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Assekuranz Sach allgemein

Golfplatzversicherung: „Wir sprechen die Sprache Golf“

Der Maklerbetrieb Paas & Paas ist auf die Absicherung von Golfplätzen spezialisiert. Im vergangenen Jahr hat das Unternehmen den 3. Platz beim Award „UnternehmerAss“ belegt. Auch weil Inhaber Robert Paas auf Spezialisierung und Kooperation schwört.

Interview mit Robert Paas, Inhaber des Maklerbüros Paas & Paas Versicherungen (golfplatzversicherung.de)
Herr Paas, wir nehmen an, Sie sind passionierter – und guter – Golfspieler?

Tja, wann ist man ein guter Golfspieler? Das Verrückte an der Sache oder das Schöne ist, man ist ja nie fertig. Da ist der Weg das Ziel. Aber „ich komme zurecht“ wäre jetzt ein bisschen zu viel Understatement. Ich bin sehr gut einstellig, also ja, das wird als guter Spieler betrachtet.

Sind Sie dann über das Golfspiel zur Absicherung von Golfplätzen gekommen?

Ich denke, ich bin eher über meine Kontakte im Golfsport dazu gekommen. Der Neffe von Bernhard Langer ist Geschäftsführer einer Golfanlage geworden und hat mich gebeten, ihm beim Findungsprozess zu helfen. Als ich abends nach Hause geflogen bin, der Termin war in Bayern, war ich schockverliebt, weil es der beste Außendiensttermin „ever“ war. Das hat mir für die Szene noch einmal ein komplett anderes Bewusstsein gegeben.

Trotzdem bewegen Sie sich in einer Zielgruppe, deren Anzahl beschränkt ist, regional gewichtet ist und vor allem kaum wächst. Wie gestaltet sich die Zielgruppe bzw. der Markt und was hat das für Auswirkungen auf die Versicherungsangebote?

Anfänglich hätte ich gar nicht gedacht, dass dieser Markt ein solcher ist. Gibt es doch in jedem Golfclub einen „Versicherungsexperten“ . Erst ein größerer Schaden bei uns in der Nähe, der eine Unterdeckung von 320.000 Euro hatte, machte uns ein wenig wach. Das wiederholte sich dann nochmals. Und dann habe ich gedacht, vielleicht ist es ja doch ein Markt. Und ja, es ist ein Markt, in dem wir bis jetzt in jedem Jahr starke Wachstumszahlen verzeichnen.

Deshalb haben Sie ein eigenes Wording entworfen?

Genau, ich habe 2013 eine neue Mitarbeiterin eingestellt und ein Praktikum auf einer Golfanlage gemacht. Drei Monate und dummerweise nicht im Sommer. Danach habe ich mich mit Vertrags- und Schadenabteilungen einzelner Versicherungen unterhalten und dann haben wir einige Details im Kleingedruckten verändert.

Gebäude, Inhalt, Haftpflicht: Was passiert da aktuell bei den Absicherungen?

Wir erleben derzeit den großen Schreckmoment der Haftpflichtversicherung. Der deutsche Golfverband – der DGV – hatte für alle Mitglieder der deutschen Vereinslandschaft eine subsidiäre Deckung; diese wurde vom damaligen Versicherer leider nicht verlängert. Jetzt denkt natürlich jeder, so sehen wir es auch in den sozialen Medien, dass die private Haftpflichtversicherung doch leistet. Aber auch hier haben wir das Unverständnis einiger Kollegen, dass es zwar versichert ist, aber der Haftpflichtversicherer kann, zu Recht, auch nach der Prüfung der Ansprüche ablehnen. Das hat die subsidiäre Deckung des DGV damals nicht gemacht und das macht der neue Vertragspartner auch nicht.

Des Weiteren kennen viele Versicherer nicht die Sondergrößen, die im Golf aufgrund meist englischer Produkte im Kleingebindebereich andere sind, die elektronischen Bestandteile einer Beregnungsanlage, die Lebensdauer einzelner Maschinen – Stichwort: Zeitwertklausel – … ach, das führt immer weiter. Aber verständlich, dass das keinen Versicherer wirklich interessiert. Der Markt mit seinen 720 potenziellen Kunden ist zu klein.

Können Sie uns einige Beispiele zu den üblichen Versicherungssummen nennen?

Die durchschnittliche deutsche 18-Loch-Anlage hat einen Gebäudewert von etwa 900.000 bis 1,1 Mio. Euro, einen Maschinenpark von ca. 750.000 Euro und Inhalt für 300.000 Euro. Da kommt schon etwas zusammen.

Welche Gefahren werden denn gerne von den Golfplatz-Verantwortlichen übersehen?

Mein Lieblingsthema sind die Golf Carts. Leider haben mich schon Kollegen angerufen und gefragt, was denn da so schlimm sein soll. Das beweist mir dann, dass sich Kollegen in dem Thema nicht zurechtfinden, was auch nicht dramatisch ist. Ich habe zum Beispiel keine Ahnung, was ein Anwalt oder Notar versichern müsste. Dafür gibt es im Kollegenkreis Spezialisten, so wie wir einer für Golfanlagen sind. Wasserhindernisse sind, auch aufgrund der Nachhaltigkeit, sehr wichtig geworden. Die künstlich angelegten Teiche sollten schon versichert werden.

Spielen Naturgefahren eine immer größere Rolle?

Leider ja, wir hatten jetzt durch das Sturmtief Bernd mit ca. 2,5 Mio. Euro im Golfbereich die höchsten Schäden überhaupt zu beklagen.

Haben Sie noch ein paar Schadenbeispiele für uns?

Sind Sie Golfspielerin? Nein? Die Golfregeln besagen etwa, dass die Körnung des Sandes einen bestimmten Wert nicht über- bzw. unterschreiten darf. Das hat etwas mit der Spielbarkeit zu tun. Wir haben zum Beispiel ausgewehten Bunkersand als mitversicherte Eigenschaft. Vor Kurzem haben wir von einem Kollegen erfahren, der so etwas Ähnliches über eine Bodenkasko versichern wollte, was ich persönlich schade finde. Wir hätten ihm und auch seinem Kunden sicher helfen können. So ist es ziemlich danebengegangen.

