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Assekuranz Leben allgemein

Canada Life hebt Garantiewert zum zweiten Mal in Folge an

Jährlich setzt Canada Life den geglätteten Wertzuwachs für Rentenversicherungen mit Garantien nach dem UWP-Prinzip fest. Zum 20. Geburtstag steigt der Garantiewert diesmal erneut und beträgt nun 2,0%. Ab Anfang April gilt er für ein Jahr.

Canada Life hat den geglätteten Wertzuwachs für Rentenversicherungen mit Garantien nach dem Unitised-With-Profits (UWP)-Prinzip bekannt gegeben. Der Garantiewert beträgt zum 20. Geburtstag des UWP-Fonds 2,0% und hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Damit konnte der Lebensversicherer den Wert zum zweiten Mal in Folge steigern. Er gilt ab dem 01.04.2024 für ein Jahr.

Jährlich wird der geglättete Wertzuwachs von Canada Life festgesetzt. Negativ kann er nicht sein. Zudem bietet er Sicherheit, da er mögliche Kurseinbrüche bei Beginn der Rente auffängt, wenn die vertraglichen Garantievoraussetzungen erfüllt sind. Liegt die tatsächliche Wertentwicklung des Anteilguthabens über der geglätteten, dann erhalten die Kunden zum Ablauf den tatsächlichen Wert ihrer Fondsanteile. Der UWP-Fonds ist Bestandteil der GENERATION-Tarife und steht in allen drei Schichten der Altersvorsorge zur Verfügung.

So hat sich der Wert der UWP-Policen in 20 Jahren entwickelt

Seit seiner Auflegung am 31.01.2004 erwirtschaftete der Fonds durchschnittlich 4,8% Rendite p. a. (Stand 29.02.2024), teilt Canada Life mit. Dies wurde durch das Prinzip der endfälligen Garantien erreicht, die es zulassen, verstärkt in Aktien zu investieren. Der über die Glättung erreichte Garantiewert für diesen Zeitraum beträgt im Durchschnitt 2,5% p. a. (lg)

Bild: © zephyr_p – stock.adobe.com

 

Die favorisierten Versicherer der vfm-Makler

Alle zwei Jahre kürt der Pegnitzer Maklerverbund vfm die bevorzugten Versicherungsanbieter seiner Makler. Dieses Jahr wurde die Auszeichnung in den Sparten Kranken-, Lebens- und Sachversicherung zum elften Mal verliehen – dabei gab es „klare Sieger“ in allen drei Kategorien.

Der Pegnitzer Maklerverbund vfm hat die Spitzenreiter unter seinen Versicherungspartnern bekannt gegeben. Die Auszeichnungen in den Sparten Kranken, Leben und Sach wurden während der hauseigenen Messe in Würzburg vergeben. Die Verleihung, die dieses Jahr zum elften Mal erfolgte, findet alle zwei Jahre statt.

Für das Rating erstellt der vfm-Verbund in Zusammenarbeit mit seinen angebundenen Maklern einen Kriterienkatalog für die Bewertung. Berücksichtigt werden dabei Merkmale wie Kundenattraktivität der Produkte, Qualität der Erstellung von Angeboten, bis hin zur Effizienz in der Schadenregulierung.

Die Sieger in den Sparten Sach, Leben und Kranken

Laut dem Maklerverbund zeigen sich in allen drei Sparten „klare Sieger“ auf. In der Sparte Kompositversicherung schaffte es Die Haftpflichtkasse zum vierten Mal in Folge auf den Spitzenplatz, mit Bestwerten in sämtlichen Teilbewertungen. Auf Rang 2 und 3 folgen KS-Auxilia und KRAVAG.

Ebenfalls ihren 1. Rang verteidigen konnte die Barmenia in der Sparte Krankenversicherung – auch wenn ihr Vorsprung gegenüber den Nachfolgern dieses Jahr geschmolzen ist, so vfm. So überholte die ARAG die topplatzierte Barmenia in den Kategorien Produkte und Prämien – in den anderen Bereichen konnte der Spitzenreiter sich jedoch die höchsten Bewertungen sichern. Nach der ARAG auf Platz 2 reiht sich die Continentale auf Platz 3 ein.

Einen neuen Spitzenreiter gibt es in der Sparte Leben. Dort konnte sich erstmals die Stuttgarter an die Spitze des Felds setzen. Dies gelang durch eine Verbesserung in allen Teilkriterien, so der Maklerverbund. Silber holte sich der Volkswohl Bund, Bronze die Alte Leipziger. (js)

Bild: © Surachetsh – stock.adobe.com

 

Bremst die Inflation die Vorsorge aus?

Spätestens seit dem Beginn des Ukraine-Kriegs ist die Inflation in aller Munde. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge hat in einer Studie herausgearbeitet, wie sich die Teuerungsrate auf das Konsum- und Sparverhalten der Menschen und auch auf die Altersvorsorge auswirkt.

Seit gut zwei Jahren ist in der Finanzwelt die Inflation wieder ein großes Thema. Auch wenn die Europäische Zentralbank die Teuerung durch die Zinswende wieder einigermaßen in den Griff bekommen hat (im Februar 2024 lag sie bei 2,5% p. a.), dürfte sie bei den Verbrauchern deutliche Spuren hinterlassen haben. Denn mit einer hohen Inflation wird es auch zunehmend schwieriger, den Lebensunterhalt zu finanzieren. Wie Sparer und Konsumenten darauf reagieren, hat das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) in einer Studie namens „Wenn der Euro an Wert verliert“ untersucht. Und diese Reaktionen fallen, so das DIA in einer Mitteilung zur Studie, ganz unterschiedlich aus.

Vorsorge lohnt sich weiterhin

Positiv sei laut DIA zu bewerten, dass die Bereitschaft, fürs Alter oder für unterschiedliche Fährnisse des Lebens vorzusorgen, im Gefolge der Inflation nicht gelitten habe. Denn 55% der Teilnehmer hätten in der Vergangenheit Geld für Vorsorgezwecke zurückgelegt. 60% meinen unter den Bedingungen einer deutlich höheren Inflation, dass sich Vorsorge derzeit weiterhin lohne. Dies sei laut DIA zwar immer noch ein unbefriedigender Anteil an der gesamten Bevölkerung, aber zumindest wurde die Vorsorge insgesamt in Deutschland wegen der Teuerung nicht zurückgefahren, sondern die Bereitschaft dazu sei sogar leicht gestiegen.

Abstriche am Konsum

Allerdings hätten die Umfrageteilnehmer an anderer Stelle gespart. Wenn Waren des täglichen Bedarfs, Mieten, Energie, Reisen oder Restaurantbesuche teurer werden, dann stünden laut DIA zwei Optionen zur Wahl: den Konsum einschränken oder das Einkommen erhöhen, um keine Abstriche am bisherigen Lebensstandard machen zu müssen. 31% hätten sich laut der Umfrage, die von INSA Consulere im Auftrag des DIA durchgeführt wurde, für Einkommensverbesserungen entschieden. Jeweils ein Fünftel habe auf bezahlte Überstunden oder eine Gehaltsforderung gesetzt. Aber auch Nebenjobs oder Mehrarbeit von Haushaltsmitgliedern habe zu den Anpassungsreaktionen auf der Einkommensseite gehört.

Das Problem dabei sei nur, dass die schon durchgeführten oder zumindest geplanten Maßnahmen oftmals nicht ausreichen würden, um die Teuerung vollständig zu kompensieren. „So erwarten Personen mit den aufgeführten Verhaltensänderungen zwar öfter als andere tatsächliche Einkommensverbesserungen, allerdings glaubt auch von ihnen weniger als die Hälfte an reale Erhöhungen“, erklärt Dr. Reiner Braun, einer der beiden Autoren der DIA-Studie. Sprich: Unter dem Strich ist nominal zwar mehr Geld in der Haushaltskasse, aber die erlebten Preissteigerungen konnten damit nicht gänzlich aufgefangen werden.

Angepasste verfolgen eine Doppelstrategie

Die in der Studie als „Angepassste“ bezeichnete Personengruppe verfolge laut DIA eine Doppelstrategie. Sie suchen nach Einnahmesteigerungen und schränken sich doch gleichzeitig ein. Neben den Angepassten, die bereits hohe Konsumeinschränkungen realisiert haben und 35% aller Befragten ausmachen, führt die Studie auf der Grundlage der von den Autoren entwickelten Betroffenheitstypologie noch zwei weitere Personencluster auf: die „Anpassungswilligen“ und die „Nicht-Angepassten“. Erstgenannte zeigen eine hohe Bereitschaft, ihren Konsum einzuschränken, und haben einen Anteil von 35% unter allen Befragten. Unter den Nicht-Angepassten (26%) ist die Bereitschaft auf Konsumverzicht gering, was laut DIA auch mit ihrem sozialen Status zusammenhänge.

