AssCompact suche
Home

0622

Fort- & Weiterbildung

Weiterbildung: Aus der Pflicht eine Tugend machen

In einem sich wandelnden Markt prasseln immer neue Anforderungen auf Finanzberater ein. Aus der Weiterbildungspflicht macht MLP eine Tugend und setzt auf inhaltlichen Mehrwert und hohe Individualität, wie Jan Berg erklärt, Bereichsleiter Corporate University/Corporate Communications der MLP Finanzberatung SE.

Jüngere Finanzberater können sich wohl nicht mehr vorstellen, wie MLP-Gründer Manfred Lautenschläger im Jahr 1971 als Pionier im Markt startete. Handschriftlich schrieb er damals Interessenten an, um seine Dienste als Makler anzubieten. Heute hingegen gewinnen MLP-Berater ihre Neukunden immer häufiger im Internet – momentan initiiert MLP rund ein Viertel der Neukunden online. In nur einem Berufsleben hat sich das Anforderungsprofil des Finanzberaters eklatant gewandelt. Die Geschwindigkeit, mit der sich diese Wandlung aktuell fortsetzt, ist enorm.

Berater müssen sich heute regelmäßig neu erfinden: Mit der technischen Entwicklung gilt es Schritt zu halten, durch den Niedrigzins ist das Marktumfeld herausfordernder geworden, und Altersvorsorgeprodukte werden immer komplexer. Auch die Demografie ist ein großes Thema, das beispielsweise die Ruhestandsplanung in den Fokus rückt. Und schließlich greift der Gesetzgeber immer öfter mit Regulierungen in den Markt ein. Immer mehr Finanzberater, vor allem Einzelkämpfer, können in diesem dauernden Wechselspiel nicht mehr bestehen. Die Zahl der Versicherungsvermittler sinkt daher kontinuierlich – und zuletzt immer stärker: Von 257.000 Vermittlern im Jahr 2011 waren im Januar 2019 noch 201.643 übrig.

Bei dieser „Veränderung in Dauerschleife“ unterstützt MLP seine Berater durch ein umfangreiches Paket – von einer systematischen Partner- und Produktauswahl über spezialisierte Serviceeinheiten und eine umfangreiche Akquiseunterstützung bis hin zu einer modernen IT-Infrastruktur mit entsprechenden Applikationen für die Beratung. Eine große Rolle spielt außerdem die MLP Corporate University, die lebenslanges Lernen ermöglicht. Denn eine gute Qualifikation bietet gemeinsam mit einer engen Kundenbetreuung die entscheidende Basis für die Zufriedenheit der Kunden – und damit in der Folge für den wirtschaftlichen Erfolg jedes einzelnen Beraters und des Unternehmens insgesamt.

Deshalb schreibt MLP eine regelmäßige Weiterbildung seit jeher groß. Da dies in weiten Teilen des Marktes leider nicht der Fall ist, geht die neue Weiterbildungspflicht durch IDD und Versicherungsvermittlungsverordnung in die richtige Richtung. Die MLP Corporate University hat diese gesetzliche Änderung zum Anlass genommen, das Weiterbildungsangebot nochmals weiterzuentwickeln und auf die nächste Stufe zu heben. Das Grundprinzip dabei: Die Qualifizierung ist so flexibel gestaltet, dass jeder Berater seinen individuellen Lernpfad findet. Die Erfüllung der IDD-Anforderungen ist somit für MLP-Berater keine Pflichtübung, sondern ein natürliches Ergebnis lebenslangen Lernens.

Selbstbestimmt weiterbilden

Ein Schulungsangebot muss sich am persönlichen Bedarf ausrichten und sollte zu jeder Phase des Beraterlebens passen. Die MLP Corporate University hat ihre Bildungswelt deshalb im vergangenen Jahr modularisiert, also in viele kleine Bildungseinheiten zerlegt. Insgesamt stehen MLP-Beratern mehr als 500 Bildungsangebote zur Verfügung – angefangen von Web Based Trainings über ein umfangreiches Webinarangebot bis hin zu zahlreichen Präsenzangeboten, sowohl in den einzelnen Geschäftsstellen als auch am Hauptsitz in Wiesloch bei Heidelberg.

Sämtliche Bildungseinheiten sind einem thematischen Schwerpunkt, einem Unterthema und einer von drei Niveaustufen zugeordnet. Gemeinsam mit den Lernzielen haben Berater damit eine vollständige Transparenz über das Angebot. Dabei erhalten sie für jede besuchte Lerneinheit Weiterbildungspunkte. Um eine hohe Beratungsqualität sicherzustellen, ist es das Ziel, dass jeder Berater mindestens 30 MLP-Punkte pro Jahr erwirbt. Ein MLP-Punkt entspricht dabei einer Weiterbildungsstunde. Eine Vielzahl dieser MLP-Punkte ist auch IDD-gültig oder zählt für die neue gesetzliche Weiterbildungspflicht im Bereich der Immobilienvermittlung. Ein Punktekonto gibt jederzeit die volle Transparenz über den Lernfortschritt.

Anerkannte Abschlüsse erwerben

Neben dem Besuch einzelner Bildungseinheiten können MLP-Berater ganze Abschlüsse an der Corporate University erwerben. Im ersten Jahr durchlaufen sie die Basisqualifikation zum Financial Consultant, der auch alle gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen umfasst. Neue Berater können – abhängig vom Erreichen von Weiterbildungspunkten – im ersten Jahr Weiterbildungsprämien von bis zu 24.000 Euro und im zweiten Jahr von bis zu 12.000 Euro erhalten. Für erfahrene Berater, die bereits vor ihrer Zeit bei MLP im Markt tätig waren, gibt es – wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen – einen „Fast Entry“. Nach dem Senior Financial Consultant im zweiten Jahr stehen Beratern sämtliche Abschlüsse offen – beispielsweise der MLP Vermögensplaner, ein Abschluss zum Ruhestandsplaner oder der MLP Financial Planner. Er stellt die Voraussetzung für den Certified Financial Planner dar, den höchsten international anerkannten Standard für Finanzberater. Zudem bietet MLP gemeinsam mit der Steinbeis School of Management and Innovation einen Master „Financial Planning and Management“ an, auf den sich MLP-Berater rund 40% der hauseigenen Qualifizierung anrechnen lassen können. Bei dieser Anrechnung profitiert die MLP Corporate University davon, dass sie 2013 als erste und bisher einzige unternehmenseigene Hochschule von der Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) als Corporate Learning Unit zertifiziert worden ist.