Deshalb wollen Sie Maklerkollegen bei der Absicherung von Golfplätzen unterstützen. Wie kann das funktionieren?

Stellen Sie sich vor, Sie sind Golfplatzbetreiber, Club-Manager oder Präsident und ein Vermittler will Ihnen eine Gewerbepolice verkaufen. Im Gespräch stellt sich aber heraus, dass der Makler nicht weiß, was eine CUSHMAN ist, noch nie von einem Sprühprotokoll gehört hat und sich darüber wundert, dass eine Golf­anlage eine Steuerungseinheit hat. Wir sprechen die Sprache „Golf“. Ich bin da auch ein großer Fan von Steffen Ritter, der immer und immer wieder predigt: Spezialisiert euch und werdet richtig gut auf einem Gebiet.

Ich muss mich heutzutage lediglich in einem Segment auskennen und nicht überall. Zumindest dann, wenn man den wachsenden Ansprüchen seiner Kunden gerecht werden will. Die merken schnell, wenn ihr Berater auf einem bestimmten Feld nicht fit ist. Wer vorgibt, bei Berufsunfähigkeit genauso kompetent zu sein wie bei Gebäudeversicherung, Betriebshaftpflicht und Haustierversicherung, macht sich schnell unglaubwürdig. Aber die meisten Makler fühlen sich in einer solchen Situation selbst nicht wohl.

Also an einen Kollegen verweisen?

An einen Spezialisten mit ausreichender Expertise verweisen, ja. Davon profitieren alle Beteiligten. Der Kunde bekommt die bestmögliche Beratung. Der Ausgangsmakler erhält seine Courtage und steht außerdem beim Kunden gut da.

In den vergangenen Jahren haben wir verstärkt beobachtet, dass immer mehr Kollegen so handeln. Wir erhalten häufig Anfragen von Maklern. Immer noch nicht genug, aber es werden mehr. Auch weil die Entscheider auf der Golfanlage diesen Weg gehen und mit ihrem Vermittler sprechen. Die fällige Empfehlungs­courtage ist nur in seltenen Fällen niedriger, als wenn sie es selbst machen würden. Dafür haben sie keinerlei Risiko, sind nicht in der Haftung, müssen nicht beraten und haben Zeit, sich um ihre Kernkompetenz zu kümmern. Im besten Fall entsteht so ein Netzwerk aus Spezialisten, die sich gegenseitig weiterempfehlen. So arbeiten wir zumindest. Und das machen wir gerne.

Wie sieht die Art der Zusammenarbeit konkret aus, die Sie Maklerbetrieben anbieten?

Wir sind zwar kein Assekuradeur, aber die Kollegen können sich unserer Produkte bedienen. Wir übernehmen für den Kollegen die gesamte Besichtigung, Dokumentierung der Anlage, im Schadenfall haben wir ein eigenes Team an Gutachtern. Es gibt für Golf auch nur zwei in Deutschland und der Kollege kann sich im Club um die Dinge kümmern, die er lieber und besser macht.

Mit dem Blick auf den Golfspieler oder die Golfspielerin: Wie sieht es mit der Absicherung der Ausrüstung aus? Ist das auch Ihr Gebiet?

Nein, das ist nicht unser Bereich, wir versichern nur die Golfanlage. Für Mitglieder gibt es aber einen Maklerkollegen, der das super macht und ein sehr gutes Konzept hat – inkl. Schlägerbruch und Hole-in-One.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 06/2022, S. 82 f., und in unserem ePaper.

Bild: © Christian Robach – stock.adobe.com

 
Ein Interview mit
Robert Paas

Verti erweitert Produktangebot um Anhängerversicherung

Verti hat nun eine Versicherung für Anhänger zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und Wohnwagen bis maximal 5 t Gesamtgewicht im Programm. Auch versicherungspflichtige Pferde- und Sportanhänger können damit geschützt werden.

Die Verti Versicherung AG weitet ihren Service aus: Nun gibt es eine Versicherung für Anhänger und Wohnwagen. Damit können Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t sowie Wohnwagen bis maximal 5 t Gesamtgewicht versichert werden. Dazu gehören Anhänger im Werk- und Privatverkehr, Anhänger in Sonderausführung (z. B. Pferde- und Sportanhänger, sofern versicherungspflichtig) und Wohnwagenanhänger. Die Versicherung gibt es bereits ab 1,30 Euro pro Monat. Sie deckt Sach- und Vermögensschäden bis zu 100 Mio. Euro und Personenschäden bis zu 15 Mio. Euro pro verletzte Person. Wohnmobile versichert Verti bereits seit 2018.

Seit 2002 sind Anhänger nicht mehr generell über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt, sondern nur, wenn sie mit dem Zugfahrzeug verbunden sind. Daher müssen Anhänger zusätzlich zum Zugfahrzeug versichert werden. (ad)

Bild: © womue– stock.adobe.com

 

Schaden-/Unfallsparte: Seit Langem wieder versicherungstechnischer Verlust

Elementarschadenereignisse, allen voran das Sturmtief „Bernd“, haben den Versicherern der Schaden- und Unfallsparten ihre 2021er-Bilanzen verhagelt und dafür gesorgt, dass versicherungstechnisch erstmals seit acht Jahren wieder rote Zahlen geschrieben wurden. Das hat Assekurata in einem aktuellen Marktblick bekanntgegeben und auch einen Ausblick auf 2022 gewagt.

Insbesondere Elementarschadenereignisse haben die Jahresabschlüsse der Schaden-/Unfallversicherer 2021 schwer belastet. So hätten laut der Assekuranz Rating-Agentur Assekurata GmbH allein die durch das Sturmtief „Bernd“ verursachten Schäden ausgereicht, um 2021 zum viertteuersten Schadenjahr seit Beginn der Statistik in den 1970er-Jahren zu machen.

