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Fort- & Weiterbildung

Vermittlerseminare der Kanzlei Jöhnke & Reichow zu aktuellen Rechtsfragen

In drei Städten hatte die Kanzlei Jöhnke & Reichow im September Versicherungsmakler zu ihren Vermittlerseminaren eingeladen. Im Mittelpunkt standen aktuelle Rechtsfragen rund um das Maklerunternehmen und die Beratung. Viel Stoff stand dabei auf der Agenda.

Die rechtlichen Anforderungen für Maklerunternehmen steigen. Das gilt sowohl für den betriebswirtschaftlichen als auch für den Beratungsbereich. Aufklärung zu diesen maklerrelevanten Rechtsthemen betreibt die Makler-Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, 2018 zum ersten Mal auch in deutschlandweiten Vermittler-Seminaren. Dort gab es im September neben Antworten zu den großen Fragestellungen zu IDD, Datenschutz sowie VVG auch praktische Tipps zu den alltäglichen Aufgabenstellungen im Maklerunternehmen. So etwa, dass Maklerverträge und Einwilligungserklärungen nichts auf der öffentlichen Internetseite verloren hätten und Daten nicht mit WhatsApp verschickt werden sollten.

Vermittler unterschätzen Bedeutung der Rechtsform

Ausführlich erläuterte Rechtsanwalt Jens Reichow unter anderem wie die „ideale Rechtsform für Versicherungsvermittler“ aussieht. (Lesen Sie auch: „Die richtige Rechtsform für Versicherungsvermittler“). Er schätzt, dass aktuell rund zwei Drittel aller Makler als Einzelunternehmen am Markt agieren. Für den jeweiligen Makler könnten sich dabei aber in Haftungsfragen, bei Bestandsübertragungen und bei Tod des Maklers schwierige Problemfelder ergeben. Er rät deshalb zu einer Kapitalgesellschaft, etwa in Form einer GmbH.

Maklervertrag als Haftungsbegrenzung

Björn Thorben M. Jöhnke ging etwa in die Tiefe der Maklerhaftung und zeigte anhand einiger Rechtsprechungen, dass der Teufel im Detail liegt. Für ihn beginnt deshalb die Haftungsbegrenzung im Maklervertrag. So empfiehlt er, dass Maklerverträge, Honorar- und Servicevereinbarungen stets juristisch überprüft und vorgefertigte Maklerverträge „nachkonfektioniert“ werden und dass stets eine separate Einwilligungserklärung vom Kunden eingeholt werden sollte. Und wie oben schon erwähnt, sollten Makler ihre Vertragsunterlagen keinesfalls öffentlich zur Verfügung stellen.

Aufklärung in Sachen Arbeitsrecht

Rechtsanwältin Maike Ludewig nahm sich neben anderen Themen auch den „Vermittler als Arbeitgeber“ vor und verwies unter anderem auf die Vor- und Nachteile, die durch den Einsatz Dritter – meist Angestellte oder Handelsvertreter – entstehen können. Denn bei einer Falscheinstufung könnten empfindliche Nachzahlungen in die Sozialversicherungskasse auf das Maklerunternehmen zukommen, mahnt die Rechtsanwältin. Deshalb sollte ein Statusfeststellungsverfahren durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in Anspruch genommen werden. Zudem räumte sie mit Mythen rund um Arbeitsverträge und Kündigungen auf.

Dauerberatungsmandat „Ihre Rechtsabteilung“

Wie vielschichtig die Situationen im Maklerunternehmen sein können, zeigten nicht nur die von den Anwälten vorgetragenen Gerichtsfälle und Rechtsprechungen, sondern auch die Fragen der Teilnehmer, die sich engagiert in die Veranstaltung einbrachten und sich zumindest als fortgeschrittene Kenner rechtlicher Fragen bewiesen.

