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BU

Darf der Versicherer eigentlich die BU-Rente kürzen?

Kommt es zum Eintritt des Versicherungsfalls in der BU, stellt sich die Frage, ob der Versicherer aus bestimmten Gründen die vertraglich vereinbarte BU-Rente kürzen darf. Diese und weitere Fragen erläutert der Rechtsexperte Björn Thorben M. Jöhnke in seiner regelmäßig erscheinenden BU-Kolumne.

Ein Artikel von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Zunächst stellt sich die Frage nach dem Unterschied zwischen einer Schadens- und einer Summenversicherung. Bei einer Schadensversicherung erfolgt der Schadensausgleich lediglich in der Höhe des ermittelten Schadens. Dagegen versichert die Summenversicherung eine bestimmte, abstrakt festgelegte Summe, die bei Eintritt des Versicherungsfalls ausgezahlt wird.

Bei Eintritt des Versicherungsfalls muss bei einer Schadensversicherung zunächst der entstandene Schaden ermittelt werden. Der Schadensausgleich erfolgt dann höchstens in der ermittelten Höhe, da hier ein sogenanntes „Bereicherungsverbot“ des Versicherungsnehmers gilt. Es erfolgt eine konkrete Bedarfsdeckung. Hingegen erfolgt bei der Summenversicherung eine abstrakte Bedarfsdeckung. Der Versicherungsnehmer erhält folglich bei Eintritt des Versicherungsfalls die abstrakt vereinbarte Summe, unabhängig davon, welche Kosten tatsächlich angefallen sind. Es muss also keine Ermittlung eines konkret eingetretenen Schadens erfolgen. Der Versicherungsnehmer muss dem Versicherer lediglich den Eintritt des Versicherungsfalls nachweisen sowie die Tatsache, dass die Voraussetzungen der einschlägigen Versicherungsbedingungen – zum Beispiel die „BU-Klausel“ – vorliegen.

Bestimmte Vereinbarungen über eine mögliche Staffelung des Schadensausgleichs je nach Schweregrad des eingetretenen Versicherungsfalls können aber vorgenommen werden. Typischer Anwendungsbereich für die Summenversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Kann eine Kürzung der Rente in der Summenversicherung erfolgen?

Tritt der Versicherungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung ein, kann der Versicherungsnehmer seinen Anspruch auf die bei Vertragsschluss vereinbarte Rente – bzw. so dann die dynamisierte Rente – geltend machen. Im Zuge dessen stellt sich die Frage, ob der Versicherer diese Leistungen gegebenenfalls kürzen darf.

Wie bereits festgestellt, handelt es sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung um eine Summenversicherung. Der Versicherungsnehmer vereinbart bei Vertragsschluss mit dem Versicherer eine abstrakte Leistung, die bei Eintritt des Versicherungsfalls auszuzahlen ist. Kommt es zum Eintritt des Versicherungsfalls, muss der Versicherungsnehmer nicht einen konkret eingetretenen Schaden oder eine – beispielsweise – Vermögenseinbuße nachweisen.

Anspruchsübergang bei Verursachung durch Dritte?

Wird der Eintritt des Versicherungsfalls durch einen Dritten verursacht, kann der Versicherer in der Regel den Schädiger in Regress nehmen (§ 86 VVG). Die Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Dritten gehen dann folglich auf den Versicherer über. Aber gilt dies auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung? Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine Summenversicherung, bei der das Bereicherungsverbot keine Anwendung findet. Im Zuge dessen ist auch ein Übergang von Regressansprüchen auf den Versicherer grundsätzlich ausgeschlossen.

Auf was sollte bei der Geltendmachung des Anspruchs geachtet werden?

Kommt es zum Eintritt des Versicherungsfalls in der Berufsunfähigkeitsversicherung und hat der Versicherte die tatbestandlichen Voraussetzungen bewiesen, so muss der Versicherer grundsätzlich leisten und darf die vereinbarte Rente nicht kürzen. Auch kann er keinen möglichen Regressanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen. Eine Stafflung je nach Eintritt der Schwere des Versicherungsfalls kann aber vereinbart werden.

Zwar kann der Versicherer die Leistungen nicht kürzen. Gleichwohl kann er sich beim Vorliegen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung vom Versicherungsvertrag im Rahmen der Geltendmachung von Gestaltungsrechten (siehe: Anfechtung, Rücktritt, Kündigung) vom Vertrag lösen oder diesen gegebenenfalls anpassen (siehe: Vertragsanpassung). Folglich kann der Versicherer im Einzelfall und beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gänzlich leistungsfrei werden.

Weitere wissenswerte Beiträge zum Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung sind hier auf der Website der Kanzlei Jöhnke & Reichow zu finden.

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Lesen Sie weitere relevante BU-Kolumnenbeiträge von Björn Thorben M. Jöhnke auf asscompact.de:

Bild: © Studio_East – stock.adobe.com; © Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

 

Wie klar formulierte Obliegenheiten im Leistungsfall Nutzen bringen

BU-Versicherten sind die Obliegenheiten im Leistungsfall häufig unklar. Hier kann eine erhöhte Transparenz in den Versicherungsbedingungen helfen. InterRisk und die Unternehmens beratung PremiumCircle haben dazu kooperiert. Wie profitieren von diesem Schritt Versicherungsmakler und Versicherte?

Ein Artikel von Ralph Keller, Marketing & Kommunikation bei den InterRisk Versicherungen

Bei der InterRisk ist man sich sicher: In der Entwicklung und Vermarktung maßgeschneiderter Versicherungsprodukte spielen Fairness und Vertrauen eine große Rolle. Nur wer in Sachen Versicherungsbedingungen transparent agiert, wird insbesondere im Markt für Berufsunfähigkeitsversicherungen zukünftig Chancen haben. Galten die Mitwirkungspflichten des Versicherungsnehmers bislang nicht unbedingt als Boost im Beratungsgespräch, ändert der Wiesbadener Versicherer das nachhaltig – mit unbedingter Klarheit und Transparenz schon in den Bedingungen.

InterRisk und PremiumCircle: Eine Kooperation für mehr Durchblick

Die Qualität der InterRisk Berufsunfähigkeitsproduktwelt gilt durch unabhängige Ratingagenturen als mehrfach ausgezeichnet. Auf gewonnenen Lorbeeren ruht sich die InterRisk allerdings nicht aus und optimiert die Bedingungswerke kontinuierlich weiter. Unterstützung holte sich der Versicherer durch die Beratungsgesellschaft PremiumCircle, die ihr Fachwissen und den Blick von außen zusteuerte. Herausgekommen ist ein verbindliches, verständliches und vor allem auch überraschungsfreies Versicherungsprodukt.

