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AfW - BundesverbandFinanzdienstleistung e.V.

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AfW: So wählen die Vermittler

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat Vermittlern im Rahmen ihres jährlich erhobenen Vermittlerbarometers die Frage nach der Wahlpräferenz gestellt. Die regierende Ampelparteien konnten dabei keine Mehrheit bekommen. Stattdessen zeigt sich ein deutlicher Ruck nach rechts.

„Wenn am kommenden Sonntag Bundestagswahl wäre, wen würden Sie wählen?“ Diese sogenannte „Sonntagsfrage“ nach ihrer politischen Präferenz wurde mehr als 1.000 Vermittlern und Vermittlerinnen auch dieses Jahr wieder im Rahmen des 16. AfW-Vermittlerbarometers im Oktober und November 2023 gestellt.

Die stärkste Kraft unter den Vermittlern und Vermittlerinnen wäre demnach die CDU/CSU, die auf 33% kommt – ein Minus von 2% gegenüber der Vorjahresumfrage. Auf dem zweiten Rang folgt die FDP, der ein Viertel der Befragten ihre Stimme gegen würde (Vorjahr: 32%).

Damit hat sich an den Spitzenpositionen in den letzten Jahren wenig getan. „Wir sehen bereits seit Jahren, dass die Vermittlerinnen und Vermittler vor allem der Union und den Liberalen als Vertreter und Wahrer Ihrer Interessen vertraut“, kommentiert Norman Wirth, Vorstandsmitglied des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW das Ergebnis.

AfW bewertet Rechtsruck als „besorgniserregend“

Als „besorgniserregend“ bewertet der AfW den Zuwachs bei der AfD, die 21% der Befragten wählen würden – was einem Zuwachs von 10% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Damit landet die Partei auf Rang drei. Die restlichen beiden Parteien der Ampelregierung finden unter Vermittlern und Vermittlerinnen aktuell keinen großen Anklang: Das Bündnis90/Die Grünen würden 9% der Befragten wählen, die SPD erhält, genau wie die Linke, lediglich 2% der Stimmen. Anderen Parteien würden 8% der Vermittler und Vermittlerinnen ihre Stimme geben.

Über das Vermittlerbarometer

Die Online-Umfrage zum AfW-Vermittlerbarometer wurde im Oktober und November durchgeführt. Dabei beantworteten insgesamt 1.077 Teilnehmer und Teilnehmerinnen rund 50 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, Regulierung und anderen aktuellen Themen. (js)

Bild: © fotomek – stock.adobe.com1

 

AfW-Vorstand zu Provisionsverbot und Weiterbildungspflicht für 34f-Vermittler

EU-Kleinanlegerstrategie, Provisionen, Weiterbildung: Wie sind bei diesen Themen die Perspektiven für Finanzanlagenvermittler? Und was ist in dem Bereich in Sachen Konsolidierung zu erwarten? AfW-Vorstand Frank Rottenbacher hat sich diesen und weiteren Fragen gestellt.

Interview mit Frank Rottenbacher, Vorstand AfW Bundesverband Finanzdienstleistung sowie Vorstand GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG
Herr Rottenbacher, in der Diskussion um die EU-Kleinanlegerstrategie geht es oft um den Versicherungsmakler, um seine Vergütung und den Begriff der Unabhängigkeit bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten. Was ist aber mit dem Finanzanlagenvermittler?

Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler nach § 34f GewO werden unter diese Richtlinie fallen. Das hat uns das Bundeswirtschaftsministerium bestätigt. In der Richtlinie selbst werden Regelungen mit der Thematik „Unabhängigkeit“ nur in Bezug auf Versicherungsvermittler benutzt, nicht aber in Bezug auf Finanzanlagenvermittler.

Es heißt einerseits, Provisionen spielen in der Fondsvermittlung gar nicht mehr so die große Rolle, andererseits heißt es auch, dass ein Provisionsverbot einen Zulauf zu Haftungsdächern bringen würde. Was stimmt?

Das Thema „Provisionen in der Fondsvermittlung“ wird erst mit der Evaluierung der Retail Investment Strategy in Bezug auf Vergütungsfragen wieder interessant. Die soll drei Jahre nach Inkrafttreten erfolgen. Sollte es zu einem flächendeckenden Provisionsverbot kommen, würde das aber auch die Vermittler unter einem Haftungsdach treffen. Deswegen sehe ich das nicht als „Fluchtmöglichkeit“. Auch für Finanzanlagenvermittler gilt: Sollte es zu einem Provisionsverbot kommen, dann müssten diese alternative Vergütungsmodelle einführen, also zum Beispiel Betreuungspauschalen, Honorare oder Gebühren für ihre Dienstleistungen.

Für den beratungsfreien Vertrieb soll es laut Entwurf ein Provisionsverbot geben. Wer ist davon betroffen und kann dies in irgendeiner Weise auch beratende Vermittler treffen?

Hier geht es um „execution only“. Davon werden Trading-Plattformen besonders betroffen sein, die ja auch schon in Brüssel Sturm gegen diese Regelung laufen. Wenn die EU möchte, dass für Verbraucher der Zugang zum Kapitalmarkt einfacher und günstiger ist, dann ist dieser Vorschlag in der Tat sehr kritisch zu hinterfragen. Denn einen für die Verbraucher gebührenfreien Zugang zum Kapitalmarkt zu kippen, macht wenig Sinn. Vermittler sehe ich hier nicht besonders betroffen. Execution only ist für Finanzanlagenvermittler eher die Ausnahme. Die Berichterstatterin des EP, Frau Yon-Courtin hat sich daher sehr ablehnend gegen ein solches Provisionsverbot ausgesprochen. Mal sehen, wie die einzelnen Fraktionen dazu stehen. Die S&D Fraktion (mit der SPD) hat sich leider bereits ablehnend gegenüber dem Bericht von Frau Yon-Courtin geäußert.

Für Finanzanlagenvermittler soll es eine Weiterbildungspflicht geben. Haben Sie eine Vorstellung davon, wie diese aussehen könnte?

