AssCompact suche
Home

0955

Assekuranz bAV allgemein

Forum betriebliche Versorgung am 22.09.2022 in Mannheim

Der Klassiker endlich wieder live vor Ort: Das AssCompact Forum betriebliche Versorgung lädt zum 22.09.2022 nach Mannheim. Mit seinem breit gefächerten Vortragsprogramm bietet das Weiterbildungsevent vielfältige Einblicke rund um bAV, bKV und betrieblichen Einkommensschutz.

Das AssCompact Forum betriebliche Versorgung ist für die Fachwelt der bAV und bKV längst zum jährlichen Pflichttermin avanciert. Seit vielen Jahren bringt der Klassiker unter den AssCompact Wissen Veranstaltungen die Branche zum Austausch rund um betriebliche Versorgungslösungen zusammen. Das Weiterbildungsevent bietet die ideale Gelegenheit, sich über aktuelle Entwicklungen sowie zeitgemäße Lösungen rund um bAV, bKV und betrieblichen Einkommensschutz zu informieren und Branchenkontakte zu pflegen. Das diesjährige Forum betriebliche Versorgung findet am 22.09.2022 in Mannheim im Congress Centrum Rosengarten statt.

Die Keynote-Speaker und ihre Themen im Überblick
  • Margret Kisters-Kölkes, Rechts­anwaltskanzlei Kisters-Kölkes
  • Dr. Henriette M. Meissner, Geschäftsführerin, Stuttgarter Vorsorge Management GmbH
  • Prof. Dr. Jochen Ruß, Geschäftsführer, IFA Gesellschaft für Finanz- und Aktuarwissenschaften mbH
Breites Themenspektrum mit Impulsen für die Praxis

Im weiteren Verlauf der Veranstaltung spannen die Experten der mitwirkenden Gesellschaften in ihren Vorträgen einen weiten Bogen über den Bereich der betrieblichen Versorgung. Die Themen reichen von Konzepten für kleine und mittlere Unternehmen über innovative Einkommensschutz-Lösungen bis hin zu Budgettarifen in der bKV.

Das komplette Programm gibt es hier im Überblick.

Persönlicher Austausch und Networking

Das AssCompact Forum betriebliche Versorgung ist nicht nur eine gute Gelegenheit, Fachwissen zu tanken, sondern auch, das berufliche Netzwerk zu erweitern. Das Weiterbildungsevent findet bewusst wieder als reine Präsenz­veranstaltung statt, um die Vernetzung und den persönlichen Kontakt innerhalb der Branche zu stärken. Vor und nach den Vorträgen können Vermittlerinnen und Vermittler mit Branchenkollegen und Produktanbietern ins Gespräch kommen und sich an den Ständen der Aussteller über aktuelle Entwicklungen, Lösungen und Konzepte rund um bAV und bKV informieren. Angesprochen sind sowohl Vermittlerinnen und Vermittler, die ihr Port­folio um den Bereich betriebliche Versorgung erweitern wollen, als auch Profis, die sich auf den neuesten Stand bringen möchten.

Weiterbildungszeit sammeln

Neben den fachlichen Impulsen, die das Programm für die Beratungspraxis bietet, können teilnehmende Vermittlerinnen und Vermittler mit dem Besuch der Vorträge bis zu 3,5 Stunden Weiterbildungszeit sammeln. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, die Weiterbildungszeit an die Initiative „gut beraten“ zu übermitteln. Der Teilnahmepreis beträgt 95 Euro (inkl. MwSt.).

Weitere Informationen zum Forum betriebliche Versorgung finden sich unter www.asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Zur Anmeldung geht es hier.

Mitwirkende Gesellschaften

Allianz | ALH Gruppe|Barmenia | die Bayerische |Canada Life | Continentale |DMA | Dialog | HDI | LV 1871 |NÜRNBERGER | PensExpert |Plug.InSurance | R+V |Rechtsanwaltskanzlei Guse |die Stuttgarter | Swiss Life |Versicherungskammer Maklermanagement | VOLKSWOHL BUND | Württembergische| WWK | Xempus

 

Wachstumsfeld betriebliche Vorsorge

Mithilfe der betrieblichen Versorgung – der Kombination aus bAV, bAKS und bKV – können Firmenkunden auf personalpolitische Effekte setzen statt auf vereinzelte Lösungen. Was macht Unternehmen dabei attraktiv? Und wie profitieren Vermittler? Die Allianz gibt einen Überblick.

Ein Artikel von Michael Bastian, Leiter Vertriebssteuerung bei der Allianz Lebensversicherungs-AG und Allianz Private Krankenversicherungs-AG

Die Situation ist mittlerweile in vielen Bereichen kritisch und Beispiele aus den Medien bestätigen den Trend: Immer mehr Unternehmen haben immense Probleme, offene Stellen zu besetzen. Heutzutage sind die Rollen oftmals vertauscht: Unternehmen müssen sich bei potenziellen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern präsentieren und dabei ihre eigene Attraktivität herausstellen – sie benötigen Argumente, die sie gegenüber anderen Unternehmen abgrenzen und aus der Masse hervorstechen lassen.

Aber was macht ein Unternehmen heut­zutage attraktiv? Neben einem interessanten Tätigkeitsfeld, einem angemessenen Gehalt und einer gewissen Flexibilität, zum Beispiel dem Home-Office-Anteil, sind es immer mehr Personalzusatzleistungen, die für heutige und zukünftige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine wichtige Rolle spielen. Eine von infas quo im Jahr 2021 durchgeführte Befragung unter rund 2.700 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ergab, dass betriebliche Altersversorgung (bAV) als die wichtigste Personal­zusatzleistung angesehen wird – und zwar unternehmens- und belegschaftsseitig.

Beliebt bei der Belegschaft

Fast genau so beliebt wie die bAV ist eine vom Arbeitgeber finanzierte Arbeitskraft­sicherung (bAKS) – Platz 2 in der Befragung. Auch die betriebliche Krankenversicherung (bKV) auf Platz 5 lässt andere Zusatzleistungen wie Dienstwagen, Jobtickets oder Diensthandys weit hinter sich. Bemerkenswert ist zudem, dass für fast jeden vierten Befragten eine bKV so wichtig ist, dass sie die Entscheidung für ein Unternehmen positiv beeinflussen kann. Bei der vom Arbeitgeber finanzierten Arbeitskraftsicherung ist es fast jeder Dritte, und bei der bAV sind es nahezu 40%.

Die Beliebtheit der bAV mag wenig über­raschen. Die bAV ist seit Jahren fester Bestandteil in deutschen Unternehmen. Obwohl sowohl die bKV als auch die bAKS derart hohe Wertschätzung in den Belegschaften erfahren, sind diese Zusatzleistungen in der Breite der Betriebe in Deutschland noch nicht etabliert. Und genau hier liegt das vertriebliche Potenzial.

Welche speziellen Vorteile bietet die Kombination bKV und bAKS?

