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Assekuranz bAV allgemein

Betriebliche Vorsorge neu gedacht

Arbeitgeber punkten mit betrieblicher Vorsorge bei der Personalsuche. Für Arbeitnehmer sind Benefits einer bV wichtiger Aspekt bei der Jobsuche. Allerdings herrscht auf allen Seiten noch Informationsbedarf. Eine Chance also für Vermittler von bV- oder bKV-Lösungen. Wie kann die Plattform Plug-InSurance dabei helfen?

Ein Artikel von Christian Jaffke, Leiter ProduktManagement Leben & Kranken bei der Jung, DMS & Cie. AG

Das Thema Fachkräftemangel und Arbeitskräftemangel ist auch in deutschen Chefetagen angekommen und eine der großen Herausforderungen für Unternehmen. Qualifiziertes Personal ist so wertvoll wie nie. Im Wettbewerb um gute Mitarbeiter zu punkten und die Talente für sich zu gewinnen, lautet die Aufgabe der Zukunft. Daher sind Zusatzleistungen des Arbeitgebers wichtiger denn je – bei der Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung.

Firmenwagen oder Obstkorb im Sozialraum reicht nicht

Bei Benefits jenseits des Gehalts wie etwa Firmenwagen, Kinderbetreuung oder Obstkorb hat die betriebliche Vorsorge – egal, ob Altersvorsorge (bAV) oder Krankenversicherung (bKV) – eine Sonderstellung: Sie gilt als kompliziert, sperrig, und von den Leistungen profitieren Arbeitnehmer erst viel später. Umfragen zeigen jedoch immer wieder: Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist für die Deutschen die mit Abstand beliebteste Zusatzleistung durch den Arbeitgeber. 80% halten sie für wichtig oder sehr wichtig. An zweiter Stelle folgt die betriebliche Krankenversicherung (bKV). Bei der Arbeitsplatzwahl sind bAV- und bKV-Angebote vom Chef für 39% der Deutschen sogar sehr wichtig.

Laut einer aktuellen Studie des Beratungsunternehmens Aon wären rund 70% der Befragten bei automatischer Einbeziehung in betriebliche Vorsorgeleistungen bereit, Teile ihres Gehalts per Entgeltumwandlung in ihre Vorsorge zu investieren. Voraussetzung ist jedoch, dass die Teilnahme an betrieblichen Vorsorgemodellen sowie Änderungen einfach und die Regelungen verständlich sind. Außerdem sollen alle Informationen digital verfügbar sein.

Dennoch werden Benefits wie bAV oder bKV noch von relativ wenigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) angeboten – obwohl ja gerade sie es sind, die unter dem Fachkräftemangel und dem härter werdenden Wettstreit um gutes Personal leiden. Ein Grund dafür dürfte sein, dass betriebliche Vorsorgeangebote vom Chef für die Unternehmen und deren Personalabteilungen einen hohen Verwaltungsaufwand darstellen – wenn sie versuchen, alles selbst zu bewältigen.

Großer Beratungsbedarf in Sachen betriebliche Vorsorge

Aber auch die Arbeitnehmer sind in vielen Bereichen noch schlecht informiert, etwa bei den Auswirkungen der betrieblichen Absicherung auf Steuern und Sozialabgaben, beim Thema Gesundheitsprüfung oder der Mitnahme beim Arbeitgeberwechsel. Für Arbeitgeber und für Berater und Vermittler gibt es also viel zu tun, damit diese Informationslücken geschlossen werden.

In 87% der deutschen Firmen sind Regelungen für die Entgeltumwandlung in Ansprüche auf Betriebsrente etabliert. Dennoch greifen in nur 35% der Unternehmen mehr als die Hälfte der Mitarbeiter zu. Es besteht vor allem verstärkter Kommunikationsbedarf, so eine Umfrage des Beratungsunternehmens Willis Towers Watson (WTW) unter 80 bAV- und Fachverantwortlichen aus Firmen aller Größen und Branchen.

Dennoch wird kaum ein Unternehmen bei einem Makler anrufen, um einen Beratungstermin in Sachen betriebliche Vorsorgelösungen zu vereinbaren. Die Initiative muss also von den Vermittlern ausgehen. Es gibt genügend Argumente, um die Firmenchefs von den Benefits der betrieblichen Vorsorge zu überzeugen, wie etwa

  • Erhöhung der Mitarbeiterbindung
  • Steigerung der Attraktivität für qualifizierte Arbeitnehmer
  • Reduzierung der Fluktuationskosten
  • Steigende Wertschätzung
  • Die Beiträge zu bAV und bKV sind Betriebsausgaben fürs Unternehmen

Neben einer Beratung des Arbeitgebers und seiner Belegschaft durch den Vermittler, ist aber auch die Gewährleistung von schlanken Prozessen in der Bestandsverwaltung ein gewichtiges Argument, um betriebliche Versorgungslandschaften zu einer Erfolgsgeschichte für alle Beteiligten werden zu lassen.

Mit einer einzigen bV-Plattform alle Versicherer in einem System verwalten

Nicht nur Arbeitnehmer, auch Firmen wünschen sich vor allem, ihre betriebliche Vorsorge einfach und effizient zu verwalten. Dafür haben Jung, DMS & Cie. und die eVorsorge Systems GmbH ein gemeinsames Joint Venture unter dem Namen Plug-InSurance gegründet. Berater und Vermittler werden durch diese digitale Spezialplattform für betriebliche Vorsorge unterstützt und informieren zugleich ihre Kunden digital. Zwar gibt es am Markt schon einige solcher Plattformen, doch die Plug-InSurance-Plattform beinhaltet – bisher einmalig in Deutschland – auch den Bereich bKV.

Die Plug-InSurance-Plattform vernetzt alle Beteiligten – Vermittler, Arbeitgeber und Arbeitnehmer – mithilfe eines zentralen Datenhaushalts, sodass Information, Beratung, Abschluss, Verwaltung und Überprüfung vereinfacht werden. Das wichtigste Argument gegenüber potenziellen Firmenkunden: Für die Einrichtung einer betrieblichen Vorsorgelösung müssen keine großen, eigenen personellen und finanziellen Ressourcen bereitgestellt werden.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 22.09.2022 in Mannheim stattfindet. Jung, DMS & Cie. und die eVorsorge Systems GmbH sind dort mit ihrem Joint Venture Plug-InSurance an einem Messestand vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Bild: © Deemerwha studio – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Christian Jaffke

Altersvorsorge braucht Wettbewerb von Finanzprodukten

Der BdV versteht sich seit 40 Jahren als oberster Verbraucher­schützer der Versicherten. Eine verbraucherfreundliche Altersvorsorge und die Deckelung der Provision zählen zu seinen Hauptanliegen. Was verstehen die Verbraucherschützer darunter genau und was wurde in den vergangenen Jahrzehnten erreicht?

