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0310

BU

Erwerbsunfähigkeit: Weniger Tarife erfüllen Marktstandards

Erneut hat infinma das Angebot an Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (EU) unter die Lupe genommen. Insgesamt wurden 40 Tarife von 13 Versicherern beleuchtet. Die Zahl der Tarife, die die Marktstandards erfüllen oder übertreffen, ist weiter zurückgegangen, während sich etliche Marktstandards verbessert haben.

Die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH (infinma) hat ihr Konzept der Marktstandards in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) für das Jahr 2024 auf den neuesten Stand gebracht. Im Rahmen der Untersuchung wurden 40 Tarife von 13 Versicherern beleuchtet und in insgesamt 17 Qualitätskriterien mit dem Marktstandard verglichen. In die Analyse einbezogen wurden Produkte, die in Deutschland bzw. in Österreich angeboten werden.

Zu den Marktstandards

Die Analyse stützt sich wie gewohnt auf die Erhebung aller zu einem Qualitätskriterium am Markt tatsächlich vorhandenen konkreten Ausprägungen in den Bedingungswerken. Die Ausprägung, die von den Gesellschaften in ihren Produkten am häufigsten verwendet wird, definiert den jeweiligen Marktstandard im Sinne eines Branchendurchschnittswerts.

Darüber hinaus erfolgt weder eine Gewichtung noch eine Aggregation der Qualitätskriterien. Somit kann eine für den Kunden unterdurchschnittliche Regelung nicht durch eine besonders vorteilhafte Formulierung an anderer Stelle ausgeglichen werden. infinma verzichtet auf eine Verdichtung der Analyse-Ergebnisse. Insofern stellen die Marktstandards kein Rating dar.

13 Tarife von 4 Gesellschaften erhalten Siegel

Versicherer und Tarife, die in allen getesteten Kriterien diesen Marktstandard aus Kundensicht mindestens erfüllen oder sogar übertreffen, erhalten von infinma ein Siegel. In diesem Jahr sind das insgesamt 13 Tarife von 4 Versicherern. Somit ist sowohl die Anzahl der ausgezeichneten Tarife als auch der Anbieter im Vergleich zum Vorjahr weiter gesunken. Im Vorjahr hatten noch acht Gesellschaften ein Zertifikat erhalten.

In diesem Jahr sind es die folgenden Versicherer, die mit mindestens einem Produkt die jeweils aktuellen Marktstandards erfüllt oder übertroffen haben (in alphabetischer Reihenfolge): Continentale, EUROPA, VOLKWOHL BUND und Zurich.

BU-Umtauschoption inzwischen Standard

„Wie im letzten Jahr schon vorhergesagt, ist inzwischen die BU-Umtauschoption zum Marktstandard geworden. Das ist insofern verständlich, als die EU häufig als Einstieg in eine Arbeitskraftabsicherung angeboten wird“, erklärt Dr. Jörg Schulz, geschäftsführender infinma-Gesellschafter.

Auch der Verzicht auf die Meldepflicht bei Verbesserung des Gesundheitszustandes ist in diesem Jahr zum Standard geworden. Für diese Regelung hat infinma auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und der Grundfähigkeitsversicherung seit Jahren plädiert.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung weiter keine Alternative zur BU

„Insgesamt hat sich das Niveau der Bedingungen weiter verbessert, dennoch kann sich die EU weiterhin nicht als Alternative zur BU durchsetzen. In vielen Berufen, vor allem ohne größere körperliche Belastungen, bleiben die Prämienunterschiede zur BU einfach zu gering“, so Dr. Schulz weiter.

Eine Veränderung konstatieren die Experten von infinma auch bei den Regelungen bei Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Pflegebedürftigkeit. Mittlerweile sind nun schon zwei von sechs Pflegepunkten ausreichend.

„Selbst für überwiegend körperlich Tätige kann sich die EU nicht wirklich als Alternative zur BU durchsetzen. Schon alleine die verbale Nähe zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente dürfte den einen oder anderen möglichen Kunden abschrecken“, sagt infinma-Geschäftsführer Marc Glissmann.

Fokus stärker auf Grundfähigkeitsversicherung

Mit Blick auf die aktuelle Marktentwicklung beobachten die infinma-Analysten, dass der Fokus der Versicherer momentan eher auf der Grundfähigkeitsversicherung als Portfolioergänzung zur BU liegt. Dagegen halten sich die Gesellschaften im Bereich BU eher zurück. Möglicherweise glauben die Anbieter selber nicht oder nicht mehr an einen durchschlagenden Erfolg dieser Absicherungsmöglichkeit, so die Einschätzung von infinma.

Mehr zu den Marktstandards in der Erwerbsunfähigkeit gibt es auf der Website von infinma.

Bild: © Coloures-Pic – stock.adobe.com

 

Rating Berufsunfähigkeit: MORGEN & MORGEN beleuchtet Tarife

Im aktuellen BU-Rating von MORGEN & MORGEN standen 612 Tarife auf dem Prüfstand. Die Riege der BU-Versicherungen mit Bestnote hat sich abermals vergrößert, verbucht aber nicht mehr so starke Zuwächse wie zuvor. Beim Neugeschäft konnten die Versicherer nicht ans vorherige Jahr anknüpfen.

Dias Analysehaus MORGEN & MORGEN (M&M) hat erneut das Angebot an Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) am Markt unter die Lupe genommen. Im Rahmen des M&M Ratings haben die Analysten 612 Tarife und Tarifkombinationen bewertet. Im Vorgänger-Rating waren es mit 617 Tarifen und Tarifkombinationen noch fünf mehr. „Das Angebot scheint sich auf hohem Niveau eingependelt zu haben. Der starke Zuwachs der letzten Jahre, gerade in den Top-Riegen, bleibt in diesem Jahr aus“, erklärt Thorsten Saal, Bereichsleiter Mathematik & Rating bei MORGEN & MORGEN.

Schwächelndes Neugeschäft, aber Bestand konstant

„Im vergangenen Jahr konnten wir ein deutliches Wachstum von 10% im Neugeschäft verbuchen. Im aktuell betrachteten Jahr wurden deutlich weniger neue Verträge abgeschlossen“, so Saal weiter. Dies dürfte laut MORGEN & MORGEN auf die schwierige finanzielle Lage der Privathaushalte unter anderem infolge der Inflation zurückzuführen sein.

Wie sich aus der Summe der eingenommenen Beiträge ablesen lässt, ist der Bestand an BU-Verträgen aber offenbar konstant geblieben. Rund 14,5 Millionen BU-Verträge liegen in den Beständen der Gesellschaften.

