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0622

Fort- & Weiterbildung

Kein BU-Leistungsfall ist wie der andere

Immer häufiger fällt in der Berufsunfähigkeitsversicherung der Fokus von Medien und Öffentlichkeit auf die Leistungsfallregulierung der Versicherer. Für Stephan Kaiser, Geschäftsführer der BU Expertenservice GmbH, ergibt sich aber in der Praxis der Leistungsfälle ein differenzierteres Bild, dem die mitunter negative Berichterstattung zur Leistungsbereitschaft der Versicherer nicht gerecht wird. Mit diesem Thema beschäftigte sich am Mittwoch eine Veranstaltung in Nürnberg.

<p>Der Bereich Berufsunfähigkeit bietet Vermittlern großes Vertriebspotenzial, doch es ergeben sich bekanntermaßen auch einige Herausforderungen in der Praxis: von der Produktauswahl über Haftungsfallen in der Beratung bis hin zum Eintreten des BU-Leistungsfalls, der für einen Großteil der Makler kein Alltagsgeschäft darstellt. Diese Herausforderungen standen auch im Mittelpunkt des 5. BU-Expertentags, zu dem die BU-Expertenservice GmbH im Rahmen einer Veranstaltungsreihe am 12.07.2017 nach Nürnberg geladen hatte. Die erste Herausforderung bildet so zunächst die Auswahl des passenden Produkts bzw. des „richtigen“ Versicherers. Da der Markt inzwischen viele gute bis sehr gute Produkte bietet, wie zumindest verschiedene Rankings aufzeigen, und auch im Hinblick auf den Preis eine relativ gute Transparenz vorherrscht, rückt als Auswahlkriterium für Makler immer öfter das Leistungsverhalten der Versicherer in den Vordergrund. Allerdings wird die Leistungsbereitschaft der Versicherer in den Medien kontrovers diskutiert: Es wird ein einseitiges Bild gezeichnet – zulasten der Versicherer. </p><h5>„Es liegt nicht immer am Versicherer...“ </h5><p>Nach Einschätzung von Stephan Kaiser, Geschäftsführer der BU Expertenservice GmbH, liegt es aber nicht immer am Versicherer, wenn eine Berufsunfähigkeit nicht anerkannt wird. Anders als die negative Berichterstattung und Wahrnehmung in der Öffentlichkeit zeige die Praxis laut Kaiser ein differenziertes Bild. Wie der BU-Fachmann erklärt, finden sich viele Probleme in der Leistungsfallbearbeitung außerhalb des Verantwortungsbereichs des Versicherers. So würden sich etwa immer mal wieder Mandanten mit psychischen Erkrankungen im Laufe der Antragsstellung nicht mehr melden, sodass die Anträge nicht weiterbearbeitet werden könnten. Er unterstrich aber auch, dass sich im BU-Leistungsfall auf der Seite der Versicherer die Spreu vom Weizen trennen würde. </p><h5>Kein BU-Leistungsfall ist wie der andere</h5><p>Die ganz unterschiedlichen Beispiele, die Kaiser aus seiner eigenen Beraterpraxis schilderte, zeigten einmal mehr, dass in der BU jeder Fall ein Einzelfall ist. Dies mache die Begleitung im Leistungsfall sehr zeitintensiv und erfordere viel Fachwissen. Die Schilderungen reichten von Problemen, ein vernünftiges Gutachten zu bekommen, über eine unerforschte Krankheit, schlecht nachweisbare Berufsbilder, einer BU im Ausland bis hin zu einem Extremfall: ein Selbstständiger mit psychischer Erkrankung und fünf BU-Policen bei vier Versicherern. </p><h5>Haftungsfallen für Makler </h5><p>Welche Fallstricke sich für Makler bei der BU-Beratung auftun können, erläuterte der Rechtsanwalt Dr. Christian Meisl von der Regensburger Kanzlei Dr. Groda &amp; Partner mbB. Bei der Beratung sei es demnach für Makler wichtig, auf die Besonderheiten in den Bedingungswerken zu achten. Im Hinblick auf die erforderliche vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen empfiehlt der Anwalt Maklern, ggf. die Patientenakte vom Kunden einzuholen. Der Makler müsse zudem den Beratungsprozess lückenlos dokumentieren, ebenso die Entscheidung des Kunden. Vermittler sollten sich ihre Dokumentation auch vom Kunden immer unterschreiben lassen. Interessanterweise rät der Anwalt Maklern auch, ihren Kunden in dem Zusammenhang eine Rechtsschutzversicherung zu empfehlen. Im Leistungsfall wiederum gelte es für Makler genau zu überlegen, ob sie unterstützen wollen, und zu prüfen, ob sie dies überhaupt dürfen. Denn schnell könne die Grenze zur unerlaubten Rechtsberatung überschritten sein, was jeweils im Einzelfall zu ermitteln sei. </p><h5>„FAIR“-Siegel soll Makler bei der Auswahl unterstützen</h5><p>Aufgrund der öffentlichen Diskussion um die Leistungsbereitschaft der Versicherer fällt bei der Auswahl-Entscheidung eines BU-Produkts der Blick auch auf die Leistungsquote der Produktanbieter. Nach Auffassung von Kerstin Voß, Vertriebsleiterin bei der Ratingagentur ASSEKURATA, die ebenfalls vor Ort referierte, lassen Kennzahlen alleine betrachtet aber nicht auf die Leistungsbereitschaft eines Versicherers schließen. Um hier für mehr Transparenz auf dem Markt zu sorgen, bietet ASSEKURATA gemeinsam mit dem BU-Expertenservice ein neues Zertifizierungsverfahren für Versicherer. Beurteilt wird die Fairness des Anbieters bei der Regulierung in BU-Leistungsfällen. Das „FAIR“-Siegel als Qualitätsurteil soll Makler bei der Auswahl des Versicherers unterstützen. (tk)</p><p>(Das Bild oben links zeigt Stephan Kaiser, Geschäftsführer der BU Expertenservice GmbH, auf der Veranstaltung in Nürnberg.)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/9131B4C2-CF77-4C1E-AA7C-AACD969D5611"></div>

