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Unternehmensmeldungen

FALC und creditweb vereinbaren strategische Partnerschaft

Der Baufinanzierungsspezialist creditweb hat mit FALC Finance einen neuen Kooperationspartner. FALC Finance ist Teil der FALC-Unternehmensgruppe und zuständig für die Finanzierungsabwicklung des Immobilienmaklerunternehmens FALC Immobilien.

FALC Finance und der Anbieter von Baufinanzierungen creditweb sind eine strategische Kooperation eingegangen. FALC Finance, Teil der FALC-Unternehmensgruppe und zuständig für die Finanzierungsabwicklung von FALC Immobilien, sowie creditweb wollen als Kooperationspartner den Synergieeffekt nutzen. Die Vermittlung von Baufinanzierungen erfolgt ab sofort über creditweb. Somit kann der Immobilienmakler FALC Kunden zukünftig Immobilienkredite von über 400 angeschlossenen Banken anbieten. FALC-Kunden sollen von schlanken Prozessen und besonders günstigen Bauzinsen profitieren, wie beide Unternehmen mitteilen.

„Wir freuen uns sehr, dass wir FALC Finance als neuen Partner gewinnen konnten“, sagt Horst Kesselkaul, Geschäftsführer der creditweb GmbH, die sich im April 2022 mit Baufi24 und Hüttig & Rompf zur Bilthouse-Gruppe zusammengeschlossen hat (AssCompact berichtete). „Denn unsere beiden Unternehmen verfolgen das gleiche Ziel: Wir wollen unsere Kunden in die eigenen vier Wände bringen. Und das geht am besten mit einer günstigen Baufinanzierung, insbesondere wenn die Zinsen steigen“, so Kesselkaul weiter.

„Mit dem Geschäftsmodell von creditweb können wir noch mehr Kunden den Traum ihrer eigenen Immobilie erfüllen“, erklärt Andreas Laarmann, Gründer und Geschäftsführer von FALC Immobilien. „Unsere Kunden können sich darauf verlassen, bei uns nur die beste Servicequalität zu bekommen. Und mit der neuen Kooperation können sie einfach noch mehr von uns erwarten.“ (tk)

Bild: © peshkova – stock.adobe.com

 

nexible zieht sich aus Kfz-Neugeschäft zurück

Vor fünf Jahren ist das InsurTech nexible mit einer Kfz-Police an den Markt gegangen. Und nun die Wende: Künftig wird die ERGO-Tochter kein Kfz-Neugeschäft mehr zeichnen, denn die Erträge hätten die Erwartungen nicht erfüllt. Wachstum soll nun im Reise- und Gesundheitsversicherungsmarkt generiert werden.

<p>Erst vor wenigen Monaten noch hat das InsurTech nexible eine Kfz-Police speziell für E-Autos an den Markt gebracht (AssCompact <a href="https://www.asscompact.de/nachrichten/nexible-launcht-kfz-police-spezie…; target="_blank" >berichtete</a>). Und nun die Kehrtwende: Weil die realisierten Erträge im Kfz-Versicherungsgeschäft nicht die Erwartungen erfüllt hätten, zieht sich die ERGO-Tochter noch vor der Kfz-Wechselsaison 2022/2023 aus dem Neugeschäft zurück. 2017 ist nexible mit dem Launch einer Kfz-Versicherung überhaupt erst an den Markt gegangen. Für die Bestandskunden soll allerdings erst einmal alles beim alten bleiben: „Sollte sich da etwas ändern, würden die Kunden frühzeitig informiert“, heißt es von Unternehmensseite.</p><h5>Fokus auf Reise- und Gesundheitsversicherungsmarkt</h5><p>Nach eigenen Angaben fokussiert sich nexible künftig auf innovative Angebote für die digital-affinen Zielgruppen im Reise- und Gesundheitsversicherungsmarkt. „In diesen Marktsegmenten sehen wir starkes Wachstums- und Ertragspotenzial“, so eine ERGO-Unternehmenssprecherin. So treffe die modulare Jahresreiseversicherung bereits genau die Bedürfnisse der zumeist jüngeren Zielgruppe, die man bei nexible im Blick habe, heißt es weiter. In diesem Markt könne nexible mit innovativen Elementen wie zum Beispiel mit der Selbstbehaltsversicherung für Mietwagen und Wohnmobile punkten. (as)</p><p>Lesen Sie auch: <a href="https://www.asscompact.de/nachrichten/%E2%80%9Eder-abschluss-einer-digi…; target="_blank" >„Der Abschluss einer digitalen Police ist altersunabhängig“</a></p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © AA+W – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/89DCAE13-2B50-4D6B-ADA7-F0F3B2140042"></div>

