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Assekuranz bAV allgemein

Aktuare beleuchten Auswirkungen des Zinsanstiegs auf Versicherer

Die Deutsche Aktuarvereinigung hat während eines Pressegesprächs die Auswirkungen des veränderten Zinsumfelds auf Lebens- und Schadensversicherer beleuchtet. Dringenden Handlungsbedarf sehen die Aktuare auch bei der Altersversorgung sowie in der Pflege.

Die drastisch gestiegene Inflation des letzten Jahres und das darauf reagierende Zinsumfeld hat sich erstmals seit ihrer Einführung im Jahr 2011 reduzierend auf die Zinszusatzreserve (ZZR) der Versicherer ausgewirkt. Eine marktweite und signifikante Überschussbeteiligung sei durch deren Abschmelzen aber kurzfristig noch nicht erwartbar. Dies hat Dr. Maximilian Happacher, neuer Vorsitzender des Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) während eines digitalen Pressegesprächs am Donnerstag erklärt.

Im Jahr 2021 sank der Referenzzins noch um 16 Basispunkte. Damit verbunden war eine Zuführung zur ZZR von 10 Mrd. Euro. Im Jahr 2022 jedoch stagnierte der Referenzzins bei 1,57% und führte damit zu einem Rückfluss aus der ZZR von etwa 4 Mrd. Euro. Ende 2022 hatte die ZZR damit ein Volumen von etwa 92 Mrd. Euro. Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen gehe man davon aus, das der Referenzzins auch dieses Jahr stabil bleibt. Damit erwartet die DAV auch für das laufende Jahr Rückflüsse aus der ZZR in Höhe von 4 bis 5 Mrd. Euro.

Stille Lasten für Lebensversicherer derzeit nicht bedrohlich

Die veränderte Zinssituation habe sich unterschiedlich auf verschiedene Versicherer ausgewirkt, so Happacher. Verglichen mit der Personenversicherung hat die Schadenversicherung wesentlich kürzere Verbindlichkeiten gegenüber ihren Kunden. Hier werden Schäden oft innerhalb kurzer Zeit, etwa Tagen oder Wochen, reguliert. Aufgrund dessen halten Schadenversicherer oft kurzfristige Kapitalanlagen und profitieren deshalb schneller von steigenden Zinsen als Personenversicherer.

Bei den Lebensversicherungsunternehmen dagegen haben sich durch lang laufende festverzinsliche Wertpapiere und das sich veränderte Zinsumfeld mittlerweile vermehrt stille Lasten gebildet, so Happacher. Diese beliefen sich laut Zahlen des Analysehauses Assekurata Assekuranz Rating-Agentur GmbH Ende 2022 auf knapp 100 Mrd. Euro. „Das gleicht die vergleichsweise langsam frei werdende ZZR kurzfristig nicht aus“, sagt Happacher.

Stille Lasten lösen sich jedoch auf, wenn das Papier bis zur Endfälligkeit gehalten wird. Demnach werden diese für Lebensversicherer lediglich im Falle eines unerwarteten, übermäßigen Liquiditätsbedarf ein Problem. Das sei allerdings nicht zu erwarten, da sich die Stornoquote der Lebensversicherer die letzten Jahre auf solidem Niveau bewegt hat. „Für die Lebensversicherer sind die stillen Lasten Stand heute nicht bedrohlich“, so Happacher während des Pressegesprächs.

So stieg die durchschnittliche Solvenzquote der deutschen Lebensversicherer von 283,81% im Jahr 2021 auf 345,77% im Jahr 2022.

Weniger Bürokratie und abgesenkte Garantien bei Altersversorgung

Dringenden Handlungsbedarf sehen die Aktuare im Bereich der staatlich geförderten privaten Altersversorgung. Derzeit besteht das Problem, dass die Inflation deutlich über dem Zinsniveau liegt – daraus ergibt sich eine negative Realverzinsung, so die neue stellvertretende DAV-Vorsitzende Susanna Adelhardt. „Der finanzielle Aufwand der Menschen für eine kapitalgedeckte Vorsorge, die auch den negativen Realzins ausgleicht, steigt dadurch. Dabei ist die staatlich geförderte Altersvorsorge im Kollektiv wichtiger denn je, da sie mit der lebenslang zusätzlichen Rentenzahlung im Alter dazu beiträgt, die Folgen der demografischen Entwicklung auf den Einzelnen abzudämpfen“, so Adelhardt.

Die rückläufige Zahl der Riesterverträge zeige die Notwendigkeit politischer Reform. Die DAV fordere daher neben einfacherer Förderung und dem Abbau bürokratischer Hürden auch die Erhöhung der Ertragsaussichten. „Abgesenkte Garantien würden das bewirken. Denn hierdurch wären auch mehr Investitionen in etwas risikoreichere, aber eben auch ertragreichere Sachwerte wie zum Beispiel Aktien möglich.“

Betriebliche Altersversorgung muss generationengerechter werden

Auch in der betrieblichen Altersversorgung seien Änderungen notwendig, insbesondere ums Thema Generationengerechtigkeit. Das begrenzte Budget vieler Arbeitgeber wird bereits für die aktuelle Rentengeneration in großen Teilen aufgewendet – zur Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer, warnt die DAV. Ein Beispiel für Reform könne hier Änderungen am Aufsichtsrecht bedeuten. Dieses schreibt derzeit vor, dass Pensionskassen ständige Deckung auch während der Ansparphase gewährleisten müssen, obwohl eine vorzeitige Auszahlung nur eine absolute Ausnahme darstellt. Damit würde den Pensionskassen die Möglichkeit genommen, attraktiver anzulegen, so Adelhardt. „Mit anderen Vorschriften ließe sich der Faktor Zeit als zusätzlicher Risikopuffer im Sinne aktueller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nutzen, um ihre Rentenaussichten zu verbessern.“

Demographische Probleme in der Pflege erst am Anfang

Beim Thema Pflege sprachen sich die Versicherungsmathematiker für die Einführung einer kapitalgedeckten privaten Pflegeversicherung aus. Die umlagefinanzierte Pflegeversicherung sei in einem „erschreckend negativen Trend“, so Past-President Dr. Herbert Schneidemann am Donnerstag. Außerdem verstoße sie in einer alternden Gesellschaft gegen das Prinzip der Nachhaltigkeit auf Kosten der folgenden Generation. Das Risiko einer Pflegebedürftigkeit steigt erst ab einem Alter von etwa 80 Jahren stark an. Damit stehe man in der Pflegeversicherung erst ganz am Anfang der demographischen Probleme.

