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Assekuranz Sach allgemein

Ofenabriss: Schornsteinfeger schuldet keinen Schadensersatz

Ein Schornsteinfegermeister, der einen Kachelofenbesitzer nicht explizit darauf hingewiesen hat, dass sein veralteter Ofen im Katastrophenfall auch ohne Abriss oder Nachrüstung eingeschränkt weiter genutzt werden könnte, hat keine Pflichten verletzt. Es bestehe daher laut LG München kein Amtshaftungsanspruch.

Weil er der Meinung ist, sein Bezirkskaminkehrermeister habe ihn falsch beraten, hat ein Kaminofenbesitzer rund 7.000 Euro Schadensersatz gefordert. Der Schornsteinfeger habe ihn lediglich darauf hingewiesen, dass sein im Jahr 1994 errichteter Kachelofen zum 31.12.2020 außer Betrieb genommen oder nachgerüstet werden müsse. Er habe ihn aber nicht darüber informiert, dass der Ofen im Katastrophenfall auch ohne Nachrüstung weiter genutzt werden könne.

Hätte er über diese zumindest eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit Bescheid gewusst, hätte er seinen Kachelofen als „Schmuckstück“ behalten und kein Geld für einen neuen Ofen ausgegeben, argumentiert der Kläger. Da er nun aber seinen bisherigen Kachelofen durch einen neuen Ofen ersetzen habe lassen, um bei Heizungsausfall weiterhin über eine Wärmequelle zu verfügen, fordert er den Ersatz der Nachrüstkosten von seinem Kaminkehrer.

Das Landgericht München I (LG) hat die Klage jedoch abgewiesen und kommt zu dem Ergebnis, dass der Bezirkskaminkehrermeister bei seiner Beratung keine Pflicht verletzt habe.

Der Hinweis, dass der im Jahr 1994 errichtete Kachelofen entweder zum 31.12.2020 außer Betrieb zu nehmen oder nachzurüsten sei, da er nicht die Anforderungen an die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) erfülle, war laut LG nicht fehlerhaft. Darüber hinaus war der Schornsteinfeger in konkreten Fall nicht verpflichtet gewesen, gegenüber dem Ofenbesitzer auf die Möglichkeit des Notbetriebes im Katastrophenfall hinzuweisen. Denn hierfür habe er nach der Überzeugung des Gerichts vom Kläger im Gespräch keinerlei Anhaltspunkte bekommen. Der Kläger habe insbesondere auch nicht nachgefragt, was Außerbetriebnahme bedeute.

Das Gericht verkenne dabei nicht, dass Auskünfte, die ein Beamter erteilt, dem Stand seiner Kenntnismöglichkeiten entsprechend sachgerecht d. h. vollständig, richtig und unmissverständlich sein müssten, sodass der Empfänger der Auskunft entsprechend disponieren könne. Aber auch unter Berücksichtigung dieses Maßstabs sei die Auskunft des Kaminkehrers im konkreten Fall vollständig, richtig und unmissverständlich gewesen.

Dem Kläger sei durch den Abriss des vorhandenen Kamins und der Errichtung eines neuen Kamins zudem kein Schaden entstanden. Denn auch bei entsprechend erteilter Auskunft hätte er entweder den vorhandenen Kachelofen nicht mehr uneingeschränkt weiter nutzen können oder er hätte trotzdem den geltend gemachten Schadenbetrag für die Nachrüstung aufwenden müssen. Entsprechend sei seine Vermögenslage nun genauso, wie sie mit der geforderten Auskunft gewesen wäre. In keinem Fall hätte der Kläger einen uneingeschränkt betriebsbereiten Ofen ohne die Zahlung von ca. 7.000 Euro erhalten. Im Gegenteil: Bei Erstattung der geforderten Zahlung würde der klagende Kachelofenbesitzer unzulässig bereichert, da er besser dastehen würde als ohne schädigendes Ereignis, so das LG. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (ad)

LG München I, Urteil vom 23.03.2022 – 5 O 4553/21

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Terrorversicherung: Wirtschaft für Verlängerung der Staatsgarantie

Vor drei Jahren hat die damalige Bundesregierung die Staatsgarantie für den Terrorversicherer EXTREMUS bis Ende 2022 verlängert. Die Wirtschaft hofft auf eine weitere Verlängerung und wünscht sich eine frühzeitige Klärung.

In einem Schreiben an das Bundesfinanzministerium sprechen sich der GVNW als Interessensvertretung der versicherungsnehmenden Wirtschaft und der BDI als Spitzenverband der deutschen Industrie für eine Verlängerung der Staatsgarantie für den Terrorversicherer EXTREMUS AG aus.

EXTREMUS stellt für Schäden durch Terrorismus bei Großrisiken eine Jahreskapazität von 2,52 Mrd. Euro zur Verfügung. Der Staat legt hier eine Garantie von 6,48 Mrd. Euro oben drauf und stockt damit auf 9 Mrd. Euro auf. So erhalten Unternehmen und Institutionen einen Versicherungsschutz im Rahmen der Feuer- und Betriebsunterbrechungsversicherung bis zu einer Gesamtsumme von 25 Mio. Euro. Gegründet wurde EXTREMUS infolge der Terroranschläge vom 11.09.2001 in den USA.

