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„Absicherungslücke zieht sich durch den gesamten Gesundheitssektor“

Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten, haben oft aufgrund der körperlichen und psychischen Belastungen ihrer Arbeit spezielle Absicherungsbedürfnisse bei der Einkommenssicherung. Die Tarife der KlinikRente sind speziell darauf abgestimmt. Wie Makler diese Vorteile für sich nutzen können.

Interview mit Adrian Santoro, Geschäftsführer KlinikRente
Herr Santoro, zunächst noch einmal herzlichen Glückwunsch zur Ernennung als Geschäftsführer der KlinikRente zum 01.01.2026. KlinikRente ist seit vielen Jahren im Bereich der privaten Einkommenssicherung im Gesundheitswesen etabliert. Der Zugang beschränkt sich allerdings nicht nur auf klassisches medizinisches Personal. Welche Berufsgruppen erreichen Sie mit KlinikRente?

Vielen lieben Dank! KlinikRente ist tatsächlich breiter aufgestellt, als viele denken. Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte sind unsere Kernzielgruppe. Aber Gesundheitsversorgung ist Teamarbeit. Deshalb versichern wir alle Menschen im Gesundheitswesen – von Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Hebammen über Apotheken und Verwaltungskräfte bis hin zu Küchen- und Reinigungspersonal. Jeder der in Deutschland über 6 Millionen Beschäftigten im Gesundheitswesen kann von unseren Branchentarifen profitieren – und das zu vergünstigten Großkundenkonditionen. Dazu kommen Studierende der Humanmedizin sowie Ehepartner, Lebensgefährten und Kinder von Branchenangehörigen. Unser Motto lautet: Aus der Branche für die Branche – und das nehmen wir sehr ernst.

Einkommensabsicherung ist in Medizin- und Pflegeberufen ein zentrales Thema. Wo sehen Sie aktuell die größten Absicherungslücken bei Beschäftigten im Gesundheitswesen?

Die Absicherungslücke zieht sich quer durch alle Bereiche des Gesundheitssektors. Viele Beschäftigte wiegen sich in einer falschen Sicherheit und denken, sie seien über die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ausreichend geschützt – ein fataler Irrtum. Die zahlt oft nur 30 bis 40% des letzten Nettoeinkommens. Besonders dramatisch: Pflegekräfte und andere körperlich Belastete bekommen aufgrund hoher Risiken oft gar keinen BU-Schutz oder nur zu unbezahlbaren Konditionen. Unsere Grundfähigkeitsversicherung KlinikRente.Vitalschutz ist deshalb bei Vermittelnden und deren Kundschaft in der Gesundheitsbranche sehr gefragt. Menschen in Pflegeberufen erhalten damit einen bezahlbaren Schutz, der genau die Fähigkeiten absichert, die für ihre Tätigkeit existenziell sind – zum Beispiel der Gebrauch einer Hand, Schieben oder Heben.

Zudem bergen medizinische Berufe spezifische Risiken, die in der Einkommenssicherung berücksichtigt werden sollten – Stichwort Infektionsschutz. Hier leisten wir mit unserer Infektionsklausel bereits bei einem teilweisen Tätigkeitsverbot oder bei eingeschränkter Berufsausübung durch die Vorgaben eines Hygieneplans.

KlinikRente bietet seit zehn Jahren Produkte zur privaten Einkommenssicherung. Zum Anlass des Jubiläums letztes Jahr wurde die BU unter der Konsortialführerschaft von Swiss Life überarbeitet. Welche Änderungen stehen im Fokus?

Wir haben diverse Verbesserungen vorgenommen: Erstens eine optimierte und zeitgemäße Nachversicherungsgarantie – um bis zu jeweils 50% und bis zu 3.000 Euro Monatsrente bei 18 definierten Karrieresprüngen oder Lebensereignissen –, was insbesondere Jungakademikern zugutekommt. Die „Karrieregarantie“ wiederum ermöglicht bei Gehaltssprüngen von mindestens 5% einmal jährlich die Erhöhung der BU- bzw. Grundfähigkeitsrente im selben Verhältnis ohne erneute medizinische Risikoprüfung bis zu einer Obergrenze von 4.000 Euro monatlich.

Zweitens haben wir die AU-Option ausgebaut: Diese ist nun auch Bestandteil unserer Grundfähigkeitsversicherung. Bei Abschluss können Kundinnen und Kunden zwischen einer maximalen Leistungsdauer von 24 und 36 Monaten wählen. Leistung gibt es bereits nach sechs Monaten Arbeitsunfähigkeit, auch ohne festgestellte dauerhafte Berufsunfähigkeit. Drittens profitieren unsere neuen Versicherten von einer jetzt in den AVBs festgeschriebenen Besserstufungsoption, welche die Berufseinstufung in ausgewählten Situationen ohne erneute Gesundheitsfragen prüft.

Frauen stellen einen Großteil der Beschäftigten im Gesundheitswesen. Dadurch ergeben sich besondere Herausforderungen in der Einkommenssicherung, etwa durch Teilzeit, Erwerbsunterbrechungen oder Doppelbelastungen. Wie geht KlinikRente darauf ein?

Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Frauen im Gesundheitswesen jonglieren besonders oft zwischen Schichtdienst, Familie und Karriere – auch wenn das heute selbstverständlich nicht auf Frauen beschränkt ist. Flexibilität ist Trumpf. Daraus entstehen besondere Bedarfe, denen wir mit unseren Lösungen gerecht werden. Zum Beispiel lässt sich der Schutz in der Regel flexibel an unterschiedliche Lebenssituation anpassen. Bei bestimmten Ereignissen wie der Geburt eines Kindes, einer Hochzeit oder Beförderung kann die Rente unkompliziert erhöht werden. Und das, ohne dass noch einmal Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen.

Welche konkreten Vorteile ergeben sich für Makler, wenn er seinen Kunden die KlinikRente anbietet, insbesondere im Wettbewerb um Einrichtungen und Beschäftigte im Gesundheitswesen?

Ob Krankenschwester, Pfleger, Ärztin, Apotheker oder Azubi: Menschen im Gesundheitswesen sorgen täglich für das Wohl der Patienten. Und das mit vollem Einsatz. Dabei kann die eigene Vorsorge schnell zu kurz kommen.

Maklerinnen und Makler erhalten in der Beratung dieser Menschen bei uns ein echtes Alleinstellungsmerkmal. Während Wettbewerber Standardlösungen anbieten, können sie mit KlinikRente maßgeschneiderte und zielgruppenorientierte Lösungen aus und für die Gesundheitsbranche präsentieren. Wir nennen das „Branchenfit“. Zudem steht hinter unseren Einkommenssicherungslösungen KlinikRente.BU und KlinikRente.Vitalschutz das Konsortialmodell mit Swiss Life als Konsortialführerin. Drei marktführende Versicherer garantieren in diesem Modell finanzielle Stabilität, höchstes Produkt-Know-how und eine Aufteilung des Risikos auf mehreren Schultern. Gerade bei Lösungen für Einkommenssicherung mit meist mehreren Jahrzehnten Laufzeit ein starkes Verkaufsargument für Kundinnen und Kunden. Maklerinnen und Makler positionieren sich damit als Spezialisten für das Gesundheitswesen – ein wachsender Markt mit über 6 Millionen Beschäftigten in Deutschland.

Das Gesundheitswesen gilt als beratungsintensiv, aber auch anspruchsvoll. Welche Unterstützung bieten Sie Maklern für die Beratung?

Als Versorgungswerk des Gesundheitswesens verstehen wir uns als Partner der Maklerschaft, nicht nur als Produktanbieter. Wir unterstützen mit branchenspezifischen Informationen, zielgruppenorientierten Vertriebsunterlagen sowie Fachschulungen zu den Besonderheiten der Gesundheitsbranche – von Schichtarbeit bis zu typischen Berufskrankheiten.