Rückenwind durch Trainingskultur

Lebenslanges Lernen ist bei MLP keine Einzeldisziplin. Im Gegenteil: Im gesamten Unternehmen herrscht eine lebendige und kollegiale Trainingskultur. Neben den Angeboten an der Corporate University halten sich Berater in Geschäftsstellen und Hochschulteams immer auf dem aktuellsten Stand. So erhalten Nachwuchsberater von Anfang an ein Coaching durch den Leiter ihres Hochschulteams bzw. durch ihren Geschäftsstellenleiter. Langjährige Berater tauschen sich ebenso regelmäßig in Runden aus.

Die weiterentwickelte Bildungslandschaft ist sehr erfolgreich angelaufen: Rund 140.000 Weiterbildungsstunden haben die MLP-Berater bis Dezember 2018 absolviert – das sind rund 70 pro Berater und damit deutlich mehr als jene 15 Stunden, die die IDD vorsieht. Nicht zuletzt wegen des umfangreichen Weiterbildungsangebots ist MLP für Branchenerfahrene und Neueinsteiger attraktiv – das zeigt auch die zunehmende Dynamik bei der Beratergewinnung.

Den Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 02/2019, Seite 94 f. oder in unserem ePaper.

 
Ein Artikel von
Jan Berg

Weiterbildungspflicht: Vermittler sollten Zeit nicht einfach nur „absitzen“

Wenn es schon eine Weiterbildungsverpflichtung gibt, sollten Vermittler diese Zeit optimal nutzen und sie nicht nur „absitzen“. Dabei geht schon sehr viel online, wie Frank Rottenbacher erklärt, der Vorstand der GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG und des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.

Vertrauen Sie Ihrem Arzt und dessen Ratschlägen? Gemäß GfK-Studie aus 2015 „Trust in Professions“ vertrauen 89% der Deutschen der Berufsgruppe „Ärzte“ voll oder ganz überwiegend. Für Banker liegt dieser Wert bei 43%, für Versicherungsvertreter bei nur 22%. Woher kommt diese Vertrauensstellung von Ärzten? Sicherlich trägt dazu bei, dass ich als Patient davon ausgehen kann, dass der Arzt fundiert im Interesse des Patienten berät, dass das Studium und die Prüfung zum Arzt echte Herausforderungen sind und weil man sich als Arzt regelmäßig weiterbilden muss, um nicht fachlich unterzugehen. Und wenn ich meinem Arzt vertraue, werde ich im Zweifel auch seinem Rat folgen.

Nun haben wir in unserer Finanzbranche gerade mal eine Sachkundeprüfung als Mindestqualifikation oder Einstiegshürde. Das sind keine Prüfungen, die viele unserer (akademischen) Zielkunden vor Respekt erstarren lassen. Umso wichtiger, dass wir uns fit halten. Nicht nur körperlich, sondern auch vom Know-how her. Zumindest im Versicherungsbereich verlangt der Gesetzgeber seit 2018 eine fachliche oder personelle Weiterbildung von 15 Zeitstunden. Kommunizieren wir das stärker nach außen, wäre das schon mal ein Anfang, das Vertrauensfundament etwas dicker gießen zu können. Nicht hilfreich in diesem Sinne wäre es dann allerdings, zur Umsetzung der Weiterbildungspflicht nur nach dem Weg des geringsten Widerstands zu suchen. Sich also zum Beispiel lediglich in Messevorträge oder Produktwebinare zu setzen, die leicht erreichbar sind und als Weiterbildungszeit anerkannt werden, aber einem persönlich keinen qualifizierenden Mehrwert bieten. Wenn sich dies durchsetzt, vertut die ganze Branche eine Riesenchance.

Zeit in Weiterbildung effektiv einsetzen

Wenn es schon eine Weiterbildungsverpflichtung gibt, dann sollten Sie diese Zeit doch optimal für sich selbst nutzen und sie nicht einfach „absitzen“. Unsere Empfehlung daher: Weiterbildung ist in jedem Fall eine Investition (zumindest in Zeit). Überlegen Sie sich daher genau, was Sie in den kommenden 12 bis 36 Monaten erreichen wollen, und setzen Sie Ihre Zeit effektiv ein. Ist es eine inhaltliche Spezialisierung, möchten Sie zum Beispiel aufgrund der LV-Provisionsdeckeldiskussion nun im Finanzanlagenvermittlungsbereich aktiver werden oder planen Sie eine Zielgruppe stärker zu fokussieren, etwa die Ruhestandsplanung für die Zielgruppe 50plus auszubauen etc.? Wenn Sie sich selbst diese inhaltlichen oder unternehmerischen Ziele gegeben haben, dann planen Sie auch Ihre Weiterbildung oder die Ihrer Mitarbeiter entsprechend zielgerichtet. Überlegen Sie sich, welche Inhalte und Themen Sie Ihrem Ziel näher bringen.

Das gilt natürlich nicht nur im gesetzlich vorgeschriebenen Umfeld. Das gilt für alle Beratungs- und Vermittlungsbereiche. Und es gilt nicht nur für die fachlichen Anforderungen, es geht auch um die personalen Kompetenzen. Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen: Sie haben gelesen, dass die Gruppe der Ruheständler eine nicht nur vermögende, sondern auch kontinuierlich wachsende Zielgruppe ist und dennoch nur wenig von Finanzberatern fokussiert wird. Sie möchten Ihr Unternehmen daher in diese Richtung ausrichten. Durch die Lebenserfahrung der Generation 50plus ist es jedoch auch eine Zielgruppe mit besonderen Anforderungen, Erwartungen und Eigenarten. Wenn Sie in diesem Markt erfolgreich sein möchten, benötigen Sie – neben besonderen Fachkenntnissen zum Beispiel im Bereich Erben und Schenken, Besteuerung in der Ruhestandsphase, Patientenverfügung etc. – vor allem genaue Kenntnisse über die Zielgruppe und passende Beratungs- und Gesprächskonzepte. So ist es sinnvoll, sich mit der Kundentypologisierung und den Besonderheiten in der Kundenkommunikation zu beschäftigen.

Alles Fachwissen und hervorragende Beratungskonzepte bringen nichts, wenn Sie „auf einem anderen Kanal funken“ als Ihre neue Zielgruppe. Dazu gehört natürlich auch die Überprüfung des eigenen zielgruppenfokussierten Außenauftritts und somit auch einer guten Qualifikation und professionellen Weiterbildung. Nicht zuletzt kann beispielsweise ein anerkannter Titel die Fachqualifikation oder Spezialisierung auch marketingwirksam zur Geltung bringen und die Kompetenzvermutung beim Kunden erhöhen.

