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BU

Alte Leipziger bietet Grundfähigkeitsversicherung

Mit einer Grundfähigkeitsversicherung erschließt die Alte Leipziger sich eine neue Zielgruppe. Die Versicherung kann schon für Säuglinge abgeschlossen werden und sichert Beruf und Freizeit auch für Erwachsene individuell ab. Sie ist weltweit gültig.

Die Alte Leipziger Lebensversicherung bietet nun eine Grundfähigkeitsversicherung an, die ab einem Alter von sechs Monaten abgeschlossen werden kann. Mit dem Eintritt in die Grundschule kann sie in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden. Dabei findet keine erneute Gesundheitsprüfung statt.

Beruf und Freizeit abgesichert

Beruf und Freizeit sind abgesichert. Für Erwachsene werden berufsspezifische Konzepte angeboten, darunter für Fliesenleger, Pfleger, Köche oder Friseure. In dem Tarif sind die wichtigsten Grundfähigkeiten für den jeweiligen Beruf zusammengestellt. Diese können ergänzt werden um für den individuellen Alltag wichtige Fähigkeiten.

Grundfähigkeiten abgesichert

Die Versicherung schützt alltägliche körperliche oder geistige Fähigkeiten wie Hören, Sehen, Sprechen oder Schmecken. Versichert sind zum Beispiel auch Treppen steigen, Auto fahren, ein Smartphone bedienen oder der Geschmackssinn. Sie ist weltweit gültig. (lg)

Bild: © Viktor Kochetkov – stock.adobe.com

 

Berufsunfähigkeit: Diese SBU-Tarife sind laut IVFP „exzellent“

Wo Angehörige kaufmännischer Berufe, Selbstständige, Studenten, Azubis, medizinisches Personal und Handwerker die jeweils für sie am besten passenden Tarife zur Absicherung von Berufsunfähigkeit finden, hat das IVFP in einem aktuellen SBU-Rating untersucht. Insgesamt 48 Tarife von 44 Anbietern wurden dabei unter die Lupe genommen.

<p>Aller Wahrscheinlichkeit nach werden die Preise für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) im Jahr 2022 aufgrund der Rechnungszinssenkung ansteigen. Allerdings kommt es bei einer der wichtigsten Risikoabsicherungen auch nicht ausschließlich auf das Preiskriterium an. Worauf bei der Produktwahl darüber hinaus noch geachtet werden sollte, untersucht das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) in seinen Ratings rund um die Absicherung der Berufsunfähigkeit seit 2016.</p><h5>Individualisierungsmöglichkeiten verbessert</h5><p>Im aktuellen Rating der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) konstatieren die IVFP-Analysten im Vergleich zum Vorjahresrating nochmals angestiegene Verbesserungen bei den Individualisierungsmöglichkeiten. Verbesserungen bei der Dynamik (unbegrenzt), der Nachversicherungsgarantie, der Wiedereingliederungshilfe oder der Karenzzeit seien inzwischen keine Randerscheinungen mehr, so das IVFP. </p><h5>48 Tarife von 44 Anbietern unter der Lupe</h5><p>Insgesamt 48 SBU-Tarife von 44 Anbietern wurden im IVFP-Rating anhand von über 100 Kriterien untersucht. Berücksichtigt wurden dabei unterschiedliche Fallkonstruktionen von Musterfällen. So wird die Wertung in die sechs Kategorien Kaufmännische Berufe, Selbstständige, Studenten, Azubis, medizinische Berufe und Handwerk unterteilt. Außerdem werden Serviceversicherer und Direktanbieter getrennt betrachtet. </p><h5>Musterfälle aus sechs Kategorien</h5><p>Was die Serviceversicherer angeht, so schneiden bei den Kaufmännischen Berufen insgesamt 18 Tarife mit der Bestbewertung „exzellent“ ab, so viele wie in keiner anderen Kategorie. Die NÜRNBERGER und die Stuttgarter sind mit zwei Tarifen in diesem Spitzenfeld vertreten.</p><p>In der Kategorie der Selbstständigen werden 17 Tarife mit „exzellent“ ausgezeichnet, auch hier ist die NÜRNBERGER mit zwei Tarifen dabei.</p><p>Für Studenten gibt es laut dem aktuellen SBU-Rating des IVFP ebenfalls insgesamt 17 „exzellente“ SBU-Tarife. Hier ist neben der NÜRNBERGER und der Stuttgarter auch die Bayerische mit zwei bestbewerteten Tarifen am Start.</p><p>Azubis haben dem IVFP-Rating zufolge die Auswahl zwischen 14 als „exzellent“ bewerteten SBU-Tarifen, zwei davon kommen hier von der Stuttgarter.</p><p>Am wenigsten Höchstbewertungen gab es von den IVFP-Analysten für die SBU-Tarife bei den medizinischen Berufen. Hier sind insgesamt zwölf „exzellent“. Zwei davon liefert die NÜRNBERGER.</p><p>In der Kategorie Handwerker wurde die Bestnote „exzellent“ von IVFP an 14 SBU-Tarife vergeben, Hier ist die Swiss Life (Konsortium) mit zwei Tarifen in der Spitzengruppe. </p><h5>Zwei Direktanbieter am Start</h5><p>Von den beiden am Rating teilnehmenden Direktanbietern erreicht die Hannoversche in allen sechs Kategorien die Gesamtwertung „exzellent“. Die EUROPA bekommt in den Kategorien Kaufmännische Berufe und Studenten ein „sehr gut“, die restlichen Kategorien sind auch bei der EUROPA „exzellent“.</p><h5>Vier Teilbereiche mit unterschiedlicher Gewichtung</h5><p>Wie in den vergangenen Jahren wurden die Tarife in den vier ausgewählten Teilbereichen Preis/Leistung, Unternehmensqualität, Flexibilität und Transparenz geprüft, die in unterschiedlich starker Gewichtung in die Bewertung eingeflossen sind.</p><p>Im Teilbereich Preis/Leistung haben die Analysten betrachtet, wie hoch der Beitrag für das Produkt ist und welche Leistungen es versichert (Gewichtung: 50%). Im Teilbereich Unternehmensqualität, der zu 20% in die Gesamtwertung eingebracht wird, geht es um Stabilität, Sicherheit, Ertragskraft und Markterfolg des jeweiligen Anbieters. Ebenfalls 20% der Gesamtnote macht der Teilbereich Flexibilität aus, in dem es darum geht, ob individuelle Gestaltungsfreiräume für den Kunden in der Produktgestaltung berücksichtigt worden sind. Im mit 10% gewichteten Teil Transparenz und Service prüfen die IVFP-Analysten die Verständlichkeit der Versicherungsbedingungen, das Werbematerial und den Internetauftritt. </p><p><a href="https://ivfp.de/rating/produktvergleich-versicherungen/selbststaendige-…; target="_blank" >Hier</a> stehen die Ergebnisse online zur Verfügung. (ad)</p><p>Lesen Sie auch: <a href="https://www.asscompact.de/nachrichten/corona-%E2%80%93-berufsunf%C3%A4h…; target="_blank" >Corona – Berufsunfähig oder kerngesund?</a></p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © oxie99 – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/557F4B5C-298D-4493-AAA4-51AF09576B28"></div>

 

„Altersvorsorge wird auch 2022 ein wichtiges Thema bleiben“

Angesichts niedriger Zinsen und Inflation befindet sich die Altersvorsorge in einem schwierigen Fahrwasser. Was erwartet sich die ERGO Vorsorge Leben im Bereich Altersvorsorge und Biometrie für 2022, wo liegen die Schwerpunkte und wie unterstützt der Versicherer die Vermittlerschaft?

