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Assekuranz bAV allgemein

inpunkto startet bAV-Netzwerk

Die inpunkto AG hat die inbAV – Initiative für betriebliche Versorgungskonzepte – gegründet. Die bAV- und bKV-Spezialisten sollen im Bereich der Altersvorsorge eingesetzt werden. Die Anbindung an das Netzwerk findet über einen Kooperationsvertrag statt.

Die inpunkto AG hat das Netzwerk „Initiative für betriebliche Versorgungskonzepte“ (inbAV) gegründet. Aktuell sind laut inpunkto mehr als 350 bAV- und bKV-Spezialisten dem Netzwerk beigetreten. Diese sollen bundesweit im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) auf anstehende Projekte eingesetzt werden.

Kooperationsvoraussetzungen werden geprüft

Zudem gebe es rund 200 weitere Bewerbungen, bei denen die Kooperationsvoraussetzungen noch geprüft werden. Bei der Prüfung geht es um die fachliche Qualifikation der Bewerber sowie gegebenenfalls entsprechende Qualifizierungslehrgänge, an denen sie teilnehmen können.

Anbindung über Kooperationsvertrag

Über einen Kooperationsvertrag werden die Interessenten an das bundesweite Spezialisten-Netzwerk angebunden. Dieser greift nur bei aktiven Projektberatungen. Bestehende Anbindungen werden von dem Kooperationsvertrag nicht berührt.

bAV als stärkste Säule

Marcus Börner, Vorstand Vertrieb und Marketing der inpunkto AG, ist sich sicher, dass die bAV in den nächsten Jahren durch den Gesetzgeber noch stärker gefördert werde und somit zur stärksten Säule der Altersvorsorge avanciere.

Bundesweites Netzwerk

Die inbAV beabsichtigt, über Ausschreibungen Großprojekte zu generieren. Das Netzwerk wird regional und überregional mit bAV- und bKV-Terminen versorgt. Auf Wunsch stellt die inbAV dem Netzwerk auch seine Kooperationspartner und Servicedienstleistungen kostenfrei zur Verfügung. (lg)

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„Grüne“ bAV: HDI SafeInvest Direktversicherung

HDI bietet mit der SafeInvest Direktversicherung eine betriebliche Altersvorsorge, in die nachhaltig investiert werden kann. Der Versicherer wirbt zudem damit, dass es sich um eine bAV mit Aktien handelt.

Nach dem Tarif CleverInvest für die private Altersvorsorge bietet die HDI Lebensversicherung AG ab diesem Jahr die HDI SafeInvest Direktversicherung an – ein fondsgebundenes Modell der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Die Bausteine „Safe plus“ und Kapital-Ablaufmanagement gewähren auf Wunsch einen weiteren Ausbau des erreichten Guthabens. Das Angebot kann mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kombiniert werden. Erworbene Rentenansprüche können innerhalb des gesetzlichen Rahmens zu jedem neuen Arbeitgeber mitgenommen werden. Zudem wird die Versicherung an die individuelle Lebenssituation der Kunden angepasst.

Elemente von CleverInvest übertragen

Sven Lixenfeld, Vorstandsvorsitzender der HDI Lebensversicherung AG erklärt: „Nach der sehr erfolgreichen Einführung unserer Fondspolice CleverInvest für die private Altersvorsorge und der Basisrente im Jahr 2021 können wir diese Erfolgsstory nun auch in der bAV fortschreiben. Dazu haben wir viele Elemente von CleverInvest auf das neue bAV-Produkt übertragen. Mit SafeInvest können wir so ausgezeichnete Flexibilitäten und über die Möglichkeit einer hohen Aktienquote auch attraktive Renditechancen bieten, ohne dass der Kunde auf gesetzlich erforderliche Garantien verzichten muss.“

80% Kapitalgarantie

Für mehr Sicherheit sorgt bei SafeInvest ein „Börsencrash-Airbag“ in den Investment-Portfolios. Das bedeutet, dass monatlich 80% des Fondsguthabens vom Vormonat gesichert werden. „Ein bemerkenswerter Schutzschirm für alle Versicherten, gepaart mit einer Produktgestaltung, die über das gewählte Investment-Portfolio je nach Marktsituation bis zu 100% Anlage in Aktien ermöglicht“, so Lixenfeld.

Nachhaltigkeit wählen

Gewählt werden kann zwischen nachhaltigen, chancenorientierten und schwankungsarmen Anlagen mit breiter Risikostreuung über verschiedene Anlageklassen. Als besonders renditestark gelten die „grünen“ Investments. „Hierfür sorgt zum einen der Wandel in Politik und Gesellschaft, der zu einer immer stärkeren Nachfrage nach nachhaltigen Investmentmöglichkeiten führt. Zum anderen schreitet die ganze weitere wirtschaftliche und technologische Entwicklung in diese Richtung voran“, sagt Lixenfeld. „An grünen Investments geht kein Weg mehr vorbei.“ Der HDI fördere weltweit nachhaltiges Wirtschaften und richte sich nach den zehn universellen Prinzipien des UN Global Compact. In der Versicherungstechnik sowie bei der Kapitalanlage beachte er laut Lixenfeld ESG-Kriterien. (lg)

Bild: © Elnur – stock.adobe.com

 

„Junge Generation wird einen Job mit guter Betriebsrente fordern“

Die private und betriebliche Altersvorsorge wird aktienorientierter und nachhaltiger. Dieser Wandel muss den Kunden erklärt werden und da fällt Vermittlern eine zentrale Rolle zu, meint Dr. Henriette Meissner. Bei der bAV steigt der Druck dagegen schon allein aufgrund der demografischen Entwicklung.

Interview mit Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevoll–mächtigte für die bAV der Stuttgarter Lebensversicherung a. G.
Frau Dr. Meissner, ein neues Jahr beginnt, die Niedrigzinsphase bleibt. Bleibt sie die größte Herausforderung in der Altersvorsorge?

Die größte Herausforderung bleibt, möglichst viele Menschen gut zu versorgen. Für die gute Versorgung ist es wichtig, dass die Regierung „die Kraft der Aktien“ endlich entfesselt. Der Koalitionsvertrag deutet das an und wird das hoffentlich schnell umsetzen.

Scheint also die Zeit gekommen, dass die Angst der Deutschen vor aktienorientierten Produkten schwindet. Spüren Sie das jetzt schon?

Das Kapitalmarktumfeld treibt die Entwicklung. Und es ist gut, dass die Ampel jetzt auch in der gesetzlichen Rentenversicherung einen Aktienimpuls setzt. Der gut informierte Vermittler ist gefordert. Er ist sozusagen der Transmissionsriemen zum Kunden und erklärt zum Beispiel, dass eine hohe Garantie eine Garantie auf eine sehr niedrige Rendite ist, bei der Kaufkraft durch die Inflation „aufgefressen“ wird. Dann versteht der Kunde, warum ein höheres Engagement in Aktien und die damit verbundene höhere Sicherheit in Inflationsszenarien hochattraktiv ist. Schon heute werden entsprechende Produkte sehr gut angenommen.

Weniger Garantien, genauso viel Sicherheit. Lässt sich das wirklich gut erklären?