<h5>Interview mit Axel Kleinlein, Vorstandssprecher beim Bund der Versicherten e. V. (BdV)</h5><h5>Herr Kleinlein, 40 Jahre BdV, in denen es durchaus auch mal turbulent zuging. Wo steht der Verein heute?</h5><p>Der Verein steht aufseiten der Verbraucher, fest verwoben im deutschen Verbraucherschutz und sowohl national als auch international gut vernetzt mit allen anderen relevanten Akteuren. Der BdV ist eine wichtige Größe, wenn es darum geht, im politischen Raum die Belange der Versicherten zu diskutieren. Und sicherlich ist der Verein gerne auch streitbarer Partner für die Versicherungsbranche, wenn es darum geht, neue Entwicklungen und Trends zu analysieren und unter die Lupe zu nehmen. Wir vom BdV sind uns zwar nicht immer einig mit den Versicherern und Branchenverbänden wie dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV). Aber wir begegnen uns respektvoll und auf Augenhöhe und uns eint, dass wir die Diskussion vorantreiben wollen.</p><h5>Wieso verlassen Sie als Gesicht und Vorkämpfer denn den BdV ausgerechnet zu diesem Zeitpunkt, wo es doch Ihrer Aussage nach gut läuft?</h5><p>Der BdV ist keine One-Man-Show. Vielmehr steht hinter dem BdV ein großes und engagiertes Team, das sich gemeinsam für dessen Ziele einsetzt, also für die politische Vertretung in Berlin, für die Beratung von Versicherten, für unsere Mitglieder und für die Gruppenverträge, die der BdV seinen Mitgliedern anbietet.</p><p>Ich gehe nicht, weil mich etwas beim BdV stört. Ich bleibe auch gerne Mitglied des Vereins. Das Einzige, was mich stört, ist, dass ich nicht die Möglichkeit habe, mich mit ausreichend Zeit und Engagement der wissenschaftlichen und inhaltlichen Arbeit bei den Themen zu widmen, wie ich es mir wünschte. Wenn ich mich nochmals in diese Richtung weiterentwickeln möchte, dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen.</p><h5>Sie betonten, „keinesfalls auf die Seite der Versicherer wechseln“. Haben Sie schon eine konkrete Idee, was nun nach dem BdV kommt?</h5><p>Bevor ich zum BdV gekommen war, hatte ich bereits als selbstständiger Versicherungsmathematiker ein kleines Beratungsunternehmen in Berlin namens MathConcepts. Während dieser Tätigkeit entwickelte ich unter anderem auch die Studie zur Riester-Rente. Außerdem habe ich damals schon Studien oder Gutachten für einzelne Versicherte, für Rechtsanwälte und auch für Fraktionen erstellt. Diesen Weg weiterzugehen und die Stellung des Verbrauchers weiter zu stärken, könnte ich mir gut vorstellen.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Wie entwickelt sich eigentlich der BdV, was Mitglieder angeht?--><h5>Wie entwickelt sich eigentlich der BdV, was Mitglieder angeht?</h5><p>Derzeit hat der BdV etwas über 45.000 Mitglieder. Wir waren schon mal ein wenig über 50.000. Wie bei vielen anderen Vereinen, Verbänden und Gewerkschaften ähnlich verzeichnet auch der BdV einen gewissen Abrieb, selbst wenn wir neue Mitglieder gewinnen können. Die Demografie geht auch am BdV nicht vorbei.</p><h5>Apropos Mitglieder: Die BdV Mitgliederservice GmbH bietet den Mitgliedern Versicherungen an und ist damit ebenfalls Versicherungsvermittler. Herrscht hier nicht ein Interessenkonflikt zwischen dem BdV als Verbraucherschützer und dem BdV als Anbieter?</h5><p>Zunächst ist der BdV nicht direkt Anbieter von Versicherungen, sondern arbeitet mit Versicherungsunternehmen wie der Medien Versicherung Karlsruhe oder HUK-COBURG zusammen. Der BdV besitzt außerdem eine dreiteilige Organisationsstruktur: Der BdV e. V. ist der politische Verbraucherschutz. Unter diesem Dach befinden sich dann die Beratungsgesellschaft, die die Versicherungsberatung für die Mitglieder übernimmt, und der Bereich der Gruppenversicherungen; eine strikte organisatorische Trennung also.</p><p>Mit diesen Gruppenversicherungen, die für unsere Mitglieder eigens ausgehandelte Konditionen enthalten, möchte der BdV selbst Impulse für den Versicherungsmarkt setzen. Wir konnten in den 80er-Jahren zum Beispiel zeigen, dass man im Kompositbereich Einjahresverträge abschließen kann. Heute ist das Standard. Der BdV möchte nicht nur tadeln, sondern die Branche konstruktiv mitgestalten. Und dazu bietet der BdV seinen Mitgliedern eben auch eine Beratung an.</p><h5>Blick nach Brüssel: Wie wichtig ist die EU denn mittlerweile in Verbraucherschutzfragen bei Versicherungsthemen?</h5><p>Die EU ist sehr, sehr wichtig geworden. Ich bin überzeugt, dass unser Lobbying in Brüssel deutlich mehr Impact hat als das, was wir in Berlin machen. Das ist auch kein Wunder, denn was in Brüssel vorgeschrieben wird, wird häufig direkt in nationales Recht umgewandelt. Daher muss der BdV auch in Brüssel verstärkt Präsenz zeigen. Dazu sind wir Mitglied bei BETTER FINANCE, einer europäischen Dachorganisation von Kleinanlegern, Verbänden und Verbraucherschützern. Ich selbst hatte bis vor Kurzem dort die Präsidentschaft inne und das Vergnügen, mit verschiedenen EU-Kommissaren sprechen und unsere Sicht der Dinge darlegen zu können. Ich habe den Eindruck, in Brüssel ist es bisweilen sogar fast erfolgreicher, für die Interessen des Verbraucherschutzes einzutreten, als es in Berlin der Fall ist.</p><h5>Versicherungsmakler sind rechtlich gesehen die Sachwalter der Kunden. Für die Makler bedeutet dies auch Verbraucherschutz. Wie nehmen Sie das wahr?</h5><p>Verbraucherschutz ist eine Definitionsfrage. Auch die Deutsche Aktuarvereinigung behauptet manchmal von sich, eine der größten Verbraucherschutzorganisationen zu sein. Die zentrale Frage beim Thema Verbraucherschutz ist für mich: Wo liegen Interessenkonflikte und wie gehen die Beteiligten damit um? Daher schätze ich Versicherungsmakler – Stichwort Provision – nicht als ideale Verfechter des Verbraucherschutzes, auch wenn ich Makler kenne, die sehr engagiert sind und wirklich die Ziele des Versicherten, ergo der Verbraucher, verfolgen. Allerdings sind hier auch noch schwarze Schafe unterwegs. Daher würde ich mir wünschen, dass sich die Branche bei diesem Thema selbst reguliert, um sich von den schwarzen Schafen zu trennen. Aber sie tut es bisher nicht, weswegen der BdV auf eine schärfere Regulierung drängt.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Sie sprechen von einer schärferen Regulierung vor allem in der Provisionierung der Vermittlungsleistung?--><h5>Sie sprechen von einer schärferen Regulierung vor allem in der Provisionierung der Vermittlungsleistung?</h5><p>Ja. Ich bin aber kein Verfechter eines Provisionsverbotes. Was wir vielmehr brauchen, ist ein angemessenes Maß an Provision, und das haben wir nicht. Wenn wir vernünftige Provisionen hätten, würde die Maklerschaft automatisch mehr in Richtung Verbraucherschutz rutschen, so wie wir es beim BdV eben verstehen.</p><h5>Im Frühjahr schlug der Exekutivdirektor für Versicherungsaufsicht, Herr Dr. Grund, die Einführung eines Provisionsrichtwertes bei Lebensversicherungen vor. Wie stehen Sie zu dieser Idee?</h5><p>Wenn dieser Richtwert auf einem vernünftigen Niveau wäre, wäre das ein guter Vorschlag. Aber ich bin mit Herrn Dr. Grund in zwei Punkten nicht einer Meinung: Erstens, ich finde 2,5% als Richtwert immer noch zu viel. Zweitens, die BaFin möchte die Möglichkeit offenlassen, diesen Richtwert in bestimmten Fällen nach oben hin auszuweiten. Das finde ich falsch. Ich begrüße es aber sehr, dass die BaFin mit ihrer Studie zu den Kostenanteilen bei Lebensversicherungsprodukten im März 2022 überhaupt mal eine aussagekräftige Stellungnahme und mit dem Richtwert auch ein Instrumentarium vorgelegt hat.</p><h5>Mit welchem Richtwert könnte sich denn der BdV anfreunden?</h5><p>Der BdV hat schon vor ein paar Jahren 1,5% als Maximalwert vorgeschlagen. Seitdem ist die Produktwelt nochmals deutlich schlechter geworden, sodass man einen Richtwert nochmals neu analysieren müsste und weiter absenken müsste.</p><p>Ausschlaggebend für diese aus Verbrauchersicht schlechte Produktlandschaft war ja der Sündenfall, dass bei der Provisionierung weg von der versicherten Leistung hin zur Beitragshöhe gegangen wurde. Das ist ein katastrophales Incentive, da nur noch möglichst lange Beitragszahlungen und möglichst hohe Beiträge die Provision nach oben schrauben. Als Verbraucherschützer habe ich Verträge vorgelegt bekommen, in denen die Dauer der Beitragszahlung – natürlich mit Abkürzungsmöglichkeiten – auf bis 85 Jahre festgesetzt worden war. Die Provision ist in diesem Falle natürlich höher als bei einer Beitragslaufzeit bis zum 65. Lebensjahr. Genau dieser Anreiz geht massiv zulasten der Verbraucher und übrigens auch zulasten der individuellen Altersvorsorge.</p><h5>Rückblickend auf 40 Jahre BdV kann man sich dann aber schon wundern, warum der Verein Mitte der 1990er-Jahre infolge dieser Änderung bei der Provisionierung nicht mehr Gegenwind gemacht hat.</h5><p>Zum einen war der BdV zu der Zeit einfach deutlich kleiner und damit weniger wirkungsvoll aufgestellt. Zum anderen hatten wir eine völlig andere Welt. Deregulierung hieß das Zauberwort. Außerdem hatte Verbraucherschutz in der Politik keinen allzu großen Stellenwert. Die Entstehung der Verbraucherschutzorganisationen stand erst an ihrem Anfang. Unter diesen Rahmenbedingungen wurde dieses Anliegen nicht wirklich wahrgenommen. Aber selbstverständlich hätte ich mir gewünscht, dass damals ein stärkerer BdV diese Veränderungen im Sinne des Verbrauchers beeinflussen hätte können.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Und wie lautet denn der konstruktive Vorschlag seitens des BdV?--><h5>Und wie lautet denn der konstruktive Vorschlag seitens des BdV?</h5><p>Die Provision sollte sich an der garantierten versicherten Leistung orientieren. Aber das möchte die Branche nicht, weil sie keine vernünftigen Garantien mehr darstellen will. Ein historischer Vergleich belegt: Heute erhält ein Vermittler, gemessen an der versicherten Leistung, ein Vielfaches dessen, was er vor 20 oder gar 30 Jahren dafür bekommen hätte. Diese Gier schadet der Vermittlerschaft, das kratzt ordentlich an ihrem Renommee.</p><h5>Umgekehrt stärkt es aber eben doch die Altersvor­sorge, wenn die Versicherer nun weniger Garantien geben und damit die Aktienquote ordentlich erhöhen können, weil sie damit für ihre Kunden eine höhere Rendite erwirken können.</h5><p>Wenn die Versicherer tatsächlich ein Interesse daran hätten, die Aktienquote hochzufahren, hätten sie es auch schon deutlich früher machen können. Das Beratungsunternehmen Zielke Research Consult hat in einer Analyse gezeigt, dass die Versicherer, wenn sie ein bisschen mutiger in den Kapitalmarkt investiert hätten, sehr viele der Probleme der letzten zehn Jahre hätten vermeiden können – und das auch ohne neue Gesetze!</p><p>Was die Versicherer sehr gut können, ist, Garantien im biometrischen Bereich zu geben, wenn es also um Invaliditäts- oder auch Todesfallrisiken geht. Was die Versicherungswirtschaft aus meiner Warte heraus offensichtlich aber nicht beherrscht, sind hingegen Produkte mit Verrentungen. Der Fehler liegt nun darin, dass die Vermittlerschaft von den Versicherern auf die Vermittlung von kapitalbildenden Versicherungen getrimmt wurde, um über diese Produkte an eine hohe Provision zu gelangen. Die Versicherungswirtschaft verfolgt hier in meinen Augen eine falsche Provisionspolitik, weil schlechte Produkte hoch und gute Produkte gering provisioniert werden. Die Versicherer tragen demnach den Hauptteil der Misere. Und die Vermittlerschaft? Zumindest zu einem Teil zählt sie – wie die Versicherten – zu den Betroffenen dieser schlechten Unternehmenspolitik.</p><h5>Welcher Weg der Altersvorsorge ist denn aus Ihrer Sicht dann besonders verbraucherfreundlich?</h5><p>Wenn es um Ansparvorgänge geht – und ohne Betrachtung der individuellen Geeignetheit –, ist ein ETF-Sparplan einfach deutlich besser geeignet als eine Lebensversicherung. So wie deutsche Lebensversicherer aufgestellt sind, sind sie eben nicht fähig, vernünftige und lang laufende Sparprodukte anzubieten. Grundsätzlich sollte man sich beim Thema Altersvorsorge davon lösen, bestimmte Produkte wie kapitalbildende Versicherungen zu präferieren. Denn was wir bei diesem gesellschaftlich ungemein wichtigen Thema brauchen, ist ein Wettbewerb der unterschiedlichen Finanzprodukte – auch jenseits der Versicherungswelt!</p><h5>Im Zusammenhang mit der individuellen Altersvorsorge hat der BdV eine sogenannte „Basisdepot-Vorsorge“ vorgeschlagen. Was meinen Sie damit konkret?</h5><p>Die Idee der „Basisdepot-Vorsorge“ ist, dass es sich um einen von einem Finanzdienstleister zur Verfügung gestellten Mantel für die individuelle Vorsorge handelt, sobald ein Verbraucher für das Alter Geld beiseitelegen möchte. Darin würden sämtliche Produkte, die es auf dem Markt gibt, miteinander konkurrieren und verglichen werden können. In dieses Depot würden auch die steuerliche Förderung und weitere Zulagen fließen. Und mein Gefühl ist, dass darin eine kapitalbildende Versicherung etwa im Vergleich mit einem ETF-Sparplan nicht besonders gut abschneiden würde. Ich fordere ja nicht, dass die Versicherungswirtschaft bei der Altersvorsorge außen vor bleiben sollte. Nein, ganz und gar nicht. Aber sie soll sich dem Wettbewerb der verschiedenen Möglichkeiten stellen.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Apropos Wettbewerb: Muss es denn immer der ETF-Sparplan sein oder sind nicht auch aktiv gemanagte Fonds eine gleichwertige Wahl? --><h5>Apropos Wettbewerb: Muss es denn immer der ETF-Sparplan sein oder sind nicht auch aktiv gemanagte Fonds eine gleichwertige Wahl? </h5><p>Aus Verbraucherschutzsicht sind aktive Fonds keine allzu gute Wahl. Erstens existiert hier ein Kostenproblem. Viele aktive Fonds sind einfach zu teuer. Und zweitens muss man schon ordentlich Glück haben – gerade auch über die lange Ansparphase hinweg –, damit eine höhere Rendite als mit einem ETF zu realisieren.</p><h5>Werfen wir doch beim Thema Altersvorsorge noch einen Blick auf das Regierungshandeln. Die Renten- und Altersvorsorge-Reform der Regierung lässt auf sich warten. Die grobe Ausrichtung ist aus dem Koalitionsvertrag bekannt. Wie bewerten Sie diese Entwicklung?</h5><p>Wenn ich schon etwas erkennen könnte, dann könnte ich es auch bewerten. Bis dato handelt es sich aber ja nur um Absichtserklärungen und Prüfaufträge seitens der Regierung. Wir hätten uns hier eine rasche Konkretisierung gewünscht. Die 10 Mrd. Euro als Einstieg in eine Kapitaldeckung in der ersten Säule sind weder Fisch noch Fleisch. Was soll denn damit überhaupt passieren? In der dritten Säule scheint eine Art Fonds angedacht zu sein. Aber auch hier fehlt mir die Ausgestaltung, insbesondere die Frage der Auszahlung oder Verrentung ist noch völlig ungeklärt. Ich kann einen guten Willen erkennen, mehr nicht. Ich bin auch nicht sehr optimistisch, dass wir in dieser Legislatur eine Lösung dafür sehen werden.</p><h5>Sie gehen mit den Versicherern hart ins Gericht, scheuen keine Klage, suchen die Öffentlichkeit und finden damit viel Gehör. Wie wichtig ist das „Lärm-machen“ für das Erreichen Ihrer Ziele?</h5><p>Es geht uns nicht darum, Lärm zu machen. Wir machen unsere Stimme stark, um klarzumachen: Unsere Punkte sind wichtig. Ich denke, der BdV sorgt mittlerweile an vielen Stellen dafür, überhaupt für die Belange des Verbrauchers zu sensibilisieren. Und dabei geht es nicht nur ums Lärmmachen, der dann womöglich einfach wieder verklingt, sondern wir möchten die Diskussionen konstruktiv antreiben wie eben auch bei der Riester-Rente. Wir sagen den Menschen aber auch: Kümmert euch um eure Absicherung wie einer Haftpflicht- oder auch einer Elementarschadenversicherung. Aber die Gefahr, dass man eine falsche Haftpflicht besitzt, ist deutlich niedriger als eine zu teure Lebensversicherung.</p><h5>Sie haben diverse verbraucherfreundliche Urteile – wenn auch einige Versicherer diese nicht so nennen würden – erstritten und wirken auf Gesetzesvorlagen und -änderungen ein. Was konkret hat denn der BdV bewirkt?</h5><p>Der BdV hat eine Reihe von Verbesserungen für die Versicherten angestoßen. Bereits in den 1990er-Jahren haben wir eine verbesserte Transparenz bei Rückkaufswerten oder auch die stärkere Regulierung von Stornoabzügen entscheidend mitbeeinflusst. Auch die Versicherungsbedingungen sähen heute ganz anders aus, wenn es den BdV nicht gäbe. </p><p>Die Diskussion um die Bewertungsreserven haben wir bereits sehr erfolgreich geführt. Leider kam uns dann die Bundesregierung dazwischen, die die Weltmeisterschaft 2014 zu nutzen wusste, um weitgehend unbemerkt die Bewertungsreserven zusammenzustreichen. Das halte ich für eine Unverschämtheit, weswegen der BdV nun nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungs­gericht zieht. Aber dass es überhaupt eine Beteiligung an den Bewertungsreserven für die Versicherten gibt, ist ebenfalls dem BdV zu verdanken. </p><p>Im Bereich der Sachversicherungen sind wir aber mit dem GDV in einem sehr guten, konstruktiven und positiven Gespräch. Das ist nicht nur ein Gegeneinander, sondern zum Teil auch ein Miteinander. Ich glaube, GDV und BdV helfen den Versicherten, wenn wir es gemeinsam schaffen, bessere Lösungen zu suchen.</p><p>Und zu guter Letzt: Da der BdV bereits seit Mitte der 1990er-Jahre eine Schlichtungsstelle für Versicherte hatte, kann sich der Verein auch die Idee des Ombudsmanns auf die Fahne schreiben. Das ist eine echte Erfolgsstory, zumal der GDV daraus eine super Sache gemacht hat.</p><p>Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 08/2022, S. 96 ff., und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/de/profiles/53e4066999da-asscompact/editio…; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bilder: Axel Kleinlein, © BdV; © Andrey Popov – stock.abobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/242F055B-EEBF-4F8C-A5C8-58DC68AE6219"></div>

