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BU

Berufsunfähigkeit: Produkte vorhanden – Irrtümer und Vorurteile auch

Die meisten Deutschen schieben die BU-Vorsorge auf die lange Bank und geben ihr Geld lieber für andere Dinge aus. Zudem halten sich hartnäckig viele Irrtümer und Vorurteile rund um die Berufsunfähigkeit und verhindern so, dass Kunden sich gegen dieses existenzielle Risiko richtig absichern. Welche Fehlinformationen das sind, damit hat sich eine aktuelle Studie der Continentale Lebensversicherung befasst.

Warum sich hierzulande nur eine Minderheit gegen das existenzielle Risiko absichert, berufs- oder arbeitsunfähig zu werden, dieser Frage ist eine Studie der Continentale Lebensversicherung in Zusammenarbeit mit den Meinungsforschungsinstitut Kantar (ehemals TNS Infratest) nachgegangen. Befragt wurden sowohl Berufstätige, Studenten und Auszubildende als auch Vermittler. Letztere sind der Meinung, dass es an den am Markt vorhandenen BU-Produkten nicht liegen kann, dass die Deutschen in Sachen BU eher Vorsorgemuffel sind, denn die passenden Produkte seien vorhanden. Nur wenige im Rahmen der Studie befragte Vermittler halten die BU-Produkte derzeit noch für verbesserungswürdig. Der Großteil der Vermittler vermutet, dass ihren Kunden die BU-Absicherung schlicht zu teuer sei und dass sie – das wiegt in den Augen der Vermittler noch etwas schwerer – das Thema Vorsorge allzu gerne auf die lange Bank schieben.

Geld wird lieber für andere Dinge ausgegeben

Und welche Gründe nennen die Befragten selbst für die fehlende Absicherung? Eine Mehrheit von nahezu drei Vierteln stimmt der Aussage zu, eine Berufsunfähigkeitsversicherung sei zu teuer. Knapp zwei Drittel möchten der Continentale-Studie zufolge ihr Geld lieber für andere Dinge ausgeben. „Mangelnde Informiertheit ist beim Thema Berufsunfähigkeitsversicherung vermutlich weiterhin die größte Hürde“, kommentiert Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Leben im Continentale Versicherungsverbund, die Studienergebnisse. Die wenigsten Befragten sähen für sich ein echtes Risiko, einmal berufsunfähig zu werden. Die Fachleute der Branche wissen allerdings: Die Realität sieht leider anders aus, es trifft jeden Vierten. Die häufigste Ursache sind psychische Erkrankungen. Die Befragten hingegen sehen wie bereits in den Vorgängerstudien aus den Jahren 2008 und 2011 nach wie vor Rückenleiden und Unfälle als Hauptauslöser für Berufsunfähigkeit.

Irrtum: Immobilie bietet genug Absicherung

Irrtümer fördert die Studie aber nicht nur bei den BU-Ursachen zutage, sondern auch bei den Möglichkeiten, sich finanziell abzusichern: So meinen über zwei Drittel der Befragten, auch mit einer Unfallversicherung, mit Immobilien oder allein durch Sparen vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit geschützt zu sein. Die Hälfte der Befragten nennt als Schutzoption eine Lebensversicherung oder eine private Krankenzusatzversicherung. Hinzu kommt, dass zahlreiche Menschen laut Continentale-Studie nicht wissen, wem der so wichtige Versicherungsschutz offensteht. Die Mehrheit der Befragten glaubt fälschlicherweise, dass beispielsweise Schüler und Studenten gegen den Verlust der Arbeitskraft nicht versicherbar seien.

Vorurteil: Versicherer zahlt im Ernstfall sowieso nicht

Zusätzlich zu diesen Irrtümern hegen die befragten Berufstätigen, Studenten und Azubis einige ungerechtfertigte Vorurteile: Zum Beispiel fürchten über zwei Fünftel, der Versicherer leiste bei selbstverschuldeten Unfällen nicht. Darüber hinaus glauben fast ebenso viele, die privaten und gesetzlichen Leistungen würden verrechnet. Knapp zwei Drittel sagen zudem, der Versicherer zahle im Ernstfall meistens nicht, weil er sich auf irgendwelche Klauseln beziehe. Fakt ist aber, fügen die Studienautoren hinzu: Nur 0,5% aller Leistungsanträge werden mit Hinweis auf Klauseln abgelehnt.

Junge Menschen gezielt ansprechen

Dr. Helmut Hofmeier empfiehlt im Zusammenhang mit der aktuellen Studie, dass die Vermittler insbesondere junge Menschen gezielt und umfassend über Berufsunfähigkeit informieren sollten, denn – auch das ist ein Ergebnis der Continentale-Studie Je jünger die Befragten sind, desto mehr ziehen sie einen Rundum-Schutz einem reinen Basis-Schutz vor. Von den 20– bis 29-Jährigen würden sich über die Hälfte für einen Premiumschutz entscheiden. „Trotz aller Aufklärungsarbeit – nicht nur von Versicherern und Vermittlern, sondern auch Verbraucherschützern und Medien – zeigt sich: Wir müssen hier weiter am Ball bleiben,“ kommentiert Dr. Helmut Hofmeier abschließend.

Über die Studie

Die Continentale-Studie zur Berufsunfähigkeit ist eine Untersuchung der Continentale Lebensversicherung in Zusammenarbeit mit den Meinungsforschungsinstitut Kantar (ehemals TNS Infratest). Sie basiert auf den gleichnamigen Studien aus dem Jahren 2008 und 2011. Befragungszeitraum für die aktuelle Studie war der Dezember 2018. Die komplette Studie ist zu finden unter www.continentale.de/studien

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WürttLeben verbessert ihren BU-Tarif

Der Berufsunfähigkeitstarif der Württembergischen Leben ist modular aufgebaut und kann anhand verschiedener Optionen und Bausteine individualisiert werden. In jedem Vertrag ist ein zudem ein sogenannter „BU-Retter“ inbegriffen, der bei anlassbezogenen Zahlungsschwierigkeiten genutzt werden kann.

Die Württembergische Lebensversicherung AG (WürttLeben) hat ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) verbessert und dabei insbesondere auf Flexibilität und Leistungsfähigkeit in der Produktgestaltung gesetzt. Der Tarif ist modular aufgebaut: Optionen wie eine Karenzzeit oder eine garantierte Rentensteigerung können dabei ebenso beliebig kombiniert werden, wie verschiedene Bausteine. Mit dem Unfall-Baustein können beispielsweise Beschäftigte in handwerklichen Berufen einen soliden und günstigen Basisschutz absichern. Wird ein Kunde, der diesen Baustein abgeschlossen hat, aufgrund eines Unfalls berufsunfähig, erhält er die doppelte vereinbarte BU-Rente.