Weiterbildung gezielt angehen

Wenn es um den unternehmerischen Erfolg geht, dann kann sich die Weiterbildung natürlich nicht nur auf einen Kopf, sprich den Inhaber, konzentrieren. Es geht um das gesamte Team. Hier bieten sich Jahresgespräche an, um bei jeder Kollegin/bei jedem Kollegen auch die individuelle Weiterbildung mit ihren Inhalten fest zu vereinbaren. Erstellen Sie für jede Position (Vertrieb, Innendienst, Sachbearbeitung oder Ähnliches) ein Soll-Profil für die fachliche und personale Kompetenzanforderung und gleichen Sie es mit der Ist-Situation beim jeweiligen Mitarbeiter ab. Entsprechende Defizite können dann durch gezielte Weiterbildungsmaßnahmen angegangen werden. Das verhindert unkontrolliertes Buchen von „irgendwelchen“ Seminaren und so verfolgt auch wirklich das gesamte Team das Unternehmensziel. Übrigens sind über die IDD auch alle Mitarbeiter in der (Versicherungs-)Vertragsverwaltung oder Schadenbearbeitung weiterbildungspflichtig.

Für deren Weiterbildung bieten sich natürlich Web Based Trainings an. Präsenzseminare oder Messebesuche sind hier oft zu kostenintensiv. Bei der GOING PUBLIC! Akademie ist die Online-Weiterbildung die mit Abstand beliebteste Lösung. Zumal die Unternehmensinhaber so die Möglichkeit haben, das Weiterbildungsverhalten ihrer Mitarbeiter steuern zu können, damit es am Jahresende nicht zu bösen Überraschungen kommt.

Weiterbildungsförderung

Zum Glück fordert der Gesetzgeber aber nicht nur Weiterbildung, er fördert sie auch. Genannt seien hier exemplarisch die Bildungsprämie und das Aufstiegs-BAföG – ehemals Meister-BAföG. Hinzu kommen noch regionale Förderprogramme der Bundesländer. Weil es hier aus Vermittlersicht nichts zu verschenken gibt, empfiehlt es sich, eine Beratung einzuholen oder sich zu informieren. So kann die Förderung für die Weiterbildung zum Fachwirt für Finanzberatung (IHK) durch das Aufstiegs-BAföG bis zu 75% betragen (inklusive Steuerersparnis). Mit der Bildungsprämie können immerhin noch maximal 500 Fördereuro beantragt werden.

Wir dürfen nicht vergessen, welche Verantwortung wir als Berater und Vermittler für unsere Kunden tragen. Falsche Entscheidungen oder falsche/schlechte Produkte können schweren finanziellen Schaden zufügen. Und in Zeiten, in denen sich rechtlich, steuerlich und produkttechnisch so viel und schnell ändert: Haben unsere Kunden nicht ein Anrecht darauf, dass wir uns weiterbilden, um dieser Verantwortung gerecht zu werden? Ich glaube, das Recht haben Sie. Und es ist gleichzeitig auch noch zum unternehmerischen Wohl der Berater, weil Sie rechtssicherer unterwegs sind, zufriedenere Kunden haben und durch qualifizierte Beratung den erfolgreichen Verkauf erhöhen. Ist das etwa eine dieser Win-win-Situationen, von denen alle sprechen? Ja, das ist sie.

Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 02/2019, Seite 92 f. und in unserem ePaper.

 
Ein Artikel von
Frank Rottenbacher

Mit einer guten Qualifizierung in der Beratung überzeugen

Nur Makler, die ihr Fachwissen auf dem aktuellen Stand halten, können mit kompetenter Beratung punkten. Davon ist Dr. Claudia Freericks überzeugt. Sie ist verantwortlich für die Allianz Maklerakademie, die Vermittlern ein praxisorientiertes Bildungsprogramm zu unterschiedlichen Vertriebsthemen bietet.

Frau Dr. Freericks, Sie bieten über die Allianz Maklerakademie Weiterbildung für Ihre Vertriebspartner an. Wie ist diese denn aufgebaut?

Wir bieten mit der Allianz Maklerakademie deutschlandweit Präsenzseminare für unsere Geschäftspartner an – vom Grundlagen- bis hin zum Spezialistenseminar, von der Cyberversicherung über die betriebliche Krankenversicherung bis hin zu Spezialfällen in der betrieblichen Altersversorgung. Aktuelle Themen aus der Versicherungswirtschaft und aus dem Vertrieb sind auch sehr gefragt. 2018 standen zum Beispiel die Themen IDD, Datenschutzgrundverordnung und das Betriebsrentenstärkungsgesetz besonders im Fokus. Zudem nehmen die Online-Seminare und Web-based-Trainings eine immer größere Bedeutung ein. Hier haben wir im vergangenen Jahr 2018 rund 75 Online-Schulungen angeboten und die Resonanz der freien Vermittler war durchweg positiv. Darüber hinaus ist die Allianz Maklerakademie seit Beginn Partner der Initiative „gut beraten“.

Im Zuge der IDD stand immer mal wieder zur Diskussion, dass Weiterbildung neutral sein oder sogar überhaupt nicht von Produktgebern durchgeführt werden sollte. Warum halten Sie es dennoch für wichtig, Weiterbildung für Makler anzubieten?

Wir sind davon überzeugt, dass eine gute Beratungsleistung nur mit einer guten Qualifizierung möglich ist. Deshalb unterstützen wir unsere Geschäftspartner bei ihrer Weiterbildung seit Jahren und haben bereits 2006 die Allianz Maklerakademie gegründet. Und auch die Regulierungsansätze der vergangenen Jahre wie beispielsweise die IDD zeigen deutlich: Auf die Qualifizierung wird ein hoher Fokus gelegt. Weite Teile des Angebots der Allianz Maklerakademie sind vollkommen anbieterneutral. Dennoch sind wir der Auffassung, dass ein freier Vermittler auch die verschiedenen Produktangebote, die es auf dem Markt gibt, kennen muss, damit er dem Kunden eine für ihn und seine Bedürfnisse passende Lösung aufzeigen kann. Denn ohne konkretes Produktwissen kann der Vermittler auch nicht die Stärken und Schwächen der einzelnen Angebote beurteilen.

Gleichermaßen sind Sie auch bei der Deutschen Maklerakademie dabei. Warum ist Ihnen das auch wichtig?

Wir sind Gründungs- und Fördermitglied der Deutschen Maklerakademie, denn wie bereits gesagt, sind für uns die Weiterbildung und die Qualifizierung absolut wichtig. Beide Akademien bilden ein starkes Doppel, um unsere Geschäftspartner bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Es zeigt sich immer deutlicher: Gerade diejenigen Vermittler sind erfolgreich, die ihre Kunden mit ihrer hohen Beratungsqualität überzeugen.

Worauf liegen denn in Ihrem Programm in diesem Jahr thematisch die Schwerpunkte?

