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Assekuranz bAV allgemein

WIFO ermöglicht digitale Abwicklung des bAV-Geschäfts

Ab sofort bietet der Maklerpool WIFO eine Softwarelösung, mit der Makler ihr bAV-Geschäft digital abwickeln können. Dabei erfolgt die bAV-Beratung per Mausklick, ein interaktiver Videoplayer ersetzt die persönliche Arbeitnehmerberatung vollständig. Für Makler soll sich damit der Aufwand im bAV-Geschäft verringern.

Mit einer neuen Softwarelösung von der WIFO können Verbundpartner des Maklerpools ab sofort ihr bAV-Geschäft digital abwickeln. Die bAV-Beratung erfolgt dabei effizient per Mausklick und digitale Beratungsprozesse ersetzen klassische Verkaufsgespräche: Die Arbeitnehmerberatung findet komplett digital statt. Die passende bAV-Lösung wird zunächst im System eingerichtet, das die individuelle Beratung steuert und alle am Prozess beteiligten Personen schrittweise durch das Programm führt. Der interaktive Videoplayer ersetzt die persönliche Arbeitnehmerberatung vollständig und präsentiert und dokumentiert alle relevanten Inhalte als systematisches Beratungsgespräch. Jeder Arbeitnehmer kann unabhängig den Zeitpunkt seiner Beratung festlegen, die ohne Verkaufsdruck und Einflussnahme auf betriebsinterne Prozesse erfolgt.

Entlastung für Betriebe und weniger Aufwand für Makler

Das bAV-Geschäft wird für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Makler individuell, digital und automatisiert gesteuert. Wie die WIFO unterstreicht, bedeutet die digitale bAV-Lösung eine Entlastung für die Unternehmen und verringert die Aufwände für Vermittler. So entfällt etwa der Aufwand für Infoveranstaltungen und Einzelberatungen im Betrieb. Großkundenprojekte können Makler abwickeln, ohne Monate in die Beratung und Abwicklung investieren zu müssen. Laut WIFO belegen Praxisbeispiele, dass sich die branchenüblichen Beratungs-, Abschluss- und Policierungsprozesse um etwa 80% effizienter und somit kostengünstiger umsetzen lassen. Alle Beteiligten hätten sich mit dem Praxisprojekt, bei dem Beratung und Abschluss durchgängig und vollständig über den Videoplayer erfolgt waren, zufrieden gezeigt. Weitere Projekte seien in der Planungs- und Umsetzungsphase. (tk)

 

SIGNAL IDUNA bekennt sich zum Sozialpartnermodell

Die Tarifparteien aus Handwerk, Handel und Gewerbe erhalten von der SIGNAL IDUNA ab sofort eine Lösung für das Sozialpartnermodell. Für jede Branche soll ein eigenes, individuelles Sozialpartnermodell entwickelt werden. Die SIGNAL IDUNA hat sich dabei für den Durchführungsweg Direktversicherung entschieden.

Die SIGNAL IDUNA bietet den Tarifparteien in den Schwerpunktbranchen Handwerk, Handel und Gewerbe ab sofort eine individuelle Lösung für das Sozialpartnermodell in der bAV an. Dabei fokussiert sich die SIGNAL IDUNA auf eine Gesamtlösung aus marktfähigen Produkten, voll digitalisierten Services für die Beratung und Verwaltung sowie Angeboten zur Mitarbeiterinformation und Kundenbetreuung in den Betrieben. Das Unternehmen begleitet die Tarifvertragspartner bei der Entwicklung und Einführung des Sozialpartnermodells und unterstützt sie bei allen Aufgaben, die mit der Umsetzung verbunden sind.

Durchführungsweg Direktversicherung

Für jede Branche soll ein eigenes Sozialpartnermodell entwickelt werden, das den Vorstellungen und Wünschen der Sozialpartner entspricht. Die SIGNAL IDUNA hat sich für den Durchführungsweg Direktversicherung entschieden, da sich dieser Durchführungsweg bewährt habe und es hier in Bezug auf die Kapitalanlage keine signifikanten Einschränkungen gebe. Die Expertise für die Kapitalanlagestrategie des Sozialpartnermodells liefern drei Unternehmen aus der SIGNAL IDUNA Gruppe: die Privatbank Donner & Reuschel, die SIGNAL IDUNA Asset Management Gesellschaft und HANSAINVEST. (ad)

 

AssCompact Wissen Forum „betriebliche Versorgung“: BRSG im Fokus

Das BRSG hat neuen Schwung in das vertriebsstarke Thema bAV gebracht. Auch bKV-Anbieter gehen in diesem Zusammenhang neue Wege. Für Vermittler Grund genug, sich hierzu intensiv weiterzubilden. Gelegenheit dazu bietet das AssCompact Wissen Forum „betriebliche Versorgung“ am 26.06.2018 in Neuss.

