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BU

HDI überarbeitet BU-Versicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung EGO aus dem Haus der HDI wurde einer grundlegenden Überarbeitung unterzogen. Von einigen Ergänzungen profitieren insbesondere Ärzte, Selbstständige sowie IT- und Kammerberufe. Außerdem ist künftig auch eine BU-Absicherung für Schüler ab zehn Jahren möglich.

Die HDI Lebensversicherung AG hat Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) EGO grundlegend überarbeitet. Die wichtigste Neuerung: Projektleitung wird Personalführung gleichgestellt, möglich macht dies ein neues Scoring. Der Kunde wird ab sofort in der Risikogruppe eingestuft, die optimal zu seinem Berufsbild passt. Dadurch profitiert er vielfach von einem günstigeren Beitrag.

Zudem wurden weitere Ergänzungen in den BU-Schutz EGO integriert. Davon profitieren insbesondere die Kernzielgruppen Ärzte, Selbstständige sowie IT- und Kammerberufe. Zum Beispiel verzichtet HDI bei Ein-Arzt-Praxen unabhängig von der Mitarbeiterzahl auf Umorganisation. Viele Mediziner beteiligen sich an humanitären Einsätzen. Auch dabei ist ab jetzt eine Absicherung ohne Wenn und Aber gewährleistet. Ein weiterer wichtiger Aspekt für Mediziner ist auch die Erweiterung der Infektionsklausel. HDI leistet ab sofort auch bei einem teilweisen Tätigkeitsverbot.

Absicherung für Schüler ab zehn Jahren möglich

Künftig ist auch die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit für Schüler ab zehn Jahren möglich. Außerdem hat HDI für Kunden mit schweren Krebserkrankungen die Nachweispflicht für eine sofortige befristete Anerkennung für garantiert 15 Monate vereinfacht. (ad)

Bild: © DOC RABE Media – stock.adobe.com

 

Einkommensvorsorge als Wachstumstreiber im bAV-Geschäft

Rund um die betriebliche Versorgung rückt zunehmend auch das Thema Einkommensvorsorge ins Blickfeld. Für Arbeitnehmer, denen die Absicherung ihrer körperlichen und geistigen Fähigkeiten wichtig ist, bietet jetzt die Grundfähigkeitsabsicherung im Rahmen der bAV eine weitere Option mit einigen Vorteilen.

Von Marcel Basedow, Leiter des Maklervertriebs Süd bei der Allianz Lebensversicherungs-AG

Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung bei Erwerbsminderung sind überschaubar. Außerdem ist diese Rente nicht ohne Weiteres zu bekommen – nur wer weniger als sechs Stunden am Tag einer beliebigen Tätigkeit nachgehen kann, kann überhaupt eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. Für die volle Erwerbsminderungsrente sind es sogar weniger als drei Stunden. Der zuletzt ausgeübte Beruf spielt dabei keine Rolle, denn bei der Erwerbsminderungsrente ist nur der Gesundheitszustand relevant, nicht der ausgeübte Beruf. So ist eine Verweisung auf alle Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt möglich.

Erwerbsminderungsrente zu gering

Hinzu kommt, dass von den Anträgen auf Erwerbsminderungsrente, die pro Jahr bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eingehen, im Durchschnitt etwa die Hälfte abgelehnt wird. Nur jeder zweite Antrag erfüllt also die Voraussetzungen für diese Rente, die sich im Durchschnitt auf monatlich 789 Euro beläuft, wie Zahlen der DRV zum Stichtag 31.12.2018 für die alten Bundesländer zeigen. Somit fällt die Rente viel zu gering aus, um den Lebensstandard vor der Erwerbsminderung zu halten.

Die Leistung aus der gesetzlichen Einkommensvorsorge ist also zu niedrig und schwer zu bekommen. Bei der privaten Einkommensvorsorge hingegen sind zum einen abweichende Kriterien vorgesehen: Als berufsunfähig nach der Definition von privaten Lebensversicherern gelten die Versicherten, die aus gesundheitlichen Gründen während der Versicherungsdauer mindestens zu 50% berufsunfähig sind, das heißt ihren aktuellen Beruf nicht mehr ausüben können. Zum anderen kann die Höhe der Absicherung im Grundsatz nach den jeweiligen individuellen Bedürfnissen gewählt werden. Somit ist in der privaten Einkommensvorsorge im Gegensatz zur gesetzlichen eine Absicherung des bisherigen Lebensstandards möglich.

Private Einkommensvorsorge

Der Beratungsansatz zur Einkommensvorsorge bei Allianz Leben geht noch einen Schritt weiter: Personen, die überwiegend eine Bürotätigkeit ausüben und denen die Absicherung einer konkreten Tätigkeit wichtig ist, finden sich nach wie vor am ehesten in der Berufsunfähigkeitsvorsorge der Allianz wieder. Personen allerdings, die überwiegend körperlich tätig oder auf Mobilität angewiesen sind, haben im Zweifelsfall einen anderen Absicherungswunsch: Sie möchten gegen die finanziellen Folgen abgesichert sein, die eintreten, wenn ihre körperlichen oder geistigen Fähigkeiten beeinträchtigt sind. Die Allianz KörperSchutzPolice (KSP) soll genau diese Personengruppe ansprechen und deckt als Grundfähigkeitsversicherung die wichtigsten Risiken von körperlich tätigen Personen ab.

Die Grundfähigkeitsabsicherung im Rahmen einer bAV

Die Einkommensvorsorge kann grundsätzlich auch über eine betriebliche Lösung organisiert werden, also als betriebliche Altersversorgung (bAV). Für diesen attraktiven Weg sprechen insbesondere folgende Vorteile: Durch Einsparung von Steuern und Sozialabgaben und Sonderkonditionen ist eine kostengünstige Absicherung möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen erleichtern zudem vereinfachte Aufnahmeverfahren den Zugang zur Einkommensvorsorge. Und mit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) haben Arbeitnehmer Anrecht auf obligatorische Zuschüsse bei Gehaltsumwandlung.