Eine kapitalgedeckte Pflegezusatzversicherung – entweder in Form eines Obligatoriums, wie es aktuell diskutiert wird, oder über freiwillige, steuerlich geförderte Pflegezusatzversicherungen – könne diesen entgegentreten. Bei freiwilligen Lösungen, die jedoch mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Kontrahierungszwang einhergehen, seien jedoch Selektionseffekte und folglich höher zu kalkulierende Prämien zu erwarten, so Schneidemann.

Präventionsmaßnahmen gegen Risiken des Klimawandels unumgänglich

Zuletzt bekräftigte der DAV seine Position, dass eine verpflichtende Elementarschadenversicherung keine Universallösung sein kann. Vielmehr müsse man sich auf die zunehmenden Risiken des Klimawandels vorbereiten, etwa durch stärkere Vorgaben beim Bau und anderen Präventionsmaßnahmen. Diese seien auch im Falle der Einführung einer Pflichtversicherung unumgänglich.

Denkbar als alternative Vorschläge zu einer Pflichtversicherung wären auch höhere Selbstbehalte, um Prämien geringer zu halten. „Der Versicherungsschutz dient dann vor allem der grundlegenden Existenzsicherung, nicht dem 100%-igen Schutz vor allen Verlusten“, so Happacher. (js)

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Bild: © kamon_saejueng – stock.adobe.com

 

VOLKSWOHL BUND etabliert neue bAV-Hauptabteilung

Der VOLKSWOHL BUND hat mithilfe interner Umstrukturierungen eine neue Hauptabteilung für betriebliche Altersversorgung (bAV) eingerichtet. Damit will der Dortmunder Maklerversicherer laut eigenen Angaben das Firmengeschäft in diesem Bereich stärken und das Vertriebspotenzial für Vertriebspartner ausbauen.

Die VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. hat durch interne Umstrukturierungen eine neue Hauptabteilung für betriebliche Altersversorgung (bAV) etabliert. Die Hauptabteilung bAV/Firmenkunden Leben soll sämtliche Aufgaben in diesem Segment übernehmen, vom Erstkontakt, über Vertragsverwaltung bis hin zur Auszahlung der Renten. Außerdem soll die neue Abteilung Rechtsfragen klären, Vertriebsunterstützung bieten und die Einführung und Weiterentwicklung von bAV-Produkten begleiten. Bisher waren diese Aufgaben auf unterschiedliche Abteilungen verteilt.

Neue Abteilung besteht aus 40 Mitarbeitern

Verantwortet wird das neue Ressort von VOLKSWOHL BUND-Vorstand Celine Carstensen-Opitz. Wie der VOLKSWOHL BUND meldet, arbeiten 40 Mitarbeiter mit Expertenwissen zum Thema bAV in der neuen Abteilung, darunter auch neu dazugewonnene Kollegen. Unter anderem sei mit Patrick Polowy ein ausgewiesener Fachmann als Leiter der Hauptabteilung zum VOLKSWOHL BUND gekommen.

Mit der neuen Hauptabteilung soll das Firmengeschäft im Bereich der geförderten Betriebsrenten gestärkt werden und zugleich das Vertriebspotenzial für Vertriebspartner gestärkt werden, heißt es vonseiten des Versicherers. „Arbeitgeber können mit einer attraktiven betrieblichen Altersversorgung Mitarbeiter gewinnen und an sich binden. Wir helfen, indem wir ihnen moderne Versicherungslösungen bieten und sie jederzeit professionell begleiten“, so Carstensen-Opitz. (js)

Bild: © Tobias Arhelger – stock.adobe.com

 

Versicherer als Gesundheitspartner – Chancen für Vermittler

Der Altersdurchschnitt steigt, die Menschen bleiben immer länger im Job. Deshalb gewinnt das betriebliche Gesundheitsmanagement zunehmend an Bedeutung. Versicherer wie die NÜRNBERGER etwa bieten ihren Kunden im Rahmen von bAV, bEKS und bKV spezielle Gesundheitsservices.

Ein Artikel von Michael Bertl, Referent Marktmanagement betrieblicher Einkommensschutz/Marktmanagement Firmen bei der NÜRNBERGER

Vermittler, die Firmenkunden beraten, wissen längst: Ein betriebliches Gesundheitsmanagement hat gleich mehrere Vorteile. Es kann nämlich dabei helfen, Fehlzeiten im Unternehmen zu reduzieren oder Krankheiten erst gar nicht entstehen zu lassen. Und der Firmenkunde bekommt durch solche zusätzlichen Angebote die Möglichkeit, sich am Arbeitsmarkt als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Doch auch für Vermittler selbst bieten Gesundheitsservices eines Versicherers einen nachhaltigen Ansatz, um Firmenkunden ganzheitlich beraten zu können. Oder aus einer anderen Perspektive betrachtet: Bereits ab dem ersten Tag des Vertragsabschlusses soll für den Kunden ein positiver Nutzen gestiftet werden. Das wiederum bedeutet, dass der Versicherer bzw. der Vermittler frühzeitig und positiv mit dem Kunden in Interaktion tritt.

