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AfW - BundesverbandFinanzdienstleistung e.V.

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Umfrage: In wie vielen Vermittlerbetrieben kommt KI bereits zum Einsatz?

Wie steht es aktuell um die Nutzung künstlicher Intelligenz in den Vermittlerbetrieben? Diese Frage hat sich der AfW gestellt und für das 16. Vermittlerbarometer einmal unter Vermittlerinnen und Vermittlern nachgefragt. Ergebnis: Viele nutzen KI noch nicht. Aber wenn sie es tun, haben Vermittlerinnen und Vermittler bei der KI-Nutzung vor allem ein Ziel.

Wie sehr ist künstliche Intelligenz (KI) bereits in der Finanz- und Versicherungsbranche angekommen? Und wie gehen Vermittlerinnen und Vermittler aktuell damit um? Das hat sich der Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. (AfW) gefragt und Antworten dazu im aktuellen Vermittlerbarometer ermittelt.

Demnach nutzen 16% der befragten Vermittelnden bereits mindestens eine Anwendung der KI, wohingegen 66% der Befragten derzeit im Rahmen ihrer Vermittlertätigkeit gar nicht mit KI in Berührung kommen. 15% machten die Angabe „noch nicht“, haben es folglich aber vor.

Wofür nutzen Vermittler künstliche Intelligenz?

Und wofür nutzen die, die KI aktiv verwenden, denn die Tools? 85,2% erstellen KI-basierte Texte, heißt es aus der Studie. Außerdem nutzen 61,7% der Studienteilnehmer KI für die Ideenfindung. Um Informationen zu beschaffen, ist KI bei 36,7% in Gebrauch, während 19,5% sie darüber hinaus für die Bilderstellung und 18% zur Vertriebsunterstützung verwenden. Bei der Datenauswertung spielt KI bei 8,7% eine Rolle, um Angebote zu erstellen, nutzen sie laut Vermittlerbarometer 5,5%. Mehrfachnennungen waren möglich.

Noch viel Luft nach oben in Sachen Nutzung

20% der befragten Vermittelnden nutzen ihre KI-Anwendung(en) täglich, die Hälfte (der Vermittelnden) allerdings nur wöchentlich. Eine monatliche Nutzung steht bei 18% auf dem Plan. Bei 10% ist sie noch seltener in Gebrauch. Gegenüber AssCompact präzisiert Frank Rottenbacher, Vorstand AfW Bundesverband Finanzdienstleistung: „Wenn also 16% der Vermittelnden KI überhaupt nutzen und davon dann 50% wöchentlich, dann heißt es, dass 8% der Vermittelnden KI wöchentlich nutzen. Täglich nutzen KI also nur 3,2%.“

Das wollen Vermittler mit KI-Nutzung erreichen

Welche Ziele sehen Vermittlerinnen und Vermittler im Einsatz von KI in ihrem Berufs- und Beratungsalltag? Auch das hat der AfW gefragt und stellt fest: Das oberste Ziel, und zwar für 89,7% der Befragten, ist die Zeiteinsparung. Gut die Hälfte (52,9%) erhofft sich dadurch Unterstützung im Vertrieb sowie Kosteneffizenz (50,9%). Auf eine bessere Kundenbetreuung setzen der Studie gemäß 43%, während für 34,7% auch eine verbesserte Datenanalyse und für 34,3% die Gewinnung neuer Kunden eine Rolle spielen.

„KI steht in der Beratung noch am Anfang“

„Künstliche Intelligenz in der Beratung steht noch am Anfang. Derzeit werden vor allem unkomplizierte und rasch umsetzbare Anwendungen wie die Texterstellung genutzt“, sagt Rottenbacher. Im Laufe der Zeit werde sich das aber rasch ändern, sobald sich die Vermittler mit den neuen technischen Möglichkeiten besser vertraut gemacht haben. „Wer einmal durch Einsatz einer KI erheblich an Zeit und Aufwand im Beratungsgeschäft gespart hat, wird dies auch weiterhin tun“, ist sich Rottenbacher sicher.

Das erhoffen sich Vermittler von KI-Nutzung

Umfrage: In wie vielen Vermittlerbetreiben kommt KI bereits zum Einsatz?

Aufschlussreich sind auch die Antworten auf die Frage, welche konkrete Unterstützung sich Vermittelnde in KI-Fragen wünschen. Hier zeigt sich: Ein Support der Vermittlerinnen und Vermittler beim Thema KI ist nötig, so der AfW. So sucht beispielsweise die Mehrheit, nämlich 75,3%, der Befragten Orientierungshilfen bei der Auswahl geeigneter KI-Tools. Und auch der Wunsch nach Hilfe bei der Implementierung ist mit 61,1% groß. Ebenfalls stellt sich gut die Hälfte (51,1%) Fragen zu den rechtlichen Anforderungen der Verwendung und hätten diese geklärt. Mehrfachnennungen waren möglich.

Über die Studie

Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde im November 2023 bereits zum 16. Mal mittels einer Online-Umfrage durchgeführt. Insgesamt 1.108 Teilnehmerinnen und Teilnehmer nahmen teil und beantworteten rund 50 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. 89,1% haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (§34d GewO), davon beraten rund 90% im Maklerstatus. 63% der Befragten verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-in nach §34f GewO. 58% der Befragten sind (noch) keine Mitglieder des AfW. (lg)

Lesen Sie auch: Nutzen Maklerbetriebe bereits künstliche Intelligenz?

