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Assekuranz bAV allgemein

Die Maklerfavoriten in der betrieblichen Altersversorgung

An welche Versicherer wird laut Makler-Votum das meiste Geschäft in der betrieblichen Altersversorgung beim Durchführungsweg Direktversicherung vermittelt? Und mit welchem Versicherer sind die Makler sehr zufrieden? Die neue Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2022“ kennt die Antworten.

 
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Finanzielle Unabhängigkeit im Alter: bAV wird oft übersehen

Die gute Nachricht: Beim Großteil der Bevölkerung ist inzwischen angekommen, dass man sich frühzeitig um seine Finanzen kümmern muss, um im Ruhestand nicht mittellos dazustehen. Die schlechte Nachricht: Dass auch der Arbeitgeber hier eine Rolle spielt und die bAV eine wichtige Vorsorgesäule darstellt, haben laut einer aktuellen Umfrage die wenigsten auf dem Schirm.

<p>Dass fürs Alter vorgesorgt werden muss, um als Rentner nicht in die Armutsfalle zu geraten, ist in der Bevölkerung hinlänglich bekannt. Auch, dass es verschiedene Arten und Wege gibt, Geld für den Ruhestand anzusparen, ist nichts Neues. Allerdings wird branchenweit immer wieder kritisiert, die verschiedenen Fördermöglichkeiten zur Altersvorsorge seien für Otto Normalbürger zu undurchsichtig und das Fördersystem insgesamt zu ineffizient (AssCompact berichtete unter anderem <a href="https://www.asscompact.de/nachrichten/altersvorsorge-undurchsichtiger-f…; target="_blank" >hier</a>).</p><h5>Verantwortung des Arbeitgebers fällt unter den Tisch</h5><p>Das digitale Markt- und Meinungsforschungsunternehmen Civey GmbH hat nun in einer repräsentativen Studie im Auftrag der LV 1871 noch eine weitere Unzulänglichkeit zutage gefördert: So haben wohl die wenigsten Menschen hierzulande die betriebliche Altersversorgung (bAV) auf dem Schirm, wenn es um ihre finanzielle Unabhängigkeit im Alter geht, dabei ist die bAV eine tragende Säule im deutschen Rentensystem. </p><h5>Eigenverantwortung ist in den Köpfen präsent</h5><p>Über drei Viertel der befragten Bundesbürger ist demnach der Meinung, für Altersvorsorge und finanzielle Unabhängigkeit im Alter sei jeder selbst verantwortlich. Knapp zwei Drittel sehen den Staat in der Pflicht. Aber nur gut ein Viertel der Bundesbürger haben in Sachen Altersvorsorge die Rolle ihres Arbeitgebers im Kopf. Knapp drei Viertel der Befragten denken bei der Frage, wer für die Altersvorsorge zuständig ist, eben nicht an den Arbeitgeber – dabei ist die bAV seit der Einführung des Freibetrags anstelle der Freigrenze im Rahmen des Betriebsrentenfreibetragsgesetzes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum 01.01.2020 als Vorsorgebaustein noch attraktiver geworden. Die Umfrage belegt nun allerdings, dass dieses Wissen in der Gesellschaft noch nicht angekommen zu sein scheint und es hier noch großen Aufklärungsbedarf gibt, wie Silke Mallwitz, Leiterin bAV bei der LV 1871, betont. </p><h5>Jüngere sehen vor allem den Staat in der Pflicht</h5><p>Allerdings gibt es in der Bevölkerung deutliche altersspezifische Unterschiede in den Meinungen darüber, wer für die finanzielle Vorsorge für die Phase des Lebensabends hauptsächlich zuständig sei: Insgesamt betrachtet geben zwar, wie bereits erwähnt, gut drei Viertel der Befragten an, dass die Verantwortung für Altersvorsorge und finanzielle Unabhängigkeit im Alter bei jedem selbst liege. Diese Ansicht vertreten aber mit 85% insbesondere die Menschen der Generationen 65plus, die die Konsequenzen verschiedener Vorsorgestrategien bereits am eigenen Leib erfahren. Der Großteil der 18– bis 29-Jährigen hingegen sieht die Verantwortung vor allem beim Staat, über zwei Fünftel dieser Altersgruppe hat aber hier auch den Arbeitgeber im Blick. Dies deutet darauf hin, dass die künftige Arbeitnehmer- bzw. Berufseinsteigergeneration durchaus bAV-Angebote erwartet. Die bAV als Mitarbeiterbindungsinstrument hat also noch längst nicht ausgedient, im Gegenteil. „Je höher die Qualifikation desto selbstverständlicher wird heute ein gutes Altersvorsorgekonzept erwartet – gerade von jüngeren Bewerberinnen und Bewerbern“, kommentiert LV 1871-Personalleiter Thomas Krüer.</p><h5>Gute bAV-Beratung vonnöten</h5><p>Um Maklerinnen und Makler fit für die Beratung rund um bAV und Co. zu machen, sodass sie ihren Unternehmenskunden jederzeit mit Rat und Tat zur Seite stehen können, gibt es alljährlich das AssCompact Wissen Forum betriebliche Versorgung. Hier trifft sich die Fachwelt der bAV und bKV, um brandaktuelle Fragen zu erörtern, neuestes Fachwissen zu tanken und sich über innovative Konzepte auszutauschen. In diesem Jahr findet das AssCompact Wissen Forum betriebliche Versorgung am 22.09.2022 in Mannheim statt. Mehr Informationen und die Anmeldemöglichkeit gibt es hier: <a href="https://www.asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung&quot; target="_blank" >asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung</a> (ad)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © magele-picture – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/86BFA1CE-3CA3-498E-9A3E-86DEAFEF6C44"></div>