Gefahr unzureichender Versicherungskapazitäten

Die Wirtschaftsvertreter fürchten nun, dass EXTREMUS bei Wegfall der Garantie vonseiten des Bundes den Geschäftsbetrieb kurzfristig einstellen müsste. Damit wäre auch der Abschluss von Terrorversicherungen kaum mehr möglich, da einzelne Versicherer nicht genügend Versicherungskapazitäten für Terrorrisiken zur Verfügung stellen könnten. Oder die Policen würden sehr teuer werden, was in einem harten Industrieversicherungsmarkt den Druck auf die Wirtschaft noch erhöhen würde. Viele Unternehmen würden sich dann keine Terrorversicherung mehr leisten können oder wollen.

Verbände hoffen auf frühzeitige Entscheidung

Die beiden Verbände GVNW und BDI plädieren aber nicht nur für die Fortsetzung der öffentlich-privaten Partnerschaft, sondern drängen auch zur Eile. Die deutschen Unternehmen wünschten sich Planungssicherheit und sollten nicht wie bei der letzten Verlängerung zu lange warten müssen. Dem Brief an das Ministerium ist zu entnehmen, dass sich damals einige Unternehmen gezwungen gefühlt haben, vorzeitig zu reagieren und schlechteren Schutz im Ausland einzukaufen. (bh)

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Württembergische: Eines der besten Jahre in bald 200-jähriger Geschichte

Die Württembergische erzielte 2021 ein dreifaches Marktwachstum in der Schaden-Unfall-Versicherung und ein deutliches Plus im Lebenbereich. Des Weiteren setzt der Versicherer seine Strategie, die unter anderem von Digitalisierung und Nachhaltigkeit geprägt ist, weiterhin mit vollem Tempo um.

Ein Interview mit Zeliha Hanning, Vorstandsvorsitzende der Württembergische Versicherung AG
Frau Hanning, 2021 war Ihr erstes Jahr als Vorstandsvorsitzende. Können Sie uns schon etwas zum Verlauf des vergangenen Geschäftsjahres sagen?

Wir sind mit dem Jahr 2021 sehr zufrieden, die genauen Zahlen legen wir Ende März 2022 vor. Natürlich gingen die Coronavirus-Pandemie und die hohe Belastung aus den Elementarschäden nicht spurlos an uns vorbei. Doch unsere vorsichtige Risikostrategie mit einer vorausschauenden Rückversicherungsquote hat sich auch bei den Unwetterschäden bewährt. Auch die KUBUS-Marktuntersuchung 2021 bestärkt uns auf unserem aktuellen Weg: Beim Berater-NPS der KUBUS-Marktuntersuchung belegt die Württembergische erstmals Platz 1, beim Service-NPS erreicht sie Platz 2 und beim Unternehmens-NPS Platz 5.

Auch vertrieblich stehen wir für 2021 sehr gut da. Konkret bedeutet dies etwa für den Maklermarkt in Komposit eine Steigerung von 15,6% und in Vorsorge um 11,3% zum Vorjahr. Für dieses Ergebnis sind wir dankbar und auch die aktuellen Tendenzen lassen uns über alle Vertriebswege hinweg positiv und mit klarer Wachstumsfantasie auf das aktuelle Jahr blicken. Unser gutes Ergebnis ist das Resultat von stark gefragten Produkten sowie dem Fokus auf profitables Wachstum und Kostendisziplin. Wir setzen unsere Strategie weiterhin mit vollem Tempo um.

Im Lebenbereich ist dies insofern interessant, als der Höchstrechnungszins deutlich gesenkt wurde. Wird die private Altersvorsorge in dem Jahr das Sorgenkind?

Sorgenkind? Nein, davon sind wir weit entfernt, 2021 lief der Vertrieb im Lebengeschäft bestens. Mit Blick auf 2022 sollte man die Begriffe Garantie und Sicherheit nicht verwechseln. Hohe Garantien bedeuten einen hohen Anteil sicherer Kapitalanlagen und zu einem niedrigen Teil chancenreiche Kapital­anlagen wie beispielsweise Aktienfonds. Häufig wird diese nominale Berechnung dann als hohe Rendite verstanden. Über einen längeren Zeitraum muss das Risiko allerdings als realer, inflationsbereinigter Wert betrachtet werden.

Hier zeigt sich, dass hohe Garantien zwar das Risiko aus den zufälligen Schwankungen des Aktienmarktes reduzieren, aber das Risiko erhöhen, das aus der Inflation resultiert. Damit sind im aktuellen Zinsumfeld niedrigere Garantieniveaus auch für sicherheitsorientierte Menschen bedarfsgerechter als hohe. Trotz der aktuellen Senkung des Höchstrechnungszinses sind wir also auf einem guten Weg und können die Renditechancen, die sich hieraus ergeben, sehr gut in die Anlagestrategien für unsere Kundinnen und Kunden einbinden.

Nachhaltigkeit wird im Leben­bereich eine immer größere Rolle spielen. Aber auch auf Unternehmensseite müssen sich Versicherer und Maklerbetriebe dem Thema widmen. Was sind Ihre Pläne?