Bild: © sdecoret – stock.adobe.com; Grafik: © AfW

 

Norman Wirth: So positioniert sich der AfW zu aktuellen Themen

Ob Provision, EU-Kleinanlegerstrategie oder künstliche Intelligenz: die Themen, die die Vorsorge- und Finanzberatung in ganz unterschiedlicher Weise beeinflussen, nehmen kontinuierlich zu. Wie geht der Vermittlerverband AfW mit dieser Fülle an Themen um? Und inwiefern wird diese Interessenvertretung durch die Mitglieder wertgeschätzt?

Interview mit Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. (AfW)
Herr Wirth, künstliche Intelligenz (KI), insbesondere die Nutzung sogenannter Chatbots wie ChatGPT, ist aktuell in aller Munde. Welche Rolle spielt das Thema im AfW-Verband bzw. bei den AfW-Mitgliedern?

Wir sind hier insbesondere mit unserer Community #DIE34ER im Austausch. Nach unseren Erkenntnissen setzen ca. 25% der jüngeren Vermittlerinnen und Vermittler bereits KI-Tools aktiv in ihrem Beratungsalltag ein und weitere 25% planen, es sehr bald zu tun. Dabei geht es hauptsächlich um die Unterstützung der Social-Media-Arbeit bzw. um die Unterstützung bei der Texterstellung.

Welche Einsatzmöglichkeiten von KI machen für Sie in der Finanzanlagenvermittlung denn am ehesten Sinn?

Letztlich sollte das Ziel des Einsatzes von KI sein, uns von lästigen administrativen, sich stets wiederholendenden Tätigkeiten so weit wie möglich zu entlasten, um wieder mehr Zeit für die Tätigkeit zu bekommen, für die wir eigentlich angetreten sind: unsere Kunden umfassend zu beraten und zu betreuen.

Es wird sehr spannend sein zu beobachten, wie auch KI-unterstützte digitale Avatare in den Beratungsmarkt eintreten. Dies könnte für Basisprodukte spannend werden, die über die eigene Website vertrieben werden. Wir sind und bleiben aber soziale Wesen, daher bleibt die Kundenbindung etwas, was die KI nicht ersetzen können wird.

Von gesellschaftlicher Relevanz ist die angedachte Reform der privaten Altersvorsorge. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Fokusgruppe: Welche Folgen wird das für die Finanzberatung rund um die private Altersvorsorge haben?

Der Abschlussbericht der Fokusgruppe enthielt deutlich mehr, als zu erwarten war. Die Befürchtung, dass man sich in der Gruppe quasi neutralisiert, weil die – teilweise auch ideologisch geprägten – Auffassungen zu manchen Themen zu gegensätzlich waren, hat sich nicht realisiert. Vernunft hat sich durchgesetzt. Riester soll endlich reformiert werden und man verabschiedet sich von der problematischen Idee eines Staatsfonds bzw. eines öffentlich verantworteten Vorsorgefonds in der privaten Altersvorsorge.

Gerade bei Riester sind die Vorschläge überzeugend: die Garantien sollen fallen, es soll keine Verrentungspflicht mehr bestehen und eine Auszahlung soll zum Beispiel auch für die selbst genutzte Immobilie verwendet werden können, sei es zur Sanierung, zum altersgerechten Umbau oder zur Tilgung einer Immobilienfinanzierung.

Insgesamt scheint sich die Erkenntnis durchgesetzt zu haben, dass risikoorientierter, offensiver vorgegangen werden muss, da ansonsten keine Chance besteht, die Altersvorsorgelücke zu schließen. Der klare Blick auf Großbritannien und die Vereinigten Staaten deuten da eine Zeitenwende an. Der Vorschlag eines Altersvorsorgedepots, in dessen Rahmen in Fonds, aber auch in andere geeignete realwertorientierte Anlageklassen investiert werden könnte, wäre eine zukunftsfähige Neuerung aus Sicht des AfW.

Besonders begrüßt haben wir, dass beim Thema der geringen Kosten einmal nicht die Vermittlervergütung prominent platziert wird, sondern vielmehr Produkt- und Bürokratieanforderungen zur Senkung der Kosten vereinfacht werden sollen.

Wichtig ist nun, dass sich die Vorschläge auch im Gesetzestext wiederfinden, oder?

Ja, es bleibt abzuwarten, was von den Vorschlägen der Fokusgruppe letztlich den Weg in ein Gesetzgebungsverfahren finden wird. Wenn die Vorschläge umgesetzt werden sollten, unterstreicht das auch den sozialen Auftrag an die Branche. Es betont aber auch, dass qualifizierter, guter Rat mehr denn je gefragt sein wird. Und guter Rat ist nicht umsonst zu bekommen. Wer das eine will, darf nicht beim anderen – also der Vergütung – sparen wollen. Die Uhr tickt. Reformen sind überfällig. Der AfW wird den Prozess weiter konstruktiv begleiten.

Sprechen wir auch über den Themenkomplex „Provision“. Wieso hat sich das Ziel einer stärkeren Beteiligung von Kleinanlegern an den internationalen Kapitalmärkten scheinbar nur noch auf die Frage „Provisionsverbot: ja oder nein?“ verdichtet?

Das hat es nicht. Es gibt eine Vielzahl von Kritikpunkten an dem vorgestellten Entwurf der Kleinanlegerstrategie der EU-Kommission (AssCompact berichtete). Nun ist es aber so, dass das umfassende Provisionsverbot, wie es ursprünglich von Kommissarin McGuinness angekündigt war, und damit auch die Banken, die Ausschließlichkeit, die Strukturvertriebe, die Sparkassen etc. getroffen hätte, vorerst nicht kommt. Dort findet sich dann auch kein Augenmerk mehr auf das potenzielle Provisionsverbot für die Maklerschaft. Das ist nun allein unser Thema und das der Maklerkollegen in anderen Ländern wie Österreich. Daher legen wir nun ganz besonders den Schwerpunkt unserer Bemühungen auf diesen Punkt. Wir stimmen mit letztlich allen Verbänden überein, dass wir ein Provisionsverbot für falsch halten. Zusätzlich haben wir die Aussage in einem Gutachten erhalten, dass Versicherungsmakler nach aktueller Formulierungslage darunter fallen. Was sollen wir tun? Appeasement, abwarten und damit die Interessen unserer Mitglieder gefährden? Das kann nicht der Weg sein. Wir haben einen Auftrag von unseren Mitgliedern, uns für ihre Interessen einzusetzen, und diesen Auftrag nehmen wir ernst.