Sparer in der Zwickmühle

Bei einer hohen Inflation wird jedoch nicht nur der Konsum, sondern auch das Sparen beeinträchtigt. Einerseits engt sie den Spielraum ein, einen Teil des Einkommens nicht für den heutigen Konsum aufzuwenden, sondern auf die hohe Kante für später zu legen. Andererseits müsste aber gerade mehr gespart werden, wenn auch in Zukunft der bisherige Lebensstandard aufrechterhalten werden soll. Wie entscheiden sich Sparer und Konsumenten in diesem Konflikt?

Jeder Dritte gab dem DIA zufolge in der Befragung an, dass er sein Sparverhalten geändert habe. Davon sagten wiederum zwei Drittel, dass sie derzeit mehr sparen wollen. Ein Drittel hingegen will die Bildung von Rücklagen zurückfahren, oftmals wahrscheinlich aus dem trivialen Grund, weil das verfügbare Haushaltseinkommen wegen der höheren Konsumausgaben Sparen nicht mehr zulässt.

Rücklagen hängen am Einkommen

Aufschlussreich sind auch die angeführten Bedingungen, unter denen wieder mehr gespart würde. Die mit 60% am häufigsten genannte Voraussetzung ist, so das DIA, einleuchtend: bei höherem Einkommen. Höhere Erträge als Anreiz für starkes Sparen nannten hingegen nur 36% der Befragten. Knapp jeder Dritte (31%) machte Garantien bei den Sparprodukten zur Vorbedingung. Letzteres wirft für das DIA ein bezeichnendes Licht auf die seit Jahren schon andauernde Diskussion, dass deutsche Sparer auf Garantien abonniert sind. (mki)

Über die Studie

Die Studie „Wenn der Euro an Wert verliert“ basiert auf den Ergebnissen einer repräsentativen Umfrage, die von INSA Consulere im Zeitraum vom 22. bis 30.05.2023 durchgeführt wurde. Daran nahmen 2.000 Personen aus Deutschland ab 18 Jahren teil. Die Zusammenfassung der Studie und die kompletten Ergebnisse finden Sie hier.

Bild: © Zblaster – stock.adobe.com

 

Diese Versicherer erhalten Deutschen Versicherungs-Award

Franke und Bornberg, das Deutsche Institut für Service-Qualität und ntv verleihen – jetzt schon zum siebten Mal – jährlich den Deutschen Versicherungs-Award. In diesem Jahr dürfen sich 42 Versicherer in 35 Produktbereichen darüber freuen. Wer sind die Sieger 2024?

Bereits zum siebten Mal verleihen die Ratingagentur Franke und Bornberg, das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ) und der Nachrichtensender ntv den Deutschen Versicherungs-Award. In 35 Kategorien werden 42 Preisträger ausgezeichnet. Der Award wird jährlich vergeben.

Orientierungshilfe für Verbraucher

Dabei berücksichtigen die Award-Verleiher eigenen Angaben nach alle wichtigen Produktbereiche im Versicherungsbereich, was eine gute Orientierungshilfe für Verbraucherinnen und Verbraucher darstellt. Die Preisverleihung findet wieder in der Bertelsmann-Repräsentanz in Berlin statt.

Oft versteckt im Kleingedruckten

Michael Franke, Geschäftsführer von Franke und Bornberg, erklärt: „Qualität, aber auch Stolpersteine verstecken sich oft im Kleingedruckten von Versicherungen. Seit 30 Jahren prüfen wir Produkte und Versicherungsunternehmen auf Herz und Nieren, damit Versicherte auch im Ernstfall keine negativen Überraschungen erleben. Für diesen Award filtern wir die leistungsstärksten und besten Angebote aus dem Markt.“

Leistungs- und Serviceanalyse

Für den Award haben Franke und Bornberg und DISQ Versicherer und deren Produkte untersucht. Anhand von über 5.000 Versicherungsdatensätzen wurde eine Leistungsanalyse durchgeführt. Es folgte eine umfassende Serviceanalyse der einbezogenen Unternehmen mit den besten Produkten. Diese fand mithilfe von verdeckt initiierten Telefonberatungen, E-Mail-Anfragen und Internet-Usability-Tests statt. Insgesamt flossen 930 Servicekontakte ein. Beim Gesamtergebnis der Kategorien spielen zudem die Resultate der Leistungsanalyse (Leistungen und Prämien) mit 66,7% und die der Serviceanalyse mit 33,3% eine Rolle.

The winners are …

Diese Versicherer erhalten den Deutschen Versicherungs-Award 2024

Und wer sind nun die diesjährigen Sieger? In der Kategorie „Altersvorsorge“ liegt Europa als Gesamtsieger ganz vorne. In der Kategorie „Fahrzeugversicherung“ verteidigt HUK-Coburg den Gesamtsieg aus dem letzten Jahr. In der Kategorie „Rechtschutzversicherung“ dürfen sich in diesem Jahr Allrecht, Auxilia und Württembergische freuen. Gesamtsieger beim „Privatschutz“ wird VHV.

In der Kategorie „Gesundheit“ gibt es einmal den Gesamtsieger im Bereich „PKV-Vollversicherung“: ARAG. Und im Bereich „PKV-Zusatzversicherung“: SDK.

Die Kategorie „Risiko und Unfall“ führen heuer bei der „Risikolebensversicherung“ CosmosDirekt, Ideal sowie LV 1871 an. In derselben Kategorie dürfen sich im Bereich „Unfallversicherung“ Baloise, Die Haftpflichtkasse und Interrisk Sieger nennen.

Dieses Jahr landet in der Kategorie „Arbeitskraftabsicherung“ VOLKSWOHL BUND auf Platz 1. In der Kategorie „Gewerbeversicherung“ sind bei „Cyberversicherung“ Baloise, Provinzial und VHV vorne mit dabei. Die beste Beurteilung in derselben Kategorie im Produktbereich „Betriebshaftpflichtversicherung“ holen sich Allianz, BGV und VHV, bei „Gewerbliche Rechtsschutz“ sind es ARAG, Roland und VHV, bei „Inhaltsversicherung“ Allianz, BGV und Generali Deutschland.

In der Kategorie „Private Cyberversicherung“ gibt es ebenfalls drei Sieger: Inter, Öffentliche Sachversicherung Braunschweig und VGH Versicherungen. Die Kategorie „Nachhaltigkeit“ gewinnt als Unternehmen Barmenia. Die Preisträger finden sich in der Tabelle, weitere Informationen zum Award gibt es unter vers-award.de. (lg)

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„Wir müssen zeigen, was Versicherungsschutz wert ist“

Nach über 40 Jahren beim VOLKSWOHL BUND, nach mehr als 25 Jahren als Vertriebsvorstand, davon sieben Jahren als CEO, geht Dietmar Bläsing zum 30.04.2024 in den Ruhestand. Sein Anliegen bleibt aber weiterhin, den Wert des Versicherungsschutzes und der Beratung in den Mittelpunkt zu rücken.

Interview mit Dietmar Bläsing, Vorstandssprecher der VOLKSWOHL BUND Versicherungen
Herr Bläsing, wie ist Ihre Gefühlslage so kurz vor dem Ruhestand?

Im Moment habe ich noch keine Wehmut, aber nach über 40 Jahren geht man sicher mit einem Tränchen im Knopfloch. Aber es gibt das schöne Gefühl, alles in gute Hände zu geben. Bekanntermaßen habe ich zwei Nachfolger, da ich Vorstand Vertrieb und Marketing sowie Personal als auch seit sieben Jahren Sprecher des Vorstandes und CEO bin. Als Vorstandsvorsitzender wird mir Gerrit Böhm und als Vertriebsvorstand Stefanie van Holt folgen, die beide schon seit 17 Jahren im Haus und beide 42 Jahre alt sind.

Die Nachfolgeplanung erfolgte früh. Ist das normal?

Für unser Haus ist es das. Wir haben bei uns im Leitbild stehen, dass wir Führungspositionen über alle Hierarchieebenen hinweg möglichst aus den eigenen Reihen besetzen. Das geht nicht immer, aber das war bei mir so und ist auch bei den beiden Nachfolgern so. Wir tragen sozusagen die DNA des VOLKSWOHL BUND in uns.

