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Assekuranz Sach allgemein

BSV: BGH-Verhandlungstermin steht fest

Stehen einem Versicherungsnehmer Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung zu, wenn er wegen der Corona-Pandemie seine Gaststätte schließen musste? Der BGH muss hierzu ein Urteil fällen und hat nun den entsprechenden Verhandlungstermin bekanntgegeben. Es ist der 26.01.2022.

Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat sich mit der Frage zu befassen, ob einem Versicherungsnehmer Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung (BSV) wegen einer im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie erfolgten Schließung der von ihm betriebenen Gaststätte in Schleswig-Holstein zustehen. Wie nun bekannt wurde, findet der entsprechende Verhandlungstermin am 26.01.2022 statt.

BSV-Zusatzbedingungen zählen Krankheiten und Erreger auf

Der Sachverhalt ist Folgender: Dem betreffenden Versicherungsvertrag liegen die „Zusatzbedingungen für die Versicherung von Betrieben gegen Schäden aufgrund behördlicher Anordnung nach dem Infektionsschutzgesetz (Betriebsschließung) – 2008 (ZBSV 08)“ zugrunde. Demnach ersetzt der Versicherer dem Versicherungsnehmer im Falle einer bedingungsgemäßen Betriebsschließung den Ertragsausfallschaden bis zu einer Haftzeit von 30 Tagen. Die entsprechenden Paragrafen aus ZBSV 08 lauten auszugsweise: „§ 2 Versicherte Gefahren [...] Versicherungsumfang: Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn die zuständige Behörde aufgrund des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger [...] den versicherten Betrieb oder eine versicherte Betriebsstätte zur Verhinderung der Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern beim Menschen schließt; Tätigkeitsverbote gegen sämtliche Betriebsangehörige eines Betriebes oder einer Betriebsstätte werden einer Betriebsschließung gleichgestellt; [...] Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne dieser Zusatzbedingungen sind die folgenden, im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger [...]“ Darunter werden aber weder die Coronavirus-Krankheit Covid-19 noch das SARS-CoV oder das SARS-CoV-2 aufgeführt.

Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung ordnete mit der am 18.03.2020 in Kraft getretenen Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein unter anderem die Schließung von sämtlichen Gaststätten an, wobei Leistungen im Rahmen eines Außerhausverkaufs unter bestimmten Voraussetzungen zulässig waren. Der Kläger schloss daraufhin seine Gaststätte und bot einen Lieferdienst an.

Vorinstanzen: Keine einzelfallbezogene Maßnahme und ...

Mit seiner Klage begehrt er die Feststellung, dass der beklagte Versicherer verpflichtet ist, ihm aufgrund der Schließung seines Restaurants eine Entschädigung aus der BSV zu zahlen. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht hat die Berufung zurückgewiesen. Nach Auffassung des Berufungsgerichts setzt der entsprechende Paragraf in der ZBSV 08 eine konkrete, einzelfallbezogene Maßnahme zur Bekämpfung einer gerade aus dem konkreten Betrieb erwachsenden Infektionsgefahr voraus. Hieran fehle es aber im konkreten Fall.

... Aufzählung gilt als abschließend

Und unabhängig davon greife die BSV auch deshalb nicht ein, weil das Coronavirus im entsprechenden Paragraf nicht erfasst werde. Ein verständiger Versicherungsnehmer verstehe die Aufzählung der Krankheiten und Krankheitserreger aufgrund des eindeutigen Wortlauts mit dem Begriff „folgenden“ aber als abschließend. Die Erläuterung, dass die im folgenden Text aufgeführten Krankheiten und Krankheitserreger im Infektionsschutzgesetz namentlich genannt seien, unterstreiche lediglich die Herkunft des folgenden Katalogs und die Relevanz der genannten Krankheiten und Krankheitserreger.

Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt der Kläger sein Klagebegehren weiter.

BGH, Verhandlungsterminankündigung für den 26.01.2022 – IV ZR 144/21; Vorinstanzen: LG Lübeck, Urteil vom 08.01.2021 – 4 O 164/20 und Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 10.05.2021 – 16 U 25/21

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Swiss Re Institute: Versicherte Schäden aus Katastrophen

Das Swiss Re Institute schätzt die weltweiten versicherten Schäden aus Katastrophen im Jahr 2021 auf 112 Mrd. US-Dollar. Das ist die bisher vierthöchste Jahressumme. Naturkatastrophen verursachten geschätzte 105 Mrd. US-Dollar Schäden.

Das Swiss Re Institute hat eine vorläufige Schätzung zu versicherten Katastrophenschäden für das Jahr 2021 veröffentlicht. Mit insgesamt 112 Mrd. US-Dollar wird die vierthöchste Jahressumme erreicht. Diese sigma-Katastrophenschadenschätzungen beziehen sich auf Sachschäden, ohne Berücksichtigung von Covid-19-Schäden. Bei der Schätzung wird unterteilt in Naturkatastrophen und Man-made-Katastrophen. Erstere werden weltweit auf 105 Mrd. US-Dollar geschätzt, Man-made-Katastrophen auf 7 Mrd. US-Dollar.

Die zwei teuersten Katastrophen

Die zwei teuersten Katastrophen ereigneten sich in den USA: Der Hurrikan Ida, der unter anderem Überschwemmungen nach sich zog, und der Wintersturm Uri, der extreme Kälte, starke Schneefälle und Eisbildung brachte. Durch den extremen Frost fiel zeitweise sogar das Stromnetz in Texas aus.

Anderes Extrem des Wetterspektrums

Ein weiteres Wetterextrem waren Rekordtemperaturen, beispielsweise in Kanada bis um die 50 °C. Dadurch kam es häufig zu Bränden, die in diesem Jahr allerdings geringere versicherte Schäden verursachten als in vorigen Jahren, da meist eher große Waldflächen zerstört wurden als bewohnte Gebiete.