Ja, und nicht nur erklären, sondern auch mathematisch beweisen. Hier rate ich jedem, der das noch nicht gemacht hat, die beiden Studien der ifa Ulm aus dem Jahre 2021 zu abgesenkten Garantien, die man kostenlos herunterladen kann, zu lesen. Denn in der Niedrigzinsphase zusammen mit einem Inflationsanstieg kann eine sichere Altersversorgung nur dann funktionieren, wenn man mehr Aktien bei abgesenkter Garantie in die Altersvorsorge einbaut. Daher sind die neuen Produkte gerade auch für sicherheitsorientierte Kunden geeignet. Das ist für unsere Kunden wie für uns ein Umdenken. Denn ehrlicherweise konnten wir seit den 1990er-Jahren die Inflation vernachlässigen. Die angesprungene Inflation spürt jeder im Portemonnaie und hilft uns bei der Argumentation.

Sie haben die Rolle der Vermittler und Vermittlerinnen schon angesprochen. Liegt es vor allem an ihnen, dass die neue Herangehensweise verstanden wird?

Genau hier zeigt sich, warum wir gut ausgebildete Vermittler brauchen: Sie sind die Erklärer und Transmissionsriemen dieser neuen Entwicklung. Es reicht doch nicht aus, dass die Regierung sagt: „Kauft mehr Aktien für die Vorsorge.“ Das neue Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Rendite muss erklärt und verstanden werden. Das ist die Stärke unserer Vermittler.

Ihr großes Thema ist die bAV. Die Arbeitgeber dürften nun mittlerweile verstanden haben, dass die bAV auch ein Instrument zur Mitarbeitergewinnung ist. Bleibt die bAV aber auch bei jungen Leuten ein Anreiz?

Die junge Generation hat sehr gut verstanden, dass für sie die Rente nicht so sicher ist wie für den jetzigen Rentner. Gleichzeitig werden sie die größte Freiheit bei der Jobwahl haben. Die Kombination ist dann eigentlich ein No-Brainer: Diese Generation wird nicht nur einen guten Job, sondern auch einen guten Job mit einer guten Betriebsrente fordern. Die gut kommunizierte Betriebsrente ist also gerade für junge Leute ein Anreiz. Und genau dort kann der Vermittler ansetzen.

Interessant dürfte für viele vor allem eine arbeitgeberfinanzierte bAV sein. Wie überzeugt man Arbeitgeber von diesem Modell?

Gar nicht. Die Überzeugungsarbeit übernimmt schon jetzt der demografische Druck. Wenn Lehrstellen zu Leerstellen werden und der Arbeitsmarkt nicht genügend Arbeitskräfte – egal auf welcher Qualifikationsebene – liefert, dann müssen sich Arbeitgeber überlegen, was sie Beschäftigten bieten wollen. Und da steht die Betriebsrente plötzlich ganz oben auf der Wunschliste. Wir müssen den Arbeitgebern nur diese Möglichkeit aufzeigen und es ihm mit guten Konzepten so einfach wie möglich machen. Haben wir seit 2002 noch fighten müssen, dass der Arbeitgeber „Entgeltumwandlung“ erlaubt, dreht sich das jetzt massiv. Statt der alten Wahrheit, dass Arbeitgeber aus einer Fülle von Bewerbern auswählen können, hat jetzt der Beschäftigte die Macht. Da müssen wir alle mental den Schalter umlegen.

Nächstes Jahr soll bereits die Wirkung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) überprüft werden. Wie nah ist denn die bAV an einem Obligatorium mit der Möglichkeit eines Opting-out?

Das steht immer mal wieder im Raum. Für mich gilt: Arbeitgeberfinanzierung ist das bessere Opting-out, da dann alle versorgt sind. Da sollten wir noch viel stärker ansetzen. Wenn man die Niedrigverdienerförderung nach § 100 EStG richtig nutzt, hat man eine Förderquote von bis zu 51% der Beiträge. Das ist doch ein Rhythmus, wo jeder Arbeitgeber mit muss, wenn man ihn denn dazu auffordert und informiert.

Wenn wir zunächst noch auf das Jahr 2022 sehen, welche Neuerungen oder Änderungen liegen denn neben dem Niedrigzins und der Demografie zudem im Fokus der bAV?

In Neudeutsch würde man sagen, dass die arbeitgeberfinanzierte Versorgung trendet. Denn immer mehr Firmen optimieren die staatliche Förderung durch die Niedrigverdienerförderung. Im Sommer 2021 vermeldete das Statistische Bundesamt schon 82.000 Arbeitgeber, die das für über eine Million Beschäftigte nutzen.

Vermittler sollten ihr Augenmerk 2022 auch auf die Versorgung von Selbstständigen richten. Da hat die Ampel ein Opt-out im Blick und es gibt sehr gute Ansatzpunkte.

Und last, but not least: Seit dem Inkrafttreten der Transparenzverordnung am 10.03.2021 ist für Vermittler Nachhaltigkeit ein Pflichtthema. Gleichzeitig ist das auch das Megathema unserer Zeit. Als Stuttgarter und Pionier der GrüneRente haben wir im Jahr 2021 schon zweimal eine Zertifizierung zum Nachhaltigkeitsberater durchgeführt mit weit über 1.000 zufriedenen Teilnehmern. Und ab 10.03.2022 starten wir in die dritte Runde – offen für alle Vermittler.

Nachhaltigkeit wird also ein wichtiges Thema sein. Wo sind die Ansätze im Zusammenhang mit der bAV?

Wer in einer stillen Minute durch die Webseiten von großen, aber auch von kleinen und mittelständischen Unternehmen surft, merkt ganz schnell, wie wichtig es für viele Unternehmen ist zu zeigen, dass sie nachhaltig sind. Auch für die Gewinnung von Arbeitskräften ist das „Green Recruiting“, also mit Nachhaltigkeit neue Mitarbeiter zu finden, ein zunehmend wichtiges Thema. bAV als Element der sozialen Sicherheit ist nachhaltig, arbeitgeberfinanzierte bAV nachhaltiger, und was soll ich dazu sagen, wenn das noch mit einem Produkt wie der GrüneRente umgesetzt wird?

Wie können Vermittler und Vermittlerinnen davon profitieren?

Betriebliche Altersversorgung als nachhaltiges soziales Engagement des Unternehmens für seine Beschäftigten ist das Pfund, mit dem Vermittler wuchern können. Eine gute Kinderbetreuung wird auf der Website gerne genannt, doch auch die Betriebsrente kann und sollte ein Unternehmen stolz zeigen. Bei der richtigen Konzeption und Kommunikation unterstützt der Vermittler.

Sie sind seit vielen Jahren Expertin, Buchautorin und Dozentin in Sachen bAV. Was ist für Sie daran so spannend?

Ich finde, dass Altersvorsorge ein unglaublich wichtiges soziales Thema ist. Da können wir die Menschen nicht allein lassen. Die betriebliche Altersversorgung ist dafür besonders geeignet. Mich reizt es, dieses komplexe Thema zu durchdringen und dann verständlich zu machen.

Also mehr bAV?

