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Assekuranz Sach allgemein

Kfz-Versicherung: Unfälle an ruhenden Objekten

Die Regu24 bietet Unterstützung in der Schadenregulierung. Basis ist eine Technologieplattform, die Prozesse in der Schadenbearbeitung beschleunigt und das Schadenmanagement modernisiert. So etwa in der Kfz-Versicherung, wenn ein Fahrzeughalter einen Schaden an einem Garagentor oder Zaun verursacht hat.

<h5>Ein Artikel von Karol Wudkowski, Prokurist und Vertriebsleiter Regu24 bei der Innovation Group AG</h5><p>Die Regulierung eines Schadens an einem versicherten Fahrzeug ist in der Ver­sicherungsbranche stark standardisiert: Jedes Ersatzteil und jede Schraube hat eine Artikelnummer, eine Einbaubeschreibung des Herstellers und ein Preisschild. Zudem sind die Arbeitswerte von Werkstätten online verfügbar. Daran kann sich jeder Regulierer orientieren. Doch wie verhält es sich, wenn ein Fahrzeug gegen einen 40 Jahre alten Gartenzaun fährt oder gegen ein Garagentor aus den 1990ern? Und was ist, wenn ein Verkehrsschild oder eine Parkhausschranke beschädigt wird?</p><p>Dann treffen Schadenregulierer auf viele unbekannte Faktoren. Wobei, wer bearbeitet überhaupt solche Schäden? Nicht selten werden Schäden an immobilen Gegenständen, insbesondere im Bereich von 5.000 bis 10.000 Euro, vom Schreibtisch aus durchreguliert. Die Wirtschaftlichkeit wird da aber häufig außer Acht gelassen.</p><h5>Was braucht es für eine sachgerechte, wirtschaftliche Regulierung?</h5><p>Eine zufriedenstellende Regulierung derartiger Schäden erfordert fachliches Know-how – teils über einzelne Gewerke hinweg –, eine empathische Kommunikationskultur mit dem Anspruchsteller, ein IT-System, das gemeinsam mit der Disposition Schadenregulierer wirtschaftlich sinnvoll einsetzt und Schnittstellen zu Kunden und Drittanbietern offenhält sowie ein Berichtswesen, das nach allen Seiten hin transparent und für Fachfremde nachvollziehbar ist. Ebenfalls notwendig ist ein bundesweites Netz an Schadenregulierern, so wie es etwa die Regu24 hat. Deren Netzwerk setzt sich zusammen aus fest angestellten Regulierern, um Kapazitätszusagen vereinbaren und Großschadenereignisse ab­federn zu können, aber auch aus freiberuflichen Regulierern, um das Alltagsgeschäft abzuarbeiten und Marktimpulse aufnehmen zu können.</p><h5>Nachvollziehbare Parameter in einem System</h5><p>Also, wie funktioniert nun das Schadenmanagement über die Regu24?</p><p>Zunächst wird zur Feststellung der Entschädigungshöhe der Wert der Sache zugrunde gelegt, der zum Schadeneintritt vorgelegen hat. Abzüge werden bei wertmindernden Faktoren wie Alter und Abnutzung vorgenommen. Wertsteigernde Faktoren wie zum Beispiel neue Bauteile für ein existierendes Garagentor werden ebenfalls berücksichtigt. Belegbare Reparaturkosten liegen nicht selten über dem Zeitwert einer Sache, hier wird dann von einem wirtschaftlichen Totalschaden gesprochen und lediglich der Zeitwert ersetzt. Lohnkosten werden ebenfalls in der Zeitwertermittlung berücksichtigt.</p><p>Die Zeitwertermittlung wird also nach einem für alle Parteien klar nachvollziehbaren System durchgeführt.</p><p>Hilfreich bei der Zeitwertermittlung ist ebenfalls eine einheitliche Basis für die Lebensdauer von Bauteilen. Auch diese wird von der Regu24 zur Verfügung gestellt. Die Bewertung des Erhaltungszustandes der beschädigten Sache obliegt aber immer dem Regulierer.</p><p>Darüber hinaus gibt es noch weitere Faktoren und Vorteile. Die Kalkulationen etwa in den digital zugänglichen Schadenberichten basieren grundsätzlich auf Mengen bzw. Massen. Anderweitig häufig verwendete Pauschalangaben – wie beispielsweise Malerarbeiten für 2.000 Euro – bieten keinerlei Transparenz und sind für Dritte weder nachprüfbar noch verständlich.</p><p>Und nicht zuletzt warten kompetente Schadenregulierer nicht auf Angebote von Handwerkern, sondern kalkulieren selbst. Zu einem professionellen Schadenbericht gehören selbstverständlich auch immer Bilder des beschädigten Objektes.</p><p>Nichtsdestotrotz haben Beschädigungen an ruhenden Objekten durch ein Fahrzeug einige Besonderheiten.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Beispiel: Garagentor--><h5>Beispiel: Garagentor</h5><p>Die Unterschiedlichkeit an vorhandenen Garagentoren bedarf einer jeweils individuellen Prüfung. Selten macht es Sinn, ein angefahrenes Schwingtor zu reparieren. Der Austausch der Torkomponente wird so gut wie nie einzeln praktiziert. Laufschienen und Federn können einzeln getauscht werden. Bei Sektionaltoren kann die Bewertung durchaus anders gelagert sein. Hier ist es möglich einzelne Sektionen des Tores zu wechseln. Bei Industrietoren, zum Beispiel Rolllieferrampen, werden von den Markenherstellern häufig Nachkaufgarantien vorgehalten. Solche Tore werden im regelmäßigen Geschäftsbetrieb gewartet. Entsprechende Aufkleber an den Elementen sind üblich.</p><p>Es ist darauf zu achten, dass eventuell verbaute elektrische Motoren nicht immer Teil eines Tortausches sind, da sie in den meisten Fällen nicht plausibel und nachvollziehbar sind. Eventuell verbaute Lichtschranken können aber durchaus nachhaltig beschädigt sein. Und auch vorhandene Vorschäden müssen monetär berücksichtigt werden. In Eigenleistung erbrachte Tätigkeiten durch den Anspruchsteller werden zum Maß der Dinge gemacht.</p><h5>Beispiel: Mauern und Zäune</h5><p>Bei Mauern und Zäunen müssen Beschichtungen, Materialeigenschaften und -stärken ermittelt werden, um eine transparente Kalkulation nachvollziehen zu können. Es kommt auf Details an, was genau beschädigt wurde. Bei Mauern und Zäunen im Eingangsbereich von Grundstücken kommt es häufig vor, dass sie mit Klingel-Gegensprech- oder Kameratechnik ausgestattet sind, teilweise in Mauern integriert. Hier kann es so weit gehen, dass das Gegenstück im Hausinneren getauscht werden muss, weil es keinen entsprechenden Ersatz mehr gibt.</p><h5>Beispiel: Verkehrsschilder und Schranken</h5><p>Bei Verkehrsschildern oder Verkehrslenkungsanlagen sind zwingend Vorschäden zu beachten. Schrankenschäden in Parkhäusern kommen nahezu täglich vor. Hier sollte geprüft werden, ob werterhaltende Maßnahmen, also alle Wartungen, regelmäßig durchgeführt wurden. Etwaige Arbeiten am massiven Betonfundament sind meistens nicht notwendig, da der Schlagbaum in der Regel zuerst bricht. Kostenreduzierungen können aber auch hier im Rahmen der Zeitwertermittlung oder Anrechnung von Vorschäden generiert werden.</p><h5>Ersparnisse in der Schadenregulierung durch modernes IT-System</h5><p>Bekanntermaßen nimmt bei den Versicherern der Kostendruck zu. Die Schadenkostenquoten steigen. Die Schäden durch marode Leitungswassernetze häufen sich, dazu kommen Inflation und höhere Preise bei Ersatzteilen und Handwerkerleistungen. All das führt dazu, dass die Regulierung genauer werden muss und die Besichtigung von Schäden notwendig ist.</p><p>Ein modernes IT-System wie das der Regu24 ermöglicht es, durch Qualität, Transparenz und Geschwindigkeit bei Kfz-Anprallschäden an ruhenden Objekten im Schnitt Ersparnisse von rund 1.520 Euro zu generieren. In Sparten wie der Sachversicherung, etwa bei einem Leitungswasser-Rohrbruch, sind es im Schnitt 1.680 Euro. Und dies alles passiert bei einer Umsetzungsquote bei den Versicherungsgesellschaften von über 95%. Zudem kommen noch Entlastungen der Schadensachbearbeiter im Tagesgeschäft bis hin zu kompletten Einsparungen bei Lohn- und Gehaltsnebenkosten.</p><p>Analysetools zu Schadenhäufigkeiten, Ursachen, Regionen, Art und Umfang der beschädigten Sachen runden eine moderne Schadenbearbeitung ab.</p><p>Die positive Werbewirkung für die jeweilige Versicherungsgesellschaft darf ebenfalls nicht unterschätzt werden. Ein zufriedener Anspruchsteller, mit dem der Schadenfall im Vorfeld transparent und verständlich besprochen wurde, kann ein künftiger Neukunde oder Empfehlungskunde sein.</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 11/2022, S. 94 f., und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/de/profiles/53e4066999da-asscompact/editio…; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Ivan – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/5F94F674-3173-4A45-9EC0-03AEF4AA15AD"></div>

 
Ein Artikel von
Karol Wudkowski

„Eltern das Gefühl geben, umfassend beraten zu werden“

Mit assekurini ist seit Kurzem ein neues Vermittlerunternehmen auf dem Markt, das sich ausschließlich um die Absicherung von Kindern kümmert. Mehr über das Geschäftsmodell von assekurini verrät die Inhaberin Janken Christiane Krauße im Interview mit AssCompact.