Unternehmen haben mit beiden Konzepten die Möglichkeit, die gesetzliche Absicherung ihrer Belegschaft hochwertig zu ergänzen. Die Leistungen der bKV haben dabei den besonderen Mehrwert, dass sie belegschaftsseitig kurzfristig erlebbar sind und eine hohe unternehmerische Wertschätzung greifbar wird. Der Zugang erfolgt ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten. Abhängig vom gewählten Tarif werden Kosten für Vorsorgeuntersuchungen, Sehhilfen oder auch Zahnersatz übernommen.

Die betriebliche Arbeitskraftsicherung (bAKS) kann den gesetzlichen Schutz – in den meisten Fällen die Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung – ebenfalls hochwertig ergänzen: Je nach Branche und Berufsbild kommt dabei eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Grundfähigkeitsabsicherung infrage. Im Leistungsfall wird dabei eine vereinbarte monatliche Rente fällig. Insbesondere für Berufsbilder mit einem hohen Anteil an körperlicher Tätigkeit kann eine Grundfähigkeits­­­- ab­sicherung die Arbeitskraft der Beschäftigten sinnvoll absichern. Neben Sonderkonditionen und staatlicher Förderung ist zusätzlich bei arbeitgeberfinanzierten Leistungen in der Regel eine Absicherung ohne Gesundheitsfragen möglich.

Die Idee: Der 360-Grad-Gesundheitsschutz

Die beiden Bausteine bKV und bAKS lassen sich hervorragend kombinieren: Firmenkunden können mit einer Kombination beider Lösungen ihrer Belegschaft einen 360-Grad-Gesundheitsschutz bieten. Konkret kann der Arbeitgeber über bKV-Vorsorgeleistungen die Gesundheit seiner Belegschaft fördern. Sollten Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter krank werden, so können sie – abhängig vom vereinbarten Paket – weitere bKV-­Leistungen in Anspruch nehmen. Und falls Krankheit oder Unfall zu einer längeren Pause zwingen, greift nach sechs Monaten die betrieb­liche Arbeitskraftsicherung.

Ein Beispiel: Laura Weber nimmt Vorsorgeleistungen aus dem bKV-Angebot ihres Arbeit­gebers in Anspruch, die von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung nicht abgedeckt sind. Dadurch sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass sie krankheitsbedingt ausfällt. Auch kann sie mit dem Zahnersatzbaustein von den Leistungen der bKV profitieren – ein sofort erlebbarer Mehrwert, da sie einen Großteil der Zahnarztrechnung nicht mehr selbst bezahlen muss.

Wird Laura Weber tatsächlich krank, kann sie ambulante oder stationäre Zusatzleistungen in Anspruch nehmen, die den Heilungsprozess im Zweifelsfall beschleunigen. Und falls sie aufgrund einer Krankheit oder nach einem Unfall mindestens sechs Monate nicht mehr arbeiten kann, wird die vereinbarte monatliche Rente aus der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung fällig. Ihr Arbeitgeber ermöglicht ihr somit einen Rundum-Schutz: Die Zeit isolierter Insellösungen ist vorbei!

Und die Vermittlersicht?

Vermittlerseitig bietet die betriebliche Vorsorge überzeugende Vorteile: Mit dem zusätzlichen Angebot von bKV- und bAKS-Bausteinen beim Firmenkunden komplettieren Vermittler die vorhandenen Personalzusatzleistungen beim Arbeitgeber und können sich so gleichzeitig vor einem eventuellen Konkurrenzeinbruch schützen. Auch als Türöffner für das Neugeschäft funktioniert die betriebliche Vorsorge hervorragend: Die Kombination der bKV und bAKS als innovatives Ansprachekonzept kann unternehmensseitig für Aufmerksamkeit sorgen und somit Türen öffnen, die heutzutage oftmals nicht mehr so leicht aufgehen.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 22.09.2022 in Mannheim stattfindet. Die Allianz Lebensversicherungs-AG und die Allianz Private Krankenversicherungs-AG sind dort mit Messeständen vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Bild: © violetkaipa – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Michael Bastian

Bewegte Zeiten in der betrieblichen Altersversorgung

Die Welt der bAV steht nicht still. Es gibt zurzeit viele Änderungen, die sich auf die bAV auswirken. Da ist es gar nicht so leicht für Maklerinnen und Makler, sich auf dem Laufenden zu halten. Was sich alles tut, beschreibt Michael Hoppstädter für die Deutsche Makler Akademie.

Ein Artikel von Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial GmbH

Fünf Durchführungswege, vier Zusagearten, drei Finanzierungsmöglichkeiten, verschiedene individual- und kollektivrechtliche Rechtsbegründungsakte, unterschiedlichste steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen sowohl in der Anwartschafts- als auch in der Leistungsphase, eine Vielzahl an Gesetzen und Rechtsgebieten, die mehr oder weniger tief mit dem Betriebsrentengesetz verwoben sind … Obwohl der Autor selbst das natürlich ganz anders sieht – ein klein wenig kann er es doch nachvollziehen, dass die betriebliche Altersversorgung (bAV) bei Arbeitgebern, Arbeitnehmern und vielfach auch bei Finanzdienstleistern den zweifelhaften Ruf genießt, etwas komplizierter zu sein.

Und die bAV entwickelt sich immer weiter – auch in den letzten Monaten gab es schon wieder mehrere Veränderungen in der bAV und weitere Änderungen in den nächsten Monaten zeichnen sich ab.

Beitragsorientierte Leistungszusage vs. Beitragszusage mit Mindestleistung

Zum 01.01.2022 wurde der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen von 0,90% auf 0,25% abgesenkt. Mit der bAV hat das nur indirekt zu tun, führt aber zu deutlichen Veränderungen im Geschäftsfeld der bAV. Wurde die Entgeltumwandlung von den meisten Anbietern von Direktversicherungen und Pensionskassen in den letzten Jahren in Form einer Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) umgesetzt, dreht sich der Markt nach Wahrnehmung des Autors zur beitragsorientierten Leistungszusage (BOLZ).

Der Hintergrund in aller Kürze: Bei einem Rechnungszins in Höhe von 0,25% kann der Produktgeber keine 100%-ige Bruttobeitragsgarantie mehr zusichern. Wenn also bei Vertragsablauf aus der Direktversicherung in Form einer BZML weniger ausgezahlt wird als eingezahlt wurde (= Bruttobeitragsgarantie), haftet aber nicht der Versicherer oder die Pensionskasse dafür, sondern der Arbeitgeber gegenüber seinem Arbeitnehmer. In der BOLZ gibt es die Vorschrift einer 100% Bruttobeitragsgarantie nicht, weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung. Der Arbeitgeber haftet hier nur, wenn der Anbieter seine vertraglich garantierten Leistungen reduziert. In der Beratung muss man auf diesen Unterschied hinweisen, die Arbeitgeber werden das Risiko einer Nachhaftung so weit wie möglich ausschließen wollen – daher der Trend zur BOLZ.