 

Ist mein Geld sicher, wenn die Bank in Schwierigkeiten gerät?

In einer aktuellen Broschüre hat die BaFin zusammengefasst, was Kunden rund um die Insolvenz von Banken und Versicherungen wissen sollten. Sie erläutert, wie die Sicherungssysteme in Deutschland funktionieren und welche Gelder, Forderungen und Verträge geschützt sind.

<p>Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bietet Verbrauchern in einer aktuellen Broschüre einen Überblick zum Thema Insolvenz von Banken und Versicherungen. Darin erfahren Verbraucher, wie die Sicherungssysteme in Deutschland funktionieren und welche Gelder, Forderungen und Verträge geschützt sind. Entschädigungsanspruch für Einlagen</p><h5>Entschädigungsanspruch für Einlagen</h5><p>Befindet sich eine Bank oder ein Wertpapierhandelsunternehmen in Zahlungsschwierigkeiten, so schützen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung in gewissem Umfang das Guthaben und die Forderungen von Kunden. Der gesetzliche Entschädigungsanspruch für Einlagen beträgt grundsätzlich maximal 100.000 Euro, und zwar pro Kunde und Bank, nicht pro Konto. Handelt es sich um ein Gemeinschaftskonto, hat jeder der Kontoinhaber einen eigenen Anspruch auf Entschädigung. Bei einem Ehepaar mit gemeinsamem Konto verdoppelt sich also der Maximalbetrag der gesetzlichen Einlagensicherung auf 200.000 Euro.</p><h5>Wenn Versicherer in Schieflage geraten </h5><p>Gerät eine Lebens- und private Krankenversicherungsunternehmen in Schieflage, sind die Verträge mit ihnen ebenfalls abgesichert. Der Gesamtbestand an Versicherungsverträgen eines Versicherers wird auf die Sicherungsfonds Protektor bzw. Medicator übertragen und dort fortgeführt. Pflichtmitglieder bei Protektor und Medicator sind Versicherungsunternehmen mit Sitz in Deutschland, die eine Zulassung zum Betrieb der Lebensversicherung oder der substitutiven Krankenversicherung haben. (tk)</p><p>Die Broschüre steht unter <a href="https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschuere/dl_b_einlagensi…; target="_blank" >www.bafin.de</a&gt; zum Download bereit. </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/2FAA708A-8773-46D0-B082-B6F31CEC55BE"></div>

 

Konferenz stimmt Honorarberater auf IDD und MiFID II ein

Auf der Honorarberater-Konferenz des IFH Instituts für Honorarberatung in Kassel erhielten die Teilnehmer einen Einblick in die Änderungen, die IDD und MiFID II bringen werden. Neu-Honorarberater berichteten von ihren Anfängen, zudem gab es Tipps unter anderem zu Zielgruppenmarketing, Positionierung und Optimierung der Prozesse.