Frau Krauße, Sie haben sich mit assekurini auf Versicherungslösungen für Kinder spezialisiert. Wie darf man sich das Konzept konkret vorstellen?

Ja genau, assekurini hat sich auf die Absicherung von Kindern spezialisiert. Das bedeutet, dass wir Eltern zu ihren Kindern im Alter von 0 bis 18 Jahren zu den Themen Gesundheit, Absichern und Sparen beraten möchten. Als Versicherungsmakler arbeiten wir derzeit mit einer Pool-Lösung und können so den Familien immer eine individuell passende Lösung anbieten, ob einzelne Versicherungen oder ganze Produktpakete.

Es gibt so viele tolle Versicherungen speziell für Kinder, die in der Gesellschaft wenig bekannt sind. Wir möchten darauf aufmerksam machen, wie wichtig die Absicherung von Kindern ist und wie viele Vorteile eine sehr frühe Absicherung mit sich bringt. Wir wollen nicht nur versichern, sondern auch informieren – daher sind zum Beispiel auch Infoabende und Vorträge geplant.

Welche Versicherungslösungen haben Sie denn im Portfolio?

Wir haben unser Angebot in drei Kategorien unterteilt: Gesundheit, Absicherung, Sparen. Zum Thema Gesundheit bieten wir sowohl Krankenvollversicherung, als auch sämtliche Krankenzusatzversicherungen an.

Unter das Thema Absicherung fällt in unserer Ausrichtung vor allem die Berufs- bzw. Schulunfähigkeitsversicherung, die Unfallversicherung als auch die Grundfähigkeitsversicherung sowie die Absicherung gegen schwere Krankheiten (Dread Disease).

Beim Sparen gibt es in unserer Beratung nicht nur Versicherungen, um die Ausbildung sowie das Studium der Kinder finanziell abzusichern, sondern auch Kinder können schon fürs Alter vorsorgen. In den turbulenten Marktzeiten wünschen sich viele Eltern auch Garantien in den Fondsprodukten.

Komplettlösungen für Kinder, die im Markt bereits bestehen, sind ebenso Bestandteil unserer Beratung und runden unser derzeitiges Portfolio ab. Geplant ist in Zukunft noch das Thema Bausparen aufzunehmen.

Wie sieht es mit dem Thema BU aus?

Das ist sehr wichtig für uns. Die Möglichkeit, Kinder bereits in jungen Jahren abzusichern und durch Erhöhungsoptionen ohne erneute Gesundheitsfragen den Schutz zu erweitern, sehe ich als Grundvoraussetzung für unsere Beratung.

Wie kam es denn dazu, genau diese Zielgruppe zu wählen?

Ich habe selbst eine 3-jährige Tochter. Als sie auf die Welt kam, mussten wir als Eltern direkt länger als geplant nach der Geburt im Krankenhaus verbringen. Es war für mich klar, sobald wir aus dem Krankenhaus entlassen werden, schließe ich eine Zusatzversicherung für meine Tochter ab, damit sie Chefarztbehandlung und ein Einzelzimmer erhält.

Sehr schnell musste ich jedoch feststellen, dass die Informationen über Kinderversicherungen sehr dürftig waren und Versicherungsvertreter und Makler wenig Ambitionen hatten, mich zu solch einer scheinbar „unlukrativen“ Versicherung zu beraten. Das fand ich nicht nur traurig und erschreckend, sondern es wuchs der dringende Wunsch, dies ändern zu wollen. So entstand die Idee zu assekurini.

Was möchten Sie also anders machen?

Wir möchten Eltern das Gefühl geben, umfassend beraten zu werden, Fragen stellen zu dürfen und ernst genommen zu werden – egal, welche oder wie viele Versicherungen sie bei uns abschließen. Wir möchten den Familien individuelle und passende Lösungen anbieten.

Über Sinnhaftigkeit des ein oder anderen Produkts für Kinder wird ja mitunter diskutiert.

Natürlich ist nicht jedes Produkt für jede Familie sinnvoll. Wichtig ist es eine individuelle Lösung zu finden, die sich an den Wünschen und Zielen orientiert. Bestehende Kinderversicherungen können hierzu ihren Teil durchaus beitragen.

Gibt es perspektivisch schon eine Strategie, wenn Eltern sich beim Thema Versicherung auch gerne von Ihnen beraten lassen möchten?

Wie schon erwähnt möchten wir keine Versicherungen verkaufen, die nicht genau zu den jeweiligen Ansprüchen und auch finanziellen Möglichkeiten der Familien passen. Das heißt im Umkehrschluss, dass wir den Familien im Besonderen ein offenes Ohr für deren Wünsche schenken möchten. Grundsätzlich kann man nur allen Eltern dazu raten, ihre Kinder frühzeitig schon für die Zukunft abzusichern, ob gesundheitlich oder rein finanziell.

Sie sind erst vor Kurzem mit assekurini gestartet. Wie haben Sie im Rückblick die Gründungsphase erlebt?

Obwohl wir vor einigen Wochen offiziell an den Start gegangen sind, befinden wir uns eigentlich immer noch mitten in der Gründungsphase. Auf der einen Seite sind wir schon voll in die konkrete Arbeit eingestiegen, haben erste Familien beraten, Abschlüsse generiert und Informationsveranstaltungen durchgeführt. Aber parallel dazu arbeiten wir daran, die Idee von assekurini bundesweit im Rahmen eines Franchise-Modells anbieten zu können. Eine B2B-Lösung wurde gerade mit einem namhaften Versicherungsunternehmen entwickelt. Hierzu möchte ich aber noch nicht zu viel verraten.

 

Wenn Unwetter die Schadenorganisation überfluten

Schwere Unwetterereignisse nehmen zu. Vor neue Herausforderungen gestellt, sind damit auch die Schadenorganisationen der Versicherer. zeb Consulting hat untersucht, wie Prognosen verbessert werden und mit welchen Maßnahmen das Krisenmanagement sowie die zeitnahe Abwicklung gelingen.

Ein Artikel von Silke Liedtke, Senior Advisor Claims, und Mirko Theine, Senior Manager bei zeb Consulting
Wenn Unwetter die Schadenorganisation überfluten

Mit dem anhaltenden Klimawandel steht eines fest: Unwetterereignisse sind gekommen, um zu bleiben. Das Sturmtief „Bernd“, das die Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 auslöste, rückte das Thema Extremwetterereignisse in das öffentliche Interesse. Doch Versicherer werden regelmäßig mit Kumulsituationen konfrontiert. So sorgten beispielsweise zu Jahresbeginn die Kaltfront des Sturmtiefs „Ylenia“ sowie einen Tag später das Sturmtief „Zeynep“ für schwerste Winterstürme. Mitte Mai verursachte ein Tornado in Nordrhein-Westfalen schwere Schäden. Im August 2022 folgten weitere Gewitter, die insbesondere im Süden und Osten zahlreiche Überschwemmungen nach sich zogen. Doch dies sind längst nicht alle Kumulereignisse in 2022. Bereits über zehn Kumulereignisse wurden bei einzelnen Versicherern 2022 registriert, wie ein Verantwortlicher aus dem Schadenmanagement eines Versicherers berichtet. Die Anzahl von Kumulereignissen steigt und ihr Rhythmus verkürzt sich, zeigt eine aktuelle Untersuchung der Vereinten Nationen (siehe nebenstehende Grafik).

Verhalten im „New Normal“

Die hohe Anzahl an gleichzeitig auftretenden Schäden machen Kumulereignisse zur Belastungsprobe für Schadenorganisationen. Hohe Rückstände, steigendes Claims Leakage und unzufriedene Kunden und Vertriebspartner sind die Folge. Der „Moment of Truth“ wird so zum Schreckensmoment. Verständlich, dass Versicherer gegensteuern und reagieren: Nach den Erfahrungen der letzten Jahre haben Versicherer ihre Krisenpläne auf den Prüfstand gestellt und angepasst. Es gilt, schnellstmöglich Lösungen für Ressourcenengpässe zu aktivieren, Dienstleistervereinbarungen zu schließen und Notfallhotlines vorzubereiten. Ein weiteres mögliches Optimierungsfeld kann die Bereitstellung einer mobilen Schadenregulierungseinheit für den Einsatz in Krisengebieten sein – wirkliche „Helfer in der Not“.

Jede Sekunde zählt

Die Untersuchungen zeigen, dass erfolgreiches Schadenmanagement bei Kumulereignissen weit vor dem Eintritt des Ereignisses beginnt. Es gilt „vor der Welle“ zu sein. Ein frühzeitiges Agieren ermöglicht es Versicherern, schneller in den Normalbetrieb zurückzukehren, ohne in eine Abwärtsspirale aus Rückständen zu geraten.

