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Assekuranz Sach allgemein

Warum die technische Versicherung die Inflation so fürchtet

Technische Versicherungen als Versicherer des technologischen Fortschritts befanden sich trotz großer Schritte in der Technologie meist in ruhigem Fahrwasser. Das jährliche Prämienwachstum und die Schadenquoten brachten kaum jemanden um den Schlaf. Seit 2022 ist das anders.

<h5>Ein Artikel von Stephan Schmitz, Produktmanager für technische Versicherungen Industriekunden bei der Gothaer Allgemeine Versicherung, und Andreas Knittel, Produktmanager für technische Versicherungen bei HDI</h5><p>Es sind derzeit nicht weniger als vier Themenbereiche, die sich teils gegenseitig beeinflussen, aber auch unabhängig voneinander für gehörige Unruhe sorgen: die Inflation, Lieferkettenrisiken und Insolvenzen, politische Risiken und Naturgefahren.</p><p>Vermisst man hier nicht zwei Themen, die noch vor Kurzem (fast) alles in den Schatten stellten? Wie hat es die Inflation geschafft, (Silent) Cyber und Pandemie-Folgeschäden an den Rand der Aufmerksamkeit zu drängen? Natürlich besteht noch die Sorge, dass die russische Kriegsführung sich bald auch virtuell gegen die Unterstützer der Ukraine wendet, jedoch ist dies noch nicht im Bereich der Sachschäden für die Anbieter technischer Versicherungen (TV) Realität geworden. </p><p>Was ist also so bedrohlich an der Inflation, dass sie sogar russische Hacker-Banden im Vergleich harmlos wirken lässt? Und ist es nicht so, dass durch die Indizierung, zum Beispiel auf den Wert 3,71, inflationäre Preisentwicklungen aufgefangen werden und Vermittler wie Versicherte nichts zu tun brauchen? Nein, ganz und gar nicht. Und zwar aus folgenden Gründen. </p><p>Ob es im privaten Bereich um Butter für Weihnachtsplätzchen oder in der Industrie um die Beschaffung von Rohstoffen oder den Kauf von Baumaterialien geht: Die Auswirkung der weltweiten Inflation sind für alle spürbar. Betrachtet man nur die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, sah man im April 2022 alarmierende 34% höhere Preise als ein Jahr zuvor. Eine vergleichbare Entwicklung gab es zuletzt während der Ölkrise 1973/74. </p><h5>Wie trifft die Teuerung Kunden und Versicherer?</h5><p>Auch die Sparten der technischen Versicherung leiden – unter anderem – unter Naturkatastrophen. Nach dem Rekordjahr 2021 – allein Sturm „Bernd“ sorgte mit rund 10 Mrd. Euro an versicherten Schäden für den größten Schaden der deutschen Versicherungsgeschichte – ging es 2022 mit Schrecken weiter: Nach GDV-Schätzung summieren sich allein die Schäden nach den Februar-Stürmen in Deutschland bereits auf rund 1,4 Mrd. Euro. Beim Beheben dieser Schäden spürt die Versicherungswirtschaft die enteignende Wirkung der Inflation. Kaum eine Versicherungssparte bleibt von dieser Entwicklung verschont. </p><h5>Entspricht Versicherungssumme den gestiegenen Preisen? </h5><p>Bleiben wir jedoch zunächst bei den technischen Versicherungen und bewerten zunächst getrennt nach Bestands- und Projektdeckungen. In den Bestandssparten – zuvorderst Maschinen- und Elektronikversicherung – wirkt sich die Inflation direkt und unmittelbar auf die Versicherungswerte aus. Im Schadenfall wird geprüft, ob die gestiegenen Preise ihre Entsprechung in der Versicherungssumme gefunden haben. Ist die Versicherungssumme nicht mehr auf dem Niveau des Versicherungswertes, erfolgt die „Einrede der Unterversicherung“. Ist diese durch besondere Vereinbarung abbedungen, bleibt dennoch die Versicherungssumme das Limit der Auszahlung. Glück in diesem Fall für Teilschäden, doch Pech gehabt bei Totalschäden, wenn die Entschädigung die Versicherungssummenmarke überschreitet.</p><p>Für fahrbare und stationäre Maschinen, für Baugeräte und die Elektronikversicherung besteht in Deutschland die Möglichkeit, die Versicherungssummen mithilfe von Indizes anzupassen. Die aktuellen Werte hat der GDV am 20.10.2022 veröffentlicht. Und wie erwartet sind die Indizes gestiegen, berücksichtigen diese doch im Bereich der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte die Investitionsgüterproduzenten, Maschinen für die Bauwirtschaft und elektrische Ausrüstungen.</p><p>Ebenfalls werden Bruttostundenverdienste der Arbeitnehmer von Investitionsgüterproduzenten einbezogen. Eine Kopplung an diesen Index ist sinnvoll, lässt aber im Einzelfall befürchten, dass die tatsächliche und im vergangenen Jahr außergewöhnliche Preisentwicklung im konkreten Schaden höher ausfällt. Aufgrund der hohen Inflation kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese Standardklauseln die Realität der benötigten Versicherungswerte in allen Branchen und bis ins letzte Ersatzteil tatsächlich und regelmäßig widerspiegeln. Denn auch die Verknappung gewisser Güter und die damit marktwirtschaftlich einhergehende Preisspirale lässt sich mit diesen Indizes nicht prognostizieren. </p><h5>Überprüfung erforderlich</h5><p>Ohne eine individuelle und aufwändige Überprüfung der Versicherungssummen und Versicherungswerte des eigenen Elektronik- oder Maschinenparks geht es nicht. Nicht nur die in den Bestandssparten versicherten Sachwerte sind höher zu bewerten, Gleiches gilt für gelagerte Vorräte sowie Rohstoffe wie Metalle, Öl und Gas (mit Relevanz für die Versicherungssumme der AMBUB). Zu bedenken ist, dass nicht nur die reinen (erhöhten) Materialkosten zu berücksichtigen sind: Auch die höheren Lohnkosten spielen bei den Reparaturkosten eine relevante Rolle. Die Versicherungssummen müssen also den marktwirtschaftlichen Realitäten angepasst werden. Der Versicherer nimmt diesen Abgleich bei der Schadenbearbeitung vor. Täte er es nicht, würde er die Interessen des Versichertenkollektives nicht ausreichend vertreten.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Sonderfall Multiline--><h5>Sonderfall Multiline</h5><p>Die Inflation trifft auch Multiline-Produkte, also verbundene Versicherungen, in denen auch häufig Elektronik- oder Maschinendeckungen enthalten sind. Da dies meist Umsatzprodukte sind, steigen zwar aufgrund der Inflation und der Teuerung der Produkte die Umsätze und damit die Höchstentschädigungen, im Zweifel reichen diese aber nicht aus, um beispielsweise bei einem Totalverlust eines Maschinenparks diesen wiederzubeschaffen. Hier hilft auch nur die Überprüfung der Höchstentschädigungssummen und eine Anpassung der Summen. Dies gilt insbesondere, da in vielen Multiline-Wordings Maschinen generell zum Neuwert – also anders als in der AMB-Einzeldeckung – versichert sind. </p><h5>Auswirkungen auf die Betriebsunterbrechungsversicherung </h5><p>Mit einer kritischen Prüfung der Versicherungswerte der Sachsubstanz ist es allerdings nicht getan: Auch die Betriebsunterbrechungsversicherung muss zum Stresstest.