Einsteiger-BU: Abschluss ab dem zehnten Geburtstag möglich

Auch für Schüler, Auszubildende, Studenten und Berufseinsteiger ist eine BU-Absicherung ratsam. Mit dem Produktmerkmal der Berufsverbesserung ist dem Kunden bis zum 30. Lebensjahr die Möglichkeit geboten, mit jedem Berufswechsel eine Beitragsreduzierung prüfen zu lassen. Eine Schlechterstellung ist ausgeschlossen. Der Abschluss des neuen BU-Tarifs ist bereits ab dem zehnten Geburtstag möglich. In der Einsteiger-BU der WürttLeben werden über eine zehnjährige Staffelphase die Beiträge sukzessive moderat angehoben. Bei Schülern schützt diese vor den finanziellen Risiken einer Schulunfähigkeit und zahlt die vereinbarte Rente. Später geht der Schutz in eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit über. Die im Vertrag eingeschlossenen Nachversicherungsoptionen ermöglichen eine Erhöhung der Versicherungsleistung ohne Gesundheitsprüfung, beispielsweise beim Abschluss einer staatlich anerkannten beruflichen Fortbildung.

In jedem BU-Vertrag der WürttLeben ist ein sogenannter BU-Retter inbegriffen, der bei anlassbezogenen Zahlungsschwierigkeiten des Kunden für ein bis drei Jahre genutzt werden kann. Dabei reduziert sich der Beitrag während der Inanspruchnahme des BU-Retters auf ca. 5 Euro im Monat. Die BU-Rente bleibt während der gesamten Dauer des BU-Retters auf einem verhältnismäßig hohen Niveau. (ad)

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So sieht die kundenorientierte BU-Leistungsabwicklung 2.0 aus

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es für Kunden vor allem darauf an, wie Versicherer den BU-Leistungsfall regulieren. In Sachen Kundenorientierung hat sich bei BU-Versicherern einiges getan, wie die Rating-Agentur Franke und Bornberg unterstreicht. In einem Blog-Beitrag zeigen die Analysten fünf Trends auf, wie eine moderne BU-Leistungsabwicklung in Zeiten der Digitalisierung funktionieren kann.

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zählt für den Kunden vor allem die Regulierungspraxis des Versicherers im BU-Leistungsfall. Fair, schnell und professionell sollte sie sein. Auch wenn manche Medienberichte und Verbraucherschützer es anders darstellen: Bei den BU-Versicherern hat sich in Bezug auf die Kundenorientierung in den vergangenen Jahren viel getan, wie die Rating-Agentur Franke und Bornberg unterstreicht. Die Analysten stellen klar, dass das Bild der Leistungsregulierung der von ihnen untersuchten BU-Versicherer weitestgehend positiv ausfällt. Von einer Entwicklung hin zur Leistungsregulierung 2.0 ist die Rede. In einem Blog-Beitrag zeigt Christian Monke, Bereichsleiter Analyse von Franke und Bornberg, beispielhaft anhand fünf aktueller Trends auf, wie eine solche schnelle, transparente und damit faire Leistungsabwicklung in Zeiten der Digitalisierung aussehen kann.

Zunächst das telefonische Gespräch suchen

Den wichtigsten Trend sehen Franke und Bornberg in einem ersten mündlichen Kontakt, etwa in Form eines Telefongesprächs. Anstatt einen standardisieren Fragebogen per Post zu versenden, sollten Versicherer erst einmal das telefonische Gespräch suchen. So würden Sachbearbeiter in kundenorientierten Unternehmen zunächst zum Telefonhörer greifen, um mit dem Kunden zu sprechen und dabei die erforderlichen Informationen anzufordern. Ein solches Vorgehen verkürzt die Durchlaufzeiten. Franke und Bornberg räumen aber auch ein, dass solche Telefoninterviews mit Kunden im BU-Fall mitunter auch sehr belastend sein können. Sie empfehlen daher, die Mitarbeiter umfangreich zu schulen.

Individualisierte Fragebögen

Als zweiten Trend nennt das Analysehaus das Thema Individualisierung, um die Informationsbeschaffung für Versicherer und Kunden zu vereinfachen. Sind bei traditionell arbeitenden Gesellschaften die Fragen zur Einschätzung der Kundensituation unabhängig von Beruf und BU-Ursache meist immer gleich, gehen moderne Versicherer einen anderen Weg: Mit technischer Hilfe gestalten sie die Fragebögen individuell auf den Kunden zugeschnitten und damit für diesen einfacher und weniger komplex.

Die BU-Leistungsfälle kategorisieren: einfach, normal oder komplex?

Bei einer modernen BU-Regulierungspraxis erfolgt eine Einteilung der BU-Leistungsfälle nach einem Telefonat mit dem Kunden in die drei Kategorien „einfach“, „normal“ und „komplex“. Die Kategorien beziehen sich auf die Komplexität des Prozesses, nicht auf den Schweregrad der Erkrankung, und das Telefoninterview hat einen festgelegten Ablauf. So landen die jeweiligen Fälle direkt bei darauf spezialisierten Teams und einfache Fälle werden sofort ausbezahlt. Auf der anderen Seite geht es bei den komplizierten Fällen häufig um Selbstständige und Unternehmer, bei denen auch die betrieblichen Hintergründe untersucht werden müssen. Auch eine solche Kategorisierung führt zu kürzeren Bearbeitungszeiten.

Informationen von spezialisierten Dienstleistern einholen lassen

Manche BU-Versicherer setzen spezialisierte Dienstleister ein, die Leistungsantragsteller auf Wunsch besuchen, um vor Ort alle Fragen zu Gesundheitszustand und beruflichem Hintergrund zu besprechen und Informationen wie Arztberichte und Atteste zusammenzutragen. Wie Franke und Bornberg unterstreichen, kann ein solches Vorgehen ein oft langwieriges Einholen der erforderlichen Dokumente beschleunigen bzw. ersetzen. Die Entscheidungen trifft dabei letztendlich der Sachbearbeiter des Versicherers und nicht der Mitarbeiter des Dienstleisters vor Ort – so zumindest bei den Fällen, die Franke und Bornberg untersuchte.

Status des BU-Leistungsfalls online verfolgbar machen

Schließlich geht die Entwicklung der modernen BU-Leistungsregulierung hin zu mehr Transparenz und Service. Erste Versicherer ermöglichen es ihren Kunden laut Franke und Bornberg bereits, den BU-Leistungsantrag über spezielle Portale online zu verfolgen. Per Chat lassen sich Nach- und Rückfragen abwickeln und die Kunden sind stets über den Status ihrer Fallbearbeitung informiert. Aufseiten der Versicherer steigt der Leistungsdruck: Bleibt ein Vorgang länger liegen, wird der Kunde nachfragen.

Den Blog-Beitrag von Christian Monke, Bereichsleiter Analyse von Franke und Bornberg, finden Sie unter https://www.franke-bornberg.de. (tk)

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BU: Wie sich eine Klage auf die Leistungspflicht des Versicherers auswirkt

Das Oberlandesgericht Celle hat ein Urteil zu der Frage gefällt, wann eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen muss, auch wenn sie ihre Leistungspflicht nicht anerkennt und obwohl eine medizinisch begründete Berufsunfähigkeit schon gar nicht mehr vorliegt.

