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AfW - BundesverbandFinanzdienstleistung e.V.

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Mit Pools und Verbünden die KI-Challenge meistern

Künstliche Intelligenz (KI) gilt als Gamechanger im Versicherungsvertrieb – Stichwort Effizienz. Doch damit Makler die Potenziale von KI voll ausschöpfen können, müssen sie neue Pflichten und Regeln beachten. Unterstützung erhalten Vermittler dabei von Maklerpools und Dienstleistern ebenso wie von Verbänden.

Ein Artikel von Norman Wirth, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Geschäftsführender Vorstand des Bundes­verband Finanzdienstleistung AfW

Künstliche Intelligenz kann Prozesse automatisieren, Daten auswerten und personalisierte Empfehlungen geben – Aufgaben, für die früher ganze Teams Stunden und Tage brauchten. Innerhalb kürzester Zeit können KI-Systeme Dokumente analysieren, Schäden klassifizieren oder passende Tarife vergleichen. Für Versicherungsmakler birgt dies enormes Potenzial: mehr Effizienz, schnellere Abläufe und neue Vertriebschancen. Kein Wunder, dass über 70% der Makler KI eher als Chance denn als Bedrohung sehen, um ihre Arbeit zu verbessern – so das Ergebnis des 16. AfW-Vermittlerbarometers, der größten jährlichen Maklerumfrage. Gerade jüngere Maklerinnen und Makler zeigen großes Interesse an digitalen und KI-basierten Lösungen für Beratung und Kundenservice. Keine Überraschung.

Macht KI den Menschen überflüssig?

Allerdings werfen diese Entwicklungen Fragen auf. Wenn KI so viele Aufgaben übernimmt – wozu dann noch der Mensch? Die Antwort ist klar: Genau das, was einen guten Makler ausmacht, bleibt unersetzlich. Empathie, Vertrauen und Expertise lassen sich nicht digitalisieren. KI kann Routine- und Recherche­arbeiten abnehmen und so mehr Freiraum für das zwischenmenschliche Beratungsgespräch schaffen. Oder um es mit dem Marken- und Kommunikationsstrategen Frank Dopheide zu sagen: „Die KI macht die Arbeit. Der Mensch macht den Unterschied.“ Die Technik wird zur Assistenz, nicht zum Ersatz. Doch damit KI wirklich und trotzdem zum Gamechanger wird, müssen Makler neue Pflichten und Regeln beachten. Insbesondere die europäischen Vorgaben – von der KI-Verordnung bis zur DSGVO – setzen klare Rahmenbedingungen.

Europäische Vorgaben: 1. AI Act

Die EU schafft derzeit einen regulatorischen Ordnungsrahmen für KI. Mit der KI-Verordnung (EU AI Act) entsteht ab 2025 das weltweit erste umfassende KI-Gesetz. Es soll sicherstellen, dass künstliche Intelligenz im Einklang mit europäischen Werten entwickelt und eingesetzt wird. Hohe Risikoanwendungen (z. B. KI-Systeme zur Kreditwürdigkeitsprüfung oder medizinischen Diagnostik) unterliegen künftig strengen Auflagen – von Transparenz- und Dokumentationspflichten bis hin zu Risikoanalysen. Für Versicherungsvermittler bedeutet das konkret: Wer KI beruflich einsetzt, muss ab sofort genau hinsehen, ob die genutzten Systeme AI-Act-konform sind. Bloßes Vertrauen genügt nicht – gründliche Prüfungen der KI-Tools auf Zulässigkeit und Datensicherheit sind erforderlich.

2. DSGVO

Neben dem AI Act bleibt die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) das Maß aller Dinge für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Sie gilt uneingeschränkt auch bei KI-Lösungen: Sobald ein KI-System Personendaten verarbeitet, müssen sämtliche DSGVO-Vorgaben eingehalten werden. Das heißt unter anderem Datenminimierung, Zweckbindung, Einwilligungen oder berechtigte Interessen prüfen. In der Praxis treten die Informationspflichten der DSGVO dabei neben neue Informationspflichten des KI-Acts – Kunden sind etwa zu informieren, wenn KI in Beratung oder Entscheidungsfindung zum Einsatz kommt.

Auch darf keine vollständig automatisierte Entscheidung ohne menschliches Votum erfolgen, sofern nicht eine Ausnahme nach Art. 22 DSGVO greift. Versicherungsmakler stehen somit vor der Aufgabe, KI-Tools datenschutzkonform zu integrieren. Seit dem 02.02.2025 sind sie sogar verpflichtet, über ausreichende KI-Kompetenz zu verfügen, wenn sie KI beruflich nutzen.

3. FiDA

Parallel bereitet die EU mit FiDA (Financial Data Access) eine weitere Regulierung vor, die Datenzugang und -teilung im Finanzsektor erleichtern soll. FiDA zielt darauf ab, dass Verbraucher ihre Finanz- und Versicherungsdaten einfacher kontrollieren und zwischen Dienstleistern teilen lassen können – also wie Open Banking nach PSD2, nur besser. Standardisierte Schnittstellen könnten Datensilos aufbrechen und neue Datenflüsse ermöglichen. Es eröffnen sich dadurch größere Chancen, Daten für Analysen zu nutzen, Risiken genauer zu bewerten und Angebote besser zu erstellen. Allerdings steigen zugleich die Anforderungen an Datensicherheit und Qualität. Große Mengen sensibler Finanzdaten verlangen höchste Schutzmaßnahmen, andernfalls drohen Vertrauensverluste durch Datenlecks. FiDA wird zudem flankiert von strengen Sanktionsandrohungen. Noch werden die Details zu FiDA in Brüssel heiß diskutiert. Im Laufe des Jahres könnte aber schon mehr Klarheit in konkrete Inhalte und den zeitlichen Rahmen der Umsetzung kommen. Makler sollten FiDA im Blick behalten: In Zukunft könnten Kunden ihnen gezielt Zugriff auf Versicherungs- und Finanzdaten gewähren, was Beratung und KI-Auswertungen erleichtert. Umso wichtiger ist, dass Vermittler Transparenz und Datenschutz ernst nehmen. Eines gilt bei allen europäischen Regeln: Compliance ist keine Kür, sondern Pflicht – aber richtig umgesetzt kann sie zum Wettbewerbsvorteil werden.