In der Beratungspraxis begleiten wir bei Präsentationen vor Klinik und Einrichtungsleitungen und – bei Bedarf – auch direkt bei wichtigen Terminen gemeinsam mit Spezialisten unserer Konsortialpartner. Ergänzt wird das durch einen volldigitalen Antragsprozess sowie vers.diagnose mit einer PolicierungsGarantie innerhalb von 48 Stunden. So ermöglichen wir eine effiziente, qualitativ hochwertige Beratung. Unser klares Ziel ist, Maklerinnen und Makler so zu unterstützen, dass sie als kompetente und spezialisierte Ansprechpartner für Gesundheitseinrichtungen wahrgenommen werden.

Lesen Sie auch: Wechsel in der Geschäftsführung der KlinikRente
 

Zurich erweitert BU-Angebot für junge Kunden

Die Zurich Gruppe hat eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung gestartet, die speziell auf die Bedürfnisse junger Menschen ausgerichtet ist. Der Tarif beginnt mit niedrigen Anfangsbeiträgen und geht dann langsam, aber stetig in die reguläre Beitragsphase über.

Bei der Zurich gibt es eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) im Angebot. Sie richtet sich speziell an die Bedürfnisse von Schülern, Auszubildenden, Studierenden und Berufseinsteigern.

Die BU kombiniert eine Start- und Aufbauphase mit einer stufenweisen Beitragsanhebung über mehrere Jahre. Die Startphase, die konstant niedrige Beiträge biete, so Zurich, kann flexibel zwischen einem und vier Jahren gewählt werden. Die Höhe des verminderten Startbeitrags ist frei wählbar, beträgt jedoch mindestens 50% (bei der BU für Schüler sind es 60%) des späteren Endbeitrags.

Daran schließt sich eine Aufbauphase mit jährlich linear steigenden Beiträgen an, die bis zu neun Jahre dauern kann. Insgesamt sind Startbeiträge für eine Dauer von bis zu zehn Jahren möglich. Der Versicherungsschutz besteht von Anfang an in voller Höhe.

AU- und DU-Option

Zusätzlich gibt es bei dem Tarif auch eine Leistung bei längerer Krankschreibung über die sogenannte AU-Option sowie eine Absicherung für angehende Beamte bei Dienstunfähigkeit über die DU-Option. Auch das Lebensphasenkonzept, welches eine Erhöhung der versicherten BU-Rente bei bestimmten Ereignissen wie Heirat oder Geburt eines Kindes ermöglicht, ist von Anfang an nutzbar und ermöglicht eine flexible Anpassung des Versicherungsschutzes.

Für Schüler ist ein Vertragsabschluss ab einem Eintrittsalter von 10 bis maximal 21 Jahren möglich. Für Auszubildende, Studierende und Berufseinsteiger liegt das Eintrittsalter zwischen 15 und 30 Jahren. (mki)

News zu weiteren neuen Produkten und Anpassungen finden Sie in unserer Rubrik „Assekuranz“.
 

Alte Leipziger BU-Update löst Branchendiskussion aus

Zu Jahresbeginn hat die Alte Leipziger ein befristetes Anerkenntnis in ihrer BU eingeführt – und damit eine Diskussion in der Branche über die Vor- und Nachteile der Klausel ausgelöst. AssCompact hat bei dem Versicherer sowie bei der infinma nachgefragt, was es mit der Änderung auf sich hat und wie sie einzuordnen ist.

Eine Änderung in den Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) der Alte Leipziger hat gleich zu Jahresbeginn eine Diskussion in der Branche ausgelöst. Konkret geht es darum, dass der Versicherer in Neuverträgen eine Regelung zur befristeten Anerkennung eingeführt hat. Sollte ein „sachlicher Grund“ vorliegen, kann der Versicherer die BU-Leistung einmalig auf maximal zwölf Monate befristen.

Für den Versicherungsmakler Matthias Helberg kam diese Entwicklung laut eines Blogposts auf seiner eigenen Website „überraschend“. Seine Begeisterung für diese Klausel halte sich demnach in Grenzen, schreibt Helberg, weil ein rechtswirksam befristetes Anerkenntnis in der BU dem Versicherer „deutlich mehr Vorteile als dem Versicherten“ bringe. Gleichzeitig, räumt Helberg ein, sollte die Klausel nicht überbewertet werden. Die Vor- und Nachteile einer befristeten Anerkennung diskutiert Helberg in einem separaten Post. Darunter sind unter anderem die Notwendigkeit geringerer Rückstellungen, eine verbesserte Solvenzquote, die Vermeidung der Beweislastumkehr sowie ein geringerer Kosten- und Verwaltungsaufwand.

Ratinghaus bewertet Befristung als positiv

Laut Helberg dürfte die aktuelle Entwicklung bei der Alte Leipziger wohl vorwiegend damit zusammenhängen, dass „die Ratingagentur Franke und Bornberg eine Regelung der Befristung in den Versicherungsbedingungen als positiv einstuft, während die Konkurrenz von MORGEN & MORGEN sie ambivalent, also zwiespältig, sieht.“ Für einen BU-Anbieter sei es in Bezug auf diese beiden Ratinghäuser also unkritischer, die Befristung zu verwenden, als ausdrücklich auf sie zu verzichten.

infinma: Befristete Anerkennung ist Marktstandard

 

Alte Leipziger BU-Update löst Branchendiskussion aus

 

AssCompact hat bei der infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH nach einer Einordnung gefragt. Das Analyse- und Beratungshaus untersucht anhand regelmäßiger Analysen die Marktstandards in der Versicherungslandschaft, darunter auch in der BU. Demnach sei es „üblich“, dass ein zeitlich befristetes Anerkenntnis in Ausnahmefällen möglich ist. Es ist also der derzeitige Marktstandard. Im Jahr 2025 nutzten 187 der 385 von der infinma untersuchten Tarife diese Klausel (siehe Grafik).

infinma bewertet sie derzeit als „neutral“ (Marktstandard erfüllt). „Der Verzicht auf ein befristetes Anerkenntnis wird hingegen bei infinma positiv bewertet“, erklärt Dr. Jörg Schulz, geschäftsführender Gesellschafter und Mitbegründer der infinma.

Die infinma sieht die Beweggründe des Versicherers ähnlich wie Helberg: „Wenn jetzt Versicherer dazu übergehen, ein befristetes Anerkenntnis einzuführen, dann ist es – zumindest derzeit – aus unserer Sicht schlicht und ergreifend die Reaktion darauf, dass es Ratingagenturen gibt, die ein befristetes Anerkenntnis positiv bewerten.“

Mit Blick auf die Argumente lasse sich die Diskussion daher relativ einfach zusammenfassen, erklärt Schulz: Auch die infinma sieht den Vorteil einer befristeten Anerkenntnis eindeutig auf der Seite des Versicherers. „Ein befristetes Anerkenntnis bietet dem Versicherer deutlich mehr Vorteile als dem Kunden: bis hin zu den bisher wenig thematisierten bilanziellen und finanziellen Implikationen für den Versicherer.“

Franke und Bornberg: Vertragliche Regelung schafft Transparenz

Sollten Ratinghäuser die positive Bewertung des befristeten Anerkenntnisses also überdenken? In einem eigenen Blogbeitrag hat Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg, die Haltung des Ratinghauses zu dem Thema eingeordnet: Ein Verzicht auf Befristung bedeute nicht automatisch, dass Versicherer solche Befristungen nicht mithilfe von Individualvereinbarungen trotzdem nutzen, was für Verbraucher intransparent ist. „Niemand kann vor Vertragsschluss erkennen, wie ein Versicherer im Leistungsfall mit Befristungen umgehen wird, wenn die Bedingungen dazu schweigen – oder sogar einen Verzicht suggerieren,“ schreibt Franke.

Eine vertragliche Regelung schaffe dagegen Transparenz, erklärt Franke weiter, und schütze damit Verbraucher vor undurchsichtigen Sonderlösungen. „Ein bloßer Verzicht auf die Befristungsklausel – bei gleichzeitiger Möglichkeit von Individualvereinbarungen – wäre aus Verbrauchersicht kein Fortschritt. Im Gegenteil: Er würde die Praxis lediglich in einen unregulierten Bereich verschieben.“

Auch hält Franke es nicht für zielführend auf beides zu verzichten, also auf die Befristungsklausel und auf die Individualvereinbarungen, wie Helberg es vorschlägt. Individualvereinbarungen können auch zugunsten des Versicherten wirken – beispielsweise wenn ein Versicherer bei unsicherer Prognose eine befristete Lösung anbietet statt abzulehnen. „Ein pauschaler Verzicht auf Individualvereinbarungen könnte solche pragmatischen Lösungen verhindern und im Zweifel zu Ablehnungen führen“, so Franke.