Unbedingt.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 01/2022, S. 22 f., und in unserem ePaper.

Bild: © sebra – stock.adobe.com

 
Ein Interview mit
Dr. Henriette Meissner

„Ziel ist, den Firmen so viele bAV-Aufgaben wie möglich abzunehmen“

Die bAV Innovationspartner GmbH ist Full-Service-Anbieter für die Umsetzung der bAV und setzt auch auf moderne Konzepte. Welche Services das Portfolio umfasst, welche Vorteile moderne bAV-Lösungen bieten und wie sie bei Firmen ankommen, erläutert Geschäftsführer Sven Küstner.

Interview mit Sven Küstner, Geschäftsführer der bAV Innovationspartner GmbH
Herr Küstner, die bAV Innovationspartner GmbH ist Full-Service-Anbieter für die Umsetzung der bAV im Unternehmen. Welche Branchen zählen Sie denn zu Ihrem Kundenstamm?

Zu unseren Kunden gehören mittelständische Betriebe aus sehr unterschiedlichen Branchen wie beispielsweise dem Gesundheitswesen, der Informationstechnologie, dem Bauwesen, der Elektronik sowie Vertriebsorganisationen und viele mehr.

Welche Services bieten Sie denn den Firmenkunden?

Unser Portfolio umfasst alles rings um die betriebliche Altersversorgung – angefangen bei der Beratung zur Einrichtung der bAV unter Berücksichtigung aller Durchführungswege mit oder ohne Versicherungen. Kommen Versicherungen zum Einsatz, unterstützen wir unsere Kunden bei der Auswahl der passenden Produkte gemäß ihrem Chancen- und Risikoprofil. Dabei berücksichtigen wir unter anderem auch die Finanzstärke der Anbieter. Auf Wunsch können unsere Kunden über unseren Kooperationspartner eine Versorgungsordnung erhalten.

Wie darf man sich die Umsetzung denn konkret vorstellen? Auf welchem Weg informieren Sie die Arbeitnehmer?

Für die Umsetzung der bAV im Unternehmen haben wir einen erfolgserprobten Prozess: Die Mitarbeiter werden von uns über das Angebot ihres Arbeitgebers in der Erstinformation in einer Gruppenveranstaltung und individuell in einem persönlichen Gespräch informiert. Die Informationsweitergabe erfolgt zunehmend über Videokonferenzen. Kommt es zu Vertrags­abschlüssen, werden diese durch uns eingerichtet und verwaltet. Auf Wunsch verwalten wir die Verträge unserer Kunden gemeinsam über unser CRM-System.

Unsere Betreuung umfasst nicht nur die Verwaltung der bestehenden Verträge. Es gibt ein Neueintrittsmanagement und regelmäßige Werbemaßnahmen, um das Thema bAV in den Unternehmen präsent zu halten.

Sie fungieren also als ausgelagerte bAV-Abteilung der Firma?

Ja, das ist vollkommen richtig. Unser Slogan heißt deshalb: „Kümmern Sie sich um den Erfolg Ihres Unternehmens, während wir Ihre bAV zum Erfolg führen.“ Ziel ist es, den Unternehmen so viele bAV-Aufgaben wie möglich abzunehmen und sie vor Risiken zu schützen, die sie nicht eingehen wollen.

Arbeiten Sie mit Kooperationspartnern zusammen?

Ja, wir arbeiten mit diversen Kooperationspartnern. Hierzu gehören Rechtsberater, Versicherungsmathematiker, Poolgesellschaften, Versicherungsunternehmen, (freie) Unterstützungskassen und Kapitalanlageberater.

Nun hat die Corona-Krise dem bAV-Neu­geschäft zugesetzt. Inwiefern hat sich dies auf Ihr Geschäft ausgewirkt?

Die Corona-Krise hat sich bei uns nach einem ersten Schock grundsätzlich positiv ausgewirkt. Durch die zunehmende Akzeptanz von Videokonferenzen sind wir viel weniger im Auto unterwegs und können die eingesparte Zeit im Büro oder Home-­Office effektiv nutzen.

Zudem erschütterten schlechte Nachrichten von den Pensionskassen das Vertrauen in die bAV-Durchführungswege. Hat sich das in der Praxis bemerkbar gemacht?

Die Probleme der Pensionskassen kennen unsere Kunden und die meisten potenziellen Kunden nicht. Das Thema wird von ihnen nicht wahrgenommen. Wir haben jedoch Kunden dazugewonnen, die von den Pensionskassenproblemen betroffen waren. Solche Kunden sind mittlerweile sehr sensitiv und haben gelernt, dass die betriebliche Altersversorgung eben nicht nur ein Versicherungsthema ist, das von jedem x-beliebigen Versicherungsvermittler bzw. Finanzdienstleister erledigt werden kann. Sie schätzen Spezialisten wie uns, die sie intensiv und nachvollziehbar über Produkt- und Anbieterrisiken beraten.

Und inwieweit sind bedarfsgerechte Garantien, über die ja gerade viel diskutiert wird, ein Thema?

Die Absenkung von Garantien und den sinkenden Rechnungszins müssen wir schon seit Jahren erläutern. Aktuell sind bedarfs­gerechte Garantien bei unserer Klientel (noch) kein Thema. Aber natürlich sehen auch wir uns Herausforderungen gegenüber. Die Produktvielfalt und die Unterschiede in den Produkten nehmen zu. Das erhöht unseren Produktanalyse- und anschließend den Kommunikationsaufwand gegenüber den Kunden.

In den meisten unserer Beratungen sind vor allem die jüngeren Mitarbeiter bei einer größeren Sachwertinvestition mit größerer Ertragschance bereit, geringere Garantien in Kauf zu nehmen. Nur die meisten Arbeitgeber sind noch zurückhaltender. Sie wollen von uns rechtsverbindliche Aussagen, dass ihr Risiko einer Nachschusspflicht durch die neue Produktwelt nicht größer wird. Zwar gibt es viele positive Meinungen, aber eine Klarstellung durch den Gesetzgeber fehlt.

Sie setzen in der bAV vor allem auf moderne Konzepte, und zwar mit und ohne Versicherungsprodukte. Wie sehen diese Konzepte denn aus?

Moderne bAV-Konzepte mit Versicherungen kommen ohne Garantien aus und bieten damit dem Mitarbeiter attraktive Ertragschancen. Das Nachschussrisiko für den Arbeitgeber steigt dafür an. Moderne bAV-Konzepte ohne Versicherungen bieten den Arbeitgebern zudem betriebswirtschaftliche Vorteile wie zum Beispiel Liquiditätsgewinne und Steuerersparnis. Auch die Mitarbeiter können je nach Ausgestaltung dieser Konzepte gegenüber Versicherungslösungen profitieren.

Haben klassische bAV-Produkte nun ausgedient?

Bei den bAV-Lösungen ohne Versicherungen sind der Aufwand, die zusätzlichen Kosten in Form von Honoraren – die nicht in den Produkten enthalten sind und damit vom Arbeitgeber zusätzlich bezahlt werden müssen – und das Arbeitgeberrisiko deutlich höher. Wir kommunizieren dies transparent, und das schreckt viele Arbeitgeber ab, sodass wir schließlich meistens wieder bei den Versicherungslösungen landen. Insoweit haben die klassischen bAV-Versicherungslösungen bei Weitem nicht ausgedient.