</p><p>Viele Gründe spielen eine Rolle: So haben sich die Strompreise massiv geändert; sowohl auf der Bezugs- als auch auf der Einspeiseseite müssen die Versicherungssummen angepasst werden. Zudem benötigen viele produzierende Unternehmen Gas im Herstellungsprozess mit entsprechenden Abnahmeverpflichtungen. Die stark gestiegenen Preise müssen in die Versicherungssumme einkalkuliert werden. Schließlich dauern aufgrund von Verfügbarkeitsengpässen und Lieferkettenstörungen Unterbrechungen länger. Die Gründe für Störungen der Lieferketten sind mannigfaltig: Die Zero-Covid-Strategie in China mit rigiden Lockdowns, Container-Mangel, AdBlue-Knappheit, die im Sommer 2022 durch lange Trockenheit bedingte Flussschifffahrtskrise, fehlende Lkw-Fahrer, weiterhin Krankheitsausfälle infolge von Corona und natürlich die Krise in der Ukraine. </p><h5>Haftzeiten unter die Lupe nehmen </h5><p>Aus aktuellen Schäden lernt man, dass sich die Dauer der Betriebsunterbrechungen regelmäßig über das zuvor errechnete und prognostizierte Schadenausmaß hinaus verlängert. Prophylaktisch kann man hier nur jedem Vermittler und Versicherungsnehmer dringend anraten, die vereinbarten Haftzeiten zu hinterfragen und bei Bedarf zu verlängern. Gestiegene Schadenvolumina führen darüber hinaus zu einem weiteren Umstand: Die Höchstschadenschätzungen (PML) müssen angepasst werden. O Dies wiederum wirkt sich nicht nur auf die Erst-, sondern auch auf die Rückversicherer aus. Diese hatten bereits zuvor begonnen, sorgfältig ihre Kapazitäten nachzujustieren.</p><h5>Steigende Schäden sorgen für höhere Kosten </h5><p>Sind Erstversicherer am Ende ihrer Kapazitäten der jeweiligen Treatys angelangt, wird es unrentabel: teure fakultative Rückversicherung nachordern oder doch (riskante) höhere Volumina im Eigenbehalt? Die Schadenhistorie bedingt nun sowohl in der Erst- als auch in der Rückversicherung höhere Preise. Es gerät eine Logikkette in Bewegung: Steigende Schäden bedingen höhere Kosten der Versicherer. Erstversicherer nutzen daraufhin verstärkt die Kapazitäten der Rückversicherer. Marktwirtschaftlich und versicherungsmathematisch folgerichtig erhöhen daraufhin die Rückversicherer ihre Prämienkonditionen für die Erstversicherer. Die Erstversicherer sind nun ihrerseits gezwungen, diese erhöhten Kosten bei den Prämien ihrer Kunden einzukalkulieren.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Post von der BaFin--><h5>Post von der BaFin</h5><p>Dies forderte auch jüngst die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in einer Nachricht an die Versicherer. Die BaFin ruft die Versicherer darin auf, ihre Prämien im Neu-und Bestandsgeschäft an die „galoppierende“ Inflation anzupassen und ihre Rückstellungen zu erhöhen. Hintergrund: Die steigende Inflation – so prognostiziert durch die Bundesbank – ist kein Thema allein für dieses Jahr, sondern wird uns noch für mehrere Jahre beschäftigen. Die im Raum stehende Befürchtung der BaFin: Ohne diese Maßnahmen drohe den Versicherern eine finanzielle Schieflage.</p><h5>Folgen für das Bauleistungs- und Montagegeschäft </h5><p>Welche Auswirkungen zeigen sich bei Projektdeckungen, also dem Bauleistungs- und Montagegeschäft? Zuletzt waren verschiedene Phänomene zu beobachten: Begonnene Projekte geraten ins Stocken, wobei Bauunterbrechungen stark risiko­steigernd wirken, und bei noch nicht begonnenen Projekten wird die Pausetaste gedrückt. Bauexperten sind sich sicher, dass die Anzahl der Projekte wieder steigen und Investitionen nachgeholt werden. Aber die Preis- und die Bauzinsentwicklung entfalten eine dämpfende Wirkung.</p><p>Weiterhin ist zu beobachten, dass die Prämientendenz – insbesondere der Bauleistungsversicherung – bereits nach oben geht. Einige Versicherer haben nach einigen Jahren unauskömmlicher Schadenquoten reagiert und ihre Konditionen angepasst. Gleiches gilt auch für Baukombideckungen, also die umfassende Bündelung von Bau- und Haftpflichtdeckungen für ein Bauprojekt. Diese Entwicklung könnte man als Vorboten auffassen, hat sie doch noch nichts mit der besonderen aktuellen Situation zu tun – diese kommt nun noch „on top“. Denn die Versicherungssumme wird auf Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erwarteten Bau- bzw. Kontraktsumme gebildet. Eine Indizierung oder Anpassung an Kennwerte wie Inflation erfolgt nicht.</p><p>Nun zeigt sich aktuell, dass sich Bauleistungs- und Montagevorhaben in der Realisationsphase stark verteuern und ausdehnen. Die Gründe auch hier: Massive Kostensteigerungen und Materialknappheit aufgrund von Lieferproblemen.</p><h5>In Deckung genommene Projekte auf den Prüfstand stellen</h5><p>Bereits in Deckung genommene Projekte sollten überprüft werden: Stimmen Versicherungssummen – auch für Nebenrisiken wie Altbauten, Sachen im Gefahrenbereich, beigestelltes Material oder Ähnliches? Sind Bau- und Montagezeiten nach derzeitiger Lage ausreichend bemessen? Passen Dauer und Versicherungssummenhöhe von vereinbarten Projekt-Betriebsunterbrechungsdeckungen? Projektdeckungen – sofern nicht auf Umsatzsummenbasis – haben in aller Regel ein festgelegtes Enddatum. Es kann sicher nicht schaden, frühzeitig die Konditionen für eventuell benötigte Verlängerungen zu verhandeln.</p><h5>Ausländische Projekte</h5><p>Welche indirekten Auswirkungen auf Bauleistung oder Montage sind denkbar, wenn der Risikoort nicht in Deutschland liegt? Zunächst sollte die am Ort des Projektes festgestellte Inflation ermittelt werden. Verhält sich diese ähnlich zu der deutschen – oder liegt sie noch darüber? Neben den offensichtlichen Konsequenzen der verteuerten Ersatz­materialbeschaffung dürfen auch mögliche und durchaus drastischere Auswirkungen nicht übersehen werden. </p><p>Historisch und weltweit sind Folgen hoher Inflationen nicht selten Streik, innere Unruhen oder Schlimmeres gewesen. Mögliche Währungsdifferenzen sind natürlich ebenfalls einzukalkulieren.</p><h5>„Technische Versicherungen – Leitfaden für die Praxis“</h5><p>In ihrem aktuellen Buch „Technische Versicherungen – Leitfaden für die Praxis“ analysieren Stephan Schmitz und Andreas Knittel die Sparten der technischen Versicherungen, nehmen für jede Sparte eine kurze historische Einordnung vor, zeigen den Aufbau des jeweiligen Wordings und stellen wichtige Klauseln vor. Das 2021 erschienene Buch richtet sich an alle, die Wissen im Bereich der technischen Versicherungen aufbauen oder aktualisieren möchten.</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 01/2023, S. 30 ff., und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/de/profiles/53e4066999da-asscompact/editio…; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © jeson – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/2E69BA18-6386-43EB-BEF3-19DF6777BDD6"></div>

