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Münchener Verein erweitert Leistungen in Handwerker-BU

Die Deutsche Handwerker BerufsunfähigkeitsVersicherung des Münchener Verein, die in den Produktvarianten „Premium“ und „Aktiv“ erhältlich ist, hat an wichtigen Stellschrauben Verbesserungen erfahren. So gibt es nun eine Wechsel-Option und mehr Unterstützung im Leistungsfall.

Die Münchener Verein Versicherungsgruppe hat ihre Deutsche Handwerker BerufsunfähigkeitsVersicherung an wichtigen Stellschrauben weiter verbessert. Das Produkt wird weiterhin in den zwei Produktvarianten „Premium“ und „Aktiv“ angeboten. Neu ist aber insbesondere die Wechsel-Option. Kunden, die mit der Aktiv-Variante einsteigen, können in den ersten drei Jahren ohne erneute Gesundheitsprüfung bis zum Alter von 40 Jahren auf den Premiumschutz wechseln. Die Beitrags- und Versicherungsdauer sowie die Rentenhöhe bleiben dabei gleich.

Verbesserte Versicherungsbedingungen

Unverändert bestehen bleiben auch der 10%-ige Existenzgründerrabatt in den ersten drei Jahren und die Einmalleistung bei Arbeitsunfall. Die Versicherungsbedingungen wurden aber in wesentlichen Punkten verbessert. Wenn ein Kunde berufsunfähig wird und die Berufsunfähigkeitsrente erhält, muss er nicht melden, wenn es ihm wieder besser geht. Die Prüfung ist alleinige Aufgabe des Münchener Verein. Auch die Bedingung bei Pflegebedürftigkeit hat sich verbessert: Die versicherte pflegebedürftige Person gilt bereits bei einem von drei Kriterien als berufsunfähig.

Leistungsentscheidung innerhalb von acht Arbeitstagen

Zudem gibt es im Leistungsfall mehr Unterstützung: Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, fällt die Leistungsentscheidung innerhalb von acht Arbeitstagen. Alle Versicherten mit Premiumschutz erhalten außerdem ein zusätzliches Angebot zur Rehabilitation und Reintegration. Ein medizinisch-berufskundlicher Beratungs- und Reintegrationsdienst berät als Kooperationspartner Versicherte und ihre Familien im Leistungsfall und begleitet sie auf Wunsch während des gesamten Reha-Prozesses.

Erhöhung der BU-Rente bei besonderen Anlässen

Des Weiteren kann die BU-Rente bei bestimmten Anlässen wie Heirat oder Geburt ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Das ist jetzt bis zu zwölf Monate nach Eintritt des Ereignisses möglich. Bei einer Beitragspause besteht vollständiger Versicherungsschutz, Stundungszinsen fallen weg. (ad)

Bild: © Gerhard Seybert – stock.adobe.com

 

BIOMEXKON mit Neuauflage 2022

2022 findet wieder der Biometrie-Expertenkongress BIOMEXKON in Frankfurt am Main statt. Im AssCompact-Interview erläutert Anwalt Björn Thorben M. Jöhnke Konzept, Themen und Programm der Veranstaltung.

Interview mit Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte
 
Was ist die BIOMEXKON?

Die BIOMEXKON ist ein Fachkongress, der seit 2018 alle zwei Jahre stattfindet. Die Besonderheit liegt darin, dass dieser Biometrie-Kongress sich an ein ausgewähltes Fachpublikum richtet und von Experten veranstaltet und begleitet wird, die im Rahmen von Vorträgen, Workshops und Podiumsdiskussionen zusammen mit namhaften Biometrie-Versicherern den Vermittlern an zwei Tagen zur Verfügung stehen.

Welche Themen stehen bei der BIOMEXKON im Mittelpunkt?

Grundsätzlich steht das Thema „Arbeitskraftabsicherung“ im Mittelpunkt. Doch es gibt noch viele andere Themen, die man bei Fragen zur Arbeitskraftabsicherung mit einbeziehen muss. Dazu gehören zum Beispiel Vertriebsansätze für den modernen Biometrie-Vertrieb, Best-Practice-Einblicke in erfolgreiche Vertriebskonzepte zur Biometrie, Einblicke in aktuelle Leistungsfälle, Rechtsprechung zur Biometrie und Beraterhaftung sowie Marktüberblicke: Wo stehen wir gerade in der Arbeitskraftabsicherung? Was gibt es für Optionen und Alternativen?

Für welche Zielgruppen ist die Veranstaltung interessant?

Die Veranstaltung richtet sich sowohl an interessierte und versierte Versicherungsvermittler, die ihren Beratungsschwerpunkt zumindest auch im Bereich der Arbeitskraftabsicherung haben und/oder haben wollen, als auch an Vermittler, die sich in diesem Bereich fortbilden wollen.

Welches Programm erwartet die Besucherinnen und Besucher vor Ort?

Die Teilnehmer erwarten spannende Workshops in Kleingruppen, Podiumsdiskussionen zwischen den Entscheidern der Versicherer und den Biometrie-Experten, ein interaktiver Austausch mit den Experten und Entscheidern führender Biometrie-Versicherer und Marktprofis – das Ganze über zwei Tage. Darüber hinaus stehen die Biometrie-Experten den Teilnehmern auch parallel zum Kongress-Programm für Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Welche Chancen bietet eine Teilnahme für Vermittlerinnen und Vermittler?