Jährliche Zunahme der Schäden

„2021 überstiegen die versicherten Naturkatastrophenschäden erneut den bisherigen Zehnjahresdurchschnitt. Damit setzte sich der seit Jahrzehnten zu beobachtende Trend einer jährlichen Zunahme der Schäden um 5 bis 6% fort. Es scheint inzwischen zur Normalität geworden zu sein, dass jedes Jahr mindestens ein sekundäres Naturgefahrenereignis, etwa eine schwere Überschwemmung, ein Wintersturm oder ein Waldbrand, Schäden von mehr als 10 Mrd. US-Dollar verursacht. Gleichzeitig erinnert der Hurrikan Ida eindringlich an die Bedrohung und das Schadenpotenzial von Spitzenrisiken. Schon ein einziges solches Ereignis in dicht besiedeltem Gebiet kann erhebliche Auswirkungen auf die Schadenbilanz eines Jahres haben“, sagt Martin Bertogg, Head of Catastrophe Perils bei Swiss Re. Angesichts von wachsendem Wohlstand, Urbanisierung und Klimawandel geht Swiss Re davon aus, dass Naturkatastrophenschäden auch künftig stärker steigen als das globale BIP.

Große Deckungslücke in Europa

In Europa war das teuerste Schadenereignis die Überschwemmung in Deutschland, Belgien und benachbarten Ländern im Juli 2021, dessen versicherte Schäden auf bis zu 13 Mrd. US-Dollar geschätzt werden. In Europa besteht gemäß Swiss Re offensichtlich eine große Deckungslücke, was Überschwemmungen angeht. Die Überschwemmungen waren die teuerste Naturkatastrophe in der Region seit 1970 und die zweitteuerste weltweit, nach dem Hochwasser in Thailand im Jahr 2011.

In die Stärkung kritischer Infrastrukturen investieren

Jérôme Jean Haegeli, Group Chief Economist von Swiss Re, setzt sich in diesem Zusammenhang für nachhaltige Infrastrukturen ein: „Die Folgen der Naturkatastrophen, die wir in diesem Jahr gesehen haben, zeigen einmal mehr, dass erhebliche Investitionen in die Stärkung kritischer Infrastrukturen notwendig sind, um die Auswirkungen extremer Wetterlagen abzumildern“, so Haegeli. „Investitionen in die Infrastruktur fördern nachhaltiges Wachstum und Resilienz. Davon brauchen wir mehr. Allein in den USA beläuft sich die Investitionslücke für die Instandhaltung kritischer und alternder Infrastrukturen bis 2040 auf durchschnittlich 500 Mrd. US-Dollar pro Jahr. Die Versicherungswirtschaft trägt als Partner des öffentlichen Sektors entscheidend dazu bei, die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft gegenüber Klimarisiken zu stärken, indem sie in nachhaltige Infrastrukturen investiert und sie auch versichert.“

Weitere Schäden in Europa

Die konvektiven Stürme im Juni 2021 verursachten weitere Schäden durch Hagel, Gewitter und Tornados. Swiss Re zählt sie ebenfalls zu den verheerenden sekundären Naturgefahrenereignissen in Europa. Sie ereigneten sich in Deutschland, Belgien, den Niederlanden, Tschechien und der Schweiz. Die versicherten Schäden daraus werden auf 4,5 Mrd. US-Dollar geschätzt. (lg)

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ASCORE Unternehmensscoring Komposit: Neun Versicherer vorne

Das Unternehmensscoring Komposit 2021 rundet den Reigen der Bewertungen aus dem Haus ASCORE für dieses Jahr ab. Die meisten Unternehmen werden darin mit „sehr gut“ oder „ausgezeichnet“ bewertet, neun Versicherer erhalten die Höchstwertung „herausragend“. Eine positive Veränderung konstatieren die Analysten für 2021 vor allem im Bereich der Erfolgskennzahlen.

Nach den Unternehmensscorings für den Lebensversicherungs- und den PKV-Bereich (AssCompact berichtete hier und hier) hat ASCORE Analyse zum Abschluss des Jahres nun auch noch sein Unternehmensscoring Komposit vorgelegt.

Die Punktevergabe erfolgt wie von den ASCORE-Scorings gewohnt, nach dem relativen Scoring-Verfahren, bei dem die einzelnen Kennzahlen im Vergleich zum Markt bewertet werden. Für jedes erfüllte Kriterium wird dem Versicherer bei der Auswertung des jeweiligen Kriteriums ein ganzer oder ein halber Punkt zugewiesen. Die auf diese Weise erreichte Gesamtpunktzahl wird auf sechs Kompasse umgerechnet, wobei mit einer erreichten Gesamtpunktzahl zwischen 8,5 und 10 die Höchstwertung von sechs Kompassen („herausragend“) vergeben wird. Für 7 oder 8 Punkte gibt es fünf Kompasse („ausgezeichnet“), mit 5 bis 6,5 erreichten Punkten werden vier Kompasse („sehr gut“) erzielt und 3,5 bis 4,5 Punkte stehen für drei Kompasse („gut“). Die beiden Wertungen am unteren Ende der Skala – zwei Kompasse bzw. „ausreichend“ mit erreichten 2 oder 3 Punkten sowie ein Kompass bzw. „schwach“ mit erreichten 0 bis 1,5 Punkten in der Gesamtwertung – mussten im aktuellen Unternehmensscoring Komposit nicht vergeben werden.

Neun Versicherer sind „herausragend“

An der Spitze des Scorings stehen neun Gesellschaften, die mit sechs Kompassen das Prädikat „herausragend“ erreichen können. Es sind ARAG, Concordia, Debeka, HanseMerkur, InterRisk, LVM, Medienversicherung, Oberösterreichische und VHV. Die meisten untersuchten Gesellschaften (insgesamt 34) wurden von ASCORE mit vier Kompassen als „sehr gut“ bewertet. 22 Gesellschaften erhalten fünf Kompasse („ausgezeichnet“), neun Versicherer bekommen mit drei Kompassen das Gesamturteil „gut“.

Nach wie vor zählen zu den Bewertungsbereichen „Erfahrung“, „Sicherheit“, „Erfolg“ und „Bestand“. Auch die Anzahl der im Rahmen des Unternehmensscorings Komposit 2021 bewertungsrelevanten Kennzahlen ist mit zehn unverändert geblieben. Wie schon im Jahr 2020 flossen darüber hinaus auch neun nicht-bewertungsrelevante Kennzahlen in die Analyse ein.

