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LV 1871 bietet Schutz bei Arbeitsunfähigkeit

Die Golden BU Lösungen der LV 1871 enthalten jetzt eine Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit. Die Rentenzahlung erfolgt rückwirkend ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit und bei Bedarf bis zu 18 Monate lang.

<p>Die Biometrielösungen der LV 1871 Unternehmensgruppe stellen die Existenzabsicherung in den Fokus: Jetzt hat die LV 1871 auch eine Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit in ihre Golden BU Lösungen integriert. Wer sechs Monate ohne Unterbrechung krankgeschrieben ist, erhält eine Rente in Höhe der abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsrente. Die Rentenzahlung erfolgt rückwirkend ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit und bei Bedarf bis zu 18 Monate lang. </p><p>Während der Leistungsdauer läuft der Golden BU Vertrag unverändert weiter; die Versicherungsbeiträge entfallen. Sollte eine Berufsunfähigkeit festgestellt werden, erhält der Versicherte eine entsprechende Rente. Nach überstandener Krankheit kann die Berufsunfähigkeitsversicherung einfach wieder aufleben. Auf diese Weise schützen die Golden BU Lösungen vor finanziellen Engpässen, denn bei Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber nur sechs Wochen lang den Lohn des Arbeitnehmers weiter. Im Anschluss greift das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse. Das fällt allerdings geringer aus als der monatliche Lohn. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/D5A58E0A-91B9-4399-9320-066040140A2B"></div>

 

uniVersa mit selbstständiger Berufsunfähigkeitsversicherung

Von der uniVersa gibt es jetzt eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung, die für alle Berufsgruppen eine „Infektionsklausel“ enthält, durch die ein Leistungsanspruch entsteht, falls aufgrund von Infektionen ein Berufsverbot ausgesprochen werden muss. Außerdem hält der Tarif für bestimmte Berufsgruppen, wie beispielsweise Richter oder Polizeibeamte, Spezialangebote bereit.

<p>Die uniVersa Lebensversicherung a.G. hat zum Jahreswechsel erstmals eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) auf den Markt gebracht, die im Vergleich zum bisherigen Angebot ohne anderweitigen Vertrag, beispielsweise einer Risikolebensversicherung, eigenständig abgeschlossen werden kann. Mitversichert ist jetzt in allen Berufen eine Infektionsklausel, durch die ein Leistungsanspruch entsteht, falls aufgrund von Infektionen ein Berufsverbot ausgesprochen werden muss. Erweitert wurde auch die Nachversicherungsgarantie. Darüber kann die SBU-Absicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung bei steigendem Einkommen und Eintritt von Lebensereignissen, wie Heirat, Geburt von Kindern oder Eigenheimerwerb, ausgebaut werden. Zusätzlich ist dies jetzt beim Abschluss der Berufsausbildung, eines Studiums oder bei der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit möglich.</p><h5>Erweiterte Absicherung bei Pflegebedürftigkeit </h5><p>Voller Leistungsanspruch besteht auch bei Pflegebedürftigkeit. Dabei werden die Einstufungen der Pflegepflichtversicherung, nach einem Punktesystem oder bei Demenz anerkannt und das jeweils günstigste Verfahren für den Versicherten berücksichtigt. Über den neuen Pflege-Zusatzbaustein „SBU Pflege plus“ kann die Berufsunfähigkeits-Absicherung um eine lebenslange Pflegerente ergänzt werden. Wählbar sind entweder 50 oder 100% der versicherten Berufsunfähigkeitsrente.</p><h5>Spezialangebote </h5><p>Die neue SBU der uniVersa bietet für verschiedene Personengruppen vorteilhafte Deckungserweiterungen. Beispielsweise ist für Beamte, Beamtenanwärter, Richter und Polizisten eine ergänzende Vereinbarung möglich, bei der Dienst- oder Polizeidienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit anerkannt wird. PKV-Vollversicherte können sich über das spartenübergreifende Deckungskonzept „unisafe HQ“ einen nahtlosen Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente sichern. Für Schüler und Studenten ist ein spezieller Berufsunfähigkeitsschutz gegen Schul- und Studierunfähigkeit bis zu 1.000 Euro monatlich möglich. Zudem kann für Kinder eine Option für eine spätere Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/AFB033E0-359D-4A6E-853A-CAF95D5F8192"></div>

 

Neue Krankheitsbilder in der Berufskrankheiten-Verordnung

Die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) ist mit Jahresbeginn um vier neue Krankheitsbilder erweitert worden. Neben bestimmten Formen des weißen Hautkrebses wurden auch Kehlkopfkrebs, das Carpaltunnel-Syndrom und die Gefäßschädigung der Hand durch stoßartige Krafteinwirkung aufgenommen.