Die Teilnehmer werden von den Biometrie-Experten an den zwei Kongress-Tagen durch spannende Themen geführt. Es werden beispielsweise praxistaugliche Fragen besprochen: Wie treffe ich die richtige Produktauswahl als Vermittler? Wie vermarkte ich meine Dienstleistung online? Wie kann ich zu einer Biometrie-Absicherung verständlich und haftungssicher beraten? Welche Herausforderungen ergeben sich im Leistungsfall? Was müsste sich ändern, um mehr Menschen gegen biometrische Risiken abzusichern (speziell: Arbeitskraftabsicherung)? Welche Haftungsfragen ergeben sich bei der Vermittlung von Biometrie-Produkten für den Vermittler? All diese Themen sollen den Vermittlern in der Vertriebspraxis helfen, die richtigen Produkte für den entsprechenden Kunden zu finden und dabei möglichst haftungssicher zu beraten.

Wie bereichert die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow die Veranstaltung?

Wir übernehmen bei den Biometrie-Kongressen mit unseren Fachanwälten für Versicherungsrecht den Themenbereich der „Aktuellen Rechtsprechung“ und beleuchten dabei wichtige gerichtliche Entscheidungen sowohl zur Biometrie als auch in Bezug auf die Haftung des Versicherungsvermittlers. Unser Ziel ist es dabei, aktuelle Entscheidungen für die Vermittlerschaft verständlich aufzubereiten, damit diese aus Fehlern anderer Vermittler lernen und „rechtlich gestärkt“ in die Biometrie-Beratung gehen kann.

Wie können sich interessierte Vermittler anmelden?

Über die Website https://biomexkon.de/ besteht eine Anmeldemöglichkeit. Die Teilnehmerplätze sind jedoch limitiert, sodass man sich zeitnah anmelden sollte.

Bild: © jd-photodesign – stock.adobe.com

 
Ein Interview mit
Björn Thorben M. Jöhnke

BU-Stabilitätsrating: Branche zeigt sich stark, aber unter Margendruck

Vier Unternehmen erhalten im aktuellen map-report 923 – „Stabilitätsrating der Berufsunfähigkeitsversicherer“ die Höchstwertung. Doch neben hoher Qualität und Stabilität konstatieren die Analysten auch weiterhin aggressive Preiskalkulationen und kaum steigende Tendenzen was die Prämien betrifft.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nimmt zweifelsohne eine wichtige gesellschaftliche Rolle bei der Absicherung der Arbeitskraft ein. Nicht zuletzt deshalb ist neben der Qualität der angebotenen Produkte auch deren langfristige Stabilität ein sehr wichtiges Kriterium. Im aktuellen BU-Stabilitätsrating von map report, das in diesem Jahr in seine dritte Runde geht, achten die Analysten der Franke und Bornberg Research GmbH daher nicht nur auf den bisherigen Geschäftsverlauf, sondern es werden auch Parameter berücksichtigt, die einen Ausblick auf die zukünftige Stabilität des BU-Geschäfts erlauben.

Untersuchungskriterien Beitrag, Stabilität und Finanzstärke

Das Untersuchungskriterium „Beitrag“ betrachtet Kalkulation, Dynamik und Scoring eines BU-Produkts, im Kriterium „Stabilität“ werden die BU-Überschüsse der Versicherer und deren Stabilität angeschaut. Sie stehen zusammen mit der hier ebenfalls näher betrachteten Schadenquote im Zentrum der Untersuchung und haben mit etwas über 30% die höchste Gewichtung und somit den größten Anteil am Endergebnis. Das Kriterium „Finanzstärke“ widmet sich den durchschnittlichen Unternehmenskennzahlen der Anbietergesellschaften aus den Jahren 2016 bis 2020. Konkret werden ein Dutzend Unternehmenskennzahlen bewertet. Fünf Gesellschaften erreichen in diesem Kriterium dem aktuellen BU-Stabilitätsrating zufolge mindestens 85%, weitere 14 mindestens 75%. Die Bilanzwertung kann die Allianz mit erreichten 91,3% für sich entscheiden. Die bilanzielle Stärke muss dabei aber nicht zwangsweise größenabhängig sein, wie die Analysten betonen: Die Silbermedaille in Sachen Finanzstärke geht an die Hannoversche, Bronze an die EUROPA. Nach verdienten Bruttobeiträgen 2020 landen diese beiden Versicherer auf den Plätzen 24 und 42 und kommen auf Marktanteile von 1,1% bzw. 0,4%.

Das BU-Stabilitätsrating ermittelt für jedes genannte Wertungskriterium eine Kennzahl im Bereich zwischen 0 und 100 (100 = Maximalerfüllung) als Maßstab für die Fähigkeit eines Unternehmens, sein BU-Geschäft langfristig stabil betreiben zu können. Die Ergebnisse der Teilbereiche werden dann gewichtet und zu einem Gesamtindex zusammengeführt.

LV 1871, Hannoversche, VOLKSWOHL BUND und Allianz erhalten Höchstbewertung

Aktuell erhalten 42 Gesellschaften eine Gesamtbewertung. Davon erreichen vier Anbieter die Höchstbewertung mmm+, es sind LV 1871 (91,6%), Hannoversche (87,5%), VOLKSWOHL BUND (85,9%) und Allianz (85,2%). 25 Versicherer erhalten die zweithöchste Bewertung mmm, sieben bekommen ein mm und zwei noch ein m. An 21 Versicherer konnten nur Teilbewertungen vergeben werden, weil wesentliche Daten nicht verfügbar waren.

Die vier Versicherer Nürnberger, Generali, ERGO Vorsorge und HDI hingegen stellten sich dem umfangreicheren BU-Unternehmensrating von Franke und Bornberg, in dessen Rahmen auch Einblick in interne Kennzahlen und Prozesse genommen wird. Alle vier erreichen hier die Höchstnote FFF+ mit Gesamtwertungen zwischen 85,3 und 86,3%.