 
Ein Artikel von
Andreas Knittel
Stephan Schmitz

2022 kostet Versicherer 4,3 Mrd. Euro durch Naturgefahren

Mit 4,3 Mrd. Euro hat der GDV die Schäden durch Naturgefahren im Jahr 2022 bilanziert. Die schwersten Schäden verursachten Anfang des Jahres Orkane. Hauptgeschäftsführer des GDV Jörg Asmussen appelliert an die Politik und verweist dabei auf Prävention und Klimafolgenanpassung.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat das Schadenjahr 2022 bezüglich der Naturgefahrenbilanz bewertet. Es entstanden demnach Schäden in Höhe von 4,3 Mrd. Euro durch Sturm, Hagel und Starkregen.

Bilanz 2022: Durchschnittliches Naturgefahrenjahr

Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, stellt dem letzten Jahr folgendes Zeugnis aus: „Nach der Hochwasserkatastrophe 2021 war das vergangene Jahr wieder ein durchschnittliches Naturgefahrenjahr: mit vielen Versicherungsfällen, allerdings ohne ein solches Extremereignis wie die Sturzflut Bernd.“ Die Schäden 2022 an Häusern, Hausrat, Betrieben und Kraftfahrzeugen lägen nur marginal über dem langjährigen Durchschnitt von 4,2 Mrd. Euro, so Asmussen.

Schwerste Schäden durch Orkane

Im Februar 2022 fegten die Orkane Ylenia, Zeynep, Antonia übers Land, die die schwersten Schäden im Jahr verursachten. Mit insgesamt 1,4 Mrd. Euro liege die Sturmserie laut Asmussen auf Platz 3 der schwersten Winterstürme seit 2002. Der Schaden an Häusern, Hausrat und Betrieben, den sie verursachten, betrug 1,25 Mrd. Euro. An Kraftfahrzeugen entstanden rund 65.000 Schäden in Höhe von 125 Mio. Euro.

So viel zahlten Sach- und Kfz-Versicherer 2022 aufgrund von Naturgefahren

3 Mrd. Euro für Sturm- und Hagelschäden und weitere 400 Mio. Euro für Schäden durch weitere Naturgefahren wie Überschwemmungen durch Starkregen oder Hochwasser leisteten die Sachversicherer im Jahr 2022 insgesamt. Leicht unter dem langjährigen Durchschnitt von 1 Mrd. Euro lagen im letzten Jahr die Schäden durch Naturgefahren in der Kfz-Versicherung. Die Bilanz in dieser Sparte kommt voraussichtlich auf 335.000 Schäden und 900 Mio. Euro.

Appell an Politik: Prävention und Klimafolgenanpassung

„Auch wenn im zurückliegenden Jahr die Extremregenfälle ausgeblieben sind: Prävention und Klimafolgenanpassung sind Dreh- und Angelpunkt, damit Kosten durch Naturkatastrophen und damit auch Versicherungsprämien zukünftig nicht aus dem Ruder laufen“, sagt Asmussen. „Wir Versicherer appellieren an die Politik, dies in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen zu stellen.“

Welches ist das teuerste Naturgefahrenjahr in der Versicherungsgeschichte?

Als bislang teuerstes Naturgefahrenjahr für Versicherungen ist das Jahr 2021 mit 12,6 Mrd. Euro in die Geschichte eingegangen. Eine Statistik dazu wird seit den 70er-Jahren erhoben. 2021 hatte laut GDV die Flutkatastrophe im Juli bereits Schäden von 8,5 Mrd. Euro zur Folge. (lg)

Bild: © Warakorn – stock.adobe.com

 

Zuletzt weniger Schadenmeldungen zu Silvester

Welchen Auswirkungen hatte Corona auf Silvester und Neujahr? Die Zurich Gruppe Deutschland zeigt in einer Untersuchung, dass zu den letzten Jahreswechseln während der Pandemie weniger Wohngebäude- und Sach- sowie Kfz-Schäden aus den sechs größten Städten Deutschlands gemeldet wurden.