Dieses frühzeitige Agieren im Schadenmanagement bei Kumulereignissen lässt sich in drei Phasen unterteilen (siehe Tabelle):

Wenn Unwetter die Schadenorganisation überfluten
1. Präziser Forecast

Ein präziser Forecast ist entscheidend, um detaillierte Informationen zum kommenden Kumulereignis möglichst früh zu erhalten. Bereits mehr als eine Woche vor dem Ereignis sind erste Warnungen möglich. Diese sind jedoch noch sehr ungenau und eine Auswirkungsanalyse auf den Versichertenbestand kaum möglich. Aktuelle Best Practices zeigen, dass Versicherer bereits mehr als drei Tage vor einem Ereignis auf Basis des Bestands in einem Radius von 1 km detaillierte Prognosen erstellen können. „Der Einsatz moderner Technologien und Forecast-Tools macht dies möglich“, weiß Dieter Kipp, Partner bei zeb Consulting, aus einem Projektbeispiel zu berichten. Versicherer werden damit in die Lage versetzt, notwendige Maßnahmen bereits deutlich früher einzuleiten und wertvolle Zeit zu gewinnen. Maßnahmen sind beispielsweise die Sicherung von internen und externen Sachverständigen, die Sicherung von Ressourcen externer Dienstleister und das Vorhalten operativer Kapazität durch Notfallressourcen, angepasste Regulierungsvorgaben oder Urlaubssperren. All dies sollte in dem Krisenplan bereits konzeptioniert und vorbereitet worden sein.

2. Schadenvermeidung

In der Phase zwischen Forecast und Schadeneintritt gilt es, Schadenvermeidung zu betreiben. Voraussichtlich betroffene Kunden werden aktiv vor Extremwetterereignissen gewarnt. Dies kann durch Warn-Apps, digitale Kanäle oder den Vertrieb erfolgen. Durch geschärfte Aufmerksamkeit und kurze Erläuterung gezielter Maßnahmen können Schäden vermieden oder vermindert werden. Beispielsweise können bei Starkregen oder Sturm Gebäude und Gegenstände gesichert werden.

3. Meldeprozess

Aber auch in den originären Kernprozessen von Schadenmeldung bis Regulierung bieten sich Potenziale, das Schadenerlebnis zu verbessern und die Abläufe weiter zu verschlanken. Wer es zu Beginn schafft, eine reibungslose Erstbearbeitung zu ermöglichen, vermeidet sich auftürmende Rückstände – und Antwortzeiten in der Folgebearbeitung werden auf niedrigstem Niveau gehalten. Unterstützung hierbei bietet eine konsequente „End to End“-gestaltete digitale Schadenaufnahme, über die die Kunden alle relevanten Informationen strukturiert bereitstellen können und dann auch über den Bearbeitungsstatus informiert werden. In Kombination mit moderner Technologie, die eine automatisierte Plausibilitäts- und Deckungsprüfung ermöglicht, kann ein Großteil der Schadenmeldungen bis zu definierten Größenklassen im Kumul weitgehend dunkel verarbeitet werden. Eine intelligente Schadenprozesssteuerung stellt dabei die ideale Kapazitätsbindung von Sachbearbeitenden je nach Komplexitätsgrad sicher.

Die nächsten Extremwetterereignisse werden voraussichtlich bereits zu Beginn des nächsten Jahres durch Winterstürme im Februar und März eintreten. Es gilt, die eigene Schadenorganisation vorher sattelfest zu machen. zeb Consulting unterstützt Versicherer bei der Überprüfung der Krisenpläne und weiß um Stellhebel zur Optimierung in allen Phasen von Kumulschadenereignissen. So hält die Schadenorganisation auch stärkerem Wind stand.

Bild: © – stock.adobe.com

 

Prämienerhöhungen: So sehen Makler die Marktentwicklung

Wegen der Inflation wollen die Versicherer die Preise spürbar erhöhen. Viele Maklerhäuser wurden bereits über bevorstehende Prämienanpassung informiert. Wie schätzen Maklerhäuser die Situation ein? Ist dafür nur die hohe Teuerungsrate verantwortlich? Und was raten Makler in dieser Situation für das Kundengespräch?

Höhere Preise für Lebensmittel und Mobilität, drastisch gestiegene Vorauszahlungen für Gas und Strom: Die Teuerung hat Deutschland fest im Griff. Vertraut man den Prognosen renommierter Wirtschaftsforschungsinstitute, dann soll es im nächsten Jahr noch dicker kommen. Laut ifo-Institut soll 2023 die Jahresteuerungsrate 9,3%, laut Institut für Weltwirtschaft (IfW) soll sie 8,7% betragen. Die Inflation wird also noch schlimmer. Und nun kommen auch noch die Versicherer.

Denn die Gesellschaften werden in vielen Versicherungssparten die Prämien zum Teil deutlich nach oben schrauben. So sind auch bereits viele Maklerhäuser über eine Prämienanpassung zum Jahresbeginn 2023 informiert. „Dies zieht sich von der Kfz-Versicherung über die Sach- und Haftpflichtversicherung bis hin zur Rechtsschutzversicherung nahezu durch jede Versicherungsart“, erläutert etwa Marco Schulz, Vorstand und Managing Partner bei der AdVertum AG Versicherungsmakler. Grundsätzlich, so Schulz weiter, sei auch festzustellen, dass die Versicherer tendenziell in schlechten wirtschaftlichen Zeiten mehr Prämienerhöhungen anstreben als in guten Wirtschaftsphasen.

Steigende Baupreise, steigende Prämien

Die Prämien für die Wohngebäudeversicherung scheinen besonders davon betroffen zu sein. Der Grund ist schnell ausgemacht, zumindest für die Versicherer: Denn gerade seit Beginn des Jahres 2021 sind die Baupreise für Wohngebäude regelrecht explodiert, wie AssCompact bereits berichtete. So sind die Baupreise für Wohngebäude nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Mai 2022 um 17,6% gegenüber Mai 2021 gestiegen und markieren damit den höchsten Anstieg der Baupreise seit Mai 1970. Diese enorme Kostensteigerung bleibt nicht ohne Folgen für die Versicherungswirtschaft, denn sie treibt die Preise für Reparaturen und die Wiederherstellung von Gebäuden ordentlich nach oben.

Durch die bevorstehende Anpassung des Baupreisindexes und die Anpassung des gleitenden Neuwertfaktors haben die Versicherer nun bereits Anpassungen in Höhe von etwa 15% angekündigt. Dazu kommt noch die Katastrophe an Ahr und Erft im Sommer des vergangenen Jahres. Das Unglück ging zunächst vorwiegend in die Bücher der Rückversicherer und wird nun erst mit einem Jahr Verzögerung auch an die Erstversicherer weitergereicht. „Nimmt man dann noch je nach Versicherer eine gestiegene Schadenquote dazu, kann die Prämienerhöhung noch heftiger werden. Eine Anpassung von bis zu 20% im Einzelfall würde daher nicht überraschen“, schätzt Michael Reeg, Geschäftsführer bei Hoesch & Partner GmbH Versicherungsmakler. Manche Makler erwarten auf AssCompact-Anfrage sogar 30% und mehr.

Kfz: Trotz guter Schaden-Kosten-Quote weitere Prämienanhebungen

Nicht anders ist die Situation im Kfz-Bereich. Auch hier versuchen die Versicherer die vorhandenen Kostensteigerungen durch Beitragserhöhungen aufzufangen. Die Kostensteigerungen seien aber auch im Kfz-Bereich nicht allein den höheren Energiekosten geschuldet. Dazu gesellen sich steigende Kosten bei Ersatzteilen. So seien laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) Rückleuchten, Motorhauben und Windschutzscheiben in den vergangenen zwölf Monaten deutlich teurer geworden. Aber auch steigende Kosten bei Gehältern, die zunehmende Häufigkeit von Elementarereignissen sowie unterbrochene Lieferketten bei Ersatzteilen durch Corona und den Krieg in der Ukraine treiben die Schadenkosten der Versicherer und damit auch die Prämien an.

Dabei hätten die Kfz-Versicherer in den vergangenen zwei Jahren so gut verdient wie seit Jahren nicht mehr. Grund war die Pandemie. Autofahrer waren weniger unterwegs, es gab weniger Unfälle. Laut GDV zahlten Autobesitzer 2021 29 Mrd. Euro an Prämien für ihre Absicherung. Davon gaben die Gesellschaften 24,3 Mrd. Euro für Schäden aus, dazu kommen noch Verwaltung und Vertrieb. Dennoch: Die Schaden-Kosten-Quote beträgt seit vielen Jahren deutlich unter 100. Was die Frage aufwirft, inwiefern die Steigerungen wirklich gerechtfertigt sind.