 

Rentenanpassung bei bAV-Durchführung über Pensionskasse

Wird die bAV über eine Pensionskasse durchgeführt und ab Rentenbeginn werden sämtliche auf den Rentenbestand entfallenden Überschüsse zur Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet, entfällt die Pflicht des Arbeitgebers zur Anpassungsprüfung. Daran ändern auch gesetzliche Neuerungen nichts.

Wenn die betriebliche Altersversorgung (bAV) u. a. über eine Pensionskasse im Sinne von § 1b Abs. 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) durchgeführt wird und nach den Regelungen der Pensionskasse sichergestellt ist, dass ab Rentenbeginn sämtliche auf den Rentenbestand entfallenden Überschüsse zur Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet werden, entfällt nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG die Verpflichtung des die Versorgung zusagenden Arbeitgebers zur Anpassungsprüfung und -entscheidung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG.

Durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie vom 21.12.2015 (BGBl. I S. 2553) ist ab dem 31.12.2015 die weitere Voraussetzung weggefallen, wonach zur Berechnung der garantierten Leistung der festgesetzte Höchstzinssatz zur Berechnung der Deckungsrückstellung nicht überschritten werden darf. Dies ist mit Unionsrecht vereinbar. Die Geltung der am 31.12.2015 in Kraft getretenen Änderung auch für Anpassungszeiträume, die vor dem 01.01.2016 liegen, stellt keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung dar.

bAV-Leistungen über über den BVV

Im konkreten Fall ist eine Arbeitnehmerin langjährig als Angestellte beschäftigt gewesen. Seit 01.10.2011 bezieht sie bAV-Leistungen. Ihre Arbeitgeberin führt diese über den BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes aG (BVV) durch. Bei diesem handelt es sich um eine regulierte Pensionskasse unter BaFin-Aufsicht. Seit dem Rentenbeginn wurde die Betriebsrente der Angestellten nicht mehr erhöht.

Klägerin: Änderung mit Unionsrecht nicht vereinbar

Mit ihrer Klage macht die Frau u. a. eine Anpassung des auf Beiträgen der Arbeitgeberin beruhenden Teils ihrer Betriebsrente nach § 16 Abs. 1 BetrAVG zum Stichtag 01.10.2014 geltend und verlangt daraus folgend für die Zeit ab dem Anpassungsstichtag monatlich eine weitere Betriebsrente in Höhe von 37,72 Euro brutto.

Die Klägerin vertritt die Auffassung, die beklagte Arbeitgeberin könne sich nicht auf § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG berufen. Sie sei auf den streitgegenständlichen Anpassungsstichtag im Jahr 2014 nicht anwendbar. Die Änderung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG sei mit Unionsrecht nicht vereinbar. Die Übergangsbestimmung in § 30c Abs. 1a BetrAVG verstoße gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot. Jedenfalls seien die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG nicht erfüllt.