Arbeitgeber aber, die sich mit ihrem bAV-Angebot sichtbar von ihren Mitbewerbern im Wettbewerb um Arbeitskräfte abheben wollen, sind bereit, die modernen bAV-Lösungen zu wählen und den höheren Aufwand in Kauf zu nehmen.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 12/2021, S. 44 f., und in unserem ePaper.

Bild: © Worawut – stock.adobe.com

 
Ein Interview mit
Sven Küstner

Seriöse bAV-Beratung braucht Fachwissen und Erfahrung

In den vergangenen Jahren erlebte die bAV regulatorische Eingriffe und Versuche, ihr einen Schub zu verpassen. Wie hat sich die Beratung in dieser Zeit gewandelt? Welche Maßnahmen haben sich als gelungen erwiesen, wo besteht Anpassungsbedarf? Nachgefragt bei bAV-Experte Dr. Markus Baum.

Interview mit Dr. Markus Baum, Geschäftsführer der Dr. Baum GmbH & Co. KG Zukunftssicherung
Herr Dr. Baum, Sie sind inzwischen seit vielen Jahren im bAV-Geschäft. 2019 feierte Ihr Maklerunternehmen 20-jähriges Bestehen. Wie hat sich die bAV-Beratung denn in den vergangenen Jahren gewandelt?

In den Anfangsjahren der Entgeltumwandlung, also 2002, war die betriebliche Altersversorgung für die Arbeitgeber eher lästig: Mittlerweile wird der Fachkräftemangel spürbar, denn die Einstellung der Arbeitgeber zur bAV hat sich gewandelt, deutlich hin zu einem personalpolitischen Instrument. Dies äußert sich vor allem in höheren Arbeitgeber­beteiligungen, als es der gesetzliche Zuschuss vorsieht, und in der Einbindung der bAV in die Benefitstrategie der Unternehmen.

Halten Sie es heute für einfacher, als Makler im bAV-Geschäft Fuß zu fassen? Oder ist es gerade als Einzelmakler schwieriger geworden – Stichwort Compliance oder auch im Hinblick auf die Konkurrenz?

Da ich kein Newcomer und bereits seit 1988 in der bAV-Beratung tätig bin, kann ich die Frage nicht wirklich beantworten. Es drängen immer wieder Vertriebe in diesen wachsenden Markt, die hoffen und glauben, über die Digitalisierung einen leichteren Zugang zu den Kunden zu bekommen. Seriöse und nachhal­tige Beratung auf diesem Feld bedarf eines großen Fachwissens und viel Erfahrung; dies kann nicht in wenigen Wochen oder Monaten aufgeholt werden.

Nun sollte mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz die Durchdringung der bAV vorangetrieben werden. Welche Maßnahmen sehen Sie denn als geglückt an, wo besteht Verbesserungsbedarf?

Der Arbeitgeberzuschuss ist grundsätzlich als geglückt anzusehen, auch wenn bei der laufenden Umsetzung das Ziel des Gesetzgebers – die Verbesserung der Altersversorgung – nicht immer erreicht wird. Insbesondere behindert die Branche vielfach die Erhöhungen im bestehenden Vertrag und ist bei geringen Beiträgen in neuen Verträgen sehr kleinlich, am Ende mit der Konsequenz, dass die Arbeitgeberzuschüsse in den bestehenden Beitrag eingerechnet werden.

Die Erhöhung der steuerfreien Entgeltumwandlung auf 8% war richtig, nur leider nicht von der Sozialversicherungsbeitragsfreiheit flankiert. Im Übrigen halte ich eine Rückkehr zu der Regelung vor dem Jahr 2005 bezüglich der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitragspflicht für die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung für dringend notwendig.

Der BDVM forderte jüngst von der Politik mehr Kontinuität in der bAV und keinen Zickzackkurs. Wie ist Ihre Einschätzung?

Wir haben fünf Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung, die völlig ausreichen und nur entsprechend gestärkt werden müssten; infolgedessen bedarf es meines Erachtens keines Staatsfonds oder eines nicht den Zeitgeist getroffenen Sozialpartnermodells. Würde eine reine Beitragszusage mit Kapitaloption im Rahmen der versicherungsförmigen Durchführungswege ergänzt, wäre viel gewonnen.

Kritisiert wurde dabei auch die Portabilität von bAV-Verträgen beim Wechsel des Arbeitgebers – ein Thema, das auch Sie seit Jahren bewegt. Sind die bAV-Lösungen hier nach wie vor zu starr?

Der Ansatz der Portabilität passt zu den veränderten Erwerbsbiografien, allerdings behindern sehr viele Aspekte eine zügige und passende Deckungskapitalübertragung. Da dies für alle Beteiligten aus unterschiedlichen Gründen sehr unbefriedigend ist, wäre der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft und/oder der Gesetzgeber aufgerufen, sich für praktikable Lösungen einzusetzen. Über eine verpflichtende Portabilität im Rahmen der Unterstützungskassen­zusagen sollte die Politik nun ernsthaft nachdenken.

Immer häufiger landet die Frage nach der Berechnung der Betriebsrente bei Teilzeitbeschäftigung vor Gericht. Sind auch hier die Regelungen zu wenig praxistauglich?

Die Regelungen sind meines Erachtens eindeutig. Leider wird in der Praxis teilweise aufgrund von mangelndem Wissen oder infolge fehlerhafter Beratung die betriebliche Altersversorgung für Teilzeitbeschäftigte in Unternehmen nicht korrekt geregelt.

Nun ist die Branche seit Jahren um mehr Transparenz und eine Verschlankung des Verwaltungsaufwands bemüht. Ist ein gutes Stück des Weges bereits zurückgelegt?

Transparenz ja, allerdings nicht im Sinne von VVG-konformen Angeboten mit über 100 Seiten, sondern das Vermitteln der wesentlichen Aspekte einer bAV, damit die Beteiligten eine bedarfsgerechte Entscheidung treffen können. Die Digitalisierung hilft, die immer wichtiger werdende Administration und Verwaltung der bAV zu vereinfachen und zu verschlanken. Es gibt gute Ansätze mit entsprechenden bAV-Portalen, wobei der Makler sich langfristig einer versichererunabhängigen Plattform bedienen wird. So können verschiedene Ver­sicherer bei einem Arbeitgeber verwaltet werden und die Beteiligten bleiben unabhängig. Daneben bedarf es einer brancheneinheitlichen Lösung bezüglich des Datenschutzes, der nach wie vor mehr behindert als schützt.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 12/2021, S. 42 f., und in unserem ePaper.

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Ein Interview mit
Dr. Markus Baum

Bedarfsgerechte Garantien in bAV-Produkten

Garantien in Altersvorsorgeprodukten sind derzeit das große Thema. Mit den Wirkungen von hohen Garantien angesichts niedriger Zinsen hat sich das ifa (Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften) in einer Studie befasst. Beleuchtet wurde dabei auch die Frage, welche Garantien für wen bedarfsgerecht sind.

