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0310

BU

Continentale: BU-Versicherung mit Schutz bei Demenz

Die neue Continentale premiumBU enthält eine lebenslange Pflege-Rente – sogar bei Demenz –, schnelle Leistung bei langer Arbeitsunfähigkeit mit der „Gelbe-Schein-Regelung“ oder ein Pflege-Sofortkapital, auch wenn nahe Angehörige betroffen sind.

<p>Mit der neuen Continentale premiumBU können Kunden für das existenzielle Risiko der Berufsunfähigkeit (BU) vorsorgen und sich mit dem Pflege-Paket und dem Plus-Paket gleichzeitig zusätzliche Leistungen sichern: Mit dem Pflege-Paket gibt es lebenslangen Pflegeschutz. Wird der Versicherte schon während der BU-Vertragslaufzeit pflegebedürftig, erhält er aus dem Pflege-Paket – auch bei Demenz – zusätzlich eine lebenslange Pflege-Rente. Sie ist genauso hoch wie die vereinbarte BU-Rente. Außerdem ist im Pflege-Paket die Option auf den Abschluss einer Pflegerentenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung enthalten. Diese Option kann bereits nach Ablauf des fünften Versicherungsjahres ausgeübt werden und nicht erst nach Ablauf des BU-Vertrags. </p><h5>Plus-Paket: Partner und Kinder sind mitversichert</h5><p>Die „Gelbe-Schein-Regelung“ im Plus-Paket sorgt für schnelle Leistung bei langer Arbeitsunfähigkeit. So erhält der Versicherte bereits eine BU-Rente, wenn der Leistungsantrag zwar gestellt, die Berufsunfähigkeit aber noch nicht bestätigt ist. Eine fachärztliche Bescheinigung, dass der Betroffene mindestens sechs Monate arbeitsunfähig ist, reicht aus. Außerdem erhält der Plus-Paket-Versicherte bei Pflegebedürftigkeit ein einmaliges Sofortkapital in Höhe von sechs BU-Monatsrenten. Das gilt auch wenn Ehegatten, Lebenspartner oder zu versorgende Kinder betroffen sind. Sie sind ohne Gesundheitsprüfung mitversichert.</p><h5>Gesundheitsfragen spielen bei Antragsstellung keine Rolle</h5><p>Ist bei besonders hohem Versicherungsschutz eine medizinische Untersuchung notwendig, kann sich der Versicherte anstatt beim Arzt auch zu Hause untersuchen lassen. Hierzu kommt zum Wunschtermin das medizinisch geschulte Fachpersonal des Medical Home Service der Continentale zum Kunden. Dann müssen im Antrag die Gesundheitsfragen nicht mehr beantwortet werden. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/EAC18A7D-D9FB-4066-935F-DAC33FE6F760"></div>

 

Franke und Bornberg vergibt siebenmal Bestnote im BU-Rating

Die Franke und Bornberg GmbH hat in ihrem jährlichen BU-Unternehmensrating die Professionalität von Lebensversicherungsgesellschaften im Umgang mit dem Risiko Berufsunfähigkeit (BU) überprüft und an AachenMünchener, ERGO, HDI, Nürnberger, Stuttgarter, Swiss Life und Zurich Deutscher Herold erneut die Bestnote „FFF“ vergeben.