Optimale Lösung noch nicht gefunden

Die Frage, wie eine optimale Regelung aussehen könne, bleibe weiterhin offen, betont das Analysehaus Franke und Bornberg.

Laut der infinma könnte es aus Sicht der Versicherten eine günstige Regelung sein, wenn sie selbst entscheiden können, ob sie eine befristete Anerkenntnis in Anspruch nehmen möchten oder eben nicht. Auch sollten Versicherte nach Ablauf der Befristung nicht wieder einen vollständig neuen BU-Antrag stellen müssen. „Zudem wäre es natürlich wünschenswert, wenn die Versicherer den Zeitraum verkürzen könnten, der für die Leistungsprüfung in Anspruch genommen wird. Je geringer diese Zeitspanne wird, umso weniger notwendig ist aus Kundensicht das befristete Anerkenntnis“, erklärt Schulz.

Die Ansichten bezüglich der Befristung sind am Markt also durchaus unterschiedlich, das gibt auch die Alte Leipziger zu. Und resümiert gleichzeitig: „Unser Anspruch, berechtigte Leistungsanmeldungen unbefristet anzuerkennen, bleibt selbstverständlich bestehen.“

Unabhängig des Bedingungsupdates hat die Assekurata Solutions GmbH der Alte Leipziger Lebensversicherung gerade zum sechsten Mal in Folge das Fairness-Siegel für ihre „kundenorientierte, transparente und kompetente Leistungsregulierung in der Berufsunfähigkeit“ verliehen. (js)

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LV 1871 aktualisiert Berufsunfähigkeitsversicherung

Die LV 1871 hat zum Jahreswechsel ihre Berufsunfähigkeitsversicherung Golden BU angepasst. Dabei liegt der Fokus auf Menschen in Kammerberufen sowie jungen Zielgruppen. Unter anderem bietet der Versicherer für sie günstigere Beiträge sowie höhere Absicherungsmöglichkeiten zu Vertragsbeginn.

Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) hat zum Jahreswechsel ihrer Berufsunfähigkeitsfähigkeitsversicherung Golden BU ein Update verpasst. Besonders im Fokus stehen dabei Kammerberufe und junge Zielgruppen.

Das Update lässt Kunden ihre Absicherung flexibel an steigende Einkommen, höhere Lebenshaltungskosten oder neue Lebensphasen anpassen. Unter anderem ist künftig die vereinfachte Risikoprüfung auch mit einer Dynamik von 4 bzw. 5% möglich. Obergrenzen für Nachversicherungen wurden deutlich angehoben und gleichzeitig in transparente Cluster gegliedert, was laut dem Versicherer den Beratungsprozess für Makler wesentlich vereinfacht.

Sinkende Beiträge für viele Kammerberufe

Auch die Absicherungsgrenzen beim Abschluss für Schüler, Auszubildende und Studierende hat der Versicherer erhöht. Für Schüler der gymnasialen Oberstufe beispielsweise liegt sie jetzt bei 1.800 Euro, 300 Euro höher als bisher.

Im Rahmen der vereinfachten Risikoprüfung für junge Leute bis 35 Jahre können für viele Berufe nun höhere BU-Rente abgeschlossen werden. Gleichzeitig sinken die Beiträge für zahlreiche Kammerberufe um rund 5%, für einige Ärzte und Architekten sogar um bis zu 10%. Auch für Studierende späterer Kammerberufe gelten günstigere Zahlbeiträge.

Auch für Makler lohnt es sich, Kammerberufe und Studierende besonders im Auge haben, so der Versicherer. „Sie müssen früh vorsorgen und werden später oft deutlich höhere Einkommen erzielen“, so Laura Sinner, Biometrie-Expertin der LV 1871. (js)

News zu weiteren neuen Produkten und Anpassungen finden Sie in unserer Rubrik Assekuranz.
 

Medizinische Gutachten in der BU: Rechte, Pflichten, Risiken

Kommt es zum Eintritt des BU-Versicherungsfalls, kann der Versicherer zur Leistungsüberprüfung medizinische Sachverständigengutachten zur Einschätzung des Gesundheitszustandes des Versicherten zur Hilfe nehmen. Doch welchen Inhalt hat ein solches Sachverständigengutachten und muss der Versicherte sich überhaupt begutachten lassen?

Ein Artikel von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Macht der Versicherungsnehmer Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung geltend, kann der Versicherer auf eigene Kosten entsprechende medizinische Sachverständigengutachten verlangen. Ein solches Gutachten kann dem Versicherer dann als Grundlage dienen, um den entsprechenden Leistungsantrag des Versicherten abzulehnen oder anzuerkennen. Eine solche Form der Überprüfung ist sowohl bei der erstmaligen Prüfung des Leistungsantrags als auch im Nachprüfungsverfahren möglich.

Kommt es später zu einem möglichen Rechtsstreit zwischen dem Versicherten und dem Versicherer, kann auch ein Gericht ein entsprechendes medizinisches Sachverständigengutachten einholen. Medizinische Sachverständigengutachten können daher essenzieller Bestandteil der Frage über die Leistungsverpflichtung der Berufsunfähigkeitsversicherung sein, gleich ob in einem außergerichtlichen als auch in einem gerichtlichen Verfahren.

Inhaltlich richtet sich das medizinische Sachverständigengutachten allein nach den (Beweis-) Fragen des (zunächst) Versicherers, später eines möglichen Gerichts, nämlich ob und seit wann eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit aufgrund des Gesundheitszustandes des Versicherten vorliegt.

Tätigkeitsbeschreibung des Versicherten fundamental?

Von besonderer Relevanz ist in jedem Fall die Tätigkeitsbeschreibung des Versicherten. Denn aufgrund der Beschreibung der zuletzt in gesunden Tagen konkret verrichteten Einzeltätigkeiten nimmt ein Gutachter die medizinische Überprüfung des Versicherten hinsichtlich der entsprechenden Einschränkungen vor. Ist die der Begutachtung zugrunde liegende Tätigkeitsbeschreibung bereits fehlerhaft, kann sich dieses auch negativ auf die medizinische Einschätzung des Sachverständigen auswirken, mit der möglichen Konsequenz, dass der Versicherer im Einzelfall die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag ablehnt (siehe: „Tätigkeitsbeschreibung – Fehler können die BU-Leistung kosten“).

Wie geht ein medizinischer Sachverständiger vor?

Wie Sachverständige bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit vorgehen, hängt vom Einzelfall und damit von den spezifischen Erkrankungen ab. Zum Schutz des Versicherten muss sich der Sachverständige an wissenschaftliche Standards halten. Weicht der Sachverständige von den entsprechenden medizinischen Leitlinien ab, bedarf dies einer besonderen Begründung in dem Gutachten.

Auch muss der Sachverständige sich nicht auf die Richtigkeit vorliegender ärztlicher Berichte verlassen, sondern muss diese auch auf ihre Schlüssigkeit überprüfen. Er muss sich dementsprechend ein umfassendes Bild zu den gestellten Fragen verschaffen. Geht es um physische Symptome, kann der Sachverständige diese besonders durch bestimmte körperliche Funktions- und Leistungstests überprüfen oder dem Versicherten bestimmte Fragen stellen. In Betracht kommen aber eine Vielzahl an gängigen Methoden bzw. sog. „Testungen“.

