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Assekuranz bAV allgemein

Einfach in der Handhabung. Vielfach in der Anwendung.

Die Plattformlösung mit dem Tarif Swiss Life Maximo soll die Komplexität in der bAV für Unternehmen reduzieren. Die fondsgebundene Rentenversicherung ist so individuell wie vielseitig und kann alle Möglichkeiten staatlicher Förderung in der bAV nutzen.

Ein Artikel von Hubertus Harenberg, Geschäftsführer der Schweizer Leben Pensionsmanagement GmbH und Bereichsleiter bAV bei Swiss Life

Die betriebliche Altersversorgung ist fraglos einer der wichtigsten Bausteine für Beschäftigte, die ihren Lebensabend finanziell unabhängig und selbstbestimmt gestalten wollen. Doch für Unternehmen bringt die bAV in der Regel einige Herausforderungen mit sich: Denn wer möglichst alle Bedürfnisse der Mitarbeitenden abdecken will, kommt an der meist zeitintensiven Abfrage komplexer Tarifoptionen bei mehreren Anbietern nicht vorbei.

Produktplattform Swiss Life Maximo

Dieser Aufwand entfällt mit der Plattform Swiss Life Maximo. Da Swiss Life auf einen einzigen Tarif setzt, kann sowohl die initiale Umsetzungsphase als auch die laufende Vertragsverwaltung für die Unternehmen einfach und schnell gestaltet werden – das spart Zeit, Aufwand und damit Kosten, erhöht aber gleichzeitig den Nutzen. Maximo richtet sich an alle Beschäftigten von 15 bis 65 Jahren. Die Versorgungslösung eignet sich für geschäftsführende Gesellschafterinnen und Gesellschafter genauso gut wie für Arbeitnehmende und kollektive Versorgungslösungen. Maximo steht als Tariflösung in den Durchführungswegen Direktversicherung, Unterstützungskasse und Pensionszusage zur Verfügung.

Sicherheit und Flexibilität während der gesamten Vertragslaufzeit

Die fondsgebundene Rentenversicherung verbindet das Bedürfnis der Menschen nach Sicherheit und Rendite bei ihrer Altersvorsorge. Denn das Anlagekonzept ermöglicht nicht nur weiterhin stark nachgefragte Garantien, sondern eröffnet ab Vertragsbeginn mit einem Fondsinvestment nahe 100% Renditechancen am Kapitalmarkt. Dafür stehen mehrere aktiv gemanagte Anlagestrategien sowie über 90 Einzelfonds und Fondsportfolios, darunter eine Vielzahl von nachhaltigen, ESG-konformen Fonds von Swiss Life Asset Managers sowie iShares-ETFs von BlackRock und weiterer Fondsgesellschaften, zur Verfügung.

Auf zukünftige Rentenhöhe verlassen

Auf die zukünftige Rentenhöhe kann man sich verlassen, denn eine garantierte Mindestrente und ein bereits zum Vertragsbeginn garantierter Rentenfaktor werden vereinbart. Eine wahlweise automatische oder manuelle Gewinnsicherung, ein Ablaufmanagement vor Rentenbeginn sowie die Günstigerprüfung zum Rentenbeginn sorgen für zusätzliche Sicherheit. Eine gehaltsdynamische Zusage ist ebenso möglich wie die optionale garantierte Rentensteigerung ohne Anpassungsprüfungspflicht nach § 16 BetrAVG. Darüber hinaus besteht für Unternehmen kein Nachfinanzierungsrisiko dank einer beitragsorientierten Leistungszusage (BOLZ).

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 22.09.2022 in Mannheim stattfindet. Die Swiss Life ist dort mit einem Messestand vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Bild: © photocrew – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Hubertus Harenberg

Arbeitskraftabsicherung in der Direktversicherung

Fachkräftemangel und Inflation beschäftigen Unternehmen und Arbeitnehmer. Welche Mehrwerte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Arbeitskraftabsicherung in der Direktversicherung hat, erklärt der VOLKSWOHL Bund.

Ein Artikel von Lars Müller, Vertriebsunterstützung bAV / Kollektive beim VOLKSWOHL Bund

Ausgangssituation: Der Fachkräftemangel in Deutschland beschäftigt die Arbeitgeber schon seit Längerem und spitzt sich immer weiter zu. War der Mangel in den vergangenen Jahren überwiegend in hochqualifizierten Jobs, vor allem in MINT-Berufen gegeben, so wandelt sich der Fachkräftemangel aktuell zu einem Arbeitskräftemangel in vielfältigen Berufsbildern – vom Maschinenbauingenieur bis zum LKW-Fahrer.

Gleichzeitig stehen Arbeitnehmer vor dem Hintergrund der galoppierenden Inflation vor der Herausforderung, ihren Lebensstandard zumindest annähernd halten zu können. Dies betrifft neben dem Altersrentenbezug auch den Fall der Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit.

Die Hürde für eine private Absicherung der Arbeitskraft ist für viele Menschen hoch: Neben der Überzeugungsarbeit, die ein gewissenhafter Berater sicherlich gerne leistet, findet für private Arbeitskraftabsicherungen eine umfangreiche Risikoprüfung durch die Versicherer statt.

Jedoch bieten viele Anbieter für Firmenkollektive vereinfachte Zugangsbedingungen, bei denen insbesondere die Anzahl der Risikofragen deutlich reduziert ist. Hinzu kommt eine Prämienersparnis und ein verschlankter Antragsprozess bei Anwendung von Kollektivkonditionen.

Die Arbeitskraftabsicherung in der betrieblichen Altersversorgung

Obwohl die Arbeitskraftabsicherung in Form der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung in der betrieblichen Altersversorgung schon lange am Markt ist, fristete sie in der Direktversicherung doch über viele Jahre ein Schattendasein. Im Jahr 2019 kam aufgrund des BMF-Schreibens vom 19.02.2019 die Grundfähigkeitenversicherung als mögliche Arbeitskraftabsicherung hinzu.

Viele Berater haben sich in der Vergangenheit gescheut, die Arbeitskraftabsicherung mit der betrieblichen Altersversorgung zu kombinieren. Vorbehalte gab es vor allem aufgrund der Besteuerung und Verbeitragung in der Leistungsphase, aber auch durch mögliche Haftungsrisiken, insbesondere durch fehlende Beiträge nach Wegfall der Entgeltfortzahlung sowie der Minderung des Förderrahmens für die Altersversorgung. Der VOLKSWOHL BUND bietet bedingungsgemäß bei Wegfall der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall den beitragslosen Erhalt des Schutzes für bis zu sechs Monate.

Dabei bietet die Arbeitskraftabsicherung in der Direktversicherung viele Vorteile:

In vielen Fällen ist der Arbeitgeber im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) verpflichtet, einen Zuschuss in Höhe von 15 % zu zahlen. Vielfach erklären sich Arbeitgeber auch bereit, den Arbeitgeberzuschuss zu erhöhen oder den Beitrag in voller Höhe zu übernehmen – was ein weiterer Pluspunkt für die Mitarbeiterbindung ist.

Hierdurch steigt der Wirkungsgrad des Beitrags deutlich. Auch wenn im Vergleich zum Bezug einer Rente aus einer privaten Arbeitskraftabsicherung die Abgabenlast durch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie einer möglichen Steuerlast deutlich höher ist, kann die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis auf die entrichteten Beiträge in Kombination mit dem Arbeitgeberzuschuss die Effektivität deutlich steigern.

Arbeitskraftabsicherung in der Direktversicherung

Der VOLKSWOHL BUND bietet neben der Selbständigen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung auch die Grundfähigkeitsversicherung €XISTENZ an. Die Versicherung kann eine attraktive und günstigere Alternative für körperlich Tätige sein.

Falls neben der Absicherung der biometrischen Risiken noch ein Sparziel erreicht werden soll, kann alternativ zur Gewinnverwendungsform Bonusrente auch die verzinsliche oder Fonds-Ansammlung gewählt werden. Der Arbeitnehmer kann so also die Invaliditätsabsicherung mit Überschüssen, die zum Rentenbeginn fällig werden, kombinieren und eine Kapitalabfindung abrufen.

Ein Gewinn für alle Beteiligten

Die Absicherung biometrischer Risiken gewinnt in der betrieblichen Altersversorgung weiter an Bedeutung mit Vorteilen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In den meisten Fällen steht weiterhin ein auskömmlicher Förderrahmen für die Altersversorgung zur Verfügung. Berater profitieren hierbei oftmals von einem vereinfachten Beratungs- und Antragsprozess und der Erschließung neuer Kundenkreise.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 22.09.2022 in Mannheim stattfindet. Der VOLKSWOHL Bund ist dort mit einem Messestand vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Bild: © industrieblick – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Lars Müller

Mittel gegen Arbeitskräftemangel: mehr bAV, richtig gemacht

Arbeitskräfte sind knapp. Die Demografie sorgt dafür, dass dieser Trend sich verschärft und überall spürbar wird. Wie können Vermittler ihren Firmenkunden eine betriebliche Altersversorgung als wirkungsvolles Instrument zum Finden und Binden von Mitarbeitern an die Hand geben? Die Stuttgarter hat Antworten.