Bisheriger Prozessverlauf

Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Das Bundesarbeitsgericht (BArbG) hatte mit Urteil vom 10.12.2019 das Berufungsurteil teilweise aufgehoben und die Sache insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Das Landesarbeitsgericht hat der Klage in Höhe von 16,92 Euro brutto monatlich stattgegeben und sie im Übrigen abgewiesen. Es hat hinsichtlich des von ihm abgewiesenen Teils der Klage in Höhe von 5,04 Euro brutto monatlich die Auffassung der beklagten Arbeitgeberin bestätigt, sie sei gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG nicht zur Prüfung einer Anpassung verpflichtet.

Die dagegen von der Klägerin neuerlich geführte Revision hatte vor dem BArbG keinen Erfolg. Die bei der Pensionskasse für den Tarif DA geltenden Regelungen erfüllen die Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG in seiner seit dem 31.12.2015 geltenden Fassung. Die Neufassung des § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG zum 31.12.2015 verstößt nicht gegen das Verschlechterungsverbot aus Art. 7 Abs. 2 Richtlinie 2014/50/EU (sogenannte Mobilitätsrichtlinie).

Dieses soll laut BArbG verhindern, dass die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht zur Absenkung des bestehenden Schutzes genutzt wird. Vorliegend hat der Gesetzgeber jedoch „lediglich“ zeitgleich mit und bei Gelegenheit der Umsetzung eine außerhalb des Regelungsbereichs der Richtlinie bestehende Rechtsprechung des Senats korrigiert. Die Übergangsvorschrift des § 30c Abs. 1a BetrAVG sei nicht wegen unzulässiger Rückwirkung verfassungswidrig. Die Betriebsrentner der beklagten Arbeitgeberin hätten bereits ursprünglich davon ausgehen müssen, dass eine Anpassungsprüfungspflicht nicht unverändert bestehen bleiben würde. Die vom Gesetzgeber gewählte Stichtagsregelung orientiere sich am Sachverhalt und sei vertretbar. (ad)

BArbG, Urteil vom 03.05.2022 – 3 AZR 408/21

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Canada Life ermöglicht digitale bAV-Verwaltung

Mit dem neuen Canada Life bAVnet lässt sich ab sofort die Canada Life-Betriebsrente GENERATION business im Durchführungsweg Direktversicherung digital verwalten. Hierfür baut der Versicherer die Kooperation mit der bAV-Plattform von XEMPUS aus.

<p>Canada Life bAVnet basiert auf dem XEMPUS manager. Zur digitalen Verwaltung von bAV-Verträgen agieren Vermittler, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der Versicherer auf ein und derselben Plattform. Eine Kommunikation in Papierform entfällt, die Nutzung ist für alle kostenlos. </p><p>Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern mit Unterstützung durch den Vermittler direkt über die Plattform Vorsorge-Vorschläge zu präsentieren. Die Verträge lassen sich von Firmenkunden und deren Vermittlern dann digital verwalten. </p><h5>Angeschlossene Arbeitnehmerplattform</h5><p>Arbeitnehmer können auf der Plattform das Angebot des Arbeitgebers prüfen, den eigenen Vorsorgebedarf ermitteln und das Angebot als Antrag einreichen. Auf der angeschlossenen Arbeitnehmerplattform myXEMPUS erhalten sie den Stand ihrer Verträge angezeigt. Die Weiterleitung von Dokument ist somit nicht mehr erforderlich. </p><p>„Die Digitalisierung steht bei uns seit Jahren im Fokus. Canada Life bAVnet ist hier ein besonders wichtiger Baustein. Unternehmen wünschen sich die Implementierung und Verwaltung einer bAV so einfach wie möglich. Durch unsere Plattform-Lösungen sparen alle Partner wertvolle Zeit“, erklärt Dr. Igor Radović, Direktor Produkt- und Vertriebsmanagement Canada Life Europe. (tk)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © maxsim – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/5877A931-2E05-42D9-9DEC-94DA06750301"></div>

 

Aktuare sprechen sich für Kulturwandel in der bAV aus

Garantierte Leistungszusagen aus einer betrieblichen Altersversorgung stehen in einem Würgegriff: Niedrigzinsen treiben die Kosten, die Inflation zehrt an der Leistung. Die deutschen Aktuare haben sich daher für einen Kulturwandel in der bAV in Form vermehrt renditeorientierter Anlagen ausgesprochen.

