AssCompact suche
Home

0310

BU

Berufsunfähigkeit: Von den häufigsten Ursachen für eine BU und der Angst davor

Berufsunfähigkeit ist das Schreckgespenst für Berufstätige. Laut einer Umfrage fürchten vor allem junge Leute den Verlust des Einkommens. 68% der Befragten sehen die Psyche als Hauptgrund für eine BU an. Zu Recht: Psychische Erkrankungen als BU-Ursache sind auf dem Vormarsch, wie ein aktueller Bericht verdeutlicht.

Der Verlust der eigenen Arbeitskraft stellt für die meisten Berufstätigen eine Horrorvorstellung dar. Wie eine aktuelle Umfrage im Auftrag der DEVK zeigt, sind die Ängste der Deutschen dabei unterschiedlich begründet. So fürchten sich 37% der Deutschen aus finanziellen Gründen davor, berufsunfähig zu werden. Diese Sorge ist besonders bei jungen Leuten groß: Mit 46% hat fast jeder zweite Studierende und Auszubildende Angst davor, sein Einkommen zu verlieren. 11% der Befragten haben Furcht, berufsunfähig zu werden, weil sie gerne arbeiten. 19% beträgt dagegen der Anteil derer, die grundsätzlich keine Sorge haben, ihre Arbeitskraft zu verlieren.

Laut DEVK-Umfrage sehen 68% der Befragten psychische Erkrankungen als häufige Ursache. 44% der Umfrageteilnehmer halten Einschränkungen im Bewegungsapparat und 43% Unfälle für oft auftretende Gründe für den Verlust der Arbeitskraft.

Psychische Leiden auf dem Vormarsch

Damit beurteilen die Deutschen die gesundheitlichen Probleme, die häufig zu einer Berufsunfähigkeit (BU) führen, durchaus realistisch. Denn psychische Erkrankungen wie Burn-out, Depressionen und Angststörungen nehmen über viele Berufsgruppen hinweg seit Jahren zu und bilden die BU-Hauptursache. Das ergab eine aktuelle Auswertung von Swiss Life Deutschland. Dem Report Berufsunfähigkeit zufolge ist ein Anstieg von 40% in den vergangenen zehn Jahren zu verzeichnen. Betrug die Quote für psychische Erkrankungen im Jahr 2009 noch 26,5%, haben laut Swiss Life inzwischen über 37% aller Leistungsfälle für BU-Versicherungen diesen Grund zur Ursache.

Die häufigsten BU-Ursachen neben der Psyche

Die zweithäufigste BU-Ursache bilden Erkrankungen des Bewegungsapparats mit 24% vor Unfällen mit knapp 14%. In der Rangliste der BU-Ursachen folgen Krebs mit 9%, Herz-/Kreislauferkrankungen mit 8% und mit jeweils 4% Innere bzw. sonstige Krankheiten.

Junge Frauen von psychischen Erkrankungen häufiger betroffen

Bei der näheren Betrachtung der Ursachen nach Kriterien wie Geschlecht, Alter und Berufsklassen zeigt sich: Frauen werden mit 44% anteilsmäßig deutlich häufiger aufgrund einer psychischen Erkrankung berufsunfähig als Männer (28%). Besonders betroffen sind dabei Frauen im Alter von 30 Jahren, mit einem Anteil von 47% ist fast jede zweite in dieser Altersgruppe betroffen. Laut Studie treten bei Männern dagegen psychische Erkrankungen erst in der zweiten Lebenshälfte häufiger auf. Insbesondere Männer in akademischen Berufen sind dabei öfters von Depressionen oder Burn-out betroffen als Männer in körperlich anstrengenden Berufen, so Swiss Life.

Unfälle als BU-Ursache bei jungen Männern ganz vorn

Der Studie zufolge sei bei jungen Männern dagegen das hohe Unfallrisiko als Grund für eine Berufsunfähigkeit besonders auffällig. „Die Unfälle als BU-Ursache bei jungen Männern stechen in unserer Statistik mit einem Anteil von 33% sehr deutlich hervor, gerade im direkten Vergleich der Frauen mit knapp 9%“, erklärt Amar Banerjee, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter der Versicherungsproduktion von Swiss Life Deutschland.

Männern gelingt Rückkehr ins Berufsleben häufiger als Frauen

Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Genesung etwa mit Hilfe von Therapien, Reha-Maßnahmen oder Umschulungen ist eine Rückkehr ins Berufsleben möglich. Wie diie Ergebnisse der Studie von Swiss Life zeigen. scheint dies langfristig betrachtet Männern deutlich häufiger zu gelingen als Frauen. Als mögliche Gründe vermutet der Versicherer die besagten unterschiedlichen BU-Ursachen: Frauen werden deutlich häufiger aufgrund von Psyche berufsunfähig. Da sich solche Erkrankungen oftmals jahrelang hinziehen können, ist eine rasche Rückkehr in das Berufsleben deutlich unwahrscheinlicher als bei anderen Ursachen.

Berufsunfähigkeit: Jeden Vierten trifft es

„Mittlerweile muss jeder vierte Berufstätige während seines Lebens seine Erwerbstätigkeit einschränken oder sogar ganz aufgeben,“ unterstreicht Banerjee. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sei vor allem in jungen Jahren notwendig. Zudem müsse mit dem Vorurteil aufgeräumt werden, dass insbesondere Menschen in körperlich anstrengenden oder risikoreichen Tätigkeiten berufsunfähig werden. „Der rapide Anstieg psychischer Leiden zeigt uns deutlich, wie wichtig es ist, dass sich die Menschen unabhängig vom Berufsbild gegen den Verlust ihrer Arbeitskraft absichern“, so der Versicherungsexperte. (tk)

 

Berufsunfähigkeit: Diesen Thesen stimmen die Makler zu

Im Rahmen der Studie „AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraftabsicherung 2019“ wurden die Makler neben ihren Favoriten auf Produktgeberseite auch nach ihrer Meinung rund um die BU-Versicherung gefragt. Welchen Aussagen sie dabei am ehesten bzw. eher weniger zustimmen, zeigt eine Bildergalerie.

 
von
 

M&M-Rating Berufsunfähigkeit: Über zwei Drittel der Tarife mit Höchstnote

Sein aktuelles Rating zur Berufsunfähigkeit hat das Analysehaus MORGEN & MORGEN grundlegend überarbeitet, Ratingfragen ergänzt und das Teilrating „BU-Solidität“ durch das Teilrating „Beitragsstabilität“ ersetzt. 519 Tarife von 67 Anbietern wurden geprüft, 347 Tarife von 50 Anbietern erhalten die Höchstnote.