Weiterhin aggressive Kalkulation

Dem aktuellen BU-Stabilitätsrating des map report zufolge stellen die BU-Versicherer zwar ihre Stärke und hohe Qualität unter Beweis, allerdings stehen sie auch unter einem starken Margendruck. Die Analyse der Prämiengestaltung zeigt, dass im Markt weiterhin sehr aggressiv kalkuliert wird. Die jeweilige Durchschnittsprämie wird um bis zu ca. 40% unterschritten. Dies sei, so die Analysten des map report, nicht allein mit einer strengen Risikoselektion zu rechtfertigen. Es zeige deutliche Tendenzen einer Unterkalkulation. Auch die immer weiter zunehmende Unterteilung der Berufsgruppen stütze diesen Trend.

Keine steigenden Tendenzen bei den Prämien zu beobachten

So zeigten sich im Zeitverlauf trotz wiederholter Senkungen des Rechnungszinses kaum steigende Tendenzen bei den Prämien: Im ersten BU-Stabilitätsrating aus dem Jahr 2015 habe die durchschnittliche Bruttoprämie für die Beispielrechnung des Bankkaufmanns bei 107,99 Euro gelegen, für den Maschinenbauingenieur bei 103,34 Euro und für den Tischler bei 228,94 Euro. Für die gleichen Musterkunden betragen die durchschnittlichen Brutto-Monatsbeiträge im Jahr 2022 dem Rating zufolge 121,94 Euro für den Bankkaufmann, 98,57 Euro für den Ingenieur und 238,25 Euro für den Tischler. Auch bei den Nettoprämien zeigt sich dieses Bild: Für den Banker stieg der Beitrag von 75,19 Euro auf 85,86 Euro. Beim Ingenieur hingegen fiel die Prämie von 69,97 Euro auf 64,75 Euro, der Beitrag des Tischlers erhöhte sich marginal von 162,86 Euro auf 164,25 Euro. Michael Franke, Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH, sieht diese Entwicklung skeptisch: „Bei den günstigen Berufsgruppen wird weiterhin verstärkt selektiert, um immer noch ein bisschen billiger zu sein als der Wettbewerb. Ob diese Rechnung langfristig aufgehen kann, ist fraglich. Sind doch gerade diese Berufe von dem Anstieg psychischer Gesundheitsprobleme betroffen.“

BU-auslösende Faktoren verschieben sich

Die Berufsunfähigkeit sei ein noch immer vielfach unterschätztes Risiko, das sich auch in Zeiten der Digitalisierung und automatisierten Arbeitsprozesse auf hohem Niveau halte. Denn mit sich ändernden Arbeitsbedingungen verschwinde das BU-Risiko nicht, sondern es käme eben immer wieder zu Verschiebungen bei den BU-auslösenden Faktoren. Dies sollten Versicherungsnehmer, Vermittler und Produktanbieter gleichermaßen im Fokus haben, so die map-report-Analysten. Zudem gewinne die Absicherung der Arbeitskraft angesichts steigender Erwerbstätigkeit – zum Jahresende 2022 gab es rund 45 Millionen Erwerbstätige mit Wohnsitz in Deutschland – zunehmend an Gewicht.

Der map-report 923 – „Stabilitätsrating der Berufsunfähigkeitsversicherer“ kann hier bestellt werden. (ad)

Bild: © Coloures-Pic – stock.adobe.com

 

Erwerbsunfähigkeitsabsicherung: Diese Tarife sind top

Zwar gibt es derzeit am Markt nur wenige Produkte zur Absicherung von Erwerbsunfähigkeit. Die vorhandenen weisen jedoch ein hohes Niveau auf, wie das Analysehaus MORGEN & MORGEN in seinem aktuellen Rating feststellt. Ein Grund für den Qualitätsanstieg ist auch in der Anpassung der Bewertungskriterien zu finden.