492 Tarife erhalten Höchstwertung

Wie das Gesamtbild der Ratingbewertung zeigt, hat die Zahl der Tarife mit der Höchstwertung von fünf Sternen leicht zugenommen. Insgesamt 492 Tarife und damit sechs mehr als im vergangenen Ratingjahrgang haben mit Bestnote abgeschnitten. Laut M&M konnten sich einige der Versicherer in den Teilratings verbessern. Die Gründe seien individuell und könnten bei kleinsten Änderungen zu einer neuen Bewertung führen.

Verschiebungen im Mittelfeld

Das Feld der Tarife mit vier Sternen zeigt sich relativ konstant und beläuft sich auf 33 an der Zahl. Somit hat die Vier-Sterne-Kategorie einen Tarif verloren. Die Drei-Sterne-Kategorie umfasst im aktuellen Rating 69 Tarife, also acht Tarife weniger als im Vorjahr. 18 Tarife konnten nur zwei oder einen Stern einheimsen und damit zwei Tarife weniger als in der Vorgänger-Analyse.

Ablehnungsquote leicht gestiegen

Im Rahmen des Ratings wurden erneut die Themen Vorerkrankungen und Ablehnungsquote beleuchtet. Den Analysten zufolge werden unter den Antragstellern Vorerkrankte mittlerweile größtenteils ohne Erschwernis angenommen. Deren Anteil hat sich abermals erhöht, und zwar von zuletzt 78,77% auf 79,48%. Auch die Zuschläge und Ausschlüsse bei Vorerkrankungen sinken. Ihr Anteil ist weiter zurückgegangen von zuletzt 0,98% auf 0,90%. „Vorerkrankungen fallen offensichtlich bei der Annahme immer weniger ins Gewicht“, konstatiert Saal. Dagegen ist die Ablehnungsquote in diesem Jahr leicht gestiegen um 0,24 Prozentpunkte auf 3,24%.

Ein Blick auf die Ablehnungsgründe

Bei der Verteilung der Ablehnungsgründe im Zuge der Beantragung einer BU-Leistung zeigt sich ein nahezu unverändertes Bild: Der Abbruch in der Kommunikation durch den Versicherten führt mit 39,23% weiterhin die Rangliste an. Im Vorjahresvergleich sind es sogar zwei Prozentpunkte mehr.

Mit 32,11% folgt die Nichterreichung des BU-Grades von 50%. Der Anteil dieses Ablehnungsgrundes hat sich um knapp drei Prozentpunkte verringert. „Anfechtung beziehungsweise Betrugsfall“ als Ablehnungsgrund hat gegenüber dem vergangenen Jahr in diesem Jahr wieder leicht zugenommen um 0,3 Prozentpunkte.

Fazit

MORGEN und MORGEN bescheinigt dem Angebot an Berufsunfähigkeitsversicherungen ein nach wie vor sehr hohes Bedingungsniveau. Der Wettbewerb dürfte auch künftig vorwiegend über die Differenzierung einzelner Bedingungen erfolgen. Die Zielgruppe dieses Produkts werde weiterhin hauptsächlich die nicht körperlichen Berufe ausüben, so die Analysten. Die Grundfähigkeitsversicherung bleibt im Kommen, ist aber nur in bestimmten Konstellationen eine echte Arbeitskraftabsicherung: temporär – im Falle der AU-Klausel – sowie berufsbezogen durch die Absicherung von Fähigkeiten, die bei der Ausübung des Berufs notwendig sind.

Informationen zur Methodik und detaillierte Ratingergebnisse gibt es hier. (tik)

Bild: © christianchan – stock.adobe.com

 

VHV wächst im Kerngeschäft und international

Die VHV ist mit ihren Ergebnissen für das Geschäftsjahr 2023 zufrieden. Trotz widriger Umstände ist der Konzern durch vorausschauendes Handeln im Kerngeschäftsfeld Kfz mit einem blauen Auge davongekommen. Ordentlich zulegen konnte der Versicherer derweil im internationalen Geschäft.

In ihrem Kerngeschäftsfeld Kfz konnte die VHV dank vorausschauenden Handelns im Jahr 2023 sowohl bei den gebuchten Beiträgen (+3,7% im Vergleich zum Vorjahr) als auch bei der Anzahl der Verträge, die um 0,7% auf knapp über 8 Millionen stiegen, zulegen. Das Ergebnis, mit dem das Unternehmen angesichts der schwierigen Situation der Kfz-Versicherer „sehr zufrieden“ ist, hat die VHV Gruppe neben anderen wichtigen Bilanzkennzahlen während einer hybriden Pressekonferenz am Mittwoch, den 24.04.2024, präsentiert.

Während der gesamte Markt im Jahr 2023 im Kfz-Geschäft eine Combined Ratio von etwa 111% erzielte – das bedeutet, jeder verdiente Euro trifft auf Ausgaben von etwa 1,11 Euro – liegt sie bei der VHV Allgemeine bei 106,2% (Vorjahr: 99,1%). Das marktüberdurchschnittliche Ergebnis sei vor allem darauf zurückzuführen, dass der Versicherer bereits zum Jahreswechsel 2022/2023 die Prämien im Neugeschäft zwischen 10% und 13% angehoben hatte, um sich auf die inflationäre Phase vorzubereiten, so Vorstandssprecher der VHV Allgemeine Versicherung, Dr. Sebastian Reddemann, während der Pressekonferenz.

Zwar werden im laufenden Jahr aufgrund der hohen Schadeninflation und gestiegenen Löhne in den Werkstätten wohl weitere Beitragsanpassungen nötig werden, dies hinge aber stark davon ab, wie sich die Situation weiter entwickle. „[Mit der Combined Ratio von] 106,2% können wir uns zwar durchaus gut aufgestellt fühlen, wir müssen allerdings weiter an der Profitabilität arbeiten“, kommentiert Reddemann.

Bauversicherungsgeschäft Treiber für internationale Expansion

Insgesamt stiegen die gebuchten Beitragseinnahmen der VHV Allgemeine um 7,1% im Vergleich zum Vorjahr auf 2,688 Mrd. Euro an. Treiber für das Wachstum seien dabei vor allem die gewerblichen Sparten gewesen, insbesondere das Bauversicherungsgeschäft.

Das Bauversicherungsgeschäft ist dabei auch die Basis des internationalen Ausbaus des Versicherers. Das Auslandsgeschäft der VHV Gruppe nahm im vergangenen Geschäftsjahr um 35% auf etwa 467 Mio. Euro zu. Inzwischen hat die VHV International SE, der internationale Bereich des Konzerns, einen Anteil von 12% am Gesamtgeschäftsvolumen. Bis zum Jahr 2027 möchte man diesen Geschäftsbereich auf Beitragseinnahmen zwischen 750 Mio. Euro und 800 Mio. Euro ausbauen, so VHV-Vorstandsvorsitzender Thomas Voigt.