Das AssCompact Wissen Forum „betriebliche Versorgung“, das am 26.06.2018 in Neuss stattfindet, steht ganz im Zeichen der BRSG-Auswirkungen. In zahlreichen Vorträgen und Workshops erhalten die unabhängigen Vermittler aktuelle Informationen rund um die neuen Gestaltungsmöglichkeiten in der bAV. Und auch Themen wie der Datenschutz und die Digitalisierung werden diskutiert. Zudem informieren rund 27 Aussteller über ihre Angebote und stehen interessierten Besuchern für einen gemeinsamen Austausch zur Verfügung.

Über fünf Stunden „gut beraten“-Weiterbildungszeit

Insgesamt können in den Vorträgen und Workshops des AssCompact Wissen Forums „betriebliche Versorgung“ über fünf Stunden Weiterbildungszeit der Initiative „gut beraten“ gesammelt werden. Die Hauptreferenten sind Rechtsanwältin und Steuerberaterin Margret Kisters-Kölkes, Wilfried E. Simon (Vorstand der Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler IGVM e.V.), Prof. Dr. Thomas Dommermuth (Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH) und Unternehmensberater Hans Eder.

Verleihung der AssCompact AWARDs bAV 2018

Zudem zeichnet AssCompact vor Ort auch in diesem Jahr wieder bAV-Gesellschaften aus, die aus Sicht der unabhängigen Vermittler die Marktanforderungen am besten erfüllen. Sie erhalten im Rahmen des Forums den AWARD bAV 2018.

Weitere Informationen und die Anmeldemöglichkeit zum AssCompact Wissen Forum „betriebliche Versorgung“ gibt es hier.

 

BRSG: Die nächste Evolutionsstufe der bAV

Das BRSG hebt die bAV auf ihre nächste Evolutionsstufe: die bAV 4.0. Das Gesetz bringt Verbesserungen für Geringverdiener und mit dem Sozialpartnermodell komplett neue Möglichkeiten. Talanx Deutschland und Zurich Deutschland haben sich entschieden, diese Herausforderungen gemeinsam anzugehen, wie Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender der Talanx Pensionsmanagement AG, berichtet.

Die Geschichte der bAV ist eine Geschichte großer Umwälzungen. Im Talanx-Konzern reichen ihre Ursprünge bis in die 1920er-Jahre zurück. Damals begannen Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter dabei zu unterstützen, ein zusätzliches finanzielles Polster für das Rentenalter aufzubauen. Die Basis waren individuelle arbeitsvertragliche Vereinbarungen.

Einheitliche gesetzliche Regeln für die „bAV 1.0“ schuf 1974 das Betriebsrentengesetz. Die zweite Evolutionsstufe markierte das 2002 in Kraft getretene Altersvermögensgesetz, durch das Arbeitnehmer endlich einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung erhielten. Eine weiter verbesserte „bAV 3.0“ entstand 2005 mit dem Alterseinkünftegesetz, das die gesamte steuerliche Behandlung von Betriebsrenten neu ordnete und das es Arbeitnehmern zum Beispiel erleichterte, Anwartschaften beim Jobwechsel „mitzunehmen“.

Obwohl viele dieser Neuerungen anfangs zwiespältig beurteilt wurden, haben die bAV – und mit ihr die Arbeitnehmer – stets von ihnen profitiert. Zwei Beispiele: Die Zahl der bAV-Anwartschaften in Deutschland ist von gut 14 Millionen im Jahr 2001, also kurz vor Inkrafttreten des Altersvermögens­gesetzes, bis 2015 auf gut 20 Millionen geklettert. Das geht aus Erhebungen der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) und der Hans-Böckler-Stiftung hervor. Die Zahl der bAV-Verträge im Bestand hat sich von 8 Millionen im Jahr 2001 über 11,5 Millionen 2006 auf 15 Millionen 2014 sogar fast verdoppelt.