<p>Im aktuellen BU-Unternehmensrating der Franke und Bornberg GmbH verteidigen alle sieben untersuchten Gesellschaften AachenMünchener, ERGO, HDI, Nürnberger, Stuttgarter, Swiss Life und Zurich Deutscher Herold die Bestnote „FFF“ (hervorragend) durch ihre nachweislich stabile, professionelle und kundenfreundliche Handhabung des BU-Geschäftes. Die teilnehmenden Gesellschaften verfügen über einen Bestand von zusammen rund 4,7 Millionen BU-Verträgen und verzeichneten im Jahr 2013 fast 23.000 BU-Leistungsfall-Neuanmeldungen. Anhand einer aussagekräftigen Stichprobe wurden die erhobenen Daten bei den Unternehmen vor Ort überprüft.</p><p>„Unsere Untersuchungen und Gespräche haben gezeigt, dass sich die Versicherer in vielen Prüfungsbereichen weiterentwickelt haben“, urteilt Michael Franke, Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH. Dabei liege ein besonderer Fokus auf dem Ausbau von Modellen zur aktiven Begleitung des Kunden zu Beginn und während des Leistungsfalles. </p><h5>Ausgewogene Leistungen im Sinne des Kunden und der Versichertengemeinschaft</h5><p>Das Bewertungsverfahren gewichtet zu je 25% die Kundenorientierung in der Angebots- und Antragsphase einerseits und in der Leistungsregulierung andererseits. Der Schwerpunkt des Verfahrens liegt mit 50% Gewichtungsanteil auf der Prüfung der langfristigen Stabilität des BU-Geschäfts. Geprüft werden insbesondere Stabilitätskriterien, die in die Zukunft wirken. Zum Beispiel die Fähigkeit des Unternehmens, durch gezielte Controlling-Prozesse die mit dem BU-Geschäft verbundenen Risiken für das Versichertenkollektiv frühzeitig zu erkennen. Um die Höchstnote FFF zu erlangen, mussten die untersuchten Versicherer in allen Prüfkategorien mindestens die Note „sehr gut“ erreichen und darüber hinaus in zwei von drei Bereichen das Prädikat „hervorragend“. Somit zeigen alle analysierten Unternehmen ausgewogene Leistungen auf konstant hohem Niveau sowohl im Sinne des einzelnen Kunden als auch der Versichertengemeinschaft. </p><p>Die Ratingberichte mit Informationen zum BU-Unternehmensrating von Franke und Bornberg, Einzelergebnissen und aktuellen Marktentwicklungen sind unter <a href="http://www.franke-bornberg.de&quot; target="_blank" >www.franke-bornberg.de</a&gt; einsehbar. Im fb-Versicherungsblog unter <a href="http://www.franke-bornberg.de/blog/&quot; target="_blank" >www.franke-bornberg.de/blog/</a&gt; sind darüber hinaus auch Auszüge aus der aktuellen Studie von Franke und Bornberg zur Überschussentwicklung in der BU eingestellt. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/8115F652-F328-42CD-B11B-9FFAD4D435B4"></div>

 

Stuttgarter erweitert Portfolio zur Arbeitskraftsicherung

Eine neue Komfort-Erwerbsunfähigkeitsversicherung ergänzt das Portfolio der Stuttgarter Lebensversicherung. Außerdem hat der Versicherer seine Berufsunfähigkeits-Tarife angepasst und bietet seinen Geschäftspartnern neue Online-Services rund um das Thema Arbeitskraftsicherung.

