fünf-Sterne-Bewertungen

Einen Anstieg konstatieren die Analysten insbesondere in der Riege der Top-Tarife. Erhielten im Vorjahresrating 492 Tarifkombinationen die Bestnote, können dieses Jahr 537 Produkte fünf Sterne einheimsen – also 45 mehr. Die Gründe seien bei bestehenden Tarifen individuell. Kleinste Änderungen könnten zu einer neuen Bewertung führen. Zudem gebe es einige neue Tarifbausteine auf dem Markt, die das Angebot an Tarifkombinationen erweitern. Laut MORGEN & MORGEN kann über die Hälfte der Versicherer das hohe Niveau von fünf Sternen bereits seit zehn Jahren für mindestens einen ihrer Tarife durchgängig halten.

 

BU-Rating: MORGEN & MORGEN kürt die besten Tarife

 

Das Lager der Tarife der Vier-Sterne-Kategorie hat sich von insgesamt 33 auf 24 Tarife verkleinert. 71 Tarife und damit zwei mehr als im Vorjahr haben eine Drei-Sterne-Bewertung erhalten. Kein Tarif findet sich mehr in der Zwei-Sterne-Kategorie – im Vorjahr waren es elf. Dazu erläutern die Analysten, dass diese Verbesserung vor allem aus umgesetzten Standardregelungen oder Vereinheitlichungen resultieren würden, die keine Kosten verursachen, aber bei den schlechten Tarifen zu einer deutlichen Verbesserung führen. Sieben Tarife kommen weiterhin nicht über einen Stern hinaus.

Informationen zur Methodik und detaillierte Ratingergebnisse gibt es hier. (tik)

Dem Thema Berufsunfähigkeit widmet sich außerdem eine regelmäßig erscheinende BU-Kolumne auf asscompact.de.

 

Erwerbsminderungsrente: Kürzung bei BU-Leistungen?

Bei der Absicherung der Arbeitskraft kommen verschiedene finanzielle Leistungen zum Tragen, unter anderem die BU-Rente und die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Doch wie beeinflussen sich diese Leistungen gegenseitig? Diese Frage erläutert Rechtsexperte Björn Thorben M. Jöhnke in seiner BU-Kolumne.

Ein Artikel von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Berufsunfähigkeitsrente ist eine rein private Versicherungsleistung, die von einer Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt wird, wenn die entsprechenden vertraglichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Auch übernehmen Berufsunfähigkeitsversicherungen in der Regel die Prämien des Versicherten für die Zeit der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit, als sogenannte „Beitragsbefreiung“. Die Versicherung tritt jedenfalls dann ein, wenn die versicherte Person aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50% auszuüben. Im Gegensatz zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente richtet sich die BU-Rente also speziell nach dem zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf, nicht nach jedweder Erwerbsfähigkeit.

Was ist eine Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente (EMR) ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie wird gezahlt, wenn Versicherte nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Dabei unterscheidet man zwischen einer vollen Erwerbsminderungsrente und einer teilweisen Erwerbsminderungsrente. Die volle Erwerbsminderungsrente erhalten Personen, die weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können. Die halbe Erwerbsminderungsrente steht Menschen zu, die zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeiten können. Im Gegensatz zur BU-Rente ist die EMR unabhängig vom zuletzt ausgeübten Beruf und betrachtet die Fähigkeit, überhaupt noch irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben zu können.

Beeinflusst die BU-Rente die Erwerbsminderungsrente?