Zentrale Daten: Vorteil für Banken, AO und InsurTechs?

Innovative KI-Lösungen brauchen vor allem eines: Daten. Je umfangreicher und zentraler die Datenbasis, desto leistungsfähiger die KI. Genau hier liegen andere Vertriebswege im Vorteil: Versicherungsvertreter großer Gesellschaften, Bankvertriebe oder InsurTechs arbeiten meist mit zentralisierten Kundendaten. Alle Kundeninformationen fließen in eine gemeinsame Datenbank, aus der KI-Algorithmen sofort Muster und tiefer gehende Erkenntnisse über einzelne Kunden oder Zielgruppen ziehen können. Entsprechend sofort produktiv lassen sich KI-Anwendungen in solche Umgebungen integrieren – vom Chatbot im Kundenservice bis zum automatisierten Cross-Selling-System.

Und die Makler?

Unabhängige Makler haben demgegenüber eine fragmentierte Datenlage. Viele Einzelmakler nutzen Maklerverwaltungsprogramme – schlimmstenfalls sogar mehr als eines –, Excel-Listen oder haben Daten in verschiedenen Pool- und Versichererportalen verteilt. Makler, die mit zahlreichen Direktanbindungen und Pools zusammenarbeiten, sehen sich komplexen digitalen Herausforderungen gegenüber. Ein einheitlicher Datenpool fehlt oft. KI ist aber datenabhängig und benötigt qualitativ hochwertige Daten, um gute Ergebnisse zu erzielen. Ohne eine gute und große Datenbasis sind KI-Erkenntnisse limitiert. Hinzu kommt: Die Entwicklung eigener KI-Systeme erfordert immenses IT-Know-how und hohe Investitionen. Diese strukturellen Nachteile können dazu führen, dass Einzelkämpfer ins Hintertreffen geraten, während große Markt­akteure mit zentralen Daten und mächtigen Budgets davonziehen.

Mit Pools und Verbünden das Thema KI angehen

Die gute Nachricht: Makler müssen den KI-Pfad nicht allein beschreiten. Maklerpools und Verbünde haben die Zeichen der Zeit erkannt und bieten ihren Partnern vermehrt KI-gestützte Tools an. Dadurch lässt sich die Lücke zu den klassischen, datenzentrierten Vertriebswegen schließen. Beispiele aus der Praxis zeigen, wie Pools ihre Makler bei KI unterstützen:

Zentrale Datenplattformen: Einige Pools konsolidieren Bestands- und Kundendaten ihrer Makler in gemeinsamen Systemen. So betreibt ein Pool eine KI, die täglich die Bestandsdaten der angebundenen Makler (in Kopie) in eine KI-Datenbank importiert und auswertet. Daraus werden automatische Produktangebote generieret und der optimale Zeitpunkt für Kundenansprache erkannt. Wichtig: Die Kundendaten bleiben geschützt – diese KI arbeitet vollständig verschlüsselt und pseudonymisiert und ist nach eigenen Angaben „100% DSGVO-konform“ entwickelt. Dieses Beispiel zeigt, dass ein Makler über den Verbund sofort von KI profitieren kann, ohne selbst IT-Investitionen zu schultern.

Digitale Assistenten und Prozesse: Ein weiterer Marktteilnehmer hat ein KI-Tool, das auf die Wissensdatenbank des Pools zugreift und Vermittlern bei Fachfragen schnelle Antworten liefert.

Andere Pools setzen auf Automatisierung: So wird von einem großen Player eine KI-Anwendung angekündigt, die E-Mails automatisch klassifiziert, Dokumente analysiert und Kundenkommunikation erleichtert.

Solche Lösungen nehmen Maklern Routinearbeiten ab – Policenpflege, Terminvereinbarung, Schaden-Erstmeldung – und sparen immens Zeit. Automatisierte Bestands­analysen identifizieren Cross-Selling-Potenziale, ohne dass der Makler jeden Vertrag manuell prüfen muss.

Orientierungshilfe zur KI-Verordnung

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat im März 2025 eine „Orientierungshilfe zur KI-Verordnung“ veröffentlicht, um Datenschutz und KI-Regeln greifbar zu machen. Er hat zudem in Ergänzung dazu im Sommer einen Praxisleitfaden „KI-Governance für unabhängige Vermittlerunternehmen“ für seine Mitglieder veröffentlicht, um eine erste Orientierung beim Einsatz von KI-Systemen zu geben.

In Sachen KI auf der sicheren Seite

In Zusammenarbeit mit Pools, Verbünden und mit einem engagierten Verband wie dem AfW können Makler sicherstellen, dass ihre KI-Tools geprüft, DSGVO- und AI-Act-konform sind – und dass sie selbst über das nötige Know-how verfügen, um KI verantwortungsvoll einzusetzen.

Die Synergie mit Pools und Verbünden wird es also auch kleineren Maklerunternehmen ermöglichen, KI sofort und compliant einzusetzen. Gemeinsam verfügen sie über eine breitere Datenbasis und geteilte Ressourcen, wodurch innovative Lösungen wirtschaftlich tragfähig werden. Die Pools und Verbünde stellen die technische Infrastruktur, kümmern sich um Datenschutzkonzepte und holen gegebenenfalls externe Expertise hinzu – der einzelne Makler kann sich darauf konzentrieren, den Output der KI im Sinne seiner Kunden zu nutzen. Wichtig bleibt, dass der Makler die Kontrolle behält: Er entscheidet letztlich, welche Empfehlungen der KI umgesetzt werden. Moderne KI-Systeme für Makler setzen deshalb auf Explainable AI, die ihre Vorschläge begründet, sodass der Vermittler sie nachvollziehen und dem Kunden transparent erläutern kann. So bleibt die Entscheidungshoheit beim Menschen – genau dort, wo sie hingehört.