Versicherer zwar stark belastet, aber nicht überlastet

„Nach der pandemiebedingt geringeren Schadenbelastung und den zudem vergleichsweise geringen Elementarschäden im Geschäftsjahr 2020 verhagelte es den deutschen Schaden-/Unfallversicherern 2021 sprichwörtlich die Bilanzen. Konnte die Branche im Geschäftsjahr 2020 noch einen versicherungsgeschäftlichen Gewinn von über 7 Mrd. Euro einfahren, schrieb sie 2021 erstmals seit langer Zeit wieder rote Zahlen“, kommentiert Dennis Wittkamp, Fachkoordinator Schaden-/Unfallversicherung der Assekurata, den „Marktausblick zur Schaden-/Unfallversicherung 2022“, fügt aber gleich hinzu: „Die hohen Elementarschäden haben die deutschen Schaden-/Unfallversicherer dabei zwar stark belastet, aber nicht überlastet.“

Beitragsseite: Einnahmen steigen gering an

Was die Versicherungsbeiträge angeht, konnte die Branche 2021 zwar ihren Wachstumskurs fortsetzen, allerdings stiegen die Einnahmen mit 2,2% etwas geringer an als im Mittel der vergangenen zehn Jahre (2,9%). Außerdem stiegen gleichzeitig die Versicherungsleistungen deutlich von 51,3 Mrd. Euro auf 62,3 Mrd. Euro an, wodurch sich die kombinierte Schaden-Kosten-Quote (Combined Ratio) von 90,7% auf rund 102% erhöhte. Das Resultat: Die Branche schrieb 2021 mit rund 1,5 Mrd. Euro den ersten versicherungstechnischen Verlust seit dem Jahr 2013.

Sparten: Kfz profitiert von pandemiebedingt geringer Schadenbelastung

Was die einzelnen Sparten angeht, zeigte sich die Kfz-Versicherung trotz einer hohen Schadenlast insgesamt noch ertragreich, da sie von der pandemiebedingt geringeren Schadenbelastung in der Kfz-Haftpflicht profitieren konnte. In den Kaskosparten hingegen seien die Spuren der Unwetter deutlich zu erkennen. Vor diesem Hintergrund – und weil die Inflation bei Ersatzteilen ihr Übriges tue – erwarten die Assekurata-Analysten auch einen Prämienanstieg in der Kfz-Versicherung. Nicht zuletzt seien auch die Neuzulassungen und Besitzumschreibungen im ersten Quartal 2022 merklich zurückgegangen, weshalb es die Kfz-Sparte erstmals seit Langem mit einem schrumpfenden Markt zu tun habe.

Wohngebäude leidet unter hoher Elementarschadenlast

Steigende Prämien erwartet Assekurata auch in der Wohngebäudeversicherung, die 2021 unter einer hohen Elementarschadenlast zu leiden hatte. „Die Unwetter und das mediale Echo haben das Thema Absicherung des eigenen Wohngebäudes gegen Elementarrisiken stärker in das Bewusstsein der Menschen gebracht. Dies hat bereits unmittelbar nach der Flutkatastrophe durch das Unwetter ‚Bernd‘ zu einer deutlichen Zunahme der Vertragsabschlüsse geführt und dürfte auch 2022 noch für ein stärkeres Vertragswachstum sorgen“, prognostiziert Will. Erst recht, nachdem sich die Bundesländer auf Antrag Baden-Württembergs für eine Elementarschaden-Pflichtversicherung ausgesprochen haben (AssCompact berichtete: Elementar: Länderchefs machen Weg für Pflichtversicherung frei), was weiterhin für Dynamik sorgen und die Thematik in den Köpfen präsent halten wird.

Ausblick auf 2022

Und welche Herausforderungen bringt das Jahr 2022 für die deutschen Schaden-/Unfallversicherer aus Sicht von Assekurata sonst mit sich? Hier sind mit Pandemie, Krieg in der Ukraine, steigenden Zinsen und Inflation nur einige der Einflussfaktoren zu nennen. Der weitere Geschäftsverlauf hänge laut Assekurata maßgeblich auch davon ab, in welcher Form und wie schnell sich die gesamtwirtschaftliche Situation wieder normalisiere. „Auf dieser Basis rechnen wir für 2022 mit einem marktweiten Beitragswachstum unterhalb der 2,2% aus dem Jahr 2021“, prognostiziert Dennis Wittkamp. Aus Ertragssicht dürfte 2022 erneut ein schwieriges Jahr für die Branche werden. „Die Inflation wird die Schadenkosten unabhängig von der Schadenhäufigkeit deutlich in die Höhe treiben. Sollte diese Entwicklung auch noch auf eine hohe Elementarschadenbelastung treffen, könnte der Branche erneut ein schwieriges Jahr bevorstehen“, so Wittkamp abschließend.

Weitere Informationen gibt es auf www.assekurata-rating.de. (ad)

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Newcomer im Kompositgeschäft: Wie Maklermarkt überzeugen?

Das Berliner Unternehmen Alteos wurde 2018 gegründet, entwickelt Versicherungslösungen und ist im Maklermarkt mit einer Hausratversicherung gestartet. Die AXA-Tochter fragt sich, warum sich digitale Anbieter bisher im Maklermarkt nicht durchsetzen konnten, und erklärt, was es selbst besser machen will.

Ein Artikel von Dr. Sebastian Sieglerschmidt, CEO der Alteos GmbH

In den vergangenen Jahren hat eine Reihe von jungen Unternehmen versucht, im Maklermarkt im Kompositgeschäft Fuß zu fassen. Viele von ihnen bezeichnen sich als InsurTechs und wollen den „verstaubten Versicherungsmarkt“ mithilfe neuester Technologien verändern. Ein Ziel ist es auch, einfache und kundenfreundliche Produkte in kürzester Zeit auszurollen. Der Autor denkt dabei an Start-ups wie Lemonade, Wefox, Coya oder Neodigital, aber auch Ableger etablierter Versicherungen wie Adam Riese (W&W) oder Proneo (Concordia).