Es ist mir ganz wichtig, dass alles rechtzeitig vorbereitet ist. Je schwieriger die Zeiten sind, desto wichtiger ist es für unsere Vertriebspartner, einen verlässlichen Produktpartner zu haben. Und ich glaube, dass man Kontinuität am besten mit Personenkontinuität erreicht. Meine beiden Nachfolger müssen sich nicht erst beweisen, beide haben alle Entscheidungen mitgetroffen und mitgestaltet. Natürlich werden sie neue Spuren ziehen, aber sie werden die Richtung beibehalten. Damit bleibt der VOLKSWOHL BUND berechenbar. Das ist eines der höchsten Güter, die man heute im Maklermarkt haben kann.

Werden Sie in den Aufsichtsrat wechseln?

Nein. Eine Cool-down-Phase macht ja durchaus Sinn, so ist es auch in der Corporate Governance festgehalten. Im Übrigen haben wir nur vier gewählte Aufsichtsräte aus der Mitgliedervertretung plus zwei Arbeitnehmervertreter. Mit dem Kollegen Joachim Maas ist ein ehemaliger Vorstand im Aufsichtsrat vertreten und dann wäre mit mir schon ein zweiter Posten von den vieren mit einem ehemaligen Vorstand besetzt.

Ausschließen wollen Sie es nicht, aber ein direkter Wechsel wird es eben nicht?

Genau. Ich bin seit knapp zwei Jahren Aufsichtsrat der Telis Finanz in Regensburg. Das macht viel Spaß und erlaubt mir zu sehen, wie die Vermittlerseite tickt. Da ist auch eine ganze Menge zu tun und das werde ich auch weitermachen.

Sie haben vorhin gesagt, in schwierigen Zeiten ist es wichtig, Kontinuität zu halten. Was machen die schwierigen Zeiten aus?

Also, für mich steht hierfür ein Thema, das über unsere Branche hinausgeht: Die Regulatorik belastet uns alle und ich würde sogar sagen, sie belastet uns über Gebühr. Wir haben hohe regulatorische Anforderungen und unsere Vertriebspartner auch. Und es ist kein Ende in Sicht.

Aus Sorge heraus, dass uns dies alles auffrisst, habe ich gerade ausrechnen lassen, wie viel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich eigentlich mit der Regulatorik beschäftigen. Wir haben dabei festgestellt, dass ein Drittel der Neueinstellungen sich mit unserem Geschäftsmodell beschäftigt, also mit Vorgängen wie Leistungsfällen oder Kundenanfragen. Ein zweites Drittel geht in die IT. Aber ein Drittel ist für die Regulatorik. Eine erste Abfrage hat ergeben, dass sich jeder sechste, knappe 17%, unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mittlerweile mit dem Thema Regulatorik beschäftigt, zumindest anteilig. Um es plakativ auszudrücken: Wir arbeiten im Jahr bis zum 01.03. nur für die Regulatorik.

Dabei gibt der GDV so viel Geld für Lobbyarbeit aus …

Ich sage, dieses Geld ist wirklich nötig. Man sieht ja den dringenden Bedarf. Ich will noch mal eine andere Zahl nennen. Wir haben über den dicken Daumen gerechnet rund 65 Mio. Euro Personalaufwendungen, Gehälter und Sozialleistungen, das heißt, 11 Mio. Euro, ein Sechstel, geht rein für Regulatorik an Personalkosten drauf.

Und jetzt kommt der Punkt, der mich umtreibt: Wir hören immer wieder, wenn ich mir zum Beispiel die Kleinanleger-Verordnung anschaue, den Begriff des „Value for Money“. Also, was ist der Wert einer Beratung? Die Beratungsleistung unserer Vertriebspartner wird dabei nur auf Kosten reduziert, der Nutzen wird nicht gesehen. Und an dem Punkt sage ich: Was glaubt ihr eigentlich, wovon wir die Regulatorik bezahlen? Das zahlen die Kunden. Regulatorik ist mittlerweile ein tariferhebliches Element. Wir müssen deshalb fragen: Was ist eigentlich der Wert der Regulatorik? Also, der Value for Money?

Und noch ein Punkt: Wir haben einen War for Talents. Es gibt einen scharfen Wettbewerb um Fachkräfte. Das heißt, wir müssen überhaupt die Menschen finden, die diese Arbeit leisten.

Lassen Sie uns auf die Zinswende sehen. Positiv oder negativ für die Versicherer?

Im Saldo ist die Entwicklung positiv. Wir haben ca. 1,6 Mrd. Euro Beitragseinnahmen beim VOLKSWOHL BUND und der Dortmunder Leben. Dem stehen knapp 100 Mio. Euro in der Sachversicherung dagegen. Mit dem Schwerpunkt Leben sind wir natürlich froh, dass die Zinsen wieder höher sind und man wieder Alternativen in der Kapitalanlage hat. Es stimmt, Anlagen, die wir in letzter Zeit getätigt haben, laufen teilweise in den Bereich der stillen Lasten rein. Das ist aber weiter nicht schlimm, denn wir machen keine Kapitalanlagen, um zu traden. Wir machen dies in der Regel in einer Buy-and-Hold-Strategie und am Ende der Laufzeit lösen sich die stillen Lasten wieder auf.

Spüren Sie nicht, dass andere Sparformen bevorzugt werden?

Also, im Neugeschäft gar nicht, im Gegenteil. Wir haben das beste Neugeschäft unserer Unternehmensgeschichte verzeichnet. Wir haben 2023 etwa gute 20% mehr gehabt als im Vorjahr, und wir haben sogar 10% mehr gehabt als 2021. Warum betone ich das so?

Wir waren immer starker Riester-Anbieter. Rund 20% unseres Neu­geschäfts waren Riester-Verträge. Dieses Geschäft ist 2021 komplett eingebrochen wegen der Rechnungszinssenkung. Nachdem diese 20% an Neugeschäft weggefallen waren, hatten wir 2022 schon „nur“ ein Minus von 10%, also die Hälfte haben wir sozusagen aufgefangen, und 2023 konnten wir sogar aufbauen, also 10% Plus zu 2021 und 20% Plus zu 2022.

Wir haben uns sehr, sehr stark auf das bAV-Geschäft konzentriert. Mit einem neuen fondsgebundenen Tarif, der Garantie und trotzdem von Beginn an bis zu 100% Fondsquote bietet, haben wir einen echten Hin­gucker. Auch prozessual haben wir einiges getan. Wir haben unsere Leben-Vertriebseinheit aufgeteilt in Leben Privat­kunden und Leben Firmenkunden/bAV, um einfach eine prozessuale Exzellenz herzustellen. Das Ergebnis ist ein immenser und für mich zuerst fast nicht vorstellbarer Erfolg. Das war wirklich toll. Es war mein letztes volles Geschäftsjahr, daher bin ich natürlich besonders froh. Aber bevor Sie fragen: Auch der Jahresstart 2024 toppt die Vorjahre, insofern wird auch Stefanie van Holt einen guten Start haben.

Die Branche wartet nun auf die Reform der Altersvorsorge. Was halten Sie davon, dass es andere Auszahlungsformen geben und die lebenslange Rente fallen soll?

Also, ich halte das für eine Katastrophe und ich empfinde das Menschenbild, das dahintersteht, schlimm. Also, das, was man aus der Fokusgruppe Altersvorsorge gehört hat: Bis 85 oder 87 kriegt man die Rente, und wer dann noch lebt, bekommt halt Bürgergeld. Aber das Leben hat doch auch bis 95 noch seinen Wert.

Die Kampagne des GDV „Du lebst sieben Jahre länger“ zeigt doch, wie falsch die Menschen ihre Lebenserwartung einschätzen. Wenn sich Menschen einen Auszahlplan selbst schneidern sollen, muss man damit rechnen, dass in 50% der Fälle am Ende des Geldes noch Leben über ist. Das ist der falsche Weg für eine geförderte Rente.

Was halten Sie von den anderen Plänen?

Ich finde erst mal gut, dass die Bürgerrente vom Tisch zu sein scheint. Ein zusätzliches Obligato­rium ist nicht gut und ich denke, Altersvorsorge sollte auf freiwilliger Basis passieren, mithilfe von Anreizen. Zudem bin ich dafür, eine Ver­sicherungspflicht für Selbstständige einzuführen.

Und ich finde eine gewisse Form von Garantien nicht verkehrt. 100% braucht es aber nicht mehr, das ist klar. Also, ich könnte mir gut vorstellen, dass man sagt, eine lebenslange Rente sollte sein und wir würden eine Garantie von 60, 70 oder 80% für die geförderte Rente empfehlen.