Dies galt jedoch bisher nur für die Berufsunfähigkeitsabsicherung. Nicht eindeutig genug waren die entsprechenden Regelungen im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) formuliert, sodass eine Grundfähigkeitsabsicherung wie die Allianz KörperSchutzPolice im Rahmen einer bAV bisher unzulässig war. Diese Unklarheit hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Schreiben vom 19.02.2019 beseitigt und den Weg für eine Integration der Grundfähigkeitsversicherungen in die bAV frei gemacht: Die betriebliche Altersversorgung ist gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG grundsätzlich beschränkt auf die Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung.

Steuerfreiheit bleibt erhalten

Das BMF stellte in seinem aktuellen Schreiben fest, dass eine Grundfähigkeitsversicherung der Absicherung des biometrischen Risikos „Invalidität“ dient und damit die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG erfüllt. Zudem soll eine Grundfähigkeitsversicherung auch insbesondere dann für die bAV zulässig sein, wenn im Leistungsfall der Arbeitnehmer tatsächlich weiterhin seinen Beruf ausüben kann. Dementsprechend bleibt bei Absicherung der Grundfähigkeiten beispielsweise die Steuerfreiheit der Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG erhalten.

Der Beratungsansatz von Allianz Leben kann somit ab dem 01.07.2019 auf die bAV ausgeweitet werden. Gerade für körperlich tätige Arbeitnehmer, die sich eine Einkommensvorsorge über die Berufsunfähigkeit (BU) in adäquater Höhe oft nicht leisten können, bietet jetzt die Allianz KörperSchutzPolice als Grundfähigkeitsabsicherung eine zusätzliche Lösung zu einem überschaubaren Aufwand. Dabei wird die KörperSchutzPolice als reine Grundfähigkeitsrente ohne die Bausteine Schwere Krankheiten (Dread Disease) und Pflegezusatzrente inklusive Pflegeanschlussoption angeboten, da es sich hier nicht um Leistungen im Sinne des BetrAVG handelt.

Insbesondere für bestehende Gehaltsumwandlungen in der bAV bietet sich seit dem BRSG im Rahmen des obligatorischen Arbeitgeberzuschusses eine Umsetzung als Einkommensvorsorge an: Arbeitnehmer können in Abstimmung mit ihrem Arbeitgeber die 15% Arbeitgeberzuschuss nutzen, um ihre betriebliche Altersversorgung um einen BU-Baustein zu ergänzen oder mit der KörperSchutzPolice ihre Grundfähigkeiten abzusichern.

Ansammlungsbonus als Novum

Neben der KörperSchutzPolice wartet Allianz Leben mit einer weiteren Neuerung in der bAV auf: dem Ansammlungsbonus. Hierbei werden die jeweiligen Überschüsse nicht – wie bisher aus der bAV bekannt – dazu verwendet, die laufenden Leistungen zu erhöhen, sondern sie werden im Sicherungsvermögen von Allianz Leben für eine mögliche Kapitalzahlung im Todes- und Erlebensfall angesammelt. Alternativ können sie zur Erhöhung der BU-/KSP-Rente im Leistungsfall verwendet werden. Arbeitnehmer erhalten so die Möglichkeit, ihr Einkommen abzusichern und gleichzeitig mit den Überschüssen sicherheitsorientiert Kapital aufzubauen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitnehmer die Überschüsse auch in einer Fondsanlage ansammeln und damit die Chancen des Kapitalmarkts noch stärker nutzen, und zwar im Rahmen der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBV).

Darüber hinaus bekommen Arbeitnehmer zukünftig die Möglichkeit, die Beitragszahlung bis zu sechs Monate auszusetzen, wenn die Entgeltfortzahlung wegfällt und sie weiterhin arbeitsunfähig sind (diese Option besteht bei der SBV, der ergänzenden Berufsunfähigkeitsversicherung (EBV) und der KSP jeweils in der Direktversicherung). Die Beiträge müssen nicht nachgezahlt werden, und der Versicherungsschutz bleibt im gesamten Zeitraum in voller Höher erhalten.

Bild oben: © adam121 – stock.adobe.com

Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition „Betriebliche Versorgung“ auf Seite 8f. und in unserem ePaper.

Über Trends rund um bAV und bKV informiert das AssCompact Wissen Forum „betriebliche Versorgung“ am 24.09.2019 in Kassel. Alles Wissenswerte zur Veranstaltung finden Sie hier.
 
Ein Artikel von
Marcel Basedow

Continentale präsentiert überarbeiteten Berufsunfähigkeitsschutz

Die Continentale Lebensversicherung hat ihren Premium-BU-Tarif überarbeitet. Rund 300 Berufe sind nun günstiger eingestuft oder neu hinzugekommen. 25 davon sind ausschließlich bei der Continentale versicherbar, wie das Unternehmen mitteilt. Zudem wurden auch Leistungen und Service angepasst.

Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung „PremiumBU“ hat die Continentale Lebensversicherung einer kompletten Überarbeitung unterzogen. Rund 300 Berufe sind nun günstiger eingestuft oder neu hinzugekommen, 25 davon sind laut Angaben des Unternehmens ausschließlich bei der Continentale versicherbar. „Durch Digitalisierung, Automatisierung und Globalisierung verändert sich unsere Gesellschaft – und damit auch unsere Arbeitswelt. Tätigkeitsprofile, Arbeitsbedingungen und Perspektiven bestehender Berufe wandeln sich“, erklärt Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Leben im Continentale Versicherungsverbund. „Vor diesem Hintergrund verändern sich auch Berufsrisiken. Darauf stellen wir uns als erfahrener Lebensversicherer ein“, so Dr. Hofmeier weiter.