Das gesamtwirtschaftliche Umfeld macht garantierten Leistungszusagen aus einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) schwer zu schaffen. Erhöhten über viele Jahre bereits die Niedrigzinsen die Kosten der Produkte, verliert der nominale Garantiebetrag durch die galoppierende Inflationsrate nun auch noch rasch an Wert. „Ein Entkommen aus der Zins- und Inflationsfalle ist aber möglich, wenn die Kraft der Kapitalmärkte in geeigneter Weise zur Entfaltung gebracht wird“, fordert Dr. Friedemann Lucius, Vorstandsvorsitzender des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e. V. (IVS), ein Zweigverein der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV). Die deutschen Aktuare haben sich daher auf ihrer Jahrestagung in Bonn für einen Kulturwandel in der bAV ausgesprochen.

Bestehende Regulatorik verlangt renditearme Kapitalanlagen

Die altbekannte versicherungsförmige Nominalgarantie könne bei insgesamt negativer Realverzinsung die Wertstabilität der eingezahlten Beiträge nicht mehr gewährleisten, heißt es dazu von der DAV. Denn sobald eine Versorgungsleistung in der bAV gegen Zahlung eines festgelegten Beitrags der Höhe nach garantiert wird, schlügen die Regulatorik und die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit voller Härte zu: „Da weder die zugesagte Leistung nachträglich gekürzt noch der dafür vereinbarte Beitrag im Lauf der Zeit erhöht werden können, muss der Beitrag mit erheblichen Sicherheiten kalkuliert werden, was ihn in die Höhe treibt“, erläutert Dr. Lucius. Zusätzlich verlange das Aufsichtsrecht, dass die Versorgungsverpflichtungen jederzeit, also jeden Tag, jede Stunde, jede Sekunde während des gesamten, bisweilen jahrzehntelangen Versorgungsverhältnisses mit Vermögen bedeckt sein müssten. Das Problem dabei: Die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben gelingt nur, indem die Beiträge schwankungs- und damit renditearm in meist festverzinslichen Anlagen investiert würden, heißt es in einer DAV-Presseerklärung, die AssCompact vorliegt.

DAV befürwortet eine beitragsorientierte Leistungszusage

Wenn also die bAV weiterhin einen nennenswerten Anteil zur Lebensstandardsicherung im Alter beitragen solle, müssten nach Überzeugung des IVS die Kräfte des Kapitalmarktes besser genutzt werden. „Dafür müssen die Beiträge renditeorientiert vor allem in Sachwerte angelegt und die Leistungen entsprechend der Wertentwicklung dynamisiert werden“, führt Dr. Lucius aus. Das gelänge derzeit am besten in der Gestaltungsform der beitragsorientierten Leistungszusage (BoLZ), denn anders als bei der Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) sehe die BoLZ keinen Erhalt der eingezahlten Beiträge vor. Es werde lediglich gefordert, dass die zugesagten Beiträge in eine festgelegte garantierte (Mindest-)Leistung umgewandelt werden, was aber durchaus weniger als der Beitragserhalt sein könne, so Dr. Lucius. Aber: Je niedriger die garantierte (Mindest-)Leistung ausfällt, desto mehr Mittel können mit einer entsprechend höheren Renditeerwartung angelegt werden und desto höher sind potenziell die über die Garantieleistung hinausgehenden Leistungen.

Lockerung des regulatorischen Rahmens notwendig

Für bestehende Zusagen wünschen sich die Aktuare daher mehr Gestaltungsspielraum in der Kapitalanlage. Durch die derzeitigen Rechtsvorschriften seien speziell den Pensionskassen die Hände gebunden, in renditereichere Anlagen zu investieren. „Unterdeckungen aufgrund von Kapitalmarktschwankungen werden selbst bei einem Anlagehorizont von mehreren Jahrzehnten nicht akzeptiert. Des Weiteren vertritt die BaFin die Auffassung, dass die vorhandenen Eigenmittel bis zur Mindesthöhe der aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen nicht als Risikopuffer für Kapitalmarktschwankungen, sondern nur für unvorhersehbare, dauerhaft ungünstige Entwicklungen verwendet werden dürfen“, moniert Dr. Lucius. Die spezifischen Rahmenbedingungen der bAV, insbesondere die langen Abwicklungszeiträume mit lebenslangen Rentenzahlungen sowie die gesetzliche Einstandspflicht der Arbeitgeber, würden aus aktuarieller Sicht aber eine großzügigere Auslegung erlauben. Die DAV setze sich daher für eine Lockerung des regulatorischen Rahmens ein, damit Pensionskassen mehr Risiken in der Kapitalanlage eingehen können. (as)

Bild: © Robert Kneschke – stock.adobe.com

 

Generali digitalisiert bAV-Vertragsmanagement

Gemeinsam mit ePension bietet die Generali in Deutschland eine neue Portallösung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Arbeitgeber und Berater werden damit unterstützt, bAV-Verträge digital zu verwalten. Vertragsänderungen lassen sich papierlos anstoßen.