Doppelte Schubkraft für die Betriebsrente

 Die nächste Evolutionsstufe der betrieblichen Altersversorgung

Aktuell erleben wir, wie die „bAV 4.0“ entsteht – durch das BRSG. Diesmal wird die Betriebsrente sogar doppelt profitieren. Zum einen rechne ich damit, dass die gesetzlichen Neuerungen die bewährte bAV beflügeln. Dafür sprechen zum Beispiel der künftig obligatorische 15%-ige Arbeitgeberzuschuss, die neue Geringverdiener-Förderung und die Erleichterungen bei der Riester-bAV. Das alles macht bAV für Arbeitnehmer attraktiver und wird deshalb die Nachfrage stärken.

Zum anderen ist mit dem Sozialpartnermodell ein ganz neuer Weg entstanden, über den Arbeitgeber für das Rentenalter vorzusorgen. Der auffälligste Unterschied zur bewährten bAV ist der Verzicht auf Garantien. Er soll eine flexiblere Kapitalanlage ermöglichen und Arbeitnehmern damit größere Renditechancen eröffnen.

Bei allen Chancen stellt diese sogenannte Zielrentenlösung die Beteiligten – Sozialpartner, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Lösungsanbieter – auch vor Herausforderungen. Langfristig verspricht eine Zielrente mehr Leistung als eine bewährte bAV mit Garantien, doch zwischenzeitlich kann die in Aussicht gestellte Zielrente schwanken. Daran sind viele Kunden, die jahrzehntelang auf Garantieprodukte fokussiert waren, nicht gewöhnt. Die Folge könnten kritische Fragen sein, die auch Arbeitgeber vor kommunikative Herausforderungen stellen könnten. Alle Anbieter von Lösungen zum Sozialpartnermodell sollten deshalb mit einer fein justierten mathematischen Kalkulation für einen möglichst gleichmäßigen Vertragsverlauf sorgen. Weitere Aufgaben sind beispielsweise: neue digitale Lösungen im Front-end für die Arbeitnehmer, effiziente automatisierte Verwaltungsprozesse und aussagekräftige Reportings für Sozialpartner.

Talanx Deutschland und Zurich bündeln ihre Kompetenzen

Talanx Deutschland und Zurich haben sich entschieden, diese Herausforderungen mit vereinten Kräften anzugehen und eine Konsortiallösung für das Sozialpartnermodell auf den Markt zu bringen. Die Kooperation trägt den Namen „Die Deutsche Betriebsrente“ und wird eine rendite- und sicherheitsorientierte Zielrentenlösung auf Basis des kapitalmarktbasierten Pensionsfonds bieten, die keine Garantien benötigt.

Für Zurich als Kooperationspartner hat sich die Talanx entschieden, weil ihre Stärken die Kompetenzen von Talanx Deutschland optimal ergänzen. Beide Unternehmen verfügen über große Erfahrung in der bAV, insbesondere mit Pensionsfonds. Die automatisierte Verarbeitung von Anträgen und die Pflege bestehender Verträge ist eine besondere Kompetenz von Zurich. Sie soll mit der Expertise von Talanx Deutschland bei der digitalen Steuerung von Beratungs- und Angebotsprozessen kombiniert werden. So wird sich die Konsortiallösung flexibel an die Bedürfnisse der Sozialpartner anpassen können.

Durch kollektive Kapitalanlagemechanismen wird „Die Deutsche Betriebsrente“ für stabile Zielrenten mit möglichst geringen Ergebnisschwankungen sorgen. Zudem wird sie Arbeitnehmern neben der Altersversorgung zahlreiche zusätz­liche Absicherungsmöglichkeiten bieten. Sie können sich gegen die vielfach unterschätzten Risiken von Invalidität und Tod absichern – und das ohne jegliche Gesundheitsprüfung. Hier bietet der kollektive Risikoausgleich verschiedene, individuell einsetzbare Möglichkeiten.

Schlanke Administration dank Digitalisierung

Die Digitalisierung ist ein entscheidender Ansatzpunkt, um die betriebliche Altersversorgung für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer einfach und transparent zu gestalten. „Die Deutsche Betriebsrente“ ermöglicht neben persönlichen Beratungsangeboten auch automatisierte und intelligente Beratungsprozesse über neue digitale Plattformen. Self-Service-Portale dienen als Verwaltungszentrale.

Im Schulterschluss mit Zurich werden wir Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Sozialpartnern eine kostengünstige, renditestarke und damit besonders effiziente Altersversorgung bieten. Indem wir die Verantwortung auf die Schultern von zwei starken Partnern verteilen, wollen wir dokumentieren, dass „Die Deutsche Betriebsrente“ über Jahrzehnte ein verlässlicher Partner sein wird – und dass die Chancen, die das BRSG bietet, auch wirklich bei den Arbeitnehmern ankommen.

Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 05/2018, Seite 32 f.
 
Ein Artikel von
Fabian von Löbbecke

Recht auf Kündigung einer Direktversicherung bei Geldbedarf?

Nur weil ein Arbeitnehmer akuten Geldbedarf hat, kann er von seinem Arbeitgeber nicht verlangen, eine bAV-Direktversicherung mit Entgeltumwandlung zu kündigen, um sofort an den Rückkaufswert zu kommen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil entschieden.

Der bloße Geldbedarf eines Arbeitnehmers, für den der Arbeitgeber eine Direktversicherung zur Durchführung der bAV mit Entgeltumwandlung abgeschlossen hat, begründet nach Urteil des Bundesarbeitsgerichts noch keinen Anspruch auf Kündigung des Vertrags.

Im konkreten Fall hatte der Kläger mit der beklagten Arbeitgeberin im Jahr 2001 eine Entgeltumwandlungsvereinbarung abgeschlossen. Danach war die Arbeitgeberin verpflichtet, jährlich ca. 1.000 Euro in eine zugunsten des Klägers bestehende Direktversicherung, deren Versicherungsnehmerin sie ist, einzuzahlen. Die Versicherung, die von der Arbeitgeberin durch weitere Beiträge gefördert wird, ruht seit 2009. Mit seiner Klage verlangte der Kläger von der Beklagten die Kündigung des Versicherungsvertrags, weil er sich in einer finanziellen Notlage befinde.

Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat, genau wie die Vorinstanzen, die Klage abgewiesen: Der Kläger habe kein schutzwürdiges Interesse an der verlangten Kündigung. Die im Betriebsrentengesetz geregelte Entgeltumwandlung diene dazu, den Lebensstandard des Arbeitnehmers im Alter, zumindest teilweise, abzusichern. Mit dieser Zwecksetzung wäre es nicht vereinbar, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen könnte, die Direktversicherung lediglich deshalb zu kündigen, damit er das für den Versorgungsfall bereits angesparte Kapital für den Ausgleich von Schulden verwenden kann. (ad)

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.04.2018, Az.: 3 AZR 586/16; Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 08.07.2016, Az.: 9 Sa 14/16

 

Das macht die bAV attraktiver

Durch die Regelungen des BRSG, das seit Jahresbeginn in Kraft ist, soll die bAV weitere Verbreitung und mehr Akzeptanz erfahren. Vor diesem Hintergrund hat das IVFP die bAV-Direktversicherungstarife am Markt detailliert untersucht. In fünf von sechs betrachteten Kategorien sticht ein Anbieter besonders hervor.

