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BU

bKV und bAKS: betriebliche Vorsorge und soziale Verantwortung

Die Kombination aus bKV und bAKS bietet Sicherheit im Erwerbsleben. Und es gibt immer mehr von diesen Unternehmen, die ihre Belegschaft mit solch zusätzlichen betrieblichen Vorsorgelösungen absichern. Mit einer Initiative unterstützt die Allianz diese Betriebe.

<h5>Ein Artikel von Natalie Avi-Tal, Vertriebsdirektorin Corporate Health Solutions im Maklervertrieb der Allianz Private Krankenversicherungs-AG, und Mark Wesenberg, Standortleiter des Maklervertriebs Stuttgart der Allianz Lebensversicherungs-AG</h5><p>Laut einer Umfrage des Magazins „Markt und Mittelstand“ aus dem Jahr 2020 sehen 55% der Unternehmen im Fachkräftemangel das größte Geschäftsrisiko. Wenn Beschäftigte den Betrieb verlassen, drohen Auftragsausfälle, Know-how-Verlust und letztendlich der Verlust von Kundenbeziehungen. Dazu kommen die Kosten für eine Neueinstellung, also z. B. Abwicklungskosten, Ausgaben für Werbung, Personalauswahl und Einarbeitungskosten. Die Summe dieser Ausgaben übersteigt oft die Höhe eines Jahresgehalts.</p><p>Unternehmen sind also gut beraten, ihren derzeitigen, aber auch potenziellen Mitarbeiter:innen ein attraktives Gesamtpaket anzubieten. Ein wichtiger Baustein eines solchen Gesamtpakets sind neben dem Gehalt die Zusatzleistungen des Arbeitgebers. Eine durch das Marktforschungs­institut infas quo durchgeführte Befragung von Arbeitgebern und Belegschaft aus dem Jahr 2021 kommt zu dem Ergebnis, dass Alters­vorsorge, Arbeitskraftsicherung und Kranken­versicherung zu den am attraktivsten beurteilten Benefits gehören – aus Sicht von Arbeitgebern, aber auch aus der Belegschaftsperspektive.</p><p>Viele Betriebe, die die Vorteile dieser beliebten Zusatzpakete bündeln wollen, entscheiden sich für ein Gesamtpaket aus mehreren Bausteinen, um ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern. Zwei dieser Bausteine wirken sogar schon weit vor der Altersrente: Mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) können Betriebe ihrer Belegschaft einen hochwertigen Gesundheitsschutz finanzieren – und zwar ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten. Und auch die betriebliche Arbeitskraftsicherung (bAKS) kann bei Arbeitgeberfinanzierung in der Regel barrierefrei, also ohne Risikoprüfung, abgeschlossen werden. Hier wird eine monatliche Rente vereinbart, die Mitarbeiter:innen im Fall der Berufsunfähigkeit oder bei Verlust von körperlichen oder geis­tigen Fähigkeiten erhalten. Bei der Allianz Lebensversicherung ist eine monatliche Gesamtrente von ca. 1.600 Euro ohne Gesundheitsfragen möglich – bei gleichzeitiger Einrichtung einer bKV sogar bis zu ca. 2.300 Euro.</p><h5>„S“ ist soziale Verantwortung</h5><p>Die Kombination aus bKV und bAKS hat für Arbeitgeber darüber hinaus noch einen weiteren Vorteil: Sie können sich als attraktives und soziales Unternehmen positionieren, da sie freiwillige Zusatzleistungen mit hoher Akzeptanz bei der Belegschaft bieten. Die Allianz unterstützt Unternehmen im Rahmen der Initiative „Soziale Verantwortung und betriebliche Vorsorge“ dabei, ihren Beitrag zur sozialen Verantwortung sichtbar zu machen und effektiv zu kommunizieren. Unter sozialer Verantwortung versteht die Allianz das Engagement eines Unternehmens für seine Belegschaft. Konkret: Das Unternehmen trägt freiwillig dafür Sorge, dass den Mitarbeiter:innen in der Zeit des Erwerbslebens für den Fall des Gesundheitsverlustes, des Arbeitskraftverlustes und/oder für das Alter zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Selbstverständliche Leistungen des Arbeitgebers oder die Einhaltung von gesetzlichen Normen sind ausdrücklich nicht gemeint.</p><h5>Warum soziale Verantwortung für Unternehmen relevant ist</h5><p>Aber weshalb ist der Begriff „soziale Verantwortung“ für Unternehmen so relevant? Die Antwort: Nachhaltigkeit ist eines der zentralen Themen unserer Zeit, und zwar in allen Gesellschaftsbereichen. ESG-Konzepte definieren nachhaltiges ökonomisches Handeln als ökologische Selbstverpflichtung (E), soziale Verantwortung (S) und gute Unternehmensführung (G). Soziale Verantwortung als ein Teilbereich des ESG-­Konzepts kann einem Unternehmen helfen, seine Unternehmenskultur zu stärken, sich mit Innovationen vom Markt abzuheben und letztendlich sein Image und seine Arbeitgeberattraktivität in einem umkämpften Arbeitsmarkt zu steigern. Und ein positives ESG-Scoring kann auch ganz handfeste finanzielle Vorteile haben. Denn zunehmend gehen Kreditinstitute dazu über, dies bei der Zinskondition zu berücksichtigen.</p><p>Hat sich ein Unternehmen entschieden, im Rahmen der betrieblichen Vorsorge eine der beschriebenen Maßnahmen durchzuführen, so besteht auch häufig der Wunsch, über dieses soziale Engagement zu berichten. Die Allianz hilft dabei, den Wunsch zu erfüllen und diesen Beitrag sichtbar zu machen: Das Unternehmen erhält eine Bestätigung, die von der Unternehmens­beratung concern GmbH in Kooperation mit der Universität Bayreuth erstellt wird. Diese Bestätigung hilft dem Unternehmen, die betriebliche Vorsorge in den Kontext der sozialen Verantwortung – das S von ESG – einzuordnen und somit effektiv zu kommunizieren.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Und was ist für die Beschäftigten drin?--><h5>Und was ist für die Beschäftigten drin?</h5><p>Die Angebote der betrieblichen Vorsorge sind bei der Belegschaft sehr beliebt, wie die oben genannten Studien zeigen. Mitarbeiter:innen freuen sich insbesondere bei der bKV über sofort erlebbare Mehrwerte. Sie erhalten einen hochwertigen Gesundheitsschutz als Ergänzung zu ihrer bestehenden Krankenversicherung, und das ohne Wartezeiten und ohne Gesundheits­prüfung – besonders wertvoll bei Vorerkrankungen.</p><p>In der bAKS profitieren sie von einer monatlichen Rente im Fall der Berufsunfähigkeit oder bei Verlust von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten. Zusätzlich können sie ihre gesetz­liche Rente mit einer leistungsstarken betrieb­lichen Altersversorgung (bAV) ergänzen und die staatliche Förderung in Anspruch nehmen.</p><p>Gesundheit und Sicherheit gehören zu den aktuellen Megatrends, sodass Arbeitgeber mit der betrieblichen Vorsorge genau die Bedürfnisse in ihrer Belegschaft ansprechen, mit denen sie punkten können.</p><h5>Services und Weiterbildung</h5><p>Wird die betriebliche Vorsorge im Paket bei der Allianz abgeschlossen, so profitiert das Unternehmen von einfachen Prozessen aus einer Hand – von der Anbahnung bis zum Leistungsfall: So gibt es z. B. eine gemeinsame Anspracheunterlage und die Anmeldung der Mitarbeiter:innen erfolgt über eine gemeinsame Liste zur Datenerfassung. Die Verwaltung wird durch die digitale Arbeitgeberplattform FirmenOnline vereinfacht, da viele Geschäftsvorfälle bereits automatisiert bearbeitet werden. Die Kommunikation an die Belegschaft erfolgt über eigens erstellte Webseiten. Und mit der Allianz Gesundheits-App können Dokumente, z. B. Arztrechnungen, fotografiert und zur Erstattung digital eingereicht werden. 80% dieser bKV-Rechnungen werden innerhalb von 48 Stunden ausgezahlt. Zusätzlich stehen Vermittler:innen bei der Allianz diverse Weiterbildungsmöglichkeiten offen. Im Rahmen der Allianz Maklerakademie werden online und offline Seminare und Workshops zu bKV, bAV und bAKS als Gesamtkonzept betrieb­liche Vorsorge angeboten. Ein besonderes Merkmal stellt der Lehrgang „Fachmann/-frau für betriebliche Gesundheitslösungen“ dar, der in Zusammenarbeit mit der Deutschen Makler Akademie entstanden ist. Seit Beginn der Seminarreihe Anfang 2022 haben bereits über 150 Makler:innen den Lehrgang absolviert und die Prüfung bestanden.</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition Betriebliche Versorgung 09/2023 und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/de/profiles/53e4066999da-asscompact/editio…; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Prostock-studio – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/A03E52F8-9FE0-433A-BEB5-55E34A8AD084"></div>