Jöhnke & Reichow präsentiert sich zudem auch als langfristiger Begleiter von Maklerunternehmen: Die Kanzlei übernimmt Dauerberatungsmandate mit einem umfassenden Leistungsspektrum. Mehr Informationen unter www.joehnke-reichow.de. (bh)

Fotoquelle: Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

 

gut beraten: Ein Viertel der Teilnehmer hat das IDD-Soll für 2018 bereits erfüllt

Fast 1,1 Millionen Stunden Bildungszeit verzeichnete gut beraten im dritten Quartal 2018. Nahezu ein Viertel der Teilnehmer erfüllt schon jetzt ihre Weiterbildungspflicht nach IDD für 2018, wie die Initiative gut beraten mitteilt. Erstmals macht E-Learning einen Anteil von 40% bei den Lernarten aus. 

Die Initiative gut beraten meldet für das 3. Quartal 2018 fast 1,1 Millionen Stunden Bildungszeit. Zum dritten Mal in Folge steigt die Zahl der gut beraten-Bildungskonten deutlich an. „Die 8.666 neuen Bildungskonten im dritten Quartal 2018 bedeuten einen Zuwachs von 5,8%“, sagt Dr. Katharina Höhn, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e. V., in München. „Seit Jahresbeginn 2018 wurden insgesamt 25.523 neue Konten eingerichtet, das entspricht 16,3% aller Bildungskonten,“ so Höhn weiter. Inzwischen haben 156.966 vertrieblich Tätige ein gut beraten-Konto. Offenbar hat mit der IDD ein Bildungskonto weiter an Bedeutung zugelegt.

Pro Teilnehmer etwa sieben Stunden Bildungszeit

Im dritten Quartal 2018 kamen die teilnehmenden Frauen und Männer auf fast 1,1 Millionen Stunden Bildungszeit. „Das entspricht durchschnittlich fast sieben Stunden Bildungszeit pro vertrieblich Tätigem im dritten Quartal oder 13,5 Stunden seit Anfang 2018 – gleichgültig wie lange er sich bereits im Rahmen von gut beraten weiterbildet“, kommentiert Höhn die Zahlen. Seit dem Start der Brancheninitiative im April 2014 sind in der Weiterbildungsdatenbank insgesamt 13.547.694 Stunden Bildungszeit verzeichnet.

Anteil von E-Learning nimmt zu

Bei den Lernformen beträgt der Anteil aller E-Learning-Varianten im dritten Quartal 2018 erstmals 40%. Zwar bevorzugen die gut beraten-Teilnehmer bei ihren Bildungsmaßnahmen weiterhin Präsenzveranstaltungen. Der Anteil solcher Präsenzseminare ist aber von 66% Ende 2015 auf 55% bis Ende September 2018 gesunken.

Mehr akkreditierte Partner

Gestiegen ist außerdem die Zahl der akkreditierten Partner der Initiative, vor allem zwischen Juli und September 2018. Jeweils 18 neue Trusted Partner und neue Bildungsdienstleister erfüllten in diesem Zeitraum die Kriterien von gut beraten. 

Wer hat alles ein Weiterbildungskonto?

Der Personenkreis wie Versicherungsberater, Leitungspersonen oder vertrieblich Tätige aus den Innendiensten, der nach IDD nun ebenfalls einen Weiterbildungsnachweis erbringen muss, hat derzeit einen Anteil von 10,9% an den insgesamt seit März 2018 neu eröffneten Konten. Insgesamt machen diese Personen lediglich zwei Prozent aller Teilnehmer aus. Daneben beteiligen sich laut Daten in der Weiterbildungsdatenbank 60.316 Ausschließlichkeitsvermittler und weitere 38.622 Vermittler im angestellten Außendienst – insgesamt 63% aller Teilnehmer. 32.657 Makler und Mehrfachagenten machen 20% aller Teilnehmer aus. 18.420 Mitarbeiter von Versicherungsvermittlern (12% aller Teilnehmer) haben ebenfalls ein Bildungskonto; das entspricht einem Plus von drei Prozentpunkten in den letzten beiden Quartalen. (tk)

 

Auszeichnungen für innovative Produkte und Bildungsideen in der Assekuranz

Innovationen in der Versicherungsbranche wurden dieser Tage im Rahmen von zwei Preisverleihungen prämiert: Mit dem „InnoWard 2018“ zeichnete der BWV Bildungsverband herausragende Bildungsideen aus. Den „Innovationspreis der Assekuranz“ erhielten sieben Versicherer für ihre Produkte. 