<p>Der Markt der Erwerbsunfähigkeitsabsicherung (EU) zeigt sich auch in diesem Jahr erneut zurückhaltend und bleibt überschaubar klein. Die Tarife an sich sind dafür aber von sehr guter Bedingungsqualität. Das stellt das Analysehaus MORGEN & MORGEN im Rahmen seines aktuellen „M&M Rating Erwerbsunfähigkeit“ bei der Beurteilung von insgesamt 17 EU-Tarifen fest. </p><h5>Dieses Jahr keine schwache oder sehr schwache Beurteilung</h5><p>Zehn Tarife erhalten darin die Top-Bewertung von fünf Sternen („ausgezeichnet“). Sie kommen von AXA, Continentale, DBV, Dialog, EUROPA, MetallRente Swiss Life, VOLKSWOHL BUND und Zurich. Im Vorjahresrating war die Bestplatzierung nur einem einzigen Tarif gelungen. Drei Tarife im aktuellen Rating sind mit einer Vier-Sterne-Bewertung „sehr gut“, sie kommen aus den Häusern Hannoversche, INTER und MetallRente Swiss Life. Vier Tarife erhalten mit drei Sternen noch das Prädikat „durchschnittlich“. Es sind Tarife von Credit Life, INTER, MetallRente SwissLife und WWK. Als „schwach“ oder „sehr schwach“ sehen die Analysten in diesem Jahr keinen der EU-Tarife an. </p><h5>Kundenfreundlichkeit und Eindeutigkeit der Aussagen im Fokus</h5><p>Seit 2019 analysiert MORGEN & MORGEN die Bedingungen der EU-Versicherer bereits. Die Bedingungsanalyse besteht aus 45 Fragen, wovon 24 für das Rating relevant sind, die übrigen werden nachrichtlich ausgewiesen. Die ratingrelevanten Fragen beurteilen Sachverhalte und Produkteigenschaften, die die M&M-Analysten als wesentlich für die Bedingungsqualität eines Produkts betrachten. Klar im Fokus stehen hier laut M&M die Kundenfreundlichkeit und die Eindeutigkeit der Aussagen im Bedingungswerk.</p><h5>Bewertungsverfahren an Marktentwicklung angepasst</h5><p>Um der Marktentwicklung Rechnung zu tragen, wurde Im aktuellen Jahrgang des M&M Ratings Erwerbsunfähigkeit ein Ratingkriterium angepasst: „Das Benchmarking hat gezeigt, dass eines der in 2019 angesetzten Kriterien über die Jahre hinweg nur von einem Anbieter erfüllt wurde“, erklärt Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse bei MORGEN & MORGEN, und ergänzt „um den Markt realistisch zu spiegeln und erstklassige Angebote zugänglicher zu machen, setzen wir es nun nicht mehr als Hürde für die Top-Bewertung an.“ Seit Bewertungsbeginn bietet ausschließlich die MetallRente als Versorgungswerk der Tarifvertragsparteien IG Metall und Gesamtmetall einen Tarif an, der eine Erwerbsunfähigkeitsrente in Anlehnung an die gesetzliche Definition nicht nur bei voller, sondern auch bei teilweiser Erwerbsminderungsrente leistet. Dieser Tarif ist daher nur Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie zugänglich, was einen weiteren Grund für die Anpassung im Bewertungsverfahren darstellt. Das Mindestkriterium entfällt nun als Voraussetzung für eine Fünf-Sterne-Bewertung. Ab einer Bewertung von vier Sternen muss das Kriterium aber weiterhin teilweise erfüllt sein. </p><p>Laut den M&M-Analysten macht sich die Anpassung dieses Kriteriums im aktuellen Rating nun wie das Zünglein an der Waage bemerkbar, denn die meisten Vier-Sterne-Tarife konnten nun die Hürde für die fünf Sterne nehmen. „Mit knapp zwei Drittel top bewerteter Tarife zeigt sich das Angebot in der Erwerbsunfähigkeit auf einem sehr hohen Bedingungsniveau“, zieht Ludwig Bilanz.</p><h5>M&M: EU als einzige „echte Alternative“ zur BU</h5><p>Im Zusammenhang mit dem „M&M Rating Erwerbsunfähigkeit“ gibt MORGEN & MORGEN zu bedenken, dass vielen Versicherungsnehmern im Rahmen der Arbeitskraftabsicherung der Zugang zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), die als „höchste Absicherungsform“ gilt, verwehrt ist. Grund dafür sind meist die zu hohen Beiträge aufgrund von körperlicher Tätigkeit im ausgeübten Beruf. </p><p>Alternativen zur BU gibt es einige, wie die M&M-Analysten betonen. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sei aber neben der BU die einzige Möglichkeit, die eigene Arbeitskraft wirklich abzusichern. Denn ausschließlich sie verknüpfe auch abstrakt eine gesundheitliche Beeinträchtigung mit der Möglichkeit, ein Erwerbseinkommen zu erzielen. Andere Absicherungsprodukte bildeten diese Verknüpfung nicht ab. Die Erwerbsunfähigkeitsabsicherung sei, so MORGEN & MORGEN, als einzige echte Alternative zur BU weit unterschätzt. Auch wenn der Markt sehr überschaubar sei, halten es die M&M-Analysten jedoch für ein wichtiges Signal in Sachen Vermittlung, dass die wenigen Tarife sehr gut seien, wie das aktuelle Rating zeige. (ad)</p><p>Weitere Informationen zum aktuellen „M&M Rating Erwerbsunfähigkeit“ gibt es <a href="https://www.morgenundmorgen.com/service/ratings/erwerbsunfaehigkeit&quot; target="_blank" >hier</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © MQ-Illustrations – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/8224FF52-5E57-4652-A333-0E4DD42A4A89"></div>

 

BU bei Schmerzen mit somatischen und psychischen Faktoren

In einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit auch auf der Diagnose einer chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren beruhen. Das hat das OLG Frankfurt am Main einem Kläger zugestanden, der Simulationsvorwürfen ausgesetzt war.

Ein als Flugzeugabfertiger tätiger Arbeitnehmer hatte eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgeschlossen, bevor sein Arbeitsverhältnis wegen zunehmender gesundheitlicher Beschwerden mit einem Aufhebungsvertrag endete. Die Versicherung lehnte Leistungen aus der Berufungsunfähigkeitsversicherung für ihn aber ab. Das Landgericht hat die Klage auf Leistung nach Einholung einer Vielzahl von Gutachten zurückgewiesen: Es sei keine eine Berufsunfähigkeit begründende somatische oder psychische Erkrankung festzustellen. Die vom Arbeitnehmer angeführten Beschwerden entsprächen nicht den objektiven Befunden. Auf psychiatrischem Gebiet sei offengeblieben, ob ein bewusstseinsnaher, willentlicher Prozess vorliege oder aber unbewusste Mechanismen die Schmerzverarbeitung bestimmten.

OLG holt internistisch-rheumatologisches Gutachten ein

Die hiergegen eingelegte Berufung des Flugzeugabfertigers hatte vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) Erfolg. Das Gericht verurteilte die beklagte Versicherung zur Leistung aus der abgeschlossenen BU. Das OLG hat für seine Entscheidung ein internistisch-rheumatologisches Gutachten eingeholt. Nach aufwendiger Diagnostik seien zwar sowohl eine rheumatische Erkrankung als auch eine Fibromyalgie ausgeschlossen worden. Es seien vom Sachverständigen aber auf somatischem Gebiet objektiv nachweisbare Beeinträchtigungen in einem Umfang von 40% festgestellt worden (u. a. arthrotische Veränderungen an den Fingern sowie am Daumensattelgrundgelenk). Hieran anknüpfend sei der Sachverständige für psychosomatische Medizin zu der überzeugenden Feststellung einer „chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren“ gelangt, die zu Leistungseinbußen von deutlich mehr als 50% im zuletzt ausgeübten Beruf des Flugzeugabfertigers führten.