<p>Seit Jahresanfang ist das BRSG in Kraft. Das Sozialpartnermodell mit seiner neuen Beitragszusage ohne Mindestleistung (bAV II) und zahlreiche weitere Neuerungen sollen der bAV zu mehr Akzeptanz und Verbreitung verhelfen. „Alles in allem ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz gelungen und wird die bAV voraussichtlich wieder richtig attraktiv machen“, prognostiziert Professor Dr. Thomas Dommermuth, Beiratsvorsitzender des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP).</p><h5>Automatische Entgeltumwandlung muss eingeführt werden</h5><p>Die Hauptzielgruppe des Gesetzes, die Arbeitnehmer von KMU und die Geringverdiener, könnten erreicht werden, etliche Details müssten allerdings in nächsten Schritten unbedingt noch verbessert werden, so Dommermuth weiter. Gerade jetzt sei ein gesetzliches Opting-Out (automatische Entgeltumwandlung) für alle Unternehmen dringend einzuführen, um eine schnelle und flächendeckende bAV-Verbreitung zu erreichen. Die positiven Weichen habe die Regierung gestellt, jetzt seien Verbraucher und Versicherungsvermittler an der Reihe. Vor diesem Hintergrund hat das IVFP die bAV-Direktversicherungstarife am Markt einer detaillierten Überprüfung unterzogen.</p><h5>93 Tarife von 48 verschiedenen Anbietern auf 80 Kriterien geprüft</h5><p>Im aktuellen „IVFP bAV-Rating zu Direktversicherungen 2018“ wurden 93 Tarife von 48 verschiedenen Anbietern auf 80 Kriterien hin untersucht. Wie bei IVFP-Ratings üblich, setzt sich das Gesamtergebnis aus den vier unterschiedlich gewichteten Teilbereichen Unternehmensqualität (35%), Rendite (30%), Flexibilität (25%) sowie Transparenz und Service (10%) zusammen. Die Einteilung der Produkte erfolgte diesmal in die sechs Kategorien „Klassisch mit beitragsorientierter Leistungszusage (BoLz)“, „Klassik plus mit BoLz“, „fondsgebunden mit BoLz“, „fondsgebunden mit Beitragszusage mit Mindestleistung (BzMl)“ sowie „Indexpolicen“ und „Comfort“ mit beiden Zusagearten.</p><p>Bei den klassischen Tarifen mit BoLz stehen die EUROPA mit ihrer Betrieblichen Rentenversicherung – Direktversicherung und die Continentale mit der Rente Classic – Direktversicherung an der Spitze des Rankings und erzielen jeweils eine Gesamtnote von 1,3. Der EUROPA gelingt dabei eine 1,0 im Teilbereich Rendite, die Continentale punktet mit einer 1,0 im Teilbereich Flexibilität. Auf den Plätzen folgen 13 weitere Tarife mit Gesamtnoten zwischen 1,4 und 1,9 sowie neun weitere Gesellschaften mit Gesamtnoten zwischen 2,0 und 3,4.</p><h5>Allianz in fünf Kategorien auf dem 1. Platz</h5><p>Bei den weiteren fünf Kategorien steht ein Name an jeder Tabellenspitze: Die Allianz setzt sich mit ihren Direktversicherungstarifen Perspektive, InvestFlex, IndexSelect (Plus) und KomfortDynamik von den jeweiligen Zweitplatzierten ab und erreicht dabei nahezu überall die Gesamtnote 1,0. Lediglich bei den Indexpolicen gibt es die Gesamtnote 1,1.</p><p>In der Kategorie „Klassik Plus BoLz“ folgen auf die Allianz insgesamt acht Anbieter mit Gesamtnoten zwischen 1,4 und 1,9; in der Kategorie „Comfort“ sind es vier Tarife mit Gesamtnoten zwischen 1,4 und 1,9, die die Plätze hinter der Allianz belegen. </p><h5>Stuttgarter punktet mit performance-safe und index-safe</h5><p>Bei den bAV-Tarifen „fondsgebunden BoLz“ und „fondsgebunden BzMl“ findet sich die Stuttgarter hinter der Allianz auf dem zweiten Platz, beidesmal mit dem Tarif DirektRente performance-safe und einer Gesamtnote von 1,3. Die Bestnote 1,0 gelingt der Stuttgarter dabei in den Teilbereichen Rendite und Flexibilität. Im Ranking „fondsgebunden BoLz“ folgen nach der Stuttgarter noch insgesamt zwölf Gesellschaften mit Gesamtnoten zwischen 1,4 und 1,7 sowie weitere neun Gesellschaften mit Gesamtnoten zwischen 2,0 und 2,9. In der Kategorie „fondsgebunden BzMl“ finden sich in der Tabelle noch sechs Tarife mit Gesamtnoten zwischen 1,4 und 1,9 sowie fünf Gesellschaften mit Gesamtnoten zwischen 2,0 und 2,7.</p><p>Und auch bei den Indexpolicen findet sich die Stuttgarter auf Platz zwei, diesmal mit ihrem Produkt DirektRente index-safe und einer Gesamtnote von 1,3. Die 1,0 holt sich die Stuttgarter dabei im Teilbereich Rendite. Zusammen mit der Stuttgarter kann bei den Indexpolicen auch die NÜRNBERGER eine Gesamtnote von 1,3 erreichen – mit dem Produkt NÜRNBERGER Betriebliche DAX-Rente und einer 1,0 im Teilbereich Flexibilität. Danach folgen sieben Gesellschaften mit Gesamtnoten zwischen 1,4 und 1,8.</p><p>Die Ergebnisse des „IVFP bAV-Rating zu Direktversicherungen 2018“ in allen sechs untersuchten Kategorien stehen <a href="https://www.ivfp.de/wp-content/uploads/2018/04/Ergebnisse-des-DV-Rating…; target="_blank" >hier</a> zur Verfügung. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/136B3C89-B496-4CA6-9ADE-08A033FAE763"></div>

 

Mercer: In der bAV setzen Unternehmen auf Digitalisierung

Digitalisierung in der bAV: Eine im Auftrag des Beratungsunternehmens Mercer durchgeführte Studie hat ergeben, dass sich viele Unternehmen zur Reduzierung des bAV-Verwaltungsaufwands eine Plattform wünschen, die den Versorgungsstand der Mitarbeiter und alle Nebenleistungen übersichtlich darstellt.