Der AfW arbeitet auch mit Maklerpools und -verbünden zusammen. Sollte ein Provisionsverbot im Anlagebereich kommen, sehen wir dann größere Verschiebungen bei Pools und Haftungsdächern? Wäre man dort darauf vorbereitet?

Am 22.10.2013 wurde in Dortmund die beim AfW angesiedelte Initiative „Pools für Makler“ gegründet. Die Initiative bietet seit der damaligen Diskussion um das Lebensversicherungsreformgesetz den maßgeblichen Pools und Verbünden ein Podium für den Meinungsaustausch, gemeinsame Aktionen sowie eine einheitliche Stimme bei allen die Pools und Verbünde betreffenden Sachthemen. Diese Plattform hat sich über die Jahre einen hohen Stellenwert erarbeitet. Selbstverständlich wird auch in diesem Rahmen die gesamte Problematik der EU-Kleinanlegerstrategie einschließlich Provisionsverbot diskutiert, sehr eng begleitet und man unterstützt intensiv den Kurs des AfW diesbezüglich. Und natürlich wird in den einzelnen Häusern jedes Szenario betrachtet und durchgespielt. Das ist ein betriebswirtschaftliches Muss. Inwiefern es beim Eintreten des Worst Case zu größeren Verschiebungen käme, entzieht sich meinen hellseherischen Fähigkeiten.

Einige Verbände, wie der AfW, haben nun Stellungnahmen zum EU-Richtlinienvorschlag eingereicht. Was erhoffen Sie sich davon? Und was können die angeführten Punkte innerhalb der EU-Kommission bewirken?

Wir bringen unsere Argumente nicht nur in der veröffentlichten Stellungnahme vor. Es werden unzählige Gespräche geführt – mit Politikern in Deutschland und auf EU-Ebene, direkt oder auch über unseren europäischen Dachverband FECIF. Interessenvertretung ist wie ein Eisberg: nur ein Siebtel davon sieht man. Wir stimmen uns mit guten Partnern in Deutschland und auf EU-Ebene ab. Und natürlich erhoffen wir uns, dass die Vernunft sich durchsetzt und es keinen rechtswidrigen Eingriff in das Vergütungssystem geben wird. Der Ball liegt jetzt beim europäischen Gesetzgeber, dem Parlament und dem Rat. Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag ja bereits gemacht.

Am Beispiel der Novellierung der EU-Kleinanlegerstrategie ist nachzuverfolgen, wie bedeutsam Verbandstätigkeit in der politischen Arena ist. Sind sich die Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler an der Basis dessen überhaupt bewusst?

Ja, unsere Mitglieder auf jeden Fall. Deswegen sind sie im AfW. Man muss aber feststellen, dass wir noch viel Potenzial in der Vermittlerschaft haben.

Wie schlägt sich das beim AfW nieder? Profitieren zum Beispiel die Mitgliederzahlen davon? Und welche Reaktionen aus der Mitgliederschaft erhalten Sie?

Wir haben seit Jahren sehr konstante Mitgliederzahlen. Konstant leicht steigend. Das ist einerseits gut, da es uns gelingt, die Abgänge, die sich in der Regel altersbedingt ergeben, auszugleichen. Andererseits würden wir uns natürlich mehr Mitglieder wünschen und tun hierfür auch viel. Aber immerhin, aktuell haben wir über 1.800 Maklerinnen und Makler inklusive juristischer Personen mit Maklerzulassung unter unseren ca. 2.100 Mitgliedern. Zudem haben fast 1.300 unserer Mitglieder eine Zulassung nach § 34f Gewerbeordnung als Finanzanlagenvermittler und sogar knapp 1.000 eine Zulassung nach § 34i Gewerbeordnung, also als Immobiliardarlehensvermittler. Sie sehen, die O Unabhängigkeit und der Allfinanzgedanke finden sich bei uns hervorragend aufgehoben. Das spiegelt sich auch in den durchgehend positiven Reaktionen aus der Mitgliederschaft zu unserer politischen Interessenvertretung in der ganzen Breite der damit einhergehenden Themen wider. Man vertraut und unterstützt uns.

Was macht denn die Stärke eines Interessenverbandes aus? Die Mitgliederzahl? Die Vernetzung in Berlin oder Brüssel?

Ja und ja. Und ergänzend natürlich die Akzeptanz und Vernetzung innerhalb der Branche und sicherlich auch eine gute Kommunikation nach außen und innen. Bei allem haben wir immer noch Potenzial, besser zu werden. Wir sehen uns aber auf einem guten Weg.

Wie ist es denn mit Blick auf den Entwurf zur EU-Kleinanlegerstrategie generell um die Verbändelandschaft in der Vermittlerschaft hierzulande bestellt? Haben Sie das Gefühl, dass alle gleichermaßen an einem Strang ziehen?

Hier besteht partiell noch Optimierungspotenzial. Grundsätzlich sehen wir uns aber mit sehr vielen guten Partnern im offenen und vertrauensvollen Austausch und in Abstimmung über eine gemein­same Vorgehensweise.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 11/2023 und in unserem ePaper.