Fazit: Regulierung als Chance für zukunftsfähige Makler

KI im Maklermarkt ist gekommen, um zu bleiben – doch sie entfaltet ihre positive Wirkung nur bei bewusstem Einsatz im zulässigen Rahmen. Einzelkämpfer im Maklergeschäft werden es kaum schaffen, alle technologischen und regulatorischen Anforderungen allein zu stemmen. Jedenfalls werden sie schwerlich die Möglichkeiten nutzen können, die sie benötigen würden, um im Wettbewerb zu bestehen. Die europäischen Regeln (KI-Verordnung, DSGVO, FiDA etc.) mögen auf den ersten Blick wie Bürden wirken, sind aber wichtige Leitplanken, um Vertrauen in KI-Lösungen zu sichern. Wer diese Vorgaben einhält, vermeidet rechtliche Stolperfallen und stärkt zugleich das Vertrauen der Kunden.

Von der Symbiose mit KI profitieren

In Pools und Verbünden finden Makler die nötige Unterstützung, um aus der Pflicht und Notwendigkeit eine Kür zu machen: Gemeinsam lassen sich KI-Innovationen schneller und sicherer integrieren, zum Nutzen der Kunden. Denn am Ende gewinnen alle, wenn mensch­liche Beratungskompetenz und künstliche Intelligenz eine Symbiose eingehen. Makler, die die Chancen der KI nutzen und sich dabei mit guten Partnern vernetzen, die ihnen das notwendige Werkzeug an die Hand geben, werden auch in einer datengetriebenen Zukunft erfolgreich bleiben.

Lesen Sie auch: „Pools müssen Unabhängigkeit der Makler garantieren“

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Ein Artikel von
Norman Wirth

Stimmen aus der Branche zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das Kabinett hat dem Referentenentwurf zum Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz von Arbeitsministerin Bärbel Bas zugestimmt. Die Branchenverbände AfW, BVK, BDVM und GDV haben in den Folgetagen ihre Einschätzungen abgegeben – mit vorsichtigem Optimismus.

Die Bundesregierung wird aktiv im Bereich Rente – einem der größten Probleme, die es in den nächsten Jahren und Jahrzehnten in der Bundesrepublik zu lösen gilt. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat Ende Juli einen Referentenentwurf vorgelegt, der nun auch vom Kabinett beschlossen wurde.

Ein Teil des Rentenpakets ist auch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSGII), welches sich die betriebliche Altersversorgung zur Brust nimmt. U. a. soll es damit kleinen und mittleren Betrieben einfacher gemacht werden, Betriebsrenten anzubieten, bei kleineren Unternehmen etwa im Rahmen einer Betriebsvereinbarung. Betriebsrenten auf tarifvertraglicher Basis sollen außerdem weiter gestärkt werden.

Außerdem sollen Vorschriften für Pensionskassen flexibilisiert werden, um mit risikoreicheren Investitionen höhere Renditen erzielen zu können, sowie die steuerliche Förderung für Betriebsrenten erhöht werden. Und ebenso sind einfachere Opt-out-Modelle vorgesehen, bei denen Arbeitnehmer aktiv einer Betriebsrente widersprechen müssen.

Von verschiedenen Branchenverbänden gibt es nun Statements zu den Planungen der Bundesregierung und dem Beschluss des Kabinetts.

GDV: Richtige Richtung eingeschlagen

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) wächst die Bedeutung der kapitalgedeckten Zusatzvorsorge angesichts des demografischen Wandels. Daher ist es aus Sicht der Versicherer richtig, Betriebsrenten vor allem dort zu stärken, wo sie bis heute wenig verbreitet sind: bei kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) sowie bei Beschäftigten mit geringen Einkommen. Der geplante Ausbau der Geringverdienerförderung und deren Kopplung an die jährliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung seien dafür wichtige Maßnahmen. Positiv sei auch, dass die Reform nicht auf Sozialpartnermodelle begrenzt werden soll, weil dadurch mehr Betriebe erreicht werden könnten, auch solche ohne Tarifbindung. In diesen Unternehmen und Zielgruppen bestehe besonderer Nachholbedarf.

Kritisch sieht der Versichererverband, dass die Opt-out-Modelle auf Unternehmen ohne Tarifvertrag beschränkt werden sollen: „Die Einschränkung nimmt einer sinnvollen Maßnahme den Wind aus den Segeln. Es sollten möglichst viele Unternehmen involviert werden – auch tarifgebundene“, so Moritz Schumann, stellvertretender GDV-Hauptgeschäftsführer. Ebenfalls kritisch sehen die Versicherer, dass die hohen Mindestbeitragsgarantien nicht abgesenkt werden sollen. Lediglich Pensionskassen sollen chancenreicher anlegen dürfen, was aus Sicht der Versicherer nicht reiche. Stattdessen sollte man die Garantien bei den Kapitalanlagen von derzeit 100% auf 80% senken.

BDVM: geeignet mit Anpassungen

Der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler hält laut seiner Stellungnahme zahlreiche Ansätze im Referentenentwurf für sehr geeignet, die Durchdringung und auch die Wirksamkeit der betrieblichen Altersversorgung zu verbessern, äußert sich jedoch zu einigen Punkten, die aus seiner Sicht noch einer Anpassung bedürfen. Dazu gehört bspw. der Punkt zum Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung. Die Dynamisierung der Einkommensgrenze für den Förderbeitrag und eine Erhöhung des Förderbeitrags selbst begrüßt der BDVM. Um den Förderbetrag zukünftig wertstabil zu halten, hält der Verband eine Dynamisierung auch des Förderbetrages selbst (durch eine Koppelung an die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung) für notwendig.

Weiterhin empfiehlt der BDVM, ein Opt-out auch ohne entsprechende Dienst- oder Betriebsvereinbarung zuzulassen, denn in vielen KMU würden gar keine Dienst- oder Betriebsvereinbarungen existieren.

AfW warnt vor Bürokratiehürden für KMU

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. (AfW) hat ebenso eine Stellungnahme zum BRSG-II-Referentenentwurf abgegeben. Der Verband begrüßt den Entwurf ausdrücklich, insbesondere die vorgesehene Öffnung des Sozialpartnermodells und die Einführung von Optionssystemen für tarifungebundene Unternehmen. Gleichzeitig warnt der AfW vor übermäßiger Bürokratiebelastung für KMU sowie Unsicherheiten bei der Umsetzung.