<p>Seit dem 01.01.2015 k&ouml;nnen bestimmte Formen des wei&szlig;en Hautkrebses, die durch Sonnenstrahlung verursacht werden, als Berufskrankheit anerkannt werden: Plattenepithelkarzinome sowie ihre Vorstufen, die aktinischen Keratosen und das Bowenkarzinom. Nicht als Berufskrankheit anerkennungsf&auml;hig sind hingegen das Basalzellkarzinom und der schwarze Hautkrebs (malignes Melanom). Darauf hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hingewiesen.</p>
<h5>
Pr&auml;vention st&auml;rken</h5>
<p>Die neue Berufskrankheit stellt nach Aussagen der DGUV Berufsgenossenschaften und Unfallkassen vor eine besondere Herausforderung, da die Betroffenen dem Sonnenlicht nicht nur bei der Arbeit, sondern auch in ihrer Freizeit ausgesetzt sind. Dr. Joachim Breuer, Hauptgesch&auml;ftsf&uuml;hrer der DGUV: &bdquo;Bei dieser Berufskrankheit wird es nicht immer einfach sein, berufliche Krankheitsursachen von anderen zu unterscheiden. Umso wichtiger ist es, die Pr&auml;vention weiter zu verst&auml;rken, um zu verhindern, dass diese Erkrankungen arbeitsbedingt entstehen.&ldquo;</p>
<h5>
Vier neue Berufskrankheiten</h5>
<p>Neben bestimmten Formen des wei&szlig;en Hautkrebses (BK-Nr. 5103) wurden drei weitere neue Berufskrankheiten in die BKV aufgenommen. Es handelt sich dabei um:</p>
<ul>
<li>
Kehlkopfkrebs (Larynxkarzinom) durch intensive und mehrj&auml;hrige Exposition gegen&uuml;ber schwefels&auml;urehaltigen Aerosolen (BK-Nr. 1319)</li>
<li>
Carpaltunnel-Syndrom (Drucksch&auml;digung des Nervus medianus im Carpaltunnel) durch wiederholte manuelle T&auml;tigkeiten mit Beugung und Streckung der Handgelenke, durch erh&ouml;hten Kraftaufwand der H&auml;nde oder durch Hand-Arm-Schwingungen (BK-Nr. 2113)</li>
<li>
Gef&auml;&szlig;sch&auml;digung der Hand durch sto&szlig;artige Krafteinwirkung (Hypothenar-Hammer-Syndrom und Thenar-Hammer-Syndrom) (BK-Nr. 2114)</li>
</ul>
<h5>
Hintergrund</h5>
<p>Welche Krankheiten in die BK-Liste aufgenommen werden, entscheidet die Bundesregierung auf Vorschlag eines wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium f&uuml;r Arbeit und Soziales. Der Beirat reagiert damit auf neue medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse. F&uuml;r die Aufnahme in die BK-Liste muss eine Erkrankung durch besondere Einwirkungen verursacht worden sein, denen Menschen durch ihre versicherte T&auml;tigkeit in erheblich st&auml;rkerem Ma&szlig; ausgesetzt sind als die &uuml;brige Bev&ouml;lkerung. (kb)</p>
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ALTE LEIPZIGER mit Neuerungen bei Renten- und BU-Tarifen

Die ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung beginnt das Jahr 2015 mit Neuerungen in der klassischen Rentenversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung. Zudem verweist der Versicherer vor dem Hintergrund aktueller Marktentwicklungen auf die Fondsrente ALfonds.