Hannoversche Leben verzeichnet deutliches Wachstum bei selbstständiger BU

In der Sparte Leben musste die Hannoversche Lebensversicherung ein Minus von 1% gegenüber dem Vorjahr bei den Beitragseinnahmen hinnehmen. Sie fielen auf 1,042 Mrd. Euro. Im Neugeschäft gingen die Beiträge um 2,6% auf 285,3 Mio. Euro zurück. Das hat vor allem mit dem marktweit stark eingebrochenen Einmalbeitragsgeschäft zu tun, so Vorstandssprecher der Hannoverschen Leben, Frank Hilbert.

Fokussiert ist die Hannoversche derzeit auf die Transition vom Direktversicherer mit Schwerpunkt Risikolebensversicherung hin zu einem Biometrie-Multikanalversicherer – scheinbar mit Erfolg. Die Hannoversche sei nach wie vor Marktführer in der Risikolebensversicherung. Zudem konnte das Unternehmen insbesondere im Neugeschäft mit der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) punkten, wo die Beiträge im Vergleich zum Vorjahr um 80,9% auf 11,9 Mio. Euro kletterten. Das gute Ergebnis sei vor allem dem erfolgreichen Eintritt in den Vermittlermarkt geschuldet, so Hilbert.

Ergebnisse des Gesamtkonzerns

Mit Blick auf die gesamte Gruppe konnte der Konzern im Jahr 2023 die gebuchten Bruttobeiträge um 6,3% auf 3,973 Mrd. Euro steigern, ein Ergebnis von höheren Vertragsstückzahlen (+2%) als auch notwendigen Prämienanpassungen. Das Konzernergebnis kletterte um 17,8% auf 214,5 Mio. Euro. Allerdings stiegen auch die Brutto-Schadenaufwendungen, insbesondere aufgrund hoher Schadenaufwendungen im Kfz-Bereich und Naturkatastrophen, wie dem schlimmen Erdbeben in der Türkei, um 13,3% auf 3,345 Mrd. Euro an. Das Kapitalanlageergebnis sank aufgrund niedriger laufender Erträge um 5,3% auf 530,5 Mio. Euro. Die Solvenzquote lag zum Jahresende bei 293,1%. Damit zähle die VHV zu den „am besten finanzierten Versicherern Deutschlands“, so Voigt.

Guter Start ins laufende Jahr

Der Start ins laufende Jahr sei geglückt, bestätigt Voigt. Auf Beitragsseite ist das Unternehmen in den ersten drei Monaten des Jahres um etwa 8% gewachsen. Allerdings sei das neue Jahr auch ohne größere Ereignisse, etwa schwere Naturkatastrophen, gestartet. Daher sei das bisher gute Ergebnis noch nicht überzubewerten, so Voigt. „Allerdings liegen wir für die ersten drei Monate schon deutlich über der Zielsetzung, damit sind wir zufrieden, wohlwissend, dass die längere Wegstrecke noch vor uns liegt.“ (js)

Bild: © VHV

 

„Der größte Teil meiner Kunden sind Hobby-Gamer“

Versicherungsmakler Alexander Teßmann hat eine besondere Zielgruppe gefunden: E-Sportler. Der in der Gesellschaft immer relevanter werdende E-Sport erfordert auch entsprechende Absicherung für die Hobby-Gamer. Darüber hinaus betreut der „Versicherungsgeek“ auch E-Sport-Vereine und -Verbände.

Interview mit Alexander Teßmann, Versicherungsgeek
Herr Teßmann, wenn man Ihre Website besucht, muss man sich im Gamer-Jargon auskennen. Wie wichtig ist es, die Sprache der Zielgruppe zu sprechen – und wie digital müssen Sie selbst sein?

Ich bin der Meinung es ist sehr wichtig, die gleiche Sprache wie seine Zielgruppe zu sprechen. Dabei spielt es halt keine Rolle, ob jemand Tischler, Veranstalter, Medieninformatiker oder Arzt ist, denn mit Sprache erreiche ich den Menschen. Sie entscheidet darüber, ob ich Gehör finde oder auf Durchzug geschaltet wird.

Darüber hinaus sind für meine Zielgruppe eine gewisse Technikaffinität und damit auch digitale Prozesse notwendig. Als ich damals den Avatar für meine Zielgruppe erstellt habe, habe ich mich einfach selbst als Avatar genommen, das hat im kompletten Prozess viele Dinge einfacher gemacht. 

Genügt diese Zielgruppe, um dauerhaft ein profitables Maklerunternehmen führen zu können? 

Ja, laut den aktuellen Zahlen des Verbands der deutschen Games-Branche (Game) spielen 54% der Deutschen gelegentlich Spiele. Bei den Jüngeren, also konkret bei den 16- bis 29-Jährigen, sind es sogar 85% der Deutschen. Bei so einem großen Potenzial entscheidet am Ende der Zugangsweg. 

So einheitlich ist Ihre Zielgruppe dann aber auch wieder nicht: Es sind Hobbyspieler, E-Sportler, Streamer und Sammler. Die Absicherung reicht also von der BU-Versicherung bis hin zur Elektronikversicherung oder Veranstaltungshaftpflicht. Was macht den größten Anteil aus?

Der größte Teil meiner Kunden sind Hobby-Gamer. Diese haben alle bei mir ein Vollmandat. In meinem Geek-Konzept geht es dann um die Ziele und Wünsche und worauf wir auf dem Weg dahin achten müssen: Es braucht ein gutes Finanz- und Versicherungskonzept. Dabei übernehme ich den Part der Versicherungen und die Kollegen aus dem Beraternetzwerk der VB-Select Themen, die ich nicht bediene, wie Geldanlage, Immobilen, Kredite etc. 

Nach den Hobby- Gamern kommen die E-Sport-Vereine und -Verbände und deren Sportler. 

Lassen Sie uns über den Gamer-Daumen sprechen. Ein besonderes Risiko – wie zum Beispiel auch Augen- und Rückenprobleme?

Klar hat jeder Leistungssport auch seine Berufskrankheiten und -verletzungen. Oftmals hilft hier Prävention, richtige Ernährung, ein Trainingsplan und Trainingspausen. Denn die genannten Krankheiten kommen meist aus der Überlastung, und da können wir auch auf die klassischen Sportarten schauen.

Benötigt die Gamer-Szene eigene Versicherungsprodukte bzw. -­pakete? 

Da ich bis jetzt jedes Problem abgesichert bekommen habe, sage ich nein.

Gibt es Ihrerseits Wünsche an Versicherer? 