Hilfe bei Umgestaltung und Reha

Der PremiumBU-Tarif bietet nun mehr Hilfe bei Umgestaltung und Reha. Muss ein Betroffener im BU-Fall seinen Betrieb oder seine Praxis umorganisieren, erhält er von der Continentale bis zu 12 Monatsrenten. Maßnahmen zur Rehabilitation bezuschusst der Versicherer darüber hinaus mit bis zu 2.000 Euro.

Modul Einsteiger-Vorsorge

Außerdem enthält die PremiumBU nun auch den Baustein der Einsteiger-Vorsorge. Damit hat der Versicherte die Option, die BU-Rente auf bis zu 2.500 Euro zu verdoppeln, wenn Ausbildung oder Studium abgeschlossen sind. Des Weiteren kann der Kunde nun nicht nur nach einer Weiterbildung, sondern auch nach einem Berufswechsel prüfen lassen, ob ein günstigerer Beitrag möglich ist. Auch beim Plus-Paket gibt es eine Neuerung: Der Zusatzschutz umfasst nun auch die Leistung Krebs Plus, bei der Versicherte bis zu 15 Monate lang eine Leistung bei schwerer Erkrankung in Höhe der vereinbarten monatlichen BU-Rente erhalten. Dies gilt bei den Diagnosen Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall.

Höhere BU-Rente für Studierende

Für Studierende ist eine höhere BU-Absicherung möglich. Sie können sich bei der Continentale jetzt mit einer BU-Rente von bis zu 2.000 Euro absichern, Schüler von bis zu 1.500 Euro.

Anpassung an Regelaltersgrenze

Kommt es zu einer Anhebung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, passt der Versicherer auf Wunsch das Höchstalter für den BU-Schutz entsprechend an. Eine Gesundheitsprüfung ist dabei nicht erforderlich.

Beschleunigter Antragsprozess

Zudem hat der Versicherte die Möglichkeit, so häufig und so lange er möchte die vereinbarte Beitragsdynamik zu unterbrechen.

Die Continentale hat bei ihrem PremiumBU-Tarif darüber hinaus den Antragsprozess beschleunigt. Bei der Risikoprüfung notwendige Rückfragen kann der Kunde online beantworten. Es werden nur die Fragen gestellt, die zur individuellen Situation des Kunden passen. Somit lässt sich der Vertrag risikoadäquat bearbeiten und schneller policieren. (tk)

Bild: © asbe24 – stock.adobe.com

 

„Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung müsste deutlich günstiger sein“

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) konnte sich bisher am Markt nicht durchsetzen. Die Abgrenzung zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente fällt schwer. Zudem schwelt die Diskussion, ob eine EU nun mehr Leistungen oder weniger brauche und ob die Preise zu hoch seien. Nachgefragt bei Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer der infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH

Herr Dr. Schulz, Sie haben gerade Erwerbsunfähigkeitsversicherungen untersucht und festgestellt, dass es an dieser Stelle kaum Innovationen gibt. Wie erklären Sie sich das?

Es entsteht ein bisschen der Eindruck, dass die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bei den Versicherern ein ungeliebtes Kind bleibt. Die Verkaufszahlen sind relativ mäßig und andere Produkte wie die Grundfähigkeitsversicherung scheinen als Alternative zur BU attraktiver zu sein als die EU. Sicherlich spielt es auch eine Rolle, dass die EU im Vertrieb nicht wirklich angekommen ist. Es fehlen stringente Vermarktungskonzepte, in denen die EU mehr ist als das Produkt, das man nimmt, wenn der Kunde zu krank ist oder die Prämie in der BU zu hoch.

Nun sind in der Vergangenheit zwar ein paar EU-Tarife geschlossen worden, aber es sind ja auch ein paar neue dazugekommen. Zeigt das nicht auch, dass man einfacheren und günstigeren Schutz ermöglichen will?

Na ja, im Oktober 2014 haben wir bei den Marktstandards in der EU noch 87 Tarife untersucht. Aktuell waren es nur noch 68. Ich glaube schon, dass der Bedarf an einem einfacheren und günstigeren Schutz gegen den Verlust der Arbeitskraft vorhanden ist. Die Frage ist jedoch, ob die EU das in einer Form leisten kann, die auf Dauer auch vom Markt angenommen wird.

Wie sehen Sie denn selbst die Erwerbsunfähigkeitsversicherung als Alternative zur BU?

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung hat es schwer. In der öffentlichen Wahrnehmung ist der Begriff Erwerbsunfähigkeit aufgrund der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente eher negativ belegt. Diese Hürde gilt es zunächst mal zu überwinden. Um eine echte Alternative zur BU sein zu können, müsste die EU von den Prämien her deutlich günstiger sein. Die Preisunterschiede beispielsweise bei den nicht-körperlich Tätigen scheinen jedoch in vielen Fällen in der Praxis relativ gering zu sein. Das verringert natürlich die Attraktivität deutlich. Schon aufgrund der begrifflichen Nähe zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente sollten die EU-Produkte als Leistungsauslöser stets auch die Zahlung einer gesetzlichen Rente beinhalten. Zudem ist es sicherlich auch problematisch, wenn für BU und EU die gleichen vollumfänglichen Gesundheitsfragen verwendet werden, obwohl der Schutz in der EU deutlich geringer ist.

Wenn Sie fünf Aspekte herausgreifen müssten: Worauf sollten Makler bei der EU-Versicherung besonders achten – wenn wir mal die gängigen Standards weglassen?