Dieses stellten InterRisk-­BU-­Expertin Sabine Bauer und Senior-Berater Hendrik Scherer der PremiumCircle GmbH nun in einer Online-Sendereihe den Vermittlern der InterRisk vor. Die ersten Sendungen haben bereits stattgefunden.

Darin betonte der Spezialist für Berufsunfähigkeitsversicherungen und Arbeitskraftabsicherung Hendrik Scherer gleich zu Beginn des Interviews die Hauptanliegen der PremiumCircle GmbH: Transparenz und Verbindlichkeit in Versicherungsbedingungen. Endverbraucher, Makler, Versicherer – für alle Beteiligten soll größtmögliche Klarheit geschaffen werden. Auch die Zusammenarbeit mit der InterRisk fand eine frühe Erwähnung. In einem gemeinsamen Projekt wurden die Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherungen überarbeitet, besonders im Hinblick auf Leistungsumfang und Obliegenheiten im Leistungsfall. Das Ziel war, unmissverständlich festzulegen, was Versicherer fordern können und was nicht.

Über eine konstruktive Zusammenarbeit und die Wahrnehmung am Markt

Im Dialog mit Sabine Bauer gab Hendrik Scherer Einblick in die im ersten Jahr der Kooperation umgesetzten Maßnahmen: Als konkretes Beispiel diente die Festlegung, welche Informationen und Dokumente ein Versicherer im Leistungsfall fordern wird. So bedarf es klarer Regeln, um eine sogenannte Salamitaktik zu vermeiden, bei der Versicherer nachträglich immer mehr Dokumente einfordern. Auch auf die Frage nach den Auswirkungen auf die Verbraucher hat der BU-­Experte eine eindeutige Antwort: So profitieren die Versicherungsnehmer von klaren Spielregeln ganz ohne unerwartete Anforderungen oder unverbindliche Formulierungen in den Versicherungsbedingungen. Dies sorge für Sicherheit und Transparenz, so Hendrik Scherer.

Für einen Anbieter leistungsstarker Versicherungsprodukte sind daneben diese Fragen von großer Bedeutung: Wie nehmen die Marktteilnehmer Neuerungen und Verbesserungen wahr? Sind die Ergebnisse relevant im Kundengespräch? Hier kommt die unabhängige Vergleichssoftware von PremiumCircle ins Spiel, deren Bewertungen aus der Addition der vertraglich garantierten Leistungen resultiert. Die Maklerinnen und Makler sehen, was der Kunde tatsächlich kauft. Das Bedingungswerk der InterRisk gehört hierbei zu den leistungsstarken am Markt und befindet sich unter den Top-Anbietern.

Schritt für Schritt in Richtung Transparenz und Verbindlichkeit

Mit einem Ausblick in die Zukunft ging das Interview in die letzte Runde. Laut Hendrik Scherer sei die Verbesserung der Obliegenheiten und die Klarstellung, was ein Versicherer im Leistungsfall fordern darf, ein großer Schritt in die richtige Richtung hin zu mehr Transparenz und verbindlichen Bedingungen. Auch für Sabine Bauer stand als Fazit des Interviews fest, dass eine transparente Leistungsprüfung spürbare Verbesserungen für die Kunden mit sich bringe.

Das gesamte Interview mit Einblicken in das unterschiedliche Leistungsverhalten der Versicherer und Details zur Transparenz im Leistungsfall ist nach dem Einloggen in das Partner-Portal der InterRisk in der Mediathek vorzufinden.

Verbesserungen zahlen sich aus

Der Ehrgeiz, die InterRisk-Produktwelt noch kundenzentrierter auszurichten, trägt bereits Früchte. Dies zeigt ein Blick in die Fachpresse: Welche Unternehmen ihre Kundschaft besonders verlässlich zufriedenstellen, hat FOCUS MONEY in Kooperation mit ServiceValue in einer umfassenden Studie ermittelt. Je besser es dem jeweiligen Unternehmen gelang, die einzelnen Kundenerwartungen mindestens zu erfüllen oder gar zu übertreffen, desto positiver fiel die Bewertung aus. Bei den Anbietern für Berufsunfähigkeitsversicherungen rangiert die InterRisk Lebensversicherungs-AG mit der Auszeichnung „Höchste Kundenzufriedenheit“ unter den Testsiegern.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 05/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © pio3 – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Ralph Keller

Das sind die Maklerfavoriten in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Welche BU-Versicherer machen mit Versicherungsmaklern besonders viel Geschäft? Und mit welchem Versicherer sind die befragten Makler wiederum sehr zufrieden? Diese Antworten und noch vieles mehr verrät die neue Studie „AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraftabsicherung 2024“.

Der Verlust der eigenen Arbeitsfähigkeit ist für Betroffene ein einschneidendes Unglück. Betroffene leiden nicht nur emotional an den Folgen. Ein Arbeitskraftverlust (AKS) kann vielmehr auch schnell zu erheblichen finanziellen Einbußen führen, insbesondere dann, wenn die betroffene Person von ihrem Einkommen abhängig ist – und das dürfte für sehr viele Erwerbstätige gelten. Um aber im Leistungsfall wiederum schnell und einfach an die Unterstützung durch den Versicherer zu gelangen, ist gerade dessen Servicequalität von entscheidender Bedeutung. Versicherte und potenzielle Neukundinnen und -kunden schätzen transparente und verständliche Kommunikation – und dies geschieht bereits bei der Erläuterung der Versicherungsbedingungen, insbesondere den Obliegenheiten, auf Seiten des Versicherungsnehmers.

Studie analysiert Maklerfavoriten und Qualitätsführer

Die Beratung in der Arbeitskraftabsicherung und insbesondere in der BU gilt daher als vergleichsweise anspruchsvoll. Die Kundinnen und Kunden schätzen es daher, wenn ihnen bei derart individualisierten Vorsorgelösungen eine kompetente Vermittlerin bzw. ein kompetenter Vermittler zur Seite steht. Die aktuelle Studie „AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraftabsicherung 2024“ analysiert, welche Versicherer vonseiten der Versicherungsmaklerinnen und -makler sowie Mehrfachagentinnen und -agenten das meiste Geschäft erhalten – die sogenannten Maklerfavoriten – und mit welchem Versicherer die Befragten besonders zufrieden sind – die sogenannten Qualitätsführer. In diesem Text wird nun die BU-Sparte genauer betrachtet.