Klagt ein Versicherungsnehmer auf Zahlung von Berufsunfähigkeitsleistungen und endet seine Berufsunfähigkeit noch während des Rechtsstreits oder bereits bevor er Klage erhebt, dann muss der Versicherer trotzdem über den Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit hinaus zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden. Die Leistungspflicht endet laut dem Urteil erst, wenn der Versicherer ordnungsgemäß die Einstellung der Leistung schriftlich mitteilen kann. Dazu muss der Versicherer ein formelles Nachprüfungsverfahren im Prozess durchführen, welches das Ende der Berufsunfähigkeit konkret beschreibt.

Fingierte Leistungsanerkennung im BU-Fall

Dies ist unabhängig davon, ob er eine Berufsunfähigkeit im ersten Schritt überhaupt anerkannt hatte: Auch wenn der Versicherer kein Leistungsanerkenntnis abgegeben hat, ist er an die Versicherungsbedingungen gebunden. Lehnt der Versicherer nämlich seine Leistungspflicht ab, wird eine laut den Versicherungsbedingungen abzugebende Anerkennung im Fall einer tatsächlichen Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers fingiert.

Leistungspflicht endet nicht automatisch bei Widererlangen der Berufsfähigkeit

Die Leistungspflicht endet somit laut dem Gericht im Klagefall auch nicht automatisch zu dem von einem Sachverständigen festgestellten Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsnehmer wieder berufsfähig ist. Der Versicherer kann sich zwar auf das Gutachten berufen, nicht jedoch stillschweigend. Das heißt, er muss im Klageverfahren vortragen und Umstände darlegen, aus denen sich ergibt, dass der Versicherungsnehmer wieder berufsfähig ist. Eine Änderungsmitteilung gegenüber dem Versicherungsnehmer bleibt aber dennoch erforderlich.

Versicherer kann Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit nicht nachträglich befristen

Die Leistungspflicht bleibt auch weiterhin bestehen, wenn der Versicherer die Anerkennung der Berufsunfähigkeit hätte befristen können, aber generell von einer Anerkennung abgesehen hat. Es gilt die fingierte Anerkennung der Berufsunfähigkeit. Diese kann der Versicherer in diesem Fall auch nicht nachträglich befristen, um die Regeln des Nachprüfungsverfahrens zu umgehen.

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 09.04.2018, Az.: 8 U 250/17

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„BU-Vermittlung in 45 Minuten kann nicht qualitativ hochwertig funktionieren“

Anlässlich der zweiten Auflage des BUV Fachforums, das vor Kurzem stattfand, hat AssCompact bei den Veranstaltern Torsten Breitag und Guido Lehberg nachgefragt. Die Versicherungsmakler und BU-Spezialisten geben im Interview Auskunft über Herausforderungen und Qualitätsansprüche in der BU-Vermittlung.

Das Image der Versicherungsbranche ist nicht das Beste. Immer wieder gerät vor allem die Berufsunfähigkeitsversicherung ins Visier von Medien. Was läuft in Ihren Augen schief?

Torsten Breitag: Die Branche ist selbst schuld, über Jahrzehnte standen lediglich Vertrieb und Umsatz im Vordergrund, fachliche Qualifikation ist auch heute noch eine Randerscheinung. Das mag über Jahrzehnte so funktioniert haben. Heute haben wir zunehmend aufgeklärtere und anspruchsvollere Kunden am Markt. Vermittler und Gesellschaften müssen lernen, die Bedürfnisse dieser Kunden zu befriedigen, wenn sie in anspruchsvollen Zielgruppen mitspielen wollen.

Guido Lehberg: Die Branche hat es in den letzten zehn bis 20 Jahren verpasst, die Strategie anzupassen. Früher galt noch das Modell „Verkauf durch Vertrauen“. Heute ist das Interesse für die eigene Vorsorge bei den guten Kunden wesentlich ausgeprägter. Nur wenige Kunden kaufen noch eine Versicherung ohne diese zu hinterfragen. Als wissbegieriger Kunde suche ich allerdings auch einen Vermittler, der mehr Know-how hat, als ich mir selbst im Internet anlesen kann. Leider investieren viele Versicherungsmakler aktuell mehr Geld in Software und Büroausstattung als in Fachschulungen.

Versicherer sollten umdenken, fachlich fundierte Vermittlung stärker unterstützen und weniger Tische mit Gummibärchen auf Messen mieten. Hier hat beispielsweise die Nürnberger gezeigt, wie so etwas laufen kann. Im Rahmen der zweiten Auflage unserer Veranstaltung „BUV Fachforum“ (BUV II) stellte sie uns Räumlichkeiten und Unterstützung in der Organisation zur Verfügung. Und das ohne einen direkten monetären oder werblichen Vorteil davon zu haben.

Neben den Versicherern kommen auch die Makler mitunter nicht gut weg. Wie erleben Sie die Situation?

Guido Lehberg: Der Berufsstand der Versicherungsmakler hat sich in den vergangenen zehn Jahren aus meiner Sicht deutlich gewandelt. Zwar hat sich die Anzahl der Anbieter von Versicherungsprodukten eher reduziert, aber die Anzahl an verfügbaren Produkten ist deutlich gestiegen. Als Makler kann man hier sehr schnell den Überblick verlieren. Ich habe sogar den Eindruck, dass der „Bauchladen“ vieler Marktteilnehmer durch weitere Produkte wie Kapitalanlagen oder Finanzfremde Produkte (z.B. Strom, Gas, Mobilfunk) deutlich gewachsen ist. Da ist es die logische Konsequenz, dass die Qualität der Beratung schnell verwässert werden kann.

Torsten Breitag: Der Vermittlerstatus trifft keine Aussage über Beratungsqualität. Es liegt immer am Vermittler selbst, wie und mit welcher Zielsetzung dieser agiert. Makler haben ob ihrer Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit beste Voraussetzungen hochwertige Vermittlung darzustellen; es nutzen nur die wenigsten. Hier setzen wir mit unserer Arbeitsgemeinschaft BUV Fachforum im kleinen Maßstab an. Das Motto: Gemeinsam kommen wir weiter, als im Spiel gegeneinander. Das bedingt Kollegen, die von sich aus das Beste für ihre Kunden erreichen wollen. Ist diese elementare Voraussetzung gegeben, heißt es lernen, lernen, lernen, wie in jeder anderen anspruchsvollen Branche auch.

Aus Maklersicht ist die Qualität der Beratung ein elementarer Baustein, um einen Beitrag zum besseren Image der Branche zu leisten. An welchen Stellschrauben kann man denn am ehesten ansetzen, um die BU-Beratung zu optimieren?

Torsten Breitag: Das erlebe ich durchaus anders. Das durchschnittliche fachliche Niveau auch unter Maklerkollegen ist erschreckend niedrig. Die Bereitschaft, die Aussage „habe ich schon seit 20 Jahren so gemacht“ zu hinterfragen, geht oftmals gegen null. Genau das ist aber die Voraussetzung. Qualitative BU-Vermittlung bedingt saubere, strukturierte Prozesse. Im Grunde ist eine BU-Vermittlung prozessual betrachtet immer gleich: 1. Aufbereitung der Gesundheitshistorie, 2. Aufbau und Funktionsweise einer BU samt Auswahlkriterien, 3. technische Ausgestaltung. Nur in dieser Reihenfolge kann am Ende ein hochwertiges Ergebnis stehen. BU in 45 Minuten kann einfach nicht qualitativ hochwertig funktionieren.