Wie bereits gesagt sollte eine fällige gesetzliche Erwerbsminderungsrente auch Leistungsauslöser in der EU sein. Zudem sollten die Bedingungen keine unüblichen Regelungen beinhalten; so gibt es immer noch Produkte, bei denen der Prognosezeitraum nicht auf sechs Monate verkürzt ist. Schön wäre es auch, wenn das Produkt Teilleistungen bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit enthält. Wie bei der BU, so spielt auch bei der EU der Versicherer eine große Rolle. Welche Erfahrung hat die Gesellschaft, mit der Absicherung biometrischer Risiken, speziell der BU und der EU? Auffällig ist auch, dass kaum ein Anbieter Zahlen, Daten und Fakten zur EU veröffentlicht. Beispiele für Leistungsfälle, Annahmequoten, Leistungsquoten und Ähnliches interessieren Vermittler und Kunden nicht nur in der BU.

Es gibt ja auch Wünsche von Makler- und vermutlich auch Verbraucherseite die EU-Tarife aufzurüsten. Zum Beispiel Erwerbsunfähigkeitsversicherungen mit einer Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit. Gleichen sich dann EU und BU zu sehr an?

Der Wunsch nach Aufrüstung der EU-Tarife steht dem Wunsch nach einer vor allem preislich interessanten Alternative zur BU diametral gegenüber. Umgekehrt müsste vielmehr geprüft werden, ob bestimmte Leistungen nicht aus dem Produkt herausgelassen werden können, um es im Gegenzug günstiger machen zu können. Die Forderung nach einer Beitragsbefreiung im BU-Fall taucht in der öffentlichen Diskussion immer wieder auf. Letztlich ist das jedoch nicht mehr als Populismus. Ein solches Produkt müsste zwei völlig unterschiedliche Leistungsauslöser haben: die mindestens 50%-ige Berufsunfähigkeit und die Erwerbsunfähigkeit. Dementsprechend ergeben sich zwei völlig unterschiedliche Prozesse in der Leistungsprüfung. Gerade das Erreichen des erforderlichen BU-Grades führt in der Praxis häufig zu Problemen in der Leistungsprüfung. Daher erscheint es nicht sinnvoll, diese auch noch in die EU einzuführen. Insgesamt würde eine solche Produktgestaltung erhebliche Erhöhungen der Prämie zur Folge haben müssen. Damit wird die EU nicht attraktiver, sondern lediglich teurer.

Insgesamt geht es gerade nicht darum, EU und BU mehr anzugleichen. Vielmehr müsste die EU ihr eigenes Profil schärfen. Positiv sehen wir beispielsweise den Ansatz, auch bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit bereits (Teil-) Leistungen zu erbringen. Statt die Leistungsseite aufzurüsten, wäre es wünschenswert, wenn die Versicherer versuchen würden, die Bedingungen verständlicher und eindeutiger zu formulieren. Immer noch findet man Formulierungen wie „die am allgemeinen Arbeitsmarkt üblich sind“. Was ist der allgemeine Arbeitsmarkt? Wie definiert man üblich? Mehr Klarheit darüber, wann die Leistung wirklich fällig wird, wäre vermutlich die Art der Aufrüstung, die dem Kunden den meisten Nutzen stiftet und damit in der Konsequenz auch den Vertrieb ankurbeln könnte.

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Lesen Sie auch: Zwölf Versicherer bieten Erwerbsunfähigkeitsversicherungen auf Markthöhe

 

Berufsunfähigkeit: die Bayerische bietet neue Tarife an

Die Versicherungsgruppe die Bayerische nimmt im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen Änderungen an ihrem Tarifmodell vor. Diese sollen helfen, die Tarife flexibler an die Bedürfnisse der Kunden anzupassen.

Im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hat die Bayerische neue Tarife ins Angebot genommen. Diese Tarife sind flexibler und bieten die Möglichkeit nachträglicher Anpassungen und Nachversicherungen. Versicherte können zudem ihre Beitragszahlungen ohne Angabe von Gründen aussetzen. Auch eine Laufzeitverlängerung ist bei diesen Tarifen unabhängig von der Berufsgruppe vorgesehen.

Nachversicherung unabhängig von Ereignissen

Versicherte können zukünftig – unabhängig von versicherungsrelevanten Ereignissen – in den ersten fünf Vertragsjahren eine nachträgliche Erhöhung der Berufsunfähigkeitsversicherung vornehmen, sofern diese vorm 45. Lebensjahr stattfindet. Dies gilt ohne nachträgliche Gesundheitsprüfung und ohne die Notwendigkeit eine Begründung zu liefern. Die Erhöhung ist bis zu einer Jahresrente von 36.000 Euro möglich.

Falls versicherungsrelevante Ereignisse wie die Geburt eines Kindes oder ein Studienabschluss vorliegen, kann der Schutz durch die BU bis zum 50. Lebensjahr beliebig oft bis zu einer Gesamtjahresrente von 36.000 Euro angepasst werden.

Beitragsaussetzungen ohne Gründe

Des Weiteren vereinfacht die Bayerische ihren Kunden das Aussetzen von Beitragszahlungen. Ab einer Versicherungsdauer von zwei Jahren, kann die Zahlung ohne Begründung für die Dauer von ebenfalls zwei Jahren ausgesetzt werden.

Laufzeitverlängerungen, um Versorgungslücken zu schließen

Die Versicherungsgruppe die Bayerische räumt ihren Kunden künftig auch die Möglichkeit zur Verlängerung ihrer Laufzeit ein, um eventuell auftretende Versorgungslücken zu schließen, die bei einer Erhöhung des Renteneintrittsalters entstehen könnten. Diese Option steht allen Berufsgruppen frei und erfordert – ebenso wie die Nachversicherung – keine erneute Gesundheitsprüfung. Auch Beamte und Selbstständige können Gebrauch von den neuen Konditionen machen.