 
Ein Interview mit
Axel Kleinlein

Für mehr Wachstum im Firmenkundengeschäft

Mit innovativen Produkten und langjähriger Erfahrung nimmt sich die ALH Gruppe den Themen bAV und bKV an. Firmenkunden setzen mit solchen Benefits heutzutage auf die langfristige Zufriedenheit ihrer Belegschaft. Die ALH-Gruppe stellt sich und ihre Angebote vor.

Ein Artikel von Christian Häsch, Bereichsleiter dezentraler Vertrieb bei der Alte Leipziger Lebensversicherung, und Angelika Nitsche, Bereichsleiterin dezentraler Vertrieb bei der Hallesche Krankenversicherung

Die ALH Gruppe ist seit vielen Jahren Partner im betrieblichen Vorsorgegeschäft. Im lange etablierten Markt für betriebliche Altersversorgung (bAV) wie auch im vergleichsweise jungen und aufstrebenden Segment der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) sind Alte Leipziger Leben und Hallesche zu finden. Speziell die bKV hat enorme Entwicklungschancen und es ist absehbar, dass sie eine ähnliche Entwicklung nehmen wird wie der bAV-Markt. Sprich: Arbeitgeber werden in Zukunft beide Versorgungssysteme in einer gleich wichtigen Güte sehen und ihren Arbeitnehmern zur Verfügung stellen können und wollen.