<p>Rund 70 Teilnehmer waren am 29.06.2017 zur Honorarberater-Konferenz nach Kassel gereist, zu der das IFH Institut für Honorarberatung geladen hatte. Die Veranstaltung stand unter dem Motto „Freiheit für Berater“ – und ganz im Zeichen von IDD und MiFID II. Dieter Rauch, Geschäftsführer des Unternehmens VDH GmbH Verbund Deutscher Honorarberater (siehe Foto links), gab zu Beginn ein kurzes Update zur IDD-Umsetzung in deutsches Recht. Fachanwalt Philipp Mertens, Partner der Kanzlei BMS Rechtsanwälte, präsentierte einen Ausblick zu den bevorstehenden Änderungen durch MiFID II. Dann müssen Vermittler offenlegen, ob sie unabhängig beraten oder auf Provisionsbasis tätig sind. Die neue Finanzmarktrichtlinie gilt ab 03.01.2018, sie soll die Transparenz für den Kunden erhöhen. Mertens kritisierte, dass auch die neuen Regulierungsmaßnahmen dem Wildwuchs der Berufsbezeichnungen kein Ende bereiten würden und es mit Blick auf die Verbraucherfreundlichkeit keine einheitlichen Berufsbezeichnungen gebe. </p><h5>Neue und erfahrene Honorarberater gewährten Einblicke in die Praxis</h5><p>Von ihren ersten 100 Tagen in der Honorarberatung berichteten einige Einsteiger und legten dar, mit welchen Schwierigkeiten der Anfang als Honorarberater verbunden war. Beim Thema Honorar sei zunächst Aufklärungsarbeit notwendig, auch wenn das Interesse der Kunden steige. Gemeinsam mit erfahrenen Praktikern präsentierten Honorarberater ihre unterschiedlichen Strategien bei der Positionierung gegenüber dem Kunden, ihrem Zielgruppenmarketing und der Kundengewinnung. Die Strategien reichten von klassischen Wegen und Weiterempfehlung über Präsenz in den sozialen Netzwerken inklusive selbst gedrehter Video-Präsentationen rund ums Thema Finanzen oder Suchmaschinenoptimierung bis hin zu Veranstaltungen zur Finanzbildung des Kunden. Trotz teils unterschiedlicher Ansätze waren sich die Berater einig, dem Kunden neben Fachwissen einen Mehrwert bieten zu müssen, um erfolgreich zu sein. Nur dann sei der Kunde bereit, 150 bis 195 Euro pro Stunde für die Finanzplanung auszugeben.</p><h5>Spezialisierung und Prozessoptimierung für mehr Effizienz</h5><p>Die Optimierung der Prozesse ist auch in der Honorarberatung ein wichtiges Thema. Berater wie Vertreter von Anbietern aus der Finanzbranche sprachen sich für eine gewisse Spezialisierung des Beraters aus, die erforderlich sei, um Prozesse zu beschleunigen und das erforderliche aktuelle Wissen vorzuhalten. Ein Berater allein könne nicht so breit aufgestellt sein und alle Bereiche abdecken. Unter Umständen gelte es auch, über Kooperationen oder Zusammenschlüsse nachzudenken. Speziell im Anlagebereich zeigten Experten aus der Branche auf, wie sich bei Fonds durch Musterportfolios für unterschiedliche Risikoklassen die Arbeitsprozesse verkürzen und damit Zeit und Kosten sparen lassen. Laut Rauch nutzen 50% der dem VDH angeschlossenen Honorarberater solche Musterportfolios. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/7EF30A5C-E512-4379-B200-53DBA1B380E7"></div>

 

Neuer Sachkundelehrgang zum Rentenberater

Ab sofort haben die Deutsche Makler Akademie (DMA) und das CAMPUS INSTITUT einen neuen Lehrgang zum Rentenberater im Angebot. Der Kurs umfasst drei Präsenzphasen à sechs Tage sowie einen Tag Präsentationstechniken und vermittelt die Sachkunde gemäß der geforderten 150 Unterrichtsstunden.

<p>Die Deutsche Makler Akademie (DMA) und das CAMPUS INSTITUT bieten ab sofort einen neuen Lehrgang zum Rentenberater. Das berufsbegleitende Angebot setzt sich aus drei Präsenzphasen mit je sechs Tagen sowie einem Tag Präsentationstechniken zusammen. Die Sachkunde für die Aufgaben der Rentenberatung werden in den gesetzlich vorgeschriebenen 150 Unterrichtsstunden vermittelt, und zwar in enger Zusammenarbeit mit langjährig erfahrenen Rentenexperten. Die Inhalte umfassen die Grundlagen der gesetzlichen Sozialversicherung mit Schwerpunkt Rentenversicherung, Verfahrens- und Prozessrecht, das breite Aufgabenspektrum eines Rentenberaters und die Schnittstelle zur betrieblichen Altersversorgung. </p><h5>Berufsbild vereint verschiedene Beratungsfelder </h5><p>Im Berufsbild des Rentenberaters sind unterschiedliche Kompetenzfelder zusammengeführt. So analysiert ein Rentenberater die Versorgungssituation seines Klienten, erstellt sozialversicherungsrechtliche Beurteilungen für Unternehmen und Privatpersonen, hilft bei Statusfeststellungsverfahren etc. Der Rentenberater ist Vertrauensperson und Vertretung des Mandanten vor Sozial- und Landesgerichten. Zielgruppe des Lehrgangs sind Personen, die künftig haupt- oder nebenberuflich als Rentenberater tätig sein wollen. Hierzu gehören vor allem Versicherungs- und Bankkaufleute, Steuer- und Rechtsfachwirte, Steuerberater und Rechtsanwälte oder auch bAV- und Personalexperten.</p><h5>Rentenberatung gewinnt an Bedeutung </h5><p>Durch die wachsende Zahl von Erwerbstätigen an der Schwelle zum Rentenbeginn steigt die Bedeutung der Rentenberatung in den kommenden Jahren. Zudem gestaltet sich die Erfassung der anrechenbaren Zeiten durch häufige Arbeitgeberwechsel sowie Eltern- und Erziehungszeiten in den Erwerbsbiografien zunehmend kompliziert. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/922C7C4D-5B2B-450C-B063-5A34355D308E"></div>

 

Studienplatz Finanzfachwirt/-in (FH) beim Jungmakler Award zu gewinnen

Der Gewinner des Jungmakler Award 2017 erhält neben einem Preisgeld von 10.000 Euro auch einen Studienplatz für das Hochschulstudium „Finanzfachwirt/in (FH)“. Dieser wird, wie im vergangenen Jahr, vom CAMPUS INSTITUT gestiftet.