<p>In den sechs größten Städten Deutschlands gab es zu den Jahreswechseln 2020 auf 2021 und 2021 auf 2022, also während der Corona-Pandemie, deutlich weniger Sachschäden als noch in den drei Silvesternächten davor. Das meldet die Zurich Gruppe Deutschland. Wohngebäude- und Sachschadenmeldungen verringerten sich demnach bei der Versicherung in diesem Zeitraum um den Jahreswechsel durchschnittlich um 29%. Kfz-Schäden hatten 37% Rückgang.</p><h5>„Appellieren für Silvester für einen verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk“</h5><p>„Wir gehen davon aus, dass das Verkaufsverbot von Silvesterböllern zum Rückgang der Schadenfälle beigetragen hat. Wie groß dieser Effekt ist, ist aber nicht konkret messbar. Denn das Verkaufsverbot von legalem Feuerwerk hat leider auch dazu geführt, dass nicht zugelassene Böller und Raketen in den Umlauf kamen – mit entsprechend höheren Risiken für Personen- und Sachschäden“, sagt Markus Troche, Head of Claims der Zurich Gruppe Deutschland. „Wir appellieren daher für die kommenden Silvesterfeierlichkeiten für einen verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk. Dies ist die Grundlage für einen unbeschwerten Start ins Jahr 2023“, so Troche.</p><h5>43% Gebäude- und Sachschäden in Köln</h5><p>In Bezug auf Gebäude- und Sachschäden gebe es teils signifikante Unterschiede zwischen einzelnen Städten. Ganz vorne beim Rückgang der Schadenmeldungen liegt Köln mit einem Minus von 43%. Es folgt Stuttgart mit 38% geringerem Schadenaufkommen. Für Frankfurt beträgt der Rückgang 28%. Weitere Städte mit weniger Meldungen in den genannten Jahren sind Berlin mit –26%, München mit –25% und Hamburg mit –12%. </p><h5>50% weniger Kfz-Schäden in München</h5><p>Durch die damals geltenden Kontaktbeschränkungen sind die Menschen zudem weniger mit dem Auto gefahren – auch um und an Silvester bzw. Neujahr. Somit nahmen laut Zurich auch Fahrten unter Alkoholeinfluss um die beiden Jahreswechsel während der Pandemie ab. Insgesamt ist auch die Anzahl der gemeldeten Kfz-Schäden gesunken. Auch hier unterscheiden sich die sechs Städte voneinander: Aus München wurden 50% weniger Schäden gemeldet. Köln (–43%), Frankfurt (–40%), Hamburg (–38%) und Stuttgart (–36%) bilden das Mittelfeld. Schlusslicht ist in diesem Ranking Berlin mit einem Rückgang um 30%.</p><h5>Über die Untersuchung</h5><p>Für die Untersuchung hat die Zurich Gruppe Deutschland das Aufkommen gemeldeter Schadenfälle vom 30.12. bis zum 07.01. des jeweiligen Jahres, und zwar in den Jahren 2018 bis 2022, ausgewertet. Eingeflossen sind Schadenmeldungen bei Kfz-, Gebäude-, Haftpflicht-, Hausrat- und Sachversicherungen. (lg)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Aliaksei – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/CD36EAC4-6B90-47D7-9378-6C7FB23CBF7B"></div>

 

Rechtliches rund um Silvester: Das ist zu beachten

Das Jahr 2022 neigt sich dem Ende entgegen und 2023 steht vor der Tür. Für viele ein Anlass, gehörig zu feiern. Doch Achtung: Alles ist in der Silvesternacht gewiss nicht erlaubt. Die ARAG hat einige rechtliche Aspekte zu Silvester auf einen Blick zusammengefasst.

Wieder ist ein Jahr ins Land gezogen: Die Silvesternacht 2022/2023 rückt näher und damit auch der Jahreswechsel. An vielerlei Orten wird in dieser Nacht gefeiert – sei es mit Brettspielen, einer großen Party oder mit Feuerwerkskörpern.

Worauf am 31.12. zu achten ist, um eine sichere und „saubere“ Silvesternacht mit wenig Nachspiel zu verbringen, hat die ARAG auf ihrer Website zusammengetragen.

Wann und wo dürfen Böller verkauft werden?

Zunächst das Grundsätzliche: An jeden und zu jeder Zeit dürfen Silvesterkracher nämlich nicht veräußert werden. In Deutschland gibt es eine von der EU benannte Prüfstelle für Feuerwerkskörper, die die Produkte absegnet und zum Verkauf freigibt. Die Kennnummer dieser Prüfstelle, der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), findet sich dann auch auf den geprüften Feuerwerkskörpern, im Falle der BAM die 0589.

In den öffentlichen Verkauf gelangen die Feuerwerkskörper der Kategorien 1 (u. a. Knallerbsen, Wunderkerzen, Bengalisches Feuer) und 2 (u. a. Knallfrösche, China-Böller, Leuchtraketen). Doch nur die Kategorie 1 darf das ganze Jahr verkauft werden, Kategorie 2 lediglich offiziell nur vom 29. bis zum 31.12. Weiterhin dürfen Produkte der Kategorie 2, so die ARAG Experten, ausschließlich an Über-18-Jährige abgegeben werden und auch nur innerhalb von Verkaufsräumen, nicht in einem Kiosk oder in Verkaufspassagen.

Feuerwerkskörper für Kinder unzugänglich aufbewahren

Nach dem Verkauf sollten Silvesterböller auf jeden Fall sicher vor Kindern aufbewahrt werden. Eltern könnten für die Folgen einer „unsachgemäßen Knallerei“, wie es die ARAG formuliert, verantwortlich gemacht werden. In einem Fall erlitt ein elfjähriges Mädchen ein Knalltrauma und einen vorübergehenden Gehörschaden, weil ein 13-Jähriger ihr Silvesterböller nachgeworfen hatte. Die Mutter des Jungen wurde von den Richtern zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von rund 1.000 Euro verurteilt. Der Grund: Sie sei ihrer Aufsichtspflicht nur unzureichend nachgekommen.

Die Frau hatte die gut 10 cm langen Knaller zwar in der Wohnung versteckt, der Sohn hatte diese aber trotzdem gefunden. Die Mutter hätte deutlicher und bestimmter auf eine sichere Verwahrung hinwirken müssen, notfalls auch durch die Entfernung der Körper aus der Wohnung. Einige davon wären auch für Jugendliche unter 18 Jahren verboten gewesen (LG München, Az.: 31 S 23681/00).

Wegen Böllern fristlos gekündigt

In einem etwas bizarreren Fall urteilte das Arbeitsgericht Krefeld, dass die Verletzung eines Arbeitskollegen durch einen explodierenden Feuerwerkskörper die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertige. In dem zugrunde liegenden Fall war der 41 Jahre alte Angestellte seit etwa 15 Jahren bei der Firma beschäftigt. Im August 2012 brachte er auf einer Baustelle einen „Böller“ in einem Dixi-Klo zur Explosion, während sich dort sein Arbeitskollege aufhielt. Dabei sei unklar geblieben, ob es sich um Absicht oder ein Versehen gehandelt habe.

Aufgrund der Explosion zog sich der betroffene Kollege des Angestellten Verbrennungen am Oberschenkel, im Genitalbereich und an der Leiste zu und war drei Wochen arbeitsunfähig. Die Firma kündigte das Arbeitsverhältnis des Klägers wegen dieses Vorfalls fristlos. Die Klage des Mannes gegen die Kündigung fand beim Arbeitsgericht Krefeld keine Zustimmung. Bei dem Vorfall liege ein tätlicher Angriff auf einen Arbeitskollegen vor, bei dem mit erheblichen Verletzungen des Kollegen zu rechnen gewesen sei. Darin liege bereits ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor. Hinzu komme der nicht sachgerechte Umgang mit Feuerwerkskörpern, der bekanntermaßen zu schweren Verletzungen führen könne (ArbG Krefeld, Az.: 2 Ca 2010/12).