Für die ALH Gruppe ist das Firmengeschäft ein strategisches Geschäftsfeld, in das hinsichtlich der Digitalisierung von Prozessen und Services, aber auch in Form von innovativen Produktlösungen intensiv investiert wird. Firmenkunden und Vertriebspartnern stehen neben digitalen Verwaltungsportalen auch spezielle Beratungstools mit hohem Mehrwert zur Verfügung. Ein weiterer Fokus im Firmengeschäft liegt auf Nachhaltigkeit – ein Aspekt, der für Arbeitgeber sowohl gesellschaftlich als auch regulatorisch eine immer größere Rolle spielt.

Mit der bAV die Zukunft sicher machen …

Über 80 Jahre Erfahrung mit innovativen Produkten sowie hohes Know-how in der Verwaltung und Betreuung von Versorgungswerken sorgen dafür, dass die Alte Leipziger Leben zu den Top-Five Anbietern in der bAV gehört. Waren klassische Vorsorgeprodukte in den vergangenen Jahren in der bAV noch sehr beliebt, hat sich das spätestens zum Jahreswechsel geändert. Fondsgebundene Rentenversicherungen sind die Altersvorsorgemöglichkeit Nr. 1 geworden.

Die seit Jahren erfolgreiche Fondsrente ALfondsbAV bietet seit diesem Jahr den Kunden die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie hoch die Garantie im Produkt sein soll (60 – 80%) und in welche freien Fonds investiert werden darf. Diese Garantien ermöglichen, dass die Beiträge stärker in die gewählten Fonds fließen.

Seit dem 01.08.2022 ist die Nachhaltigkeit ein fester Bestandteil in der Produktberatung. Insbesondere mit der neuen VisionGrün steht dieses Thema bei ALfondsbAV im Fokus der Kapitalanlage. Verantwortungsvolles Investieren ist hierbei der Schlüssel zum Erfolg. Bei VisionGrün berücksichtigen alle Anlageoptionen Nachhaltigkeitskriterien: Sowohl freie Fonds als auch das Sicherungsvermögen und der Wertsicherungsfonds. Die Investments fördern dabei entweder ökologische bzw. soziale Merkmale oder haben nachhaltige Investitionen als Anlageziel.

Für Kunden, die ihre Investitionsentscheidung lieber in die Hände der Anlageprofis legen, gibt es das Gesamtpaket AL_DuoSmart. All diese bAV-Lösungen bietet die Alte Leipziger Leben für die Durchführungswege Direktversicherung und Unterstützungskasse an.

… und mit der bKV schon heute die Gesundheit fördern

Mit rund 40% Wachstum zum Vorjahr setzt die bKV die dynamische Entwicklung der letzten Jahre verstärkt fort. Gleichzeitig erkennen immer mehr Arbeitgeber den vielfältigen Nutzen eines betrieblichen Gesundheitskonzeptes, das weit über Gesundheitsaspekte oder die Reduktion von krankheitsbedingten Fehlzeiten hinausreicht. Die Hallesche darf sich als einer der Innovationsführer in der bKV sehen – zuletzt als Erfinder und Neudenker der Budgettarife. Diese haben Vermittlern die Beratung erleichtert, die Attraktivität für Firmen und ihre Beschäftigten gesteigert und dominieren heute das Neugeschäft in der bKV. In dieser Form ist die bKV besonders einfach und unkompliziert in der Umsetzung und Einführung im Unternehmen. Auch danach bleibt der administrative Aufwand dank schlanker, digitaler Prozesse für alle Beteiligten gering.

Neben den umfassenden Gesundheitsleistungen – das persönliche Gesundheitsbudget kann der Mitarbeiter ganz individuell verwenden, z. B. für Zahnleistungen, Sehhilfen, Zuzahlungen bei Arzneimitteln, Krankengymnastik, orthopädische Einlagen bis hin zu Osteopathie, Heil- oder Chiropraktiker – fördern exklusive Gesundheitsservices wie die ärztliche Videosprechstunde oder der Facharzt-Terminservice die Mitarbeitergesundheit. Diese vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten machen die bKV als Benefit für die Belegschaft in einer hohen Frequenz immer wieder neu erlebbar.

Ob die bKV als Gesundheits-Budget oder auch als betriebliche Pflegelösung: Beides ermöglicht individuelle Lösungskonzepte für die Arbeitgeber mit Blick auf deren personalpolitische Herausforderungen und unternehmerische Ziele. Beide Lösungen der Hallesche wurden von der Universität Bayreuth als werthaltige und nachhaltige Gesundheitskonzepte mit einem Testat ausgezeichnet. Was Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bieten, können sie somit in ihren Nachhaltigkeitsbericht aufnehmen – das macht ihr Engagement auch nach außen transparent.

Betriebliche Vorsorge aus einer Hand

bAV und bKV stehen in keinerlei Konkurrenz zueinander, sondern ergänzen sich vielmehr – auch in der Beratung. Ebenso ergänzen sich die beiden Partner Alte Leipziger Leben und Hallesche als Anbieter für innovative und nachhaltige Lösungen im Firmenkundengeschäft der ALH Gruppe. Zwei Versicherer, die beide Themen (bAV und bKV) hervorragend abbilden können.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 22.09.2022 in Mannheim stattfindet. Die ALH Gruppe ist dort mit einem Messestand vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Bild: © tadamichi – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Angelika Nitsche
Christian Häsch

Mit Arbeitgeberzuschüssen Fachkräfte gewinnen

In vielen Branchen gestaltet sich die Suche nach Fachpersonal schwierig. Zudem macht die angespannte wirtschaftliche Lage den Unternehmen zu schaffen. In diesem Spannungsfeld gilt es, möglichst attraktive Versorgungssysteme für Fach- und Führungskräfte anzubieten. Ideen dazu liefert die Continentale.

Ein Artikel von Sascha Holstein, Leiter Vertriebsunterstützung bAV im Continentale Versicherungsverbund

Wohl noch nie war es so schwierig wie heute, Fach- und Führungskräfte zu finden und zu binden. Der demografische Wandel sorgt dafür, dass in fast allen Branchen erbittert um qualifizierte Mitarbeiter gekämpft wird. Neben dem Gehalt rücken dabei immer mehr andere Leistungen für die Mitarbeiter in den Fokus: Betriebe stellen Obst und Getränke am Arbeitsplatz zur Verfügung. Den Weg zur Firma legen Mitarbeiter mit dem geleasten Fahrrad zurück. Für die Muskelentspannung danach sorgt die vom Arbeitgeber bezahlte Massage.

Die bAV – begehrteste Zusatzleistung bei Mitarbeitern

Die bei Mitarbeitern mit Abstand beliebteste Zusatzleistung des Arbeitgebers ist allerdings die altbewährte betriebliche Altersversorgung (bAV). Wie eine Continentale-Studie belegt, halten sie 80% der Befragten für wichtig oder sehr wichtig. Für Vermittler ist dies ein stichhaltiges Argument. Auch Umfragen anderer Meinungsforscher zeigen, was Millionen Beschäftigte sich wünschen: ein leistungsstarkes Versorgungswerk, das trotz sinkender gesetzlicher Rente wesentlich dazu beiträgt, beispielsweise den gewohnten Lebensstandard im Alter beibehalten zu können. Das gelingt aber nur, wenn sich der Arbeitgeber an der Finanzierung über das normale Maß hinaus beteiligt.

Personalkosten bleiben überschaubar

Die Realität sieht anders aus: Bei kleineren und mittelständischen Unternehmen (KMU) sind solche Versorgungswerke nur ansatzweise vorhanden oder fehlen oft ganz. Vermittlern bietet sich dadurch viel Vertriebspotenzial. Die Gründe für die geringe Verbreitung sind vielschichtig: Viele Arbeitgeber kennen ihre Möglichkeiten nicht. Sie bieten allenfalls Entgeltumwandlung an – seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz mit dem gesetzlich vorgesehenen Zuschuss in Höhe von 15%. Außerdem haben etliche Betriebe Angst vor zu großen langfristigen finanziellen Belastungen. Das ist gerade in wirtschaftlich eher unsicheren Zeiten wie diesen deutlich spürbar.

Dabei übersehen viele KMU: Sogar bei einem Zuschuss zur Entgeltumwandlung von deutlich über 15% erhöhen sich die Personalkosten nicht übermäßig. Die Ersparnis des Arbeitgebers ist so hoch, dass ein Zuschuss von 25% für ihn annähernd ein „Nullsummenspiel“ ist. Dies resultiert schon allein aus den eingesparten Arbeitgeberanteilen an den Sozialversicherungsbeiträgen, Umlagen und Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung. Selbst Arbeitgeberbeteiligungen von 50 oder gar 100% sorgen in der Regel für Lohnkostensteigerungen von gerade mal 1 oder 1,5 Prozentpunkten. Das kann das Unternehmen bei der nächsten Lohnerhöhung einpreisen.

Höhere Mitarbeiterzufriedenheit, mehr Produktivität

Die Wirkung eines solchen – echten – Zuschusses ist dagegen durchschlagend: Die Durchdringung in der Belegschaft wird massiv erhöht. Darüber hinaus stärkt diese Zuwendung die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Das wiederum steigert massiv die Zufriedenheit sowie die Produktivität. Zusätzliche Bindungswirkung erzielt der Arbeitgeber, wenn er seine Beteiligung zum Beispiel mit einer von der Dienstzeit abhängigen Staffelung kombiniert. Auf diese Weise belohnt er Betriebstreue. Überdies macht er sich damit langfristig attraktiv für gute Mitarbeiter.