In den vergangenen Tagen gab es gleich bei zwei Preisverleihungen Auszeichnungen für Innovationen in der Versicherungsbranche: Den Bildungspreis der Versicherungswirtschaft „InnoWard“ vergibt das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e. V. für Bildungsideen in der Assekuranz, die neue Wege beschreiten und Impulskraft besitzen. 

„InnoWard 2018“ in zwei Kategorien verliehen

In der Kategorie „Berufliche Erstausbildung“ ging der erste Platz an das Projekt „BGV-WhatsAPP-Tage“ der BGV-Versicherung AG. Auf Platz zwei landete das Projekt „Prox-e-Genius – Konstruktion einer virtuellen Lernumgebung“ des Bildungsgangteams „Kaufleute für Versicherungen und Finanzen“ der BbS IV Friedrich List in Halle/Saale. Den dritten Platz belegte das Projekt „Berufsschule 4.0 – Innovativ und digital: Unterricht mit dem iPad am Leo-Statz-Berufskolleg in Düsseldorf“ des Leo-Statz-Kollegs, Kaufmännische Schule I der Stadt Düsseldorf. Sieger in der Kategorie „Personalentwicklung / Qualifizierung“ wurde das Projekt „GenT – das Generationentheater“ der R+V Versicherung. Platz 2 ging an die Deutsche Vermögensberatung AG für das Projekt „Der Digitale Coach – Nachhaltiger Lerntransfer von Soft-Skill-Trainings bei der DVAG“. Den dritten Platz erreichte das Projekt „Go digital – Do The Time Warp“ der Allianz SE. Einen Sonderpreis der Jury gab es für den „VersicherungsgeflüsterPodcast“ von Patrick Hamacher und Bastian Kunkel. 

„Innovationspreis der Assekuranz“ für sieben Versicherer

Im Rahmen des 5. Innovationspreises der Assekuranz der Initiatoren MORGEN & MORGEN und Versicherungsmagazin hat eine Expertenjury insgesamt acht praxisorientierte Produktinnovationen von sieben Versicherern in diesen drei Kategorien ausgezeichnet: 

1. Kategorie: Produktdesign/Versicherungstechnik
  • Gold: Inter mit CyberGuard
  • Gold: Nürnberger mit Selbstständige BU mit GKV-Check
  • Silber: Münchener Verein mit Selbstständige BU nach Tarif 55
  • Silber: Zurich mit Hausratversicherung nach Summentarif
  • Bronze: Gothaer mit Gothaer Grundfähigkeitsversicherung
2. Kategorie: Kundennutzen
  • Gold: DFV Deutsche Familienversicherung mit Unfall-Schutz
  • Gold: DFV Deutsche Familienversicherung mit Zahn-Schutz 
  • Gold: Inter mit CyberGuard 
  • Gold: Nürnberger mit Selbstständige BU mit GKV-Check
  • Silber: Münchener Verein mit Selbstständige BU nach Tarif 55 
  • Silber: Zurich mit Hausratversicherung nach Summentarif
  • Bronze: Gothaer mit Gothaer Grundfähigkeitsversicherung
3. Kategorie: Digitalisierung
  • Gold: DFV Deutsche Familienversicherung mit Unfall-Schutz
  • Gold: DFV Deutsche Familienversicherung mit Zahn-Schutz
  • Gold: Inter mit CyberGuard
  • Silber: Concordia mit Ferienkasko für Krafträder
  • Silber: Zurich mit Hausratversicherung nach Summentarif

Der Wettbewerb will den Wissens- und Technologietransfer weiter voranzutreiben. Die Expertenjury besteht aus Peter Schneider, Geschäftsführer von MORGEN & MORGEN, Bernhard Rudolf, Chefredakteur Versicherungsmagazin, Carlos Reiss, CEO von asuro und Gründer der Hoesch & Partner GmbH, Jürgen Evers, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Blanke Meier Evers und Professor Dr. Heinrich R. Schradin, Lehrstuhl für Versicherungslehre an der Universität zu Köln. (tk)

 

Neue HEUBECK-Richttafeln müssen angepasst werden

HEUBECK hat im Juli neue Richttafeln herausgebracht und damit die biometrischen Rechnungsgrundlagen für Firmen mit Pensionsverpflichtungen aktualisiert. Erstmals waren sozioökonomische Aspekte der Sterblichkeit berücksichtigt. Inkonsistenzen machen nun eine Anpassung der Tafeln erforderlich.

