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Das sind die Maklerfavoriten in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Welche Versicherer machen laut Makler-Votum das meiste BU-Geschäft? Und mit welchem Versicherer sind sie sehr zufrieden? Das geht aus der neuen Studie „AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraftabsicherung 2022“ hervor. Außerdem verraten die Befragten, welche Versicherer sie Kollegen empfehlen würden.

Das Corona-Virus hat das Bewusstsein der Menschen für die Bedeutung von Gesundheit und Arbeitskraft geschärft. Der gestiegene Stellenwert wirkt sich auch im Vermittlungsgeschäft aus. Gemessen an den Courtageeinnahmen in den Maklerbetrieben hat sich nämlich die dortige Situation im Jahr 2022 deutlich verbessert. Zudem gewinnt die Absicherung der Arbeitskraft angesichts steigender Erwerbstätigkeit – zum Jahresende 2021 gab es rund 45 Millionen Erwerbstätige mit Wohnsitz in Deutschland – zunehmend an Gewicht.

BU-Stabilitätsrating

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nimmt bei der Arbeitskraftabsicherung (AKS) zweifelsohne eine wichtige gesellschaftliche Rolle ein. Nicht zuletzt deshalb ist neben der Qualität der angebotenen Produkte auch deren langfristige Stabilität ein sehr wichtiges Kriterium. Im aktuellen BU-Stabilitätsrating von map report, attestieren die Analysten den untersuchten BU-Versicherern zwar eine hohe Qualität und finanzielle Stabilität, allerdings auch eine recht aggressive Preiskalkulation und kaum steigende Prämien (AssCompact berichtete).

Makler sind im Vorteil

Die Beratung in der Arbeitskraftabsicherung (AKS) und insbesondere in der BU gilt als anspruchsvoll und zeitaufwendig zugleich. Die Beratung ist individuell und schwierig zu automatisieren, was eine Verdrängung von Neugeschäft durch Vergleichsportale stark einschränkt. Die Kundinnen und Kunden schätzen es, wenn ihnen bei der Auswahl von derart kostspieligen und komplexen Policen eine kompetente Vermittlerin bzw. ein kompetenter Vermittler zur Seite steht. Dieser wiederum braucht Produktgeber mit passenden Produkten und Services. Daher untersucht AssCompact regelmäßig, welche Versicherer das meiste Geschäft vonseiten ungebundener Vermittler und Vermittlerinnen und Mehrfachagentinnen und -agenten erhalten – die sogenannten Maklerfavoriten – und mit welchem Versicherer die Befragten besonders zufrieden sind – die sogenannten Qualitätsführer.

Bereich Arbeitskraftabsicherung

Doch die BU ist nicht die einzige Möglichkeit der AKS. Aus diesem Grund setzt sich AssCompact in der jährlich durchgeführten AWARD-Studie zum Thema AKS neben der BU auch mit Dread Disease/MultiRisk-Versicherungen sowie der Absicherung von Grundfähigkeiten auseinander. Dazu aber in den nächsten Tagen mehr. Zunächst soll es um die wichtigste Form der Arbeitskraftabsicherung gehen: die BU.

Das sind die BU-Maklerfavoriten

Zuerst zu den harten Zahlen: Da macht der Alte Leipziger wie im Vorjahr niemand den 1. Rang streitig. An sie vermitteln die Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer mit deutlichem Vorsprung das meiste BU-Geschäft. Auf Platz 2 rangiert die Nürnberger, auf Platz 3 die Swiss Life und auf dem 4. Rang der VOLKSWOHL BUND – alle im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Das sind die Maklerfavoriten in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Im Vergleich zum Vorjahr etwas verbessert hat sich die Allianz, die von Platz 6 auf Platz 5 klettert. Die LV 1871 fällt dafür um einen Rang auf den 6. Platz zurück. Der HDI konnte sich gleich um zwei Plätze auf Rang 9 vorarbeiten, während die Basler um zwei Plätze auf Rang 10 zurückfällt. Die Platzierungen sind auch der nebenstehenden Tabelle zu entnehmen.

Das sind die BU-Qualitätsführer

Doch hohe Geschäftsanteile allein lassen noch keine Rückschlüsse auf die Servicequalität der einzelnen Versicherer im Vermittlungsgeschäft zu. Die Gesamtzufriedenheit ergibt sich aus einem Zusammenspiel von insgesamt 14 Leistungskriterien.

Die höchste gewichtete Gesamtzufriedenheit erlangte in der BU die Alte Leipziger. Der Versicherer überzeugt gleich mit einer ganzen Reihe hervorragender Qualitätsmerkmale. Besonders gut schneidet die Alte Leipziger bei der Produktqualität, dem Image und der finanziellen Stabilität ab.

Die zweithöchste gewichtete Gesamtzufriedenheit erlangte die Nürnberger. Der Versicherer punktete insbesondere bei der Produktqualität, seinem Image und den Angebotsunterlagen.

Auf dem 3. Platz rangieren punktgleich die Stuttgarter und Swiss Life. Bei der Stuttgarter goutierten die Befragten das Preis-Leistungs-Verhältnis und die zentrale Vertriebsunterstützung. Swiss Life überzeugt dagegen mit ihrer Produktqualität und der finanziellen Stabilität.

Bei den Maklerfavoriten noch auf Platz 4, rutscht der VOLKSWOHL BUND bei der Bewertung der Servicequalität auf Rang 5 – punktgleich mit Canada Life und uniVersa – ab. Laut Makler-Votum hapert es vor allem an der Abwicklung im Leistungsfall. Auch die Allianz fällt im Vergleich mit der Platzierung bei den Maklerfavoriten zurück. Angebotsrechner und Courtageausgestaltung der Allianz überzeugen die Maklerinnen und Makler weniger.