Die Erfahrungen der Maklerhäuser

Und welche Erfahrungen machen die Maklerhäuser in dieser angespannten Marktsituation? „Wir erleben zum Beispiel Änderungskündigungen und neuerdings auch die Ablehnung von üblichen Kündigungsfristverkürzungen häufiger als in den Vorjahren“, berichtet etwa Thomas Billerbeck, Geschäftsführer bei einem unabhängigen Versicherungsmakler. Und das Vorgehen seitens der Versicherer scheint auch teilweise wenig verständlich zu sein. Die Makler fordern von den Versicherern daher eine höhere Transparenz bei der Berechnung der Erhöhungen. Schon allein deshalb, damit die drastischen Prämienanpassungen den Versicherten nachvollziehbar erläutert werden könnten. Angesichts der Breite der Prämienerhöhungen im Markt bleibe den Kunden auch kaum eine Alternative für ihre Vermeidung, denn auch die Mitbewerber ziehen mit ihren Prämien nach – der eine Versicherer mehr, der andere Versicherer weniger und mit Augenmaß, erklärt Burkhard Brämer, geschäftsführender Gesellschafter bei bauass Versicherungsmakler GmbH + Co. KG, die Dynamik im Markt. Es gibt unterdessen aber auch relativierende Stimmen in der Branche. „Seitdem ich in der Branche arbeite, gibt es immer wieder diese Wellenbewegungen nach oben oder nach unten. Und derzeit empfinde ich es auch nicht anders“, meint etwa Michael Richthammer, langjähriger Geschäftsführer eines mittelständischen Maklerhauses. Insgesamt könne sein Maklerhaus noch keine Tariferhöhungen über das übliche Maß hinaus feststellen.

Und was nun nicht geschehen sollte

Was indes keinesfalls geschehen sollte, ist, dass Versicherte nun am Versicherungsschutz sparen, zum Beispiel durch die Absenkung der Versicherungssumme. Dies berge immense Risiken für den Versicherten, weiß Andreas Vollmer, geschäftsführender Gesellschafter bei Hasenclever + Partner GmbH + Co. KG und Vizepräsident beim Bundesverband der deutschen Versicherungskaufleute e. V. (BVK). Denn dieser Eingriff werde seitens des Versicherers mit dem Entzug der Gewährung des Unterversicherungsverzichts sanktioniert. Die Versicherungssumme entspreche dann nicht mehr der Höhe, die durch einen Wertermittlungsbogen oder durch Umrechnung aus tatsächlichen Baukosten oder durch Ermittlung eines Sachverständigen zustande gekommen sei. Die Konsequenz: Schäden werden nur noch in Höhe der Unterversicherungsquote entschädigt und damit nicht mehr zu 100%. Vollmer empfiehlt stattdessen, Optionen für eine Erhöhung der Selbstbeteiligung zu prüfen. Diese würden häufig mit einer Prämienreduktion von 5% bis 25% goutiert werden. Bereits mit einer fest vereinbarten Selbstbeteiligung von 500 Euro könne so bei der Prämie ein Teil der Erhöhung kompensiert werden. (as)

Bild: © fotogestoeber – stock.adobe.com

 

Rückversicherer: Schutz kostet Geld

Zunehmende Naturkatastrophen und die hohe Inflation lassen die Schadensummen der Rückversicherer ordentlich steigen. Gleichzeitig geht die Rückversicherungskapazität im Gesamtmarkt laut Munich Re zurück. Die Folge: Die Preise für Rückversicherungsschutz werden anziehen. Und das schadenreichere zweite Halbjahr taucht in den Bilanzen noch gar nicht auf.

Angesichts vermehrter Naturkatastrophen und der hohen Inflation wollen die weltgrößten Rückversicherer die Preise für ihre Kunden kräftig erhöhen. Das ist die zentrale Botschaft, die vom jüngsten Branchentreffen der Rückversicherer in Monte Carlo ausgeht. Rückversicherer sichern die Erstversicherer gegen Katastrophen und andere Großschäden ab; sie sind also die Versicherer der Versicherer. Im sogenannten proportionalen Geschäft nehmen Rückversicherer von Erstversicherern einen Teil der Risiken aus deren Kundenverträgen ab und bekommen dafür einen Teil der Prämien. In anderen Verträgen springen sie etwa bei Naturkatastrophen erst ab einer bestimmten Gesamtsumme für Schäden ein.

Die Liste der Risiken wird immer länger

Und als Schutzgeber der letzten Instanz stehen die Rückversicherer wegen wachsender Risiken und Unsicherheiten gegenwärtig unter Druck. Geopolitische Spannungen, Inflationsdruck, Energieschocks, Cyberbedrohungen sowie Unterbrechungen der Lieferketten: Die Liste an Risiken, mit denen sich nicht nur der Rückversicherungs-, sondern auch der Erstversicherungsmarkt konfrontiert sieht, ist schon gut gefüllt und wird angesichts des Weltgeschehens immer länger.

Rückversicherer wollen Preise kräftig erhöhen

Und das trifft die Marktteilnehmer: Insbesondere die massive Preisdynamik in Europa und der Welt treibt die Versicherungssummen ordentlich in die Höhe. Konkret macht sich die hohe Inflation mit steigenden Baumaterial- und Ersatzteilpreisen vor allem in der Kfz-Versicherung und der Wohngebäudeversicherung bemerkbar. Sie belastet also die Branche, weil sie mehr für Schäden ausgeben muss. Die Folge: Der Markt zwischen Rück- und Erstversicherer verhärtet sich laut Munich Re zunehmend. Die Preise für den Rückversicherungsschutz müssten das widerspiegeln, kündigte nun Torsten Jeworrek, Munich Re-Vorstand, kürzlich in der Süddeutschen Zeitung (SZ) an. „Wenn wir das nicht erreichen, ziehen wir Rückversicherungskapazität zurück“, bemerkte Jeworrek in Richtung Erstversicherer. Die weltgrößten Rückversicherer wollen also die Preise kräftig erhöhen.

Rückversicherungskapazität schrumpft bei steigender Nachfrage

Dass Rückversicherungsschutz demnächst wohl generell teurer wird, liegt auch an einem geschrumpften Angebot. Erstmals seit 2018 wird für das laufende Jahr laut Munich Re ein geringeres Rückversicherungskapital erwartet; ein wichtiger Indikator für die bereitstehende Rückversicherungskapazität am Markt. So war das Rückversicherungskapital der Rückversicherer wegen der Turbulenzen an den Finanzmärkten und der gestiegenen Zinsen zuletzt gesunken. Hinzu kommt, dass die Rückversicherer nun vorsichtiger und mit einer angemessenen Bepreisung der Inflation kalkulieren müssen. Mit weniger Kapital aber können die Unternehmen weniger Risiken schultern als vorher. Zugleich steigt bei den Erstversicherern der Bedarf nach Rückversicherungsschutz angesichts der wachsenden Risiken. Ein knappes Angebot trifft somit auf eine steigende Nachfrage: Der Preis steigt.

Zweites Jahr wird Schadenbilanzen weiter belasten

Allerdings: Die Rückversicherer seien im bisherigen Jahresverlauf bereits in der Lage gewesen, höhere Preise bei den Erstversicherern durchzusetzen und die Teuerung weitgehend auszugleichen, gibt die Ratingagentur Moody’s bekannt. Probleme machen könnten ihnen aber vor allem Schäden aus den vergangenen Jahren, die noch nicht reguliert sind. Die Schadenreserven, die die Rückversicherer hierfür gebildet hatten, sind Moody’s zufolge womöglich zu niedrig. Daher bestehe das Risiko, dass die Rückversicherer die Schadenreserven aufstocken müssten. Zumal im zweiten Halbjahr 2022 die Schadeninflation und Naturkatastrophen zu weiteren Belastungen führen könnten. So erwartet etwa Munich Re beispielsweise eine Hurrikansaison, die erneut heftiger ausfallen könnte als im langjährigen Durchschnitt. Und wegen der Überschwemmungen in Australien und der Winterstürme in Europa verzeichneten die Versicherer bereits im ersten Halbjahr 2022 hohe Naturkatastrophenschäden (AssCompact berichtete). Erstversicherer sowie ihre Kunden werden also tiefer in die Tasche greifen müssen. Schutz kostet eben Geld. (as)

Bild: © oatintro – stock.adobe.com

 

Was Verbraucherschützer zum Semesterstart empfehlen

Im Herbst starten Universitäten und Fachhochschulen in das neue Semester. Für viele junge Menschen beginnt damit eine neue Lebensphase als Studentin oder Student. Doch was ich beim Versicherungsschutz zu beachten? Der BdV gibt Auskunft.