<p>Das Firmenportal bietet eine Übersicht der Mitarbeiterverträge. So können beispielsweise Namens- und Adressänderungen sowie Beitragspausen aufgrund von Elternzeit oder Wegfall aus der Lohnfortzahlung digital umgesetzt werden. Auch eine spätere Wiederaufnahme der Beitragszahlung und Beitragsveränderungen bis hin zur Abmeldung des Beschäftigten lassen sich über das Portal abwickeln. </p><p>Sind die gewünschten Vertragsänderungen eingegeben, werden sie über die angebundenen Schnittstellen übermittelt, durchlaufen die hinterlegten Plausibilitätsprüfungen und werden anschließend automatisch umgesetzt. </p><p>Beim Generali Firmenportal von ePension handelt es sich um ein individuell angepasstes System, das eine vollständig papierlose Verwaltung des bAV-Bestandes ermöglicht. Der Berater verfügt über Lese- und Schreibrechte und kann die Rechte der Arbeitgeber bei der Bearbeitung von Vertragsänderungen so einstellen, wie sie zwischen ihm und seinem Arbeitgeberkunden bisher vereinbart waren. Mit der Verwaltung von bAV-Verträgen im Firmenportal entsteht ein komplett elektronischer Vertrag, der immer an die Schnittstellen angebunden bleibt. (tk)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Sikov – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/506DE561-4268-4F09-B3E6-B995B95D3A6F"></div>

 

Neues Portal bündelt alle Bereiche der betrieblichen Versorgung

Jung, DMS & Cie. und eVorsorge starten eine gemeinsame digitale Plattform, die bAV, bKV sowie betriebliche Berufsunfähigkeitsabsicherung und betriebliche Pflegeversicherung vereint. Seit Anfang April testen ausgewählte Vermittler das Portal. Die flächendeckende Einführung soll im Juli 2022 erfolgen.

Im komplexen Bereich der betrieblichen Versorgung können Plattformen bei Abwicklung und Verwaltung unterstützen. Der Softwareentwicklung eVorsorge stellt Versicherern, Banken, Großunternehmen und Großmaklern employer-Plattformen zur Verfügung. Mit dem Joint Venture Plug-InSurance wollen eVorsorge und Jung, DMS & Cie. diese Lösungen nun auch dem breiten Vermittlermarkt zur Verfügung stellen. 

Das Plug-InSurance-Portal bündelt die betriebliche Altersversorgung (bAV), betriebliche Berufsunfähigkeitsabsicherung (bBU), die betriebliche Krankenversicherung (bKV) und die betriebliche Pflegeversicherung auf einer Online-Plattform. Das Portal ist im bAV-Bereich nicht auf die Direktversicherung begrenzt, sondern unterstützt alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung, selbst wenn die Rückdeckung nicht über Versicherungsprodukte erfolgt.

Arbeitgeber können mit dem Portal ihre betriebliche Versorgung digital verwalten und haben laut JDC versicherungsgesellschaftsübergreifend in einem Tool die Komplettsicht aller Verträge. Arbeitnehmer können Verträge über die digitale Signatur online abschließen.

Testphase läuft

Seit Anfang April ist das Plug-InSurance-Portal im Test bei ausgewählten Vermittlern der Jung, DMS & Cie. Die flächendeckende Einführung soll im Juli diesen Jahres erfolgen. „Mit der eVorsorge Systems GmbH haben wir den besten Technologiepartner für unser gemeinsames Joint Venture gefunden, um – bisher einmalig in Deutschland – die Bereiche bAV, bBU, bKV und bPV in einer einzigen Plattform anbieten zu können. Damit können Berater und Vermittler beim Kunden den gesamten Bereich betriebliche Vorsorge medienbruchfrei anbieten. Das war bislang nur den Großen der Branche möglich“, sagt Dr. Sebastian Grabmaier, Vorstandsvorsitzender Jung, DMS & Cie.