Empfehlungsbereitschaft der Kollegen

Der Vollständigkeit halber sei noch der sogenannte Net-Promoter-Score (NPS) erwähnt, der ebenfalls im Rahmen der AWARD-Studie erhoben wurde. Dieser Wert beschreibt, wie viele der befragten Maklerinnen und Makler sowie Mehrfachagentinnen und -agenten einem befreundeten Kollegen die Zusammenarbeit mit einem Versicherer ans Herz legen würden. Auch hier schneidet die Alte Leipziger am besten ab. Rund drei Viertel aller Befragten, die die Alte Leipziger bewertet haben, würden einem befreundeten Kollegen eine Zusammenarbeit mit dem Versicherer aus Oberursel im Taunus empfehlen. Dahinter folgen Swiss Life und Nürnberger. (as)

Weiterführende Informationen

Wer die unabhängigen Vermittlerinnen und Vermittler in den Absicherungsformen Grundfähigkeiten und Dread Disease/MultiRisk überzeugen konnte, ist in den kommenden Tagen auf asscompact.de zu lesen. Außerdem wird auf asscompact.de der Frage nachgegangen, wie die Maklerinnen und Makler die Zukunft der BU-Vermittlung einschätzen.

Über die Studie

Die Online-Befragung zur Studie „AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraftabsicherung 2022“ wurde vom 15.03.2022 bis 25.03.2022 durchgeführt. Nach einer Qualitätsprüfung flossen die Stimmen von 453 Vermittlerinnen und Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche in die Stichprobe ein, die ein sehr gutes Abbild der Assekuranz- und Finanzvermittlerinnen und -vermittler hinsichtlich der Alters- und Geschlechtsstruktur darstellt.

Die Studie kann hier kostenpflichtig erworben werden.

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AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraftabsicherung 2022

Wer sind die Maklerfavoriten bei BU/Arbeitskraftabsicherung? Wie steht es um die Zukunft einer BU-Vermittlung? Und: Welche Versicherer erhalten die höchsten Zufriedenheitswerte? Die neue Studie „AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraftabsicherung 2022“ verrät es.

Die Studie präsentiert die Ergebnisse, an welche Versicherer unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler sowie Mehrfachagentinnen und -agenten das meiste Geschäft vermitteln, aber auch, wie es um die Zufriedenheit Befragten mit den Produktanbietern bestellt ist. Außerdem widmet sich die Studie der Frage nach der Zukunft der BU-Vermittlung.

Ansprechpartner

Studienbestellung

Sophia Tannreuther, tannreuther@bbg-gruppe.de, 0921 75758–23

Dr. Mario Kaiser, kaiser@bbg-gruppe.de, 0921 75758–33

Inhalt und Konzeption

Dr. Christian Durchholz, durchholz@bbg-gruppe.de, 0921 75758–35

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Erwerbsunfähigkeit: Diese Versicherer übertreffen die Marktstandards

Nachdem die Tarife der Erwerbsunfähigkeitsversicherung bereits im April von MORGEN & MORGEN unter die Lupe genommen worden sind, hat nun infinma seine Marktstandards für diese Sparte auf den neuesten Stand gebracht. Nicht zuletzt der Anbieterrückgang hat zu Veränderungen der analysierten Qualitätskriterien geführt.

Anfang April hat das Analysehaus MORGEN & MORGEN den relativ überschaubaren Markt der Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (EU) im Rahmen eines aktuellen Ratings genauer unter die Lupe genommen und den Tarifen eine gute Bedingungsqualität bescheinigt (AssCompact berichtete). Nun hat die Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH (infinma) ihre diesbezüglichen Marktstandards für das Jahr 2022 aktualisiert und im Rahmen der Untersuchung „Marktstandards in der EU – Stand 04/2022“ 43 Tarife von 16 Gesellschaften anhand von insgesamt 17 Qualitätskriterien verglichen. Berücksichtigt wurden Produkte, die in Deutschland und Österreich angeboten werden.

Branchendurchschnittswerte werden ermittelt

Bei den infinma-Marktstandards handelt es sich im Vergleich zu anderen Bewertungsverfahren nicht um ein Rating. Die Analyse basiert auf der Erhebung aller zu einem Qualitätskriterium am Markt tatsächlich vorhandenen konkreten Ausprägungen in den Bedingungswerken. Diejenige Ausprägung, die von den Anbietern in ihren Produkten am häufigsten verwendet wird, definiert den jeweiligen Marktstandard im Sinne eines Branchendurchschnittswertes. An die Versicherer und Tarife, die in allen getesteten Kriterien diesen Marktstandard aus Kundensicht mindestens erfüllen oder sogar übertreffen, verleiht infinma dann entsprechende Zertifikate.

21 Tarife von neun Gesellschaften erhalten Auszeichnung

Aktuell erhalten insgesamt 21 Tarife von neun Gesellschaften – Continentale mit sechs Tarifen, Dialog mit vier Tarifen, VOLKSWOHL BUND mit drei Tarifen, MetallRente und Zurich mit jeweils zwei Tarifen sowie Credit Life, EUROPA, Generali und Hannoversche mit jeweils einem Tarif – eine solche Auszeichnung.

Damit haben sich sowohl die Zahl der zertifizierten Tarife als auch diejenige der Anbieter gegenüber dem Vorjahr verringert. Da die Grundfähigkeitsversicherung immer beliebter werde und sich zunehmend verbreite, erhöhe sich nun auch aus dieser Richtung der Qualitätsdruck auf die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, kommentiert infinma-Geschäftsführer Marc Glissmann.

Anpassung des Qualitätskriterienkatalogs

Vor diesem Hintergrund haben sich die infinma-Analysten dafür entschieden, im insgesamt 17 Qualitätskriterien umfassenden Katalog zwei Stück auszutauschen: Die Meldepflicht bei Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit sowie der Leistungszeitpunkt sind in den aktuellen Markstandards nicht mehr vorhanden. Neu in den Kriterienkatalog aufgenommen wurden dafür die Verlängerungsoption und die Leistung einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente als Leistungsauslöser in der EU.