Aus diesem Grund haben wir auf unserem Workshop in Nürnberg das Augenmerk auf den Beratungsprozess gelegt. Von der Versicherbarkeit bis zum Verständnis für den Leistungsfall.

Guido Lehberg: Die BU-Beratung sollte ein eigenständiger Beratungsprozess werden. Bevor ich Versicherungsmakler geworden bin habe ich mich einem anderen Makler angeschlossen, um von ihm zu lernen. Als wir gemeinsam einen Kunden besucht haben, wurde von diesem Makler eine „ganzheitliche Beratung“ innerhalb von 120 Minuten vorgenommen. PHV, Hausrat, Unfall, Altersvorsorge und BU. Ein für den Kunden gutes Resultat wäre hier ein absoluter Zufallstreffer.

Immerhin habe ich daraus gelernt, dass Beratung und Fokussierung einzelner Themen auch einzeln behandelt werden müssen. Gerade bei einer BU-Versicherung, die in sich ja schon durch mehrere Teile (Aufbereitung der Gesundheits- und Risikodaten, Auswahl des Anbieters, Gestaltung der Absicherung) unterteilt werden sollte.

Im Rahmen des BUV Fachforums haben Sie gemeinsam mit den Teilnehmern in Workshops alle Teilaspekte einer BU-Beratung beleuchtet. Ging es um knifflige Spezialfälle?

Guido Lehberg: In meinem Workshop ging es um die fiktive Kundin Susi Sorgenfrei, die in vier verschiedenen Lebenssituationen zu ihrem Versicherungsmakler kam (als Schülerin, als Azubi, als Studentin und im Beruf stehend). Die Teilnehmer hatten die Versicherungsbedingungen von jeweils zwei Anbietern zur Hand und sollten für die jeweilige Situation den passenden Tarif wählen. Also eigentlich eine alltägliche Situation.

Torsten Breitag: Gerade die Aufbereitung der Gesundheitshistorie ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Im dazugehörigen Workshop habe ich zunächst einfache, fiktive Modellfälle präsentiert, in Folge wurde mit realen, bereits abgeschlossenen und jeweils medizinisch glatt versicherten Fällen gearbeitet. Deutlich wird dabei, dass Interessent, Gesellschaft und Vermittler in einem Boot sitzen. Die Gesellschaft will das Geschäft, der Interessent eine vorteilhafte Annahme und der Vermittler den Lohn für seine Arbeit. Das ist per Definition knifflig.

Das Ziel war, die Risikoprüfer und die Vermittler ins Gespräch zu bringen. Zu beleuchten, unter welchen Voraussetzungen die besten Ergebnisse für alle Beteiligten erreicht werden können. Das hat wieder einmal ganz offen und auf Augenhöhe bestens funktioniert. Wer als Vermittler sauber und ergebnisorientiert arbeitet, braucht auch bei kniffligen Fällen keine Angst vor dem Ergebnis haben. Das dürfte bei allen Teilnehmern angekommen sein.

Können Sie uns ein Beispiel mit komplexer Gesundheitshistorie und die Besonderheiten schildern?

Torsten Breitag: Es beginnt bereits mit der Erhebung der Daten des potenziellen Kunden durch den Vermittler. Hier sind saubere Eingangsfragebögen das Alpha und Omega. Ein geübter Vermittler mit sauberen Gesundheitsfragebögen geht von Anfang an in einen strukturierten Beratungsprozess. Daher habe ich die Kollegen in meinen Fragebögen arbeiten lassen.

Danach lauert ein Grundproblem: Aktenlage (GKV / KAV) und Sichtweise des Kunden können beispielsweise deutlich voneinander abweichen. Hier muss der Vermittler erst beides zusammenzuführen und dann auch noch so sauber aufbereiten, dass der Risikoprüfer in die Lage versetzt wird, eine Entscheidung im Interesse unserer Kunden treffen zu können.

Beispielsweise hatten wir einen Übungsfall, wo eine nicht entdeckte chronische Blinddarmentzündung zu Jahren an Psychotherapie in Folge Erschöpfungserscheinungen geführt hat. Dann missglückte auch noch die vermeintlich einfache Blinddarm-OP, was in Folge mehrere Jahre Probleme im Magen-/Darm-Kontext verursachte. Da kommen schnell viele, viele Seiten Aktenlage zusammen. Trotzdem lassen sich solche Fälle sauber aufbereiten, mit Befunden und Berichten belegen. Am Ende war es eine glatte Annahme von zwei der sechs angefragten Gesellschaften. Diesen realen Fall haben die Teilnehmer unter anderem bearbeitet.

Guido Lehberg: Wie viel Potenzial in einer sauberen Aufbereitung der Gesundheitshistorie steckt, habe ich kürzlich erst wieder gesehen. Es ging um einen Geschäftsführer mit mehreren Vorerkrankungen (Bandscheibenvorfall, Fersensporn, Plantarfaszietitis, Neurodermitis, Knick-Senk-Spreizfuß), der zudem beruflich öfter im außereuropäischen Ausland unterwegs ist und gerne Tauchen geht. Neben einigen Ablehnungen konnte ich den Kunden letztendlich mit einem Ausschluss der Wirbelsäule mit einer BU versichern.

Ich bin mir sicher, dass zwei Gründe dafür ausschlaggebend gewesen sind: zum einen die detailliert zusammengestellte Voranfrage, zum anderen der direkte Draht zu Entscheidern bei den Versicherern, der auch im Rahmen unseres BUV Fachforums entstanden ist.

Wo lauern im Beratungsprozess in der Regel denn die meisten Fallstricke?

Guido Lehberg: Meiner Meinung nach liegt ein elementares Problem darin, dass zu schnell Empfehlungen ausgesprochen werden. Und das, bevor mit dem Kunden überhaupt über seinen individuellen Bedarf gesprochen wurde. Ich erlebe von Neukunden, die schon einmal mit einem anderen Makler Kontakt hatten, oft folgenden Ablauf: „Lieber Kunde, Du brauchst eine BU, ich schicke Dir mal ein Angebot“. Der Kunde bekommt ein Angebot, ohne vorher ausführlich nach seinem Gesundheitszustand oder nach seinem wirklichen Bedarf gefragt worden zu sein. Wenn ich aber die gesamte Story meines Kunden nicht kenne, dann ähnelt meine Empfehlung einem Glücksspiel.

Torsten Breitag: Die saubere, rechtssichere Versicherbarkeit ist für jeden weiteren Schritt die Voraussetzung. Hat man saubere Ergebnisse, ist die Auswahl der passenden Verträge meist vergleichsweise einfach. Effektiv wird ein versierter Vermittler im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung nur mit vier bis sechs Gesellschaften arbeiten. Mehr Gesellschaften mit vernünftiger Risikoprüfung und gleichzeitig individuell passenden Versicherungsbedingungen gibt es im Regelfall gar nicht.