 
Ein Artikel von
Natalie Avi-Tal
Mark Wesenberg

An einer privaten BU-Versicherung führt kein Weg vorbei

Eine Berufsunfähigkeit ist ein schwerer Schlag und kann im schlimmsten Fall die Existenz ruinieren. Finanzielle Lücken beim Wegfall eines Einkommens werden durch staatliche Leistungen nicht ausgeglichen. Warum gehört die private BU-Versicherung zu den wichtigsten Absicherungen?

<h5>Ein Artikel von Oliver Horn, Mitglied des Vorstands der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG, verantwortlich für Produkte, Prozessmanagement & Mathematik</h5><p>Ein Blick auf die Statistik verrät: Nur jeder vierte Deutsche besitzt aktuell eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit. Dies ist umso erstaunlicher, als eine Berufsunfähigkeit wirklich jeden treffen kann, ganz gleich ob er oder sie im Büro oder auf der Baustelle arbeitet, studiert oder eine Ausbildung absolviert, Berufsanfänger ist oder kurz vor der Rente steht. Statistisch gesehen wird jeder vierte Deutsche im Laufe des Arbeitslebens berufsunfähig. Die Folgen sind dabei immer gravierend: Neben der physischen und psychischen Belastung, die eine Berufsunfähigkeit mit sich bringt, sind es finanzielle Risiken, die Betroffene und Angehörige durch den Wegfall eines Einkommens stemmen müssen. </p><p>Auf staatliche Leistungen, wie zum Beispiel die Erwerbsminderungsrente, sollte sich in so einer Situation niemand verlassen. Denn die Hürden für die Inanspruchnahme liegen sehr hoch und auch die Höhe der Zahlungen reicht bei Weitem nicht aus, um entstehende finanzielle Lücken zu schließen. Es ist also wenig verwunderlich, dass auch Verbraucherschützer immer wieder dazu raten, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, um im Ernstfall finanziell abgesichert zu sein. </p><h5>Erwerbsminderung bedroht die eigene Existenz </h5><p>Denn im Gegensatz zur staat­lichen Erwerbsminderungsrente, die bei voller Erwerbsminderung erst greift, wenn der oder die Betroffene, egal in welchem Beruf, weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits, wenn der aktuelle Beruf zu mindestens 50% nicht mehr ausgeübt werden kann. </p><p>Darüber hinaus beinhaltet die Erwerbsminderungsrente nur eine notdürftige Grundabsicherung für Härtefälle und bietet Schülern und Studenten in der Regel wenig oder überhaupt keinen Schutz. Welch enorme finanzielle Folgen es haben kann, wenn Betroffene nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können, verdeutlicht folgendes Beispiel: Wird eine 30-jährige Person mit einem Nettoverdienst von 2.000 Euro berufsunfähig, beträgt die dadurch entstehende Versorgungs­lücke hochgerechnet bis zum Rentenbeginn etwa 888.000 Euro. </p><h5>Nicht auf Vater Staat verlassen</h5><p>Umso wichtiger ist es daher, privat für eine etwaige Berufsunfähigkeit vorzusorgen und sich nicht auf Vater Staat zu verlassen. Dennoch herrscht hierzulande seit Jahren eine Unterversorgung in diesem Bereich. Ein möglicher Grund: Das Vorurteil, eine Berufsunfähigkeitsversicherung lohne sich nur für körperlich hart arbeitende Menschen, ist immer noch weit verbreitet. </p><p>Dabei machten Erkrankungen des Bewegungsapparates 2022 nur etwa ein Fünftel der Berufsunfähigkeitsfälle aus. Psychische Erkrankungen wie zum Beispiel Depressionen oder Burn-out sind dagegen die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit – und dies kann wirklich jede und jeden treffen.</p><h5>Flexible Ausgestaltung der Absicherung</h5><p>Wer also für den Ernstfall vorsorgen will, stellt fest: An einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung führt kein Weg vorbei. Die Vertragslaufzeit kann dabei, je nach Zeitpunkt des Abschlusses, über 50 Jahre betragen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung begleitet die Versicherten damit ein gesamtes Berufsleben. </p><p>Für einen so langen Zeitraum lassen sich persönliche Lebensumstände seriös nicht vorhersagen. Daher ist es wichtig, die Absicherung so flexibel wie möglich zu gestalten. Dazu zählt eine Nachversicherungsgarantie, durch die der Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung in bestimmten Fällen auch angehoben werden kann. Als Inflationsschutz sollte auch eine Beitragsdynamik und im Leistungsfall eine Rentendynamik mitversicherbar sein.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Schüler, Azubis und Studierende nicht vergessen--><h5>Schüler, Azubis und Studierende nicht vergessen</h5><p>Von einer Berufsunfähigkeit können bereits Schüler oder Studierende bzw. Auszubildende betroffen sein – bewusst ist es den meisten aber nicht. Wer jung und gesund ist, sorgt sich nicht um die Zukunft. Dabei sind junge Menschen noch weniger durch staatliche Leistungen abgesichert, denn ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung entsteht in der Regel erst nach fünf Versichertenjahren. Oftmals tragen dann, ohne zusätzliche Absicherung, Angehörige die finanzielle und emotionale Last. In der Regel wird der Vertrag bis zum 60. bzw. maximal bis zum 67. Lebensjahr vereinbart. Da Berufseinsteiger aber oft noch nicht fürs Alter vorgesorgt haben, besteht für die Zeit danach dann eine Lücke. ERGO Vorsorge bietet deshalb die Möglichkeit für den Fall des BU-Eintritts vor dem 25. Lebensjahr eine lebenslange Rentenzahlung zu vereinbaren. </p><h5>Je früher, desto günstiger</h5><p>Damit sich auch junge Leute eine Berufsunfähigkeitsversicherung leisten können, gibt es bereits ab dem zehnten Lebensjahr verschiedene Einsteigertarife am Markt. Des Weiteren profitieren sie von langfristig günstigen Beiträgen, da sie in der Regel keine Vorerkrankungen haben und somit keine Ausschlüsse vom Versicherungsschutz befürchten müssen. </p><p>Für die Dauer der Ausbildung bzw. des Studiums sollten junge Kunden auch darauf achten, dass im Rahmen einer möglichen Berufsunfähigkeit eine sogenannte Günstigerprüfung für Auszubildende und Studenten vorhanden ist. Demnach liegt eine Berufsunfähigkeit sowohl vor, wenn der oder die Auszubildende oder Student außerstande ist, die Ausbildung oder das Studium fortzusetzen, als auch, wenn der angestrebte Ausbildungsberuf bzw. das mit dem Studiengang verbundene Berufsbild nicht mehr ausgeübt werden kann. </p><p>In diesem Zusammenhang spielen auch Zusatzleistungen wie die Möglichkeit zur Einholung einer medizinischen Zweitmeinung von einem Experten weltweit eine Rolle. ERGO Vorsorge arbeitet hier eng mit Best Doctors zusammen, die bei der Beschaffung aller relevanten medizinischen Unterlagen unterstützen und sie an die jeweiligen Experten weiterleiten. Dieser Service kann auch unabhängig vom Vorliegen einer Berufsunfähigkeit genutzt werden. </p><h5>Vorteile klar benennen</h5><p>Eine Berufsunfähigkeitsver­sicherung schafft Planbarkeit und Sicherheit für Jung und Alt. Sie ist im Ernstfall Garant für finanzielle Unabhängigkeit und schließt die Lücke, die die staatliche Absicherung für Betroffene hinterlässt. Für uns als Branche gilt es, mit überholten Vorurteilen aufzuräumen und den Nutzen dieser Absicherung für die Versicherten klar herauszustellen. Die ist wichtig, damit von Berufsunfähigkeit Betroffene auch nach einem Schicksalsschlag weiterhin eine finanzielle Perspektive haben.</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 09/2023 und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/de/profiles/53e4066999da-asscompact/editio…; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: </i><i class="font-twelve-italic" >© Orlando Florin Rosu – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/C2B52D6B-DDC9-4359-AEC7-E1882F92CCFD"></div>