Verlängerungsoption und gesetzliche Erwerbsminderungsrente als EU-Auslöser noch nicht weit verbreitet

Bezüglich des neu aufgenommenen Kriteriums der Verlängerungsoption geben die Analysten Folgendes zu bedenken: In den meisten Fällen kann der EU-Vertrag bis zu einem Endalter von 67 Jahren vereinbart werden, das sich an der Regelaltersrente der gesetzlichen Rentenversicherung orientiert. Da diese Grenze in den letzten Jahren von ursprünglich 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben wurde und die Menschen immer älter würden, wäre es nicht verwunderlich, wenn die nächste Erhöhung des Rentenalters bald stattfinde. Aufgrund dieser Annahme böten mittlerweile einige Versicherer ihren Kunden eine Option, dass sie ihren Vertag im Rahmen der Erhöhung der Rentenversicherung anpassen können. So soll verhindert werden, dass zum Ende des Berufslebens eine Lücke im Versicherungsschutz entsteht. Marktstandard ist die Verlängerungsoption laut infinma allerdings noch nicht: Nur zehn von 43 untersuchten Versicherern bieten sie derzeit an.

Zum neu aufgenommenen Kriterium der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente als EU-Auslöser stellen die Analysten im Rahmen der „Marktstandards in der EU – Stand 04/2022“ fest, dass erst vier Versicherer die Erwerbsunfähigkeit auch als gegeben betrachten, wenn ein Träger der gesetzlichen Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk in der Bundesrepublik Deutschland, dem die versicherte Person als Pflichtmitglied angehört, eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen gewährt. Fünf Versicherer gewähren diese Anerkennung zeitlich eingeschränkt, also beispielsweise ab einem bestimmten Alter oder innerhalb einer entsprechenden Restlaufzeit. Für 34 untersuchte Versicherer ist die gesetzliche Erwerbsminderung bisher noch keine EU-Ursache. Daher gilt auch dieses neu aufgenommene Qualitätskriterium derzeit nicht als Marktstandard.

„Auf der einen Seite ist es verständlich, wenn Versicherer sich bei der Definition des Leistungsfalls nur ungern an gesetzliche Regelungen anlehnen, die sie selber nicht beeinflussen können. Auf der anderen Seite ist es für Vermittler und Kunden unverständlich, wenn die ohnehin sehr hohen Hürden der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente nicht für einen positiven Leistungsentscheid des privaten Versicherers ausreichen sollen“, sieht infinma-Geschäftsführer Dr. Jörg Schulz noch Verbesserungspotenzial bei zahlreichen Anbietern. (ad)

Weitere Informationen zu den Marktstandards in der EU gibt es hier.

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Münchener Verein erweitert Leistungen in Handwerker-BU

Die Deutsche Handwerker BerufsunfähigkeitsVersicherung des Münchener Verein, die in den Produktvarianten „Premium“ und „Aktiv“ erhältlich ist, hat an wichtigen Stellschrauben Verbesserungen erfahren. So gibt es nun eine Wechsel-Option und mehr Unterstützung im Leistungsfall.

Die Münchener Verein Versicherungsgruppe hat ihre Deutsche Handwerker BerufsunfähigkeitsVersicherung an wichtigen Stellschrauben weiter verbessert. Das Produkt wird weiterhin in den zwei Produktvarianten „Premium“ und „Aktiv“ angeboten. Neu ist aber insbesondere die Wechsel-Option. Kunden, die mit der Aktiv-Variante einsteigen, können in den ersten drei Jahren ohne erneute Gesundheitsprüfung bis zum Alter von 40 Jahren auf den Premiumschutz wechseln. Die Beitrags- und Versicherungsdauer sowie die Rentenhöhe bleiben dabei gleich.

Verbesserte Versicherungsbedingungen

Unverändert bestehen bleiben auch der 10%-ige Existenzgründerrabatt in den ersten drei Jahren und die Einmalleistung bei Arbeitsunfall. Die Versicherungsbedingungen wurden aber in wesentlichen Punkten verbessert. Wenn ein Kunde berufsunfähig wird und die Berufsunfähigkeitsrente erhält, muss er nicht melden, wenn es ihm wieder besser geht. Die Prüfung ist alleinige Aufgabe des Münchener Verein. Auch die Bedingung bei Pflegebedürftigkeit hat sich verbessert: Die versicherte pflegebedürftige Person gilt bereits bei einem von drei Kriterien als berufsunfähig.

Leistungsentscheidung innerhalb von acht Arbeitstagen

Zudem gibt es im Leistungsfall mehr Unterstützung: Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, fällt die Leistungsentscheidung innerhalb von acht Arbeitstagen. Alle Versicherten mit Premiumschutz erhalten außerdem ein zusätzliches Angebot zur Rehabilitation und Reintegration. Ein medizinisch-berufskundlicher Beratungs- und Reintegrationsdienst berät als Kooperationspartner Versicherte und ihre Familien im Leistungsfall und begleitet sie auf Wunsch während des gesamten Reha-Prozesses.

Erhöhung der BU-Rente bei besonderen Anlässen

Des Weiteren kann die BU-Rente bei bestimmten Anlässen wie Heirat oder Geburt ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Das ist jetzt bis zu zwölf Monate nach Eintritt des Ereignisses möglich. Bei einer Beitragspause besteht vollständiger Versicherungsschutz, Stundungszinsen fallen weg. (ad)

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BIOMEXKON mit Neuauflage 2022

2022 findet wieder der Biometrie-Expertenkongress BIOMEXKON in Frankfurt am Main statt. Im AssCompact-Interview erläutert Anwalt Björn Thorben M. Jöhnke Konzept, Themen und Programm der Veranstaltung.

Interview mit Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte
 
Was ist die BIOMEXKON?