Nachhaltigkeit ist inzwischen nicht mehr nur ein klimatisches, gesellschaftliches und rechtliches Erfordernis, sondern auch ein unmittelbares Kundenbedürfnis. Ebenfalls muss die soziale Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Gesamtgesellschaft bewertet werden. Als Antwort darauf verankern wir Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekte, die sogenannten ESG-Kriterien, stärker im Versicherungsgeschäft.

Produktseitig sind gerade unser Genius und die BasisRente stark in einer nachhaltigen Anlagestrategie verankert. Das ermöglicht unseren Kundinnen und Kunden eine grüne, renditestarke Möglichkeit in der privaten Altersvorsorge. Auf dieser soliden Basis wollen wir aufbauen und unseren Teil der Verantwortung für künftige Generationen übernehmen.

Das Thema ist auch mit regulatorischen Anforderungen verbunden. Sehen Sie das als Problem, etwa auch auf Beratungsseite?

Grundsätzliche Probleme kann ich nicht erkennen. Natürlich ist die neue Nachfragepflicht für Lebensversicherungsanlageprodukte, um die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kundinnen und Kunden zu berücksichtigen, ein Aspekt, der fachkundig in die Beratung einfließen wird. Und auch die Neuerungen bei MiFID und den IDD-Richtlinien erfüllen wir. Studien zufolge wünschen sich über 80% der Kundinnen und Kunden bereits jetzt nachhaltige Anlagemöglichkeiten. Dies begrüßen wir als nachhaltiger Versicherer selbstverständlich.

Die Württembergische fokussiert sich auf den Mittelstand, ist aber im Grunde breit aufgestellt. Ist das in Zeiten steigender Anforderungen ein Vor- oder ein Nachteil, etwa auch im Maklermarkt?

Ich sehe es klar als Vorteil. Unser Anspruch ist es, sowohl unsere Privat- als auch unsere Firmenkunden bestmöglich abzusichern und wir haben gut ausgebildete Spezialistinnen und Spezialisten, die ihr Handwerk verstehen. Wir sind davon überzeugt, dass mittelständische und kleine Unternehmen einen verlässlichen Partner – einen Fels in der Brandung – benötigen, der selbst weiß, was es heißt, Mittelstand zu sein. Daran richten wir alles aus.

Umgesetzt in die Praxis heißt das zum Beispiel, dass wir uns sehr detailliert mit der individuellen Situation unserer Mittelstandskunden auseinandersetzen, das Lebenswerk von Unternehmerinnen und Unternehmern verantwortungsvoll absichern sowie einfache und nachvollziehbare Produkte anbieten. Wir erarbeiten für den Mittelstand maßgeschneiderte Lösungen. Wir beraten persönlich und umfassend und gehen auf alle für ein Mittelstandsunternehmen relevanten Risiken ein.

Steht also weiterhin das Firmenkundengeschäft im Fokus?

Unser Firmenkundengeschäft werden wir ganz klar weiterhin ausbauen. Die hohe Bedeutung wird auch durch unsere Ressortaufteilung im Kompositbereich seit Anfang des Jahres deutlich: Mit einem eigenen Ressort für das Firmenkundengeschäft, zu dem auch die Schaden-Sparte gehört, können wir uns noch stärker auf die Anforderungen der einzelnen Firmenkundinnen und -kunden konzentrieren.

Auch im Bereich Vorsorge haben wir uns seit Anfang des Jahres neu aufgestellt und eine fachliche Trennung der Vertriebsdirektionen in Leben und Kranken vorgenommen, um gerade in der bAV und bKV die Beratung noch persönlicher gestalten zu können. Wir sehen aber zudem, gerade im Maklermarkt, hohes Potenzial im Privatkundengeschäft und werden über unsere Digitalmarke Adam Riese hier einen neuen Vertriebsschwerpunkt legen.

Versicherer – auch Ihr Haus, wie gerade genannt – gründen digitale Marken. Ist das ein Erfolgsmodell?

Grundsätzlich bauen wir unsere Expertise in allen Vertriebskanälen und Sparten aus. Ende 2021 zählten wir rund 220.000 zufriedene Kundinnen und Kunden bei Adam Riese und damit bereits 26% mehr als im Vorjahr. Diese Zahlen sprechen für sich. Die Nachfrage nach digitalen Produkten wächst immer weiter und wir erfüllen diese mit passgenauen, einfachen und verständlich aufbereiteten Produkten. Besonderer Vorteil ist die schnelle, vollständig digitale Bearbeitung von der Policierung bis zum Schadenprozess.

Auch profitiert die gesamte W&W-Gruppe von den Erfahrungswerten neuer, zukunftsweisender Projekte. Schon heute können wir beispielsweise eine KI-gestützte Risikoprüfung von Hunderassegruppen mittels Bilderkennungstool für die Auswahl der passenden Haftpflichtversicherung anbieten.

Herausforderungen bei Ihren Vertriebspartnern gibt es neben den schon genannten viele andere. Nachwuchssorgen gehören etwa dazu. An welchen Stellen können Sie heute als Versicherer noch unterstützen, ohne in das Unternehmertum des Maklers einzugreifen?