Ein Artikel von Per Protoschill, Prokurist und Leiter Vertriebsunterstützung bAV bei der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH

Arbeitskräfte sind knapp, seit Langem gilt das bereits für hoch qualifizierte Fachkräfte. Die Demografie sorgt dafür, dass dieser Trend sich auf dem gesamten Arbeitsmarkt verschärft und überall spürbar wird. Russlandkrise und Energieknappheit mögen zwar aktuell die Wirtschaftserwartungen dämpfen, das Problem fehlender Arbeitskräfte wird aber bleiben. Wie können Vermittler in dieser Situation ihren Firmenkunden und gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) eine betriebliche Altersversorgung (bAV) als wirkungsvolles Instrument zum Finden und Binden von Mitarbeitern an die Hand geben?

„Wir stellen ein...“, „Dringend gesucht: ...“ – überall sehen wir sie, die Suchanzeigen für Arbeitskräfte. Längst betrifft das nicht mehr nur Unternehmen, die hochqualifizierte und rare Spitzenkräfte suchen. Der Arbeitskräftemangel ist vielmehr in der Breite der Wirtschaft angekommen. Dabei sind fast alle Branchen betroffen. Es werden Arbeitskräfte jeglichen Alters und aller Qualifikationsniveaus gesucht. Dies verdeutlicht u. a. der DIHK-Report Fachkräftemangel 2021.

Bedeutung der Demografie: Der Trend setzt sich fort und fordert Antworten für die drängenden Fragen der Personalsuche

Die Demografie macht deutlich: Das Problem des Arbeitskräftemangels wird nicht verschwinden. Denn die ehemaligen Jahrgänge der geburtenstarken Jahre sind genau diejenigen, die den Arbeitsmarkt aufgrund von Renteneintritt verlassen. Und die nachwachsende Zahl junger Arbeitskräfte ist viel kleiner. Das lässt sich nicht mehr umkehren. So rechnet das Statistische Bundesamt vor, dass zum einen die Anzahl der Geburten bis 2035 weiter erheblich, und zwar um 10%, zurückgehen wird. Zum anderen steigt die Zahl der möglichen Rentenempfänger, die 67 Jahre alt werden, um 22% an (Quelle: Statistisches Bundesamt).

Bedeutung einer Betriebsrente wächst – aber bitte mit Arbeitgeberbeteiligung!

Damit ist auch klar, dass sich der Trend, Arbeitskräfte mit attraktiven Zusatzangeboten zu finden und zu binden, weiter verstärkt. Der Blick in die Vergangenheit der 50er- und 60er-Jahre aus den Zeiten des deutschen Wirtschaftswunders zeigt, dass dies auch die Zeiten höchster Betriebsrenten waren.

Was liegt also für Vermittler näher, als ihren Firmenkunden und insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) Mittel und Wege aufzuzeigen, welchen personalpolitischen Wert eine gut gemachte Betriebsrente bei der Personalsuche haben kann? Wer hier erklären kann, wie eine solche Betriebsrente finanziert, eingerichtet und kommuniziert werden kann, der gibt die passenden Antworten auf die drängenden Fragen der Personalsuche.

Betriebsrente richtig gemacht – mit Arbeitgeberfinanzierung und doppelter Förderung

Richtig gemacht ist eine Betriebsrente vor diesem Hintergrund dann, wenn es um mehr geht als um einfache Entgeltumwandlung. Vielmehr geht es um eine durchdachte bAV-Architektur, die neben der Entgeltumwandlung auch eine rein durch Arbeitgeber finanzierte Arbeitgeberrente enthält.

Vor zusätzlichem Finanzierungsaufwand einer Arbeitgeberrente mögen viele Unternehmen angesichts steigender Betriebs- und Energiekosten zunächst zurückschrecken. Doch gerade darauf achten die gesuchten Arbeitnehmer. Für jeden zweiten ist dies ein sehr wichtiges Kriterium bei der Stellensuche (vgl. u. a. Deloitte, Studie zur bAV, 2019).

Und es gibt auch betriebswirtschaftliche Argumente, eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente einzuführen. Denn mit Ersparnis aus Sozialabgaben und Unternehmenssteuern und zusätzlicher Förderung nach § 100 EStG ergeben sich Förderquoten von bis zu 51% – abhängig u. a. von der Zusammensetzung der Belegschaft (Abb. 1). Insbesondere im Vergleich zu einer Lohnerhöhung ist dies für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gleichermaßen vorteilhaft. Denn der Arbeitgeber erhöht seine Attraktivität mit adäquatem Einsatz erheblich, der Arbeitnehmer kommt in den Genuss einer zusätzlichen attraktiven Altersleistung.

Mittel gegen Arbeitskräftemangel: mehr bAV, richtig gemacht

Abb. 1: Förderung für die Arbeitgeberrente mit § 100 EStG, Quelle: Die Stuttgarter, 2022

Zwei Sahnehäubchen gibt es für den Arbeitgeber sogar noch obendrauf. Sein Engagement bei der Betriebsrente kann er als Sozialleistung in seiner Nachhaltigkeitsberichterstattung positiv platzieren. Setzt er mit seinem Vermittler darüber hinaus noch diese Betriebsrente mit einem Finanzierungsinstrument wie der GrüneRente um, das Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt, ist dies doppelt positiv und findet auch zusätzliche Anerkennung bei Belegschaft und Kunden.

Mittel gegen Arbeitskräftemangel: mehr bAV, richtig gemacht

Der Stuttgarter Online-Service bavheute.de bietet mit Breaking News, Newsletter und zahlreichen Veröffentlichungen und praktischen Tipps zur Umsetzung wertvolle Unterstützung für unabhängige Vermittler.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 22.09.2022 in Mannheim stattfindet. Die Stuttgarter ist dort mit einem Messestand vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Bilder: © jirsak – stock.adobe.com bzw. Die Stuttgarter

 
Ein Artikel von
Per Protoschill

Pensionsverpflichtungen und betriebliche Gesundheitsvorsorge

Welche Lösungen gibt es im Bereich der Pensionsverpflichtungen? Und wie stellt eine betriebliche Krankenversicherung Arbeitnehmer und Arbeitgeber zufrieden? Die R+V Versicherung hat beide Themen auf der Agenda.

Pensionsverpflichtungen aktiv managen – Wege zu einer erfolgreichen Auslagerung
Ein Artikel von Thomas Stumpf, leitender Senior Consultant, compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH

In den Bilanzen vieler mittelständischer Unternehmen sind Pensionsrückstellungen vorhanden. Häufig wurden Altersrenten, Hinterbliebenenrenten sowie Invalidenrenten zugesagt. Oftmals standen bei Erteilung der Zusagen neben den Versorgungsleistungen auch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im Vordergrund (Rückstellungsbildung in der Bilanz).

Das Umfeld hat sich zwischenzeitlich deutlich verändert und exemplarisch sind zu nennen:

  • Reduzierte Ertragsteuersätze auf Ebene der GmbH
  • Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
  • Schwieriges Kapitalmarktumfeld
  • Anwendung neuer Sterbetafeln aufgrund stets steigender Lebenserwartung
  • Geringere Ablaufleistungen bestehender Rückdeckungsversicherungen
  • Rechnungslegungshinweis des Instituts der Wirtschaftsprüfer

In der Praxis wird als Lösungsansatz häufig die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen auf einen externen Versorgungsträger verfolgt. Hierbei werden Wege gesucht, den Liquiditätsabfluss und den bilanziellen Aufwand möglichst gering zu halten.

Blickwinkel des Unternehmens:

Fundamental ist das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) zum Verzicht vom 14.08.2012 zu nennen: Der Verzicht auf künftige, noch nicht erdiente Anwartschaften (Future-Service) führt zu einer Entlastung des Unternehmens ohne negative steuerliche Auswirkungen. Der verbleibende Past-Service kann dann wertgleich in eine Kapitalzusage umgerechnet werden.

Fundamental ist auch das BMF-Schreiben zu den Abfindungsklauseln vom 06.04.2005 zu nennen: Die Abfindung nach § 6a EstG ist für das Unternehmen die preiswerteste Lösung. Für den Versorgungsberechtigten ergeben sich hieraus allerdings geringere Leistungen. Wichtig ist es, den Pensionsvertrag rechtzeitig zu prüfen und gegebenenfalls hinsichtlich einer Abfindung oder Kapitalisierungsmöglichkeit anzupassen.

Blickwinkel des Versorgungsberechtigten:

Durch Kapitalisierung oder Abfindung ergeben sich eventuell deutliche Nachteile. Der Zufluss eines Einmalkapitals löst selbst bei Anwendung der sogenannten Fünftelregelung (§ 34 EStG) meist eine deutlich höhere steuerliche Belastung aus. Im derzeit schwierigen Kapitalmarktumfeld stellt die rentable Anlage des Einmalkapitals eine Herausforderung dar.

Lösungsansatz:

Die R+V Pensionsfonds AG hat gemeinsam mit der compertis Beratungsgesellschaft ein innovatives Ratenzahlungsmodell entwickelt. Das Modell ermöglicht die Übertragung einer Kapitalzusage auf den chancenorientierten oder versicherungsförmigen Pensionsplan. Die Auszahlung der Leistung kann hierbei in bis zu zwölf jährlichen Raten erfolgen. Für den Versorgungsberechtigten ergibt sich in der Regel eine geringere steuerliche Belastung. Im Todesfall erfolgt eine Weiterzahlung der vereinbarten Raten, somit ist eine freie Vererbbarkeit gewährleistet.