Bild: © Norman Wirth, AfW; © Foto-Ruhrgebiet – stock.adobe.com

 
Interview mit
Norman Wirth

16. Vermittlerbarometer: Teilnahme bis 15.11. möglich

Möglichst viele Antworten aus unterschiedlichen Bereichen und Schwerpunkten der Branche erhofft sich der AfW vom 16. Vermittlerbarometer. Bis zum 15.11.2023 haben Vermittlerinnen und Vermittler noch die Möglichkeit, teilzunehmen. Der AfW nutzt die Informationen für die politische Interessenvertretung.

Zum 16. Mal bereits bittet der Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. (AfW) alle Vermittlerinnen und Vermittler, sich am AfW Vermittlerbarometer zu beteiligen. Die Teilnahmemöglichkeit am 16. Vermittlerbarometer besteht noch bis zum 15.11.2023 unter vermittlerbarometer.de. Die Umfrage richtet sich an alle Vermittlerinnen und Vermittler im Versicherungs- und Finanzanlagenbereich sowie solche mit Zulassung zur Darlehensvermittlung und ist absolut anonym.

Antworten aus unterschiedlichen Bereichen benötigt

Der AfW kann aus der großen Online-Umfrage wichtige Informationen für seine politische Interessenvertretung ziehen, und zwar direkt aus der Branche, heißt es vom AfW: „Wir benötigen Daten direkt aus der Branche, um die Interessen der Vermittlerinnen und Vermittler überzeugend und mit Fakten in Berlin und Brüssel vertreten zu können“ erklärt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

In den letzten Jahren konnten die Ergebnisse laut AfW bereits erfolgreich in die politische Arbeit einfließen. Daher der Aufruf von Rottenbacher: „Bitte teilen Sie den Link, um möglichst viele Antworten aus unterschiedlichen Erlaubnisbereichen, Tätigkeitsschwerpunkten und Vertriebsformen zu erhalten.“ (lg)

Bild: © Sutthiphong – stock.adobe.com

 

25 Jahre AssCompact: Glückwünsche von Norman Wirth

AssCompact feiert in diesem Jahr 25-jähriges Jubiläum. Zu den Gratulanten zählen auch Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. und das ganze Team des Verbands.

<p>„Ein Vierteljahrhundert zu bestehen und dabei kontinuierlich Qualität, Relevanz und eine tiefe Verbundenheit zur Branche zu bewahren, ist definitiv keine Selbstverständlichkeit. Doch AssCompact hat genau das geschafft – und mehr.</p><p>Ich verfolge schon seit gut 20 Jahren mit großem Interesse und Respekt die Entwicklung und den Beitrag, den AssCompact für unsere Branche leistet. In einer Zeit der rasanten Veränderungen und des digitalen Wandels hat AssCompact es verstanden, nicht nur Schritt zu halten, sondern oft auch als Vorreiter zu fungieren und wesentliche Trends und Themen zu setzen.</p><p> Unsere Partnerschaft und Zusammenarbeit mit AssCompact war und ist stets von gegenseitigem Respekt und dem Wunsch geprägt, die Branche weiterzuentwickeln und ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Als der mitgliederstärkste politisch aktive Maklerverband schätzen wir AssCompact nicht nur als zuverlässigen Informationslieferanten, sondern auch als Stimme und Sprachrohr der Branche. Und oft haben wir es ja auch geschafft, von Ihnen erwähnt zu werden, was uns dann besonders gefreut hat.</p><p> Ich möchte an dieser Stelle unsere und meine persönliche aufrichtige Anerkennung und Wertschätzung für die harte Arbeit, das Engagement und die Leidenschaft aussprechen, mit der das gesamte AssCompact Team seit Jahren nun auch online täglich zu Werke geht. Sie haben es verstanden, eine Plattform zu schaffen, die gleichermaßen informiert, inspiriert und vernetzt.</p><p> Zum 25-jährigen Bestehen wünschen wir Ihnen alles erdenklich Gute und dass auch die kommenden Jahre von weiterem Erfolg, Wachstum und Innovation geprägt sein. Wir freuen uns auf viele weitere Jahre fruchtbarer Zusammenarbeit in der Branche und für die Branche.“</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/357C097A-4DF0-4021-97D5-D257E0FF20A6"></div>

 

Nachhaltigkeitsabfrage nach MiFID II bleibt stark umstritten

Für die Evaluierung der Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen durch Finanzanlagenvermittler hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde um Stellungnahmen gebeten – mit eindeutigem Ergebnis: die Beratung ist zu komplex und wenig anlegerfreundlich.

„Wie viel Prozent Anteil gemäß EU-Taxonomieverordnung sollen nachhaltige Anlagen in Ihrem Produkt haben?“ So oder so ähnlich könnte einer der Fragen an Kunden in der Finanzanlagenvermittlung rund um nachhaltige Finanzprodukte lauten. Doch welcher Anteil ist erstrebenswert? Was überhaupt ist die EU-Taxonomieverordnung und was steht drin (AssCompact berichtete: Es grünt so grün: Die EU-Taxonomie im Fokus)? Und was passiert eigentlich, wenn Staatsanleihen mit ins Spiel kommen? So mancher Kunde und Finanzberater steigt wohl spätestens zu diesem Zeitpunkt aus der Beratung aus – zu unverständlich, zu kompliziert, zu wenig anlegerfreundlich.