Zusammenarbeit mit Spezialisten

Mittlerweile gibt es am Markt mehrere Anbieter, die sich das Thema Gesundheitsmanagement auf die Fahnen geschrieben haben. Dabei handelt es sich um Gesundheitsplattformen, die z. B. mit Versicherungsunternehmen zusammenarbeiten, um für Endkunden praktische Mehrwerte bieten zu können. Der Versicherer wiederum greift auf diese Angebote zurück, um sein Portfolio zu erweitern. Somit können eigene Produkte mit Gesundheitsfeatures kombiniert werden. Für den (Firmen-)Kunden hat das den Vorteil, dass er alles aus einer Hand bekommt. Und Vermittler wiederum zeigen somit den Firmenkunden auf, welche modernen Lösungen es gibt, um Gesundheitsmanagement und Vorsorgeprodukte wie z. B. die Berufsunfähigkeitsversicherung miteinander zu verquicken. Denn die Zahl ist in der Branche hinlänglich bekannt: Lediglich etwa ein Drittel der erwerbstätigen Bevölkerung in Deutschland besitzt eine Absicherung gegen den Verlust der Arbeitskraft. Dieser Anteil stagniert laut Einschätzung der Experten seit vielen Jahren. Für Vermittler also ein wichtiger Ansatz, um auch im Firmenkundengeschäft aktiv zu werden.

Gesundheitspartner für den Alltag

Doch wie konkret sieht ein solcher Gesundheitsservice aus? Die NÜRNBERGER etwa bietet ihren Kunden eine Gesundheitsplattform, die vom Dienstleister HUMANOO entwickelt wurde. Dabei handelt es sich um eine App. Diese lädt sich der Kunde auf sein Smartphone oder Tablet herunter. Die Zugangsdaten erhält er von seinem Arbeitgeber. Besteht ein firmeneigener Gruppenvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge, zum betrieblichen Einkommensschutz oder der betrieblichen Krankenversicherung über die NÜRNBERGER, erhält der Arbeitgeber Sonderkonditionen. Mehr als 3.000 digitale Gesundheitskurse zu den Themen Bewegung, Achtsamkeit, Abnehmen, Stressreduktion und Ernährung sorgen für ein breites Spektrum an Trainingsmöglichkeiten. Zudem besteht die Möglichkeit, eine Erstattung von bis zu 100 Euro im Jahr durch das Absolvieren verschiedener Kurse und Trainingseinheiten zu erhalten. Ein möglicher positiver Nebeneffekt auch für Vermittler: Richtig in der Beratung eingesetzt, kann mit der Gesundheitsplattform das Neufirmenkundengeschäft und die Kundenbindung gesteigert werden. Schließlich weist der Vermittler die potenziellen Vertragspartner auf ein Angebot hin, das hilft, gesund zu bleiben. Die Kunden nutzen die App übrigens ohne Werbung und versteckte Kosten. Durch die Möglichkeit einer vollständig anonymen Registrierung und die zufällige Verteilung der Zugangscodes ist kein Rückschluss auf persönliche Daten möglich. Darüber hinaus bietet diese Gesundheitsplattform dem Vermittler einen Cross-Selling-Ansatz für das betriebliche Versicherungsgeschäft – bestehend aus bAV, bEKS und bKV.

Hilfe bei der Arztsuche

Kurse und Tipps zur Gesundheitsvorsorge sind wichtig, um als Versicherer den Kunden Mehrwerte im Alltag bieten zu können. Doch trotz aller Präventivmaßnahmen ist niemand davor gefeit, zu erkranken. Genau hier setzt die Idee eines Beratungsservices an: Wenn nämlich der Kunde wegen einer komplexen Erkrankung behandelt werden muss oder eine ärztliche Zweitmeinung benötigt, stellt sich oftmals die Frage, welche Spezialisten bzw. Einrichtungen hier zielgerichtet weiterhelfen können. Die NÜRNBERGER arbeitet auch auf diesem Gebiet mit einem Kooperationspartner zusammen. Um den eigenen Kunden die gewünschte Expertise bieten zu können, wird diese – wo es notwendig ist – mithilfe von externen Dienstleistern ins Portfolio aufgenommen. In diesem Fall findet BetterDoc den passenden Arzt für die jeweilige Erkrankung. Und das unabhängig von einem Leistungsfall. Also auch schon bei einer „normalen“ Erkrankung wie beispielsweise Kniebeschwerden. Dieser Service kann unbegrenzt während der Vertragslaufzeit genutzt werden. Und der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, BetterDoc sogar unabhängig vom Produkt für seine Mitarbeitenden zu buchen. Darüber hinaus erhalten Firmenkunden in Kombination mit einem firmeneigenen Gruppenvertrag Sonderkonditionen. Doch der Vermittler erhält mit diesem Beratungsservice noch einen weiteren wichtigen Verkaufsansatz: Denn dieser Service ist auch für Familienangehörige, die im Haushalt der Mitarbeitenden leben, sofort nutzbar.

Fazit für Vermittler: Gesundheitsservices eignen sich gut, um Firmenkunden für verschiedene Themen zu sensibilisieren und anschließend Lösungen aus dem Produktportfolio gemeinsam mit ihnen zu erarbeiten.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung 2023

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 20.06.2023 in Neuss stattfindet. Die NÜRNBERGER ist dort mit einem Messestand vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Bild: © luckybusiness – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Michael Bertl

„Das Thema Pflege muss auf den Tisch“

Ohne private Pflegevorsorge geht es nicht – Vermittler und Versicherer sind in der Pflicht, über die Kosten im Pflegefall zu beraten, so der künftige Vorstandsvorsitzende der IDEAL, die als Spezialist für biometrische Alters­risiken im Markt bekannt ist.

Interview mit Maximilian Beck, Vorstand Operations/IT und Marketing/Vertrieb bei der IDEAL Versicherungsgruppe
Herr Beck, die Pflege in Deutschland ist teuer – im Grunde für alle Beteiligten. Es scheint kein Land in Sicht. Wie sehen Sie die Entwicklung?