Die EU-Kommission möchte ein „level-playing-field“ bei den Weiterbildungsanforderungen schaffen. Es sollen somit vergleichbare Anforderungen für Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler gelten. 34f-Vermittler werden sich somit auch 15 Stunden pro Jahr weiterbilden und diese durch Nachweise belegen müssen. In einem Anhang zur Retail Investment Strategy sind bereits die groben Themenbereiche umschrieben, die anerkannt werden sollen. Da ist zum Beispiel auch das Thema Nachhaltigkeit als Weiterbildungsziel explizit genannt. Die genauen Anforderungen und Spielregeln werden jedoch national durch eine Anpassung der FinVermV umgesetzt werden.

Befürchten Sie Dopplungen bei Vermittlern, die sowohl Versicherungsmakler als auch Finanzanlagenvermittler sind?

Bei den zuletzt eingeführten Weiterbildungsverpflichtungen für Immobilienmakler gemäß § 34c GewO und Wohnimmobilienverwalter gemäß § 34c GewO hat sich das federführende Bundeswirtschaftsministerium bereits gegen eine Anrechnung identischer Inhalte auf diese Weiterbildungsverpflichtung ausgesprochen. Beide müssen jeweils 20 Stunden in drei Jahren besuchen bzw. erfüllen und können identische Inhalte leider nicht auf die jeweils andere Weiterbildungspflicht anrechnen lassen. Als AfW werden wir dafür eintreten, dass identische Inhalte sowohl auf die IDD-Zeiten als auch auf 34f-Zeiten angerechnet werden können. Doppelungen identischer Inhalte halten wir für ineffizient.

Die Zahl der Honorar-Finanzanlagenberater bleibt niedrig. Welche Rolle spielt das Berufsbild am deutschen Markt?

Ich glaube die Frage beantwortet sich, wenn man die Zahlen vergleicht: Stand Juli 2023 stehen 316 Honorar-Finanzanlageberatern insgesamt 40.359 Finanzanlagenvermittlern gegenüber. Das Berufsbild kann also am deutschen Markt keine große Rolle spielen. Seit Jahresbeginn sind laut DIHK-Statistik gerade mal zehn Honorar-Finanzanlageberater hinzugekommen. Es ist somit auch keine große Dynamik bei diesem Berufsbild zu erkennen.

Im Markt der Versicherungsmakler findet eine Konsolidierung statt. Was ist im Markt der Finanzanlagenvermittler zu erwarten? Und was sind die Herausforderungen?

Bei den Versicherungsmaklern kann ich anhand der Registerzahlen keine Konsolidierung feststellen. In den ersten neun Monaten dieses Jahres sank die Anzahl der Versicherungsmakler um gerade einmal 100 Personen auf 46.407. Das sind 0,2% der Maklerschaft. Die Anzahl an Versicherungsmaklern ist darüber hinaus seit Jahren konstant. So waren es zum Oktober 2019 laut DIHK 46.371 registrierte Makler und Maklerinnen. Wenn Sie Konsolidierung vor dem Hintergrund von Aufkäufen und Zusammenschlüssen im Maklermarkt meinen: Grundsätzlich begrüßen wir die Bündelung von Kompetenzen und die Möglichkeit, durch Kooperationen effizienter tätig zu werden.

Durch die Retail Investment Strategy erwarte ich keinen Rückgang der Finanzanlagenvermittler. Größere Auswirkungen wird das schwierige Marktumfeld haben. Es wird zudem spannend zu beobachten, wie sich die Einführung der ELTIF 2.0 auf die Anzahl an § 34f-Vermittlern auswirkt.

Erwarten Sie weitere Regularien?

Leider ja. In der Thematik ESG ist noch mit vielen Regularien in den kommenden Jahren zu rechnen. Auch bei der Retail Investment Strategy werden auf Level-2- und Level-3-Ebene noch zahlreiche Vorschriften aus Brüssel kommen, die dann national umgesetzt werden müssen. Und dann gibt es ja auch noch branchenübergreifende Themen, wie z. B. das kommende Geldwäschepaket aus Brüssel und Open Finance. Als AfW werden wir diese natürlich für unsere Mitglieder im Blick haben und intensiv begleiten.

Bild: © Frank Rottenbacher, AfW bzw. © Pixel-Shot – stock.adobe.com

 
Ein Interview mit
Frank Rottenbacher

AfW mit FAQ zu neuer Registrierungspflicht auf „goAML“

Auf bestimmte Vermittler kommt zum Jahreswechsel eine Registrierungspflicht nach dem Geldwäschegesetz zu. Was haben die Betroffenen aber dabei zu beachten? Der AfW hat dazu nun einen Frage-Antwort-Katalog veröffentlicht.

Alle nach dem Geldwäschegesetz (GWG) Verpflichteten müssen spätestens ab 01.01.2024 in dem Online-Meldeportal „goAML“ registriert sein (AssCompact berichtete). Meldepflichtige sind laut Vermittlerverband Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e. V. (AfW) u. a. Immobilienmakler, Versicherungsvermittler – wenn sie Versicherungsanlageprodukte vermitteln – sowie Finanzunternehmen (also auch regelmäßig Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis gemäß § 34f bzw. § 34h GewO).

AfW stellt FAQ zur Verfügung

Mit Ablauf der bisher noch bestehenden Übergangsfrist am 31.12.2023 verstoßen alle Verpflichteten, die keine goAML-Registrierung vorweisen können, gegen das Geldwäschegesetz, warnt man daher beim AfW anlässlich der näher rückenden Frist. Die Registrierungspflicht gelte auch unabhängig davon, ob Geldwäsche-Verdachtsmeldungen abgeben werden.

Der Vermittlerverband hat nun die wichtigsten Fragen in einem Frage-Antwort-Katalog (FAQ) aufgegriffen und für Betroffene eine erste Handreichung für die Erfüllung ihrer Registrierungspflicht gegeben. Hier geht es direkt zu den FAQ auf der AfW-Website.