In seiner aktuellen 24. Ausgabe hat das Analysehaus MORGEN&MORGEN sein Rating Berufsunfähigkeit grundlegend überarbeitet: Das bisherige Teilrating „BU-Solidität“ wurde ersetzt durch ein neues Teilrating „Beitragsstabilität“, das zu 20% in die Gesamtbewertung mit einfließt. Es setzt sich seinerseits aus den sechs Komponenten Überschusssenkungen, Aktionen, Brutto-Netto-Spreizung, Querverrechnung, Bilanzen und Solvency II zusammensetzt.

Frage rund um die Thematik „Kräfteverfall“

Neben das neue Teilrating „Beitragsstabilität“ reihen sich die bewährten Teilratings „BU-Bedingungen“ (40%), „BU-Kompetenz“ (30%) und „BU-Antragsfragen“ (10%), die allerdings auch Modifizierungen erfahren haben. Hinzugefügt wurde so zum Beispiel die Ratingfrage „Nachversicherung der Vertragslaufzeit“ – ein Sachverhalt, der dann relevant wird, wenn die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung heraufgesetzt wird. Außerdem wurde die Ratingfrage „Ausscheiden aus dem Beruf“ neu bewertet: Die volle Punktzahl gibt es hier nur noch, wenn dauerhaft der zuletzt ausgeübte Beruf geprüft wird. Ist diese Prüfung zeitlich befristet, ist die Bewertung nur noch eingeschränkt erfüllt. Eine Neubewertung gab es auch bei der Ratingfrage „Definition der bisherigen Lebensstellung“: Diese wird nur noch mit der vollen Punktzahl bedacht, wenn sichergestellt ist, dass 80% des Einkommens gewahrt wird, sodass die wirtschaftliche und soziale Stellung im Fall einer Berufsunfähigkeit aufrecht erhalten werden können. Rund um die kontrovers diskutierte Thematik „Kräfteverfall“ hat MORGEN&MORGEN außerdem eine Leistungsfrage neu ins Rating mit aufgenommen, die allerdings nicht als ratingrelevant eingestuft wird: Versicherer, die den altersbedingten Kräfteverfall ausdrücklich einschließen, erhalten hier ein „voll erfüllt“. Versicherer, die dazu keine Aussage treffen, erhalten ein „eingeschränkt erfüllt“. „Es ist vorstellbar, dass ein Versicherter zulasten des Versichertenkollektivs in einen Beruf wechselt, den er auf absehbare Zeit altersbedingt nicht mehr ausüben kann“, kommentiert M&M-Geschäftsführer Peter Schneider die Thematik Ambivalenz und Kräfteverfall.

347 Tarife sind „ausgezeichnet“

Im neu gestalteten Rating Berufsunfähigkeit erhalten nun von den 519 bewerteten Tarifen insgesamt 347 die Bestnote „ausgezeichnet“ und damit fünf Sterne von MORGEN & MORGEN. Dabei bieten 50 der untersuchten 67 Versicherer mindestens einen Fünf-Sterne-Tarif an. Allerdings gibt es auch 10 Tarife mit nur einem Stern („sehr schwach“) und 20 Tarife mit zwei Sternen („schwach“).

Die Auswertungen der M&M-Analysten im Rahmen des aktuellen Ratings Berufsunfähigkeit ergeben, dass im vergangenen Jahr über 46.000 Leistungsfälle anerkannt worden sind. Rund 260.000 BU-Renten mit einem Volumen von mehr als 2 Mrd. Euro befinden sich M&M zufolge aktuell in der Auszahlung, ein leichter Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Leicht angestiegen sind auch die eingenommenen Beiträge im Bestand der BU-Renten. Das Neugeschäft wiederum ist leicht zurückgegangen.

BU-Ursachen: Nervenkrankheiten vor Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats

Wie M&M weiter bekanntgibt, bleiben die Nervenkrankheiten mit einem Anteil von fast zwei Dritteln Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit. Dahinter folgen mit gut einem Fünftel die Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats. An dritter Stelle stehen die sonstigen Erkrankungen vor der Diagnose „Krebs und andere bösartige Geschwülste“. „Unfälle“ sowie „Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems“ bilden mit unter 10% die Schlusslichter. (ad)

 

Besonderheiten von „AU-Klauseln“ in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Was ist besonders an einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel? Die Antwort findet sich wie so oft im Detail. Die sogenannte „AU-Klausel“ ist eine besondere und ergänzende Regelung in einem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag. Normalerweise wird sie in der Krankentagegeldversicherung abgesichert, erklärt Rechtsanwältin Kathrin Pagel von der Kanzlei Michaelis.

In der Berufsunfähigkeitsversicherung wird die Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers abgesichert. Die Arbeitsunfähigkeit ist hingegen üblicherweise in einem Krankentagegeldversicherungsvertrag abgesichert. Der Bedarf einer weiteren Absicherung ergibt sich in der Praxis aus der behäbigen Abwicklung von Versicherungsfällen.

Einer der Beendigungsgründe in der Krankentagegeldversicherung ist der Eintritt der Berufsunfähigkeit. Eine Lücke sollte es nicht geben, vielmehr sollte an dieser Stelle die Berufsunfähigkeitsversicherung eintreten. Die Grenzen zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sind, sehr zum Leidwesen der betroffenen Versicherungsnehmer, jedoch fließend.

Berufsunfähigkeit versus Arbeitsunfähigkeit

Der Versicherungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung wird in § 172 VVG legal definiert. Nach § 172 VVG liegt Berufsunfähigkeit vor, „wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“

Eine gesetzliche Definition für die Arbeitsunfähigkeit gibt es nicht. Eine Definition von Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit findet sich jedoch in den üblichen Versicherungsverträgen. Eine übliche Klausel zur Definition der Arbeitsunfähigkeit, zum Beispiel in § 1 Abs. 3 MB/KT 94, lautet: „Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht. ...“

Das hervorstechende Merkmal zur Unterscheidung von Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit ist insbesondere die ärztliche Prognose zur Dauer. Das Merkmal der Dauerhaftigkeit fehlt bei der Arbeitsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit ist voraussichtlich dauerhafte Arbeitsunfähigkeit.

Ist eine lückenlose Absicherung durch eine AU-Klausel möglich?

Eine lückenlose Absicherung sollte damit gegeben sein – meint man. Lücken ergeben sich in der Praxis durch die langen „Wartezeiten“, wenn der Berufsunfähigkeitsversicherer mit der Prüfung und Ermittlung zum Versicherungsfall beschäftigt ist und nicht mit Sicherheit festgestellt ist, dass Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen vorliegt.