Die Situation für die Pflege in Deutschland ist katastrophal, wir stehen vor einem Kollaps des Systems. Es mangelt an allem – an fachkundigem Personal, an Pflegekapazitäten und an der Finanzierung der explodierenden Kosten. Die sozialen Sicherungssysteme sind überfordert. Schon heute muss ein pflegebedürftiger Mensch im Schnitt etwa 2.440 Euro Eigenanteil im Monat für die Pflege aufbringen, Tendenz steigend. In der Pflege erwarten wir einen Inflationstsunami: Lohnsteigerungen, gestiegene Kosten für Gewerke, Dienstleister, Lebensmittel, Energie … Noch dazu leben wir in einer alternden Gesellschaft, sprich die Anzahl derjenigen, die heute und künftig Pflege benötigen, wächst stetig an.

Ein großes neues Pflegegesetz ­soll es richten, so die Ankündigung aus dem Bundesgesundheits­ministerium. Erwarten Sie einen großen Wurf?

Es gab ja schon einige Reformen in der Pflege, doch bisher haben alle das Ziel verfehlt, Pflege würdig und finanzierbar zu gestalten. Geradezu fatal waren die Botschaften der Politik, die eine „Vollkasko in der Pflege“ suggerierten. Und auch die neuen Pläne aus dem Bundesgesundheitsministe­rium ändern nichts an der riesigen Finanzierungslücke. Die geplanten Maßnahmen wie eine Dämpfung der Eigenanteile für Pflegeheimbewohner oder eine Erhöhung von Pflegegeldern sind nur Tropfen auf den berühmten heißen Stein, sorgen aber für keine Entlastung des Systems.

Die Pflegekassen erwarten aufgrund gestiegener Kosten Defizite in Milliardenhöhe und fordern Bundeszuschüsse, was wiederum zulasten der Steuerzahler gehen würde. Wir müssen uns in Deutschland der Wahrheit stellen, dass die gesetzliche Pflegepflichtversicherung immer nur einen Teil der Pflegekosten tragen wird und jeder Einzelne es in der Hand hat, sich zusätzlich für das Pflegekostenrisiko abzusichern.

Versicherer und Makler klären nun schon seit Jahren über mögliche finanzielle Nöte bei Pflegebedürftigkeit auf und verweisen auf eine notwendige Eigenvorsorge. Hören mittlerweile mehr Menschen zu?

Pflege ist in der öffentlichen Wahrnehmung angekommen, gerade auch in den beiden letzten Jahren, die von stetiger Krisenstimmung geprägt waren. Doch genau wie die Renten­lücke in der Altersvorsorge wird auch das Pflegerisiko ignoriert und die meisten Menschen verfallen in eine Vogel-Strauß-Manier. Doch ewig verdrängen ändert nichts am Problem. Das Thema muss auf den Tisch und wir sind in der Pflicht, zur Absicherung der Kosten im Pflegefall zu beraten. Im Grunde müssen die 190.000 Vermittlerinnen und Vermittler in Deutschland das Potenzial erkennen, das im demografischen Wandel steckt. Mit unserer neuen Beratungsinitiative „Baby Boomer – boomt es auch bei Ihnen?“ haben wir genau das vor, um speziell die Generation Babyboomer zum Zuhören und Handeln zu aktivieren.

Und wollen oder können sich die Menschen – auch im aktuellen Umfeld – eine Pflegevorsorge leisten?

Sicher – eine Pflegeversicherung gibt es nicht umsonst. Aber das Pflegerisiko als ungelöstes Problem aufzuschieben, macht es nicht besser und kostet früher oder später das eigene Vermögen, das zur Begleichung von Pflegekosten aufgezehrt wird. Wir haben festgestellt, dass insbesondere in den beiden vergangenen Jahren tatsächlich die Bereitschaft, für die eigene Pflege vorzusorgen, geringer geworden ist. In der Pflegerente mussten wir einen Rückgang bei den Neuabschlüssen hinnehmen. Bei Pflegetagegeldern gab es keinen Rückgang im Neugeschäft. Doch das Problem nicht anzugehen, wäre ein fataler Fehler.

Wenn wir uns insbesondere die große demografische Kohorte der Babyboomer für die kommenden Jahre anschauen, sprechen wir hier, laut Statista, von etwa 13 Millionen Menschen, die einen riesigen Einfluss haben: auf unser Gesundheitssystem und auf unsere Pflege. Damit ist diese Generation „Problem“ und Lösung zugleich. Denn auch ca. 50% der Baby­boomer werden statistisch gesehen pflegebedürftig. Auf der anderen Seite hat genau diese Generation es aufgrund ihrer gefestigten finanziellen Situation und gebildeter Rücklagen in der Hand, privat für das eigene Pflegerisiko vorzusorgen.

Die IDEAL bietet seit 2021 auch ein Pflegetagegeld an. Das hat viele überrascht, kannte man die IDEAL doch als Pionier und Verfechter der Pflegerente. Wie kommt das Tagegeld an?

Pflegetagegeld und Pflegerente ergänzen sich unserer Meinung nach perfekt und ermöglichen jedem Kundenkreis, die für ihn passende Pflegeabsicherung zu finden. Vertrieblich ergeben sich große Potenziale, denn die Marktdurchdringung mit Pflegezusatzversicherungen ist nach wie vor sehr gering. So können Vermittler, die ein Pflegeprodukt vom Marktführer IDEAL anbieten möchten, auch Kunden mit geringerem finanziellen Spielraum bedienen. In Richtung unserer Vertriebspartner müssen wir hier in der Tat noch Überzeugungsarbeit leisten, denn manche von ihnen haben die Einführung des Pflege­tagegelds wohl eher als Kurs­wechsel und nicht als zusätzliche Option für die Pflegeabsicherung wahrgenommen.

Wird die Pflegerente mit steigenden Zinsen wieder interessanter?