 

Neodigital und neuer Investor HDI entwickeln Schadenplattform

Die HDI Versicherung und die Neodigital Versicherung gründen ein Joint Venture für eine gemeinsame Schadenplattform. Zukünftig werden durch das neue Gemeinschaftsunternehmen die Schadenprozesse der Sachsparten von HDI automatisiert verarbeitet. Außerdem steigt HDI bei Neodigital als Investor ein.

Die HDI Versicherung AG und die Neodigital Versicherung AG bündeln ihre Kräfte in einem neuen Joint Venture für eine gemeinsame Schadenplattform. Grundlage dieser neuen Schadenplattform ist die Versicherungsfabrik der Neodigital, die an die Bedürfnisse der HDI angepasst und weiterentwickelt wird. Zukünftig sollen durch das Joint Venture die Schadenprozesse der Sachsparten von HDI automatisiert verarbeitet werden. Wie beide Unternehmen weiter mitteilen, soll der Start Anfang 2023 erfolgen mit Teilen der Schadenverarbeitung im Kfz-Bereich. Ein weiterer Ausbau sei geplant.

„Wir bei Neodigital haben uns von Anfang an zum Ziel gesetzt, die Versicherungslandschaft in Deutschland auf ein neues digitales und innovatives Level zu heben. Dank unseres skalierbaren Geschäftsmodells der digitalen Versicherungsfabrik konnten wir mit HDI nun einen weiteren marktführenden Partner für eine Kooperation gewinnen“, erklärt Stephen Voss, Vorstand Vertrieb und Marketing der Neodigital Versicherung AG.

„Wir freuen uns, unseren Schadenservice durch das Joint Venture für unsere Kundinnen und Kunden weiter zu verbessern“, betont Dr. Adam Melski, künftiger Geschäftsführer des Joint Venture und bei HDI zuständig für die Schaden-Anwendungslandschaft. „Unsere Kundinnen und Kunden profitieren so von unserer langjährigen Expertise und der Kombination von modernster Versicherungstechnologie und Marktinnovationen“, so Melski weiter.

HDI steigt als Investor bei Neodigital ein

Neben der Gründung des Joint Ventures beteiligt sich HDI als weiterer Investor am digitalen Schaden- und Unfallversicherer Neodigital. „Wir wollen durch Digitalisierung und unsere agile Transformation kundenorientierter und effizienter werden. Die Beteiligung an Neodigital erfüllt genau diesen Zweck. Wir sichern uns strategiekonform den Zugang zu einem kundenorientierten und modernen Schadensystem“, sagt Dr. Christopher Lohmann, CEO der HDI Deutschland AG. Über die Höhe der Beteiligung haben beide Seiten Stillschweigen vereinbart.

Bild: © VectorMine – stock.adobe.com

 

Franke und Bornberg mit eigenem ESG-Rating

Das Analysehaus Franke und Bornberg hat ein hauseigenes ESG-Rating für Versicherer entwickelt. Bei den Bewertungskriterien setzt das Rating aber weniger auf die Nachhaltigkeitsberichte der einzelnen Unternehmen. Stattdessen rücken eigene Vergleichsmaßstäbe in den Vordergrund.