Stabile Situation bei den Sicherheitskennzahlen

Bei den Sicherheitskennzahlen konstatieren die ASCORE-Analysten analog zum Vorjahr branchenweit eine relativ stabile Situation: Im Geschäftsjahr 2020 konnten die Gesellschaften ihr bilanzielles Eigenkapital insgesamt von 16,15 Mrd. Euro auf 16,85 Mrd. Euro steigern. Unter Berücksichtigung von nachrangigen Verbindlichkeiten, Sonderposten mit Rücklageanteil und Genussrechtskapital sowie abzüglich der angekündigten Dividendenausschüttungen ist der Branchenwert für die Eigenkapitalquote leicht von 38,8% im Jahr 2019 auf 39,0% im Jahr 2020 angestiegen.

Was die Solvencyquoten betrifft, gibt es laut ASCORE branchenweit eine leichte Verschlechterung aber trotzdem weiterhin ein stabiles Niveau: Die durchschnittliche SCR-Netto-Quote lag mit 250,9% im Geschäftsjahr 2020 leicht unter dem Vorjahreswert von 254,0%. Die Mindestgröße von 100% wurde wie im Vorjahr von allen Kompositunternehmen überschritten. Die SCR-Quote inklusive der sogenannten Volatilitätsanpassungen betrug durchschnittlich 252,9% im Geschäftsjahr 2020 nach 255,6% im Geschäftsjahr 2019. Übergangsmaßnahmen mussten auch im Geschäftsjahr 2020 von keiner Gesellschaft angewendet werden.

Positive Veränderung der Kennzahlen im Bereich „Erfolg“

Eine positive Veränderung im Vergleich zum Vorjahr beobachtet ASCORE hingegen bei den meisten Kennzahlen Im Bereich „Erfolg“: Die versicherungstechnische Ergebnisquote (vor Schwankungsrückstellungen) ist von 5,0% im Vorjahr auf 6,7% im Jahr 2020 gestiegen. Die Brutto-Schadenquote lag im Geschäftsjahr 2020 mit 65,0% um einen Prozentpunkt unter dem Vorjahreswert. Auch die Bruttokostenquote ist leicht gesunken und betrug im Jahr 2020 27,0% nach 27,2% im Vorjahr. Insgesamt, so die Analysten, ist auch die kombinierte Schaden-Kosten-Quote (netto) leicht gesunken; sie betrug im Jahr 2020 91,7%, während sie im Vorjahr noch bei 93,8% lag.

Deutlich abgenommen hat dagegen die Kapitalanlageergebnis-Quote: Nach noch 8,9% im Geschäftsjahr 2019 lag das Ergebnis aus Kapitalanlagen im Verhältnis zu den verdienten Prämien (feR) im Geschäftsjahr 2020 nur noch bei 6,0%.

Bei den Bestandskennzahlen seien abschließend die verdienten Bruttobeiträge erwähnt, die im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden konnten. Auch bei der Anzahl der mindestens einjährigen Verträge ist eine positive Veränderung im Vergleich zum Vorjahr zu beobachten.

Weitere Informationen zum ASCORE Unternehmensscoring Komposit 2021 gibt es hier. (ad)

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OCC kooperiert mit Sparkassen DirektVersicherung AG

Der auf Oldtimerversicherungen spezialisierte Assekuradeur OCC hat eine Partnerschaft mit der Sparkassen DirektVersicherung bekannt gegeben. Sparkassen-Kunden können damit nun auch von den OCC-Tarifen für automobile Klassiker profitieren.

Liebhaberfahrzeuge wie Oldtimer, Youngtimer, Newtimer oder Premium Cars sind mit herkömmlichen Autos nicht zu vergleichen. Als Sachwerte bieten sie eine alternative Geldanlagemöglichkeit und bieten zudem Schutz vor Inflation. Der auf Oldtimerversicherungen spezialisierte Assekuradeur OCC hat nun eine neue Partnerschaft mit der Sparkassen DirektVersicherung angekündigt. Sparkassen-Kunden profitieren dadurch künftig von den OCC-Tarifen für automobile Klassiker.

Neue Autoklassikerversicherung

In der neuen Autoklassikerversicherung der Sparkassen DirektVersicherung können Kunden nun direkt auf digitale OCC-Versicherungslösungen zurückgreifen und sich sofort ein Angebot erstellen lassen. Das gilt für Oldtimer, Youngtimer, Newtimer und Premium Cars. Zu den OCC-Serviceleistungen gehört unter anderem auch die digitale Selbstbewertung des Oldtimers, die online innerhalb weniger Minuten möglich ist. Thomas Rücker von der Sparkassen DirektVersicherung AG erklärt die Vorteile der neuen Kooperation: „Die profunde Erfahrung und Leistungsfähigkeit von OCC sind uns schon lang vertraut – so freuen wir uns nun sehr auf die Ausweitung der bisherigen Zusammenarbeit. Die Produktpalette für besondere Fahrzeuge und das damit verbundene Know-how passen einfach gut mit den Versicherungslösungen der Sparkassen DirektVersicherung zusammen. Gemeinsam können wir unserem Kundenkreis interessante Angebote sowohl für Alltagsfahrzeuge als auch für Automobilklassiker unterbreiten.“ Marcel Neumann, Chief Market Officer bei OCC, ergänzt dazu: „Die Sparkassen DirektVersicherung ist für uns ein herausragender Partner. Uns verbindet die Leidenschaft für Automobile. Wir freuen uns außerordentlich, dass wir das Produktportfolio der Sparkassen DirektVersicherung mit unserem digitalen Angebot bereichern dürfen.“ (as)

Lesen Sie auch: Garagengold ist gefragt: Oldtimer als Investment

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Corona-Pandemie: Zur Gültigkeit eines Yachtchartervertrags

Das LG München I hat entschieden, dass ein Kläger keinen Anspruch auf Rückerstattung seiner Anzahlungen im Rahmen eines Yachtchartervertrags hat, da ihm im konkreten Fall weder ein Rücktrittsrecht, noch ein Kündigungs- oder ein Widerrufsrecht zusteht. Stornierungsgrund war eine Reisewarnung.

Im August 2020 hatte ein Mann per E-Mail einen Yachtchartervertrag ohne Begleitpersonal (bareboat charter) für einen einwöchigen Zeitraum Ende August bzw. Anfang September 2020 zum Preis von 16.340 Euro für insgesamt sechs Personen abgeschlossen. Das Auswärtige Amt sprach dann aber sowohl für das Festland Spanien als auch für die Balearen, wo der Yachturlaub geplant war, ab Mitte August 2020 aufgrund der Corona-Pandemie eine Reisewarnung aus. Grund war die Gefahr einer Covid-19-Erkrankung und damit eine Gefahr für Leib und Leben. Dennoch erklärte Gesundheitsminister Jens Spahn, dass Reisen nach Spanien unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln weiter möglich seien. Reiserückkehrer müssten nur bis zum negativen Testergebnis in Quarantäne. Der Kläger stornierte die Reise daher Mitte August 2020 per Mail und forderte die Rückzahlung seiner bereits geleisteten Charter.