Im Juli hat die HEUBECK-RICHTTAFELN-GMBH die Richttafeln RT 2018 G veröffentlicht. Mit der Aktualisierung der Richttafeln aus dem Jahr 2005 wurden die biometrischen Rechnungsgrundlagen für alle Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen in Deutschland auf den neuesten Stand gebracht. Erstmals faden dabei auch sozioökonomische Aspekte der Sterblichkeit Berücksichtigung. Nun hat HEUBECK bei internen Auswertungen hat Inkonsistenzen im Hinblick auf die verwendeten Datengrundlagen festgestellt. Diese Inkonsistenzen würden dazu führen, dass der Trend zur Verbesserung der Sterblichkeiten und damit zur Verlängerung der Lebenserwartung überschätzt werde, so HEUBECK. Dadurch würden die auf der Grundlage der RT 2018 G berechneten Pensionsrückstellungen insgesamt höher ausfallen als bei durchgängig konsistenter Ableitung des Sterblichkeitstrends.

Überarbeitete Version soll in zwei Wochen kommen

Zwar lasse sich aus Sicht der handelsrechtlichen oder internationalen Rechnungslegung ein höherer Trend mit Verweis auf sozioökonomische Aspekte durchaus begründen, nichtsdestotrotz habe die Geschäftsführung von HEUBECK beschlossen, die Richttafeln anzupassen. Eine überarbeitete Version soll nun so schnell wie möglich vorgelegt werden. „Zwei Wochen werden wir realistischer Weise benötigen, um sicherzustellen, dass die Anpassungen akkurat umgesetzt werden“, erklärt Geschäftsführer Dr. Richard Herrmann. Die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung sieht die Geschäftsführung aber nach wie vor gegeben. „Es ist äußerst bedauerlich, dass die Inkonsistenz bislang nicht aufgefallen war“, unterstreicht Herrmann. „Wir hoffen, dass mit dieser schnellen Anpassung das Vertrauen in die Richttafeln auch weiterhin gewährt wird.“

Die Richttafeln bilden die allgemein anerkannten Rechnungsgrundlagen zur bilanziellen Bewertung von Pensionsverpflichtungen. Die Richttafeln RT 2018 G stützen sich auf aktuelle Statistiken der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sowie des Statistischen Bundesamtes. Die Daten spiegeln die jüngsten Entwicklungen bei Sterblichkeits-, Invalidisierungs-, Verheiratungs- und Fluktuationswahrscheinlichkeiten wider. (tk)

 

Triathlon aus DSGVO, Weiterbildung und Haftung

Ganz im Zeichen von DSGVO und Weiterbildungspflicht stand der diesjährige Oberfränkische Vermittlertag. Für Vermittler gelte es, die Anforderungen der neuen Vorgaben ernst zu nehmen, sie aber auch als Chance zu sehen – und die teils lästig wirkenden Dokumentationspflichten zum Enthaftungsmanagement zu nutzen. 

„Da kämpfen wir uns alle durch“ – so oder in ähnlicher Weise äußerte sich so mancher Teilnehmer des Oberfränkischen Vermittlertags zum Stichwort DSGVO. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ihre Auswirkungen auf den Vermittlerbetrieb war eines der Schwerpunktthemen, der sich die Veranstaltung in Bayreuth widmete. Der Umgang mit den Datenschutzanforderungen in der täglichen Praxis, sei es in der telefonischen Beratung oder Kundenkontakt via Whatsapp, bot reichlich Anlass für Diskussionen. Referent Anton Zitzelsberger, Vorstandsmitglied der Interessengemeinschaft Selbständiger Versicherungskaufleute e. V. (ISV), betonte ebenso wie die Vertreter der IHK Bayreuth, die zu der Veranstaltung geladen hatte, das Thema in jedem Fall ernst zu nehmen. Die Angst davor, Fehler zu machen, sollte Vermittler nicht davon abhalten, sich mit den Anforderungen der DSGVO auseinanderzusetzen und sich datenschutzkonform aufzustellen.