<p>Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. hat ihr Produktportfolio zur Arbeitskraftsicherung (AKS) erweitert und überarbeitet. Neu im Angebot ist ab sofort die Komfort-Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU-PLUS), die den bereits vorhandenen EU-Basisschutz ergänzt. Die neue EU-PLUS zeichnet sich als Komfort-Tarif unter anderem durch eine flexible Produktgestaltung sowie einen optional wählbaren Pflegesofortschutz aus. Damit erhalten Kunden eine umfassende Absicherung im Fall einer Erwerbsunfähigkeit. Voller Versicherungsschutz gilt bereits für den Fall, dass der Versicherte nicht länger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Mit ihren Leistungsmerkmalen orientiert sich die neue EU-PLUS der Stuttgarter an der Qualität ihrer Berufsunfähigkeits-Tarife. Zum Beispiel leistet Die Stuttgarter ab dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeit – auch rückwirkend. Dabei gilt ein sechsmonatiger Prognosezeitraum. Es besteht keine Meldefrist und der Versicherungsschutz gilt weltweit. Die Stuttgarter bietet eine ereignisabhängige und -unabhängige Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung. Bei finanziellen Engpässen können Kunden Überbrückungsmöglichkeiten nutzen.</p><h5>BU-Lösungen verbessert</h5><p>Die Produktentwickler der Stuttgarter haben beide Berufsunfähigkeits-Tarife, die BU-PLUS und BU-PLUS life, hinsichtlich ihrer Preisstruktur und Bedingungen umfassend überarbeitet. Die überarbeiteten Tarife enthalten zum Beispiel eine Infektionsklausel für alle Berufe, verbesserte Nachversicherungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung und die Möglichkeit der Beitragsfreistellung ohne Stornoabschlag. Diverse unterstützende Serviceleistungen im BU-Leistungsfall sind jetzt ebenfalls konkret in den Bedingungen aufgeführt.</p><p>Zeitgleich zu den Produktneuerungen bietet Die Stuttgarter ihren Geschäftspartnern drei Services im AKS-Bereich an, die den Antragsprozess vereinfachen und beschleunigen sollen: Mit einem neuen Online-Beratungstool können Vermittler für ihre Kunden den individuell passenden Schutz ermitteln und ein ansprechendes Angebotspaket erstellen – Beratungsdokumentation inklusive. Das Tool stellt eine potenzielle Absicherungslücke anschaulich dar und zeigt auf, mit welcher der vier Stuttgarter Lösungen sich die Lücke individuell am besten schließen lässt. Die zweite Neuerung stellt eine Erweiterung der Funktionalität des Stuttgarter BeratungsNavigators dar. Die Beratungssoftware ermöglicht es jetzt, die Gesundheitsfragen elektronisch zu beantworten. Auf eventuell erforderliche zusätzliche Fragebögen wird automatisch hingewiesen. Als dritte Service-Neuerung bietet Die Stuttgarter in Zusammenarbeit mit der versdiagnose GmbH eine Online-Risikoprüfung an. Über die Plattform von versdiagnose lässt sich die Risikoprüfung parallel für mehrere Anbieter durchführen. Der Vermittler und sein Kunde erhalten sofort ein verbindliches Ergebnis. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/6E7E648F-8BB3-4812-865B-88762FF76977"></div>