Mittlerweile ist die Aufbruchstimmung jedoch einer gewissen Ernüchterung gewichen. Trotz aller Versprechungen und kerniger Marketing-Botschaften konnte kaum einer der neuen Spieler den Maklermarkt im nennenswerten Umfang erobern. Aber warum ist das so? Bei näherer Beleuchtung lassen sich verschiedene Gründe dafür feststellen.

Vernünftige Produktkalkulation

Makler haften für eine professionelle Beratung im Sinne ihrer Mandanten. Daher sind solide und nachhaltige Finanzen sowie eine vernünftige Produktkalkulation bei den angebotenen Versicherungsunternehmen unabdingbar. Start-ups dagegen müssen ihre Investoren vor allem durch viele Abschlüsse und schnell wachsende Kundenzahlen beeindrucken. Eine intensive Beschäftigung mit dem Produkt inklusive ordentlicher Prämienkalkulation bleibt dabei nicht selten auf der Strecke.

Bei einem neuen Anbieter kostete beispielsweise die Vollkasko-Deckung für einen Luxus-SUV mit einem Neupreis von weit über 200.000 Euro bei Markteinführung der neuen Kfz-Tarife ungefähr so viel wie die Versicherung eines VW Golf. Solche Unprofessionalitäten machen unter Maklern schnell die Runde und zerstören Vertrauen in die neuen Anbieter.

Service und Seriosität

Weiterhin ist die Beharrlichkeit von bestehenden Systemen nicht zu unterschätzen. Neue Produkte und Anbieter sind aus Maklersicht zunächst unbeschriebene Blätter. Ausführliche und langfristig angelegte Kommunikationsmaßnahmen sind daher besonders wichtig. Anbietervorstellung, Produktschulungen, Messeauftritte und nicht zuletzt einfach Zeit spielen eine nennenswerte Rolle, damit Makler neue Angebote in ihre Empfehlungen aufnehmen. Für das Vertrauen in einen neuen Anbieter ist es auch wichtig, dass auf eine professionelle Art und Weise kommuniziert wird. Sich in Guerilla-Manier bei der Hausmesse eines Maklerpools einzuschleichen, mag zwar für die „jungen Wilden“ unter den Start-ups ein Weg sein, ein paar unternehmensinterne Erfolgsgeschichten zu produzieren, ist für den guten Ruf im Maklermarkt aber sicher nicht förderlich.

Integration in die Abläufe des Maklerbetriebs

Schließlich ist es für Makler wichtig, dass sich neue Anbieter in bestehende Abläufe eingliedern. Self-Service-Portale oder proprietäre Schnittstellen klingen vielleicht für Start-up-Investoren schick. Für die meisten Makler bedeutet diese Art der Digitalisierung aber einfach nur Mehrarbeit. Bei hunderten Anbietern, mit denen Makler zusammenarbeiten, möchte sich niemand ständig neue Login-­Daten merken und sich immer wieder mit neuen Benutzeroberflächen und Prozessen befassen, wenn es beispielsweise um eine einfache Schadenmeldung oder Adressänderung geht.

Bei einigen neuen Versicherern müssen Kunden ein Login erstellen, um über eine gesonderte Weboberfläche an ihre Versicherungsdokumente zu kommen. Anschließend werden diese Kunden dann vom Versicherer direkt mit Werbung bespielt – nicht unbedingt ein maklerfreundliches Vorgehen.

Langfristiges Engagement

Die Alteos GmbH geht das anders an und hat dabei einen langfristigen Ansatz. Als Tochter des deutschen AXA-Konzerns mit Sitz in Berlin ist das Unternehmen vor wenigen Wochen mit einer auf den Maklermarkt spezialisierten Hausratversicherung gestartet. Weitere Kompositprodukte sollen folgen. Als erst 2018 gegründetes Unternehmen muss es sich zwar auch erst beweisen, hat aber als Neuling im Maklermarkt den Vorteil, aus den Fehlern der Vorgänger lernen zu können. Produktseitig kann Alteos bereits jetzt, kurz nach Markteintritt, einiges an Aufmerksamkeit und Verkaufsinteresse auf sich ziehen: In den relevanten Vergleichsprogrammen landet die Hausratversicherung von Alteos zuverlässig auf den besten Plätzen.

Maklerfreundliche Faktoren

Vor dem Start hat Alteos erst einmal zugehört: Makler haben genaue Vorstellungen, woran es bei den bestehenden Angeboten noch fehlt. Gerade bei einfachen Prozessen, zuverlässiger und schneller Datenlieferung in die Maklerverwaltungsprogramme und guter Erreichbarkeit per E-Mail und Telefon scheinen die meisten Versicherer, nicht nur Neo-Carrier, Nachholbedarf zu haben. Hier liegt der Fokus für Alteos. Und eine Verbesserung des Preis-Leistungsverhältnisses wird bei Maklern auch immer gerne gesehen. Als Tochterunternehmen eines großen Konzerns genießt Alteos außerdem einen gewissen Vertrauensbonus und ist nicht darauf angewiesen, den Anforderungen von Wagnis­kapitalgebern gerecht zu werden.

Alteos legt Wert auf hohe Qualitätsstandards in der Erreichbarkeit, beste Produkte sowie zuverlässige und einfache Prozesse. Wichtig für den Erfolg – gerade bei neuen Anbietern – sind darüber hinaus verständliche, hilfreiche Informationen zum Produkt und den Abläufen, die stets aktuell gehalten und den Maklern leicht verfügbar gemacht werden. Zeichnet sich ein junges Unternehmen dann noch durch maklerfreundliche Digitalisierung aus, die keine Mehrarbeit bedeutet, sollte der Gewinnung von Marktanteilen nichts mehr im Wege stehen.