Alte Leipziger wiederholt auf der Spitzenposition

Insgesamt vermitteln rd. 97% der befragten Versicherungsmaklerinnen und -makler regelmäßig eine selbstständige Berufsunfähigkeitspolice. Doch welche Versicherer machen mit der unabhängigen Vermittlerschaft gemessen am „share of wallet“ das meiste Geschäft? Der Blick ins Ranking verrät gleich, dass mit Ausnahme des Spitzenplatzes innerhalb der Top 10 in dieser Studienausgabe ordentlich Bewegung steckt. Nur eines blieb gleich: Wie im Vorjahr macht die Alte Leipziger mit den Befragten das meiste Geschäft in der BU-Sparte und sicherte sich damit Platz 1 – und zwar mit deutlichem Abstand vor den Wettbewerbern.

 

Das sind die Maklerfavoriten in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Einen großen Sprung nach vorne machte die Nürnberger, die nach Platz 4 im Vorjahr nun auf Platz 2 rangiert. Ganz knapp dahinter komplettiert Swiss Life auf Rang 3 das Siegertreppchen. LV 1871 verbesserte sich um zwei Ränge auf Platz 4, die Stuttgarter von Platz 12 auf Platz 10 und HDI von Rang 9 auf Platz 8. Deutlich verschlechtert hat sich hingegen die Allianz, die von Platz 2 auf Rang 6 abrutschte. Zwei Plätze nach unten rutschte Canada Life, die im aktuellen Ranking nun auf Rang 9 liegt. (siehe Grafik).

Zwei Qualitätsführer liegen punktgleich an der Spitze

Doch hohe Geschäftsanteile für sich genommen lassen noch keine Rückschlüsse auf die Servicequalität der einzelnen Versicherer im Vermittlungsgeschäft zu. Die Gesamtzufriedenheit ergibt sich aus einem Zusammenspiel von insgesamt 14 Leistungskriterien. Besonders wichtig waren den befragten Maklerinnen und Maklern sowie Mehrfachagentinnen und -agenten in der aktuellen Studie „AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraftabsicherung 2024“ die Kriterien Finanzstärke/finanzielle Stabilität, die Produktqualität sowie die Abwicklung im Leistungsfall.

In der BU ergaben sich aus der Studie gleich zwei Qualitätsführer, darunter die Alte Leipziger, die bereits den Spitzenplatz bei den Maklerfavoriten in der Berufsunfähigkeitsversicherung einnimmt. Punktgleich auf dem Spitzenplatz liegt außerdem die Swiss Life. Beide Anbieter punkten in einer Reihe von Leistungskriterien. Während aber die Alte Leipziger die Vermittlerinnen und Vermittler besonders bei der Produktqualität und dem Image überzeugte, war dies bei der Swiss Life bei den Leistungskriterien „Abwicklung im Leistungsfall“ und „Angebotsrechner“ der Fall.

Rang 3 geht dann gleich an drei Versicherer, die in der Summe allesamt von den Befragten die gleiche Punktzahl erhielten: LV 1871, die Nürnberger sowie VOLKSWOHL BUND. Der Münchener Versicherer LV 1871 punktet im Ranking bei der Abwicklung im Neugeschäft sowie mit seinem Image. Die Nürnberger weiß die befragten Versicherungsmaklerinnen und -makler vor allem durch die Produktqualität sowie in der Courtageausgestaltung zu überzeugen. Und der in Dortmund ansässige VOLKSWOHL BUND stellt die Befragten ebenfalls mit seiner Produktqualität, aber auch seiner Abwicklung im Neugeschäft besonders zufrieden. (as)

Über die Studie

Die Online-Befragung zur Studie „AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraftabsicherung 2024“ wurde vom 06.03.2024 bis 19.03.2024 durchgeführt. Nach einer Qualitätsprüfung flossen die Stimmen von 386 Vermittlerinnen und Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche in die Stichprobe ein, die ein sehr gutes Abbild der Assekuranz- und Finanzvermittlerinnen und -vermittler hinsichtlich der Alters- und Geschlechtsstruktur darstellt.

Sie können diese Studie hier kostenpflichtig bestellen.

Informationen zu allen weiteren AssCompact Studien sind unter asscompact.de/studien zu finden.

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Die häufigsten BU-Ursachen

Nervenkrankheiten bzw. psychische Leiden wie Burn-out, Angststörungen oder Depressionen stellen mit einem Anteil von rund 34% weiterhin die Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit dar. Dagegen sind Unfälle nur bei rund 7% der Fälle der Grund für eine BU, wie eine Auswertung von MORGEN & MORGEN zeigt.

Vor Kurzem hat das Analysehaus MORGEN & MORGEN (M&M) erneut das Angebot an Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) beleuchtet (AssCompact berichtete: Rating Berufsunfähigkeit). Im Rahmen des M&M Ratings haben die Analysten auch die häufigsten Ursachen für Leistungsfälle in der Berufsunfähigkeitsversicherung unter die Lupe genommen.

Hauptgrund für eine Berufsunfähigkeit bilden mit einem Anteil von über 34,23% nach wie vor Nervenkrankheiten, zu denen auch psychische Leiden zu rechnen sind wie Burn-out, Angststörungen oder Depressionen. Ihr Anteil hat sich laut MORGEN & MORGEN in diesem Jahr minimal verringert – um 0,27 Prozentpunkte. Wie die Betrachtung der Altersgruppen ergibt, weist insbesondere die Altersgruppe ab 41 Jahren einen Rückgang auf. Die Aufschlüsselung nach Altersstufen zeigt aber insgesamt, dass sich die Nervenerkrankungen als Hauptursache für eine BU durch alle Altersgruppen zieht.

Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates

Mit großem Abstand folgen Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates. Mit einem Anteil von 19,38% bilden sie die zweithäufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit. Im Vorjahr lag ihr Anteil mit 20,1% noch etwas höher. Laut MORGEN & MORGEN ist der Rückgang vor allem in der Altersgruppe bis 40 Jahre zu beobachten.

Krebs und bösartige Geschwulste

Bei der dritthäufigsten BU-Ursache handelt es sich um Krebs und andere Geschwüre. 17,38% und damit etwa ein Sechstel der BU-Leistungsfälle ist auf eine solche Erkrankung zurückzuführen.

Unfälle und sonstige Erkrankungen
Die häufigsten BU-Ursachen 

 

Unfälle sind für 7,2% der BU-Fälle verantwortlich, Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems machen 6,3% aus. Der Anteil sonstiger Erkrankungen als BU-Ursache liegt bei 15,6%.