Die BIOMEXKON ist ein Fachkongress, der seit 2018 alle zwei Jahre stattfindet. Die Besonderheit liegt darin, dass dieser Biometrie-Kongress sich an ein ausgewähltes Fachpublikum richtet und von Experten veranstaltet und begleitet wird, die im Rahmen von Vorträgen, Workshops und Podiumsdiskussionen zusammen mit namhaften Biometrie-Versicherern den Vermittlern an zwei Tagen zur Verfügung stehen.

Welche Themen stehen bei der BIOMEXKON im Mittelpunkt?

Grundsätzlich steht das Thema „Arbeitskraftabsicherung“ im Mittelpunkt. Doch es gibt noch viele andere Themen, die man bei Fragen zur Arbeitskraftabsicherung mit einbeziehen muss. Dazu gehören zum Beispiel Vertriebsansätze für den modernen Biometrie-Vertrieb, Best-Practice-Einblicke in erfolgreiche Vertriebskonzepte zur Biometrie, Einblicke in aktuelle Leistungsfälle, Rechtsprechung zur Biometrie und Beraterhaftung sowie Marktüberblicke: Wo stehen wir gerade in der Arbeitskraftabsicherung? Was gibt es für Optionen und Alternativen?

Für welche Zielgruppen ist die Veranstaltung interessant?

Die Veranstaltung richtet sich sowohl an interessierte und versierte Versicherungsvermittler, die ihren Beratungsschwerpunkt zumindest auch im Bereich der Arbeitskraftabsicherung haben und/oder haben wollen, als auch an Vermittler, die sich in diesem Bereich fortbilden wollen.

Welches Programm erwartet die Besucherinnen und Besucher vor Ort?

Die Teilnehmer erwarten spannende Workshops in Kleingruppen, Podiumsdiskussionen zwischen den Entscheidern der Versicherer und den Biometrie-Experten, ein interaktiver Austausch mit den Experten und Entscheidern führender Biometrie-Versicherer und Marktprofis – das Ganze über zwei Tage. Darüber hinaus stehen die Biometrie-Experten den Teilnehmern auch parallel zum Kongress-Programm für Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Welche Chancen bietet eine Teilnahme für Vermittlerinnen und Vermittler?

Die Teilnehmer werden von den Biometrie-Experten an den zwei Kongress-Tagen durch spannende Themen geführt. Es werden beispielsweise praxistaugliche Fragen besprochen: Wie treffe ich die richtige Produktauswahl als Vermittler? Wie vermarkte ich meine Dienstleistung online? Wie kann ich zu einer Biometrie-Absicherung verständlich und haftungssicher beraten? Welche Herausforderungen ergeben sich im Leistungsfall? Was müsste sich ändern, um mehr Menschen gegen biometrische Risiken abzusichern (speziell: Arbeitskraftabsicherung)? Welche Haftungsfragen ergeben sich bei der Vermittlung von Biometrie-Produkten für den Vermittler? All diese Themen sollen den Vermittlern in der Vertriebspraxis helfen, die richtigen Produkte für den entsprechenden Kunden zu finden und dabei möglichst haftungssicher zu beraten.

Wie bereichert die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow die Veranstaltung?

Wir übernehmen bei den Biometrie-Kongressen mit unseren Fachanwälten für Versicherungsrecht den Themenbereich der „Aktuellen Rechtsprechung“ und beleuchten dabei wichtige gerichtliche Entscheidungen sowohl zur Biometrie als auch in Bezug auf die Haftung des Versicherungsvermittlers. Unser Ziel ist es dabei, aktuelle Entscheidungen für die Vermittlerschaft verständlich aufzubereiten, damit diese aus Fehlern anderer Vermittler lernen und „rechtlich gestärkt“ in die Biometrie-Beratung gehen kann.

Wie können sich interessierte Vermittler anmelden?

Über die Website https://biomexkon.de/ besteht eine Anmeldemöglichkeit. Die Teilnehmerplätze sind jedoch limitiert, sodass man sich zeitnah anmelden sollte.

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Ein Interview mit
Björn Thorben M. Jöhnke

BU-Stabilitätsrating: Branche zeigt sich stark, aber unter Margendruck

Vier Unternehmen erhalten im aktuellen map-report 923 – „Stabilitätsrating der Berufsunfähigkeitsversicherer“ die Höchstwertung. Doch neben hoher Qualität und Stabilität konstatieren die Analysten auch weiterhin aggressive Preiskalkulationen und kaum steigende Tendenzen was die Prämien betrifft.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nimmt zweifelsohne eine wichtige gesellschaftliche Rolle bei der Absicherung der Arbeitskraft ein. Nicht zuletzt deshalb ist neben der Qualität der angebotenen Produkte auch deren langfristige Stabilität ein sehr wichtiges Kriterium. Im aktuellen BU-Stabilitätsrating von map report, das in diesem Jahr in seine dritte Runde geht, achten die Analysten der Franke und Bornberg Research GmbH daher nicht nur auf den bisherigen Geschäftsverlauf, sondern es werden auch Parameter berücksichtigt, die einen Ausblick auf die zukünftige Stabilität des BU-Geschäfts erlauben.

Untersuchungskriterien Beitrag, Stabilität und Finanzstärke

Das Untersuchungskriterium „Beitrag“ betrachtet Kalkulation, Dynamik und Scoring eines BU-Produkts, im Kriterium „Stabilität“ werden die BU-Überschüsse der Versicherer und deren Stabilität angeschaut. Sie stehen zusammen mit der hier ebenfalls näher betrachteten Schadenquote im Zentrum der Untersuchung und haben mit etwas über 30% die höchste Gewichtung und somit den größten Anteil am Endergebnis. Das Kriterium „Finanzstärke“ widmet sich den durchschnittlichen Unternehmenskennzahlen der Anbietergesellschaften aus den Jahren 2016 bis 2020. Konkret werden ein Dutzend Unternehmenskennzahlen bewertet. Fünf Gesellschaften erreichen in diesem Kriterium dem aktuellen BU-Stabilitätsrating zufolge mindestens 85%, weitere 14 mindestens 75%. Die Bilanzwertung kann die Allianz mit erreichten 91,3% für sich entscheiden. Die bilanzielle Stärke muss dabei aber nicht zwangsweise größenabhängig sein, wie die Analysten betonen: Die Silbermedaille in Sachen Finanzstärke geht an die Hannoversche, Bronze an die EUROPA. Nach verdienten Bruttobeiträgen 2020 landen diese beiden Versicherer auf den Plätzen 24 und 42 und kommen auf Marktanteile von 1,1% bzw. 0,4%.