 
Ein Artikel von
Oliver Horn

Arbeitskraftabsicherung: 71% halten BU für zu teuer

Eine aktuelle Continentale-Studie zeigt: Viele Befragte – auch aus der Gen Z – sind sich bewusst, dass die Absicherung der Arbeitskraft existenziell notwendig ist, danach handeln tun aber nicht unbedingt alle. Bei Beratung und Abschluss spielen Vermittler eine wichtige Rolle.

<p>Die aktuelle Continentale-Studie „Absicherung der Arbeitskraft – (K)ein Thema in der Bevölkerung“ stellt fest: Zwar sind sich – besonders auch die jüngeren – Menschen bewusst, dass die Absicherung der eigenen Arbeitskraft existenziell notwendig ist, viele handeln aber nicht nach diesem Wissen.</p><h5>Beratungsbedarf bleibt hoch</h5><p>Als Grund wird u. a. angeführt, dass sie nicht ausreichend informiert sind. Auch wird das persönliche Risiko oft unterschätzt. 71% ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu teuer. Überdurchschnittlich oft wird die persönliche Prämie aber viel höher eingeschätzt, als sie in der Realität wahrscheinlich ist. Fast die Hälfte der Befragten will ihr Geld lieber für andere Dinge ausgeben. Somit heißt es auch für Vermittler: Der Aufklärungs- und Beratungsbedarf bleibt weiterhin hoch. Und: Vermittler sind für die Befragten wichtige Ansprechpartner, und zwar bei Beratung und Abschluss einer BU.</p><h5>Gen Z stärker sensibilisiert und seltener informiert</h5><p>Dazu meint Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Leben bei der Continentale Versicherung: „Die junge Zielgruppe ist insgesamt stärker sensibilisiert für das Thema der Absicherung der Arbeitskraft. Das zeigt sich zum Beispiel auch daran, dass sie häufiger wissen, dass psychische Erkrankungen die Hauptursache einer Berufsunfähigkeit sind. Gleichzeitig sind sie seltener informiert. Hier liegt also großes Potenzial für den Vermittler. Besonders, weil der Vermittler beim Thema Beratung und Versicherungsabschluss für die Befragten eine wichtige Rolle spielt.“</p><h5>Gen Z: BU direkt nach Haftpflicht</h5><p>Es zeigt sich aber auch: Das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Vorsorge betreffend hat sich in letzten Jahren etwas getan. Eine private BU finden nun knapp drei Viertel aller Befragten zwischen 18 und 60 Jahren wichtig oder sehr wichtig (2019: 62%). Bei den 18- bis 29-Jährigen, also der Generation Z, sind es sogar 80%.</p><p>Im Wichtigkeitsranking kommt für die Generation Z vor der BU nur noch die Haftpflichtversicherung mit 77%. Hier hat die Gen Z übrigens eine etwas andere Meinung als die Gesamtheit der Befragten: Insgesamt liegt die BU nämlich mit 29% der Nennungen eher im Mittelfeld hinter der Haftpflicht- (79%), der Kfz- (40%) und der Hausratversicherung (39%).</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||„Bewusstsein führt nicht dazu, dass Menschen vorsorgen“--><h5>„Bewusstsein führt nicht dazu, dass Menschen vorsorgen“</h5><p>„Das etwas ausgeprägtere Bewusstsein führt aber nicht dazu, dass die Menschen auch vorsorgen“, sagt Hofmeier. Rund ein Viertel der Befragten hält das eigene Risiko, einmal berufsunfähig zu werden, für groß oder sehr groß (2019: 16%). Eine BU besitzt der Studie zufolge jedoch nur knapp ein Drittel der Befragten. Lediglich 5% geben an, eine Versicherung für den Fall der Erwerbsunfähigkeit zu haben. Das entspricht ungefähr den Angaben aus dem Jahr 2019, heißt es weiter. Dabei sei objektiv betrachtet die Gefahr, im Laufe des Berufslebens berufsunfähig zu werden, sehr hoch, so Hofmeier. Durchschnittlich ist laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft jeder vierte Arbeitnehmer betroffen.</p><h5>Woher kommen die Infos?</h5><p>Bei der Suche nach Informationen zum Thema Berufsunfähigkeit liegt das Internet mit 48% vorne, gefolgt von den Vermittlern mit 41% und Vergleichsseiten mit 38%. Bei den 18- bis 29-Jährigen würde ein Drittel es vorziehen, sich bei einem Versicherungsvermittler zu informieren. Für diese Gruppe spielt zudem laut Studie der Austausch mit Freunden, Bekannten oder Verwandten mit 46% eine wichtigere Rolle als für den Durchschnitt der Befragten (32%).</p><h5>Vermittler vor Ort von vielen bevorzugt</h5><p>Und wie möchten die Befragten ihre BU am liebsten abschließen? Laut Studie ist der persönliche Kontakt am wichtigsten. Über die Hälfte gibt hier den Vermittler vor Ort als bevorzugte Option an, auch die Generation Z (45%). Vergleichsportale schneiden mit 19% deutlich schlechter ab. „Der persönliche Kontakt hat einen hohen Stellenwert. Hier wird die Relevanz des Vermittlers deutlich. Deshalb sind die Ergebnisse unserer Continentale-Studie auch als ein Anreiz für Vermittler zu sehen, das Thema Absicherung der Arbeitskraft noch öfter auf den Beratungstisch zu bringen“, so Hofmeier.</p><h5>Über die Studie</h5><p>Die Continentale-Studie erscheint seit dem Jahr 2000 jährlich. Für den diesjährigen Hauptteil wurden in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungs- und Beratungsinstitut HEUTE UND MORGEN bundesweit repräsentativ 1.200 Personen im Alter von 18 bis 60 Jahren befragt. Erstmalig greift die Continentale-Studie 2023 das Thema „Arbeitskraftabsicherung“ auf. (lg)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Pixel-Shot – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/1545A395-981A-4F21-95F9-5A1B09C4F196"></div>

 

Arbeitskraft bedeutet Zukunft

Die Durchdringungsquote der BU-Versicherung liegt aktuell bei den Erwerbstätigen lediglich bei 37% (DAV). Die Dialog Versicherung beschreibt, was sie empfiehlt und wie sie in dem Bereich aufgestellt ist.