Während Herz- und Gefäßkrankheiten sowie Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates mit steigendem Alter tendenziell zunehmen, ist der Anteil der Unfälle als BU-Ursache in der Altersgruppe ab 51 Jahren niedriger als bei Jüngeren. (tik)

 

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Erwerbsunfähigkeit: Weniger Tarife erfüllen Marktstandards

Erneut hat infinma das Angebot an Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (EU) unter die Lupe genommen. Insgesamt wurden 40 Tarife von 13 Versicherern beleuchtet. Die Zahl der Tarife, die die Marktstandards erfüllen oder übertreffen, ist weiter zurückgegangen, während sich etliche Marktstandards verbessert haben.

Die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH (infinma) hat ihr Konzept der Marktstandards in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) für das Jahr 2024 auf den neuesten Stand gebracht. Im Rahmen der Untersuchung wurden 40 Tarife von 13 Versicherern beleuchtet und in insgesamt 17 Qualitätskriterien mit dem Marktstandard verglichen. In die Analyse einbezogen wurden Produkte, die in Deutschland bzw. in Österreich angeboten werden.

Zu den Marktstandards

Die Analyse stützt sich wie gewohnt auf die Erhebung aller zu einem Qualitätskriterium am Markt tatsächlich vorhandenen konkreten Ausprägungen in den Bedingungswerken. Die Ausprägung, die von den Gesellschaften in ihren Produkten am häufigsten verwendet wird, definiert den jeweiligen Marktstandard im Sinne eines Branchendurchschnittswerts.

Darüber hinaus erfolgt weder eine Gewichtung noch eine Aggregation der Qualitätskriterien. Somit kann eine für den Kunden unterdurchschnittliche Regelung nicht durch eine besonders vorteilhafte Formulierung an anderer Stelle ausgeglichen werden. infinma verzichtet auf eine Verdichtung der Analyse-Ergebnisse. Insofern stellen die Marktstandards kein Rating dar.

13 Tarife von 4 Gesellschaften erhalten Siegel

Versicherer und Tarife, die in allen getesteten Kriterien diesen Marktstandard aus Kundensicht mindestens erfüllen oder sogar übertreffen, erhalten von infinma ein Siegel. In diesem Jahr sind das insgesamt 13 Tarife von 4 Versicherern. Somit ist sowohl die Anzahl der ausgezeichneten Tarife als auch der Anbieter im Vergleich zum Vorjahr weiter gesunken. Im Vorjahr hatten noch acht Gesellschaften ein Zertifikat erhalten.

In diesem Jahr sind es die folgenden Versicherer, die mit mindestens einem Produkt die jeweils aktuellen Marktstandards erfüllt oder übertroffen haben (in alphabetischer Reihenfolge): Continentale, EUROPA, VOLKWOHL BUND und Zurich.

BU-Umtauschoption inzwischen Standard

„Wie im letzten Jahr schon vorhergesagt, ist inzwischen die BU-Umtauschoption zum Marktstandard geworden. Das ist insofern verständlich, als die EU häufig als Einstieg in eine Arbeitskraftabsicherung angeboten wird“, erklärt Dr. Jörg Schulz, geschäftsführender infinma-Gesellschafter.

Auch der Verzicht auf die Meldepflicht bei Verbesserung des Gesundheitszustandes ist in diesem Jahr zum Standard geworden. Für diese Regelung hat infinma auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und der Grundfähigkeitsversicherung seit Jahren plädiert.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung weiter keine Alternative zur BU

„Insgesamt hat sich das Niveau der Bedingungen weiter verbessert, dennoch kann sich die EU weiterhin nicht als Alternative zur BU durchsetzen. In vielen Berufen, vor allem ohne größere körperliche Belastungen, bleiben die Prämienunterschiede zur BU einfach zu gering“, so Dr. Schulz weiter.

Eine Veränderung konstatieren die Experten von infinma auch bei den Regelungen bei Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Pflegebedürftigkeit. Mittlerweile sind nun schon zwei von sechs Pflegepunkten ausreichend.

„Selbst für überwiegend körperlich Tätige kann sich die EU nicht wirklich als Alternative zur BU durchsetzen. Schon alleine die verbale Nähe zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente dürfte den einen oder anderen möglichen Kunden abschrecken“, sagt infinma-Geschäftsführer Marc Glissmann.

Fokus stärker auf Grundfähigkeitsversicherung

Mit Blick auf die aktuelle Marktentwicklung beobachten die infinma-Analysten, dass der Fokus der Versicherer momentan eher auf der Grundfähigkeitsversicherung als Portfolioergänzung zur BU liegt. Dagegen halten sich die Gesellschaften im Bereich BU eher zurück. Möglicherweise glauben die Anbieter selber nicht oder nicht mehr an einen durchschlagenden Erfolg dieser Absicherungsmöglichkeit, so die Einschätzung von infinma.

Mehr zu den Marktstandards in der Erwerbsunfähigkeit gibt es auf der Website von infinma.

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Rating Berufsunfähigkeit: MORGEN & MORGEN beleuchtet Tarife

Im aktuellen BU-Rating von MORGEN & MORGEN standen 612 Tarife auf dem Prüfstand. Die Riege der BU-Versicherungen mit Bestnote hat sich abermals vergrößert, verbucht aber nicht mehr so starke Zuwächse wie zuvor. Beim Neugeschäft konnten die Versicherer nicht ans vorherige Jahr anknüpfen.

Dias Analysehaus MORGEN & MORGEN (M&M) hat erneut das Angebot an Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) am Markt unter die Lupe genommen. Im Rahmen des M&M Ratings haben die Analysten 612 Tarife und Tarifkombinationen bewertet. Im Vorgänger-Rating waren es mit 617 Tarifen und Tarifkombinationen noch fünf mehr. „Das Angebot scheint sich auf hohem Niveau eingependelt zu haben. Der starke Zuwachs der letzten Jahre, gerade in den Top-Riegen, bleibt in diesem Jahr aus“, erklärt Thorsten Saal, Bereichsleiter Mathematik & Rating bei MORGEN & MORGEN.

Schwächelndes Neugeschäft, aber Bestand konstant

„Im vergangenen Jahr konnten wir ein deutliches Wachstum von 10% im Neugeschäft verbuchen. Im aktuell betrachteten Jahr wurden deutlich weniger neue Verträge abgeschlossen“, so Saal weiter. Dies dürfte laut MORGEN & MORGEN auf die schwierige finanzielle Lage der Privathaushalte unter anderem infolge der Inflation zurückzuführen sein.

Wie sich aus der Summe der eingenommenen Beiträge ablesen lässt, ist der Bestand an BU-Verträgen aber offenbar konstant geblieben. Rund 14,5 Millionen BU-Verträge liegen in den Beständen der Gesellschaften.