Gehen wir noch mal in Richtung Unternehmen zurück. Wie ist es, für einen Versicherungsverein zu arbeiten?

Toll. Du hast ganz andere Möglichkeiten, bei einem mittelständischen Unternehmen Einfluss zu nehmen. Mein Werdegang vom Azubi über die ganze Strecke wäre vielleicht woanders gar nicht so möglich gewesen.

Als ich hier 1983 angefangen habe, waren wir ein reiner Ausschließlichkeitsversicherer. Der VOLKSWOHL BUND hatte 500 im Wesentlichen angestellte Ausschließlichkeitsmitarbeiter. Die Aufgabe war es, diese Organisation effizient zu machen. Das hat irgendwie nicht geklappt.

Ich war damals mit der Ausbildung fertig und bin in die Verkaufsförderung gekommen, dann später ins Marketing. Zu dem Zeitpunkt waren die Kostensätze immens und die Situation war existenzgefährdend. Deshalb hat man sich den freien Vertriebspartnern zugewandt. Doch wir mussten diese erst mal überzeugen. Zusammen mit Dr. Ulf-Gerhard Gude, Versicherungsmathematiker und damals gerade von der Uni, sollten wir nun Produkte machen. Das war eine geile Aufgabe, einfach irre, und wir hatten viele gute Ideen. Unsere IT war damals ziemlich modern und das alles fand Widerhall bei den Maklern. Wir haben erstmals Ver­sicherungsverträge grafisch dargestellt, mit Rückkaufswerten und Todesfallverläufen bis hin zur Ablaufleistung. Wir hatten anfangs auch so was wie Welpenschutz, das hat dann irgendwann nachgelassen. Ende der 90er etwa fanden auch viele den Namen VOLKSWOHL BUND sehr antiquiert. Das hat sich dann 2001 mit Platzen der Dotcom-Blase komplett geändert, als die damaligen Highflyer kaputtgingen und Tradition wieder gefragt war.

So kam für mich die Chance, Leiter in der Verkaufsförderung zu werden, dann Hauptabteilungsleiter im Marketing. 1997 wurde ich in den Vorstand berufen, dort, wo ich praktisch 13, 14 Jahre vorher noch die Ausbildung gemacht habe, das ist schon einzigartig, und jetzt komme ich zu der Frage: Ich glaube, das geht nur in so einem familiären Umfeld eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. Deshalb bin ich dem Hause extrem dankbar und hatte auch nie irgendwelche Wechselabsichten.

Als Maklerversicherer glücklich, kann man sagen. Gilt das auch heute und in Zukunft noch?

Das gilt heute allemal, und auch in Zukunft. Ich darf da noch mal so Ende der 80er, Anfang der 90er ansetzen, als wir den Ausschließlichkeitsvertrieb noch hatten. Wir haben die Ausschließlichkeit nie abgeschafft, Makler sollten ein zweiter Vertriebsweg werden. Aber es war ein Evolutionsprozess, auch die Bezirks- und Filialdirektionen haben erkannt, welche Chancen darin lagen, Makler als Vertriebspartner zu gewinnen. Und so sind wir quasi zum Maklerversicherer geworden.

Für mich war es immer eine tolle Sache, Maklerversicherer zu sein. Warum? Weil ich mich immer vor die Makler stellen konnte und nicht mehreren Herren dienen musste. Der Makler ist der Souverän, er entscheidet, was beim Kunden passiert. Die Zukunft sehe ich für Makler durchaus rosig. Sie ist aber natürlich ein bisschen anders als bisher. Wir sehen eine deutliche Tendenz hin zu größeren Einheiten. Damit meine ich sowohl Vertriebe als auch Verbünde und Pools.

Wächst der Druck auf die Versicherer vonseiten der größeren Einheiten?

Ja, das muss man schon sagen, tendenziell ist das so. Natürlich wird das Geschäft an sich schon ein bisschen teurer. Wenn ein einzelner Makler vielleicht 40 oder 43 Promille bekommt, ist das weniger, als wenn ich über einen Pool abrechne. Aber man muss natürlich auch fairerweise die Dienstleistung des Pools gegenrechnen.

Sie stehen für eine gewisse Menschlichkeit in der Branche. Das ist nicht überall so, oder?

Das würde ich gar nicht so sagen. Gerade bei Maklerversicherern gibt es ein sehr kooperatives Netzwerk, alles natürlich im Rahmen des kartellrechtlich Zulässigen. Wir haben die Deutsche Makler Akademie gegründet und Single Sign-On. Die Maklerversicherer stehen schon für eine gewisse Menschlichkeit und ein gewisses Mit­einander.

Ich nenne das immer die große Kuchen-Theorie: Lasst uns gemeinsam einen großen Kuchen machen, dann werden auch die einzelnen Stücke für jeden größer. Wir wollen unsere Vertriebspartner gemeinsam über die nächste und die übernächste regulatorische oder sonstige Hürde hieven. Das erhöht die Vertriebskapazität als Ganzes, der Wettbewerb findet dann also auch in einem größeren Ganzen statt.

Aber noch mal kurz: Ich bin gerne mit Kollegen zusammen. Und das gilt ausdrücklich auch für die Vertriebspartner, mit denen wir ja auch gemeinsam in einem Boot sitzen und es nur funktioniert, wenn wir gemeinsam in eine Richtung rudern.

Was werden Sie vermissen?

Ich werde natürlich den Umgang hier in unserem Hause vermissen. Ich arbeite schon so lange mit den Menschen zusammen, da entstehen echte Freundschaften. Dieses tägliche Miteinander wird mir fehlen. Ich liebe diesen Laden wirklich. Und ich meine das so pathetisch, wie ich das sage, auch wenn ich vorhin sagte, es ist noch keine Wehmut dabei. Ver­mutlich wird diese aber doch noch kommen.

Was werden Sie nicht vermissen?

Was ich nicht vermissen werde, ist die Regulatorik. Die nervt mich wirklich unendlich. Und mich nervt auch, dass die eminent wichtige Leistung unserer Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner so oft diskreditiert wird.

Ich war vor Kurzem auf dem Vertriebskongress eines Partners. Dabei war auch eine Dame im Rollstuhl, bei der eine Bandscheiben-OP misslang. Sie schilderte auf eindrucks­volle Art und Weise: „Was habe ich mich über meinen Berater geärgert, dass er so hartnäckig war, was habe ich mich über mich geärgert, dass ich unterschrieben habe und ab da jeden Monat zahlen musste. Aber was war ich diesem Menschen dankbar, nachdem ich aus der OP erwacht war und wusste, ich kann nicht mehr aufstehen.“

Das war sehr emotional. Wir müssen über die Menschen reden, denen wir in schlimmen Zeiten zur Seite stehen. Wir müssen zeigen, was Versicherungsschutz wert ist, und das zeigen wir, indem wir Menschen in den Mittelpunkt holen.

So geht es weiter

Zum 01.05.2024 übernimmt Dr. Gerrit Böhm den Vorstandsvorsitz des VOLKSWOHL BUND. Er ist seit 2007 bei dem Maklerversicherer und seit sieben Jahren im Vorstand des VOLKSWOHL BUND als auch dessen Tochter, der Dortmunder Leben.

Zum selben Zeitpunkt übernimmt Stefanie van Holt das Ressort Vertrieb, Marketing, Vertriebsservice und Personal von Dietmar Bläsing. Nach dem Studium und kurzem Intermezzo bei der BCG Group startete sie 2007 beim VOLKSWOHL BUND und ist dort seit 2010 als Hauptabteilungsleiterin für verschiedene Bereiche im Vertriebsressort, zuletzt für Vertriebsservice und -systeme, tätig.

Zusammen mit der Versicherungsmathematikerin Celine Carstensen-Opitz, die seit 2009 bei dem Dortmunder Versicherer ist, bilden Böhm und van Holt ab Mai den Vorstand des VOLKSWOHL BUND.

Dietmar Bläsing plant für seinen Ruhestand eine Reise nach Japan und nach Australien und will mehr Zeit mit Familie und seinen vier Enkelkindern verbringen. Zudem wird er sich weiter als Aufsichtsrat bei Telis engagieren und die ihm am Herzen liegenden Themen rund um Versicherung und Maklerschaft weiterverfolgen.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 03/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © Dietmar Bläsing, VOLKSWOHL BUND

 
Ein Interview mit
Dietmar Bläsing

„Auch die Versicherungswirtschaft ist nach wie vor nicht diskriminierungsfrei“

Die Gewerkschaft ver.di macht sich auch in der Versicherungsbranche stark für Equal Pay. Martina Grundler, Expertin für die Branche, sieht aber noch an anderen Stellen Handlungsbedarf. Im Interview spricht sie u. a. über das Engagement der Mitglieder in der Gewerkschaft, Teilzeitarbeit sowie neue Entwicklungen wie New Work und KI. Dabei hat sie auch Ideen gegen den Fachkräftemangel.