Ja, einen Wunsch habe ich: mehr Mut! Als Beispiel: E-Sport-Vereine können aktuell leider keine gemeinnützigen Vereine sein, weil die Politik seit Jahren ihren Versprechen nicht nachkommt, diese Ungleichbehandlung zu anderen Ver­einen aus der Welt zu schaffen. Das wiederum sorgt dafür, dass gewisse Produktlösungen aufgrund von Tarifbestimmungen nicht abgeschlossen werden können. Zeigen Sie also mehr Mut als die Politik und akzeptieren Sie das, was Gaming und E-Sport sind: ein Teil mitten in unserer Gesellschaft!

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 04/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © Alexander Teßmann, Versicherungsgeek

 
Ein Interview mit
Alexander Teßmann

BU-Rating: Qualität stimmt meist, Preis mitunter nicht

Franke und Bornberg hat erneut Berufsunfähigkeitsversicherungen beleuchtet. Mehr als die Hälfte der 123 untersuchten Tarife erhalten die Bestnote. Die Analysten warnen aber vor ungleichen Chancen auf bezahlbaren Versicherungsschutz und sind skeptisch beim Verzicht auf konkrete Verweisung.

Die Qualität von selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen (SBU) ist „so gut wie nie zuvor“. So lautet das Fazit des Analysehauses Franke und Bornberg anhand der Ergebnisse des aktuellen SBU-Ratings 2024. „Seit unserem ersten Tarifrating im Jahr 1995 werden BU-Tarife immer leistungsfähiger“, erklärt Michael Franke, Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH. Trotz anspruchsvoller Kriterien erhielten im aktuellen Rating über die Hälfte aller Tarife die Bestnote FFF+.

Viel Licht, aber auch Schatten

Die Analysten haben aber nicht nur Positives zu vermelden. Dabei geht es nicht um die Qualität, sondern den Preis. Die Freude über leistungsfähige Tarife werde laut Michael Franke durch ungleiche Chancen auf bezahlbaren Versicherungsschutz getrübt. „BU-Versicherer schreiben die Entwicklung zur Klassengesellschaft fort. Insbesondere für Akademiker wird das Angebot seit Jahren nicht nur besser, sondern noch günstiger. Wer körperlich arbeitet, muss sich den teuren BU-Schutz hingegen vom Mund absparen“, betont der Geschäftsführer von Franke und Bornberg. Pflegeberufe etwa oder auch Handwerker würden durchs Raster fallen. Für eine Positionierung der Branche als eine ergänzende Säule der Sozialsysteme reiche das bei Weitem nicht aus, so Franke weiter.

Stärkere Ausdifferenzierung der Berufsbilder keine Lösung

An die Produktentwickler adressiert Franke die Empfehlung, sich stärker auf breitentaugliche SBU-Tarife zu konzentrieren, anstatt für eine kleine Gruppe von Beschäftigten immer bessere Tarife zum niedrigeren Preis vorzuhalten. Eine immer stärkere Ausdifferenzierung der Berufsbilder sei keine Lösung. „Je differenzierter die Berufe, umso mehr Verlierer wird es geben. Was einige an Prämie sparen, zahlen andere drauf“, betont Franke.

123 SBU-Tarife von 55 Anbietern unter der Lupe

Für das aktuelle BU-Rating hat Franke und Bornberg in der dritten Schicht (private SBU) 123 Tarife von 55 Gesellschaften anhand von bis zu 73 Einzelkriterien analysiert, die gegenüber dem Vorjahr nicht verändert wurden. Im Vergleich zum Vorjahresrating hat sich der Anteil der Top-Tarife auf 56,91% erhöht: 70 SBU-Tarife schneiden mit der Bestnote „hervorragend“ (FFF+ ) ab. Weitere 21 Tarife und damit 17% erhalten die Note „sehr gut“ (FFF). Die Bewertung „gut“ (FF+) haben die Analysten an 17 Tarife vergeben (13,82%). Eine schlechtere Wertung gab es für lediglich 15 Tarife (12,2%).

So steht es um BU-Direktversicherungen

Auf den Prüfstand gestellt hat Franke und Bornberg auch selbstständige BU-Direktversicherungen – wobei das Angebot eher überschaubar ist. Lediglich 25 Gesellschaften haben Tarife zur SBU über den Arbeitgeber im Portfolio. Dabei gilt gerade dieses Marktsegment als zukunftsfähig, wie die Analysten anmerken. Insgesamt 32 Tarife wurden beleuchtet. Davon haben 20 die Auszeichnung „hervorragend“ (FFF+) erhalten. Für sechs Tarife gab es die Note „sehr gut“ (FFF) und für vier Tarife die Bewertung „gut“ (FF+). Lediglich zwei Tarife schnitten schlechter ab.

Nur zwölf Versicherer bieten noch Erwerbsunfähigkeitsversicherungen

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) als Alternative zur BU-Versicherung zahlt meist, wenn Versicherte krankheitsbedingt weniger als drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachgehen können – egal, aus welchem Grund. Laut Franke und Bornberg haben nur noch zwölf Gesellschaften eine EU im Angebot. „Anders als die Grundfähigkeitsversicherung leistet ein EU-Tarif bei jedem Auslöser. Psychische Erkrankungen, die immer relevanter werden, sind hier umfassend abgesichert. Daher ist es unverständlich, dass so wenige Versicherer auf die EU setzen“, betont Franke. Die 15 analysierten Tarife können in Sachen Qualität punkten. Die Rater vergeben fünf Tarifen die Bewertung hervorragend (FFF+) und zehn Tarifen die Note sehr gut (FFF).

Beamte im Visier der Gesellschaften

Die Experten von Franke und Bornberg sehen seit einiger Zeit den Trend zu Zielgruppenkonzepten. Insbesondere Beamte stehen bei den Versicherern als attraktive und wachsende Zielgruppe hoch im Kurs. Wie Philipp Wedekind erläutert, Leiter Ratings Vorsorge und Nachhaltigkeit bei Franke und Bornberg, diene als Alleinstellungsmerkmal im Wettbewerb die Dienstunfähigkeitsklausel (DU), die momentan 22 Gesellschaften anbieten. „Einen echten Mehrwert bietet die DU-Klausel nur, wenn sich der Versicherer ohne Wenn und Aber dem Votum des Dienstherrn anschließt. Das ist jedoch nur bei Top-Klauseln der Fall“, so Wedekind. Am kundenfreundlichsten sei eine DU-Klausel mit „Günstiger-Prüfung“. Sie zahle auch, wenn zwar keine Dienstunfähigkeit, aber eine mindestens 50%-ige Berufsunfähigkeit vorliege.

Skepsis bei Verzicht auf konkrete Verweisung: Folgen kaum absehbar

Mit Skepsis blickt Wedekind auf den Verzicht auf konkrete Verweisung. Die Folgen seien kaum absehbar und damit auch nur schwer zu kalkulieren. „Schon jetzt ist das BU-Geschäft für viele Versicherer nicht mehr sehr lukrativ. Jeder weitere ungewisse Leistungsauslöser kann die Bestände belasten und zu Überschusssenkungen und damit zur Anpassung der Zahlbeiträge führen“, gibt der Experte zu bedenken. (tik)

Weitere Informationen und das Rating gibt es hier.