„Die Öffnung des Sozialpartnermodells und die neuen Opting-Out-Modelle bieten riesige Chancen für die Verbreitung der bAV – gerade bei kleinen Unternehmen. Aber wenn die Umsetzung zu kompliziert wird oder mit neuen finanziellen Hürden wie der 20%-Zuschusspflicht verbunden ist, bleiben viele Arbeitgeber außen vor“, so Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. Deshalb fordert der AfW in seiner Stellungnahme klar verständliche Regeln, digitale Umsetzungshilfen sowie flexible Zuschussmodele für Arbeitgeber.

BVK bezieht Stellung

Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat sich zum Kabinettsbeschluss geäußert, bezieht sich dabei jedoch nicht auf das BRSG II, sondern lediglich auf das Festsetzen der Haltelinie in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 48% bis 2031, die erleichterte Weiterbeschäftigung von Rentnern und die Ausweitung der Mütterrente. Aus Sicht des BVK seien dies keine Maßnahmen, die strukturellen Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung zu lösen, heißt es in der Stellungnahme.

„Die Bundesregierung sendet mit dem Gesetzentwurf zwar ein Signal der Beruhigung, doch es fehlt eine solide Gegenfinanzierung und ein langfristiges Konzept zur Sicherung der Altersvorsorge“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Die steigenden Belastungen für Beitrags- und Steuerzahler werden ausgeblendet und die demografischen Herausforderungen bleiben ungelöst.“

Der BVK fordert die Bundesregierung auf, die Weichen für eine generationengerechte, nachhaltige und solide Altersvorsorge zu stellen. Das Rentenpaket verschiebe die Problemlösung erneut auf die Zukunft – mit absehbaren Folgen für die junge Generation und die Stabilität des Rentensystems. (mki)

Lesetipp der Redaktion: bAV am Scheideweg: Warum ein Umdenken nötig ist
 

AfW-Praxisleitfaden zur KI-Nutzung im Vermittlerbetrieb

Der AfW hat einen Praxisleitfaden zur KI-Governance für unabhängige Vermittlerunternehmen veröffentlicht. Darin findet sich konkrete Hilfestellung im Umgang mit KI-Systemen. Wichtig ist dem AfW dabei vor allem auch die Praktikabilität.

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat einen Praxisleitfaden zur KI-Governance für unabhängige Vermittlerunternehmen veröffentlicht. Er soll Versicherungsmaklerinnen und -maklern, Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittlern sowie Immobiliardarlehensvermittlerinnen und -vermittlern konkrete Hilfestellung im Umgang mit KI-Systemen geben, heißt es. Besondere Berücksichtigung findet darin die neue europäische KI-Verordnung (KI-VO), die seit Februar 2025 zumindest in Teilen in Kraft getreten ist. Die KI-VO gilt automatisch auch in Deutschland. Sie soll einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen für vertrauenswürdige KI schaffen.

Vorgaben für die Praxis

Dies kommt neuen regulatorischen Anforderungen für unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler gleich, auch wenn die meisten von ihnen keine Hochrisiko-KI-Systeme einsetzen, wie der AfW mitteilt. Der AfW-Leitfaden macht praxisgerechte Vorgaben, wie sich Unternehmen systematisch aufstellen können.

Neues und Hilfestellung

Neu ist dabei etwa die systematische Einordnung von KI-Anwendungen nach Risikostufen, wie sie die KI-Verordnung vorsieht: von inakzeptabel bis niedrig. Der Leitfaden bietet Hilfestellung, den eigenen KI-Einsatz klar zu definieren, Risiken zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Damit unterstützt er einerseits die Einhaltung rechtlicher Vorgaben und sensibilisiert andererseits auch für ethische und sicherheitsrelevante Aspekte. Angesprochen werden z. B. Verantwortlichkeiten, Datenmanagement, menschliche Kontrolle und Transparenz sowie Anforderungen an die interne Dokumentation und Mitarbeiterschulungen.

„Orientierung und Praktikabilität“

AfW-Vorstand Frank Rottenbacher: „Mit dem neuen Leitfaden geben wir unseren Mitgliedern ein Werkzeug an die Hand, das auf die Realität in kleinen und mittelgroßen Vermittlerunternehmen zugeschnitten ist.“ Es gehe nicht darum, bürokratische Hürden aufzubauen, sondern um Orientierung und Praktikabilität. Gerade im Umgang mit sensiblen Kundendaten sei ein bewusster und verantwortungsvoller KI-Einsatz entscheidend für das Vertrauen in die Branche, so Rottenbacher weiter.

Verantwortung im Unternehmen

Im Leitfaden geht es zudem auch um die Verantwortung für den KI-Einsatz und dass dieser nicht delegiert werden kann. Das heißt: Das Leitungsorgan eines Unternehmens bleibt stets letztverantwortlich. Darüber hinaus gibt es Hilfe bei der Umsetzung, z. B. bei Themen wie Festlegung interner Zuständigkeiten, Schulungskonzepte und Integration in bestehende Compliance-Strukturen.

Die Inhalte sollen regelmäßig aktualisiert werden. Der vollständige Leitfaden steht ab sofort auf der Website des AfW zum Download bereit. (lg)

 

Führen weniger Poolanbindungen zu mehr Umsatz?

Der AfW hat in seinem Vermittlerbarometer abgefragt, wie Vermittlerinnen und Vermittler es mit ihren Poolanbindungen halten – und ob sie damit zufrieden sind oder planen, ihr Vorgehen zu ändern. Laut AfW ergibt die Umfrage, dass weniger Poolanbindungen mehr Umsatz bedeuten würden.

Wenige Pools sind besser. So schreibt der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. (AfW) in einer Pressemitteilung. Dabei handelt es sich um eine Auswertung des aktuellen AfW-Vermittlerbarometers, für das mehr als 1.100 Vermittler online befragt wurden. Der Verband fragte darin auch, wie die Vermittler es mit Poolanbindungen halten.