<h5>Ein Artikel von Dr. Sandra Blome, Partner & Director beim ifa (Institut für Finanz- und Aktuar­wissenschaften) und apl. Prof. Dr. Jochen Ruß, Geschäftsführer beim ifa</h5><p>Zum 01.01.2022 wird der Höchstrechnungszins für die Lebensversicherung von 0,9% auf 0,25% abgesenkt. Bei üblicher Produktkalkulation stellt der Höchstrechnungszins eine Obergrenze für den Garantiezins dar. Dies erlaubt ab 2022 selbst bei extrem kostengünstigen Produkten keine Garantie von 100% der Beiträge mehr. Garantien von 100% werden vermutlich dennoch von manchen Versicherern weiterhin angeboten – aber wahrscheinlich nur übergangsweise. Doch wie wirken eigentlich hohe Garantien in einem Niedrigzinsumfeld und welche Garantien sind für welche Kunden bedarfsgerecht?</p><h5>Garantien reduzieren Rendite</h5><p>Je höher die Garantie eines Altersvorsorgeprodukts ist, desto größer ist offensichtlich der Anteil sicherer Kapitalanlagen und desto geringer ist der Anteil chancenreicher Kapitalanlagen wie zum Beispiel Aktien. Das Renditepotenzial eines Altersvorsorgeprodukts ist deswegen umso niedriger, je höher die Garantie ist. Es ist davon auszugehen, dass die ab 2022 übergangsweise angebotenen Produkte mit 100% Beitragsgarantie (nahezu) vollständig in das klassische Sicherungsvermögen des Versicherers investieren werden. Ein signifikantes Chancenpotenzial oberhalb der Rendite klassischer Produkte wird also nur möglich sein, wenn das Garantieniveau signifikant unter 100% liegt.</p><h5>Garantien reduzieren Risiko (?)</h5><p>Garantien „kosten“ zwar Rendite, sie reduzieren dafür im Gegenzug das Risiko. Dies gilt aber zunächst nur bei einer sogenannten „nominalen“ Betrachtung. Hierunter versteht man die Betrachtung von Eurowerten einer Leistung. Für Verbraucher ist aber auch die Kaufkraft der Leistung relevant, also etwa wie viele Mahlzeiten und Monatsmieten man sich von seiner Rente leisten kann. Daher ist auch eine „reale“, also inflationsbereinigte Betrachtung von Bedeutung. </p><h5>Garantien erhöhen Inflationsrisiko</h5><p>Aktienrenditen weisen über lange Zeiträume eine positive Korrelation mit der Inflation auf: Wenn über einen langen Zeitraum eine eher hohe Inflation vorherrscht, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sich in diesem Zeitraum Aktien überdurchschnittlich gut entwickeln und umgekehrt. Allerdings lässt – wie bereits erwähnt – eine höhere Garantie nur einen geringeren Anteil von Aktien zu. Zusammen führt dies dazu, dass hohe Garantien zwar das Risiko aus den zufälligen Schwankungen des Aktienmarkts reduzieren, aber das Risiko erhöhen, das aus der Inflation resultiert.</p><h5>Nominal versus real</h5><p>Eine rein nominale Betrachtung ignoriert den genannten Effekt, sodass eine höhere Garantie stets zu mehr Sicherheit zu führen scheint. Ob und in welchen Fällen mehr Garantie aber auch real (inflationsbereinigt) zu mehr Sicherheit führt, kann nur mithilfe quantitativer Analysen untersucht werden.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Niedrige Garantieniveaus bedarfsgerecht--><h5>Niedrige Garantieniveaus bedarfsgerecht</h5><p>Berechnungen zeigen, dass eine Garantie von 100% der Beiträge im aktuellen Zinsumfeld zu einer sehr starken Reduktion der Chancen führt. Umgekehrt reduziert diese Garantie zwar das nominale Risiko, in Bezug auf das relevante reale Risiko wirkt sie hingegen – wenn überhaupt – kaum risiko­reduzierend. Betrachtet man die relevanten realen Werte, ist zwar der „Preis“ einer Garantie, also die Reduktion der Chance, ähnlich hoch, wie er nominal erscheint. Der „Nutzen“ der Garantie, das heißt die Reduktion des Risikos, ist hingegen real deutlich geringer, als er nominal erscheint. Im aktuellen Zinsumfeld sind daher niedrigere Garantieniveaus auch für sicherheitsorientierte Menschen bedarfsgerechter als hohe.</p><h5>Bedarfsgerechte Garantien in der bAV</h5><p>Bei der Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) ist eine Garantie von 100% der Beiträge gesetzlich vorgeschrieben. Im Gegensatz dazu sind bei der beitragsorientierten Leistungszusage (BOLZ) niedrigere Garantien möglich. Auf diesem Wege können also Garantieniveaus, die im aktuellen Umfeld auch für sicherheitsorientierte Arbeitnehmer bedarfsgerecht sind, auch in der bAV angeboten werden. Unterschiedliche Zusagearten in der bAV können jedoch unterschiedliche Ausgestaltungen der Renten­bezugsphase bedingen. So werden in der Praxis bei der BOLZ oft nur sogenannte volldynamische Renten angeboten. Hier führt jeder Überschuss zu einer Erhöhung der gezahlten Rente. Bei der BZML hingegen kommen oft auch sogenannte teildynamische Renten zum Einsatz, die eine höhere Anfangsrente aufweisen, aber bei sinkenden Überschusssätzen auch zu einer Reduktion der gezahlten Rente führen können.</p><h5>BOLZ mit reduzierter Garantie: Attraktives Chance-Risiko-Profil</h5><p>Betrachtet man im Modell die Ansparphase und die Rentenphase gemeinsam, so stellt man fest, dass im aktuellen Umfeld der zur Verrentung zur Verfügung stehende Betrag bei einem BOLZ-Produkt mit abgesenkter Garantie mit großer Wahrscheinlichkeit höher ist als bei einem BZML-Produkt mit 100% Beitragsgarantie. Im Mittelwert ist der Vorteil aus der Ansparphase so groß, dass sich trotz des anderen Überschusssystems eine ähnliche Anfangsrente ergibt. Die volldynamische Rente der BOLZ-Produkte wird dann voraussichtlich stärker als beim BZML-Produkt steigen und kann insbesondere nie sinken. </p><p>Insgesamt erscheint somit das Chance-Risiko-Profil einer BOLZ mit reduzierter Garantie im aktuellen Umfeld auch unter Einbeziehung der Rentenbezugsphase attraktiver als das Chance-Risiko-Profil einer BZML mit 100% Beitragsgarantie.</p><p>Zur zugrunde liegenden Studie des ifa geht es hier: www.ifa-ulm.de/Garantien-bAV.pdf</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 12/2021, S. 34 f., und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/asscompact-12-2021/66016968&quot; target="_blank" >ePaper</a>.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/6CCA45B8-CF40-4C91-A13D-B5F824105C12"></div>

 
Ein Artikel von
Dr. Sandra Blome
apl. Prof. Dr. Jochen Ruß

„Es gilt, das Potenzial der bAV zu entfesseln“

Mit 2021 geht ein ereignisreiches Jahr zu Ende: ein zweites Corona-Jahr, ein weiteres Jahr im Niedrigzinsumfeld, ein Bundestagswahljahr. Anlässe genug für eine Art Bestandsaufnahme im Bereich der betrieblichen Altersversorgung und einen Ausblick, welchen Stellenwert die bAV im Vorsorge-Mix künftig einnimmt.