Besondere Härtefälle sind aus der Praxis bekannt, in denen der Krankenversicherer durch ärztliches Gutachten festgestellt hat, dass Berufsunfähigkeit vorliegt und der Berufsunfähigkeitsversicherer sich im Rahmen seiner eigenen Ermittlungen an diese ärztliche Feststellung nicht gebunden fühlt. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer an dieser Stelle zunächst ohne Sicherung seiner Einkünfte und auch ohne Absicherung seines und des Unterhaltes seiner Familie bleibt. Der Versicherungsnehmer kann somit „zwischen den Stühlen“ stehen und muss – im besten Falle – warten.

Vereinbarung einer „AU-Klausel“

Als die Wartezeit verkürzende Entscheidungshilfe für den Versicherer soll nun die Vereinbarung einer „AU-Klausel“ dienen. „AU-Klauseln“ oder auch sogenannte „Gelbe-Schein-Regelungen“ finden sich in Berufsunfähigkeitsver­sicherungsverträgen schon seit einigen Jahren auf dem Markt.

Eine typische Klausel mit einer Arbeitsunfähigkeitsabsicherung lautet: „Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer arbeitsunfähig …, erbringen wir folgende Leistungen: Wir zahlen eine Arbeitsunfähigkeitsrente in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente, insgesamt maximal … Monatsrenten. …“

Und: „Arbeitsunfähigkeit liegt von Beginn der ersten Krankschreibung vor, wenn die versicherte Person mindestens … Monate ununterbrochen vollständig arbeitsunfähig krankgeschrieben ist.“

Danach werden schon für den Fall der Arbeitsunfähigkeit Versicherungsleistungen aus dem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag erbracht. In einigen Versicherungsbedingungen genügt schon ein Nachweis durch Krankschreibung, der sogenannte „gelbe Schein“.

Eine Abgrenzung zwischen Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit ist in einem solchen Vertrag zunächst nicht nötig. Damit gewinnt der Versicherungsnehmer Zeit. Ein Nachweis ist schnell erbracht – jedenfalls für einen Arbeitnehmer, der diesen Nachweis ohnehin für den Arbeitgeber bekommt. Bei Selbstständigen kann sich schon mal die Frage stellen, ob der Nachweis auch anders geführt werden kann, wenn der Versicherungsvertrag ausdrücklich den „gelben Schein“ verlangt, den der Selbstständige vom Arzt nicht bekommt.

In anderen „AU-Klauseln“ findet sich hingegen keine Regelung dazu, wie der Nachweis erbracht werden soll. Dann wäre eine Bescheinigung des behandelnden Arztes gegebenenfalls als ausreichend anzusehen. Letztlich dürfte eine sogenannte „AU-Klausel“ Erleichterungen bei der Geltendmachung des Versicherungsanspruches bringen und zur Beschleunigung der Prüfung der Ansprüche und dem Erhalt der Leistungen führen.

Fazit: AU-Klausel vorteilhaft für Kunden

Schon bei Abschluss des Vertrages werden wichtige Weichen für die spätere Abwicklung des Leistungsfalles gestellt. Ein Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag mit einer „AU-Klausel“ ist in den weit überwiegenden Fällen deutlich vorteilhaft für den Versicherungsnehmer. Versicherungsmakler sollten diese Möglichkeit kennen und schon bei ihren Produktempfehlungen berücksichtigen. Bei der Vermittlung von Verträgen und bei der Abwicklung von Leistungsfällen in der Berufsunfähigkeitsversicherung sind viele Haftungsfallen verborgen und zu beachten. Der Pflichtenkreis des Versicherungsmaklers ist weit, wie der BGH schon 1985 in seinem Sachwalterurteil festgestellt hat. Der Pflichtenkreis umfasst nun auch grundsätzlich die Hilfestellung bei der Regulierung eines Versicherungsschadens, so der BGH in seinem Urteil vom 30.11.2017 (Az.: I ZR 143/16). In dieser weiteren außergewöhnlichen Entscheidung stellt der BGH fest, dass der Versicherungsmakler seinem Versicherungsnehmer die Unterstützung im Schadenfall schuldet. Dies gilt auch bei der Abwicklung des Leistungsfalles in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dafür kann auch qualifizierte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 04/2019, Seite 118 f. und in unserem ePaper.

 
Ein Artikel von
Kathrin Pagel

Basler präsentiert Update ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Basler hat ihre Berufsunfähigkeitsversicherung überarbeitet. Für etliche Berufe hat der Versicherer den Beitrag verringert und den Leistungsumfang für die Kunden erweitert. So wurde beispielsweise der vorläufige Versicherungsschutz auf eine Monatsrente von 2.000 Euro angehoben.

Die Basler Lebensversicherungs-AG hat ihre Berufsunfähigkeitsversicherung angepasst. Dabei hat der Versicherer zum 01.04.2019 die Bedingungen überarbeitet, um die Regelungen klarer und kundenfreundlicher zu formulieren. Zudem wurde für etliche Berufe der Beitrag reduziert, wobei junge Zielgruppen wie Schüler im Mittelpunkt standen, für die eine Neueinteilung erfolgt ist. Mit den Anpassungen hat die Basler auch den Leistungsumfang für Kunden erweitert. So wurde der vorläufige Versicherungsschutz auf eine Monatsrente von 2.000 Euro angehoben, laut Basler die höchste Absicherung im Markt.

Einmalige Leistung bei bestimmten schweren Beeinträchtigungen

Bei Verlust der Fähigkeiten wie Sehen, Hören und Fortbewegen ohne Rollstuhl (die Basler spricht von „bestimmten schweren Beeinträchtigungen“) erhält der Versicherte eine einmalige Leistung von bis zu zwölf Monatsrenten. Somit bekommt der Kunde Hilfe und zusätzlichen Freiraum, um weitere Maßnahmen zu realisieren.

Umstufung in günstigere Berufsklasse

Zudem bietet die Basler Kunden die Option, bei einem Berufswechsel oder Berufseinstieg prüfen zu lassen, ob eine Umstufung in eine günstigere Berufsklasse möglich ist. Dabei gibt es nur eine Günstigerprüfung und keine Schlechterstellung, wobei die alten Rechnungsgrundlagen gelten.

Bei Auszubildende werden nun wie bei Studierenden bei Leistungsantrag zusätzlich zur Prüfung der konkreten Tätigkeiten auch bereits erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten berücksichtigt. Somit erfolgt auch hier eine „Günstigerprüfung“ im Sinne des Kunden.

