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6. Februar 2024
Vermittlerbüro: Vorschriften zu Geldwäsche schwer umsetzbar

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Vermittlerbüro: Vorschriften zu Geldwäsche schwer umsetzbar

Wie gehen Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler, die Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz sind, mit den Vorgaben des Gesetzes um? Dieser Frage ging der AfW in einer Umfrage nach. Auch zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräfenzen gibt es Erkenntnisse.

Auch zuletzt gab es wieder zahlreiche neue Vorschriften für Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler. Dazu zählen beispielsweise Verschärfungen zu dem „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“, kurz Geldwäschegesetz (GwG).

Geldwäschegesetz: Bei Umsetzung noch Nachholbedarf

Demnach sind auch Anlageberater, Finanzanlagenvermittler, Immobilienmakler und Versicherungsmakler, die Versicherungsanlageprodukte vermitteln, Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 GwG. Finanzanlagenvermittler, die nur solche Anlagen vermitteln, die von Kapitalanlagegesellschaften, die dem Geldwäschegesetz unterliegen, vertrieben bzw. emittiert werden, sind davon ausgenommen.

Die Pflichten, die sich aus dem Gesetz ergeben, sind umfassend und dauerhaft. Geldwäschevorgaben müssen ernst genommen werden, darauf weisen die Vermittlerverbände regelmäßig hin. Wie nun Vermittlerinnen und Vermittler mit ihren Pflichten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zurechtkommen, hat der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) in seinem aktuellen Vermittlerbarometer abgefragt. Demnach sind 65% der an der Online-Umfrage teilnehmenden Vermittlerschaft der Ansicht, sich in dieser Frage bereits gut aufgestellt zu haben. 26% zeigten sich unsicher, was die GwG-Konformität ihres Unternehmens angeht.

Allerdings stellt der AfW-Verband auch fest, dass es an der Umsetzung dennoch hapert. So führen lediglich 27% der Teilnehmer jährlich eine schriftliche Risikoanalyse ihres Unternehmens durch, 46% tun dies noch nicht. Die Risikoanalyse ist ein zentrales Element der GwG-Pflichten.

„Die betroffenen Vermittler müssen über ein Risikomanagement und interne Sicherungsmaßnahmen verfügen. Sie müssen ihre Beschäftigten entsprechend schulen und haben spezielle Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Sorgfaltspflichten“, sagt AfW-Vorstand Norman Wirth und verweist auf die Arbeitshilfen, die die Verbände AfW und Votum zur Verfügung stellen. Die Ergebnisse zeigten schließlich, dass es in den betroffenen Vermittlerbüros noch Nachholbedarf gibt.

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