Interview mit Markus Krawczak, Mitglied des Vorstands der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG, verantwortlich für Maklervertrieb Leben
Herr Krawczak, das Jahr 2021 ist passé, der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung ist zum 01.01.2022 nun noch einmal deutlich gesunken. Gab es in den letzten Monaten 2021 so etwas wie eine Art Jahresendgeschäft?

Absolut! Vor allem unsere ERGO Rente Balance hat sich im Jahresschlussverkauf großer Nachfrage erfreut. Die Kunden können ihre Beiträge und ihr Guthaben beliebig zwischen Fonds und dem sicheren Hafen des Deckungsstocks aufteilen und diese Aufteilung jederzeit flexibel ändern. Darüber hinaus wurde auch unsere ERGO Betriebs-Rente verstärkt nachgefragt. Auch in der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung war das Jahresendgeschäft sehr erfolgreich, da die Absenkung des Höchstrechnungszinses in 2022 auch Auswirkungen auf die Preisgestaltung in der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung hatte.

Welche vertrieblichen Auswirkungen erwarten Sie dann 2022? Eine Delle in der Altersvorsorge?

Zum Jahresbeginn 2022 rechnen wir aufgrund des starken Jahresendgeschäfts in 2021 noch mit einer gewissen Zurückhaltung beim Neugeschäft. Nichtsdestotrotz wird die Altersvorsorge auch in diesem Jahr ein wichtiges Thema bleiben. Allein bei der Absicherung von biometrischen Risiken gibt es hierzulande noch erhebliches Potenzial. Weniger als jeder Fünfte ist in Deutschland bislang zum Beispiel gegen Berufsunfähigkeit abgesichert. Dabei weisen auch immer wieder Verbraucherschützer darauf hin, wie wichtig eine solche Absicherung ist. Insgesamt erwarten wir für 2022 eine weiterhin starke Nachfrage nach unseren Produkten.

Nun reden wir alle von Fondspolicen. Wir hören aber auch, dass viele Abschlüsse weiter Garantien enthalten. Wie ist Ihre Erfahrung bei dem Thema mit Kunden und Maklern?

Unsere Erfahrungen sind durchaus positiv. Sowohl Kunden als auch die Vermittler haben aus meiner Sicht mittlerweile verstanden, dass der Aufbau einer sicheren Altersvorsorge insbesondere von dem Faktor Zeit und dem Faktor Renditeerwartung abhängt. Hier kommt es insbesondere bei der Rendite darauf an, eine qualitativ hochwertige Fondsauswahl im Produkt zur Verfügung zu stellen. Dieses können wir mit unserer Produktfamilie ERGO Rente Balance und ERGO Rente Chance sowohl mit einem flexiblen Garantiesystem als auch als reine Fondspolice zur Verfügung stellen. Die erhöhte Nachfrage nach diesen Produkten zeigt uns, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind und ihn auch in Zukunft konsequent weiterverfolgen werden.

Und für welche Produkte entscheiden sich die Kunden dann vor allem?

Wenn ich mir unsere Verkaufszahlen und den damit verbundenen Produktmix ansehe, dann belegt unsere flexible ERGO Rente Balance vor der reinen Fondspolice ERGO Rente Chance den ersten Platz.

Ein anderes Thema im Beratungsgespräch wird neben den Niedrigzinsen immer öfter auch die Inflation sein. Wird dies die Entwicklung beschleunigen?

Das Thema Inflation ist aus unserer Sicht natürlich ein zusätzlicher Treiber. In den zurückliegenden Wochen haben wir das alle schmerzlich zu spüren bekommen. Daher ist es aber aus meiner Sicht umso wichtiger, den Aufbau der eigenen Altersvorsorge mit kapitalmarktnahen Produkten gezielt darauf auszurichten, um überhaupt die Möglichkeit zu haben, diesen Schwankungen auf Dauer etwas entgegensetzen zu können.

Die Entwicklungen sprechen auch für reine Investmentfonds. Welche Argumente haben Makler im Beratungsgespräch dann noch für eine Lebensversicherung?

Das Langlebigkeitsrisiko und die damit verbundene Unkalkulierbarkeit des Ablebens kann nur durch eine kalkulierbare Versicherungslösung ausgehebelt werden. Es gibt kein anderes Produkt, welches das auf diese Art und Weise absichern kann. Ferner darf man die steuerliche Betrachtung in der Auszahlungsphase, aber insbesondere auch während der Laufzeit als einen großen Vorteil der Fondspolice gegen­über der Direkt­anlage sehen.

Welche Rolle spielt denn dabei auch die Zusatzabsicherung biometrischer Risiken?

Der Biometriesektor wird leider zu oft vergessen. Auf die vergleichsweise niedrige Absicherungsquote im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hatte ich ja schon hingewiesen. Wir werden unsere Aktivitäten in diesem Sektor in Zukunft noch verstärken und sind schon auf einem sehr guten Weg. Im Neugeschäft der ERGO Vorsorge machen Biometrieprodukte heute bereits mehr als ein Drittel aus.

Die Kombination einer Altersvor­sorge mit Zusatzabsicherung wird immer einen entsprechenden Stellenwert einnehmen. Verbraucherschützer raten von der Kombi Altersvorsorge und BU ab. Zählt das Argument heute noch?

Das kann man nicht pauschal beantworten, sondern muss individuell für jeden Kunden betrachtet und bewertet werden. Für Versicherungsvermittler kommt es letztendlich darauf an, die beste Lösung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Kunden zu finden. Eine allgemeingültige Lösung gibt es daher aus meiner Überzeugung heraus hier nicht.

Und welche Schwerpunkte erwarten oder setzen Sie im Jahr 2022?

Wir setzen weiterhin auf Altersversorgung und Biometrie, das ist unser originäres Geschäft bei der ERGO Vorsorge Leben. Unsere Produktpalette in der Biometrie werden wir noch erweitern. Wir werden die Customer Journey in unserem Altersvorsorgeangebot für Vermittler noch einfacher im Zugang gestalten und das Thema Digitalisierung weiter vorantreiben.

Wenn Sie aktuell Ihre Zusammenarbeit mit Versicherungsmaklern bewerten müssten, wo sehen Sie sich da?