Basler bietet Überbrückungshilfe

Für den Fall, dass die Krankenkasse das Krankentagegeld bzw. Krankengeld nicht mehr zahlt, weil nach deren Kriterien eine Berufsunfähigkeit (BU) oder Erwerbsminderung vorliegt, ist für den nahtlosen Übergang zur BU-Rente der Basler gesorgt: Der Versicherer zahlt nun eine Überbrückungshilfe als einmalige Leistung. Somit werde eine mögliche Versorgungslücke beim Kunden geschlossen und es bleibe währenddessen genügend Zeit um zu prüfen, ob eine BU vorliege, wie die Basler unterstreicht. (tk)

 

Bei Dread Disease und Grundfähigkeitsschutz vertrauen Makler dem Pionier

Bei der Risikovorsorgeberatung schauen Versicherungsmakler nicht mehr nur auf die BU-Versicherung. Seit nun beinahe 20 Jahren gibt es neben der Königsklasse der Arbeitskraftabsicherung die Dread Disease- und Grundfähigkeitsversicherung am deutschen Markt. Wenn der Abschluss einer der beiden Varianten empfohlen wird, favorisieren Makler insbesondere das Angebot eines Versicherers.

Eine gleichwertige Alternative für eine BU-Versicherung gibt es nicht. Gibt es aber keinen bezahlbaren BU-Schutz, können in der Risikovorsorge die Erwerbsunfähigkeits-, Dread Disease und Grundfähigkeitsversicherung ein Thema werden. Dabei sind die beiden letztgenannten noch relativ jung am deutschen Markt, finden aber immer mehr Beachtung als Ergänzung oder als Basisschutz in der Arbeitskraftabsicherung.

In der aktuellen Studie „AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraftabsicherung 2019“ wurden deshalb nicht nur die Vorlieben und Anbieterfavoriten in der BU-Versicherung bei den teilnehmenden Maklern und Mehrfachagenten abgefragt, sondern auch deren Einschätzung zu den Bereichen Dread Disease und Grundfähigkeitsversicherung.

Der Favorit heißt Canada Life

Zunächst lässt sich aus der Studie ablesen, welche Versicherer in den vergangenen Monaten bei einer Produktempfehlung am häufigsten berücksichtigt wurden. Gemessen wird dies anhand des sogenannten Share of Wallet (SoW), der Auskunft über den Geschäftsanteil einzelner Gesellschaften gibt. Sowohl bei Dread Disease als auch bei der Grundfähigkeitsversicherung hängt dabei Canada Life ihre Wettbewerber ab.

Bei Dread Disease und Grundfähigkeitenschutz vertrauen Makler dem Pionier

In Dread Disease ist der Abstand zu den Nächstplatzierten besonders groß, was auch an der Pionierrolle von Canada Life in diesem Segment liegen mag. Im SoW-Ranking der AWARD-Studie folgen die NÜRNBERGER, ZURICH, VOLKSWOHL BUND und Allianz. Wer im Bereich Dread Disease punktet, scheint auch zu den Maklerfavoriten in der Grundfähigkeitsversicherung zu gehören. Laut Studie folgen im Ranking nach der Canada Life die Versicherer NÜRNBERGER, VOLKSWOHL BUND und die Tochtergesellschaft Die Dortmunder sowie die Allianz.

Bei Vermittlerzufriedenheit liegen die Unternehmen eng zusammen

Neben dem Geschäftsanteil gibt die Studie auch Auskunft über den Zufriedenheitsgrad der befragten Vermittler mit den jeweiligen Gesellschaften. Dort liegen die Werte der Versicherer insgesamt hoch und auch eng zusammen. In der Grundfähigkeitsversicherung wird die Rangliste etwas durcheinandergewirbelt, weil sich VOLKSWOHL BUND, Die Dortmunder und die NÜRNBERGER an der Canada Life vorbeischleichen. Das gilt auch für den Net-Promoter-Score (NPS), der aussagt, wer am häufigsten empfohlen wird. Bei Dread Disease ist Canada Life aber auch der Versicherer, der am häufigsten empfohlen wird.

Neben den genannten Platzierungen lassen sich in der AWARD-Studie auch weitere interessante Fakten und Zahlen rund um die Arbeitskraftabsicherung ablesen. Wenig überraschend dabei ist etwa, dass rund 68% der Befragten davon ausgehen, innerhalb der nächsten drei Jahre mehr Umsatz im Segment der BU-Versicherung zu machen. Ähnlich positiv wird aber auch die Entwicklung in der Grundfähigkeitsversicherung gesehen. Da sind es immer noch knapp 64%, die mehr Geschäft erwarten. Im Vergleich die Zahl der Vorjahresstudie: Da lag der Wert noch knapp unter 50%. Bleibt zum Schluss noch der Blick auf Dread Disease: Hier sind die Vermittler etwas skeptischer, aber auch hier erwarten immerhin noch 40% eine Umsatzsteigerung.

Über die Studie

An der Studie „AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraftabsicherung 2019“ beteiligten sich 560 Versicherungsmakler und Mehrfachagenten, 467 Stimmen flossen nach Bereinigung in die Stichprobe, die ein sehr gutes Abbild der Assekuranz- und Finanzvermittler hinsichtlich der Alters- und Geschlechtsstruktur darstellt, ein. Die Studie kann gegen Gebühr hier bezogen werden. (bh)

Lesen Sie auch:

Versicherungsmakler entscheiden sich am häufigsten für diese BU-Versicherer

Wie ist die Lage am Maklermarkt? Neue Umfrage gestartet

Vierteljährlich befragt AssCompact ungebundene Vermittler zur aktuellen Marktstimmung, zu Produktsparten und zu Produktgebern. Aktuell läuft die neue Umfrage zu den AssCompact TRENDS II/2019. An der Befragung können Versicherungsmakler und Mehrfachagenten teilnehmen: Und: Mitmachen wird belohnt.

>>>Zum aktuellen Umfragelink<<<

 

Arbeitskraftsicherung: „Der Service für Kunden und Vermittler wird immer bedeutender“

Der Fokus in der BU-Versicherung bewegt sich immer mehr in Richtung Leistungsregulierung, wobei Beitragsstabilität  ein wichtiges Auswahlkriterium bleibt. Der VOLKSWOHL BUND schätzt das Potenzial der BU-Versicherung weiterhin hoch ein. Im Interview: Dietmar Bläsing, Sprecher der Vorstände der VOLKSWOHL BUND Versicherungen

Herr Bläsing, Ratingagenturen sprechen von Hochleistungstarifen in der Arbeitskraftabsicherung. Haben die Tarife, insbesondere in der BU, ihre Grenzen erreicht?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat ein hohes Niveau erreicht und es gibt viele starke Tarife am Markt. Das heißt aber nicht, dass keine Verbesserungen mehr möglich sind. Der Service für Kunden und Vertriebspartner wird zum Beispiel immer bedeutender, dazu zählt auch die Qualität der Leistungsbearbeitung. Sie entwickelt sich gerade zu einem echten Auswahlkriterium für Makler. Doch auch mit einer guten Risikoprüfung kann man als Produkt­geber punkten. Nach wie vor ist auch die Beitragsstabilität der Anbieter im Fokus.