Die größte Herausforderung besteht aus meiner Sicht aber darin, einen heute abgeschlossenen Vertrag über Jahrzehnte an Berufsleben bedarfsgerecht zu halten (technische Ausgestaltung). Hier ist beispielhaft zu nennen, dass die Nachversicherungsobergrenzen im Marktschnitt bereits im Jahr 2004 bei 2.500 Euro lagen, genau wie heute leider auch noch. Gerade hinsichtlich dieser Herausforderungen ist der Markt, sprich Versicherer und Vermittler, aus meiner persönlichen Sicht am schlechtesten aufgestellt.

Im Fokus der Veranstaltung standen ja die Workshops, in denen die Makler gemeinsam BU-Fälle bearbeiten. Nun muss man dabei mitunter auch Wissenslücken preisgeben. Wie erleben Sie hier denn den Umgang unter den Kollegen?

Torsten Breitag: Das ist überhaupt kein Problem. Niemand steht spontan früh morgens auf und ist ein Experte auf seinem Gebiet. Das ist und war allen Teilnehmern immer bewusst. Daher sind die Stichworte „auf Augenhöhe“ und „gemeinsam statt gegeneinander“ maßgebliche Faktoren, die unsere Veranstaltung von anderen unterscheidet. Kurzum: Niemandem wird der Kopf abgerissen und niemand ist bereits perfekt.

Guido Lehberg: Der Umgang untereinander verlief sehr gut. Das Schöne ist aber auch, dass es zum Beispiel bei der Auswahl des richtigen Tarifs anhand der Versicherungsbedingungen durchaus mehrere richtige Lösungen gibt. Niemand musste sich also für eine plausibel argumentierte Meinung schämen. Entscheidend ist eben, dass er sie dem Kunden begründen kann. Dann können sogar zwei unterschiedliche Tarife für denselben Kunden richtig sein.

Wie war denn die Resonanz der Teilnehmer?

Guido Lehberg: Ich habe nur Gutes gehört. Das liegt aus meiner Sicht vor allem an der oft angesprochenen Augenhöhe aller Beteiligten. Niemand verkauft einem Teilnehmer irgendein Produkt oder eine Dienstleistung. Das oberste Ziel ist, dass alle gemeinsam erfolgreicher werden. Das kommt gut an und ist sicher eines der Erfolgsgeheimnisse.

Torsten Breitag: Durchweg positiv. Insbesondere unser diesjähriger Gastgeber, die Nürnberger Lebensversicherung, hat sich maximale Mühe gegeben, ideale Rahmenbedingungen zu schaffen. Das hat es uns leicht gemacht und wurde von den Teilnehmern sehr gewürdigt. Schließlich ist es alles andere als selbstverständlich, dass ein Versicherer fachliche Qualifikation über Umsatzziele stellt. Die Nürnberger scheint hier aus der Vergangenheit gelernt zu haben, ich wünsche mir, dass weitere Versicherer diesem Beispiel folgen werden.

Was nehmen Sie als Veranstalter für Ihren eigenen Beratungsalltag mit?

Torsten Breitag: Gerade die Kontakte zur Risikoprüfung, Leistungsfallprüfung und Produktentwicklung sind unermesslich wertvoll für mein Alltagsgeschäft. Das BUV Fachforum bietet hier die optimale Plattform für den Austausch. Das und selbstverständlich auch der offene Dialog mit den Kollegen ist der größte Wert, den ich als Veranstalter für mich mitnehmen kann. Zeitgleich auch der Grund, warum es eine dritte Auflage unserer Veranstaltung mit dem Gastgeber „die Bayerische“ geben wird (mehr zur Veranstaltung 2019 finden sich hier).

Guido Lehberg: Eines meiner Lieblingszitate ist „Kontakte schaden immer nur demjenigen, der sie nicht hat“. Und genau so sehe ich meinen großen Vorsprung auch hier. Der direkte Draht zu Entscheidern bei den Versicherern hat sich bislang für meine Kunden und (somit) auch für mich merklich ausgezahlt. Aber auch beim intensiven Austausch mit den Maklerkollegen kommen neue Ideen, von denen wir alle profitieren können. Ich freue mich daher aus gutem Grund auf die Wiederholung im nächsten Jahr (mehr Informationen gibt es im Blog).

 

 

Wie sicher sind Berufsunfähigkeitsversicherungen bei Insolvenz des Versicherers?

Seine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man bekanntlich so früh wie möglich abschließen. Dadurch sind Vertragslaufzeiten von 40 bis 50 Jahren keine Seltenheit. Aber wer kann garantieren, dass der Versicherer dann noch sein Leistungsversprechen halten kann? Aktuelle Finanzstärke-Ratings sind gut – konkrete Regelungen zur Vermeidung der Insolvenz eines Lebensversicherers aber besser. Ein Kommentar von Versicherungsmakler Gerd Kemnitz.

Bei der Empfehlung einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten verantwortungsbewusste Vermittler neben einer bedarfsgerechten Dimensionierung auch auf ausgezeichnete Versicherungsbedingungen, eine faire Leistungsregulierung, günstige Beiträge und vermutlich auch auf die aktuelle Finanzstärke des Versicherers.

Was sagen heutige Ratings über die Finanzstärke eines Versicherers in 30 Jahren aus?

Viele Versicherer werben mit ihren aktuellen Finanzstärke-Ratings. Allerdings sind diese ohne Bedeutung für die Zukunft. Erinnern wir uns: Nach der Pleite der amerikanischen Investmentbank „Lehman Brothers Holdings Inc.“ hatten Ratingagenturen darauf hingewiesen, dass sie ihre Ratings als reine Meinung verstanden wissen wollen und keine Garantie für die Richtigkeit ihrer Beurteilungen abgeben. Vermittler und Verbraucher sollten Ratings zur Finanzstärke eines Versicherers also nicht überbewerten.

Der Sitz des Versicherungsunternehmens ist wichtig

Natürlich weiß niemand, wie sich Zinsen, Aktienkurse und vor allem BU-Leistungsfälle in den kommenden Jahrzehnten entwickeln werden.

In Deutschland wurde nach den Erfahrungen mit der Mannheimer Lebensversicherung AG ein gesetzliches Sicherungssystem zum Schutz der Versicherungsnehmer bei Ausfall von Lebensversicherern geschaffen. Von diesem Sicherungssystem profitieren jedoch nur Lebensversicherer mit Sitz in Deutschland.

Die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes erlaubt es aber auch anderen Versicherern des EWR-Raumes, Berufsunfähigkeitsversicherungen in Deutschland anzubieten. Solche Unternehmen unterliegen allein der Finanzaufsicht des jeweiligen Herkunftsstaates und auch dessen Sicherungssystem. Das Problem: In vielen EWR-Staaten gibt es keine vergleichbaren Sicherungssysteme. Deshalb hängt die Sicherheit eines BU-Vertrags und der daraus gezahlten Rente entscheidend vom Sitz des Lebensversicherers ab.