Diese Weiterbildungspflicht haben Vermittler

Neben dem Datenschutz stand auf dem diesjährigen Vermittlertag das Thema IDD und Weiterbildungspflicht im Mittelpunkt. Im Juni 2018 hat die Bundesregierung den Entwurf für eine Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Versicherungsvertrieb (IDD) beschlossen. Dieser sieht Änderungen der Verordnung über die Versicherungsvermittlung vor und konkretisiert vor allem die Anforderungen an die Weiterbildungspflicht. Versicherungsvermittler und deren bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkende Beschäftigte – auch in Teilzeit – müssen sich im Umfang von 15 Zeitstunden pro Jahr weiterbilden. Zu viel geleistete Stunden können nicht ins Folgejahr übertragen, fehlende Zeiten aber auch nicht nachgeholt werden.

Statt Weiterbildungspunkten nun Weiterbildungszeit

Wie sehr auch das Thema Weiterbildung die Vermittler beschäftigt, zeigten die unterschiedlichen Fragen von der betriebsinternen Weiterbildung über die allgemeinen Nachweispflichten bis hin zum Procedere bei der Initiative gut beraten, wo nun nicht mehr Weiterbildungspunkte gesammelt werden, sondern Weiterbildungszeit. Referent Zitzelsberger gab den Anwesenden mit auf den Weg, die Weiterbildungsverpflichtung für 2018 im Blick zu haben und beispielswese die Qualifizierung der Angestellten nicht als Belastung, sondern als Chance zu sehen. Das Angebot an Weiterbildung auf dem Markt sei breit und gut.

Ein Update in Sachen Vertriebsrecht

Beim Oberfränkischen Vermittlertag stand auch das Thema Vertriebsrecht auf dem Programm. Rechtsanwalt Dr. Michael Wurdack, Partner der auf Vertriebsrecht spezialisierten Kanzlei Küstner, von Manteuffel & Wurdack präsentierte den anwesenden Vermittlern ein Update in Sachen Vertriebsrecht. So gab Dr. Wurdack den Vermittlern Empfehlungen an die Hand zum Verhalten im Ernstfall, wenn es nämlich zu einem Haftungsprozess kommt. Grundsätzlich gelte aber, so Wurdack, wer ordentlich arbeite, habe in der Regel keine Haftung zu befürchten. Das A und O bildet die Dokumentation, die Vermittler als „Zeugen“ sehen sollten, der sich aktiv zum Enthaftungsmanagement nutzen lässt. Transparenz und gute Dokumentation würden letztlich auch die Reputation des Vermittlers beim Kunden erhöhen. (tk)

 

Deutsche Makler Akademie und BiPRO e. V. kooperieren

Ab sofort arbeiten die DMA und das Brancheninstitut für Prozessoptimierung (BiPRO e. V.) zusammen. In neuen Seminaren geht es um die Verbesserung der Prozesse zwischen Makler und Versicherer. BiPRO-Trainer erläutern den Einsatz der BiPRO-Normen und ihren Nutzen bei der Digitalisierung von Prozessen.

Die Deutsche Makler Akademie (DMA) kooperiert ab sofort mit dem Brancheninstitut für Prozessoptimierung (BiPRO e. V.). Die Mitglieder der neutralen Organisation BiPRO e. V. haben es sich zum Ziel gesetzt, unternehmensübergreifende Geschäftsprozesse im Bereich der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche durch fachliche und technische Standards zu verbessern. Zu den Mitgliedern des Vereins zählen Versicherer, deren Vertriebspartner, Softwareanbieter, Beratungs- und andere Dienstleistungsunternehmen.