Unterschied zwischen chronischer Schmerzstörung mit und ohne somatische und psychische Faktoren

Im Gegensatz zur „chronischen Schmerzstörung“, die allein in erster Instanz als Diagnose diskutiert worden sei, setze die Diagnose einer „chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren“ nicht die Feststellung eines psychischen Konflikts oder einer psychosozialen Belastungssituation voraus. Die Diagnose der „chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren“ sei erst im Jahr 2009 in den Diagnoseschlüssel (ICD-10) eingeführt worden, da häufig ein psychischer Konflikt oder eine psychosoziale Belastungsstörung lediglich nicht eruierbar seien, hierdurch jedoch die Diagnosestellung gefährdet sei. Dies zeige auch der vorliegende Fall nachdrücklich auf. Der Arbeitnehmer sei im konkreten Fall Simulationsvorwürfen ausgesetzt gewesen. Diese hätten jedoch nach umfangreicher Diagnostik durch den Sachverständigen als erfahrenem Facharzt für Psychosomatik überzeugend ausgeräumt werden können.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die beklagte Versicherung kann mit der Nichtzulassungsbeschwerde die Zulassung der Revision beim BGH begehren. (ad)

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 23.02.2022 – 7 U 199/12

Lesen Sie auch: BU: Ist eine rückwirkend befristete Anerkenntnis zulässig?

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BU: Ist eine rückwirkend befristete Anerkenntnis zulässig?

Was passiert im Falle einer Berufsunfähigkeit in der Vergangenheit? Ist dann eine rückwirkend befristete Anerkenntnis durch den Versicherer rechtens? Exklusiv für AssCompact erläutert Rechtsanwalt Bernhard Robert Gramlich diese Rechtsfrage anhand eines aktuellen BGH-Urteils.

Bei der Streitfrage, die der Bundesgerichtshof (BGH) zu klären hatte, handelte es sich um Sachverhalte, in denen der Versicherer im Rahmen der Erstprüfung feststellt, dass die versicherte Person in der Vergangenheit zwar bedingungsgemäß berufsunfähig geworden war, zum Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungsprüfung die Berufsunfähigkeit aber bereits wieder entfallen ist. Statt also eine eigentlich gebotene unbefristete Anerkenntnis abzugeben und gleichzeitig die Leistungseinstellung zu erklären, mit der Folge dass sich die Beweislast zuungunsten des Versicherers dreht – sogenannte „uno-actu-Entscheidung“ –, wurde sehr oft durch die Versicherungen eine sogenannte rückwirkend befristete Anerkenntnis ausgesprochen (siehe hier der Beitrag: „Sind rückwirkend befristete Anerkenntnisse durch Versicherungen zulässig?“).

Sind rückwirkende Befristungen durch Versicherung nun unzulässig?

Der BGH hat in seinem Urteil vom 23.02.2022 allerdings entschieden, dass der Versicherer in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine befristete Anerkenntnis nicht rückwirkend für einen abgeschlossenen Zeitraum abgeben darf (Az. IV ZR 101/20). Zwar ist in den meisten Berufsunfähigkeitsversicherungsverträgen und in § 173 Abs. 2 VVG vorgesehen, dass der Versicherer im Rahmen der Leistungsprüfung einmalig für einen bestimmten Zeitraum – in der Regel bis zu zwölf Monate – eine befristete Anerkenntnis aussprechen darf, wenn es hierfür einen sachlichen Grund gibt. Allerdings bezieht sich die gesetzliche Regelung des § 173 Abs. 2 VVG nur auf solche Befristungen, die sich in die Zukunft erstrecken, da eine zeitlich befristete Anerkenntnis ein Element der Ungewissheit über den Eintritt des Versicherungsfalles und die Leistungspflicht des Versicherers voraussetzt. Dies hat der BGH in seiner Entscheidung erneut bestätigt, aber nunmehr ausdrücklich geurteilt, dass deswegen rückwirkende Befristungen für einen abgeschlossenen Zeitraum gerade nicht zulässig und daher unwirksam sind.

Versicherungen dürfen Versicherungsbedingungen nicht umgehen!

Ferner stellt der BGH in seinem Urteil erneut klar, dass nach seiner ständigen Rechtsprechung der Berufsunfähigkeitsversicherer an die eine Leistungseinstellung regelnden Versicherungsbedingungen gebunden ist; und das selbst dann, wenn er beim Wegfall der zunächst eingetretenen Berufsunfähigkeit kein Leistungsanerkenntnis abgegeben hat. Der Versicherer darf also seine Versicherungsbedingungen nicht einfach umgehen, indem er nach Wegfall der Berufsunfähigkeit eine rückwirkend befristete Anerkenntnis abgibt.

Was sind die rechtlichen Konsequenzen der unzulässigen Befristungen?