Ja klar. Mit einem höheren Rechnungszins werden Beiträge auch wieder günstiger. Wir rechnen allerdings frühestens zum Jahreswechsel 2024/25 mit einer Erhöhung des Rechnungszinses. Unabhängig davon sehen wir in der Pflegerente nach wie vor unser Premiumprodukt mit dem großen Vorteil der stabilen Beiträge über die gesamte Laufzeit und darüber hinaus mit flexiblen Möglichkeiten wie Todesfallleistung, Rentengarantiezeit, Plus-Rente etc.

Die IDEAL hatte sich lange als Seniorenversicherer und Pflegespezialist positioniert. Dann kamen weitere Angebote hinzu. Wo steht die IDEAL jetzt?

Wir haben uns als IDEAL die Absicherung von biometrischen Altersrisiken wie Pflege, Langlebigkeit und Tod auf die Fahnen geschrieben und richten unser Produktportfolio konsequent danach aus. An unserem Fokus hat sich also nichts geändert. Lediglich den etwas in die Jahre gekommenen Begriff „Seniorenversicherer“ nutzen wir in der Form nicht mehr. Wir sind nach wie vor Marktführer in der privaten Pflegerente und haben vor, diese Position auch weiterhin zu halten bzw. auszubauen.

Darf man Sie noch als Makler­versicherer sehen? Sie gehen als Versicherungsfabrik ja auch andere Wege. Wie läuft zudem in dem Zusammenhang das Geschäft?

Das eine schließt das andere nicht aus. Wir vertreiben unsere Produkte weiterhin zu einem großen Teil über Makler und unabhängige Vermittler. Ein anderer – und für die IDEAL sehr wichtiger – Vertriebskanal ist das White Labeling bzw. der Vertrieb unserer Produkte oder auch etwas modifizierter Versicherungslösungen über andere Erstversicherer, aber auch Banken und Sparkassen. Das Geschäft läuft über alle Vertriebswege innerhalb unserer Erwartungen.

Im Sommer lösen Sie Rainer M. Jacobus als Vorstandsvorsitzender ab. Bleibt es dann beim eingeschlagenen Weg?

Es wäre nicht gerade klug, den eingeschlagenen erfolgreichen Weg zu verlassen, zumal wir mit unserer Fokussierung ein riesiges Know-how angehäuft und uns so im Markt einen Namen gemacht haben. Wir werden den eingeschlagenen Kurs beibehalten und auf dem Weg Prozesse optimieren und unsere digitalen Angebote weiter ausbauen.

Dieses Interview lesen Sie auch in 04/2023, S. 26 f., und in unserem ePaper.

Bild: © Sandra Kühnapfel

 
Ein Interview mit
Maximilian Beck

Canada Life verkündet Jahresergebnisse 2022

Der Lebensversicherer Canada Life sieht sich auf einem stabilen Wachstumskurs. Die Zahl der Verträge im Bestand wuchs um 4% auf knapp 597.000 Stück und die Gesamtbeiträge weisen ein Plus von 3% auf.

<p>Der Lebensversicherer Canada Life hat seine Geschäftszahlen für das Jahr 2022 bekannt gegeben. Die Gesamtbeiträge weisen ein Plus von 3% auf und erreichen damit erneut den höchsten Wert seit dem Markteintritt im Jahr 2000. Der Versicherer sieht sich daher weiterhin auf einem stabilen Wachstumskurs.</p><h5>Neugeschäft mit leichtem Rückgang</h5><p>Bei der Zahl der Verträge im Bestand ist ein Zuwachs um 4% auf knapp 597.000 Stück zu verzeichnen. Das Neugeschäft muss im Vergleich zum Rekordjahr 2021 einen leichten Rückgang hinnehmen. Diesen führt das Unternehmen maßgeblich auf ein schwächeres Einmalbeitragsgeschäft zurück. Die Gesamtentwicklung markiere insgesamt das zweitbeste Ergebnis seit Markteintritt, so der Lebensversicherer mit kanadischen Wurzeln.</p><h5>„Vorsorge nicht aus den Augen verlieren“</h5><p>„Die geopolitisch unruhigen Zeiten und die anhaltend hohe Inflation gingen auch an uns nicht spurlos vorbei”, kommentiert Markus Drews, Managing Director Canada Life Europe. „Die Zurückhaltung der Kunden bei Kaufentscheidungen können wir sehr gut nachvollziehen. Umso besser ist es, dass die Menschen ihre Vorsorge auch in solchen Zeiten nicht aus den Augen verlieren und bei ihrer Absicherung aktiv werden. Wir bedanken uns bei unseren Geschäftspartnern, die den Kunden in Zeiten der Unsicherheit mit Rat und Tat zur Seite standen.”</p><h5>bAV- und BU-Geschäft legen zu</h5><p>Besonders bei der betrieblichen Altersvorsorge stieg das Neugeschäft laut Canada Life um +12%. Hierbei handelt es sich um einen neuen historischen Höchststand, so der Versicherer. Beim Risikoschutz konnte vor allem die Berufsunfähigkeitsversicherung mit ihren für die gesamte Vertragslaufzeit garantierten Beiträgen zulegen. (lg)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Dilok – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/0FC0862B-8357-4D46-94C6-87461D1D567A"></div>

 

SIGNAL IDUNA und DUK: Kooperation bei bAV

Seit dem 01.04.2023 hat die DUK ihre Angebotspalette um die Fondspolice „SIGGI“ von SIGNAL IDUNA erweitert. Sie ist über die gesamte Vertragslaufzeit nachhaltig ausgerichtet. Mit der Kooperation will SIGNAL IDUNA ihre Marktposition in der bAV ausbauen und das Angebot im Maklervertrieb attraktiver gestalten.