Besonderheiten der psychiatrisch-psychotherapeutischen Diagnostik

Besondere Schwierigkeiten ergeben sich bei der Begutachtung von psychiatrisch-psychotherapeutischen Krankheitsbildern. Der Sachverständige kann hier nicht auf körperliche Funktions- und Leistungstests abstellen und so konkrete Werte erhalten. Der Sachverständige kann sich daher nur auf Beschwerdeschilderungen der Versicherten verlassen. Um dennoch zu einheitlichen Ergebnissen zu kommen, müssen auch in diesem Bereich entsprechende Methoden und testpsychologische Verfahren angewandt werden. Besonders hier gilt es durch die gängigen Verfahren auszuschließen, dass der Versicherte die entsprechenden Symptome aggraviert oder simuliert (siehe: „Simulationstendenzen gehen zu Lasten des Versicherten“). Als Oberbegriff solcher Verfahren wird der Begriff des „Beschwerdevalidierungstests“ verwendet.

Beweislast für die Berufsunfähigkeit

Die Beweislast der Berufsunfähigkeit liegt grundsätzlich beim Versicherten. Damit der Versicherer das entsprechende medizinische Sachverständigengutachten einsehen kann, muss der Versicherten den Sachverständigen gegenüber dem Versicherer von der Schweigepflicht entbinden (siehe: „Schweigepflichtentbindung: Muss BU-Versicherter unterschreiben“). Dabei muss der Versicherte dem Versicherer aber keinesfalls eine umfassende Schweigepflichtentbindung zugestehen. Er kann vielmehr von verschiedenen Möglichkeiten Gebrauch machen. Verweigert er aber vollständig die Untersuchung durch einen Sachverständigen, kann darin eine Obliegenheitspflichtverletzung des Versicherers gesehen werden. Diese Verletzung der Mitwirkungspflicht kann im Einzelfall zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.

Kann der Sachverständige für Fehler haften?

Wann ein Sachverständige für seine Fehler haftet, wird für das gerichtliche und außergerichtliche Gutachten unterschiedlich beurteilt. Der gerichtliche Sachverständige haftet nur im Falle eines fehlerhaften Gutachtens, wenn die gerichtliche Entscheidung auf diesem Gutachten beruht. Dann haftet er für fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten. Der Sachverständige, der ein privates Gutachten erstellt, haftet indes gegenüber dem Auftraggeber, welcher meist der Versicherer ist. Er kann dann haftbar gemacht werden, wenn das Gutachten nach objektiven Maßstäben falsch ist und der entstandene Schaden gerade darauf zurückzuführen ist. In der Regel scheidet eine Haftung jedoch aus, wenn der Gutachter sein Gutachten nach „bestem Wissen und Gewissen“ erstellt und dieses zumindest ansatzweise nachvollziehbar ist.

Zusammenfassung und Fazit

Den Versicherten ist in einem Leistungsfall zwingend anzuraten, den entsprechenden Mitwirkungsobliegenheiten im Versicherungsfall nachzukommen. Dieses gilt auch für eine etwaige medizinische Begutachtung. Denn ansonsten droht im Einzelfall die Leistungsfreiheit des Versicherers, so dass der Versicherte keine Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erhält.

Dem Versicherten ist jedenfalls das Sachverständigengutachten im Ergebnis auszuhändigen, so dass er dieses entsprechend nachvollziehen und ggfs. überprüfen lassen kann. Der Versicherte hat einen Anspruch auf Herausgabe des Sachverständigengutachtens. Es ist zwingend anzuraten auch von diesem Anspruch Gebrauch zu machen, weil darauf meist die Entscheidung des Versicherers gestützt wird. Damit keine Ansprüche des Versicherten vereitelt werden, muss die Leistungsentscheidung der Versicherung und deren Entscheidungsgrundlage transparent dargelegt und im Ablehnungsfall bestenfalls juristisch überprüft werden.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow wird auf dem Vermittler-Kongress 2026 über den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung referieren. Anmeldungen zu dieser kostenfreien Veranstaltung sind hier möglich: https://vermittler-kongress.de/

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„Wir machen den Preiswettbewerb bewusst nicht mit“

Für BU-Versicherer stellen Anfragen von Kunden mit psychischen Vorerkrankungen eine Herausforderung dar. Wie die Alte Leipziger diese meistert und welche Auswahlkriterien abseits vom Preis wichtig sind, erläutert ALH-Vertriebsvorstand Frank Kettnaker. Außerdem blickt er auf seine langjährige Karriere zurück.

Interview mit Frank Kettnaker, Vertriebsvorstand der ALH Gruppe
Herr Kettnaker, zum Ende des Jahres werden Sie nach über 40 Jahren in der Branche in den Ruhestand gehen. Blicken Sie kurz auf Ihre lange Karriere zurück. Was empfinden Sie als Highlights?

Im November 2007 bin ich mit Anfang 40 Vertriebs- und Marketingvorstand von Alte Leipziger und Hallesche geworden. Das heißt, ich habe mit der Finanzkrise gestartet und weitere Krisen und Marktumbrüche folgten, zuletzt mit Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg und Inflation. Rückblickend haben wir diese herausfordernden Zeiten für das Unternehmen sehr gut gemeistert. Mehr als das: Im Ranking der Lebensversicherungen hat sich die Alte Leipziger auf Rang 5 weit nach vorne gearbeitet. In der Krankenversicherung haben wir mit den Budgettarifen den Markt geprägt und eine Erfolgsgeschichte geschrieben. Diese Dinge machen mich stolz. Vor fünf Jahren haben wir den Schritt gewagt und Alte Leipziger und Hallesche unter der Dachmarke „ALH Gruppe“ zusammengefasst. Auch das war ein Meilenstein für das Unternehmen.

Was waren Ihrer Meinung nach die bedeutendsten Veränderungen in der Branche in den letzten Jahrzehnten, im positiven wie als auch im negativen Sinne?

Sehr prägend war sicherlich die Ausweitung der Regulatorik in allen Bereichen. Ich sage nur: Reform des Versicherungsvertragsgesetzes, Insurance Distribution Directive, Offenlegungs- und Transparenzvorgaben bezüglich Nachhaltigkeitsrisiken oder DORA zur Bewältigung von IT-Risiken. Die Branche ächzt unter den Anforderungen. Wir müssen wieder ein vernünftiges Maß finden und den „Value of Regulation“ stärker hinterfragen. Kommen sehen haben wir die Konsolidierung am Maklermarkt. Doch die Wucht und Geschwindigkeit, mit der sie kam, das hat mich schon sehr überrascht. Ich hätte nicht gedacht, dass der deutsche Versicherungsvertrieb zum Wagniskapital für ausländische Investoren wird.

Worauf freuen Sie sich besonders im neuen Lebensabschnitt?

Ich bin vierfacher Vater und seit Kurzem zweifacher Großvater, ab Ende Januar sogar dreifacher. Ich freue mich auf Zeit mit der Familie, auf Reisen und auf eine selbstbestimmte Tagesplanung. Als Vertriebsvorstand hat man einen sehr durchgetakteten Kalender. Das habe ich zwar auch geliebt, aber nur mit dem Wissen, dass es nicht immer so bleibt. Jetzt kommt die Zeit für mehr Freiraum. Ich sage immer: Ich muss nicht in den Ruhestand gehen, sondern ich darf.

Einige Branchenkollegen haben sich ja zu einer Beratertätigkeit bei Konsolidierern entschieden. Ist das auch für Sie eine Möglichkeit?

Sag niemals nie. Aber ich bin von Natur aus ein Typ Mensch, der das, was er tut, zu 100% macht. Im Moment bin ich noch zu 100% Vertriebs- und Marketingvorstand der ALH Gruppe. Meine Energie fließt derzeit voll und ganz in den erfolgreichen Abschluss des Vertriebsjahres 2025, die Vorbereitungen für 2026 und in den Übergang von mir zu Christian Pape. Er ist als mein Nachfolger bereits an Bord und es ist großartig, dass wir einen nahtlosen Übergang gestalten können.

Kommen wir zum Fachlichen. Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit. Trotzdem haben Menschen mit Vorerkrankungen es häufig noch schwer, eine BU abzuschließen. Warum tut sich die Versicherungsbranche mit psychischen Erkrankungen immer noch so schwer?