Folge der unzulässigen Rückwirkung der Anerkenntnis ist, dass die Anerkenntnis als unbefristet abgegeben gilt, sodass sich die Beendigung der Leistungspflicht des Versicherers nach den Regelungen des Nachprüfungsverfahrens richtet. Es ist entsprechend zu prüfen, ob die Mitteilung der rückwirkenden Befristung die strengen formellen und inhaltlichen Anforderungen einer Einstellungsmitteilung erfüllt. Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, kann die unwirksame rückwirkende Befristung der Anerkenntnis in eine Einstellungsmitteilung umgedeutet werden, sodass die Leistungspflicht des Versicherers mit dem Ablauf des dritten Monats nach Zugang dieser Einstellungsmitteilung endet. Erfüllt die Mitteilung der rückwirkenden Befristung die strengen formellen und inhaltlichen Anforderungen einer Einstellungsmitteilung jedoch nicht, was erfahrungsgemäß meist der Fall ist, gilt die unbefristete Leistungspflicht des Versicherers fort, bis er ein neues Nachprüfungsverfahren einschließlich einer erneuten Einstellungsmitteilung einleitet.

Was ist betroffenen Versicherten nun zu raten?

Festzuhalten ist, dass viele Berufsunfähigkeitsversicherungen derartige Leistungsentscheidungen, also rückwirkend befristete Anerkenntnisse, ausgesprochen haben. Diese sind durch die nunmehr abschließende Entscheidung des BGH unzulässig geworden, da die Befristung unwirksam ist. Versicherte könnten damit im Einzelfall noch weitere Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag geltend machen, obwohl das Regulierungsverfahren der Versicherungen bereits abgeschlossen ist. Denn in den meisten Fällen dürften Versicherungen keine Leistungsentscheidung bzw. Leistungseinstellung getroffen und formuliert haben, die den rechtlichen Anforderungen des BGH gerecht werden. Aus diesem Grunde sollten Versicherte zwingend die Leistungsentscheidungen der Berufsunfähigkeitsversicherungen anwaltlich überprüfen lassen, damit gegebenenfalls noch weitere Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag geltend gemacht werden können. Hierbei wären sogar zumindest noch einige Monate mehr an Leistungen aus dem Versicherungsvertrag denkbar. Bei formellen Fehlern der Änderungsmitteilung der Versicherungen möglicherweise sogar unbefristete Leistungen aus dem Versicherungsvertrag.

Über den Autor

Rechtsanwalt Bernhard Robert Gramlich ist Fachanwalt für Versicherungsrecht & Verkehrsrecht bei der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

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Bayerische: DU für Soldaten

Die Bayerische lanciert eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten. Geboten werden z. B. Nachversicherungsoptionen, Verlängerungsgarantie und Neueinstufung des Berufs bei Ausscheiden aus dem Dienst.

<p>Die Bayerische bietet nun eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten und Soldatinnen an. Mit der „BU-PROTECT Bundeswehr“ ergänzt die Bayerische eine Konsortiallösung von 1962 mit einer eigenständigen DU-Versicherung. Seit 1962 gibt es diese Konsortiallösung im Rahmen des Bundeswehrrahmenvertrages für den Fall der Dienstunfähigkeit (DU), an der auch die Bayerische als Konsorte beteiligt ist. </p><h5>Das ist der Tarif</h5><p>Neben einer echten DU-Klausel für Soldaten sichert der Tarif z. B. auch Auslandseinsätze ab, bietet Nachversicherungsoptionen, keine Reduzierung der versicherten Rente bei Ernennung zum Berufssoldaten, Verlängerungsgarantie und Neueinstufung des Berufs bei Ausscheiden aus der Bundeswehr, Fortbestehen der Soldatenklausel bei Wiedereinstieg. Für Soldaten, die nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr Beamte werden, gibt es außerdem eine echte Beamtenklausel. Diese Versicherungslösung stellt die Bayerische allen Vermittlerinnen und Vermittlern zur Verfügung. </p><h5>Bedarf sehr hoch</h5><p>„Der Bedarf an einer privaten Einkommensabsicherung ist bei allen Soldatinnen und Soldaten sehr hoch. Der Versicherungsmarkt im Allgemeinen bietet verschiedene Absicherungsmöglichkeiten an. Mangels bedarfsgerechter Produkte werden häufig ungeeignete Versicherungslösungen angeboten. Die spezielle Soldaten-DU erfordert nicht nur ein auf die Zielgruppe abgestimmtes Produkt, sondern auch eine spezialisierte Beratung“, erklärt Martin Gräfer, Vorstand der Bayerischen.</p><h5>Versorgungslücken schließen</h5><p>Die DU der Bayerischen setzt bei einer Versorgungslücke an, die beispielsweise Zeitsoldaten und teilweise auch Berufssoldaten betrifft. Bei Dienstunfähigkeit wird ein Zeitsoldat aus der Bundeswehr entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Hier kann es eine Lücke in der Versorgung geben. Bei Berufssoldaten kann in solch einem Fall ebenfalls eine Differenz zu den laufenden Bezügen entstehen. (lg)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © filmbildfabrik – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/6DE7EF98-7B08-46EC-8992-6ED0CF17163B"></div>

 

BU-Finanzplanung vor und nach eingetretener Berufsunfähigkeit

Die finanzielle Absicherung der Arbeitskraft benötigt gute Beratung. Dazu gehört auch, einer drohenden Altersarmut vorzubeugen. Eine neue Softwarelösung der BU-Spezialisten der Pscherer GmbH, die entlang der DIN-Norm 77230 entwickelt wurde, soll Maklerbetriebe nun bei ihrer BU-Beratung unterstützen.