<h5>Interview mit Dr. Georg Thurnes, Vorsitzender der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V.</h5><h5>Herr Dr. Thurnes, die bAV galt lange als Erfolgsmodell. Nun leidet sie unter Niedrigzinsen, schwächelnden Pensionskassen, Kurzarbeit und Bürokratie. Würden Sie das so unterschreiben? </h5><p>Es geht doch immer um die Frage nach den Alternativen. Dauerniedrigzins, Bürokratiekosten und geringere verfügbare Einkommen treffen alle Formen der kapitalgedeckten Altersversorgung. Hier hilft die besondere Effizienz, die sich aus dem kollektiven Ansatz der betrieblichen Altersversorgung ergibt. Gegenüber vergleichbaren Formen der Altersversorgung bleibt die bAV daher die bessere Alternative.</p><h5>Die letzte große gesetzgeberische Änderung war das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Sind zumindest einige Ziele erreicht worden?</h5><p>Auf jeden Fall! Wichtig sind natürlich die dort enthaltenen Regelungen zur reinen Beitragszusage, auch wenn sie derzeit noch nicht zur Anwendung kommen. Damit haben wir ein Regelwerk, um das uns die Fachwelt im Ausland beneidet. Die Verbreitung der bAV bei Niedrigverdienern unterstützt der Förderbetrag, den Arbeitgeber erhalten, wenn sie dieser Gruppe eine Zusage erteilen. Die Verpflichtung, bei Entgeltumwandlung einen Arbeitgeberzuschuss zu leisten, sofern Sozialabgabenersparnisse entstehen, macht die bAV für Arbeitnehmer noch attraktiver. Die neuen Nachzahlungsmöglichkeiten und die überarbeitete Vervielfältigungsregelung machen die Dotierung flexi­bler. Von unschätzbarem Wert ist der eingeführte Freibetrag bei der Grundsicherung. Bis auf die Regelungen zum Sozialpartnermodell haben sich schon alle anderen Reformmaß­nahmen positiv ausgewirkt.</p><h5>Mit welchen neuen Regulierungsvorhaben müssen Sie sich gerade beschäftigen?</h5><p>Um die alle aufzuzählen, reichen weder Zeit noch Platz dieses Interviews. Die Themen reichen von EbAV-Kostentransparenz über DC Risk Assessment bis hin zu vielen Projekten im Zusammenhang mit ESG. Besonderen Stellenwert werden natürlich die Reviews von IORP II, also der überarbeiteten Pensionsfondsrichtlinie, und dem Betriebsrentenstärkungsgesetz haben. Hier bereiten wir uns schon jetzt vor, um negative Belastungen von der bAV fernzuhalten.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Das Sozialpartnermodell hat sich bisher nicht durchgesetzt. Mittlerweile fehlt der Glaube, dass es dies noch tun wird. Wie wird das bei Ihnen im Verband diskutiert?--><h5>Das Sozialpartnermodell hat sich bisher nicht durchgesetzt. Mittlerweile fehlt der Glaube, dass es dies noch tun wird. Wie wird das bei Ihnen im Verband diskutiert?</h5><p>Das Wörtchen „bisher“ möchte ich dick unterstreichen! Sie werden sehen, wenn die ersten Modelle genehmigt sind und an den Start gehen, dann kommt Fahrt auf. Durch geänderte Rahmenbedingungen könnte der Prozess beschleunigt werden. </p><h5>Mit Blick auf die Durchführungswege hat sich insbesondere die Direktversicherung durchgesetzt. Ist diese Entwicklung zu einseitig?</h5><p>Nimmt man die Deckungsmittel zum Maßstab, so liegt die Direktversicherung nach Direktzusage und Pensionskasse auf Platz 3. Bezieht man sich auf die Zahl der Anwartschaften, so liegt die Direktversicherung auf Platz 1. Betrachtet man die Durchschnittsleistung, so liegt sie auch hinter Direktzusage und Pensionskasse. Auch wenn man sich die Zuwächse der letzten 10 bis 15 Jahre anschaut, wird Ihre These nicht gestützt. Die bAV-Welt ist bunter und differenzierter, und das ist für passgenaue Lösungen auch gut so.</p><h5>Für 2022 werden mehr Unternehmensinsolvenzen erwartet. Welche Auswirkungen wird dies haben?</h5><p>Die Pandemie belastet die betriebliche Altersversorgung in allen Bereichen, auch durch Unternehmensinsolvenzen und deren finanzielle Auswirkungen über den Beitrag für den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV). 2021 liegt der Beitragssatz beim PSV mit 0,6 ‰ deutlich unter dem langjährigen Mittel von 2,8 ‰. Im Vorjahr lag er noch bei 4,2 ‰. Was 2022 bringt, kann man noch nicht abschätzen.</p><h5>Die Arbeitswelt ändert sich. Sie wird flexibler, internationaler. Muss sich die bAV komplett neu erfinden? </h5><p>In Brüssel ruft man immer nach grenzüberschreitenden Angeboten. Die Erfahrung zeigt, dass es gar nicht so viel grenzüberschreitende Mobilität gibt, wie immer angenommen wird. Dort, wo es sie gibt, wirken Steuer- und Sozialversicherungsrecht als Hemmnisse, nicht die bAV an sich. Für mich haben aber die jeweils nationalen Systeme klar Priorität. Und da brauchen wir nichts komplett Neues. Bestehende Systeme müssen wir verbessern bzw. an veränderte Gegebenheiten anpassen. </p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||In Ihrem Verband treffen alle Beteiligten der bAV aufeinander. --><h5>In Ihrem Verband treffen alle Beteiligten der bAV aufeinander. </h5><h5>Sind denn die Herausforderungen gleichermaßen verteilt – auf Arbeitgeber, Versorgungseinrichtungen, Arbeitnehmer? Oder wo sehen Sie Herausforderungen?</h5><p>Nehmen wir den Dauerniedrigzins: Zusageformen wie die Beitragszusage mit Mindestleistung werden die meisten Versorgungseinrichtungen für Neuzusagen nicht mehr anbieten können. Arbeitgeber können solche Zusagen dann nicht mehr erteilen. Die in der Vergangenheit eher theoretische Subsidiärhaftung der Arbeitgeber ist realer geworden. </p><p>Zudem werden Arbeitgeber mit Direktzusagen durch den überhöhten Rechnungszins beim § 6a Einkommensteuergesetz (EStG) bestraft. Pensionskassen leiden im Niedrigzinsumfeld an einem zu engen regulatorischen Korsett. Aufseiten der Berechtigten leidet die Leistungshöhe bei Zusagen mit Garantien wegen rückläufiger Überschussbeteiligungen. Der Dauertiefzins trifft also alle Beteiligten, wie diese Beispiele zeigen. </p><h5>Zuletzt gab es einige Urteile zur bAV, unter anderem zum Versorgungsausgleich. Welche Rechtsprechungsfragen beeinflussen aktuell die bAV am meisten?</h5><p>Regelungen zur bAV gibt es in vielen Rechts­gebieten. Da denkt man natürlich zunächst an das Arbeits- und Steuerrecht. Aber auch Versorgungsausgleich, Sozialversicherungs-, Aufsichts- und Insolvenzrecht, überall ist auch die bAV tangiert. Daher vergeht eigentlich kaum eine Woche ohne wichtige, praxisrelevante Entscheidungen. </p><h5>Ihr Ausblick: Welchen Stellenwert wird die bAV im Vorsorge-Mix künftig einnehmen? </h5><p>Die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung bleibt auch auf lange Sicht die Hauptquelle des Alterseinkommens für den Großteil der Bevölkerung. Eine Lebensstandardsicherung wird man über sie aber nicht mehr erreichen können. Es muss also zusätzlich kapitalgedeckt vorgesorgt werden. Und alle internationalen Erfahrungen zeigen, dass dies am besten über kollektive Systeme der betrieblichen Altersversorgung geht. Die Kollektive helfen, Sicherheit zu schaffen und Kosten zu reduzieren. Wenn dann noch die Sozialpartner beteiligt sind, schafft das zusätzliches Vertrauen. Die bAV wird vor diesem Hintergrund eine echte zweite Säule der Alterssicherung und mehr Traglast übernehmen.</p><h5>Das vollständige Interview lesen Sie auch in AssCompact 12/2021 und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/asscompact-12-2021/66016968&quot; target="_blank" >ePaper</a>.</h5><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Marco2811 – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/0CFB541A-6073-49AD-8E59-2ED6E6B58E87"></div>