Vor einer Umsetzung ist die Analyse der arbeits- und handelsrechtlichen Grundlagen unerlässlich. Hinsichtlich der steuerrechtlichen Auswirkungen ist zur letzten Sicherheit eine Abstimmung mit dem Steuerberater zu empfehlen und gegebenenfalls eine verbindliche Anfrage an das Betriebsstättenfinanzamt zu richten.

Betriebliche Gesundheitsvorsorge – Das Ass im Ärmel und noch jede Menge Potenzial
Ein Artikel von Nina Henschel, Vorständin R+V Krankenversicherung AG / Leitung Gesundheit und Operations

Mitarbeiter sind die wichtigste Ressource in Unternehmen – und eine stark umkämpfte dazu. Längst geht es dabei nicht mehr darum, wer das beste Gehalt zahlt. Vielmehr spielen Zusatzleistungen wie die betriebliche Krankenversicherung (bKV) eine immer wichtigere Rolle bei der Wahl des Arbeitgebers.

bKV liegt im Trend

Die bKV liegt bereits seit einigen Jahren zunehmend im Trend, erfährt jedoch erst seit Kurzem einen regelrechten Wachstumsboom. Überraschend ist das nicht, denn sie ergänzt perfekt die betriebliche Altersversorgung (bAV). Während die bAV für die Zukunft der Mitarbeiter vorsorgt, ist die bKV direkt erlebbar. Denn die Leistungen der bKV können bereits jetzt genutzt werden, zum Beispiel beim Kauf einer neuen Brille oder bei einer hochwertigen Zahnversorgung. Damit kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern einen individuellen Mehrwert bieten, der sich auch für ihn bemerkbar macht: Die Mitarbeiter sind zufriedener, Fehlzeiten gehen zurück und die Produktivität steigt.

Budgettarife: Flexible Gesundheitsvorsorge

Insbesondere durch Budgettarife können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine flexible Gesundheitsvorsorge bieten. Mit den R+V-Budgettarifen legt der Arbeitgeber eine jährliche Budgethöhe (300, 600 oder 900 Euro) für seine Mitarbeiter fest. Dieses Budget können die Mitarbeiter jedes Jahr neu individuell für ambulante Vorsorgeuntersuchungen sowie Schutzimpfungen, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Sehhilfen inklusive operativer Sehschärfenkorrektur, Zahnvorsorge sowie Kunststofffüllungen und Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker verwenden. Dabei gelten für Sehhilfen und operative Sehschärfenkorrektur sowie Zahnvorsorge und Kunststofffüllungen Unterbudgets von 120, 240 oder 360 Euro, je nach gewählter Budgethöhe.

Will der Arbeitgeber noch stärker in die Gesundheit seiner Mitarbeiter investieren, kann der Budgettarif mit Bausteintarifen aus dem R+V-GesundheitsKonzept PROFIL kombiniert werden, z. B. für Zahnersatz oder stationäre Behandlungen im Ein- oder Zweibettzimmer. Highlight: Beim Zahnersatz können auch PKV-Versicherte bedarfsgerecht abgesichert werden. Somit kann der Mitarbeiter umfassend vor finanziellen Risiken geschützt werden.

Ergänzende Gesundheitsservices

Abgerundet wird die betriebliche Gesundheitsvorsorge der R+V durch ergänzende Gesundheitsservices. Der R+V-Family-Coach light unterstützt Paare in der herausfordernden Phase „Familie werden“. Der R+V-Best-Specialist light hilft den Versicherten auf der Suche nach geeigneten Spezialisten und Krankenhäusern, sodass Versicherte schnell von einem Experten behandelt werden können.

In der bKV zählt die R+V über 400.000 Versicherte. Die Versicherten sind nachweislich begeistert von den betrieblichen Gesundheitslösungen. Das führt zu einer hohen Weiterempfehlungsquote, nicht nur für die R+V als Versicherung, sondern auch für Vermittler.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 22.09.2022 in Mannheim stattfindet. Die R+V Versicherung ist dort mit einem Messestand vertreten. Auch die Condor Versicherungen und die compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH, beide Teil der R+V Gruppe, sind mit dabei. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Bild: © Seventyfour – stock.adobe.com

 
Thomas Stumpf
Nina Henschel

Betrieblicher Einkommensschutz für Auszubildende

Wenn das Einkommen beispielsweise aufgrund gesundheitlicher Probleme wegfällt, kann dies existenzbedrohend werden. Daher ist es das Günstigste, bereits in jungen Jahren vorzusorgen. Unternehmen können schon ihre Azubis dabei unterstützen. Wie, erklärt die NÜRNBERGER.

Ein Artikel von Stefanie Frühwald, Referentin Marktmanagement betrieblicher Einkommensschutz bei der NÜRNBERGER Versicherung

In jungen Jahren macht man sich meist keine Gedanken, welche finanziellen Folgen eine plötzliche Erkrankung oder ein Unfall haben können. Dabei ist gerade für Auszubildende die staatliche Absicherung im Ernstfall völlig unzureichend. Umso wichtiger ist es, Firmenkunden zu sensibilisieren, bereits ihren Auszubildenden die Möglichkeit zu bieten, ihr Einkommen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) abzusichern.

Jedes Jahr starten in Deutschland rund 500.000 junge Menschen eine Berufsausbildung. Mit der Ausbildung fängt ein komplett neues Leben an. Dazu gehört das erste eigene Geld, mit dem sich Wünsche und Träume erfüllen lassen. Leider können die neu gewonnene Freiheit und damit der Weg in die finanzielle Unabhängigkeit schnell wieder enden, wenn es zu gesundheit­lichen Problemen kommt und das Einkommen in der Folge wegfällt.

Der Staat hilft nicht immer

Sich nur auf den Staat zu verlassen, ist kein guter Rat. Gerade bei den Auszubildenden gibt es neben den generell sehr hohen Voraussetzungen für die staatlichen Leistungen noch besondere Hürden, um eine gesetz­liche Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Berufsstarter haben nämlich nur einen Anspruch auf staatliche Leistungen, wenn die Erwerbsminderung aufgrund eines Arbeits­unfalls oder einer Berufskrankheit eingetreten ist. Für alle weiteren Ursachen besteht ein Leistungs­anspruch nur dann, wenn in den letzten zwei Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Gerade bei Berufseinsteigern fehlt diese Wartezeit oftmals.

Aber selbst bei Bewilligung der gesetz­lichen Erwerbsminderungsrente, die im Durchschnitt bei etwa 830 Euro monatlich liegt, ist es schwierig, finanziell weiterhin auf eigenen Beinen zu stehen.

Moderne bAV bieten

Unternehmen werden in den letzten Jahren immer kreativer, um bei der sinkenden Anzahl an Azubis ihre Ausbildungsplätze besetzen zu können. Oftmals wird eine Vielzahl von Benefits geboten. Speziell für die junge Generation gibt es zum Beispiel moderne Pausenräume als „Chill-Lounge“ oder es finden regelmäßig Azubi-Events statt, um sich als attraktiver Ausbildungsbetrieb zu präsentieren. Warum nicht auf einen nachhaltigen Benefit setzen, der im Fall der Fälle den Lebensstandard der Mitarbeiter sichert? Heutzutage sollte eine moderne bAV nicht nur Altersvorsorge bieten, sondern auch einen betrieblichen Einkommensschutz in Form einer Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsver­sicherung umfassen. Im Hinblick auf den Fachkräftemangel ist dies für den Arbeitgeber ein wichtiges Investment in die Zukunft seines Unternehmens. Schließlich sind die Auszubildenden von heute die Fachkräfte von morgen. Finanziert das Unternehmen den betrieblichen Einkommensschutz noch mit und profitieren auch die Auszubildenden von arbeitgeberfinanzierten Versorgungswerken, unterstreicht die Firma umso mehr ihre soziale Verantwortung gegenüber den Nachwuchskräften und nutzt damit ein wichtiges Instrument, die künftigen Fachkräfte an das Unternehmen zu binden. Hier sind auch kreative Mischformen am Markt zu finden.

Die perfekte Kombi: bAV und Einkommensschutz

Die Absicherung der Arbeitskraft über die bAV ist besonders einfach und günstig. Die staatliche Förderung wirkt sich durch die Sozial­abgabenersparnis auch bei Auszubildenden aus. Berufsanfänger, die über den Steuerfreigrenzen verdienen, profitieren zusätzlich von der Steuerersparnis im Rahmen der Entgeltumwandlung. Durch den gesetzlich geregelten Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15% reduziert sich der Nettoaufwand für den Azubi weiter. Wer bereits in jungen Jahren eine Berufs- oder Grundfähigkeitsversicherung über den Betrieb abschließt, sichert sich zudem ein günstiges Eintrittsalter, das sich ebenfalls vorteilhaft auf die Höhe des Beitrags auswirkt. Weiter profitieren Arbeitnehmer im Rahmen der bAV oftmals von einem Gruppenrabatt durch den Abschluss über den Betrieb. Eine monatlich garantierte BU- oder Grundfähigkeitsrente von 1.000 Euro gibt es für viele Berufsanfänger im Rahmen der bAV deshalb bereits ab 30 Euro Nettolohnaufwand im Monat. Berücksichtigt man noch die Bonusrente aus Überschüssen, können sich bereits Azubis trotz der Versteuerung und Verbeitragung im Leistungsfall ab Beginn eine adäquate Grundversorgung im Einkommensschutz über die bAV sichern.