Unseren Vertriebspartnerinnen und -partnern stehen wir als Unternehmen und auch persönlich mit unseren Maklerbetreuerinnen und -betreuern jederzeit verlässlich zur Seite. Sie bieten für sie und ihre Kundinnen und Kunden weiterhin den besten Support. Eins ist jedoch klar: Digitalisierung wird immer mehr zunehmen. Daher bauen wir auch unsere digitalen Prozesse und Anbindungen stetig aus und können mit Adam Riese innovative, digitale Privatkundenprodukte bereitstellen. Unsere hochqualifizierten Kolleginnen und Kollegen im Firmenkundenbereich liefern dazu den passenden fachlichen Rückhalt.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 03/2022, S. 28 f., und in unserem ePaper.

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Ein Interview mit
Zeliha Hanning

SDK vertreibt nun auch Kompositprodukte

Gemeinsam mit Neodigital als Kooperationspartner steigt die SDK mit ihrer neuen Digitalmarke SDK NEVA ins Kompositgeschäft ein. Zunächst gibt es einen Privathaftpflichttarif. Im Frühjahr soll eine Fahrradversicherung folgen.

Die Süddeutsche Krankenversicherung a. G. (SDK) betritt mit ihrer digitalen Vertriebsmarke „SDK NEVA“ Neuland und vertreibt ab sofort auch Kompositprodukte. Sie kooperiert dabei mit der Neodigital Versicherung AG. Neodigital hat exklusiv für die SDK sogenannte White-Label-Produkte entwickelt und fungiert bei der Kooperation auch als Risikoträger. Die SDK übernimmt den Vertrieb und das Marketing.

Die Kunden erhalten nach Abschluss eines Versicherungsproduktes über die Webseite sdk-neva.de Zugang zu einem Self-Service-Kundenportal, in dem sie alle relevanten Geschäftsvorfälle wie z. B. Adressänderungen, Anpassungen der Versicherungsleistung, Zahlweise oder auch die Schadenmeldung durchführen können. Sämtliche Vorgänge werden in Echtzeit und im 24/7-Stunden-Betrieb verarbeitet. Über eine Postbox im Kundenportal sind die Kunden sowie alle am Prozess Beteiligten jederzeit über den aktuellen Stand der Bearbeitung informiert. Im Schadenfall besteht mithilfe eines sogenannten Schadentrackings die komplette Transparenz und Einsicht in die Bearbeitung des Schadenprozesses.

Zunächst PHV, ab Frühjahr Fahrradabsicherung

An den Start geht SDK NEVA zunächst mit einer Privathaftpflichtversicherung. Sie ist ab 2,09 Euro pro Monat für Einzelpersonen bzw. ab 2,69 Euro pro Monat für Familien erhältlich und enthält in der Plus-Variante 75 Mio. Euro Deckungssumme. Perspektivisch sollen auf die nun gestartete Privathaftpflichtversicherung weitere Produkte folgen, so z. B. im Frühjahr die Fahrradversicherung. (ad)

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Basler überarbeitet Elektronik Pauschalversicherung

Die Basler Versicherungen überarbeiten ihre Elektronik Pauschalversicherung. Der erweiterte Schutz wird ab März angeboten. Nun sind z. B. sowohl firmeneigene als auch private elektronische Geräte im Home-Office abgesichert. Außerdem gibt es einen optionalen Baustein für E-Fahrzeuge.

Seit 01.03.2022 bieten die Basler Versicherungen einen überarbeiteten Versicherungsschutz bei der Elektronik Pauschalversicherung. Dabei sind nun auch firmeneigene versicherte Technik im Home-Office sowie der Transport dorthin und die Nutzung abgesichert. Aber auch private Technik, die Mitarbeiter im Home-Office für ihre Firma nutzen, gehört nun dazu, und zwar bis zu einer Versicherungssumme von 2.500 Euro auf erstes Risiko.

Weltweiter Schutz

Zudem besteht eine Außenversicherung für bewegliche und stationäre Technik. Dabei gilt der Versicherungsschutz bis 50% der Versicherungssumme bei einem temporären Einsatz innerhalb Europas und global mit einer Höchstentschädigung von 100.000 Euro je Versicherungsfall bei einem temporären weltweiten Einsatz.

Leistungs-Update-Garantie

Die Leistungs-Update-Garantie versichert Schäden, die im vereinbarten Deckungsumfang nicht versichert sind, jedoch zum Zeitpunkt des Schadeneintritts durch aktuelle Bedingungen der Basler Versicherungen prämienneutral als mitversichert gelten. Zudem verzichtet die Police auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.

E-Mobilität kann auch abgesichert werden

Für E-Automobile bieten die Basler Versicherungen optional den Baustein E-Mobilität. Er sichert Ladekabel, stationäre und mobile Ladestationen und Wallboxen zum Laden von Elektrofahrzeugen ab.

Versicherung für viele Betriebe möglich

Das aktualisierte Bedingungswerk wird für nahezu alle Betriebsarten angeboten. Zudem gilt eine einheitliche Prämienstaffel. Vermittler und Kunden können über den Online-Rechner InTech Angebote berechnen und abschließen. (lg)

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VHV: Photovoltaik – Baustein fürs Klima

Photovoltaikanlagen tragen zu einer nachhaltigen Erzeugung von Energie bei. Zudem sind sie für Anlagenbesitzer durch Einspeisung des Stroms ins Netz eine zusätzliche Einkommensquelle. Eine Anlagenversicherung minimiert daher die Folgen im Schadenfall, wie das Produktbeispiel der VHV zeigt.