Die Rückmeldungen, die wir aus dem Vermittlermarkt erhalten, sind positiv. Wir sehen maklerseitig schon seit Längerem eine wachsende Nachfrage nach unseren Produkten. Uns freut diese Entwicklung natürlich sehr und wir arbeiten weiter daran, das Vertrauen in unsere Produkte und Service-Leistungen zu stärken.

Welche Service- und Vertriebsmaßnahmen planen Sie in dem gerade angelaufenen Jahr?

Wir werden den Vermittlern beim Thema Investmentauswahl sowohl individualisiert als auch automatisiert weitreichende Unterstützungsmaßnahmen anbieten. Ebenso werden wir die Vermittler in Sachen Social Media intensiv unterstützen. Vertrieblich haben wir uns für das Jahr 2022 in vielen Bereichen neu aufgestellt und wollen den Vermittlern unser Verständnis von Service im Vermittlermarkt näherbringen.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 01/2022, S. 26 f., und in unserem ePaper.

Bild: © iKap – stock.adobe.com

 
Ein Interview mit
Markus Krawczak

Debeka: Drei Ursachen für Berufsunfähigkeit

Die Debeka hat Ergebnisse einer Analyse zu Ursachen für Berufsunfähigkeit veröffentlicht. Darin werden die drei häufigsten Ursachen für den Verlust der Arbeitskraft benannt. Psychische Erkrankungen liegen weiterhin vorne.

Der Lebensversicherer Debeka hat seinen Bestand von etwa 481.000 gegen Berufsunfähigkeit Versicherten für das Jahr 2020 ausgewertet. Im selben Jahr traten rund 950 neue Leistungsfälle ein. Diese wurden miteinbezogen.

Psychische Störungen bleiben Hauptursache

In der Auswertung kommt die Debeka zu dem Ergebnis, dass psychische Störungen weiterhin der häufigste Auslöser für eine Berufsunfähigkeit sind. Mit 40,6% war dies auch 2020 der Hauptgrund. Allerdings waren es 2019 noch 44,1%; somit ist der Anteil gesunken.

Zweit- und Drittursachen

Platz 2 der Gründe für Berufsunfähigkeit belegen mit 16,9% Geschwülste (z. B. Krebserkrankungen). Mit einem Anteil von 14,1% liegt der Bewegungsapparat (z. B. Rücken, Gelenke) auf Platz 3. Auch wenn psychische Erkrankungen Grund Nummer 1 bleiben, hat laut Debeka der Anteil des Bewegungsapparates als Ursache für Berufsunfähigkeit im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 Prozentpunkte leicht zugenommen. Neubildungen – also bösartige und gutartige Tumore – als Grund stiegen leicht um 1,2 Prozentpunkte.

Konsequenzen psychischer Erkrankungen für die Berufsunfähigkeit

Psychische Erkrankungen sind seit Jahren der Hauptgrund, der Arbeit nicht mehr nachkommen zu können. Der Anteil liegt zwischen 40 und 45%. 2019 und 2020 war die Anzahl rückläufig, während eine Auswertung der Daten in der Debeka Krankenversicherung für denselben Zeitraum einen minimalen Anstieg von psychischen Behandlungen im ambulanten Bereich sowie im wahlärztlichen Bereich im Krankenhaus ergab. Ob und wie diese Entwicklung auch Konsequenzen für die Berufsunfähigkeit haben wird, ist noch nicht erkennbar. Auswirkungen der Covid-19-Pandemie sind ebenfalls bisher noch nicht bestätigt.

So viel Rente wurde ausgezahlt

Im Jahr 2019 zahlte die Debeka 61,7 Mio. Euro Rente an Menschen, die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen. 2020 waren es 63,3 Mio. Euro. Dies sind knapp 2,5% mehr Invalidenrente als im Vorjahr. Etwa 7.500 Menschen konnten aus gesundheitlichen Gründen ihrer Tätigkeit gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nachgehen, davon waren ca. 6.670 Vollinvalide und 819 Teilinvalide. (lg)

Bild: © Kiryl Lis – stock.adobe.com

 

Dialog führt neue Biometrie-Tarifgeneration ein

Der Maklerversicherer Dialog bringt mit der Tarifgeneration „10/2021“ Neuerungen in seiner Todesfall- und Arbeitskraftabsicherung. Bei der Risikolebensversicherung gibt es drei überarbeitete Tarife. Auch die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung enthält neue Leistungen.

Die Dialog, der Maklerversicherer der Generali in Deutschland, führt eine neue Tarifgeneration für biometrische Versicherungen, „10/2021“, ein. Neuerungen gibt es in der Todesfall- und in der Arbeitskraftabsicherung.

Tarife der Risikolebensversicherung

Die Dialog bietet im Bereich der Risikolebensversicherung drei Tarife an: RISK-vario®Basic, RISK-vario® und RISK-vario® Premium. Für die Abdeckung der wichtigsten Aspekte einer Todesfallabsicherung gibt es den Tarif RISK-vario®Basic. Neu in dieser Tarifvariante sind die ereignisabhängige und die ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie sowie die verlängerte Stundung der Beiträge bei kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten. Die Versicherung enthält außerdem vorläufigen Versicherungsschutz, Versicherungsschutz bei Wehr- und Polizeidienst sowie Versicherungsschutz bei kriegerischen Ereignissen. Das Risiko Motorradfahren ist ebenfalls abgesichert. Die Prämien für den Basic-Tarif wurden um durchschnittlich 8% gesenkt.

Der Tarif RISK-vario® wird als Klassiker mit dem Rundum-sorglos-Paket vertrieben.

In der Premium-Variante sind überdies Bau- und Kinderbonus, Verlängerungsoption für den Vertrag um bis zu 15 Jahre, Kindermitversicherung, 10%-Soforthilfe im Leistungsfall ohne Rückzahlung, Zusatzzahlung im Pflegefall und Mehrfachleistung bei Verbundenen Leben oder die Dread-Disease-Zusatzversicherung bei schweren Erkrankungen und bei Verlust von Grundfähigkeiten enthalten.

Arbeitskraftabsicherung

Wichtige Neuerungen in der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung sind bei der Tarifgeneration „10/2021“ beispielsweise: Höhere Jahresrenten für Studenten (bis 18.000 €), nach erfolgreichem Studienabschluss bis zu 36.000 €, neue Dynamikregelung für Schüler, Studenten und andere Berufe, altersentsprechender Kräfteverfall eindeutig geregelt und mitversichert, Wiedereingliederungshilfe wird auch mehrfach gezahlt, zinslose Beitragsstundung auf 24 Monate verlängert und es gibt zukünftig 12 statt 8 Berufsgruppen.