<p>Die SIGNAL IDUNA Lebensversicherung AG und die Deutsche Unterstützungskasse (DUK) arbeiten im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zusammen. Seit dem 01.04.2023 hat die DUK ihre Angebotspalette mit der nachhaltig ausgerichteten Fondspolice SIGNAL IDUNA Global Garant Invest (SIGGI) ausgebaut. </p><h5>SIGGI über gesamte Zeit nachhaltig ausgerichtet</h5><p>In der Anspar- und Rentenphase, also während der gesamten Vertragslaufzeit, ist SIGGI nachhaltig ausgerichtet. Die Sparbeiträge der Kunden werden in drei Anlagetöpfe investiert, die alle nachhaltig gestaltet sind. So bietet das Produkt laut Versicherer eine Mischung aus Garantien und Sicherheiten sowie einem hohen Nachhaltigkeitsanspruch.</p><h5>Angebot im Maklervertrieb attraktiver gestalten</h5><p>„Durch die Kooperation mit der DUK möchten wir unsere Position im Bereich der spezialisierten bAV-Makler deutlich ausbauen und stärken“, sagt René Wördemann, Leiter des Bereichs „Belegschaftsgeschäft Großkunden und Branchenlösungen“ bei SIGNAL IDUNA.</p><h5>Über die Unternehmen</h5><p>Die Deutsche Unterstützungskasse ist eine freie, von Versicherern unabhängige Unterstützungskasse, die Rückdeckungsversicherungen ausgewählter Versicherungsgesellschaften anbietet. Kunden können die Produkte unterschiedlicher Versicherer miteinander kombinieren. </p><p>Mit der Neugründung der nachhaltig ausgerichteten SIGNAL IDUNA Lebensversicherung AG legt das Unternehmen Wert auf nachhaltig ausgerichtete Produktlösungen und digitale Prozesse. (lg)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Stillfx – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/A28FC005-4CAA-47EC-AE29-9B9C82D58EE9"></div>

 

BMAS-Studie: Mehr als 15 Millionen private bAV-Anwartschaften

Seit 2001 ist die Zahl privater und aktiver Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung um fast 60% angestiegen. Das belegt der aktuelle Forschungsbericht des Bundesarbeitsministeriums zur Situation und Entwicklung in der Sparte. Doch es gibt auch einen großen Wermutstropfen. Und wie ist aktuell die Situation beim Sozialpartnermodell?

Die private betriebliche Altersversorgung (bAV) war in den letzten 20 Jahren eine Erfolgsgeschichte. Das belegt der aktuelle Forschungsbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Im zweijährigen Rhythmus werden darin Pensionskassen, Pensionsfonds, Lebensversicherungen, die betriebliche Direktversicherungen anbieten, und öffentliche Zusatzversorgungsträger zur Situation und Entwicklung der bAV in Deutschland befragt. Und existierten Ende 2001 noch rund 9,5 Mio. private und aktive bAV-Anwartschaften, stieg ihre Zahl bis zum Ende des Jahres 2021 auf 15,1 Mio. Anwartschaften an – ein Zuwachs von fast 60%.

Anteil der Beschäftigten mit bAV stagniert allerdings

Insgesamt – private bAV-Anwartschaften und Zusatzversorgungen im öffentlichen Dienst zusammengenommen – bestanden Ende Dezember 2021 sogar 21,2 Mio. aktive Anwartschaften auf eine bAV. Gegenüber der letzten Erhebung im Dezember 2019 ist die Zahl damit um 341.000 bzw. 1,6% gestiegen. Und auch ohne sogenannte Mehrfachanwartschaften zwischen den Durchführungswegen oder zwischen der bAV der Privatwirtschaft und der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ist im gleichen Zweijahreszeitraum ein Zuwachs von 1,7% festzustellen (2019: 18,0 Mio.; 2021: 18,4 Mio.). Trotz der allgemein positiven Entwicklung legt die Studie aber auch einen Wermutstropfen offen: Der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die aus einem Arbeitsverhältnis eine bAV-Anwartschaft erwerben, stagniert nämlich seit 2019. Lag der Anteil 2019 bei 53,4%, betrug er 2021 53,5% – was einem Zuwachs von lediglich 0,1 Prozentpunkten entspricht.

Die einzelnen Durchführungswege im Überblick

Differenziert nach Durchführungswegen zeigt sich eine uneinheitliche Entwicklung. Die Zahl der aktiven Anwartschaften bei Pensionskassen ist zwischen 2019 und 2021 um 374.000 Verträge oder 8,1% auf 4,2 Mio. Verträge gesunken. Bei den Pensionsfonds ist die Zahl der Anwartschaften im selben Zeitraum dagegen um 10,6% auf nun 0,58 Mio. Verträge gestiegen. Und in den internen Durchführungswegen der bAV, den Direktzusagen und Unterstützungskassen, ist die Zahl der aktiven Anwartschaften um 5,4% auf 5 Mio. Verträge gestiegen.

Direktversicherer stehen für rund 35% aller privaten bAV-Verträge

Doch wie sieht die Situation im für Makler wichtigen bAV-Durchführungsweg „Direktversicherung“ aus? Laut BMAS bestanden auf Datenbasis des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) am Jahresende 2021 insgesamt 5,3 Mio. aktive bAV-Versicherungsverträge. Dies bedeutet gegenüber Dezember 2019 eine Steigerung um 2,1%. Ihr Anteil an den gesamten privaten bAV-Anwartschaften beträgt damit rund 35%. Betrachtet man die Zahlen differenziert nach Geschlechtern, hielten Ende 2021 rund 61% der Verträge Männer und 39% der Verträge lagen bei Frauen. Von den im Dezember 2021 bestehenden Direktversicherungsverträgen in der Anwartschaftsphase beruhten laut BMAS 62% auf einer Entgeltumwandlung. Die Riester-Förderung spielt mit 0,2% aller Direktversicherungsverträge keine Rolle.

Die ausgewiesene Höhe der Beiträge zu Direktversicherungsverträgen insgesamt ist im Untersuchungszeitraum 2019 bis 2021 von durchschnittlich 106 Euro pro Monat auf 109 Euro gestiegen, bei Männern um durchschnittlich 3 Euro auf 112 Euro und bei Frauen ebenfalls um 3 Euro auf 104 Euro. Damit sind die Beiträge zu Direktversicherungen Ende 2021 durchschnittlich etwas geringer als zu Pensionsfonds (112 Euro) und etwas höher als zu Pensionskassen (98 Euro).