Interview mit Martina Grundler, bei ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Expertin für die Versicherungsbranche
Frau Grundler, der Equal Pay Day und der Weltfrauentag nähern sich wieder. Zeit, zu hinterfragen, wie es um die Situation der Frauen in der Versicherungsbranche steht. Wie würden Sie diese beschreiben?

Auf den ersten Blick sieht es in der Branche ganz gut aus: Wir haben eine hohe Tarifbindung und Tarifverträge sind ein Garant dafür, dass gleiche Arbeit auch gleich bezahlt wird. Wir als Gewerkschaft nehmen darüber hinaus Regelungen im Tarifvertrag in den Blick, die diskriminierend wirken können.

Der zweite Blick verrät dann aber, dass auch die Versicherungswirtschaft nach wie vor nicht diskriminierungsfrei ist. Auch wenn es in den letzten Jahren Fortschritte gegeben hat und viele Unternehmen Maßnahmen zur Frauenförderung auflegen. Frauen arbeiten auch heute oft in der Sachbearbeitung oder im Kundenservice, nicht in den besser bezahlten Bereichen. Nach einer britischen Studie könnte Lohnungleichheit durch die zunehmende Digitalisierung der Branche noch verstärkt werden, weil Männer durch geschlechtsspezifische Kompetenzzuschreibung häufiger Stellen erhalten, die technische Qualifikationen erfordern und besser bezahlt werden.

Auch beim Blick auf die Führungsebenen zeigt sich, dass es Handlungsbedarf gibt. Obwohl fast die Hälfte der Mitarbeitenden Frauen sind, ist der Anteil an weiblichen Führungskräften – vor allen Dingen in den höchsten Führungsebenen – nach wie vor deutlich geringer.

Einige Unternehmen der Branche untersuchen zwischenzeitlich systematisch, ob Frauen auf gleichen oder vergleichbaren Positionen im Unternehmen genauso wie Männer bezahlt werden, und heben die Gehälter von Frauen an, wenn ein unterschiedliches Bezahlungsniveau festgestellt wird. Solche Initiativen sind insbesondere bei übertariflicher Bezahlung notwendig.

Der Equal Pay Day soll auf die weiterhin bestehende Lohnlücke zwischen Männern und Frauen aufmerksam machen. Haben Sie Beispiele, welche Maßnahmen helfen können, damit der Equal Pay Day irgendwann am 01.01. stattfindet, also das Lohngefälle nicht mehr existiert?

Ein wesentlicher Grund für das Lohngefälle ist aus meiner Sicht nicht, dass Frauen für die gleiche Arbeit in der Branche schlechter bezahlt werden, sondern dass es nach wie vor die Frauen sind, die Elternzeit nehmen und danach oft mit Teilzeit in den Beruf zurückkehren. Die männlichen Kollegen ziehen dann in der beruflichen Entwicklung an den Frauen vorbei und gut bezahlte und qualifizierte Tätigkeiten sind männlich besetzt. Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die viele Unternehmen ja aufgelegt haben, sind da wichtig. Was aber selten angeboten wird, meiner Meinung nach aber zentral wäre, sind gute betriebliche Kinderbetreuungsangebote, damit Frauen früher in Vollzeit zurückkehren können. Genauso wichtig wären Konzepte, die es ermöglichen, fachliche Karrieren oder Führungsaufgaben auch in Teilzeit zu übernehmen. Bei Rückkehr in den Beruf nach der Familienphase spielen auch Beratungs- und Coachingangebote eine wichtige Rolle, um die Lohnlücke zu schließen. Neben der gezielten Förderung von Frauen zur Übernahme von Führungsfunktionen, die eine Reihe von Unternehmen ja umsetzen, sollte auch die gezielte Förderung von Frauen zur Übernahme von technisch geprägten Stellen und Stellenprofilen in den Blick genommen werden.

Was raten Sie Frauen in puncto Bezahlung – auch außerhalb eines Tarifvertrags? Etwa in Führungspositionen oder auch bei Versicherungsmaklerunternehmen?

Wichtig wäre aus meiner Sicht, über Gehälter in den Unternehmen zu sprechen und mehr Transparenz über Bezahlung herzustellen, als wir heute haben. Denn die Auskunftsrechte durch das Entgelttransparenzgesetz reichen aus meiner Sicht nicht aus, um ausreichend Transparenz über die tatsächliche Situation im jeweiligen Betrieb zu erhalten. Nur wenn wir aufhören, die konkreten Gehälter als Tabu zu behandeln, kommen wir geschlechtsspezifischen Unterschieden wirklich auf die Spur. Da, wo es einen Betriebsrat gibt, würde ich raten, den auch einzuschalten. Der Betriebsrat ist gesetzlich verpflichtet, ungleiche Behandlung und Diskriminierung aufzugreifen und vom Arbeitgeber Abhilfe zu verlangen.

Engagieren sich denn Frauen, die in der Versicherungsbranche tätig sind, ausreichend in der Gewerkschaft?

Das Problem ist weniger, dass sich die Frauen zu wenig engagieren, sondern dass sich die Beschäftigten insgesamt zu wenig engagieren. Der Frauenanteil bei unseren Mitgliedern in der Versicherungsbranche liegt leicht über 50%, aber nur rund 10% aller Beschäftigten sind gewerkschaftlich organisiert. Um gute Arbeitsbedingungen durchzusetzen, brauchen wir mehr Gewerkschaftsmitglieder.

Sie haben bei den Tarifvertragsabschlüssen auch einiges in Sachen Teilzeit erreicht. Ein Thema, das weiterhin vor allem Frauen betrifft. Mit welchen Folgen?

Beispielsweise konnten wir durchsetzen, dass in der Branche jetzt auch Überstundenzuschläge bei Teilzeitarbeitsverhältnissen nach Überschreiten der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit gezahlt werden, nicht erst beim Überschreiten der tariflichen Arbeitszeit von 38 Stunden. Da die meisten Teilzeitbeschäftigten Frauen sind, profitieren vor allen Dingen weibliche Beschäftigte von dieser Regelung. Die bisherige Regelung ging von der Vollzeit als Regel aus, und das bildet eben nicht die Realität vieler weiblicher Beschäftigter ab.

Aktuell verhandeln wir mit dem Arbeitgeberverband über ein Rückkehrrecht auf Vollzeit für die Kolleginnen und Kollegen, die in der sogenannten Teilzeitfalle sitzen, deren Teilzeitarbeitsverhältnis also vor Einführung des gesetzlichen Rückkehrrechtes begonnen hat. Denn obwohl die Unternehmen Fachkräftemangel beklagen, gibt es Kolleginnen und Kollegen, die die Arbeitszeit erhöhen wollen, aber kein Angebot vom Unternehmen bekommen.

Sie fordern einen Rechtsanspruch auf Home-Office. Was sehen Sie im Rahmen von New Work und Diversität auf die Branche zukommen?

Wir fordern nicht nur ein Recht auf Home-Office, sondern auch gute Rahmenbedingungen für das Home-Office. Die Arbeitswelt verändert sich ja nicht nur an diesem Punkt fundamental. Arbeit kann heute unabhängig vom Arbeitsort erledigt werden. Viele, gerade jüngere, Beschäftigte wünschen sich mehr Zeitsouveränität, wollen also stärker mitbestimmen, wann und wie viel sie arbeiten. Neue Arbeitsformen schaffen neue Formen der selbstbestimmten und sinnstiftenden Arbeit. Die Auflösung alter Stellenprofile, diverse Teams und höhere Selbstverantwortung können aber auch neue belastende Probleme schaffen. Die Herausforderung besteht daraus, sichere Arbeitsbedingungen zu erhalten, indem tarifvertragliche Regelungen den neuen Bedingungen angepasst werden, ohne deren Schutzfunktion aufzugeben.

Lange Zeit war die Versicherungswelt männlich geprägt und die entsprechenden Strukturen herrschen teilweise noch vor. Liegen dann vielleicht auch Schlüssel gegen den Fachkräftemangel in New-Work-Konzepten und diversen Teams?