<h5>Ein Artikel Christopher Faust, Leiter Key Account Management Broker der Generali Deutschland für die Dialog Lebensversicherung</h5><p>Trotz alarmierender Zahlen sind noch immer zu viele Menschen in Deutschland ohne BU-Versicherung. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe. Es gibt aber auch BU-Lösungen, mit der sich eine breite Gruppe an Menschen erreichen lässt. So bietet die Dialog, der Maklerversicherer der Generali in Deutschland, ihren Kunden Produkte an, die flexibel, hochwertig und dennoch bezahlbar sind. Spitzenbewertungen aller namhaften Ratingagenturen geben dem Makler in der Vermittlung Haftungssicherheit und die Gewähr, seinen Kunden die bestmögliche Lösung anzubieten.</p><p>Die Leistungsstärke der Produkte kann auf allen gängigen Vergleichsportalen überprüft werden. Darüber hinaus besitzt die Dialog in vielen häufig vermittelten Berufen – vom Akademiker bis zum Handwerker – ein hervorragendes Pricing. Das Resultat: Die Dialog zählt nach neutralen Aussagen zu den leistungsstärksten Anbietern mit fairen Preisen am Markt.</p><h5>Auf die Leistungsauslöser kommt es an</h5><p>Die marktgerechten Bedingungen, Zusatzbausteine und die umfassenden Leistungsauslöser bilden die Grundlage für eine zielführende Beratung und einen erfolgreichen Produktverkauf. Folgende Leistungsauslöser sind von besonderer Bedeutung:</p><ul><li>Die Dialog zahlt eine Überbrückungshilfe, wenn der Krankenversicherer die Kranken(tage)-geldzahlung wegen Berufsunfähigkeit einstellt, die Leistungsprüfung aber, zum Beispiel wegen ausstehender Unterlagen, noch nicht abgeschlossen werden konnte.</li><li>Die Berufsunfähigkeitsrente (ab 55 Jahren) wird auch bei Anerkennung der vollen gesetzlichen Erwerbsminderungsrente gezahlt.</li><li>Bei Pflegebedürftigkeit wird be­dingungsgemäß bereits ab einem Pflegepunkt (ADL) gezahlt.</li><li>Berufsunfähigkeit wird anerkannt bei Vorliegen eines behördlichen vollständigen Tätigkeitsverbots aufgrund einer von der versicherten Person ausgehenden Infektionsgefahr.</li><li>Schwere Erkrankungen stellen einen Leistungsauslöser für bis zu 15 Monatsrenten dar, unabhängig vom üblichen BU-Grad 50%.</li><li>Nach Ende der Berufsunfähigkeit wird eine Wiedereingliederungshilfe in Höhe von zwölf Monatsrenten (max. 12.000 Euro) gezahlt – auch mehrfach.</li></ul><h5>Rentenhöhe auf dem richtigen Niveau halten</h5><p>Um die Rente auf dem jederzeit passenden Niveau zu halten, bietet die Dialog mehrere Wege an. Neben Beitrags- und Leistungsdynamik spielt die Nachversicherungsgarantie eine wesentliche Rolle. Sie gilt bei insgesamt 16 verschiedenen Anlässen im Leben der versicherten Person – beispielsweise Heirat, Geburt eines Kindes, Erwerb eines Eigenheims, Karrieresprung – und umfasst eine Erhöhung der Rente um bis zu 100%. Eine ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie kann in den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss wahrgenommen werden.</p><p>Doch was passiert bei finanziellen Engpässen der versicherten Person? Auf Wunsch übernimmt die Dialog für maximal sechs Monate die Beitragszahlung, während der Versicherungsschutz ungeschmälert fortbesteht. Ebenso kann für maximal 24 Monate eine zinslose Beitragsstundung beantragt werden. Bei Arbeitslosigkeit, während der Elternzeit oder der Pflege naher Angehöriger können Beitrag und Rente für maximal 24 bzw. 36 Monate auf den Mindestbetrag abgesenkt und anschließend ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder auf das Ausgangsniveau angehoben werden.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Bezahlbarer Berufsunfähigkeitsschutz für junge Leute--><h5>Bezahlbarer Berufsunfähigkeitsschutz für junge Leute</h5><p>Junge Menschen sind auf einen zuverlässigen Berufsunfähigkeitsschutz in besonderem Maße angewiesen, fehlen ihnen doch die finanziellen Reserven, wenn der Ernstfall eintritt. Indessen mangelt es ihnen oft an der Liquidität, um allmonatlich die hohen Prämien für eine Versicherung aufzubringen.</p><p>Die Dialog hat für diese Zielgruppe zwei Lösungen entwickelt, die den Berufsunfähigkeitsschutz bezahlbar machen. Beim Tarif SBU-go-professional zahlen junge Leute bis zum 30. Lebensjahr in den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss für den vollen Schutz nur rund 60% des späteren Beitrags. Damit können sich Schüler, Studenten und Auszubildende, aber auch Berufsanfänger und junge Familien einen vollwertigen Berufsunfähigkeitsschutz leisten.</p><p>Der andere Weg ist der Tarif SBU-solution<sup>®</sup>. Er ist altersabhängig und damit immer risikoadäquat kalkuliert. Da bei jungen Menschen das Risiko, berufsunfähig zu werden, niedrig ist, zahlen sie nur sehr geringe Beiträge. Mit den Jahren steigt die Prämie. Ein späterer Wechsel in den klassischen, konstant kalkulierten Tarif SBU-professional ist jederzeit zur Hauptfälligkeit möglich.</p><h5>Fairness in der Leistungsregulierung</h5><p>Während des Leistungsprozesses findet eine intensive Betreuung der Kunden statt. Vom Zeitpunkt der Anspruchstellung bis zum Prüfungsabschluss wird der einzelne Kunde umfassend über die einzelnen Schritte sowie die benötigten Unterlagen wie ärztliche Berichte oder Krankenhausberichte informiert. Beim Ausfüllen der Selbstauskunft erhält er auf Wunsch im Rahmen des Teleclaimings persönliche Hilfe, dazu Informationsblätter und Checklisten.</p><p>Die Tätigkeit der Leistungsprüfer folgt bei der Dialog präzise gefassten Richtlinien und praxis­orientierten Arbeitsanweisungen. Jeder Bearbeitungsschritt wird in der elektronischen Leistungsakte dokumentiert, zahlreiche Qualitätssicherungsmaßnahmen und Stichprobenkontrollen fördern die Leistungsstabilität.</p><p>Bestimmend für die Leistungsprüfung der Dialog ist das Gebot der Fairness. Das gilt gegenüber dem Kunden wie dem Kollektiv der Versichertengemeinschaft. Die Analysehäuser Franke und Bornberg und Assekurata haben die Fairness der Dialog in der BU-Leistungsregulierung mit Auszeichnung bedacht.</p><p>Beispielhafte Merkmale der Leistungsprüfung sind:</p><ul><li>Auch bei grob fahrlässigem Verhalten der versicherten Person wird gehaftet.</li><li>Auf Meldefristen wird verzichtet. Es erfolgt eine rückwirkende Leistung ab Beginn.</li><li>Arbeitet der Kunde bei Eintritt des Leistungsfalls in Teilzeit, erhält er die vereinbarte Rente auch dann, wenn er seine Tätigkeit nur noch zu weniger als 50% oder zu weniger als drei Stunden pro Tag ausüben kann (Günstigerprüfung).</li><li>Auf die Prüfung des Berufswechsels und der Umorganisation bei selbstständigen Akademikern wird verzichtet, wenn diese überwiegend kaufmännisch tätig sind oder weniger als fünf Mitarbeiter haben.</li><li>Auf Antrag stundet die Dialog die Zahlung der weiterlaufenden Beiträge zinslos bis zur endgültigen Entscheidung.</li><li>Vorausgesetzt, die Unterlagen liegen vollständig vor, wird die Leistungsentscheidung innerhalb von zehn Werktagen getroffen.</li></ul><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 09/2023 und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/de/profiles/53e4066999da-asscompact/editio…; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Vasyl – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/D0298518-BFFA-43EE-BF1B-E4CF01A92E9C"></div>

 
Ein Artikel von
Christopher Faust

BU – Die Konsequenzen der Vertragsanpassung des Versicherers

Eine einseitige Vertragsanpassung des Versicherers bei einem BU-Vertrag stößt häufig auf Unverständnis des Versicherten. Nicht selten führt eine derartige Vertragsgestaltung zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Rechtsexperte Björn Jöhnke erläutert in seiner regelmäßig erscheinenden BU-Kolumne, was dabei zu beachten ist.