492 Tarife erhalten Höchstwertung

Wie das Gesamtbild der Ratingbewertung zeigt, hat die Zahl der Tarife mit der Höchstwertung von fünf Sternen leicht zugenommen. Insgesamt 492 Tarife und damit sechs mehr als im vergangenen Ratingjahrgang haben mit Bestnote abgeschnitten. Laut M&M konnten sich einige der Versicherer in den Teilratings verbessern. Die Gründe seien individuell und könnten bei kleinsten Änderungen zu einer neuen Bewertung führen.

Verschiebungen im Mittelfeld

Das Feld der Tarife mit vier Sternen zeigt sich relativ konstant und beläuft sich auf 33 an der Zahl. Somit hat die Vier-Sterne-Kategorie einen Tarif verloren. Die Drei-Sterne-Kategorie umfasst im aktuellen Rating 69 Tarife, also acht Tarife weniger als im Vorjahr. 18 Tarife konnten nur zwei oder einen Stern einheimsen und damit zwei Tarife weniger als in der Vorgänger-Analyse.

Ablehnungsquote leicht gestiegen

Im Rahmen des Ratings wurden erneut die Themen Vorerkrankungen und Ablehnungsquote beleuchtet. Den Analysten zufolge werden unter den Antragstellern Vorerkrankte mittlerweile größtenteils ohne Erschwernis angenommen. Deren Anteil hat sich abermals erhöht, und zwar von zuletzt 78,77% auf 79,48%. Auch die Zuschläge und Ausschlüsse bei Vorerkrankungen sinken. Ihr Anteil ist weiter zurückgegangen von zuletzt 0,98% auf 0,90%. „Vorerkrankungen fallen offensichtlich bei der Annahme immer weniger ins Gewicht“, konstatiert Saal. Dagegen ist die Ablehnungsquote in diesem Jahr leicht gestiegen um 0,24 Prozentpunkte auf 3,24%.

Ein Blick auf die Ablehnungsgründe

Bei der Verteilung der Ablehnungsgründe im Zuge der Beantragung einer BU-Leistung zeigt sich ein nahezu unverändertes Bild: Der Abbruch in der Kommunikation durch den Versicherten führt mit 39,23% weiterhin die Rangliste an. Im Vorjahresvergleich sind es sogar zwei Prozentpunkte mehr.

Mit 32,11% folgt die Nichterreichung des BU-Grades von 50%. Der Anteil dieses Ablehnungsgrundes hat sich um knapp drei Prozentpunkte verringert. „Anfechtung beziehungsweise Betrugsfall“ als Ablehnungsgrund hat gegenüber dem vergangenen Jahr in diesem Jahr wieder leicht zugenommen um 0,3 Prozentpunkte.

Fazit

MORGEN und MORGEN bescheinigt dem Angebot an Berufsunfähigkeitsversicherungen ein nach wie vor sehr hohes Bedingungsniveau. Der Wettbewerb dürfte auch künftig vorwiegend über die Differenzierung einzelner Bedingungen erfolgen. Die Zielgruppe dieses Produkts werde weiterhin hauptsächlich die nicht körperlichen Berufe ausüben, so die Analysten. Die Grundfähigkeitsversicherung bleibt im Kommen, ist aber nur in bestimmten Konstellationen eine echte Arbeitskraftabsicherung: temporär – im Falle der AU-Klausel – sowie berufsbezogen durch die Absicherung von Fähigkeiten, die bei der Ausübung des Berufs notwendig sind.

Informationen zur Methodik und detaillierte Ratingergebnisse gibt es hier. (tik)

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VHV wächst im Kerngeschäft und international

Die VHV ist mit ihren Ergebnissen für das Geschäftsjahr 2023 zufrieden. Trotz widriger Umstände ist der Konzern durch vorausschauendes Handeln im Kerngeschäftsfeld Kfz mit einem blauen Auge davongekommen. Ordentlich zulegen konnte der Versicherer derweil im internationalen Geschäft.

In ihrem Kerngeschäftsfeld Kfz konnte die VHV dank vorausschauenden Handelns im Jahr 2023 sowohl bei den gebuchten Beiträgen (+3,7% im Vergleich zum Vorjahr) als auch bei der Anzahl der Verträge, die um 0,7% auf knapp über 8 Millionen stiegen, zulegen. Das Ergebnis, mit dem das Unternehmen angesichts der schwierigen Situation der Kfz-Versicherer „sehr zufrieden“ ist, hat die VHV Gruppe neben anderen wichtigen Bilanzkennzahlen während einer hybriden Pressekonferenz am Mittwoch, den 24.04.2024, präsentiert.

Während der gesamte Markt im Jahr 2023 im Kfz-Geschäft eine Combined Ratio von etwa 111% erzielte – das bedeutet, jeder verdiente Euro trifft auf Ausgaben von etwa 1,11 Euro – liegt sie bei der VHV Allgemeine bei 106,2% (Vorjahr: 99,1%). Das marktüberdurchschnittliche Ergebnis sei vor allem darauf zurückzuführen, dass der Versicherer bereits zum Jahreswechsel 2022/2023 die Prämien im Neugeschäft zwischen 10% und 13% angehoben hatte, um sich auf die inflationäre Phase vorzubereiten, so Vorstandssprecher der VHV Allgemeine Versicherung, Dr. Sebastian Reddemann, während der Pressekonferenz.

Zwar werden im laufenden Jahr aufgrund der hohen Schadeninflation und gestiegenen Löhne in den Werkstätten wohl weitere Beitragsanpassungen nötig werden, dies hinge aber stark davon ab, wie sich die Situation weiter entwickle. „[Mit der Combined Ratio von] 106,2% können wir uns zwar durchaus gut aufgestellt fühlen, wir müssen allerdings weiter an der Profitabilität arbeiten“, kommentiert Reddemann.

Bauversicherungsgeschäft Treiber für internationale Expansion

Insgesamt stiegen die gebuchten Beitragseinnahmen der VHV Allgemeine um 7,1% im Vergleich zum Vorjahr auf 2,688 Mrd. Euro an. Treiber für das Wachstum seien dabei vor allem die gewerblichen Sparten gewesen, insbesondere das Bauversicherungsgeschäft.

Das Bauversicherungsgeschäft ist dabei auch die Basis des internationalen Ausbaus des Versicherers. Das Auslandsgeschäft der VHV Gruppe nahm im vergangenen Geschäftsjahr um 35% auf etwa 467 Mio. Euro zu. Inzwischen hat die VHV International SE, der internationale Bereich des Konzerns, einen Anteil von 12% am Gesamtgeschäftsvolumen. Bis zum Jahr 2027 möchte man diesen Geschäftsbereich auf Beitragseinnahmen zwischen 750 Mio. Euro und 800 Mio. Euro ausbauen, so VHV-Vorstandsvorsitzender Thomas Voigt.

