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Assekuranz bAV allgemein

Mit diesen bAV-Anbietern arbeiten die Makler am liebsten zusammen

Vor dem Hintergrund der erwarteten Umbrüche im bAV-Markt durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat die aktuelle Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2017“ auch für dieses Jahr wieder die Favoriten der unabhängigen Versicherungsmakler in den beiden wichtigen Durchführungswegen Direktversicherung und Unterstützungskasse ermittelt. Vor allem ein Name tut sich dabei besonders hervor.

<p>Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BSRG) wird neuer Schwung für das bAV- und bKV-Geschäft erwartet. Am 07.07.2017 entscheidet der Bundesrat nun, ob er dem Bundestagsbeschluss über das BRSG zustimmt. Wie die Experten beim AssCompact Wissen Forum betriebliche Versorgung in der vergangenen Woche in Stuttgart erläuterten, könnten der weitgehend verpflichtende Arbeitgeberzuschuss, der höhere Freibetrag in der Grundsicherung und die Beseitigung der Doppelverbeitragung unter anderem in der bAV-Riester sogar eine Initialzündung für die bAV darstellen. </p><p>Im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung wurden auch die AssCompact AWARDS „betriebliche Altersversorgung 2017“ verliehen. Deren Grundlage ist die Studie „AssCompact AWARD – betriebliche Altersversorgung 2017“, in der die bbg Betriebsberatungs GmbH auch in diesem Jahr wieder die erfolgreichsten bAV-Anbieter aus Vermittlersicht in den Durchführungswegen Direktversicherung und Unterstützungskasse ermittelt hat. </p><h5>Wichtigste Leistungskriterien</h5><p>Demnach legen die unabhängigen Vermittler vor allem Wert auf einen guten Bestandskundenservice, das richtige Preis-Leistungs-Verhältnis und Finanzstärke bzw. finanzielle Stabilität des Versicherers, mit dem sie zusammenarbeiten. Im vergangenen Jahr hatte es keines dieser drei Merkmale aufs Treppchen geschafft. Die Spitzenplätze des vergangenen Jahres – Image, Abwicklung im Neugeschäft und Zentrale Vertriebsunterstützung – behalten in diesem Jahr noch immer ihre Wichtigkeit, folgen allerdings erst auf den Plätzen 4 bis 6. </p><p>Als große Herausforderungen im bAV-Geschäft nehmen die Makler der Studie zufolge derzeit die konsequente Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit wahr, die in Sachen bAV sowohl gegenüber den Arbeitgebern als auch den Arbeitnehmern geleistet werden muss. Außerdem wird auch noch immer die aktuelle Niedrigzinspolitik als herausfordernd angesehen. Lediglich ein Drittel der befragten Makler sieht Schwierigkeiten durch die Einführung des neuen Sozialpartnermodells auf sich zukommen. </p><h5>Allianz unangefochtener Favorit in beiden untersuchten Durchführungswegen</h5><p>Der Favorit der unabhängigen Makler in Bezug aufs bAV-Geschäft ist wie in den vergangenen Jahren auch diesmal wieder die Allianz. Sie setzt sich im Durchführungsweg Direktversicherung mit großem Abstand an die Spitze und lässt Canada Life und ALTE LEIPZIGER hinter sich. Die Canada Life konnte sich dabei von Rang 4 aufs Treppchen vorschieben. Die Swiss Life, die in diesem Jahr hinter ALTE LEIPZIGER den vierten Platz belegt, verbessert sich sogar um ganze sechs Plätze (Vorjahresrang 10).</p><p>Im Durchführungsweg Unterstützungskasse folgt auf die Allianz mit großem Abstand die NÜRNBERGER, die beide ihre Vorjahresränge verteidigen konnten. Auf dem 3. Platz landet die Swiss Life, die sich um vier Plätze von Rang 7 auf Rang 3 verbessern konnte. </p><p class="zoombild" > <div class="zoomImage"><a href="http://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom_large/pu…; rel="prettyPhoto" title=""><img typeof="foaf:Image" src="http://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom/public/z…; width="200" height="164" alt="Mit diesen bAV-Anbietern arbeiten die Makler am liebsten zusammen" /><img class="zoomIcon" src="/sites/asscompact.de/themes/asscompact/gfx/zoom_icon.png" width="54"></a></div></p><h5>Über die Studie </h5><p>An der Umfrage zur Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2017“ beteiligten sich 321 Makler und Mehrfachagenten aus dem Adresspool der bbg Betriebsberatungs GmbH, Bayreuth. Die Stichprobe (Ø-Alter = 51,7 Jahre; Ø-Berufserfahrung = 23,4 Jahre; 7,5% weiblich; 92,5% männlich) stellt ein sehr gutes Abbild der Assekuranz- und Finanzvermittler hinsichtlich der Alters- und Geschlechtsstruktur dar. Die Studie kann <a href="http://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/bAV_2017_Flyer.pdf&q…; target="_blank" >hier</a> bestellt werden.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/C56A7830-87B0-42FB-B2DE-8BB83DF2CD03"></div>

 

Mutmacher für das bAV-Geschäft der Versicherungsmakler

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist mehr als das Sozialpartnermodell. Warum das neue Gesetz Schwung in die bAV und die bAV-Beratung bringen kann, erläuterten Experten am Mittwoch auf dem AssCompact Forum betriebliche Versorgung. Der weitgehend verpflichtende Arbeitgeberzuschuss, der höhere Freibetrag in der Grundsicherung und die Beseitigung der Doppelverbeitragung unter anderem in der bAV-Riester sind Stichworte, die sogar eine Initialzündung für die bAV darstellen könnten.