Und so ist die Situation beim Sozialpartnermodell

Zuletzt sorgte 2018 das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) für neue Impulse. Es enthält bessere Fördermöglichkeiten, die insbesondere Geringverdienern zugutekommen, und es erlaubt den Arbeitgebern, im Rahmen des sogenannten Sozialpartnermodells eine reine Beitragszusage zu vereinbaren statt einer garantierten Rente. Und mit dem ChemiePensionsfonds der R+V Versicherung ist in der Chemie-Branche im November 2022 das erste Sozialpartnermodell gestartet (AssCompact berichtete).

Zum Zeitpunkt der Trägerbefragung (März bis Mai 2022) lag allerdings noch keine von der BaFin genehmigte Umsetzung der reinen Beitragszusage vor. Wie also ist unter den Trägern der Stand der Planungen bezüglich der Durchführung reiner Beitragszusagen? Insgesamt gaben 14 bzw. 18% der befragten Träger an, derzeit zwar noch keine reinen Beitragszusagen durchzuführen, diese aber in Kürze mit in das Produktportfolio aufnehmen zu wollen. Weitere 17 Träger (22%) bieten zwar ebenfalls noch keine reinen Beitragszusagen an, wären aber auf Nachfrage bereit, hierzu ein Modell zu entwickeln. 40% der befragten Träger stehen einer solchen Lösung also aufgeschlossen gegenüber. Allerdings plant mehr als die Hälfte der Träger (54%) derzeit jedoch nicht, reine Beitragszusagen anzubieten. Dieser Anteil hat gegenüber der Vorstudie aus dem Jahr 2019 mit damals 40% zugenommen. Eine nur kleine Gruppe von 6% der Träger (BAV 2019: 16%) hat die diesbezüglichen Überlegungen noch nicht abgeschlossen. (as)

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Allianz Global Benefits gehört nun zu Allianz Partners

Die Allianz Global Benefits ist seit Jahresbeginn Teil von Allianz Partners. Ziel des Schritts ist laut Unternehmen die Stärkung des Angebots- und Dienstleistungsspektrums der Allianz Gruppe für multinationale Unternehmen im Bereich der globalen Employee Benefits.

<p>Die Allianz Global Benefits (AGB) GmbH, das Employee Benefits Netzwerk der Allianz Gruppe, gehört seit 01.01.2023 zu Allianz Partners. Allianz Partners ist ein international tätiger Anbieter von B2B2C-Versicherungen und Assistance-Leistungen.</p><h5>Ausbau des Angebots- und Dienstleistungsspektrums der Allianz Gruppe</h5><p>Laut dem Unternehmen war dies eine strategische Entscheidung, durch die die Allianz Gruppe den Bereich der globalen betrieblichen Vorsorge für multinationale Unternehmen ausbauen kann. Dabei geht es um ganzheitliche Lösungskonzepte zur Absicherung von Tod, Berufsunfähigkeit, Unfall, Langlebigkeit und Krankheit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie erweiterte Vertriebskapazitäten in diesem Geschäftssegment. Gemäß Dirk Hellmuth, CEO von Allianz Global Benefits, beinhalte der Schritt weitere Möglichkeiten, um die gesamte globale Wertschöpfungskette für betriebliche Vorsorgelösungen zentral zu steuern.</p><h5>Über die Unternehmen</h5><p>Allianz Global Benefits hat seinen Hauptsitz in Stuttgart sowie regionale Allianzeinheiten in München, London, Chicago und Singapur. Allianz Partners fokussiert sich auf die Bereiche Reise, Gesundheit, Mobilität und Haus & Wohnen. Laut dem Unternehmen bearbeiten dort rund 19.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in rund 75 Ländern jährlich etwa 64 Millionen Fälle in 70 Sprachen. (lg)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © papi8888 – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/E83B4D02-52FA-499F-B2F2-A282357B3ED8"></div>

 

bAV: Wann ist ein Kapitalwahlrecht des Arbeitgebers unzulässig?

Bei der Versorgungszusage aus einer betrieblichen Altersversorgung hat sich ein Arbeitgeber einseitig ein Kapitalwahlrecht vorbehalten. Demnach durfte er anstelle einer monatlichen Altersrente auch eine einmalige Kapitalabfindung in bestimmter Höhe leisten. Doch ist das rechtmäßig?

Im vorliegenden Sachverhalt hat der Arbeitgeber über eine pauschal dotierte Unterstützungskasse eine rein arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung (bAV) für seine Angestellten eingerichtet. In einem Schreiben des bAV-Anbieters an die Angestellten vom Dezember 2000 hieß es dazu, dass die Unterstützungskasse Altersrenten gewähre, die monatlich im Voraus ausgezahlt würden. Allerdings behalte sich die Versorgungskasse vor, „anstelle einer laufenden Rente eine einmalige Kapitalabfindung in Höhe der 10-fachen Jahresrente zu zahlen“.

Einmalauszahlung entspricht nicht dem Barwert der Altersrente

Im Februar 2021 beantragte schließlich eine beim Arbeitgeber beschäftigte Krankenpflegehelferin ihre betriebliche Altersrente. Der Arbeitgeber teilte der Beschäftigten daraufhin mit, dass er beabsichtige, ihren Versorgungsanspruch durch die Zahlung einer zehnfachen Jahresrente abzugelten. Abzüglich Lohn- und Kirchensteuer betrug die einmalige Kapitalauszahlung 106.476,25 Euro – und lag damit niedriger als der versicherungsmathematische Barwert der monatlichen Altersrente. Doch damit war die Angestellte nicht einverstanden, lehnte die angekündigte Kapitalzahlung ab und verlangte eine monatliche Rentenzahlung. Zusätzlich hatte die Beschäftigte die Kapitalzahlung an den Arbeitgeber umgehend zurücküberwiesen. Dagegen allerdings hat der Arbeitgeber Klage beim Arbeitsgericht Essen und Landesarbeitsgericht Düsseldorf eingereicht. Denn er sei laut Leistungsplan der Unterstützungskasse berechtigt, den Versorgungsanspruch der Angestellten durch die einmalige Zahlung zu erfüllen. Allerdings scheiterte die Klage in den jeweiligen Instanzen.