Online-Tarifierungsprozess für Vertriebspartner

Die Angebote der Risikolebensversicherung können auch online abgeschlossen werden. Dazu werden die Makler durch den Tarifierungsprozess geleitet: Der Online-Tarifrechner führt zu Angebot, Prämie und Antrag. Anschließend folgt die elektronische Risikoprüfung, in deren Rahmen Hobbys und Gesundheitsdaten eingegeben werden. Es erscheint ein verbindliches Votum, der Antrag kann vervollständigt und mit einer elektronischen Signatur versehen werden. Der unterschriebene Antrag ist mit Übermittlung an die Dialog automatisch gültig, wenn alle Voraussetzungen des vorläufigen Versicherungsschutzes erfüllt sind. (lg)

Bild: © 9dreamstudio – stock.adobe.com

 

Arbeitskraftabsicherung: So steht es um die Leistungspraxis

Bei der Absicherung der eigenen Arbeitskraft kommt es vor allem auf die Leistung an, die im Fall der Fälle geboten wird. Deshalb sieht sich das Analysehaus Franke und Bornberg hier regelmäßig die Leistungspraxis an. Aktuell haben sich mit Dialog und HUK-COBURG zwei weitere Versicherer dem BU-Leistungspraxisrating unterzogen. Und die Gothaer stellte sich dem Leistungspraxisrating Grundfähigkeiten.

<p>Wenn es um die Absicherung der Arbeitskraft geht, ist die Leistung im Versicherungsfall entscheidend. Darum steht sie auch im Fokus zahlreicher Analysen. Wie es um Leistungen, Bedingungswerk, Stabilität des Versicherers und die jeweilige Leistungspraxis bestellt ist, überprüft auch regelmäßig die Ratingagentur Franke und Bornberg. Bisher stellten sich Allianz, ERGO, Generali, Gothaer, HDI, Nürnberger und Zurich dem BU-Leistungspraxisrating bzw. dem BU-Unternehmensrating von Franke und Bornberg. </p><h5>Dialog und HUK-COBURG mit sehr guter BU-Leistungspraxis</h5><p>Aktuell haben sich erstmals auch die Dialog und die HUK-COBURG den umfangreichen Untersuchungen zum BU-Leistungspraxisrating unterzogen und auf Anhieb mit „sehr gut“ (FFF) abgeschnitten. Für Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg, ist dieses Ergebnis mehr als bemerkenswert: „Die Gesellschaften erzielen auf Anhieb ein FFF („sehr gut“). Das schafft man nicht aus dem Stand. Das Ergebnis beweist: Dialog und HUK Coburg betreiben die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits über Jahre höchst professionell und kundenorientiert.“ Franke freut sich über die Neuzugänge, da mit jedem weiteren Teilnehmer die Aussagekraft der Untersuchung steige. Sich diesem Verfahren zu stellen, sei ein klares Statement. Die Versicherer stünden zu ihrer Geschäftspraxis und hätten auch im Leistungsfall nichts zu verbergen. Das schaffe Vertrauen, so Franke.</p><p>Die Höchstnote „hervorragend“ (FFF+) konnte im BU-Leistungspraxisrating von Franke und Bornberg die Allianz erzielen (Stand 06/2021, AssCompact berichtete: <a href="https://www.asscompact.de/nachrichten/bu-leistungspraxis-unter-der-lupe…; target="_blank" >BU-Leistungspraxis unter der Lupe</a>).</p><p>Das BU-Leistungspraxisrating von Franke und Bornberg untersucht die Professionalität von Lebensversicherungsgesellschaften bei der Abwicklung von Leistungsfällen im BU-Bereich. Im Mittelpunkt steht dabei die Kundenorientierung in der Leistungsregulierung: Wie professionell geht der Versicherer mit Antragstellern um? Bietet er Hilfe an, sind die Abläufe transparent und fair? Prüft er zügig und kommuniziert er seine Entscheidung angemessen? In die Analyse fließen rund um die Kundenorientierung ein: Qualität der Leistungsfallbearbeitung (50%), Unterstützung des Kunden (25%), Qualität der Leistungsentscheidung (25%). </p><h5>BU-Unternehmensrating mit Stabilitätsbetrachtung</h5><p>Im Rahmen des BU-Unternehmensratings geht es hauptsächlich um die Professionalität von Lebensversicherern im Umgang mit dem Risiko Berufsunfähigkeit. In dieses Rating finden unter anderem Untersuchungen der Arbeitsprozesse und Systeme in der Risiko- und Leistungsprüfung sowie eine ausführliche Stabilitätsbetrachtung Eingang. Diese Stabilitätsbetrachtung berücksichtigt sowohl öffentliche Informationen wie Geschäfts- und Solvenzberichte als auch nicht-öffentliche Daten wie beispielsweise die Schadenquote. </p><p>Im jüngsten BU-Unternehmensrating von Franke und Bornberg (Stand 04/2021, AssCompact berichtete: <a href="https://www.asscompact.de/nachrichten/rating-von-franke-und-bornberg-di…; target="_blank" >Rating von Franke und Bornberg: Diese BU-Versicherer glänzen</a>) sicherten sich ERGO, Generali, HDI und Nürnberger die Höchstnote „hervorragend“ (FFF+).</p><h5>Gothaer mit guter AKS-Leistungspraxis</h5><p>Aber nicht nur die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet einen Weg, die eigene Arbeitskraft abzusichern. Auch die Grundfähigkeitsversicherung (GF) gewinnt an Bedeutung und hat, was das Neugeschäft angeht, mittlerweile die Erwerbsunfähigkeitsversicherung verdrängt. Vor diesem Hintergrund analysiert Franke und Bornberg seit zwei Jahren auch die GF-Leistungspraxis. Nach der Nürnberger (GF-Unternehmensrating, Stand 03/202, Note: „hervorragen“, FFF+) hat sich jetzt die Gothaer ihre Leistungspraxis bei der Grundfähigkeitsversicherung überprüfen lassen und erreicht die Note „gut“ (FF+). Wie beim BU-Leistungspraxisrating erfolgt auch hier eine objektive Bewertung anhand von verifizierten Daten. Aufgrund der sich nur langsam entwickelnden Regulierungserfahrung befinden sich die Prozesse bei den Versicherern laut Franke und Bornberg allerdings noch im Aufbau. </p><p>Michael Franke kommentiert: „Für die Arbeitskraftabsicherung (AKS) gibt es bekanntlich mehrere Produktlösungen. Deshalb haben wir unser Leistungspraxisrating zu einem AKS-Leistungspraxisrating ausgebaut. Durch die Prüfung der Gothaer in Sachen GF können wir jetzt in einem weiteren Produktbereich Transparenz schaffen. Schließlich brauchen Vermittelnde ebenso wie Versicherte Klarheit in Sachen AKS-Regulierungspraxis.“ </p><p>Weitere Informationen zu den Franke-und-Bornberg-Ratings in Sachen Arbeitskraftabsicherung gibt es <a href="https://www.franke-bornberg.de/ratings/arbeitskraftabsicherung/aks-unte… " target="_blank" >hier</a>. (ad)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Andrii Yalanskyi – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/7661B995-BCF5-4BA7-9443-C3E1E364F10B"></div>

 

BU: Nachprüfung bei Vorliegen unheilbarer Krankheiten?

Unter welchen Umständen das Nachprüfungsrecht des Versicherers bei unheilbaren Erkrankungen eingeschränkt sein kann und warum ein Versicherter dennoch keinen Feststellungsanspruch auf Nichtbestehen eines Nachprüfungsrechts hat, erläutert Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke anhand eines Urteils.