Beide „Leistungsbezüge“ können gleichzeitig bezogen werden, wenn keine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mehr ausgeübt werden kann. Kann es dann sein, dass der Bezug einer dieser Renten die jeweils andere mindert oder sogar ausschließt? Hierfür muss zunächst der Charakter der Berufsunfähigkeitsrente dargestellt werden. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Summenversicherung, keine Schadenversicherung. Dies bedeutet, dass ein grundsätzliches Bereicherungsverbot (also: Entschädigung darf nicht höher sein als der Schaden) gerade nicht gilt. Im Leistungsfall wird demnach die Leistung gezahlt, die zwischen dem Versicherten und dem Versicherer vereinbart war. Es gilt hierbei jedoch der Grundsatz der Privatautonomie. Wen und in welcher Höhe die Versicherung im Ergebnis versichert, ist ausschließlich Sache des Versicherers. Aber natürlich wird bei Antragsstellung meist eine „Überversicherung“ geprüft. Denn schließlich soll der Versicherungsnehmer nicht in Versuchung geführt werden, den Leistungsfall vorsätzlich herbeizuführen. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung kann die Leistungen somit nicht etwa kürzen.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente hingegen wird nur dann gekürzt, wenn der Versicherte die festgelegten Hinzuverdienstgrenzen des SGB VI überschreitet. Als Hinzuverdienst gelten u. a. Bruttoentgelt, steuerrechtlicher Gewinn (z. B. Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft) sowie vergleichbare Einkommen, wie Vorruhestandsgeld. Zum Jahre 2023 wurde der Hinzuverdienst zudem angehoben. Allerdings stellt eine private Berufsunfähigkeitsrente in diesem Zusammenhang kein Einkommen oder Hinzuverdienst dar, da ihr keine Erwerbstätigkeit zugrunde liegt. Bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente hat eine gleichzeitig ausgezahlte private Berufsunfähigkeitsrente also keine Kürzung zur Folge.

Fazit und Hinweise

Es sollte in jedem Leistungsfall geprüft werden, ob mögliche „Doppelansprüche“ bestehen. Wenn mehrere Leistungen auf einmal bezogen werden, ist es ratsam, sorgfältig zu überprüfen, ob mögliche Hinzuverdienste vorhanden sind. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Berufsunfähigkeitsrente und die Erwerbsminderungsrente eigenständige Leistungen sind, die sich in ihren Voraussetzungen unterscheiden und unabhängig voneinander ausgezahlt werden. Selbst wenn der Versicherte in Summe beider Leistungen monatlich mehr Einkommen hätte als zu der Zeit, als er noch regelmäßig einer Erwerbstätigkeit nachgegangen ist, zahlen die private und gesetzliche Versicherung den entsprechenden Teil bzw. die vereinbarte Leistung. Anspruchsgrundlagen, um diese zu kürzen, bestehen nur im Falle des Hinzuverdienstes. Weitere hilfreiche Informationen zu diesem Thema sind nachstehend zu finden: Berufsunfähigkeitsversicherung.

Diese BU-Kolumnentexte werden auf asscompact.de häufig gelesen

Lesen Sie weitere relevante BU-Kolumnenbeiträge von Björn Thorben M. Jöhnke auf asscompact.de:

 

Neuer Maklerfavorit in der Grundfähigkeitsversicherung

In der Grundfähigkeitsversicherung hat die aktuelle Studie „AssCompact AWARD – BU / Arbeitskraftabsicherung 2025“ einen neuen Maklerfavoriten ermittelt. An welchen Anbieter vermitteln die Makler das meiste Geschäft? Und welche Versicherer setzen die Standards in wichtigen Leistungskriterien?

 
von
 

uniVersa feilt an BU-Absicherung für Selbstständige

Die uniVersa hat ihr BU-Angebot für Selbstständige erweitert. So verzichtet der Versicherer bei Selbstständigen mit weniger als zehn Mitarbeitern oder mit akademischer Ausbildung und mindestens 90%-iger Bürotätigkeit auf eine Umorganisation und bietet noch flexiblere Ausbaulösungen.

Gerade auch für Selbstständige ist die finanzielle Absicherung bei Berufsunfähigkeit wichtig. Die uniVersa hat ihr Portfolio nun ausgebaut: Sie verzichtet bei Selbstständigen mit weniger als zehn Beschäftigten oder mit akademischer Ausbildung und mindestens 90%-iger Bürotätigkeit auf eine sonst am Markt übliche Umorganisation. Im Premiumschutz zahlt der Versicherer bei schweren Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall eine Soforthilfe in Höhe von zwei Jahresrenten. Außerdem ist dort eine Umorganisationshilfe bis 30.000 Euro mitversichert.