Zu Autor und Unternehmen

Dr. Sebastian Sieglerschmidt ist seit Gründung CEO der Alteos GmbH. Zuvor hat der Digitalisierungsexperte Allianz X, den Venturing-Arm der Allianz, aufgebaut.

Alteos ist eine 100%-ige Tochter der AXA. Ein Geschäftsfeld von Alteos ist Embedded Insurance, zum Beispiel in den Bereichen E-Bikes, Hörgeräte und Elektronik. Für den Eintritt in den Maklermarkt konzipierte Alteos eine Hausratversicherung in sieben Tarifabstufungen.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 05/2022, S. 32 f., und in unserem ePaper.

Bild: © takasu – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Dr. Sebastian Sieglerschmidt

NRW und Rheinland-Pfalz mit höchsten Unwetterschäden

2021 haben die deutschen Versicherer laut GDV das höchste Schadenaufkommen ihrer Geschichte verzeichnet. Grund hierfür ist das Extremwetterereignis „Bernd“, das vor allem in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz für hohe Schäden sorgte.

Mit Schäden von 12,7 Mrd. Euro war 2021 das teuerste Naturgefahrenjahr für die Versicherer. So lautet das Fazit der Naturgefahrenbilanz des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die veröffentlichte und nach Bundesländern differenzierte Bilanz erfasst dabei versicherte Schäden an Häusern und Hausrat, Gewerbe- und Industriebetrieben sowie Kraftfahrzeugen. Auf die Sachversicherung entfiel dabei das Gros von 11,0 Mrd. Euro, die verbleibenden 1,7 Mrd. Euro betrafen die Kfz-Versicherung – AssCompact berichtete bereits. Damit steht 2021 an der Spitze der teuersten Naturgefahrenjahre für die Versicherer, resümiert der GDV. Es folgt das Jahr 1990 mit der Orkanserie „Daria“, „Vivian“ und „Wiebke“ (11,5 Mrd. Euro) und 2002 mit dem August-Hochwasser und verheerenden Stürmen (11,3 Mrd. Euro). Zum besseren Vergleich sind die Werte jeweils hochgerechnet auf aktuelle Versicherungsdichte und Preise. Der langjährige Mittelwert pro Jahr beträgt 3,8 Mrd. Euro.

Juli-Sturzflut verursacht hohe Schäden

Mit 8,2 Mrd. Euro ist der größte Teil der Versicherungsschäden auf die Sturzflut Bernd im vergangenen Sommer entfallen, heißt es im Presseschreiben. Betroffen von der Unwetterfront „Bernd“ waren vor allem Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, aber auch in Bayern und Sachsen richtete Starkregen schwere Schäden an. Daher ist es auch wenig verwunderlich, dass diese Bundesländer vergleichsweise hohe Schadensummen verzeichneten.

 

NRW und und Rheinland-Pfalz mit höchsten Unwetterschäden

 

„Spitzenreiter im Vergleich der Bundesländer war Nordrhein-Westfalen mit einer Schadensumme von 5,5 Mrd. Euro Schaden – gefolgt von Rheinland-Pfalz mit 3,0 Mrd. Euro“, erläuterte der Hauptgeschäftsführer des GDV, Jörg Asmussen, die regionale Verteilung der Schadensummen. Die Sturzflut habe erneut gezeigt, wie verwundbar wir seien und wie wichtig flächendeckender Hochwasserschutz sei, gab Asmussen zu Bedenken. Denn: Laut GDV-Angaben summierten sich alleine im von den Unwettern stark betroffenen Ahrtal die Schäden auf rund 2 Mrd. Euro. In den Stadtstaaten Bremen und Berlin sowie im nordöstlichsten Bundesland Mecklenburg-Vorpommern verlief 2021 hinsichtlich der Schäden durch Naturgefahren verhältnismäßig ruhig ab (siehe Grafik oben).

Versicherungsschutz gegen Elementarschäden weiterhin wenig verbreitet

Nach wie vor besitzen nach GDV-Angaben nur etwa die Hälfte der Hausbesitzer in Deutschland den Schutz vor Elementargefahren wie Starkregen oder Hochwasser. Daher ist die Einführung einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden Gegenstand einer kontroversen Debatte. Während sich der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) klar für eine Pflicht ausspricht – AssCompact berichtete –, sehen GDV und auch die Verbraucherzentralen die Einführung einer Pflicht kritisch – auch darüber berichtete AssCompact. Fragt man dagegen die Hausbesitzer, spricht sich mit 79% der Befragten eine übergroße Mehrheit der Immobilieneigentümer für eine Versicherungspflicht gegen Elementargefahren aus, wie eine aktuelle Studie des Vergleichsportals Verivox bescheinigt. Nur 16% sind demnach gegen eine gesetzliche Pflichtversicherung. (as)

Für Hausbesitzer bietet der GDV hier einen Naturgefahren-Check für den Wohnstandort.

Lesen Sie auch: Quo vadis, Elementarschadenversicherung?

Bild: © arnold_oblistil – stock.adobe.com

 

Alteos überarbeitet HörgeräteSchutz

Die AXA-Tochter Alteos hat die Struktur ihres HörgeräteSchutzes erweitert und bietet die Absicherung nun in den drei Tarifen Verlustschutz, Komfortschutz und Komplettschutz an. Der Vertrieb erfolgt in Zusammenarbeit mit Hörgeräteakustikern.

Das Berliner InsurTech Alteos, eine AXA-Tochter, bietet seinen HörgeräteSchutz ab sofort in drei Tarifen an, mit denen der Versicherungsschutz noch enger an die individuellen Bedürfnisse der Endverbraucher angepasst werden kann: Der HörgeräteSchutz setzt sich nun aus den Tarifen Verlustschutz, Komfortschutz und Komplettschutz zusammen.