Vorsicht: Feuergefahr

Die ARAG weist daraufhin, dass man beim Abschießen von Raketen unbedingt darauf achten sollte, wohin sie fliegen werden. Denn setzt eine Silvesterrakete ein benachbartes Gebäude in Brand, muss der Verursacher bei fahrlässigem Verhalten unter Umständen für die Schäden aufkommen. Also: Die Rakete sauber in eine leere Flasche, einen Schneehaufen oder ins Gras stecken und sicherstellen, dass sie nicht in unerwünschte Richtungen fliegt.

Für die Sicherheit eignet es sich auch, die Gebrauchsanweisung nicht nur genau zu lesen, sondern sie auch zu befolgen. Außerdem sollten Feuerwerkskörper auf Schäden überprüft werden. Bei einer Rakete sollte z. B. der Führungsstab nicht gebrochen oder angeknackst sein. Wenn man es laut mag, ist eine weitere Möglichkeit bei Böllern, diese nach dem Anzünden schnell wegzuwerfen, und zwar nicht in Richtung Zuschauer. Hierbei weisen die ARAG Experten jedoch darauf hin, dass auch der Zuschauer bei einem Silvester-Feuerwerk gewisse Risiken eingehe, die er im Zweifelsfall selbst zu tragen habe.

Wie laut darf es werden?

Mit der gewöhnlichen Nachtruhe ist in der Silvesternacht nicht zu rechnen. Die Tradition hat hier den Vorrang. Da das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel ein alter Brauch ist, der zudem von den meisten Menschen freudig begangen wird, muss die lärmempfindliche Minderheit den Krach sowohl von Böllern und Co. als auch von feiernden Nachbarn wohl dulden. Bis zwei Uhr nachts dürfe der Trubel gut und gerne dauern, sagt die ARAG.

Für Mieter in Mehrfamilienhäusern gilt jedoch trotz der lockeren Sitten die gegenseitige Rücksichtnahme. Die ARAG empfiehlt deshalb bei der Silvesterparty zu Hause, die Party möglichst bei geschlossenen Fenstern ablaufen zu lassen und die Gäste anzuhalten, sich beim Kommen und Gehen ruhig zu verhalten. Im Zweifel empfiehlt es sich auch, die Party weit nach Mitternacht nicht unbedingt in voller Lautstärke zu Ende gehen zu lassen.

Böllerschäden am parkenden Auto

Schäden am Fahrzeuglack sind zwar bei ordnungsgemäßer Anwendung von Feuerwerkskörpern eher unwahrscheinlich, aber man kann nie vorsichtig genug sein. Autofahrer sollten, wenn es die Abstellmöglichkeit in einer Garage nicht gibt, zu Silvester etwas umsichtiger bei der Parkplatzsuche sein, so die ARAG. Am besten eignen sich ruhigere Seitenstraßen oder Stellplätze unter Bäumen – herabfallende Feuerwerksreste haben es durch Äste schwerer. Bei Schiebedächern könne man den Windabweiser abbauen oder abkleben, denn darin können sich Böller fangen.

Wenn es dann doch zu Schäden kommt, haftet der Verursacher. Falls dieser nicht ermittelt werden kann, erstattet die Teilkaskoversicherung Brand-, Explosions- und Glasbruchschäden, bei mutwilligen Beschädigungen hilft nur die Vollkaskoversicherung. Hier könnten Versicherte anschließend in ihrer Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden. Auch Versengungsschäden am Stoffverdeck eines Cabrios reguliert nur die Vollkaskoversicherung.

Wer den Dreck macht, muss ihn wegräumen

Wer in der Silvesternacht Spaß mit Böllern haben will, muss auch hinterher wieder für Sauberkeit sorgen. Grundsätzlich gilt dabei das Verursacherprinzip. Laut ARAG ist in fast allen örtlichen Straßenreinigungssatzungen festgelegt: Wer den Dreck macht, der muss ihn auch wieder wegräumen. Die Verantwortlichen können nach der Silvesterknallerei jedoch selten ausfindig gemacht werden, also müssen Grundstückbesitzer den Müll auf dem Bürgersteig vor ihrer eigenen Tür wegräumen, wenn das die kommunale Satzung so vorsieht, und zwar auch wenn sie ihn nicht verursacht haben. Entsorgt wird Böllermüll in der Restmülltonne. Gesonderte Vorsicht gilt bei Blindgängern: hier empfiehlt es sich, diese sicherheitshalber vor der Mülltonne noch einmal mit Wasser zu übergießen.

Wer haftet, wenn’s gekracht hat?

Man darf nicht außer Acht lassen: Wo mit dem Feuer gespielt wird, können Schäden entstehen – sowohl Sach- als auch Personenschäden. Die ARAG hat einen kleinen Überblick angelegt, welche Versicherungen bei welchen Schäden eintreten.

Die Krankenversicherung bspw. trägt die Kosten für die Heilbehandlung, wenn eine Person von einem Böller oder einer Rakete getroffen und verletzt wird. Wenn Geschädigte aber bleibende Schäden davontragen, was bei Feuerwerkskörpern durchaus möglich ist, hilft nur eine private Unfallversicherung weiter.

Wer mit einem Riesenkracher das Auto des Nachbarn verunstaltet, ist schadenersatzpflichtig und hat Glück im Unglück, wenn er eine private Haftpflichtversicherung hat und die Schäden dort auch versichert sind. Bei unbekanntem Verursacher geht der Halter des verunzierten Autos unter Umständen trotzdem nicht leer aus, denn eine Kaskoversicherung übernimmt solche Schäden in der Regel.

Verirrt sich eine Rakete in das heimische Schlafzimmer, kann sich der Eigentümer an seine Wohngebäudeversicherung wenden. Sie ersetzt ihm Schaden am Gebäude – z. B. bei einem Brand – und unter Umständen auch fest eingebauten Gegenständen wie Türen und Fenster. Die Schäden, die an den Möbeln und den Elektrogeräten der Bewohner entstanden sind, zahlt die Hausratversicherung der Hausbewohner. (mki)

Bild: © eyegelb – stock.adobe.com

 

Schadenmanagement gewinnt an großer Bedeutung

Die Management- und IT-Beratung zeb hat in einer neuen Studie u. a. Umsatz und Profitabilitätskennzahlen deutscher Versicherer untersucht. Das Ergebnis: Die deutsche Assekuranz ist „grundsätzlich krisenfest“ aufgestellt.

„Stürmische Zeiten“ – so wird die aktuelle Versicherungsstudie der zeb.rolfes.schierenbeck.associates gmbh zur Lage unter den deutschen Versicherern betitelt. Die Management- und IT-Beratung hat in der Studie zahlreiche deutsche Versicherer auf u. a. Umsatzstärke und Profitabilitätskennzahlen untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass die Assekuranz in der Bundesrepublik über weite Strecken gut und krisenfest aufgestellt ist – trotz der getrübten Stimmung in der Versicherungsbranche durch die Pandemie, den Klimawandel, den Krieg in der Ukraine und die Inflation. Wie AssCompact berichtete, meldete auch eine Assekurata-Studie ein eher pessimistisches Stimmungsbild.