Wo und für wen die Neuerungen greifen

Die vorgestellten neuen Konditionen gelten für die Tarifoptionen Smart, Komfort, Komfort Plus und Prestige. Eine Ausnahme stellen Verbesserungen an der ereignisunabhängigen Erhöhung des BU-Schutzes bei Nachversicherung dar. Diese betreffen lediglich die Optionen Komfort, Komfort Plus und Prestige. Von den Veränderungen der Konditionen können alle Kunden Gebrauch machen, die seit Anfang des Jahres bei die Bayerische eine BU abgeschlossen haben. Für Versicherte in der BU-Zusatzversicherung, die seit Anfang 2017 ihre Police abgeschlossen haben, greifen diese Änderungen automatisch. (tku)

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Zwölf Versicherer bieten Erwerbsunfähigkeitsversicherungen auf Markthöhe

Für die einen ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Alternative, für die anderen maximal eine Notlösung. Jedenfalls halten die Produktentwicklungen in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU-Versicherung) nicht mit denen in der BU-Versicherung mit. Mangelnden Innovationswillen in der EU kritisiert deshalb auch das Analysehaus infinma, das sich gerade die EU-Tarife am Markt angesehen hat. Zwölf Versicherer können die infinma-Marktstandards erfüllen und erhalten eine Zertifizierung für eines oder mehrere Angebote aus ihrem Haus.

Nachdem das infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse sein Marktstandard-Konzept vor Kurzem in der BU-Versicherung aktualisiert hat, folgt nun auch die Aktualisierung der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU). Im Rahmen der Untersuchung „Marktstandards in der EU – Stand 08/2019“ wurden 68 Tarife von 22 Gesellschaften analysiert und in insgesamt 17 Qualitätskriterien gegen den Marktstandard verglichen.

Die Analyse basiert auf der Erhebung aller zu einem Qualitätskriterium am Markt tatsächlich vorhandenen Ausprägungen. Diejenige Ausprägung, die von den Anbietern in ihren Produkten am häufigsten verwendet wird, definiert den jeweiligen Marktstandard im Sinne eines Branchendurchschnittswertes. Eine Gewichtung der Kriterien findet dabei nicht statt.

Zertifizierung von 32 Tarifen von zwölf Versicherern

Für diejenigen Versicherer und Tarife, die in allen getesteten Kriterien diesen Marktstandard erfüllen oder übertreffen, vergibt infinma entsprechende Zertifikate. Insgesamt 32 Tarife von zwölf Gesellschaften haben die Voraussetzungen für die Erlangung dieser Auszeichnung erfüllt.

Die zwölf Versicherer sind: AXA, Continentale, DBV, Dialog, EUROPA, Generali (Österreich), Hannoversche, HDI, INTER, MetallRente, VOLKSWOHL BUND und Zurich.

EU ein ungeliebtes Kind

Infolge ihrer Marktuntersuchung zeigen sich die infinma-Geschäftsführer, Dr. Jörg Schulz und Marc Glissmann, enttäuscht, dass sich die Marktstandards in der EU-Versicherung im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert hätten – anders als bei der BU-Versicherung, bei der der Wettbewerb sehr hoch ist und Versicherer immer wieder mit Neuerungen und Innovationen auf sich aufmerksam machen. Schulz und Glissmann vermuten deshalb mangelndes Interesse der Versicherer an der EU-Versicherung. Sie kommen zu dem Schluss, dass diese weiterhin ein ungeliebtes Kind bleibe.

Generell wird die BU-Versicherung als die optimale finanzielle Arbeitskraftabsicherung gesehen. Da die Prämien oft hoch sind und manche Personengruppen nur schwer versicherbar sind, sind in den vergangenen Jahren Teilabsicherungen wie EU-, Grundfähigkeits- und Dread-Disease-Versicherungen relevanter geworden. Zuvor sind allerdings auch einige EU-Tarife geschlossen worden. (bh)

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Die infinma-Marktstandards zur EU-Versicherung gibt es hier.

Lesen Sie auch: infinma beleuchtet die Marktstandards in der BU

 

BU: Viele Vorurteile halten der Realität nicht stand

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine der wichtigsten Versicherungen. Dennoch oder gerade deshalb steht sie regelmäßig in der Kritik. Franke und Bornberg ist der Kritik nachgegangen und hat erneut die Regulierungspraxis namhafter BU-Versicherer analysiert. Demnach sind viele gängige Vorwürfe gegenüber BU-Anbietern haltlos.

Versicherern wird bei der BU häufig unterstellt, ihren Pflichten nur ungern nachzukommen, zum Beispiel in Form von Gefälligkeitsgutachten, vorsätzlich verzögerter Bearbeitung und Zermürben durch ständiges Anfordern weiterer Informationen. Auch die Diskussion über vermeintliche Instrumentalisierungen „unbestimmter Rechtsbegriffe“ zur Leistungsverweigerung wird immer wieder aufs Neue entfacht. Franke und Bornberg geht den pauschalen Vorwürfen in den BU-Leistungspraxisstudien auf den Grund. Die Analyse- und Ratingagentur hat nun die aktuelle Ausgabe der Untersuchung veröffentlicht.

Keine systematische Leistungsverweigerung

Der aktuellen BU-Leistungspraxisstudie zufolge sind die Vorwürfe gegenüber den BU-Versicherern haltlos. „Von systematischer Leistungsverweigerung kann zumindest bei den teilnehmenden Gesellschaften keine Rede sein“, berichtet Michael Franke, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg. „Noch nicht einmal eine von fünf BU-Leistungsprüfungen endete mit einer Ablehnung; mehr als 80 % der untersuchten Regulierungen sind zu Gunsten der Versicherten ausgefallen. Verweigerung sieht anders aus.“ Gleichwohl könne die Studie bei mehr als 14.000 Regulierungen natürlich nicht jeden einzelnen Fall analysieren.

In aller Regel bedingungsgemäße Anerkennungen

Von den Anerkennungen im Jahr 2017 erfolgten 92,7% bedingungsgemäß. Das ist sogar eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahr. Damals war der Wert bei 86,5% gelegen. Weitere 5,3% (Vorjahr: 10,9%) erfolgten auf Basis einer individuellen Vereinbarung. Nur 2,0% der Fälle mussten vor Gericht entschieden werden. Im Jahr zuvor waren es noch 2,6%.