Wir führen unsere Schwerpunkte der letzten Jahre systematisch fort und nehmen aktuelle Themen und Entwicklungen im Programm mit auf. In der Lebensversicherung haben wir einen starken Fokus auf modernen Altersvorsorgelösungen sowie das große Feld Arbeitskraftsicherung. Aber auch auf Themen wie Ruhestandsplanung, Stiftung oder Anlegerpsychologie können sich unsere Geschäftspartner freuen.

In der Krankenversicherung legen wir unser Augenmerk auf den Kundenvorteil, die Finanzstärke und die Sicherheit der Allianz Private Krankenversicherung. Mit Seminaren zur betrieblichen Krankenversicherung bieten wir eine Themenwelt für die Ansprache der Firmenkunden.

In den Schaden- und Unfallversicherungen überzeugt die Allianz Maklerakademie mit Seminaren zu Cyber- und technischen Versicherungen. Neu ist ein Aufbauseminar zur Verkehrshaftung sowie zur Online-Beratung. Unsere Online-Schulungen werden wir laufend thematisch aktualisieren – in allen drei Sparten.

Wie ist denn im Allgemeinen die Resonanz der Vermittler?

Sehr, sehr gut. Wir haben eine extrem hohe Weiterempfehlungsbereitschaft und deutlich steigende Teilnehmerzahlen. Bei den Präsenzseminaren sind wir 2018 um rund 150 auf 1.600 Teilnehmer und bei Online-Seminaren um sagenhafte 5.000 auf 13.000 Teilnehmer gewachsen. Und das jeweils allein für die Leben- und Krankenversicherungsthemen.

Die IDD bringt die Weiterbildungspflicht für Vermittler. Ist das für Sie der richtige Weg und was wird sich dadurch ändern?

Wir leben alle in einer sich schneller verändernden Welt. Stichworte sind Digitalisierung, Regulierung und immer kürzere Zyklen bei Produktinnovationen. Nur wer sich permanent weiterbildet und sich auf dem aktuellen Stand hält, kann mittelfristig bei den Kunden als kompetenter Berater punkten. Lebenslanges Lernen gehört auch in dieser Branche seit Langem mit zum Job. Die Vermittler haben sich auch vor der IDD schon regelmäßig weitergebildet. Und sie mussten es auch. Nicht erst mit der IDD gab es eine Pflicht zur Weiterbildung. Jetzt ist die Weiterbildung explizit festgeschrieben und dokumentationsverpflichtend.

Das Interview lesen Sie auch in AssCompact 02/2019, Seite 96 f. oder in unserem ePaper.

 
Ein Artikel von
Dr. Claudia Freericks

Weiterbildung für Makler künftig individueller und zeitlich flexibler

Die Deutsche Versicherungsakademie (DVA) ist seit Kurzem Gesellschafter der Deutschen Makler Akademie (DMA). Wie sich die DMA künftig ausrichtet und welche Weiterbildungsthemen für Makler auf der Agenda stehen, erläutern die neuen Geschäftsführer Ronny Schröpfer (l.) und Stefan Horenburg (r.) im Interview.

Herr Horenburg, Herr Schröpfer, die Deutsche Versicherungsakademie (DVA) ist künftig Mehrheitsgesellschafter der DMA. Wie sieht die neue Struktur aus?

Stefan Horenburg: Die DVA wird bis Februar 2019 die mehrheitlichen Gesellschaftsanteile an der DMA erwerben. Zusätzlich soll der Aufsichtsrat und der heutige Beirat zu einem Gremium – dem neuen DMA-Beirat – verschmolzen werden. Damit ist die Gremienstruktur dann vergleichbar mit der DVA, was unsere Arbeit erleichtern wird. Durch die Zusammenarbeit der beiden Gesellschaften erhoffen wir uns, auf die großen Veränderungen in der Branche wie etwa Digitalisierung und Weiterbildungspflicht nach IDD gemeinsam noch besser reagieren zu können.

Wie wird es mit der Marke DMA weitergehen? Steht die Spezialisierung auf Makler weiterhin im Vordergrund? Und geht nicht ein bisschen der Gründungsgedanke verloren?

Ronny Schröpfer: An der Ausrichtung der DMA wird sich durch die neuen Gesellschafteranteile nichts ändern. Die DMA ist und bleibt spezialisiert auf alle Aus- und Weiterbildungsthemen für unabhängige Vermittler. Schauen Sie in unser aktuelles Bildungsprogramm 2019. Hier finden Sie zu allen Themenbereichen wie Versicherungen, Finanzen und Immobilien ein passendes Angebot speziell für unabhängige Vermittler. Es hat sich also an den bei der Gründung der DMA im Jahr 2006 formulierten Zielen nichts geändert. Wir setzen den eingeschlagenen Weg fort.

DVA wie auch DMA decken das gesamte Themenspektrum aller Bereiche der Versicherungswirtschaft ab. Wird es gemeinsame Angebote geben?

Ronny Schröpfer: Der Strategieprozess für eine engere Zusammenarbeit zwischen DVA und DMA steht noch am Anfang. Sicherlich wird es aber wechselseitige Angebote geben und bei Lehrgängen zur Vorbereitung auf bundesweit einheitliche IHK-Sachkundeprüfungen sehr wahrscheinlich auch gemeinsame Kursangebote. Wir wollen durch diese Zusammenarbeit Synergien nutzen, gleichzeitig unseren Kunden aber auch ein breites Spektrum an Weiterbildungsthemen mit Durchführungssicherheit an vielen Orten anbieten. Vor allem Online-Seminare und maßgeschneiderte Inhouselösungen bauen wir weiter aus. Weiterbildung wird in Zukunft individueller und zeitlich flexibler. Hier müssen wir die richtigen Formate auch für kleine und mittlere Maklerbetriebe anbieten. Zusätzlich stellen wir bei allen Seminaren künftig den vertrieblichen Nutzen stärker in den Mittelpunkt, damit unabhängige Vermittler in noch größerem Maß in ihrer täglichen Vertriebspraxis davon profitieren können.

Was bedeuten die Veränderungen für die DMA-Fördermitglieder?