Über einen Zeitraum von zehn Jahren waren verschiedene Versicherer unterschiedlicher Größe mit hohen Wachstumsraten und überdurchschnittlicher Profitabilität erfolgreich. Gleichzeitig habe auch das Schadenmanagement in allen Organisationen deutlich an Bedeutung gewonnen. Dr. Jan Hendrik Sohl, Partner bei zeb, räumte allerdings ein, dass die andauernde Pandemie und steigende Umweltschäden Spuren hinterlassen hätten. Vor allem Schaden- und Unfallversicherer, aber auch Lebensversicherer hätten hier zu kämpfen gehabt. Weniger betroffen seien die Krankenversicherer gewesen, die bisher vergleichsweise unbeschadet durch die Krise gekommen seien.

Fokussierte Geschäftsmodelle zahlen sich aus

Bei den untersuchten Erstversicherern mit einem Prämienvolumen von über 50 Mio. Euro gebe es laut der Studie durchaus „kleinere Champions“, die überdurchschnittliches Wachstum mit einer überdurchschnittlichen Profitabilität verbinden konnten. Durchschnittlich lag das Wachstum z. B. bei Schaden- und Unfallversicherern über die letzte Dekade jährlich bei mindestens 3,5% und die durchschnittliche Combined Ratio (Schaden/Kosten-Quote) bei unter 94,7%. Doch die „Champions“ schnitten, so zeb, deutlich besser ab, darunter beispielsweise Wertgarantie SE.

Die Branchengrößen kommen, so heißt es in der Studie, überwiegend nur auf durchschnittliche Werte, vor allem kleinere Versicherer schlagen den Markt. „Bei kleineren Versicherern reicht ein vergleichsweise geringes absolutes Wachstum aus, um deutlich schneller zu wachsen als der Markt.“ Die Großen hätten dennoch nicht schlecht gewirtschaftet, sie seien aber unter den Spitzenreitern eher die Ausnahme. Nur vier von 14 überdurchschnittlich profitabel gewachsenen Versicherern hätten einen Marktanteil von mehr als 2%. Grund dafür seien die fokussierten Geschäftsmodelle: Die kleineren Wachstums- und Profitabilitätschampions hätten oft sehr erfolgreich eine Nische besetzt, wie eben beispielsweise Wertgarantie, die vor allem auf Fahrrad- und Geräteversicherungen setzt.

Von den größeren Unternehmen, die den Markt kontinuierlich schlagen, seien die Erfolgsgeschichten „umso bemerkenswerter“, so z. B. bei der Stuttgarter. Diese sei in den letzten zehn Jahren in einem stagnierenden Unfallmarkt jedes Jahr gewachsen, etwa wegen der Fokussierung auf das private Unfallversicherungsgeschäft und mit der Entwicklung eines Produktes speziell für junge Erwachsene zwischen 18 und 40 Jahren, „Unfallvorsorge aktiv“. Die VHV sei ihrerseits in der Schaden- und Unfallversicherung erfolgreich gewesen aufgrund ihrer Zukäufe im Ausland, u. a. in Österreich, der Türkei, Frankreich und Italien. So konnte sie ihr Traditionsgeschäft mit Versicherungen für die Baubranche stärken. Außerdem habe die VHV sich mit einer „klaren Digitalstrategie“ zukunftsfähig aufgestellt, beispielsweise 2020 mit der Übernahme des Spezialisten Eucon.

Umgekehrtes Spiel bei den Lebensversicherern

Bei den Lebensversicherern sind laut der Studie dagegen die größeren Unternehmen besser aufgestellt. Dort schafften es insbesondere diese unter die Wachstums- und Profitabilitätschampions, lediglich ein kleiner Versicherer hält sich darunter auf (InterRisk). Das Gros der kleinen Versicherer erzielte in den vergangenen zehn Jahren eine unterdurchschnittliche Rohüberschussquote.

Insgesamt sei der Lebensversicherungsmarkt in diesem Zeitraum im Schnitt um 1,8% im Jahr gewachsen. Durchschnittlich lag die Rohüberschussquote bei 12%. Die großen Marktteilnehmer treiben hier das Wachstum und die Profitabilität. Schon ohne die Allianz würde das durchschnittliche Wachstum auf nur noch 1,1% und die Rohüberschussquote auf 11,0% sinken.

Krankenversicherungen: Marktführer haben zu kämpfen

Insgesamt sei das Krankenversicherungsgeschäft nach den Ergebnissen der Studie ein wachsender Markt mit einem durchschnittlichen Wachstum von 2,7% jährlich, die Profitabilität liegt bei knapp 13% – gemessen an der versicherungsgeschäftlichen Ergebnisquote. 30% der Krankenversicherer schafften es, in beiden Bereichen besser zu sein als der Markt. Vor allem taten sich aber die großen Versicherer schwer. Keiner der Marktführer schaffte es in die Gruppe der Wachstums- und Profitabilitätschampions, lediglich kleine und mittelgroße Versicherer.

Inflation erhöht Druck auf Schadenmanagement

Die Studienautoren konstatieren bei ihrer diesjährigen Analyse insbesondere im Schaden- und Leistungsmanagement einen erheblich gestiegenen Druck auf die deutschen Versicherer. So werden bei den Schaden- und Unfallversicherern sowie bei den Krankenversicherern inzwischen über 70% der Bruttobeiträge für Schadenleistungen aufgewendet. Schaffen es Versicherer, hier wenige Prozentpunkte einzusparen, würde sich das direkt positiv niederschlagen. Grundsätzlich sei dies nicht neu, allerdings sei der Druck auf das Schadenmanagement seit Anfang 2022 angesichts einer explodieren Inflation nochmals deutlich gestiegen. In einigen Bereichen führe dies zu erheblichen Preiserhöhungen, so etwa bei Ersatzteilen für Pkw. Steigerungen von 70% seien keine Seltenheit gewesen.

Laut Silke Liedtke, Senior Managerin bei zeb, werde das Schadenmanagement mehr denn je über Wachstum und Profitabilität des eigenen Unternehmens entscheiden: „Geben Versicherer ihre zusätzlichen Schadenaufwände direkt weiter, drohen sie Kunden zu verlieren und weniger Neukunden zu gewinnen. Sie müssen die Belastungen anderweitig auffangen. Das Schadenmanagement wird damit zu einem zentralen Handlungsfeld für Versicherer.“ (mki)

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Wie sind Geldautomaten gegen Sprengungen versichert?

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft geht entschlossen gegen Geldautomatensprengungen vor. Doch wie sind solche Automaten versichert? Von welchen Schäden ist auszugehen? AssCompact hat nachgefragt.