<p>Mit einem Jubiläum beendete die ALTE LEIPZIGER das Jahr 2014, mit Produktneuerung startet sie in das Jahr 2015: Seit 40 Jahren hat das Unternehmen seinen Standort nun in Oberursel. Im Winter 1974 zog der Versicherer aufgrund des Wachstumskurses von Frankfurt am Main in den Vordertaunus. Aktuell vermeldet die ALTE LEIPZGER Produktveränderungen in der Rentenversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung.</p><p/><p>Demnach ersetzt bei der klassischen Rentenversicherung RV 15 nun ein Guthabenschutz die Beitragsrückgewähr vor Rentenbeginn. Das bedeutet, dass der Todesfallschutz vor Rentenbeginn das Maximum aus Beiträgen und Guthaben darstellt und nicht, wie bisher, nur die reinen Beiträge. Damit ergeben sich auch für den Fall einer späteren Kündigung höhere Rückkaufswerte. Zudem hat der Kunde auch bei Verschieben seines Rentenbeginns die Wahl zwischen Kapital und Rente und behält so die volle Flexibilität.</p><h5>Zusatzbaustein Arbeitsunfähigkeit</h5><p>Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung stellt die ALTE LEIPZIGER nun einen optionalen Zusatzbaustein „Arbeitsunfähigkeit“ (AU) an die Seite. Ist der Kunde bereits vier Monate ununterbrochen arbeitsunfähig und wird für weitere zwei Monate krankgeschrieben, erhält er eine AU-Rente von der ALTE LEIPZIGER – rückwirkend. Konnte die Prognose für die weiteren zwei Monate nicht gestellt werden, erhält er nach sechs Monaten Krankheit die AU-Leistung. Den Zusatzbaustein Arbeitsunfähigkeit gibt es für einen geringen Mehrbeitrag. </p><h5>Automatischer Guthabenschutz bei der Fondsrente</h5><p>Auf ein weiteres Produkt aus dem eigenen Haus verweist die ALTE LEIPZGER im Zusammenhang der aktuellen Entwicklungen: Die Fondsrente ALFonds. Im Niedrigzinsumfeld würden Kunden renditestärkere Konzepte suchen, die es gleichzeitig ermöglichten, die in „Boomphasen“ erzielten Gewinne bereits während der Laufzeit zu sichern. Das ist mit dem automatischen, kostenlosen Guthabenschutz der ALTE LEIPZIGER möglich. </p><p/><p>Es gibt zwei Produktvarianten für ALfonds, nämlich mit und ohne Beitragsgarantie. Beim Produkt mit Garantie kann der Kunde einen Zielbetrag für sein Vertragsguthaben festlegen. Wird dieser Betrag in der Zeit bis zum Rentenbeginn erreicht, wird er als neuer Garantiewert festgeschrieben und gesichert. Bei ALfonds ohne Garantie wird der erreichte Zielbetrag in sicherere Anlagen umgeschichtet und somit das Verlustrisiko verringert. Der Kunde kann zudem den gewünschten Zielbetrag jederzeit herauf- und herabsetzen, um damit die eigene Altersvorsorge stets flexibel zu gestalten. Auch wenn er den Zielbetrag bereits erreicht hat, kann er diesen kostenfrei erneut erhöhen. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/CCE5BE46-CBAA-43F4-BEA5-C75B3E23DA35"></div>

 

Basler erweitert Leistungsservice für BU-Versicherungen

Die Basler Lebensversicherungs-AG hat ihren Service in Sachen Leistungsprüfung bei BU und Pflegefall erweitert: Neben dem sogenannten Teleclaiming – telefonischen Interviews zur Leistungsprüfung – gibt es seit September 2014 den L-Check, eine Befragung vor Ort durch den Servicedienstleister Medicals Direct.