Nachweisgesetz

Zum 01.08.2022 ist das sogenannte Nachweisgesetz in Kraft getreten. Tenor ist, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, alle wesentlichen Arbeits- und Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses fristgerecht an die Arbeitnehmer auszuhändigen. Die bAV ist unmittelbar davon betroffen, weil sie sowohl Bestandteil des Arbeitsverhältnisses als auch des Arbeitsentgeltes ist. Letztlich ist das nichts Neues, neu ist durch das Nachweisgesetz aber, dass Verstöße gegen diese Verpflichtung mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2.000 Euro je Verstoß geahndet werden können.

Überraschend ist dabei, dass der Gesetzgeber weiterhin auf die sogenannte Textform, also einer schriftlichen Aushändigung der Arbeitsverträge besteht – eine elektronische Unterschrift und digitaler Versand sind nicht ausreichend. Überrascht hat auch, dass das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 07.07.2022 mitgeteilt hat, dass die Entgeltumwandlung nach Einschätzung des BMAS gar nicht unter das Nachweisgesetz fällt.

Rechnungslegungshinweis RH FAB 1.021 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) zur Bewertung von rückgedeckten Direktzusagen

Im April vergangenen Jahres hat das IDW einen Rechnungslegungshinweis (RH) zur handelsrechtlichen Bewertung rückgedeckter Direktzusagen veröffentlicht. Die neuen Regelungen sehen einen Vergleich der erwarteten Zahlungsströme aus Zusage und zugehöriger Rückdeckungsversicherung vor und sind für Bilanzstichtage ab dem 31.12.2022 anzuwenden. Im Ergebnisbericht einer Arbeitsgruppe der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) wurden praxisorientierte Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der Vorgaben des IDW erarbeitet. Damit wurde insbesondere ausgearbeitet, in welchen Konstellationen der RH nicht anzuwenden ist, und mit welchen mathematischen Verfahren eine angemessene Bewertung rückgedeckter Pensionsverpflichtungen dennoch erfolgen kann, wenn ein Vergleich der Zahlungsströme für den Aktuar nicht möglich ist, weil die dafür erforderlichen Daten nicht vorliegen – was im Übrigen in den meisten Fällen tatsächlich der Fall ist. Die sogenannten faktorbasierten Verfahren machen den Aktuaren das Leben deutlich einfacher. Aber auch den Unternehmen bleibt damit weitestgehend erspart, ausführlichste Informationen und Details der bestehenden Rückdeckungsversicherungen zusammenzutragen bzw. beim Versicherer anzufordern.

Ausblick zur bAV 2023

Bis zum 31.01.2023 ist die sogenannte EU-Umwandlungsrichtlinie (2019/2121) in nationales Recht umzuwandeln. Mit dieser Richtlinie werden die gesellschaftsrechtlichen Vorschriften über grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen und Rechtsformwechsel von Unternehmen geregelt.

Für die bAV hat diese Richtlinie insofern Relevanz, als dass das Risiko besteht, dass durch die Umwandlung des bestehenden Unternehmens die Subsidiärhaftung des Arbeitgebers oder auch die Insolvenzsicherung über den PSVaG ins Leere läuft, wenn es keine oder nur noch eine völlig mittellose Gesellschaft in Deutschland gibt.

Seit dem 06. Juli liegt nun der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie vor. Mehrere Institutionen haben die Möglichkeit genutzt, zu dem vorherigen Referentenentwurf Stellung zu nehmen, so auch die aba, Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. Es bleibt spannend, wie der Gesetzgeber die Hinweise im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufgreift.

Die Welt der bAV bleibt dynamisch. Neben den beschriebenen bzw. anstehenden Veränderungen sind die ersten Sozialpartnermodelle in Kürze zu erwarten, wenn man die Ankündigungen ernst nehmen kann. Und irgendwann wird sich das Bundesverfassungsgericht auch mit der Vorlage des Finanzgerichtes Köln vom 12.10.2017 beschäftigen müssen. Darin wird die Frage aufgeworfen, ob der in § 6a EStG festgeschriebene Zinssatz von 6% für die steuerliche Bewertung von Pensionsverpflichtungen verfassungskonform ist. Und auch die aktuelle Inflationslage und der Wechsel in der Zinspolitik der EZB werden die bAV-Welt weiter beschäftigen.

Für alle Marktteilnehmer, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Berater und Finanzdienstleister gilt es daher „dranzubleiben“. Dran an dem Thema generell, denn die bAV ist schon seit jeher der (für die gesetzlichen Versorgungssysteme so sehnlich gewünschte) kapitalmarktförmige Baustein der Altersvorsorge. Aber auch an den kontinuierlichen Änderungen. Denn Qualität trennt die Spreu vom Weizen, sowohl in der Ausgestaltung von attraktiven Versorgungswerken als auch in der Entwicklung und Gestaltung von leistungsstarken Produkten. Und nicht zuletzt die fachliche Exzellenz in der Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

DMA und CAMPUS INSTITUT

Der Autor ist seit vielen Jahren Dozent bei der Deutschen Makler Akademie (DMA) und dem CAMPUS INSTITUT und verweist auf die Wichtigkeit von Weiterbildung. Die DMA bietet unter anderem Weiterbildungsseminare rund um das Thema bAV. Mit Weiterbildungen wie denen der DMA und des CAMPUS INSTITUTs bleiben Makler am Puls der Zeit. CAMPUS INSTITUT gehört ab 2023 vollständig zur DMA und befindet sich derzeit in einer Übergangsphase. Beispielsweise im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge ergänzen die Angebote des CAMPUS INSTITUTs diejenigen der DMA.

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 22.09.2022 in Mannheim stattfindet. Die Deutsche Makler Akademie ist dort mit einem Messestand vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Bild: © Kana Design Image – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Michael Hoppstädter

bAV: Kollektive Hinterbliebenenabsicherung

Die Hinterbliebenenabsicherung ist eine Möglichkeit für Arbeitgeber, sich im Ringen um Mitarbeiter von anderen abzuheben. Dabei gilt es, einige Fragen vorab zu klären. Die Dialog präsentiert ihre Lösung der Hinterbliebenenabsicherung.

Ein Artikel von Dr. Thorsten Fischer, Head of bAV Broker Generali Deutschland AG

Die Hinterbliebenenabsicherung in der betrieblichen Altersversorgung hat einen besonderen Stellenwert. Das Absicherungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt häufig hinter dem Bedarf zurück, sodass Einkommenslücken entstehen. Privater Versicherungsschutz ist teuer und in der Regel an gesundheitliche Voraussetzungen gebunden, die bei Personen jenseits der 30 vielfach nicht mehr gegeben sind. Der Bedarf an Hinterbliebenenabsicherung ist demnach groß. Arbeitgebern bietet sich die Chance, diesen Versicherungsbedarf der Belegschaft im Rahmen der bAV zu decken. Im Idealfall kann er sich dabei mit einem nachhaltig besseren Leistungsspektrum attraktiver positionieren als die um die Beschäftigten werbende Konkurrenz. Die Frage ist nur: Wie sieht die beste Lösung aus?