Die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft hin zu einer klima- und umweltfreundlichen Wirtschafts- und Arbeitsweise ist in vollem Gange. Und die Finanz- und Versicherungswirtschaft hat mit Blick auf den Kapitalbestand durch eine Umlenkung ihrer Investitionen in klimafreundliche Wirtschaftsaktivitäten großes Potenzial. Ein entscheidender Aspekt auf diesem Pfad ist aber immer auch die Bestandsaufnahme des gegenwärtigen Status quo bei der Umstellung auf Nachhaltigkeit. Um auch für die in Deutschland tätigen Versicherer eine Bewertung dieses Ist-Zustandes vornehmen zu können, hat das Analysehaus Franke und Bornberg (F&B) nun ein hauseigenes Rating namens ESG-Unternehmensrating entwickelt.

Hauseigene Standards als Datenbasis

Das Rating verlasse sich allerdings nicht alleine auf die Nachhaltigkeitsberichte der einzelnen Versicherer, da nämlich dafür noch verbindliche Standards fehlen würden, betont F&B. Vielmehr entstammen die Daten vor allem hauseigenen Analysen und Recherchen. Grundsätzlich positiv bewertet das Analysehaus die transparente Darstellung der Nachhaltigkeitsanstrengungen seitens des Versicherers. Andernfalls könnten keine Punkte vergeben werden, was sich negativ auf das Ratingergebnis auswirken würde, heißt es von F&B. Mittels des eigens dafür konzipierten Bewertungsschemas sind die Ratings unter den Versicherern zudem vergleichbar.

Die Ratingkriterien basieren auf der ESG-Einteilung

Für das Rating wird der Komplex „Nachhaltigkeit“ in die Bereiche E für „Umwelt“, S für „Soziales“ und G für „gute Unternehmensführung“ aufgeteilt. Während im Bereich E zwölf Kriterien (darunter der CO2-Fußabdruck, Dienstreisen, der Stromverbrauch oder auch die Gebäudezertifizierung) analysiert werden, entfallen auf den Bereich S acht Kriterien (zum Beispiel Gesundheitsförderung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie) und auf den Bereich G sechs Kriterien (zum Beispiel die Anlagestrategie oder die Verankerung von Nachhaltigkeit im Unternehmen). Anschließend werden die gewonnenen Daten einem Benchmarking im Rahmen einer Skala von Null bis maximal 100 unterzogen.

Unterschiedliche Gewichtung der Kriterien

Da die einzelnen Kriterien innerhalb der ESG-Bereiche unterschiedlich starke Auswirkungen auf die Umstellung hin zu einem nachhaltigen Unternehmen besitzen, werden sie entsprechend ihres Impact gewichtet. Beispielsweise beträgt im Bereich E die maximale Punktzahl beim Kriterium „CO2-Fußabdruck“ 500 Punkte, während für das Kriterium „Papierverbrauch“ nur maximal 250 Punkte erzielt werden können. Anschließend wird jeder Bereich – also E, S und G – des begutachteten Versicherers gesondert bewertet. Anhand einer Zusammenfassung dieser drei Einzelergebnisse wird der analysierte Versicherer abschließend einer von sieben Ratingklassen zugeteilt. Diese reichen je nach insgesamt erreichtem Prozentwert von „hervorragend“ (FFF+) bis „ungenügend“ (F–). Hier geht es direkt zum ESG-Unternehmensrating von F&B. (as)

Bild: © Влад Астанин – stock.adobe.com

 

AfW verpasst Checkliste ein Update

Auch Vermittlerbetriebe sind Risiken ausgesetzt, die sich fortlaufend verändern. Bereits kleine Fehler wie eine versäumte Frist können dann schnell einen existenzbedrohenden Schaden anrichten. Der AfW hat daher seine Checkliste rund um das Thema Vermögensschaden-Haftpflicht aktualisiert.