Kompetente Vertriebsunterstützung – auch vor Ort

Für den Vermittler kommt es darauf an, die Präferenzen der jeweiligen Arbeitgeber zu erkennen. Auf dieser Basis lässt sich dann ein sinnvolles Versorgungswerk gestalten, das auch die langfristige Finanzierbarkeit berücksichtigt. Wichtig ist zudem, dieses beim Kunden klar, verständlich und überzeugend zu präsentieren. Die langjährig erfahrenen bAV-Experten der Continentale Lebensversicherung unterstützen den Vermittler bei all dem: mit hoher Fachkompetenz und praktischen Ideen – auch vor Ort im Unternehmen.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 22.09.2022 in Mannheim stattfindet. Der Continentale Versicherungsverbund ist dort mit einem Messestand vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Bild: © New Africa – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Sascha Holstein

bAV – Auszahlungsoptionen für Versorgungsleistungen

Wie die Auszahlung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung erfolgt, regelt in erster Linie die Versorgungszusage. Und wenn verschiedene Varianten grundsätzlich möglich sind, welche Variante ist dann die „beste“? Wie so oft gilt: Es kommt drauf an …

Ein Artikel von Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial GmbH, dem bAV-Beratungsunternehmen von ERGO in Düsseldorf

Als ob die betriebliche Altersversorgung in Deutschland während der Anwartschaft bzw. Beitragszahlungsphase nicht schon komplex genug ist. Wenn der Ablauf des Versorgungsvertrages und die Fälligkeit der Versorgungsleistung anstehen, haben die Versorgungsberechtigten und der Arbeitgeber gegebenenfalls weitere Entscheidungen zu treffen. Mit mehr oder weniger gravierenden Auswirkungen.

Aber fangen wir ganz vorne an: Was ist überhaupt eine betriebliche Altersversorgung (bAV)? Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) liegt eine bAV vor, wenn „einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt“ werden. Zu den möglichen Auszahlungsformen dieser Leistungen macht das BetrAVG keine weiteren Angaben.

Auszahlungsformen der bAV

Die bAV zieht ihren Reiz unter anderem auch aus steuerlichen Vorteilen, die eine bAV für die Beteiligten, also insbesondere Arbeitgeber und Versorgungsberechtigte, mit sich bringen kann. Für die sogenannten versicherungsförmigen Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds gilt – soweit keine Riester-Förderung in Anspruch genommen wird – derzeit die steuerliche Förderung des § 3 Nr. 63 EStG, wonach jährlich Beiträge bis zu 8% der Beitrags­bemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei auf­gewendet werden können. Dies gilt aber unter anderem nur unter der Voraussetzung, dass die Auszahlung in den in § 82 Abs. 2 Satz 2 EStG genannten Formen erfolgt, also

  • in Form einer lebenslangen Leibrente oder
  • in Form einer Ratenzahlung im Rahmen eines Auszahlungsplans mit Restkapitalverrentung ab spätestens dem 85. Lebensjahr oder
  • in Form einer Einmalkapitalauszahlung anstelle der beiden vorgenannten Alternativen, soweit die betreffende Kapitaloption nicht außerhalb des letzten Jahres vor dem vertraglich vorgesehenen Beginn der Altersversorgungsleistung ausgeübt wurde.

Für sogenannte Altzusagen – also Verträge, die auf einer Versorgungszusage beruhen, die vor dem 01.01.2005 erteilt wurde – gelten abweichende Regelungen.

Die steuerliche Behandlung des Aufwands für eine betriebliche Altersversorgung über den Durchführungsweg Direktzusage richtet sich nach § 6a EStG (Bildung von Pensionsrückstellungen). Die Form der späteren Auszahlung ist bei einer solchen Förderung nicht weiter eingeschränkt. Lebenslange Leibrenten und Einmalzahlungen, aber auch abgekürzte Leibrenten bzw. Ratenzahlungen kommen als mögliche Auszahlungsalternativen in Betracht.

Im Durchführungsweg Unterstützungskasse richtet sich die steuerliche Förderung des Aufwands für eine betriebliche Altersversorgung schließlich nach § 4d EStG. Dort wird zwischen der Förderung nicht-lebenslänglicher und lebenslänglicher Leistungen unterschieden. Eine für die bAV sachgerechte Finanzierung setzt dabei im Sinne des § 4d EStG die Zusage einer lebenslänglich laufenden Leistung voraus. Eine solche liegt bei einer lebenslangen Leibrente, aber auch bei einer einmaligen Kapitalleistung vor, welche an die Stelle einer lebenslänglich laufenden Leistung tritt. Die steuerliche Förderung anderer Auszahlungsformen kommt hingegen nur unter bestimmten Bedingungen in Betracht.

Steuerliche Behandlung von Versorgungsleistungen

Auch wenn es die Versorgungsberechtigten nicht immer wahrhaben wollen, Versorgungsleistungen einer betrieblichen Altersversorgung stellen grundsätzlich steuerpflichtige Einkünfte dar. Wie Versorgungsleistungen bei Auszahlung steuerlich behandelt werden, hängt dabei zunächst von dem gewählten Durchführungsweg der bAV ab.

Materiell macht es oft nur einen geringen Unterschied, ob Versorgungsleistungen als „sonstige Einkünfte“ oder als „Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit“ zu klassifizieren sind. Für Versorgungsbezüge, die im steuerlichen Sinne „Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit“ darstellen, kann jedoch der Versorgungsfreibetrag nach § 19 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen werden, während bei den „sonstigen Einkünften“ nur der sogenannte Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG gewährt wird. Der Versorgungsfreibetrag (maximal im Jahr 2022: 1.404 Euro) ist höher als der Altersentlastungsbetrag (maximal im Jahr 2022: 684 Euro). Beide Beträge werden allerdings stufenweise bis zum Jahr 2040 abgebaut und laufen dann aus.

Ein materiell spürbarer Unterschied kann sich im Zusammenhang mit der Anwendbarkeit der sogenannten Fünftelungsregel ergeben (siehe hierzu unten). Zu erwähnen ist darüber hinaus, dass die Auszahlung von Leistungen aus Unterstützungskassen-Versorgungen und Direktzusagen nach Abführung der auf sie entfallenden Lohnsteuer, also netto erfolgt. Im Rahmen der späteren Einkommensteuererklärung erfolgt dann final die steuerliche Veranlagung.

Die Auszahlung von „sonstigen Einkünften“ erfolgt dagegen brutto, also zunächst ohne Steuerabzug. Da es sich aber wie ausgeführt um grundsätzlich steuerpflichtige Einkünfte handelt, ist in der Regel eine Einkommensteuererklärung abzugeben, damit die Versorgungsleistungen entsprechend im Nachgang versteuert werden. Da die Versorgungsträger vorgenommene Auszahlungen an die Finanzverwaltung melden müssen, haben die Finanzämter von den erhaltenen Versorgungsleistungen Kenntnis und fordern nach einiger Zeit zur Abgabe einer Steuererklärung auf, wenn das noch nicht erfolgt ist.

bAV – Auszahlungsoptionen für Versorgungsleistungen

Tabelle: Durchführungswege der bAV

Wie Versorgungsleistungen bei Auszahlung steuerlich behandelt werden, hängt zunächst von dem gewählten Durchführungsweg der bAV ab. Quelle: Longial

Unterschiede in den Auszahlungsformen

Unabhängig von der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung je nach Durchführungsweg stellen sich viele Versorgungsberechtigte die Frage, welche Auszahlungsform denn die „beste Wahl“ ist, wenn für sie tatsächlich die Möglichkeit besteht, die Auszahlungsform zu wählen. In den meisten versicherungsförmigen Versorgungszusagen ist die Wahl zwischen Leibrente und Einmal­kapital möglich. Bei Unterstützungskassen und Direktzusagen kommt es auf die Versorgungszusage an – auch hier sieht man häufig die Möglichkeit, zumindest zwischen Kapital oder Rente zu entscheiden. Sehr häufig ist die Auszahlungsform aber vom Unternehmen festgelegt.

Die Leibrente ist eine lebenslange Rentenzahlung in vorgegebener Höhe, gegebenenfalls steigt die Rente in der Auszahlungsphase an. Die Anpassung kann sich unter anderem nach der Überschuss­beteiligung des Versorgungsträgers oder nach der gesetzlichen Pflicht zur Rentenanpassung nach § 16 BetrAVG richten. Das Einmalkapital fließt hingegen einmalig zu. Während die Rente also nach und nach zu versteuern ist, fällt die Steuerzahlung beim Einmalkapital sofort bzw. kurze Zeit nach Auszahlung an.

Steuervorteil: Fünftelungsregel

Nach derzeitiger Auffassung des BMF kann bei Leistungen aus einer Direktzusage bzw. Unterstützungskassen-Versorgung in Form eines Einmalkapitals die Anwendung der progressionsmindernden Fünftelungsregelung nach § 34 EStG in Betracht kommen. Im BMF-Schreiben vom 12.08.2021 (IV C 5 – S 2333/19/10008 :017) – zuletzt ergänzt mit dem BMF-Schreiben vom 18.03.2022 – heißt es, dass es sich hierzu bei der Kapitalleistung um eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit handeln muss, die zusammengeballt zur Auszahlung kommt.