<h5>Ein Artikel von Dirk Sennholz, Leiter Maschinen / Elektronik / Neugeschäft bei den VHV Versicherungen</h5><p>Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes verschärft die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben und verankert das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045. Bereits bis 2030 sollen die Emissionen um 65% gegenüber 1990 sinken. Die Gesetzesnovelle ist bereits am 31. August 2021 in Kraft getreten. Die Ausgaben für den Klimaschutz werden also steigen, um die festgesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. In Form steigender Strompreise werden das auch viele Verbraucher zunehmend zu spüren bekommen.</p><h5>Kann man mit Klimaschutz auch Geld verdienen? Eindeutig JA!</h5><p>Mit einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach ist es möglich, mit dem Klimaschutz Geld zu verdienen. Mit einem zusätzlichen Solarstromspeicher können sich Verbraucher zudem weitgehend von der Strompreisentwicklung abkoppeln und bis zu 80% des Strombedarfs umweltfreundlich auf dem eigenen Dach erzeugen.</p><p>Das Beste dabei: Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird der Ausbau von Photovoltaikanlagen durch private Haushalte von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) unkompliziert gefördert. </p><p>Für eine gelungene Investition in eine autarke Selbstversorgung durch Photovoltaik sollte die Anlage nach erfolgter Installation gegen zahlreiche Risiken wie zum Beispiel Sturm, Hagel, Brand, Blitz, Überspannung, Diebstahl, Vandalismus oder auch Bedienungsfehler etc. gut versichert sein. Denn so sinnvoll und nachhaltig die neuen Technologien im Bereich der Solarenergie auch sind, entstehen infolge von Witterung oder anderen Fremdeinwirkungen an Photovoltaikanlagen schnell hohe finanzielle Schäden.</p><p>Die VHV sichert mit der Elektronik- und Ertragsausfallversicherung VHV SOLARPROTECT die entstandenen Schäden und auch mögliche Ertragsausfälle ab. Das bedeutet: Im Schadenfall sind die fest eingeplanten Erlöse aus der Stromerzeugung finanziell abgesichert.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Absicherung auch von neuen Technologien--><h5>Absicherung auch von neuen Technologien</h5><p>Den kontinuierlichen technologischen Wandel hat die VHV ebenfalls stets im Blick. Die Eigennutzung des erzeugten Stroms rückt immer weiter in den Vordergrund. So kommen vermehrt Batterie- bzw. Solarstromspeicher zum Einsatz, die die zeitversetzte Nutzung des Solarstroms ermöglichen. Auch selbst genutzte Lade­stationen für die E-Mobilität (sog. Wallboxen) finden sich vermehrt an Immobilien installiert.</p><p>SOLARPROTECT sichert diese neuen Technologien ab. Sollten nach einem Schadenfall serienmäßig hergestellte Originalersatzteile nicht mehr zu beziehen sein, ersetzt die VHV auch Ersatzteile der Nachfolgegeneration. Somit besteht keine Sorge, einmal vom technologischen Fortschritt überholt zu werden.</p><p>Die neuen Leistungen von VHV SOLARPROTECT nochmals im Überblick:</p><ul><li>GAP-Deckung für Anlagen bis 50 kWp,</li><li>bei Solarstromspeichern bis zu einer Kapazität von 20 kWh,</li><li>Ladestationen zur Eigennutzung (Wallboxen),</li><li>Kosten für Fremdenergiebezug (max. 500 Euro – bis 50 kWp), wenn die Anlage schaden­bedingt ausfällt,</li><li>Technologiefortschritt (Ersatzteile der Nachfolgegeneration),</li><li>hohe Erstrisikosumme, z. B. für Aufräum- und Entsorgungskosten. </li></ul><p>Diesen Artikel lesen sie auch in AssCompact 01/2022, S. 49, und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/asscompact-01-2022/66145716&quot; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Alessandro2802 – adobe.stock.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/D0C7A208-FD2D-4245-BF74-BE78EAC22A46"></div>

 

Wann ist ein Versicherungsprodukt nachhaltig?

In der Versicherungswirtschaft redet alles von Nachhaltigkeit. Es ist aber auch das große Warten auf klare Vorgaben. In der Beratung zieht die Nachfrage nach nachhaltigen Produkten an, heißt es. Aber was gilt als nachhaltiges Produkt?