Welchen Trend sehen Sie dann noch bei den BU-Tarifen? Weitere Differenzierung bei den Berufsgruppen und eine noch weitere Spreizung bei den Tarifen?

Damit rechne ich eher nicht. Ein Trend, den wir vielmehr sehen, ist eine verbesserte Betreuung der Kunden während der Leistungsbearbeitung und in der Leistungsphase. Zusätzliche Beratungsangebote oder eine finanzielle Unterstützung in der Reha-Phase sind hier denkbar. Beim VOLKSWOHL BUND zum Beispiel erhalten selbstständige Kunden schon jetzt Hilfe bei der Umorganisation ihres Betriebs, wenn sie ihren Beruf so nicht mehr ausüben können.

Was helfen an dieser Stelle Grundfähigkeiten- oder Dread-Disease-Schutz? Sind das für Sie echte Alternativen?

Eine Grundfähigkeitsversicherung ist keine hundertprozentige Alternative zur BU, sie kann aber genau die passende Lösung sein, zum Beispiel wenn sich der Kunde konkretere Leistungsauslöser wünscht. Wir bieten sowohl mit €XISTENZ als auch mit Plan D – ein Produkt unserer Tochtergesellschaft Dortmunder Lebensversicherung AG – Grundfähigkeitsversicherungen an. €XISTENZ und Plan D sind neben unserer BU sehr erfolgreich. Bei Plan D haben wir Ende 2018, kaum 17 Monate nach der Markteinführung, schon den 10.000 Vertrag policiert.

Aber auch dort, wo es BU-Schutz gibt, ist die zu erwartende BU-Rente oft zu niedrig angelegt. Kann sich das irgendwie ändern lassen?

Eine ausreichende BU-Rentenhöhe ist natürlich wichtig, darin sind sich Versicherungsunternehmen und Verbraucherschützer einig. Hier gibt es schon viel Aufklärungsarbeit, und gemeinsam sind wir auf einem guten Weg. Beim VOLKSWOHL BUND jedenfalls stellen wir schon einen deutlichen Trend zu höheren BU-Rentenhöhen fest.

Nachdem stark über die Leistungsregulierung in der BU gesprochen wurde, findet sie nun auch ihren Weg in die Ratings. Diskutiert wird unter anderem auch über eine Standardisierung der Prüfungsprozesse. Andererseits beschwichtigen die Versicherer und verweisen auf ihre Leistungszahlungen. Wie fair ist also die Situation?

Wir finden, dass jeder BU-Leistungsfall individuell ist, und so handeln wir auch: kompetent, transparent, persönlich, engagiert und fair. Wir haben dafür bereits zum zweiten Mal das Assekurata-Zertifikat „Fairness in der BU-Leistungsregulierung“ erhalten. Für diese Bewertung werden einerseits Qualitätsstandards definiert und geprüft, andererseits werden auch individuelles Engagement und Flexibilität honoriert. Gerade die Tatsache, dass der Kunde im BU-Fall einen festen Ansprechpartner bei uns hat, ist bei dem Rating besonders hervorgehoben worden.

Die Diskussionen gehen dann weiter bei den Nachprüfungen. Wie gehen Sie hier vor? Und wie gehen die Prüfungen in der Regel aus?

Auch unsere Nachprüfungen hängen stark vom Einzelfall ab, unter anderem von der Prognose der Mediziner oder davon, ob der Kunde möglicherweise eine Umschulung geplant hat. Durch Nachprüfungen halten wir einen engen Kontakt zum Kunden und können ihn besser begleiten. In den meisten Fällen bestätigt sich übrigens, dass die Kunden weiterhin berufsunfähig sind.

Dann lassen Sie uns das Thema Beitragssteigerungen ansehen. Wie sehen Sie das Problem der hohen Netto-/Bruttospreizung? Und was liegt hier am Markt teilweise im Argen?

Wenn die Kalkulation solide ist und die Schadenverläufe stabil sind, stellt das aus meiner Sicht kein Problem dar. Wir haben beispielsweise seit der Einführung unserer BU-Tarife die Nettobeiträge beibehalten. Das infinma-Institut hat uns im Januar 2019 sogar für unsere „Maximale Beitragsstabilität“ ausgezeichnet.

Was bringen eigentlich BU-Aktionen? Für Makler und ihre Kunden mit Risikofaktoren sind diese Aktionen willkommen. Aber was bedeutet dies für den Versicherer, gerne auch konkret für Ihr Haus, oder auch für das Kollektiv?

Wir bieten zurzeit eine BU-/€XISTENZ-Aktion an, die sehr gut angenommen wird. Mit ihr möchten wir in erster Linie Impulse für eine Anpassung bestehender Verträge setzen. Wenn auf diese Weise auch Kunden zu uns stoßen, die die Aktion zum Anlass nehmen, ihre BU-Absicherung endlich in die Hand zu nehmen und einen Vertrag abzuschließen, so ist das ein sehr guter Nebeneffekt.

Bleiben Sie im Grunde aber optimistisch für die Arbeitskraftabsicherung?

Definitiv. Es gibt noch großes Potenzial, sowohl bei der Berufsunfähigkeitsversicherung als auch bei der Grundfähigkeitsversicherung.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 03/2019, Seite 38 f. oder in unserem ePaper.

 
Ein Artikel von
Dietmar Bläsing

Einsatz künstlicher Intelligenz in der medizinischen Risikoprüfung bietet viel Potenzial

Bei der medizinischen Risikoprüfung kommen heute schon Online-Tools im Beratungsgespräch zum Einsatz. Künstliche Intelligenz (KI) könnte künftig den Prozess an dieser Stelle noch beschleunigen und den Nutzen für Versicherer, Vertrieb und Kunden erhöhen, erklärt Lukas Naab, Geschäftsführer des Technologie-Start-ups MINDS-Medical GmbH.