Wer übernimmt die Finanzierung?

Zunächst gilt es zu klären, wer die Finanzierung übernimmt. Finanzielle Verpflichtungen, steigende Kosten, wirtschaftliche Sorgen und Inflationsdruck sprechen gegen eine Finanzierung durch Entgeltumwandlung. Die Arbeitgeberfinanzierung bietet entscheidende Vorteile. Ein überzeugendes Preis-Leistungs-Verhältnis, sowie die Effizienz in der Administration sprechen dafür, die Versorgungsleistung als Arbeitgeber aus eigener Tasche zu finanzieren.

Welchen Durchführungsweg wählen?

Bei der Frage, welcher Durchführungsweg gewählt werden soll, spielen individuelle Wünsche eine große Rolle. Die Direktversicherung ist – insbesondere bei besserverdienenden Beschäftigten – häufig ausgereizt. Die Fördergrenze von 4% bzw. 8% der Beitragsbemessungsgrenze ist vielfach durch Ansparprozesse für eine Altersleistung besetzt. Eine Lösung ist die Direktzusage, die in der Form einer befristeten, einjährigen Zusage keine unverfallbaren Anwartschaften produziert und damit auch Beitragsverpflichtungen zur gesetzlichen Insolvenzsicherung verhindert. Auch ein Bilanzausweis kann bei entsprechender Gestaltung vermieden werden. Der Arbeitgeber bleibt zu jeder Zeit flexibel und ist nicht über Jahre an sein Versprechen gebunden.

Kollektivversicherungsvertrag über ein Jahr

Um die befristete, einjährige Zusage mit Versicherungsschutz zu unterlegen, bietet die Dialog, der Maklerversicherer der Generali in Deutschland, die Produktlösung AnnoFlex® an. Bei AnnoFlex® handelt es sich um einen Kollektivversicherungsvertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr, der die Option auf Verlängerung jeweils um ein weiteres Jahr beinhaltet. Die Beitragshöhe wird je nach Schadenverlauf nach oben oder unten angepasst. Sie bewegt sich immer zwischen 65% und 135% des altersabhängig kalkulierten Beitrages für das aktuelle Jahr.

Kollektive Hinterbliebenenabsicherung in der bAV
So funktioniert die Rechnung

Statt der klassischen laufenden Kalkulation, bei der die Höhe des Beitrags über die Laufzeit konstant bleibt, nutzt AnnoFlex® eine einjährige Kalkulationsgrundlage. Hierbei erfolgt die Kalkulation risikoadäquat jeweils nur für ein Jahr. Der Vorteil ist, dass der altersabhängig kalkulierte Beitrag in den ersten Jahren deutlich niedriger ausfällt als bei der klassischen Kalkulation. In der Gesundheitsprüfung ist bei einer Todesfallleistung bis 250.000 Euro im Rahmen einer Arbeitgebererklärung lediglich eine Frage zu beantworten.

Bindung der Mitarbeiter und verbessertes Image

AnnoFlex® bietet außerdem eine Reihe von Bausteinen, die die Produktlösung in die Versorgungslandschaft des Arbeitgebers einbetten. Im Rahmen der Versorgung bei Invalidität gibt es mehrere Abstufungen, gesetzliche Leistungen können angerechnet werden. Es können Renten- und Kapitalzusagen abgebildet und Leistungsbegrenzungen bei bestimmten Krankheiten vereinbart werden. Darüber hinaus stehen Karenzzeiten und Rentendynamiken zur Verfügung. Zudem lassen sich Bausteine integrieren, die ein betriebliches Gesundheitsmanagement ermöglichen. Eine gesündere Belegschaft sorgt für einen sinkenden Beitrag der Rückdeckungsversicherung und eine höhere Produktivität im Betrieb. Der Arbeitgeber profitiert von einer stärkeren Bindung seiner Mitarbeiter und von einem verbesserten Image bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 22.09.2022 in Mannheim stattfindet. Die Dialog ist dort mit einem Messestand vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Bild: © Hurca! – stock.adobe.com; Grafik: © Dialog

 
Ein Artikel von
Dr. Thorsten Fischer

Unternehmensvorsorgewelt – Mehrwert für Unternehmerkunden

Nachdem sich der Arbeitsmarkt zu einem Arbeitnehmermarkt wandelt, müssen sich Arbeitgeber etwas einfallen lassen. Neben dem Fachkräftemangel spielt auch Nachhaltigkeit eine immer größere Rolle. Einen Lösungsvorschlag für die Kombination dieser Herausforderungen hat die Bayerische.

Ein Artikel von Ute Thoma, Leiterin Betriebliche Vorsorge Vertrieb und Geschäftsfeldverantwortliche Unternehmensvorsorgewelt bei die Bayerische

Unternehmerkunden stehen heute in einem großen Spannungsfeld mit Herausforderungen wie steigenden Energiepreisen, unsicheren Lieferketten, Nachhaltigkeitsanforderungen und Inflation. Das erschwert die Preisgestaltung und macht sowohl Nachfolgeregelungen als auch die Rekrutierung von Fach- und Arbeitskräften komplizierter. In früheren Jahren wurde die bAV thematisch mit der Rentenproblematik der Mitarbeitenden eingeleitet. Man war in der Beratung mehr Bittsteller. Das hat sich in den letzten Jahren gewandelt. Eine Beratung mit dem Schwerpunkt der betrieblichen Vorsorge zahlt auch auf die Arbeitgebermarke ein, und damit auf die Positionierung des Unternehmens im Arbeitnehmermarkt. Daneben spielt es auch für die Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens eine Rolle – bestenfalls für alle drei Kriterien (ESG).

Unternehmen müssen Interessenten etwas bieten

Laut einer Studie des DIHK gaben 51% der Unternehmen an, Stellen aktuell nicht besetzen zu können. 2020 waren es nur 32%. In Deutschland gibt es aktuell fast 900.000 offene Stellen. Jede unbesetzte Stelle kostet das Unternehmen im Schnitt 29.000 Euro pro Jahr. Außerdem sind rund 60.000 Ausbildungsstellen im Angebot. Dem stehen rund 30.000 junge Menschen ohne Ausbildungsplatz gegenüber. Demografisch können also die Arbeitnehmer gar nicht mehr gestellt werden, die Unternehmen heute benötigen. Der Arbeitsmarkt hat sich zu einem Arbeitnehmermarkt entwickelt. Das Unternehmen muss sich bei potenziellen Interessenten bewerben. Ein Arbeitgeber, der nur ein Gehalt zahlt und keine weiteren Leistungen anbietet, ist kein guter Arbeitgeber mehr. Die betriebliche Altersversorgung ist laut einer StepStone-Umfrage aus 2021 in allen Altersgruppen die beliebteste Zusatzleitung eines Arbeitgebers. Die bKV hat den stärksten Bedeutungszuwachs bekommen. Hier gilt es, sich als Unternehmen aufzustellen und bestehenden Arbeitnehmern attraktive Modelle anzubieten und Interessenten in den Gesprächen in Aussicht zu stellen.

