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28. August 2019
Berufsunfähigkeit: die Bayerische bietet neue Tarife an

Berufsunfähigkeit: die Bayerische bietet neue Tarife an

Die Versicherungsgruppe die Bayerische nimmt im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen Änderungen an ihrem Tarifmodell vor. Diese sollen helfen, die Tarife flexibler an die Bedürfnisse der Kunden anzupassen.

Im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hat die Bayerische neue Tarife ins Angebot genommen. Diese Tarife sind flexibler und bieten die Möglichkeit nachträglicher Anpassungen und Nachversicherungen. Versicherte können zudem ihre Beitragszahlungen ohne Angabe von Gründen aussetzen. Auch eine Laufzeitverlängerung ist bei diesen Tarifen unabhängig von der Berufsgruppe vorgesehen.

Nachversicherung unabhängig von Ereignissen

Versicherte können zukünftig – unabhängig von versicherungsrelevanten Ereignissen – in den ersten fünf Vertragsjahren eine nachträgliche Erhöhung der Berufsunfähigkeitsversicherung vornehmen, sofern diese vorm 45. Lebensjahr stattfindet. Dies gilt ohne nachträgliche Gesundheitsprüfung und ohne die Notwendigkeit eine Begründung zu liefern. Die Erhöhung ist bis zu einer Jahresrente von 36.000 Euro möglich.

Falls versicherungsrelevante Ereignisse wie die Geburt eines Kindes oder ein Studienabschluss vorliegen, kann der Schutz durch die BU bis zum 50. Lebensjahr beliebig oft bis zu einer Gesamtjahresrente von 36.000 Euro angepasst werden.

Beitragsaussetzungen ohne Gründe

Des Weiteren vereinfacht die Bayerische ihren Kunden das Aussetzen von Beitragszahlungen. Ab einer Versicherungsdauer von zwei Jahren, kann die Zahlung ohne Begründung für die Dauer von ebenfalls zwei Jahren ausgesetzt werden.

Laufzeitverlängerungen, um Versorgungslücken zu schließen

Die Versicherungsgruppe die Bayerische räumt ihren Kunden künftig auch die Möglichkeit zur Verlängerung ihrer Laufzeit ein, um eventuell auftretende Versorgungslücken zu schließen, die bei einer Erhöhung des Renteneintrittsalters entstehen könnten. Diese Option steht allen Berufsgruppen frei und erfordert – ebenso wie die Nachversicherung – keine erneute Gesundheitsprüfung. Auch Beamte und Selbstständige können Gebrauch von den neuen Konditionen machen.

Wo und für wen die Neuerungen greifen

Die vorgestellten neuen Konditionen gelten für die Tarifoptionen Smart, Komfort, Komfort Plus und Prestige. Eine Ausnahme stellen Verbesserungen an der ereignisunabhängigen Erhöhung des BU-Schutzes bei Nachversicherung dar. Diese betreffen lediglich die Optionen Komfort, Komfort Plus und Prestige. Von den Veränderungen der Konditionen können alle Kunden Gebrauch machen, die seit Anfang des Jahres bei die Bayerische eine BU abgeschlossen haben. Für Versicherte in der BU-Zusatzversicherung, die seit Anfang 2017 ihre Police abgeschlossen haben, greifen diese Änderungen automatisch. (tku)

Bild: © Coloures-Pic – stock.adobe.com