Bild: © bht2000 – stock.adobe.com

 

„Ein Bergsteiger ist in den meisten Fällen ein Vollkunde“

Es gibt zwei Themen, die Patrick Wörner faszinieren: Bergsport und Versicherungsvertrieb. Und so hat er sich auf die Absicherung von Bergsportlern spezialisiert. Dabei hat er als Bergsteiger selbst auch schon einige gefährliche Situationen hinter sich und weiß, worauf es bei der Versicherung ankommt.

Interview mit Patrick Wörner, Inhaber von CLIMBER PROTECT
Herr Wörner, Sie haben sich auf die Absicherung von Bergsteigern spezialisiert. Wann haben Sie denn selber mit dem Sport angefangen und warum?

Selbst angefangen mit Bergsport habe ich schätzungsweise vor etwa sechs Jahren. Mein damaliger Geschäftspartner hat mich erst in die Kletterhalle, 2019 dann auch mal an den Berg mitgenommen. Als ich bei der Tour auf die Zugspitze am Gipfel angekommen war und ins Höllental runterschaute, überkam mich ein Gefühl von „ich habe das aus eigener Kraft geschafft“.

Das kannte ich so bisher nur vom Versicherungsvertrieb und es hat mich direkt gefesselt. Das wollte ich öfter haben, deshalb habe ich mich dann eingängiger mit dem Bergsport beschäftigt und mich in die einzelnen Facetten eingearbeitet.

Kam es bei Ihnen selbst während des Sports denn auch schon mal zu einer brenzligen Situation?

Ja, leider mehrmals. Aktuell kuriere ich einen gebrochenen kleinen Finger aus, den ich mir im Januar beim Eisklettern zugezogen habe. Ich bin ein paar Meter über meiner letzten Eisschraube abgerutscht und hing dann 8 m tiefer im Seil. Ich bin froh, dass es nichts Schlimmeres war. Ansonsten wurden wir mal kurz vorm Gipfel von Donner, Hagel und Blitz überrascht. Die Luft hat ganz schön geknistert. Rückblickend hätten wir hier beim ersten Anzeichen – ca. 20 m vorm Gipfel – umdrehen müssen, haben aber tatsächlich erst am Gipfel, wo das metallene Gipfelkreuz elektrisch aufgeladen war, gemerkt, in was für einer Situation wir hier gerade stecken, und haben dann schleunigst den Weg runter angetreten.

Wie würden Sie Ihre Zielgruppe beschreiben – von Anfänger bis Profi-Bergsportler alles dabei?

Jein. Berufsbergsportler sind in keiner mir bekannten Unfallversicherung versicherbar. Dementsprechend beschränke ich mich bisher auf die Absicherung von Amateursportlern. Diese Zielgruppe ist auch groß genug.

Und welche spezifischen Anforderungen hat diese Zielgruppe? Gibt es Risiken beim Bergsport, die man als Makler bei der Beratung besonders bedenken muss?

Ja, definitiv. Je nach Versicherer und dessen Fragestellung muss man da sehr viel beachten. Für den einen Versicherer ist es in der BU angabepflichtig, sobald man befestigte Wege verlässt, der andere interessiert sich erst ab 5.000 m dafür, was man am Berg so treibt, was ja in den Alpen so gar nicht erreicht werden kann.

Auch kennen viele Makler den Unterschied zwischen Klettern und Klettersteigen nicht, oder gar Alpinklettern. Als (Berg-)Laie blickt man bei den Fragebögen der Versicherer nicht durch. Und versteht dann auch gar nicht, wenn der Kunde es einem erklärt. Ich schon, weil ich genau weiß, von was der Kunde spricht. Außerdem besteht das Risiko, dass der Makler nicht nachfragt, ob der Kunde z. B. Expeditionen geht oder eisklettert, was bei einigen Versicherungsunternehmen direkt zum Ausschluss führt – also der Makler hier unwissentlich eine vorvertragliche Anzeigepflicht­verletzung begeht.

Welche Versicherungen sind also konkret nötig, um diesen Bedürfnissen gerecht zu werden? Und wie viel Spielraum haben Sie bei den Policen als Makler?

Hier die diplomatische Standardantwort: Es kommt darauf (auf den Kunden) an! Die Notwendigkeit wird ja immer auch vom Kunden beurteilt. Für den einen ist es wichtig, per Außenversicherung in der Hausrat seine komplette Bergsteigerausrüstung auch auf Tour abgesichert zu wissen, der andere sieht die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsabsicherung trotz des Risikosports nicht. Aber um die Frage zu beantworten, wo ich den Bedarf für einen Bergsteiger sehe: Haftpflicht, wenn ich einer anderen Person schaden zufüge, oder das Seil meines Partners z. B. zerstöre, Hausrat, um über die Außenversicherung die Ausrüstung abzusichern. Auslandskrankenversicherung, weil viele Bergsteiger ins Ausland fahren, um ihrem Sport nachzugehen. Unfallversicherung, weil die „Mini-Unfall“ vom Deutschen Alpenverein einem Pflaster auf einem offenen Bruch gleicht. Berufsunfähigkeit und Risikolebensversicherung für die Absicherung der wichtigsten biometrischen Risiken. Anständige private Altersvorsorge, damit man sich auch im Ruhestand beim Wandern auf Berghütten eine „Jausnplatte“ für 20 Euro leisten kann ;-) Also, um es zusammenzufassen: Ein Bergsteiger ist in den meisten Fällen ein Vollkunde.

Über welche Kanäle und Maßnahmen positionieren Sie sich in der Bergsteiger-Community?

Aktuell über Social Media, d. h. Instagram und Facebook, sowie spärlich auch über meinen Blog. Durch Instagram generiere ich den Großteil meiner Reichweite und akquiriere dadurch sowie durch Empfehlungen meine Kunden. Hier wird sich die nächsten Wochen und Monate aber noch was tun. Aktuell bin ich dran, das Ganze zu automatisieren, um per Werbung Anfragen zu generieren, da bisher tatsächlich alles organisch lief.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 04/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © Patrick Wörner, CLIMBER PROTECT

 
Ein Interview mit
Patrick Wörner

So punkten Makler durch die Risikovoranfrage beim Kunden

Mit der anonymisierten Risikovoranfrage fragt der Makler bei Anbietern nach, zu welchen Konditionen sie den Kunden versichern würden. Damit bietet sich eine gute Gelegenheit für Makler, um im Beratungsgespräch zu punkten, meint Makler Alexander Kukovic von der bamboo finance GmbH. Wie gelingt die optimale Durchführung?