Nachhaltigkeit ist ein Muss

Nachhaltigkeit ist kein Trendthema mehr. Es ist bereits heute eine dauerhafte Anforderung und muss fester Bestandteil einer jeden Unternehmensstrategie werden. Die Nachhaltigkeitsstrategie eines Unternehmens führt erst zu attraktiven EU-Förderprogrammen und zu günstigen Unternehmensfinanzierungen bei Banken. Insofern ist es jedem Unternehmen anzuraten, sich hier aufzustellen. Die Unternehmensvorsorgewelt von die Bayerische unterstützt die Unternehmen z. B. durch Impulsformate wie Wake-up-Wednesdays, aber auch Kooperationen in den Bereichen Social Volunteering, Energiemanagement, Entwicklung von Nachhaltigkeitsstrategien und Tools wie einem CO2-Rechner. Das sind Mehrwerte für Unternehmerkunden.

Die nachhaltige Marke Pangaea Life steht Unternehmerkunden für die Durchführungswege der Direktversicherung, der Unterstützungskasse und der Rückdeckungsversicherung zur Verfügung – wertpapierorientierte Pensionszusage ebenso. Als moderner Zwei-Topf-Hybrid bildet die Bayerische die 80%-Garantie über ihren Deckungsstock an. Mit ihrer Nettoverzinsung der Kapitalanlage gehörte das Unternehmen in den letzten zehn Jahren zu den Top-Performern in Deutschland. Während der Marktschnitt 2021 3,5% erwirtschaftete, lag die Bayerische bei 5,9%.

Zwei nachhaltige Fonds stehen Kunden zur Auswahl

Pangaea Life verfolgt eine konsequente, nachhaltige und transparente Anlagestrategie in nachhaltige Sachwerte. Pangaea Life bietet hierfür zwei Fonds an: Der Blue Energie investiert weltweit in Projekte der erneuerbaren Energien, also Windkraft, Wasserkraft und Solarenergie. Die durchschnittliche Performance liegt seit Auflage nach Fondskosten bei 9,3%. Der Fonds ist nicht börsenbasiert, sondern eine Sachwertanlage. Die Volatilität liegt bei 5,6% p. a. Der Fonds Blue Living investiert in nachhaltige Wohnimmobilien in den Ballungszentren in Deutschland und hat seit Auflage Mitte 2021 eine Wertentwicklung von 4% erreicht.

Die Gestaltung einer betrieblichen Altersversorgung durch Unternehmen beinhaltet eine große Verantwortung, was die Kapitalanlage und damit die richtige Auswahl des Produktgebers angeht. Entscheidet sich das Unternehmen hier für rentable und nachhaltige Lösungen, zahlt das dann auch auf die Nachhaltigkeitsstrategie dieses Unternehmen ein.

Bereits seit Jahren auf Nachhaltigkeit ausgerichtet

die Bayerische ist als Marke für Unternehmen glaubwürdig. Sie positioniert sich als Arbeitgeber selber im Arbeitnehmermarkt und lässt Unternehmen gerne an ihrer Expertise partizipieren. Bereits vor zehn Jahren hat der Versicherer seine Kapitalanlagen nach den UN-Kriterien für nachhaltiges Investieren ausgerichtet. Inzwischen sind 39% der Kapitalanlagen Alternatives, also nachhaltig. Die Unternehmen des GDV sind hier einstellig unterwegs. die Bayerische hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2027 klimaneutral ohne Kompensation zu sein. Damit möchte sie dieses Ziel als erster Erstversicherer in Deutschland erreichen und ist darauf sehr stolz.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 22.09.2022 in Mannheim stattfindet. die Bayerische ist dort mit einem Messestand vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Bild: © peach_adobe – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Ute Thoma

Kooperation von VOLKSWOHL BUND und Xempus

Der VOLKSWOHL BUND und Xempus arbeiten im Bereich bAV zusammen. Makler können dazu auf das Beratungsportal Advisor zugreifen. Geboten werden auch weitere Services für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Der Maklerversicherer VOLKSWOHL BUND und das InsurTech Xempus geben ihre Zusammenarbeit im bAV-Bereich bekannt. Das Beratungsportal Advisor vom Münchener InsurTech steht Vermittlerinnen und Vermittlern ab sofort kostenlos zur Verfügung.

Aktivierungscodes für Makler und Arbeitnehmer-Infoportal

Der VOLKSWOHL BUND vergibt entsprechende Aktivierungscodes an die Maklerinnen und Makler. Zudem gibt es ein Arbeitnehmer-Infoportal, über das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aktuelle Informationen zum bAV-Angebot ihres Arbeitgebers abrufen können.

Arbeitgeber können in Austausch mit Versicherer treten

Für Arbeitgeber bietet der Dortmunder Maklerversicherer den kostenlosen „XEMPUS manager“. Dieser stellt eine digitale Lösung für die Verwaltung bestehender bAV-Verträge dar. Der Arbeitgeber kann dabei Einsicht in Verträge nehmen und auch direkt mit dem Versicherer in Kontakt treten. (lg)

Bild: © Monster Ztudio – stock.adobe.com

 

bAV als die Zusatzversorgung fürs Alter

Spare in der Zeit, dann hast du in der Not – ganz so drastisch ist es in der Altersversorgung vielleicht noch nicht. Doch steigende Kosten, hohe Inflation und eine unsichere Gesamtlage verunsichern viele. Canada Life zeigt, wie Unternehmen Mitarbeitende bei der finanziellen Absicherung des Ruhestands unterstützen.

Ein Artikel von Ramon Sterk, Direktionsbeauftragter bAV bei Canada Life Assurance Europe plc.

Wird alles teurer, bleibt auch weniger Geld, um es für die Zukunft zurückzulegen. Trotzdem ist es wichtig, sich nicht nur auf das heute zu konzentrieren. Wer den wohlverdienten Ruhestand ohne finanzielle Einbußen genießen will, für den ist es unumgänglich, schon heute für das Alter vorzusorgen. Gerade bei hoher Inflation!

Vorsorgen mit Unterstützung

In schwierigen Zeiten sind die Menschen froh, wenn sie bei ihrer Altersvorsorge Unterstützung erhalten. Hier hat die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Form der Direktversicherung einen ganz klaren Vorteil: Denn durch die Entgeltumwandlung sparen Mitarbeitende nicht allein. Es gibt drei Sponsoren, die beim Sparen unterstützen:

  • Das Finanzamt: Da der Beitrag direkt vom Bruttogehalt abgezogen wird, zahlen Mitarbeitende heute bis der Höchstbetrag erreicht ist, keine Lohnsteuer auf den Beitrag.
  • Die Sozialversicherungsträger: Auf den Beitrag werden zudem bis zu bestimmten Grenzen keine Sozialabgaben fällig, diese sparen Mitarbeitende ebenfalls ein.
  • Das Unternehmen: Unternehmen müssen die Entgeltumwandlung mit mindestens 15% bezuschussen, wenn durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden.