<p>Im Interesse des Kunden sollten Versicherer ihre Leistungspflicht m&ouml;glichst z&uuml;gig pr&uuml;fen. Geht es um Berufsunf&auml;higkeit oder einen m&ouml;glichen Pflegefall, ist zudem Fingerspitzengef&uuml;hl gefragt, denn viele Anspruchsteller befinden sich in einer extremen Belastungssituation. Die &uuml;bliche aktenlastige Leistungsbearbeitung mit starren Frageb&ouml;gen &uuml;berfordert hier viele. Das 2012 fl&auml;chendeckend eingef&uuml;hrte Teleclaiming (telefonische Interviews zur Leistungspr&uuml;fung), das die Basler Versicherungs-AG bereits 2009 getestet hatte, sollte den Service f&uuml;r Kunden in dieser schwierigen Lebensphase transparenter und schneller machen. F&uuml;r das strukturierte Telefonat m&uuml;ssen ca. 90 bis 120 Minuten eingeplant werden. Im Anschluss an das Gespr&auml;ch f&uuml;llt der Sachbearbeiter den Erstfragebogen aus und sendet diesen dem Kunden zur Unterschrift zu.</p>
<p>Im Lauf der Zeit beobachtete man bei der Basler jedoch, dass manche Kunden sich weder ein langes Telefonat zutrauen noch einen umfangreichen Fragebogen allein ausf&uuml;llen k&ouml;nnen. F&uuml;r diese F&auml;lle hat die Basler seit September 2014 den sogenannten L-Check im Angebot. L steht f&uuml;r Leistung, dahinter steht der Servicedienstleister Medicals Direct Deutschland GmbH. M&ouml;chte ein Versicherter dessen Service in Anspruch nehmen, wird er von der Basler &uuml;ber die Fragen und die bereitzuhaltenden Unterlagen informiert und Medicals Direct organisiert den Besuch einer versicherungsmedizinisch geschulten, examinierten Pflegefachkraft. Beide f&uuml;llen dann gemeinsam den Fragebogen aus und stellen die zur Leistungspr&uuml;fung erforderlichen Unterlagen zusammen. Die Kosten tr&auml;gt die Basler.</p>
<h5>
Vier Wege zum Ziel</h5>
<p>Neben Teleclaiming und L-Check hat die Basler weiterhin auch den klassischen Fragebogen sowie bei besonderen Konstellationen die Au&szlig;enregulierung vor Ort durch eigene Mitarbeiter oder externe Dienstleister im Angebot. (ad)</p>
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Trotz Verbesserungen bleiben BU-Informationen intransparent

Zum zweiten Mal hat das Institut für Transparenz (ITA) die Produktinformationsblätter (PIBs) von BU-Versicherern untersucht. In die Betrachtung einbezogen wurden nur Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen (SBU) – in den Varianten klassisch und fondsgebunden. Im Ergebnis stellt das Institut fest: Die PIBs werden besser, sind aber deshalb noch lange nicht gut.

<p>Das Institut für Transparenz (ITA) hat seinen zweiten Transparenz-Index für Produktinformationsblätter Selbstständiger Berufsunfähigkeitsversicherungen vorgestellt. Dazu hat das ITA 93 PIBs von 48 Anbietern untersucht und stellt fest, dass sich die Ergebnisse etwas verbessert haben. Nur noch 3% aller PIBs haben den Test nicht bestanden. Das sind deutlich weniger als im letzten Jahr, da waren es noch 13%. Einige Anbieter haben ihre PIBs komplett überarbeitet und konnten jetzt die Note sehr gut erreichen. Dazu zählen klassische Tarife der Basler Leben, HDI Leben, myLife Leben und Zurich Deutscher Herold Leben. Ein sehr gut erreicht haben zudem ein klassischer Tarif der Aachen Münchener sowie zwei klassische und fondsgebundene Tarife der ALTE LEIPZIGER. Insgesamt haben 47% mit sehr gut oder gut abgeschnitten gegenüber von nur 40% im letzten Jahr. „So erfreulich es ist, dass einige wenige Anbieter ihre PIBs verbessert haben, so traurig ist es, dass die breite Masse das Thema offenbar nicht ernst nimmt“, resümiert Dr. Mark Ortmann, Geschäftsführer des ITA Institut für Transparenz.</p><h5>Unübersichtlich und unverständlich</h5><p>Ortmann sieht die meisten Mängel bei der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit. Demnach würden nur knapp 6% aller PIBs eine gut lesbare Schriftgröße von 11 Pt. aufweisen. Bei 80% aller PIBs würden zudem Schlagwörter für die schnellere Orientierung fehlen. Bei ähnlich vielen PIBs seien auch die Kostenangaben nicht auf den ersten Blick erkennbar. Nicht besser fällt die Beurteilung von Satzlänge und Wortwahl aus: Ein Großteil der PIBs enthalten nach Ortmanns Ansicht zu viele lange Sätze und zu lange Wörter.</p><p/><p>Die vollständigen Ergebnisse zu allen PIBs veröffentlicht das ITA in der Studie „ITA Transparenz-Index 2014 für Selbstständige Berufsunfähigkeit-Versicherungen“. Die Studie kostet 990 Euro inkl. Mehrwertsteuer. Zusätzlich werden die Ergebnisse in das Vergleichsprogramm LV-WIN.WIN von MORGEN &amp; MORGEN integriert. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/5C45E6C6-6F84-48D0-9013-3F12726D7C23"></div>

 

Canada Life mit BU und Risikoleben mit Fix-Zahlbeiträgen

Die Canada Life stellt bei ihrem Messeauftritt auf der diesjährigen DKM besonders ihre neuen BU- und Risikolebensversicherungsprodukte in den Fokus.