Mit der Veränderung der Arbeitswelt verändern sich auch die Unternehmenskulturen und die Qualifikationsanforderungen an die Beschäftigten. Zum Beispiel haben die Fähigkeit zur Selbstorganisation, Resilienz und Teamfähigkeit heute einen ganz anderen Stellenwert in der Arbeitswelt als früher. Das ist aus meiner Sicht auch eine große Chance für Frauen.

Die Digitalisierung und KI sind ein großes Thema der Branche. Machen Sie sich Sorgen um die Beschäftigten?

Bisher hat die Digitalisierung ja noch nicht die Rationalisierungspotenziale gebracht, die mal befürchtet wurden. Aber gerade der Einsatz von KI ist noch mal ein qualitativ neuer Schritt und stellt uns vor eine Reihe von Fragen, auch zum Wert und damit letztlich zur Bezahlung von menschlicher Arbeit. Wir stellen fest, dass mit der Digitalisierung von Arbeitsprozessen offenbar eine immer höhere Arbeitsbelastung und Druck auf die Beschäftigten entsteht. Bei allen Befragungen von Beschäftigten ist Arbeitsbelastung und Druck ein, wenn nicht das zentrale Thema. Das wird daher auch in unserer Arbeit und bei künftigen Tarifforderungen einen anderen Stellenwert haben als in der Vergangenheit.

Ein Blick in die Zukunft: Welche Entwicklung würden Sie in den nächsten fünf bis zehn Jahren in der Versicherungsbranche gerne sehen?

Die Versicherungswirtschaft hat sich gerade auch in den aktuellen Krisen als sehr stabil und wirtschaftlich stark erwiesen. Das ist auch das Ergebnis der Arbeit und des Engagements der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Schaut man sich die Entwicklung der Geschäftsergebnisse einerseits und die Entwicklung der Einkommens- und Arbeitsbedingungen andererseits an, wird es aus unserer Sicht Zeit, dass die Beschäftigten stärker Berücksichtigung finden. Das heißt jetzt erst mal, dass die in den vergangenen Jahren inflationsbedingt eingetretenen Reallohnverluste durch entsprechend gute Tarifabschlüsse wieder ausgeglichen werden müssen. Das bedeutet außerdem, dass die Produktivitätssteigerungen auch genutzt werden, um mehr Zeitsouveränität für die Beschäftigten umzusetzen, und in der Perspektive ist auch die Frage nach der Arbeitszeit wieder auf der Tagesordnung. Der Wandel in der Branche ist so rasant, dass Qualifizierung ein immer wichtigerer Themenkomplex ist. Wir wollen Qualifizierungskonzepte, die es ermöglichen, dass alle Beschäftigten auch eine Zukunft in der neuen, digitalen Versicherungswelt haben.

Aktuell halte ich darüber hinaus das Thema altersgerechtes Arbeiten für ein wichtiges Thema. Fachkräftemangel begegne ich nicht nur, indem ich attraktiv für junge Beschäftigte bleibe, sondern auch indem ich den Rahmen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so gestalte, dass sie nicht vorzeitig in den Ruhestand gehen und gehen wollen. Konzepte für einen gleitenden, schrittweisen Übergang in den Ruhestand sind vor dem Hintergrund der Altersstruktur der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus meiner Sicht ein Gebot der Stunde.

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Ein Interview mit
Martina Grundler

Abschluss Risikoleben: Nichts haftet so gut wie ein Makler

Kommt es vor Gericht zum Streit zwischen Versichertem und Versicherungsmakler, treffen sich beide Beteiligte persönlich im Gerichtssaal. Das gilt allerdings nicht bei Risikolebensversicherungen, weswegen für Makler in dieser Sparte besondere Fallstricke lauern. Worauf kommt es in der Beratung an? Zwei Rechtsexperten geben Auskunft.

Ein Artikel von Dr. Timo Gansel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Vorstand der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft, und Dr. Tim Horacek, Rechtsanwalt und Geschäftsführer bei Keen Law Rechtsanwalts GmbH

Jährlich sterben rund eine Million Menschen in Deutschland. Zugleich belief sich der Bestand an Lebensversicherungsverträgen mit Todesfallschutz im Jahr 2022 deutschlandweit auf ca. 81,8 Millionen Verträge. In der Risikolebensversicherung versichert der Versicherungsnehmer in der Regel sein eigenes Todesfallrisiko. Er ist damit gleichzeitig auch versicherte Person und bestimmt den oder die im Versicherungsfall begünstigte Person. Tritt der Versicherungsfall – Tod der versicherten Person – ein, prüft jeder Versicherer seine Leistungspflicht akribisch. Nicht selten beginnt eine Odyssee, die mitunter in der Anfechtung des gesamten Vertrages durch den Versicherer mündet. Gründe hierfür können etwa sein:

  • Falschangaben zum Gesundheitszustand des Versicherten
  • Suizid des Versicherten
  • nicht aufgeklärtes Tötungsdelikt, bzw. die nicht erwiesene Unschuld des Begünstigten
  • ungeklärte Todesursache des Versicherten
  • kurze Vertragsdauer

Um die eigene Leistungsfreiheit zu begründen, durchforschen die Versicherer das Leben und die Gesundheitsakten des Verstorbenen nach Vorerkrankungen, Behandlungen und Krankenhausaufenthalten.

Wenn der Begünstigte beim Makler klingelt

Eine Regulierungsablehnung führt den Begünstigten zu Anwälten. Versicherungsrechtler klären zuerst, ob ein Makler oder ein Ausschließlichkeitsvertreter den Vertrag vermittelt hat. Sie durchforsten dann den Versicherungsschein, die AGB des Versicherers und die Beratungsdokumentation auf Angriffspunkte. Sie nehmen den Begünstigten der Versicherungsleistung – meist den Lebenspartner – über das Zustandekommen der Police ins Kreuzverhör:

  • Wie liefen die Beratungsgespräche genau ab?
  • Von wem ging die Initiative zum Abschluss des Vertrages aus?
  • Welche Lebensumstände hat der Versicherungsmakler erfragt, welche alternativen Versicherungsmöglichkeiten wurden aufgezeigt?
  • Welche Dokumente belegen die Beratung vor Abschluss der Police?

Unter Fachanwälten für Versicherungsrecht hat sich der „Baumarktspruch: Nichts haftet so gut wie ein Makler!“ etabliert. Denn für Anwalt und Begünstigten findet sich dann, wenn ein Makler den Vertrag vermittelt hat, ein weiterer möglicher Anspruchsgegner: der Makler selbst. Diesem drohen schwere Folgen: Beweist der Begünstigte, dass der Versicherungsmakler Aufklärungs- und/oder Beratungspflichten verletzt und damit kausal zur Leistungsfreiheit des Versicherers beigetragen hat, wird der Makler zum Versicherer und muss die Versicherungsleistung erbringen. Er hat zehn Jahre nach der Vermittlung keine Gelegenheit, dieser Haftung zu entkommen. Das nennt die Rechtsprechung „Quasideckung“.

Der Makler als treuhänderischer Sachwalter

Diese Haftungssystematik entspringt dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 22.05.1985 (Az. IVa ZR 190/83) und ist seitdem etablierte Rechtsprechung aller Gerichte. Als Vertrauter und Berater des Versicherungsnehmers hat er dessen individuellen, für das betreffende Risiko passenden Versicherungsschutz zu besorgen. Er hat seinem Kunden einen nachvollziehbaren Überblick über alle wesentlichen leistungs- und beitragsrelevanten Unterschiede zu verschaffen und ihn auf Risiken in der Antragstellung, etwa bei Angaben zum Gesundheitszustand, hinzuweisen (Oberlandesgericht Karlsruhe, 12 U 56/11). Der Inhalt des Beratungsgesprächs ist nach §§ 61, 62 Versicherungsvertragsgesetz zu dokumentieren. Schon kleinste Nachlässigkeiten führen hier im Ernstfall dazu, dass der Makler selbst Hunderttausende von Euro an den Begünstigten auszuzahlen hat.

In der Zeugenvernehmung spielt oft die Musik

Kommt es vor Gericht zum Streit, gerät der Makler nicht selten in Beweisnot. Dies vor folgendem Hintergrund: Im Rahmen einer „üblichen“ Auseinandersetzung im Maklerhaftungsprozess treffen sich die am Beratungsgespräch Beteiligten (Makler und Versicherungsnehmer) in persona im Gerichtssaal. Hierbei ist der Gegner des Maklers verpflichtet, die fehlerhafte Beratung bzw. Aufklärung durch den Makler darzulegen. Nach einhelliger Rechtsprechung (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 07.03.2023 – 12 U 268/22) trifft den Makler aber eine sogenannte „sekundäre Darlegungslast“ darüber, dass eine sachgerechte Aufklärung stattgefunden hat. Dieser Darlegungslast kann er regelmäßig nur durch die Vorlage seiner detaillierten Beratungsunterlagen nachkommen. Gibt es diese nicht oder sind sie mangelhaft, hilft nur die Vernehmung des Maklers selbst und des Gegners durch den Anwalt des Maklers. Darin spielt die Musik in den meisten Maklerhaftungsprozessen.