Ein Artikel von Björn Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Verletzt der Versicherungsnehmer die vorvertragliche Anzeigepflicht, so können dem Versicherer verschiedene Gestaltungsrechte zustehen. Diese Gestaltungsrechte sind vom Grad des Verschuldens des Versicherungsnehmers abhängig. Neben dem Rücktritts- (BU – Die Konsequenzen des Rücktritts durch den Versicherer), Kündigungs- (BU: Die Konsequenzen der Kündigung durch den Versicherer) und Anfechtungsrecht (BU: Die Konsequenzen der Anfechtung durch Versicherer) kann dem Versicherer im Einzelfall das Recht zur Vertragsanpassung zustehen, § 19 Abs. 4 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Aber unter welchen Voraussetzungen ist eine – möglicherweise auch – rückwirkende Vertragsanpassung zulässig? Welche Arten der Vertragsanpassung gibt es? Was sind die rechtlichen Konsequenzen für den Versicherungsnehmer? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden geklärt.

Voraussetzungen der Vertragsanpassung

Das Recht zur Vertragsanpassung erfordert zunächst eine objektive Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers und auch dessen Kenntnis von dem anzeigepflichtigen Umstand. Das Recht zur Vertragsanpassung steht dem Versicherer nur bei einfacher oder grob fahrlässiger Anzeigepflichtverletzung des Versicherten zu. Das Vertragsanpassungsrecht besteht nur, insoweit es sich bei den nicht angezeigten Umständen um vertragsmodifizierende Umstände handelt, also um solche, deren Kenntnis den Versicherer nicht dazu bewegen würden, den Vertragsschluss abzulehnen, sondern den Vertrag, wenn auch zu anderen Bedingungen, trotzdem abzuschließen.

Der Versicherer, der sich auf eine Vertragsanpassung beruft, hat die Arglist bzw. den Vorsatz des Versicherungsnehmers hinsichtlich der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung zu beweisen. Gelingt es dem Versicherten wiederum den Beweis für das Nichtvorliegen der Arglist bzw. des Vorsatzes zu erbringen, so trägt der Versicherer die sekundäre Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Vertragsanpassung.

Fortführung des Versicherungsvertrages

Hat der Versicherungsnehmer die ihm obliegende Anzeigepflicht nicht vorsätzlich verletzt, kann sich der Versicherer nicht durch Rücktritt oder Kündigung vom Vertrag lösen, wenn er diesen auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte.

Unter „andere Bedingungen“ kann Verschiedenes verstanden werden, wie etwa ein Risikozuschlag bzw. Leistungsausschluss, eine Prämienerhöhung, ein Selbstbehalt, eine andere Laufzeit oder eine abweichende Versicherungssumme.

Bei der Frage, ob der Versicherer das Risiko bei Kenntnis der tatsächlichen Umstände versichert hätte, kommt es auf die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen Geschäftsgrundsätze an. Hängt die Versicherbarkeit des tatsächlichen Risikos aber von einer Einzelfallprüfung ab, so ist das Ergebnis der Einzelfallprüfung entscheidend.

Veränderung der Bedingungen

Der Versicherer kann die abweichenden Bedingungen, zu denen er den Vertrag geschlossen hätte, geltend machen. Bei mehreren alternativen Anpassungsmöglichkeiten steht dem Versicherer ein Wahlrecht zu. Einschränkend darf der Versicherer die Wahl allerdings nicht völlig willkürlich treffen, sondern hat nach billigem Ermessen zu entscheiden.

Rückwirkende Vertragsanpassung

Ob die veränderten Bedingungen rückwirkend einbezogen werden können, hängt maßgeblich vom Verschulden des Versicherungsnehmers hinsichtlich der Anzeigepflichtverletzung ab. Bei grober oder einfacher Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers kommt eine rückwirkende Vertragsanpassung in Betracht. Dabei werden die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses rechtmäßigen Bedingungen durch Erklärung des Versicherers rückwirkend in Kraft gesetzt. Im Falle schuldloser Verletzung der Anzeigepflicht kann eine Vertragsanpassung nur ab der laufenden Versicherungsperiode geltend gemacht werden.

Rechtsfolgen der Vertragsanpassung

Im Rahmen der rückwirkenden Vertragsanpassung kommt als Rechtsfolge die Leistungsfreiheit des Versicherers mit einer Zeitgrenze von fünf Jahren in Betracht, wenn der nicht angezeigte Umstand zu einem Risikoausschluss geführt hätte. Hätte der Umstand lediglich zu einem Risikozuschlag geführt, hat dies eine rückwirkende Prämienforderung mit einer Zeitgrenze von fünf Jahren zur Folge.

Hinsichtlich der Vertragsanpassungen ab laufender Versicherungsperiode wird innerhalb der Annahme, dass der verschwiegene Umstand zu einem Risikoausschluss geführt hätte, zwischen den Zeitpunkten des Leistungsfalles differenziert. Liegt der Leistungsfall in der laufenden Versicherungsperiode, führt das zur Leistungsfreiheit des Versicherers. Liegt der Leistungsfall wiederum außerhalb der laufenden Versicherungsperiode, hat das eine Leistungspflicht zur Folge. In den Fällen, in denen der nicht angezeigte Umstand zu einem Risikozuschlag geführt hätte, kann der Versicherer eine Prämienforderung rückwirkend bis zum Beginn der laufenden Versicherungsperiode, also maximal für ein Jahr verlangen.

Wegfall des versicherten Risikos

Ein sogenannter Risikofortfall liegt vor, wenn das versicherte Risiko, namentlich die besonderen gefahrerhöhenden Umstände weggefallen sind. In diesen Fällen kann der Versicherungsnehmer eine Herabsetzung der möglicherweise obsolet gewordenen erhöhten Prämie verlangen und den Versicherungsschutz anpassen. Voraussetzung dafür ist, dass das potenziell erhöhte Risiko insgesamt nicht (mehr) besteht und auch zukünftige Folgen ausgeschlossen sind. Diesbezüglich trägt der Versicherungsnehmer die Darlegungs- und Beweispflicht.

Fazit und Praxishinweise

Eine Vertragsanpassung kann beträchtliche Folgen für den Versicherungsnehmer bis hin zum Leistungsausschluss haben. Macht ein Versicherer von diesem Gestaltungsrecht Gebrauch, sollte das Vorgehen zwingend juristisch überprüft werden, bevor Ansprüche des Versicherten vereiteln.

Weitere Beiträge zum Thema der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Bild: © Studio_East – stock.adobe.com; © Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

 

Berufsunfähigkeit absichern: neue Arbeitswelt und Anforderungen

Die Arbeitswelt befindet sich im Wandel. Ob Gleitzeit, Teilzeit oder Auszeit – immer mehr Arbeitnehmende wünschen sich flexible Arbeitszeitmodelle, um Beruf und Privatleben in Einklang zu bringen. Das betrifft Versicherungsunternehmen gleich doppelt – als Arbeitgeber und als Produktanbieter.

Ein Artikel von Michael Kurtenbach, Vorstandsvorsitzender der Gothaer Lebensversicherung AG

Wer als Arbeitgeber – insbesondere vor dem Hintergrund des akuten Fachkräftemangels – auf dem Arbeitsmarkt überzeugen will, kommt an variablen Arbeitszeitmodellen nicht vorbei. Das gilt in zweierlei Hinsicht auch für Versicherungsunternehmen: Wichtig in der Rolle des Arbeitgebers sind flexible Arbeitszeitangebote für die Mitarbeitenden, in der Rolle des Produktanbieters aber auch flexible und an die Lebenssituation anpassbare Versicherungsprodukte für die Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen.