<p>Der Versicherer Canada Life Deutschland hat in diesem Jahr seine Produkt-Landschaft um eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Risikolebensversicherung erweitert. Die noch neuen Produkte stellt der Versicherer auch auf bei seinem Messeauftritt auf der diesjährigen DKM in den Fokus.</p><p>Der neue Berufsunfähigkeitsschutz bietet Kunden eine Beitragsgarantie. Sie profitieren von fixen Zahlbeiträgen, die Canada Life das ganze Erwerbsleben in gleichbleibender Höhe garantiert. Gleich bleiben auch die Leistungen. Die Kunden genießen weltweiten Versicherungsschutz. Wer trotz Berufsunfähigkeit wieder im Berufsleben Fuß fasst, erhält eine Wiedereingliederungshilfe. Selbstständige bekommen eine Umorganisationshilfe als Kapitalleistung. </p><p>Auch die Risikoleben der Canada Life bietet den Kunden Planungssicherheit durch fixe Zahlbeiträge, die nicht ansteigen. Der Tarif ist in einer einfachen Variante mit Todesfallabsicherung und als Risikoleben Optimal erhältlich. Letztere bietet Kunden eine Verlängerungsoption und eine umfangreiche Nachversicherungsgarantie.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/EC59DADE-90F4-4F43-8BE0-E793D4754137"></div>

 

NÜRNBERGER setzt auf Kombinationen in der Vorsorge

Die NÜRNBERGER Versicherungsgruppe informiert auf der DKM 2014 über die Kopplung von bAV und BU und zeigt das Potenzial von kleinen und mittelständischen Unternehmen auf.

<p>Der NÜRNBERGER Versicherung geht es bei der Beratung des Kunden um eine ganzheitliche Betrachtung. Deshalb bietet sie ihren Maklern Lösungen für biometrische Risiken, die sich ergänzen. So etwa mit der NÜRNBERGER Einkommenssicherung. Der Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeits-Rente ist fließend. Und für den Pflegefall hat die NÜRNBERGER sowohl den Pflege-Bahr als auch eine höherwertige Pflegetagegeldversicherung in ihrer Palette. Auf der DKM 2014 informiert der Versicherer zudem über die Koppelung der bAV mit einer BU. </p><p>Dort wird interessierten Versicherungsmaklern und unabhängigen Vermittlern auch das Potenzial der kleinen und mittelständischen Unternehmen aufgezeigt. Entsprechend bietet die NÜRNBERGER Produkte für sämtliche Unternehmer- und Unternehmensrisiken. Dabei begleitet sie Makler und Kunden vom Angebot bis zur Schadenregulierung. </p><p>Auf der DKM können sich Besucher zudem am Stand der NÜRNBERGER bei einem Gewinnspiel versuchen und sich von einem besonderen historischen Nürnberger Erfolgsrezept überraschen lassen, wie der Versicherer ankündigt.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/A33AFB4D-16AD-43EE-84BD-12639D8E0895"></div>

 

Jeder dritte Haushalt sorgt privat für Berufsunfähigkeit vor

Eine Auswertung des Statistischen Bundesamtes für den GDV hat ergeben, dass in deutschen Familienhaushalten überdurchschnittlich häufig eine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht. Auch die Einkommenshöhe hat demnach einen Einfluss auf die Verbreitung privater Berufsunfähigkeitsvorsorge.