 
Interview mit
Dr. Georg Thurnes

Gothaer mit starkem Neugeschäft bei Unternehmerkunden

Die Gothaer wird das Jahr 2021 vermutlich mit einem Beitragswachstum von 2,4% abschließen. Zum Wachstum haben alle Sparten beigetragen, Wachstumstreiber ist aber insbesondere die Sachversicherung im Mittelstand. S&P stuft das Rating hoch.

<p>Das Jahr 2021 wird die Gothaer etwas besser als der Markt abschließen. Nach vorläufigen Zahlen wird der Konzern mit einer Steigerung der Beitragseinnahmen um 2,45% auf 4,64 Mrd. Euro wachsen. „Damit erfüllen wir unser Wachstumsziel aus unserer Konzernstrategie Ambition25. Besonders freut mich, dass alle Sparten zum Wachstum beitragen“, so Konzernchef Oliver Schoeller kürzlich vor Journalisten. Gleichermaßen verweist Schöller darauf, dass 2021 ein herausforderndes Jahr gewesen sei. Trotzdem sei es gelungen, die Konzerneigenkapitalbasis zu stärken. Zum Jahresende wird voraussichtlich ein Wert von 1.411 Mio. Euro erreicht werden. </p><p>Die verbesserten Kennzahlen mündeten schon im Herbst 2021 in ein besseres Rating. Standard & Poor‘s Global Ratings hat das Rating der Kerngesellschaften des Gothaer Konzerns auf A angehoben.</p><h5>Sachversicherung mit bedeutendem Beitrag zum Ergebnis</h5><p>Die gebuchten Bruttobeiträge der Gothaer Allgemeine Versicherung AG werden nach Unternehmensangaben voraussichtlich mit 2.005 Mio. Euro um 3,3% über dem Niveau von 2020 liegen. Der Sachversicherer leistet damit einen bedeutenden Beitrag zum Konzernergebnis. „Stärkster Wachstumstreiber bei den Beitragseinnahmen ist das Geschäft mit Unternehmerkunden, das um 6% Prozent steigt“, so Thomas Bischof, Vorstandsvorsitzender der Gothaer Allgemeine. Auf diesem Geschäft soll dann auch 2021 der Fokus liegen. </p><h5>Nachhaltigkeit zieht im Lebengeschäft </h5><p>Die gebuchten Bruttobeiträge der Gothaer Lebensversicherung AG steigen 2021 voraussichtlich um 0,7% auf 1.310 Mio. Euro. „Dazu beigetragen hat die noch junge „Gothaer Garantie Rente Index“, die unter anderem zwei nachhaltige Indizes (ESG) berücksichtigt. Diese wurden dann auch von einem Großteil der Kunden gewählt, wie die Gothaer erklärt.</p><h5>Krankenzusatzversicherung weiter nachgefragt</h5><p>Die gebuchten Bruttobeiträge der Gothaer Krankenversicherung AG liegen mit 909 Mio. Euro aller Voraussicht nach um 2,2% über dem Niveau von 2020. Das Wachstum kommt aus der privaten und betrieblichen Krankenzusatzversicherung. Insbesondere in der bKV fühlt sich die Gothaer wohl, passt dieses Geschäftsfeld doch zur Ausrichtung des Versicherers auf Unternehmerkunden. (bh)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: Oliver Schoeller, seit Juli 2020 Vorstandvorsitzender des Gothaer Konzerns, Quelle: Gothaer</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/82F84836-87CC-4C70-914C-D6545B28ADB5"></div>

 

ARAG erreicht verfrüht die Wachstumsziele 2022

Nach vorläufigen Zahlen fährt die ARAG 2021 ein Rekordwachstum ein. Besonders wachstumsstark zeigt sich dabei die Krankenversicherung. Doch auch die Rechtsschutzsparte wächst deutlich. Die Schadenereignisse 2021 trüben das Ergebnis nicht.