 

Die Überschüsse in der BU-Versicherung sinken

Das Ratinghaus Franke und Bornberg hat untersucht, in welchem Umfang Versicherer in den vergangenen Jahren Überschüsse in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gesenkt haben. Die Analysten stellen dabei einen zunehmenden Trend zur Absenkung in den kommenden Jahren fest. Und: Der Preis als zentraler Auswahlfaktor für die BU habe ausgedient.

<p>Franke und Bornberg warnt vor den Risiken eines harten Wettbewerbs in dem Segment der Berufsunf&auml;higkeit: Nach jahrelangem Qualit&auml;tswettbewerb liege das Produktniveau im internationalen Spitzenbereich und es werde ein erbitterter Preiswettbewerb gef&uuml;hrt, der paradoxerweise durch immer st&auml;rkere Berufsdifferenzierung zunehmend Verbrauchern den Weg in die BU versperre, so die Spezialisten aus Hannover. Allerdings bliebe ein harter Preiswettbewerb mittel- bis langfristig nicht ohne Folgen und gef&auml;hrde die Stabilit&auml;t der &Uuml;bersch&uuml;sse. &bdquo;Stabilit&auml;t statt Preis muss jetzt der zentrale Auswahlfaktor f&uuml;r Produkte werden&ldquo;, erkl&auml;rt Michael Franke, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der Franke und Bornberg GmbH. Um Licht ins Dunkel zu bringen hat Franke und Bornberg nun die Entwicklung der &Uuml;berschusss&auml;tze in der BU untersucht. Im Fazit stellt das Unternehmen fest: Noch sei das Absenken der &Uuml;bersch&uuml;sse kein massives Problem, es werde aber in Zukunft wesentlich h&auml;ufiger zu beobachten sein. Betrachtet wurden die &Uuml;berschusss&auml;tze der BU-Versicherungen von 49 Versicherern anhand derer Gesch&auml;ftsberichte im Zeitraum 2002 bis 2012.</p>
<p>Als Gr&uuml;nde f&uuml;r die Absenkung macht die Studie den Preiskampf in der BU bei gleichzeitig hohem Qualit&auml;tsniveau aus, aber auch BU-Aktionen der Versicherer mit vereinfachten Gesundheitsfragen. Vonseiten Franke und Bornberg hei&szlig;t es: Grunds&auml;tzlich sei ein ver&auml;nderter Risikoverlauf gegen&uuml;ber der kalkulierten Erwartung urs&auml;chlich f&uuml;r die Absenkung von Risiko&uuml;bersch&uuml;ssen im Bereich der BU. Schwankungen seien zwar nicht pauschal zu verurteilen, sondern als normaler Ausgleichsmechanismus des Kalkulationssystems zu verstehen. Dennoch zeige sich in den &ndash; im Rahmen der aktuellen Studie ermittelten &ndash; Absenkungstrends Grund zur Besorgnis hinsichtlich der langfristigen Stabilit&auml;t der BU-Kalkulation.</p>
<p>Im Ergebnis haben von den untersuchten Unternehmen 26 in mindestens einem Teilbestand &Uuml;bersch&uuml;sse abgesenkt. Dabei wurden allein in den letzten f&uuml;nf Jahren des Beobachtungszeitraums bei 14 Versicherern Absenkungen beobachtet.</p>
<p class="zoombild">&nbsp;</p>
<div class="zoomImage">
<a href="http://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom_large/pu…; rel="prettyPhoto" title="Quelle Franke &amp; Bornberg"><img alt="Die Überschüsse in der BU-Versicherung sinken" height="184" src="http://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom/public/z…; typeof="Image" width="200" /><img class="zoomIcon" src="/sites/asscompact.de/themes/asscompact/gfx/zoom_icon.png" width="54" /></a></div>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die h&ouml;chste einmalige Absenkung bei den laufenden &Uuml;bersch&uuml;ssen betrug demnach dabei 29 Prozentpunkte. Welche und wie viele Tarifgenerationen betroffen sind, unterscheidet sich je nach Versicherer deutlich, so die Analysten. Einen Bezug zur Bestandsgr&ouml;&szlig;e im jeweiligen Tarif habe sich bislang nicht herstellen lassen.</p>
<p>F&uuml;r Michael Franke steht fest: &bdquo;Die &Uuml;berschussbeteiligung sollte nicht als Mittel des Wettbewerbs ausgereizt werden, denn der Kunde tr&auml;gt das Risiko einer m&ouml;glichen Beitragserh&ouml;hung bis zum Bruttoniveau.&ldquo; Daher seien auch besonders Berater und Vermittler gefordert, Preisaspekte zur&uuml;ckzustellen und stattdessen eine nachhaltige Pr&auml;mien- und Produktentwicklung einzufordern, so Franke weiter. Und weiter: &bdquo;Mit unserer aktuellen BU-&Uuml;berschuss-Studie, der BU-Leistungspraxis-Studie und unserem BU-Unternehmensrating wollen wir bei Franke und Bornberg (<a href="http://www.frankeundbornberg.de&quot; target="_blank">www.frankeundbornberg.de</a&gt;) Fakten schaffen, damit Stabilit&auml;t und Kundenorientierung die entscheidenden Kriterien bei der Produktauswahl werden und die BU weiterhin seine anerkannte und essenzielle Rolle bei der Absicherung der Arbeitskraft beh&auml;lt&ldquo;. (bh)</p>
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AssCompact TV Experten-Talk: BU-Absicherung

Die Bedeutung der BU-Absicherung steigt. Wo bestehen Haftungsrisiken für Makler? Antworten gibt Stephan Kaiser, Geschäftsführer der BU-Expertenservice GmbH, im AssCompact TV Experten-Talk anhand von Praxisbeispielen und der Darstellung einer optimalen Verfahrensweise.

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die Bayerische: Mehr Sicherheit bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit

Das Vorsorge-ABS der Versicherungsgruppe die Bayerische erfährt eine Neuauflage. Mit dem System werden bis zu ein Jahr lang die Beitragszahlungen übernommen, wenn ein Kunde unverschuldet arbeitslos oder arbeitsunfähig wird.