Hannoversche Leben verzeichnet deutliches Wachstum bei selbstständiger BU

In der Sparte Leben musste die Hannoversche Lebensversicherung ein Minus von 1% gegenüber dem Vorjahr bei den Beitragseinnahmen hinnehmen. Sie fielen auf 1,042 Mrd. Euro. Im Neugeschäft gingen die Beiträge um 2,6% auf 285,3 Mio. Euro zurück. Das hat vor allem mit dem marktweit stark eingebrochenen Einmalbeitragsgeschäft zu tun, so Vorstandssprecher der Hannoverschen Leben, Frank Hilbert.

Fokussiert ist die Hannoversche derzeit auf die Transition vom Direktversicherer mit Schwerpunkt Risikolebensversicherung hin zu einem Biometrie-Multikanalversicherer – scheinbar mit Erfolg. Die Hannoversche sei nach wie vor Marktführer in der Risikolebensversicherung. Zudem konnte das Unternehmen insbesondere im Neugeschäft mit der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) punkten, wo die Beiträge im Vergleich zum Vorjahr um 80,9% auf 11,9 Mio. Euro kletterten. Das gute Ergebnis sei vor allem dem erfolgreichen Eintritt in den Vermittlermarkt geschuldet, so Hilbert.

Ergebnisse des Gesamtkonzerns

Mit Blick auf die gesamte Gruppe konnte der Konzern im Jahr 2023 die gebuchten Bruttobeiträge um 6,3% auf 3,973 Mrd. Euro steigern, ein Ergebnis von höheren Vertragsstückzahlen (+2%) als auch notwendigen Prämienanpassungen. Das Konzernergebnis kletterte um 17,8% auf 214,5 Mio. Euro. Allerdings stiegen auch die Brutto-Schadenaufwendungen, insbesondere aufgrund hoher Schadenaufwendungen im Kfz-Bereich und Naturkatastrophen, wie dem schlimmen Erdbeben in der Türkei, um 13,3% auf 3,345 Mrd. Euro an. Das Kapitalanlageergebnis sank aufgrund niedriger laufender Erträge um 5,3% auf 530,5 Mio. Euro. Die Solvenzquote lag zum Jahresende bei 293,1%. Damit zähle die VHV zu den „am besten finanzierten Versicherern Deutschlands“, so Voigt.

Guter Start ins laufende Jahr

Der Start ins laufende Jahr sei geglückt, bestätigt Voigt. Auf Beitragsseite ist das Unternehmen in den ersten drei Monaten des Jahres um etwa 8% gewachsen. Allerdings sei das neue Jahr auch ohne größere Ereignisse, etwa schwere Naturkatastrophen, gestartet. Daher sei das bisher gute Ergebnis noch nicht überzubewerten, so Voigt. „Allerdings liegen wir für die ersten drei Monate schon deutlich über der Zielsetzung, damit sind wir zufrieden, wohlwissend, dass die längere Wegstrecke noch vor uns liegt.“ (js)

Bild: © VHV

 

„Der größte Teil meiner Kunden sind Hobby-Gamer“

Versicherungsmakler Alexander Teßmann hat eine besondere Zielgruppe gefunden: E-Sportler. Der in der Gesellschaft immer relevanter werdende E-Sport erfordert auch entsprechende Absicherung für die Hobby-Gamer. Darüber hinaus betreut der „Versicherungsgeek“ auch E-Sport-Vereine und -Verbände.

Interview mit Alexander Teßmann, Versicherungsgeek
Herr Teßmann, wenn man Ihre Website besucht, muss man sich im Gamer-Jargon auskennen. Wie wichtig ist es, die Sprache der Zielgruppe zu sprechen – und wie digital müssen Sie selbst sein?

Ich bin der Meinung es ist sehr wichtig, die gleiche Sprache wie seine Zielgruppe zu sprechen. Dabei spielt es halt keine Rolle, ob jemand Tischler, Veranstalter, Medieninformatiker oder Arzt ist, denn mit Sprache erreiche ich den Menschen. Sie entscheidet darüber, ob ich Gehör finde oder auf Durchzug geschaltet wird.

Darüber hinaus sind für meine Zielgruppe eine gewisse Technikaffinität und damit auch digitale Prozesse notwendig. Als ich damals den Avatar für meine Zielgruppe erstellt habe, habe ich mich einfach selbst als Avatar genommen, das hat im kompletten Prozess viele Dinge einfacher gemacht. 

Genügt diese Zielgruppe, um dauerhaft ein profitables Maklerunternehmen führen zu können? 

Ja, laut den aktuellen Zahlen des Verbands der deutschen Games-Branche (Game) spielen 54% der Deutschen gelegentlich Spiele. Bei den Jüngeren, also konkret bei den 16- bis 29-Jährigen, sind es sogar 85% der Deutschen. Bei so einem großen Potenzial entscheidet am Ende der Zugangsweg. 

So einheitlich ist Ihre Zielgruppe dann aber auch wieder nicht: Es sind Hobbyspieler, E-Sportler, Streamer und Sammler. Die Absicherung reicht also von der BU-Versicherung bis hin zur Elektronikversicherung oder Veranstaltungshaftpflicht. Was macht den größten Anteil aus?

Der größte Teil meiner Kunden sind Hobby-Gamer. Diese haben alle bei mir ein Vollmandat. In meinem Geek-Konzept geht es dann um die Ziele und Wünsche und worauf wir auf dem Weg dahin achten müssen: Es braucht ein gutes Finanz- und Versicherungskonzept. Dabei übernehme ich den Part der Versicherungen und die Kollegen aus dem Beraternetzwerk der VB-Select Themen, die ich nicht bediene, wie Geldanlage, Immobilen, Kredite etc. 

Nach den Hobby- Gamern kommen die E-Sport-Vereine und -Verbände und deren Sportler. 

Lassen Sie uns über den Gamer-Daumen sprechen. Ein besonderes Risiko – wie zum Beispiel auch Augen- und Rückenprobleme?

Klar hat jeder Leistungssport auch seine Berufskrankheiten und -verletzungen. Oftmals hilft hier Prävention, richtige Ernährung, ein Trainingsplan und Trainingspausen. Denn die genannten Krankheiten kommen meist aus der Überlastung, und da können wir auch auf die klassischen Sportarten schauen.

Benötigt die Gamer-Szene eigene Versicherungsprodukte bzw. -­pakete? 

Da ich bis jetzt jedes Problem abgesichert bekommen habe, sage ich nein.

Gibt es Ihrerseits Wünsche an Versicherer? 