Vermittler können auch auf KI-basierten Chatbot zurückgreifen

Erstmals bietet der AfW Vermittlern auch Unterstützung durch einen KI-Chatbot. „Wir haben diesen Bot speziell auf die wichtigsten Fragen rund um die goAML-Registrierung trainiert. In das Training sind auch die vielen bereits an den AfW herangetragenen Fragen und Probleme eingeflossen. Vermittlerinnen und Vermittler können somit schnell Antworten auf ihre Fragen rund um die goAML-Registrierung erhalten“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Der KI-Chatbot ist ebenfalls auf der Services-Webseite des AfW erreichbar.

Hier geht es zur Registrierung im Online-Meldeportal „goAML“. (as)

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Aktienrente aufgeschoben: Branche setzt auf private Altersvorsorge

Finanzminister Lindner muss nach dem Karlsruher Urteil zum Nachtragshaushalt 2021 die Haushaltskosten etwas umorganisieren. Damit entfallen 2023 auch 10 Mrd. Euro Ausgaben für die Aktienrente. Die Versicherungsbranche hat sich auf Nachfrage von AssCompact geäußert.

Das am 15.11.2023 gefällte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zieht weite Kreise. In Karlsruhe hatte man an jenem Tag die Verfassungswidrigkeit des Nachtragshaushalts 2021 festgestellt und damit eindeutig geregelt, dass Notlagenkreditermächtigungen lediglich für das Notlagenjahr zur Verfügung stehen und anschließend verfallen. Speziell davon betroffen sind der Klima- und Transformationsfonds (KTF), der nun über 60 Mrd. Euro weniger Rücklagen verfügt, der Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energie, dessen Sondervermögen zum Ende des Jahres 2023 aufgelöst wird, sowie das Sondervermögen Aufbauhilfe 2021, dessen Mittel 2023 nicht mehr in Anspruch genommen werden können.

Um dem Urteil gerecht zu werden, hat das Kabinett am Montag, 27.11.2023, einen Nachtragshaushalt 2023 beschlossen, über den das Finanzministerium auf seiner Website informiert. Und auch wenn man etwas suchen muss – bei den Haushaltsanpassungen steht auch ein Eintrag zur Aktienrente, einem der wichtigsten Vorhaben der Freien Demokraten (FDP).

Aktienrente wird verschoben

„Schuldenregelneutrale Minderausgaben durch Wegfall des Darlehens an das Generationenkapital im Jahr 2023 (10 Mrd. Euro)“ – oder etwas verständlicher: Der Bund wird in diesem Jahr anders als geplant keine 10 Mrd. Euro an sogenanntem Generationenkapital in einen von einer unabhängigen, öffentlich-rechtlichen Stiftung verwalteten Fonds investieren, der die gesetzliche Rente mithilfe des Kapitalmarkts finanzieren soll.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Die FDP betont derweil, wie es in mehreren Medien übereinstimmend heißt, dass das Projekt trotzdem noch umgesetzt würde. Die Einzahlung der 10 Mrd. Euro sei lediglich verschoben worden, da es in der Koalition noch keine Einigung auf das Rentenpaket gebe. Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) seien sich weitgehend einig, doch Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) stelle sich noch gegen das Vorhaben.

Das sagt die Branche zur Verschiebung der Aktienrente

Auf Nachfrage von AssCompact haben sich auch einige Vertreter der Versicherungsbranche zur Verschiebung der Aktienrente geäußert. Ein Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) sagte AssCompact, dass grundsätzlich jede Entlastung künftiger Generationen willkommen und es daher „im Prinzip richtig“ sei, zur Finanzierung der gesetzlichen Rente neben laufenden Beiträgen und Steuern auch auf den Kapitalmarkt zu setzen. „Für ein gutes Leben im Alter wird die gesetzliche Rente aber wohl auch dann nicht ausreichen“, so der GDV-Sprecher. Die Versicherungswirtschaft setze daher vor allem auf die dringend notwendige grundlegende Reform der geförderten privaten Altersvorsorge.

BVK: Politik in der Pflicht

Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) nutzt auf Nachfrage von AssCompact die Gunst der Stunde, um die Politik in Sachen privater und betrieblicher Altersvorsorge in die Pflicht zu nehmen. BVK-Präsident Michael H. Heinz: „Wir sehen die große Gefahr, dass wichtige Reformen auch in dieser Legislaturperiode nicht umgesetzt werden. Wir setzen uns weiter für eine reformierte Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge ein. Die derzeitige Haushaltssituation zeigt, dass sich die Bürger nicht allein auf staatliche Vorhaben verlassen sollten, sondern privat vorsorgen müssen.“

Der BVK befürchtet, dass ein weiterer Reformstau ein fatales Signal für die Altersvorsorge aussendet. „Die Rentenlücke der Bürger wird weiterwachsen und die Menschen sehnen sich nach adäquaten Möglichkeiten, vorzusorgen. Die Politik muss jetzt für die private und betriebliche Altersvorsorge die notwendigen Rahmenbedingungen und Impulse schaffen, um zukünftige Altersarmut zu verhindern“, erklärt Heinz.

„Politisch ein ungutes Signal“

Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung e. V. (AfW), findet, dass die bisher erst vorgesehenen 10 Mrd. bis 12 Mrd. Euro, die dann jährlich zugeführt werden sollen, ein „Nice-to-have“ gewesen wären, die jedoch erst in ferner Zukunft überhaupt Auswirkungen auf die Stabilität der gesetzlichen Rente hätten. Mit 10 Mrd. Euro komme die gesetzliche Rente heute etwa zehn Tage weit. Die vorläufige Streichung werde dementsprechend nicht auffallen.

Die vorläufig erfolgte Streichung halte Wirth für „nachvollziehbar, schade und zumindest politisch ein ungutes Signal – aber nicht für dramatisch und wirkmächtig. Viel wichtiger für die Stabilisierung der gesetzlichen Rente wäre sowieso, endlich an die drei Haltelinien zu gehen – Rentenniveau, Beitragssatz, Rentenalter. Betriebliche Altersvorsorge ist und bleibt – unabhängig von der aktuellen Entscheidung – von höchster Relevanz“.