<p>Knapp zwei Drittel der Unternehmen erwarten durch die Digitalisierung eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands in der bAV. Etwa die H&auml;lfte plant, zuk&uuml;nftig verst&auml;rkt in die Digitalisierung und Automatisierung der bAV-Verwaltung zu investieren. Das zeigt eine Studie, die im Auftrag des Beratungsunternehmens Mercer vom Marktforschungsinstitut forsa unter 100 f&uuml;r die bAV Verantwortlichen&nbsp; in Deutschland durchgef&uuml;hrt wurde.</p>
<p>Demnach w&auml;re f&uuml;r 65% der Befragten eine Plattform attraktiv, die den Versorgungsstand der Mitarbeiter sowie alle Nebenleistungen &uuml;bersichtlich darstellt. Vor allem f&uuml;r Betriebe, die die Altersversorgung selbst organisieren, ist solch eine Plattform interessant (74%). 60% der Befragten halten der Studie zufolge ein Online-Portal f&uuml;r sinnvoll, das nicht nur stichtagsbezogene, sondern stets aktuelle Leistungsnachweise zur Verf&uuml;gung stellt. &bdquo;Digitale L&ouml;sungen reduzieren nicht nur den Verwaltungsaufwand und entlasten dadurch die Personalabteilung, sondern tragen auch dem gestiegenen Informationsbedarf in der betrieblichen Altersversorgung Rechnung&ldquo;, erkl&auml;rt Mercer-Experte Ralf Laumann.</p>
<h5>
Informationsbedarf steigt an</h5>
<p>Mittlerweile ist die bAV in fast allen deutschen Unternehmen mit 500 bis 5.000 Mitarbeitern etabliert. Knapp drei Viertel der Befragten nutzen daf&uuml;r Versicherungsl&ouml;sungen eines externen Anbieters. Vier von zehn Betrieben geben an, dass der Verwaltungsaufwand f&uuml;r die bAV in den letzten f&uuml;nf Jahren zugenommen hat. Den Hauptgrund daf&uuml;r sehen knapp zwei Drittel der befragten Unternehmen im gestiegenen Informationsbedarf der Mitarbeiter. Komplexere Prozesse oder strengere gesetzliche Auflagen sind f&uuml;r etwa jedes zweite befragte Unternehmen urs&auml;chlich f&uuml;r den erh&ouml;hten Aufwand.</p>
<h5>
Full-Service-Anbieter gefragt</h5>
<p>Knapp jedes zweite Unternehmen hat die Verwaltung der bAV bereits ganz oder zumindest teilweise ausgelagert. 83% der Betriebe sind laut Mercer-Studie der Meinung, dass die Zusammenarbeit mit einem Full-Service-Anbieter einfacher ist als mit mehreren Partnern. Ebenso viele messen der Kompetenz externer Dienstleister im rechtlichen Bereich eine hohe Bedeutung bei. Au&szlig;erdem sollte ein l&uuml;ckenloser Datenaustausch zwischen dem Arbeitgeber, dem bAV-Dienstleister und weiteren involvierten Parteien wie beispielsweise Versicherern sichergestellt sein. Darauf legen fast alle Befragten Wert (98%). (ad)</p>
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Die arbeitgeberfinanzierte bAV kann es allein nicht richten

Die arbeitgeberfinanzierte bAV kann nicht allein das Absenken der gesetzlichen Rente kompensieren. Um Versorgungslücken zu decken, müssen sich Arbeitnehmer durch höhere Eigenbeteiligung stärker in die bAV mit einbringen, konstatiert eine aktuelle Untersuchung von Willis Towers Watson, die auch Auskunft über die Versorgungshöhen unterschiedlicher Arbeitnehmergruppen gibt.