<p>Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt Unternehmensinhaber und Selbstständige vor den finanziellen Folgen aus einem Berufsversehen. Schon ein kleiner beruflicher Fehler wie eine versäumte Frist kann einen großen finanziellen Schaden verursachen, der unter Umständen sogar existenzbedrohend sein kann. Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. (AfW) hat nun seiner Checkliste zur Bedarfsüberprüfung in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Versicherungsmaklern und unabhängigen Finanzanlagenvermittlern ein Update verpasst.</p><h5>Regelmäßige Überprüfung des betriebseigenen Versicherungsschutzes</h5><p>Um die Erlaubnis zur Berufsausübung zu erhalten, müssen Versicherungsmakler mit Zulassung nach Paragraf 34d Gewerbeordnung (GewO) und Finanzanlagenvermittler mit Zulassung nach Paragraf 34f GewO eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen, erklärt der AfW dazu in einer Pressemitteilung. Diese diene dem eigenen Schutz vor finanziellen Risiken, aber insbesondere dem Schutz der Kunden im Fall der Fälle. Um hier kein Risiko einzugehen, ist es für Vermittler daher wichtig, den betriebseigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen: </p><ul><li>Sind alle Beschäftigte erfasst?</li><li>Haben sich rechtliche Rahmenbedingungen geändert? Wurden neue Geschäftsfelder und -praktiken erschlossen? </li><li>Sind alle Produkte, zu denen beraten und die vermittelt werden vom Versicherungsschutz umfasst?</li></ul><h5>AfW-Checkliste in Kooperation mit Versicherungsmakler</h5><p>Bereits vor etwa einem Jahr hatt der AfW eine erste Checkliste für die Überprüfung des Versicherungsschutzes vorgestellt. „Das Interesse daran und das Feedback aus der Vermittlerschaft bestärkte uns darin, dieses Projekt aktiv fortzuführen“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Unterstützung bekam der AfW bei der Aktualisierung der Checkliste wie bereits im Vorjahr von der Hans John Versicherungsmakler GmbH. Neben der Überarbeitung der einzelnen Punkte wurde bei der Konzeption auch das konstruktive Feedback aus der Branche berücksichtigt, heißt es vom AfW weiter. „Wir bleiben unbedingt bei unserer Empfehlung, auch den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen – oder mit Hilfe fachkundiger Spezialisten überprüfen zu lassen.“ so Wirth ergänzend. Die Checkliste ist frei zugänglich auf der Webseite des AfW und steht <a href="https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/vsh-checkliste/&quot; target="_blank" >hier</a> zum Download zur Verfügung. (as)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Kenishirotie – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/933FB668-F238-4E02-86D3-1D81E69FF481"></div>

 

Stuttgarter und nettowelt vereinbaren Kooperation

Die Stuttgarter Versicherung und die nettowelt haben eine Partnerschaft geschlossen: Ab sofort stellt die Stuttgarter ihren Vermittlern neben den klassischen Bezugswegen auch Nettotarife mit Abwicklung über die nettowelt zur Verfügung.