Im Schnitt zwei Poolanbindungen pro Makler

Die Umfrage bestätigt auch Zahlen aus der AssCompact AWARD-Studie „Pools & Dienstleister 2025“, bei der die befragten Vermittler im Mittel 2,3 Anbindungen an Pools, Dienstleister, Haftungsdächer, bzw. Verbünde angaben, im Median 2,0 Anbindungen. Beim AfW Vermittlerbarometer kam man ebenso auf durchschnittlich 2,0 Pools bzw. Verbünde, mit denen die befragten Vermittler zusammenarbeiten.

 

Führen weniger Poolanbindungen zu mehr Umsatz?

 

Ebenso interessant: Die klare Mehrheit, nämlich 83%, der Befragten gaben an, dass sie die Anzahl der Pools und Verbünde, mit denen sie zusammenarbeiten, in Zukunft konstant halten werden und nicht verringern oder erhöhen werden. Knapp 28% der befragten Vermittelnden hatten angegeben, dass sie mit drei oder mehr Pools arbeiten. Jeder zehnte Vermittler (10%) will künftig mit weniger Anbindungen auskommen, jeder Zwanzigste (5%) möchte noch mindestens einen weiteren Partner.

Zwei Drittel des Geschäfts über Pools und Verbünde

Im Durchschnitt werden laut AfW Vermittlerbarometer rund zwei Drittel (66%) des Geschäfts über Pools und Verbünde abgewickelt, was einer leichten Steigerung im Vergleich zum Vorjahr (64%) entspricht. Auch hier ergab die AssCompact AWARD-Studie zum Thema ähnliche Zahlen mit 58% in der Sparte Vorsorge/Leben, 62% in der Sparte Kranken, 63% in der Sparte Sach/HUK und 75% in der Sparte Finanzanlage/Finanzierung.

Viele Vermittler bewahren sich also auch noch andere Produkt- und Abwicklungsquellen wie etwa Direktanbindungen an Produktgeber oder Plattformen für spezielle Produkte.

Weniger Poolanbindungen, mehr Umsatz?

Nach den konkreten Gründen, warum die Vermittler die Zahl ihrer Poolanbindungen konstant halten wollen, wurde im Vermittlerbarometer nicht gefragt. AfW-Vorstand Norman Wirth erläutert jedoch, dass es sich auszahle, sich zu fokussieren: „Mit mehr Anbindungen wird die Gefahr größer, sich zu verzetteln und wesentlich weniger Synergieeffekte zu erzielen“, so Wirth. (mki)

 

Altersvorsorge: Politiker im Austausch mit der Branche

Beim AfW Hauptstadtgipfel 2025 stellten Vertreter von SPD, CDU und Grünen Pläne zur privaten Altersvorsorge vor. Im September soll ein Reformpaket im Bundestag beschlossen werden. Dabei sind die Frühstart- und die Aktivrente. Zu Riester und Aktienrente gibt es nichts Konkretes.

Der AfW Hauptstadtgipfel 2025 brachte Einblicke in die aktuellen Altersvorsorge-Pläne von Regierung und Opposition. Vor 55 Gästen aus der Finanzdienstleistungsbranche gaben Vertreterinnen und Vertreter von SPD, CDU und Grünen einen Überblick über geplante und auch gescheiterte Reformen

SPD: Reformpaket für 2026 in Arbeit

Michael Thews, SPD-Abgeordneter und neuer Berichterstatter für private Altersvorsorge im Finanzausschuss des Bundestags, kündigte ein umfassendes Reformpaket für September 2025 an, das ab 2026 gelten soll. Geplant ist unter anderem die Absicherung des Rentenniveaus bei 48%, die Aufhebung des Vorbeschäftigtenverbots,sowie die Einführung der Aktivrente, die durch einen Steuerfreibetrag von 2.000 Euro Anreize setzen soll, auch nach Erreichen des regulären Rentenalters weiterzuarbeiten.

Ein weiteres Projekt der schwarz-roten Regierung ist die Frühstart-Rente: Schüler sollen künftig zwischen dem 6. und dem 18. Lebensjahr jährlich 10 Euro Förderung für die Altersvorsorge erhalten. Der politische Beschluss ist für den Herbst geplant, die Umsetzung werde jedoch Zeit brauchen. Für die Riester-Reform gibt es derzeit noch keinen konkreten Fahrplan, die Mütterrente hingegen soll 2027 kommen, berichtete Thews.

CDU: Frühstart-Rente, Riester für alle, Gefahr eines Provisionsdeckel

Auch CDU-Finanzpolitiker Carsten Brodesser lobte die Frühstart-Rente. Sie könne nicht nur frühzeitige Sparimpulse setzen, sondern auch finanzielle Bildung fördern. Er plädierte dafür, die Maßnahme direkt mit der privaten Altersvorsorge im Erwachsenenalter zu verzahnen. Konkret forderte er, den Kreis der Riester-Berechtigten auf alle Steuerpflichtigen auszuweiten.

Brodesser zeigte sich jedoch enttäuscht, dass die Riester-Reform im angekündigten Reformpaket im Herbst nicht enthalten ist. Mit Blick auf die Themen Kosten- und Provisionsdeckelung warnte er zudem: „Eine Kostendeckelung für die Frühstart-Rente könnte auch die Riester-Förderung betreffen und zu Provisionsdeckelungen führen, die Vertrieb und Beratung gefährden.“

Grüne: Spar-Mindset und Nachhaltigkeit im Fokus

Als Vertreterin der Opposition sprach Katharina Beck, finanzpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion. Auch sie hält die Frühstart-Rente für eine gute Idee. Im Rahmen des in der Ampelregierung umgesetzten Zukunftsfinanzierungsgesetzes sei es zudem gelungen, die Schwelle für das zu versteuernde Einkommen von 20.000 auf 40.000 Euro zu erhöhen. Dies ermögliche mehr Menschen den Vermögensaufbau.

Sie zeigte sich offen, über Themen wie die Transparenz bei Courtagen zu sprechen, damit das Vertrauen in Beratung und Vermittlung wieder steige. Darüber hinaus hob sie erneut die Bedeutung von Nachhaltigkeit hervor, wünschte sich aber auch weniger Bürokratie.