Bei einem gebrochenen Bein lässt sich der Heilungsverlauf zuverlässig voraussagen. Bei psychischen Erkrankungen ist das nicht der Fall. Das macht es für uns als Versicherer schwieriger, risikoadäquate Prämien zu kalkulieren, und deshalb arbeiten Lebensversicherer mit Ausschlüssen oder Ablehnungen bei psychischen Vorerkrankungen. Verschärft wird das Kalkulations- und Prognoseproblem dadurch, dass bei psychischen Erkrankungen oft auch nach einer Therapie ein erhöhtes Rückfallri­siko besteht.

Bei der Alte Leipziger werden Menschen mit psychischen Vorerkrankungen nicht pauschal abgelehnt. Wie läuft die Prüfung bei Ihnen ab? Und wie lässt sich dabei ein fairer Ausgleich zwischen Kundeninteresse und versicherungstechnischer Verantwortung herstellen?

Wir betrachten den Gesundheitszustand und die Gesundheitshistorie unserer Antragsteller individuell; Berichte behandelnder Ärzte und Psychologen beziehen wir mit ein. Wenn z. B. eine leichtgradige Depression drei Jahre zurückliegt, ist unter bestimmten Umständen auch eine normale BU-Annahme ohne Einschränkungen oder Zuschläge möglich. 2024 haben wir eine Psyche-Ausschlussklausel eingeführt, mit der wir auch Menschen mit bestimmten psychischen Vorerkrankungen einen BU-Schutz ermöglichen. Je nach Art der Erkran­­­kung kann die Klausel zwölf bis 36 Monate nach Abschluss entfallen. Darüber hinaus unterstützen wir die mentale Gesundheit unserer Kunden mit kostenfreien Gesundheitsservices, die sowohl präventiv als auch therapiebegleitend genutzt werden können.

Wie häufig sind Anfragen für eine BU von Menschen mit einer psychischen Vorerkrankung? Und wie viele davon werden angenommen, auch mit Zuschlägen oder Ausschlussklauseln?

Wir werten Anfragen und Anträge mit Bezug auf psychische Vorerkrankungen nicht gesondert aus und haben deshalb keine belastbaren Zahlen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Angaben aus Risikovoranfragen nach drei Monaten gelöscht. Wenn der BU-Antrag aufgrund einer psychischen Vorerkrankung abgelehnt wurde, kann die Grundfähigkeitsversicherung übrigens eine sinnvolle Alternative sein.

Der Wettbewerb in der BU definiert sich neben der Qualität seit einigen Jahren auch zusätzlich über den Preis. Das kann für Anbieter und Versicherte gleichermaßen zum Problem werden, wenn Überschüsse unter Druck geraten. Wie handhabt die Alte Leipziger diesen Balanceakt?

Wir machen den Preiswettbewerb bewusst nicht mit. BU-Tarife sind langfristige Verträge mit hohem Leistungsversprechen. Eine gute BU definiert sich über mehr als den Preis. Weil wir großen Wert auf stabile Beiträge legen, unterziehen wir uns dem zukunftsgerichteten Beitragsstabilität-Rating von Assekurata. Dort werden Tarifkalkulation, Ertragsstärke und BU-Bestand unter die Lupe genommen. Mit einem Gesamtergebnis von 89% schneiden wir sehr gut ab. In der gesamten Branche gibt es nur einen Anbieter, der sich dieser Nagelprobe unterzieht – und das sind wir.

Auf welche Auswahlkriterien abseits des Preises sollten potenzielle Versicherungsnehmer achten?

Neben einem hochwertigen Bedingungswerk ist Flexibilität ein wichtiger Faktor: Den BU-Vertrag schließen Kunden meist über Jahrzehnte ab. In dieser Zeit kann sich die finanzielle Lage ändern. Daher sind z. B. umfangreiche Ausbau- und Nachversicherungsgarantien ebenso wichtig wie Freiheiten bei der Dynamisierung der Beiträge. Wir bieten zudem eine Beitragspause für bis zu 24 Monate an, z. B. für Elternzeit oder Sabbatical.

Die richtige BU auszuwählen, ist nicht einfach. Welche Rolle kommt Vermittlern hier zu?

Vermittler sollten neben den genannten Auswahlkriterien insbesondere auf die Finanzstärke des BU-Anbieters sowie auf eine transparente, faire Leistungspraxis achten. Ratings unabhängiger Analysehäuser bieten Orientierung. Die Vermittler unterstützen aber nicht nur beim Anbietervergleich, sondern auch bei den Gesundheitsangaben und Leistungsanträgen. Gerade bei psychischen Vorerkrankungen müssen sie den Markt kennen, um das beste Ergebnis herauszuholen und Alternativen aufzeigen zu können. Im Leistungsfall sind sie im wahrsten Sinne des Wortes Vermittler zwischen Kunde und Versicherer. Ihre Rolle ist ungemein wichtig und sie sind unverzichtbar.

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BU-Nachversicherung: Oft unterschätzt, wenig angewandt

Versicherungsvermittler und Kunden meinen, dass nach dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung die Arbeit getan ist. Doch die BU-Versicherung sollte ein Produkt sein, das einen das komplette Arbeitsleben begleitet, betont der Versicherungsmakler Tobias Bierl in diesem Gastbeitrag.

Ein Artikel von Tobias Bierl, Geschäftsführer der Bierl Finanzberatung GmbH

Wenn wir ehrlich in der Branche sind, dann ist auf Bedingungsseite das Spektrum – zumindest bei den Top-Anbietern – mittlerweile nahezu ausgereizt. Das ist auch ein Verdienst von Ratingagenturen und Vergleichsrechnern. Es gibt nur noch wenige signifikante Unterschiede, die wirklich eine Tragweite im Leistungsfall hätten. Die Thematik des Verzichts auf konkrete Verweisung sei hier explizit mal außen vorgenommen.

Für mich wandelt sich die BU-Versicherung somit immer mehr zu einem „begleitenden Produkt“, das nicht einmal abgeschlossen wird und danach in der (digitalen) Schublade verschwindet. Vermittler sollten die dauerhaft bedarfsgerechte Absicherung noch stärker in den Fokus rücken.

Zu geringe BU-Renten am Markt

Wie wir alle wissen, haben wir im gesamten Markt der Berufsunfähigkeitsversicherung viel zu geringe BU-Renten, die durchschnittlich zwischen 1.000 Euro und 1.500 Euro liegen. Hinzu kommt, dass die Abzüge im Leistungsfall oft vergessen werden. Damit meine ich weniger die steuerliche Seite, sondern vor allem den Entfall der „Entgeltpunkte“, die man nun nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung sammelt und weshalb später indirekt Altersarmut droht. Zudem müssen im Leistungsfall noch die vollen Krankenversicherungsbeiträge bezahlt werden: in der gesetzlichen Krankenversicherung ungefähr 20% der BU-Rente, bei der privaten Krankenversicherung die vollen Beiträge. Eine zu geringe BU-Rentenhöhe erfüllt nicht den Zweck der „Statusabsicherung“. Nichts anderes ist für mich der Grund für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, denn es soll einem an kranken Tagen finanziell (annähernd) so gut gehen wie an gesunden Tagen. Hinzu kommt noch der Mythos, dass 75% des Nettoeinkommens zur Absicherung genügen.

Woher kommen zu niedrige BU-Renten in der Praxis?

Zu Beginn ist oftmals sicherlich das größte Problem, dass der Bedarf nicht erkannt wird. Manche Vermittler sagen sich: „Lieber mache ich 1.000 Euro BU-Rente, sonst bekomme ich den Vertrag nicht.“ Leider schafft man es nicht, die Ernsthaftigkeit einer angemessenen Höhe zu vermitteln. Natürlich gibt es aber auch Lebensphasen, in denen eine viel höhere BU-Rente nicht möglich ist. Zu nennen sei hier natürlich die Phase als Schüler und Auszubildender (meistens auf 1.500 Euro gedeckelt) sowie als Student (mittlerweile bis zu 2.000 Euro BU-Rente möglich). Diese Phase endet aber früher oder später, und dann entstehen zwei entscheidende Fehler:

  • Die Beitragsdynamik wird häufig widerrufen, da die „BU-Versicherung ja schon wieder teurer geworden ist“. Oftmals wird zu Vertragsbeginn zudem eine zu geringe Dynamik ausgewählt oder bei einem Ereignis wie dem Berufseintritt nicht erhöht – was mittlerweile bei vielen Versicherern möglich ist.
  • Die Nachversicherung bleibt außen vor und wird schlichtweg vergessen. Es wird also der Vertrag nicht an den eigentlichen Bedarf angepasst, obwohl dies ohne erneute Gesundheitsfragen möglich wäre.