Ein Artikel von Alexander Kukovic, bamboo finance GmbH

Die Risikovoranfrage (RVA) ist für Makler grundsätzlich eine große Chance, ihre Expertise zu zeigen und dadurch das Vertrauen ihrer Kunden zu gewinnen. Ganz gleich, welches Produkt angestrebt wird, um die Arbeitskraft des Kunden abzusichern, alle erfordern eine umfangreiche Gesundheitsprüfung, für die Kunden einen erfahrenen Berater benötigen.

Doch nur in ganz wenigen Einzelfällen kommt es vor, dass weder relevante Vorerkrankungen oder Hobbies vorliegen, noch, dass das Berufsbild eindeutig bestimmt werden kann. Die Folge: In neun von zehn Fällen muss deshalb eine RVA gestellt werden. Diesen Prozess sollten Berater aber nicht als notwendiges Übel, sondern vielmehr als Chance für sich im Kontakt mit dem Kunden sehen. Makler können sich hier schon früh als Experte etwa mit einem klar strukturierten Leitfadenpositionieren, sodass nicht nur die Kundenbindung gestärkt, sondern auch die Bewertungs- und Empfehlungsquote gesteigert werden.

Warum sollten Berater die Risikovoranfrage als Vertriebstool nutzen?

Noch zu häufig wird die RVA als lästige Begleiterscheinung gesehen und seitens der Berater entsprechend behandelt. Sobald das Krankheitsbild zu umfangreich bzw. arbeitsintensiv erscheint, wird die Anfrage recht schnell abgehandelt, was auf Kundenseite kein erfreuliches Beratungserlebnis zur Folge hat.

Diese Kunden suchen sich daraufhin natürlich eine neue Anlaufstelle, in der Hoffnung, dass diese sie und ihre „Schmerzen“ besser aufnehmen wird. Für den vorherigen Berater ist jener Abschluss, und natürlich auch alle möglicherweise folgenden Abschlüsse verloren. Jedoch lassen sich genau diese Kunden sehr dankbar aufnehmen und glücklich machen.

Wie können Berater die Risikovoranfrage für sich nutzen?

Der erste und wichtigste Schritt ist die ausführliche Aufnahme aller relevanten Daten – sowohl der Anamnese als auch des Berufsbildes sowie des Freizeitverhaltens. Berater sollten ihren Kunden eine nachvollziehbare Checkliste aushändigen können, aus der hervorgeht, bei welchen Stellen und wie sie die relevanten Angaben erfragen können.

  • Patientenakte anfordern:

Die aussagekräftigsten Quellen sind die Patientenakte und Berichte der jeweiligen Fachärzte, die Kunden anfordern sollten. Erfahrene Berater zeigen ihnen dazu direkt die häufigsten drei Rückmeldungen der Ärzte auf, damit Kunden darauf vorbereitet sind: Die erste und immer noch beliebteste: „Der Versicherer soll mich direkt anfragen.“

Da eine anonyme RVA durchgeführt werden soll, wird das nicht passieren. Kunden sollten wissen, dass sie nach § 630g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einen Rechtsanspruch auf Einsicht in die Patientenakte haben.

Bei der zweiten Möglichkeit verlangen Ärzte ein Honorar. Der Europäische Gerichtshof hat jedoch am 26.10.2023 geurteilt, dass die Erstkopie für Patienten kostenlos ist (vgl. Rechtssache mit Az. C‑-307/22).

Zum Glück sehr selten aber dennoch vorkommend, ist die Antwort: „Eine Patientenakte führen wir nicht“. Hier ist den Ärzten zusätzlich der § 630f BGB zu nennen, der sie zur Führung einer Patientenakte verpflichtet.

Der Makler sollte aber vorab unbedingt darauf hinweisen, dass Kunden ihre Ärzte dahingehend zunächst mit Samthandschuhen anfassen sollten, um den Kommunikationskanal nicht zu ersticken. Der Grund für ein behutsames Vorgehen: Wenn die Versichertenauskunft bei der Krankenkasse eingeholt wird, finden sich dort regelmäßig sogenannte Abrechnungsdiagnosen zu Erkrankungen oder Behandlungen, von denen Kunden noch gar nichts wissen.

Die Versichertenauskunft ist für die RVA vielleicht nicht zwingend notwendig, da dort nur die abgerechneten Diagnosen und nicht die relevanten Behandlungen aufgeführt sind. Doch beugt man eben Komplikationen in einem möglichen Leistungsfall vor, indem man nicht berechtigte Diagnosen korrigieren lässt. Darüber hinaus werden Kunden abermals dankbar sein, dass der Makler auf jene Ungerechtigkeiten hingewiesen hat – eine weitere Profilierungschance.

Das ist bei der Ausfüllung der Fragebögen zu beachten
  • Fragebögen ausfüllen:

Viele Erkrankungen lösen tiefergehende Fragen seitens der Risikoprüfung aus, auf die Kunden entsprechend vorbereitet werden sollten.

Es gilt grundsätzlich: Je umfangreicher und genauer, desto besser! Und im Zweifelsfall lieber angeben als weglassen. Arbeitet man an dieser Stelle gründlich, wird für den Leistungsfall jegliche Beanstandungslücke geschlossen. Berater heben sich wiederum von all den vorherigen ab, die derartige Unsicherheitsfragen ihrer Kunden vielleicht vorschnell abgetan haben.

  • Tätigkeitsbeschreibung ausfüllen:

Kunden sollten immer eine sogenannte Tätigkeitsbeschreibung ausfüllen, in welcher sie ihren beruflichen Alltag skizzieren. Auch wenn sie eine vergleichsweise eindeutige Berufsbezeichnung, wie Bauingenieur, Betriebswirt oder Bankkaufmann haben.

Immer wieder fördert jene Beschreibung nämlich doch noch gefahrenerhöhende Umstände zu Tage. Umgekehrt kann es zu einer günstigeren Berufsgruppeneinstufung kommen. In jedem Fall stechen diese Berater damit als erfahrener und als umsichtiger Experte hervor, der darin bestrebt ist, den Versicherungsschutz „wasserdicht“ zu machen. Denn dass im Leistungsfall doch nicht gezahlt wird, ist weiterhin die größte Sorge der Kunden.

  • Hobbys gründlich erfragen:

Das gefahrenerhöhende Hobby „Bouldern“ wird als „Ich gehe nur ein Bisschen klettern“ beschrieben. „Ich fahre gerne Fahrrad“ kann Mountainbiking im Gelände bedeuten. Hinter „Ich mache etwas zur Selbstverteidigung“ können sich Kampfsportarten verbergen.