<p>In den vergangenen Tagen wurde im Zusammenhang mit dem BRSG häufig über das Sozialpartnermodell und mögliche negative Folgen für das bAV-Geschäft der Versicherungsmakler diskutiert (auch AssCompact berichtete). Einen völlig anderen Ton schlugen die Referenten und Teilnehmer des äußerst gut besuchten AssCompact Forums betriebliche Versorgung in Stuttgart an. Versicherungsmakler reisten auch von weit an, um sich auf der ersten übergreifenden Veranstaltung nach dem Bundestags-Beschluss des BRSG über die Reform zu informieren. </p><h5>Besondere Effekte durch verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss </h5><p>Das BRSG wird Schwung in die bAV bringen, sagte etwa Dr. Andreas Wimmer, Vorstand der Allianz Lebensversicherung. Der Freibetrag in der Grundsicherung, der Förderbeitrag für Geringverdiener mit monatlichem Einkommen unter 2.200 Euro, die Erhöhung des steuerlichen Dotierungsrahmen auf 8%, die Beseitigung der Doppelverbeitragung unter anderem der Riester-geförderten bAV in der Kranken- und Pflegeversicherung seien Aspekte, die die Durchdringung der bAV voranbringen könnten. </p><p>Einen besonderen Effekt erwarten sich die Experten aber von einer Entscheidung, die erst auf der Zielgeraden der Gesetzesverabschiedung gefallen ist: Die Pflicht des Arbeitgebers zur Weitergabe der Sozialversicherungsersparnisse (soweit diese vorliegt) im Rahmen der Entgeltumwandlung (15% des umgewandelten Entgelts). In einer Rechenaufgabe zeigte der Altersvorsorge- und Steuerexperte Prof. Thomas Dommermuth auf, welche positive Wirkung dieser Arbeitgeberzuschuss vor allem im Zusammenhang mit der Beseitigung der Doppelverbeitragung der Riester-geförderten bAV für Geringverdiener und Alleinerziehende haben könnte. Demnach könnte in der Entgeltumwandlung die Asymmetrie zwischen den Ersparnissen der Sozialabgaben in der Beitragsphase und den sozialabgabenbedingten Belastungen in der Rentenphase aufgehoben werden. Dommermuth spricht hier von einer Aufhebung der 20:35-Asymmetrie: Bisher hatte in seinem Beispiel ein Betriebsrentner für die Pflege- und Krankenversicherung eine Gesamtbelastung von ca. 35% in der Rentenphase, während die Entlastung in der Beitragsphase nur bei ca. 20% lag. Die jetzigen Maßnahmen würden dieses Ungleichgewicht aufheben, in Individualfällen könnte es sich sogar im positiven Sinne aufheben. Riester werde durch diese Konstellation eine Renaissance erleben, so Prof. Dommermuth. </p><h5>Freibetrag in der Grundsicherung</h5><p>Auch der künftige Freibetrag zur Anrechnung von lebenslangen Rentenleistungen auf die Grundsicherung in Höhe von 100 Euro p. m. plus 30% des übersteigenden Betrages trage zur Attraktivität der bAV bei. Damit setze der Gesetzgeber ein wichtiges Signal, so Dommermuth weiter. Allerdings wurde eine Beschränkung auf höchstens 50% der Regelbedarfsstufe 1 (2017: 204,50 Euro) festgelegt. Wünschenswert wäre für Dommermuth an dieser Stelle ein höheres Freistellungsvolumen gewesen. </p><h5>Diskussionen zwischen den Ministerien</h5><p>Wie sehr in den Ministerien in Berlin um neue Förderrahmen, Freibeträge und Anrechnungsrahmen gerungen wurde, berichtete in dem Zusammenhang Hans-Ludwig Flecken aus dem Wirtschaftsministerium. Grenzen setzten der Reform etwa befürchtete Einbußen bei Steuer- und Krankenkasseneinnahmen. Gleichwohl erwartet der Gast aus Berlin eine Sogwirkung der verschiedenen Maßnahmen: Dem Ziel, die bAV sowohl für kleine und mittelständische Arbeitgeber als auch für Beschäftige mit kleineren Einkommen attraktiver zu machen, sei man einen deutlichen Schritt näher gekommen.</p><h5>Gut für Neuabschlüsse, viele Fragen bei Altverträgen</h5><p>Grundsätzlich positiv sieht auch Rechtsanwalt Dr. Uwe Langohr-Plato die Reform. Für Neuabschlüsse könne das Gesetz Impulse bringen. Gleichzeitig werfe seiner Ansicht nach das Gesetz viele neue Fragen auf, etwa was der Arbeitgeberzuschuss für Altverträge und bei Arbeitsplatzwechsel bedeute. Zudem gelte dieser nur für die Direktversicherung, die Pensionskasse und den Pensionsfonds. Alte Versorgungswerke und bestehende Verträge müssen seiner Meinung nach nun aufgerollt und angepackt werden. </p><h5>Komplexität bleibt</h5><p>Neben diesen offenen Fragen bleibt die hohe Komplexität der bAV-Landschaft ein Hemmnis. Gleichermaßen ist das die Chance für Versicherungsmakler und bAV-Experten sich weiter am Markt zu positionieren. Dieser wird zwar durch das Sozialpartnermodell enger, allerdings müsse das neue Modell auch erst einmal eine Akzeptanz am Markt finden, so der Tenor des AssCompact Forums. Denn ob sich die dort enthaltene Zielrente ohne Garantien gegenüber der alten bAV-Welt durchsetze, werde sich erst im Wettbewerb zeigen. </p><p>In den Produktschmieden der Versicherer wird nun jedenfalls an neuen Angeboten im Sinne des BRSG gearbeitet. Wie eng man sich dabei an den Vorgaben des Gesetzgebers orientieren sollte, machte abschließend Hans-Ludwig Flecken, deutlich: Dieses Gesetz sei die letzte Chance für eine bAV auf freiwilliger Basis, so der Gast aus Berlin.</p><h5>AssCompact Sonderedition betriebliche Versorgung im August </h5><p>Die bAV-Reform war nicht das einzige Thema des Forums. Die 29 Aussteller informierten über weitere bAV-Themen, sowohl über die betriebliche Krankenversicherung als auch über weitere Angebote und Dienstleistungen für die betriebliche Vorsorge. Im August erscheint dazu die AssCompact Sonderedition betriebliche Versorgung. (bh)</p><p>Impressionen der Veranstaltung gibt es <a href="https://www.asscompact.de/nachrichten/impressionen-vom-asscompact-wisse…; target="_blank" >hier</a>.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/99276FC8-AEC0-428F-8150-FE788812B2C5"></div>