Totenstille im Gerichtssaal bei Risikolebensversicherungen

Dieser Verteidigungsmöglichkeit wird der Makler in der Risikolebensversicherung beraubt. Denn hier marschiert der Begünstigte, der weder Adressat der Beratung war noch die Unterlagen ausgehändigt bekommen hat, als Anspruchsteller in den Gerichtssaal. Bereits dessen pauschale Behauptung, es sei weder eine Beratung noch eine Dokumentation hierüber erfolgt, verpflichtet den Makler dazu, sämtliche Unterlagen vorzulegen. Die dann fehlende oder nur lückenhafte Beratungsdokumentation erwächst innerhalb von Sekunden zu einem praktisch kaum widerlegbaren Beweis gegen den Makler.

Fazit: Tue Richtiges und dokumentiere es

Der Makler muss immer – dokumentiert – beweisen, dass er über all die Umstände, deretwegen der Versicherer die Leistung nun verweigert, aufgeklärt hat. Um der schwerwiegenden Maklerhaftung im Bereich Risikoleben zu entkommen, sollten daher unbedingt folgende Beratungsleistungen erbracht und genauestens dokumentiert werden:

  • die Vor- und Nachteile der konkret abgeschlossenen Police (hierzu gehören auch Leistungsausschlüsse und -einschränkungen) im Vergleich zum Marktangebot;
  • die Tragweite und Gefahren von Angaben und insbesondere Nichtangaben im Antrag;
  • die Krankengeschichte;
  • bei Nichtangaben sollte sich der Makler bestätigen lassen, dass die Gefahr einer Versicherungslücke aufgrund von Nichtangaben erkannt und in Kauf genommen wurde;
  • Gleiches gilt für alle weiteren Risiken, über die sich der Versicherungsnehmer trotz Beratung bewusst hinwegsetzt;
  • der Makler sollte sich außerdem bescheinigen lassen, dass ihm keine sich nicht im Beratungsprotokoll wiederfindende Umstände zur versicherten Person, insbesondere zu deren Gesundheitszustand, verschwiegen worden sind.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 02/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © Studio Romantic – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Dr. Timo Gansel
Dr. Tim Horacek

„Einen Versicherungsantrag auf dem Bierdeckel schreiben ...“

Vielen ist dieser Ausdruck geläufig, um zu beschreiben, dass das Tagesgeschäft früher vielleicht einfacher war, als es das heute ist. Denn Vermittler weisen oft auf die gestiegenen Anforderungen in der Vorsorgeberatung hin. Was hat das mit Sterbegeldversicherung zu tun?

Ein Artikel von Benjamin Schüler, Vorstand Marketing, Vertrieb und IT bei der HDH VVaG

Die Sterbegeldversicherung der HDH VVaG bedient die Anforderungen, die der Vermittler im Tagesgeschäft zu erfüllen hat und lässt sich quasi auf dem Bierdeckel abschließen. Ein Smartphone ist kaum größer – und mehr braucht es nicht.

Dass der Leistungsfall irgendwann eintritt, steht außer Frage. Der Tod gehört zum Leben dazu. Eine Sterbegeldversicherung also auch. Meistens kümmern sich nahestehende Hinterbliebene um die Beerdigung. Ihnen bleibt durch die Leistung der Sterbegeldversicherung zumindest die zusätzliche finanzielle Belastung erspart. Jeder braucht eine Sterbegeldversicherung. Nach dieser Schlussfolgerung besteht in jedem Vermittlerbestand erhebliches Potenzial für Neugeschäft mit Sterbegeldversicherung.

„Von wegen, jeder braucht Sterbegeldversicherung. So etwas braucht keiner“, meinen stattdessen offenbar sogar viele Vermittler, die durchaus Neugeschäft suchen. Aber es geht ihnen natürlich in erster Linie um ihren Kunden und dessen tatsächlichen Bedarf. Das heißt, es müsste im Analyseergebnis – für das der Versicherungsmakler haftet – stehen, dass eine Deckungslücke besteht, weil jemand noch keine Sterbegeldversicherung hat. Führt eine korrekte fachliche Einschätzung zu diesem Ergebnis?

Braucht jeder oder braucht keiner?

Die Hinterbliebenen benötigen das Geld für die Begräbniskosten sofort. Das lässt sich mit dem Abschluss bei einer Sterbekasse am besten sicherstellen. Dabei greift ein gewisser Schutz des Gesetzgebers für die Leistung von Sterbekassen. Andere Lösungen, die auf den gleichen Zweck ausgerichtet werden, wie zum Beispiel Sparbücher, sind in vielen Fällen nachweislich nicht so schnell im Zugriff der Hinterbliebenen, die sich um alles kümmern.

Der gesetzliche Schutz greift auch schon im Verlauf der Versicherung, wenn es beispielsweise wegen Pflegebedürftigkeit zum Verwertungsanlass von rückkauffähigen Versicherungen kommt. Wenngleich bei Kündigung einer echten Sterbegeldversicherung nach Erfüllung der individuellen Tarifbedingungen auch ein Rückkaufswert zur Auszahlung kommt, bleibt die Versicherung von der besagten Verwertung verschont. Die Sterbegeldversicherung als Bestattungsvorsorge darf der Versicherungsnehmer grundsätzlich behalten.

Andere Lösungen, die auf den gleichen Zweck ausgerichtet werden, wie zum Beispiel Kleinst-­Lebensversicherungen oder sogenannte Sterbegeldversicherungen, die nicht von echten Sterbekassen angeboten werden, müssen in vielen Fällen dann tatsächlich aufgelöst werden. So betrachtet besteht bei Personen ohne Sterbegeldversicherung eine Deckungslücke.

Beratung fehlt, Interesse nicht

Es ist der ewige Kreislauf im Vertrieb von Sterbegeldversicherungen. Kaum fällt im September das erste Blatt vom Baum, beginnt die Welle der Angebote über das Land zu rollen. Kein Besuch auf den Social-Media-Plattformen, keine Suche im Internet, kein E-Mail-Posteingang ohne Empfehlung auf einen Abschluss einer Sterbegeldversicherung. Das geht so bis Dezember.

Und kaum ist Januar, wird über die gleichen Medien aus anderer Quelle gefühlt ebenso häufig kanalisiert, dass die Entscheidung für eine Sterbegeldversicherung doch nun wirklich nicht hätte sein müssen. Es sei die Versicherung, auf die man verzichten könne. Verbraucherschützer mahnen zur Vorsicht beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung, weil in den meisten Fällen mehr eingezahlt wird, als am Ende rauskommt. Jedes Jahr werden Tausende neuer Sterbegeldversicherungen abgeschlossen und ebenso Tausende Sterbegeldversicherungen gekündigt.

Zum einen zeigt das, wie viele Menschen das Thema Hinterbliebenenvorsorge interessiert und bewegt. Es gehört zur ganz normalen Lebensverantwortung, sich darum zu kümmern. Zum anderen zeigt es, dass bei vielen Entscheidungen für eine Sterbegeldversicherung die nötige Substanz fehlt, wenn die jeweilige durch die Medien getriebene Meinung zur Sterbegeldversicherung anscheinend bereitwillig übernommen wird.

Die Entscheidung nicht leichtnehmen, auch wenn sie nicht schwer ist

Einen Sterbegeldtarif zu verstehen, ist einfach. Aber dennoch gibt es einiges zu beachten, um eine Entscheidung zu treffen, die einer Reaktion auf die immer wieder lauten Meinungsäußerungen zur Sterbegeldversicherung auch nach Jahren gewachsen ist.

Zunächst ein Blick auf die Beiträge. Wer monatlich möglichst wenig Beitrag zahlen möchte, erhält schnell die Empfehlung, eine maximal lange Beitragszahlungsdauer zu wählen. Die meisten Sterbegeldtarife bieten eine Beitragszahlungsdauer bis 85. Wichtig dabei ist, wie viel die Versicherung bis zum Erreichen des Endes der Beitragszahlung insgesamt kostet. Je länger die Beitragszahlung dauert, desto teurer ist die Versicherung insgesamt. Verbraucherschützer kritisieren bei Sterbegeldversicherung regelmäßig, dass die Summe der Beiträge die garantierte Versicherungssumme übersteigt.