Die neuen DMA-Seminare „Grundlagen BiPRO für den Versicherungsvertrieb“ befassen sich mit der Verbesserung der Prozesse zwischen Versicherungsmakler und Versicherer. BiPRO-Trainer erläutern dabei praxisnah den Einsatz der BiPRO-Normen und ihren Nutzen bei der Digitalisierung der Vertriebsprozesse. Zielgruppe der Präsenzseminare sind Mitarbeiter im Vertrieb von Versicherungsunternehmen und Maklerhäusern, sowohl im Innen- als auch aus dem Außendienst.

Frank Schrills, geschäftsführender Präsident des BiPRO e. V., erklärt: „Die Effizienz von Maklerprozessen ist eines unserer Hauptanliegen. In unseren DMA-Seminaren werden Mitarbeitern aus dem Versicherungsvertrieb die Vorteile, aber auch die Risiken der Digitalisierung verständlich und praxisnah vermittelt.“ Joachim Zech, Geschäftsführer der DMA, freut sich über den neuen Partner: „Für die eintägigen Kompaktseminare konnten wir hochqualifizierte BiPRO-Trainer verpflichten, die direkt aus der Praxis kommen.“ (tk)

 

Beste Vermittler mit „Unternehmer-Ass 2018“ ausgezeichnet

Zum 13. Mal haben das Institut Ritter, der BVK und das Versicherungsmagazin Versicherungsagenturen und Vermittler mit dem Award „Unternehmer-Ass“ prämiert. Bei den Maklern landete die maiergroup Versicherungsmakler GmbH auf Platz 1, bei den Agenturen H.-D. Lauble GmbH, SV SparkassenVersicherung.

Beim diesjährigen Award „Unternehmer-Ass“, der die besten Versicherungsagenturen und Versicherungsvermittler kürt, stellten sich insgesamt 134 Bewerber der Jury, bestehend aus Versicherungsmagazin, BVK und Institut Ritter. Auch in seiner 13. Auflage verdeutlichte der Wettbewerb die große unternehmerische Entwicklung vieler Agentur- und Maklerunternehmen. In der Spitze würden sich die Vermittlerbetriebe als erfolgreiche Unternehmen mit klaren Prozessen sowie durch eine intern und extern gelebte und kommunizierte Strategie aus, so die Veranstalter.

Immer mehr Vermittlerbetriebe hochprofessionell aufgestellt

Die Jury bewertete neben den betriebswirtschaftlichen Kennzahlen auch die unternehmerische Organisation und Ausrichtung. Die Entscheidungen um die ersten Plätze sei denkbar knapp ausgefallen, zumal immer mehr Vermittlerbetriebe hochprofessionell aufgestellt seien.

Das sind die Gewinner 2018

Bei den Versicherungsvermittlern konnte die maiergroup Versicherungsmakler GmbH aus Tuttlingen die Jury überzeugen und heimste wie im Vorjahr die Auszeichnung in Gold ein. Silber ging an GPI-Service-Center e.K. aus Nagold, Bronze holte sich die von Buddenbrock Concepts GmbH aus Essen. Bei den Versicherungsagenturen ging die H.-D. Lauble GmbH SV SparkassenVersicherung aus St. Georgen als Sieger hervor. Die Auszeichnung in Silber erhielten Martin Bantle e.K., Zurich Versicherung aus Konstanz sowie die Generalvertretung Markus Ortmann der R+V Versicherung aus Surwold. Aufgrund des identischen Rankings seitens der Jury wurde der Silberrang zweimal vergeben.

Bewerbung für Unternehmer-Ass 2019

Die Bewerbungsfrist zum Award Unternehmer-Ass 2019 läuft vom 01.02.2019 bis 30.06.2019. (tk)

 

Franke und Bornberg on Tour: AKS>tomorrow – digital überzeugen

Mal unter uns: Sind Sie es auch leid, ständig nur zu hören, was in Sachen Arbeitskraftsicherung vermeintlich alles nicht funktioniert?