 

Lässt das Sozialpartnermodell noch Platz für Makler?

Bereits kurz nach Verabschiedung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes durch den Bundestag am 01.06.2017 haben Versicherungsunternehmen erste Ideen zum neuen Sozialpartnermodell präsentiert. Die Risikoträger werden für die bAV weiter gebraucht. Doch wie sieht es bei den Versicherungsmaklern aus?

<p>In wenigen Wochen wird das Betriebsrentenstärkungsgesetz die letzte Hürde nehmen und den Bundesrat passieren. Dann ist das Sozialpartnermodell beschlossene Sache und die Tarifparteien schon in wenigen Monaten bei der bAV-Gestaltung mit im Boot. Mittlerweile richten sich Versicherer auf die neue Situation ein. Beispielsweise haben die Lebensversicherer von Barmenia, Debeka, Gothaer, HUK-COBURG und Die Stuttgarter angekündigt, nach entsprechender Genehmigung unter dem Namen „Das Rentenwerk“ ein gemeinsames Angebot auf den Markt zu bringen, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften an ihre Bedürfnisse anpassen können. HDI wiederum plant, eine entsprechende Zielrentenlösung über einen Pensionsfonds anzubieten.</p><h5>Millionen Beschäftigte in Tarifverträgen</h5><p>Über zehn Millionen Beschäftigte arbeiten in Deutschland in tarifgebundenen Unternehmen. Das Sozialpartnermodell betrifft also eine große Gruppe von Arbeitnehmern. Fällt diese Gruppe dann aus dem Beratungszirkel für Versicherungsmakler heraus?</p><p>Ja, meint dazu der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V. „Der Markt und die Möglichkeiten für Vermittler und Makler werden sehr viel enger“, sagt der Verbandsvorsitzende Manfred Baier. Als Begründung führt er an, dass die Hoheit über die bAV künftig hauptsächlich bei den Tarifparteien liege. Der Zugang von bAV-Vermittlern und Maklern werde eingeschränkt: Für kleinere und mittlere Unternehmen, eine klassische Zielgruppe von bAV-Vermittlern und Maklern, seien die neuen Bestimmungen nur gültig, wenn sie sich den jeweiligen Vereinbarungen der Tarifpartner anschlössen. Dazu zähle auch, dass Arbeitgeberzuschüsse in Höhe von mindestens 15% des Vorsorgebeitrages anfallen. Ob sich die KMU bei dieser Hürde vorgegeben Gewerkschaftsstrukturen und bAV-Angeboten anschließen werden, hält der Verband für fraglich. </p><p>Versicherungsbasierten Lösungen in der bAV steht der Verband zudem per se skeptisch gegenüber. Dagegen würden pauschaldotierte Unterstützungskassen bereits jetzt deutlich vermehrte Anfragen seitens der Arbeitgeber feststellen. Der Verband rät bAV-Vermittlern deshalb umzudenken und etwa in rechtlichen Kooperationen auf Beratungsdienstleistungen umzuschwenken. </p><h5>Noch mehr Komplexität in der bAV</h5><p>Mit der Einschätzung, dass die Zielgruppe für Versicherungsmakler kleiner werden könne, steht der Verband nicht allein da. Andererseits gesellt sich neben die fünf bestehenden Durchführungswege nun auch noch ein sechster. Das bedeutet: Die bAV bleibt komplex. Eine Expertenberatung könnte aber auch deshalb weiter notwendig bleiben, um Versorgungslücken einzelner Arbeitnehmer genau zu bestimmen und mit dem richtigen Sparbeitrag zu decken. (bh) </p><p>Mehr zum Betriebsrentenstärkungsgesetz und neuen Wegen in der bAV (und auch in der bKV) gibt es auf dem AssCompact Wissen Forum „betriebliche Vorsorge“ am 28.06.2017 in Stuttgart. Zur Anmeldung geht es <a href="https://www.asscompact.de/schnellregistrierung/intro/235/YJbb9ig9OAHIwu…; target="_blank" >hier</a>.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/E342EDF3-E311-440B-9CB3-D06BADD35BAA"></div>