Generationenkapital: Noch nicht vom Tisch?

Alle drei politischen Vertreter bedauerten, dass das Generationenkapital, auch bekannt als Aktienrente, derzeit nicht weiterverfolgt wird. Der ursprüngliche Plan sah vor, einen Teil der gesetzlichen Rente kapitalgedeckt abzusichern. Thews, dessen Partei sich dagegen ausgesprochen hatte, schloss eine Wiederaufnahme der Debatte jedoch nicht aus, etwa im Zusammenhang mit einer erweiterten Frühstart-Rente.

AfW zeigt sich optimistisch

Für Gastgeber Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen, war der breite politische Austausch ein positives Signal: „Wir sehen es mit großer Freude, dass die Finanzexperten der Parteien unsere Mitglieder aktiv zu Feedback auffordern und sehr gerne zu unseren Events kommen, um sich Informationen aus erster Hand zu beschaffen.“

Rottenbacher betonte zudem die Hoffnung, dass das Generationenkapital langfristig doch noch eine Chance bekommt. (bh)

 

Neuer § 34k GewO: Was auf Kreditvermittler zukommt

Ab November 2026 wird die Vermittlung von Raten- oder Verbraucherkrediten reguliert. Dies sieht der in dieser Woche vorgelegte Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie vor. Welche Anforderungen für Vermittler künftig in puncto Sachkunde oder auch Weiterbildung gelten sollen.

In Deutschland wird es künftig eine neue Erlaubnispflicht für Vermittler geben. Der § 34 Gewerbeordnung (GewO) wird um den Buchstaben „k“ erweitert und soll für alle Vermittler gelten, die Verbraucher- und Ratenkredite vermitteln, wie AssCompact bereits berichtete. Die neue Erlaubnis benötigen Vermittler entsprechender Darlehen ab dem 20.11.2026. So sieht es der Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie vor, der am 23.06.2025 veröffentlicht wurde. Die bisher notwendige Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO wird dann entfallen. Die neue Erlaubnis lehnt sich im Aufbau an diejenige nach § 34i GewO für Immobiliardarlehensvermittler an.

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat im Rahmen einer Pressemitteilung die Anforderungen der neuen Regulierung zusammengefasst und äußert sich auch kritisch zu bestimmten vorgesehenen Ausnahmen.

Eintrag ins DIHK-Vermittlerregister und Sachkundenachweis erforderlich

Demnach ist es für Gewerbetreibende mit einer Erlaubnis nach § 34k GewO vorgeschrieben, Vermittler von Verbraucherkrediten sowie unmittelbar an der Vermittlung mitwirkende Personen in das Vermittlerregister beim DIHK eintragen zu lassen. Zudem ist für diese Personen ein Sachkundenachweis notwendig. Hierzu wird eine neue IHK-Sachkundeprüfung eingeführt. „Wer bereits eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nach § 34i GewO vorweisen kann, erhält eine Anerkennung – eine erneute Prüfung ist dann nicht erforderlich“, schreibt der AfW in seiner Mitteilung. Eine sogenannte „Alte-Hasen-Regelung“, wie sie aus dem Bereich der Versicherungsvermittlung bekannt sei, werde es nicht geben.

Weiterbildungspflicht von fünf Stunden

Zusätzlich soll eine jährliche Weiterbildungspflicht von fünf Stunden gelten, so der AfW weiter. Die Pflicht zur Sachkunde und Weiterbildung treffe ausschließlich die Personen, die unmittelbar Beratungs- oder Vermittlungsleistungen erbringen. Für den Fall, dass der Gewerbetreibende diese Tätigkeiten nicht selbst ausübe, falle er nicht unter diese Verpflichtung.

AfW fordert ausreichend Kapazitäten für neue Sachkundeprüfung

Der AfW geht von einer fünfstelligen Zahl an Vermittlern aus, die eine Erlaubnis nach § 34k GewO beantragen werden. Hinzu dürften zahlreiche Personen aus dem Einzel- und Autohandel kommen. „Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass ausreichend Kapazitäten für die neue Sachkundeprüfung zur Verfügung stehen, damit eine unterbrechungsfreie Vermittlung ab November 2026 gewährleistet bleibt“, appelliert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

Laut Gesetzentwurf wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ermächtigt, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die unter anderem die Anforderungen an Sachkunde, Weiterbildung sowie Verhaltens- und Informationspflichten gegenüber Verbrauchern konkretisiert. Dazu zähle auch die Pflicht, Provisionen und andere Zuwendungen offenzulegen – ein gesetzgeberischer Ablauf, der bereits aus anderen gewerberechtlichen Regelungen bekannt sei, so der AfW.

Kritik an Ausnahmen für Absatzfinanzierer

Für sogenannte Absatzfinanzierer wie Auto- oder Möbelhäuser soll es Ausnahmen geben, wenn es sich um Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361/EG handelt. Dies stößt beim AfW auf deutliche Kritik: „Die Regulierung soll dem Verbraucherschutz dienen. Wenn jedoch wesentliche Marktteilnehmer von den Anforderungen ausgenommen werden, wird kein einheitliches Wettbewerbsumfeld geschaffen“, moniert Rottenbacher. Gerade im Bereich der Absatzfinanzierung – ob im Autohaus, Möbelhandel oder online – sei das Risiko für Verbraucher besonders hoch. (tik)

 

Wie viele Vermittler setzen auf Kunden-Apps?

Rund 48% der Vermittler stellen ihren Kunden eine App zur Vertragsübersicht oder eine entsprechende Online-Lösung zur Verfügung. Laut AfW-Vermittlerbarometer bedeutet das einen leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Der AfW erwartet künftig eine deutliche Ausweitung digitaler Services.

Apps und online-gestützte Vertragsübersichten helfen bei der Kundenpflege und fördern die Kundenbindung. Solche kostenfreien Apps bieten verschiedene Vorteile: Kunden haben jederzeit Zugriff auf all ihre Versicherungsunterlagen, können Datenänderungen und Schadenmeldungen selbst eingeben und haben gegebenenfalls Zugriff auf weitere Services. Wie aus dem AfW-Vermittlerbarometer hervorgeht, sind solche Anwendungen aber noch nicht flächendeckend im Vertrieb verbreitet. So stellen 36,8% der Befragten ihren Kunden eine App zur Vertragsübersicht zur Verfügung. Weitere 10,9% bieten keine App, aber immerhin eine Online-Vertragsübersicht im Browser an. Damit gehören bei 47,7% der befragten Vermittler solche Services zum Portfolio. Dies bedeutet einen leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahr, da waren es noch 44%.