Das BU-Stabilitätsrating ermittelt für jedes genannte Wertungskriterium eine Kennzahl im Bereich zwischen 0 und 100 (100 = Maximalerfüllung) als Maßstab für die Fähigkeit eines Unternehmens, sein BU-Geschäft langfristig stabil betreiben zu können. Die Ergebnisse der Teilbereiche werden dann gewichtet und zu einem Gesamtindex zusammengeführt.

LV 1871, Hannoversche, VOLKSWOHL BUND und Allianz erhalten Höchstbewertung

Aktuell erhalten 42 Gesellschaften eine Gesamtbewertung. Davon erreichen vier Anbieter die Höchstbewertung mmm+, es sind LV 1871 (91,6%), Hannoversche (87,5%), VOLKSWOHL BUND (85,9%) und Allianz (85,2%). 25 Versicherer erhalten die zweithöchste Bewertung mmm, sieben bekommen ein mm und zwei noch ein m. An 21 Versicherer konnten nur Teilbewertungen vergeben werden, weil wesentliche Daten nicht verfügbar waren.

Die vier Versicherer Nürnberger, Generali, ERGO Vorsorge und HDI hingegen stellten sich dem umfangreicheren BU-Unternehmensrating von Franke und Bornberg, in dessen Rahmen auch Einblick in interne Kennzahlen und Prozesse genommen wird. Alle vier erreichen hier die Höchstnote FFF+ mit Gesamtwertungen zwischen 85,3 und 86,3%.

Weiterhin aggressive Kalkulation

Dem aktuellen BU-Stabilitätsrating des map report zufolge stellen die BU-Versicherer zwar ihre Stärke und hohe Qualität unter Beweis, allerdings stehen sie auch unter einem starken Margendruck. Die Analyse der Prämiengestaltung zeigt, dass im Markt weiterhin sehr aggressiv kalkuliert wird. Die jeweilige Durchschnittsprämie wird um bis zu ca. 40% unterschritten. Dies sei, so die Analysten des map report, nicht allein mit einer strengen Risikoselektion zu rechtfertigen. Es zeige deutliche Tendenzen einer Unterkalkulation. Auch die immer weiter zunehmende Unterteilung der Berufsgruppen stütze diesen Trend.

Keine steigenden Tendenzen bei den Prämien zu beobachten

So zeigten sich im Zeitverlauf trotz wiederholter Senkungen des Rechnungszinses kaum steigende Tendenzen bei den Prämien: Im ersten BU-Stabilitätsrating aus dem Jahr 2015 habe die durchschnittliche Bruttoprämie für die Beispielrechnung des Bankkaufmanns bei 107,99 Euro gelegen, für den Maschinenbauingenieur bei 103,34 Euro und für den Tischler bei 228,94 Euro. Für die gleichen Musterkunden betragen die durchschnittlichen Brutto-Monatsbeiträge im Jahr 2022 dem Rating zufolge 121,94 Euro für den Bankkaufmann, 98,57 Euro für den Ingenieur und 238,25 Euro für den Tischler. Auch bei den Nettoprämien zeigt sich dieses Bild: Für den Banker stieg der Beitrag von 75,19 Euro auf 85,86 Euro. Beim Ingenieur hingegen fiel die Prämie von 69,97 Euro auf 64,75 Euro, der Beitrag des Tischlers erhöhte sich marginal von 162,86 Euro auf 164,25 Euro. Michael Franke, Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH, sieht diese Entwicklung skeptisch: „Bei den günstigen Berufsgruppen wird weiterhin verstärkt selektiert, um immer noch ein bisschen billiger zu sein als der Wettbewerb. Ob diese Rechnung langfristig aufgehen kann, ist fraglich. Sind doch gerade diese Berufe von dem Anstieg psychischer Gesundheitsprobleme betroffen.“

BU-auslösende Faktoren verschieben sich

Die Berufsunfähigkeit sei ein noch immer vielfach unterschätztes Risiko, das sich auch in Zeiten der Digitalisierung und automatisierten Arbeitsprozesse auf hohem Niveau halte. Denn mit sich ändernden Arbeitsbedingungen verschwinde das BU-Risiko nicht, sondern es käme eben immer wieder zu Verschiebungen bei den BU-auslösenden Faktoren. Dies sollten Versicherungsnehmer, Vermittler und Produktanbieter gleichermaßen im Fokus haben, so die map-report-Analysten. Zudem gewinne die Absicherung der Arbeitskraft angesichts steigender Erwerbstätigkeit – zum Jahresende 2022 gab es rund 45 Millionen Erwerbstätige mit Wohnsitz in Deutschland – zunehmend an Gewicht.

Der map-report 923 – „Stabilitätsrating der Berufsunfähigkeitsversicherer“ kann hier bestellt werden. (ad)

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Erwerbsunfähigkeitsabsicherung: Diese Tarife sind top

Zwar gibt es derzeit am Markt nur wenige Produkte zur Absicherung von Erwerbsunfähigkeit. Die vorhandenen weisen jedoch ein hohes Niveau auf, wie das Analysehaus MORGEN & MORGEN in seinem aktuellen Rating feststellt. Ein Grund für den Qualitätsanstieg ist auch in der Anpassung der Bewertungskriterien zu finden.