Das mehrstufige Sicherungssystem für Lebensversicherer in Deutschland

Versicherungsgesellschaften mit Sitz (nicht Niederlassung) in Deutschland kalkulieren ihre Tarifbeiträge mit entsprechender Vorsicht und leiten erzielte Überschüsse an die Versicherten weiter – zum Beispiel durch eine Sofortverrechnung und niedrigere Zahlbeiträge. Die Zahlbeiträge sind dadurch zwar nicht garantiert. Der Versicherer kann jedoch auf Veränderungen reagieren, bevor er in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Die „Katze im Sack“ muss deshalb niemand kaufen. Verbraucher und Vermittler müssen lediglich auf eine geringe Differenz zwischen Tarif- und Zahlbeitrag achten.

Doch auch der Tarifbeitrag ist nicht garantiert. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) erlaubt nach § 163 auch eine Anhebung des Tarifbeitrags, wenn „sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und nicht voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen der vereinbarten Prämie geändert hat“. Um eine willkürliche Erhöhung des Tarifbeitrags auszuschließen, muss dies von einem unabhängigen Treuhänder bestätigt werden.

Waren die vorgenannten Maßnahmen nicht ausreichend, um die Solvenz des Versicherers wieder herzustellen, kann die BaFin eine Übertragung des Bestands auf den Sicherungsfonds „Protektor“ anordnen. Alle Lebensversicherer mit Sitz in Deutschland sind per Gesetz Mitglied dieses Sicherungsfonds und profitieren von seinem Schutz. Sein Vermögen reicht aus, um die Pleite eines mittelgroßen Versicherers zu verhindern.

Letztlich kann die BaFin entsprechend § 314 des Versicherungsaufsichtsgesetzes zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens noch die Leistungsverpflichtungen einer Versicherungsgesellschaft herabsetzen.

Die Crux mit dem garantierten Beitrag

Im Gegensatz dazu klingt es im ersten Moment wesentlich verbraucherfreundlicher, wenn Lebensversicherer mit Sitz in einem EWR-Staat außerhalb Deutschlands nicht zwischen Tarif- und Zahlbeitrag unterscheiden und diesen Beitrag auch noch dauerhaft garantieren.

Aber wenn sich hierzulande beispielsweise BU-Leistungsfälle häufen, wird sich dies auf alle auf dem deutschen Markt tätigen BU-Versicherer auswirken. Dadurch entstehende kurzzeitige Verluste verkraftet jede finanzstarke Gesellschaft. Werden die Verluste jedoch existenzbedrohend, kann ein Versicherer mit Sitz in Deutschland die Überschussbeteiligung kürzen und mit den erhöhten Beitragseinnahmen seine Leistungsfähigkeit erhalten.

Dieser Möglichkeit beraubt sich ein Versicherer, wenn er seinen Versicherungsnehmern den Beitrag garantiert und ausdrücklich auch auf eine Erhöhung des Beitrags nach § 163 VVG verzichtet. In diesem Fall sollten Verbraucher und Vermittler schon sehr genau prüfen, welche Schutzmaßnahmen zur Vermeidung der Insolvenz des Versicherers existieren. Ein Verweis des Versicherers auf seine aktuelle Finanzstärke ist hierfür zu wenig – auch ein Verweis auf die Finanzstärke des Mutterkonzerns.

Denn für die meisten Versicherungsnehmer wäre es desaströs, wenn ihr BU-Schutz nach jahrelanger Beitragszahlung wegen Insolvenz des Versicherers verloren ginge. Und ein Wechsel zu einem anderen Versicherer ist wegen der dann bereits erlittenen Erkrankungen meist nicht mehr möglich.

Deshalb fragt Versicherungsmakler Gerd Kemnitz auf seiner Website, wie anstrebenswert solch garantierte Beiträge wirklich sind und lädt hierüber zur Diskussion ein: https://www.bu-portal24.de/wie-sicher-sind-berufsunfaehigkeitsversicherungen.html

Bild: © skywalk154

 

Berufsunfähigkeit: Von den häufigsten Ursachen für eine BU und der Angst davor

Berufsunfähigkeit ist das Schreckgespenst für Berufstätige. Laut einer Umfrage fürchten vor allem junge Leute den Verlust des Einkommens. 68% der Befragten sehen die Psyche als Hauptgrund für eine BU an. Zu Recht: Psychische Erkrankungen als BU-Ursache sind auf dem Vormarsch, wie ein aktueller Bericht verdeutlicht.

Der Verlust der eigenen Arbeitskraft stellt für die meisten Berufstätigen eine Horrorvorstellung dar. Wie eine aktuelle Umfrage im Auftrag der DEVK zeigt, sind die Ängste der Deutschen dabei unterschiedlich begründet. So fürchten sich 37% der Deutschen aus finanziellen Gründen davor, berufsunfähig zu werden. Diese Sorge ist besonders bei jungen Leuten groß: Mit 46% hat fast jeder zweite Studierende und Auszubildende Angst davor, sein Einkommen zu verlieren. 11% der Befragten haben Furcht, berufsunfähig zu werden, weil sie gerne arbeiten. 19% beträgt dagegen der Anteil derer, die grundsätzlich keine Sorge haben, ihre Arbeitskraft zu verlieren.

Laut DEVK-Umfrage sehen 68% der Befragten psychische Erkrankungen als häufige Ursache. 44% der Umfrageteilnehmer halten Einschränkungen im Bewegungsapparat und 43% Unfälle für oft auftretende Gründe für den Verlust der Arbeitskraft.

Psychische Leiden auf dem Vormarsch

Damit beurteilen die Deutschen die gesundheitlichen Probleme, die häufig zu einer Berufsunfähigkeit (BU) führen, durchaus realistisch. Denn psychische Erkrankungen wie Burn-out, Depressionen und Angststörungen nehmen über viele Berufsgruppen hinweg seit Jahren zu und bilden die BU-Hauptursache. Das ergab eine aktuelle Auswertung von Swiss Life Deutschland. Dem Report Berufsunfähigkeit zufolge ist ein Anstieg von 40% in den vergangenen zehn Jahren zu verzeichnen. Betrug die Quote für psychische Erkrankungen im Jahr 2009 noch 26,5%, haben laut Swiss Life inzwischen über 37% aller Leistungsfälle für BU-Versicherungen diesen Grund zur Ursache.

Die häufigsten BU-Ursachen neben der Psyche

Die zweithäufigste BU-Ursache bilden Erkrankungen des Bewegungsapparats mit 24% vor Unfällen mit knapp 14%. In der Rangliste der BU-Ursachen folgen Krebs mit 9%, Herz-/Kreislauferkrankungen mit 8% und mit jeweils 4% Innere bzw. sonstige Krankheiten.

Junge Frauen von psychischen Erkrankungen häufiger betroffen

Bei der näheren Betrachtung der Ursachen nach Kriterien wie Geschlecht, Alter und Berufsklassen zeigt sich: Frauen werden mit 44% anteilsmäßig deutlich häufiger aufgrund einer psychischen Erkrankung berufsunfähig als Männer (28%). Besonders betroffen sind dabei Frauen im Alter von 30 Jahren, mit einem Anteil von 47% ist fast jede zweite in dieser Altersgruppe betroffen. Laut Studie treten bei Männern dagegen psychische Erkrankungen erst in der zweiten Lebenshälfte häufiger auf. Insbesondere Männer in akademischen Berufen sind dabei öfters von Depressionen oder Burn-out betroffen als Männer in körperlich anstrengenden Berufen, so Swiss Life.