Erkennt ein BU-Versicherer seine Leistungsverpflichtung an, so ist er zunächst an diese Entscheidung gebunden. Dem Versicherer sind aufgrund des Erstprüfungsverfahrens die damaligen, zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Tätigkeiten sowie der medizinische Zustand des Versicherten bekannt. Möchte der Versicherer seine Leistungsverpflichtung überprüfen, so stellt sich die Frage, ob er dies überhaupt machen kann, wenn sich der gesundheitliche Aspekt aufgrund des Vorliegens unheilbarer Erkrankungen nicht geändert oder gar verschlimmert hat. Hierzu hatte das OLG Bremen einen interessanten Fall zu entscheiden (Urteil vom 12.09.2011 – 3 U 12/11).

Der Sachverhalt vor dem OLG Bremen

Der Versicherungsnehmer unterhielt bei dem Versicherer seit Mai 2001 eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Wegen erheblicher Rückenprobleme beendete der Kläger 2002 seinen Beruf als Konstruktionsschlosser. Der Versicherer wurde 2005 zur Zahlung einer Berufsun­fähigkeitsrente an den Versicherten bis längstens zum 30.04.2034 verurteilt. Der Versicherungsnehmer war zu 60% berufsunfähig. Bestandteil des Versicherungsvertrags sind unter anderem die BB-BUZ. Dort heißt es unter anderem:

„§ 6 (1) Nach Anerkennung oder Feststellung unserer Leistungspflicht sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit, ihren Grad bzw. den Umfang der Pflegebedürftigkeit nachzuprüfen. (…) Dabei können wir erneut prüfen, ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit i. S. von § 2 ausübt, wobei neu erworbene berufliche Fähigkeiten zu berücksichtigen sind. (…)

(2) Zur Nachprüfung können wir auf unsere Kosten jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich umfassende Untersuchungen der versicherten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen. (…)“

Der Versicherte forderte 2010 das Versicherungsunternehmen auf zu erklären, dass ihm kein Nachprüfungsrecht gemäß § 6 BB-BUZ bezüglich seines Gesundheitszustands zustehe, weil mit einer Besserung seiner Beschwerden nicht zu rechnen sei. Der Versicherer lehnte die Abgabe einer solchen Erklärung ab. Vor dem LG Bremen wurde die Klage abgewiesen. Hiergegen richtete sich die Berufung des Versicherten.

Die Entscheidung des OLG Bremen

Die Berufung des Klägers blieb zwar im Ergebnis erfolglos. Jedoch schlug das Gericht eine durchaus interessante Richtung ein: Die Klausel § 6 BB-BUZ sei zunächst AGB-rechtlich nicht zu beanstanden. Ein Anspruch aus § 242 BGB komme ebenfalls nicht in Betracht. Denn der Zweck des Nachprüfungsrechts sei, die Leistungsverpflichtung neu überprüfen zu können, da sich auch die Gesundheit des Versicherten ändern kann.

Doch auch der Versicherungsnehmer genieße bei einer Nachprüfung Schutz, nämlich über § 31 Abs. 1 S. 1 VVG. Das Gericht meint, dass der Versicherer dementsprechend nach dem Eintritt des Versicherungsfalls vom Versicherungsnehmer nur insoweit Auskünfte verlangen könne, als dies zur Feststellung des Umfangs der Leistungspflicht erforderlich sei. Stehe im konkreten Fall jedoch fest, dass die bisherigen Untersuchungsergebnisse, die eine Berufsunfähigkeit bestätigen, nach wie vor Bestand haben (weil z. B. die Erkrankung nach derzeitigem medizinischen Kenntnisstand nicht heilbar ist), könne es am Merkmal der Erforderlichkeit fehlen. In einem solchen Fall könne der Versicherer nicht verlangen, dass Nachuntersuchungen durchgeführt werden. Ferner kann es für Untersuchungen, die den Versicherten zusätzlich beeinträchtigen, an der Erforderlichkeit im Rahmen des § 31 Abs. 1 Satz 1 VVG fehlen. Das könne dann der Fall sein, wenn der Versicherer deren Durchführung in kurzen, auch medizinisch nicht gebotenen Intervallen verlange, so das Gericht.

Keine unangemessene Benachteiligung durch das Nachprüfungsrecht

Im vorliegenden Fall behauptete der Versicherungsnehmer, dass es keine Heilungsmöglichkeit für ihn gebe. Das Gericht sah jedoch einen generellen Ausschluss des Nachprüfungsrechts deswegen nicht als gerechtfertigt an. Im Einzelfall könne der Versicherungsnehmer einwenden, dass es gemäß § 31 Abs. 1 S. 1 VVG an der Erforderlichkeit der Untersuchung fehle und die konkret von ihm verlangte medizinische Untersuchung damit gegen § 31 Abs. 1 S. 1 VVG verstoße.

Das OLG kam zu dem Ergebnis, dass ein solcher Fall hier nicht vorlag. Der Versicherer habe ein Nachprüfungsverfahren gegenüber dem klagenden Versicherungsnehmer bisher noch nicht einmal angekündigt. Außerdem seien auch keine objektiven Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass sich die Rückenprobleme des Klägers nicht bessern könnten, so das OLG Bremen.

Auch war das Gericht der Ansicht, dass es durch Entwicklung neuer Technologien und Arbeitsmethoden Veränderungen geben könne, die eine erneute medizinische Untersuchung erforderlich machten, selbst wenn sich der gesundheitliche Zustand nicht verändert habe. Ein Feststellungsanspruch des Klägers bezüglich des Nichtbestehens eines Nachprüfungsrechts des Versicherers bestünde daher selbst dann nicht, wenn feststehen würde, dass eine Besserung des gesundheitlichen Zustandes des Versicherungsnehmers ausgeschlossen sei. Denn das Nachprüfungsverfahren sei eine angemessene Abwägung der Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherers auch in Fällen, in denen nicht mit einer Besserung der gesundheitlichen Situation des Versicherungsnehmers zu rechnen sei.

Fazit und Praxishinweis

Die Entscheidung zeigt, dass das Nachprüfungsrecht des Versicherers in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine wichtige Rolle spielt und häufig Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen ist. Bei unheilbaren Erkrankungen kann es aber an der Erforderlichkeit fehlen, sodass weitere Untersuchungen des Versicherten von dem Versicherer nicht verlangt werden können. Der Versicherer hat in diesen Fällen nur ein „eingeschränktes Nachprüfungsrecht“. Das Urteil ist für die Praxis hoch­relevant, denn viele Versicherer fordern den Versicherten in Nachprüfungsverfahren durchaus viele Untersuchungen ab, obwohl teilweise unheilbare Erkrankungen vorliegen – was medizinische Berichte auch im jeweiligen Einzelfall belegen. Das OLG Bremen wies diesem Vorgehen der Versicherungsunternehmen damit Grenzen auf.