Klausel benachteiligt Versorgungsempfänger unzumutbar

Daher hatte sich nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit der Frage nach dem Kapitalwahlrecht und seiner Ersetzung bei einer bAV beschäftigt. Und die Richter am BAG mit Sitz in Erfurt haben ebenfalls der beklagten Arbeitnehmerin recht gegeben. Maßgeblich für die Urteilsfindung der Richter war demnach, dass die Klausel im Leistungsplan, wonach anstelle einer lebenslangen Altersrente eine Kapitalleistung in Höhe der zehnfachen Jahresrente geleistet werden kann, für die Beklagte gemäß § 308 Nr. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unzumutbar sei. Denn „die durch die Ersetzung der laufenden Altersrenten zu zahlende Kapitalleistung bleibt nach den Feststellungen des Gerichts hinter dem Barwert der zugesagten Altersrente zurück“. Dies bedeute, dass der Versorgungsempfänger nicht eine andere – gleichwertige – Leistung, sondern eine andere geringerwertige Leistung erhalten würde.

Erdientes Entgelt würde teilweise entzogen werden

Dem Versorgungsempfänger, so die BAG-Richter weiter, würde damit nämlich bereits erdientes Entgelt im Nachhinein – und zwar kurz vor Eintritt des Versorgungsfalls – zumindest teilweise wieder entzogen. Und das, obwohl er „seine Gegenleistungen während des bestehenden Arbeitsverhältnisses bereits vollständig erbracht hat“, heißt es in der Urteilsbegründung. Und die Richter am BAG stellten wiederholt klar, dass bAV nicht nur Versorgungs-, sondern auch Entgeltcharakter habe. Sie stelle eine Gegenleistung für die Beschäftigungszeit dar und damit auch für die während der Beschäftigung erbrachte Tätigkeit des Arbeitnehmers. (as)

BAG, Urteil vom 17.01.2023 – Az. 3 AZR 220/22

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MetallRente wächst weiter

Das MetallRente Versorgungswerk meldet zum Jahresende 2022 weiteres Wachstum: Das gemeinsame Versorgungswerk von Gesamtmetall und IG Metall verzeichnete rund 6% mehr Verträge als im Vorjahr sowie einen Zuwachs an Kundenunternehmen. Vorsorgesparer können sich 2023 über höhere Zinsen freuen.

Das MetallRente Versorgungswerk ist im Jahr 2022 weiter gewachsen. 1,06 Millionen Verträge zur kapitalgedeckten Altersversorgung und Arbeitskraftabsicherung konnte das gemeinsame Versorgungswerk von Gesamtmetall und IG Metall zum Jahresende verzeichnen. Das ist ein Plus von rund 6% gegenüber dem Vorjahr.

Die Neuverträge in der betrieblichen und privaten Altersversorgung stiegen 2022 sogar um 22%. Zudem verzeichnete das Versorgungswerk 75,2 Mio. Euro Neubeiträge. Der Vertragsbestand für die betriebliche Altersversorgung verzeichnete ein Wachstum von 5,75%. Damit liege das Wachstum für die Altersversorgung erneut deutlich über dem des Gesamtmarkts, der laut Branchenverband GDV auf Vorjahresniveau stagnierte, so das Versorgungswerk.

Mehr Kundenunternehmen bieten MetallRente an

Ende 2022 hatten Mitarbeiter in rund 52.000 Kundenunternehmen Zugang zu den Angeboten von MetallRente, ein Zuwachs von etwa 2.000 Unternehmen im Vergleich zu 2021. „Positiv nehmen wir wahr, dass immer mehr Unternehmen ihren Beschäftigten die betriebliche Altersvorsorge zunehmend auch im MetallPensionsfonds ermöglichen. Bei dem kapitalmarktorientierten Durchführungsweg hatten wir im Jahr 2022 einen Zuwachs an Kundenunternehmen um mehr als 60%“, sagt MetallRente-Geschäftsführer Hansjörg Müllerleile.

Arbeitskraftabsicherung hinkt hinter realem Bedarf hinterher

Auch der Bestand der Verträge für die Arbeitskraftabsicherung ist im letzten Jahr um 6,3% gewachsen. Mit 8.800 neuen Verträgen lagen die neuen Vertragsabschlüsse allerdings 48% unter dem Vorjahresniveau und bleiben damit hinter dem realen Bedarf zurück.

Jedoch können sich Vorsorgesparer 2023 über gestiegene Zinsen freuen. Im sicherheitsorientierten Vorsorgekonzept PROFIL steigt die Gesamtverzinsung auf Neuverträge von 2,8% im Vorjahr auf 3,1%.

Neues fondsgebundenes Vorsorgekonzept ab April

Im April 2023 erweitert das Versorgungswerk sein Angebot in der MetallDirektversicherung um das fondsgebundene Vorsorgekonzept CHANCE. Dies könne laut MetallRente durch seine deutlich verbesserten Konditionen bis zu 15% höhere Leistungen erzielen als sein Vorgängerprodukt. Das sicherheitsorientierte Angebot PROFIL steht Mitarbeitern weiterhin zur Verfügung, genau wie der MetallPensionfonds.

Über MetallRente

MetallRente wurde 2001 von Gesamtmetall und IG Metall gegründet. Zu dem Versorgungswerk gehören die Metall- und Elektroindustrie, die angeschlossenen Branchen Stahl, Textil und Bekleidung, IT sowie Holz und Kunststoff. (js)

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