<p>Wie schon im vergangenen Jahr ist das CAMPUS INSTITUT auch 2017 Kooperationspartner beim Jungmakler Award. Seit 2011 wird mit dieser Initiative besonderes Engagement unter der zuk&uuml;nftigen Maklergeneration pr&auml;miert. Der Erstplatzierte erh&auml;lt neben dem Preisgeld von 10.000 Euro einen vom CAMPUS INSTITUT gestifteten Hochschulstudienplatz.</p>
<p>Seit 2003 gibt es das Studium &bdquo;Finanzfachwirt/-in (FH)&ldquo;, das vom CAMPUS INSTITUT und der Hochschule Schmalkalden als Berufsbild fest in der Branche etabliert wurde. Die Studieninhalte umfassen alle fachlichen Bereiche der Versicherungs-, Finanz- und Immobilienberatung. So erf&uuml;llen die Absolventen auch automatisch die gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundenachweise nach &sect; 34d, &sect; 34f und &sect; 34i GewO und sind auch auf zuk&uuml;nftige weitere gesetzliche Anforderungen vorbereitet. Au&szlig;erdem werden mit dem Studium 30 ECTS Credit Points und 150 Weiterbildungspunkte der Initiative &bdquo;gut beraten&ldquo; vergeben.</p>
<h5>
Preisverleihung auf der DKM in Dortmund</h5>
<p>Die Preise des Jungmakler Awards werden im Rahmen der DKM in Dortmund am 26.10.2017 verliehen. Bewerbungsschluss f&uuml;r den Jungmakler Award 2017 ist der 30.06.2017. Die Bewerbung kann &uuml;ber <a href="http://www.jungmakler.de/finanzfachwirt&quot; target="_blank">www.jungmakler.de/finanzfachwirt</a&gt; eingereicht werden. Der n&auml;chste Jahrgang des Studium Finanzfachwirt/-in (FH) beginnt im M&auml;rz 2018. (ad)</p>
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ifo-Studie: Investitionen in Bildung zahlen sich aus

Investitionen in die Bildung zahlen sich durch höhere Einkünfte aus. Doch trotz kostenfreier Bildungsangebote sind die privaten Zusatzkosten hoch und erfordern eigenes Sparen. Und für die Altersvorsorge gilt es zu beachten, dass das durchschnittliche Einkommen ab 50 Jahren wieder sinkt.

<p>Bildung kostet nicht nur Zeit und Engagement, sondern auch Geld. Doch der Aufwand lohnt sich, unter dem Strich bringt jeder höhere Abschluss über das gesamte Erwerbsleben zwischen 22 und 64% mehr Einkommen. Das ist eines der Ergebnisse einer Studie, die das ifo Institut München im Auftrag von Union Investment durchgeführt hat. </p><p>Demnach ließen sich viele bei ihrer Ausbildung von dem Zeit- und Kostenaufwand einer höheren Qualifikation abschrecken. Dies sei jedoch ein Fehler, so die Studienverfasser. Das Lebenseinkommen mit einer abgeschlossenen Lehre liegt der Studie zufolge durchschnittlich 143.000 Euro netto über dem von Menschen ohne Berufsausbildung. Gegenüber einer Ausbildung erzielt ein Meister oder Techniker durchschnittlich 129.000 Euro netto mehr, ein Fachhochschulabsolvent 267.000 Euro und ein Universitätsabsolvent 387.000 Euro.</p><p>Stellt man die zunächst durch ein Studium entgangenen Einnahmen den späteren höheren Einkommen gegenüber, so lässt sich eine Ertragsrate auf die Investition in ein Studium berechnen. Diese beträgt für einen Hochschulabschluss (Fachhochschule und Universität) auf dem ersten und zweiten Bildungsweg jeweils rund 10%. Aber nicht jedes Studium ist per se lohnender als etwa der Weg über eine Lehre zum Meister oder Technikerabschluss. „Wir beobachten deutliche Unterschiede bei den Einkünften zwischen den Berufszweigen und der Studienrichtung“, so Prof. Ludger Wößmann, der die Studie mit seinem Team vom ifo Institut erstellt hat.</p><h5>Hohe private Aufwände für Bildung machen eigenes Sparen erforderlich</h5><p>Die Studie hat sich auch damit befasst, dass die kostenlosen Leistungen des deutschen Bildungssystems die umfassenden privaten Aufwände verdeckt, die Bildung heute mit sich bringt. Das zeige sich etwa am deutlichen Anstieg der Ausgaben für Nachhilfe. Jeder fünfte Gymnasiast werde heute bereits außerhalb des Unterrichts privat betreut. Trotzdem würden die Kosten für Bildung aktuell zumeist noch aus laufenden Budgets finanziert. Ausbildungssparen lande unter den Sparmotiven im hinteren Mittelfeld. Immerhin beliefen sich die durchschnittlichen Kosten eines Studiums auf rund 30.000 Euro. Mit der Veröffentlichung der Studie will Union Investment eigenen Angaben zufolge einen Impuls setzen, um den Aspekt des Bildungssparens stärker in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken. Wer etwa 100 Euro monatlich in einen Fondssparplan einzahlt, erzielt bei einem Ertrag von 4% nach 18 Jahren einen Betrag von 31.441 Euro und damit mehr als die Summe, die das Studium eines Kindes heute kostet.</p><h5>Für die Altersvorsorge zu berücksichtigen: Einkommen sinken ab 50 Jahre</h5><p>Bei der Untersuchung der Lebenseinkommen zeigt die Studie eine weitere überraschende Entwicklung in Hinblick auf die Altersvorsorge: Ab einem Lebensalter von etwa 50 Jahren sinken die durchschnittlichen Einkommen. „Dieser Effekt ist nicht nur bei gut verdienenden Akademikern festzustellen, die sich ein frühes Ausscheiden aus dem Berufsleben leisten können“, so Prof. Ludger Wößmann. Diese Entwicklung überrascht, weil er die Annahme vieler Beitragszahler entkräftet, dass sich das Einkommen bis kurz vor der Rente auf mindestens gleichem Niveau wie mit 50 Jahren bewegt. Das ist insbesondere bedeutsam vor dem Hintergrund der jährlichen Renteninformation, in der die Rentenversicherung genau davon ausgeht. Verantwortlich für den Rückgang seien zunehmende Nichtbeschäftigung, insbesondere durch Vorruhestand. Bei der Planung der eigenen Altersvorsorge bleibt dies meist unberücksichtigt. Je höher das Einkommen ist, desto deutlicher fällt dieser Effekt aus. Altersvorsorge sei also nichts, was auf die lange Bank geschoben werden könne, so die Studienverfasser. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/CD004E44-EF42-426F-BB07-0984FF7D6BC1"></div>