Im November wurde von Bundesinnenministerin Nancy Faeser der „Runde Tisch Geldautomatensprengungen“ einberufen. Teilnehmer aus unter anderem dem Bundesministerium des Innern und für Heimat, dem Bundeskriminalamt, der Deutschen Kreditwirtschaft, der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes und dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) formten zusammen eine Kommission gegen Geldautomatensprengungen (AssCompact berichtete).

Der Hintergrund: Die Anzahl derartiger Straftaten steigt. In Deutschland wurden laut dem Bundeskriminalamt (BKA) in den Jahren 2020 und 2021 rund 800 Sprengungen festgestellt und für 2022 ist nach Angaben des Innenministeriums mit einem Höchstwert zu rechnen. Doch was ist Usus bei der Versicherung von Geldautomaten? Welche Schäden entstehen dabei? AssCompact hat beim GDV nachgefragt.

Wie sind Geldautomaten versichert?

Grundsätzlich seien Bankautomaten im Rahmen der „ganz normalen“ Gewerbeversicherung bzw. Gewerbeinhaltsversicherung gegen Sachbeschädigung und Diebstahl versichert, heißt es vom GDV auf Anfrage. Aber auch die Wohngebäudeversicherung könne vom Schaden betroffen sein, da es häufig eine Mischnutzung von Gebäuden gebe. So ein Fall wäre z.B. dann gegeben, wenn sich unten im Gebäude eine Bank oder ein Geldautomat und in den oberen Geschossen Wohnungen befinden.

Zu welchen Konditionen die Geldautomaten versichert werden, hinsichtlich Beitrag, Selbstbehalt und Sicherungsauflagen, obliege laut GDV den beteiligten Unternehmen. Es gebe jedoch „etliche Faktoren“, die die Versicherung bestimmen würden. Darunter fallen bspw. die Ausstattung des Geldautomaten und die Sicherungen am Standort (z.B. Videoüberwachung), das Speichervolumen des Geldautomaten (die Belegung des Geldautomaten mit Bargeld sei technisch begrenzt) und die Bestückung des Geldautomaten, also die Mischung der Scheine. Diese könne sehr unterschiedlich ausfallen: Viele 5-Euro-Scheine würde weniger Wert, aber hohes Volumen bedeuten. Viele 100-Euro-Scheine wiederum das Umgekehrte.

Welche Schäden entstehen bei Geldautomatensprengungen?

Welche Schäden durchschnittlich bei Geldautomatensprengungen entstehen, verfolge der GDV nicht, so der Verband auf AssCompact-Nachfrage. Zusätzlich hänge das Beutevolumen von der Bestückung der Geldautomaten ab, die je nach Erfordernissen und Standort unterschiedlich sei.

Geschätzt liege der Schaden allerdings, wenn man die Gebäudebeschädigung mit einberechnet, „schnell im sechsstelligen Bereich“, so der GDV. Ein Geldautomat allein koste etwa 30.000 Euro. Weiterhin müsse man bei diesen Straftaten mit schwersten Personenschäden bis zum Tod rechnen.

Der GDV weist in diesem Zusammenhang auf die „Richtlinie zur Sicherung von Geldautomaten“ hin. Diese wurde unter Mitwirkung der Polizei, insbesondere der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, überarbeitet und im ersten Quartal 2022 veröffentlicht. Er soll den Verantwortlichen Hilfestellung bieten, um mögliche Gefährdungen und Risiken besser bewerten zu können. So werden darin die Wirkungen von Schutzmaßnahmen ausführlich beschrieben, wie bspw. die Einstufung von besonders gefährdeten Standorten. (mki)

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Helvetia passt Photovoltaikversicherung an

Die Helvetia hat ihre Photovoltaikversicherung angepasst. Damit reagiert der Versicherer auf die steigende Nachfrage nach Solaranlagen. Die Allgefahrendeckung umfasst nun unter anderem auch zusätzliche Risiken wie Erdbeben.

Wie Helvetia Deutschland mitteilt, hat die Versicherungsgesellschaft ihr Angebot bei Photovoltaikversicherungen (PV-Versicherungen) mit einem Upgrade versehen. In erster Linie wurde der Umfang ausgeweitet und  etliche Leistungen verbessert.

Die Anpassung sei der steigenden Nachfrage nach Solaranlagen geschuldet. Durch das Upgrade will Helvetia auch in Sachen Nachhaltigkeit mehr Leistung bieten.

Das gilt jetzt bei Photovoltaikversicherungen

Bislang umfasste die Allgefahrendeckung der PV-Versicherung bei Helvetia Deutschland die üblichen Gefahren wie Sturm und Hagel, Schneedruck, Feuer und Diebstahl. Durch die Leistungsausweitung zählen laut Helvetia nun auch Risiken wie Erdbeben, Schäden durch innere Unruhen und eine GAP-Deckung. Ist bei einer PV-Versicherung eine GAP-Deckung vorhanden, so kommt die Versicherung im Falle eines Totalschadens einer kreditfinanzierten PV-Anlage für den Differenzbetrag aus der Versicherungsleistung und der Restschuldforderung der darlehensgebenden Bank auf.

Weiterhin können Dach- und Wandanlagen jetzt mit einer Versicherungssumme von bis zu 200.000 Euro abgesichert werden, wobei Ersatz- und Reserveteile sowie Zusatzgeräte mitversichert sind.

Versicherung soll nach individuellem Bedarf gestaltet werden können

Neben den oben genannten Neuerungen können in den Versicherungsumfang einige weitere Bausteine aufgenommen werden. Hierzu gehören z. B. die Haustechnik, Solarthermie, Sachen im Gefahrenbereich, Schadensuch- und Feuerlöschkosten sowie Folgekosten für schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden oder die De- bzw. Remontage aufgrund einer Gebäudebeschädigung. Ladestationen und Ladesäulen sind jetzt bis 5.000 Euro mitversichert und der generelle Selbstbehalt wurde vereinheitlicht. Auf den Einwand bei grober Fahrlässigkeit wird zukünftig verzichtet und eine  zwölfmonatige Ertragsausfallversicherung sowie eine prämienfreie Mehrkostenversicherung sind nun mitenthalten.

Im Sinne der Nachhaltigkeit will Helvetia Deutschland mit den Anpassungen auch dann Kosten für nötige Reparaturen erstatten, wenn ein Ersatz günstiger wäre. Ob es sich um einen Teil- oder Totalschaden handelt, spiele dabei nach Angaben von Helvetia Deutschland keine Rolle. Die Entschädigung für eine Reparatur falle dabei um bis zu 50% höher aus. (mki)

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Digitale Plattform für Wohnmobilversicherung

Die ACCURA Versicherungsmakler GmbH und die Bayerische arbeiten ab sofort auf dem Gebiet der Wohnmobilversicherung zusammen – und zwar auf digitaler Ebene. Abgewickelt werden soll dies mit der Plattform der Neodigital Versicherung AG.