 

HDI plant Zielrentenlösung über Pensionsfonds

Vor dem Hintergrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes plant die HDI, eine Zielrentenlösung über einen Pensionsfonds anzubieten. Bei der Anlage der Kundengelder ist angedacht, neben der hauseigenen Talanx Asset Management GmbH auch mit anderen Kapitalanlagegesellschaften und Banken zu kooperieren.

<p>Anfang Juni hat der Bundestag eine Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV) verabschiedet. Kern der Reform ist das sogenannte Sozialpartnermodell, das es Gewerkschaften und Arbeitgebern ermöglicht, eine Betriebsrente per Tarifvertrag anzubieten. </p><p>Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender der Talanx Pensionsmanagement AG und verantwortlich für den Bereich bAV bei der HDI Lebensversicherung AG, sieht große Chancen für die neue Betriebsrente: „Rund elf Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland arbeiten in tarifgebundenen Unternehmen. Davon hat rund die Hälfte noch keine bAV“, so von Löbbecke. Er erläutert, die Absicht der HDI, eine Zielrentenlösung über einen Pensionsfonds anzubieten. Bei der genauen Ausgestaltung würden die individuellen Wünsche der Tarifpartner der jeweiligen Branche berücksichtigt. Auch was die Kapitalanlage angehe, sei man flexibel. So plant der bAV-Anbieter, bei der Anlage der Kundengelder neben der hauseigenen Talanx Asset Management GmbH auch mit anderen Kapitalanlagegesellschaften und Banken zu kooperieren. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/88C60026-1BFA-4709-821D-94B005B10995"></div>

 

Es muss sich einiges ändern im Geschäftsfeld der bAV

Viel Potenzial im bAV-Markt identifiziert eine Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte. Allerdings müsse sich dazu einiges ändern, wie die Befragung ergeben hat: Arbeitnehmer wünschten sich persönliche Beratungsgespräche, mehr Angebote zur Entgeltumwandlung und arbeitgeberfinanzierte bAV-Produkte, bei denen vor allem die Sicherheit im Fokus stehe.