 

VGA München und VDVM Bayern laden zur „Digitalisierungs-Diskussion“ ein

Die Digitalisierung und wie sie die Versicherungswirtschaft und die Versicherungsvermittlung verändert, steht am 16.05.2017 im Mittelpunkt einer gemeinsamen Veranstaltung der VGA München und des VDVM Regionalkreis Bayern. Vertreter verschiedener Marktplayer diskutieren über Veränderungen und Zukunftsaussichten.

<p>Lange wurde der Versicherungsbranche nachgesagt, die Digitalisierung verschlafen zu haben. Nun ist die Branche dabei, aufzuholen. Damit verändern sich auch Versicherungsvermittlung und Produktlandschaft. Das Thema greift in zwei Wochen eine gemeinsame Veranstaltung des VGA München und des VDVM Regionalkreis Bayern auf. </p><p>Zunächst informiert Prof. Dr. Jürgen Hilp von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, Heidenheim, der Initiator des Digitalisierungs-Circle (<a href="http://www.digitalisierungs-circle.de&quot; target="_blank" >www.digitalisierungs-circle.de</a&gt;), über aktuelle Entwicklungen. Anschließend diskutieren unter der Leitung von Brigitte Horn, Chefredakteurin von AssCompact, Dr. Hans-Georg Jenssen (VDVM), Markus Götte (VGA), Christian Krams (Bavaria Direkt), Marcel D. Hanselmann (zeitsprung) und Benjamin Papo (Finanzchef24) über Digitalisierung und FinTechs und wie diese die Versicherungsbranche verändern. </p><p>Die Veranstaltung findet am 16.05.2017 ab 14 Uhr statt. Veranstaltungsort ist „Der Pschorr“. Weitere Informationen und Anmeldung per Mail an info@bw-schulze.de. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/435E6E3D-5C69-4B9B-97E4-851ABA6CF709"></div>

 

Jungmakler Award: Weiterbildung bereits in der Bewerbungsphase

Bis Ende Juni können sich Interessenten für den Jungmakler Award 2017 bewerben. Von den Vorteilen ihrer Bewerbung können sie aber jetzt schon profitieren. Denn der Jungmakler Club, in den Bewerber automatisch aufgenommen werden, bietet Weiterbildungsmöglichkeiten und Veranstaltungen, die das Networking untereinander unterstützen.