Kunden beschäftigen sich in der Regel nach dem Abschluss weniger mit dem unliebsamen Thema Versicherungen, Vermittler haben das Thema Nachversicherung auch noch zu wenig auf dem Schirm.

Massive Verbesserungen in der Nachversicherung

Dass die Thematik der Nachversicherung ein Nischendasein fristet, ist sehr schade, denn die Versicherer geben sich mittlerweile sehr viel Mühe und es gibt massive Unterschiede. Lag vor einigen Jahren der pauschale Deckel noch bei 2.500 Euro monatlicher BU-Rente, gibt es erfreulicherweise sehr viele positive Veränderungen. Insbesondere die Einführung der Karrieregarantie der LV 1871 im Jahr 2020 sorgte für einen regen Wettbewerb unter den Versicherern. Für den Vermittler ist es aber wiederum nicht einfach, den Durchblick zu behalten, man kann sich aber mit etwas Fachkenntnis positiv beim Kunden abheben.

Ein kurzer Einblick in die Unterschiede
  • Die LV 1871 bietet je nach Beruf bis zu 7.800 Euro an Erhöhungsmöglichkeiten an. Je „gefährlicher“ der Beruf, desto geringer die mögliche Höhe.
  • Bei vielen Versicherern wie bei der Bayerischen, der Hannoverschen, SIGNAL IDUNA, der NÜRNBERGER, der Stuttgarter und dem VOLKSWOHL BUND gibt es die Karrieregarantie pauschal bis 6.000 Euro.
  • Bei der Baloise sowie der BarmeniaGothaer geht es für Kammerberufe sogar bis 7.500 Euro seit dem Jahr 2025.
  • Die Condor BU bietet seit Kurzem unbegrenzte Erhöhungsmöglichkeiten an, die Tücke liegt aber im Detail. Bei der Canada Life gibt es eine pauschale Grenze von 10.000 Euro an monatlicher BU-Rente.
  • Vonseiten Allianz sowie Alte Leipziger gibt es keinen festen Deckel, sondern Erhöhungsmöglichkeiten über die gesamte Laufzeit, meistens um insgesamt 1.500 Euro. Erfreulich: Beitragsdynamiken werden nicht angerechnet.

Diese Zahlen sind auf den ersten Blick relativ hoch, aber wir vergessen sehr gerne die langfristige Auswirkung von Inflation und den damit verbundenen Kaufkraftverlust. Hat man diese im Blick, kann sogar eine Aufteilung auf zwei Versicherer eine Möglichkeit sein, um die doppelte Power an Nachversicherung zu besitzen. Je jünger und je eher man eine Karriere im Blickfeld hat, desto sinnvoller kann eine Aufteilung sein. Größere Unterschiede gibt es auch in der Frage: „Wie angemessen darf eigentlich eine Erhöhung sein?“ Manche Versicherer sehen 80% des Nettogehalts als angemessen an, andere Gesellschaften bieten wiederum 70% des Bruttogehaltes. Je höher der Bedarf ist, desto mehr driftet die mögliche Erhöhung auseinander.

Nachversicherung in der BU: Win-win für alle Beteiligten

Ich bin immer wieder überrascht, wie dankbar die Kunden sind, wenn man sie aktiv auf die Thematik der bedarfsgerechten Absicherung anspricht. Das sind die Menschen irgendwie gar nicht gewohnt und schafft somit weiter Vertrauen in den Berater. Für alle drei Beteiligten gibt es also nur Vorteile:

  • Der Kunde hat wieder einen höheren Versicherungsschutz, falls das Leben nicht so läuft wie geplant.
  • Der Vermittler profitiert natürlich von einer höheren Kundenbindung und zugleich auch finanziell davon. Immerhin wird eine Erhöhung wie ein neuer Abschluss bewertet.
  • Die Versicherungsgesellschaft bekommt höhere Beiträge und steigert ihr Geschäft.

Demnach ist es für mich eher ungewöhnlich, dass dieses wichtige Thema ein Schattendasein führt. Die Versicherer geben dem Vermittler mittlerweile ein sehr gutes Werkzeug an die Hand, um in der Beratung wie auch in der späteren

Betreuung Triggerpunkte zu geben. In der Praxis sollte das Thema Nachversicherung fester Bestandteil regelmäßiger Jahresgespräche sein.

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Ein Artikel von
Tobias Bierl

Tätigkeitsbeschreibung: Fehler können die BU-Leistung kosten

Um im Ernstfall Anspruch auf Leistungen aus der BU-Versicherung zu haben, ist es entscheidend, dass die Tätigkeitsbeschreibung korrekt und präzise formuliert wird. Fehler können dazu führen, dass die Versicherung im Einzelfall nicht leistet, erläutert Rechtsexperte Björn Thorben M. Jöhnke in seiner BU-Kolumne.

Ein Artikel von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Tätigkeitsbeschreibung bildet die Grundlage für die Beurteilung, ob ein Versicherter berufsunfähig ist. Es sollten die beruflichen Tätigkeiten und die damit verbundenen Anforderungen angeführt werden, die der Versicherte in seinem Arbeitsalltag erfüllen muss. In einem Versicherungsfall prüft der Versicherer, ob die versicherte Tätigkeit noch ausgeübt werden kann. Eine fehlerhafte Tätigkeitsbeschreibung kann dazu führen, dass der Versicherer eine Leistung möglicherweise verweigert, weil er die Anforderungen des Berufs nicht korrekt einschätzt oder die tatsächliche Tätigkeit nicht ausreichend berücksichtigt wird.

Welche Informationen sind erforderlich?

Anhand der Tätigkeitsbeschreibung müssen die regelmäßig anfallenden Tätigkeiten nach Art, Umfang und Häufigkeit, insbesondere aber auch nach ihren Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit, für einen Außenstehenden nachvollziehbar sein. Die Arbeitsbeschreibung muss also so detailliert wie möglich sein und verschiedene Aspekte abdecken, darunter:

  • Beschreibung des Arbeitsplatzes und Gesundheitsrisiken: Der Versicherte muss nicht nur die allgemeinen Aufgaben beschreiben, sondern auch etwaige Gesundheitsrisiken oder besondere Merkmale des Arbeitsplatzes darstellen.
  • Angabe der Teiltätigkeiten: Es reicht nicht aus einfach nur „Paket-Zusteller“ zu schreiben. Es müssen vielmehr genaue Angaben zu den geforderten Teiltätigkeiten gemacht werden, insbesondere deren Art, Umfang und Häufigkeit sowie insb. die Bedeutung dieser Tätigkeiten für das Arbeitsergebnis.
  • Darstellung eines typischen Arbeitstags: Eine detaillierte Beschreibung eines typischen Arbeitstags oder, bei wechselnden Tätigkeiten, einer gesamten Arbeitswoche oder mehr ist erforderlich. In bestimmten Fällen kann auch eine längere Zeitspanne notwendig sein zu beschreiben.
Häufige Fehler bei der Tätigkeitsbeschreibung

Eine der häufigsten Fehlerquellen ist die zu allgemeine oder ungenaue Beschreibung der beruflichen Tätigkeit, insbesondere die Verwendung unklarer oder allgemeiner Formulierungen. Auch Untertreibungen oder Übertreibungen der Anforderungen gehören dazu, denn manche Versicherte neigen dazu, ihre Tätigkeit zu unterschätzen oder zu übertreiben. Eine zu starke Betonung von körperlichen oder mentalen Anforderungen kann zu Missverständnissen führen. Andererseits kann eine zu geringe Angabe der Anforderungen dazu führen, dass der Versicherer den Beruf als weniger anspruchsvoll ansieht, als er tatsächlich ist, was die Beurteilung der Berufsunfähigkeit beeinflussen kann.