Fondsbranche äußert sich

Auch in der Fondsbranche regen sich langsam die Stimmen. Christoph Quiring, Head of Workplace Investing bei Fidelity International, teilte Folgendes mit: „Die Entscheidung, das Generationenkapital zu verschieben, ist ein herber Rückschlag für die Generationengerechtigkeit in unserem Land und verschiebt das Finanzierungsproblem der gesetzlichen Rentenansprüche weiter in die Zukunft. Es sendet ein schlechtes Signal an die junge Generation.“

Zustimmung vom VdK

Positiv aufgenommen wurde die Streichung der 10 Mrd. Euro dagegen vom Sozialverband VdK, wie aus einer am Mittwochmorgen veröffentlichten Pressemitteilung hervorgeht. Präsidentin Verena Bentele: "Selbst ohne das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wäre es in diesen unsicheren Zeiten unverantwortlich gewesen, 10 Mrd. [Euro] zusätzliche Schulden aufzunehmen und auf dem Aktienmarkt zu parken." Zuallererst finanziere sich die gesetzliche Rente aus den Beiträgen der hart arbeitenden Menschen, weshalb die Bundesregierung jetzt, statt an die Börse zu gehen, in die Beschäftigten investieren und sich um gute und bezahlte Arbeit kümmern solle. "Staatliches Zocken am Aktienmarkt" sichere nicht langfristig die Rente.

Bentele empfiehlt der Bundesregierung, sich ganz von den Plänen des Generationenkapitals zu verabschieden und den Weg frei für das Rentenpaket II mit einer solide finanzierten Anhebung des allgemeinen Rentenniveaus zu machen, in dem alle Kürzungsfaktoren aus der Rentenformel gestrichen werden und die Renten wieder eins zu eins den Löhnen folgen müssten. (mki)

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Umfrage: In wie vielen Vermittlerbetrieben kommt KI bereits zum Einsatz?

Wie steht es aktuell um die Nutzung künstlicher Intelligenz in den Vermittlerbetrieben? Diese Frage hat sich der AfW gestellt und für das 16. Vermittlerbarometer einmal unter Vermittlerinnen und Vermittlern nachgefragt. Ergebnis: Viele nutzen KI noch nicht. Aber wenn sie es tun, haben Vermittlerinnen und Vermittler bei der KI-Nutzung vor allem ein Ziel.

Wie sehr ist künstliche Intelligenz (KI) bereits in der Finanz- und Versicherungsbranche angekommen? Und wie gehen Vermittlerinnen und Vermittler aktuell damit um? Das hat sich der Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. (AfW) gefragt und Antworten dazu im aktuellen Vermittlerbarometer ermittelt.

Demnach nutzen 16% der befragten Vermittelnden bereits mindestens eine Anwendung der KI, wohingegen 66% der Befragten derzeit im Rahmen ihrer Vermittlertätigkeit gar nicht mit KI in Berührung kommen. 15% machten die Angabe „noch nicht“, haben es folglich aber vor.

Wofür nutzen Vermittler künstliche Intelligenz?

Und wofür nutzen die, die KI aktiv verwenden, denn die Tools? 85,2% erstellen KI-basierte Texte, heißt es aus der Studie. Außerdem nutzen 61,7% der Studienteilnehmer KI für die Ideenfindung. Um Informationen zu beschaffen, ist KI bei 36,7% in Gebrauch, während 19,5% sie darüber hinaus für die Bilderstellung und 18% zur Vertriebsunterstützung verwenden. Bei der Datenauswertung spielt KI bei 8,7% eine Rolle, um Angebote zu erstellen, nutzen sie laut Vermittlerbarometer 5,5%. Mehrfachnennungen waren möglich.

Noch viel Luft nach oben in Sachen Nutzung

20% der befragten Vermittelnden nutzen ihre KI-Anwendung(en) täglich, die Hälfte (der Vermittelnden) allerdings nur wöchentlich. Eine monatliche Nutzung steht bei 18% auf dem Plan. Bei 10% ist sie noch seltener in Gebrauch. Gegenüber AssCompact präzisiert Frank Rottenbacher, Vorstand AfW Bundesverband Finanzdienstleistung: „Wenn also 16% der Vermittelnden KI überhaupt nutzen und davon dann 50% wöchentlich, dann heißt es, dass 8% der Vermittelnden KI wöchentlich nutzen. Täglich nutzen KI also nur 3,2%.“

Das wollen Vermittler mit KI-Nutzung erreichen

Welche Ziele sehen Vermittlerinnen und Vermittler im Einsatz von KI in ihrem Berufs- und Beratungsalltag? Auch das hat der AfW gefragt und stellt fest: Das oberste Ziel, und zwar für 89,7% der Befragten, ist die Zeiteinsparung. Gut die Hälfte (52,9%) erhofft sich dadurch Unterstützung im Vertrieb sowie Kosteneffizenz (50,9%). Auf eine bessere Kundenbetreuung setzen der Studie gemäß 43%, während für 34,7% auch eine verbesserte Datenanalyse und für 34,3% die Gewinnung neuer Kunden eine Rolle spielen.

„KI steht in der Beratung noch am Anfang“

„Künstliche Intelligenz in der Beratung steht noch am Anfang. Derzeit werden vor allem unkomplizierte und rasch umsetzbare Anwendungen wie die Texterstellung genutzt“, sagt Rottenbacher. Im Laufe der Zeit werde sich das aber rasch ändern, sobald sich die Vermittler mit den neuen technischen Möglichkeiten besser vertraut gemacht haben. „Wer einmal durch Einsatz einer KI erheblich an Zeit und Aufwand im Beratungsgeschäft gespart hat, wird dies auch weiterhin tun“, ist sich Rottenbacher sicher.

Das erhoffen sich Vermittler von KI-Nutzung

Umfrage: In wie vielen Vermittlerbetreiben kommt KI bereits zum Einsatz?