<p>Der Wettbewerb zum Jungmakler Award unterstützt seine Bewerber, Anwärter und ehemaligen Teilnehmer aktiv dabei, ihr berufliches Netzwerk zu erweitern und zu pflegen. Dabei geht es vor allem um den Kontakt der Jungmakler untereinander wie auch mit den Entscheidern der 32 Unternehmen, die den Award als Förderer begleiten. </p><p>So trägt beispielsweise die Veranstaltung „Jungmakler im Dialog“, die am 04.05.2017 im Rahmen des AKS Forums in Neuss stattfindet, gezielt dazu bei, dass sich ehemalige und aktuelle „Jungmakler“ untereinander austauschen können. Preisträger wie der Gewinner des Jungmakler Innovationspreises 2015 und Geschäftsführer der kohler &amp; co. Versicherungsmakler GmbH, Simon Kohler, sowie Jennifer Brockerhoff, Gewinnerin des 1. Platzes 2012 in der Kategorie „Neugründung“ und Inhaberin der Brockerhoff Finanzberatung, werden von ihren Erfahrungen mit dem Wettbewerb berichten. Darüber hinaus wird es im Rahmen der Veranstaltung wertvolle Impulse zum Thema „Digitalisierung, InsurTech und IDD“ geben.</p><h5>Jungmakler Jahrestagung 2017 </h5><p>Auch die Jungmakler Jahrestagung, die am 20.06.2017 in München stattfindet, hat sich „Networking“ zum primären Ziel gesetzt. Teilnehmer erwartet neben vielen wichtigen Anregungen und Tipps rund um die Themen „Moderne Maklerkommunikation“ und „Social Media im Maklerbüro“ hier auch der persönliche Austausch mit Entscheidern der Branche. Darüber hinaus können die Tagungsbesucher Andreas Küffner, den Gewinner des Jungmakler Awards 2016 und Geschäftsführer der S5-Die Finanzpartner GmbH, zu seinen Erfahrungen mit dem Jungmakler Award befragen.</p><h5>Jungmakler Club</h5><p>Der Jungmakler Club bietet darüber hinaus weitere Vorteile, die Teilnehmern des Jungmakler Awards den Makleralltag erleichtern sollen. So werden in kostenlosen Webinaren Hilfestellungen für die Außendarstellung geboten und Tipps für eine optimale Unternehmensstruktur geliefert. Zur Termin- und Themenliste der Webinare geht es <a href="http://www.jungmakler.de/webinare&quot; target="_blank" >hier</a>. </p><h5>Bewerbungsschluss 30.06.2017</h5><p>Am Jungmakler Award 2017 können Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler, Immobilienfinanzierer und Immobiliardarlehensvermittler mit entsprechendem Sachkundenachweis teilnehmen. Die Teilnehmer dürfen maximal 39 Jahre alt sein und müssen in den letzten fünf Jahren ihrer Berufslaufbahn erstmals ein Versicherungs-/ Finanzmakler- und/oder Immobilienfinanzierungsunternehmen gegründet, erworben oder übernommen haben. Eine Bewerbung ist bis zum 30.06.2017 möglich. Die Anmeldung sowie die genauen Teilnahmebedingungen finden sich <a href="http://www.jungmakler.de/&quot; target="_blank" >hier</a>.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/EA0B7514-5ED7-4F62-915C-8DF9D041719B"></div>

 

Bei BU-Tarifen müssen Makler zwischen Gebot und Gimmick unterscheiden

Die Franke und Bornberg GmbH analysiert in regelmäßigen Abständen die Produktentwicklungen im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei stellt sie fest, dass die BU-Tarife so gut wie nie zuvor sind, aber dass sie dennoch große Unterschiede aufweisen.