<p>Für viele junge Menschen beginnt mit Start des Wintersemesters an den deutschen Universitäten und Hochschulen eine neue Lebensphase. Die Verbraucherschützer vom Bund der Versicherten e. V. (BdV) empfehlen daher die Optimierung des bestehenden Versicherungsschutzes.</p><h5>Unter 25-Jährige sind meist über die Eltern mitversichert</h5><p>Bis zum 25. Lebensjahr sind Studierende in der privaten Haftpflichtversicherung noch über ihre Eltern mitversichert. Und auch um eine Krankenversicherung müssen sich die Studierenden – bis auf wenige Ausnahmen – noch nicht selbstständig kümmern, schreibt der BdV. Erst mit dem 25. Geburtstag oder auch ab Berufsbeginn, der auch schon vor dem 25. Lebensjahr liegen kann, müssen sich Studierende um einen eigenen privaten Haftpflichtvertrag bemühen. „Studierende, die an ihren ersten Abschluss noch ein zweites Studium hängen oder eine Ausbildung beginnen, müssen sich ebenfalls meist selbst versichern. Denn die private Haftpflichtversicherung über die Eltern gilt in der Regel nur während der Erstausbildung“, erläutert BdV-Vorständin Bianca Boss. Eine Ausnahme besteht oftmals beim Masterstudium, da es wie der Bachelor als Erstausbildung anerkannt wird.</p><h5>Was passiert bei Heirat während des Studiums?</h5><p>Unter 25-Jährige, die während ihres Studiums heiraten, benötigen ab dem Tag der Eheschließung eine eigene Privathaftpflichtversicherung. Dabei reicht ein Vertrag für beide Ehepartner aus, über den auch Kinder mitversichert werden können. In Sachen Krankenversicherung gilt auch für Studierende: Wer einen Wohnsitz in Deutschland hat, ist zur Absicherung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit gesetzlich verpflichtet. Universitäten fordern bei der Einschreibung sogar direkt einen Krankenversicherungsnachweis. Studierende, die in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) familienversichert sind, bleiben es auch während des Studiums. Selbiges gilt für Studierende, die vor Studienbeginn über die Eltern in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert waren. Weitere Versicherungen, an die Studierende denken sollten, sind laut BdV die Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. (as)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © BillionPhotos.com – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/6047F729-127F-45D2-86DA-E6524B5441F0"></div>

 

Preiskampf in der Fahrradversicherung

Fahrsicherung hat einen Vergleichsrechner für Fahrrad- und E-Bike-Versicherungen entwickelt und mittlerweile ein eigenes Konzept am Start. Der Vertrieb erfolgt hauptsächlich online und über Händler. Wichtige Weichenstellungen wurden zuletzt für die Zusammenarbeit mit Maklern und Maklerpools vorgenommen.

Interview mit Thomas Giessmann, Inhaber von Fahrsicherung
Herr Giessmann, fahren Sie gerne Rad oder wie kommt es zur Spezialisierung auf die Absicherung von Fahrrädern?

Ja, tatsächlich war die Anschaffung eines E-Bikes vor vielen Jahren der Auslöser für die Spezialisierung in dem Bereich.

Damals habe ich, quasi als Endkunde, mitbekommen, wie aufwendig es ist, sein Bike gut zu versichern, da es zu dem Zeitpunkt noch kein Vergleichsportal zu dem Thema gab. Ungefähr 2016 muss es gewesen sein, da gab es nur wenige Versicherer, die das Thema losgelöst von der Hausratversicherung betrachtet haben. Allein die Suche nach diesen Versicherern und dann noch das Vergleichen von Preis und Leistung war zeitraubend und schwierig. Tatsächlich habe ich es dann auch gelassen und mein Bike damals nur gegen Diebstahl versichert.

Es gab einen regelrechten Fahrrad- und E-Bike-Hype. Lässt der allmählich nach?

Es gibt einige Anzeichen dafür, allerdings noch in kleinem Maße. Viele unserer kooperierenden Händler leiden immer noch unter den Lieferschwierigkeiten – die Nachfrage ist da, ein Bike aber nicht. Aber es ist schon entspannter als im letzten Jahr. Wie stark der Rückgang sein wird, ist für mich noch nicht absehbar, dafür gibt es momentan noch zu wenig vorrätige Angebote.

Hausratversicherung oder Fahrradversicherung – die Frage bleibt wohl immer bestehen. Nach welchen Kriterien sollte ausgewählt werden?

Der große Mehrwert der Fahrradversicherung ist der Kasko-Schutz. Stürze, Elektronikschäden und sogar Verschleißschäden lassen sich versichern. Unsere Schadenstatistiken zeigen eindeutig, dass der Verschleißschaden mit 51% der meistgenutzte Baustein ist, gefolgt von Unfall- und Sturzschäden. Nur 14% der Schäden in unserem Bestand sind Diebstahlschäden. Bei den Schadenhöhen hat natürlich der Diebstahlschaden den höchsten Wert, aber es zeigt klar, dass der Kunde den Kaskoschutz braucht – oder zumindest möchte.

Viele Kunden nutzen aktiv den Verschleißbaustein, was dann zur Einreichung von Kleinstschäden führt.

Ich vermute und hoffe, dass die Versicherer ihren Preiskampf bald einstellen werden und die Beiträge für eine Versicherung, die Verschleiß enthält, wieder nach oben gehen. Denn vor rund drei Jahren war die Versicherung im Durchschnitt noch etwa 20 Euro teurer, obwohl die Leistungen deutlich schlechter waren.

Sie betreiben einen Vergleichsrechner, haben aber vor Kurzem auch eigene Versicherungspakete entwickelt. Worauf haben Sie dabei Wert gelegt?

Der Entschluss entstand, da einige Leistungen nach­gefragt waren, es aber kein Angebot gab. Vor einigen Jahren war es beispielsweise noch schwierig, einen Carbonrahmen zu versichern, inzwischen ist es in fast jedem Basisschutz enthalten. Das ist nur eines von sehr vielen Beispielen. Die Versicherer befanden sich im Fahrrad­bereich in einem noch neuen Segment und sind deswegen meist vorsichtiger vorgegangen. Das ist durchaus nachvollziehbar, aber irgendwann kann man anhand von Schadenstatistiken erkennen, dass es zum Teil grundlose Sorgen sind, und dann sollte man es ändern. Die Einsicht kam bei einigen Versicherern aber durchaus zu spät, sodass wir mit unserem Deckungskonzept in den Markt gegangen sind und diese „grundlosen Sorgen“, die den Kunden schlechterstellen, beseitigt haben und die Nachfrage gestillt haben.

Einige Versicherer sind gefolgt, sodass es jetzt insgesamt ein hohes Leistungsniveau gibt. Wäre der Preiskampf zwischen den Versicherern nicht, würde ich sagen, dass sich das Fahrradprodukt sehr gesund entwickelt hat, sowohl für den Kunden als auch für den Versicherer.

Wo sind dann noch klassische Fallstricke bei Fahrrädern oder auch bei E-Bikes?

Tatsächlich sind die Fallstricke im Premiumbereich mit der Zeit immer weniger geworden, ich würde sagen, dass fehlende Unterlagen noch das größte Problem sind. Wenn ich mir den Basisschutz anschaue, stolpert der Kunde ab und zu noch über Anschließpflichten, bei einigen Versicherern sogar über Zeit- statt Neuwertentschädigungen. Aber diese „schlechten Leistungen“ werden immer seltener, wir haben in unserem Bereich meiner Meinung nach ein sehr hohes Leistungsniveau, was auch der Grund ist, weswegen ich mit meinem Leistungsvergleich immer mehr Details vergleiche. Denn wenn jeder eine 1,0-Bewertung hat, ist ein Vergleich unnütz und langweilig. Also mussten wir noch tiefer in die Bedingungswerke einsteigen und dort entscheidende Punkte miteinander vergleichen.

Fahrradkonzepte gibt es schon länger, aber das Angebot hat stetig zugenommen. Wie sieht denn der Markt aktuell aus?

Definitiv, immer mehr Versicherer, vor allem digital aufgestellte und InsurTechs, stürzen sich auf den Bereich. Die Fahrradversicherung entwickelt sich langsam zum „Einstiegsprodukt“, um den Kunden in die App zu bekommen und die Marke bekannter zu machen.

Sie arbeiten mit Händlern und Werkstätten zusammen. Ausgezeichnet wurden Sie aber auch für Ihr Online-Marketing. Wie kommen Sie zu Ihren Kunden?

Im Onlinebereich arbeiten wir mit Branchenmagazinen zusammen, die auch Artikel über das Thema Versicherungen schreiben. Das ist nicht unbedingt eine reine Affiliate-Zusammenarbeit, denn wir liefern auch fachlichen Input, halten die Artikel aktuell und informieren über wichtige Änderungen und Dinge aus der Praxis.

Außerdem ist Google für uns ein sehr wichtiger Kanal, um Direktgeschäft zu erzielen.

Der Onlinebereich macht im Moment noch den größten Teil unseres Wachstums aus. Ich schätze, in zwei Jahren werden wir aber mehr Geschäft mit Händlern und Herstellern machen als im Onlinebereich.

Hier gibt es sehr viel Potenzial: Onlinehändler binden unsere Abschlussmöglichkeiten beispielsweise in den Bestellprozess mit ein. Hersteller liefern das Bike zum Beispiel direkt mit Paketbeilagen an den Endkunden aus. Der stationäre Handel bietet uns direkt im Geschäft an oder verschickt über uns ein Angebot nach dem Kauf an den Kunden.

Aber auch diverse Dienstleister wie GPS-Tracker, Leasinggeber und Fahrradverbände sind wertvolle Kooperationen, die ihren Kunden einen echten Mehrwert mit auf den Weg geben möchten.

Gehen Sie auch Kooperationen mit Maklern und Maklerpools ein?