Aufschlussreich sind auch die Antworten auf die Frage, welche konkrete Unterstützung sich Vermittelnde in KI-Fragen wünschen. Hier zeigt sich: Ein Support der Vermittlerinnen und Vermittler beim Thema KI ist nötig, so der AfW. So sucht beispielsweise die Mehrheit, nämlich 75,3%, der Befragten Orientierungshilfen bei der Auswahl geeigneter KI-Tools. Und auch der Wunsch nach Hilfe bei der Implementierung ist mit 61,1% groß. Ebenfalls stellt sich gut die Hälfte (51,1%) Fragen zu den rechtlichen Anforderungen der Verwendung und hätten diese geklärt. Mehrfachnennungen waren möglich.

Über die Studie

Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde im November 2023 bereits zum 16. Mal mittels einer Online-Umfrage durchgeführt. Insgesamt 1.108 Teilnehmerinnen und Teilnehmer nahmen teil und beantworteten rund 50 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. 89,1% haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (§34d GewO), davon beraten rund 90% im Maklerstatus. 63% der Befragten verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-in nach §34f GewO. 58% der Befragten sind (noch) keine Mitglieder des AfW. (lg)

Lesen Sie auch: Nutzen Maklerbetriebe bereits künstliche Intelligenz?

Bild: © sdecoret – stock.adobe.com; Grafik: © AfW

 

Norman Wirth: So positioniert sich der AfW zu aktuellen Themen

Ob Provision, EU-Kleinanlegerstrategie oder künstliche Intelligenz: die Themen, die die Vorsorge- und Finanzberatung in ganz unterschiedlicher Weise beeinflussen, nehmen kontinuierlich zu. Wie geht der Vermittlerverband AfW mit dieser Fülle an Themen um? Und inwiefern wird diese Interessenvertretung durch die Mitglieder wertgeschätzt?

Interview mit Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. (AfW)
Herr Wirth, künstliche Intelligenz (KI), insbesondere die Nutzung sogenannter Chatbots wie ChatGPT, ist aktuell in aller Munde. Welche Rolle spielt das Thema im AfW-Verband bzw. bei den AfW-Mitgliedern?

Wir sind hier insbesondere mit unserer Community #DIE34ER im Austausch. Nach unseren Erkenntnissen setzen ca. 25% der jüngeren Vermittlerinnen und Vermittler bereits KI-Tools aktiv in ihrem Beratungsalltag ein und weitere 25% planen, es sehr bald zu tun. Dabei geht es hauptsächlich um die Unterstützung der Social-Media-Arbeit bzw. um die Unterstützung bei der Texterstellung.

Welche Einsatzmöglichkeiten von KI machen für Sie in der Finanzanlagenvermittlung denn am ehesten Sinn?

Letztlich sollte das Ziel des Einsatzes von KI sein, uns von lästigen administrativen, sich stets wiederholendenden Tätigkeiten so weit wie möglich zu entlasten, um wieder mehr Zeit für die Tätigkeit zu bekommen, für die wir eigentlich angetreten sind: unsere Kunden umfassend zu beraten und zu betreuen.

Es wird sehr spannend sein zu beobachten, wie auch KI-unterstützte digitale Avatare in den Beratungsmarkt eintreten. Dies könnte für Basisprodukte spannend werden, die über die eigene Website vertrieben werden. Wir sind und bleiben aber soziale Wesen, daher bleibt die Kundenbindung etwas, was die KI nicht ersetzen können wird.

Von gesellschaftlicher Relevanz ist die angedachte Reform der privaten Altersvorsorge. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Fokusgruppe: Welche Folgen wird das für die Finanzberatung rund um die private Altersvorsorge haben?

Der Abschlussbericht der Fokusgruppe enthielt deutlich mehr, als zu erwarten war. Die Befürchtung, dass man sich in der Gruppe quasi neutralisiert, weil die – teilweise auch ideologisch geprägten – Auffassungen zu manchen Themen zu gegensätzlich waren, hat sich nicht realisiert. Vernunft hat sich durchgesetzt. Riester soll endlich reformiert werden und man verabschiedet sich von der problematischen Idee eines Staatsfonds bzw. eines öffentlich verantworteten Vorsorgefonds in der privaten Altersvorsorge.

Gerade bei Riester sind die Vorschläge überzeugend: die Garantien sollen fallen, es soll keine Verrentungspflicht mehr bestehen und eine Auszahlung soll zum Beispiel auch für die selbst genutzte Immobilie verwendet werden können, sei es zur Sanierung, zum altersgerechten Umbau oder zur Tilgung einer Immobilienfinanzierung.

Insgesamt scheint sich die Erkenntnis durchgesetzt zu haben, dass risikoorientierter, offensiver vorgegangen werden muss, da ansonsten keine Chance besteht, die Altersvorsorgelücke zu schließen. Der klare Blick auf Großbritannien und die Vereinigten Staaten deuten da eine Zeitenwende an. Der Vorschlag eines Altersvorsorgedepots, in dessen Rahmen in Fonds, aber auch in andere geeignete realwertorientierte Anlageklassen investiert werden könnte, wäre eine zukunftsfähige Neuerung aus Sicht des AfW.

Besonders begrüßt haben wir, dass beim Thema der geringen Kosten einmal nicht die Vermittlervergütung prominent platziert wird, sondern vielmehr Produkt- und Bürokratieanforderungen zur Senkung der Kosten vereinfacht werden sollen.

Wichtig ist nun, dass sich die Vorschläge auch im Gesetzestext wiederfinden, oder?

Ja, es bleibt abzuwarten, was von den Vorschlägen der Fokusgruppe letztlich den Weg in ein Gesetzgebungsverfahren finden wird. Wenn die Vorschläge umgesetzt werden sollten, unterstreicht das auch den sozialen Auftrag an die Branche. Es betont aber auch, dass qualifizierter, guter Rat mehr denn je gefragt sein wird. Und guter Rat ist nicht umsonst zu bekommen. Wer das eine will, darf nicht beim anderen – also der Vergütung – sparen wollen. Die Uhr tickt. Reformen sind überfällig. Der AfW wird den Prozess weiter konstruktiv begleiten.