Unfälle als BU-Ursache bei jungen Männern ganz vorn

Der Studie zufolge sei bei jungen Männern dagegen das hohe Unfallrisiko als Grund für eine Berufsunfähigkeit besonders auffällig. „Die Unfälle als BU-Ursache bei jungen Männern stechen in unserer Statistik mit einem Anteil von 33% sehr deutlich hervor, gerade im direkten Vergleich der Frauen mit knapp 9%“, erklärt Amar Banerjee, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter der Versicherungsproduktion von Swiss Life Deutschland.

Männern gelingt Rückkehr ins Berufsleben häufiger als Frauen

Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Genesung etwa mit Hilfe von Therapien, Reha-Maßnahmen oder Umschulungen ist eine Rückkehr ins Berufsleben möglich. Wie diie Ergebnisse der Studie von Swiss Life zeigen. scheint dies langfristig betrachtet Männern deutlich häufiger zu gelingen als Frauen. Als mögliche Gründe vermutet der Versicherer die besagten unterschiedlichen BU-Ursachen: Frauen werden deutlich häufiger aufgrund von Psyche berufsunfähig. Da sich solche Erkrankungen oftmals jahrelang hinziehen können, ist eine rasche Rückkehr in das Berufsleben deutlich unwahrscheinlicher als bei anderen Ursachen.

Berufsunfähigkeit: Jeden Vierten trifft es

„Mittlerweile muss jeder vierte Berufstätige während seines Lebens seine Erwerbstätigkeit einschränken oder sogar ganz aufgeben,“ unterstreicht Banerjee. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sei vor allem in jungen Jahren notwendig. Zudem müsse mit dem Vorurteil aufgeräumt werden, dass insbesondere Menschen in körperlich anstrengenden oder risikoreichen Tätigkeiten berufsunfähig werden. „Der rapide Anstieg psychischer Leiden zeigt uns deutlich, wie wichtig es ist, dass sich die Menschen unabhängig vom Berufsbild gegen den Verlust ihrer Arbeitskraft absichern“, so der Versicherungsexperte. (tk)

 

Berufsunfähigkeit: Diesen Thesen stimmen die Makler zu

Im Rahmen der Studie „AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraftabsicherung 2019“ wurden die Makler neben ihren Favoriten auf Produktgeberseite auch nach ihrer Meinung rund um die BU-Versicherung gefragt. Welchen Aussagen sie dabei am ehesten bzw. eher weniger zustimmen, zeigt eine Bildergalerie.

 
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M&M-Rating Berufsunfähigkeit: Über zwei Drittel der Tarife mit Höchstnote

Sein aktuelles Rating zur Berufsunfähigkeit hat das Analysehaus MORGEN & MORGEN grundlegend überarbeitet, Ratingfragen ergänzt und das Teilrating „BU-Solidität“ durch das Teilrating „Beitragsstabilität“ ersetzt. 519 Tarife von 67 Anbietern wurden geprüft, 347 Tarife von 50 Anbietern erhalten die Höchstnote.

In seiner aktuellen 24. Ausgabe hat das Analysehaus MORGEN&MORGEN sein Rating Berufsunfähigkeit grundlegend überarbeitet: Das bisherige Teilrating „BU-Solidität“ wurde ersetzt durch ein neues Teilrating „Beitragsstabilität“, das zu 20% in die Gesamtbewertung mit einfließt. Es setzt sich seinerseits aus den sechs Komponenten Überschusssenkungen, Aktionen, Brutto-Netto-Spreizung, Querverrechnung, Bilanzen und Solvency II zusammensetzt.

Frage rund um die Thematik „Kräfteverfall“

Neben das neue Teilrating „Beitragsstabilität“ reihen sich die bewährten Teilratings „BU-Bedingungen“ (40%), „BU-Kompetenz“ (30%) und „BU-Antragsfragen“ (10%), die allerdings auch Modifizierungen erfahren haben. Hinzugefügt wurde so zum Beispiel die Ratingfrage „Nachversicherung der Vertragslaufzeit“ – ein Sachverhalt, der dann relevant wird, wenn die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung heraufgesetzt wird. Außerdem wurde die Ratingfrage „Ausscheiden aus dem Beruf“ neu bewertet: Die volle Punktzahl gibt es hier nur noch, wenn dauerhaft der zuletzt ausgeübte Beruf geprüft wird. Ist diese Prüfung zeitlich befristet, ist die Bewertung nur noch eingeschränkt erfüllt. Eine Neubewertung gab es auch bei der Ratingfrage „Definition der bisherigen Lebensstellung“: Diese wird nur noch mit der vollen Punktzahl bedacht, wenn sichergestellt ist, dass 80% des Einkommens gewahrt wird, sodass die wirtschaftliche und soziale Stellung im Fall einer Berufsunfähigkeit aufrecht erhalten werden können. Rund um die kontrovers diskutierte Thematik „Kräfteverfall“ hat MORGEN&MORGEN außerdem eine Leistungsfrage neu ins Rating mit aufgenommen, die allerdings nicht als ratingrelevant eingestuft wird: Versicherer, die den altersbedingten Kräfteverfall ausdrücklich einschließen, erhalten hier ein „voll erfüllt“. Versicherer, die dazu keine Aussage treffen, erhalten ein „eingeschränkt erfüllt“. „Es ist vorstellbar, dass ein Versicherter zulasten des Versichertenkollektivs in einen Beruf wechselt, den er auf absehbare Zeit altersbedingt nicht mehr ausüben kann“, kommentiert M&M-Geschäftsführer Peter Schneider die Thematik Ambivalenz und Kräfteverfall.

347 Tarife sind „ausgezeichnet“

Im neu gestalteten Rating Berufsunfähigkeit erhalten nun von den 519 bewerteten Tarifen insgesamt 347 die Bestnote „ausgezeichnet“ und damit fünf Sterne von MORGEN & MORGEN. Dabei bieten 50 der untersuchten 67 Versicherer mindestens einen Fünf-Sterne-Tarif an. Allerdings gibt es auch 10 Tarife mit nur einem Stern („sehr schwach“) und 20 Tarife mit zwei Sternen („schwach“).

Die Auswertungen der M&M-Analysten im Rahmen des aktuellen Ratings Berufsunfähigkeit ergeben, dass im vergangenen Jahr über 46.000 Leistungsfälle anerkannt worden sind. Rund 260.000 BU-Renten mit einem Volumen von mehr als 2 Mrd. Euro befinden sich M&M zufolge aktuell in der Auszahlung, ein leichter Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Leicht angestiegen sind auch die eingenommenen Beiträge im Bestand der BU-Renten. Das Neugeschäft wiederum ist leicht zurückgegangen.