Eine Anwendung der Fünftelungsregelung im Bereich der versicherungsförmigen Durchführungswege lehnt die Finanzverwaltung O hingegen allgemein ab. Ob es indes bei den vom BMF aufgestellten Grundsätzen künftig bleiben wird, ist angesichts diverser Verfahren zu diesem Thema vor den Finanz­gerichten schwer zu beurteilen.

Bei Anwendung der Fünftelungsregelung beträgt die betreffende Einkommensteuer das Fünffache der Differenz aus demjenigen Steuerbetrag, welcher sich ohne das Versorgungskapital ergeben würde, und demjenigen Steuerbetrag, welcher maßgeblich wäre, wenn nur ein Fünftel des betreffenden Versorgungskapitals eingenommen würde.

Durch die rechnerische Fünftelung der Kapitalzahlung wird in vielen Fällen die Progression des Einkommensteuertarifs abgemildert.

bAV – Auszahlungsoptionen für Versorgungsleistungen

Tabelle: Beispiel für die Anwendung der Fünftelungsregelung

Durch die Fünftelung der Kapitalzahlung wird die Progression des Einkommensteuertarifs abgemildert. Quelle: Longial

Andere Entscheidungsgründe für die Auszahlungsform

Auch wenn steuerliche Auswirkungen für die Entscheidung sicherlich von Bedeutung sind, sollte diese nicht alleine aus steuerlichen Erwägungen getroffen werden – denn hier können oft auch ganz andere Faktoren eine gewichtige Rolle spielen. Gibt es zum Beispiel Hinterbliebene, die versorgt werden sollen, sind noch Verbindlichkeiten vorhanden oder stehen größere Anschaffungen bzw. Ausgaben an, die mit einer Einmalzahlung erledigt werden können? Und nicht zuletzt dürfte sicherlich auch die Einschätzung zum eigenen Gesundheitszustand die Entscheidung beeinflussen.

Besondere Auszahlung Ratenzahlung

Mehr und mehr wird in Versorgungswerken auch die sog. Ratenzahlung als Auszahlungsoption angeboten. Dabei wird das zur Verfügung stehende Kapital meist in fünf bis zehn Jahresraten ausgezahlt. Diese Variante bietet zahlreiche Vorteile sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Versorgungsberechtigten.

Gegenüber der Einmalkapitalzahlung hat die Ratenzahlung für den Arbeitgeber den Vorteil, dass das Kapital nicht in einer Summe zur Verfügung gestellt werden muss. Im Vergleich zur Rentenzahlung unterliegt sie nicht der Rentenanpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG. Die Anzahl der Raten steht – anders als bei den Renten einer lebenslangen Rente – zudem von Beginn an fest.

Für den Arbeitnehmer kann die Rate – im Vergleich zur Einmalzahlung – den Vorteil haben, dass die Leistung nicht sofort bei Eintritt des Versorgungsfalls in voller Höhe steuerpflichtig ist, sondern jede einzelne Rate bei Zufluss versteuert wird. Es kann sich insoweit eine Progressionsminderung ergeben. Dies gilt – bei einer ausreichend hohen Zahl der Raten – selbst dann, wenn die Anwendung der Fünftelungsregelung bei der alternativen Einmalzahlung in Betracht kommen würde. Darüber hinaus kann ein Versorgungswerk ggf. auch vorsehen, dass Raten vererbbar sind. Verstirbt der Versorgungsberechtigte, bevor alle Raten ausgezahlt sind, werden die Restraten – anders als bei einer betrieblichen Altersversorgung in Rentenform – in unveränderter Höhe an die Hinterbliebenen bzw. die Erben bezahlt.

Welche Auszahlungsoption ist nun die richtige oder die beste? Wie schon vermutet: Es kommt darauf an. Für Arbeitgeber gilt: Ein flexibles Versorgungswerk mit mehreren Auszahlungsoptionen erhöht die Attraktivität des Versorgungswerkes – Arbeitgeber sollten daher prüfen, ob und in welcher Form die Auszahlungen gegebenenfalls erweitert werden können. Für Arbeitnehmer gilt, sich die Optionen zur Auszahlung der betrieblichen Alters­versorgung anzuschauen und zu überlegen, eventuell mit steuer­licher Beratung, welche Option in der individuellen Situation am geeignetsten erscheint.

Wohl dem, der die Wahl hat.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 08/2022, S. 28 ff., und in unserem ePaper.

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Ein Artikel von
Michael Hoppstädter

bAV: Diese Direktversicherungstarife können überzeugen

bAV-Produkte: facettenreich, beratungsintensiv und gute Argumente in Sachen Mitarbeitergewinnung und -bindung. Das IVFP hat in einem Rating nun die Direktversicherungstarife unter die Lupe genommen und konstatiert der bAV allgemein Standhaftigkeit.

<p>Wenn es um Mitarbeitergewinnung und -bindung geht und über die entsprechenden Mittel und Wege gesprochen wird, wie sich ein Arbeitgeber hier besonders positionieren kann, dann ist auch die bAV nicht weit. Und ihre Attraktivität wurde in den vergangenen Jahren zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter gesteigert. So sind die Betriebsrenten bis zu einer gewissen Höhe frei von Abgaben zur gesetzlichen Krankenkasse und werden nur anteilig auf die Grundsicherung angerechnet.</p><h5>BoLz vs. BzMl</h5><p>Die nun überwiegenden Tarife mit beitragsorientierter Leistungszusage (BoLz) sind in allen Durchführungswegen möglich, die weniger werdenden BzMl-Tarife, die eine Beitragszusage mit Mindestleistung geben, nur als Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Außerdem gibt es die reine Beitrags- und die reine Leistungszusage. </p><p>Trotz der Verringerung des Angebots in den BzMl-Tarifen sei die Zahl der Neuabschlüsse leicht gestiegen, was die Standhaftigkeit in der bAV gegenüber Veränderungen zeige und belege, dass, mit den nun überwiegenden BoLz-Tarifen, ein ausreichendes Angebot seitens der Versicherungsunternehmen offeriert werden könne, sagt Professor Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP).</p><p>Im jüngsten IVFP-bAV-Rating werden die Direktversicherung betreffend 81 Tarife von 40 Anbietern auf bis zu 85 Kriterien hin untersucht. Unterteilt ist das Rating in die fünf Kategorien „Klassik“, „Klassik Plus“, „Indexpolicen“, „Comfort“ und „fondsgebunden mit Garantien (BoLz)“. Wie in allen IVFP-Ratings üblich, setzt sich die Gesamtnote aus den vier Teilbereichsnoten für Unternehmen, Rendite, Flexibilität sowie Transparenz/Service zusammen. Die Bewertung erfolgt dann in den Notenstufen „exzellent“, „sehr gut“ und „gut“.</p><h5>Allianz in vier von fünf Kategorien in der Spitzengruppe</h5><p>In der Kategorie „Klassik“ konnten die IVFP-Analysten diesmal die Höchstnote allerdings nicht vergeben. Unter den Serviceversicherern erhalten LV 1871 und Nürnberger eine „sehr gute“ Gesamtbewertung, die Hannoversche als Direktanbieter wird ebenso mit „sehr gut“ bedacht.</p><p>In der Kategorie „Klassik Plus“ erreichen Allianz und Württembergische die Gesamtnote „exzellent“, dahinter folgen zwölf Versicherer mit einer „sehr guten“ Bewertung und weitere Gesellschaften.</p><p>Betrachtet man die Kategorie der Indexpolicen, so können neben Allianz und Württembergische auch noch HDI, neue leben und Nürnberger mit einem „exzellenten“ bAV-Direktversicherungstarif punkten. Dahinter folgen sechs Tarife von vier Versicherern mit der Note „sehr gut“ und weitere Gesellschaften.</p><p>An der Spitze der Kategorie „Comfort“ finden sich neben der Allianz auch Alte Leipziger, HDI, Stuttgarter (mit zwei Tarifen), Swiss Life und Zurich mit einer „exzellenten“ Bewertung. Eine „sehr gute“ Note erhalten fünf weitere Versicherer und auch dahinter folgen noch andere Gesellschaften.</p><p>Die meisten Tarife mit „exzellenter“ Bewertung gibt es laut IVFP-Rating in der Kategorie „fondsgebunden mit Garantien (BoLz)“. Hier haben neben der Allianz, die mit zwei Tarifen in der Spitzengruppe vertreten ist, Alte Leipziger, AXA, Continentale, LV 1871, Nürnberger, Stuttgarter, Swiss Life, Württembergische und Zurich die Nase vorn. Dahinter folgen elf „sehr gute“ Tarife von neun Versicherern und noch weitere Gesellschaften.</p><p>Zu den Ratingergebnissen geht es <a href="https://ivfp.de/bAV-dv-rating-2022/&quot; target="_blank" >hier</a>.</p><h5>AssCompact Wissen Forum betriebliche Versorgung</h5><p>Um in Sachen bAV nicht den Überblick zu verlieren und ihren Kunden stets mit aktuellem Rat zur Seite stehen zu können, haben Sie als Versicherungsmakler auch die Möglichkeit, sich beim AssCompact Wissen Forum betriebliche Versorgung am 22.09.2022 in Mannheim auf dem Laufenden zu halten. Infos und Anmeldemöglichkeit gibt es <a href="https://www.asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung&quot; target="_blank" >hier</a>. </p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © NewmanStudio – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/1527B3CC-CE12-4BB2-98B1-CE5CC5594E55"></div>

 

die Bayerische bringt Fondsrente mit BOLZ

Um Ertragschancen zu nutzen und gleichzeitig größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, werden die Beiträge in der neuen Fonds-Rente bAV Invest der Versicherungsgruppe die Bayerische auf zwei Töpfe aufgeteilt. Bei der Zusageform handelt es sich um eine beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ).