Mitarbeitende sparen fürs Alter also deutlich mehr, als netto investiert wurde. So spüren sie den Beitrag nicht so sehr im Portemonnaie und können dennoch gut etwas in die Altersversorgung investieren.

Mitarbeiter unterstützen, binden und finden

Der Arbeitgeber hingegen hat mit einer guten bAV ein wichtiges Instrument, um den Mitarbeitenden etwas Gutes zu tun. Denn gerade in Zeiten der Personalnot kann ein gutes bAV-System dabei unterstützen, gute Arbeitskräfte zu binden und ggf. zu gewinnen. Wichtig dabei ist: Nur der gesetzlich verpflichtende Zuschuss ist nicht ausreichend. Das ist die Pflicht – gewinnen kann man wie im Sport nur mit der Kür. Somit sollte ein gutes bAV-System immer mehr bieten als die verpflichtenden 15% auf die Entgeltumwandlung.

Eine Mindestgröße, um die Arbeitnehmenden bei der Altersversorgung zu unterstützen, sollte die bAV zum Nulltarif sein: So können Arbeitgeber einen Zuschuss von 20% ohne zusätzliche Kosten gewähren. Um die bAV für Mitarbeitende noch attraktiver zu machen und einen echten Mehrwert zu leisten, bieten die heute üblichen Zuschussmodelle jedoch bereits 50% oder sogar 100% auf den Umwandlungsbetrag. Alternativ bietet sich eine Kombination aus Fixbeitrag und Zuschuss auf die Entgeltumwandlung an, bspw. 100 Euro plus 20%. Solche verbesserten Modelle führen zu einer noch höheren Systemrendite und zu einer wirklich verbesserten Vorsorgesituation der Mitarbeitenden sowie auch zu einer deutlich höheren Durchdringung. Denn gerade Mitarbeitenden, die nur ein begrenztes Budget zur Verfügung haben, kann der Arbeitgeber so bei der Altersversorgung unter die Arme greifen.

Verspricht die bAV durch Investments an den Aktienmärkten zusätzlich Renditechancen und sichert Kunden gleichzeitig durch Sicherheitsmechanismen vor Verlusten ab, ist den Mitarbeitenden doppelt gedient. Daher ist es unerlässlich, ein gutes bAV-System mit einem verlässlichen Partner und einem starken Produkt zu kombinieren.

Renditeorientierte Produkte

Der Tarif GENERATION business von Canada Life ist als Direktversicherung und als Rückdeckung für Unterstützungskassen und Pensionszusagen einsetzbar. GENERATION business fußt auf einer Kombination von Renditechancen mit notwendigen Garantien: Eine hohe Sachwertquote ist für die notwendigen Renditechancen verantwortlich. Der bei Laufzeiten von über zwölf Jahren hinterlegte Unitised With Profits-Fonds erzielte seit seiner Auflegung Ende Januar 2004 eine Netto-Wertentwicklung von 5,1% p. a. (Stand: 31.07.2021). Auf der Sicherheitsseite steht eine Garantie von mindestens 80% der Beitragssumme. Bei Laufzeiten von über zwölf Jahren steigt diese auf 90% plus X. Hier erhalten Kunden dann mit dem Glättungsverfahren noch einen weiteren Sicherheitsmechanismus durch die Zuweisung eines jährlichen Glättungswertes (aktuell 1,5% p. a. (Stand: 01.04.2022)). Die Garantien greifen zum Rentenbeginn, wenn die bedingungsgemäßen Voraussetzungen erfüllt sind.

Gute Mitarbeiteransprache ist das A und O

Canada Life unterstützt Arbeitgeber und Vermittler zudem mit attraktiven Lösungen rund um die qualifizierte Einrichtung der betrieblichen Altersvorsorge: renditestarke Produkte, individuelle Versorgungsordnungen, einfache Administration, vielfältige Unterlagen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. So können Arbeitgeber auf Wunsch individuelle Belegschaftsmappen erhalten. Wer nicht mehr analog arbeiten möchte, kann mit Canada Life digital beraten und verwalten.

 
bAV als die Zusatzversorgung fürs Alter
Smarte Verwaltung

Denn auch die Vertragsverwaltung sollte auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten sein. So möchte laut einer Canada Life-Umfrage fast die Hälfte der Erwerbstätigen ihre bAV digital verwalten. Mit dem Canada Life bAVnet können Arbeitgeber und Vermittler Geschäftsvorfälle direkt anstoßen. Sie haben zudem immer den Überblick über den Vertragsbestand. Arbeitnehmende können sich über das Angebot informieren, auf Wunsch auch direkt abschließen und den Stand ihrer Verträge jederzeit einsehen und Änderungen vornehmen lassen – wo und wann sie wollen.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 22.09.2022 in Mannheim stattfindet. Canada Life ist dort mit einem Messestand vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Bild: © Daniel Ernst – stock.adobe.com; Grafik: © Canada Life

 
Ein Artikel von
Ramon Sterk

Mit der Direktversicherung den Ruhestand sichern

Eine bAV ist ein lukratives Angebot der finanziellen Altersabsicherung – durch Kombination von staatlichen Förderungen, Zuschüssen des Arbeitgebers und Garantieleistungen. Gefragt sind Lösungen, die der Inflation begegnen. Die Direktversicherung HDI SafeInvest bietet Investmentquoten von bis zu 100%.

Ein Artikel von Sebastian Koch, Leiter Regionaler Maklervertrieb Leben bei HDI

HDI SafeInvest setzt als moderne Fondspolice auf die Renditechancen der Aktienanlage und erfüllt zugleich die gesetzlichen Anforderungen. Bei der Konzeption von HDI SafeInvest wurde Wert darauf gelegt, dass ungeachtet der Unwägbarkeiten an den Kapitalmärkten und möglichen Veränderungen des Rechnungszinses das Produkt zukunftsfähig bleibt und eine stabile Wertentwicklung bietet. Dazu stellt HDI drei Portfolios für unterschiedliche Kundenprofile zur Auswahl. Diese Portfolios werden von HDI gemanagt und bieten Flexibilität in der Steuerung, um auf veränderte Kapitalmärkte reagieren zu können. Renditechancen plus Garantie werden bei HDI SafeInvest durch eine dynamische Aufteilung der Beiträge in zwei Töpfe erreicht: „Safe“ ist das konventionelle Guthaben und „Invest“ ist die Investment-Komponente. Durch einen intelligenten Anlagemechanismus erfolgt jeden Monat automatisch eine Umschichtung zwischen beiden Töpfen. Ziel ist es, einen Invest-Anteil von bis zu 100% bei gleichzeitiger Sicherstellung der für die bAV erforderlichen Garantien zu erreichen. HDI SafeInvest bietet eine Bruttobeitragsgarantie von 80% zum vereinbarten Rentenbeginn und erfüllt damit die gesetzlichen Anforderungen einer beitragsorientierten Leistungszusage.