<p>Nachhaltige Versicherungsprodukte sind im Trend – zumindest aus Sicht der Versicherer. Kaum eine Altersvorsorge-Police kommt mehr ohne eine grüne Tarifvariante aus. Zahlreiche neue Angebote oder Erweiterungen werden am Markt lanciert. Doch nehmen die Kunden die Produkte an? Ja, sagt Ralf Berndt, Vorstand der Stuttgarter. Die Nachfrage steige und Kunden würden sich bei Rentenversicherungen immer öfter für die grüne Variante entscheiden, so der Vertriebsmanager kürzlich bei einer Diskussion der Versicherungsforen Leipzig. </p><p>Doch woran können Versicherungsmakler und Kunden eigentlich festmachen, was ein nachhaltiges Produkt ist? In der Lebensversicherung ist dies in der Regel anhand der Kapitalanlage möglich. So kann sich der Kunde beispielsweise in einer fondsgebundenen Police für einen nachhaltigen Fonds entscheiden. Wandert das Geld allerdings später in der Vertragslaufzeit in den sicheren Deckungsstock, ist die Sache schon nicht mehr so eindeutig. </p><p>„Wir sind dunkelgrün“, erklärt in dem Zusammenhang Uwe Mahrt, Geschäftsführer von Pangaea Life, ebenfalls Teilnehmer der Versicherungsforen-Veranstaltung. Bei der nachhaltigen Marke der Bayerischen fließt die Kapitalanlage in klimafreundliche Sachwertfonds. Innerhalb der Gruppe werde das Vorsorgeprodukt mittlerweile nach der BU-Versicherung am zweithäufigsten verkauft, so Mahrt.</p><h5>Wie ist es bei Sachversicherungen?</h5><p>Doch wie sieht es bei Sachversicherungen aus? Antworten darauf sucht unter anderem die aktuarielle Beratungsgesellschaft Meyerthole Siems Kohlruss. Sie geht davon aus, dass mit Festlegung der EU-Taxonomie der Weg frei wird, um in den Sparten Hausrat und Wohngebäude nachhaltige Produkte zu gestalten. Sind dies doch Bereiche, die direkt vom Klimawandel und von steigenden Schäden betroffen sind. </p><p>Zunächst geht es den Aktuaren darum, mit neuen Modellen Risiken besser erkennen und steuern zu können und diese in die Produktgestaltung einfließen zu lassen. Das sogenannte Standardmodell reicht in Zukunft nicht mehr aus, so die Aktuare kürzlich bei einem Pressegespräch. </p><p>Darüber hinaus lässt sich Nachhaltigkeit in Produkten aber auch an verschiedenen Parametern festmachen. Etwa anhand von Mehrleistungen beim Schadenersatz, Preisnachlässen oder Spenden bei Vertragsabschluss. Genügend Ideen gibt es auch diesbezüglich von den Mathematikern. </p><h5>Wer klassifiziert ein Produkt als nachhaltig?</h5><p>Unsicherheiten bleiben aber trotzdem weiterhin. Zum Beispiel ist bisher nicht bekannt, welche Stelle künftig – also nach Vorliegen der finalen EU-Taxonomie – ein Produkt als nachhaltig klassifizieren wird. Unbeantwortet ist auch die Frage, was mit Produkten ist, die bis dorthin als nachhaltig verkauft wurden oder noch werden. Die Zeit drängt bei der nachhaltigen Regulierung. Es braucht dringend Definitionen und Klarheit, damit das Vertrauen der Kunden – und auch Vermittler – nicht verloren geht. (bh)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Worawut – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/24E696CF-516B-4BB4-8C92-C34432FD43C9"></div>

 

„Derzeit liegen E-Lastenräder und ihre Absicherung im Trend“

Umweltfreundliche Fortbewegungsmittel wie E-Bikes spielen in der Mobilität von Menschen eine zunehmend wichtige Rolle. Wie ihre optimierte Absicherung gegen Schäden gelingt, verrät Herr Gerold Saathoff, Vorstand Vertrieb bei der Ammerländer Versicherung, AssCompact in einem Kurzinterview.

Ein Interview mit Gerold Saathoff, Vorstand Vertrieb bei der Ammerländer Versicherung
Herr Saathoff, nie war die Bereitschaft größer, in hochwertige Fahrräder wie Lastenräder oder E-Bikes zu investieren. Nimmt denn dazu parallel auch das Interesse an speziellen Fahrradversicherungen bei den Haushalten zu?

Definitiv. Die Nachfrage ist hoch. Trotz des mittlerweile stark umworbenen Marktes ist der Umsatz unserer Fahrradsparte im ersten Halbjahr 2021 noch einmal deutlich um rund 83% gestiegen. Unsere Fahrradprodukte haben sich seit dem Start 2014 zur zweitstärksten Sparte nach der Hausratversicherung entwickelt.

Was leisten E-Bike-Versicherungen und wo geht der Trend hin?

Grundsätzlich geht es darum, die zentralen Risiken im Alltag abzufedern. Bei E-Bikes gehören hierzu Schäden an Akku, Motor- und Steuerungsgeräten. Ebenso zentral ist der Diebstahlschutz – auch von Fahrradteilen. Schäden durch Unfälle, Vandalismus, Verschleiß und Materialfehler sollten ebenfalls abgefedert werden. Derzeit liegen vor allem E-Lastenräder und ihre Absicherung im Trend.

Warum überhaupt lohnt es sich, eine solche Spezialversicherung abzuschließen?

Sie kommt vor allem für hochwertige Fahrräder oder E-Bikes infrage. Diese kosten im Fachhandel durchschnittlich 2.800 Euro. Wer eines oder mehrere besitzt, möchte eine gute Absicherung, wir haben ja gerade über zentrale Leistungen gesprochen. Der Fahrradbaustein einer Hausratpolice greift bei diesen Rädern zu kurz, was die Leistungen und die Versicherungssumme betreffen.

Was passiert im Falle eines Fahrradunfalls in freier Wildbahn? Leistet eine Spezialversicherung dann auch eine Mobilitäts­garantie?

Diese lässt sich am besten sichern, indem man einen Schutzbrief ergänzt. Er garantiert unterwegs sofort Hilfe. Ein Schutzbrief bietet unter anderem eine 24-Stunden-Hotline mit Pannen- und Unfallhilfe oder Werkstattvermittlung. Der Service gilt je nach Vertrag auch im Ausland.