<p>Mit der Stuttgarter Versicherung hat die nettowelt einen weiteren Partner für das nettowelt-Portal hinzugewonnen. Ab sofort stellt die Stuttgarter ihren Vermittlern neben den klassischen Bezugswegen auch Nettotarife mit Abwicklung über die nettowelt bereit. Vermittler können die Tarife über den nettowelt-Rechner mit einer individuellen Vergütung versehen. </p><p> „Wir freuen uns sehr, unsere am Markt etablierten Produkte jetzt auch über nettowelt unseren Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern anzubieten. Die Kooperation mit nettowelt ist ein weiterer Schritt hin zu mehr Transparenz. Ein immer wichtiger werdendes Thema in Zeiten zunehmender regulatorischer Anforderungen an Versicherer“, erklärt Volker Bohn, Organisationsdirektor und Nachhaltigkeitsbeauftragter der Stuttgarter.</p><p>„Mit der Stuttgarter erweitern wir unser Angebot im Altersvorsorgebereich und ermöglichen unseren Partnern den direkten Zugang. Wir freuen uns sehr über diese neue Zusammenarbeit“, unterstreicht Martin Ziems von der nettowelt.</p><p> Über das Portal erhalten Vermittler Materialien für die Honorarvermittlung brauchen – vom Erklärvideo zu Nettotarifen bis hin zur Vermittlungsvereinbarung. „Wir nehmen dem Vermittler vor allem die Abrechnung ab, das heißt, wir inkassieren und kümmern uns darum, dass der Vermittler wie gewohnt seine Vergütung erhält – die nettowelt handelt quasi wie eine Provisionsabteilung“, sagt Karoline Viktoria Mielken, Geschäftsführerin der Nettowelt GmbH. (tk)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © thodonal – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/9D5C92A7-9E9A-4536-A0AE-F48CAF5E2915"></div>

 

Finlex tritt Maklernetzwerk UnisonSteadfast bei

Die Online-Versicherungsplattform Finlex schließt sich dem weltweiten Maklernetzwerk UnisonSteadfast an. Das unabhängige Netzwerk mit Hauptsitz in Hamburg ist spezialisiert auf internationale Versicherungsprogramme und Risk Management Services für alle wesentlichen Industriestandorte der Welt.

Das Frankfurter Unternehmen Finlex dessen Schwerpunkte auf Digitalisierung und innovativen Technologien liegen, wurde 2015 gegründet. Die Online-Versicherungsplattform für Gewerbe- und Industriekunden im Bereich Financial Lines und Cyberversicherung positioniert sich derzeit als „Wholesale Broker“ auf den internationalen Märkten. Nun hat sich das InsurTech dem globalen unabhängigen Versicherungsmaklernetzwerk UnisonSteadfast mit Hauptsitz in Hamburg angeschlossen. Das Netzwerk mit Spezialisierung auf internationale Versicherungsprogramme und Risk Management Services für alle wesentlichen Industriestandorte der Welt zählt eigenen Angaben zufolge über 700 Mitgliedsmakler, die in mehr als 140 Ländern ein Prämienvolumen von mehr als 40 Mrd. US-Dollar erwirtschaften.

„Wir freuen uns sehr, mit Finlex einen so dynamischen und zukunftsorientierten Netzwerkpartner mit einer ausgeprägten innovativen Technologie in unseren Reihen begrüßen zu dürfen“, erklärt Wolfgang Mercier, President & CEO von UnisonSteadfast. „Seit über 17 Jahren widmet sich UnisonSteadfast der Erweiterung seiner globalen Präsenz und Expertise, um seinen Maklern einen Mehrwert zu bieten. Finlex ist bereits seit Jahren für viele unserer deutschen Netzwerkpartner erfolgreich tätig. Wir sind zuversichtlich, dass unsere Mitglieder weltweit von der Fachkompetenz und der Technologie von Finlex profitieren werden.“

„Die Partnerschaft zwischen UnisonSteadfast und Finlex ist ein toller Schritt, um unseren Betreuungsanspruch auch im internationalen Kontext nochmals zu unterstreichen, sowie globales Wachstum unserer Mandanten in alle Ecken der Welt bestmöglich begleiten und unterstützen zu können“, betont Dr. Stephanie Belei, Head of Client Management – Global Corporates bei Finlex.

„Wo immer notwendig, kann Finlex nun auf noch mehr lokale Expertise im Broking, Advisory und Claims Handling zurückgreifen und neben mehr geographischer Nähe zu internationalen Tochtergesellschaften auf Wunsch auch einen Ansprechpartner in Landessprache vor Ort bieten“, ergänzt Florian Eckstein, Financial Lines Expert & Practice Lead IPOs and Capital Markets aus dem Global Corporate Team. (tk)

Bild: © peach_adobe – stock.adobe.com

 

Verein Hanseatischer Transportversicherer mit Jubiläum

Der Verein Hanseatischer Transportversicherer e. V. feiert 2022 sein 225-jähriges Bestehen. Bereits seit 1797 ist der Verein Partner der maritimen Wirtschaft und der Assekuranz. Er bietet Services wie eine unabhängige Schadenbearbeitung oder Begutachtung von Schiffsschäden auch für Makler an.