Flexiblere Ausbaulösungen

Der gewählte BU-Schutz kann ohne erneute Gesundheitsprüfung ausgebaut werden: zum einen über eine Beitragsdynamik, der beliebig oft widersprochen werden kann, ohne das Recht zu verlieren, und zum anderen über Nachversicherungsgarantien bei steigendem Einkommen und verschiedenen Lebensereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes, Eigenheimerwerb, Bestehen der Meisterprüfung oder Befreiung von der Versicherungspflicht als Handwerker. Der Premiumschutz bietet zudem anlassunabhängig alle fünf Jahre ein Recht auf Nachversicherung.

Ebenfalls ohne erneute Gesundheitsprüfung lässt sich der Vertrag um fünf Jahre verlängern, falls die gesetzliche Regelaltersgrenze erhöht und ein längerer Schutz gewünscht wird. Die uniVersa ermöglicht darüber hinaus bei einem Wechsel des Berufs eine Günstigerprüfung bei der Berufsgruppeneinstufung möglich. Für privat Krankheitskostenvollversicherte wird über das Einkommenssicherungskonzept unisafe|HQ ein Übergang vom Krankentagegeld zur BU-Rente angeboten. (tik)

 

BU-Rating: Das sind die besten Anbieter laut Franke und Bornberg

Ein Relaunch der BU-Ratingkriterien des Analysehauses Franke und Bornberg hat darin resultiert, dass nur noch ein Drittel der Tarife die Topbewertung erreichen. Im Kern des Segments hat sich laut der Experten jedoch nichts geändert: Die Tarifqualität ist aufgrund des jahrelangen Wettbewerbs weitgehend ausgereizt.

Der jahrzehntelange Wettbewerb und Vergleich durch Produktratings hat die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) laut den Experten des Analysehauses Franke und Bornberg zur Produktkategorie mit dem höchsten Qualitätsniveau gemacht. „Verbesserungen sind im Leistungskern kaum noch möglich“, erklärt Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH. Die Versicherungsbedingungen der meisten Tarife seien inzwischen „ohne ernsthaften Makel“, so die Analysten.

Seit 15 Jahren befinden sich die Anbieter zudem in einem harten Preiswettbewerb. Was sich im ersten Moment positiv für potenzielle Kunden anhört, kann sich aber auch negativ auswirken, sowohl für Versicherer als auch für Kunden. „Läuft der Wettbewerb aus dem Ruder, kommen Überschüsse unter Druck und bei der Leistungsregulierung wird auf die Bremse getreten“, warnt das Analysehaus im Zuge der Veröffentlichung seines aktuellen BU-Rating-Jahrgangs.

Ratingkriterien angepasst

Franke und Bornberg hat daher seine Ratingkriterien angepasst. Standardleistungen, die sich nicht länger zur Differenzierung eignen, werden im neuen Rating weniger stark gewichtet. „Für Selbstverständlichkeiten gibt es keine Extrapunkte mehr“, erklärt Franke. Diese Kriterien blieben allerdings weiterhin als Mindeststandards im Rating. Das soll verhindern, dass Versicherer einmal erreichte Standards unterlaufen oder für Kunden negative Regeln einführen. Darunter sind beispielsweise weltweiter Versicherungsschutz, der Verzicht auf abstrakte Verweisung bei Erstprüfungen oder kundenfreundliche Regelungen, wenn die Anzeigepflicht schuldlos verletzt wird.

Mehr Punkte als zuvor vergeben die Experten beispielsweise für schnelle Leistung bei Arbeitsunfähigkeit oder für besonders kundenfreundliche Regelungen bei Wegfall von Krankengeld.

Des Weiteren zieht Franke und Bornberg seit dem Jahr 2019 auch das Abschneiden beim BU-Leistungspraxisrating zur Bewertung von BU-Tarifen heran, ebenso wie aktuelle Ergebnisse aus dem map-report BU-Stabilität, der unter anderen untersucht, wie zukunftsfähig BU-Versicherer aufgestellt sind.