Wir arbeiten mit Maklern zusammen, inzwischen sind auch unsere Systeme um „laufende Courtagen“ erweitert worden, sodass die Abrechnung problemlos möglich ist. Das war der letzte Schritt bei uns, um Geschäft mit Maklern und Maklerpools anbinden und größtenteils automatisiert abwickeln zu können.

Eine derartige Versicherung kostet zwischen 50 und 70 Euro – in etwa? Eigentlich will man sich in der Beratung nicht allzu lange damit aufhalten, oder?

Unser Jahresbruttobeitrag liegt im Durchschnitt bei 102 Euro, das bietet tatsächlich nicht viel Spielraum für eine Beratung, vor allem da die Schadenfrequenz in dem Bereich ziemlich hoch ist. Allerdings ist es durch gute Prozesse und einige Direktabschlüsse ohne vorherige Anfragen durchaus möglich, das Thema zu monetarisieren.

Wenn man jedes Jahr nur wenige Anfragen in dem Bereich hat und sich dann erst mal einarbeiten muss, dann ist es vermutlich ein Minusgeschäft. Aber dafür gibt es dann ja auch die Kooperationsmöglichkeit mit uns. Wir sind inzwischen dazu übergegangen, dass wir auch die komplette Beratung für den Makler übernehmen, wenn er es sich wünscht. Dafür nehmen wir aber einen größeren Overhead, als wenn er nur unsere Software nutzt. Insgesamt also eine Win-win-Situation wirtschaftlich betrachtet und der Makler kann sich aussuchen, wie er mit dem Thema umgehen möchte.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 09/2022, S. 52.

Bild: © Thomas Giessmann, Fahrsicherung bzw. fotohansel – stock.adobe.com

 
Ein Interview mit
Thomas Giessmann

„Schnell, sachkundig, kostenfrei für die Verbraucher“

Bei Beschwerdefällen zwischen Verbrauchern und Versicherern bzw. Vermittlern kommt die Schlichtungsstelle beim Ombudsmann für Versicherungen ins Spiel. Was bedeutet dort Verbraucherschutz, welche Sparten sind besonders betroffen und wie kann die Schlichtungsstelle weiterhelfen?

Interview mit Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier, amtierender Ombudsmann für Versicherungen beim Versicherungsombudsmann e. V.
Herr Dr. Schluckebier, viele Hauseigentümer und Mieter standen infolge der Starkregen­katastrophe im Juli 2021 vor den Trümmern ihrer Existenz. Hat sich dieses Ereignis denn auch bei der Schlichtungsstelle bemerkbar gemacht?

Ja, natürlich. Wir erhielten schon unmittelbar nach dem Tief „Bernd“ aus dem Katastrophengebiet heraus Anrufe und Hilfebitten. Obgleich zu diesem Zeitpunkt noch keine Leistungsablehnung durch den Versicherer erfolgt war, was an sich Voraussetzung für einen zulässigen Schlichtungsantrag ist, haben wir sogleich versucht, unbürokratisch zu helfen und die Lösung anstehender Probleme im Kontakt mit dem betroffenen Versicherer auf den Weg zu bringen.

Die Zahl der aus dieser Großschadenlage hervorgegangenen Beschwerden belief sich im Jahr 2021 erstaunlicherweise auf nur knapp 100. Auch im ersten Halbjahr 2022 haben diese Schlichtungsanträge im Gesamtbeschwerdeaufkommen keine prominente Stellung. Es rundet sich also das Bild ab, dass es den Versicherern gelungen zu sein scheint, die Schadenregulierung im Großen und Ganzen weit­gehend konfliktfrei zu bewerkstelligen.

Abgesehen von den im Vergleich zu den Schadenfällen geringen Beschwerden im Bereich Haus und Wohnen, welche Versicherungssparten sind besonders häufig von Verbraucherbeschwerden betroffen und worüber konkret (bspw. Widerrufsrecht Lebensver­sicherungen, Dieselskandal etc.) wird sich beschwert?

Seit Jahren sind die Lebens- und die Rechtsschutzversicherung die Spitzenreiter beim Beschwerdeaufkommen. In der Lebensversicherung steht nach wie vor all das, was sich mit dem Schlagwort vom ewigen Widerspruchsrecht kennzeichnen lässt, im Vordergrund. Hinzu kommen Fragen zu den eher spezielleren Themen wie beispielsweise der betrieblichen Altersversorgung, den Abschlusskosten und den Wertmitteilungen. Zum Widerspruchskomplex haben uns allein zu Silvester 800 Beschwerden erreicht, die spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien eingelegt haben, erkennbar auch mit dem Ziel, die verjährungshemmende Wirkung des Schlichtungsantrags zu nutzen. Auf diesem Feld sind einige Fragen, zum Teil erneut, nicht sicher zu beantworten. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), des Bundesgerichtshofs (BGH) und einiger Oberlandesgerichte setzt immer wieder neue Impulse, die die rechtssichere Beurteilung von Sachverhalten erschweren – etwa zum Einwand der Versicherer, das Widerspruchsrecht sei verwirkt. Hier wünschen wir uns ein Mehr an Klarheit. Das wäre wohl für alle Akteure hilfreich, die mit diesen Fragen umgehen.

In der Rechtsschutzversicherung nimmt die Zahl der Schlichtungsanträge etwas ab. Der Dieselskandal scheint weitgehend aufgearbeitet, auch weil lange Zeit noch strittige Fragen mittlerweile durch die Rechtsprechung geklärt sind.

Bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Versicherern liegt der Gedanke an eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung nahe. Worin liegen die Vorteile für Verbraucher, sich im Streitfall zunächst an den Ombudsmann zu wenden?

Das Schlichtungsverfahren ist für Verbraucher kostenfrei, das Ergebnis bindet sie nicht. Der Weg zu den Gerichten steht ihnen weiterhin offen. Sie bekommen in jedem Fall eine sachkundige gutachtliche Bewertung des Sachverhalts an die Hand, die auch für ihr weiteres Vorgehen von Nutzen ist. Und es geht in aller Regel schnell. Wir schließen die Schlichtungsverfahren im Schnitt innerhalb von 70 Tagen ab. Der Zugang zum Verfahren ist einfach. Alle gängigen Kommunikationskanäle stehen offen. Auch der Telefonanruf in unserem Servicecenter, wo man ohne Umschweife auf kompetente menschliche Ansprechpartner stößt, ist ein Weg. Dort wird den Verbrauchern bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen geholfen.

Im Falle einer Streitigkeit in Versicherungsangelegenheiten: Wie wird der Verbraucher denn überhaupt auf die Schlichtungsstelle aufmerksam?

Die Unternehmen und auch die Vermittler sind gesetzlich gehalten, in ihren Produktinformationen und Geschäftsbedingungen auf eine Verbraucherschlichtungsstelle und deren Kontaktdaten hinzuweisen. Diese gesetzliche Pflicht besteht auch, wenn es konkret zu einem Konflikt kommt. Für die Vermittler und die Versicherer ist es aber ratsam, das Instrument der Schlichtung proaktiv zu nutzen. Kommt es also zu Meinungsverschiedenheiten, kann dem Kunden aktiv der Vorschlag gemacht werden, den Versicherungsombudsmann als neutrale, unabhängige Stelle um seine Einschätzung zu bitten. Das kann auch der Erhaltung oder Wiederherstellung der Kundenzufriedenheit dienen. So lässt sich die Chance nutzen, die das Schlichtungsverfahren auch für die Vermittler und Unternehmen birgt.

Wie läuft ein Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann für Versicherungen für gewöhnlich ab und wo liegen die Grenzen der Schlichtung?

Nachdem der Schlichtungsantrag auf einem der Kommunikationskanäle gestellt ist, bittet unser Servicecenter die Beschwerdeparteien darum, die Unterlagen einzureichen, die für die Beurteilung der Angelegenheit erforderlich sind. Liegen diese vor und hat auch der Versicherer oder der Vermittler Stellung genommen, prüft unsere juristische Abteilung die Sache. Je nach Ergebnis wird der Beschwerdegegner um Abhilfe gebeten, es wird ein Vergleich vorgeschlagen oder dem Beschwerdeführer wird in verständlicher Weise erläutert, weshalb das von ihm beanstandete Verhalten des Unternehmens oder des Vermittlers rechtlich in Ordnung ist. Es gibt allerdings auch Fallgestaltungen, die sich nicht für das vereinfachte und allein auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen geführte Ombudsmannverfahren eignen. Wir vernehmen keine Zeugen und holen keine neuen Sachverständigengutachten ein. Auch komplexe, nur mit großem Aufwand zu klärende Sachverhalte oder Rechtsfragen eignen sich nicht für eine Entscheidung im Ombudsmannverfahren; ebenso wenig ungeklärte grundsätzlich bedeutsame Rechtsfragen. Diese Konflikte sind den staatlichen Gerichten vorzubehalten. Abgesehen von dem Aufwand, den die Verbraucherstreitschlichtung in der Kürze des zur Verfügung stehenden Zeitrahmens von grundsätzlich 90 Tagen nicht leisten kann, ist das auch mit Rücksicht darauf so, dass bei einer den Versicherer bindenden Entscheidung diesem der Weg zu den Gerichten – mit seinen erweiterten Beweisführungsmöglichkeiten – versperrt wäre. Aber auch in diesen Fällen können wir den Beteiligten einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten, der die Risiken eines etwaigen Prozesses miteinbezieht und für eine schnelle, aber dennoch interessengerechte Konfliktlösung auf Augenhöhe wirbt.