<p>Der Verein Hanseatischer Transportversicherer e. V. (VHT) feiert in diesem Jahr mit seinem 225-jährigen Vereinsbestehen ein großes Jubiläum. Seit 1797 ist der VHT Partner der maritimen Wirtschaft und der Assekuranz. „Der VHT ist das Synonym für das Deutsche Führungsmodell im Bereich des Schadenservice im Vergleich zum Skandinavischen und Londoner Modell. Hohe Kosteneffizienz und unparteiische Unterstützung bei der Schadenbearbeitung des jeweiligen führenden Versicherers in einem genau definierten Rahmen sind das Kernstück“, sagt Justus Heinrich, Vorstandsvorsitzender des VHT. Um den Verein zukunftsfest aufzustellen sei es wichtig, mit den Themen der Zeit nicht nur Schritt zu halten, sondern auch mit technischer Expertise und Serviceorientierung zu handeln, so Heinrich anlässlich des Jubiläums.</p><h5>Über den Verein Hanseatischer Transportversicherer e. V. </h5><p>Der VHT ist aus der im Jahr 2000 erfolgten Verschmelzung der Vorgängervereine Verein Hamburger Assecuradeure (VHA) und dem Verein Bremer Seeversicherer (VBS) hervorgegangen und bis heute als unabhängiger Dienstleister primär für den Deutschen See- und Binnenkasko-Markt tätig. Haupttätigkeitsfeld ist die zentrale, unabhängige Schadenbearbeitung, Begutachtung von Schiffsschäden, Schadenprävention sowie das Notfallmanagement nach einer Schiffshavarie. Darüber hinaus dient der VHT für seine Mitglieder und dem Deutschen See- und Binnenkasko-Markt als Berater und Forum, um sich über neue technische und versicherungsrechtliche Entwicklungen auszutauschen. Ihr Service steht neben seinen Mitgliedern auch Maklern und Reedereien sowie vielen weiteren Partnern der maritimen Branche zur Verfügung z. B. Werften, Hafenbetreibern, Anwälten und maritimen Investoren. (as)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Simon – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/906D30B2-5235-4E8F-97B3-D49D7A096E2B"></div>

 

Zu wenige Zinsen: vzbv erzielt vor Gericht Teilerfolg

Haben die Sparkassen ihren Prämiensparern über Jahrzehnte hinweg zu wenig Zinsen bezahlt? Diesen Vorwurf will der Bundeszentrale Verbraucherverband mittels mehrerer Musterfeststellungsklagen gerichtlich geklärt haben. Nun haben die Verbraucherschützer einen ersten Teilerfolg erzielt.

Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben viele Sparkassen ihren Prämiensparern jahrelang zu wenig Zinsen berechnet. Daher führt der vzbv gegenwärtig mehrere Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen. Und im konkreten Fall der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Mansfeld-Südharz und die Kreissparkasse Stendal vor dem Oberlandesgericht Naumburg (OLG) hat der vzbv nun auch einen Teilerfolg erzielt.

Falsche Zinsanpassungen durch Sparkassen

Folgende Ausgangssituation lag dem genannten Verfahren zugrunde: Die beiden genannten Sparkassen und ihre Vorgängerinnen boten in den 1990er- und 2000er-Jahren Prämiensparverträge an, die unwirksame Vertragsklauseln zur Zinsanpassung enthielten. Später legten die beklagten Sparkassen ersatzweise eigenmächtig Kriterien fest, nach denen sie die Zinsanpassungen vornahmen. Allerdings sei dieses Vorgehen nach Einschätzung des vzbv falsch.