Ziel ist die Mobilisierung privaten Kapitals

Wenig überraschend lautet daher das Resümee über die Nachhaltigkeitsabfrage gemäß der Finanzmarktrichtlinie MiFID II zusammenfassend: wenig zielführend. Ein kurzer Rückblick: Seit August letzten Jahres müssen von Vermittlern bei der Beratung über Kapitalanlagen die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden abgefragt werden. Ziel des EU-Gesetzgebers war eine Verbesserung des Verbraucherschutzes und eine Erhöhung der Beratungsqualität – und auch eine höhere Marktdurchdringung nachhaltiger Finanzprodukte. Denn für die Erreichung der Ziele des Green Deals – die EU-Mitgliedsstaaten erklärten, bis 2050 klimaneutral zu werden – ist die Mobilisierung privaten Kapitals das Gebot der Stunde.

Beratung ist zu komplex

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat mit der Einführung der verpflichtenden Präferenzabfrage auch ihre Evaluierung angekündigt und Interessenverbände um eine Stellungnahme gebeten. Doch das Zwischenfazit fällt dürftig aus. Denn sowohl der Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. (AfW) als auch das Forum Nachhaltige Geldanlagen e. V. (FNG) – ein Fachverband für nachhaltige Geldanlagen – sehen mit der Präferenzabfrage in der gegenwärtig ausgeübten Systematik ein grundsätzliches Problem nicht gelöst: die Komplexität in der Beratung.

Abfrage verhindert nachhaltige Investitionen

Sascha Görlitz, Geschäftsführer beim FNG, etwa meint dazu: „Das übergeordnete Ziel der nachhaltigen Finanzwirtschaft [...] – die ‚Neuausrichtung der Kapitalströme auf nachhaltige Investitionen‘ – sollte nicht aus den Augen verloren werden. Ausgehend von den Erfahrungen unserer beratenden Mitglieder sehen wir derzeit nicht, dass die aktuelle MiFID II-Abfrage zu diesem Ziel beiträgt.“ Aus Sicht des FNG sei viel mehr ein Rahmen erforderlich, der es dem Berater ermögliche, nachhaltige Anlageberatung zu leisten, ohne Kleinanlegern komplexe Konzepte wie das der EU-Taxonomie oder das der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen – die sogenannten PAIs – erklären zu müssen.

AfW hält Systematik für „weltfremd“

In eine ähnliche Richtung stößt die Stellungnahme des Vermittlerverbandes AfW. Dort heißt es zur MiFID II sogar, dass der Rahmen für den Berater wie für den Kunden schlichtweg „weltfremd“ sei, mit negativen Folgen für einen Abschlusserfolg. Denn nur ein Bruchteil der Vermittler und Berater hierzulande wolle die entsprechenden Vorgaben umsetzen. Besonders schwer aber wiegt, dass sich dieses Muster auch bei den Kleinanlegern fortsetzt. Auch hier bricht ein Großteil den komplexen Abfrageprozess ab, heißt es vom AfW. Erst wenn in der Beratung deutlich vereinfacht vorgegangen werde, steige die Abschlusswahrscheinlichkeit. „Man kann von einem Scheitern der regulatorischen Vorgaben sprechen“, äußert sich Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Gleiches gelte im Übrigen auch für die Pflicht der Versicherungsvermittler nach IDD zur Nachhaltigkeitsabfrage – nur war dieser Komplex nicht Teil der aktuellen ESMA-Evaluation.

Detailänderungen helfen nicht weiter

Sowohl AfW als auch FNG machen sich daher in ihren jeweiligen Stellungnahmen für eine deutliche Vereinfachung bei der Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden stark. Denn einig sind sich die beiden Interessenverbände auch darin, dass Änderungen lediglich in den Details das Grundproblem nicht lösen werden. (as)

Lesen Sie auch: Beratung zur Nachhaltigkeit: Haftungsrisiken und ihre Lösung

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AfW: Update für VSH-Checkliste

Vermittler sind angehalten, die für ihre Berufsausübung verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung regelmäßig zu überprüfen. Zur Unterstützung gibt der AfW seit 2021 eine Checkliste für die Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes, die nun erneut aktualisiert wurde.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat seiner Checkliste zur Berufshaftpflichtversicherung für Vermittlerinnen und Vermittler ein Update verpasst.

Versicherungsmaklerinnen und -makler nach § 34d Gewerbeordnung (GewO) und Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler nach § 34f GewO brauchen für die Erlaubnis der Berufsausübung eine Berufshaftpflichtversicherung – auch Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) genannt. Dies dient einerseits zum eigenen Schutz vor finanziellen Risiken, andererseits auch insbesondere zum Schutz der Kunden im Fall der Fälle.

Damit kein Risiko entsteht, sollten Vermittlerinnen und Vermittler laut AfW den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig auf folgende Aspekte überprüfen:

  • Sind alle Mitarbeitenden erfasst?
  • Haben sich rechtliche Rahmenbedingungen geändert?
  • Wurden neue Geschäftsfelder und -praktiken erschlossen?
  • Sind alle Produkte, zu denen beraten und die vermittelt werden, vom Versicherungsschutz umfasst?
Ergänzungen zu den Punkten Personen- oder Umsatztarif und Selbstbehalt

Im Jahr 2021 präsentierte der AfW dazu eine Checkliste für die Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes. Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, sagt: „Aufgrund der hohen Bedeutung für die Vermittlerschaft führen wir das Projekt fort.“

Nun wurde die Liste also mit Unterstützung des langjährigen Fördermitgliedes des Verbandes, der Hans John Versicherungsmakler GmbH, aktualisiert. Der AfW gibt bekannt, dass es nun Ergänzungen zu den Punkten Personen- oder Umsatztarif und zum Thema Selbstbehalt gebe.