<p>Der Markt der Erwerbsunfähigkeitsabsicherung (EU) zeigt sich auch in diesem Jahr erneut zurückhaltend und bleibt überschaubar klein. Die Tarife an sich sind dafür aber von sehr guter Bedingungsqualität. Das stellt das Analysehaus MORGEN & MORGEN im Rahmen seines aktuellen „M&M Rating Erwerbsunfähigkeit“ bei der Beurteilung von insgesamt 17 EU-Tarifen fest. </p><h5>Dieses Jahr keine schwache oder sehr schwache Beurteilung</h5><p>Zehn Tarife erhalten darin die Top-Bewertung von fünf Sternen („ausgezeichnet“). Sie kommen von AXA, Continentale, DBV, Dialog, EUROPA, MetallRente Swiss Life, VOLKSWOHL BUND und Zurich. Im Vorjahresrating war die Bestplatzierung nur einem einzigen Tarif gelungen. Drei Tarife im aktuellen Rating sind mit einer Vier-Sterne-Bewertung „sehr gut“, sie kommen aus den Häusern Hannoversche, INTER und MetallRente Swiss Life. Vier Tarife erhalten mit drei Sternen noch das Prädikat „durchschnittlich“. Es sind Tarife von Credit Life, INTER, MetallRente SwissLife und WWK. Als „schwach“ oder „sehr schwach“ sehen die Analysten in diesem Jahr keinen der EU-Tarife an. </p><h5>Kundenfreundlichkeit und Eindeutigkeit der Aussagen im Fokus</h5><p>Seit 2019 analysiert MORGEN & MORGEN die Bedingungen der EU-Versicherer bereits. Die Bedingungsanalyse besteht aus 45 Fragen, wovon 24 für das Rating relevant sind, die übrigen werden nachrichtlich ausgewiesen. Die ratingrelevanten Fragen beurteilen Sachverhalte und Produkteigenschaften, die die M&M-Analysten als wesentlich für die Bedingungsqualität eines Produkts betrachten. Klar im Fokus stehen hier laut M&M die Kundenfreundlichkeit und die Eindeutigkeit der Aussagen im Bedingungswerk.</p><h5>Bewertungsverfahren an Marktentwicklung angepasst</h5><p>Um der Marktentwicklung Rechnung zu tragen, wurde Im aktuellen Jahrgang des M&M Ratings Erwerbsunfähigkeit ein Ratingkriterium angepasst: „Das Benchmarking hat gezeigt, dass eines der in 2019 angesetzten Kriterien über die Jahre hinweg nur von einem Anbieter erfüllt wurde“, erklärt Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse bei MORGEN & MORGEN, und ergänzt „um den Markt realistisch zu spiegeln und erstklassige Angebote zugänglicher zu machen, setzen wir es nun nicht mehr als Hürde für die Top-Bewertung an.“ Seit Bewertungsbeginn bietet ausschließlich die MetallRente als Versorgungswerk der Tarifvertragsparteien IG Metall und Gesamtmetall einen Tarif an, der eine Erwerbsunfähigkeitsrente in Anlehnung an die gesetzliche Definition nicht nur bei voller, sondern auch bei teilweiser Erwerbsminderungsrente leistet. Dieser Tarif ist daher nur Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie zugänglich, was einen weiteren Grund für die Anpassung im Bewertungsverfahren darstellt. Das Mindestkriterium entfällt nun als Voraussetzung für eine Fünf-Sterne-Bewertung. Ab einer Bewertung von vier Sternen muss das Kriterium aber weiterhin teilweise erfüllt sein. </p><p>Laut den M&M-Analysten macht sich die Anpassung dieses Kriteriums im aktuellen Rating nun wie das Zünglein an der Waage bemerkbar, denn die meisten Vier-Sterne-Tarife konnten nun die Hürde für die fünf Sterne nehmen. „Mit knapp zwei Drittel top bewerteter Tarife zeigt sich das Angebot in der Erwerbsunfähigkeit auf einem sehr hohen Bedingungsniveau“, zieht Ludwig Bilanz.</p><h5>M&M: EU als einzige „echte Alternative“ zur BU</h5><p>Im Zusammenhang mit dem „M&M Rating Erwerbsunfähigkeit“ gibt MORGEN & MORGEN zu bedenken, dass vielen Versicherungsnehmern im Rahmen der Arbeitskraftabsicherung der Zugang zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), die als „höchste Absicherungsform“ gilt, verwehrt ist. Grund dafür sind meist die zu hohen Beiträge aufgrund von körperlicher Tätigkeit im ausgeübten Beruf. </p><p>Alternativen zur BU gibt es einige, wie die M&M-Analysten betonen. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sei aber neben der BU die einzige Möglichkeit, die eigene Arbeitskraft wirklich abzusichern. Denn ausschließlich sie verknüpfe auch abstrakt eine gesundheitliche Beeinträchtigung mit der Möglichkeit, ein Erwerbseinkommen zu erzielen. Andere Absicherungsprodukte bildeten diese Verknüpfung nicht ab. Die Erwerbsunfähigkeitsabsicherung sei, so MORGEN & MORGEN, als einzige echte Alternative zur BU weit unterschätzt. Auch wenn der Markt sehr überschaubar sei, halten es die M&M-Analysten jedoch für ein wichtiges Signal in Sachen Vermittlung, dass die wenigen Tarife sehr gut seien, wie das aktuelle Rating zeige. (ad)</p><p>Weitere Informationen zum aktuellen „M&M Rating Erwerbsunfähigkeit“ gibt es <a href="https://www.morgenundmorgen.com/service/ratings/erwerbsunfaehigkeit&quot; target="_blank" >hier</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © MQ-Illustrations – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/8224FF52-5E57-4652-A333-0E4DD42A4A89"></div>

 

BU bei Schmerzen mit somatischen und psychischen Faktoren

In einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit auch auf der Diagnose einer chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren beruhen. Das hat das OLG Frankfurt am Main einem Kläger zugestanden, der Simulationsvorwürfen ausgesetzt war.