<p>Aktuell ist in gut einem Drittel der deutschen Haushalte, in denen der Haupteinkommensbezieher jünger als 65 Jahre ist, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden. Das geht aus einer Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes (destatis) für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. </p><p>Die Auswertung auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2013 stellt erstmals amtliche, für die Gesamtbevölkerung repräsentative Daten zur Verbreitung der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bereit. Überdurchschnittlich häufig besteht demnach eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Familienhaushalten: Fast die Hälfte der Paare mit einem oder mehreren Kindern sichern sich gegen Berufsunfähigkeit ab, während dies nur auf knapp jeden fünften Paarhaushalt ohne Kinder und auf etwas mehr als jeden zehnten Alleinlebenden zutrifft.</p><h5>„Bewusstsein für existenzielle Risiken der Berufsunfähigkeit“</h5><p>Peter Schwark, Experte für die Berufsunfähigkeitsversicherung und Mitglied der GDV-Hauptgeschäftsführung sieht in diesen Zahlen ein Bewusstsein für die existenziellen Risiken der Berufsunfähigkeit, insbesondere bei der jüngeren Generation. Offenbar sei hier die Botschaft angekommen, dass die gesetzliche Erwerbsminderungsrente im Fall der Fälle keinen adäquaten Einkommensausgleich mehr biete. So hat laut EVS-Auswertung knapp die Hälfte der Haushalte mit einem Hauptverdiener zwischen 25 und 35 Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung. In der Altersgruppe von 35 bis 50 Jahren ist es etwas mehr als ein Drittel. </p><p class="zoombild" > <div class="zoomImage"><a href="http://asscompact2.bbg-online.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom_…; rel="prettyPhoto" title=""><img typeof="foaf:Image" src="http://asscompact2.bbg-online.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom/…; width="200" height="141" alt="Jeder dritte Haushalt sorgt privat für Berufsunfähigkeit vor" /><img class="zoomIcon" src="/sites/asscompact.de/themes/asscompact/gfx/zoom_icon.png" width="54"></a></div></p><p>Auch die Einkommenshöhe hat einen Einfluss auf die Verbreitung privater Berufsunfähigkeitsvorsorge: Viele Haushalte mit monatlichen Nettoeinkommen zwischen 3.200 Euro und 5.000 Euro verfügen über mindestens eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Und sogar annähernd die Hälfte der Haushalte mit Einkommen über 5.000 Euro sorgt privat gegen Berufsunfähigkeit vor. Unterhalb der Einkommensschwelle von 3.200 Euro sinkt die Verbreitung der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch deutlich.</p><h5>Über die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)</h5><p>Für die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) befragt das Statistische Bundesamt alle fünf Jahre rund 60.000 Haushalte in Deutschland. Die Daten zur Verbreitung der Berufsunfähigkeitsversicherung geben den Stand vom 01.01.2013 wieder. (ad) </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/9115F950-5CFA-4E08-8807-F68DFBE5C65C"></div>

 

Gewinner und Verlierer der Berufsgruppendifferenzierung in der BU

Die Selektion, wer einen (ausreichenden) BU-Schutz bekommt und dafür vertretbare Prämien bezahlt, führt zu einer Gleichgewichtsverschiebung bei der finanziellen Arbeitskraftabsicherung. Umdenken tut not.