 

Wie viele Vermittler setzen auf Kunden-Apps?

 

Künftig wohl stärkere Nutzung digitaler Services

Rund ein Viertel der Kunden nutzen diese Möglichkeit auch, teilweise sogar auch für Neuabschlüsse von Versicherungsverträgen. „Tools wie eine Kunden-App sind eine sinnvolle Unterstützung, um die tägliche Arbeit von Vermittlern zu vereinfachen und so noch mehr Zeit in eine ausführliche und zielgerichtete Beratung investieren zu können“, betont Norman Wirth, Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. „Insbesondere jüngere, technikaffine Kunden erwarten eine digitale und unkomplizierte Geschäftsbeziehung. Sie fordern Angebote wie Kunden-Apps aktiv ein“, so Wirth weiter.

Der AfW geht von einer deutlichen Ausweitung digitaler Services aus – nicht zuletzt getrieben vom Generationswechsel in den Vermittlerhäusern. Die Digitalisierung eröffne Vermittlern neue Möglichkeiten zur Kundenbindung und Effizienzsteigerung. Der AfW werde diesen Wandel konstruktiv begleiten und seine Mitglieder dabei unterstützen, digitale Chancen im Sinne ihrer Kunden zu nutzen, wie es vom Verband weiter heißt. (tik)

Lesen Sie weitere Ergebnisse vom AfW-Vermittlerbarometer: Makler schöpfen KI-Potenzial kaum aus

 

AfW sieht bei Nutzung von DIN 77230 Luft nach oben

Die „DIN 77230 Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ gewinnt bei Vermittlern zunehmend an Bedeutung. Laut AfW-Vermittlerbarometer nutzt mehr als jeder fünfte Makler die Norm. Der AfW weist aber auf weiteres Ausbaupotenzial hin, denn 60% setzen die Norm bislang noch nicht ein.

Die „DIN 77230 Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ hält immer mehr Einzug in den Arbeitsalltag unabhängiger Versicherungsmakler. Sie wurde 2019 als erste deutsche Norm für die Finanzdienstleistung veröffentlicht und seither regelmäßig aktualisiert. Sie trennt explizit die Datenerhebung von der eigentlichen Finanzberatung und gibt einen objektiven und reproduzierbaren Standard für die strukturierte Erfassung der finanziellen Situation von Privathaushalten vor. Aus insgesamt 42 standardisierten Themenfeldern werden die für den jeweiligen Haushalt relevanten Bereiche untersucht. Diese Ergebnisse bilden dann die Basis für eine individuelle Beratung.

60% der Makler nutzen die DIN 77230 noch nicht

Wie aus dem aktuellen AfW-Vermittlerbarometer hervorgeht, verwenden bereits 22% der befragten Vermittler die Norm zur strukturierten und standardisierten Datenerhebung. Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW betrachtet dies als wichtigen Schritt zu mehr Transparenz und Professionalität, sieht aber zugleich noch Luft nach oben. Denn eine Mehrheit von 60% sagt, die Norm bislang nicht einzusetzen. Weitere 18% treffen keine Aussage.

 

AfW sieht bei Nutzung von DIN 77230 Luft nach oben

 

„Wir sehen hier noch sehr viel Potenzial, denn die Norm besitzt viele Facetten, von denen Versicherungsmaklerinnen und -makler direkt profitieren können“, unterstreicht AfW-Vorstand Norman Wirth. „Die DIN 77230 macht den Analyseprozess objektiv, reproduzierbar und transparent. Sie liefert strukturierte Ergebnisse, die anschließend als verlässliche Grundlage für eine fundierte Beratung dienen. Maklerinnen und Makler können für die aufwändige Analyse und Dokumentation auf Basis der Norm auch eine separate Vergütung im Rahmen von Servicevereinbarungen verlangen“, so Wirth weiter. Die Nutzung der DIN 77230 könne damit zur Erschließung neuer und stabiler Einkommensquellen beitragen – unabhängig von der Produktvermittlung. (tik)

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Vermittler lehnen Rüstungstitel in ESG-Fonds ab

Der AfW hat in seinem Vermittlerbarometer abgefragt, was die Vermittler von Rüstungsanteilen in nachhaltigen Fonds halten. Die weitläufige Meinung: Ich bin dagegen! Vorstand Norman Wirth findet auch, dass die Akzeptanz der Nachhaltigkeitsregulierung darunter leiden könnte.

Die Diskussion um die Aufnahme konventioneller Rüstungsgüter in nachhaltige Anlageprodukte spaltet derzeit Politik, Fondsbranche und Gesellschaft – und beschäftigt längst auch die unabhängigen Vermittlerinnen und Vermittler in Deutschland, so der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) in einer aktuellen Mitteilung zu seinem Vermittlerbarometer.

Darin hat der Verband nachgefragt, wie die Branche zu diesem sensiblen Thema steht. Das Ergebnis zeigt eine klare Tendenz: Die Mehrheit lehnt eine Ausweitung des Nachhaltigkeitsbegriffs auf Waffen ab.

Rüstungstitel in nachhaltigen Fonds sind nicht gewollt

Vor dem Hintergrund der aktuellen sicherheitspolitischen Lage sehen sich viele Staaten gezwungen, in ihre Verteidigungsfähigkeit zu investieren. Dies führt auch in der Finanzwelt zu einer Neubewertung der sogenannten „Rüstungsaktien“, so der AfW. Erste Anbieter von Investmentfonds haben begonnen, diese in als nachhaltig gelabelte Produkte aufzunehmen – unter Berufung auf ihre Bedeutung für die Sicherung von Frieden und Freiheit. Kritiker befürchten jedoch, dass solche Schritte die Glaubwürdigkeit von ESG-Kriterien gefährden könnten.