<p>Anfang Juni hat das Betriebsrentenstärkungsgesetz, das es sich zum Ziel gesetzt hat, die betriebliche Altersversorgung in Deutschland zu stärken, den Bundestag passiert; voraussichtlich Anfang Juli 2017 wird es vom Bundesrat verabschiedet und soll zum 01.01.2018 in Kraft treten. Damit steht dem Geschäftsfeld der betrieblichen Versorgung also eine wichtige Weichenstellung bevor. Dass sich hier einiges ändern muss und es konkreten Handlungsbedarf gibt – sowohl bei der Information der Arbeitnehmer über die Möglichkeiten in der bAV als auch bei der Gestaltung von Angeboten – zeigt auch die Studie „bAV zwischen Wunsch und Wirklichkeit“ aus dem Haus der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte. </p><h5>Persönliches Beratungsgespräch gewünscht</h5><p>Demnach fühlen sich zwei Drittel der Arbeitnehmer nicht ausreichend oder gar nicht über bAV-Optionen informiert – und von den übrigen Befragten finden nicht alle die Informationen auch vertrauenswürdig, ganz gleich, ob diese von den Arbeitgebern, den Versicherungen oder dem Betriebsrat stammen. Dabei wünschen sich die meisten ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch, würden sich aber auch mit einer ausführlichen Broschüre zufrieden geben. Niedrigverdiener haben laut Deloitte-Studie in Sachen bAV-Information zu den Versicherern höheres Vertrauen als zum Arbeitgeber oder dem Betriebsrat.</p><h5>Entgeltumwandlung: Mangelhafte Angebotslage vonseiten der Firmen</h5><p>Fast zwei Drittel der deutschen Arbeitnehmer sehen der Deloitte-Studie zufolge ihrem Altersruhestand mit Skepsis entgegen, weil sie keine oder nur unklare Vorstellungen von ihren staatlichen Rentenleistungen haben. Der Großteil spart zwar aus diesem Grund zusätzlich Geld für das Alter, allerdings sind hier das Sparbuch bzw. das Festgeldkonto am weitesten verbreitet. Lediglich ein gutes Viertel nutzt derzeit die betriebliche Altersvorsorge mit eigenen Beiträgen. Die Offenheit gegenüber der Entgeltumwandlung, also dem Verzicht auf einen Teil des Bruttogehalts, ist vergleichsweise hoch. Hier beklagen viele Arbeitnehmer aber ein mangelndes Angebot ihrer Firma. </p><h5>Wenige zufriedenstellende arbeitgeberfinanzierte bAV-Lösungen</h5><p>Von einer arbeitgeberfinanzierten Altersversorgung profitiert momentan nur eine Minderheit: Lediglich 40% haben darauf einen Anspruch. Ein knappes Drittel unter ihnen weiß jedoch nicht, um welche Summen es geht. Und zwei Drittel sind der Meinung, der Arbeitgeber sollte etwas mehr leisten. Nur ein Zehntel der befragten Arbeitgeber erhält eine arbeitgeberfinanzierte bAV, mit der es zufrieden ist. Hier gibt es viel noch ungenutztes Potenzial, denn der Deloitte-Studie zufolge achten die allermeisten Arbeitnehmer heutzutage bei einem etwaigen Jobwechsel auf arbeitgeberfinanzierte bAV-Angebote.</p><h5>Kundenwunsch Sicherheit an oberster Stelle</h5><p>Bei der Frage, wie die betriebliche Altersversorgung ausgestaltet sein sollte, haben die Arbeitnehmer eindeutige Präferenzen: Die Sicherheit steht bei ihnen an oberster Stelle. Außerdem wünschen sie sich ein Modell, in das sie flexibel einzahlen können und bei dem sie Wahlfreiheiten bezüglich der Auszahlungsmodalitäten haben. Einfachheit und Renditen spielen bei den Kundenwünschen nur eine untergeordnete Rolle. </p><h5>In eigener Sache: Makler informieren sich beim AssCompact Wissen Forum</h5><p>Damit Versicherungsmakler ihren Kunden in Sachen bAV auch unter den neuen Rahmenbedingungen kompetent zur Seite stehen können, ist Weiterbildung gefragt: Experteneinschätzungen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz, Informationen zu den neuesten Entwicklungen am bAV- und am bKV-Markt sowie einen kompakten Überblick über die entsprechenden Versicherungslösungen von rund 30 Gesellschaften erhalten Besucher beim AssCompact Wissen Forum „betriebliche Versorgung“ am 28.06.2017 im ICS in Stuttgart.</p><p>Zur Anmeldung geht es <a href="https://www.asscompact.de/schnellregistrierung/intro/235/YJbb9ig9OAHIwu…; target="_blank" >hier</a>. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/0DE69A5F-F050-4883-92E3-694436AB9AFA"></div>

 

PSVaG meldet für 2016 Schadenvolumen auf niedrigem Niveau

Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) zum Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei Insolvenz des Arbeitgebers hat seinen Geschäftsbericht 2016 vorgelegt. Die Zahl der Insolvenzen und das Schadenvolumen verringerten sich. Erstmals seit 1975 war kein Beitrag zur Insolvenzsicherung von Betriebsrenten erforderlich.

<p>Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) ist der gesetzlich bestimmte Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg. Er dient dem Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei der Insolvenz des Arbeitgebers. Wie aus dem nun vorgestellten Geschäftsbericht für 2016 hervorgeht, waren beim PSVaG 94.482 Arbeitgeber mit insolvenzsicherungspflichtiger betrieblicher Altersversorgung gemeldet. 2015 waren es 94.078. Insgesamt stehen 10,8 Mio. (Vorjahr 10,9 Mio.) Versorgungsberechtigte unter Insolvenzschutz, davon 4,0 Mio. Rentner und 6,8 Mio. Arbeitnehmer mit unverfallbaren Anwartschaften. </p><h5>Weniger Insolvenzen</h5><p>Im vergangenen Jahr haben den PSVaG weniger Insolvenzen getroffen als im Jahr 2015 (399 gegenüber 467). Ebenso hat sich die Zahl der zu übernehmenden Renten und Anwartschaften von 18.667 im Jahr 2015 auf 12.913 für 2016 verringert. Das Schadenvolumen betrug 506,8 Mio. Euro, im Jahr 2016 waren es 862,0 Mio. Euro. Laut PSVaG war erstmals seit Beginn des Geschäftsbetriebs im Jahr 1975 kein Beitrag zur Insolvenzsicherung von Betriebsrenten erforderlich. Dies lag an der günstigen Schadenentwicklung zusammen mit weiteren Komponenten wie etwa Erträgen aus Insolvenzforderungen, der Überschussbeteiligung vom Konsortium der Lebensversicherer und der vorjährigen Rückstellung für Beitragsrückerstattung. Das für 2016 dennoch erhobene Beitragsvolumen von 2,0 Mio. Euro resultierte aus Nach- bzw. Korrekturmeldungen für Vorjahre. </p><p>Die Bilanzsumme betrug zum Ende des Jahres 2016 rund 5,3 Mrd. Euro. Dem Ausgleichsfonds wurden 36,0 Mio. Euro zugeführt, dieser umfasst nun nun rund 1,99 Mrd. Euro. </p><h5>2017 bislang mit moderatem Schadengeschehen</h5><p>Aufgrund der Schadenentwicklung der ersten Monate des Jahres 2017 rechnet der PSVaG derzeit mit einem moderaten Schadengeschehen für das laufende Jahr. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/BABA6354-EB7C-4BFA-89BE-0327CD2B4C92"></div>