Über den Autor

Björn Thorben M. Jöhnke ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow. Außerdem ist er Fachanwalt für Versicherungsrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und für Informationstechnologierecht.

Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 10/2021, Seite 126 f., und in unserem ePaper.

Bild oben: © JaRiRiyawat – stock.adobe.com

 

Berufsunfähigkeit: Tarife leistungsstark wie nie

Über zwei Fünftel der untersuchten BU- und SBU-Direktversicherungstarife sind derzeit „hervorragend“, so das Urteil der Analysten von Franke und Bornberg in ihrem aktuellen Rating. Zukünftig sollen die Ratings auch stärker auf Nachhaltigkeitsaspekte hin überprüft werden.

<p>Die Franke und Bornberg GmbH hat sich auf dem Berufsunfähigkeitsmarkt umgesehen, die BU-Tarife auf ihre Stabilität hin überprüft und das Ergebnis in den Ratings „Berufsunfähigkeitsversicherung“ und „SBU-Direktversicherung“ veröffentlicht. </p><h5>Stabilitätskriterien auch aus dem map-report BU-Stabilitätsrating</h5><p>Um die Stabilität stärker als bisher zu gewichten, berücksichtigen die Analysten neben den Stabilitätskriterien ihres BU-Unternehmensratings zusätzlich das map-report BU-Stabilitätsrating. Hier fließen ergänzend zum Geschäftsverlauf auch Parameter ein, die einen Ausblick auf die zukünftige Stabilität im BU-Segment erlauben. Als weitere Neuerung bei den Ratingkriterien hat Franke und Bornberg die „Möglichkeit zur Anpassung an die Regelaltersgrenze GRV“ aufgenommen. Ist sie vorhanden, können Versicherte die Laufzeit ihres Vertrages unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Regelaltersgrenze verlängern, sollte diese angehoben werden – und das ohne erneute Gesundheitsprüfung. </p><h5>Neu im der Betrachtung: Möglichkeit zur Umorganisation in Kleinbetrieben</h5><p>Da der BU-Versicherung oft das Vorurteil begegne, nicht zu leisten, wenn es darauf ankommt, sei es besonders wichtig, dass ein Tarif auf zusätzliche Leistungsausschlüsse verzichte, so die Analysten von Franke und Bornberg. Ob Krieg, innere Unruhen, Luftfahrt- oder Verkehrsdelikte: Je weniger Voraussetzungen an den Leistungsanspruch geknüpft würden, desto transparenter und kundenfreundlicher sei der Schutz. Gleiches gelte für den Verzicht auf Meldefristen, Wartezeiten, Beschränkungen des Geltungsbereiches im Ausland oder sonstige unübliche Abweichungen. Verzicht belohnt Franke und Bornberg daher im Rating schon seit einiger Zeit mit Zusatzpunkten. Neu hinzugekommen ist nun auch die Möglichkeit zur Umorganisation in Kleinbetrieben: Das aktuelle Rating vergibt Pluspunkte, wenn ein Tarif bei Berufsunfähigkeit von Chef oder Chefin auf die Prüfung verzichtet. Franke und Bornberg unterscheidet BU- und EU-Tarife nach Schichten im Rahmen des Drei-Schichten-Modells. Dafür wurden die Bedingungen in 20 Kategorien mit insgesamt bis zu 73 Kriterien Wort für Wort analysiert. Mindeststandards für die höheren Bewertungsklassen stellen sicher, dass hier alle Tarife in sämtlichen Kategorien durchgängig überdurchschnittlich hohe Qualität aufweisen. </p><h5>Ca. 42% der BU- und ca. 46% der SBU-Direktversicherungstarife erhalten Höchstnote</h5><p>Das Ergebnis könne sich nun, da die jüngste Bewertungsrunde zur BU-Versicherung abgeschlossen sei, sehen lassen, so die Analysten von Franke und Bornberg: 50 Tarife und damit ca. 42% werden im aktuellen BU-Rating mit der Note „hervorragend“ (FFF+) bewertet. 21 Tarife erhalten ein „sehr gut“ (FFF), 35 Tarife sind „gut“ (FF+). Dahinter folgen im BU-Rating noch neun Tarife, denen Franke und Bornberg das Gesamturteil „befriedigend“ (FF) ausstellt und vier Tarife, die noch mit „ausreichend“ (F+) bewertet werden. Keiner der diesmal betrachteten Tarife ist hingegen mangelhaft oder ungenügend.</p><p>Der Vollständigkeit halber stellt Franke und Bornberg jetzt auch ein Rating für selbstständige BU-Direktversicherungen (SBU) bereit. Es unterscheidet sich inhaltlich in den Bewertungsaspekten, die qua Gesetz bei der betrieblichen SBU nicht erlaubt sind (beispielsweise zusätzliche Kapitalleistungen). </p><p>Im Rating SBU-Direktversicherung sind 17 untersuchte Tarife (gut 46%) „hervorragend“ und erhalten dafür die Höchstnote FFF+. Elf Tarife werden mit „sehr gut“ und FFF bewertet, acht Tarife sind „gut“ (FF+). Dahinter folgt noch ein Tarif, der ein „befriedigendes“ Gesamturteil (FF) bekommt. Ausreichend, mangelhaft oder ungenügend ist hier keiner der analysierten Tarife. </p><h5>Ausblick: Nachhaltigkeitsaspekte werden analysiert</h5><p>„Noch nie waren BU-Tarife so leistungsstark. Die BU-Versicherung ist auf der Leistungsseite in Bestform“, bringt Michael Franke die aktuellen Ergebnisse auf den Punkt. Damit dabei die Zukunftsfähigkeit nicht unter die Räder komme, beabsichtigt Franke und Bornberg eine zusätzliche Erweiterung des Ratings im Bereich Stabilität: In Zukunft sollen Nachhaltigkeitsaspekte ebenfalls einfließen. (ad)</p><p>Mehr Informationen gibt es <a href="https://www.franke-bornberg.de/&quot; target="_blank" >hier</a>. </p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © WoGi – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/D194077D-3DF3-4621-B881-BCBE292075C2"></div>

 

BU: „Kunden können sich auf Leistungen verlassen“

Die BU-Versicherung ist auch für die Continentale ein wichtiges Segment. Vor wenigen Wochen hat sie neue Berufsbilder aufgenommen. Wachsen will der Versicherer, aber keinesfalls mit Sonderaktionen. Die private und betriebliche Altersvorsorge sieht der Versicherungsverein als Wachstumsmarkt.

Interview mit Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Leben im Continentale Versicherungsverbund
Herr Dr. Hofmeier, in der BU-Ver­sicherung wurden Bedingungen nach oben geschraubt und Berufssegmente immer weiter verfeinert. Sehen Sie Grenzen dieser Entwicklung?