Sprechen wir auch über den Themenkomplex „Provision“. Wieso hat sich das Ziel einer stärkeren Beteiligung von Kleinanlegern an den internationalen Kapitalmärkten scheinbar nur noch auf die Frage „Provisionsverbot: ja oder nein?“ verdichtet?

Das hat es nicht. Es gibt eine Vielzahl von Kritikpunkten an dem vorgestellten Entwurf der Kleinanlegerstrategie der EU-Kommission (AssCompact berichtete). Nun ist es aber so, dass das umfassende Provisionsverbot, wie es ursprünglich von Kommissarin McGuinness angekündigt war, und damit auch die Banken, die Ausschließlichkeit, die Strukturvertriebe, die Sparkassen etc. getroffen hätte, vorerst nicht kommt. Dort findet sich dann auch kein Augenmerk mehr auf das potenzielle Provisionsverbot für die Maklerschaft. Das ist nun allein unser Thema und das der Maklerkollegen in anderen Ländern wie Österreich. Daher legen wir nun ganz besonders den Schwerpunkt unserer Bemühungen auf diesen Punkt. Wir stimmen mit letztlich allen Verbänden überein, dass wir ein Provisionsverbot für falsch halten. Zusätzlich haben wir die Aussage in einem Gutachten erhalten, dass Versicherungsmakler nach aktueller Formulierungslage darunter fallen. Was sollen wir tun? Appeasement, abwarten und damit die Interessen unserer Mitglieder gefährden? Das kann nicht der Weg sein. Wir haben einen Auftrag von unseren Mitgliedern, uns für ihre Interessen einzusetzen, und diesen Auftrag nehmen wir ernst.

Der AfW arbeitet auch mit Maklerpools und -verbünden zusammen. Sollte ein Provisionsverbot im Anlagebereich kommen, sehen wir dann größere Verschiebungen bei Pools und Haftungsdächern? Wäre man dort darauf vorbereitet?

Am 22.10.2013 wurde in Dortmund die beim AfW angesiedelte Initiative „Pools für Makler“ gegründet. Die Initiative bietet seit der damaligen Diskussion um das Lebensversicherungsreformgesetz den maßgeblichen Pools und Verbünden ein Podium für den Meinungsaustausch, gemeinsame Aktionen sowie eine einheitliche Stimme bei allen die Pools und Verbünde betreffenden Sachthemen. Diese Plattform hat sich über die Jahre einen hohen Stellenwert erarbeitet. Selbstverständlich wird auch in diesem Rahmen die gesamte Problematik der EU-Kleinanlegerstrategie einschließlich Provisionsverbot diskutiert, sehr eng begleitet und man unterstützt intensiv den Kurs des AfW diesbezüglich. Und natürlich wird in den einzelnen Häusern jedes Szenario betrachtet und durchgespielt. Das ist ein betriebswirtschaftliches Muss. Inwiefern es beim Eintreten des Worst Case zu größeren Verschiebungen käme, entzieht sich meinen hellseherischen Fähigkeiten.

Einige Verbände, wie der AfW, haben nun Stellungnahmen zum EU-Richtlinienvorschlag eingereicht. Was erhoffen Sie sich davon? Und was können die angeführten Punkte innerhalb der EU-Kommission bewirken?

Wir bringen unsere Argumente nicht nur in der veröffentlichten Stellungnahme vor. Es werden unzählige Gespräche geführt – mit Politikern in Deutschland und auf EU-Ebene, direkt oder auch über unseren europäischen Dachverband FECIF. Interessenvertretung ist wie ein Eisberg: nur ein Siebtel davon sieht man. Wir stimmen uns mit guten Partnern in Deutschland und auf EU-Ebene ab. Und natürlich erhoffen wir uns, dass die Vernunft sich durchsetzt und es keinen rechtswidrigen Eingriff in das Vergütungssystem geben wird. Der Ball liegt jetzt beim europäischen Gesetzgeber, dem Parlament und dem Rat. Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag ja bereits gemacht.

Am Beispiel der Novellierung der EU-Kleinanlegerstrategie ist nachzuverfolgen, wie bedeutsam Verbandstätigkeit in der politischen Arena ist. Sind sich die Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler an der Basis dessen überhaupt bewusst?

Ja, unsere Mitglieder auf jeden Fall. Deswegen sind sie im AfW. Man muss aber feststellen, dass wir noch viel Potenzial in der Vermittlerschaft haben.

Wie schlägt sich das beim AfW nieder? Profitieren zum Beispiel die Mitgliederzahlen davon? Und welche Reaktionen aus der Mitgliederschaft erhalten Sie?

Wir haben seit Jahren sehr konstante Mitgliederzahlen. Konstant leicht steigend. Das ist einerseits gut, da es uns gelingt, die Abgänge, die sich in der Regel altersbedingt ergeben, auszugleichen. Andererseits würden wir uns natürlich mehr Mitglieder wünschen und tun hierfür auch viel. Aber immerhin, aktuell haben wir über 1.800 Maklerinnen und Makler inklusive juristischer Personen mit Maklerzulassung unter unseren ca. 2.100 Mitgliedern. Zudem haben fast 1.300 unserer Mitglieder eine Zulassung nach § 34f Gewerbeordnung als Finanzanlagenvermittler und sogar knapp 1.000 eine Zulassung nach § 34i Gewerbeordnung, also als Immobiliardarlehensvermittler. Sie sehen, die O Unabhängigkeit und der Allfinanzgedanke finden sich bei uns hervorragend aufgehoben. Das spiegelt sich auch in den durchgehend positiven Reaktionen aus der Mitgliederschaft zu unserer politischen Interessenvertretung in der ganzen Breite der damit einhergehenden Themen wider. Man vertraut und unterstützt uns.

Was macht denn die Stärke eines Interessenverbandes aus? Die Mitgliederzahl? Die Vernetzung in Berlin oder Brüssel?

Ja und ja. Und ergänzend natürlich die Akzeptanz und Vernetzung innerhalb der Branche und sicherlich auch eine gute Kommunikation nach außen und innen. Bei allem haben wir immer noch Potenzial, besser zu werden. Wir sehen uns aber auf einem guten Weg.