Die Beitragszahlung bei der HDH endet spätestens mit 75. Der laufende Beitrag für einen Tarif der HDH mit Beitragszahlung bis 75 ist sogar günstiger als die meisten Angebote anderer Anbieter mit einer Beitragszahlung bis 85! Noch dazu bietet die HDH gleichzeitig höhere Leistungen. Besser ist der weiterführende Blick auf die Beiträge im Verhältnis zur Gesamtleistung. Bei den meisten aktuellen Sterbegeldtarifen werden nicht alle Überschussanteile bis zum Leistungsfall angesammelt, sondern im Vertragsverlauf verrechnet, um einen günstigeren Zahlbeitrag zu erzielen.

Im Versorgungsvorschlag der jeweiligen Versicherung ist in der Verlaufsberechnung an der Leistungsprognose zu erkennen, wer die Überschüsse bereits für den günstigeren Zahlbeitrag verwendet, wenn bei Gesamtleistung lediglich die garantierte Versicherungssumme ausgewiesen ist. Unabhängig davon, dass die Prognose keine garantierte Gesamtleistung angibt, lässt sie mindestens den wichtigen Rückschluss auf die Stabilität des Zahlbeitrags zu. Einige Tarife mit besonders günstigen Beiträgen schließen eine Überschussbeteiligung sogar aus.

Die Gesamtleistung einer guten Sterbegeldversicherung beinhaltet mindestens die garantierte Versicherungssumme, die bedeutenden Anteile aus Risikogewinnen und Anteile aus Zinsgewinnen. Eine Grundregel mit Blick auf die Dauer der Beitragszahlung: Je kürzer die Dauer der Beitragszahlung, desto besser das Verhältnis zwischen Beitragssumme und Gesamtleistung.

Die Deckungslücke schließen und das Geschäft machen

Sterbegeldversicherung ist nicht erklärungsintensiv. Im Vermittleralltag gibt es immer wieder die Situation, dass Bestandskunden versterben. Das ist die Gelegenheit, bei der Vermittler mit den Hinterbliebenen ihrer Kunden sowieso sprechen. Oft sind es die Kinder oder Enkelkinder der Verstorbenen. Genau der richtige Zeitpunkt für das Angebot einer Sterbegeldversicherung. Wer zu diesem Zeitpunkt die Sterbegeldversicherung abschließt, ist somit wahrscheinlich zwischen 30 und 55. Genau in dieser Altersspanne liegt die Hauptzielgruppe der HDH.

Vermittler haben mit der Integration der Sterbegeldversicherung in ihre Analyse- und Beratungsroutine die Möglichkeit für ein attraktives regelmäßiges Zusatzgeschäft. Ohne hohe Anforderungen, ohne großen Aufwand, sogar am Smartphone ihres Kunden – der Online-Abschluss ganz nebenbei, wie früher der Antrag auf dem Bierdeckel. Neben der Tarifstärke der HDH überzeugt die komfortable Online-­Antragsstrecke mit einfachen Beratungstools, die technologische Unterstützung bei der Einbindung des Tarifrechners auf der eigenen Website oder im Bestandssystem sowie die Performance bei der Abwicklung in allen Servicebereichen.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 02/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © dimamoroz – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Benjamin Schüler

Digitalkongress „AKS“ am 07.03.2024

Bereits am 07.03.2024 findet der nächste AssCompact Digitalkongress statt. Thema diesmal: Arbeitskraftabsicherung. Ob Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherung – hier werden die Teilnehmenden in vier Vorträgen auf den neuesten Stand gebracht.

Im März steht für Maklerinnen und Makler sowie Interessierte ein weiterer AssCompact Digitalkongress an: Am 07.03.2024 geht es auf der Plattform dkm365.de um das Thema Arbeitskraftabsicherung.

Aktuelles von Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherung

Die Absicherung der Arbeitskraft ist für viele Versicherungsmaklerinnen und -makler eine wichtige Sparte. Um auf dem Laufenden zu bleiben in Sachen Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherung, lohnt sich daher eine Teilnahme am Digitalkongress „Arbeitskraftabsicherung“, denn dort stellen verschiedene Produktgeber ihre Neuigkeiten rund um das Thema vor.

Vier Vorträge zum Thema

Für dieses Online-Event stehen u. a. folgende Referenten und Referentinnen fest:

  • 9:00 – 9:30 Uhr: Christian Monke von Franke und Bornberg, Vortrag: „Hohe Stabilität und gute Leistungspraxis: ein Widerspruch?“
  • 10:00 – 10:30 Uhr: Natascha Brandenburg von Canada Life, Vortrag: „Neues Jahr, neue Möglichkeiten – Der Premium Grundfähigkeitsschutz in der Einkommensabsicherung“
  • 11:00 – 11:30 Uhr: Klaus Katzmann von HDI Group: „LeistungsSTARKer Einkommensschutz von HDI“
  • 13:00 – 13:30 Uhr: Kristina Janssen und Nele Matschke von VOLKSWOHL BUND: „Arbeitskraftabsicherung – mehr als nur BU“
Vortrag und Diskussion im Breakout-Room

Die Vorträge der Speaker dauern jeweils eine halbe Stunde. Nach jedem Vortrag besteht die Möglichkeit, im digitalen Breakout-Room bzw. per Videotelefonie und Chat z. B. offengebliebene Fragen zu stellen, gemeinsam zu diskutieren sowie mit Kolleginnen und Kollegen und den Speakern zu sprechen.

Anmeldung und Weiterbildungszeit

Der Digitalkongress „Arbeitskraftabsicherung“ findet live auf der Plattform dkm365.de statt. Teilnehmende brauchen einen Zugang zur Plattform – extra für das Online-Event anmelden müssen sie sich nicht. Beim Digitalkongress „Arbeitskraftabsicherung“ können teilnehmende Vermittlerinnen und Vermittler bis zu 120 Weiterbildungsminuten sammeln (Stand 16.02.2024).

Weitere Informationen zu diesem und allen weiteren Digitalkongressen im Jahr 2024 gibt es unter asscompact.de/digitalkongresse.

 
Die Referenten beim Digitalkongress "Arbeitskraftabsicherung":
Christian Monke
Natascha Brandenburg
Klaus Katzmann
Kristina Janssen
Nele Matschke

Diese Versicherer sind unter Deutschlands Top-Arbeitgebern

FOCUS-BUSINESS hat auch dieses Jahr wieder die besten Arbeitgeber Deutschlands ermittelt. Unter den branchenübergreifenden Top 50 befinden sich fünf Versicherer. Welche Unternehmen haben es in die Spitzengruppe geschafft?

Welche Arbeitgeber in Deutschland zeichnen sich durch gute Arbeitsbedingungen und hohe Mitarbeiterzufriedenheit aus? Das hat erneut FOCUS-BUSINESS gemeinsam mit Recherchepartner Fact Field ermittelt. Um in das Ranking einbezogen zu werden, müssen Firmen mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen, zum Stichtag genügend Mitarbeiterbewertung erhalten sowie gewisse Mindestkriterien erfüllen.

Neben den Siegern aus 31 Branchen wurden die Top-Arbeitgeber auch in einer branchenübergreifenden Liste gekürt.

Fünf Versicherer unter den 50 besten Arbeitgebern Deutschlands

Insgesamt befinden sich fünf Versicherer unter den Top 50 der besten Arbeitgeber in Deutschland: Swiss Life (Platz 16), Zurich Gruppe Deutschland (Platz 20), R+V Allgemeine (Platz 27), SV SparkassenVersicherung (Platz 31) sowie AXA (Platz 32).

Die Top 10 der Branchenliste „Versicherung“, auf die es 53 Unternehmen geschafft haben, enthält neben den oben genannten Unternehmen zudem noch die folgenden: Pronova BKK, ARAG SE, DEVK, Allianz und Provinzial.

Zurich und Signal Iduna erhalten zusätzlich Diversity-Empfehlung

Insgesamt haben 2024 rund 1.000 Unternehmen die Auszeichnung „Top-Arbeitgeber“ erhalten, so FOCUS-BUSINESS. Davon erhielten 14 Unternehmen – deren Unternehmenskultur im Rahmen der Befragung als „besonders divers“ wahrgenommen wurde – zusätzlich eine sogenannte Diversity-Empfehlung, darunter auch die Zurich Gruppe Deutschland sowie die Signal Iduna Gruppe. Die vollständigen Listen der Top-Arbeitgeber 2024 können hier eingesehen werden. (js)

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