Ja, und zwar in beiden Feldern. Die Bedingungen in der BU wurden in den vergangenen Jahren immer weiter optimiert, vor allem getrieben von Ratingagenturen und Experten. Hier haben wir sicher schon ein sehr hohes Niveau erreicht. Inzwischen sind auch die Berufsgruppen sehr ausdifferenziert. Heute wird daher nicht mehr vornehmlich an der Definition einzelner Berufs­segmente gearbeitet. Stattdessen werden ihre Risikoeinstufungen überprüft und teilweise neu bewertet. Denn zum Beispiel durch den technischen Fortschritt wandeln sich die Arbeitsbedingungen bestehender Jobs. Daneben entwickeln sich neue Berufsbilder, die es aufzunehmen gilt.

Dazu zählt, Berufsfelder aus der digitalen Welt aufzunehmen. Auch die Continentale hat sich die moderne Arbeitswelt angesehen und bildet sie nun in ihren Tarifen ab. Was heißt das genau?

Das ist ein Trend, den wir frühzeitig gesetzt haben. Wir haben unsere BU-Strategie als einer der Ersten mit Blick auf die Arbeitswelt der Zukunft ausgerichtet. Unter anderem durch Digitalisierung, Automatisierung und künstliche Intelligenz verändert sich diese ständig. Gerade das vergangene Jahr hat das noch einmal eindrücklich gezeigt. Zum einen verändern sich die Arbeitswelten bestehender Berufe, zum anderen entstehen neue Jobs. Zukunftsberufe wie Cloud Architects oder Umweltschutz-­Laboranten möchten wir von Beginn an bedarfsgerecht absichern.

In Verbindung mit dem neuen Angebot sagt Ihr Haus, dass 500 Berufe bei Neuverträgen günstiger eingestuft werden. Bedeutet der Einsatz von modernen Technologien ein kleineres BU-Risiko? Heute sind es ja eigentlich oft psychische Erkrankungen oder Rückenleiden, die zur BU führen.

Psychische Erkrankungen sind immer noch die häufigste Ursache für BU. Es spielen aber auch zahlreiche weitere Gründe eine Rolle, zum Beispiel die von Ihnen erwähnten Rückenleiden oder andere körperliche Beeinträchtigungen bis hin zu Unfällen. Und hier kann die moderne Technik selbstverständlich zu einem geringeren BU-Risiko führen. Bei der Risikobewertung kommen jedoch zahlreiche Faktoren zusammen, die weit über die technischen Fortschritte hinausgehen.

Was heißt das für Kunden mit bestehenden Verträgen, deren Berufsrisiko sich aufgrund neuer Technologien verändert? Und auch für deren Vermittler?

Auch in den bestehenden Verträgen sind unsere Kunden sehr gut aufgehoben. Auf abgeschlossene Leistungen und stabile Beiträge können sie sich verlassen. Außerdem kann der Kunde schon bei Vertragsabschluss absichern, dass er von zukünftigen Entwicklungen ebenfalls profitiert. Das geht zum Beispiel mit unserem Karriere-Paket. Nach einer Weiterbildung oder einem Berufswechsel kann der Kunde damit prüfen lassen, ob ein günstigerer Beitrag für ihn möglich ist. Eine erneute Risikoprüfung gibt es dabei nicht.

Das BU-Segment ist für Lebensversicherer so was wie ein Stabilitätsanker geworden. Dennoch wird damit gespielt, sich Risiken über Sonder­aktionen ins Haus zu holen. Was ist der Hintergrund und warum verzichtet die Continentale darauf?

Wir nehmen bewusst Abstand von solchen Sonderaktionen. Wir möchten, dass unsere Kunden sich auf uns verlassen können. Daher kalkulieren wir von Beginn an langfristig. Auch deswegen mussten wir unsere Nettobeiträge für die Kunden im Bestand seit mehr als 60 Jahren nicht anheben.

Die betriebliche BU-Absicherung ist eine Möglichkeit, günstiger an einen BU-Schutz zu kommen.
Wie läuft das Segment und was entgegnen Sie, wenn vor allem Verbraucherschützer von Kombi-Lösungen abraten?

Das Segment läuft sehr gut, gerade im Bereich der arbeitgeberfinanzierten Vorsorge. Der Bedarf einer BU-Vorsorge in der bAV ist weiterhin gegeben – sowohl für Absicherungen über Kollektivverträge als auch für an die Altersvorsorge gekoppelte Kombi-Lösungen. Welche Variante die passende ist, hängt vom individuellen Bedarf der Arbeitnehmer ab. Ein schlagendes Argument für Kombi-Lösungen ist sicher die Beitragsbefreiung. Da­bei zahlt die Versicherung im Falle einer BU die Beiträge zur Alters­vorsorge. Denn wenn jemand im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig ist, muss er weiterhin etwas für sein Einkommen im Alter tun. Kombi-Lösungen sind dafür ideal.

Das eigentliche Sorgenkind der Lebensversicherer ist nicht die BU, sondern die Altersvorsorge. Wie stehen Sie zu der Diskussion um eine Verringerung der Beitrags­erhaltungsgarantie bei Riester und in der bAV?

Ich würde die Altersvorsorge nicht als Sorgenkind bezeichnen. Es besteht nach wie vor ein großer Absicherungsbedarf. Gerade Riester und bAV stellen in der zweiten Schicht elementare und effektive Möglichkeiten dar, den Bedarf unter Einbezug staatlicher Förderung und der Beteiligung der Arbeitgeber zu decken. Natürlich würden wir uns wünschen, dass die Anforderungen des Gesetzgebers an solche Produkte zugunsten höherer Renditechancen angepasst werden – zumindest für die Kunden, die das möchten. Nichtsdestotrotz sehen wir uns gut gerüstet, hier auch in Zukunft valide Angebote machen zu können.

Viele Kunden legen bei der Altersvorsorge nach wie vor Wert auf Garantien. Für möglichst hohe Renditechancen sollten sie jedoch zielgerichtet gesetzt werden. Unsere kapitaleffiziente Produktlinie zum Beispiel bietet endfällige Garantien, die erst am Ende der Ansparphase greifen. Das ermöglicht mehr Spielraum für die Anlagen. Wer noch mehr Wert auf Renditechancen legt, wählt unsere fondsgebundenen Angebote – ohne oder mit Garantie. Auf Planungs­sicherheit müssen Kunden dabei nicht verzichten.

Glaubt die Continentale denn noch an Riester?

Ja, die Riester-Rente ist nach wie vor ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Altersvorsorgesystems. Von den Zulagen und Steuerersparnissen können zahlreiche berechtigte Personen profitieren. Noch ist nicht vorhersehbar, wie viele Anbieter nächstes Jahr noch Riester-Tarife im Portfolio haben werden und zu welchen Bedingungen. Klar ist aber, dass wir uns weiterhin als zuverlässiger Anbieter in diesem Feld positionieren werden.

In der bAV herrscht eine gewisse Schockstarre. Wie wird sich die bAV weiterentwickeln?

Wir stellen keine Schockstarre in der bAV fest. Im Gegenteil, wir erleben einen dynamischen Markt mit steigender Nachfrage. Für Arbeitgeber ist das Angebot solch einer zusätzlichen Absicherung wichtiger denn je, um qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten.