Gerade im Vertrieb biometrischer Produkte wie der BU-Versicherung oder der PKV gilt es eine Vielzahl von Herausforderungen zu meistern. Zuerst müssen neue Kunden erreicht und vom Produkt überzeugt werden. Dies gelingt in der Regel dann am besten, wenn das Produkt für den Kunden leicht verständlich aufgebaut ist, das heißt der Mehrwert klar ist und der Preis stimmt. Beide Faktoren hat ein Versicherer bei der Zusammenstellung seiner Tarife in der internen Kostenkalkulation selber in der Hand.

Schnelligkeit ist Trumpf bei Antragsbearbeitung

Außerdem ist die Geschwindigkeit, mit der Anträge bearbeitet werden können, auch zukünftig ein wesentlicher Bestandteil der Wahrnehmung des Kunden, der über die Auswahl des Anbieters entscheiden kann. Antragsprozesse, bei denen ein potenzieller Kunde über Annahme oder Ablehnung erst nach sechs Wochen informiert werden kann, sind keine Seltenheit. Gerade dies sorgt bei vielen Kunden im Versicherungsbereich für Frustration, da sie heutzutage in vielen anderen Lebensbereichen und Branchen an durchgehend digitale Prozesse gewöhnt sind, bei denen sie Ergebnisse quasi in Echtzeit bekommen. Stichwort: Amazon – Lieferung am Tag der Bestellung.

Die Gründe für die langen Bearbeitungszeiten liegen in komplexen und häufig langwierigen Befragungen zur medizinischen Vorgeschichte. Dynamische Fragebögen helfen hier bereits partiell am Point of Sale weiter, setzen aber voraus, dass die gestellten Fragen richtig beantwortet und richtig im System eingetragen werden. Kommt es bei dieser ersten Risikobewertung zu Ungereimtheiten, müssen Arztbriefe und gegebenenfalls Gutachten angefordert werden, die dann im Betriebsbereich der Versicherung durch Sachbearbeiter manuell geprüft werden. Ein langwieriger Prozess! Gleiches gilt bei der Erstattung im Leistungsfall, wenn die Fachabteilung prüft, ob es zu einer Auszahlung kommt. Ähnlich ist dies bei der individuellen Gestaltung des Tarifs, wenn bestimmte Erkrankungen einbezogen werden.

KI wird zum nützlichen Helfer in der Wertschöpfungskette

Im Kern all dieser Prozesse steht immer die individuelle Krankengeschichte des Kunden: hochsensible medizinische Daten, die in der Regel in Form von Arztbriefen und OP-Berichten dokumentiert und dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder gelesen und verstanden werden müssen. Genau hier kommt der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) ins Spiel und kann in allen Bereichen der Wertschöpfungskette Menschen bei ihrer Arbeit unterstützen.

Das Unternehmen MINDS-Medical hat für diese Aufgabe die Software „MM-sure“ entwickelt. Das Programm setzt genau dort an, wo auch dynamische Fragebögen nicht mehr weiterkommen, da medizinische Texte in großer Menge gelesen und verstanden werden müssen. So können unstrukturierte Patientendaten (die gesamte Bandbreite von Fallakten, Entlassbriefen usw.) schnell erfasst und die darin dokumentierten Vorerkrankungen und durchgeführten Behandlungen erkannt werden. Ähnlich wie dies heute ein Sachbearbeiter machen würde, der die Akten liest.

Der direkte Abgleich zwischen Maschine und Fachkraft

Gefundene Diagnosen, Vorerkrankungen und Operationen werden in Form von sogenannten ICD-Codes ausgegeben, um damit Prozesse und Entscheidungen innerhalb des Versicherungsbetriebs anzustoßen. Das bedeutet, dass der Prozess der biometrischen Datenerfassung in ganz erheblichem Maße beschleunigt und den Sachbearbeitern innerhalb von wenigen Sekunden eine erste Einschätzung zum vorliegenden Fall zur Verfügung gestellt wird.

Die dabei eingesetzte Technik basiert auf Methoden des sogenannten „Natural Language Processing“ (Verstehen und Verarbeiten natürlicher Sprache) und dem sogenannten „Machine Learning“ (Musterkennung auf Grundlage historischer Daten). Die Ergebnisse, die damit geliefert werden können, sind nach einer ersten Trainingsphase der Software in etwa vergleichbar mit den Ergebnissen von Sachbearbeitern. Durch regelmäßiges Feedback werden die Ergebnisse der Maschine im Laufe der Zeit immer besser.

KI-Einsatz als Assistenzsystem

Zur Einordnung der Qualität der Ergebnisse kann man davon ausgehen, dass Fachkräfte, je nach Tagesform, ein richtiges Leseverständnis von 70% bis 90% erreichen. Das System von MINDS-Medical liefert Ergebnisse mit Werten zwischen 80% und 96% und ist im Vergleich zu menschlichen Experten um den Faktor 48 schneller. Systeme, die künstliche Intelligenz einsetzen, sind somit in ihrer Leistungsfähigkeit bzw. Verarbeitungsgeschwindigkeit „normalen“ Sachbearbeitern überlegen. Sie stoßen allerdings in sehr komplexen und seltenen Situationen an fachliche Grenzen. In naher Zukunft ist der Einsatz von künstlicher Intelligenz daher als Assistenzsystem zu sehen. In dieser Rolle unterstützen KI-Assistenzsysteme dabei, große Datenmengen aufzubereiten.

Bedeutung für Vertrieb, Sachbearbeiter und Kunden

Für den Vertrieb biometrischer Versicherungsprodukte bedeutet der Einsatz künstlicher Intelligenz, dass Berater mehr Zeit für die Kundeninteraktion haben. KI-Systeme könnten dabei innerhalb von Sekunden eine erste valide Bewertung der Krankenhistorie vornehmen und mögliche Risikozuschläge oder eine Annahme liefern. In der Praxis könnten Berater beispielsweise über eine Mobile-App in die Lage versetzt werden, vorliegende Entlassbriefe direkt beim Kunden zu scannen. Über integrierte KI-Fähigkeiten könnten dann innerhalb von wenigen Augenblicken dokumentierte Erkrankungen angezeigt werden, ohne dass eine medizinische Vorbildung des Beraters notwendig wäre. Dieser kann sich dann ganz auf den Kunden konzentrieren und direkt vor Ort ein individuelles und passendes Angebot konzipieren. Dies führt zu einem schnelleren Prozess, einer höheren Kundenzufriedenheit und wird eine höhere Abschlussrate mit sich bringen.

Sachbearbeiter im Bereich der medizinischen Risikoprüfung werden in der Lage sein, wesentlich mehr Anträge zu bearbeiten bzw. sich intensiver und mit der nötigen Sorgfalt mit besonders komplexen Fällen zu beschäftigen. Sicherlich wird ein Großteil der „einfachen“ Arbeit automatisch von den neuen Systemen erledigt werden können. So können Versicherungen dem drohenden Fachkräftemangel vorbeugen und die vorhandenen Mitarbeiter bestmöglich einsetzen.