Bei E-Bikes ist ja gerade der Akku ein bedeutender Kostenfaktor. Wie sieht es denn mit der Übernahme von Reparaturkosten dafür aus?

Muss ein Akku ersetzt werden, kann das um die 800 Euro kosten. Neben Feuchtigkeits- und Elektronikschäden sollte auch Verschleiß abgesichert sein. Mit verschlechterter Akkukapazität verringert sich nach und nach die Reichweite des E-Bikes – ärgerlich, wenn man täglich fährt.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 01/2022, S. 48, und in unserem ePaper.

Bild: © schulzfoto – stock.adobe.com

 
Ein Interview mit
Gerold Saathoff

IDD: So lautet das Zwischenfazit der EIOPA

Die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA hat ein Zwischenfazit zur 2018 eingeführten Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD gezogen. Ein abschließendes Urteil wird aufgrund zahlreicher Sondereffekte zwar erst in Zukunft möglich sein. Jedoch lässt sich auch aus dem Zwischenbericht bereits einiges ablesen.

Die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) ist seit dem 01.10.2018 in Kraft und wurde im Dezember desselben Jahres durch die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) in deutsches Recht umgesetzt. Nun hat die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) gut drei Jahre nach Einführung der IDD ein Zwischenfazit gezogen.

Sonderfaktoren verzerren das Bild

Belastbare Schlussfolgerungen können aus diesem Zwischenbericht jedoch noch nicht gezogen werden, merkt die EIOPA selbst an. Das liege einerseits daran, dass zahlreiche Sonderfaktoren (Covid-19-Pandemie, Digitalisierung etc.) das Bild in den vergangenen Jahren verfälscht hätten. Andererseits erschwerten auch lückenhafte Daten der Mitgliedsländer und der relativ kurze Anwendungszeitraum der IDD eine abschließende Bewertung der Maßnahmen.

Nächster Bericht in zwei Jahren

Aus diesem Grund plant die EIOPA auch, in zwei Jahren einen weiteren Bericht über die Anwendung der IDD zu veröffentlichen und auf diese Weise die EU-Kommission bei ihrer zukünftigen Überprüfung der Richtlinie zu unterstützen.

Harmonisierung geht nicht voran

In einigen Punkten liefert jedoch auch das Zwischenfazit bereits erste handfeste Erkenntnisse. Zum einen trifft das auf die Veränderungen am EU-Versicherungsvertriebsmarkt zu – bzw. die mangelnden Veränderungen. Denn trotz der Harmonisierungsbemühungen, die durch die IDD erfolgt seien, konstatiert die EIOPA weiterhin einen stark fragmentierten Markt. Immer noch existiere eine Vielfalt an nationalen Vertriebskanälen, Registrierungsanforderungen und Melderegelungen unter den EU-Mitgliedsländern. Auch das mache Aussagen darüber schwierig, wie sehr die IDD die Situation der Verbraucher im EU-Binnenmarkt verändert habe.

Vermittlerschwund

EU-weit sei auch die Zahl der registrierten Vermittler im Betrachtungszeitraum 2016 bis 2020 weiter zurückgegangen. Das habe verschiedene Ursachen wie eine Konsolidierung am Markt, das zunehmende durchschnittliche Alter der Vermittler, strengere Berufsanforderungen auf nationaler Ebene sowie die Streichung inaktiver Vermittler aus den Registern der Mitgliedsstaaten.

Online- und Bankvertrieb steigern Relevanz

Bei der Analyse der verschiedenen Vertriebskanäle ist festzuhalten, dass im Jahr 2020 die Bancassurance eine wichtige Rolle bei der Vermittlung von Lebensversicherungen spielte. Anderen Vermittlern – und dabei hauptsächlich Handelsvertretern – wiederum komme den Auswertungen von EIOPA zufolge eine große Bedeutung in der Sachversicherung zu. Der Online-Vertrieb von Versicherungslösungen hatte bereits 2020 angezogen und dürfte durch die Covid-19-Pandemie noch einen zusätzlichen Aufschwung erfahren haben.

Beratungsqualität

Auch bei den Auswirkungen der IDD auf die Qualität von Beratung und Verkaufsmethoden vermeldet die EIOPA einige Erkenntnisse. Während einige Berufsverbände die Auswirkungen der IDD im Allgemeinen lobten, verwiesen Verbraucherverbände auf zahlreiche problematische Praktiken beim Versicherungsvertrieb – insbesondere bei der Vermittlung von fondsgebundenen Lebensversicherungen sowie Restschuldversicherungen.

Aufsichtsbehörden ziehen gemischtes Fazit

Die nationalen Aufsichtsbehörden wiederum zeichneten laut EIOPA ein gemischtes Zwischenfazit im Hinblick auf die IDD-Umsetzung. In den meisten Mitgliedsstaaten gingen die Behörden davon aus, dass sich die Bedingungen im Versicherungsvertrieb für Verbraucher durch die Umsetzung der IDD verbessert hätten. Die Aufsichtsbehörden einiger Mitgliedsstaaten erachteten die Bedarfsprüfung jedoch manchmal als zu formalistisch – oder faktisch nicht-existent. Kunden würden teilweise dazu gedrängt, einfach ein Kästchen anzukreuzen, durch das bestätigt werde, dass der gewählte Vertrag den Anforderungen und Bedürfnissen des Kunden entspreche. Dieser Missstand sei insbesondere im Online-Vertrieb zu beobachten.