Die Versicherungsgruppe die Bayerische bringt mit der Fonds-Rente bAV Invest eine neue fondsgebundene Rentenversicherung in der Zusageform einer beitragsorientierten Leistungszusage (BOLZ) auf den Markt. Um Ertragschancen zu nutzen und gleichzeitig größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, werden die Beiträge auf zwei Töpfe aufgeteilt.

„Während ein Teil der Beiträge konservativ und besonders wertbeständig im Deckungsstock der Bayerischen angelegt wird, investieren wir den zweiten Teil in die Fondsanlage“, erläutert Ute Thoma, Leiterin Betriebliche Vorsorge bei der Bayerischen, das Prinzip.

Die neue Fonds-Rente bAV Invest kann beispielsweise als Unterstützungs- oder Pensionskasse betrieben werden, oder als Direktversicherung – hier steht sie auch zusätzlich mit den Cashback-Möglichkeiten der plusrente zur Verfügung.

Bei der individuellen Fondsauswahl stehen aktuell rund 60 Fonds, davon 20 ETFs, mit unterschiedlichen Schwerpunkten zur Auswahl. Es besteht auch die Möglichkeit die Vermögensverwaltung dem Partner Flossbach von Storch zu überlassen. Dieser investiert in verschiedene Vermögensklassen, wie Aktien, Anleihen, Edelmetalle oder Immobilien. Mit dem Partner BlackRock als Vermögensverwalter steht eine Anlageoption zur Verfügung, die ausschließlich Investitionen in ETFs vorsieht, was mehr Rendite bei gleichzeitig größerem Risiko mit sich bringt. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, in Nachhaltigkeitsfonds von Gesellschaften wie Pictet und Ökoworld zu investieren. Welcher Weg bei der Anlage auch eingeschlagen wird, eine Mindestrente in Höhe von 80% der gezahlten Beiträge ist zum Rentenzahlungsbeginn garantiert. (ad)

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Das ist die Zukunft in der bAV-Vermittlung laut Makler-Votum

AssCompact hat in den vergangenen Wochen auf Basis einer aktuellen Studie die Maklerfavoriten sowie die Qualitätsführer in der bAV präsentiert. Doch wie bewerten die Befragten Zukunft und Herausforderungen im bAV-Vermittlungsgeschäft? Und worauf achten Maklerinnen und Makler bei der Auswahl von bAV-Produkten?

Die Herausforderungen in der betrieblichen Altersversorgung sind groß. Aufgrund der Zinssituation hat sich das Versicherungsangebot seit geraumer Zeit geändert und ist wesentlich investmentorientierter geworden. Gleichermaßen wurden dort, wo erlaubt, die Garantien nach unten abgesenkt. In diesem Umfeld hat die aktuelle AssCompact-AWARD-Studie „Betriebliche Altersversorgung 2022“ bei Maklerinnen und Maklern sowie Mehrfachagentinnen und -agenten nachgefragt, wie sie die jetzige und künftige Entwicklung in der bAV sehen.

Und die gute Nachricht gleich vorweg: Hinsichtlich der künftig zu erwartenden Courtageeinnahmen hellen sich die Einschätzungen an die Zukunft deutlich auf. So erwarten in den nächsten ein bis drei Jahren knapp 34% der Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer eine sich eher verbessernde Einnahmesituation bei der bAV-Courtage. 9% haben sogar eine viel bessere Zukunftserwartung. Dahingegen erwarten lediglich 3,6% eine sich deutlich verschlechternde Entwicklung.

Umsatztrends bei bAV-Vorsorgekonzepten

Vor dem beschriebenen Hintergrund ist der Blick auf die Entwicklung einzelner Vorsorgekonzepte ein wichtiger Trendindikator. Die Studienergebnisse zeigen dazu, dass bei den Befragten hinsichtlich der künftig zu erwartenden Umsätze insbesondere fondsgebundene Produkte mit Garantien (61,7% aller Nennungen) dominieren. Wie hoch diese Garantien sein sollen, wurde dabei allerdings nicht abgefragt. Fast gleichauf liegt das Pendant nur eben ohne Garantien, wo noch fast 60% in den kommenden drei Jahren Umsatzpotenzial sehen. Indexpolicen sowie klassische Produkte zeigen dagegen eine generell geringere Bedeutung für die Zukunft, die insbesondere bei der Klassik im Vergleich zur Vorjahresstudie auch noch stark rückläufig ist – was bei der aktuellen Situation wenig überraschend ist.

Bewertung des Sozialpartnermodells als jüngstem bAV-Durchführungsweg

Die bisherige Entwicklung des Sozialpartnermodells – wodurch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände die Regelungen für eine bAV im Tarifvertrag verankern, die sogenannte Nahles-Rente – sehen die befragten Vermittlerinnen und Vermittler sehr skeptisch. So bewerten die bisherige Entwicklung im Vermittlungsgeschäft 30,2% als mangelhaft und sogar 42,6% als ungenügend. Das klingt auch insofern einleuchtend, als bisher immer noch kein Sozialpartnermodell umgesetzt wurde, wobei zumindest zwei Vereinbarungen in den Startlöchern stehen. Eine Vertriebschance für sich sehen sowieso nur wenige Vermittler und Vermittlerinnen bei dem Modell. Laut Studie schätzen 25,4% der Befragten die Chancen als eher gering, 56,4% die Chancen gar als gering ein.

bAV-Absatz: Auswahlkriterien

Und worauf achten Maklerinnen und Makler bei der Auswahl von bAV-Produkten? Für die überwältigende Mehrheit der Befragten (86,6% aller Nennungen) steht die zu realisierende Rendite der Produktlösung an erster Stelle bei den Auswahlkriterien. Die hohe Inflationsrate dürfte hier den Fokus noch einmal verschärft haben. Aber auch die Transparenz hinsichtlich der Vertragsbedingungen ist für viele Vermittlerinnen und Vermittler (80,3%) ein wichtiges Kriterium. An dritter Stelle punkten flexible Produkte (76,2%), an vierter Stelle die Beständigkeit des Tarifwerks (72,6%) und an fünfter Stelle die Effektivkosten (72%).

Portalanbieter in der bAV-Verwaltung

Die Verwaltung von bAV-Policen im Vermittlungsgeschäft kann rasch eine zeitraubende Dimension annehmen, noch dazu, wenn sich infolge zahlreicher Mandantinnen und Mandanten regelrecht Papierberge auftürmen. Abhilfe bei dieser Verwaltungsarbeit in Form digitaler Services versprechen sogenannte Portalanbieter. Doch welche Anbieter sind den Vermittlerinnen und Vermittler bekannt und welche werden tatsächlich auch häufig genutzt?

Der bekannteste Portalanbieter in Sachen bAV-Verwaltung unter den Befragten ist Xempus. Knapp 75% gaben an, diesen Anbieter zu kennen. Aber auch die Anbieter Allianz FirmenOnline (56,5%) – Mehrfachnennungen waren möglich – und ePension (29,6%) sind im Vermittlungsgeschäft durchaus bekannt. Vergleicht man diese Zahlen mit der tatsächlichen Nutzung der Portalanbieter, ist festzustellen, dass jedoch deutlich weniger Maklerinnen und Makler die jeweiligen Portale wirklich auch nutzen. So gaben etwas mehr 57% der Befragten an, für ihre bAV-Verwaltung Xempus zu nutzen, bei Allianz FirmenOnline sind es noch fast 40% und bei eVorsorge bereits nur noch 15,4%.

Herausforderungen in der bAV-Vermittlung

Abschließend werden noch die größten Herausforderungen, die von den Befragten genannt wurden, präsentiert. Als wichtigste Herausforderung – zumal zur Realisierung von Geschäftschancen – gilt dabei die konsequente Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit über eine bAV beim Arbeitgeber (63,4% aller Nennungen), aber auch beim Arbeitnehmer (55,9%). Als weitere Herausforderung wird immerhin von 55,6% der Befragten die aktuelle Niedrigzinspolitik genannt, wobei sich hier allmählich nach Lesart der EZB-Ankündigungen wohl eine leichte, wenn sicherlich auch nicht eine schnelle Entspannung andeuten könnte (AssCompact berichtete). Zunehmend wird auch die Haftungsproblematik als Herausforderung wahrgenommen. 2022 gaben bereits 38,4% der Befragten an, dass es bei der Transparenz der Haftungsproblematik hapert, 2021 waren es erst 32,1%. Genannt wird auch die weitere Reduzierung der Kostenquote bei bAV-Verträgen (2022: 28%; 2021: 24,2%) – ebenfalls ein Thema, das die Branche seit Langem beschäftigt. Gleichermaßen gibt die Höhe der Kostenanteile bei Fondspolicen sowohl Verbraucherschützern als auch der BaFin Anlass zur Kritik. (as)

Weiterführende Informationen

Wer die unabhängigen Vermittlerinnen und Vermittler im bAV-Durchführungsweg Direktversicherung überzeugen konnte, können Sie hier nachlesen. Wie es nach Ansicht der Makler und Maklerinnen darum im bAV-Durchführungsweg Unterstützungskasse bestellt ist, erfahren Sie wiederum hier.