Es ist wichtig, die Berufsbezeichnung korrekt und ohne Abkürzungen zu verwenden. Eine fehlerhafte oder ungenaue Berufsbezeichnung kann dazu führen, dass die Versicherung die Tätigkeit nicht korrekt einstuft und die Berufsunfähigkeit nicht anerkennt. Eine genaue und eindeutige Angabe der Berufsbezeichnung, wie sie im Arbeitsvertrag oder in der offiziellen Berufsliste zu finden ist, ist daher unerlässlich.

Oft wird bei der Tätigkeitsbeschreibung der aktuelle Stand der Arbeit unterschätzt, so dass Veränderungen im Berufsalltag nicht berücksichtigt werden. Gerade technologische Entwicklungen oder Änderungen im Aufgabengebiet sollten unbedingt in der Tätigkeitsbeschreibung berücksichtigt werden. Ein Job, der früher körperlich weniger anspruchsvoll war, kann sich im Laufe der Jahre zu einer mental belastenden Tätigkeit entwickeln, die im Falle einer Berufsunfähigkeit eine andere Bewertung erfordert.

Auch müssen zwingend die Kerntätigkeiten des Versicherten herausgearbeitet werden, und zwar unter Aufzeigung des zeitlichen Verhältnisses zu den übrigen Tätigkeiten. Gerade dieser Aspekt ist für Versicherte äußerst schwer umzusetzen.

Konsequenzen bei unklaren oder widersprüchlichen Angaben

Bei widersprüchlichen Angaben, wie etwa unterschiedliche Angaben zur wöchentlichen Arbeitszeit (z.B. 40 Stunden oder mehr als 50 Stunden), fehlt es an einer klaren und nachvollziehbaren Darstellung seiner tatsächlichen Berufstätigkeit. In solchen Fällen wird die Beurteilung der Berufsunfähigkeit äußerst problematisch, wenn unterschiedliche bzw. unschlüssige Angaben des Versicherten im Leistungsantrag gemacht werden. Einzelfall-Urteile zu diesen Fragestellungen können nachstehend eigensehen werden: „Anforderungen an die Tätigkeitsfeststellung“.

Fazit und Handlungsempfehlung

Es sollten demnach detaillierte und präzise Formulierungen bei einer Tätigkeitsbeschreibung im BU-Leistungsfall benutzt werden. Die Tätigkeit sollte so genau wie möglich und sachlich beschrieben werden. Berufsbezeichnungen sollten genau unter Verzicht auf etwaige Abkürzungen oder umgangssprachliche Begriffe angeben werden. Änderungen der Tätigkeit sowie auch deren Anforderungen sollten dem Versicherer aufgezeigt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anforderungen an die körperliche oder geistige Belastung gestiegen sind.

Nach alledem sollten die Anforderungen an die Beschreibung der Tätigkeit im BU-Leistungsfall insgesamt nicht unterschätzt werden, da im Einzelfall sogar eine Leistungsfreiheit der BU-Versicherung drohen könnte, wenn die zuletzt in gesunden Tagen konkret ausgeübte Tätigkeit nicht vollumfassend und ausreichend dargestellt wird. Fehlerhafte oder unzureichende Angaben gehen in einem Versicherungsfall bedauerlicherweise zu Lasten des Versicherten, welcher darüber hinaus auch noch die volle Beweislast für das Vorliegen der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit trägt.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow wird auf dem Vermittler-Kongress 2026 über den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung referieren. Anmeldungen zu dieser kostenfreien Veranstaltung sind hier möglich: www.vermittler-kongress.de

Weitere lesenswerte Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind nachstehend zu finden: Berufsunfähigkeitsversicherung.

 

BU-Leistungspraxisrating: Regulierung dauert immer länger

Franke und Bornberg hat im Rahmen seines aktuellen BU-Leistungspraxisratings veröffentlicht, welche Versicherer wie kundenorientiert und effizient regulieren. Eine große Herausforderung für Unternehmen stellt die Regulierungsdauer dar. Künstliche Intelligenz kann hier nur bedingt unterstützen.

Wie kundenorientiert und effizient Berufsunfähigkeitsversicherer regulieren, untersucht das Ratinghaus Franke und Bornberg in seinem BU-Leistungspraxisrating. Denn wenn Kunden Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) beantragen, zählt nur die gelebte Praxis. Daher richtet das Rating den Fokus auf reale Abläufe und Entscheidungen. Die teilnehmenden Versicherer legen im Rahmen der Stichprobe 125 Fallakten offen. Zudem untersucht Franke und Bornberg die Abläufe der Versicherer vor Ort.

Fachkräftemangel als große Herausforderung in BU-Regulierung

Die Qualität der Leistungsregulierung kann sich bei den teilnehmenden Unternehmen sehen lassen, resümiert Franke und Bornberg die Ergebnisse des aktuellen Ratings. Allerdings bereiten lange Bearbeitungszeiten den Versicherern Sorgen. Ein Hauptgrund dafür ist insbesondere der Fachkräftemangel. Qualifizierte Leistungsregulierer sind am Markt knapp, die Gewinnung gestaltet sich als schwierig. „Der Markt an erfahrenen Leistungsregulierern ist klein. Ausbildung und stringente Prozesse sind deshalb die zentralen Hebel“, erklärt Michael Franke, Geschäftsführer von Franke und Bornberg.

Erwartungen an KI nicht zu hoch schrauben

Digitalisierung kann helfen, Durchlaufzeiten zu verkürzen und die Bearbeitung für Kunden transparenter zu gestalten. Daher investieren viele Versicherer derzeit verstärkt in technische Innovationen, wie moderne Leistungsregulierungsplattformen. Diese sollen Prozesse vereinfachen, Unterlagen-Nachforderungen strukturieren und Medienbrüche reduzieren.

Zudem testen viele Unternehmen den Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Antrags- und Leistungsbearbeitung. Man solle die Erwartungen an KI jedoch nicht zu hoch schrauben, warnt Franke. „Hilfreich ist der Einsatz, um beispielsweise Ordnung in unstrukturierte Informationen zu bringen und Arbeitsprozesse vorzubereiten. Qualifiziertes Personal lässt sich damit aber nur bedingt einsparen.“

Dauer der Leistungsregulierung vor allem von externen Faktoren beeinflusst

Die Gesamtdauer der Leistungsdauer wird aber maßgeblich von Faktoren außerhalb des Unternehmens bestimmt, etwa von den Reaktionszeiten von Versicherten und/oder behandelnden Ärzten sowie der Vollständigkeit der Unterlagen. „Moderne Plattformen und KI-Unterstützung können Teilprozesse beschleunigen und Nachforderungen transparenter machen. Für schnelle Entscheidungen bleibt jedoch entscheidend, wie vollständig und zeitnah Unterlagen von Kunden und Ärzten eingehen“, so Philipp Wedekind, Leiter Ratings Vorsorge und Nachhaltigkeit.

Diese Versicherer regulieren „hervorragend“

Welche Versicherer können also in der BU-Leistungspraxis positiv hervorstechen? Im Rating erhalten zwei Versicherer die Note FFF+ („hervorragend“). Es sind die Allianz und SIGNAL IDUNA.

Die Bewertung FFF („sehr gut“) geht an die Alte Leipziger, Dialog, Gothaer und Zurich. Eine „gute“ Gesamtbewertung und damit die Note FF+ erreichen die AXA, Continentale, DBV Deutsche Beamtenversicherung, Deutsche Ärzteversicherung sowie der Münchener Verein.

In der Pressemitteilung werden zusätzlich noch die Ergebnisse der fünf Gesellschaften angegeben, die sich dem BU-Unternehmensrating von Franke und Bornberg gestellt haben. Hier erhalten ERGO, HDI sowie die NÜRNBERGER die Bestnote FFF+, Stuttgarter, Generali können sich die zweitbeste Bewertung FFF sichern. (js)

Die Ergebnisse des Ratings zur BU-Leistungspraxis können auf der Website von Franke und Bornberg eingesehen werden.