Kunden schätzen ihre Hobbys in der Regel als nicht so risikoreich ein wie die Versicherer. Und die Versicherer bewerten wiederum ganz unterschiedlich untereinander. Berater sollten deshalb ganz genau nachfragen und ggf. sogar nur dafür eine RVA stellen.

  • Die Auswertung:

Votum ist nicht gleich Votum. Berater sollten ihren Kunden die verschiedenen Ergebnismöglichkeiten möglichst schon vorher aufzeigen, damit sie nicht schon bei einer bloßen Ausschlussklausel oder Risikozuschlag verzagen. Die mögliche Prüfoption sollte deshalb immer mit angefragt werden und im Votum entsprechend enthalten sein.

Zu guter Letzt sollte man nicht auf nur ein Thema festgefahren sein und z. B. lediglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung anfragen. Versicherer prüfen – sofern sie sie auch anbieten – nämlich gerne direkt alle weiteren Produkte zur Arbeitskraftabsicherung.

Fazit: Zeit bringt Geld

Kunden möchten den für sie doch sehr umfangreichen und unübersichtlichen Prozess der RVA so bequem wie möglich durchlaufen. Sie möchten einen nachvollziehbaren Fahrplan aufgezeigt bekommen und jederzeit wissen, was und wie es zu tun ist.

Berater, die ihnen eine strukturierte Vorgehensweise transparent aufzeigen, sie ausführlich vorbereiten und den ständigen Überblick präsentieren können, deren Kunden springen auch nicht ab. Ferner sprechen genau die Kunden, die schon einen längeren Leidensweg hinter sich haben und dann doch zum Ziel gelangt sind, in den höchsten Tönen von ihrem Makler.

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Ein Artikel von
Alexander Kukovic

Schweigepflichtentbindung: Muss BU-Versicherter unterschreiben?

Bei Abschluss einer BU oder Eintritt des Versicherungsfalls kann der Versicherer eine Schweigepflichtentbindung vom Versicherten verlangen. Aber trifft den Versicherten eine Obliegenheit, eine solche Erklärung abzugeben? Diese und weitere Fragen erläutert Rechtsexperte Björn Thorben M. Jöhnke.

Ein Artikel von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Beginnt das Verfahren der Leistungsprüfung durch den Versicherer, verlangt dieser meist spätestens zu diesem Zeitpunkt eine allgemeine Schweigepflichtentbindung, um die nötigen Informationen einzuholen. Er kann dann von den entsprechenden Ärzten umfassende Einblicke in die Patientenakte erhalten. Dabei überprüft der Versicherer nicht nur, ob tatsächlich eine Berufsunfähigkeit vorliegt, sondern auch, ob bei Antragstellung die gestellten Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet wurden. Liegt eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung nicht vor, prüft der Versicherer die eigentliche Berufsunfähigkeit des Versicherten.

Die Schweigepflichtentbindung soll in der Theorie das Verfahren der Leistungsprüfung beschleunigen, da so der Versicherungsnehmer als Schnittstelle wegfällt und eine direkte Kommunikation zwischen Arzt und Versicherer erfolgen kann.

Voraussetzungen der allgemeinen Schweigepflichtentbindung

Kommt der Versicherer mit einer entsprechenden Schweigepflichtentbindung auf den Versicherungsnehmer zu, stellt sich die Frage, welche besonderen Pflichten den Versicherer treffen. Dem Versicherungsnehmer müssen dabei die Reichweite und die Konsequenzen der Erteilung einer Schweigepflichtentbindung bewusst sein. Dazu treffen den Versicherer besondere Informationspflichten (siehe dazu weiterführend: BGH, Urt. v. 22.02.2017 – IV ZR 289/14).

Beschränkte oder unbeschränkte Schweigepflichtentbindung?

Der Versicherer muss den Versicherungsnehmer grundsätzlich immer über mögliche Alternativen zu einer umfassenden Schweigepflichtentbindung aufklären. Der Versicherer muss aufzeigen, dass die „Datenhoheit“ beim Versicherten liegt. Dabei sollten dem Versicherungsnehmer mindestens zwei Wahlmöglichkeiten gegeben werden.

Den Versicherer trifft auch eine entsprechende Hinweispflicht dahingehend, dass er die Grundsätze des sog. „gestuften Dialogs“ darstellen sollte (beschränkte Schweigepflichtentbindung). Unter dem gestuften Dialog versteht man die „nach und nach Einholung“ von Informationen, die zur Leistungsprüfung nötig sind. Dieser Dialog stellt die Mitte zwischen der allgemeinen Schweigepflichtentbindung und der vollständigen Eigenerbringung der nötigen Informationen dar. Dies soll eine Warnfunktion entfalten, welche die Auswirkungen einer allgemeinen Schweigepflichtentbindung deutlich macht. Da sich bei einer allgemeinen Schweigepflichtentbindung mögliche Grundrechtseinschränkungen des Versicherten ergeben, sollte ein Hinweis auf den gestuften Dialog durch den Versicherer deutlich hervorgehoben werden.

Schweigepflichtentbindung als Obliegenheit des Versicherten?

In Anbetracht der Hinweispflicht des Versicherers auf entsprechende Alternativen wird klar, dass eine Schweigepflichtentbindung als Obliegenheit des Versicherten nicht ersichtlich ist.

Zwar treffen den Versicherten im Versicherungsfall Mitwirkungsobliegenheiten. Beziehen sich die entsprechenden Auskünfte aber auf Gesundheitsdaten, sind Besonderheiten zu beachten. Erteilt der Versicherungsnehmer keine Einwilligung bezüglich der Erhebung der Daten durch den Versicherer, kann darin kein Verstoß gegen eine vertragliche Mitwirkungsobliegenheit gesehen werden, da er im Zuge dessen von seinen verfassungsrechtlich gebotenen Rechten Gebrauch macht (siehe dazu weiterführend: BVerfG, Beschl. v. 23.10.2006 – 1 BvR 2027/02).

Allerdings können Leistungsansprüche des Versicherten so dann nicht fällig werden. Dies gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer jegliche Informationen verweigert. Verweigert er nur die umfassende Schweigepflichtentbindung, verschafft dem Versicherer aber gezielt alle nötigen Informationen, wird die Leistung dennoch fällig. Folglich bedeutet eine umfassende Verweigerung des Versicherungsnehmers von Auskünften bezüglich Gesundheitsdaten keine Verletzung der Mitwirkungsobliegenheit und damit erst recht nicht die Verweigerung einer umfassenden Schweigepflichtentbindung. Eine entsprechende Verweigerung kann lediglich Auswirkungen auf die Fälligkeit der Leistungen haben, die aber durch gezielte Erteilung der nötigen Informationen verhindert werden kann.

Sollte eine Schweigepflichtentbindung erteilt werden?