„Airbag“ ist eingebaut

Um Effekte stark fallender Börsenkurse auf die Portfolios der Versicherten zu begrenzen, bietet HDI SafeInvest den „Börsencrash-Airbag“. Dieser sorgt dafür, dass alle in den Portfolios angesammelten Guthaben monatlich immer in Höhe von 80% des Vormonatswerts gesichert sind. Technisch läuft das über Absicherungsinstrumente, die von Kapitalmarktexperten permanent gesteuert werden.

Im Ergebnis ist der Airbag ein Schutzschirm gepaart mit einer Produktgestaltung, die über das gewählte Portfolio je nach Marktsituation bis zu 100% Anlage in Aktien erlaubt. Bei Bedarf kann die Absicherung durch die Bausteine „Safe plus“ und ein innovatives Kapital-Ablaufmanagement noch weiter ausgebaut werden.

Mit Übergang in die Rentenphase findet eine automatische Umdeckung in den konventionellen Deckungsstock von HDI statt. Damit stellt der HDI sicher, dass die bereits fälligen Leistungen nicht mehr der Volatilität des Kapitalmarkts unterliegen und so immer stabil bleiben beziehungsweise dynamisch wachsen.

Digitale Beratung mit wayly

Größte Herausforderung für viele Makler und Maklerinnen ist in der bAV-Beratung die Durchdringung der kompletten Belegschaft. Hier unterstützt HDI Makler und Maklerinnen mit wayly. Das ist eine digitale Beratungsplattform kombiniert mit persönlicher Beratung durch Makler und Maklerinnen. Beschäftigte können sich hiermit unabhängig von Zeit und Raum zum Thema bAV informieren, individuelle Berechnungen erstellen und auf Wunsch auch direkt online abschließen. Dazu bietet wayly Erklärfilme, Quizze und FAQs, die in spielerischer Form schon viele Fragen beantworten. Und falls die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer nicht weiterweiß, steht ihm der persönliche Makler oder die Maklerin zur Seite. HDI stellt Maklern und Maklerinnen wayly kostenfrei zur Verfügung und unterstützt bei der Implementierung beim Arbeitgeber. 

Auch nach dem Abschluss unterstützt HDI Makler und Maklerinnen sowie Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen mit dem HDI bAVnet und reduziert damit den Aufwand für die bAV-Verwaltung. Als zentrale Plattform vereinfacht das HDI bAVnet viele Prozesse rund um die bAV-Administration, ist rund um die Uhr von allen mobilen Endgeräten erreichbar und ermöglicht eine komplett papierlose Verwaltung.

 

Mit der Direktversicherung den Ruhestand sichern

 

In der HDI bAV-Toolbox finden sich alle Informationen zu HDI SafeInvest.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 22.09.2022 in Mannheim stattfindet. HDI ist dort mit einem Messestand vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Bild: © fizkes – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Sebastian Koch

bAV: So sieht es derzeit mit der Kompetenz der Anbieter aus

25 Versicherungsgesellschaften hat das IVFP genauer unter die Lupe genommen, um sich ein Bild von der Kompetenz im Bereich bAV zu machen. 17 von ihnen erhalten im aktuellen bAV-Kompetenz-Rating das Gesamturteil „exzellent“ und die Ratingverantwortlichen stellen fest, dass sich die Anbieter mit Verbesserungsvorschlägen aus Vorgänger-Ratings durchaus auseinandersetzen.

Kürzlich hat sich das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) das bAV-Angebot der Direktversicherer angeschaut und dabei festgestellt, dass sich die bAV gegenüber Veränderungen sehr standhaft zeige und ein ausreichendes Angebot seitens der Versicherungsunternehmen offeriert werden könne (AssCompact berichtete).

Versicherer optimieren bAV-Prozesse

Zwar hätten sich seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) im Jahr 2018 und dem GKV-Freibetragsgesetz 2020 vonseiten der Politik keine weiteren gravierenden Neuerungen in Sachen bAV ergeben, aber diese Zeit hätten die Versicherer genutzt „um ihre Unterlagen sowie Prozesse weiter zu optimieren und das digitale Beratungsangebot auszubauen“, stellt Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Vorsitzender des fachlichen Beirats des IVFP, fest. Daher hat sich das IVFP nun die Kompetenz der Versicherer im bAV-Bereich angeschaut und diese im Rahmen eines aktuellen Ratings bewertet.

25 Versicherungsgesellschaften auf dem Prüfstand

Bereits zum siebten Mal wurden die Teilnehmer des bAV-Kompetenz-Ratings – diesmal sind es 25 Versicherungsgesellschaften – in einer interaktiven Analyse anhand von 87 Einzelkriterien geprüft und bewertet. Wie aus den IVFP-Ratings bekannt, setzt sich die Gesamtnote setzt sich aus einzelnen Teilbereichsnoten zusammen. Im bAV-Kompetenz-RatingBeratung handelt es sich um die Teilbereiche Beratung (30%), Haftung (30%), Service (20%) und Verwaltung (20%).

Teilbereiche Beratung, Haftung, Service und Verwaltung

Im Teilbereich Beratung haben sich die Experten vom IVFP die bAV-Geschäftsstrukturen und die im Versicherungsunternehmen vorhandene Beratungssoftware angeschaut sowie die bereits bestehenden Versorgungswerke analysiert. Im Teilbereich Haftung standen vor allem die von den Versicherern gebotene Unterstützung bei der Haftungsvermeidung und das Aufklärungsverhalten im Mittelpunkt. Was den Teilbereich Service angeht, so ging es den IVFP-Analysten hier vor allem und die Flexibilität der Serviceleistungen und sie haben einen detaillierten Blick in die Broschüren, Unterlagen und sonstige Informationsquellen geworfen. Die jeweilige unternehmenseigene bAV-Verwaltungseinheit, die Auswahl der Durchführungswege sowie die Bestandsgrößen standen im vierten Teilbereich – Verwaltung – im Interessensfokus des IVFP.

Aktuelle Situation mit einbezogen

Neben den bereits in den Vorgänger-Ratings geprüften Themenfeldern bzw. Fragestellungen wurden diesmal aber auch aktuelle Situationen und Entwicklungen wie beispielsweise Corona, Nachhaltigkeit oder die fortschreitende Digitalisierung mit abgefragt.

17 Versicherer sind „exzellent“

Mit einem „exzellenten“ Gesamturteil glänzen im IVFP-bAV-Kompetenz-Rating 2022 Allianz, Alte Leipziger, AXA, Bayern-Versicherung, Canada Life, Dialog, die Bayerische, ERGO, Generali, HDI, LV 1871, SIGNAL IDUNA, Stuttgarter, Swiss Life, Württembergische, WWK und Zurich.

Die Gesamtnote „sehr gut“ erhalten Continentale, neue leben und SV SparkassenVersicherung.