Laut Jahresbericht 2021 betrug die Zahl zulässiger Beschwerden rund 14.000. Wie viele davon gingen denn überhaupt zugunsten des Verbrauchers aus und warum sind etwa 4.000 Beschwerden von vornherein unzulässig?

Die Erfolgsquote liegt bei den zulässigen Beschwerden gegen Versicherer in der Lebensversicherung im Durchschnitt bei 29%, in den anderen Sparten bei etwa 45%. Unter Erfolg verstehen wir ein Ergebnis, das den Beschwerdeführer seinem Ziel wirtschaftlich näher bringt. Dazu gehören also neben Entscheidungen zugunsten des Beschwerdeführers auch Teilabhilfen oder ein Vergleich. Bei den Beschwerden gegen Vermittler, die nach einer eigenen Verfahrensordnung geführt werden, haben wir bei den zulässigen Beschwerden eine Erfolgsquote, die in den letzten Jahren zwischen 17% und 30% schwankt.

Unzulässig sind Beschwerden, wenn etwa zuvor der Anspruch noch nicht beim Versicherer geltend gemacht worden ist, wenn es kein eigener Anspruch aus einem Versicherungsvertrag gegen den Vertragspartner ist oder wenn es die private Kranken- oder Pflegeversicherung betrifft, die bekanntlich eine eigene Schlichtungsstelle hat. Auch in solchen Fällen können unsere Entscheidungen für die Kunden aber hilfreich sein, weil sie Hinweise für ihr weiteres Vorgehen erhalten.

Inwiefern kann der Ombudsmann denn bei den Versicherern Einfluss geltend machen, das Dickicht an Versicherungsbedingungen möglichst verbraucherfreundlich zu gestalten?

Der Einfluss auf die Fassung der Bedingungen kann nur ein mittelbarer sein. Wenn wir bei der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass einzelne Klauseln unklar sind, dann geht das bei ihrer Auslegung bekanntlich nach der Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zulasten des Verwenders. Bestehen Zweifel, ob einzelne Bedingungen den Verbraucher unangemessen benachteiligen und deshalb möglicherweise unwirksam sind, dann bleibt eine solche Entscheidung zwar als rechtsgrundsätzlich den staatlichen Gerichten vorbehalten. Wir können das nicht aussprechen, sondern nur darauf hinweisen und einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten. Es ist dann Sache des Versicherers, daraus etwaige Konsequenzen zu ziehen und die Bedingungen anders zu fassen.

Neben den Versicherern können sich Verbraucher beim Ombudsmann auch über Vermittler beschweren. In welchem Verhältnis befinden sich die Vermittler­beschwerden im Vergleich zu den Unternehmensbeschwerden?

Wir haben traditionell deutlich weniger Vermittlerbeschwerden als Beschwerden gegen Unternehmen. Das liegt auch daran, dass dann, wenn Vermittlerhandeln in Rede steht, der Vermittler aber als Erfüllungs­gehilfe eines Versicherers gehandelt hat, dem Unternehmen das Handeln des Vermittlers zuzurechnen ist. Deshalb führen wir solche Beschwerden als gegen das Unternehmen gerichtete, weil das für den Kunden günstiger ist. Denn zu seinen Gunsten können wir das Unternehmen verpflichten. Diese Möglichkeit haben wir gegenüber den Vermittlern nicht. Hier können wir nur Empfehlungen aussprechen. Mit anderen Worten: In den Beschwerden gegen Unternehmen stecken noch viele drin, die im Kern Vermittlerhandeln betreffen.

Worüber beklagen sich denn Verbraucher in ihren Vermittler­beschwerden besonders häufig?

Oft geht es um behauptete oder wirkliche Beratungsfehler. Also um die Vermittlung nicht benötigten oder unpassenden Versicherungsschutzes.

In erster Linie handelt es sich beim Ombudsmann um eine Schlichtung zwischen Verbraucher und Versicherer. Inwiefern kann die Schlichtungsstelle Verbrauchern überhaupt bei Vermittler­beschwerden weiterhelfen und wo liegen die Unterschiede im Vergleich zu den Versicherern?

Wie schon gesagt: Unsere Mitgliedsunternehmen haben uns die Befugnis eingeräumt, auch für sie bindend zu entscheiden. Die Vermittler sind zwar per Verordnung verpflichtet, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Wir können jedoch in der Sache nur mit guten Gründen für eine Abhilfe werben, einen Vergleich vorschlagen oder, wenn das Vermittlerhandeln in Ordnung war, dem Kunden die Gründe erläutern und hoffen, dass unsere unabhängige Prüfung Befriedungswirkung hat. Hat der Kunde recht, hält er mit unserer gutachtlichen Stellungnahme eine von Expertise getragene Hilfe in Händen. Das kann es ihm erleichtern, sich darüber klar zu werden, ob er den Klageweg beschreitet. Übrigens: Auch Vermittler sind bei Meinungsverschiedenheiten mit ihrem Kunden gut beraten, diesem den Vorschlag zu machen, die Sache durch den Ombudsmann beurteilen zu lassen.

Sie üben das Amt nun gut drei Jahre aus. Welche Erkenntnisse haben Sie in der Zeit beim Themenkomplex Verbraucherschutz in der Versicherungswirtschaft gewinnen können?

Es hat sich sehr viel getan in der Branche. Die Unternehmen haben durchweg ein effektives Kundenbeschwerdemanagement. Viele haben sich den Qualitätsstandards des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) verpflichtet.

Auch die Vermittler mit ihren Verbänden, die übrigens in unserem Beirat vertreten sind, legen großen Wert auf eine kunden­gerechte Beratung. Dennoch zeigen die Beschwerdezahlen, dass es einen Bedarf auch an Schlichtung gibt, an alternativer Streitbeilegung, die den Prinzipien folgt: schnell, sachkundig, kostenfrei für die Verbraucher. Das ist ein großartiges, effektives Modell.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 08/2022, S. 92 ff., und in unserem ePaper.

Bild: Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier, Versicherungsombudsmann e. V.

 
Ein Interview mit
Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier

Partner für Bauversicherungen auch in unruhigeren Zeiten

Die VHV ist Spezialist für Bauversicherungen und sichert die große Vielfalt der Bauberufe ab. Die aktuellen Herausforderungen der Bauwirtschaft, etwa Digitalisierung, Nachhaltigkeit und steigende Baukosten, verlangen regelmäßige und haftungssichere Updates der Versicherungsangebote.