Die Erteilung einer umfassenden Schweigepflichtentbindung sollte genau überlegt werden. Der Versicherer kann damit auf umfassende Gesundheitsdaten des Versicherungsnehmers zurückgreifen. Dabei wird dem Versicherungsnehmer die Chance verwehrt, die entsprechenden Informationen selber zu überprüfen und sicherzugehen, dass der Versicherer nur solche Informationen erhält, zu denen er auch berechtigt ist. Kommt es zu falschen Angaben durch den Arzt in der Krankenakte, so kann es durchaus schwierig sein, diese nachträglich zu korrigieren bzw. zu widerlegen. Dies kann im äußersten Fall zu einer Leistungsverweigerung des Versicherers aufgrund einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten führen, bei welcher der Versicherer auch Gestaltungsrechte geltend machen kann (Anfechtung; Rücktritt; Kündigung; Vertragsanpassung).

Vor diesem Hintergrund kann es sinnvoll sein, auf eine andere Möglichkeit neben der umfassenden Schweigepflichtentbindung zurückzugreifen. Dabei kann sowohl eine selektive Schweigepflichtentbindung erfolgen als auch die Eigenerbringung der geforderten Daten durch den Versicherten selbst.

Weitere wissenswerte Beiträge zum Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung sind hier auf der Website der Kanzlei Jöhnke & Reichow zu finden.

Diese BU-Kolumnen werden auf asscompact.de häufig gelesen

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Continentale startet AKS-Produkte für körperlich Tätige und Beamte

Die Continentale hat zwei neue Produktkonzepte in der Arbeitskraftabsicherung auf den Markt gebracht. Das EinkommenvorsorgeConcept fokussiert sich auf körperlich Berufstätige, während das BeamtenvorsorgeConcept auf Beamte und Beamtenanwärter ausgerichtet ist.

Mit dem EinkommensvorsorgeConcept (EC) und dem BeamtenvorsorgeConcept (BC) hat die Continentale zwei neue Produktkonzepte in der Arbeitskraftabsicherung gestartet.

Das EC ist speziell auf die Bedürfnisse von körperlich Berufstätigen ausgerichtet und kombiniert eine Erwerbs- (EU) und Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) in einem Tarif. Der Schutz ist gestaffelt, so das Unternehmen. Das heißt, wenn ein Kunde berufsunfähig wird, erhält er einen Teil seiner versicherten Rente. Der EU-Schutz läuft in diesem Fall beitragsfrei weiter. Wird der Versicherte voll erwerbsunfähig, erhält er die höhere EU-Rente.

Die Höhe der Renten legen Kunden beim Vertragsabschluss fest. Dabei kann die BU-Rente zwischen 25% und 50% der vereinbarten EU-Rente liegen, mit einem monatlichen Maximum von 1.000 Euro. Die Kombination der Verträge soll Beteiligten Zeit und Bürokratie sparen, da statt zwei Verträgen dadurch nur ein Vertrag und eine Gesundheitsprüfung nötig sind.

BC auch für Beamtenanwärter und Beamte auf Probe

Das BC bietet eine Dienstunfähigkeitsrente (DU-Rente) an, optional kann der Kunde auch einen EU-Schutz abschließen. Der BC passt sich an die tatsächlich existierende Versorgungslücke des Versicherten an, so das Unternehmen. Um den individuellen DU-Schutz zu berechnen, kann der Vermittler auf die Angebotssoftware der Continentale zurückgreifen. Beendet der Versicherte seine Beamtenlaufbahn vorzeitig, um in die Privatwirtschaft zu wechseln, kann der Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Continentale PremiumBU umgewandelt werden. Mit der BC können sich auch Beamtenanwärter sowie Beamte auf Probe absichern. (js)

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Zahl der anerkannten Berufskrankheiten gesunken

Hauptsächlich gehe der Rückgang auf Corona zurück, heißt es vom DGUV zur Statistik, die angibt, wie hoch die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit im Jahr 2023 war. Mit dieser Zahl hat sich auch die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten reduziert – um mehr als 60%.

Der Verband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat vorläufige Zahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen rund um Berufskrankheiten (BK) veröffentlicht. Im vergangenen Jahr sind demnach die Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit um über 60% zurückgegangen. Die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten fiel ebenfalls – auf 72.747 (-63,5%) im Jahr 2023.

„Erheblich weniger Verdachtsanzeigen auf berufsbedingte Coronainfektionen“

DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Hussy betont, dass dieser Rückgang fast vollständig auf Corona zurückgehe. „Die Unfallversicherungsträger erhalten inzwischen erheblich weniger Verdachtsanzeigen auf berufsbedingte Coronainfektionen von Beschäftigten.“

Zahl der anerkannten Berufskrankheiten gesunken

So gab es 2023 insgesamt 64.733 Verdachtsanzeigen, wie aus einer regelmäßigen Sondererhebung zu COVID-19 als Berufskrankheit hervorgeht. Anerkannt hatten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen 53.592 Fälle. Das seien deutlich weniger als in den Jahren zuvor, heißt es vom Verband. „Dieser Rückgang folgt dem allgemeinen Trend beim Infektionsgeschehen und überrascht daher nicht“, so Hussy. Somit lägen die Verdachtsanzeigen zu allen anderen Berufskrankheiten nun auf dem Niveau von 2019.

Niedrigster Wert in der Geschichte der gesetzlichen Unfallversicherung

Auch ist die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle leicht gesunken. Mit einem Rückgang um 0,3% lag sie der DGUV-Statistik zufolge bei 785.164. Die Zahl der Wegeunfälle hat allerdings zugenommen. Hier lassen sich 184.189 Unfälle verbuchen, das sind 6,3% mehr als im Vorjahr.

Der niedrigste Wert in der Geschichte der gesetzlichen Unfallversicherung ist bei der Zahl der tödlichen Unfälle bei der Arbeit und auf dem Weg dorthin zu verzeichnen: 610 waren es im Jahr 2023 (2022: 671).

Schulunfälle nehmen wieder zu

Erstmals seit 2020 lag die Zahl der Schulunfälle wieder über einer Million. Die Zahl der Schulwegunfälle kletterte auf etwas mehr als 90.000. Die Zahl der tödlichen Unfälle in der Schule und auf dem Weg dorthin erhöhte sich auf 31 im Jahr 2023 (2022: 25).

Hinweis der DGUV zur Statistik: In der Schülerunfallversicherung ist die Schwelle für die Meldepflicht deutlich niedriger als bei Arbeitsunfällen. Während Arbeitsunfälle erst ab einer Arbeitsunfähigkeit von vier Tagen meldepflichtig sind, reicht es bei einem Schülerunfall aus, dass die versicherte Person eine ärztliche Behandlung in Anspruch genommen hat. (lg)

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