Stefan Horenburg: Aktuell wird die DMA von 43 Förderern unterstützt. Hierzu zählen zahlreiche Versicherer sowie Kapitalanlagegesellschaften, Banken, Pools, Verbände und Dienstleister. Seit 2017 sind auch schon die ersten Maklerbetriebe Fördermitglieder geworden, was uns sehr freut. Die Förderer liegen uns am Herzen und stellen für die DMA einen sehr wichtigen Kundenkreis dar. Deswegen möchten wir den Kreis auch gerne weiter ausbauen und noch stärker für die Vorteile einer Förderschaft werben. Hierfür planen wir auch exklusive Angebote zu sehr guten Konditionen speziell für Fördermitglieder. Es lohnt sich also sowohl für kleine Maklerbetriebe als auch für große Versicherungs- und Investmentgesellschaften, dem Förderkreis beizutreten. Mittlerweile können kleinere Maklerunternehmen die DMA bereits mit einem Jahresbeitrag von 250 Euro fördern. Im Gegenzug bekommt man beispielsweise 50% Preisnachlass auf unser IDD-Abo, was etwa dem Jahresbeitrag entspricht.

Im Zuge der IDD haben sich die Weiterbildungspflichten für Makler geändert, zudem müssen sich nun mehr am Versicherungsvertrieb Beteiligte fortbilden. Was wird sich dadurch ändern?

Ronny Schröpfer: Auch vor Inkrafttreten der IDD haben sich Vermittler schon regelmäßig weitergebildet, meist sogar in deutlich größerem Umfang als die nun festgelegten 15 Mindeststunden. Allerdings ist die Fortbildung jetzt Pflicht und muss auch gegenüber der jeweils zuständigen IHK und den Produktanbietern nachgewiesen werden. Der erweiterte Personenkreis im Maklerbüro und im Versicherungsunternehmen, für den die Verordnung gilt, macht sich auch im Bildungsprogramm der DMA bemerkbar, etwa beim neuen Seminar „Maklerassistenz“ und einem überarbeiteten Angebot für Maklerbetreuer.

Welche Auswirkungen der IDD sehen Sie für den Weiterbildungsmarkt im Allgemeinen und das Angebot der DMA im Speziellen?

Stefan Horenburg: Durch die Regelungen der IDD beschäftigen sich alle Betroffenen mehr mit dem Thema Weiterbildung. Gerade unabhängige Vermittler dürften ein Interesse daran haben, die 15 vorgeschriebenen Weiterbildungsstunden pro Jahr mit vertrieblich sinnvollen Themen zu füllen und diese auch für die nächsten Jahre aufeinander aufbauend zu strukturieren. Grundsätzlich wollen wir den Unternehmern im Maklermarkt einen Nutzen verschaffen. Letztlich wollen und müssen sie erfolgreich sein. Als kostengünstiger Anbieter mit hoher Qualität und spezieller vertrieblicher Ausrichtung dürfte die DMA hiervon profitieren.

Sie bieten Maklern zur Erfüllung der Weiterbildungspflicht unterschiedliche IDD-Pakete an. Worin bestehen die Unterschiede?

Ronny Schröpfer: Makler haben die Auswahl zwischen drei IDD-Paketen. Entweder komplett Online-Seminare, überwiegend Präsenzseminare oder eine Mischung aus beidem. Die Seminarthemen können flexibel aus 70 Online- und 200 Präsenzseminaren zusammengestellt werden – in dieser thematischen Breite sicherlich ein einzigartiges Angebot am Markt. Gleichzeitig werden von der DMA alle Weiterbildungsaktivitäten zum Ende des Jahres auf Wunsch entweder an „gut beraten“ oder die zuständige IHK gemeldet. Wir bieten damit eine rechtssichere und IDD-gerechte Verwaltung und Dokumentation von Weiterbildungsaktivitäten zum Nachweis gegenüber der zuständigen Behörde gemäß Versicherungsvermittlungsverordnung.

Wünschen Sie sich eigentlich über die 15 Stunden hinaus mehr Weiterbildungsbereitschaft auf Maklerseite?

Stefan Horenburg: Der Mindestumfang von 15 Stunden pro Jahr stellt erst einmal eine vernünftige Basis dar. Natürlich kann es nicht schaden, sich auch darüber hinaus zu qualifizieren. Mit dem richtigen Weiterbildungsanbieter sollte es dann auch möglich sein, die Vertriebserfolge zu steigern. Gerade bei aktuellen Themen bieten sich Online-Seminare an, die kurzfristig und ortsunabhängig gebucht werden können, um persönliches Wissen auf den neuesten Stand zu bringen.

Welche Qualifizierungen liegen denn derzeit in der Maklergunst vorne und was sind neue Angebote in diesem Jahr?

Ronny Schröpfer: Sehr gut angenommen wurde der „Sachkundelehrgang Rentenberater/-in“. Die ersten beiden Lehrgänge waren ausgebucht, der dritte beginnt in diesen Tagen. Für den nächsten Durchgang ab August sind aber noch Anmeldungen möglich. Weiterhin gut besucht sind vor allem unsere Seminare im Bereich betriebliche Altersversorgung und Komposit. Von den neuen Themenfeldern interessieren sich Makler sehr für die Cyberversicherung und für digitale Kommunikation. Daher haben wir weitere Seminare zum digitalen Vertrieb und zu Social Media in unser Programm aufgenommen. Neu sind außerdem der Lehrgang „Fachmann für Honorarberatung“ und Online-Seminare zur Generationenberatung.

Die DMA ist Trusted Partner und akkreditierter Bildungsdienstleister der Initiative „gut beraten“. Bleibt Ihrer Meinung nach „gut beraten“ weiterhin Taktgeber in Sachen Weiterbildung?

Stefan Horenburg: „gut beraten“ ist in der Branche weit verbreitet und stellt auch nach dem Inkrafttreten der Verordnung weiterhin ein gutes System dar, Weiterbildungszeit zu sammeln. Aufgrund der gesammelten Erfahrungen der Brancheninitiative in den vergangenen Jahren kann „gut beraten“ in Zukunft sicher auch ein Taktgeber in diesem Bereich sein.

Das Interview lesen Sie auch in AssCompact 02/2019, Seite 90 f. oder in unserem ePaper.

 

Kenntnisse in Sachen Brandschutz erwerben und vertiefen

Für die Sicherheit von Gebäuden sind Brandschutzmaßnahmen von zentraler Bedeutung. Das ROCKWOOL FORUM hat nun sein aktuelles Aus- und Weiterbildungsprogramm zum Thema Brandschutz vorgestellt. Das Angebot umfasst Verbundschulungen sowie eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten.

Die Planung und Ausführung von Brandschutzmaßnahmen spielen für den Schutz von Menschen in Gebäuden eine zentrale Rolle. Die DEUTSCHE ROCKWOOL GmbH & Co. KG bietet im Rahmen des ROCKWOOL FORUM Aus- und Weiterbildungen rund um den Brandschutz. Zum Angebot zählen Verbundschulungen sowie zertifizierte Ausbildungen, die über mehrere Module zu einer anerkannten Zusatzqualifikation im Brandschutz führen.