„Zielgruppe für unsere Systeme zur bAV, bBU, bKV und bPV, die als White Label vermarket werden, sind primär Versicherer, Banken, Vertriebe und Großmakler“, erklärt Stefan Huber, Geschäftsführer der eVorsorge Systems GmbH. „Durch das Joint Venture mit JDC kann nun eine Vielzahl weiterer Berater und Vermittler passgenau modellierte Funktionen des eVorsorge-Systems nutzen und damit eine Vielzahl kleinerer und mittlerer Unternehmen für sich gewinnen“, so Huber weiter. (tk)

Bild: © Monster Ztudio – stock.adobe.com

 

Swiss Life Maximo jetzt auch ESG-konform möglich

Bei Swiss Life Maximo, der bAV von Swiss Life, können nun auch nachhaltige Kapitalanlagen gewählt werden. Außerdem können sich Kunden bei der Beitragsgarantie zwischen mindestens 60% und 80% entscheiden.

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) Swiss Life Maximo von Swiss Life ist nun auch mit ESG-konformen Renditechancen erhältlich. Nach einem Tarif-Update können jetzt nachhaltige Kapitalanlagen gewählt werden, und zwar drei ESG-konforme Fonds von Swiss Life Asset Managers: Income+ Green, Balance+ Green und Dynamic+ Green sowie zwei iShares-ETFs von BlackRock: der konventionelle „iShares Core MSCI World” und der ESG-konforme „iShares MSCI World SRI“. Somit gibt es insgesamt acht gemanagte Anlagestrategien im zentralen Investment und über 90 Einzelfonds und Fondsportfolios im ergänzenden Investment.

Beitragsgarantie 60% oder 80%

Bei den Beitragsgarantien besteht die Wahl zwischen mindestens 60% und mindestens 80%. „Diese Mischung aus Sicherheit und Renditechancen wird von Beschäftigten und Arbeitgebenden sehr gut angenommen, insbesondere in der Verbindung mit den optional verfügbaren Gewinnsicherungsmechanismen“, sagt Stefan Holzer, Leiter Versicherungsproduktion von Swiss Life Deutschland.

Zielgruppen

Swiss Life Maximo richtet sich an geschäftsführende Gesellschafter und Gesellschafterinnen sowie Einzelpersonen und ist zudem auch als Kollektiv-Lösung geeignet. Es kann für Beschäftigte im Alter von 15 bis 65 Jahren abgeschlossen werden.

Diverse Durchführungswege

Swiss Life Maximo kann alle Möglichkeiten staatlicher Förderung in der bAV abbilden und ist als Tariflösung in den Durchführungswegen Direktversicherung, Unterstützungskasse und Pensionszusage verfügbar. Darüber hinaus kann es mit Berufsunfähigkeitsleistungen kombiniert werden. (lg)

Bild: © Parradee

 

Xempus erhält 63 Mio. Euro frisches Kapital

Das InsurTech Xempus hat in einer Serie-D-Finanzierung 70 Mio. US-Dollar eingesammelt, umgerechnet über 63 Mio. Euro. Damit erhöht sich die Gesamtfinanzierung auf 125 Mio. US-Dollar. Neuer Ankerinvestor ist Goldman Sachs Asset Management. Mit dem frischen Kapital will Xempus seine Marktstellung auszubauen.