Kunden werden auf mehreren Wegen von der neuen Technologie profitieren. Kürzere Wartezeiten bei der Prüfung, niedrigere Prämien durch das Sinken der Prozesskosten und eine datenbasierte Entscheidung für ihre Fälle sind klar zu benennen. Denkbar sind auch anonyme Vorprüfungen der eigenen Versicherbarkeit innerhalb weniger Minuten.

Sicher ist, dass Versicherungen, die sich früh für den Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Prozessunterstützung entscheiden, einen erheblichen Wettbewerbsvorteil haben, da ihre Prozesse günstiger, datenbasierter und schneller werden.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 03/2019, Seite 45 f. oder in unserem ePaper.

 
Ein Artikel von

Stiftung Warentest: Was netto von der Berufsunfähigkeitsrente übrigbleibt

Im Falle einer Berufsunfähigkeit bietet eine monatlich festgelegte private Berufsunfähigkeitsrente finanzielle Absicherung. Doch diese Rente muss versteuert werden und es gehen Sozialbeiträge ab. Versicherungsmakler werden deshalb in Beratungsgesprächen regelmäßig gefragt, was von einer BU-Rente letztlich übrigbleibt. In einem aktuellen Artikel hat sich auch die Stiftung Warentest mit dem Thema beschäftigt.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist zweifellos die wichtigste Versicherung, um im Notfall seine Existenz abzusichern. Hat der Versicherte eine entsprechende Police abgeschlossen, erhält er monatlich eine festgelegte Berufsunfähigkeitsrente, bei Bedarf sogar bis zum Renteneintritt von derzeit 67 Jahren. BU-Renten werden vielfach zu niedrig abgeschlossen. Zu bedenken ist auch, dass bei einer Berufsunfähigkeitsrente nicht der volle Zahlbetrag bleibt, denn die Rente muss versteuert werden und es werden Sozialabgaben fällig. Darauf weist Stiftung Warentest in einem aktuellen Artikel hin und zeigt auf, wie viel von der Rente unterm Strich bleibt. Beispielhaft werden die Sozialabgaben für eine monatliche BU-Rente von 1.000, 1.500 und 2.000 Euro dargelegt. Dabei wird jeweils unterschieden, ob der Versicherte nur eine BU-Rente bekommt oder aber noch eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhält bzw. eine Rente von der Berufsgenossenschaft bezieht.

Besteuert wird der Ertragsanteil

Zunächst stellt die Stiftung Warentest klar, dass die Steuern das geringste Problem sind. Denn selbst bei 2.000 Euro Berufsunfähigkeitsrente fallen keine Steuern an. Besteuert wird nämlich nur der sogenannte Ertragsanteil. Für einen 39-Jährigen, der eine BU-Rente bis zum gesetzlichen Renteneintritt mit 67 Jahren erhält und sie somit 28 Jahre bezieht, beläuft sich der Ertragsanteil auf 29% der Rente. Also sind von 1.000 Euro Rente 290 Euro steuerpflichtig. Durch den Grundfreibetrag von 9168 Euro fallen keine Steuern an.

BU-Rente: Die Crux mit der Krankenversicherung

Wer nur eine private BU-Rente erhält, muss sich sich freiwillig krankenversichern, da er nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Laut Beispielrechnung der Stiftung Warentest werden bei einer monatliche BU-Rente von 1.000 Euro somit 180 Euro an Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen fällig und es bleiben also 820 Euro Nettorente. Bei 1.500 Euro BU-Rente verringert sich die Nettorente durch die Sozialabgaben auf 1.231 Euro, bei einem Bruttobetrag von 2.000 bleiben nach Abzug 1.641 Euro.

Wenn eine Verletztenrente hinzukommt

Bezieht der Versicherte zusätzlich zur BU-Rente von 1.000 Euro – der Einfachheit halber sei dieses Beispiel herangezogen – auch eine Rente von der Berufsgenossenschaft (also eine Verletztenrente), in Höhe von 500 Euro, hat er eine monatliche Bruttorente von 1.500 Euro. Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge (17,95% von BU- und Verletztenrente) bleiben ihm 1.231 Euro.

Erwerbsminderungsrentner fahren besser

Anders sieht es aus, wenn der Versicherte außerdem eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhält und zuvor in der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens zu mindestens 90% gesetzlich krankenversichert war. Dann ist er nämlich als Erwerbsminderungsrentner pflichtversichert und es gehen nur von der Erwerbsminderungsrente Beiträge ab. Abgezogen werden die Hälfte des vollen Krankenversicherungsbeitrags und der volle Pflegeversicherungsbeitrag. Die andere Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags trägt die gesetzliche Rentenversicherung. Auf die BU-Rente und die Rente von der Berufsgenossenschaft bzw. Verletztenrente werden keine Beiträge fällig.

Bezieht ein Versicherter zusätzlich zu seiner BU-Rente von 1.000 Euro, um bei dem gewählten Beispiel zu bleiben, und der Verletztenrente von 500 Euro noch eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente in Höhe von 500 Euro, gehen also lediglich 54 Euro an Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag von der Erwerbsminderungsrente ab (pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner: 10,8% Gesamtbeitrag nur auf die Erwerbsminderungsrente). Von der Bruttorente von 2.000 Euro bleiben dem Versicherten 1.946 Euro. Bei privaten Krankenversicherten, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, sieht die Sache allerdings anders aus: Sie zahlen bei Berufsunfähigkeit ihren bisherigen Beitrag weiter. (tk)

 

Neues Konzept schließt Lücke bei Berufsunfähigkeitsschutz für Mediziner

Die Police „secors®“ verspricht ergänzenden BU-Schutz für Mediziner. Im Interview erläutert Ralf Müller, Geschäftsführer der Ralf Müller Versicherungsmakler für Ärzte und Zahnärzte GmbH, das Konzept, für das eine rechtswissenschaftliche Eignungsempfehlung von Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski vorliegt.

Herr Müller, Sie haben sich auf die Absicherung von Ärzten und Zahnärzten spezialisiert. Welche Versicherungen haben Sie im Portfolio?

Ich decke das gesamte Spektrum ab das der Arzt oder Zahnarzt benötigt. Durch meine Entwicklung von „secors®“, der Spezial BU für Ärzte und Zahnärzte, hat sich ein starker Schwerpunkt auf die Arbeitskraftabsicherung dieser Zielgruppe entwickelt.