<p>Die Versicherungsgruppe die Bayerische legt das sogenannte Vorsorge-ABS neu auf. Das „Anti-Blockier-System“ übernimmt bis zu einem Jahr die Beitragszahlungen und schafft finanziellen Freiraum, wenn ein Kunde unverschuldet arbeitslos oder arbeitsunfähig wird. Auf diese Weise können bestehende Verträge bei der Bayerischen unverändert weitergeführt werden. Diese Zusatzleistung ist ohne Mehrbeitrag in allen Produkten der privaten Altersvorsorge, den biometrischen Lösungen und den Sach- und Haftpflicht/Unfall- sowie Krankenzusatzversicherungen enthalten.</p><p>Ist ein Kunde länger als drei Monate arbeitslos oder länger als 42 Tage arbeitsunfähig, werden die Beiträge je nach Sparte in den ersten drei bzw. fünf Vertragsjahren bis zu einem Jahr lang weiterbezahlt – bis 1.000 Euro monatlich. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich, auch die Wartezeiten fallen weg. Das Vorsorge-ABS gilt für alle erwerbstätigen Privatkunden, die bei Abschluss mindestens 18 Jahre und höchstens 60 Jahre alt sind sowie Selbstständige, die innerhalb Deutschlands seit mindestens 36 Monaten und ohne Unterbrechung denselben freien Beruf ausüben oder dasselbe Gewerbe betreiben. Beamte, Saisonarbeiter oder speziell projektgebundene Arbeiter sowie Auszubildende sind von dieser Regelung ausgenommen.</p><p>Das Vorsorge-ABS ist bei folgenden Produkten kostenlos dabei: Bei allen Vorsorge-Verträgen der Bayerischen gegen laufenden Beitrag wie Riester- und Rürup-Verträge, bei Direktversicherungen, bei Absicherung der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sowie Schwere Krankheiten (Diagnose X – Income Protect), bei Risikoversicherungen und für die Sachprodukte Kompakt-Police (Baustein-Konzept mit Haftpflicht, Hausrat, Unfall), Secur-Flex Police (variabler Rund-um-Schutz für private Risiken), funktionale Unfallversicherung Multi Protect und dem Zahnzusatz-Tarif V.I.P. dental sowie Krankenhaus-Zusatztarif V.I.P. stationär. (sg)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/24291E74-4C97-459B-B422-10624BDE82BC"></div>

 

Erwerbs- und Berufsunfähigkeit: Sensibilität vorhanden, Abschlusswille fehlt

Obwohl fast jeder zweite Deutsche jemanden kennt, der erwerbs- oder berufsunfähig ist, hat nur etwa jeder fünfte für sich selbst diesbezüglich eine Absicherung abgeschlossen. Hauptgründe für den Nichtabschluss sind laut einer Studie der Hannoverschen die hohen Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sowie mangelnde Beschäftigung mit der Thematik.

<p>Fast jeder zweite Deutsche gibt an, Personen aus dem eigenen Umfeld zu kennen, die erwerbs- oder berufsunf&auml;hig geworden sind. Dennoch scheint diese Tatsache keinen merklichen Einfluss auf die eigene Absicherung zu haben. Denn lediglich etwa ein F&uuml;nftel der Deutschen hat bislang eine Erwerbs- oder Berufsunf&auml;higkeitsversicherung abgeschlossen. Unter den Abschlie&szlig;enden befinden sich deutlich mehr M&auml;nner (28%) als Frauen (17%). Dies sind Ergebnisse einer repr&auml;sentativen Studie des Direktversicherers Hannoversche, die vom Marktforschungs- und Beratungsinstitut YouGov durchgef&uuml;hrt wurde.</p>
<p>Fast die H&auml;lfte der Befragten nennt die Kosten f&uuml;r eine Berufsunf&auml;higkeitsversicherung als Grund f&uuml;r einen Nichtabschluss. Rund ein Viertel begr&uuml;ndet weiterhin, sich generell noch nicht mit der Thematik der Erwerbsunf&auml;higkeit besch&auml;ftigt zu haben. Bei den 18&ndash; bis 24-J&auml;hrigen sind es sogar mehr als ein Drittel. Au&szlig;erdem f&auml;llt auf: Gehobene Einkommensgruppen haben h&auml;ufiger eine Berufsunf&auml;higkeitsversicherung abgeschlossen als Geringverdiener. Bei den Geringverdienern erkl&auml;rt die Mehrheit, sich diese Art von Absicherung nicht leisten zu k&ouml;nnen.</p>
<h5>
Wann eine Erwerbsunf&auml;higkeit vorliegt</h5>
<p>Trotz der bisher geringen Absicherungsquote wissen rund zwei Drittel der Bundesb&uuml;rger von den engen gesetzlichen Regelungen der Rentenversicherung im Falle einer Erwerbsunf&auml;higkeit. Allerdings scheint vielen Befragten die Definition von &bdquo;Erwerbsunf&auml;higkeit&ldquo; nicht klar zu sein: Voll erwerbsunf&auml;hig im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist jeder, der krankheits- oder unfallbedingt nur noch drei Stunden pro Tag einer Arbeit jeglicher Art &ndash; unabh&auml;ngig vom bisherigen Beruf &ndash; nachgehen kann und zus&auml;tzlich die Mindestversicherungszeiten erf&uuml;llt. Doch etwa jeder Dritte Bundesb&uuml;rger geht davon aus, dann erwerbsunf&auml;hig zu sein, wenn man krankheitsbedingt seinen derzeitigen Beruf nicht mehr aus&uuml;ben kann.</p>
<p>Hinweis: AssCompact Expertentalk &bdquo;BU-Absicherung&ldquo; am 05.02.2015, ab 11 Uhr live. <a href="https://www.asscompact.de/nachrichten/asscompact-tv-experten-talk-bu-ab…; target="_blank">Hier</a> geht es zum Trailer.</p>
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LV 1871 bietet Schutz bei Arbeitsunfähigkeit