<p>Die Vorsorgeplattform Xempus (ehemals xbAV) kann sich über eine Kapitalerhöhung von 70 Mio. US-Dollar freuen – umgerechnet über 63 Mio. Euro. Damit steigt die Gesamtfinanzierung auf 125 Mio. US-Dollar (113,7 Mio. Euro). Ankerinvestor der Serie-D-Finanzierungsrunde ist Goldman Sachs Asset Management (GSAM). Auch die bisherigen Investoren des Münchener InsurTechs wie HPE Growth und Cinco Capital haben sich substanziell an der aktuellen Finanzierungsrunde beteiligt, wie das Unternehmen mitteilt.</p><h5>Xempus will seine Position ausbauen</h5><p>Mit dem frischen Kapital will Xempus seine Marktstellung in Deutschland weiter auszubauen. Außerdem will das InsurTech neue Produktkategorien wie die betriebliche Krankenversicherung auf seiner Plattform einbinden und die eigenen Software-as-a-Service-Lösungen in weiteren europäischen Ländern etablieren.</p><p>„Aus unserer Sicht sind die Chancen enorm, den Markt für Pensions- und Lebensversicherungen weiter zu digitalisieren“, betont Christian Resch, Managing Director im Bereich Growth Equity bei GSAM. „Bis 2050 könnte sich die Rentenlücke weltweit auf 400 Bio. US-Dollar ausgeweitet haben. Plattformen wie Xempus werden eine entscheidende Rolle spielen, diese Lücke zu schließen, indem sie das Verständnis bei den Kunden erhöhen und ihnen damit Wahlmöglichkeiten und einen hohen Grad an Transparenz bieten.“</p><p>„Wir verfolgen die Entwicklung von Xempus seit einiger Zeit und freuen uns nun als Lead-Investor auf die Zusammenarbeit mit Tobias, Malte und dem gesamten Xempus-Team. Wir sind beeindruckt von der hohen Wachstumsdynamik des Unternehmens und werden Xempus dabei unterstützen, sein Angebot weiter auszubauen”, erklärt Alexander Lippert, Executive Director im Bereich Growth Equity bei GSAM.</p><p>„Das gesamte Team und auch die Xempus-Aktionäre freuen sich, Goldman Sachs Asset Management als neuen Wegbegleiter auf unserer spannenden Reise zu begrüßen. Mit dem eingesammelten Kapital haben wir nun die Möglichkeit, den europäischen Versicherungsmarkt noch schneller zu digitalisieren und damit an vielen Stellen für mehr Innovation zu sorgen. Im Ergebnis bedeutet das Mehrwert für Versicherer, Vermittler, Betriebe und Belegschaften“, sagt Tobias Wann, Xempus-CEO. (tk)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © shchus – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/AB0B332C-6368-40DB-A011-8D7EAAA5B1E7"></div>

 

KlinikRente mit Neuerungen im Jubiläumsjahr

Seit 20 Jahren kümmert sich das KlinikRente Versorgungswerk um die finanzielle Absicherung von Menschen im Gesundheitswesen. Im vergangenen Jahr konnten weitere Unternehmen für die bAV und die Einkommenssicherung ihrer Mitarbeiter gewonnen werden. Verstärkung gibt es seit Kurzem im Vertrieb.

<p>Das KlinikRente Versorgungswerk wurde vor 20 Jahren als Branchenlösung vom Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. (BDPK) initiiert, um Beschäftigten im Gesundheitswesen eine passende finanzielle Vorsorge zu ermöglichen. Seit Gründung setzte man auf konsortiale Lösungen mit mehreren großen Trägergesellschaften. Dazu zählen Allianz, Deutsche Ärzteversicherung, Condor, R+V und Swiss Life.</p><p>Mit Stand Ende 2021 konnten nun 115.000 Mitarbeitende in den Gesundheitseinrichtungen abgesichert werden. Allein im Jahr 2021 ist der Bestand der betrieblichen Altersversorgung und der Einkommensabsicherung um 14.400 Verträge gewachsen. </p><h5>Neues Vorsorgekonzept in der bAV</h5><p>Im letzten Jahr haben sich rund 440 Unternehmen für die bAV-Lösungen von KlinikRente entschieden. Damit stieg die Anzahl der Mitgliedsunternehmen auf rund 5.200. Die laufende Jahresprämie hat sich im vergangenen Jahr auf rund 125 Mio. Euro erhöht. </p><p>Mit Blick auf die Zinssituation bietet die KlinikRente nun neu im Rahmen einer beitragsorientierten Leistungszusage im Vorsorgekonzept „Chance“ sogenannte zeitgemäße Garantieniveaus von 90, 80 oder 60%.</p><h5>Neuer Vertriebsdirektor </h5><p>Im laufenden Jahr sollen die Lösungen weiter ausgebaut werden. Schon 2021 gab es jedoch Erweiterungen. So wird seither im Rahmen einer betrieblichen Einkommenssicherung unter der Federführung der Allianz eine selbstständige BU-Versicherung sowie eine KörperSchutzPolice (Grundfähigkeitsversicherung) angeboten. Über alle Angebote in der Einkommenssicherung hinweg verzeichnete die KlinikRente Ende 2021 einen Bestand von knapp 32.000 Verträgen.</p><p>Aber nicht nur die Produkte sollen weiter ausgebaut werden, sondern auch die Unterstützungsangebote für Vertriebspartner. Zu diesem Zweck wird das Versorgungswerk seit Januar 2022 durch Adrian Santoro als Direktor Vertrieb verstärkt. (bh)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Andy Dean – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/A50D4C38-C6B5-46D6-A65B-FE6CBB7E4759"></div>