Neben den Beitragsvorteilen ist auch die Gesundheitsprüfung ein Argument, die Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung über die bAV abzuschließen. Für Belegschaften gilt unter bestimmten Voraussetzungen ein vereinfachtes Annahmeverfahren. Das Ausfüllen der Gesundheitsfragen wird durch eine einfache und kurze Dienstobliegenheitserklärung ersetzt, die vom Arbeitgeber abgegeben werden kann.

Zielgruppe mit Potenzial

Für Vermittler ist die Zielgruppe der Auszubildenden besonders interessant. Der Versorgungsbedarf junger Menschen verändert sich in der Zukunft und muss laufend an die aktuelle Lebens­situation angepasst werden. Hier gibt es viele Ansätze für die Beratung. Vor allem mit Abschluss der Ausbildung empfiehlt es sich, Versorgungs­lücken aufgrund des höheren Einkommens zu schließen. Dies hat auch einen positiven Effekt auf die bestehende bAV, da durch die höhere Steuer- und Sozialabgabenersparnis der Nettolohnaufwand sinkt. Die Nettobeitragsersparnis kann sogleich reinvestiert werden, um die Leistungshöhe der abgeschlossenen Berufsunfähigkeits- bzw. Grundfähigkeitsversicherung anzupassen.

Das höhere Gehalt nach der Ausbildung ist auch das perfekte Argument, sich nun um den Aufbau einer Altersvorsorge zu kümmern. Die sozialversicherungsrechtlichen und insbesondere steuerrechtlichen Grenzen bieten ausreichend Spielraum für den Aufbau einer adäquaten betrieblichen Altersversorgung. Mit dem Einschluss des Zusatzbausteins „Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit“ im Altersvorsorgetarif besteht ein lebenslanger finanzieller Komplettschutz, der sowohl das Einkommen des Kunden schützt als auch die Altersvorsorge sichert.

Win-win-Situation für alle Beteiligten

Das Angebot eines betrieblichen Einkommensschutzes für Azubis bzw. die Belegschaft hat Vorteile für alle Beteiligten. Die Auszubildenden sind mit einer betrieblichen Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung ab dem Start ins Berufsleben finanziell abgesichert, und die unschlagbaren Vorteile aus staatlicher Förderung und Arbeitgeberzuschuss machen diesen wichtigen Schutz bereits für Berufsanfänger bezahlbar. Unternehmen bieten mit dieser attraktiven Zusatzleistung einen nachhaltigen Benefit und überzeugen als moderner und verantwortungsvoller Arbeitgeber auf dem Bewerbermarkt. Vermittler liefern dafür die passenden Konzepte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und sichern sich für die Zukunft ein enormes Upselling-Potenzial in der Zielgruppe der Azubis. Zusammengefasst: eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 22.09.2022 in Mannheim stattfindet. Die NÜRNBERGER Versicherung ist dort mit einem Messestand vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

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Ein Artikel von
Stefanie Frühwald

Mit Zeitwert- und Kapitalkonten Unternehmen begeistern

Die bAV ist im Wandel, die bAV-Beratung ebenso. Unternehmen brauchen moderne und nachhaltige Vergütungsstrukturen. Wie könnte da der Wandel in der betrieblichen Versorgung aussehen? PensExpert nennt vier Eckpunkte, die Berater in Betracht ziehen sollten.

Ein Artikel von Herr Dr. Thomas Haßlöcher, Mitglied der Geschäftsleitung der PensExpert GmbH

Die privat geförderte Vorsorge, Riester & Co., steht vor dem Aus und neue, staatlich organisierte Vorsorgemodelle, Deutschland- und / oder Aktienrente, stehen in den Startlöchern. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) wurde um ein Tarifpartnermodell „bereichert“ und kämpft schon seit Jahren mit immer weiter sinkenden Garantiezinsen und Überschüssen sowie produktabhängigen Vergütungsstrukturen. Dennoch – und das ist eine gute Nachricht – existiert die bAV und wird auch – unter Anpassung gewisser Parameter – mehr denn je wesentlicher Baustein einer modernen und nachhaltigen Vergütungsstruktur in Unternehmen sein. Es geht im Ergebnis nicht um eine Neugestaltung, sondern die Weiterentwicklung des Vorhanden, damit Unternehmen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Politik und die Verbraucherzentralen keinen Grund mehr sehen, nach „staatlicher Fürsorge“ zu rufen.

Was kann nun getan werden, um den Wandel in der bAV zu vollziehen und wo liegen die Stärken der bAV gegenüber insbesondere staatlich forcierter Vorsorge? Das so genannte Bruttosparen, also das aus unversteuerten und nicht verbeitragten Entgeltbestandteilen aufgebaute Vermögen, ist weiterhin ein wichtiger Vorteil bei der Bewertung einer guten Vorsorgelösung. Darüber hinaus sollten die Vermittler sowie Berater im Rahmen betrieblicher Vorsorge einmal über folgende Eckpunkte bei ihren täglichen Umsetzungen nachdenken:

1. Betriebliche Vorsorge ist mehr als bAV

Bereits seit vielen Jahren existieren Wertguthaben nach Sozialgesetzbuch IV, Zeitwertkonten (ZWK) und die bAV als Benefits in Unternehmen nebeneinander. Das eine: Ein eher junges Instrument der Bruttovorsorge mit flexiblen Auszahlungsmöglichkeiten während des Berufslebens. Das andere: Eine traditionelle Form der betrieblichen Fürsorge für die Zeit nach der Arbeit.

Beide Instrumente eint mehr als man auf den ersten Blick vermutet und beide Instrumente werden in Unternehmen gleichberechtigt nebeneinander benötigt. Doch das Zeitwertkonto fristet im Vergleich zur bAV ein Schattendasein. Und dies obwohl mit Blick auf Einzahlungs-, Auszahlungs-, Vererbung und Gestaltungsvarianten ein Zeitwertkonto, nüchtern betrachtet, erheblich mehr zu bieten hat. Aus den Erfahrungen sind 2 Gründe für diesen Zustand heranzuziehen. Zum einen ist da die unterschiedliche Vergütung des Vermittlers/Beraters, die ihn dazu verleitet oder auch „zwingt“, den Euro der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eher in die bAV zu leiten. Und zum anderen ist das fehlende Know-how und die damit verbundene Unsicherheit ein wesentlicher Grund, dem Kunden eher die bAV als ein ZWK vorzustellen.

Beide Argumente sind – und das dürfte allen klar sein – keine Argumente gegenüber dem Kunden. Denn dieser möchte eine unabhängige und offene Beratung, wenn es um das zu ihm passende Vorsorgeinstrument im Sinne einer „Lebensphasenvorsorge“ geht. Und zu dieser Lebensphasenvorsorge gehören Auszeiten jedweder Art. Dies bedeutet im Ergebnis eben nicht nur eine bAV in Form einer Leistung im Alter (Kapital oder Rente als bezahlte Zeit) für die Menschen, sondern ein Mehr an Möglichkeiten.

Mit einer breit angelegten Beratungskompetenz und einer Zusammenarbeit zwischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und Unternehmen können Vorsorgemodelle neu entwickelt und Kunden neu begeistert werden. Und dies wird jedes staatlich organisierte Instrument in den Schatten stellen. Denn Lösungen des Staates fehlt insbesondere die Individualität. Wer diesen Vorteil nutzt, wird zum Gestalter für Unternehmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

2. Unterscheidung zwischen Vermögensaufbau und Absicherung

Die in den letzten Jahren veränderten Anleihezinsen sowie die Notwendigkeit, die Nachhaltigkeit in die Überlegungen zum Vermögensaufbau einzubeziehen, besteht auch in diesem Segment – ein Wandel, den es zu gestalten lohnt. Mit modernen Vorsorgemodellen können Betriebe eigene Entscheidungen zur Anlage der Gelder treffen. Um eine passende Entscheidung für das Unternehmen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter treffen zu können, benötigen Unternehmen auch hier unabhängige und transparente Begleitung. Die Versicherungswirtschaft hat ebenso wie der Staat erkannt – Stichwort „Aktienrente“ –, dass die Beteiligung an Unternehmen in Form von Aktien bzw. Aktienfonds durchaus Renditevorteile über die Zeit bringt und aus Diversifikationsgründen zwingend in die Anlageüberlegungen einbezogen werden muss. Daher erscheint es auch immer realistischer, dass Versicherungsmodelle, auch aus dem Wortstamm heraus, künftig eher einer Absicherung und weniger dem Vermögensaufbau dienen. Diese Beratungsleistung zu erbringen, sind der Aufbau von Know-how und eine unabhängige Herangehensweise wichtige Schritte für die Bewältigung der Herausforderungen in der betrieblichen Vorsorge.