Grundsätzlich sei festzustellen, so Prof. Dr. Thomas Dommermuth zu den Ergebnissen des aktuellen bAV-Kompetenz-Ratings, dass sich die Anbieter mit Verbesserungsvorschlägen aus den Kompetenz-Ratings der Vergangenheit beharrlich auseinandersetzten, was für die Akzeptanz des Ratingverfahrens spreche.

Weitere Informationen zum bAV-Kompetenz-Rating 2022 bzw. die Ergebnisse gibt es hier. (ad)

Bild: © thodonal – stock.adobe.com

 

Betriebliche Vorsorge neu gedacht

Arbeitgeber punkten mit betrieblicher Vorsorge bei der Personalsuche. Für Arbeitnehmer sind Benefits einer bV wichtiger Aspekt bei der Jobsuche. Allerdings herrscht auf allen Seiten noch Informationsbedarf. Eine Chance also für Vermittler von bV- oder bKV-Lösungen. Wie kann die Plattform Plug-InSurance dabei helfen?

Ein Artikel von Christian Jaffke, Leiter ProduktManagement Leben & Kranken bei der Jung, DMS & Cie. AG

Das Thema Fachkräftemangel und Arbeitskräftemangel ist auch in deutschen Chefetagen angekommen und eine der großen Herausforderungen für Unternehmen. Qualifiziertes Personal ist so wertvoll wie nie. Im Wettbewerb um gute Mitarbeiter zu punkten und die Talente für sich zu gewinnen, lautet die Aufgabe der Zukunft. Daher sind Zusatzleistungen des Arbeitgebers wichtiger denn je – bei der Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung.

Firmenwagen oder Obstkorb im Sozialraum reicht nicht

Bei Benefits jenseits des Gehalts wie etwa Firmenwagen, Kinderbetreuung oder Obstkorb hat die betriebliche Vorsorge – egal, ob Altersvorsorge (bAV) oder Krankenversicherung (bKV) – eine Sonderstellung: Sie gilt als kompliziert, sperrig, und von den Leistungen profitieren Arbeitnehmer erst viel später. Umfragen zeigen jedoch immer wieder: Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist für die Deutschen die mit Abstand beliebteste Zusatzleistung durch den Arbeitgeber. 80% halten sie für wichtig oder sehr wichtig. An zweiter Stelle folgt die betriebliche Krankenversicherung (bKV). Bei der Arbeitsplatzwahl sind bAV- und bKV-Angebote vom Chef für 39% der Deutschen sogar sehr wichtig.

Laut einer aktuellen Studie des Beratungsunternehmens Aon wären rund 70% der Befragten bei automatischer Einbeziehung in betriebliche Vorsorgeleistungen bereit, Teile ihres Gehalts per Entgeltumwandlung in ihre Vorsorge zu investieren. Voraussetzung ist jedoch, dass die Teilnahme an betrieblichen Vorsorgemodellen sowie Änderungen einfach und die Regelungen verständlich sind. Außerdem sollen alle Informationen digital verfügbar sein.

Dennoch werden Benefits wie bAV oder bKV noch von relativ wenigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) angeboten – obwohl ja gerade sie es sind, die unter dem Fachkräftemangel und dem härter werdenden Wettstreit um gutes Personal leiden. Ein Grund dafür dürfte sein, dass betriebliche Vorsorgeangebote vom Chef für die Unternehmen und deren Personalabteilungen einen hohen Verwaltungsaufwand darstellen – wenn sie versuchen, alles selbst zu bewältigen.

Großer Beratungsbedarf in Sachen betriebliche Vorsorge

Aber auch die Arbeitnehmer sind in vielen Bereichen noch schlecht informiert, etwa bei den Auswirkungen der betrieblichen Absicherung auf Steuern und Sozialabgaben, beim Thema Gesundheitsprüfung oder der Mitnahme beim Arbeitgeberwechsel. Für Arbeitgeber und für Berater und Vermittler gibt es also viel zu tun, damit diese Informationslücken geschlossen werden.

In 87% der deutschen Firmen sind Regelungen für die Entgeltumwandlung in Ansprüche auf Betriebsrente etabliert. Dennoch greifen in nur 35% der Unternehmen mehr als die Hälfte der Mitarbeiter zu. Es besteht vor allem verstärkter Kommunikationsbedarf, so eine Umfrage des Beratungsunternehmens Willis Towers Watson (WTW) unter 80 bAV- und Fachverantwortlichen aus Firmen aller Größen und Branchen.

Dennoch wird kaum ein Unternehmen bei einem Makler anrufen, um einen Beratungstermin in Sachen betriebliche Vorsorgelösungen zu vereinbaren. Die Initiative muss also von den Vermittlern ausgehen. Es gibt genügend Argumente, um die Firmenchefs von den Benefits der betrieblichen Vorsorge zu überzeugen, wie etwa

  • Erhöhung der Mitarbeiterbindung
  • Steigerung der Attraktivität für qualifizierte Arbeitnehmer
  • Reduzierung der Fluktuationskosten
  • Steigende Wertschätzung
  • Die Beiträge zu bAV und bKV sind Betriebsausgaben fürs Unternehmen

Neben einer Beratung des Arbeitgebers und seiner Belegschaft durch den Vermittler, ist aber auch die Gewährleistung von schlanken Prozessen in der Bestandsverwaltung ein gewichtiges Argument, um betriebliche Versorgungslandschaften zu einer Erfolgsgeschichte für alle Beteiligten werden zu lassen.

Mit einer einzigen bV-Plattform alle Versicherer in einem System verwalten

Nicht nur Arbeitnehmer, auch Firmen wünschen sich vor allem, ihre betriebliche Vorsorge einfach und effizient zu verwalten. Dafür haben Jung, DMS & Cie. und die eVorsorge Systems GmbH ein gemeinsames Joint Venture unter dem Namen Plug-InSurance gegründet. Berater und Vermittler werden durch diese digitale Spezialplattform für betriebliche Vorsorge unterstützt und informieren zugleich ihre Kunden digital. Zwar gibt es am Markt schon einige solcher Plattformen, doch die Plug-InSurance-Plattform beinhaltet – bisher einmalig in Deutschland – auch den Bereich bKV.

Die Plug-InSurance-Plattform vernetzt alle Beteiligten – Vermittler, Arbeitgeber und Arbeitnehmer – mithilfe eines zentralen Datenhaushalts, sodass Information, Beratung, Abschluss, Verwaltung und Überprüfung vereinfacht werden. Das wichtigste Argument gegenüber potenziellen Firmenkunden: Für die Einrichtung einer betrieblichen Vorsorgelösung müssen keine großen, eigenen personellen und finanziellen Ressourcen bereitgestellt werden.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 22.09.2022 in Mannheim stattfindet. Jung, DMS & Cie. und die eVorsorge Systems GmbH sind dort mit ihrem Joint Venture Plug-InSurance an einem Messestand vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Bild: © Deemerwha studio – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Christian Jaffke