<p>In Sachen Kapitalanlage gelten die Deutschen als risikoscheu. &Uuml;ber 1 Bio. Euro schlummert unverzinst auf ihren Sparb&uuml;chern. In der Altersvorsorge verlangen sie nach Garantien, obwohl diese die Rendite empfindlich schm&auml;lern. Geht es aber um die eigene Arbeitskraft, scheinen wir ein Volk von Hasardeuren zu sein. Nicht einmal jeder f&uuml;nfte Bundesb&uuml;rger hat eine Berufsunf&auml;higkeitsversicherung (BU) abgeschlossen, die ihn bei Verlust der Arbeitskraft vor den finanziellen Folgen sch&uuml;tzt. Damit belegen wir im internationalen&nbsp;Vergleich den letzten Platz, sagt eine Studie des Versicherers Zurich. Malaysia und Hongkong hingegen erreichen in der Untersuchung Spitzenwerte. Dort sollen mehr als 60% der B&uuml;rger &uuml;ber eine entsprechende Police verf&uuml;gen.</p>
<h5>
Neuantr&auml;ge r&uuml;ckl&auml;ufig</h5>
<p>Schlimmer noch: Obwohl hierzulande immer mehr Menschen erwerbst&auml;tig sind, gehen die Neuabschl&uuml;sse zur&uuml;ck. Nach dem H&ouml;chststand von 2.266.400 Policen im Jahr 2004 kamen 2015 nur noch 827.548 neue BU-Vertr&auml;ge in die B&uuml;cher der Versicherer &ndash; inklusive reiner Beitragsbefreiungen. Eine m&ouml;gliche Erkl&auml;rung f&uuml;r die d&uuml;rftige Privatvorsorge w&auml;ren ausk&ouml;mmliche Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Aber der Faktencheck spricht dagegen: Im Jahr 2015 haben knapp 180.000 Neurentner erstmals eine staatliche Erwerbsminderungsrente (EMR) erhalten. Die ist zwar qualitativ besser als ihr Ruf, jedoch zu niedrig. Im alten Bundesgebiet erhielten M&auml;nner im Durchschnitt gerade einmal 702 Euro monatlich; Frauen mussten sich mit nur 640 Euro begn&uuml;gen. Und angesichts 170.000 Ablehnungen ging 2015 fast jeder zweite Antragsteller sogar leer aus, weil seinem EMR-Antrag nicht entsprochen wurde. Bei Licht betrachtet liefert die gesetzliche Rentenversicherung also eher Argumente f&uuml;r zus&auml;tzliche private Vorsorge als dagegen. Und f&uuml;r Selbstst&auml;ndige und Freiberufler, Hausfrauen und -m&auml;nner sowie Berufsanf&auml;nger liegen staatliche Leistungen sowieso in weiter Ferne oder sind g&auml;nzlich unerreichbar.</p>
<p>Die Zurich-Studie bietet eine weitere Erkl&auml;rung f&uuml;r den niedrigen Versicherungsgrad. Danach f&uuml;hlen sich gerade in Deutschland viele Verbraucher schlecht informiert. Immerhin 52% der Befragten gaben an, sie w&uuml;ssten wenig dar&uuml;ber, wie sie ihr Einkommen bei Erwerbsunf&auml;higkeit oder einer schweren Krankheit absichern k&ouml;nnten. Offensichtlich besteht ein Missverh&auml;ltnis zwischen gef&uuml;hlter Informationsdichte und dem, was tats&auml;chlich beim Verbraucher ankommt. Erreichen Vermittler ihre Kunden nicht mehr?</p>
<h5>
So gut wie nie</h5>
<p>Dabei waren die BU-Tarife noch nie so gut wie heute. Als Franke und Bornberg vor &uuml;ber 20 Jahren die ersten BU-Ratings auf den Weg brachte, gab es gerade einmal zwei Berufsgruppen und keine Tarifstandards. Als Antwort auf viele kritische Analysen hat sich heute der Verzicht auf abstrakte Verweisung im Markt ebenso etabliert wie weltweiter Versicherungsschutz oder die &Uuml;berbr&uuml;ckung von Zahlungsschwierigkeiten. Aktuell beobachten wir insbesondere einen Trend zu BU-Tarifen mit Leistungen bei Arbeitsunf&auml;higkeit (AU). Pionier dieser Entwicklung war die Condor Versicherung. Jahrelang stand sie mit ihrem AU-Angebot allein auf weiter Flur, bis 2013 die Allianz als zweiter Anbieter hinzukam. Erst dann nahm die Entwicklung an Fahrt auf: Anfang 2017 haben bereits 25 Versicherer AU-Leistungen im Programm. Doch wenn ein Versicherter seinen gelben Schein pr&auml;sentiert, gibt es noch betr&auml;chtliche Unterschiede bei Leistungspr&uuml;fung und -umfang. Ist die Arbeitsunf&auml;higkeit ein zus&auml;tzlicher Leistungsausl&ouml;ser f&uuml;r die BU-Versicherung oder ein weiterer Leistungsbaustein? Wie wird die Leistungspflicht gepr&uuml;ft und muss der Versicherte zeitgleich BU-Leistungen beantragen? Und wie lange werden die Leistungen maximal gezahlt?</p>
<p>Ebenfalls nicht trivial sind die vielen Klauseln, zum Beispiel f&uuml;r Sch&uuml;ler, Studenten oder Beamte. Rund die H&auml;lfte aller BU-Versicherer haben eine oder mehrere dieser Klauseln im Angebot. Diese unterscheiden sich teils deutlich, wie das Beispiel der Studentenklausel belegt. Nicht immer bietet sie bedarfsgerechte Leistungen. Ist beispielsweise nur ein &bdquo;dem Studium entsprechender Beruf&ldquo; versichert, fehlt ein konkreter Ankn&uuml;pfungspunkt f&uuml;r die Leistungspr&uuml;fung, solange (noch) keine Berufst&auml;tigkeit vorlag. In diesem Fall wird das Erreichen der 50-Prozent-H&uuml;rde zur Auslegungssache. Vorteilhafter f&uuml;r den Kunden ist es, wenn die F&auml;higkeit zur Fortf&uuml;hrung seiner zuletzt ausge&uuml;bten T&auml;tigkeit versichert ist. Denn darunter f&auml;llt auch das Studium. Diesen Schutz aber bieten nur wenige Versicherer. Der Blick ins Kleingedruckte ist also unabdingbar, weil eine Klausel allein noch keinen Qualit&auml;tsnachweis darstellt.</p>
<p>Franke und Bornberg unterst&uuml;tzt Makler bei der Einordnung. Welche Leistungen und Klauseln braucht ihr Kunde wirklich und welche sind eher Marketing-Gimmicks?</p>
<p>Die Produktlandschaft ist vielf&auml;ltig geworden. F&uuml;r Kunden sind das gute Nachrichten. Denn mit dem Angebot wachsen ihre Chancen auf einen passenden Vertrag. Wo es fr&uuml;her nur Versicherungsschutz bei Berufs- oder Erwerbsunf&auml;higkeit gab, steht heute eine ganze Palette an M&ouml;glichkeiten bereit. Neben der Versicherung von schweren Krankheiten kommen je nach Bedarf, Beruf, Geldbeutel und Gesundheit des Kunden Multi-Risk-Policen, Grundf&auml;higkeits- sowie Unfalltarife in Betracht. Auf jeden Topf passt ein Deckel &ndash; vorausgesetzt, der Berater findet ihn. Eine weitere Herausforderung besteht f&uuml;r ihn darin, seinem Kunden die geeigneten Optionen vorzustellen, ohne ihn auf hohem Niveau zu verwirren.</p>
<h5>
Weniger ist mehr</h5>
<p>Der Erfolg stellt sich erst ein, wenn man die Komplexit&auml;t reduziert. Hat ein Kunde oder Interessent zu viele Optionen, wird er sich mit gro&szlig;er Wahrscheinlichkeit nicht entscheiden k&ouml;nnen oder wollen. Nur wer eine individuell passgenaue L&ouml;sung pr&auml;sentieren kann, kommt hier zum Erfolg. Zudem muss die Ansprache passen. Insbesondere j&uuml;ngere Menschen, auch Generation Y genannt, stellen heute andere Anforderungen an die Beratung. Zwei Wochen auf ein Angebot zu warten, ist f&uuml;r sie l&auml;ngst kein Qualit&auml;tsnachweis mehr, sondern ein Killer-Kriterium. Wer nicht liefern kann, stellt sich ins Abseits. Ihr Motto: Versicherung. Jetzt. Oder gar nicht.</p>
<p>Auch wenn viele oder vielleicht sogar die meisten von ihnen scheitern werden: Von InsurTechs k&ouml;nnen die etablierten Marktteilnehmer viel &uuml;ber neue Wege in der Kunden&shy;ansprache lernen. Die &Uuml;berzeugung, dass sich ausschlie&szlig;lich einfache Produkte zum Vertrieb im Internet eignen, geh&ouml;rt der Vergangenheit an. Denn wenn es die Branche nicht kann, k&ouml;nnen es andere.</p>
<p class="zoombild">
<div class="zoomImage">
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<p>Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 04/2017, Seite 88f.</p>
<h5>
Die AKS&gt;tomorrow-Tour</h5>
<p>Franke und Bornberg geht auf Tour &ndash; in Kooperation mit dem Medien&shy;partner AssCompact. In spannenden acht Stunden tanken Versicherungsmakler wertvolle Fachinformationen, gewinnen n&uuml;tzliche Impulse und tauschen sich mit Fachleuten auf Augenh&ouml;he aus. Teilnehmer treffen auf das Netzwerk von Franke und Bornberg sowie vers.diagnose. Zudem diskutieren sie mit Vorst&auml;nden und Entscheidern von zw&ouml;lf Biometrie-Versicherern und ihren Berufskollegen.</p>
<p><b>Die Stationen</b></p>
<ul>
<li>
Neuss, 04.05.2017</li>
<li>
M&uuml;nchen, 09.05.2017</li>
<li>
Berlin, 11.05.2017</li>
<li>
Mannheim, 16.05.2017</li>
<li>
Hannover, 18.05.2017</li>
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<p><b>Anmeldung</b></p>
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Ein Artikel von
Von Michael Franke