 
Neue Arbeitswelt, neue Anforderungen – Berufsunfähigkeit absichern
Die Arbeit der Zukunft? Flexibel!

Eine aktuelle forsa-Studie im Auftrag der Gothaer hat die Bedürfnisse von abhängig Beschäftigten in der Arbeitswelt untersucht. Die Studie zeigt: Jeder dritte abhängig Beschäftigte in Deutschland zwischen 18 und 50 Jahren hat schon einmal seine Arbeitszeit reduziert. Zunehmend planen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dies auch für ihre Zukunft: Insbesondere jüngere Menschen – nämlich 33% der 19- bis 29-Jährigen – wollen ihre Arbeitszeit zukünftig (weiter) reduzieren. Hingegen nehmen sich das nur 23% der 45- bis 50-Jährigen vor. Auch im Gothaer Konzern ist der Trend zu mehr Teilzeit spürbar: Während vor zehn Jahren noch jeder Fünfte in Teilzeit arbeitete, war es im Jahr 2022 bereits jeder Vierte. Unterschiede zwischen den Generationen zeigen sich auch bei der persönlichen Bedeutung der Arbeit: Nur 11% der jüngeren abhängig Beschäftigten zwischen 18 und 29 Jahren messen ihrer Arbeit einen sehr hohen Stellenwert bei. Bei den 45- bis 50-Jährigen sind es 19%.

Neben der Reduzierung der Arbeitszeit nehmen viele Beschäftigte auch Auszeiten von der Arbeit: Ein Drittel aller abhängig Beschäftigten weist in ihrer Erwerbshistorie Auszeiten von mindestens drei Monaten auf. Darunter sind deutlich mehr Frauen (39%) als Männer (19%). Hauptgrund für die Arbeitszeitreduktion als auch für vollständige Auszeiten ist mit deutlichem Abstand die Kindererziehung.

Die unterschätzten Auswirkungen der Berufsunfähigkeit

Als zweithäufigsten Grund für die Erwerbsunterbrechung nennen 23% der Befragten eine längere Krankheit. Um die finanziellen Einbußen auszugleichen, die im Falle einer Krankheit oder einer daraus resultierenden Berufsunfähigkeit entstehen können, greifen nur 52% aller Befragten auf eine private Absicherung, zum Beispiel durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), zurück. 50% verlassen sich auf die Leistungen der Sozialversicherung, beispielsweise der Rentenversicherung. Doch das ist bekanntlich eine falsche Sicherheit und nach wie vor ein wichtiger Punkt in der Beratung. Schließlich gibt es eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente nur noch für vor 1962 Geborene. Für alle anderen drohen ohne eine private Absicherung in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder eines Fähigkeitenschutzes erhebliche finanzielle Einbußen, wenn sie ihre Arbeitskraft verlieren.

Zeitgemäße Produkte müssen einerseits dieses finanzielle Risiko absichern, sich andererseits aber auch an die veränderte Arbeitswelt anpassen können. Deshalb bietet beispielsweise die neue Berufsunfähigkeitsversicherung der Gothaer eine Work-Life-Balance-Option, die den Versicherungsnehmern und -nehmerinnen maximale Flexibilität durch Beitragsanpassungen ermöglicht. Das bedeutet: Reduziert eine Versicherungs­nehmerin oder ein Versicherungsnehmer die Arbeitszeit, kann auch die BU-Rente maximal im gleichen prozentualen Verhältnis abgesenkt werden. Damit sinkt gleichzeitig auch der Beitrag. Wird die Arbeitszeit erhöht, kann die BU-Rente ebenfalls im gleichen Verhältnis aufgestockt werden – ohne erneute Risikoprüfung. Die Anpassung ist beliebig oft bis zum Ende der Ver­sicherungsdauer möglich.

Mitarbeiter mit ganzheitlichen Vorsorgekonzepten überzeugen

Noch größeres Vertriebspotenzial als der Berufsunfähigkeitsschutz für Privatkunden bietet die kollektive SBU, also die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung eingebettet in Gruppenversicherungslösungen für Firmenbelegschaften. Im immer stärker werdenden Wettbewerb um Nachwuchs- und Fachkräfte spielen für Arbeitgeber ganzheitliche Vorsorgekonzepte eine entscheidende Rolle, um sich erfolgreich von Mitbewerbern abzuheben. Neben flexiblen Arbeitszeiten, Home-Office-Möglichkeiten und attraktiven Gehältern können Gesamtkonzepte zur Absicherung der Mitarbeitenden mit Bausteinen in der Altersvorsorge, aber auch der Berufsunfähigkeits- (BU-) und Todesfallabsicherung oder mit Elementen der Kranken- und Gruppenunfallversicherung das Zünglein an der Waage sein.

Einen solchen Baustein im Rahmen der arbeitgeberfinanzierten bAV bietet beispielsweise der Versorgungsplan Business der Gothaer, der die gesamte Belegschaft mit einer Berufsunfähigkeitsrente und/oder einem Hinterbliebenenschutz absichert. Im Gegensatz zu herkömmlichen Vorsorgekonzepten der betrieblichen Altersversorgung, die in der Regel keine Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenabsicherung enthalten, sind diese wichtigen Komponenten bei diesem Kollektivprodukt enthalten. Über eine einfache Erklärung des Arbeitgebers wird die Belegschaft im Unternehmen ab zehn Beschäftigten gegen existenzielle Risiken abgesichert. Zusätzlicher Vorteil für die Belegschaft: Der Berufsunfähigkeitsschutz ist im Schnitt pro Mitarbeitendem im Kollektiv deutlich günstiger, als wenn sich jeder privat absichern würde.

Frühzeitige Absicherung zahlt sich aus

Berufsunfähigkeit ist auch heute noch ein vielfach unterschätztes Risiko und zweifellos eine der wichtigsten Versicherungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Aufklärung und Sensibilisierung für das Thema sind wichtig – vor allem bei der jüngeren Generation. Denn: Je früher eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, umso günstiger ist sie. Die kollektive Berufsunfähigkeitsversicherung als Baustein in der betrieblichen Altersvorsorge ist bisher ein am Markt sehr wenig verbreitetes Angebot. Versicherungsvermittler und -vermittlerinnen können ihren Firmenkunden durch das Gesamtkonzept ein wertvolles Instrument zur Mitarbeiterbindung an die Hand geben. Davon profitieren Arbeitgeber sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gleichermaßen.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 09/2023 und in unserem ePaper.

Bild: © Fokussiert – stock.adobe.com; Grafik: © Gothaer

 
Ein Artikel von
Michael Kurtenbach

Continentale senkt BU-Prämien für Ärzte und Akademiker

Die Continentale Lebensversicherung hat die die Risiken für Akademiker und Ärzte in der Berufsunfähigkeitsversicherung neu bewertet. Als Resultat der Neubewertung konnten die Prämien für rund 700 Berufe gesenkt werden.

Die Continentale Lebensversicherung hat eine Neubewertung der Risiken für ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Ärzte und Akademiker vorgenommen. Infolgedessen konnten die Prämien für rund 700 Berufe gesenkt werden. Im Durchschnitt sinken die Beiträge um etwa 20%. Teurer wird es dagegen für niemanden, versichert das Unternehmen in einer Pressemitteilung.

„Wer viel Zeit und Geld in seine Ausbildung investiert, sollte seine wertvolle Arbeitskraft hochwertig absichern“, kommentiert Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Leben bei der Continentale Versicherung.

Anpassung je nach Bedarf und Lebensphase

Kunden können je nach Bedarf und Lebensphase zwischen verschiedenen BU-Paketen wählen. So kann etwa im Karriere-Paket der Schutz bei Abschlüssen, Weiterbildungen oder nach einem Berufswechsel angepasst werden. Der Baustein ist sowohl im Tarif Premium als auch in der preisgünstigeren Start-Variante erhältlich.