3. Beratung und Begleitung

Beratung statt Verkauf und damit verbunden eine dauerhafte Begleitung von Vorsorgemodellen in den Unternehmen wird die Vorsorgeberatung der Zukunft immer mehr prägen. Denn die Vielfältigkeit des Lebens muss sich auch in den eigenen Vorsorgemodellen der Unternehmen widerspiegeln. Die Pandemie und die heutigen Lösungen über Homeoffice oder zeitweises arbeiten in den Büros haben die Arbeitswelt schon jetzt entscheidend verändert. Dies wird zwangsläufig auch Auswirkungen auf das Vorsorgeverhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben – und damit verbunden auch andere Bedürfnisse der Unternehmen nach sich ziehen. Dies führt dazu, dass moderne Vorsorge im Betrieb kein „Entweder-oder“, sondern ein „Sowohl-als-auch“ ist. Wenn dem Unternehmen beides, der Kapitalaufbau für das Alter, aber auch die Option eines vorzeitigen Berufsausstiegs oder vielleicht auch die Nutzung eines Sabbaticals seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig ist, wäre ein Zeitwertkonto eine passende Lösung. Denn dort verbindet man den Wunsch nach steueroptimiertem Kapitalaufbau über das Bruttosparen für gegebenenfalls mehr Vermögen im Alter mit der Option, ein Sabbatical oder den vorzeitigen Berufsausstieg zu finanzieren. Und dies mit nur einem System im Verantwortungsbereich des jeweiligen Betriebes hält auch den alltäglichen Aufwand in Grenzen. Berater sollten also den Unternehmen und den dort beschäftigten Menschen die Zügel in die Hand geben und ihnen beratend zur Seite stehen.

4. Digitale Möglichkeiten nutzen, um erfolgreich zu bleiben

Papierlose Büros, Home-Office-Arbeitsplätze, digitale Personalakten – nicht alles hat den Namen digital verdient, doch führt kein Weg an dieser Entwicklung vorbei. Das gilt auch für die betriebliche Vorsorge. Zwar ist mit dem aktuell in Kraft getretenen Nachweisgesetz ein gewisser Rückschritt zu verzeichnen, doch gibt es weiterhin zahlreiche Möglichkeiten, mithilfe der Digitalisierung von Prozessen und vor allem der Kommunikation das Unternehmen und auch das Geschäftsmodell von Beratern und Vermittlern zu bereichern. Durch die Nutzung von digitalen Prozessen und Tools, wie Webinaren, werden Beratungen effizienter und kürzer. Man kann mithilfe von Aufzeichnungen Wissen schneller verbreiten. Der Vergütungshebel, der in einer Nutzung solcher Maßnahmen steckt, ist außerordentlich hoch. Und dies wird zwangsläufig zu veränderten Vergütungsmodellen und damit Margendruck pro Abschluss bei althergebrachten Herangehensweisen führen. Das ist, neben anderen Vorteilen der digitalen Vorsorge, auch gut für die Unternehmen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Des Weiteren – und das sollte eine gute bAV Beratung künftig auszeichnen – ist der Arbeitgeber an den Kosten einer Vorsorgelösung zu beteiligen. Denn auch er profitiert von solchen Instrumenten und ist im Kampf um die Fachkräfte auch daran interessiert, Kosten zu übernehmen.

Über PensExpert

Die PensExpert GmbH ist ein unabhängiger Systemanbieter für digitale Zeitwert- und Kapitalkonten für Unternehmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Unternehmen bietet im Rahmen seines Vorsorgesystems neben der Beratung auch Konzeption, Setup, Online-Kontenführung, Kapitalanlage und Kommunikationskonzepte. PensExpert bezeichnet sich selbst als „Human Fintech“. Der Begriff spielt auf die Beratung für die einzelnen Menschen und die Digitalisierung der Prozesse an.

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Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 22.09.2022 in Mannheim stattfindet. PensExpert ist dort mit einem Messestand vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

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Ein Artikel von
Dr. Thomas Haßlöcher

„Eine Stärke von Swiss Life liegt darin, dass wir uns fokussieren“

Swiss Life Deutschland hat bereits vor einigen Jahren ihren Weg gefunden, der auch im neuen Strategieprogramm weiter gegangen wird. AssCompact war zu Besuch bei CEO Jörg Arnold in München und hat mit ihm über dauerhafte und neue Herausforderungen gesprochen.

Interview mit Jörg Arnold, CEO von Swiss Life Deutschland
Herr Arnold, seit fünf Jahren sind Sie CEO von Swiss Life Deutschland. Niedrigzinsen gab es damals schon, viele andere Herausforderungen noch nicht. Wie blicken Sie auf diese Jahre?

Als ich vor fünf Jahren kam, war Swiss Life schon auf gutem Kurs. Die Maxime war nicht, viel zu verändern, sondern den Kurs weiterzugehen. Das hat sich bestätigt. Dem konnte auch Corona nichts anhaben, wir erzielten zwei Rekordjahre in Folge. Die Nachfrage in unseren Schwerpunktfeldern – biometrische und fondsbasierte Produkte – hat sich weiterentwickelt und unser Produktangebot wird gut angenommen. Kürzlich haben wir in der Versicherung die Eine-Million-Kunden-Schwelle überschritten.

Andere Versicherer sind angesichts der aus den Niedrigzinsen resultierenden Probleme dazu übergegangen, in Komposit oder andere Strategiebereiche zu wechseln. War das für Swiss Life überhaupt kein Thema?

Nein, das ist für uns tatsächlich kein Thema. Die Swiss Life Gruppe ist im Lebensversicherungsbereich, im Asset-Management und in der Finanzberatung tätig. Das ist unsere DNA und unsere Kernkompetenz. Eine Stärke von Swiss Life liegt darin, dass wir uns fokussieren.

Insofern dürften Sie sich freuen, dass die Zinsen steigen, oder?

Steigende Zinsen tun der Lebensversicherungswirtschaft grundsätzlich gut und stabilisieren das Angebot. Sie sind aber auch eine Herausforderung, wenn sie zu schnell ansteigen.

Aktuell beschäftigen externe Run-offs mal wieder die Gemüter. Wie stehen Sie dazu?

Jeder Versicherer muss selbst wissen, welchen Weg er beschreitet. Wir haben den Anspruch, dass wir das Versprechen unseren Kunden gegenüber halten. Wir glauben auch, dass wir das Bestandsmanagement gut beherrschen – und nicht daran, dass ein Externer das besser kann als wir. Insofern ist dieses Thema bei uns nicht auf der Tagesordnung.

Auch andere Herausforderungen dürften Ihre Strategie beeinflussen. Corona-Pandemie, der Krieg gegen die Ukraine mit seinen Folgen, Inflation, Konjunktur sind noch junge Themen.

Wir haben im November unser aktuelles Strategieprogramm aufgelegt. Einige der genannten Punkte waren da noch nicht absehbar, das stimmt. Aber die Strategie basiert auf verschiedenen großen Säulen, zum Beispiel dem Produktangebot. Wir sind besonders stark im Bereich der Millennials. Knapp 80% des Neugeschäfts kommen aus der Altersgruppe von 18 bis 39 Jahren. Es gilt daher, das Produktangebot weiterzuentwickeln und insbesondere noch mehr das Thema Nachhaltigkeit aufzugreifen.

Ein zweites wichtiges Thema ist, die Konnektivität zwischen dem Versicherer und den Maklerinnen und Maklern sowie den Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern sicherzustellen. Auch das ist ein Dauerthema und unabhängig von den Ereignissen.

Bei Letzterem geht es vermutlich vor allem um Prozesse?

Genau. Es geht um die Art und Weise, wie wir zusammenarbeiten. Wir versuchen natürlich möglichst viel zu digitalisieren, damit wir eine entsprechende Schnelligkeit bekommen. Ein Beispiel: Maklerinnen und Makler können uns schon heute bei biometrischen Produkten Anträge komplett digital zur Verfügung stellen. Da sind wir einer der ersten Versicherer im Markt, die das anbieten.

Trotzdem ist die Situation anders, als wir sie uns für das Jahr 2022 vorgestellt haben. Der Krieg in der Ukraine ist absolut verurteilenswert. Mit den ökonomischen Konsequenzen müssen wir jetzt umgehen. Die Inflation, die uns auf der Kostenseite trifft, oder steigende Zinsen – all das sind Dinge, die neben der Strategie ebenfalls in unsere Entscheidungen einfließen müssen.

Sehen Sie bei Inflationsraten um die 7% Schwierigkeiten auf die Lebensversicherung zukommen?

Die Lebensversicherung ist als langfristiges Geschäft konzipiert. Insofern muss der Kunde sich damit befassen, was langfristig aus dem Geld wird. Swiss Life hat frühzeitig angefangen, aktienorientierte Produkte auf den Markt zu bringen, die sich ein Stück weit von der Zinsentwicklung entkoppeln. Die klassischen Angebote, die sehr stark auf einem Zins aufbauen, sind bei uns im Produktangebot so nicht mehr vorhanden.

Eine Inflation von 7% ist ein Inflationswert im Hier und Jetzt. Da muss man abwarten, wie er sich weiterentwickeln wird. Entsprechend muss man Kundinnen und Kunden davor bewahren, ihre langfristig getroffenen Entscheidungen spontan umzusteuern. Das kann auch Gefahren mit sich bringen. Die Beratung ist jetzt umso wichtiger.

Sie haben das Thema Nachhaltigkeit angesprochen. Die Produktwelt der Swiss Life haben wir noch nicht als so grün wahrgenommen. Stimmt diese Wahrnehmung?