Wie ist es denn mit Blick auf den Entwurf zur EU-Kleinanlegerstrategie generell um die Verbändelandschaft in der Vermittlerschaft hierzulande bestellt? Haben Sie das Gefühl, dass alle gleichermaßen an einem Strang ziehen?

Hier besteht partiell noch Optimierungspotenzial. Grundsätzlich sehen wir uns aber mit sehr vielen guten Partnern im offenen und vertrauensvollen Austausch und in Abstimmung über eine gemein­same Vorgehensweise.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 11/2023 und in unserem ePaper.

Bild: © Norman Wirth, AfW; © Foto-Ruhrgebiet – stock.adobe.com

 
Interview mit
Norman Wirth

16. Vermittlerbarometer: Teilnahme bis 15.11. möglich

Möglichst viele Antworten aus unterschiedlichen Bereichen und Schwerpunkten der Branche erhofft sich der AfW vom 16. Vermittlerbarometer. Bis zum 15.11.2023 haben Vermittlerinnen und Vermittler noch die Möglichkeit, teilzunehmen. Der AfW nutzt die Informationen für die politische Interessenvertretung.

Zum 16. Mal bereits bittet der Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. (AfW) alle Vermittlerinnen und Vermittler, sich am AfW Vermittlerbarometer zu beteiligen. Die Teilnahmemöglichkeit am 16. Vermittlerbarometer besteht noch bis zum 15.11.2023 unter vermittlerbarometer.de. Die Umfrage richtet sich an alle Vermittlerinnen und Vermittler im Versicherungs- und Finanzanlagenbereich sowie solche mit Zulassung zur Darlehensvermittlung und ist absolut anonym.

Antworten aus unterschiedlichen Bereichen benötigt

Der AfW kann aus der großen Online-Umfrage wichtige Informationen für seine politische Interessenvertretung ziehen, und zwar direkt aus der Branche, heißt es vom AfW: „Wir benötigen Daten direkt aus der Branche, um die Interessen der Vermittlerinnen und Vermittler überzeugend und mit Fakten in Berlin und Brüssel vertreten zu können“ erklärt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

In den letzten Jahren konnten die Ergebnisse laut AfW bereits erfolgreich in die politische Arbeit einfließen. Daher der Aufruf von Rottenbacher: „Bitte teilen Sie den Link, um möglichst viele Antworten aus unterschiedlichen Erlaubnisbereichen, Tätigkeitsschwerpunkten und Vertriebsformen zu erhalten.“ (lg)

Bild: © Sutthiphong – stock.adobe.com

 

25 Jahre AssCompact: Glückwünsche von Norman Wirth

AssCompact feiert in diesem Jahr 25-jähriges Jubiläum. Zu den Gratulanten zählen auch Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. und das ganze Team des Verbands.

<p>„Ein Vierteljahrhundert zu bestehen und dabei kontinuierlich Qualität, Relevanz und eine tiefe Verbundenheit zur Branche zu bewahren, ist definitiv keine Selbstverständlichkeit. Doch AssCompact hat genau das geschafft – und mehr.</p><p>Ich verfolge schon seit gut 20 Jahren mit großem Interesse und Respekt die Entwicklung und den Beitrag, den AssCompact für unsere Branche leistet. In einer Zeit der rasanten Veränderungen und des digitalen Wandels hat AssCompact es verstanden, nicht nur Schritt zu halten, sondern oft auch als Vorreiter zu fungieren und wesentliche Trends und Themen zu setzen.</p><p> Unsere Partnerschaft und Zusammenarbeit mit AssCompact war und ist stets von gegenseitigem Respekt und dem Wunsch geprägt, die Branche weiterzuentwickeln und ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Als der mitgliederstärkste politisch aktive Maklerverband schätzen wir AssCompact nicht nur als zuverlässigen Informationslieferanten, sondern auch als Stimme und Sprachrohr der Branche. Und oft haben wir es ja auch geschafft, von Ihnen erwähnt zu werden, was uns dann besonders gefreut hat.</p><p> Ich möchte an dieser Stelle unsere und meine persönliche aufrichtige Anerkennung und Wertschätzung für die harte Arbeit, das Engagement und die Leidenschaft aussprechen, mit der das gesamte AssCompact Team seit Jahren nun auch online täglich zu Werke geht. Sie haben es verstanden, eine Plattform zu schaffen, die gleichermaßen informiert, inspiriert und vernetzt.</p><p> Zum 25-jährigen Bestehen wünschen wir Ihnen alles erdenklich Gute und dass auch die kommenden Jahre von weiterem Erfolg, Wachstum und Innovation geprägt sein. Wir freuen uns auf viele weitere Jahre fruchtbarer Zusammenarbeit in der Branche und für die Branche.“</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/357C097A-4DF0-4021-97D5-D257E0FF20A6"></div>

 

Nachhaltigkeitsabfrage nach MiFID II bleibt stark umstritten

Für die Evaluierung der Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen durch Finanzanlagenvermittler hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde um Stellungnahmen gebeten – mit eindeutigem Ergebnis: die Beratung ist zu komplex und wenig anlegerfreundlich.

„Wie viel Prozent Anteil gemäß EU-Taxonomieverordnung sollen nachhaltige Anlagen in Ihrem Produkt haben?“ So oder so ähnlich könnte einer der Fragen an Kunden in der Finanzanlagenvermittlung rund um nachhaltige Finanzprodukte lauten. Doch welcher Anteil ist erstrebenswert? Was überhaupt ist die EU-Taxonomieverordnung und was steht drin (AssCompact berichtete: Es grünt so grün: Die EU-Taxonomie im Fokus)? Und was passiert eigentlich, wenn Staatsanleihen mit ins Spiel kommen? So mancher Kunde und Finanzberater steigt wohl spätestens zu diesem Zeitpunkt aus der Beratung aus – zu unverständlich, zu kompliziert, zu wenig anlegerfreundlich.