Kläger: Überlassung der Yacht und Verschiebung der Reise nicht möglich

Seine Klage auf Rückzahlung der Charter begründete der Mann damit, dass eine Überlassung der Mietsache an ihn nicht möglich sei, da er zum vereinbarten Übergabe- und Überlassungstermin aufgrund der Corona-Krise nicht anwesend sein werde. Eine Reise sei ihm wegen anschließender zwangsläufiger Quarantäne nicht möglich. Eine Verlegung der Buchung sei ebenfalls keine Option, da er sich entschlossen habe, ein eigenes Schiff zu kaufen.

LG München I: Kläger bleibt Beweis schuldig

Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und erachtete die Klage als nicht begründet. Denn: Im konkreten Fall sei deutsches Recht anwendbar. Ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Zahlungen bestehe nicht. Trotz Hinweis des Gerichts habe der Kläger kein Beweisangebot dazu unterbreitet, dass die beklagte Chartergesellschaft nicht in der Lage gewesen sei, die Yacht zur Verfügung zu stellen. Zudem sei es ja der Kläger selbst gewesen, „der den Vertrag nicht durchführen wollte“.

Ansteckungsgefahr bei Yachturlaub anders zu beurteilen

Die Ansteckungsgefahr sei bei der geplanten Art von Urlaub anders zu beurteilen, als beispielsweise ein Urlaub in einer großen Hotelanlage. Deshalb bestehe kein Kündigungsrecht. Auch scheide ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Zahlungen nach den Grundsätzen über die Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB aus. Es handle sich um einen in seiner Person liegenden Grund, wenn der Kläger sich aufgrund der Reisewarnung dazu entschließe, nicht anzureisen. Die Zahlungspflicht bleibe dann bestehen.

Schließlich bestehe auch kein Widerrufsrecht nach den Regeln des Fernabsatzvertrages, da der Chartervertrag unter die Ausnahme nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB falle. Der streitgegenständliche Schiffsmietvertrag sei eine Dienstleistung im Bereich der Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken sowie eine weitere Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen. Das Urteil ist rechtskräftig. (ad)

LG München I, Urteil vom 07.05.2021 – 15 O 13263/20

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Sprunghafter Anstieg bei Elementarschadenversicherungen

Nach Berichten des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e.V. haben angesichts der Flutkatastrophe 2021 zahlreiche Immobilienbesitzer eine neue Elementarschadenversicherung abgeschlossen. Allerdings sind weiterhin noch die Hälfte aller Gebäude ohne diesen Versicherungsschutz.

Die Flutkatastrophe vom Juli hat deutlich mehr Menschen als sonst dazu veranlasst, ihre Häuser vollständig gegen Naturgefahren abzusichern. „Die Versicherer haben im dritten Quartal etwa 400.000 neue Elementarschadenversicherungen bei Wohngebäuden registriert“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer beim GDV. Üblicherweise sind es nach Angaben des Verbandes in einem Quartal nur 50.000 bis 100.000 neue Verträge. Der Zusatzbaustein deckt auch Schäden durch Hochwasser oder Starkregen mit ab, was bei einer einfachen Wohngebäudeversicherung nicht der Fall ist.

Spitzenwert im Neugeschäft erwartet

Für das Gesamtjahr 2021 geht der GDV nun von einem Spitzenwert bei den Neuabschlüssen für Elementarschadenversicherungen aus. „Wir schätzen, dass am Jahresende rund 50% aller Wohngebäude den Zusatzbaustein haben werden“, sagt Asmussen. Gegenüber Ende 2020 wäre das ein Plus von etwa vier Prozentpunkten. Gleichwohl sei eine Elementardichte von 50% alles andere als zufriedenstellend. „Wir können es nicht hinnehmen, dass jedem zweiten Haus der wichtige Versicherungsschutz gegen Klimaschäden fehlt“, betont Asmussen.

Versicherungspflicht: Ja oder Nein?

Unterdessen kamen am 11./12.11.2021 die Justizminister der Länder zusammen, um über die Einführung einer Pflichtversicherung zu diskutieren. Die Ministerrunde beschloss bei ihrer Herbstkonferenz, dass eine Arbeitsgruppe unter Federführung von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen die Einführung einer solchen Pflichtversicherung prüfen soll. In der Beschlussvorlage hieß es dazu: Klimamodellen zufolge würden solche Starkregenereignisse wie im Juli in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich an Häufigkeit und Intensität gewinnen. Es stelle sich die Frage, ob man für Naturkatastrophen nicht ein ganz neues Modell der Schadenregulierung brauche. Zuletzt scheiterten entsprechende Bestrebungen 2017 an verfassungsrechtlichen Bedenken. Die Justizminister der Länder befürchteten damals, dass eine solche Pflicht Grundrechte einschränken könnte – vor allem das Grundrecht des Einzelnen auf Vertragsfreiheit. Denn eine Versicherungspflicht würde Betroffene zwingen, einen Vertrag abzuschließen und für eine Versicherung zu zahlen. Dass eine Versicherungspflicht von der Gesellschaft aber durchaus erwünscht ist, zeigte eine repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der Verbraucherzentrale. Darin hatten sich im September 2021 59% der mehr als 1.000 Befragten für eine solche Versicherungspflicht ausgesprochen. Auch eine nach Risiko gestaffelte Prämie zwischen 5 und 50 Euro monatlich halten fast drei Viertel der befragten Eigentümer für angemessen.