Ein als Flugzeugabfertiger tätiger Arbeitnehmer hatte eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgeschlossen, bevor sein Arbeitsverhältnis wegen zunehmender gesundheitlicher Beschwerden mit einem Aufhebungsvertrag endete. Die Versicherung lehnte Leistungen aus der Berufungsunfähigkeitsversicherung für ihn aber ab. Das Landgericht hat die Klage auf Leistung nach Einholung einer Vielzahl von Gutachten zurückgewiesen: Es sei keine eine Berufsunfähigkeit begründende somatische oder psychische Erkrankung festzustellen. Die vom Arbeitnehmer angeführten Beschwerden entsprächen nicht den objektiven Befunden. Auf psychiatrischem Gebiet sei offengeblieben, ob ein bewusstseinsnaher, willentlicher Prozess vorliege oder aber unbewusste Mechanismen die Schmerzverarbeitung bestimmten.

OLG holt internistisch-rheumatologisches Gutachten ein

Die hiergegen eingelegte Berufung des Flugzeugabfertigers hatte vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) Erfolg. Das Gericht verurteilte die beklagte Versicherung zur Leistung aus der abgeschlossenen BU. Das OLG hat für seine Entscheidung ein internistisch-rheumatologisches Gutachten eingeholt. Nach aufwendiger Diagnostik seien zwar sowohl eine rheumatische Erkrankung als auch eine Fibromyalgie ausgeschlossen worden. Es seien vom Sachverständigen aber auf somatischem Gebiet objektiv nachweisbare Beeinträchtigungen in einem Umfang von 40% festgestellt worden (u. a. arthrotische Veränderungen an den Fingern sowie am Daumensattelgrundgelenk). Hieran anknüpfend sei der Sachverständige für psychosomatische Medizin zu der überzeugenden Feststellung einer „chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren“ gelangt, die zu Leistungseinbußen von deutlich mehr als 50% im zuletzt ausgeübten Beruf des Flugzeugabfertigers führten.

Unterschied zwischen chronischer Schmerzstörung mit und ohne somatische und psychische Faktoren

Im Gegensatz zur „chronischen Schmerzstörung“, die allein in erster Instanz als Diagnose diskutiert worden sei, setze die Diagnose einer „chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren“ nicht die Feststellung eines psychischen Konflikts oder einer psychosozialen Belastungssituation voraus. Die Diagnose der „chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren“ sei erst im Jahr 2009 in den Diagnoseschlüssel (ICD-10) eingeführt worden, da häufig ein psychischer Konflikt oder eine psychosoziale Belastungsstörung lediglich nicht eruierbar seien, hierdurch jedoch die Diagnosestellung gefährdet sei. Dies zeige auch der vorliegende Fall nachdrücklich auf. Der Arbeitnehmer sei im konkreten Fall Simulationsvorwürfen ausgesetzt gewesen. Diese hätten jedoch nach umfangreicher Diagnostik durch den Sachverständigen als erfahrenem Facharzt für Psychosomatik überzeugend ausgeräumt werden können.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die beklagte Versicherung kann mit der Nichtzulassungsbeschwerde die Zulassung der Revision beim BGH begehren. (ad)

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 23.02.2022 – 7 U 199/12

Lesen Sie auch: BU: Ist eine rückwirkend befristete Anerkenntnis zulässig?

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BU: Ist eine rückwirkend befristete Anerkenntnis zulässig?

Was passiert im Falle einer Berufsunfähigkeit in der Vergangenheit? Ist dann eine rückwirkend befristete Anerkenntnis durch den Versicherer rechtens? Exklusiv für AssCompact erläutert Rechtsanwalt Bernhard Robert Gramlich diese Rechtsfrage anhand eines aktuellen BGH-Urteils.

Bei der Streitfrage, die der Bundesgerichtshof (BGH) zu klären hatte, handelte es sich um Sachverhalte, in denen der Versicherer im Rahmen der Erstprüfung feststellt, dass die versicherte Person in der Vergangenheit zwar bedingungsgemäß berufsunfähig geworden war, zum Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungsprüfung die Berufsunfähigkeit aber bereits wieder entfallen ist. Statt also eine eigentlich gebotene unbefristete Anerkenntnis abzugeben und gleichzeitig die Leistungseinstellung zu erklären, mit der Folge dass sich die Beweislast zuungunsten des Versicherers dreht – sogenannte „uno-actu-Entscheidung“ –, wurde sehr oft durch die Versicherungen eine sogenannte rückwirkend befristete Anerkenntnis ausgesprochen (siehe hier der Beitrag: „Sind rückwirkend befristete Anerkenntnisse durch Versicherungen zulässig?“).

Sind rückwirkende Befristungen durch Versicherung nun unzulässig?

Der BGH hat in seinem Urteil vom 23.02.2022 allerdings entschieden, dass der Versicherer in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine befristete Anerkenntnis nicht rückwirkend für einen abgeschlossenen Zeitraum abgeben darf (Az. IV ZR 101/20). Zwar ist in den meisten Berufsunfähigkeitsversicherungsverträgen und in § 173 Abs. 2 VVG vorgesehen, dass der Versicherer im Rahmen der Leistungsprüfung einmalig für einen bestimmten Zeitraum – in der Regel bis zu zwölf Monate – eine befristete Anerkenntnis aussprechen darf, wenn es hierfür einen sachlichen Grund gibt. Allerdings bezieht sich die gesetzliche Regelung des § 173 Abs. 2 VVG nur auf solche Befristungen, die sich in die Zukunft erstrecken, da eine zeitlich befristete Anerkenntnis ein Element der Ungewissheit über den Eintritt des Versicherungsfalles und die Leistungspflicht des Versicherers voraussetzt. Dies hat der BGH in seiner Entscheidung erneut bestätigt, aber nunmehr ausdrücklich geurteilt, dass deswegen rückwirkende Befristungen für einen abgeschlossenen Zeitraum gerade nicht zulässig und daher unwirksam sind.