Verbundseminare zum Thema Brandschutz

Zielgruppe der Brandschutz-Verbundschulungen sind Architekten, Ingenieure, Mitarbeiter von Baubehörden, Verarbeiter, aber auch Schornsteinfeger, Energiefachberater und Versicherer. Die Inhalte der Lehrgänge umfassen Maßnahmen zur Minimierung des Brandrisikos in Gebäuden sowie bauliche Maßnahmen, die im Ernstfall optimale Sicherheit bieten. Die Schulungen informieren zudem über die Anforderungen des Gesetzgebers sowie zum Brandschutz im konstruktiven Hochbau und in der technischen Gebäudeausrüstung. Auch Verfahren im vorbeugenden baulichen Brandschutz werden aufgezeigt.

Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

Fachwissen über Brandlehre, Bauordnungsrecht und baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz bilden die Basis einer sicheren Planung und Ausführung. Die Bundesländer, aber auch Feuerversicherungen, fordern von Unternehmen und Institutionen einer gewissen Größenordnung oder Risikoklasse die Benennung eines qualifizierten Brandschutzbeauftragten (BSB), der diese Kenntnisse nachweisen kann. In Kooperation mit dem ZERT – Network of Excellence (Sachverständigenverband), bietet das ROCKWOOL FORUM eine zertifizierte Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten (ZERT) an. Sie wendet sich an Architekten, Energiefachberater, Ingenieure, Verarbeiter/Handwerker, Versicherer und Mitarbeiter der Wohnungswirtschaft sowie von Baubehörden. Die Ausbildung umfasst drei je dreitägige Module mit 24 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, die sich frei zusammenstellen lassen. Die Ausbildung wird auch als Grundlage für die Weiterbildung zum Sachverständigen für den vorbeugenden Brandschutz (ZERT) anerkannt.

Weitere Informationen zum Angebot des ROCKWOOL FORUM finden sich auf der Internetseite unter www.rockwool.de. (tk)

 

BVI bietet Vermittlern neue Broschüre zur Altersvorsorge

Der deutsche Fondsverband BVI hat die Broschüre zum Thema Fonds in der privaten Altersvorsorge in einer überarbeiteten Fassung veröffentlicht. Die kostenlose Publikation können Anlageberater und freie Vermittler im Kundengespräch einsetzen. Sie vermittelt die Vorteile von Fonds im Niedrigzinsumfeld.

Der deutsche Fondsverband BVI präsentiert die Broschüre zum Thema Fonds in der privaten Altersvorsorge in einer überarbeiteten Version. Die Publikation wendet sich an Anlageberater und freie Vermittler und ist für den Einsatz im Kundengespräch gedacht. In der Broschüre geht es sowohl um Vorurteile gegenüber einer Anlage am Kapitalmarkt wie auch um die wesentlichen Vorteile von Fonds im Niedrigzinsumfeld. Bei Privatanlegern soll ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass sich Fonds sehr wohl für die Altersvorsorge eignen. Ziel der Überarbeitung war eine zielgruppengerechte Ansprache und eine zeitgemäßere, modernere Gestaltung.

Vermittler können die Broschüre „Langfristig Vermögen aufbauen – Mit Fonds für das Alter vorsorgen“ kostenlos beim BVI per E-Mail, Fax oder im Internet bestellen, sie steht zudem auf der Internetseite des BVI zum Download bereit. (tk)

 

Beste Azubis der Versicherungswirtschaft geehrt

Bei der Nationalen Bestenehrung des Deutschen Industrie- und Handelskammertags in Berlin wurden vor Kurzem die besten Auszubildenden der Versicherungswirtschaft vorgestellt. Die Auszeichnung als beste Kaufleute für Versicherungen und Finanzen 2018 erhielten Annika Binder und Tim Ediger.

Im Dezember wurden im Rahmen der Nationalen Bestenehrung des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) in Berlin über 200 Top-Auszubildende und deren Ausbildungsbetriebe aus ganz Deutschland vorgestellt und gewürdigt. Als beste Azubis der Versicherungswirtschaft erhielten die Kaufleute für Versicherungen und Finanzen Annika Binder und Tim Ediger die Auszeichnung für ihre herausragenden Ergebnisse. Tim Ediger absolvierte seine Ausbildung bei der Barmenia Versicherung in Wuppertal. Annika Binder aus Göppingen ist ehemalige Auszubildende der Allianz Generalvertretung Werner Otto Späth. Geehrt wurde Annika Binder für die Fachrichtung Finanzberatung und Tim Ediger für die Fachrichtung Versicherung.

Tim Ediger entschied sich für die Ausbildung bei der Barmenia, nachdem er während eines Berufsorientierungstags an seiner Schule die Vertreter der Barmenia kennen gelernt hatte und sich über den Ausbildungsberuf informieren konnte. Bei Ediger war ausschlaggebend für seine Berufswahl besonders der direkte Kontakt zu Menschen. Dies hat Ediger nach der Ausbildung auch in den Bereich Kundenbetreuung geführt hat. Inzwischen absolviert Ediger die Fortbildung zum Fachwirt für Versicherungen und Finanzen.

Bei Annika Binder kam zu ihrem Wunsch, auch nach einem FSJ bei den Johannitern in Göppingen in der Berufsausbildung weiter in Kontakt mit Menschen zu sein, das wirtschaftliche Interesse hinzu. Während ihrer Schulzeit entdeckte sie ihre Vorliebe für kaufmännische Tätigkeiten. Wie Binder erklärt, konnte sie beides optimal in der Ausbildung zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen vereinen. Nach der Ausbildung hat Binder nun an der Berufsakademie ein betriebswirtschaftliches Studium aufgenommen. (tk)

 

IDD-konforme Weiterbildung: gut beraten legt kräftig zu

Die Brancheninitiative gut beraten meldet für 2018 insgesamt 34.596 neue Bildungskonten und ein deutliches Wachstum von 26,3%. Die IDD habe der Weiterbildung einen ordentlichen Schub verpasst: 2018 investierten vertrieblich Tätige in der Assekuranz fast 3,6 Millionen Stunden in ihre Weiterbildung.

 

gut beraten hat die Bilanz für das Jahr 2018 präsentiert. Mit 26,3% konnte die Brancheninitiative ein außerordentliches Wachstum verbuchen und registrierte insgesamt 34.596 neue Bildungskonten. „Die IDD hat zum Jahresbeginn 2018 der Weiterbildung der vertrieblich Tätigen unserer Branche zweifellos einen deutlichen Schub gegeben,“ erklärte Dr. Katharina Höhn, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e. V. Die Infrastruktur von gut beraten habe die neuen gesetzlichen Anforderungen nach IDD kundenorientiert und erfolgreich umgesetzt, so Höhn weiter. „Insgesamt 34.596 neue Teilnehmer im zu Ende gegangenen Jahr bedeuten für uns einen außerordentlichen Vertrauensbeweis.“ Insgesamt verzeichnete die gut beraten-Datenbank Ende Dezember 166.039 Bildungskonten.