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Finanzielle Unabhängigkeit und Berufsunfähigkeit

Der Wunsch nach finanzieller Unabhängigkeit wächst, doch nur jeder Vierte sichert sich gegen Berufsunfähigkeit ab. Warum viele die Dauer von Einkommensausfällen unterschätzen, welche Produktmerkmale Barrieren senken und wie Beratung die Lücke zwischen Erkenntnis und Vorsorge schließt.

Interview mit Prof. Dr. Julia Pitters, Professorin für Wirtschaftspsychologie an der Internationalen Hochschule, und Hermann Schrögenauer, Vorstand der LV 1871
Frau Prof. Dr. Pitters, warum rückt finanzielle Unabhängigkeit 2025 so deutlich in den Vordergrund?

Julia Pitters Finanzielle Unabhängigkeit zählt 2025 neben zeitlicher und beruflicher Freiheit zu den wichtigsten Freiheitsdimensionen. Ihr Stellenwert steigt – getrieben von ökonomischer Unsicherheit durch Inflation oder Energiepreisen, geopolitischen Krisen und höheren Gesundheits- bzw. Erwerbsrisiken. Finanzielle Sicherheit wird damit zum Schutzraum für Selbstbestimmung.

Parallel sinkt die Zufriedenheit mit der eigenen finanziellen Lage. Knapp 40% sind nicht zufrieden mit ihrer finanziellen Situation und erleben Kontrollverlust statt Sicherheit. Der Wunsch nach Handlungsfähigkeit wächst, die tatsächliche Absicherung zieht aber nicht automatisch nach.

Frau Prof. Dr. Pitters, Herr Schrö­genauer, wenn finanzielle Unabhängigkeit wichtiger wird: Warum erleben viele trotzdem keine echte Sicherheit?

JP Der Financial Freedom Index bewegt sich nach oben, aber noch im Bereich „Normalität“. Diese Stufe ist anfällig: Fällt das Einkommen aus, entstehen schnell existenzielle Lücken. Wir sehen eine Schere zwischen Anspruch und Wirklichkeit.

Hermann Schrögenauer Die Emotionen belegen das. Über die Hälfte der Befragten verbindet mit Finanzen negative statt positive Gefühle. Das fördert kurzfristiges Verhalten – Reserven für die Zukunft werden für Konsumwünsche aufgebraucht, die robuste Absicherung wird vertagt. Genau hier muss Beratung Orientierung geben.

Berufsunfähigkeit wird von den Befragten als zentrales Risiko genannt. Wie groß ist die Bedrohung?

JP Gesundheitsrisiken sind der stärkste Belastungsfaktor für finanzielle Unabhängigkeit. Mehr als jeder Dritte (37,4%) nennt Berufsunfähigkeit explizit als Gefahr – quer durch Alters- und Berufsgruppen.

HS Das ist kein Randthema, sondern Alltag. Wer seine Arbeitskraft nicht schützt, gefährdet die Basis der finanziellen Freiheit. Die wirtschaftlichen Folgen eines Ausfalls sind oft gravierend, wenn kein belastbares Sicherheitsnetz vorhanden ist.

Trotz klarer Wahrnehmung bleibt die BU-Absicherung gering. Was bremst?

JP Viele Menschen rechnen einfach nicht damit, selbst betroffen zu sein. Dieses „Wird schon gutgehen“ führt zu Aufschub und Unterversicherung – obwohl das Risiko als relevant erkannt wird.

HS Hinzu kommen praktische Hürden: Unsicherheit bei Gesundheitsfragen, Angst vor Ablehnung. Wenn Kriterien und Prozesse nicht transparent sind, schrecken Menschen zurück. Verständlichkeit reduziert diese Barrieren.

Wie gut können Haushalte einen längeren Einkommensausfall überbrücken?

JP Über die Hälfte der Befragten (52,4%) kommt nicht länger als sechs Monate ohne Einkommen aus. Ein großer Teil würde zuerst auf Ersparnisse setzen – das ist bei längeren Ausfällen aber nur begrenzt tragfähig.

HS Besonders körperlich Tätige verfügen nur über kleine Puffer: Teils reicht es nur zur Überbrückung eines Monats. Jüngere verlassen sich überdurchschnittlich auf Familie und Freundeskreis. Ohne professionelle Absicherung wird finanzielle Unabhängigkeit schnell fragil.

Welche Rolle spielen Erwartungen an den Staat und Eigenverantwortung?

JP Wir sehen eine Doppelbewegung: Der Wunsch nach staatlicher Unterstützung bleibt hoch, gleichzeitig betonen gerade Jüngere stärker die Eigenverantwortung.

HS Beratung muss das auflösen. Konkret zeigen, was staatlich abgesichert ist, was offen bleibt und wie Eigenvorsorge sinnvoll ergänzt. Sonst wird die Entscheidung vertagt – mit realen Risiken im Schadenfall.

Welche Unterschiede sehen Sie zwischen Generationen und Arbeitsformen – und was folgt daraus?

JP Die Lebensentwürfe differenzieren sich: von früherem Ausstieg bis längerer Erwerbsbiografie. Das hat unmittelbare Konsequenzen für die Höhe und Dauer der Absicherung – es braucht lebensphasenorientierte Lösungen und flexible Anpassungen.

HS Die Arbeitsrealitäten variieren stark. Körperlich Tätige sind häufiger und länger betroffen, Wissens­arbeit erlaubt oft flexiblere Rückkehrpfade. Versicherungen müssen diese Unterschiede abbilden.

Wo liegt denn die größte Lücke zwischen Erkenntnis und Vorsorge?

JP Erstens steigt die Bedeutung finanzieller Unabhängigkeit, die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit bleibt dagegen zurück. Zweitens unterschätzen viele die Dauer eines Ausfalls. Drittens bleibt der Deckungsgrad niedrig, obwohl das Risiko klar benannt ist.

HS Das ist die Sollbruchstelle. Wer die Lücke zwischen Ersparnissen, erwarteter Hilfe und tatsächlicher Ausfalldauer nicht kennt, gerät schnell in Engpässe. Beratung sollte das Szenario mit Zahlen und Zeiträumen durchdeklinieren – vom ersten Tag bis zur realistischen Rückkehrfähigkeit.

Welche Produktmerkmale senken Hürden beim Abschluss und im Leistungsfall?

JP Klare Leistungskriterien sind der Schlüssel: Kundinnen und Kunden müssen eindeutig verstehen, unter welchen Bedingungen Leistungen fließen. Das reduziert Interpretationsspielräume und erhöht das Vertrauen.

HS Ebenso wichtig sind transparente Nachversicherungsoptionen mit klaren Anlässen, Fristen und Limits – idealerweise ohne erneute Gesundheitsprüfung. Und Gesundheitsfragen sollten verständlich, konkret und fair kommuniziert werden.

Welche Rolle spielen Vermittlerinnen und Vermittler in diesem Prozess?

HS Sie sind Übersetzer zwischen Produktlogik und Lebensrealität. Gute Beratung schafft Struktur: Bedarf ermitteln, Prioritäten setzen, sauber dokumentieren. Wer Erhöhungsmechanismen, Leistungsdefinitionen und Alternativen klar erklärt, erhöht Abschluss- und Leistungsfähigkeit zugleich.

Was heißt das ganz konkret für die Beratungspraxis?

HS Starten Sie mit dem Schadenszenario: Wie schnell entsteht die Einkommenslücke, wie lange dauert sie realistischerweise, welche Puffer existieren – und wie groß ist die Differenz? Diese Transparenz schafft Akzeptanz für belastbare Lösungen. Auf Produktebene muss klar sein, wann Leistungen fließen, wie die Absicherung später ohne neue Gesundheits­prüfung erhöht werden kann und welche Gesundheitsangaben vor Abschluss erforderlich sind.

Dazu kommt: Alters- und Berufsgruppen brauchen unterschiedliche Schwerpunkte. Wer das strukturiert adressiert, stabilisiert die finanzielle Unabhängigkeit und nach meiner Überzeugung auch die Kunden­beziehung nachhaltig.

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Ein Interview mit
Prof. Dr. Julia Pitters
Hermann Schrögenauer