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25. September 2019
Betriebliche Versorgung: Neue Wege, aber auch neue Fragen

Betriebliche Versorgung: Neue Wege, aber auch neue Fragen

Die Bandbreite an Themen beim AssCompact Forum betriebliche Versorgung 2019, das in diesem Jahr in Kassel stattfand, war groß: von neuen Wegen und Konzepten in bAV und bKV über betrieblichen Einkommensschutz bis hin zu Sterbegeld. Dabei zeigten die Experten auch, wo noch offene Fragen klaffen.

Am gestrigen Dienstag traf sich die Fachwelt der betrieblichen Versorgung in Kassel. Es war ein breites Themenspektrum, das die Vorträge und Workshops beim diesjährigen AssCompact Wissen Forum betriebliche Versorgung abdeckten: So standen bedarfsgerechte Konzepte und neue Produkte in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ebenso auf der Agenda wie die steigende Bedeutung von Gesundheit im Unternehmen und die wachsende Nachfrage nach modernen Lösungen in der bKV – nicht zuletzt zur Unterstützung der Mitarbeiterbindung. Darüber hinaus ging es um die Absicherungsmöglichkeiten im Rahmen der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung, kollektive Vorsorgelösungen für die Arbeitskraftabsicherung sowie neue Wege im betrieblichen Einkommensschutz. Schließlich wurde mit dem betrieblichen Sterbegeld ein weiteres Mittel vorgestellt, das gerade für kleine und mittelständische Firmen eine Möglichkeit sein kann, Mitarbeiter zu binden.

Der menschliche (Erfolgs-)Faktor

Die Digitalisierung hat längst auch Einzug in den Bereich der bAV gehalten. Aller Digitalisierung zum Trotz ist die persönliche Beratung durch Makler ein wichtiger Erfolgsfaktor im bAV-Geschäft, wie Tobias Bailer betonte, geschäftsführender Gesellschafter bei der pension solutions group. Denn die persönliche Unterstützung durch den Makler, den die Firmenkunden bei Fragen anrufen können, ist und bleibt gerade in entscheidenden Momenten gefragt. Doch zugleich gilt es für Makler, im Beratungsalltag auf digitale Prozesse zu setzen, die möglichst intuitiv nutzbar sind. Bailer sieht in einem hybriden Beratungsansatz den Königsweg in der bAV-Welt. Denn bei der betrieblichen Vorsorgeberatung erreiche man künftig nur mit „hybrider Ansprache“ mehr Akzeptanz auf Arbeitnehmerseite, so Bailer. Dass der Bereich bAV zum einen komplex ist und zum anderen auf der To-do-Liste der Personalabteilungen nicht ganz oben zu finden ist, stehe außer Frage.

Das BRSG, der Arbeitgeberzuschuss und offene Fragen

Die Komplexität der bAV gerade auch aus rechtlicher Perspektive wurde bereits zum Auftakt des AssCompact Forums deutlich. „Das Gegenteil von gut ist gut gemeint,“ betonte Rechtsanwalt Dr. Uwe Langohr-Plato, in seinem Vortrag im Hinblick auf das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Er beleuchtete die Anforderungen an den Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung in Zusammenhang mit dem Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung gemäß § 1a Abs. 1a BetrAVG.

Wie der Experte verdeutlichte, wirft diese mit dem BRSG eingeführte Regelung im Detail nicht bedachte Fragen auf, die es erst noch zu klären gilt, sei es beispielsweise in Bezug auf den sachlichen, persönlichen und zeitlichen Anwendungsbereich. Im Hinblick auf das Ziel des Gesetzgebers, mit dem BRSG Hemmnisse gegenüber der bAV gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen zu verringern, könne man die Regelung in § 1a Abs. 1a BetrAVG noch nicht einmal als gut gemeint einordnen, so das Fazit von Dr. Langohr-Plato. Seiner Ansicht nach sei das BRSG angesichts der Vielzahl offener Fragen und administrativer Hemmnisse im Hinblick auf das eigentliche Ziel als „schlichtweg kontraproduktiv“ zu bewerten.

Absicherung von BU-Risiken in der bAV

Mit ungeklärten Fragen oder vielmehr Fallstricken und Risiken für Vermittler befasste sich auch Alexander Schrehardt, Geschäftsführer der Consilium Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung mbH. Der bAV-Experte beleuchtete konkret die Absicherung von „Berufsunfähigkeitsrisiken“ im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Für Vermittler gelte es, potenzielle Haftungsrisiken aus Sicht des Arbeitgebers zu erkennen. Der erste Fallstrick lauert beispielsweise bereits in der Definition der Invalidität, wie Schrehardt an konkreten Beispielen verdeutlichte. Einblicke gab der Experte auch in die „Störfälle“ der bAV, wie das entgeltfreie Arbeitsverhältnis oder das Ausscheiden des Miterabeiters aus dem Unternehmen, worauf Makler im Hinblick auf die bAV achten sollten und welche Handlungsempfehlungen sich daraus für Arbeitgeber ableiten, etwa im Hinblick auf die Ausgestaltung der Versorgungsordnung.

 

Mitarbeiterbindung in der Beratung ansprechen

Neben den Vorträgen unterstrichen auch die zahlreichen Workshops die große Bedeutung der Themen bAV und bKV und die Vorteile für Unternehmen – gerade auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels. Diese Vorteile sollten Vermittler auch in der Beratung von Firmenkunden unterstreichen, gerade bei kleinen und mittelständischen Firmen. Denn mit bedarfsgerechten und modernen Vorsorgelösungen können Arbeitgeber neue Fachkräfte gewinnen, die Mitarbeiterbindung stärken sowie die Motivation und damit letztendlich auch die Produktivität ihrer Belegschaft fördern. (tk)

Eindrücke von der Veranstaltung zeigt eine AssCompact Bildergalerie:

Impressionen vom AssCompact Forum betriebliche Versorgung