Ziel ist die Mobilisierung privaten Kapitals

Wenig überraschend lautet daher das Resümee über die Nachhaltigkeitsabfrage gemäß der Finanzmarktrichtlinie MiFID II zusammenfassend: wenig zielführend. Ein kurzer Rückblick: Seit August letzten Jahres müssen von Vermittlern bei der Beratung über Kapitalanlagen die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden abgefragt werden. Ziel des EU-Gesetzgebers war eine Verbesserung des Verbraucherschutzes und eine Erhöhung der Beratungsqualität – und auch eine höhere Marktdurchdringung nachhaltiger Finanzprodukte. Denn für die Erreichung der Ziele des Green Deals – die EU-Mitgliedsstaaten erklärten, bis 2050 klimaneutral zu werden – ist die Mobilisierung privaten Kapitals das Gebot der Stunde.

Beratung ist zu komplex

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat mit der Einführung der verpflichtenden Präferenzabfrage auch ihre Evaluierung angekündigt und Interessenverbände um eine Stellungnahme gebeten. Doch das Zwischenfazit fällt dürftig aus. Denn sowohl der Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. (AfW) als auch das Forum Nachhaltige Geldanlagen e. V. (FNG) – ein Fachverband für nachhaltige Geldanlagen – sehen mit der Präferenzabfrage in der gegenwärtig ausgeübten Systematik ein grundsätzliches Problem nicht gelöst: die Komplexität in der Beratung.

Abfrage verhindert nachhaltige Investitionen

Sascha Görlitz, Geschäftsführer beim FNG, etwa meint dazu: „Das übergeordnete Ziel der nachhaltigen Finanzwirtschaft [...] – die ‚Neuausrichtung der Kapitalströme auf nachhaltige Investitionen‘ – sollte nicht aus den Augen verloren werden. Ausgehend von den Erfahrungen unserer beratenden Mitglieder sehen wir derzeit nicht, dass die aktuelle MiFID II-Abfrage zu diesem Ziel beiträgt.“ Aus Sicht des FNG sei viel mehr ein Rahmen erforderlich, der es dem Berater ermögliche, nachhaltige Anlageberatung zu leisten, ohne Kleinanlegern komplexe Konzepte wie das der EU-Taxonomie oder das der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen – die sogenannten PAIs – erklären zu müssen.

AfW hält Systematik für „weltfremd“

In eine ähnliche Richtung stößt die Stellungnahme des Vermittlerverbandes AfW. Dort heißt es zur MiFID II sogar, dass der Rahmen für den Berater wie für den Kunden schlichtweg „weltfremd“ sei, mit negativen Folgen für einen Abschlusserfolg. Denn nur ein Bruchteil der Vermittler und Berater hierzulande wolle die entsprechenden Vorgaben umsetzen. Besonders schwer aber wiegt, dass sich dieses Muster auch bei den Kleinanlegern fortsetzt. Auch hier bricht ein Großteil den komplexen Abfrageprozess ab, heißt es vom AfW. Erst wenn in der Beratung deutlich vereinfacht vorgegangen werde, steige die Abschlusswahrscheinlichkeit. „Man kann von einem Scheitern der regulatorischen Vorgaben sprechen“, äußert sich Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Gleiches gelte im Übrigen auch für die Pflicht der Versicherungsvermittler nach IDD zur Nachhaltigkeitsabfrage – nur war dieser Komplex nicht Teil der aktuellen ESMA-Evaluation.

Detailänderungen helfen nicht weiter

Sowohl AfW als auch FNG machen sich daher in ihren jeweiligen Stellungnahmen für eine deutliche Vereinfachung bei der Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden stark. Denn einig sind sich die beiden Interessenverbände auch darin, dass Änderungen lediglich in den Details das Grundproblem nicht lösen werden. (as)

Lesen Sie auch: Beratung zur Nachhaltigkeit: Haftungsrisiken und ihre Lösung

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AfW: Update für VSH-Checkliste

Vermittler sind angehalten, die für ihre Berufsausübung verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung regelmäßig zu überprüfen. Zur Unterstützung gibt der AfW seit 2021 eine Checkliste für die Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes, die nun erneut aktualisiert wurde.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat seiner Checkliste zur Berufshaftpflichtversicherung für Vermittlerinnen und Vermittler ein Update verpasst.

Versicherungsmaklerinnen und -makler nach § 34d Gewerbeordnung (GewO) und Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler nach § 34f GewO brauchen für die Erlaubnis der Berufsausübung eine Berufshaftpflichtversicherung – auch Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) genannt. Dies dient einerseits zum eigenen Schutz vor finanziellen Risiken, andererseits auch insbesondere zum Schutz der Kunden im Fall der Fälle.

Damit kein Risiko entsteht, sollten Vermittlerinnen und Vermittler laut AfW den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig auf folgende Aspekte überprüfen:

  • Sind alle Mitarbeitenden erfasst?
  • Haben sich rechtliche Rahmenbedingungen geändert?
  • Wurden neue Geschäftsfelder und -praktiken erschlossen?
  • Sind alle Produkte, zu denen beraten und die vermittelt werden, vom Versicherungsschutz umfasst?
Ergänzungen zu den Punkten Personen- oder Umsatztarif und Selbstbehalt

Im Jahr 2021 präsentierte der AfW dazu eine Checkliste für die Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes. Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, sagt: „Aufgrund der hohen Bedeutung für die Vermittlerschaft führen wir das Projekt fort.“

Nun wurde die Liste also mit Unterstützung des langjährigen Fördermitgliedes des Verbandes, der Hans John Versicherungsmakler GmbH, aktualisiert. Der AfW gibt bekannt, dass es nun Ergänzungen zu den Punkten Personen- oder Umsatztarif und zum Thema Selbstbehalt gebe.

„Wir bleiben unbedingt bei unserer Empfehlung, auch den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen – oder mit Hilfe fachkundiger Spezialisten überprüfen zu lassen, damit es nicht irgendwann heißt: Der Schuster trägt die schlechtesten Schuhe!“ so Wirth.

Die gesamte Checkliste gibt es hier zum Download. (lg)

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