 

Swiss Life erweitert bAV-Portfolio für Produktfamilie Maximo

Ab sofort bietet Swiss Life neue Produktfeatures für die Tariffamilie „Maximo“ in der bAV. Mit „Swiss Life Maximo“ und „Swiss Life Maximo Kompakt“ besteht nun die Option einer zusätzlichen Todesfallleistung. Zudem hat der Versicherer die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ausgeweitet und die Tarifvarianten um ungezillmerte Tarife ergänzt.

<p>Wie Swiss Life Deutschland mitteilt, hat der Versicherer seine Maximo-Tariffamilie in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) um weitere Produktfeatures ausgebaut: Für die bAV-Produktlinien „Swiss Life Maximo“ und „Swiss Life Maximo Kompakt“ gibt es nun unter anderem die Möglichkeit, während der Vertragslaufzeit eine zusätzliche Todesfallleistung in Form einer Kapital- oder Rentenzahlung einzuschließen. Die bereits vorhandene Option einer Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit hat Swiss Life ausgedehnt: Mit „Beitragsbefreiung Plus“ ist es nun in der Direktversicherung möglich, den Beitrag für die bAV im Falle einer Berufsunfähigkeit in dynamisierter Form fortzusetzen. um dem Wertverlust wegen Inflation vorzubeugen. </p><h5>Nun auch ungezillmerte Tarife</h5><p>Der Versicherer bietet zudem eine größere Auswahl an Abschlusskostenvarianten, die individuell am jeweiligen Beratungsbedarf ausgerichtet werden können. Diese umfassen nun auch ungezillmerte Tarife, bei denen die Abschlusskosten als laufende Provision auf die gesamte Beitragszahlungsdauer verteilt werden. Wie Swiss Life mitteilt, steht zudem ein echter Honorartarif ohne jede Provisionszahlung zur Verfügung.</p><h5>Option auf 80% Garantieniveau in der bAV</h5><p>Als weitere Neuerung haben Swiss Life-Kunden nun die Möglichkeit, mit Maximo in der bAV ihr Garantieniveau auf 80% zu senken. Wie Dr. Matthias Wald, Leiter Vertrieb von Swiss Life Deutschland unterstreicht, sei dies vor allem für Gesellschafter-Geschäftsführer sowie arbeitgeberfinanzierte Pläne interessant, aber auch für Kunden, die in der Entgeltumwandlung höhere Renditechancen nutzen wollen. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/DB6EC732-3107-4F0A-9302-BBE9059A0EAF"></div>

 

Mittelstand erwartet positive Impulse für die bAV vom Betriebsrentenstärkungsgesetz

Laut einer aktuellen Studie von Generali und F.A.Z.-Institut erwartet die Mehrheit der mittelständischen Unternehmen mit der aktuellen Reform eine steigende bAV-Nachfrage, ist aber bei der eigenen Umsetzung noch unsicher.