<h5>Ein Artikel von Hans Helge Lingenberg, Geschäftsführer der Pscherer GmbH und Softwareentwickler für „BU-financiel planning“</h5><p>Ein Berufstätiger muss in den Jahren und Jahrzehnten seines Arbeitsleben eine eigene Altersrente ansparen. Die gesetzliche Rente reicht nicht. Dies gilt auch nach eingetretener Berufsunfähigkeit. Bisher war es allerdings schwierig, den richtigen Bedarf für eine in der Zukunft eintretende BU zu ermitteln. Bezahlbare, schnell und verständlich darstellbare Lösungen, insbesondere für die Altersversorgung, gab es bisher nicht. Die Pscherer GmbH hat nach einer Lösung gesucht und diese mit der BU-Beratung 2.0 gefunden. Die Idee, die hinter der Software „BU-­Finanzplanung“ steckt, und welche Schritte dabei eine Rolle spielen, werden nachfolgend dargestellt.</p><h5>Das magische BU-Dreieck</h5><p>Die Ermittlung der richtigen BU-Rentenhöhe ist durch einen einfachen Beratungsansatz – auch für den Bestand – möglich. Es ist nur die folgende gedankliche Abgrenzung nötig:</p><ul><li>Bis zum Altersrentenbeginn: Welche BU-Rente mit garantierter Rentensteigerung benötigt der Kunde für seinen gewünschten Lebensstandard?</li><li>Für die optimale BU-Altersversorgung:</li><li>Welchen Sparbeitrag, gegebenenfalls mit dynamisierter BUZ-Beitragsbefreiung (BUZ-Airbag), kann und will der Kunde gleich aufwenden?</li><li>Welche BU-Rente müsste der Kunde dann noch zusätzlich zum oben genannten Sparbeitrag zum Ansparen nach BU-Eintritt verwenden?</li></ul><p>Anmerkung: Es sollten bei Freiberuflern und Selbstständigen keine Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung oder das Versorgungswerk bei der BU-Rente berücksichtigt werden. Aufgrund der unsicheren Rechnungsgrundlagen (u. a. zukünftige inflationsausgleichende Rentenanpassungen) gibt es bessere Lösungen.</p><h5>1. Die richtige BU-Rente zum Leben bis zum Altersrentenbeginn</h5><p>Entgegen dem allgemeinen Denken hat eine optimale Kunden­lösung stets auch Krankenversicherungs-, Pflegepflicht- und Steuerabzüge von der BU-Rente zu berücksichtigen. Am besten wird dies in Verbindung mit einem realistischen BU-Eintrittsszenario mit den entsprechenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen umgesetzt.</p><p>Nach Einschätzung des Autors sind zudem beim Worst-Case-Szenario keine gesetzlichen Erwerbsminderungs- oder 100%-BU-Renten aus den Versorgungswerken zu berücksichtigen. Dafür sollte aber gegebenenfalls eine versicherungspflichtige Restarbeitskraft in beliebiger Höhe eingeplant werden. Diese erhöht dann sowohl das „Einkommen bis zum Altersrentenbeginn“ als auch die „Altersrentenanwartschaft“, die ansonsten auf dem Stand zum Zeitpunkt des BU-Eintritts verharrt.</p><p>Es sind aber auch andere Szenarien je nach persönlicher Risikoeinschätzung in der neuen Software simulierbar, zum Beispiel Erwerbsminderungs-/Dienstunfähigkeits-/100%-BU-Renten mit oder ohne optionale Restarbeitskraft. Spannend ist dabei auch, ob nach BU-Eintritt eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegt. Es müssten ansonsten gegebenenfalls auf die BU-Rente der volle Beitrag zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und der volle Pflegebeitrag bezahlt werden.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||2. Lösung der Altersarmut nach eingetretener BU und/oder Vermögensschutz--><h5>2. Lösung der Altersarmut nach eingetretener BU und/oder Vermögensschutz</h5><p>In der Praxis trifft man hin und wieder den Fall an, dass bei der Ermittlung der notwendigen BU-Rente vom Berater ein pauschaler Beitrag für die private Altersversorgung mitberücksichtigt wird. Dieser ist erfahrungsgemäß häufig jedoch unzureichend aufgrund der bisher nicht ermittelbaren Höhe des Sparbeitrags und der notwendigen Dynamisierungen bis zum und nach dem BU-Eintritt. Dies trifft oftmals sogar dann noch zu, wenn die (idealerweise) bewilligte halbe EM-Rente nahtlos in die gesetzliche Altersrente übergeht, was auch die DIN-Norm 77230 aus Gründen der Vereinfachung so vorsieht.</p><p>Die „BU-Finanzplanung“ von Pscherer geht darüber hinaus und löst die reale Lücke der Altersversorgung inklusive Inflationsausgleich. Dies erfolgt in Form eines nach eingetretener BU notwendigerweise bis zum Rentenbeginn aufzubauenden Kapitals. Die Lösungen sind dann im Alter lebenslange Renten und/oder Teilkapitalentnahmen. Die bis zum Altersrentenbeginn aufgebaute Höhe der gesetzlichen Rentenanwartschaft hängt von dem BU-Eintrittszeitpunkt ab. Es ist entscheidend, ob die BU sofort oder erst später oder auch nur befristet (Sonderfall) eintritt.</p><p>Es wird die optimale BU-Absicherung deshalb sowohl für den Fall des sofortigen als auch für den Fall des späteren BU-Eintritts ermittelt. Dies erfolgt durch die Simulation eines zukünftigen BU-Eintritts in zum Beispiel fünf Jahren. Dabei wird der BU-Alterslösung immer auch ein selbst zu zahlender Fondssparplan gegenübergestellt.</p><p>Hinweis: Empfehlenswert sind spätere Anschlussgespräche mit dem jederzeit schnell durchführbaren BU-Controlling (siehe weiter unten). Dabei kann immer auch ein zukünftiger BU-Eintritt simuliert werden.</p><h5>3. Lösung der Altersversorgungslücke ohne eingetretene BU</h5><p>Auch die gesetzliche Altersversorgung ohne eingetretene BU wird hochgerechnet und eine bestimmte jährliche Steigerung der Rentenanwartschaften vorgegeben. Die Lücke ohne eingetretene BU wird im Rahmen des „magischen BU-Dreiecks“ bei der Wahl eines Sparbeitrags bereits ganz oder teilweise gelöst.</p><h5>Schichtenvergleich nach dem Alterseinkünftegesetz</h5><p>Gemeinsam mit dem Kunden wird in der Beratung zunächst nur die für ihn notwendige und relevante Netto-Lösung (nach Steuer- und Sozialversicherungsabzügen) ermittelt.</p><p>Im Anschluss kann ein BU-Aufwandsrechner optional die möglichen Lösungen in den verschiedenen Schichten gegenüberstellen. Je nachdem, in welchen Schichten die BU-Renten- und Sparlösungen erfolgen sollen, kommen dann noch (gegebenenfalls umfangreiche) Sozialversicherungs- und Steueraufschläge hinzu.</p><p>Der Berater, der für die BU-­Altersversorgung in der durchaus interessanten „Schicht 3“ mit gestaffelten Teilentnahmen bleibt, muss nicht unbedingt zusätzliche Aufschläge berücksichtigen, wenn von einer „Rendite nach Steuern“ für den notwendigen Kapitalaufbau ausgegangen wird.</p><h5>Späteres BU-Controlling</h5><p>Wie schon erwähnt, ist eine regelmäßige Überprüfung der BU-Lösung empfehlenswert. Hierzu gehört die regelmäßige Simulation eines zukünftigen BU-Eintritts beispielsweise fünf Jahre nach der jeweiligen Berechnung.</p><p>Dabei sollten auch Änderungen bei den Lebensumständen, den Renditeerwartungen, der Inflation, den EM- und Altersrenten (Steigerung, Höhe, Eintrittsalter) abgefragt und berücksichtigt werden. Die notwendigen und möglichen zukünftigen Beitragsdynamisierungen können zudem noch einmal aktualisiert mit dem Kunden besprochen werden.</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 03/2022, S. 30 f., und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/asscompact-03-2022/66454067&quot; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Jenny Sturm - stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/D2F81000-AFAF-4113-9478-D973740CFFDB"></div>