Die häufigsten Gründe für BU-Ablehnungen
 Vorurteile halten der Realität nicht stand

Die meisten Ablehnungen gehen laut Franke und Bornberg darauf zurück, dass Leistungsvoraussetzungen nicht erfüllt waren wie etwa ein BU-Grad von mindestens 50% oder Anzeigepflichten verletzt wurden. Dabei handelte es sich meist um falsche oder fehlende Angaben zum Gesundheitszustand vor Vertragsabschluss. Anhaltspunkte für einen Zusammenhang von Rentenhöhe und Ablehnungsquote konnten die Analysten nicht finden.

Unterschiede in Bezug auf Alter und Krankheitsbilder
 Vorurteile halten der Realität nicht stand

Je nach Krankheitsbild schwankt der Anteil der Anerkennungen deutlich. Bei Krebs (bösartige Neubildungen) haben die Versicherer über 90 % der Anträge auf BU-Leistungen anerkannt. Bei psychischen Erkrankungen wurden hingegen mehr als ein Viertel aller Anträge abgelehnt. Die höchste BU Leistungsquote findet sich bei den 54-Jährigen, die niedrigste bei Menschen von 32 Jahren. Bis zu diesem Alter ist die Ablehnungsquote fast immer höher als die Zahl der Anerkennungen. Ablehnungen bei Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und Bindegewebes (27,0%) sowie Kreislauferkrankungen (15,2%) liegen zwischen diesen beiden Polen.

Regulierungsdauer verharrt bei 180 Tagen

Im Leistungsfall hoffen Versicherte nicht nur auf eine finanziell hohe, sondern auch auf eine schnelle Hilfe. Franke und Bornberg hat daher auch die Dauer vom Zeitpunkt der Meldung der vermuteten Berufsunfähigkeit bis zur Leistungsentscheidung des Versicherers analysiert. Die Bearbeitungszeiten ab Erstmeldung des Kunden sowie für die Auswertung des Fragebogens haben sich demnach verkürzt, nicht jedoch die gesamte Regulierungsdauer. Sie verharrt im Schnitt bei etwa 180 Tagen. Zwar gebe es auf der einen Seite Prozessverbesserungen, auf der anderen Seite aber auch negative Entwicklungen wie zum Beispiel beim durchschnittlichen Zeitaufwand von Gutachten. Psychiatrische Gutachten haben laut Franke und Bornberg zum Beispiel eine mittlere Durchlaufzeit von 105 Tagen.

Individuelle Prüfung erfordert naturgemäß mehr Zeit

„Der große Vorteil der Berufsunfähigkeitsversicherung, individuell auf den jeweiligen Beruf abgestellt zu sein, bringt einen zeitlichen Nachteil mit sich“, erläutert Michael Franke. Eine individuelle Prüfung erfordere jedoch deutlich mehr Zeit als ein schematisiertes Vorgehen wie beispielsweise zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. „Über diesen Sachverhalt lohnt es sich zu sprechen. Höchstmögliche Transparenz ist das beste Mittel gegen pauschalisierte Vorwürfe.“ Daran mangele es jedoch noch deutlich. (mh)

Zur Studie

Der aktuellen Leistungspraxis-Studie zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) von Franke und Bornberg auf der Basis des BU-Unternehmens- bzw. Leistungspraxisratings liegen Daten der Allianz, AachenMünchener, ERGO, HDI, Nürnberger und Swiss Life zugrunde. Fast alle Gesellschaften sind schon seit dem Erstrating dabei. Mit rund 32.800 (2016: 24.600) Neuanmeldungen von BU-Leistungsfällen decken diese Versicherer gut die Hälfte aller Leistungsfälle des Jahres 2017 ab.

Detaillierte Ergebnisse der BU-Leistungsstudie 2019 werden in Kürze im fb>blog unter www.franke-bornberg.de/fb-blog veröffentlicht.

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Infinma beleuchtet die Marktstandards in der BU

Erneut hat das infinma-Institut eine Analyse der Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht. Untersucht wurden dabei 461 Tarife von 76 Anbietern. Insgesamt erfüllen 187 Produkte (41%) den Marktstandard und damit weniger als im Vorjahr, da waren es 55%.

Die Kölner Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH veröffentlicht regelmäßig Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Rahmen der Untersuchung beleuchtet das Institut wichtige Qualitätsmerkmale aus den Versicherungsbedingungen und präsentiert einen Überblick der am Markt üblichen und verbreiteten Regelungen.

So werden die Marktstandards ermittelt

Derzeit prüfen die Analysten von infinma zu insgesamt 18 Kriterien, welche konkreten Ausprägungen es in den BU-Bedingungen tatsächlich zu finden sind. Anschließend wird ermittelt, wie oft diese Ausprägungen vorkommen und die häufigste Ausprägung wird als Marktstandard im Sinne einer marktüblichen Durchschnittsregelung“ definiert. Für die einzelnen Kriterien stellt infinma dar, ob der Versicherer eine Regelung getroffen hat, die besser oder schlechter als der Marktstandard ist.

Bewusst kein Rating

Eine Bewertung in Form von Punkten oder ein Rating erstellt infinma ausdrücklich nicht, da sich nach Auffassung der Analysten die einzelnen Bedingungsbestandteile nicht gegeneinander „aufrechnen“ lassen. Stattdessen werden die einzelnen Bedingungswerke daran gemessen, was aktuell am Markt üblich ist. Es sei für den Berater und Kunden wenig hilfreich zu wissen, dass ein bestimmtes Merkmal aus Kundensicht unbefriedigend ausgestaltet ist, wenn am Markt keine besseren Alternativen zu haben sind, so der Standpunkt der Analysten.