Gericht bestätigt die vzbv-Auffassung

Und genau diese Auffassung bestätigte nun auch das OLG im Rahmen eines mündlichen Verfahrens. Die Sparkasse Mansfeld-Südharz und Kreissparkasse Stendal müssen die Zinsen daher neu berechnen. „Der Verhandlungstag am OLG Naumburg ist ein Fortschritt für zahlreiche Verbraucher in Sachsen-Anhalt. Die Klärung der Frage, welche Zinsnachzahlungen ihnen zustehen, rückt damit näher“, sagt Patrick Langer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen des vzbv. Die zusätzlichen Zinsansprüche der Verbraucher bewegen sich nach Einschätzung des vzbv teilweise im vierstelligen Bereich. Zuvor hatte sich bereits der Bundesgerichtshof im Wesentlichen inhaltsgleich in einem Urteil gegen die Sparkasse Leipzig geäußert, ordnete der vzbv die gegenwärtige Situation ein.

Einige Fragen werden noch durch Gutachten geklärt

Allerdings: Ein Urteil hat das OLG damit noch nicht gesprochen. Das OLG wird sich nun zuerst mit der Frage auseinandersetzen, nach welchen Kriterien die Zinsen neu berechnet werden müssen. Dafür müsse zunächst ein Gutachten abgewartet werden, das der Senat in einem Parallelverfahren des vzbv gegen die Saalesparkasse eingeholt habe, teilt der vzbv schriftlich mit. Und mit diesen wegweisenden Urteilen ist dann nicht vor dem Jahr 2023 zu rechnen. (as)

Bild: © N. Theiss – stock.adobe.com

 

ottonova sammelt 34 Mio. Euro ein

Die digitale private Krankenversicherung ottonova hat eine Series F Finanzierungsrunde abgeschlossen, die 34 Mio. Euro eingebracht hat. Angeführt wurde die Runde von Cadence Growth Capital (CGC) mit Beteiligung eines deutschen Family Office und der Bestandsinvestoren.

ottonova hat weitere Investoren von seinem Geschäftsmodell überzeugt und konnte im Rahmen einer Series-F-Finanzierungsrunde 34 Mio. Euro einsammeln. Neben dem erneuten Engagement bestehender Investoren gehen nun auch Cadence Growth Capital (CGC) als Lead Investor sowie ein in München ansässiges Single Family Office als Investoren bei ottonova an Bord. CGC, unter anderem in Berlin und München ansässig, ist spezialisiert auf Investments in Technologieunternehmen.

„Wir freuen uns auf diesen nächsten Abschnitt der ottonova-Geschichte mit den beiden neuen und den bestehenden Investoren an unserer Seite. CGC investiert in profitable Wachstumsunternehmen. Das passt in die Zeit: Nicht Wachstum an sich als primäres Ziel, sondern gemäßigter, mit sehr starkem Fokus auf Effizienz. Profitabilität ist das neue Wachstum“, erklärt Dr. Roman Rittweger, Gründer und CEO von ottonova. Wie Rittweger zudem mitteilt, sei dies die letzte Finanzierungsrunde gewesen vor dem Break-even. Operativ sei ottonova noch nie so gut dagestanden wie jetzt.

Leonard Clemens, geschäftsführender Gesellschafter und Mitgründer von CGC, ergänzt: „Als Investor suchen wir die besten und nachhaltig tragfähigsten Konzepte. Die Insur- und FinTech-Branche macht in diesem Jahr die Erfahrung, wie wichtig die Widerstandsfähigkeit des eigenen Geschäftsmodells und der eigenen Plattform, wie entscheidend die Relevanz im Markt jetzt und künftig ist. Genau davon hat uns ottonova, haben uns Roman Rittweger und sein Team überzeugt.“ (tk)

Bild: © Andrey Popov – stock.adobe.com