Neuauflage der betrieblichen PremiumBU

Eine weitere, kürzlich umgesetzte Neuerung ist die Neuauflage der betrieblichen PremiumBU für Kollektive ab zehn Personen. Damit können Arbeitgeber die BU-Versicherung in ihr betriebliches Vorsorgeangebot aufnehmen. Das Angebot ist stark auf den Bedarf der Arbeitgeberkunden ausgerichtet, etwa durch vereinfachte Annahmerichtlinien, so der Versicherer. (js)

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IVFP kürt die besten BU-Versicherungen

Wo gibt es für Angehörige kaufmännischer Berufe, Selbstständige, Studenten, Azubis, medizinisches Personal und Handwerker die passende Berufsunfähigkeitsversicherung? Das IVFP hat in seinem neu aufgelegten Rating 57 Tarife der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung von 48 Anbietern beleuchtet.

Wie jüngst erst eine Auswertung der KKH Kaufmännische Krankenkasse zeigte, ist die Anzahl berufstätiger Menschen, die an einer psychischen Belastung leiden, im ersten Halbjahr 2023 deutlich gestiegen. Da seelische Erkrankungen die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind, unterstreicht dies einmal mehr, wie wichtig eine passende Berufsunfähigkeitsversicherung ist.

In seinem aktuellen BU-Rating hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) das Angebot der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung unter die Lupe genommen. Laut IVFP sind die Individualisierungsmöglichkeiten in der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) zum Glück enorm. Zeitgleich würden die Versicherer ihre Bedingungen regelmäßig verbessern. Ein reines Bedingungsrating würde aber nur ein Teilaspekt als Ergebnis liefern. Deshalb berücksichtigt das IVFP unterschiedliche Fallkonstruktionen von Musterfällen, um ein möglichst realistisches Bild zu bekommen.

Vier Teilbereiche

Anhand von über 100 Kriterien wurden im aktuellen Rating die Tarife für die Berufsgruppen Kaufmännische Berufe, Selbstständige, Studenten, Auszubildenden, medizinische Berufe und Handwerk untersucht. „Verschiedene Berufsgruppen unterstreichen die Besonderheiten dieses ganzheitlichen und realitätsnahen Ansatzes unseres Ratings. Nur so kann ein wertvolles Ergebnis geliefert werden“, erklärt Michael Hauer, Geschäftsführer des IVFP.

Wie in den vergangenen Jahren wurden die Tarife in den vier ausgewählten Teilbereichen Preis/Leistung, Unternehmensqualität, Flexibilität und Transparenz geprüft, die in unterschiedlich starker Gewichtung in die Bewertung eingeflossen sind. Insgesamt haben die Experten vom IVFP 57 SBU-Tarife von 48 Anbietern unter die Lupe genommen.

Erneut hat das IVFP darauf verzichtet, Versicherer aufzulisten, die eine schlechtere Note als 2,0 haben. Dadurch will man einer negativen Berichterstattung über Anbietern entgegenwirken, deren Strukturen sich beispielsweise noch im Aufbau befinden. Wie die Anaylsten unterstreichen, sei ein schlechteres Ratingergebnis nicht damit gleichzusetzen, dass der Versicherer ungenügend sei.

57 Tarife von 48 Anbietern auf dem Prüfstand

Insgesamt haben die Experten vom IVFP 57 SBU-Tarife von 48 Anbietern unter die Lupe genommen. Im Bereich der Serviceversicherer schneiden bei den kaufmännischen Berufen insgesamt 25 Tarife mit der Bestbewertung „exzellent“ ab. In der Kategorie der Selbstständigen sind 22 Tarife als „exzellent“ bewertet. Für die Zielgruppe der Studenten hat das IVFP insgesamt 26 Tarifen die Bestnote vergeben. Bei den medizinischen Berufen sind 19 Tarife als exzellent eingestuft. Bei den Auszubildenden wie auch den Handwerkern finden sich jeweils 18 Tarife mit Höchstwertung.

Welche Tarife der Direktversicherer überzeugen konnten, die am Ranking teilgenommen haben, hat das IVFP in separaten Listen zusammengefasst.

Hier geht es zu den Ergebnissen

Die Tarife mit Höchstwertung aufzuführen, würde diesen Rahmen sprengen. Die jeweiligen Einzelratings für die sechs untersuchten Berufsgruppen hat das IVFP auf seiner Webseite veröffentlicht – jeweils unterteilt nach Service- und Direktversicherern.

Bild: © Sutthiphong – stock.adobe.com

 

die Bayerische überarbeitet BU-Versicherung

Die Versicherungsgruppe die Bayerische hat an ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung gefeilt. Im Mittelpunkt der Überarbeitung standen dabei zahlreiche Berufsbezeichnungen. Etliche Berufsgruppen sind nun präziser eingeteilt. Weiteres Augenmerk liegt auf der Gruppe der Schüler.

Wie die Versicherungsgruppe die Bayerische mitteilt, hat sie ihre BU PROTECT-Tarife angepasst. Bei der Optimierung lag der Fokus auf über 100 Berufsbezeichnungen. Verbesserungen sind speziell in den Bereichen Medizin, Ingenieurwesen und Gerichtswesen erfolgt. Ärzte, Ingenieure und Fachkräfte im Gerichtswesen können nun von deutlich günstigeren Beiträgen profitieren. Dies ergibt sich aus einer präzisen und differenzierten Einteilung der Risikoklassen, die zu reduzierten Versicherungsbeiträgen für neue Kunden führt. „Die präzisere Einteilung der Berufsgruppen ist das Ergebnis einer umfassenden Bewertung und erneuten Analyse unserer Daten“, erklärt Martin Gräfer, Vorstandsmitglied der Bayerischen.

Schüler im Mittelpunkt

Neben der Überarbeitung der Berufsgruppen hat die Bayerische besonderes Augenmerk auf Schüler und junge Erwachsene gelegt. So werden Schüler der gymnasialen Oberstufe besser eingestuft und profitieren von günstigeren Beiträgen. 

18-jährigen Abiturienten mit geplantem Studienbeginn im Oktober bietet die Bayerische die Möglichkeit eines vordatierten technischen Versicherungsbeginns. Eine Vordatierung ist bis zu drei Monate möglich. Der Abiturient kann also bereits im August eine BU als Student mit Versicherungsbeginn Anfang Oktober oder Anfang November abschließen. Das Studium sichert dann eine günstigere BKL-Einstufung im Vergleich zum Schülerstatus. 18-jährige Schüler mit geplantem Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr (FSJ/FÖJ) im September können umgekehrt noch die vorteilhaftere BKL-Einstufung als Schüler nutzen.

16-jährige Schüler nach Abschluss der 10. Klasse, die im Oktober eine Ausbildung starten, werden ebenfalls zur Zielgruppe. Hier rät die Bayerische zum Beispiel für handwerkliche Berufe, wegen der günstigeren Einstufung als Schüler die Versicherung noch vor dem Ausbildungsbeginn abzuschließen.

Die neuen Tarife stehen ab sofort zur Verfügung. (tk)

Bild: © Studio Romantic – stock.adobe.com

 

Spezialisierung: auch für Versicherer interessant

Versicherungsmakler Moritz Heilfort hat mit der Individualisierung und Kundenzentrierung zwei Herausforderungen identifiziert, die den Versicherern schwer zu schaffen machen. Wie sollte die Versicherungswirtschaft darauf reagieren? Und welche Rolle können dabei Versicherer wie Makler einnehmen?

Ein Beitrag von Moritz Heilfort, Geschäftsführer der paladinum GmbH

Als Versicherungsmakler habe ich an der Entwicklung einer speziellen Dienstunfähigkeitsversicherung der Bayerischen für Soldaten mitwirken können, die nun sehr erfolgreich dem gesamten Maklermarkt zur Verfügung steht. Dabei habe ich in den letzten Jahren einen tiefgreifenden Wandel in der Versicherungsbranche beobachtet. Ein Wandel, der getrieben wird von der Suche nach neuen Wegen zur Bewältigung von Herausforderungen wie Digitalisierung, steigenden Kundenerwartungen und zunehmendem Wettbewerb.