 
Ein Artikel von
Hans Helge Lingenberg

LVM baut BU-Tarif aus

Die LVM-Lebensversicherung hat ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Update verpasst. Künftig erhalten BU-Neuverträge auch eine Dienstunfähigkeitsklausel.

Die LVM-Lebensversicherung erweitert ihre Berufsunfähigkeitsabsicherung: Ab sofort enthalten Neuverträge der LVM-BU-RentePlus eine Dienstunfähigkeitsklausel. Diese gilt nicht nur für Beamte auf Lebenszeit, sondern auch für Beamte auf Widerruf und Probe. Die LVM-Lebensversicherung folgt dabei – wenn Versicherungsschutz gegeben ist – bei der Feststellung der Dienstunfähigkeit der Entscheidung des Dienstherrn. Aufgrund dieser Merkmale ist geläufig von einer vollständigen wie auch echten Dienstunfähigkeitsklausel die Rede.

BU-Neugeschäft vor allem mit jungen Kunden

Beamte bilden für die LVM eine wichtige Zielgruppe – beispielsweise machen Beihilfeberechtigte inzwischen fast 45% unter den Vollversicherten der LVM-Krankenversicherung aus. „Diesen Kunden wie auch allen anderen Interessierten können wir nun unsere nochmals verbesserte LVM-BU-RentePlus mit Dienstunfähigkeitsklausel anbieten“, sagt Dr. Rainer Wilmink, der im LVM-Vorstand die Personensparten verantwortet. Darüber hinaus sichert die LVM-Lebensversicherung insbesondere viele junge Kunden gegen Berufsunfähigkeit ab. „Die schlagen womöglich erst in einigen Jahren eine Beamtenlaufbahn ein, haben dann aber automatisch eine passende Absicherung“, erläutert Wilmink. Der Schüleranteil am BU-Neugeschäft der LVM lag im vergangenen Jahr bei über einem Viertel; über zwei Drittel derjenigen, die sich für eine BU bei der LVM entschieden haben, waren noch unter 25 Jahre alt. (as)

Bild: © Jo Panuwat D – stock.adobe.com

 

uniVersa erweitert Absicherung für Beamte

Die uniVersa modifiziert ihre Dienstunfähigkeitsklausel und bietet Beamten und solchen, die es bald werden, nun einen erweiterten Schutz vor der eigenen Berufsunfähigkeit. Neben den Absicherungsgrenzen ändert sich z. B. auch die Nachversicherungsgarantie.

<p>Beamtenanwärter und Beamte, darunter z. B. auch Polizisten und Richter, erhalten nun einen erweiterten Dienstunfähigkeitsschutz bei der uniVersa. Beispielsweise wird die vom Dienstherren entschiedene Versetzung in den Ruhestand, die aus gesundheitlichen Gründen erfolgt, nun ohne weitere Überprüfung anerkannt. </p><p>Außerdem erhöhen sich die Absicherungsgrenzen je nach Dienstgrad auf zwischen 750 und 1.100 Euro im Monat. Beamte auf Widerruf und Probe können einen Zweitvertrag über 1.250 Euro und einen Zeitraum von fünf Jahren abschließen, um die Versorgungslücke bis zur Verbeamtung zu überbrücken. Bei verbessertem Einkommen oder Lebensereignissen wie der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit besteht außerdem Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung. Bei einer Reduzierung der beamtenrechtlichen Versorgung und beim Tod des Ehegatten oder Lebenspartners ist dies nun ebenfalls möglich. (lg)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © chokniti – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/C89FCDB4-2D9B-4F20-8731-97281D6578D2"></div>