<p>Es reicht nicht aus, dass sich Arbeitnehmer auf die arbeitgeberfinanzierte bAV ihres Unternehmens verlassen. Das Versorgungsniveau der arbeitgeberfinanzierten bAV beträgt im Median zwischen 4,4% und 4,8% des letzten Grundgehalts. Das Absenken der gesetzlichen Rente kann so nicht allein von der arbeitgeberfinanzierten bAV kompensiert werden. Das ist ein Ergebnis des „Deutschen bAV-Index 2018“ von Willis Towers Watson, für das 200 Unternehmen mit 332 arbeitgeber- oder mischfinanzierten Versorgungszusagen analysiert wurden.</p><h5>Versorgungshöhe richtet sich nach Position und Branche</h5><p>Der Analyse zufolge erhält ein Angestellter mit Tarifgehalt nach einer 42-jährigen Dienstzeit eine Altersleistung in Höhe von im Median 4,6% des letzten Grundgehalts. Bei Arbeitnehmern im außertariflichen Bereich sind es 4,4% des letzten Grundgehalts nach einer Dienstzeit von 32 Jahren. Eine Führungskraft kann nach 22 Jahren im Dienst mit einer Altersleistung von 4,8% der letzten Grundvergütung rechnen. Tendenziell gilt laut bAV-Index: Je größer das Unternehmen, desto höher die bAV. Und auch die Branche spielt eine Rolle. So können Arbeitnehmer im Bereich Rohstoffverarbeitung und Warenherstellung im Median mehr als doppelt so hohe Leistungen erwarten wie Angestellte der Informations- und Kommunikationsbranche. </p><h5>Höhere Motivation der Arbeitnehmer gefragt</h5><p>So unterschiedlich die Versorgungshöhen auch sind, Willis Towers Watson sieht die Arbeitnehmer selbst gefragt, mehr für ihre bAV zu tun. Das BRSG könnte hier gute Dienste leisten: Es spreche auf die bisher eher zurückhaltende Motivation der Arbeitnehmer an, sich an der Finanzierung der bAV zu beteiligen, indem es eine gesetzliche Grundlage für sogenannte Opting-out-Modelle für Tarifverträge liefert. Mit diesen Modellen nehmen Arbeitnehmer automatisch an einem Programm zur Entgeltumwandlung teil, wenn sie sich nicht explizit dagegen entscheiden. „Um dem gesellschaftspolitischen Anspruch als zweite Säule der Alterssicherung in vollem Umfang gerecht zu werden, müsste die Dotierung der bAV mehr als verdoppelt werden. Unternehmen alleine können diese Last nicht stemmen und engagieren sich in Sachen bAV ohnehin bereits sehr stark. Vor allem Arbeitnehmer selbst sind gefragt, sich durch höhere Eigenbeteiligung stärker in die bAV einzubringen“, sagt Dr. Heinke Conrads, Bereichsleiterin Retirement Deutschland und Österreich bei Willis Towers Watson.</p><h5>Mehr Eigenbeteiligung durch „Matching-Modelle“ </h5><p>Eine Mischung aus arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierter bAV könnte hier ein wichtiger Schritt sein. So ist es im deutschen bAV-Markt schon gängige Praxis, den Mitarbeiter durch sogenannte Matching-Modelle zur Mitfinanzierung seiner bAV zu motivieren. Das heißt, die Höhe der Arbeitgeberbeiträge ist ganz oder teilweise an die Eigenbeteiligung des Mitarbeiters gekoppelt. Aktuell wird dies aber noch sehr unterschiedlich gehandhabt: Dem bAV-Index zufolge ist in über zwei Fünftel der Unternehmen die Eigenbeteiligung des Mitarbeiters eine Voraussetzung für arbeitgeberfinanzierte Beiträge zur bAV. Knapp zwei Fünftel der Unternehmen bieten ein moderateres Matching-Modell an, in dessen Rahmen ein fester Grundbeitrag vorgesehen ist, der aufgestockt wird, wenn der Mitarbeiter sich zu einer Entgeltumwandlung entschließt.</p><h5>Über den bAV-Index</h5><p>Im Rahmen des deutschen bAV-Index wurden 200 Unternehmen mit mindestens 500 Mitarbeitern und einem Umsatz von mindestens 50 Mio. Euro analysiert. Betrachtet wurden dabei insgesamt 332 arbeitgeber- oder mischfinanzierten Versorgungszusagen. Geschlossene Zusagen, die von neueren Zusagen abgelöst wurden, sind nicht Gegenstand der Studie. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/EA779689-C462-4FD8-AC71-6063BC4D1C8B"></div>

 

Zielrente: R+V und Union Investment bieten gemeinsame bAV-Lösung

Die R+V Versicherung und Union Investment haben gemeinsam als bundesweit erste Anbieter ein Konzept für die Zielrente vorgestellt. Die beiden genossenschaftlichen Unternehmen bieten ab sofort allen Tarifparteien in Deutschland eine Lösung im Rahmen des Sozialpartnermodells für die bAV an.