„Wir bleiben unbedingt bei unserer Empfehlung, auch den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen – oder mit Hilfe fachkundiger Spezialisten überprüfen zu lassen, damit es nicht irgendwann heißt: Der Schuster trägt die schlechtesten Schuhe!“ so Wirth.

Die gesamte Checkliste gibt es hier zum Download. (lg)

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Neues Gutachten hält Provisionsverbot für rechtswidrig

Der AfW hat beim Rechtsexperten Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski ein Gutachten zur Kleinanlegerstrategie der EU-Kommission, die im Mai 2023 vorgestellt wurde und auch ein Provisionsverbot für Versicherungsanlageprodukte beinhaltet, in Auftrag gegeben. Fazit: Die Rechtmäßigkeit des Vorschlags sei wohl anzuzweifeln.

Nun ist Ende August und es gibt nach wie vor keine Nachrichtennot beim Thema Provisionsverbot. Erst diesen Monat gab es eine Studie vonseiten des Fondsverbands BVI, die besagt, dass durch ein solches Verbot keine höheren Renditen erwirtschaftet würden (AssCompact berichtete: BVI-Studie: Keine höheren Renditen durch Provisionsverbot). Gleichzeitig bleiben die Rufe von Verbraucherschützern, die sich dafür einsetzen, nicht aus (AssCompact berichtete: Verbraucherschützer fordern weiterhin ein Provisionsverbot).

Hintergrund der Diskussion: das geplante Provisionsverbot für die Beratung und Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten, welches in der im Mai 2023 vorgestellten EU-Kleinanlegerstrategie vorzufinden ist. Doch es wird nicht nur infrage gestellt, ob jenes Verbot eine verbraucherschützende Funktion hat, sondern auch die generelle Frage, ob es rechtens ist. Diese Frage sollte Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski von der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin im Auftrag des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW klären und hat dazu ein Gutachten erstellt. Die wesentlichen Punkte dessen hat der AfW in einem Pressestatement zusammengefasst.

Gutachten: Provisionsverbot nicht rechtskonform

Schwintowski, der selbst u. a. Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats des Bundes der Versicherten ist und lange Jahre Mitglied des Versicherungsbeirats bei der BaFin war, stellt in seinem Gutachten fest, dass die vorgesehene Regelung in Art. 30 Absatz 5b RL-E nicht mit europäischem Recht vereinbar und somit nichtig sei, so der AfW. Der auf Versicherungsrecht und Wettbewerbsrecht spezialisierte Jurist hält fünf Punkte mit Blick auf die Europarechtswidrigkeit fest.

Zum einen fehle es an einer Kompetenzgrundlage, die die Regelung legitimiert. Denn sie erleichtere die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit für Versicherungsmakler nicht, sondern erschwere sie erheblich. Weiterhin seien im Rahmen der Regelung das „Kohärenzprinzip“, das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung, das Subsidiaritätsprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aus den Verträgen über die Europäische Union und die Arbeitsweise der Europäischen Union verletzt. Der Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit und der Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb seien ebenfalls verletzt sowie die wirtschaftliche Freiheit und der Gleichheitssatz. Abschließend würden Versicherungsmakler, so Schwintowski, gegenüber gebundenen Vertretern massiv benachteiligt und diskriminiert. Sie wären somit nicht mehr wettbewerbsfähig.

Nachteile für Vertrieb und Kunden

Laut Gutachten wäre hiervon die Folge, dass nicht nur die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit als Makler im europäischen Binnenmarkt erschwert würden, sondern auch der Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten im Binnenmarkt. Die Wettbewerbsbedingungen für den Vertrieb würden durch das Verbot sehr unterschiedlich werden.

Für die Kunden entstehe ebenso ein großer Nachteil, der darin bestehe, dass sie auf den Sachverstand unabhängiger Sachwalter, die in ihrem Kundeninteresse tätig sind, nicht mehr zählen könnten. Denn diese könnten sich im Wettbewerb gegenüber Versicherungsvertretern nicht mehr behaupten. Das Beratungsangebot würde ausgerechnet um diejenigen Vermittler reduziert werden, die im Interesse ihrer Kunden Produkte vergleichen und einen Überblick über den Markt geben könnten.

Makler wesentlich für Wettbewerb

Weiterhin falle dem Gutachten zufolge ein wesentlicher Aspekt des Wettbewerbs um den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten weg, sollten die Makler daraus ausscheiden. Denn diese seien ein wesentlicher Treiber des Wettbewerbs um die besten Produkte. Die gebundenen Vertreter könnten diesen Wettbewerb gegenseitig nicht realisieren, da sie an einen bestimmten Anbieter gebunden seien.

Das Ausscheiden der Makler wäre laut Schwintowski für die Offenheit und Funktionsfähigkeit der Märkte von großem Nachteil. Denn die Anpassung der Produktmerkmale an die jeweils besten Produkte werde letztlich über die Makler getrieben. Sie seien der „verlängerte Arm und das Sprachrohr der Kunden“. Vertreter würden eine vergleichbare Funktion nicht erfüllen. Demzufolge dürften sie bei ihrer Honorierung gegenüber gebundenen Vertretern nicht benachteiligt oder diskriminiert werden. Die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs um Versicherungsanlageprodukte im Interesse der Kunden sei sonst nicht gewährleistet. Folglich sei Artikel 30 Absatz 5b RL-E aus der EU-Kleinanlegerstrategie nicht mit dem europäischen Recht zu vereinbaren und somit ungültig. Schwintowski empfiehlt daher, die Regelung ersatzlos zu streichen. (mki)

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Freiwilliger Branchenstandard DSGVO: Weitere Unterstützer

Im Mai 2022 rief ein Bündnis von Verbänden, Versicherern, Pools und Verbünden gemeinsam eine Initiative für einen freiwilligen Branchenstandard beim Datenschutz ins Leben. Nun konnte die Initiative weitere Versicherer als Unterstützer gewinnen, wie der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW mitteilt.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist seit Mai 2018 anzuwenden. Ein elementarer Bestandteil der korrekten Umsetzung der DSGVO-Anforderungen ist eine an die Vorgaben der DSGVO angepasste Datenschutzeinwilligung der Kunden in die Datenverarbeitung. Etliche Verbände, Versicherer, Pools und Verbünde haben im Mai 2022 eine Initiative gestartet, um einen freiwilligen Branchenstandard beim Datenschutz zu etablieren (AssCompact berichtete: DSGVO: Initiative für freiwilligen Branchenstandard gestartet).