Ja, einen Wunsch habe ich: mehr Mut! Als Beispiel: E-Sport-Vereine können aktuell leider keine gemeinnützigen Vereine sein, weil die Politik seit Jahren ihren Versprechen nicht nachkommt, diese Ungleichbehandlung zu anderen Ver­einen aus der Welt zu schaffen. Das wiederum sorgt dafür, dass gewisse Produktlösungen aufgrund von Tarifbestimmungen nicht abgeschlossen werden können. Zeigen Sie also mehr Mut als die Politik und akzeptieren Sie das, was Gaming und E-Sport sind: ein Teil mitten in unserer Gesellschaft!

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 04/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © Alexander Teßmann, Versicherungsgeek

 
Ein Interview mit
Alexander Teßmann

BU-Rating: Qualität stimmt meist, Preis mitunter nicht

Franke und Bornberg hat erneut Berufsunfähigkeitsversicherungen beleuchtet. Mehr als die Hälfte der 123 untersuchten Tarife erhalten die Bestnote. Die Analysten warnen aber vor ungleichen Chancen auf bezahlbaren Versicherungsschutz und sind skeptisch beim Verzicht auf konkrete Verweisung.

Die Qualität von selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen (SBU) ist „so gut wie nie zuvor“. So lautet das Fazit des Analysehauses Franke und Bornberg anhand der Ergebnisse des aktuellen SBU-Ratings 2024. „Seit unserem ersten Tarifrating im Jahr 1995 werden BU-Tarife immer leistungsfähiger“, erklärt Michael Franke, Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH. Trotz anspruchsvoller Kriterien erhielten im aktuellen Rating über die Hälfte aller Tarife die Bestnote FFF+.

Viel Licht, aber auch Schatten

Die Analysten haben aber nicht nur Positives zu vermelden. Dabei geht es nicht um die Qualität, sondern den Preis. Die Freude über leistungsfähige Tarife werde laut Michael Franke durch ungleiche Chancen auf bezahlbaren Versicherungsschutz getrübt. „BU-Versicherer schreiben die Entwicklung zur Klassengesellschaft fort. Insbesondere für Akademiker wird das Angebot seit Jahren nicht nur besser, sondern noch günstiger. Wer körperlich arbeitet, muss sich den teuren BU-Schutz hingegen vom Mund absparen“, betont der Geschäftsführer von Franke und Bornberg. Pflegeberufe etwa oder auch Handwerker würden durchs Raster fallen. Für eine Positionierung der Branche als eine ergänzende Säule der Sozialsysteme reiche das bei Weitem nicht aus, so Franke weiter.

Stärkere Ausdifferenzierung der Berufsbilder keine Lösung

An die Produktentwickler adressiert Franke die Empfehlung, sich stärker auf breitentaugliche SBU-Tarife zu konzentrieren, anstatt für eine kleine Gruppe von Beschäftigten immer bessere Tarife zum niedrigeren Preis vorzuhalten. Eine immer stärkere Ausdifferenzierung der Berufsbilder sei keine Lösung. „Je differenzierter die Berufe, umso mehr Verlierer wird es geben. Was einige an Prämie sparen, zahlen andere drauf“, betont Franke.

123 SBU-Tarife von 55 Anbietern unter der Lupe

Für das aktuelle BU-Rating hat Franke und Bornberg in der dritten Schicht (private SBU) 123 Tarife von 55 Gesellschaften anhand von bis zu 73 Einzelkriterien analysiert, die gegenüber dem Vorjahr nicht verändert wurden. Im Vergleich zum Vorjahresrating hat sich der Anteil der Top-Tarife auf 56,91% erhöht: 70 SBU-Tarife schneiden mit der Bestnote „hervorragend“ (FFF+ ) ab. Weitere 21 Tarife und damit 17% erhalten die Note „sehr gut“ (FFF). Die Bewertung „gut“ (FF+) haben die Analysten an 17 Tarife vergeben (13,82%). Eine schlechtere Wertung gab es für lediglich 15 Tarife (12,2%).

So steht es um BU-Direktversicherungen

Auf den Prüfstand gestellt hat Franke und Bornberg auch selbstständige BU-Direktversicherungen – wobei das Angebot eher überschaubar ist. Lediglich 25 Gesellschaften haben Tarife zur SBU über den Arbeitgeber im Portfolio. Dabei gilt gerade dieses Marktsegment als zukunftsfähig, wie die Analysten anmerken. Insgesamt 32 Tarife wurden beleuchtet. Davon haben 20 die Auszeichnung „hervorragend“ (FFF+) erhalten. Für sechs Tarife gab es die Note „sehr gut“ (FFF) und für vier Tarife die Bewertung „gut“ (FF+). Lediglich zwei Tarife schnitten schlechter ab.

Nur zwölf Versicherer bieten noch Erwerbsunfähigkeitsversicherungen

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) als Alternative zur BU-Versicherung zahlt meist, wenn Versicherte krankheitsbedingt weniger als drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachgehen können – egal, aus welchem Grund. Laut Franke und Bornberg haben nur noch zwölf Gesellschaften eine EU im Angebot. „Anders als die Grundfähigkeitsversicherung leistet ein EU-Tarif bei jedem Auslöser. Psychische Erkrankungen, die immer relevanter werden, sind hier umfassend abgesichert. Daher ist es unverständlich, dass so wenige Versicherer auf die EU setzen“, betont Franke. Die 15 analysierten Tarife können in Sachen Qualität punkten. Die Rater vergeben fünf Tarifen die Bewertung hervorragend (FFF+) und zehn Tarifen die Note sehr gut (FFF).

Beamte im Visier der Gesellschaften

Die Experten von Franke und Bornberg sehen seit einiger Zeit den Trend zu Zielgruppenkonzepten. Insbesondere Beamte stehen bei den Versicherern als attraktive und wachsende Zielgruppe hoch im Kurs. Wie Philipp Wedekind erläutert, Leiter Ratings Vorsorge und Nachhaltigkeit bei Franke und Bornberg, diene als Alleinstellungsmerkmal im Wettbewerb die Dienstunfähigkeitsklausel (DU), die momentan 22 Gesellschaften anbieten. „Einen echten Mehrwert bietet die DU-Klausel nur, wenn sich der Versicherer ohne Wenn und Aber dem Votum des Dienstherrn anschließt. Das ist jedoch nur bei Top-Klauseln der Fall“, so Wedekind. Am kundenfreundlichsten sei eine DU-Klausel mit „Günstiger-Prüfung“. Sie zahle auch, wenn zwar keine Dienstunfähigkeit, aber eine mindestens 50%-ige Berufsunfähigkeit vorliege.