Über die Studie

Die Online-Befragung zur Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2022“ wurde vom 26.04.2022 bis 06.05.2022 durchgeführt. Nach einer Qualitätsprüfung flossen die Stimmen von 371 Vermittlerinnen und Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche in die Stichprobe ein, die ein sehr gutes Abbild der Assekuranz- und Finanzvermittlerinnen und -vermittler hinsichtlich der Alters- und Geschlechtsstruktur darstellt.

Sie können diese Studie hier kostenpflichtig bestellen.

Informationen zu allen weiteren AssCompact Studien sind unter asscompact.de/studien zu finden.

Bild: © Kurhan – stock.adobe.com

 

bAV: Das sind die Maklerfavoriten in der Unterstützungskasse

An welche Anbieter vermitteln Maklerinnen und Makler das meiste bAV-Geschäft im Durchführungsweg Unterstützungskasse? Mit welchen Produktgebern sind sie am zufriedensten? Und welche Anbieter würden sie sogar weiterempfehlen? Diese und weitere Fragen beantwortet eine aktuelle AssCompact-Studie.

Für zahlreiche unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler ist die betriebliche Altersversorgung (bAV) eines der wichtigsten Geschäftsfelder. Rund 30% des gesamten Vermittlungsgeschäfts entfällt laut Aussagen der Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer der aktuellen AssCompact AWARD-Studie „Betriebliche Altersversorgung 2022“ auf die bAV-Sparte.

Außerdem schlummert in der bAV noch einiges an Geschäftspotenzial. Denn bei einem Großteil der Bevölkerung ist zwar inzwischen angekommen, dass man sich frühzeitig um seine Finanzen kümmern muss, um im Ruhestand nicht mittellos dazustehen. Aber: Dass dabei auch der Arbeitgeber eine Rolle spielt und die bAV eine wichtige Vorsorgesäule darstellt, haben laut einer aktuellen Studie im Auftrag der LV 1871 die wenigsten auf dem Schirm, wie AssCompact berichtete.

Der Durchführungsweg Unterstützungskasse kann dabei zwar in puncto Geschäftsvolumen nicht mit der Direktversicherung mithalten – in der auch mehr als 80% der bAV-Courtageeinnahmen der Maklerbetriebe generiert werden, so ein wenig überraschendes Ergebnis der AssCompact-Studie. Aber gerade für gutverdienende Führungskräfte kommt sie wegen der höheren Steuerfreiheit in der Ansparphase als Option in Betracht. Makler und Maklerinnen sollten deshalb diesbezügliche Angebote nicht außer Acht lassen.

Befragung nach Geschäftsanteilen und Zufriedenheit

Doch mit welchen Anbietern lohnt sich eine Zusammenarbeit für unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler? Bei dieser Fragestellung will die aktuelle Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2022“ Orientierung bieten. Um das zu gewährleisten, hat AssCompact Maklerinnen und Makler sowie Mehrfachagentinnen und -agenten gefragt, an welche Produktgeber sie das meiste bAV-Geschäft vermitteln, mit wem sie besonders zufrieden sind und welche Anbieter sie sogar einem befreundeten Kollegen oder einer befreundeten Kollegin empfehlen würden.

In diesem Text geht es um die Top-Platzierungen im Durchführungsweg Unterstützungskasse. Welche Anbieter bei den Direktversicherungen punkten, kann hier nachgelesen werden: bAV: Das sind die Maklerfavoriten in der Direktversicherung.

Allianz erneut auf Platz 1

 

bAV: Das sind die Maklerfavoriten in der Unterstützungskasse

 

Im Hinblick auf die vermittelten Geschäftsanteile, kann auch in diesem Jahr die Allianz das meiste bAV-Geschäft auf sich vereinen. Das traf bereits in der Direktversicherung zu, aber auch im Durchführungsweg Unterstützungskasse lässt der Versicherer aus München die Konkurrenz weit hinter sich. Die Nürnberger kann in der Kategorie Unterstützungskasse ihren 2. Platz aus der Vorjahresstudie verteidigen. Auf dem dritten Platz gab es dann die erste Veränderung, denn die Alte Leipziger – 2021 noch auf dem fünften Platz gelegen – eroberte den Rang von der Canada Life, die in der aktuellen AWARD-Studie nur noch auf Platz vier rangiert. Swiss Life fällt ebenfalls einen Rang auf den fünften Platz zurück. Neu im Ranking vertreten ist dagegen LV 1871 auf Platz 6. Die Platzierungen im Überblick sind der nebenstehenden Tabelle zu entnehmen.

Gewichtete Gesamtzufriedenheit

Da die bloßen Geschäftsanteile jedoch kein vollständiges Bild davon liefern, was Vermittlerinnen und Vermittler von der Zusammenarbeit mit einem Produktgeber zu erwarten haben, frägt AssCompact auch stets nach ihrer Zufriedenheit mit den Anbietern. Hierfür werden die Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer gebeten, die Versicherer anhand von 13 Leistungskriterien zu bewerten. Die Leistungskriterien fließen entsprechend ihrer Relevanz unterschiedlich gewichtet in die Bewertung ein und ergeben somit die gewichtete Gesamtzufriedenheit. Die am stärksten gewichteten Leistungskriterien in diesem Jahr sind die „Produktqualität“ (Faktor 1,28), die „Abwicklung im Neugeschäft“ (1,20) und der „Bestandskundenservice“ des Anbieters (1,17). Bei der Bewertung der Gesamtzufriedenheit wurde nicht zwischen den einzelnen Durchführungswegen unterschieden. Die Aussagen beziehen sich demnach auf den gesamten bAV-Bereich.

Makler sind am zufriedensten mit Canada Life und LV 1871

Anhand dieser Bewertung wird deutlich, dass Geschäftsanteile allein keine Rückschlüsse auf die Zufriedenheit der Maklerinnen und Makler zulassen. Die Allianz kommt in dieser Betrachtung nämlich nur auf den 6. Platz. Canada Life hingegen – beim Geschäftsvolumen noch auf Rang 5 – stellt die Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer gemeinsam mit der LV 1871 am zufriedensten. Canada Life punktet insbesondere beim Bestandskundenservice, dem Preis-Leistungs-Verhältnis und der dezentralen Vertriebsunterstützung. Bei LV 1871 wird vor allem die Produktqualität und die Abwicklung im Neugeschäft goutiert. Dafür hapert es allerdings nach Einschätzung der befragten Vermittlerinnen und Vermittler beim Digitalisierungsgrad. Platz 3 geht an die Nürnberger (bestes Leistungskriterium: die Courtagegestaltung; schwächstes Leistungskriterium: Abwicklung im Neugeschäft).

Weiterempfehlungsbereitschaft

Ebenso gut schneidet die LV 1871 beim Net-Promoter-Score (NPS) ab. Dieser Wert besagt, welche Anbieter die befragten Makler und Maklerinnen sogar einem befreundeten Kollegen oder einer befreundeten Kollegin empfehlen würden. Mehr als 80% derjenigen, die sich zum Münchener Versicherer äußerten, taten das positiv. Auch die Stuttgarter und die Canada Life schlagen sich beim NPS gut. Der NPS liefert in diesem Jahr insgesamt ein recht wohlwollendes Bild der Anbieter von Unterstützungskassen. Bei sechs von acht Anbietern äußerten sich die Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer mehrheitlich positiv. (as)

Weiterführende Informationen

Wer die unabhängigen Vermittlerinnen und Vermittler im bAV-Durchführungsweg Direktversicherung überzeugen konnte, können Sie hier nachlesen. Wie es nach Ansicht der Makler und Maklerinnen um die Zukunft des bAV-Geschäfts bestellt ist, erfahren Sie in den kommenden Tagen auf asscompact.de.

Über die Studie

Die Online-Befragung zur Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2022“ wurde vom 26.04.2022 bis 06.05.2022 durchgeführt. Nach einer Qualitätsprüfung flossen die Stimmen von 371 Vermittlerinnen und Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche in die Stichprobe ein, die ein sehr gutes Abbild der Assekuranz- und Finanzvermittlerinnen und -vermittler hinsichtlich der Alters- und Geschlechtsstruktur darstellt.

Sie können diese Studie hier kostenpflichtig bestellen.

Informationen zu allen weiteren AssCompact Studien sind unter asscompact.de/studien zu finden.

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AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2022

Wer sind die Maklerfavoriten in der betrieblichen Altersversorgung? Wie steht es um die Zukunft einer der bAV-Vermittlung? Und: Welche Versicherer erhalten die höchsten Zufriedenheitswerte? Die neue Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2022“ verrät es.

Die Studie präsentiert die Ergebnisse, an welche Versicherer unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler sowie Mehrfachagentinnen und -agenten bei der bAV das meiste Geschäft vermitteln, aber auch, wie es um die Zufriedenheit Befragten mit den Produktanbietern bestellt ist. Außerdem widmet sich die Studie der Frage nach der Zukunft der bAV-Vermittlung.

Ansprechpartner

Studienbestellung

Sophia Tannreuther, tannreuther@bbg-gruppe.de, 0921 75758–23

Dr. Mario Kaiser, kaiser@bbg-gruppe.de, 0921 75758–33

Inhalt und Konzeption

Dr. Christian Durchholz, durchholz@bbg-gruppe.de, 0921 75758–35

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