<p>Über die gemeinsame Tochter R+V Pensionsfonds AG bieten die R+V Versicherung und Union Investment ab sofort allen Tarifparteien in Deutschland eine Lösung im Rahmen des Sozialpartnermodells für die bAV. Die R+V Versicherung übernimmt dabei wie bisher alle Aufgaben, die mit der Führung der Gesellschaft, der Beratung und der Kundenbetreuung verbunden sind. Union Investment gestaltet den entsprechenden Spezialfonds, in den das Geld für die spätere Betriebsrente der Arbeitnehmer investiert wird.</p><p>Die beiden genossenschaftlichen Unternehmen können dabei individuell für jede Branche ein Zielrenten-Produkt erstellen – je nach den Wünschen von Arbeitgebern und Gewerkschaften. In Abstimmung mit den Sozialpartnern wird eine gemeinsame Renditeeinschätzung vorgenommen. Anhand dieser wählt dann Union Investment die Kapitalanlage-Klassen (z. B. Aktien, Anleihen, Rohstoffe) und definiert eine entsprechende Strategie. Darüber hinaus können in die Zielrente Versicherungsbausteine integriert werden, beispielsweise bei Invalidität oder zur finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen. </p><h5>Hintergrund: BRSG</h5><p>Seit Jahresbeginn 2018 ermöglicht das BRSG allen Tarifparteien, sich für ihre Branche auf ein Sozialpartnermodell mit einer Zielrente zu einigen. Für diese Zielrente werden Beiträge gezahlt, die lebenslange Leistungen ohne eine Mindestgarantie vorsehen. Das neue Gesetz gewährt mehr Spielraum in der Kapitalanlage und bietet somit Arbeitnehmern höhere Renditechancen. Die Rahmenbedingungen für die Anlagepolitik legen Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften fest. Auch kleinere und mittelständische Unternehmen, die oft nicht über eine bAV verfügen, können sich dieser Tariflösung zugunsten ihrer Beschäftigten anschließen. (ad)</p><p>Foto: Die Vorstandsvorsitzenden Dr. Norbert Rollinger, R+V (l.), und Hans Joachim Reinke, Union Investment (r.) </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/9FAE9376-5EE8-4EFC-8258-6157F5795EED"></div>

 

Neue bAV-Lösungen aus dem Haus der SIGNAL IDUNA

Mit der „SI Betriebsrente+“ und der „SI Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung“ hat die SIGNAL IDUNA ihr bAV-Angebot zum Jahresanfang ausgebaut. Bei der digitalen Abwicklung hilft das mit xbAV entwickelte Verwaltungstool „SIGNAL IDUNA bAVnet“

<p>Zum Jahresbeginn 2018 legt die SIGNAL IDUNA ihren Schwerpunkt in der Lebensversicherung auf die neue Förderrente für Geringverdiener, die „SI Betriebsrente+“. Sie ist Anfang Januar an den Start gegangen und wurde speziell für die neue Geringverdienerförderung im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) entwickelt. Sie erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen für den neuen bAV-Förderbetrag. So werden zum Beispiel die Abschlusskosten über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt. Die „SI Betriebsrente+“ kann komplett digital beantragt und auch administriert werden. </p><p>Ergänzt wird das Angebot um die neue „SI Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung“. Sie basiert auf der „SI Premium Berufsunfähigkeitsversicherung“ und erfüllt als Direktversicherung die Voraussetzungen für eine steuer- und sozialversicherungsfreie Beitragszahlung. </p><h5>Verwaltungstool in Zusammenarbeit mit xbAV entwickelt</h5><p>Die dritte Neuerung, mit der die SIGNAL IDUNA zum Jahresauftakt startet, ist das „SIGNAL IDUNA bAVnet“ – ein Verwaltungstool, das in Kooperation mit xbAV entwickelt wurde. Arbeitgeber können damit die häufigsten Verwaltungsvorgänge, wie Namens-, Adress- und Beitragsänderungen sowie Meldungen von Krankheit und Elternzeit ihrer Mitarbeiter selbst vornehmen oder einem Vermittler oder Dienstleister übertragen. Im zweiten Quartal soll zudem ein Beratungstool folgen, das für eine einfache und schlanke Arbeitgeberberatung sorgt. Das Tool soll direkt bei der Beratung in den Betrieben eingesetzt werden, um vor Ort Anliegen zu lösen und Berechnungen vorzunehmen. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/D0428DD6-5770-46BF-9825-5CB34C0F4159"></div>