<p>Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die Attraktivität der bAV erhöht und die Marktdurchdringung vorangetrieben werden. Die breite Mehrheit der deutschen mittelständischen Unternehmen erwartet von der aktuellen Reform positive Impulse zur Stärkung der bAV. Das ergab die aktuelle Studie „Betriebliche Altersversorgung im Mittelstand 2017“ der Generali Versicherungen und des F.A.Z.-Instituts. Demnach rechnen fast zwei Drittel (64%) mit steigendem Arbeitnehmer-Interesse an der betrieblichen Altersversorgung. Allerdings hat sich bisher nicht einmal jedes fünfte Unternehmen (17%) festgelegt, die bAV-Reform zu nutzen und die entsprechenden Angebote 2018 zu erweitern. Rund zwei Drittel (62%) der befragten Unternehmen wissen noch nicht, ob der eigene Betrieb die Möglichkeiten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes aufgreifen und neue Angebote unterbreiten wird. 18% von ihnen schließen einen Ausbau des eigenen bAV-Angebots bereits jetzt aus. </p><p>Die Betriebe, die sich bereits jetzt zur Angebotserweiterung entschlossen haben, zielen insbesondere darauf ab, den Förderbetrag für Geringverdiener nutzen zu können: Das erklärte rund die Hälfte der Umfrageteilnehmer (47%). Das Opting-out-Modell hingegen, also die automatische Lohnumwandlung, wollen laut Umfrage derzeit lediglich 18% der befragten Betriebe nutzen. </p><h5>Punkten mit digitalen Produkten und Services</h5><p>Gleichzeitig zeigt sich laut Studie, dass bAV-Anbieter mit digitalen Produkten und Services bei den Unternehmen punkten können. Mehr als die Hälfte (59%) der befragten Personalverantwortlichen erwartet von den Anbietern ganzheitliche digitale Lösungen, also bAV-Angebote, bei denen sämtliche Angelegenheiten wie Antragsstellung, Verwaltung und Änderung digital möglich sind, um den komplexen bAV-Themen und Kundenwünschen gerecht zu werden. Bei großen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern gaben dies sogar zwei Drittel an. Gleichzeitig sind für 58% aller Befragten Online-Tools zur Abwicklung und Kontrolle der bAV wichtig. Und immerhin ein Viertel erachtet die Möglichkeit mobiler Zugriffe auf die bAV-Verwaltung als relevant. Mit dem verstärkten Einzug digitaler Anwendungen in die bAV wächst auch die Bedeutung von IT-Sicherheit und Datenschutz. Beides stellt laut 91% der befragten Personalverantwortlichen hohe Anforderungen an die Administration und Kommunikation der bAV. </p><p>Neben dem schon angesprochenen steigenden Arbeitnehmer-Interesse verbinden die Unternehmen mit der gesetzlichen Neuordnung der Betriebsrente die Hoffnung auf attraktivere bAV-Produkte. Das erklärten 56%. Einen sinkenden Haftungsumfang für die Arbeitgeber erhoffen sich 44%. Und ein gutes Drittel der Personalverantwortlichen rechnet mit einer Entlastung der Unternehmen bei der Bürokratie und den Vorschriften zur bAV (35%). Lediglich 13% der befragten Unternehmen gaben an, dass sie keine positive Wirkung erwarten. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/B627242E-69C9-4C1D-8BDD-C5F953B0537D"></div>

 

HDI bringt neues Konzept „bAV Plus Cashback“

Kern des neuen bAV-Konzepts der HDI ist eine Prepaid-Kreditkarte, die der Chef monatlich mit einem fixen Betrag auflädt. Diesen Betrag, der in der Gehaltsabrechnung als steuer- und sozialabgabenfreier Sachbezug erfasst ist, kann der Mitarbeiter für Einkäufe seiner Wahl ausgeben.

<p>Mit dem neuen Konzept &bdquo;bAV Plus Cashback&ldquo; erm&ouml;glicht HDI Arbeitnehmern den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) ohne sp&uuml;rbaren Konsumverzicht. Kern des Konzepts ist eine Prepaid-Kreditkarte. Diese l&auml;dt der Chef monatlich mit einem fixen Betrag auf, den der Mitarbeiter f&uuml;r Eink&auml;ufe seiner Wahl ausgeben kann. In der Gehaltsabrechnung wird dieser Betrag als steuer- und sozialabgabenfreier Sachbezug erfasst. So erh&auml;lt der Mitarbeiter, &uuml;ber die Entgeltumwandlung hinaus, eine zus&auml;tzliche F&ouml;rderung f&uuml;r seine bAV. Der Arbeitgeber finanziert die Gutschrift teilweise durch die Lohnnebenkosten, die er einspart, weil die bAV-Beitr&auml;ge seines Mitarbeiters auch f&uuml;r ihn innerhalb gesetzlicher Grenzen sozialabgabenfrei sind.</p>
<h5>
Ein Praxisbeispiel</h5>
<p>Ein lediger Mitarbeiter ohne Kinder, der monatlich 3.000 Euro brutto verdient, schlie&szlig;t eine Direktversicherung ab. Jeden Monat flie&szlig;en 100 Euro aus seinem Brutto-Gehalt in den Vertrag. Weil dieser Sparbeitrag steuer- und sozialabgabenfrei ist, zahlt er netto nur rund 50 Euro. Im Gegenzug l&auml;dt der Arbeitgeber die Prepaid-Kreditkarte des Mitarbeiters monatlich mit 40 Euro auf. So kostet die Direktversicherung den Arbeitnehmer unter dem Strich nur noch 10 Euro. Der Arbeitgeber spart durch die bAV seines Mitarbeiters in diesem Beispiel jeden Monat 20 Euro Lohnnebenkosten. Weiterhin kann er die 40 Euro Sachkostenzuschuss steuerlich absetzen. Damit reduziert sich der Netto-Aufwand beim Arbeitgeber ebenfalls auf rund 10 Euro pro Monat.</p>
<p>HDI-Vertriebsvorstand Wolfgang Hanssmann erkl&auml;rt: &bdquo;Ein Arbeitgeberzuschuss ger&auml;t schnell in Vergessenheit. Mit &sbquo;HDI bAV Plus Cashback&lsquo; wird der Mitarbeiter Monat f&uuml;r Monat daran erinnert, dass sich sein Chef an der bAV beteiligt.&ldquo; (ad)</p>
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Barmenia erweitert Produktlinie um indexbasierte Rentenversicherungen

Die Barmenia Lebensversicherung hat ihre Produktlinie in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) überarbeitet. Mit der Barmenia DirektRente Index und der BÜKA Rente Index bietet das Wuppertaler Unternehmen nun erstmalig für zwei Durchführungswege eine indexbasierte Rentenversicherung an.