Beratung von Versicherungsanlageprodukten

Mängel bei der Kompetenz und Ausbildung von Versicherungsvermittlern erkennt die EIOPA insbesondere in Hinsicht auf für die Verbraucher schwierig zu verstehende Versicherungsanlageprodukte. Doch auch im Bereich Produktinnovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit sieht die Aufsichtsbehörde Nachholbedarf bei den Vermittlern – gerade unter Berücksichtigung des absehbaren Bedeutungszuwachses der Themen Nachhaltigkeit und Digitalisierung in den kommenden Jahren.

Papierkrieg verunsichert Kunden

Des Weiteren gesteht die EIOPA auch ein, dass die Informationsanforderungen der EU-Gesetzgebung zu zahlreichen Überschneidungen führten. Das habe zum Ergebnis, dass die Verbraucher beim Abschluss einer Versicherungspolice eine Menge und Vielfalt an Unterlagen erhielten, die zur Verwirrung und Überlastung des Kunden führen könnten.

Cross-Selling in der Kritik

Der Bericht behandelt des Weiteren unter anderem die Überlastung der Aufsichtsbehörden einzelner EU-Mitgliedsstaaten, deren mangelnde Datenverfügbarkeit sowie die verbesserungswürdige grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden. Außerdem problematisiert EIOPA in dem Bericht das sogenannte Cross-Selling von Finanzprodukten. Die Bündelung von verschiedenen Finanzprodukten und das damit häufig einhergehende aggressive Verkaufsgebaren sei von Verbraucherverbänden bereits vielfach angeprangert worden. (tku)

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ASP-Ernteversicherung von R+V auch für Neukunden

Die R+V bietet ihre ASP-Ernteversicherung nun auch für Neukunden an. Die Produkthaftung für Bestandskunden wird kostenfrei erweitert. Die Afrikanische Schweinepest ist extrem ansteckend und kann die Liquidität der Landwirte beeinträchtigen.

Im September 2020 wurden die ersten Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland bekannt. Sie kann sowohl Wild- als auch Hausschweine befallen und endet für beide meist tödlich. Die Seuche gilt als hochansteckend. Ziel ist es, die Ausbreitung in weitere Regionen zu verhindern.

Versicherungsschutz für Bestandskunden erweitert

Die Ernteversicherung der R+V kommt zeitnah für den Verlust durch einen ASP-Ausbruch auf und sichert so die Liquidität der Landwirte. Folgend wird ein Sachverständiger beauftragt, der den Schaden ermittelt. Die Leistungen wurden zudem erweitert: Futtermais und Weizen aus den ASP-Regionen werden schlechter bezahlt. Für diese Wertminderung kommt der Staat nicht auf. „Hier springen wir ein und erstatten bis zu 10% des Marktpreises“, sagt Albert Ziegler, Agrarexperte bei der R+V Versicherung. Für R+V-Bestandskunden wird die Produkthaftung kostenlos erweitert.

Abschluss für Neukunden möglich

Auch Neukunden können sich nun mit der ASP-Ernteversicherung absichern. „Die Bauern brauchen den Erlös aus der Ernte, um neues Saatgut oder Düngemittel zu kaufen“, so Ziegler. Es gibt zwar staatliche Entschädigungen, oft dauert es aber lange, bis diese ankommen. „Wir reagieren auf die Bedürfnisse der Landwirte: In Verbindung mit unserer AgrarPolice können seit Beginn des Jahres auch Neukunden wieder die ASP-Ernteversicherung abschließen“, berichtet Ziegler. Deutschlandweit bieten nur zwei Versicherer diesen Schutz an.

Auflagen nicht nur für Tiere

Der Ausbruch des Virus bedeutet für landwirtschaftliche Betriebe häufig starke finanzielle Verluste, da strenge Auflagen verhängt werden: „Säen, düngen, ernten – all das ist in den betroffenen Regionen eingeschränkt oder sogar verboten“, weiß Ziegler. Das Besondere an Wildschweinen ist, dass sie standorttreu sind. Nur, wenn sie aufgescheucht werden, ziehen sie weiter. „Deshalb sind in den Schutzzonen auch die Jagd und der Holzeinschlag verboten – genauso wie Spaziergänge im Wald“, erklärt Ziegler.

Übertragung des Virus in entfernte Gebiete

Für Menschen und andere Tiere ist die Seuche übrigens nicht gefährlich. Über weggeworfene Essensreste, Kleidung bzw. Schuhe oder auch Fahrzeuge kann der Mensch allerdings die Krankheit übertragen. So kam es wahrscheinlich auch zu den ersten sogenannten „Satelliten-Ausbrüchen“ in mindestens zwei Regionen Deutschlands, die in keiner Nähe zur Grenze liegen. Folglich gibt es streng einzuhaltende Hygienevorgaben. Dazu Ziegler: „Wenn die Hygieneauflagen nicht eingehalten werden, kann die Seuche jederzeit überall in Deutschland ausbrechen.“ (lg)

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