Komplexität birgt Chancen

In meiner täglichen Arbeit treffe ich auf ein zentrales Problem: Das traditionelle „One-Size-Fits-All“-Versicherungsmodell reicht oft nicht aus, um den spezifischen Bedürfnissen und Risiken meiner Klientel – die Soldaten der Bundeswehr – gerecht zu werden. Von Auslandseinsätzen bis hin zu erhöhten Risiken für Berufsunfähigkeit: die Anforderungen sind vielfältig und erfordern eine individualisierte Herangehensweise.

Meine Rolle? Eine wichtige Schnittstelle zwischen Soldaten und Versicherungen zu sein. Ich erlebe die Herausforderungen, den Bedarf und die speziellen Risiken hautnah.

Laut einer Studie des Beratungsunternehmens PwC stehen Versicherer vor dem Problem der Individualisierung und Kundenzentrierung (PwC, „Insurance 2020: The digital prize – Taking customer connection to a new level“, 2021). In der Tat erfordert das klassische Versicherungsmodell eine Neujustierung, um der wachsenden Forderung nach maßgeschneiderten Versicherungslösungen nachzukommen.

Ich bin Vermittler und Berater. Einer, der die speziellen Bedürfnisse der Soldaten versteht und diese Erkenntnisse an Versicherungsunternehmen weitergibt, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Versicherungsmakler wie ich spielen in diesem Prozess eine wichtige Rolle. Wir sind es, die die spezifischen Bedürfnisse der Zielgruppe kennen, die Herausforderungen verstehen und die Versicherungsgesellschaften dabei unterstützen, effektive und zielgruppengerechte Lösungen zu entwickeln.

Dieser Prozess ist zweifellos komplex, erfordert ein tiefes Verständnis der Zielgruppe, eine genaue Kenntnis der regulatorischen Rahmenbedingungen und einen klaren Blick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen. Doch es ist genau diese Komplexität, die auch die größten Chancen birgt.

Produkt, Marketing und Verkauf integriert betrachten

Wie die Boston Consulting Group in ihrer Studie „Driving Growth Through Targeted Business Models“ (2023) betont, ermöglicht eine zielgruppenorientierte Herangehensweise eine stärkere Kundenbindung und eine effektivere Differenzierung im Wettbewerb.

In der Zusammenarbeit mit Versicherungsunternehmen wird deutlich, dass der Prozess der Produktentwicklung für eine spezifische Zielgruppe von der Kooperation mehrerer Stakeholder abhängig ist. Risikobewerter, Produktentwickler und Regulierungsexperten müssen Hand in Hand arbeiten, um ein Produkt zu schaffen, das den speziellen Bedürfnissen einer Gruppe gerecht wird und gleichzeitig regulatorische und wirtschaftliche Anforderungen erfüllt.

Nehmen wir zum Beispiel die speziellen Risiken, denen Soldaten ausgesetzt sind: Abgesehen von der physischen Gefahr durch ihre spezielle Arbeit, sind sie auch oft in Ländern tätig, in denen politische Unruhen und Naturkatastrophen häufiger vorkommen. Die mehr oder weniger transparenten Versorgungsleistungen durch den Dienstherrn tragen kaum zur Minderung bei. Diese Risiken erfordern spezielle Versicherungsleistungen, die in herkömmlichen Policen oft nicht berücksichtigt werden.

Aber die Komplexität hört nicht bei der Produktentwicklung auf. Auch das Marketing und der Verkauf von zielgruppenspezifischen Versicherungsprodukten stellen eine Herausforderung dar. So müssen die Produkte auf eine Weise vermarktet werden, die für diese Zielgruppe ansprechend ist.

Das bedeutet, dass auch die Kommunikationskanäle an die Zielgruppe angepasst werden müssen. In meinem Fall bedeutet das zum Beispiel, dass ich als Makler häufig auf den Soldaten zugeschnittene Veranstaltungen besuche oder Informationsmaterialien bereitstelle, die speziell auf die Interessen und Bedürfnisse von Soldaten zugeschnitten sind.

Gleichzeitig muss auch das Pricing der Produkte an die Zielgruppe angepasst werden. Wie eine Studie von Deloitte („Pricing in the insurance industry: Challenges and solutions“, 2022) zeigt, sind gerade zielgruppenspezifische Produkte oft mit erhöhten Risiken verbunden, die in das Pricing einfließen müssen. Ein wahrer Drahtseilakt für die Kalkulation, der zu spannenden Gesprächen mit den Rückversicherern führte.

Ausgewogenheit zwischen Individualisierung und Effizienz

Aber trotz aller Herausforderungen überwiegen meiner Meinung nach die Chancen. Zielgruppenspezifische Produkte bieten die Möglichkeit, engere Beziehungen zu den Kunden aufzubauen und so die Kundenbindung zu erhöhen. Die Bedeutung dieser Beziehungen kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Sie ermöglichen nicht nur den Verkauf von Versicherungsprodukten, sondern auch die Gewinnung wertvoller Kundeninformationen, die wiederum in die Produktentwicklung einfließen können.

In der Versicherungslandschaft existieren aktuell verschiedene Strategien zur Deckung der Bedürfnisse bestimmter Zielgruppen. Neben der Entwicklung von gänzlich neuen Versicherungsprodukten besteht die Möglichkeit, auf Rahmenvertragslösungen zurückzugreifen.

Doch warum sich überhaupt die Mühe machen und komplett neu entwickeln?

Ein neu konzipiertes Versicherungsprodukt ist ein maßgeschneiderter Ansatz, der sich auf individuelle Risikofaktoren und spezielle Anforderungen konzentriert. Es berücksichtigt einzigartige Merkmale und Bedürfnisse der Zielgruppe und bietet die Möglichkeit einer genauen Risikoeinstufung und Preisgestaltung.

Rahmenvertragslösungen hingegen, die häufig mit Berufsverbänden oder ähnlichen Organisationen abgeschlossen werden, bieten Versicherungsschutz auf Gruppenebene. Sie sind in der Regel weniger flexibel in Bezug auf individuelle Anpassungen, bieten jedoch den Vorteil der Kosteneffizienz und einfacher Handhabung für die Mitglieder der Gruppe.

Beide Ansätze haben ihren eigenen Wert und können je nach spezifischen Bedingungen und Risiken der Zielgruppe, in diesem Fall der Soldaten, eingesetzt werden. Als Makler liegt es in meiner Verantwortung, die Vorteile beider Ansätze zu verstehen und sie bei der Gestaltung der optimalen Versicherungslösungen zu berücksichtigen. Diese Ausgewogenheit zwischen Individualisierung und Effizienz ist ein zentraler Bestandteil der zielgruppenspezifischen Produktentwicklung im Versicherungsbereich.

Fazit: zielgruppenspezifische Produktentwicklung

Die zielgruppenspezifische Produktentwicklung ist in der Versicherungsbranche trotz ihrer Herausforderungen ein effektives Mittel, um Wachstum zu erzielen und sich vom Wettbewerb abzuheben. Anhand des Beispiels der Soldaten wird deutlich, dass die Entwicklung maßgeschneiderter Versicherungslösungen nicht nur den Versicherten zugutekommt, sondern auch den Versicherungsunternehmen ermöglicht, neue Märkte zu erschließen. Gleichzeitig kann die Zusammenarbeit mit spezialisierten Versicherungsmaklern oder Assekuradeuren dazu beitragen, diese Produkte erfolgreich auf den Markt zu bringen und den Versicherungsnehmern den bestmöglichen Service zu bieten.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 08/2023 und in unserem ePaper.

Bild: © Worawut – stock.adobe.com

 
Ein Beitrag von
Moritz Heilfort