Die besten Anbieter in der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung

 

BU-Rating: Das sind die besten Anbieter laut Franke und Bornberg

 

Im Rating zur Selbstständigen BU (SBU) haben die Experten 121 Tarife und Tarifkombinationen von 54 Versicherern nach 74 Kriterien analysiert. Das Update der Ratingkriterien hat die Ergebnisse im aktuellen Jahrgang verschoben: Im vergangenen Jahr hat noch mehr als jeder zweite Tarif (57%) die Bestnote FFF+ erhalten. Dieses Jahr ist es nur noch jeder dritte Tarif (34,71%, siehe Grafik). Insgesamt konnten 17 Versicherer mindestens einen Tarif in der Spitzengruppe platzieren. Es sind (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Allianz
  • Alte Leipziger
  • AXA
  • Continentale
  • DBV Deutsche Beamtenversicherung
  • Deutsche Ärzteversicherung
  • Dialog
  • ERGO
  • Gothaer
  • Hannoversche
  • HDI
  • LV 1871
  • Münchener Verein
  • NÜRNBERGER
  • SIGNAL IDUNA
  • Stuttgarter
  • Zurich Deutscher Herold
Die besten Anbieter in der selbstständigen Erwerbsversicherung (SEU)

Für das Rating in der selbstständigen Erwerbsunfähigkeitsversicherung (SEU) hat Franke und Bornberg 18 Tarife und Tarifvarianten von zwölf Versicherern analysiert. Das Angebot in der SEU schrumpft seit Jahren. „Oft wird unterstellt, sie biete Versicherungsschutz zweiter Klasse“, kommentieren die Experten. Doch gerade für körperlich Arbeitende stelle sie eine bezahlbare Alternative zur BU dar. Zudem leistet sie auch bei Erwerbsunfähigkeit bei psychischer Erkrankung.

 

BU-Rating: Das sind die besten Anbieter laut Franke und Bornberg

 

Die Qualität erweist sich als hoch. Acht von 16 Tarifen werden als „hervorragend“ (FFF+) bewertet, weitere acht erhalten die zweitbeste Note „sehr gut“ (FFF). Eine schlechtere Gesamtbewertung erhält keiner der getesteten Tarife (siehe Grafik). Sechs der zwölf Anbieter haben mindestens einen Tarif mit der Höchstnote im Angebot. Das sind die folgenden (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Continentale
  • Dialog
  • EUROPA
  • Provinzial
  • VOLKSWOHL BUND
  • Zurich Deutscher Herold
Aktuelle Trends in der BU

Welche „Trends“ gibt es gerade in der BU? Auch das hat Franke und Bornberg im Rahmen des Ratings untersucht. Ein solcher Trend geht beispielsweise zu höheren Nachversicherungsgarantien. Laut Franke und Bornberg sind Nachversicherungsgarantien zwar nützlich und wichtig, Versicherer sollten jedoch darauf achten, zusätzliche Leistungen ohne erneute Risikoprüfung nur in einem „vertretbaren Rahmen“ zu gewähren. „Andernfalls besteht die Gefahr, dass Rentenhöhen erreicht werden, die die üblichen und berechtigten Annahmekriterien umgehen“, warnt Philipp Wedekind, Leiter Ratings Vorsorge und Nachhaltigkeit bei Franke und Bornberg.

Kritisch sehen die Analysten die Entwicklung bei bisher drei Versicherern, auf die konkrete Verweisung zu verzichten. Durch solche „großzügigen Geschenke an wenige Versicherte“ werde das Kollektiv der Versicherten zur Kasse gebeten und die Stabilität des Bestands gefährdet. Es fehlen Rechengrundlagen und Erfahren, so Franke und Bornberg. Ähnlich sauer stößt den Experten der vollständige Verzicht auf Umorganisation bei Selbstständigen auf. „Wenn Versicherer bei Betrieben mit weniger als fünf oder mittlerweile zehn Beschäftigten auf Umorganisation verzichten, geht das in Ordnung. Ein genereller Verzicht ohne Ansehen der individuellen Gegebenheiten aber ist auf unserer Watchlist in Sachen Stabilität.“ (js)

Die Ergebnisse des Ratings zur SBU 2025 und des Ratings zur SEU 2025 können auf der Franke und Bornberg Website eingesehen werden.