Diese 18 Kriterien wurden betrachtet
  • Prognose
  • Rückwirkende Leistung
  • Abstrakte Verweisung
  • Verzicht auf Umorganisation
  • Kostenbegrenzung bei Umorganisation
  • Berufswechselprüfung
  • Leistungsbeginn
  • Meldefristen
  • Untersuchungen im Ausland
  • Erhöhungsoption ohne Anlass
  • Beitragsstundung
  • Befristete Anerkenntnisse
  • Meldepflicht Minderung BU
  • Meldepflicht Aufnahme Tätigkeit
  • Nachprüfung
  • Leistung bei Arbeitsunfähigkeit
  • Ausscheiden aus dem Beruf
  • Option auf selbstständige Anschluss-Pflegerente

Bei den Kriterien haben sich Änderungen im Vergleich zu früheren Analysen ergeben. So hat infinma das Kriterium „Lebenslange BU-Rente bei Pflegebedürftigkeit“ durch die Regelungen zur BU nach dem Ausscheiden aus dem Beruf ersetzt. Wie infinma-Geschäftsführer Marc Glissmann erläutert, wollte man damit eine „Übergewichtung des Themas Pflege innerhalb der BU“ vermeiden.

Die Kriterien beziehen sich nur auf die Bedingungswerke, nicht jedoch auf technische Gestaltungsmöglichkeiten, wie etwa die Höhe einer beitragsfrei versicherbaren Rente.

Bewegung bei den Marktstandards

„Die Marktstandards sind diesmal deutlich in Bewegung gekommen. Zahlreiche Versicherer haben ihre Produkte weiter optimiert,“ erklärt Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer bei infinma. So hätten viele Versicherer beispielsweise die Anregungen des Instituts zu einem Verzicht auf eine Meldepflicht bei Verbesserung des Gesundheitszustandes bzw. Minderung des BU-Grades aufgenommen. Die Veränderung des Marktstandards bei einem Kriterium sieht Schulz dementsprechend auch nicht als Zeichen für ein instabiles Verfahren. „Vielmehr zeigt es deutlich, dass die Marktstandards dynamisch auf Marktveränderungen reagieren und somit gut funktionieren.“

 

Infinma beleuchtet die Marktstandards in der BU

 

Tarife von 32 der 76 Gesellschaften erfüllen die Standards

Laut infinma haben viele Versicherer ihrer Produkte verbessert. Insgesamt erfüllen mit 187 von 461 Tarifen (41%) aber etwas weniger den Marktstandard als im Vorjahr. Da waren es mit 55% über die Hälfte der untersuchten Produkte. Diejenigen Tarife, die in allen 18 Kriterien zugleich den Marktstandard erreichen oder übertreffen, erhalten von infinma ein kostenloses Zertifikat.

Insgesamt 32 der 76 in die Analyse einbezogenen Gesellschaften haben einen BU-Tarif im Angebot, der den Marktstandards entspricht. Im Vorjahr waren es 48 von 80 Anbietern. (tk)

Hier geht es zur Analyse "Marktstandards in der BU".

Bild: © howtogoto – stock.adobe.com

 

BU-Versicherung: Zurich verabschiedet sich vom Berufsgruppenmodell

Die Zurich kehrt vom Modell der Berufsgruppen beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Ab August führt der Versicherer einen neuen BU-Schutz ein, der auf einem Scoring-Modell basiert und sich bei Antragstellung mehr an der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit im Berufsalltag orientiert.

Die Zurich Gruppe Deutschland sieht im Berufsgruppenmodell beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung keine Zukunft und kehrt deshalb davon ab. „Digitalisierung und Automatisierung führen zu neuen Berufsbildern. Das traditionelle Karrieremodell hat ausgedient, selbstständige Tätigkeit und projektbezogene Auftragsarbeit nehmen zu. Das muss sich auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung der Zukunft abbilden“, erklärt Jacques Wasserfall, Vorstand Leben der Zurich Gruppe Deutschland.

Zurich startet „Berufsunfähigkeits-Schutzbrief“

Zum 01.08.2019 führt der Versicherer eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung ein, die auf einem so genannten Scoring-Modell basiert. Der neue „Berufsunfähigkeits-Schutzbrief“ der Zurich orientiert sich bei Antragstellung weniger an der Berufsbezeichnung, sondern mehr an der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit im Berufsalltag. Wie der Versicherer unterstreicht, führe dies zu einer individuelleren Gestaltung der Versicherungsprämien für Kunden.

Neues Verfahren zur Einstufung

Bei dem „Berufsunfähigkeits-Schutzbrief“ hat der Versicherer ein neues Einstufungsverfahren eingeführt. Das Scoring-Modell ermöglich laut Zurich eine besonders individuelle und risikogerechte Tarifierung. Die Einstufung erfolgt anstelle des bloßen Berufsbildes, wie es bislang in der Branche gängig ist. Durch das Scoring-Modell werden Beruf, Risiko und Personalverantwortung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit kundenindividuell betrachtet.

Nach einer Grundeinstufung werden die Kriterien Tätigkeitsstatus, Anteil der Bürotätigkeit, Berufs-/Bildungsabschluss, Personalverantwortung, Rauchgewohnheiten sowie bei Ärzten eine eventuelle chirurgische Tätigkeit abgefragt. Bei jedem dieser Risikomerkmale gibt es in sich eine weitere Unterteilung. So erfolgt beispielsweise im Bereich Personalverantwortung eine Unterscheidung nach der Zahl der geführten Mitarbeiter. Mit den Antworten der Kunden zur beruflichen Tätigkeit werden je nach Scoring-Modell Punkte gesammelt, die beim Erreichen verschiedener Grenzen zu einer besseren Einstufung und individuellen sowie dem Risiko angepassten Versicherungsprämien führen.

„Nach unserer Überzeugung kann es die Formel ‘One size fits all’ im Markt der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr geben. Daher verabschieden wir uns mit dem neuen Zurich ‘Berufsunfähigkeits-Schutzbrief’ vom klassischen Berufsgruppenmodell“, unterstreicht Wasserfall.