Ein Expertenteam aus Datenschutz- und Vertriebsspezialisten hat in Trägerschaft des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW eine DSGVO-konforme Einwilligungserklärung und weitere Dokumente entwickelt, um mit dieser Initiative einen freiwilligen Branchenstandard zu etablieren. Die Unterlagen werden bei Bedarf überarbeitet und weiterentwickelt.

Zwischenzeitlich hat sich der Unterstützerkreis der Initiative um weitere große Versicherer erweitert. Hinzugekommen sind AXA, HDI, ERGO Group, IDEAL, LV 1871 und R+V. Die Gesellschaften, die die Initiative unterstützen, sind auf der dazugehörigen Webseite "Initiative freiwilliger Branchenstandard – DSGVO" gelistet und werden fortlaufend ergänzt.

Das sagen neue Unterstützer zur Initiative

„Datenschutz wird in Zeiten der Digitalisierung immer wichtiger – dabei geht es um den Ruf einer ganzen Branche. Umso mehr begrüßen wir diese wichtige Initiative, die hier rechtssicher und praxisorientiert die Prozesse für Vermittler wie für Versicherer vereinfacht und beschleunigt“, erklärt Hermann Schrögenauer, Vorstand der LV 1871.

Thomas Lüer, Vorstand Vertrieb und Marketing bei HDI, ergänzt: „Wir bei HDI kennen den Markt und begleiten unsere Vertriebspartner sehr eng. Wichtig ist uns dabei, dass wir die Neuerungen immer mit den Vertriebspartnern entwickeln – ganz im Sinne von #handschlag! Als professionell aufgestellter B2B-Spieler am Markt unterstützen wir deshalb gerne die Initiative. Der freiwillige Branchenstandard DSGVO ist eine hervorragende Möglichkeit, die Betreuung und Servicierung unserer Vertriebspartner zu verbessern.“

„Im Zusammenspiel mit unseren Vertriebspartnern ist eine prozessuale und technische Digitalisierung bzw. Automatisierung enorm wichtig und ist die Basis zur Weiterentwicklung unserer Zusammenarbeit. Eine solche ‘Industrialisierung’ wird aber nur gelingen, wenn es auch flankierende regulatorische bzw. vertragliche Leitplanken gibt, auf die wir dabei gemeinsam aufbauen können. Dazu hat der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. mit der Einwilligungserklärung nach DSGVO – Branchenstandard eine hervorragende Basis geschaffen, die ERGO anerkennt und sehr gerne unterstützt“, so Markus Krawczak, Mitglied des Vorstandes der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG. (tk)

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Digitalisierung in der Beratung – Freund oder Feind des Maklers?

Sehen Vermittler Robo-Advisors als Konkurrenz? Wie hängt der Altersdurchschnitt der Berater mit der Nutzung von digitalen Marketing-Kanälen zusammen? Und was bedeutet digitale Kommunikation aus Maklersicht für den Umsatz? Das 15. AfW-Vermittlerbarometer hat dies gefragt und liefert Antworten.

Alles wird immer digitaler – auch die Branche digitalisiert sich zunehmend. Damit einher geht z. B. auch automatisierte Beratung wie die von Robo-Advisors. Über die Hälfte der Vermittlerschaft, nämlich 53,3%, betrachtet Robo-Advisors im Bereich der Altersvorsorge aber nicht als Konkurrenz. Das hat das 15. AfW-Vermittlerbarometer ergeben, für das rund 1.300 Vermittlerinnen und Vermittler online befragt wurden. Demnach sehen lediglich 12,1% eine direkte Rivalität.

Private Altersvorsorge zu komplex für Robo-Konkurrenz

31,4% sind der Meinung, die private Altersvorsorge sei zu komplex für Robo-Advisors. 39% der Befragten bejahen die Aussage, dass die digitale Konkurrenz nur bei einfachen Produkten wichtig wird. Mehrfachnennungen waren hier zugelassen. Fast alle Befragten gaben an, digitale Beratungstools im Rahmen des Beratungsprozesses zu verwenden. 8,3% sagten, dass sie keine digitalen Beratungstools nutzen.

Altersdurchschnitt der Vermittler spielt eine Rolle

Laut Vermittlerbarometer sind mobile Endgeräte wie Tablets bei den Vermittelnden für die Beratung aktuell nicht bevorzugt. Die meisten sitzen lieber vor einem stationären PC oder auch dem Laptop. „Dass mobile Endgeräte hier noch weit davon entfernt sind, im Beratungsprozess eine signifikante Rolle zu spielen, dürfte auch mit dem Alter der Vermittlerinnen und Vermittler zu tun haben“, meint Franziska Geusen, Vorständin des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung. Das Durchschnittsalter der Befragten liege konform mit der Branche bei 53,7 Jahren, so Geusen. „Das dürfte hier ebenso wie bei der Frage nach den Online-Marketing-Kanälen eine Rolle gespielt haben.“

Das sind die beliebtesten digitalen Marketing-Kanäle der Vermittler

Denn beispielsweise die beliebteste App der Jugend, TikTok, nimmt in diesem Ranking mit 0,5% den letzten Platz ein. Facebook wiederum, das von der jüngeren Generation kaum noch genutzt wird, liegt gemäß der Befragung zu den digitalen Marketing-Kanälen auf Platz 1 der Vermittlerschaft. 28,8% der Befragten nutzen Facebook. Danach folgen WhatsApp (21,2%), Google MyBusiness (21,1%), XING (14,6%) sowie das bei der jungen Generation ebenfalls beliebte Instagram (14,2%).