<p>Der BU-Schutz ist ein existenziell wichtiger Versicherungsschutz, denn er sichert vor den finanziellen Folgen des Verlustes der Arbeitskraft, dar&uuml;ber sind sich in ungew&ouml;hnlicher Einigkeit alle Marktteilnehmer im Klaren. Dies wird vom Verbraucher honoriert, der Berufsunf&auml;higkeitsversicherungen gegen den Trend in der Lebensversicherung in den vergangenen Jahren verst&auml;rkt nachfragt.</p>
<p>Allerdings: Die Entwicklung der Berufsunf&auml;higkeitsversicherung steuert &ndash; aus unserer Sicht &ndash; an diesem Interesse des Marktes vorbei. Auch wenn die Bereitschaft zum Abschluss einer Berufsunf&auml;higkeitsversicherung deutlich erkennbar ist, so verwundern Details dazu.</p>
<p>Die durchschnittliche H&ouml;he einer abgeschlossenen selbstst&auml;ndigen Berufsunf&auml;higkeitsversicherung liegt im Branchenschnitt bei 990 Euro Monatsrente, im Bereich der BUZ sogar nur bei 550 Euro. Das ist in der Regel ein ungen&uuml;gender Versicherungsschutz, der die laufenden Lebenshaltungskosten des Versicherten im Leistungsfall in keiner Weise ann&auml;hernd deckt. Liegt dies an den teilweise stark differierenden Beitr&auml;gen f&uuml;r unterschiedliche Berufsgruppen?</p>
<p>Wir zeigen einige Beispiele auf. Dabei haben wir jeweils 40-j&auml;hrige gesunde Interessenten mit verschiedenen Berufen und Ausbildungen untersucht:</p>
<p class="zoombild">&nbsp;</p>
<div class="zoomImage">
<a href="http://asscompact2.bbg-online.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom_…; rel="prettyPhoto" title=" M.A.R.K. Versicherungsmakler GmbH"><img alt="Vergleich von BU-Interessenten (40 Jahre)" height="88" src="http://asscompact2.bbg-online.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom/…; typeof="Image" width="200" /><img class="zoomIcon" src="/sites/asscompact.de/themes/asscompact/gfx/zoom_icon.png" width="54" /></a></div>
<p>Anhand der Zahlen kann man erkennen, dass die Berufsgruppen, welche f&uuml;r die Versicherungswirtschaft ein &bdquo;geringeres BU-Risiko&ldquo; vermuten lassen, zu einem mittlerweile g&uuml;nstigen Beitrag das Risiko der Berufsunf&auml;higkeit absichern k&ouml;nnen. Diese Berufsgruppen haben es in der Vergangenheit vorgezogen, sich &uuml;berwiegend nicht zu versichern, da das Risiko, berufsunf&auml;hig zu werden, nicht gesehen wurde bzw. im Verh&auml;ltnis zum Beitragsaufwand als nicht lukrativ erachtet wurde.</p>
<p>Hier stellen wir fest, dass gerade die gut ausgebildeten, kaufm&auml;nnisch T&auml;tigen (ohne private Risikoerh&ouml;hungen wie zum Beispiel gef&auml;hrliche Hobbys bzw. Vorerkrankungen) durchaus heute mehr geneigt sind, eine entsprechende Absicherung zu w&auml;hlen. Verlierer dieser stark diversifizierenden Berufsgruppeneinteilung sind die sogenannten Risikoberufe &ndash; und die beginnen nicht mit dem Sprengmeister.</p>
<p>Einem Schreiner wird sich die Frage aufdr&auml;ngen, ob er f&uuml;r einen ad&auml;quaten BU-Versicherungsschutz von monatlich 1.750 Euro einen Monatsbeitrag von 253 Euro bezahlt, der sich auf maximal 362 Euro monatlich erh&ouml;hen kann. Er wird &ndash; je nach Kassenlage und Beratung &ndash; entweder ganz auf den BU-Schutz verzichten oder eine nicht ausreichende Absicherung quasi nach Kassenlage w&auml;hlen. Beides kann nicht im Sinne des Verbrauchers und seines Beraters sein. Ben&ouml;tigt wird also ein sinnvoller und bezahlbarer Versicherungsschutz.</p>
<h3>
Immer mehr Leistungen verteuern BU-Schutz</h3>
<p>Vielleicht muss auch dar&uuml;ber nachgedacht werden, dass der BU-Schutz nicht mehr f&uuml;r alle bezahlbar ist, da der Leistungsumfang in den letzten Jahren erheblich erh&ouml;ht wurde, und das bei gleichzeitig sinkenden (Netto-)Pr&auml;mien vor allem bei den Berufsgruppen A und A+ (Akademiker und kaufm&auml;nnisch T&auml;tige).</p>
<p>Dieser Anteil von rund 25% des Marktes ist hart umk&auml;mpft, wohingegen die 75% der handwerklich T&auml;tigen, Arbeiter und T&auml;tigen in &bdquo;Risikoberufen&ldquo; (Handelsvertreter, Kraftfahrer, Krankenschwestern usw.) diesen Versicherungsschutz schlichtweg nicht mehr bezahlen k&ouml;nnen.</p>