AKS: Alles, was zählt

Was gerade jetzt zählt, sind frische Ideen, Fakten statt Vorurteile und neue (digitale) Wege zum Kunden. Mit diesen Themen beschäftigen wir uns bei AKS>tomorrow 2018, dem AKS-Event des Jahres. Genau genommen sind es sogar drei Events: Wir machen gemeinsam mit 12 renommierten AKS-Versicherern Station in:

  • München 11.09.
  • Mannheim 12.09.
  • Hannover 20.09.

„AKS>tomorrow – digital überzeugen“ steht für komprimiertes Fachwissen, intelligente Vermittlung, Austausch mit Experten auf Augenhöhe, richtungsweisende Vorträge und spannende Workshops. Neben den faktenbasierten Präsentationen von Franke und Bornberg bieten wir ein facettenreiches Programm aus Plenumsvorträgen, klassischen und dynamischen Workshop-Konzepten. Und obendrein sammeln Sie noch Weiterbildungszeit der Initiative gut beraten –für den ganzen Veranstaltungstag insgesamt 5 Stunden.

Sie wollen sich ein Bild machen? Dann geht es hier entlang. Entdecken Sie in unserem Video, was AKS>tomorrow 2018 digital überzeugen Ihnen zu bieten hat.

Noch Fragen?

Detailinformationen finden Sie auf unserer AKS>tomorrow-Webseite. Auf der AKS>tomorrow-Tour tanken Sie Fachinformationen, gewinnen wertvolle Impulse für Ihre Beratung und tauschen sich mit Fachleuten auf Augenhöhe aus. Netzwerken Sie mit Experten von Franke und Bornberg und vers.diagnose, diskutieren Sie mit Vorständen und Entscheidern von zwölf Biometrie-Versicherern und lernen Sie von Berufskollegen.

Anmeldung

Weiterführende Informationen und die Anmeldemöglichkeit zur AKS>tomorrow-Tour ist unter www.aks-forum.de zu finden.

Über den folgenden Link können Sie sich zu einem der gewünschten Termine anmelden.

 

Fairtriebsconsulting und Perspectivum fusionieren

Das Bildungssegment der Finanzdienstleistungsbranche bekommt einen neuen Anbieter. Fairtriebsconsulting – Coaching und Beratung und Perspectivum gaben ihren Zusammenschluss bekannt. Die Geschäftsleitung teilen sich die bisherigen Firmeninhaber Karsten Körwer und Norbert Lamers.

Der Bildungsdienstleister Perspectivum aus Bergisch Gladbach und Fairtriebsconsulting – Coaching und Beratung, aus Grevenbroich, fusionieren. Beide Gesellschaften werden künftig unter dem gemeinsamen Namen Perspectivum GmbH auftreten. Die Geschäftsleitung obliegt den beiden bisherigen Firmeninhabern Karsten Körwer und Norbert Lamers. Firmensitz wird Grevenbroich.

Branchenerfahrene Führung

Die beiden Geschäftsführer sind seit vielen Jahren in der Branche aktiv. Norbert Lamers war jahrelang Geschäftsführer der Deutsche Makler Akademie und wechselte vor zwei Jahren zu Perspectivum. Karsten Körwer ist Versicherungsmakler und ehemaliger Vorstand der Charta Börse für Versicherungen AG und hat in den vergangenen Jahren mit Fairtriebsconsulting ein praxisunterstützendes Beratungsunternehmen aufgebaut.

Fairtriebsconsulting und Perspectivum fusionieren

 

Kompetenzen bündeln

Mit unserem Zusammenschluss wollen die beiden Experten ihre Kompetenzen bündeln und so die Schlagkraft erhöhen. Die neue Perspectivum biete als erstes Unternehmen im Markt alles unter einem Dach: Seminare in hoher Qualität kombiniert mit individueller Praxisunterstützung. Perspectivum wird zukünftig Seminare sowohl als Präsenzveranstaltungen wie auch online sowie als Kompaktstudiengänge mit IHK-Zertifikat anbieten. Eine moderne Lernplattform, die zukunftsorientiertes Lernen unterstützt, soll das Angebot abrunden. (mh)