Digitalisierung unter Beratern steigt

38% der Befragten bieten ihren Kundinnen und Kunden mittlerweile eine App für die Übersicht über ihre Verträge – Tendenz steigend. Aktuell nutzen 62% digitale Tools in der Beratung, weitere 14% planen einen künftigen Einsatz. Auch interessant: 14% halten gar nichts von den digitalen Helfern und verzichten lieber ganz darauf.

Digitale Kommunikation heißt auch mehr Umsatz

Geusen erklärt: „Für eine zielführende, effektive Beratung führt kein Weg mehr am Einsatz digitaler Instrumente vorbei. Dass digitale Kommunikation auch ganz konkret mehr Umsatz bedeutet, hat zumindest mehr als jeder vierte Vermittler erkannt, denn 28,1% bieten mittlerweile Versicherungsprodukte über ihre eigene Website an.“

Dies gilt aber eben nur für Versicherungsprodukte. Bei weiteren Angeboten wie offenen Investmentfonds (7,3%) und anderen Finanzprodukten (9,3%) hakt es mit dem Internetvertrieb laut AfW-Vermittlerbarometer noch.

Über die Studie

Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde in Kooperation mit den Fördermitgliedern des Verbandes bereits zum 15. Mal mittels Online-Umfrage im Oktober und November 2022 durchgeführt. Mehr als 1.300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworteten rund 50 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. Neun von zehn Befragten haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (§34d GewO), davon beraten rund 87% im Maklerstatus. Zwei Drittel der Befragten verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-in nach §34f GewO. Zwei Drittel der Befragten sind keine Mitglieder des AfW. (lg)

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Was für Makler bei der Wahl eines Pools wichtig ist

Derzeit sind Vermittler durchschnittlich an knapp zwei Maklerpools angebunden. Die Größe spielt dabei für die meisten nur eine untergeordnete Rolle. Stattdessen orientieren sie sich an den vorhandenen Werkzeugen und Tools sowie dem Produktportfolio.

Die meisten unabhängigen Makler und Maklerinnen arbeiten mit mehr als einem Pool zusammen. Durchschnittlich sind sie an 1,9 Pools angebunden. Das ist ein Ergebnis des 15. Vermittlerbarometers des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW e. V. (AfW), für das mehr als 1.300 Vermittler und Vermittlerinnen im Rahmen einer Online-Umfrage Auskunft über ihre Arbeit erteilten.

Zudem meldet der AfW, dass die Anzahl der jeweiligen Poolanbindungen zurückgeht. Im Jahr 2019 lag der Wert noch bei 2,3, in den beiden Folgejahren bei 2,2. Derzeit haben allerdings 83% der befragten Vermittler und Vermittlerinnen keine Pläne, die Anzahl der Pools oder Verbünde, mit denen sie zusammenarbeiten, zu verändern. Lediglich jeder Zehnte hat vor, die Anzahl der jeweiligen Poolanbindungen zu verringern, 6% wollen sie erhöhen. Insgesamt wickeln laut AfW die Befragten zwei Drittel (67%) ihres Umsatzes über Maklerpools ab.

Werkzeuge, Produktportfolio und Beratung wichtigste Entscheidungskriterien

Was ist Vermittlern und Vermittlerinnen am wichtigsten, wenn es um die Entscheidung für oder gegen einen Pool geht? Mehr als neun von zehn Befragten (91,8%) sind die Werkzeuge und Tools, die vom Maklerpool oder Verbund angeboten werden, wichtig oder sehr wichtig. Ganz oben auf der Entscheidungsliste stehen auch das Produktportfolio (91,2%), Service und Beratung (88,4%) sowie die Digitalisierung (85,8%).

Für weitere 77,2% sind Weiterbildungsangebote wichtig oder sehr wichtig für die Entscheidungsfindung, für 73,2% Provisionen. Die Größe des Pools oder des Verbunds spielt hingegen für die Mehrheit nur eine untergeordnete Rolle – nur etwa jeder zweite Befragte (48,1%) gibt an, dies als wichtig oder sehr wichtig zu erachten (siehe Grafik).

Was für Makler bei der Wahl eines Pools wichtig ist

„Es verwundert nicht, dass angesichts zunehmender Regulierungsvorgaben und immer unübersichtlicherer Angebotspaletten der angebotenen Technik die wichtigste Rolle bei der Auswahl für einen Pool zukommt“, kommentiert Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW, das Ergebnis.

Über das AfW-Vermittlerbarometer

Das AfW-Vermittlerbarometer wurde in Kooperation mit den Fördermitgliedern des Verbandes zum 15. Mal durchgeführt. Für das 15. Vermittlerbarometer beantworteten mehr als 1.300 Teilnehmer und Teilnehmerinnen rund 50 Fragen zu Tätigkeit, Einkommen, Regulierung und anderen aktuellen Themen. Ein Drittel der Befragten sind AfW-Mitglieder. 87% weisen Maklerstatus auf, zwei Drittel verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler oder -vermittlerin nach § 34f GewO. (js)

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