BU-Ursachen: Nervenkrankheiten vor Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats

Wie M&M weiter bekanntgibt, bleiben die Nervenkrankheiten mit einem Anteil von fast zwei Dritteln Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit. Dahinter folgen mit gut einem Fünftel die Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats. An dritter Stelle stehen die sonstigen Erkrankungen vor der Diagnose „Krebs und andere bösartige Geschwülste“. „Unfälle“ sowie „Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems“ bilden mit unter 10% die Schlusslichter. (ad)

 

Besonderheiten von „AU-Klauseln“ in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Was ist besonders an einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel? Die Antwort findet sich wie so oft im Detail. Die sogenannte „AU-Klausel“ ist eine besondere und ergänzende Regelung in einem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag. Normalerweise wird sie in der Krankentagegeldversicherung abgesichert, erklärt Rechtsanwältin Kathrin Pagel von der Kanzlei Michaelis.

In der Berufsunfähigkeitsversicherung wird die Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers abgesichert. Die Arbeitsunfähigkeit ist hingegen üblicherweise in einem Krankentagegeldversicherungsvertrag abgesichert. Der Bedarf einer weiteren Absicherung ergibt sich in der Praxis aus der behäbigen Abwicklung von Versicherungsfällen.

Einer der Beendigungsgründe in der Krankentagegeldversicherung ist der Eintritt der Berufsunfähigkeit. Eine Lücke sollte es nicht geben, vielmehr sollte an dieser Stelle die Berufsunfähigkeitsversicherung eintreten. Die Grenzen zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sind, sehr zum Leidwesen der betroffenen Versicherungsnehmer, jedoch fließend.

Berufsunfähigkeit versus Arbeitsunfähigkeit

Der Versicherungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung wird in § 172 VVG legal definiert. Nach § 172 VVG liegt Berufsunfähigkeit vor, „wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“

Eine gesetzliche Definition für die Arbeitsunfähigkeit gibt es nicht. Eine Definition von Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit findet sich jedoch in den üblichen Versicherungsverträgen. Eine übliche Klausel zur Definition der Arbeitsunfähigkeit, zum Beispiel in § 1 Abs. 3 MB/KT 94, lautet: „Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht. ...“

Das hervorstechende Merkmal zur Unterscheidung von Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit ist insbesondere die ärztliche Prognose zur Dauer. Das Merkmal der Dauerhaftigkeit fehlt bei der Arbeitsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit ist voraussichtlich dauerhafte Arbeitsunfähigkeit.

Ist eine lückenlose Absicherung durch eine AU-Klausel möglich?

Eine lückenlose Absicherung sollte damit gegeben sein – meint man. Lücken ergeben sich in der Praxis durch die langen „Wartezeiten“, wenn der Berufsunfähigkeitsversicherer mit der Prüfung und Ermittlung zum Versicherungsfall beschäftigt ist und nicht mit Sicherheit festgestellt ist, dass Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen vorliegt.

Besondere Härtefälle sind aus der Praxis bekannt, in denen der Krankenversicherer durch ärztliches Gutachten festgestellt hat, dass Berufsunfähigkeit vorliegt und der Berufsunfähigkeitsversicherer sich im Rahmen seiner eigenen Ermittlungen an diese ärztliche Feststellung nicht gebunden fühlt. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer an dieser Stelle zunächst ohne Sicherung seiner Einkünfte und auch ohne Absicherung seines und des Unterhaltes seiner Familie bleibt. Der Versicherungsnehmer kann somit „zwischen den Stühlen“ stehen und muss – im besten Falle – warten.

Vereinbarung einer „AU-Klausel“

Als die Wartezeit verkürzende Entscheidungshilfe für den Versicherer soll nun die Vereinbarung einer „AU-Klausel“ dienen. „AU-Klauseln“ oder auch sogenannte „Gelbe-Schein-Regelungen“ finden sich in Berufsunfähigkeitsver­sicherungsverträgen schon seit einigen Jahren auf dem Markt.

Eine typische Klausel mit einer Arbeitsunfähigkeitsabsicherung lautet: „Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer arbeitsunfähig …, erbringen wir folgende Leistungen: Wir zahlen eine Arbeitsunfähigkeitsrente in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente, insgesamt maximal … Monatsrenten. …“

Und: „Arbeitsunfähigkeit liegt von Beginn der ersten Krankschreibung vor, wenn die versicherte Person mindestens … Monate ununterbrochen vollständig arbeitsunfähig krankgeschrieben ist.“

Danach werden schon für den Fall der Arbeitsunfähigkeit Versicherungsleistungen aus dem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag erbracht. In einigen Versicherungsbedingungen genügt schon ein Nachweis durch Krankschreibung, der sogenannte „gelbe Schein“.

Eine Abgrenzung zwischen Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit ist in einem solchen Vertrag zunächst nicht nötig. Damit gewinnt der Versicherungsnehmer Zeit. Ein Nachweis ist schnell erbracht – jedenfalls für einen Arbeitnehmer, der diesen Nachweis ohnehin für den Arbeitgeber bekommt. Bei Selbstständigen kann sich schon mal die Frage stellen, ob der Nachweis auch anders geführt werden kann, wenn der Versicherungsvertrag ausdrücklich den „gelben Schein“ verlangt, den der Selbstständige vom Arzt nicht bekommt.

In anderen „AU-Klauseln“ findet sich hingegen keine Regelung dazu, wie der Nachweis erbracht werden soll. Dann wäre eine Bescheinigung des behandelnden Arztes gegebenenfalls als ausreichend anzusehen. Letztlich dürfte eine sogenannte „AU-Klausel“ Erleichterungen bei der Geltendmachung des Versicherungsanspruches bringen und zur Beschleunigung der Prüfung der Ansprüche und dem Erhalt der Leistungen führen.

Fazit: AU-Klausel vorteilhaft für Kunden

Schon bei Abschluss des Vertrages werden wichtige Weichen für die spätere Abwicklung des Leistungsfalles gestellt. Ein Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag mit einer „AU-Klausel“ ist in den weit überwiegenden Fällen deutlich vorteilhaft für den Versicherungsnehmer. Versicherungsmakler sollten diese Möglichkeit kennen und schon bei ihren Produktempfehlungen berücksichtigen. Bei der Vermittlung von Verträgen und bei der Abwicklung von Leistungsfällen in der Berufsunfähigkeitsversicherung sind viele Haftungsfallen verborgen und zu beachten. Der Pflichtenkreis des Versicherungsmaklers ist weit, wie der BGH schon 1985 in seinem Sachwalterurteil festgestellt hat. Der Pflichtenkreis umfasst nun auch grundsätzlich die Hilfestellung bei der Regulierung eines Versicherungsschadens, so der BGH in seinem Urteil vom 30.11.2017 (Az.: I ZR 143/16). In dieser weiteren außergewöhnlichen Entscheidung stellt der BGH fest, dass der Versicherungsmakler seinem Versicherungsnehmer die Unterstützung im Schadenfall schuldet. Dies gilt auch bei der Abwicklung des Leistungsfalles in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dafür kann auch qualifizierte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 04/2019, Seite 118 f. und in unserem ePaper.

 
Ein Artikel von
Kathrin Pagel