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Fort & Weiterbildung
21. September 2018
Triathlon aus DSGVO, Weiterbildung und Haftung

Triathlon aus DSGVO, Weiterbildung und Haftung

Ganz im Zeichen von DSGVO und Weiterbildungspflicht stand der diesjährige Oberfränkische Vermittlertag. Für Vermittler gelte es, die Anforderungen der neuen Vorgaben ernst zu nehmen, sie aber auch als Chance zu sehen – und die teils lästig wirkenden Dokumentationspflichten zum Enthaftungsmanagement zu nutzen. 

„Da kämpfen wir uns alle durch“ – so oder in ähnlicher Weise äußerte sich so mancher Teilnehmer des Oberfränkischen Vermittlertags zum Stichwort DSGVO. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ihre Auswirkungen auf den Vermittlerbetrieb war eines der Schwerpunktthemen, der sich die Veranstaltung in Bayreuth widmete. Der Umgang mit den Datenschutzanforderungen in der täglichen Praxis, sei es in der telefonischen Beratung oder Kundenkontakt via Whatsapp, bot reichlich Anlass für Diskussionen. Referent Anton Zitzelsberger, Vorstandsmitglied der Interessengemeinschaft Selbständiger Versicherungskaufleute e. V. (ISV), betonte ebenso wie die Vertreter der IHK Bayreuth, die zu der Veranstaltung geladen hatte, das Thema in jedem Fall ernst zu nehmen. Die Angst davor, Fehler zu machen, sollte Vermittler nicht davon abhalten, sich mit den Anforderungen der DSGVO auseinanderzusetzen und sich datenschutzkonform aufzustellen.

Diese Weiterbildungspflicht haben Vermittler

Neben dem Datenschutz stand auf dem diesjährigen Vermittlertag das Thema IDD und Weiterbildungspflicht im Mittelpunkt. Im Juni 2018 hat die Bundesregierung den Entwurf für eine Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Versicherungsvertrieb (IDD) beschlossen. Dieser sieht Änderungen der Verordnung über die Versicherungsvermittlung vor und konkretisiert vor allem die Anforderungen an die Weiterbildungspflicht. Versicherungsvermittler und deren bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkende Beschäftigte – auch in Teilzeit – müssen sich im Umfang von 15 Zeitstunden pro Jahr weiterbilden. Zu viel geleistete Stunden können nicht ins Folgejahr übertragen, fehlende Zeiten aber auch nicht nachgeholt werden.

Statt Weiterbildungspunkten nun Weiterbildungszeit

Wie sehr auch das Thema Weiterbildung die Vermittler beschäftigt, zeigten die unterschiedlichen Fragen von der betriebsinternen Weiterbildung über die allgemeinen Nachweispflichten bis hin zum Procedere bei der Initiative gut beraten, wo nun nicht mehr Weiterbildungspunkte gesammelt werden, sondern Weiterbildungszeit. Referent Zitzelsberger gab den Anwesenden mit auf den Weg, die Weiterbildungsverpflichtung für 2018 im Blick zu haben und beispielswese die Qualifizierung der Angestellten nicht als Belastung, sondern als Chance zu sehen. Das Angebot an Weiterbildung auf dem Markt sei breit und gut.

Ein Update in Sachen Vertriebsrecht

Beim Oberfränkischen Vermittlertag stand auch das Thema Vertriebsrecht auf dem Programm. Rechtsanwalt Dr. Michael Wurdack, Partner der auf Vertriebsrecht spezialisierten Kanzlei Küstner, von Manteuffel & Wurdack präsentierte den anwesenden Vermittlern ein Update in Sachen Vertriebsrecht. So gab Dr. Wurdack den Vermittlern Empfehlungen an die Hand zum Verhalten im Ernstfall, wenn es nämlich zu einem Haftungsprozess kommt. Grundsätzlich gelte aber, so Wurdack, wer ordentlich arbeite, habe in der Regel keine Haftung zu befürchten. Das A und O bildet die Dokumentation, die Vermittler als „Zeugen“ sehen sollten, der sich aktiv zum Enthaftungsmanagement nutzen lässt. Transparenz und gute Dokumentation würden letztlich auch die Reputation des Vermittlers beim Kunden erhöhen. (tk)