Skepsis bei Verzicht auf konkrete Verweisung: Folgen kaum absehbar

Mit Skepsis blickt Wedekind auf den Verzicht auf konkrete Verweisung. Die Folgen seien kaum absehbar und damit auch nur schwer zu kalkulieren. „Schon jetzt ist das BU-Geschäft für viele Versicherer nicht mehr sehr lukrativ. Jeder weitere ungewisse Leistungsauslöser kann die Bestände belasten und zu Überschusssenkungen und damit zur Anpassung der Zahlbeiträge führen“, gibt der Experte zu bedenken. (tik)

Weitere Informationen und das Rating gibt es hier.

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„Ein Bergsteiger ist in den meisten Fällen ein Vollkunde“

Es gibt zwei Themen, die Patrick Wörner faszinieren: Bergsport und Versicherungsvertrieb. Und so hat er sich auf die Absicherung von Bergsportlern spezialisiert. Dabei hat er als Bergsteiger selbst auch schon einige gefährliche Situationen hinter sich und weiß, worauf es bei der Versicherung ankommt.

Interview mit Patrick Wörner, Inhaber von CLIMBER PROTECT
Herr Wörner, Sie haben sich auf die Absicherung von Bergsteigern spezialisiert. Wann haben Sie denn selber mit dem Sport angefangen und warum?

Selbst angefangen mit Bergsport habe ich schätzungsweise vor etwa sechs Jahren. Mein damaliger Geschäftspartner hat mich erst in die Kletterhalle, 2019 dann auch mal an den Berg mitgenommen. Als ich bei der Tour auf die Zugspitze am Gipfel angekommen war und ins Höllental runterschaute, überkam mich ein Gefühl von „ich habe das aus eigener Kraft geschafft“.

Das kannte ich so bisher nur vom Versicherungsvertrieb und es hat mich direkt gefesselt. Das wollte ich öfter haben, deshalb habe ich mich dann eingängiger mit dem Bergsport beschäftigt und mich in die einzelnen Facetten eingearbeitet.

Kam es bei Ihnen selbst während des Sports denn auch schon mal zu einer brenzligen Situation?

Ja, leider mehrmals. Aktuell kuriere ich einen gebrochenen kleinen Finger aus, den ich mir im Januar beim Eisklettern zugezogen habe. Ich bin ein paar Meter über meiner letzten Eisschraube abgerutscht und hing dann 8 m tiefer im Seil. Ich bin froh, dass es nichts Schlimmeres war. Ansonsten wurden wir mal kurz vorm Gipfel von Donner, Hagel und Blitz überrascht. Die Luft hat ganz schön geknistert. Rückblickend hätten wir hier beim ersten Anzeichen – ca. 20 m vorm Gipfel – umdrehen müssen, haben aber tatsächlich erst am Gipfel, wo das metallene Gipfelkreuz elektrisch aufgeladen war, gemerkt, in was für einer Situation wir hier gerade stecken, und haben dann schleunigst den Weg runter angetreten.

Wie würden Sie Ihre Zielgruppe beschreiben – von Anfänger bis Profi-Bergsportler alles dabei?

Jein. Berufsbergsportler sind in keiner mir bekannten Unfallversicherung versicherbar. Dementsprechend beschränke ich mich bisher auf die Absicherung von Amateursportlern. Diese Zielgruppe ist auch groß genug.

Und welche spezifischen Anforderungen hat diese Zielgruppe? Gibt es Risiken beim Bergsport, die man als Makler bei der Beratung besonders bedenken muss?

Ja, definitiv. Je nach Versicherer und dessen Fragestellung muss man da sehr viel beachten. Für den einen Versicherer ist es in der BU angabepflichtig, sobald man befestigte Wege verlässt, der andere interessiert sich erst ab 5.000 m dafür, was man am Berg so treibt, was ja in den Alpen so gar nicht erreicht werden kann.

Auch kennen viele Makler den Unterschied zwischen Klettern und Klettersteigen nicht, oder gar Alpinklettern. Als (Berg-)Laie blickt man bei den Fragebögen der Versicherer nicht durch. Und versteht dann auch gar nicht, wenn der Kunde es einem erklärt. Ich schon, weil ich genau weiß, von was der Kunde spricht. Außerdem besteht das Risiko, dass der Makler nicht nachfragt, ob der Kunde z. B. Expeditionen geht oder eisklettert, was bei einigen Versicherungsunternehmen direkt zum Ausschluss führt – also der Makler hier unwissentlich eine vorvertragliche Anzeigepflicht­verletzung begeht.

Welche Versicherungen sind also konkret nötig, um diesen Bedürfnissen gerecht zu werden? Und wie viel Spielraum haben Sie bei den Policen als Makler?

Hier die diplomatische Standardantwort: Es kommt darauf (auf den Kunden) an! Die Notwendigkeit wird ja immer auch vom Kunden beurteilt. Für den einen ist es wichtig, per Außenversicherung in der Hausrat seine komplette Bergsteigerausrüstung auch auf Tour abgesichert zu wissen, der andere sieht die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsabsicherung trotz des Risikosports nicht. Aber um die Frage zu beantworten, wo ich den Bedarf für einen Bergsteiger sehe: Haftpflicht, wenn ich einer anderen Person schaden zufüge, oder das Seil meines Partners z. B. zerstöre, Hausrat, um über die Außenversicherung die Ausrüstung abzusichern. Auslandskrankenversicherung, weil viele Bergsteiger ins Ausland fahren, um ihrem Sport nachzugehen. Unfallversicherung, weil die „Mini-Unfall“ vom Deutschen Alpenverein einem Pflaster auf einem offenen Bruch gleicht. Berufsunfähigkeit und Risikolebensversicherung für die Absicherung der wichtigsten biometrischen Risiken. Anständige private Altersvorsorge, damit man sich auch im Ruhestand beim Wandern auf Berghütten eine „Jausnplatte“ für 20 Euro leisten kann ;-) Also, um es zusammenzufassen: Ein Bergsteiger ist in den meisten Fällen ein Vollkunde.

Über welche Kanäle und Maßnahmen positionieren Sie sich in der Bergsteiger-Community?

Aktuell über Social Media, d. h. Instagram und Facebook, sowie spärlich auch über meinen Blog. Durch Instagram generiere ich den Großteil meiner Reichweite und akquiriere dadurch sowie durch Empfehlungen meine Kunden. Hier wird sich die nächsten Wochen und Monate aber noch was tun. Aktuell bin ich dran, das Ganze zu automatisieren, um per Werbung Anfragen zu generieren, da bisher tatsächlich alles organisch lief.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 04/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © Patrick Wörner, CLIMBER PROTECT

 
Ein Interview mit
Patrick Wörner