Nein, Nachhaltigkeit ist uns wichtig. In der fondsgebundenen Produktwelt haben wir mit „Investo Green“ ein nachhaltiges Fonds­angebot geschaffen. Das Neugeschäft entwickelt sich gut. Natürlich müssen die Kundinnen und Kunden diese Art von Angeboten auch erst kennenlernen. Niemand wacht morgens auf und denkt sich, heute schließe ich eine nachhaltige Altersvorsorge ab. Aber wir sehen, dass das Interesse und die Nachfrage da sind. „Investo Green“ war der erste Schritt und nun machen wir mit den anderen Produktlinien weiter.

Spielt Nachhaltigkeit insbesondere eine Rolle in Ihrer recht jungen Zielgruppe?

Wir haben dazu gerade eine Befragung durchgeführt. Die Nachhaltigkeitspräferenz gerade bei der jungen Generation Z liegt bei 50%. Die Hälfte der Kunden kann sich also eine nachhaltige Altersvorsorge gut vorstellen. Auch in unserem Neugeschäft sehen wir: Die junge Generation schließt etwas häufiger nachhaltige Produkte ab als ältere Generationen. Aber wir verorten das schon als ein Thema, das in der Ansprache unserer jüngeren Kundschaft eine Bedeutung bekommen wird.

Die Ansprache von jungen Leuten ist ein strategisches Element?

Genau. Wir haben eine Produktpalette, die für junge Leute interessant ist. Es hat sich zuletzt eine stärkere Aktienorientierung bei den jüngeren Menschen entwickelt. Und genau da sind wir mit unseren Produkten gut aufgestellt. Für Jüngere spielt auch die Absicherung der Arbeitskraft über eine Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung eine große Rolle. Wir arbeiten auch mit vielen Vertriebspartnern zusammen, die in diesem Segment unterwegs sind. Und wie Sie wissen, sind wir Konsortial­führerin bei der MetallRente, der KlinikRente und der ChemieRente, die wir mit der IG BCE aufgesetzt haben. Auch das sind Angebote, die gerade für viele jüngere Menschen interessant sind.

Die Renten- und Altersvorsorgereform sollte ein großes Projekt der Regierung werden. Aktuell stockt es. Sie haben sich für mehr Generationengerechtigkeit ausgesprochen. Wie soll diese aussehen?

Ich denke, es ist klar, dass wir mit dem heutigen System nicht in die Zukunft gehen können. Gerade mit Blick auf das Beitrags- und Leistungsniveau. Deshalb müssen wir an diesem System etwas verändern. Bisher gibt es aber nur wenige Reformschritte. Ich habe das Gefühl, dass sich die Politik sehr stark an den älteren Bevölkerungsschichten ausrichtet. Die jüngere Generation gerät aus dem Blick. Diese ist in der Minderheit, aber sie wird vieles von dem finanzieren müssen, was wir heute an Ausgaben erzeugen. Deshalb muss die jüngere Generation eine stärkere Stimme bekommen. Und natürlich können wir Reformschritte nicht ewig vor uns herschieben.

Aber was sind die konkreten Vorstellungen?

Konkret muss man überlegen, was die junge Generation schultern kann. Man muss ihr ermöglichen, neben der gesetzlichen Rente mehr für ihre finanzielle Selbst­bestimmung im Alter tun zu können. Wir dürfen die junge Generation nicht zu stark belasten und müssen beachten, dass bei Zahlungen an ältere Generationen das mögliche Maß nicht überschritten wird. Wir müssen also auf beiden Seiten regulieren.

Reformen werden auch für die bAV erwartet. Was erwarten Sie hier?

Die bAV ist eine sehr wichtige Säule. Und wenn man sich anschaut, aus welchen Säulen die Alterseinkünfte, die heute bezogen werden, kommen, dann stellt man fest, dass über 70% allein aus der gesetzlichen Rente stammen. Das zeigt doch eindrücklich, dass wir die Rolle der bAV in Deutschland weiter stärken müssen. In der Schweiz spielt die bAV eine viel größere Rolle. Es ist richtig, dass wir diese Entwicklung in Deutschland etwa über das Betriebsrentenstärkungsgesetz versuchen auszubauen. Aber wir dürfen nicht nur in einer Säule denken. Wir müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen und versuchen, uns in allen drei Säulen weiterzuentwickeln.

Dann lassen Sie uns noch in Richtung Vertrieb und Beratung sehen. Sie wollen das zweite Standbein der Swiss Life Deutschland, die Finanzberatung, ausbauen und neue Filialen eröffnen. Sie glauben also weiter an die persönliche Beratung?

Absolut. Die letzten zwei Corona-Jahre haben gezeigt, dass Menschen hybride Angebote zu schätzen wissen. Wir erleben eine sehr hohe Nachfrage nach digitalen Beratungsangeboten wie der Videoberatung. Aber die Menschen möchten die Beratung auch weiterhin als persönliche Beratung erleben. Das Medium kann durchaus wechseln, aber die Kunden wünschen sich eine Person, an die man sich auch nach der Beratung noch wenden kann. Dies bestätigen auch die neuesten Marktforschungen. Gerade beim Thema Altersvorsorge wünschen sich über 80% der Menschen eine persönliche Beratung.

Maklerinnen und Makler sind und bleiben darum in Deutschland weiterhin immens wichtig. Besonders in aktuellen Zeiten, in denen durch die Inflation eine zusätzliche Komplexität entstanden ist. Mehr denn je sind jede einzelne Maklerin und jeder einzelne Makler notwendig, um Kunden aufzuklären, abzuholen, an die Hand zu nehmen und ihnen zu helfen, die richtigen, langfristig orientierten Finanzentscheidungen zu treffen.

Für die Beratungsgesellschaften in Ihrer Gruppe suchen Sie neue Finanzberater. Suchen Sie junge Leute oder auch wechselwillige Berater?

Es kommen insbesondere junge Menschen zu uns, die sich für diesen Berufsweg entscheiden. Wir wissen, dass die Makler aus der Babyboomer-Generation irgendwann den Markt verlassen und deshalb müssen wir jungen Menschen in der Finanzberatung Perspektiven geben. Wir erleben aber auch Zuwachs von ehemaligen Bankberaterinnen und Bankberatern, die bei uns neue berufliche Chancen sehen.

Als ich vor fünf Jahren angefangen habe, hatten wir deutschlandweit rund 3.500 Finanzberater, nun sind es mehr als 5.500. Das Durchschnittsalter der Berater liegt bei ungefähr 35 Jahren. Wir sind also relativ jung.

Der Maklermarkt verändert und konsolidiert sich. Gleichermaßen bekommen größere Strukturen, auch Pools, eine größere Bedeutung. Sind Sie froh, dass Sie eigene Beratungsgesellschaften in der Gruppe haben?

Wir sind sehr froh, dass wir ein eigenes Beratungsangebot bei Swiss Life haben. Nicht nur in Deutschland übrigens, sondern auch in anderen Märkten. Die Stärkung dieses Beratungsangebots ist auch Teil der strategischen Ausrichtung der Gruppe.

Sie investieren aber auch weiter in die Zusammenarbeit mit Maklern?

Absolut. Die persönliche Vorsorgeberatung leistet einen wichtigen Beitrag hierzulande und ist Teil unseres Selbstverständnisses. In unserer eigenen Finanzberatung arbeiten wir produktungebunden. Das heißt, unsere Finanzberatung bietet die gesamte Breite des deutschen Produktmarktes an. Die Niederlassung hier in Garching, aus der wir das Versicherungsgeschäft betreiben, arbeitet mit der Breite der Maklerschaft sowie Mehrfachagentinnen und Mehrfachagenten zusammen. Für uns ist das absolut wichtig, dass wir somit auch in der gesamten Breite der Vorsorgeberatung hier in Deutschland verzahnt sind.

Funktioniert eigentlich die Swissness noch?

Ja, durchaus. In den Gesprächen, die man mit Maklerinnen und Maklern führt, aber auch immer, wenn ich Kundinnen und Kunden treffe, ist die Schweizer Herkunft sehr positiv belegt. Damit sind viele Attribute verbunden, die für eine Lebensversicherung positiv sind, wie beispielsweise nachhaltige Orientierung und Langfristigkeit, Bodenständigkeit und eine gewisse Unaufgeregtheit. Wir profitieren in Deutschland auch davon, dass in der Schweiz ein anderes Solvenzsystem herrscht, das im Vergleich zu Solvency II sogar noch strenger ist. Nicht zuletzt aus diesem Grund sind unsere Solvenzquoten hier in Deutschland so hoch.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 09/2022, S. 28 ff.

Bild: Jörg Arnold, Swiss Life Deutschland, © www.danielgeorge.de

 
Ein Interview mit
Jörg Arnold

Forum betriebliche Versorgung am 22.09.2022 in Mannheim

Der Klassiker endlich wieder live vor Ort: Das AssCompact Forum betriebliche Versorgung lädt zum 22.09.2022 nach Mannheim. Mit seinem breit gefächerten Vortragsprogramm bietet das Weiterbildungsevent vielfältige Einblicke rund um bAV, bKV und betrieblichen Einkommensschutz.

Das AssCompact Forum betriebliche Versorgung ist für die Fachwelt der bAV und bKV längst zum jährlichen Pflichttermin avanciert. Seit vielen Jahren bringt der Klassiker unter den AssCompact Wissen Veranstaltungen die Branche zum Austausch rund um betriebliche Versorgungslösungen zusammen. Das Weiterbildungsevent bietet die ideale Gelegenheit, sich über aktuelle Entwicklungen sowie zeitgemäße Lösungen rund um bAV, bKV und betrieblichen Einkommensschutz zu informieren und Branchenkontakte zu pflegen. Das diesjährige Forum betriebliche Versorgung findet am 22.09.2022 in Mannheim im Congress Centrum Rosengarten statt.