<p>Eine moderne betrieblichen Altersvorsorge für die eigenen Mitarbeiter zu haben, kann für Unternehmen am Arbeitsmarkt ein Wettbewerbsvorteile sein. Denn attraktive Vorsorgelösungen werden als Gehaltsbestandteil immer wichtiger. Die Barmenia bietet nun zwei neue Produkte: Die Barmenia DirektRente Index und die BÜKA Rente Index.</p><p>Beide Produkte sind für alle geeignet, die die Vorteile der bAV nutzen, keinen Wertverlust hinnehmen und dabei trotzdem von den Aktienmärkten profitieren möchten. Dabei kann jährlich die Wahl zwischen dem BarmeniaIndex D und dem BarmeniaIndex EU. Die exklusiven Barmenia-Indizes basieren auf dem DAX beziehungsweise dem Euro Stoxx 50. Daneben gibt es jährlich die Möglichkeit, die Indexbeteiligung mit einer sicheren Verzinsung zu kombinieren. Oder alternativ komplett die sichere Verzinsung zu wählen. </p><h5>Verbindung von zwei Indizes</h5><p>Die Option, beide Indizes zu kombinieren, kann ein Vorteil sein. Denn dadurch kann die Abhängigkeit von der Entwicklung eines einzelnen Index verringert werden. Entscheidet sich der Arbeitnehmer für die Indexpartizipation, ist er für die kommenden zwölf Monate an deren Wertentwicklung beteiligt. Ist diese Indexrendite positiv, wird der Policenwert mit dieser Jahresrendite verzinst. Das Vertragsguthaben erhöht sich und wird gesichert. Das gilt auch bei Erträgen aus der sicheren Verzinsung. Liegt die Rendite am Jahresende im Minus, bleibt das Vertragsguthaben davon unberührt.</p><p>Das Prinzip funktioniert mit einer monatlichen Renditeobergrenze, dem sogenannten Cap. Er wird für jeden Index jährlich zum 01.04. neu festgelegt und deckelt jeden Monat die positiven Wertentwicklungen des Index. Die monatlichen Gewinne – maximal bis zum Cap – und Verluste des Index werden zu einem Jahresergebnis aufaddiert, der sogenannten Indexrendite. Ist diese positiv, wird der Policenwert mit dieser Jahresrendite verzinst. Das Vertragsguthaben erhöht sich und wird gesichert. Liegt der Index zum Jahresende im Minus, wird das Ergebnis gleich null gesetzt. Das Vertragsguthaben bleibt unverändert. Eine Beitragsgarantie garantiert die 100-prozentige Sicherheit der eingezahlten Beiträge. </p><h5>Vorteile der Kombination</h5><p>Um immer die passgenaue Antwort auf die Wünsche der bAV-Kunden zu haben, bietet die Barmenia neben der Direktversicherung auch den Durchführungsweg der Unterstützungskasse an. Die BÜKA Rente Index, die Rückdeckungsversicherung für die Barmenia Überbetriebliche Unterstützungskasse e. V. (BÜKA), dient als mögliche Ergänzung. Die Direktversicherung als Grundversorgung und die Unterstützungskasse als Aufbaustufe. Denn insgesamt können im Rahmen einer Direktversicherung maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt werden. Dies ist der Einstieg in eine solide betriebliche Altersversorgung. Bei einem Personenkreis mit überdurchschnittlich hohem Verdienst reicht die Absicherung über die Direktversicherung oft nicht aus. Dort ermöglicht die BÜKA höhere Versorgungen. </p><p>So sind bei der Entgeltumwandlung beide Durchführungswege jeweils bis zu vier Prozent der BBG sozialversicherungsfrei. Da diese Freibeträge unabhängig voneinander gelten, können bei einer Kombination von Direktversicherung und BÜKA bis zu 8% der BBG sozialabgabenfrei gespart werden. Auch bei einer Versorgung, die sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer finanziert wird, kann die Kombination aus Direktversicherung und BÜKA Vorteile bringen. </p><p>Attraktive Konditionen über Kollektiverträge, minimaler Verwaltungsaufwand, Planungssicherheit durch festgelegte Beiträge, die Bindung guter Mitarbeiter an das Unternehmen und nicht zuletzt ein wichtiger Baustein für die Altersvorsorge – BÜKA Rente Index und Barmenia IndexRente kombinieren die Sicherheit einer klassischen Rentenversicherung mit den Chancen auf höhere Renditen. (sg)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/E626D468-C2C2-4BAA-9C15-0E83512823A4"></div>