<p>Der ARAG Konzern hat sich 2021 noch einmal deutlich besser entwickelt als in den Vorjahren und erreicht schon jetzt die Wachstumsziele für 2022. So erwartet der Konzern zum Jahresende nach vorläufigen Zahlen ein Beitragsplus von 151 Mio. Euro bzw. 8,2%. Die Gesamtbeitragseinnahmen würden sich demnach auf 2,0 Mrd. Euro belaufen.</p><p>Dabei ist auch der deutsche Markt stark gewachsen. Das zeigt sich in einem Plus von 7,6%. Dabei vergrößert die ARAG auch ihren Kundenstamm: Bis Ende Oktober wurden per Saldo 80.000 zusätzliche neue Kunden in Deutschland hinzugewonnen.</p><h5>Produktoffensive 2021</h5><p>Vorstandsvorsitzender Dr. Renko Dirksen führt die Wachstumszahlen unter anderem auf eine Produktoffensive im ablaufenden Jahr zurück. Zuletzt wurden eine neue Privathaftpflicht- und eine neue Hausratversicherung eingeführt. Zudem wurde auch die Krankenhaus-Zusatzversicherung überarbeitet. </p><h5>Schadenereignisse können dem Ergebnis wenig anhaben</h5><p>Auf der anderen Seite konnten auch die Schadenereignisse der vergangenen Monate das Ergebnis der ARAG nicht trüben. Die Flutkatastrophe vom Juli hat die ARAG aufgrund ihres eher kleinen Hausrat- und Wohngebäudebestandes nur moderat getroffen und auch COVID-19-bedingte Schäden vor allem im Rechtsschutz waren 2021 stark rückläufig. </p><p>Stärker betroffen ist die ARAG Rechtschutz dagegen vom Abgasskandal. Dirksen teilte kürzlich vor Journalisten mit, dass insgesamt 33.000 Schäden gezählt werden und dass die ARAG bisher 50 Mio. Euro an Kunden ausbezahlt hat. Vorstand Hanno Petersen betonte aber auch, dass aufgrund der mittlerweile angeeigneten Expertise ARAG-Kunden häufiger vor Gericht gewinnen würden und damit auch anfallende Kosten gesenkt werden könnten. </p><p>So rechnet die ARAG für 2021 mit einem Ergebnis vor Steuern zwischen 80 und 85 Mio. Euro. Die Combined Ratio des Konzerns liegt bei 88,4%</p><h5>Die Ergebnisse in den Kernsparten</h5><p>Seit dem Verkauf der ARAG Leben im Jahr 2017 an die Frankfurter Leben konzentriert sich die ARAG auf die Bereiche Rechtsschutz und Krankenversicherung als Kernsparten. Dirksen bezeichnet diese klare Fokussierung als Basis für den heutigen Erfolg des Konzerns. </p><p>So stiegen die Beitragseinnahmen 2021 im Rechtsschutz, dem größten Konzern-Segment, um 7% auf 1,23 Mrd. Euro. Weltweit bedeutet dies wohl Rang eins unter den Rechtsschutzversicherern, in Deutschland ist die ARAG die Nummer drei der größten Rechtsschutzversicherer. Das Beitragsplus im deutschen Rechtsschutzgeschäft wird nach jetzigen Zahlen ein Beitragsplus von 6,6% erzielen. </p><p>Das wachstumsstärkste Segment in 2021 war jedoch wie in den Vorjahren die Krankenversicherung. Hier wird ein Beitragsplus von 11% erwartet. Dazu tragen insbesondere die Vollkostentarife als auch der neue MedKlinik-Tarif in der Krankenhaus-Zusatzversicherung bei. Der Beitragsanteil der Vollkostentarife beläuft sich auf 61%. (bh)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: ARAG-Vorstandsvorsitzender Dr. Renko Dirksen, Quelle: ARAG</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/69DF3B35-12FE-4132-8BC5-4DEF90E2C3F2"></div>

 

Betriebliche Altersversorgung: Weites Feld mit viel Potenzial

Das Geschäft mit der betrieblichen Altersversorgung bietet Maklern nach wie vor gute Vertriebschancen. Unabhängig von der Pandemie ist die bAV weiterhin ein wichtiges Instrument der Mitarbeiterbindung und steht bei Arbeitnehmern hoch im Kurs. In der Beratung ist Fachwissen aufseiten der Vermittler gefragt.

<p>Zum Jahresende heißt es bei vielen Arbeitnehmern mit Blick auf den Gehaltszettel „Oh du Fröhliche“, denn es gibt ein monetäres Extra vom Chef: Viele Beschäftigte erhalten Weihnachtsgeld oder zu Jahresbeginn andere Gratifikationen, Boni oder Ähnliches. </p><p>Viele Firmen setzen auf Benefits, um die Zufriedenheit ihrer Belegschaft zu erhöhen, die Mitarbeiterbindung zu stärken und die Attraktivität als Arbeitgeber zu erhöhen. Denn eines steht fest: Am Fachkräftemangel hat die Corona-Krise nichts geändert. Wie Daten aus dem aktuellen KfW-ifo-Fachkräftebarometer belegen, beklagten 43% der Unternehmen im Oktober eine Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit aufgrund von fehlendem Fachpersonal. Dieser Mangel ist aktuell ein weitaus häufigeres Produktionshemmnis als vor Ausbruch der Pandemie. Betroffen sind alle Wirtschaftsbereiche und Firmen aller Größen, also mittelständische Betriebe ebenso wie Großunternehmen. Der Fachkräftemangel droht zum Nadelöhr für den Wirtschaftsaufschwung zu werden.</p><h5>Benefits? Gerne eine bAV </h5><p>Mit den angesprochenen Benefits können Unternehmen zusätzliche Anreize für bestehende und künftige Mitarbeiter schaffen. Dazu zählen insbesondere auch betriebliche Vorsorgelösungen wie die bAV. Wie Umfragen zeigen, ist Beschäftigten eine zusätzliche Versorgung oft wichtiger als andere Vergünstigungen oder Zusatzleistungen des Arbeitgebers. Wie Studien aber auch ergeben, stärkt die bAV das Engagement der Belegschaft am stärksten dann, wenn sie entsprechend auf die Mitarbeiterbedürfnisse abgestimmt ist. Von ihrer bAV erwarten Mitarbeiter vor allem Flexibilität bei der Wahl der Auszahlungsoptionen – und eine individuelle Beratung.</p><h5>Beratung bleibt gefragt </h5><p>Schon allein angesichts der Komplexität der Materie bleibt Beratung gefragt. Wichtig wird sie auch, da es rund um die bAV derzeit viel Bewegung gab und gibt – allen voran rechtliche Änderungen, die Maklerbetriebe auf der Agenda haben müssen und in der Beratung zum Thema machen sollten. Denn mit regulatorischen Maßnahmen, mit denen der Gesetzgeber die Durchdringung der bAV erhöhen will, gehen meist Unsicherheiten und Fragen einher.</p><p>Nur ein aktuelles Beispiel ist die nächste Stufe des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG): Ab dem 01.01.2022 müssen Arbeitgeber alle bestehenden Entgeltumwandlungen in der bAV über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds mit 15% bezuschussen, soweit eine Sozialversicherungsersparnis vorliegt und ein Tarifvertrag nichts Abweichendes regelt. In der praktischen Umsetzung stellt die neue Regelung Unternehmen und Versorgungsträger vor Herausforderungen und sorgte und sorgt für Beratungsbedarf.</p><h5>Reine Beitragszusage</h5><p>Die bAV ist eine wichtige Säule der Altersvorsorge, darin ist sich auch die Politik einig. Um das Rentensystem auch künftig zu sichern, fordern Fachleute aus der Assekuranz eine Stärkung der kapitalgedeckten Altersversorgung – aber nicht in neuen Strukturen, sondern innerhalb der bestehenden bAV-Modelle. So appelliert beispielsweise die aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. unter anderem dafür, einen eigenständigen Zugang für alle Unternehmen zur reinen Beitragszusage zu ermöglichen und einen rechts­sicheren Rahmen für Zusagen mit einem Garantieniveau unter 10% zu schaffen. Weiter fordern die Experten, bAV-Regeln generationengerecht zu gestalten. </p><p>Was das kommende Jahr an Neuerungen für die bAV bringt, bleibt abzuwarten. Ob es in einem Jahr dann heißt „Oh du Fröhliche“ oder eher „eine schöne Bescherung“, wird sich zeigen. </p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © hkama – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/9C3ECED7-57C6-47BC-8900-E3DCAFEC48DF"></div>