Die Golden BU Lösungen der LV 1871 enthalten jetzt eine Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit. Die Rentenzahlung erfolgt rückwirkend ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit und bei Bedarf bis zu 18 Monate lang.

<p>Die Biometrielösungen der LV 1871 Unternehmensgruppe stellen die Existenzabsicherung in den Fokus: Jetzt hat die LV 1871 auch eine Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit in ihre Golden BU Lösungen integriert. Wer sechs Monate ohne Unterbrechung krankgeschrieben ist, erhält eine Rente in Höhe der abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsrente. Die Rentenzahlung erfolgt rückwirkend ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit und bei Bedarf bis zu 18 Monate lang. </p><p>Während der Leistungsdauer läuft der Golden BU Vertrag unverändert weiter; die Versicherungsbeiträge entfallen. Sollte eine Berufsunfähigkeit festgestellt werden, erhält der Versicherte eine entsprechende Rente. Nach überstandener Krankheit kann die Berufsunfähigkeitsversicherung einfach wieder aufleben. Auf diese Weise schützen die Golden BU Lösungen vor finanziellen Engpässen, denn bei Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber nur sechs Wochen lang den Lohn des Arbeitnehmers weiter. Im Anschluss greift das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse. Das fällt allerdings geringer aus als der monatliche Lohn. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/D5A58E0A-91B9-4399-9320-066040140A2B"></div>

 

uniVersa mit selbstständiger Berufsunfähigkeitsversicherung

Von der uniVersa gibt es jetzt eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung, die für alle Berufsgruppen eine „Infektionsklausel“ enthält, durch die ein Leistungsanspruch entsteht, falls aufgrund von Infektionen ein Berufsverbot ausgesprochen werden muss. Außerdem hält der Tarif für bestimmte Berufsgruppen, wie beispielsweise Richter oder Polizeibeamte, Spezialangebote bereit.

<p>Die uniVersa Lebensversicherung a.G. hat zum Jahreswechsel erstmals eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) auf den Markt gebracht, die im Vergleich zum bisherigen Angebot ohne anderweitigen Vertrag, beispielsweise einer Risikolebensversicherung, eigenständig abgeschlossen werden kann. Mitversichert ist jetzt in allen Berufen eine Infektionsklausel, durch die ein Leistungsanspruch entsteht, falls aufgrund von Infektionen ein Berufsverbot ausgesprochen werden muss. Erweitert wurde auch die Nachversicherungsgarantie. Darüber kann die SBU-Absicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung bei steigendem Einkommen und Eintritt von Lebensereignissen, wie Heirat, Geburt von Kindern oder Eigenheimerwerb, ausgebaut werden. Zusätzlich ist dies jetzt beim Abschluss der Berufsausbildung, eines Studiums oder bei der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit möglich.</p><h5>Erweiterte Absicherung bei Pflegebedürftigkeit </h5><p>Voller Leistungsanspruch besteht auch bei Pflegebedürftigkeit. Dabei werden die Einstufungen der Pflegepflichtversicherung, nach einem Punktesystem oder bei Demenz anerkannt und das jeweils günstigste Verfahren für den Versicherten berücksichtigt. Über den neuen Pflege-Zusatzbaustein „SBU Pflege plus“ kann die Berufsunfähigkeits-Absicherung um eine lebenslange Pflegerente ergänzt werden. Wählbar sind entweder 50 oder 100% der versicherten Berufsunfähigkeitsrente.</p><h5>Spezialangebote </h5><p>Die neue SBU der uniVersa bietet für verschiedene Personengruppen vorteilhafte Deckungserweiterungen. Beispielsweise ist für Beamte, Beamtenanwärter, Richter und Polizisten eine ergänzende Vereinbarung möglich, bei der Dienst- oder Polizeidienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit anerkannt wird. PKV-Vollversicherte können sich über das spartenübergreifende Deckungskonzept „unisafe HQ“ einen nahtlosen Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente sichern. Für Schüler und Studenten ist ein spezieller Berufsunfähigkeitsschutz gegen Schul- und Studierunfähigkeit bis zu 1.000 Euro monatlich möglich. Zudem kann für Kinder eine Option für eine spätere Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/AFB033E0-359D-4A6E-853A-CAF95D5F8192"></div>