Versicherer befürworten freiwillige Lösung

Wie AssCompact bereits berichtete, haben die Versicherer Anfang November hingegen ein Konzept vorgelegt, wie sich die Elementarschadenabdeckung für die rund 8,5 Millionen privaten Hauseigentümer, die noch nicht versichert sind, auch ohne eine Versicherungspflicht rasch erhöhen ließe. „Wir schlagen einen anderen Weg vor als eine Versicherungspflicht“, so Asmussen. „Wenn der Gesetzgeber den Versicherern die Möglichkeit gibt, würden wir alle bestehenden privaten Wohngebäudeversicherungsverträge zu einem Stichtag umstellen. Damit würden Millionen Hausbesitzer automatisch auch den Versicherungsschutz gegen Naturgefahren erhalten – außer der Verbraucher widerspricht aktiv.“ Nach den Vorstellungen des GDV soll diese sogenannte Opt-Out-Lösung in ein Gesamtkonzept eingebettet sein, das gleichzeitig mehr Präventionsmaßnahmen einschließt und die Klimafolgenanpassung forciert. „Auch die öffentliche Hand muss nachhaltig umsteuern, etwa durch klare Bauverbote in hochwassergefährdeten Gebieten. Ohne konsequente Klimafolgenanpassung wird unsere Gesellschaft gezwungen sein, die schlimmen Auswirkungen verheerender Unwetterereignisse immer wieder zu durchleben“, erläutert Asmussen weiter.

Juli-Flut bislang schwerste Naturkatastrophe in Deutschland

Die Juli-Flut, die vor allem in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zu Verwüstungen geführt hatte, ist nach Angaben des GDV mit einem versicherten Schaden von über 7 Mrd. Euro die bislang schwerste Naturkatastrophe in Deutschland. Insgesamt geht der GDV von bis zu 200.000 beschädigten Gebäuden und bis zu 50.000 beschädigten Fahrzeugen aus. (as)

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Photovoltaikversicherung: Neue Kooperation mit neuem Produkt

Der Assekuradeur Top-Ass hat gemeinsam mit dem InsurTech mailo eine Zusammenarbeit bekannt gegeben. Die beiden Unternehmen bieten künftig eine Allgefahrendeckung für Photovoltaikanlagen an. Das besondere dabei ist eine inkludierte Absicherung des Wechselrichters.

Der Assekuradeur Top-Ass GmbH reagiert auf die steigende Nachfrage nach gewerblichen Photovoltaikanlagen und bietet dafür gemeinsam mit dem digitalen Gewerbeversicherer mailo künftig ein erweitertes Versicherungsprodukt an. Dabei bietet die inkludierte Absicherung eines Wechselrichters einen einmaligen Vorteil für Gewerbekunden. „Das Leitbild von Top-Ass ist, Versicherungslösungen für Risiken anzubieten, die bisher am Markt von keinem Versicherer gezeichnet werden“, sagt Harald Brand, Geschäftsführer der Top-Ass GmbH.

Neue Versicherungsleistungen

Nach Angaben von Top-Ass zeichnet den Assekuradeur eine langjährige Erfahrung mit der Absicherung von Photovoltaikanlagen aus. „Viele Versicherer haben eine Photovoltaikversicherung im Angebot, aber meines Wissens nach bietet keiner eine sogenannte Wechselrichtergarantie an. Unser Konzept mit mailo bietet hier ein Alleinstellungsmerkmal“, erläutert Brand die Kooperation weiter. Zudem bietet der Tarif eine Ertragsgarantie, um einen möglichen Minderertrag durch schwache Globalstrahlung auszugleichen. Weiter bietet das neue Versicherungsprodukt eine Betreiberhaftpflicht sowie den Zusatzeinschluss von Batteriespeichersystemen und Ladestationen für Elektromobilität. „Das InsurTech mailo wiederum ist bekannt für einfache und schnelle Online-Abschlussstrecken, wir für unsere individuellen Konzepte – deswegen passen unsere beiden Geschäftsmodelle so gut zusammen“, so Brand weiter.

mailo fungiert als Risikoträger und Plattformanbieter

Der Abschluss der Police erfolgt über Top-Ass. Der digitale Gewerbeversicherer mailo wiederum fungiert in der Kooperation lediglich als Risikoträger im Hintergrund und stellt unabhängigen Vermittlern seine technische Plattform im Kontakt mit dem Endkunden zur Verfügung. „Versicherungsmakler können mit uns ihr Geschäftsmodell digitalisieren. Dabei stehen zwei ganz wesentliche Leistungen im Vordergrund: Individuelle White Label-Lösungen mit echter Dunkelpolicierung und der automatisierte Austausch von Bestandsdaten. Top-Ass ist für uns ein Beispiel dafür, wie effektiv und effizient die gemeinsame Erarbeitung unterschiedlicher Konzepte ist. Wir haben es geschafft, eine individuelle Absicherung für Photovoltaikanlagen zu konzipieren, die durch wesentliche Alleinstellungsmerkmale besticht,“ betont Dr. Matthias Uebing, Gründer und Vorstand der mailo Versicherung AG. Daneben kündigte der Top-Ass-Geschäftsführer weitere Projekte und Produktlaunches mit mailo in den nächsten Wochen an. (as)

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Wann ist die eigene VSH ein „Sorglospaket“?

Für Versicherungsmakler ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Pflicht. Sie haben aber die Wahl zwischen verschiedenen Angeboten und Anbietern. Worauf zu achten ist und was VSH-Spezialisten bieten können, hat die Hans John Versicherungsmakler GmbH, selbst Spezialmakler, zusammengestellt.