Stuttgarter zeichnet herausragende bAV-Abschlussarbeiten aus

Bereits zum 6. Mal hat die Stuttgarter Lebensversicherung den mit 1.000 Euro dotierten „Stuttgarter bAV-Preis“ verliehen. Die Auszeichnung geht an die Verfasser herausragender Hochschularbeiten in der bAV. In diesem Jahr gibt es zwei Preisträger.

<p>Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. hat zum 6. Mal den „Stuttgarter bAV-Preis“ für herausragende Hochschularbeiten in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) verliehen. Den Preis teilen sich diesmal Vera Bensberg und Carsten Reuter. Vera Bensberg überzeugte die Jury mit ihrer Abschlussarbeit zum Thema „Rentenanpassungsverpflichtungen bei Direktzusagen und deren betriebswirtschaftliche Auswirkungen: Überlegungen zum §16 BetrAVG und zum §30c Abs. 1 BetrAVG“. Carsten Reuter gewann mit seiner Arbeit zum Thema „Betriebliche Altersversorgung goes digital – Rechtliche Grundlagen und Nutzen eines bAV Online-Portals am Beispiel der Firma Schaeffler“. Beide Preisträger sind Absolventen des Studiengangs Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) der Hochschule Koblenz. Der Studiengang wird seit 14 Jahren vom CAMPUS INSTITUT organisiert. Die Gewinner konnten ihren Preis Anfang April bei der 12. Alumnitagung der bAV-Betriebswirte in Frankfurt am Main entgegennehmen. Die Auszeichnung ist mit insgesamt 1.000 Euro dotiert und wird einmal im Jahr verliehen. </p><h5>bAV zwischen Tradition und Moderne</h5><p>Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte bAV der Stuttgarter Lebensversicherung a.G., führte in der Laudatio aus, dass „sich in der betrieblichen Altersversorgung Tradition und Moderne, Verantwortung des Arbeitgebers und Machbarkeit in der Praxis treffen.“ Es sei daher kein Zufall, dass sich die eine prämierte Arbeit mit der Digitalisierung beschäftige, während die andere Arbeit sich mit dem traditionellsten Durchführungsweg der bAV, der Direktzusage, auseinandersetze. </p><p>Das Foto zeigt Dr. Henriette Meissner und die Preisträger des Stuttgarter bAV-Preises 2017, Carsten Reuter und Vera Bensberg. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/88822220-FCA7-45FB-BDC2-0CCDC044760A"></div>