3,6 Millionen Stunden Bildungszeit in 2018

Die Teilnehmer erarbeiteten sich im vergangenen Jahr fast 3,6 Millionen Stunden (3.554.097 Stunden). Im Vergleich zum Jahr 2017 stellt dies einen Anstieg um 31,1% dar. Pro vertrieblich Tätigem in der Assekuranz bedeutet das im Schnitt 21,4 Stunden Bildungszeit im Jahr 2018 – gleichgültig, wie lange er sich bereits im Rahmen von gut beraten weiterbildet. Fast 15 Millionen Stunden Bildungszeit dokumentiert die gut beraten-Weiterbildungsdatenbank zum 31.12.2018. Über 68.000 IDD-Bescheinigungen wurden ausgestellt. Damit haben bereits 68.249 gut beraten-Teilnehmer 10,5 Monate nach dem Start der IDD ihre 15-Stunden-Nachweise aus der gut beraten-Weiterbildungsdatenbank erhalten.

Präsenzveranstaltungen bevorzugt

Als Lernform geben die gut beraten-Teilnehmer mehrheitlich Präsenzveranstaltungen den Vorzug. Deren Anteil an allen von der Initiative anerkannten Weiterbildungsformen sinkt jedoch kontinuierlich: Betrug der Anteil Ende 2015 noch 66%, verringerte er sich bis Ende 2018 auf 52% (246.711 Bildungsmaßnahmen). Das selbstgesteurte E-Learning als zweithäufigste Lernform hat demgegenüber im gleichen Zeitraum um zwölf Prozentpunkte auf 34% (163.014 Bildungsmaßnahmen) zugenommen.

Verbesserung der Fachkompetenz hat Priorität

Was die Inhalte der Weiterbildung im Jahr 2018 angeht, so steht klar die Verbesserung der Fachkompetenz im Fokus der Teilnehmer. 74% der Weiterbildungsmaßnahmen vermittelten Fachwissen und fachbezogene Fertigkeiten wie gesetzliche Veränderungen oder Neuerungen in der Produktwelt. Weniger gefragt sind mit 26% Qualifizierungen, um die Beratungskompetenz zu stärken.

Altersstruktur weitgehend unverändert, Anteil der Älteren wächst

Abgesehen von einer Ausnahme zeigt sich die Altersstruktur von gut beraten 2018 weitgehend unverändert. So ist die Gruppe der 41- bis 60-Jährigen Ende 2018 mit 87.261 Teilnehmern bzw. 52,6% nach wie vor am stärksten repräsentiert. Auch die Altersgruppe der 21- bis 40-Jährigen ist mit 33% vergleichsweise stark vertreten. Was in der Bilanz auffällt: Die Altersgruppe der 61- bis 70-Jährigen verzeichnet 2018 einen Anstieg um 34,9% auf 21.483 Teilnehmer. Inzwischen ist fast jedes achte Bildungskonto dieser Altersgruppe zuzuordnen.

So verteilen sich die unterschiedlichen Vermittler

Zum Jahresende nahmen 61.183 Ausschließlichkeitsvermittler und weitere 39.039 Vermittler im angestellten Außendienst an Maßnahmen teil. Auf diese beiden Gruppen entfallen 61% der gut beraten-Teilnehmer. Hier zeigt sich ein Minus von elf Prozentpunkten im Vergleich zum Jahresende 2017. Der Anteil von Maklern und Mehrfachagenten beträgt 21% (35.329 Teilnehmer). Die Gruppe der Mitarbeiter von Versicherungsvermittlern hat 2018 um fünf Prozentpunkte auf 20.076 Vermittler (12%) zugenommen.

Freiwillige Weiterbildung von 30 Stunden bleibt Maxime

Gerald Archangeli, Vorsitzender des Trägerausschusses der Initiative und Vizepräsident des Bundesverbandes der Versicherungskaufleute, warnte zugleich, dass derzeit Bildungsanbieter mit formschönen Zertifikaten unterwegs seien, bei denen die vertrieblich Tätigen zunächst prüfen müssten, ob deren Weiterbildungsanforderungen den Vorgaben der VersVermV entsprächen. Archangeli unterstricht auch, dass es die Zielsetzung der freiwilligen Brancheninitiative bleibe, „dass wir neben den IDD-Anforderungen weiterhin die freiwillige jährlich 30-stündige Weiterbildung anstreben, fördern und entsprechend dokumentieren.“ (tk)

Lesen Sie dazu auch:

Weiterbildungspflicht: Das sollten Vermittler wissen

 

Masterstudium mit Schwerpunkt Vermögensschadenhaftpflicht

Mit dem neuen Masterstudiengang „Master of Liability, Risk & Insurance – PI/D&O/Cyber“ ist erstmals in Deutschland ein Studium mit dem Schwerpunkt Vermögensschadenhaftpflichtversicherung möglich. Der Versicherer ALLCURA unterstützt das berufsbegleitende Angebot der Rheinischen Fachhochschule Köln.

Der berufsbegleitende Studiengang „Master of Liability, Risk & Insurance – PI/D&O/Cyber (LL.M.)“ ermöglicht es erstmals in Deutschland, ein Masterstudium mit dem Schwerpunkt Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu absolvieren. Entwickelt haben das Angebot die Rheinische Fachhochschule Köln (RFH) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Vermögensschadenhaftpflicht e.V. (DGVH). Die ALLCURA Versicherung als Gründungs- und Fördermitglied der DGVH unterstützt den Masterstudiengang.

Spezialwissen gefragt

Aufgrund von Globalisierung und Digitalisierung ergeben sich neue Berufsfelder und damit einhergehende Haftungsrisiken, die es von Versicherern zu bewerten und versicherbar zu gestalten gilt . Im Versicherungsbereich bildet die Vermögensschadenhaftpflicht eine Nische. Zugleich boomt der Markt in diesem Bereich. Ohne hoch spezialisiertes fachliches Know-how im rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Bereich kann diese Nische nicht betrieben werden, wie die RFH und auch ALLCURA unterstreichen. Spezialisten im Bereich Vermögensschadenhaftpflicht sind rar und daher auf dem Arbeitsmarkt begehrt. 