<p>Wirksames Risikomanagement hat in der Maklerschaft in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Das Outsourcing von Risiken stellt dabei eine wichtige Strategie dar. Zu diesem Zweck vertrauen Makler ihre eigene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung regelmäßig „Spezialisten“ an – man spricht nicht umsonst davon, dass der Schuster selbst die schlechtesten Leisten hat. Doch worauf gilt es zu achten, um den richtigen externen Ansprechpartner für dieses sensible Thema zu finden? </p><h5>Die Prämie</h5><p>Vielfach legen Versicherungsmakler für ihre eigene Absicherung das Hauptaugenmerk auf eine möglichst günstige Prämie. Dies wird häufig mit der Überzeugung begründet, dass niemals ein Schadenfall eintreten wird. Aus diesem Grund wird die Versicherung auf ein Minimum reduziert: Versicherungssummen sollen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen, der Selbstbehalt möglichst hoch sein und optionale Bausteine, für deren Abschluss keine gesetzliche Pflicht besteht, nicht eingeschlossen werden. Eine derartige Strategie ist eher als bewusste Risikoerhöhung denn als -reduzierung zu bezeichnen. Spätestens im Schadenfall muss dies teuer bezahlt werden. Das ist insbesondere deshalb für die Betroffenen tragisch, da sich bedarfsgerechter Versicherungsschutz und günstige Prämien regelmäßig nicht ausschließen.</p><h5>Die Abschlussmöglichkeit</h5><p>Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Versicherungsmakler ist eine komplexe und beratungsintensive Versicherung. Infolgedessen wird der erforder­liche Beantragungsprozess oftmals als zu umständlich und zeitintensiv angesehen. Der Wunsch nach einfachen Prozessen auch in diesem Bereich ist verständlich, darf jedoch nicht zulasten der Qualität des Versicherungsschutzes gehen. Das Risiko von Deckungslücken bei simplen PDF-Anträgen und Tarifrechnern, die nur für ein Produkt erstellt wurden, ist groß. Die Abfragen orientieren sich meist an der Struktur des jeweiligen konkreten Produkts, nicht jedoch am Bedarf des Ver­sicherungsmaklers. Hilfreicher sind digital gestützte Abschlussmöglichkeiten, die unterschiedliche Ver­sicherer und möglichst alle potenziellen Risiken berücksichtigen. Mit persönlicher Unterstützung und individueller Beratung durch Spezialisten kann und sollte der Makler anhand von „fachlichen Kriterien“ die geeignete Versicherung für seine Bedürfnisse auswählen. </p><h5>Die Versicherungsbedingungen</h5><p>Die Versicherungsbedingungen sind ohne Frage ein entscheidendes Kriterium bei der Auswahl des Anbieters. Die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) der Versicherer und Besondere Vereinbarungen (B.V.) zu Rahmenverträgen von „Spezialisten“ erweitern den Versicherungsschutz regelmäßig. Versicherungsmakler sollten hierbei grundsätzlich beachten, dass allein der Umfang eines Bedingungswerkes nichts über die Qualität des Versicherungsschutzes aussagt. So enthalten vermehrt Bedingungswerke – wohl auch aus Marketinggründen – eine Vielzahl von lediglich klarstellenden Klauseln, die ohnehin zum versicherten Tätigkeitsbereich zählen. Am Markt übliche „Häkchenvergleiche“ suggerieren sodann in dieser Form nicht existente Unterschiede in den Produkten.</p><p>Stets kritisch gilt es auch im Hinblick auf wohlklingende Garantien und vergleichbare Generalklauseln zu sein. Problematisch ist in diesem Zusammenhang insbesondere, dass sich die bedingungsseitige Tragfähigkeit eines erhofften oder angepriesenen Versicherungsschutzes regelmäßig erst im Schadenfall offenbart und ein bis dahin vorliegendes trügerisches Gefühl der Sicherheit dann der deckungsrechtlichen Realität weichen muss. Eine regelmäßige Aktualisierung von Klauseln und eine exakte Anpassung des Bedingungswerkes an die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten des Vermittlers lassen sich nicht allein durch Automatismen und „Garantieklauseln“ abbilden. Eine möglichst kollegiale, regelmäßige und fortwährende Beratung und Risikoanalyse bleiben unverzichtbar.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Der Service--><h5>Der Service</h5><p>Der Makler sollte im Zusammenhang mit seiner Vermögensschadenhaftpflichtversicherung auch schnelle Reaktionszeiten, kompetente Unterstützung und Service bei der Beantragung und Verwaltung des Vertrages sowie im Schadenfall von seinem Ansprechpartner erwarten. Mögliche Anbieter sind Pools und Verbände, die Rahmenverträge zur Verfügung stellen, sowie Ver­sicherungsvertreter bzw. Assekuradeure und Versicherungsmakler mit entsprechenden Deckungskonzepten. Einige Aspekte des Serviceumfangs – etwa inwieweit der Versicherungsschutz regelmäßig aktualisiert oder Unterstützung im Schadenfall geboten wird – können bereits durch die Berücksichtigung des jeweiligen Status des Anbieters beantwortet werden. Eine rein vorsorgliche Schadenmeldung an einen Versicherungsvertreter/Assekuradeur wird beispielsweise nicht möglich sein, ohne dass dieser Fall zumindest als Reserve in die Schadenrenta des Versicherers fließen muss. </p><p>Auch der „doppelte Boden“ durch die Betreuung der eigenen VSH durch einen Makler ist grundsätzlich zu beachten: Begeht dieser Spezialmakler eine Pflichtverletzung, so haftet er hierfür dem Vermittler nach den üblichen Maßstäben. Letztlich bleibt festzustellen, dass ohne das Vorhandensein eines breit aufgestellten Service-Dienstleistungsspektrums ein echtes „Sorglospaket“ nicht denkbar ist. Nur über einen hohen Grad an Serviceorientiertheit und fachlicher Kompetenz lässt sich die notwendige Intensität der Betreuung der eigenen VSH dauerhaft in jeder Phase der Vertragslaufzeit gewährleisten. </p><h5>Fazit</h5><p>Es gibt wichtige Aspekte, die bei der Wahl des Ansprechpartners, Dienstleisters oder Partners im Bereich der eigenen VSH zu berücksichtigen sind. Neben den Gesichtspunkten Prämie, Abschlussmöglichkeiten, Versicherungsbedingungen und Service sind natürlich viele weitere Punkte beachtenswert. An dieser Stelle sei nur auf die Wichtigkeit hingewiesen, dass auch ein verlässlicher und im deutschen VSH-Markt für Vermittler erfahrener Risikoträger gewählt wird, der eine hohe Fach- und Schadenkompetenz hat. </p><p>Für ein „Sorglospaket“ kommt es darauf an, dass die Anforderungen an alle Punkte mindestens gut erfüllt werden. Zu guter Letzt wird auch stets das Berücksichtigung finden, was in unserer Branche so wichtig ist und sie zudem so angenehm macht: der Nasenfaktor. Eine vertrauensvolle Partnerschaft in einem so wichtigen Segment wie der eigenen VSH muss von kollegialer Wertschätzung und Vertrauen getragen werden.</p><h5>Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 10/2021 und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/asscompact-10-2021/65890444&quot; target="_blank" >ePaper</a>. </h5><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Photobank – stock.adobe.com: Porträtfoto: © Hans John</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/163BDED5-F98E-48A2-BCF0-0372B4DF3D17"></div>

 
Ein Artikel von
Marc Hinrichsen

Don’t stop the music: Ausfallrisiko für Events profitabel versichern

Um die aktuellen Herausforderungen in der Eventbranche zu überwinden, sind das Engagement der Branchenvertreter, der Einsatz agiler Technologien und eine zukunftsorientierte Innovationsumgebung nötig. Paul Mang, Chief Innovation Officer bei Guidewire, erläutert, welche Auswirkungen dies für die gesamte Versicherungsbranche haben kann.