Die Keynote-Speaker und ihre Themen im Überblick
  • Margret Kisters-Kölkes, Rechts­anwaltskanzlei Kisters-Kölkes
  • Dr. Henriette M. Meissner, Geschäftsführerin, Stuttgarter Vorsorge Management GmbH
  • Prof. Dr. Jochen Ruß, Geschäftsführer, IFA Gesellschaft für Finanz- und Aktuarwissenschaften mbH
Breites Themenspektrum mit Impulsen für die Praxis

Im weiteren Verlauf der Veranstaltung spannen die Experten der mitwirkenden Gesellschaften in ihren Vorträgen einen weiten Bogen über den Bereich der betrieblichen Versorgung. Die Themen reichen von Konzepten für kleine und mittlere Unternehmen über innovative Einkommensschutz-Lösungen bis hin zu Budgettarifen in der bKV.

Das komplette Programm gibt es hier im Überblick.

Persönlicher Austausch und Networking

Das AssCompact Forum betriebliche Versorgung ist nicht nur eine gute Gelegenheit, Fachwissen zu tanken, sondern auch, das berufliche Netzwerk zu erweitern. Das Weiterbildungsevent findet bewusst wieder als reine Präsenz­veranstaltung statt, um die Vernetzung und den persönlichen Kontakt innerhalb der Branche zu stärken. Vor und nach den Vorträgen können Vermittlerinnen und Vermittler mit Branchenkollegen und Produktanbietern ins Gespräch kommen und sich an den Ständen der Aussteller über aktuelle Entwicklungen, Lösungen und Konzepte rund um bAV und bKV informieren. Angesprochen sind sowohl Vermittlerinnen und Vermittler, die ihr Port­folio um den Bereich betriebliche Versorgung erweitern wollen, als auch Profis, die sich auf den neuesten Stand bringen möchten.

Weiterbildungszeit sammeln

Neben den fachlichen Impulsen, die das Programm für die Beratungspraxis bietet, können teilnehmende Vermittlerinnen und Vermittler mit dem Besuch der Vorträge bis zu 3,5 Stunden Weiterbildungszeit sammeln. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, die Weiterbildungszeit an die Initiative „gut beraten“ zu übermitteln. Der Teilnahmepreis beträgt 95 Euro (inkl. MwSt.).

Weitere Informationen zum Forum betriebliche Versorgung finden sich unter www.asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Zur Anmeldung geht es hier.

Mitwirkende Gesellschaften

Allianz | ALH Gruppe|Barmenia | die Bayerische |Canada Life | Continentale |DMA | Dialog | HDI | LV 1871 |NÜRNBERGER | PensExpert |Plug.InSurance | R+V |Rechtsanwaltskanzlei Guse |die Stuttgarter | Swiss Life |Versicherungskammer Maklermanagement | VOLKSWOHL BUND | Württembergische| WWK | Xempus

 

Wachstumsfeld betriebliche Vorsorge

Mithilfe der betrieblichen Versorgung – der Kombination aus bAV, bAKS und bKV – können Firmenkunden auf personalpolitische Effekte setzen statt auf vereinzelte Lösungen. Was macht Unternehmen dabei attraktiv? Und wie profitieren Vermittler? Die Allianz gibt einen Überblick.

Ein Artikel von Michael Bastian, Leiter Vertriebssteuerung bei der Allianz Lebensversicherungs-AG und Allianz Private Krankenversicherungs-AG

Die Situation ist mittlerweile in vielen Bereichen kritisch und Beispiele aus den Medien bestätigen den Trend: Immer mehr Unternehmen haben immense Probleme, offene Stellen zu besetzen. Heutzutage sind die Rollen oftmals vertauscht: Unternehmen müssen sich bei potenziellen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern präsentieren und dabei ihre eigene Attraktivität herausstellen – sie benötigen Argumente, die sie gegenüber anderen Unternehmen abgrenzen und aus der Masse hervorstechen lassen.

Aber was macht ein Unternehmen heut­zutage attraktiv? Neben einem interessanten Tätigkeitsfeld, einem angemessenen Gehalt und einer gewissen Flexibilität, zum Beispiel dem Home-Office-Anteil, sind es immer mehr Personalzusatzleistungen, die für heutige und zukünftige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine wichtige Rolle spielen. Eine von infas quo im Jahr 2021 durchgeführte Befragung unter rund 2.700 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ergab, dass betriebliche Altersversorgung (bAV) als die wichtigste Personal­zusatzleistung angesehen wird – und zwar unternehmens- und belegschaftsseitig.

Beliebt bei der Belegschaft

Fast genau so beliebt wie die bAV ist eine vom Arbeitgeber finanzierte Arbeitskraft­sicherung (bAKS) – Platz 2 in der Befragung. Auch die betriebliche Krankenversicherung (bKV) auf Platz 5 lässt andere Zusatzleistungen wie Dienstwagen, Jobtickets oder Diensthandys weit hinter sich. Bemerkenswert ist zudem, dass für fast jeden vierten Befragten eine bKV so wichtig ist, dass sie die Entscheidung für ein Unternehmen positiv beeinflussen kann. Bei der vom Arbeitgeber finanzierten Arbeitskraftsicherung ist es fast jeder Dritte, und bei der bAV sind es nahezu 40%.

Die Beliebtheit der bAV mag wenig über­raschen. Die bAV ist seit Jahren fester Bestandteil in deutschen Unternehmen. Obwohl sowohl die bKV als auch die bAKS derart hohe Wertschätzung in den Belegschaften erfahren, sind diese Zusatzleistungen in der Breite der Betriebe in Deutschland noch nicht etabliert. Und genau hier liegt das vertriebliche Potenzial.

Welche speziellen Vorteile bietet die Kombination bKV und bAKS?

Unternehmen haben mit beiden Konzepten die Möglichkeit, die gesetzliche Absicherung ihrer Belegschaft hochwertig zu ergänzen. Die Leistungen der bKV haben dabei den besonderen Mehrwert, dass sie belegschaftsseitig kurzfristig erlebbar sind und eine hohe unternehmerische Wertschätzung greifbar wird. Der Zugang erfolgt ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten. Abhängig vom gewählten Tarif werden Kosten für Vorsorgeuntersuchungen, Sehhilfen oder auch Zahnersatz übernommen.

Die betriebliche Arbeitskraftsicherung (bAKS) kann den gesetzlichen Schutz – in den meisten Fällen die Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung – ebenfalls hochwertig ergänzen: Je nach Branche und Berufsbild kommt dabei eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Grundfähigkeitsabsicherung infrage. Im Leistungsfall wird dabei eine vereinbarte monatliche Rente fällig. Insbesondere für Berufsbilder mit einem hohen Anteil an körperlicher Tätigkeit kann eine Grundfähigkeits­­­- ab­sicherung die Arbeitskraft der Beschäftigten sinnvoll absichern. Neben Sonderkonditionen und staatlicher Förderung ist zusätzlich bei arbeitgeberfinanzierten Leistungen in der Regel eine Absicherung ohne Gesundheitsfragen möglich.

Die Idee: Der 360-Grad-Gesundheitsschutz

Die beiden Bausteine bKV und bAKS lassen sich hervorragend kombinieren: Firmenkunden können mit einer Kombination beider Lösungen ihrer Belegschaft einen 360-Grad-Gesundheitsschutz bieten. Konkret kann der Arbeitgeber über bKV-Vorsorgeleistungen die Gesundheit seiner Belegschaft fördern. Sollten Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter krank werden, so können sie – abhängig vom vereinbarten Paket – weitere bKV-­Leistungen in Anspruch nehmen. Und falls Krankheit oder Unfall zu einer längeren Pause zwingen, greift nach sechs Monaten die betrieb­liche Arbeitskraftsicherung.

Ein Beispiel: Laura Weber nimmt Vorsorgeleistungen aus dem bKV-Angebot ihres Arbeit­gebers in Anspruch, die von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung nicht abgedeckt sind. Dadurch sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass sie krankheitsbedingt ausfällt. Auch kann sie mit dem Zahnersatzbaustein von den Leistungen der bKV profitieren – ein sofort erlebbarer Mehrwert, da sie einen Großteil der Zahnarztrechnung nicht mehr selbst bezahlen muss.

Wird Laura Weber tatsächlich krank, kann sie ambulante oder stationäre Zusatzleistungen in Anspruch nehmen, die den Heilungsprozess im Zweifelsfall beschleunigen. Und falls sie aufgrund einer Krankheit oder nach einem Unfall mindestens sechs Monate nicht mehr arbeiten kann, wird die vereinbarte monatliche Rente aus der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung fällig. Ihr Arbeitgeber ermöglicht ihr somit einen Rundum-Schutz: Die Zeit isolierter Insellösungen ist vorbei!

Und die Vermittlersicht?