Ersatzgerät via Express-Versand

Sämtliches Zubehör, das beim Kauf eines Hörgeräts erworben wird, ist automatisch mitversichert, inklusive der Otoplastiken. Verlust und Diebstahl werden von allen Tarifen abgedeckt. Komfort- und Komplettschutz schützen darüber hinaus vor Elektronik- und Feuchtigkeitsschäden, Bedienungsfehlern, Produktionsmängeln und vorsätzlicher Beschädigung durch Dritte. Auch auf Reisen sind Alteos-Versicherungsnehmer abgesichert und erhalten ein Ersatzgerät via Express-Versand, falls das eigene Hörgerät verloren geht oder beschädigt werden sollte. Der Komplettschutz-Tarif sorgt zusätzlich für eine Schadenübernahme ohne Selbstbeteiligung bei grober Fahrlässigkeit. Mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren wird der komplette Versorgungszeitraum bis zur nächsten Krankenkassenleistung abgedeckt. 

Bei Totalschaden oder Verlust des Hörgerätes können Alteos-Kunden sich außerdem auf eine transparente Zeitwertstaffelung verlassen. Bei Wahl des Verlust- und Komfortschutzes wird der volle Kaufpreis innerhalb des ersten Jahres ersetzt, bei Wahl des Komplettschutzes sogar innerhalb der ersten drei Jahre. Danach beträgt der Zeitwertabzug 10% pro Jahr, lediglich im letzten Jahr ist der Zeitwertabzug höher und liegt bei 20% vom vorherigen Jahr. 

Vertrieb in Zusammenarbeit mit Hörgeräteakustikern

Vertrieben wird der Alteos HörgeräteSchutz in Zusammenarbeit mit Hörgeräteakustikern. Die Partnerschaften basieren auf einem Tippgebersystem. Die Akustiker wählen vorab, ob sie pro verkaufter Versicherungspolice 0, 10, oder 20% Tippgeber-Vergütung erhalten möchten. Alteos erstellt innerhalb von zehn Minuten für alle Shop-Partner jeweils eine individualisierte Website, über die der HörgeräteSchutz schnell und einfach online abgeschlossen werden kann. Den Vertragsabschluss, das Vertragsmanagement sowie die Schadenregulierung übernimmt der Versicherungsanbieter dabei selbst. (ad)

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INTER erweitert „bessergrün“ um Photovoltaikversicherung

Die INTER hat ab sofort eine nachhaltige Photovoltaikversicherung im Programm. Kunden können damit nicht nur ihre Solaranlagen absichern, sondern einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, da für jeden Neuvertrag eine Lizenzgebühr in die Finanzierung ökologischer Projekte fließt.

Gemeinsam ökologische und soziale Verantwortung zu übernehmen ist das Ziel der bessergrün GmbH. An diesem nachhaltigen Marktplatz ist die INTER bereits seit 2019 beteiligt. Nach dem Startschuss im Oktober 2021 mit drei Krankenzusatzversicherungen und der Jagdhaftpflichtversicherung ergänzt die INTER das Angebot nun um eine Photovoltaikversicherung. Diese kann ab sofort in der Variante „bessergrün“ abgeschlossen werden.

Die Photovoltaikversicherung der INTER schützt Kunden vor den finanziellen Schäden bei Reparatur oder Wiederaufbau ihrer Photovoltaikanlage. Gleichzeitig können sie einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, denn für jeden Neuvertrag entrichten die Partner der bessergrün GmbH eine Lizenzgebühr, die in die Finanzierung ökologischer Projekte fließt – z. B. zur Wiederaufforstung geschädigter Wälder. Darüber hinaus werden die Beiträge der Kunden in nachhaltige Kapitalanlagen investiert. Die Variante „bessergrün“ kann ab sofort über alle Vertriebswege abgeschlossen werden. (ad)

Bild: © U. J. Alexander – stock.adobe.com

 

SHB erweitert vertriebliche Ausrichtung

Neben Leistungsverbesserungen in der SBS-Top Multirisk-Police für das Lebensmittelhandwerk und im Privathaftpflichttarif SHB-Exklusiv 2022 hat der Spezialversicherer SHB auch seine Abschlussstrecken ausgebaut: Nun gibt es auch bei Unfall und Haftpflicht eine umfassende digitale Kommunikation.

Der Spezialversicherer SHB Allgemeine Versicherung VVaG erweitert neben seiner SBS-Top Multirisk-Police für das Lebensmittelhandwerk nun auch seine vertriebliche Ausrichtung auf Privatkunden im Maklermarkt. Die Abschlusstrecken auf der Homepage www.shbversicherung.de sind dazu komplett überarbeitet worden: Für das Neugeschäft gibt es nun auch im Bereich der Unfallversicherung und der Haftpflichtversicherung eine umfassende digitale Kommunikation.

Unfallversicherung mit Erste-Hilfe-Baustein

Die Unfallversicherung hat über den Erste-Hilfe-Baustein Assistance-Leistungen inkludiert. So gibt es z. B. hauswirtschaftliche Hilfeleistungen (Erledigung von Einkäufen, Wäscheservice und Wohnungsreinigung), personenbezogene Hilfeleistungen (Begleitung bei Arzt- und Behördengängen, Fahrdienste, Grundpflege für die Dauer von bis zu 21 Stunden pro Woche, 24 Stunden Pflege- und Hausnotruf), Familienhilfe (Kinderbetreuung und -versorgung, Mobilitätsleistung für die Kinder, Familienhilfe-Plan) und sonstige Hilfeleistungen wie Vermittlung von Pflegehilfsmitteln, Pflegeplatzgarantie und Gartenpflege.

PHV grundlegend überarbeitet

Im März hat die SHB zudem ihre private Haftpflichtversicherung (PHV) grundlegend überarbeitet: Bei der Versicherungssumme kann der Kunde zwischen 20 und 60 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden wählen. Der Privathaftpflichttarif SHB-Exklusiv 2022 bietet zahlreiche Leistungsverbesserungen.