Für Festivalgänger, Musik- und Sportfans ist auch 2021 ein miserables Jahr – fast alle Live-Events wurden wegen der Pandemie abgesagt. Auch Herbst und Winter bringen nur einen kleinen Hoffnungsschimmer. Laut dem Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft werden in diesem Jahr in Deutschland rund 100.000 Shows ausfallen müssen. Die Branche steht vor einer neuen Herausforderung: Wie lassen sich die Ausfälle versichern? Und wie können Lösungsansätze für Versicherer in diesem hochkomplexen Risikoumfeld aussehen?

Musikfans waren schockiert, als Festivals wie das Wacken Open Air, Rock am Ring und Rock im Park auch 2021 wieder abgesagt wurden. Beim Glastonbury Festival, dem legendärsten Event in Großbritannien, wurde bei der Absage sogar ganz deutlich, warum: Es war schier unmöglich, die angemessene Versicherungsdeckung für die Veranstaltungsabsage zu einem vertretbaren Preis zu bekommen.

Noch Anfang 2020 galt die Veranstaltungsbranche als die sechstgrößte Wirtschaftsbranche in Deutschland – mit fast 1,5 Millionen Beschäftigten und rund 130 Mrd. Euro Umsatz. In diesem Jahr wird der Umsatz der Eventbranche voraussichtlich um 98% fallen. Im Mai hat der Bund deshalb einen Kulturfonds in Höhe von 2,5 Mrd. Euro beschlossen, der die Eventbranche mit Ticketzuschüssen und einer Ausfallversicherung für Großveranstaltungen unterstützt (hierfür stehen 600 Mio. Euro bereit).

2020 gehörten Veranstaltungsabsagen infolge der Pandemie zu den häufigsten Versicherungsfällen. Bereits im ersten Quartal 2020 hat beispielsweise die Allianz rund 200 Mio. Euro europaweit für Verluste durch Absagen verzeichnet, während die Liberty Mutual sogar die Hälfte ihrer 529 Mio. US-Dollar an Covid-19-bezogenen Verlusten auf Event-Absagen zurückführt. Wären die Olympischen Spiele in Tokio – die nach Jefferies-Analysten auf etwa 2 Mrd. US-Dollar mit zusätzlich 600 Mio. US-Dollar für die Unterbringung der Gäste versichert sind – auch abgesagt worden, wären die Auswirkungen auf die Versicherung erheblich gewesen.

Es überrascht nicht, dass der Markt für Veranstaltungsausfallversicherungen heute deutlich anders aussieht als noch 2019. Es gibt wenig staatliche Unterstützung, deshalb schließen die Versicherungen in der Regel Stornierungen aufgrund von Pandemien aus. Außerdem wird es immer schwieriger, eine umfangreichere Stornoabdeckung zu erhalten. Die rückläufigen Kapazitäten bedeuten, dass die ohnehin schon hohen Preise für viele potenzielle Versicherungsnehmer zunehmend unbezahlbar werden.

Ausfallversicherungen für Veranstaltungen sind nur die Spitze des Eisbergs

Die Zukunft dieses Versicherungsmarktes ist ein großes Fragezeichen. Preis und Relevanz werden zu wichtigen Parametern, und wenn Versicherer die Antwort nicht parat haben, werden andere Kapitalquellen diese Lücke bald füllen.

Dies betrifft aber noch eine wesentlich breitere Thematik: Die aktuelle Situation zeigt, wie wichtig Versicherungen für Gesellschaft und Wirtschaft im Allgemeinen sind. Vieles, was für den durchschnittlichen Verbraucher selbstverständlich ist, beruht auf einem Versicherungsschutz. Wenn dieser wegfällt, sind die Folgen erheblich.

Auch wenn die Eventbranche vielleicht nur einen kleinen Teil des Versicherungsmarktes ausmacht, steht die Versicherungsbranche insgesamt jedoch vor ähnlichen Herausforderungen. Weltweit gibt es immer komplexere Risiken, von denen viele nicht in die traditionellen Geschäftsmodelle der Versicherer passen – beispielsweise Cyber- oder Reputationsrisiken. Wenn die Versicherungsbranche keine Lösungen findet, wird ihre Relevanz in der modernen Wirtschaft infrage gestellt werden.

Die aktuelle Herausforderung im Veranstaltungsbereich ist deshalb nur die Spitze des Eisbergs – darunter liegt ein viel größeres Problem. Die Branche muss proaktiv an einer Lösung mitwirken, denn es gibt kein Patentrezept. Gefordert sind Kreativität, der Zusammenschluss mit verschiedenen Interessenvertretern und der Einsatz neuer Technologien, um Kapital künftig sinnvoll in diesem Bereich einsetzen zu können.

Mit am Tisch sitzen

Doch wie sieht so ein proaktives Handeln aus? Zunächst ist die Zusammenarbeit mit Regierungen und lokalen Behörden entscheidend. Die Deckung pandemiebedingter Schäden bei Großereignissen wird voraussichtlich eine öffentlich-private Lösung erfordern. Auch Angel Gurría, Generalsekretär der Organisation for Economic Co-Operation and Development (OECD) rief die Versicherungsbranche deshalb kürzlich zu proaktiverem Handeln auf. „Wir benötigen dringend die Unterstützung der Versicherungsbranche, um Tools zu entwickeln und Expertise aufzubauen. Das wird uns dabei unterstützen, künftige pandemiebedingte Risiken besser zu steuern und gleichzeitig die Anforderungen an finanzielle Unterstützung durch den Staat zu minimieren“, sagt Gurría.

Eine Lösung zu finden, wird kompliziert und langwierig, aber die Branche muss sicherstellen, mit am Tisch zu sitzen, damit das „private“ Element der Partnerschaft funktioniert und die Versicherungsbilanzen effektiv genutzt werden können.