Versicherungen dürfen Versicherungsbedingungen nicht umgehen!

Ferner stellt der BGH in seinem Urteil erneut klar, dass nach seiner ständigen Rechtsprechung der Berufsunfähigkeitsversicherer an die eine Leistungseinstellung regelnden Versicherungsbedingungen gebunden ist; und das selbst dann, wenn er beim Wegfall der zunächst eingetretenen Berufsunfähigkeit kein Leistungsanerkenntnis abgegeben hat. Der Versicherer darf also seine Versicherungsbedingungen nicht einfach umgehen, indem er nach Wegfall der Berufsunfähigkeit eine rückwirkend befristete Anerkenntnis abgibt.

Was sind die rechtlichen Konsequenzen der unzulässigen Befristungen?

Folge der unzulässigen Rückwirkung der Anerkenntnis ist, dass die Anerkenntnis als unbefristet abgegeben gilt, sodass sich die Beendigung der Leistungspflicht des Versicherers nach den Regelungen des Nachprüfungsverfahrens richtet. Es ist entsprechend zu prüfen, ob die Mitteilung der rückwirkenden Befristung die strengen formellen und inhaltlichen Anforderungen einer Einstellungsmitteilung erfüllt. Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, kann die unwirksame rückwirkende Befristung der Anerkenntnis in eine Einstellungsmitteilung umgedeutet werden, sodass die Leistungspflicht des Versicherers mit dem Ablauf des dritten Monats nach Zugang dieser Einstellungsmitteilung endet. Erfüllt die Mitteilung der rückwirkenden Befristung die strengen formellen und inhaltlichen Anforderungen einer Einstellungsmitteilung jedoch nicht, was erfahrungsgemäß meist der Fall ist, gilt die unbefristete Leistungspflicht des Versicherers fort, bis er ein neues Nachprüfungsverfahren einschließlich einer erneuten Einstellungsmitteilung einleitet.

Was ist betroffenen Versicherten nun zu raten?

Festzuhalten ist, dass viele Berufsunfähigkeitsversicherungen derartige Leistungsentscheidungen, also rückwirkend befristete Anerkenntnisse, ausgesprochen haben. Diese sind durch die nunmehr abschließende Entscheidung des BGH unzulässig geworden, da die Befristung unwirksam ist. Versicherte könnten damit im Einzelfall noch weitere Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag geltend machen, obwohl das Regulierungsverfahren der Versicherungen bereits abgeschlossen ist. Denn in den meisten Fällen dürften Versicherungen keine Leistungsentscheidung bzw. Leistungseinstellung getroffen und formuliert haben, die den rechtlichen Anforderungen des BGH gerecht werden. Aus diesem Grunde sollten Versicherte zwingend die Leistungsentscheidungen der Berufsunfähigkeitsversicherungen anwaltlich überprüfen lassen, damit gegebenenfalls noch weitere Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag geltend gemacht werden können. Hierbei wären sogar zumindest noch einige Monate mehr an Leistungen aus dem Versicherungsvertrag denkbar. Bei formellen Fehlern der Änderungsmitteilung der Versicherungen möglicherweise sogar unbefristete Leistungen aus dem Versicherungsvertrag.

Über den Autor

Rechtsanwalt Bernhard Robert Gramlich ist Fachanwalt für Versicherungsrecht & Verkehrsrecht bei der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

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Bayerische: DU für Soldaten

Die Bayerische lanciert eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten. Geboten werden z. B. Nachversicherungsoptionen, Verlängerungsgarantie und Neueinstufung des Berufs bei Ausscheiden aus dem Dienst.

<p>Die Bayerische bietet nun eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten und Soldatinnen an. Mit der „BU-PROTECT Bundeswehr“ ergänzt die Bayerische eine Konsortiallösung von 1962 mit einer eigenständigen DU-Versicherung. Seit 1962 gibt es diese Konsortiallösung im Rahmen des Bundeswehrrahmenvertrages für den Fall der Dienstunfähigkeit (DU), an der auch die Bayerische als Konsorte beteiligt ist. </p><h5>Das ist der Tarif</h5><p>Neben einer echten DU-Klausel für Soldaten sichert der Tarif z. B. auch Auslandseinsätze ab, bietet Nachversicherungsoptionen, keine Reduzierung der versicherten Rente bei Ernennung zum Berufssoldaten, Verlängerungsgarantie und Neueinstufung des Berufs bei Ausscheiden aus der Bundeswehr, Fortbestehen der Soldatenklausel bei Wiedereinstieg. Für Soldaten, die nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr Beamte werden, gibt es außerdem eine echte Beamtenklausel. Diese Versicherungslösung stellt die Bayerische allen Vermittlerinnen und Vermittlern zur Verfügung. </p><h5>Bedarf sehr hoch</h5><p>„Der Bedarf an einer privaten Einkommensabsicherung ist bei allen Soldatinnen und Soldaten sehr hoch. Der Versicherungsmarkt im Allgemeinen bietet verschiedene Absicherungsmöglichkeiten an. Mangels bedarfsgerechter Produkte werden häufig ungeeignete Versicherungslösungen angeboten. Die spezielle Soldaten-DU erfordert nicht nur ein auf die Zielgruppe abgestimmtes Produkt, sondern auch eine spezialisierte Beratung“, erklärt Martin Gräfer, Vorstand der Bayerischen.</p><h5>Versorgungslücken schließen</h5><p>Die DU der Bayerischen setzt bei einer Versorgungslücke an, die beispielsweise Zeitsoldaten und teilweise auch Berufssoldaten betrifft. Bei Dienstunfähigkeit wird ein Zeitsoldat aus der Bundeswehr entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Hier kann es eine Lücke in der Versorgung geben. Bei Berufssoldaten kann in solch einem Fall ebenfalls eine Differenz zu den laufenden Bezügen entstehen. (lg)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © filmbildfabrik – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/6DE7EF98-7B08-46EC-8992-6ED0CF17163B"></div>