<p>Auch die Gruppe der Berufsgruppen A bzw. A+ k&auml;mpfen um die Bezahlbarkeit ihres Versicherungsschutzes, sofern sie Vorerkrankungen (Allergien, Erkrankungen des Bewegungsapparates wie etwa einen Kreuzbandriss) anzugeben haben bzw. so risikoreiche Hobbys pflegen wie Segeln (nicht auf dem See, sondern auf dem Meer) oder Tauchen (nicht Schnorcheln, sondern ab 20 bzw. 40 m Tauchtiefe) oder Motorradfahrer sind. Hier werden zum Teil erhebliche Beitragszuschl&auml;ge erhoben, die nicht immer so ohne Weiteres nachvollzogen werden k&ouml;nnen.</p>
<h3>
Umdenken ist angesagt</h3>
<p>Die Versicherungswirtschaft sollte sich ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung als Gefahrtr&auml;ger wieder mehr bewusst werden. 75% der Bev&ouml;lkerung mit schwerlich bezahlbaren Produkten zu vernachl&auml;ssigen, kann nicht im Sinne der Marktteilnehmer sein.</p>
<p>Wenn Grundf&auml;higkeitsversicherungen, Erwerbsunf&auml;higkeitsversicherungen und K&ouml;rperschutzpolicen sich aber im Wesentlichen darauf beschr&auml;nken, die statistisch am wahrscheinlichsten auftretenden Erkrankungen auszuschlie&szlig;en, ist das &ndash; aus unserer Sicht &ndash; zu kurz gesprungen. Warum sollte ein Schreiner oder Berufskraftfahrer keine &bdquo;Burn-out&ldquo;-Erkrankung erleiden? Burn-out bzw. die psychischen Erkrankungen sind kein Privileg der Besserverdiener bzw. der Akademiker.</p>
<p>Ein Schritt in die richtige Richtung d&uuml;rfte die Mischkalkulation im Bereich der betrieblich veranlassten BU sein. Hier wird in ein oder zwei Gruppen unterschieden und somit ein bezahlbarer Versicherungsschutz f&uuml;r alle dargestellt.</p>
<h3>
Gefahr der Falschangaben</h3>
<p>Ein Trend, der in der Beratung immer mehr zu Besorgnis Anlass gibt, ist nicht nur die Tatsache, dass Versicherer unterschiedliche Bedingungen anbieten, sondern, dass auch bei der Beantragung eines BU-Schutzes Falschangaben fast unvermeidbar sind. Wie bestimmt man zum Beispiel den Anteil einer k&ouml;rperlichen T&auml;tigkeit? Wie soll der Verbraucher, der diese Produkte auch &uuml;ber Internet kaufen kann, hier eine vern&uuml;nftige Aussage treffen, wenn nicht einmal der Begriff &bdquo;k&ouml;rperlich t&auml;tig&ldquo; von allen Versicherern einheitlich gesehen wird? Hier werden unseres Erachtens Falschangaben provoziert, die sich im Leistungsfall bitter r&auml;chen bzw. r&auml;chen k&ouml;nnen.</p>
<p>Aber wie kann man dem Interessenten klarmachen, dass die Beitragsspr&uuml;nge innerhalb der gleichen T&auml;tigkeit so erheblich sind wie in der nachfolgenden Grafik von Franke und Bornberg?</p>
<p class="zoombild">&nbsp;</p>
<div class="zoomImage">
<a href="http://asscompact2.bbg-online.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom_…; rel="prettyPhoto" title="Eintrittsalter 30 Jahre, 1.000 Euro monatliche BU-Rente, versichert bis Alter 65, Einzelhandelskaufmann/-frau; Quelle: Franke und Bornberg, 2013"><img alt="Beitragssprünge provozieren Falschangaben" height="163" src="http://asscompact2.bbg-online.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom/…; typeof="Image" width="200" /><img class="zoomIcon" src="/sites/asscompact.de/themes/asscompact/gfx/zoom_icon.png" width="54" /></a></div>
<p>Der Laie sagt sich doch: Wenn ich den Anteil der k&ouml;rperlichen T&auml;tigkeit nur &bdquo;ein wenig&ldquo; zu meinen Gunsten ver&auml;ndere, spare ich mir mehr als die H&auml;lfte des Beitrages. Wie soll ein Versicherungsmakler dem Verbraucher nun erkl&auml;ren, warum es f&uuml;r ihn zwingend notwendig ist, 100 Euro monatlich mehr zu bezahlen wegen 6%-Punkten weniger angegebener B&uuml;rot&auml;tigkeit? Schon heute ist deutlich festzustellen, dass gerade bei den g&uuml;nstigen Versicherern, die eine weniger harte Antragsbearbeitung favorisieren, im Leistungsfall umso h&auml;rter gepr&uuml;ft wird. Diese Risiken tr&auml;gt nat&uuml;rlich nicht nur der Endverbraucher, der &uuml;ber Internet seinen Vertrag abschlie&szlig;t.</p>
<p>Der Makler, der einen BU-Vertrag eindecken m&ouml;chte, muss diese Punkte haargenau erfassen und gegebenenfalls mehrmals hinterfragen, damit sein Kunde nicht in Gefahr einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung ger&auml;t und einen R&uuml;cktritt bzw. r&uuml;ckwirkend erh&ouml;hte Beitr&auml;ge riskiert. Im Hinblick auch auf dieMaklerhaftung er&uuml;brigt sich der Hinweis auf die l&uuml;ckenlose Dokumentation des Beratungsprozesses.</p>
<p>Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 09/2014 Seite 30f.</p>
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