Dynamische Erwerbshistorien werden berücksichtigt

Die neue Police berücksichtige die zunehmend dynamischen Erwerbshistorien von Kunden, so die Zurich. „Ein gelernter Industriemechaniker kann beispielsweise in Abhängigkeit vom Grad und der Anzahl von Weiterbildungsmaßnahmen im Laufe seines Lebens unterschiedliche Tätigkeiten ausüben. Der neue Zurich ‘Berufsunfähigkeits-Schutzbrief’ berücksichtigt die tatsächliche Tätigkeit und den ggf. unterschiedlichen Anteil an körperlicher Tätigkeit. Dies wirkt sich dann auch im Versicherungsbeitrag aus. “ (tk)

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Franke und Bornberg: So sehen Vermittler die BU-Regulierung

Der BU-Regulierungsprozess aus Sicht der Vermittler: Wie lange dürfte die Leistungsprüfung höchstens dauern? Wer sind die größten Verzögerer innerhalb des Prozesses und was könnten Versicherer ändern, um Kunden besser zu unterstützen? Die Vermittlerantworten auf diese Fragen hat Franke und Bornberg mit Ergebnissen einer aktuellen BU-Leistungspraxisstudie verglichen.

Die Rating-Agentur Franke und Bornberg hat in ihrer aktuellen Frühjahrsumfrage die Meinung der Versicherungsvermittler rund um die Arbeitskraftsicherung (AKS), insbesondere die BU-Regulierungspraxis, abgefragt und mit dem Ist-Zustand verglichen: Wie lange sollte eine Leistungsprüfung nach Maklermeinung dauern, wie lange dauert sie tatsächlich? Wer verzögert den Prozess in den Augen der Befragten am meisten? Wo gibt es Verbesserungspotenzial? Die Ergebnisse, die Aufschluss darüber geben, wie es um den BU-Regulierungsprozess tatsächlich bestellt ist, kommen dabei aus der BU-Leistungspraxisstudie 2019 von Franke und Bornberg, die in Kürze erscheint.

Bitte nicht länger als 42 Tage prüfen

Die BU-Leistungsprüfung sollte nach Aussagen der befragten Vermittler nicht länger als 42 Tage dauern, die Hälfte der Befragten plädiert sogar für nur 30 Tage. Lediglich wenn es um psychische Erkrankungen geht, dürften sich die Versicherer in den Augen der Makler etwas mehr Zeit lassen, nämlich durchschnittlich 57 Tage. Soweit die Wunschvorstellung der Vermittler. Und die Realität? Laut Franke und Bornberg dauerte die Leistungsprüfung im Jahr 2017 durchschnittlich ganze 183 Tage, allerdings seien bei diesem Wert alle Zeiten enthalten, also auch die Wartezeiten auf ärztliche Unterlagen oder Gutachten. Die Netto-Bearbeitungszeiten der Versicherer lägen deutlich unterhalb dieser von Franke und Bornberg gemessenen Gesamtregulierungsdauer.

Lägen erst einmal alle erforderlichen Unterlagen vor, dauere es in der Praxis bis zur endgültigen Entscheidung noch gut drei Wochen (durchschnittlich 23,8 Tage bei Ablehnungen, durchschnittlich 17,2 Tage bei Anerkennungen).

Gutachter und Ärzte verzögern den Prozess am meisten

Und bei wem sehen die befragten Vermittler die Hauptschuld, wenn erforderliche Unterlagen viel zu lange auf sich warten lassen? Knapp die Hälfte sieht in den Ärzten die größten Verzögerer innerhalb der Leistungsprüfung, gut zwei Fünftel geben die Hauptverantwortung eher den Gutachtern. In der Praxis verzögern laut der Rating-Agentur tatsächlich die Gutachter den Prozess am meisten: Im Durchschnitt beträgt die Durchlaufzeit von der Beauftragung des Gutachtens bis zum Eingang beim Versicherer nämlich 104 Tage. Die meiste Zeit nehmen mit 105 psychiatrische Gutachten in Anspruch. Allerdings gibt die Rating-Agentur in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass in lediglich 7% der untersuchten Leistungsfälle tatsächlich ein Gutachter hinzugezogen worden sei. Arztrückfragen dauern nach Beobachtungen von Franke und Bornberg mehrere Wochen.

Vermittler wollen einbezogen werden, scheuen aber Haftungsrisiken

Um die Kunden beim Ausfüllen des BU-Leistungsantrags noch besser zu unterstützen, könnten Versicherer der Vermittlermeinung zufolge vor allem an einer Stellschraube drehen: Sie könnten den Versicherungsvermittler benachrichtigen und in den Prozess involvieren. Knapp drei Viertel der Befragten äußern damit ihre Bereitschaft, ihre Kunden in dieser schwierigen Phase zu begleiten. Dass sich – wie Franke und Bornberg ermittelt hat – die Vermittler in der Praxis aber recht selten tatsächlich einbringen, selbst dann nicht, wenn sie vom Versicherer benachrichtigt werden, das liegt dem Großteil der Befragten zufolge vor allem an den Haftungsrisiken. Diese und eine fehlende erforderliche Fachkenntnis aufseiten der Vermittler sind die größten Hinderungsgründe für eine aktive Mitarbeit der befragten Vermittler. Allerdings zeigen die Stichproben von Franke und Bornberg, dass die Regulierung mit persönlichem Kontakt überhaupt nur in durchschnittlich 3% der Leistungsfälle eingesetzt wurde und dass die Versicherer in diesen Fällen von positiven Feedbacks der Antragsteller und von beschleunigten Verfahren berichtet hätten.

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Mehr dazu im Blog von Franke und Bornberg: https://www.franke-bornberg.de/blog/vermittlerumfrage-arbeitskraftabsicherung-2019-bu-regulierung-faktencheck

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