Rund um Fahrzeuge sind nun beispielsweise folgende Leistungen inkludiert: Be- und Entladeschäden, Schäden beim Öffnen der Kfz-Tür, Schäden durch Reinigungs- und Pflegearbeiten am Kfz, Übernahme von Vermögensschäden durch SFR-Rückstufung in der Kfz-Haftpflicht und der Vollkasko-Versicherung, Übernahme der Vollkasko-SB bei einem mit dem Kfz von privaten Dritten verschuldeten Unfall. Bei den beiden letztgenannten Leistungen gilt es allerdings, spezielle Bedingungen zu beachten.

Vermögensschäden und Allmählichkeitsschäden sind im neu gestalteten Tarif SHB-Exklusiv 2022 nun ebenso enthalten wie die Prüfung der Haftpflichtfrage und die Abwehr unberechtigter Ansprüche (Rechtsschutzfunktion), die Erfüllung berechtigter Ansprüche und die Neuwertentschädigung innerhalb von zwölf Monaten ab Kauf über die gesetzliche Haftpflicht hinaus. Auch der Verlust von Kfz- und Tresorschlüsseln und die jeweiligen Folgeschäden sind abgesichert.

Des Weiteren enthält der Tarif spezielle Opferhilfe, in deren Rahmen psychologische Betreuung, Unterstützung bei Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen, Schadensersatzansprüche aus Verstößen gegen das AGG, rechtliche Unterstützung (Erstberatung) in Schadenfällen und besondere Unterstützung in Konfliktsituationen (Mediation) gewährt werden. (ad)

Bild: © deagreez – stock.adobe.com

 

Welche Anbieter von E-Bike-Versicherungen am besten abschneiden

Radeln mit Elektromotorunterstützung ist in, nicht nur in Zeiten steigender Spritpreise. Doch mit dem E-Bike-Boom steigen auch die Unfallgefahren. Und da die Räder immer wertvoller werden, lohnt sich auch ein detaillierter Blick auf die Versicherungen, die es für Pedelec und Co. derzeit am Markt gibt. ServiceValue hat gemeinsam mit FOCUS das Angebot von 25 Versicherern unter die Lupe genommen. Acht erhalten ein sehr gutes Gesamturteil.

Nicht erst seit den exorbitant ansteigenden Spritpreisen und wegen Prioritätenverschiebungen infolge der Corona-Einschränkungen erfreuen sich E-Bikes immer größerer Beliebtheit. Egal ob mit Trittunterstützung bis 25 oder 45 km/h – die Fahrräder mit Elektromotor liegen voll im Trend. Mit weniger körperlicher Anstrengung und ohne Spritkostenbelastung einen größeren Radius erschließen zu können, hat allerdings auch seinen Preis: Wurden 2018 laut Zweirad-Industrie-Verband noch im Durchschnitt 735 Euro in ein neues Fahrrad investiert, waren es 2020 bereits 1.279 Euro, Tendenz steigend.

Tödliches Unfallrisiko für E-Bike-Fahrer dreimal höher als mit dem herkömmlichen Rad

Was allerdings mit mehr E-Bikes im Straßenverkehr auch zunimmt, sind die Risiken: Laut der aktuellen Allianz Zweirad-Sicherheitsstudie sind die Unfallrisiken für Zweiradfahrer in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. In Deutschland sterben aktuell fast zwei Fünftel der Verkehrsopfer als Zweiradfahrer, 2001 war es noch ein Viertel. Bei den Schwerverletzten stieg der Anteil von einem Drittel auf die Hälfte. Im Jahr 2020 gab es 983 getötete und 28.460 schwerverletzte Fahrradfahrer und Nutzer von E-Scootern und motorisierten Rädern. Zwar sind bei Letzteren der Allianz-Studie zufolge auch die Mofa-, Moped- und Motorradfahrer mit eingerechnet, dennoch führen die Studienautoren den rasanten Anstieg der Unfälle auch auf den E-Bike-Trend zurück. Und was die Folgen der Unfälle angeht, ergibt die Studie, dass bei den Fahrradopfern jeder dritte Getötete der Nutzer eines Elektrofahrzeugs ist. Das Risiko, bei einem Unfall tödlich zu verunglücken, ist nach Berechnungen des Allianz Zentrum für Technik (AZT) für Fahrradfahrer mit E-Bike gegenüber dem herkömmlichen Rad im langjährigen Mittel dreimal höher. Und dies gilt laut Allianz nicht nur bei Senioren, sondern auch bei jüngeren Radfahrern.

Das bieten die Versicherer

Doch auch ohne Personenschäden steigen die Risiken mit einem E-Bike. Und so hat die ServiceValue GmbH gemeinsam mit dem FOCUS vor dem Hintergrund höherer Kosten für den Zweiraderwerb 25 E-Bike-Versicherer unter die Lupe genommen und einer Wettbewerbsanalyse unterzogen. Kunden haben dafür mehr als 1.800 Urteile zu 20 Service- und Leistungsmerkmalen abgegeben.

Ammerländer punktet in allen Teilbereichen

Ein sehr gutes Gesamturteil für ihre E-Bike-Versicherung erhalten im aktuellen Ranking Ammerländer, ERGO, HDI, SV SparkassenVersicherung, Waldenburger Versicherung, Wertgarantie, wgv und Zurich (in alphabetischer Reihenfolge.) Dahinter platzieren sich sechs Unternehmen mit dem Gesamturteil „gut“ und weitere elf Gesellschaften.

Die Teildimensionen Produktangebot und Preis-Leistungs-Verhältnis wurden genauso untersucht wie die Teildimensionen Kundenbindung, Kundenservice und Kundenkommunikation. Jede Teildimension wird detailliert anhand von bis zu sieben verschiedenen Bewertungskriterien betrachtet. So fällt beispielsweise in die Teilkategorie Produktangebot die genaue Untersuchung von Angebotsvielfalt und Transparenz der Produkte und Leistungen eines Versicherers. Ebenso wird analysiert, wie es um Diebstahlschutz, Deckungs- und Leistungserweiterungen bestellt ist und wie umfangreich bzw. international der Versicherungsschutz gestaltet ist.