Sie bieten seit kurzem auch einen speziellen Berufsunfähigkeitsschutz für Ärzte und Zahnärzte, den sie mit einem Hamburger Assekuradeur entwickelt haben. Was zeichnet dieses neue Konzept aus?

Es bietet hohe, bedarfsgerechte Absicherung für 90% der Ärzte und Zahnärzte zu einem erstaunlichen Preis. Auch ältere Ärzte und Zahnärzte können gut abgesichert werden. Wir haben mit „secors®“ die Lücke zwischen dem Krankentagegeld und der dauerhaften Berufsunfähigkeit geschlossen. Ein gut verdienender Mediziner passt seinen Lebensstandard an sein Einkommen an. Praxisfinanzierung, Ausbildung der Kinder und die Baufinanzierung für das Haus sind häufig hohe Ausgaben, die aber problemlos Dank der hohen Einkünfte gedeckt werden können. Bei einer langen Krankheit, vor allem wenn die Krankentagegeldversicherung endet und die Berufsunfähigkeitsversicherung beginnt, entsteht hier aber regelmäßig eine riesige, existenzbedrohende Lücke. Diese können wir jetzt absichern.

„secors®“ hat eine Karenzzeit von 180 Tagen. Anschließend leistet sie wie ein Tagegeld, allerdings für zehn Jahre bzw. bis der Mediziner wieder über 50% arbeiten kann. Wir können 60% des Praxis-Überschusses bzw. Bruttoeinkommens bis 12.500 Euro monatlich unkompliziert absichern. Bei Vertragsabschluss muss der Arzt kein ärztliches Attest vorlegen und der sonst notwendige Arztbesuch entfällt. Da der Tarif einjährig kalkuliert ist, kann der Arzt auch sehr flexibel den Versicherungsschutz anpassen und bezahlt nie zu viel.

Wie beurteilen Sie das Preis-Leistungs-Verhältnis zu Produkten von Wettbewerbern?

Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist sehr gut, wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Kunden nachfragen, ob der Preis denn stimmt. Zum Wettbewerber kann ich nur sagen, dass wir aus zwei Gründen keinen haben. Erstens: Die „secors®“-BU versteht sich aufgrund der zehnjährigen Leistungsdauer als Ergänzung und nicht als Ersatz für die „Standard-BU“. Zweitens: Es gibt kein vergleichbares Produkt am deutschen Markt.

Der Versicherungsträger ist Lloyd’s of London. Warum fiel die Wahl auf diesen Anbieter?

Lloyd’s of London, jetzt wegen des Brexits vertreten durch eine Tochter in Brüssel denkt anders als der deutsche BU-Versicherer. Die unterschiedliche Denke dieser beiden Welten lässt sich gut an meinem Zahnarzt-Beispiel erläutern. Wenn Sie einen 55-jährigen Zahnarzt fragen, ob er einen Kollegen gleichen Alters oder älter kennt, der keine Rückenbeschwerden hat, werden Sie von ihm ein klares Nein als Antwort bekommen. Aufgrund der permanenten Fehlhaltungen ist das auch absolut nachvollziehbar. Aus diesem Grund gehen Zahnärzte häufig zur Massage. Der deutsche BU-Versicherer sagt nun, dass er den Rücken ausschließen muss, da bei einen BU-Antrag in zwei Jahren sonst auf jeden Fall geleistet werden müsste. Lloyd’s stellt dem Zahnarzt eine weitere Frage. Wie viele Zahnärzte kennen Sie, die aufgrund von Rückenproblemen ihre Praxis geschlossen haben? Auch hier wird die Antwort „keinen“ lauten. Daher versichert Lloyd’s diesen Zahnarzt vollumfänglich.

Wie wird das Geschäft mit deutschen Ärzten und Zahnärzten abgewickelt?

„secors®“ wird ausschließlich über uns und unsere Partner vertrieben. Wir erhalten die Anträge von unseren Partnern und bearbeiten diese. Die vorgeprüften, politisierungsfertigen Anträge erhält der Assekuradeur und coverholder von Lloyd’s in Hamburg. Die gesamte Abwicklung findet somit in Deutschland statt. Dies gilt auch für die Schadensabwicklung.

Können Sie uns sagen, wie „secors®“ bei Ihren Kunden ankommt?

Sehr, sehr gut! Am Anfang müssen wir aber häufig die Relationen zurechtrücken. Ein Beispiel: Ein Partner hatte letzte Woche einen 41-jährigen Zahnarzt, der bei 300.000 Euro Praxisüberschuss seine BU von 6.000 Euro auf 8.000 Euro erhöhen wollte. Ich habe vorgeschlagen, 10.000 Euro „secors®“ dazu anzubieten. Diese Höhe abzufragen hätte sich der Zahnarzt nicht getraut, da er die Diskussionen bei der letzten finanziellen Angemessenheitsprüfung noch in Erinnerung hatte. Nachdem er dann die Prämie von 167 Euro pro Monat für die 10.000 Euro im ersten Jahr gehört hat, war er begeistert.

Bieten Sie die Spezial-BU auch anderen Maklern zur Vermittlung an bzw. arbeiten Sie mit anderen Maklern zusammen?

Ja, das ist uns sehr wichtig! Wir möchten „secors®“ als die Ergänzung zu den bestehenden Absicherungen im Markt positionieren, und das können wir nur mit guten Partnern. Aus diesem Grund waren wir auch auf der DKM 2018 mit einem Stand vertreten.

Wir setzen auf Klasse statt Masse. Wir stellen „secors®“ nicht allgemein zur Verfügung, sondern setzen auf gute Ärzte-/Zahnärzteberater, mit denen wir enger zusammenarbeiten. Bis Ende März sollen dies etwa 150 Partner bundesweit sein. Frühestens im Herbst werden wir weiter auf bis zu 250 Partner aufstocken. So ist sichergestellt, dass wir alle Partner persönlich kennen und gemeinsam gesund wachsen können. Bei uns melden sich Ärzte und Zahnärzte, die Interesse an „secors®“ haben. Durch unterschiedliche Aktivitäten (zum Beispiel unseren Erklärfilm) machen wir sie aufmerksam. Wir geben die Medizinier an unsere Partner weiter, so dass die Kunden eine optimale Beratung erhalten. Unsere Partner haben somit drei große Vorteile durch die Partnerschaft: 1. Sie können Ihre Bestandskunden optimal absichern. 2. Sie können Neukunden in diesem sehr interessanten Kundensegment mit einem exklusiven Produkt gewinnen. 3. Sie erhalten Interessenten von uns, die konkretes Interesse an „secors®“ und an einer ordentlichen Arbeitskraftabsicherung haben.

Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.secors.de.