Zusätzlich sind Investitionen in agile Technologien erforderlich. Damit kann die Versicherungsbranche erschwingliche und relevante Lösungen anbieten. In einer Welt nach der Pandemie werden Versicherer die Versicherten noch genauer unter die Lupe nehmen und sich stärker auf das Gesamtrisiko konzentrieren müssen, das bis vor Kurzem im Veranstaltungsbereich kaum Beachtung fand.

Dank bemerkenswerter Fortschritte bei Cloud-Technologien und Modellierungsansätzen, die relevante Daten effizient erfassen, ist dies nun in großem Umfang möglich. Mit dieser Kombination wird „kontinuierliches Underwriting“ in der Versicherungsbranche möglich: Innerhalb weniger Minuten kann eine Fülle detaillierter Daten auf Abruf bereitgestellt werden. Zudem können Underwriter Risiken über den gesamten Lebenszyklus einer Police verfolgen.

In Kooperation mit EventAssec bietet Hiscox seit letztem Jahr eine Spezialversicherung für Risiken von digitalen Veranstaltungen in Deutschland an. Dies ist ein gutes Beispiel dafür, wie ein hochanalytischer Ansatz Innovationen in einem schwierigen Markt freisetzen kann. Es dient auch als Warnung für Mainstream-Versicherer, wie schnell agilere Akteure Marktlücken füllen können.

Vernetzte Versicherungen

Obwohl es notwendig ist, mehr Daten und neue Analysen zur Lösung komplexer Risikoprobleme einzusetzen, reicht das nicht aus. Die Versicherungsbranche muss auch dafür sorgen, diese Daten effizient im gesamten Versicherungsnetzwerk zu nutzen – nur so können neue Angebote mit Mehrwert entstehen.

Diese „vernetzten Versicherungen“ benötigen optimierte Datenstandards, einen verstärkten Datenaustausch und bessere Systeme für den Datenfluss zwischen Unternehmen. Versicherer und Makler investieren heute in die Nachverfolgung und Pflege eigener Daten sowie den Zugriff auf externe Daten, anstatt eine stärker vernetzte Plattform zu entwickeln, um kreative Lösungen für schwierige Herausforderungen zu schaffen.

Es existieren bereits Lösungen, die Versicherer dabei unterstützen, die Leistung in einem bestimmten Markt zu bewerten und mit diesen Datenstandards und dem Datenaustauch ihre Ergebnisse zu verbessern. Gefragt ist jedoch eine breitere gemeinschaftliche Lösung, um Nettogewinne auf dem gesamten Markt zu erzielen.

Wie die Bilanz für Event-Veranstalter und Versicherer am Jahresende aussehen wird, ist noch ungewiss. Klar ist, dass die Versicherungsbranche diverse Möglichkeiten hat, zu reagieren und den Markt zu verändern.

Da die Welt immer komplexere Risiken hervorbringt, ist es essenziell, dass die Versicherungsbranche einen Weg findet, positiv darauf zu reagieren. Die heutige Herausforderung im Bereich der Veranstaltungsabsagen ist nur ein Beispiel für mögliche Entwicklungen, aber es werden noch zahlreiche weitere Herausforderungen entstehen.

Bild: © bluedesign – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Paul Mang

Welche Versicherer Marktanteile gewonnen oder verloren haben

Die Allianz bleibt mit deutlichem Abstand Marktführer unter den Erstversicherern. Es gibt aber Wettbewerber, die aufholen. Auch sonst verschieben sich die Marktanteile und damit die Positionen in der Rangliste. Genaue Auskunft gibt eine aktuelle Analyse.

Erneut hat das Kölner Institut für Versicherungsinformation und Wirtschaftsdienste, KIVI GmbH, die Marktanteile im deutschen Erstversicherungsmarkt untersucht. Die Analysten untersuchten dabei Anbieter mit einem Prämienumsatz von über 50 Mio. Euro, was 264 Gesellschaften und einen Marktanteil von fast 98% ergibt. Der Betrachtungsraumzeitraum ist das Jahr 2020.

Allianz vorne, R+V steigt auf

Laut Analyse führt nach Gesamt-Bruttoprämieneinnahmen auf Konzernebene die Allianz-Gruppe mit deutlichem Abstand und mit einem Marktanteil von 19,75% das Feld an. Dahinter folgt das Aggregat der öffentlich-rechtlichen Versicherer (10,44%). Die R+V schafft es vom fünften auf den dritten Platz (6,35% Marktanteil) und verweist die Generali (6,06%) auf Platz vier und die Ergo auf den fünften Platz (5,60%).

Die R+V kann damit bei den Marktanteilen am meisten wachsen. Das Institut weiß aber auch zu berichten, dass die Allianz den höchsten Marktanteilsverlust verbuchen musste. Einen Rückgang erlebt auch die Ergo.

Auf Platz 6 landet mit einem Zuwachs die Debeka, auf Platz 7 die Axa. Wie in der letzten Analyse belegt die Talanx-Gruppe, allerdings mit Einbußen, Platz 8. Die KIVI-Analysten heben zudem hervor, dass die HanseMerkur beachtlich zulegen und ihren Marktanteil auf 1,10% erhöhen konnte. In der Rangliste bedeutet dies Platz 21.

Den Grund für die zahlreichen Veränderungen bei den Marktanteilen nach Bruttoprämieneinnahmen kennen die Analysten ebenfalls: Sie führen sie auf den jeweiligen „Appetit der Gesellschaften auf Einmalprämien“ zurück.

Die Top 10 (Marktanteil in Klammern)
  1. Allianz (19,75%)
  2. Öffentlich-Rechtliche Versicherer (10,44%)
  3. R+V (6,35%
  4. Generali (6,06%)
  5. ERGO (5,60%)
  6. Debeka (5,02%)
  7. AXA (4,82%)
  8. Talanx (3,94%)
  9. HUK-Coburg (3,55%)
  10. Zurich (2,57%)

Quelle: Auszug Marktanteilsstatistik 2020 der Erstversicherer, KIVI GmbH

Zur Erhebung

Die Erhebung der KIVI GmbH zu den Marktanteilen der Erstversicherer kann käuflich erworben werden. Die Analyse erfolgte auf Spartenebene – Leben, Kranken, Sach/Unfall – und darüber hinaus aggregiert über die Sparten auf Ebene der Versicherungsgruppen/-konzerne. Nähere Informationen zum Erwerb können per Mail an info@kivi-online.de erfragt werden. (bh)