<h5>Interview mit Dr. Angelo O. Rohlfs, Vorstand Vertrieb der VHV Versicherungen</h5><h5>Herr Dr. Rohlfs, wie schätzen Sie gegenwärtig den Bauversicherungsmarkt auch im Hinblick auf die Materialknappheit und damit verbundenen Kostensteigerungen ein?</h5><p>Wir sehen, dass der Auftragsbestand im deutschen Baugewerbe, gerade im Wohnungsbau, sich gegenwärtig nahezu auf einem Höchststand befindet. Dennoch zeigen sich aktuell auch Wolken am Himmel. Der Fachkräftemangel, knappes und teures Baumaterial sorgen für Unsicherheit. Wir als Versicherer beobachten außerdem, dass die Schadenzahlen sinken, aber die Schäden pro Fall teurer werden. Dies bestätigt der gerade veröffentlichte VHV-Bauschadenbericht, den wir als Bauspezialversicherer bereits zum dritten Mal herausgeben und der auf einer umfangreichen Datenanalyse zu Baumängeln und Bauschäden aus den Jahren 2016 bis 2020 basiert.</p><p>So zeigt sich, dass die steigenden Baukosten Auswirkungen auf die Nachfrage haben. Finanzierungen werden teurer, das Produkt „Wohnraum“ ist an sich teuer. Das liegt auch an den unvorhersehbaren Lieferengpässen, die eine genaue Kostenschätzung erschweren und zu Haftungs- und Terminproblemen führen können. Deshalb sind ein umfassender Versicherungsschutz für Bauunterbrechung, längere Haftungszeiten, höhere Deckungssummen und auch Forderungsausfallversicherungen notwendig. Als Bauspezialversicherer bieten wir hier bedarfsgerechten Schutz und stehen so auch in unruhigeren Zeiten an der Seite unserer Partner und Kunden.</p><h5>Zu Ihrem Angebot zählt auch die Absicherung von Architekten. Diese arbeiten heute anders als noch vor Jahren. Architektenvertreter beklagen steigende Haftungsrisiken. Wie ist hier Ihre Wahrnehmung? Wie spiegelt sich dies im VHV Versicherungsschutz wider?</h5><p>Durch die Übernahme aller Planungsleistungen als Generalplaner steht der Architekt auch für die Leistungen der beteiligten Ingenieure ein, beispielsweise für Statik oder Raumakustik, was unter anderem höhere Haftungsrisiken zur Folge hat. Wir als Marktführer sind uns dessen bewusst und bieten umfassende Versicherungslösungen für Architekten, Ingenieure, beratende Ingenieure und Planer an.</p><p>Neben durchlaufenden Jahresverträgen für diese Zielgruppen bieten wir selbstverständlich auch Versicherungsschutz für einzelne Projekte an. Diese Form der Absicherung wird immer häufiger gewünscht, weil die spezielle Risikosituation des Bauvorhabens, seiner Beteiligten und die von Ihnen angesprochenen Haftungs­szenarien entsprechend auf die Baustelle angepasst werden können. Diesen erhöhten und teilweise auch neuen Haftungsrisiken wie zum Beispiel die Tätigkeit als Building Information Modelling (BIM) Manager tragen wir mit unserer ARCHIPROTECT Rechnung.</p><p>So bietet die VHV Architekten Jahresversicherungen an, die auf Gesamtjahresumsätzen basieren und alle erbrachten Leistungen eines Jahres umfassen. Das macht es den Architekten einfacher und es muss nicht für jedes Projekt eine neue Police abgeschlossen werden. Außerdem passen wir als Bauspezialversicherer unsere Bedingungswerke regelmäßig an neue Haftungsrisiken an und garantieren durch die Leistungsupdategarantie, dass auch Bestandsverträge – ohne besondere Beantragung – von den Leistungsverbesserungen späterer Tarifgenerationen profitieren.</p><p>Damit bieten sich auch in puncto Beratungssicherheit für Vermittler im Kundengespräch sehr gute Optionen und unsere Kunden können sicher sein, immer einen zeitgemäßen Schutz im Hintergrund zu haben.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Digitalisierung und Nachhaltigkeit: Welche Rolle spielen diese Entwicklungen?--><h5>Digitalisierung und Nachhaltigkeit: Welche Rolle spielen diese Entwicklungen?</h5><p>Noch vor ein paar Jahren dachte man, dass die Digitalisierung beim Bauen „Stein auf Stein“ keine Rolle spielt. Heute zeigt sich jedoch, dass die Baubranche ganz erheblich digitalisiert ist. Digitale Planung, digitale Angebotsabgabe, 3–4D-Modelle, Lieferketten, Rechnungsstellung, digitaler Datenaustausch bis hin zu ersten Versuchen vom 3D-Druck eines Gebäudes zeigen uns: Es entstehen neue Risiken in der Branche. Darüber hinaus führen uns die letzten Cyberangriffe, die einige große Bauunternehmen getroffen haben, die Folgen deutlich vor Augen.</p><h5>Und das Thema Nachhaltigkeit?</h5><p>Nachhaltiges Bauen ist ein Megatrend, der sich nicht nur in der Differenzierung zwischen nachwachsenden Rohstoffen und grauer Energie, also die Energiemenge, die für Herstellung, Transport und Verkauf eines Gebäudes aufgewendet werden muss, ausmacht. Wir werden neue Bauvorhaben immer mit dem Ziel sehen, CO<sub>2</sub>-Neutralität zu erreichen. Hier zeigt sich die Baubranche sehr innovativ und für uns als Versicherer entstehen neue Möglichkeiten. Zum Beispiel bei der Absicherung von Photovoltaikanlagen, Lade­stationen und Energiespeichern, die auf dem Weg zur CO<sub>2</sub>-Neutralität essenziell sind. So sichert die VHV SOLARPROTECT Schäden und eventuelle Ertragsausfälle von Photovoltaikanlagen umfassend ab, sodass der Betreiber im Schadenfall auf der Sonnenseite des Lebens bleibt.</p><h5>Architekt ist nicht gleich Architekt. In der Corona-Pandemie dürften beispielsweise Garten­architekten besonders gefragt gewesen sein. Ist das eine Entwicklung, die Sie bei der Nachfrage so beobachten konnten?</h5><p>Wir müssen hier ein wenig unterscheiden. Während gerade der private Bauherr stark in die eigenen vier Wände und den eigenen Garten investiert hat, sind auch viele Neubauten im Wohn- und Gewerbebau und der Infrastruktur entstanden. Entsprechend vielfältig sind die Tätigkeitsschwerpunkte der Architekten und anderer am Bau Beteiligter. Deswegen geht es um das Versichern von Bauprojekten von Beginn bis Ende aus einer Hand und nicht nur in einzelnen Leistungsphasen.</p><p>Die VHV ARCHIPROTECT bietet genau diesen Schutz. Sie sichert nicht nur den Garten- und Landschaftsarchitekten, sondern genauso den Entwurfsplaner und den Estrichleger in einer Police ab. Denn wenige Schnittstellen bedeuten wenig Ärger – hier hatten wir eine sehr große Nachfrage.</p><p>Übrigens zeigt unser VHV Bauschadenbericht, dass gerade gute Kommunikation und die reibungslose Zusammenarbeit an den Schnittstellen ganz entscheidend sind, ob es zu Schäden kommt.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Wenn die Wünsche der Auftraggeber anspruchsvoller werden und die Preise steigen, steigen damit auch die Versicherungssummen? Und die Prämien?--><h5>Wenn die Wünsche der Auftraggeber anspruchsvoller werden und die Preise steigen, steigen damit auch die Versicherungssummen? Und die Prämien?</h5><p>Grundsätzlich ist es wichtig, die Versicherungssumme den Gegebenheiten des Kunden anzupassen. Arbeitet ein Bauunternehmen zum Beispiel in der Innenstadt, macht dort Lückenbebauungen, reißt Gebäude ab oder bewegt Baumaschinen im fließenden Verkehr, so ist das Risiko ganz anders als bei Einfamilienhäusern „auf der grünen Wiese“. Dies spiegelt sich auch in der Versicherungssumme wider.</p><p>Aber klar ist: Steigen die Baukosten, steigen in diesem Zuge auch die Schadenaufwendungen, da die einzelnen Schäden teurer werden. Wichtig zu wissen: Die doppelte Versicherungssumme kostet nicht auch die doppelte Prämie, da würde am falschen Ende gespart. Daher ist es bei Abschluss einer Police essenziell, eine gute Beratung in Anspruch zu nehmen.</p><h5>Manche Maklerbetriebe haben sich auf die Bauwirtschaft spezialisiert. Sind das Ihre Partner oder gibt es mehr Makler, die nur ab und zu in dem Feld tätig sind?</h5><p>Wir sind für beide Gruppen der richtige Partner. Gerade in der Baubranche zählen sowohl die Beziehung als auch die Expertise als entscheidende Merkmale, um einen Kunden von sich zu überzeugen. Viele regionale Makler betreuen neben den Privat- und kleinen bis mittelständischen Kunden auch Bauunternehmen im direkten Umfeld, einfach weil die Vertrauensbasis und der regionale Bezug die entscheidenden Merkmale sind. Aber speziell bei großen und umfangreichen Bauvorhaben sind in der Regel spezialisierte Makler gefragt.</p><p>Unsere Philosophie als Marktführer ist klar: Wir bieten ein leistungsfähiges, preislich attraktives Produkt an, das auch den Maklern Haftungssicherheit bietet, weil es immer eines der Top-Angebote im Markt ist.</p><p>Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 07/2022, S. 28 f., und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/de/profiles/53e4066999da-asscompact/editio…; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: </i><i class="font-twelve-italic" >Dr. Angelo O. Rohlfs, VHV Versicherungen</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/C5598F15-CFD7-44EE-B17A-967D13657C87"></div>

 
Ein Interview mit
Dr. Angelo O. Rohlfs

ELEMENT bietet Schutz für Immobilienkäufer

Mit der „ImmoGarantie“ hat das InsurTech ELEMENT nun eine Absicherung für Immobilienkäufer im Portfolio. Die Police sichert das Risiko ab, eine Immobilie zu kaufen und dann vor Reparatur- oder Sanierungskosten zu stehen, wenn nach dem Erwerb Mängel festgestellt werden.

Das digitale Versicherungsunternehmen ELEMENT hat einen neuen Schutz für Immobilienkäufer im Portfolio. Die Versicherung „ImmoGarantie“ richtet sich an Personen im privaten Sektor, die Ein- und Zwei-Familienhäuser oder Wohnungen kaufen. Laut ELEMENT stellt mindestens jeder dritte Immobilienkäufer nach dem Erwerb Mängel fest. Meist handelt es sich um Schimmel oder Schwamm. Das Risiko, nach dem Immobilienkauf vor schwer kalkulierbaren Reparatur- oder Sanierungskosten zu stehen, sichert das Berliner InsurTech mit seiner neuen Police künftig ab.

ELEMENT setzt auf Flexibilität

Ein Gutachten wird dabei nicht vorausgesetzt. Laut ELEMENT wird es verschiedene Modelle geben, bei denen die Kunden individuell mit den Vertriebspartnern festlegen, wie hoch die Summe im Schadenfall maximal ist, wie lange die Laufzeit sein soll und wie hoch der Eigenanteil ist.

Einer der ersten Vertriebspartner, bei dem sich das Produkt von ELEMENT abschließen lässt, ist Funk. Das Versicherungsmaklerunternehmen ist seit mehreren Jahrzehnten Partner des Immobilienverbandes IVD und bietet seine Produkte 6.000 Immobilienmaklern an. (tk)

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