In drei Semestern zum Master

Bei dem Angebot „Liability, Risk & Insurance“ handelt es sich um einen dreisemestrigen berufsbegleitenden Masterstudiengang, der vertiefte Kenntnisse im Versicherungs- und Haftungsrecht, insbesondere in den Bereichen PI, D&O und Cyber, vermittelt. Die forschungs- und praxisorientierte Ausrichtung des Studiums soll Absolventen zur selbstständigen präventiven Diagnose und Lösung komplexer Fragestellungen rund um das Thema Vermögensschadenhaftpflicht befähigen.

Zielgruppe des Masters sind Juristen, Betriebswirte und Absolventen aus Studiengängen im Versicherungswesen oder vergleichbarer Abschlüsse, die berufliche Erfahrung im Versicherungsbereich mitbringen. Der Studiengang ist vom Akkreditierungsinstitut ZEvA akkreditiert und staatlich anerkannt. Weitere Informationen bietet die RFH. (tk)

 

Weiterbildungspflicht: Das sollten Vermittler wissen

Nach IDD müssen sich Vermittler und ihre Mitarbeiter regelmäßig weiterbilden, die Versicherungsvermittlungsverordnung regelt die Details. Was hat sich geändert und für wen gelten die Regelungen? AssCompact hat noch einmal zusammenfassend nachgefragt bei Dr. Katharina Höhn vom BWV.e.V. und „gut beraten“.

Frau Dr. Höhn, das Interesse am Thema Weiterbildung in der Branche scheint so hoch wie nie. Erfüllt die IDD und die Pflicht zur Weiterbildung damit ihren Zweck?

Der Zweck, Weiterbildung gesetzlich vorzuschreiben, kommt aus dem Gedanken des Verbraucherschutzes. Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass vertrieblich Tätige unserer Branche ihre Fach- und personale Kompetenz mit einem Mindestmaß an Umfang – 15 Stunden im Jahr – aufrechterhalten. Wir haben als Branche immer öffentlich bekundet, dass professionelle Vermittler das ohnehin schon tun, und zwar auf einem doppelt so hohen Niveau von mindestens 30 Stunden im Jahr. Der vom Gesetzgeber formulierte Anspruch und der zeitlich vorgegebene Umfang sollten daher keinen Vermittler aus der Ruhe bringen. Tatsächlich neu ist die Forderung, seine Weiterbildung nachweisen zu können, und zwar nicht nur gegenüber der jeweiligen Aufsicht (BaFin für Versicherungsunternehmen und deren gebundene Vermittler; IHK für Vermittler mit eigener Erlaubnis), sondern auch gegenüber dem Arbeitgeber oder dem Produktgeber.

Die Details zur Ausgestaltung der Weiterbildungspflicht sind ja in der neuen Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) festgelegt. Die Unsicherheit, wie die Pflicht konkret aussieht, ist allerdings groß. Wie nehmen Sie das bei Ihren Kunden wahr?

Tatsächlich haben wir hierzu, vor allem in der zweiten Jahreshälfte, große Unsicherheiten in der Branche wahrgenommen. Dies zeigt sich in hunderten von Kundenanfragen, die uns derzeit pro Woche erreichen. Im Team arbeiten wir daran, alle Anfragen nach bestem heutigem Wissenstand zu beantworten. Manche Fragen sind in der Tat noch offen, weil sie der Gesetzgeber nicht in der Verordnung geregelt hat. Beispielsweise die häufige Frage nach Ausnahmen oder Befreiungen von der Weiterbildungspflicht, wenn zum Beispiel Krankheiten vorlagen oder der vertrieblich Tätige erst spät im Jahr seine Tätigkeit aufnimmt. Nur wenn ein Vermittler das gesamte Kalenderjahr nicht tätig ist, entfällt die Pflicht zur Weiterbildung. Ansonsten werden die Aufsichten diese Fragen im Vollzug klären und ggf. Vollzugshinweise erarbeiten. Der Bundesrat hat dem Entwurf zur Versicherungsvermittlungsverordnung am 23.11.2018 zugestimmt. Die neue VersVermV wird am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, voraussichtlich noch im Dezember, in Kraft treten. Dann haben wir endgültig Rechtssicherheit.

Lassen Sie uns einige Punkte klären. Für wen gilt denn überhaupt die Weiterbildungspflicht?

Zusätzlich zur bekannten Zielgruppe der Versicherungsvermittler sind jetzt auch die unmittelbar oder maßgeblich am Versicherungsvertrieb beteiligten Personen des Innendienstes von Vermittlerbetrieben von der Weiterbildungsverpflichtung betroffen.

Inwieweit betrifft dies auch das Backoffice im Maklerbüro?

Betroffen sind auf jeden Fall die Angestellten am point of sale / point of advice, die Kundenkontakt haben und eine Empfehlung zu einer materiell-rechtlichen Änderung des bestehenden Versicherungsvertrages oder zu einem Neuabschluss abgeben (zum Beispiel Aufnahme eines neuen Risikos, cross-, up- und down-selling).

Und wie sieht es mit der Geschäftsleitung und Führungskräften aus?

Führungskräfte, die erheblichen und gestaltenden Einfluss auf den Versicherungsvertrieb haben, unterliegen der Weiterbildungsverpflichtung. Dies gilt auch, wenn sie nicht unmittelbar an der Beratung von Kunden oder dem Abschluss von Versicherungsverträgen beteiligt sind. Die Gewerbeordnung sieht zwar eine Delegationsmöglichkeit in Bezug auf die Sachkunde und Weiterbildungsverpflichtung vor. Allerdings gilt diese nur für den Gewerbetreibenden selbst, nicht für seine vertrieblich tätigen Angestellten.

Kann man bei „gut beraten“ denn überhaupt noch Punkte sammeln?

Bereits mit dem Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes im Februar 2018 haben wir „gut beraten“ auf die IDD-Anforderungen hin ausgerichtet. Damit wurden in der Weiterbildungsdatenbank von „gut beraten“ die Punkte auf Stunden umgerechnet.

Wie viele Weiterbildungsstunden sind denn in welchem Zeitraum nachzuweisen?

Der Entwurf der Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV-E) sieht vor, dass diejenigen, die innerhalb eines Kalenderjahres weiterbildungspflichtige Tätigkeiten ausüben, sich in einem Umfang von 15 Stunden weiterbilden müssen. Diese Anzahl an Stunden muss jedes Jahr mindestens erbracht werden.

Dr. Katharina Höhn ist geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e. V., wo die Weiterbildungsinitiative „gut beraten“ angesiedelt ist.

Zu vielen drängenden Fragen der Vermittler gibt es derzeit noch keine zuverlässigen Antworten, zum Beispiel wie die zuständigen Behörden die Weiterbildungsnachweise überprüfen oder etwaige Versäumnisse sanktionieren. Hierzu arbeiten die Länder noch an den Vollzugshinweisen.