<p>Das Versicherungsunternehmen Neodigital Versicherung AG arbeitet ab sofort mit der ACCURA Versicherungsmakler GmbH und der Bayerischen zusammen. Die neuen Partner verwenden für ihre Kooperation auf dem Gebiet der Wohnmobilversicherungen die digitalen Strukturen von Neodigital.</p><p>Die Plattform soll die Prozessbearbeitung und Schadenabwicklung übernehmen. Verwaltet, gestaltet und vertrieben wird das Konzept von dem Assekuradeur WOMO digital Versicherungskonzepte GmbH, teilt Neodigital mit.</p><h5>Wohnmobilversicherungen über Neodigital</h5><p>Die automatisierte Bearbeitung der relevanten Versicherungsprozesse wird nun über die Neodigital Versicherungsfabrik als „Insurance-as-a-Service-Modell“ durchgeführt. Auch die Ausstellung der elektronischen Versicherungsbescheinigung (eVB) konnte so erledigt werden, heißt es von Neodigital.</p><p>Zusätzlich werde die CA Camping Assekuranz GmbH Versicherungsmakler das Spezialdeckungskonzept für Wohnmobile über diesen Weg vertreiben. (mki)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © FotoKachna – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/E0B897CD-A648-48E0-B31A-A9432F3DE9FA"></div>

 

Unternehmensscoring Komposit: Neun Versicherer mit Bestnote

Das Unternehmensscoring Komposit 2022 rundet den Reigen der Bewertungen aus dem Haus ASCORE für dieses Jahr ab. Die Gesellschaften wurden in den Bereichen „Erfahrung“, „Sicherheit“, „Erfolg“ und „Bestand“ bewertet. Neun der 72 untersuchten Versicherer erhielten die Bestnote.

Zum Abschluss des Jahres hat ASCORE Analyse ein aktuelles Unternehmensscoring in der Sparte Komposit veröffentlicht. Insgesamt 72 Gesellschaften standen auf dem Prüfstand. Gegenüber dem Jahr 2021 hat sich am Ratingverfahren nichts geändert. Die Punkte werden nach dem relativen Scoring-Verfahren vergeben, bei dem die einzelnen Kennzahlen im Vergleich zum Markt bewertet werden. Für jedes erfüllte Kriterium wird dem Versicherer bei der Auswertung des jeweiligen Kriteriums ein ganzer oder ein halber Punkt zugeteilt. Die so erzielte Gesamtpunktzahl wird dann in Kompassen dargestellt. Die Bewertungsbereiche sind „Erfahrung“, „Sicherheit“, „Erfolg“ und „Bestand“. Auf eine direkte Gewichtung der einzelnen Kriterien verzichten die Analysten.

Bestnote für neun Versicherer

An der Spitze des Scorings stehen neun Gesellschaften, die mit sechs Kompassen die Bestwertung erreichten: ARAG, Concordia, Continentale, Debeka, HanseMerkur, InterRisk, LVM, SIGNAL IDUNA und VHV. Die Medienversicherung sowie die Oberösterreichische müssen sich in diesem Jahr aus der Spitzengruppe verabschieden, da sie nur noch fünf Kompasse erhalten haben. Dagegen sind die Continentale und die SIGNAL IDUNA in die Riege der Versicherer mit Bestnote aufgestiegen.

Insgesamt 22 der 72 Gesellschaften können sich über fünf Kompasse freuen. Wie im vorangegangenen Scoring haben die Analysten an die meisten untersuchten Gesellschaften vier Kompasse vergeben – in diesem Jahr sind es 30. Zehn Unternehmen wurden von ASCORE mit drei Kompassen bewertet, ein Versicherer muss sich mit zwei Kompassen begnügen.

Abstriche bei Sicherheitskennzahlen

Was die Sicherheitskennzahlen angeht, verzeichnen die Analysten von ASCORE nur leichte Einbußen gegenüber dem Vorjahr. Im Geschäftsjahr 2021 konnten die Gesellschaften ihr bilanzielles Eigenkapital zwar insgesamt von 16,92 Mrd. Euro auf 17,18 Mrd. Euro steigern. Die angekündigten Dividendenausschüttungen haben sie im Vergleich zum Vorjahr um etwa 0,26 Mrd. Euro verringert. Dennoch sei die Eigenkapitalquote laut ASCORE aufgrund des um etwa 1,47 Mrd. Euro gestiegenen Bestandes gemessen an verdienten Nettobeiträgen insgesamt von 38,48% im Jahr 2020 auf 37,32% im Jahr 2021 gesunken.

Auch bei den Solvencyquoten beobachtet ASCORE über die Branche hinweg eine leichte Verschlechterung, spricht aber weiterhin von einem stabilen Niveau. So betrug die durchschnittliche SCR-Netto-Quote 249,0% im Geschäftsjahr 2021 und liegt damit leicht unter dem Vorjahreswert von 250,4%. Die Mindestgröße von 100% sei wie im Vorjahr von allen Kompositunternehmen überschritten worden. Die SCR-Quote einschließlich der sogenannten Volatilitätsanpassungen belief sich auf durchschnittlich 250,9% im Geschäftsjahr 2021 nach 252,3% im Geschäftsjahr 2020. Übergangsmaßnahmen kamen auch 2021 bei keiner Gesellschaft zum Einsatz.

Sturmtief „Bernd“ mit Auswirkungen auf Erfolgskennzahlen

Veränderungen bei den Erfolgskennzahlen für 2021 sind hauptsächlich auf Schäden durch Naturgefahren und insbesondere das Sturmtief „Bernd“ zurückzuführen. Die durchschnittliche Brutto-Schadenquote im Geschäftsjahr 2021 beträgt über alle bewerteten Gesellschaften hinweg 75,03%. Dies entspricht einer deutlichen Steigerung zum Vorjahreswert von 64,99%. Insgesamt haben sich die Schadenaufwendungen um 6,93 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr erhöht. 4,97 Mrd. Euro von dieser Mehrbelastung wurden an die Rückversicherer abgegeben. Im Gegensatz zur Brutto-Schadenquote ist die Bruttokostenquote mit 26,93% im Jahr 2021 gegenüber einem Wert von 26,95% im Vorjahr nahezu konstant geblieben.

Insgesamt konstatieren die Analysten bei der kombinierten Schaden-Kosten-Quote (netto) eine leichte Verschlechterung: Diese belief sich im Jahr 2021 auf 93,98% und fiel somit um 2,2 Prozentpunkte höher aus als im Vorjahr.

Eine Liste mit allen bewerteten Gesellschaften findet sich unter ascore.de.

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