Das gilt natürlich auch für die betrieb­liche Krankenversicherung. Hier bieten wir Vermittlern mit unserem Budgettarif ConCEPT Choose einen zusätzlichen Tür­öffner für die Beratung von Unternehmen. Noch in diesem Jahr werden wir unser bKV-Angebot außerdem um einen stationären und einen Zahnzusatztarif ausweiten.

Wie werden denn die künftigen Versicherungsprodukte in der Altersvorsorge aussehen?

Auf Dauer werden Versicherer und Kunden endfällige Garantien fokussieren und die Beitragsgarantien flexibler festlegen. Außer­- dem werden Produktentwickler Fondsrenten durch neue und innovative Bausteine für höhere Renditechancen erweitern. Zum Beispiel mit zusätzlichen Möglichkeiten im Rentenbezug, wie sie die Continentale heute schon bietet.

Mit unserem investment­orientierten Rentenbezug kann der Kunde noch in der Rente einen Teil seines angesparten Guthabens in Fonds investieren. So kann er Renditen erwirtschaften, die seine Rentenzahlung aufstocken. Solche Modelle werden in Zukunft deutlich an Bedeutung gewinnen.

Das Interview lesen Sie auch in AssCompact 09/2021 und in unserem ePaper.

Bild: © – stock.adobe.com; Porträtfoto: © Continentale

 
Interview mit
Dr. Helmut Hofmeier

BU: Darf Beweislast des Versicherten überspannt werden?

Wie steht es in der BU um die Darlegungslast eines Versicherungsnehmers? Dürfen die Anforderungen daran überspannt werden bzw. wann ist hier von einer Überspannung die Rede? Dazu hat der BGH einen Beschluss gefasst, den Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke im Folgenden erläutert.

Der BGH hatte sich mit den Anforderungen an die Darlegungslast des Versicherungsnehmers einer Berufsunfähigkeitsversicherung und in diesem Zusammenhang mit der Frage zu befassen gehabt, ob diese überspannt werden dürfen oder nicht.

Der BGH musste dabei klären, ob der Vortrag eines selbstständigen Zahntechnikers – dass der Umfang der Bürotätigkeit und der Besuche bei Zahnärzten vom Umfang der ihm nur noch eingeschränkt möglichen handwerklichen Produktion abhänge – als Tatsachenbehauptung abstrakt geeignet sei, die Rechtsfolge einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit zu begründen (BGH, Beschluss vom 21.04.2021 – IV ZR 88/20).

Der Sachverhalt vor dem BGH

Der klagende Versicherungsnehmer ist selbstständiger Zahntechnikmeister und unterhält bei der beklagten Versicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung. Aus dieser begehrt der Kläger Leistungen wegen orthopädischer Probleme. Der Versicherer hingegen bestreitet das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit von mindestens 50%.

Die Klage des Versicherten hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Auf die Beschwerde des Klägers ließ der Bundesgerichtshof die Revision jedoch zu.

Die Entscheidung des BGH

Der BGH hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das OLG zurückverwiesen. Das OLG habe mit seiner Auffassung, der Kläger habe eine Verringerung auch seiner nicht-handwerklichen Tätigkeiten um 50% infolge seiner gesundheitlichen Einschränkung nicht ausreichend dargelegt, den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG verletzt.

Zunächst hatte der Kläger vorgetragen, dass er seine handwerkliche Tätigkeit als Zahntechniker aufgrund seiner orthopädischen Probleme nur noch in einem Umfang von 50% ausüben könne. Doch das OLG habe befunden, dass der Kläger im Hinblick auf seine sonstigen Tätigkeiten (etwa eine Stunde pro Tag Bürotätigkeit, etwa eine halbe Stunde pro Tag Termine bei Zahnärzten zur Besprechung des herzustellenden Zahnersatzes) keine gesundheitlich bedingte Einschränkung dargelegt habe, sodass insgesamt keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit von mindestens 50% dargelegt sei. Nach Auffassung des BGH habe das OLG jedoch übersehen, dass der Versicherungsnehmer vorgetragen hatte, dass sich als Folge der gesundheitsbedingten Reduzierung seiner handwerklichen Tätigkeit auch der Zeitaufwand seiner Bürotätigkeit und die Erforderlichkeit von Besprechungen in Zahnarztpraxen entsprechend reduziere und daher ebenfalls eine Folge der gesundheitlichen Beeinträchtigung sei.

„Die Anforderungen an die Darlegungslast dürfen nicht überspannt werden“

So lautet die Beurteilung der BGH-Richter. Eine Partei genüge ihren Substantiierungspflichten, wenn sie Tatsachen vortrage, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als bestehend erscheinen zu lassen. Genüge das Vorbringen einer Partei diesen Anforderungen, könne der Vortrag weiterer Einzeltatsachen nicht verlangt werden. Der Vortrag des Versicherten, wonach der Umfang seiner Bürotätigkeit und der Termine bei Zahnärzten von seiner handwerklichen Produktion abhänge und deren Reduzierung sich entsprechend auf den Umfang der vor- und nachbereitenden Tätigkeiten auswirke, sei als Tatsachenbehauptung geeignet, die Rechtsfolge einer Berufsunfähigkeit von insgesamt 50% zu begründen, so abschließend der Senat.

Praxishinweis für Versicherte und Versicherungsvermittler

Die Entscheidung des BGH ist absolut überzeugend. Auch wenn die Anforderungen an die Darlegungslast des Versicherten einer Berufsunfähigkeitsversicherung in Bezug auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit und der gesundheitlichen Einschränkungen richtigerweise hoch sind, dürfen diese aufgrund des Anspruchs des Versicherungsnehmers auf rechtliches Gehör nicht überspannt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof im Streitfall zutreffend herausgearbeitet und ist zu einem rechtlich überzeugenden Ergebnis gekommen.

Die Entscheidung zeigt ebenfalls, dass jeder Versicherungsfall im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung zwingend juristisch überprüft werden sollte. Bereits zu Beginn des Verfahrens, nämlich beim Leistungsantrag, müssen die Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit vollständig und konkret herausgearbeitet werden. An dieser Stelle können schon die ersten Fehler entstehen, welche später nur schwer korrigierbar sind.

BGH, Beschluss vom 21.04.2021, Az.: IV ZR 88/20.

Weiterführende Informationen

Nachfolgend ist ein Leitartikel zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden, in dem stets aktuelle Verfahren, Urteile und Rechtsstreitigkeiten zusammengefasst werden: Fallstricke Berufsunfähigkeitsversicherung. Weitere rechtliche Praxisfälle mit entsprechenden Tipps für die Vermittlerpraxis werden auf dem für Vermittler kostenfreien digitalen Vermittler-Treff besprochen. Zur Anmeldung geht es hier.

Über den Autor

Björn Thorben M. Jöhnke ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB. Außerdem ist er Fachanwalt für Versicherungsrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und für Informationstechnologierecht.

Bild oben: © Michail Petrov – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Björn Thorben M. Jöhnke