 

Vermittler lehnen Rüstungstitel in ESG-Fonds ab

 

Genau diese Sorge teilen auch die unabhängigen Vermittler: 41,7% der befragten Vermittlerinnen und Vermittler sprechen sich laut AfW-Vermittlerbarometer klar gegen eine nachhaltige Klassifizierung konventioneller Waffen aus. 31,7% bleiben neutral, während nur 18,6% eine solche Erweiterung befürworten würden. Völkerrechtlich geächtete Waffen wie biologische oder chemische Kampfstoffe sind dabei selbstverständlich ausgenommen.

„Die Aufnahme von Rüstungsgütern in nachhaltige Produktkategorien würde aus unserer Sicht die gesellschaftliche Akzeptanz der Nachhaltigkeitsregulierung weiter schwächen – ähnlich wie es bereits bei der Einordnung der Energiegewinnung aus Gas und Atomkraft in die EU-Taxonomie der Fall war“, warnt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. „Gerade Vermittlerinnen und Vermittler, die täglich über nachhaltige Geldanlagen beraten, müssen ihren Kunden glaubwürdige und nachvollziehbare Empfehlungen geben können.

Stand bei der ESG-Abfragepflicht

Neben der kritischen Haltung zur Einstufung von Rüstungsgütern zeigt die Umfrage auch Entwicklungen bei der praktischen Umsetzung der ESG-Abfragepflichten. Immer mehr Vermittler setzen demnach auf technische Unterstützung: Der Anteil derjenigen, die ein IT-Tool nutzen, stieg von 42% im Vorjahr auf nunmehr 46,3%. Dagegen sank der Anteil derjenigen, die ESG-Präferenzen über PDF oder Papierdokumente erheben, von 38 auf 33,5%.

Eine Herausforderung bleibt die Qualität der digitalen Lösungen. Während mehr als 60% der IT-Tool-Nutzer angeben, eine Produktauswahl auf Basis der abgefragten Nachhaltigkeitspräferenzen zu erhalten, funktioniert dies bei rund einem Drittel der Befragten nicht. „Es liegt auf der Hand, dass ein geeignetes Softwaretool den Aufwand für Vermittler deutlich reduziert. Dass jedoch jeder dritte Nutzer nicht mit der erzielten Produktauswahl zufrieden ist, zeigt den bestehenden Optimierungsbedarf“, betont Norman Wirth.

Maklerpools bleiben mit einem Anteil von 70,4% die wichtigste Bezugsquelle für ESG-Tools, während Lösungen von Produktgebern wie Versicherern oder Fondsgesellschaften weiter an Bedeutung verlieren (aktuell 16,8%). Nur 5% der Vermittler setzen auf alternative Quellen. (mki)

Zur Studie

Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde in Kooperation mit den Fördermitgliedern des Verbandes bereits zum 17. Mal mittels einer Online-Umfrage im Oktober und November 2024 durchgeführt. Insgesamt 1.173 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworteten maximal 124 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. Rund neun von zehn Befragten (88,6%) haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (§34d GewO), davon beraten rund 84% im Maklerstatus. 59,1% der Befragten verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-in nach §34f GewO. Das durch das AfW-Vermittlerbarometer eruierte Stimmungsbild weist weit über den Verband hinaus, denn 62,4% der Befragten sind keine Mitglieder des AfW.

 

Makler schöpfen KI-Potenzial kaum aus

Was die Nutzung generativer künstlicher Intelligenz wie ChatGPT in der Finanzberatung angeht, besteht noch Luft nach oben. Dies geht aus dem AfW Vermittlerbarometer hervor. Die Umfrage zeigt, wofür Vermittler KI bereits nutzen und wo sie wiederum Hürden sehen.

Zwischenzeitlich hat der Einsatz von generativer künstlicher Intelligenz in der Finanz- und Versicherungsvermittlung zwar zugenommen, verharrt aber auf niedrigem Niveau. Dies zeigt eine Auswertung des 17. AfW Vermittlerbarometers mit über 1.100 Teilnehmern von November 2024. Demnach nutzen nur 35% der Vermittler KI-Tools wie ChatGPT aktiv – immerhin aber doppelt so viele wie noch im Vorjahr (16%).

Bei lediglich 10,5% der Vermittler kommt KI täglich zum Einsatz. Bei weiteren 14% zumindest wöchentlich. Immerhin 16% haben vor, KI künftig in ihre Arbeit einzubinden.

Texterstellung und Ideenfindung mit Hilfe von KI

Besonders häufig setzen Vermittler auf KI zur Texterstellung (88%) und bei der Ideenfindung (62%). Es folgt die Nutzung zur Informationsbeschaffung. Im direkten Kundenkontakt ist KI bislang kaum im Einsatz. Laut Vermittlerbarometer haben nur 4,8% der Umfrageteilnehmer einen Chatbot für Kundenfragen.

Wo Vermittler Hürden sehen

Nach wie vor gibt es große Hürden für die Anwendung künstlicher Intelligenz. Bedenken haben Vermittler insbesondere in puncto Fehleranfälligkeit von KI (56%), einem möglichen Kontrollverlust (41%) und wegen Datenschutz (38%). 36% der Vermittler nennen die Komplexität der Technologie als Herausforderung.

Infolgedessen lassen Makler aber auch Potenzial der KI liegen, die die Effizienz im Vermittlerbetrieb steigern könnte. Darauf weist Frank Rottenbacher hin, Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.: „Die Ergebnisse zeigen, dass viele Vermittelnde das Potenzial von KI noch nicht voll ausschöpfen. Dabei kann KI entscheidend zur Effizienzsteigerung beitragen – sei es bei der Ideenfindung für Kundenansprachen, der Erstellung und Überarbeitung von Texten oder der Zusammenfassung von Dokumentationen.“

Was sich Makler beim Thema KI wünschen

Um den Einstieg in KI zu erleichtern, hätten 75% der befragten Vermittler gerne Hilfe bei der Auswahl passender Tools. 61% brauchen Unterstützung bei der Einbindung von KI in ihre Arbeitsprozesse. 54% haben Fragen zu rechtlichen Rahmenbedingungen. (tik)

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