 

Neue Krankheitsbilder in der Berufskrankheiten-Verordnung

Die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) ist mit Jahresbeginn um vier neue Krankheitsbilder erweitert worden. Neben bestimmten Formen des weißen Hautkrebses wurden auch Kehlkopfkrebs, das Carpaltunnel-Syndrom und die Gefäßschädigung der Hand durch stoßartige Krafteinwirkung aufgenommen.

<p>Seit dem 01.01.2015 k&ouml;nnen bestimmte Formen des wei&szlig;en Hautkrebses, die durch Sonnenstrahlung verursacht werden, als Berufskrankheit anerkannt werden: Plattenepithelkarzinome sowie ihre Vorstufen, die aktinischen Keratosen und das Bowenkarzinom. Nicht als Berufskrankheit anerkennungsf&auml;hig sind hingegen das Basalzellkarzinom und der schwarze Hautkrebs (malignes Melanom). Darauf hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hingewiesen.</p>
<h5>
Pr&auml;vention st&auml;rken</h5>
<p>Die neue Berufskrankheit stellt nach Aussagen der DGUV Berufsgenossenschaften und Unfallkassen vor eine besondere Herausforderung, da die Betroffenen dem Sonnenlicht nicht nur bei der Arbeit, sondern auch in ihrer Freizeit ausgesetzt sind. Dr. Joachim Breuer, Hauptgesch&auml;ftsf&uuml;hrer der DGUV: &bdquo;Bei dieser Berufskrankheit wird es nicht immer einfach sein, berufliche Krankheitsursachen von anderen zu unterscheiden. Umso wichtiger ist es, die Pr&auml;vention weiter zu verst&auml;rken, um zu verhindern, dass diese Erkrankungen arbeitsbedingt entstehen.&ldquo;</p>
<h5>
Vier neue Berufskrankheiten</h5>
<p>Neben bestimmten Formen des wei&szlig;en Hautkrebses (BK-Nr. 5103) wurden drei weitere neue Berufskrankheiten in die BKV aufgenommen. Es handelt sich dabei um:</p>
<ul>
<li>
Kehlkopfkrebs (Larynxkarzinom) durch intensive und mehrj&auml;hrige Exposition gegen&uuml;ber schwefels&auml;urehaltigen Aerosolen (BK-Nr. 1319)</li>
<li>
Carpaltunnel-Syndrom (Drucksch&auml;digung des Nervus medianus im Carpaltunnel) durch wiederholte manuelle T&auml;tigkeiten mit Beugung und Streckung der Handgelenke, durch erh&ouml;hten Kraftaufwand der H&auml;nde oder durch Hand-Arm-Schwingungen (BK-Nr. 2113)</li>
<li>
Gef&auml;&szlig;sch&auml;digung der Hand durch sto&szlig;artige Krafteinwirkung (Hypothenar-Hammer-Syndrom und Thenar-Hammer-Syndrom) (BK-Nr. 2114)</li>
</ul>
<h5>
Hintergrund</h5>
<p>Welche Krankheiten in die BK-Liste aufgenommen werden, entscheidet die Bundesregierung auf Vorschlag eines wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium f&uuml;r Arbeit und Soziales. Der Beirat reagiert damit auf neue medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse. F&uuml;r die Aufnahme in die BK-Liste muss eine Erkrankung durch besondere Einwirkungen verursacht worden sein, denen Menschen durch ihre versicherte T&auml;tigkeit in erheblich st&auml;rkerem Ma&szlig; ausgesetzt sind als die &uuml;brige Bev&ouml;lkerung. (kb)</p>
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