Vermittlerseitig bietet die betriebliche Vorsorge überzeugende Vorteile: Mit dem zusätzlichen Angebot von bKV- und bAKS-Bausteinen beim Firmenkunden komplettieren Vermittler die vorhandenen Personalzusatzleistungen beim Arbeitgeber und können sich so gleichzeitig vor einem eventuellen Konkurrenzeinbruch schützen. Auch als Türöffner für das Neugeschäft funktioniert die betriebliche Vorsorge hervorragend: Die Kombination der bKV und bAKS als innovatives Ansprachekonzept kann unternehmensseitig für Aufmerksamkeit sorgen und somit Türen öffnen, die heutzutage oftmals nicht mehr so leicht aufgehen.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 22.09.2022 in Mannheim stattfindet. Die Allianz Lebensversicherungs-AG und die Allianz Private Krankenversicherungs-AG sind dort mit Messeständen vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

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Ein Artikel von
Michael Bastian

Bewegte Zeiten in der betrieblichen Altersversorgung

Die Welt der bAV steht nicht still. Es gibt zurzeit viele Änderungen, die sich auf die bAV auswirken. Da ist es gar nicht so leicht für Maklerinnen und Makler, sich auf dem Laufenden zu halten. Was sich alles tut, beschreibt Michael Hoppstädter für die Deutsche Makler Akademie.

Ein Artikel von Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial GmbH

Fünf Durchführungswege, vier Zusagearten, drei Finanzierungsmöglichkeiten, verschiedene individual- und kollektivrechtliche Rechtsbegründungsakte, unterschiedlichste steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen sowohl in der Anwartschafts- als auch in der Leistungsphase, eine Vielzahl an Gesetzen und Rechtsgebieten, die mehr oder weniger tief mit dem Betriebsrentengesetz verwoben sind … Obwohl der Autor selbst das natürlich ganz anders sieht – ein klein wenig kann er es doch nachvollziehen, dass die betriebliche Altersversorgung (bAV) bei Arbeitgebern, Arbeitnehmern und vielfach auch bei Finanzdienstleistern den zweifelhaften Ruf genießt, etwas komplizierter zu sein.

Und die bAV entwickelt sich immer weiter – auch in den letzten Monaten gab es schon wieder mehrere Veränderungen in der bAV und weitere Änderungen in den nächsten Monaten zeichnen sich ab.

Beitragsorientierte Leistungszusage vs. Beitragszusage mit Mindestleistung

Zum 01.01.2022 wurde der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen von 0,90% auf 0,25% abgesenkt. Mit der bAV hat das nur indirekt zu tun, führt aber zu deutlichen Veränderungen im Geschäftsfeld der bAV. Wurde die Entgeltumwandlung von den meisten Anbietern von Direktversicherungen und Pensionskassen in den letzten Jahren in Form einer Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) umgesetzt, dreht sich der Markt nach Wahrnehmung des Autors zur beitragsorientierten Leistungszusage (BOLZ).

Der Hintergrund in aller Kürze: Bei einem Rechnungszins in Höhe von 0,25% kann der Produktgeber keine 100%-ige Bruttobeitragsgarantie mehr zusichern. Wenn also bei Vertragsablauf aus der Direktversicherung in Form einer BZML weniger ausgezahlt wird als eingezahlt wurde (= Bruttobeitragsgarantie), haftet aber nicht der Versicherer oder die Pensionskasse dafür, sondern der Arbeitgeber gegenüber seinem Arbeitnehmer. In der BOLZ gibt es die Vorschrift einer 100% Bruttobeitragsgarantie nicht, weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung. Der Arbeitgeber haftet hier nur, wenn der Anbieter seine vertraglich garantierten Leistungen reduziert. In der Beratung muss man auf diesen Unterschied hinweisen, die Arbeitgeber werden das Risiko einer Nachhaftung so weit wie möglich ausschließen wollen – daher der Trend zur BOLZ.

Nachweisgesetz

Zum 01.08.2022 ist das sogenannte Nachweisgesetz in Kraft getreten. Tenor ist, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, alle wesentlichen Arbeits- und Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses fristgerecht an die Arbeitnehmer auszuhändigen. Die bAV ist unmittelbar davon betroffen, weil sie sowohl Bestandteil des Arbeitsverhältnisses als auch des Arbeitsentgeltes ist. Letztlich ist das nichts Neues, neu ist durch das Nachweisgesetz aber, dass Verstöße gegen diese Verpflichtung mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2.000 Euro je Verstoß geahndet werden können.

Überraschend ist dabei, dass der Gesetzgeber weiterhin auf die sogenannte Textform, also einer schriftlichen Aushändigung der Arbeitsverträge besteht – eine elektronische Unterschrift und digitaler Versand sind nicht ausreichend. Überrascht hat auch, dass das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 07.07.2022 mitgeteilt hat, dass die Entgeltumwandlung nach Einschätzung des BMAS gar nicht unter das Nachweisgesetz fällt.

Rechnungslegungshinweis RH FAB 1.021 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) zur Bewertung von rückgedeckten Direktzusagen

Im April vergangenen Jahres hat das IDW einen Rechnungslegungshinweis (RH) zur handelsrechtlichen Bewertung rückgedeckter Direktzusagen veröffentlicht. Die neuen Regelungen sehen einen Vergleich der erwarteten Zahlungsströme aus Zusage und zugehöriger Rückdeckungsversicherung vor und sind für Bilanzstichtage ab dem 31.12.2022 anzuwenden. Im Ergebnisbericht einer Arbeitsgruppe der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) wurden praxisorientierte Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der Vorgaben des IDW erarbeitet. Damit wurde insbesondere ausgearbeitet, in welchen Konstellationen der RH nicht anzuwenden ist, und mit welchen mathematischen Verfahren eine angemessene Bewertung rückgedeckter Pensionsverpflichtungen dennoch erfolgen kann, wenn ein Vergleich der Zahlungsströme für den Aktuar nicht möglich ist, weil die dafür erforderlichen Daten nicht vorliegen – was im Übrigen in den meisten Fällen tatsächlich der Fall ist. Die sogenannten faktorbasierten Verfahren machen den Aktuaren das Leben deutlich einfacher. Aber auch den Unternehmen bleibt damit weitestgehend erspart, ausführlichste Informationen und Details der bestehenden Rückdeckungsversicherungen zusammenzutragen bzw. beim Versicherer anzufordern.

Ausblick zur bAV 2023

Bis zum 31.01.2023 ist die sogenannte EU-Umwandlungsrichtlinie (2019/2121) in nationales Recht umzuwandeln. Mit dieser Richtlinie werden die gesellschaftsrechtlichen Vorschriften über grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen und Rechtsformwechsel von Unternehmen geregelt.

Für die bAV hat diese Richtlinie insofern Relevanz, als dass das Risiko besteht, dass durch die Umwandlung des bestehenden Unternehmens die Subsidiärhaftung des Arbeitgebers oder auch die Insolvenzsicherung über den PSVaG ins Leere läuft, wenn es keine oder nur noch eine völlig mittellose Gesellschaft in Deutschland gibt.

Seit dem 06. Juli liegt nun der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie vor. Mehrere Institutionen haben die Möglichkeit genutzt, zu dem vorherigen Referentenentwurf Stellung zu nehmen, so auch die aba, Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. Es bleibt spannend, wie der Gesetzgeber die Hinweise im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufgreift.

Die Welt der bAV bleibt dynamisch. Neben den beschriebenen bzw. anstehenden Veränderungen sind die ersten Sozialpartnermodelle in Kürze zu erwarten, wenn man die Ankündigungen ernst nehmen kann. Und irgendwann wird sich das Bundesverfassungsgericht auch mit der Vorlage des Finanzgerichtes Köln vom 12.10.2017 beschäftigen müssen. Darin wird die Frage aufgeworfen, ob der in § 6a EStG festgeschriebene Zinssatz von 6% für die steuerliche Bewertung von Pensionsverpflichtungen verfassungskonform ist. Und auch die aktuelle Inflationslage und der Wechsel in der Zinspolitik der EZB werden die bAV-Welt weiter beschäftigen.

Für alle Marktteilnehmer, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Berater und Finanzdienstleister gilt es daher „dranzubleiben“. Dran an dem Thema generell, denn die bAV ist schon seit jeher der (für die gesetzlichen Versorgungssysteme so sehnlich gewünschte) kapitalmarktförmige Baustein der Altersvorsorge. Aber auch an den kontinuierlichen Änderungen. Denn Qualität trennt die Spreu vom Weizen, sowohl in der Ausgestaltung von attraktiven Versorgungswerken als auch in der Entwicklung und Gestaltung von leistungsstarken Produkten. Und nicht zuletzt die fachliche Exzellenz in der Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

DMA und CAMPUS INSTITUT

Der Autor ist seit vielen Jahren Dozent bei der Deutschen Makler Akademie (DMA) und dem CAMPUS INSTITUT und verweist auf die Wichtigkeit von Weiterbildung. Die DMA bietet unter anderem Weiterbildungsseminare rund um das Thema bAV. Mit Weiterbildungen wie denen der DMA und des CAMPUS INSTITUTs bleiben Makler am Puls der Zeit. CAMPUS INSTITUT gehört ab 2023 vollständig zur DMA und befindet sich derzeit in einer Übergangsphase. Beispielsweise im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge ergänzen die Angebote des CAMPUS INSTITUTs diejenigen der DMA.

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 22.09.2022 in Mannheim stattfindet. Die Deutsche Makler Akademie ist dort mit einem Messestand vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

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Ein Artikel von
Michael Hoppstädter