Verbindlichkeit der Aussagen gut, Websitequalität ausbaufähig

Verbindliche, verständliche und umfangreiche Aussagen der Versicherung zu ihren Angeboten und Produkten sind hingegen die Kernpunkte für eine ausgezeichnete Kundenkommunikation – insbesondere im Falle einer notwendigen Schadenabwicklung. Ein weiterer Faktor für die Bewertung in dieser Teildimension sind aber auch die Informationen, die auf der Website, möglichst ohne langes Suchen, zur Verfügung gestellt werden. Bei der Verbindlichkeit ihrer Angaben konnten laut ServiceValue viele Versicherungen punkten. Ausbaufähig sei dagegen oft die Qualität der Website, die viele Kunden nutzen, um sich eventuell schon vor einem ersten Gespräch einen Überblick über das Angebot zu verschaffen.

Das Gesamtergebnis im Ranking berechnet sich als ungewichteter Mittelwert aller Teildimensionen. Diese ergeben sich als ungewichteter Mittelwert aus den jeweiligen einzelnen Bewertungskriterien. Die Auszeichnung „gut“ erhalten alle Unternehmen, die über dem Mittelwert liegen. Unternehmen, die wiederum über dem Durchschnitt der mit „gut“ bewerteten Unternehmen liegen, erhalten ein „sehr gut“.

Was die Teildimension Produktangebot angeht, punkten neben der Ammerländer, die ein „sehr gut“ in allen Teildimensionen erreicht, vor allem ARAG, ERGO, HDI, SIGNAL IDUNA, SV SparkassenVersicherung, Wertgarantie und Zurich. In der Teildimension Kundenservice tun sich vor allem ERGO, SV SparkassenVersicherung, Waldenburger, Wertgaranie, wgv und Zurich besonders hervor. In Sachen Kundenkommunikation sind ERGO, HDI, hepster, SV SparkassenVersicherung, Wertgarantie und wgv „sehr gut“. Und auch das Preis-Leistungs-Verhältnis betreffend tun sich neben der Ammerländer ERGO, HDI, SV SparkassenVersicherung, Waldenburger und Wertgarantie besonders hervor. (ad)

Weitere Informationen zur Studie „E-Bike-Versicherungen 2022“ gibt es hier.

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Diskobetreiberin haftet für rutschige Tanzfläche

Die Betreiberin einer Diskothek muss dafür sorgen, dass die Tanzfläche möglichst frei von Gefahren für die Gäste ist. Dazu gehört es auch, dass die Tanzfläche regelmäßig von einem Disko-Mitarbeiter abgegangen und auf Getränkepfützen und Scherben kontrolliert wird. Das hat das OLG Karlsruhe klargestellt.

Eine Diskobesucherin, die am Rand der Tanzfläche auf einer Getränkepfütze ausgerutscht ist, hat sich beim Sturz Knochenbrüche am Sprunggelenk und am Schienbeinkopf zugezogen. Infolgedessen musste sie über zwei Wochen stationär im Krankenhaus behandelt und mehrfach operiert werden.

Erste Instanz weist Klage der Krankenversicherung ab

In der ersten Instanz vor dem Landgericht Mosbach war die Klage der gesetzlichen Krankenversicherung, auf die die Schadensersatzansprüche der verletzten Diskobesucherin in Höhe der von ihr erbrachten Versicherungsleistungen übergegangen sind, noch abgewiesen worden. Die dagegen eingelegte Berufung hatte jetzt aber vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) vollumfänglich Erfolg: Das OLG hat die Betreiberin der betreffenden Diskothek im Neckar-Odenwald-Kreis zur Erstattung von Behandlungskosten und Krankengeld in Höhe von rund 37.000 Euro verurteilt.

Um nicht in Haftung genommen zu werden, hätte die Betreiberin der Diskothek beweisen müssen, dass sie ausreichende Anordnungen zur Kontrolle und Reinigung des Tanzbodens getroffen hatte und diese am Unfalltag auch praktiziert wurden, der Sturz aber trotzdem nicht verhindert werden konnte, weil beispielsweise das Getränk erst nach einem kurz zuvor durchgeführten Kontrollgang auf den Boden gelangt war.

OLG: Anweisungen an den „Chef-Springer“ sind nicht ausreichend

Diesen Anforderungen genügten im vorliegenden Fall laut OLG jedoch bereits die dem „Chef-Springer“ als verantwortlicher Kontrollperson erteilten Anweisungen nicht. Der „Chef-Springer“ dieser Disko war nämlich lediglich dazu angehalten, sich von einer Bühne aus einen Überblick über die Tanzfläche zu verschaffen, ohne diese jedoch selbst zu betreten. Hierdurch konnten bei einer gut besuchten Tanzfläche die Einzelheiten des Fußbodens aber gar nicht erkannt werden. Die Diskobetreiberin hatte nach Darstellung des OLG also die sich für die Gäste beim Tanzen ergebenden Gefahren nicht in zumutbarer Weise gering gehalten.

Der Senat hat dazu wörtlich ausgeführt: „Das kann zwar nicht bedeuten, dass ständig ein Mitarbeiter mit einem Bodenwischer über die Tanzfläche läuft, um Getränkepfützen oder Scherben zu beseitigen, eine effektive Kontrolle des Fußbodens in gewissen Zeitabständen ist jedoch notwendig.“ Das gelte insbesondere angesichts der Tatsache, dass die Diskobetreiberin die Mitnahme von Getränken auf die Tanzfläche zuließ und deshalb mit dem Verschütten von Flüssigkeiten während des Tanzens gerechnet werden musste.

Der Senat hat die Revision nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung steht der verurteilten Diskobetreiberin aber die Beschwerde zum BGH offen. (ad)

OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.03.2022 – 7 U 125/21

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