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bvk Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.

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BVK befürwortet Reform der Riester-Rente statt neuer Konzepte

Erst kürzlich ist mit der „Bürgerrente“ ein neuer Vorschlag der Versicherungswirtschaft für die staatlich geförderte, private Altersvorsorge bekannt geworden. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. sieht den GDV-Vorschlag jedoch skeptisch.

Sichtlich irritiert hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) die bekanntgewordenen Pläne der Versicherungswirtschaft für eine neue „Bürgerrente“ zur Kenntnis genommen und bemängelt, dass dafür wohl die Riester-Rente geopfert werden soll. Grundlage der BVK-Kritik ist der Vorschlag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), eine neue, staatlich geförderte private Altersvorsorge namens „Bürgerrente“ einzuführen.

„Bürgerrente“ ermöglicht einfache, staatliche Förderung

Die Süddeutsche Zeitung (SZ) hatte mit Verweis auf ein internes GDV-Arbeitspapier berichtet, dass die neue „Bürgerrente“ sehr einfach vom Staat gefördert werden solle. So werde jeder Euro, der in die Bürgerrente eingezahlt wird, mit jeweils 50 Cent gefördert. Außerdem sollen die Einzahlungen steuerfrei sein. Erst bei Leistung werden die Auszahlungen besteuert, wie die SZ weiter schreibt. 80% der eingezahlten Beiträge sollen zudem von den Versicherern garantiert werden. Der GDV sieht die Förderung der „Bürgerrente“ insbesondere als Anreiz für Geringverdiener. Auf AssCompact-Anfrage beim GDV äußerte sich Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen knapp: „Nach 20 Jahren ohne wesentliche Änderungen müssen Verbesserungen anstehen, z. B. eine stark vereinfachte Förderung. Wir arbeiten dazu an Ideen zur Fortentwicklung der geförderten privaten Altersvorsorge und werden diese nach erfolgter interner Abstimmung vorstellen.“

BVK: Zielführender ist eine Riester-Reform

BVK-Chef Michael Heinz wirft dem GDV nun vor, mit der „Bürgerrente“ lediglich ein weiteres Standardprodukt für alle von der Stange anzubieten, welches den individuellen Lebenslagen der Menschen gar nicht entsprechen könne. „Das hatten wir schon 2021 bei den ersten Statements des GDV kritisiert. Zielführender wäre daher stattdessen eine umfassende Reform der seit zwei Jahrzehnten besparten Riester-Rente mit ihren 16 Millionen Rentenanspruchsberechtigten“, fordert Heinz. Der BVK fordert stattdessen, Riester zu entbürokratisieren, zu vereinfachen und den Kreis der Zulageberechtigten deutlich zu erweitern sowie die Beitragsgarantien zu senken. Eine Reform der Riester-Rente hätte auch den Vorteil, dass man kein neues System erst zeitaufwendig einführen müsste, heißt es vom BVK weiter.

Beratungslose Abschlussoption schadet dem Verbraucherschutz

Äußerst bedenklich findet der BVK sogar, dass die Versicherungswirtschaft erneut vorhat, eine beratungslose digitale Abschlussoption für Interessierte anzubieten. Vertrieb ohne Beratung entspreche jedoch weder dem Verbraucherschutzgedanken noch den Interessen der Vermittler, die als Lotsen im Dickicht der Altersvorsorgeprodukte eine wichtige sozialpolitische Aufgabe erfüllen, argumentiert man auf Seiten des BVK. (as)

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Die Debatte um ein Provisionsverbot ist zurück

Die Europäische Kommission forciert ihren Plan, ein EU-weit geltendes Provisionsverbot bei der Vermittlung von Versicherungen und Finanzanlagen einzuführen. Denn MiFID II habe bisher kaum für Verbesserungen in der Finanzberatung gesorgt. Vermittler- und Beraterverbände bringen sich dagegen in Stellung und üben am Vorhaben scharfe Kritik.

Es kommt nur noch selten vor, dass heutzutage ausgerechnet ein Brief für viel Aufregung in der Vermittlerbranche sorgt. So sieht zum Beispiel der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) „das Aus für rund 200.000 Versicherungsvermittler in Deutschland“ kommen. Und auch beim Bundesverband Finanzdienstleistungen e. V. (AfW) klingt es recht dramatisch, wenn von einem „Verlust einer Vielzahl von Arbeitsplätzen und der Vernichtung von Existenzen von vielen Gewerbetreibenden“ die Rede ist.

EU-Finanzkommissarin forciert Einführung eines Provisionsverbots

Doch worauf nimmt die heftige Kritik des BVK und des AfW Bezug? Richtig: auf einen Brief. Genauer gesagt auf einen Brief, den die EU-Kommissarin Mairead McGuinness – zuständig für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion – an Markus Ferber (CSU), Abgeordneter im Europäischen Parlament, geschrieben hat – mit brisantem Inhalt. In dem Schreiben, das AssCompact vorliegt, konkretisiert die EU-Finanzkommissarin den Plan, ein EU-weites Provisionsverbot im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie bei der Anlageberatung einzuführen. Und dann könnte es der Fall sein, dass zukünftig in der gesamten Europäischen Union Finanz- und Versicherungsprodukte nur noch auf Honorarbasis vermittelt werden dürfen.

EU-Studien: Verkaufsanreize würden Anlageprodukte unnötig verteuern

Hauptargument der Kommissarin ist, dass die Änderungen an der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie (MiFID II) zu keinen wesentlichen Verbesserungen hin zu einer vermehrt unabhängigen Finanzberatung geführt haben. Vielmehr sei, so das Schreiben, im Kleinanlegersegment der auf Verkaufsanreize – ergo Provisionen – gestützte Vertrieb weiterhin das wichtigste Modell für den Verkauf von Anlageprodukten. Und laut EU-Finanzkommissarin deuten Studien von EU-Kommission und EU-Aufsichtsbehörden wiederholt darauf hin, dass im provisionsbasierten System Kleinanlegern häufig Produkte verkauft werden, die teurer sind als andere, kostengünstigere Alternativen, die ebenfalls auf dem Markt erhältlich sind. Und McGuinness wird noch deutlicher. So geht sie auf Basis der Studien davon aus, dass Produkte, für die Verkaufsanreize gezahlt werden, im Durchschnitt etwa 35% teurer sind als Anlageprodukte, für die keine solche Verkaufsanreize gezahlt würden. Eine Stärkung der Verbraucherinteressen auf den Kapitalmärkten sei laut EU-Kommissarin mit MiFID II also nicht erreicht worden.

EU-Vorhaben deutete sich bereits im Dezember an

Dass die Europäische Kommission im Rahmen ihrer EU-Kleinanlegerstrategie nun zum wiederholten Mal die Einführung eines EU-weit geltenden Provisionsverbot forciert, war bereits im vergangenen Dezember abzusehen. Beim AfW-Hauptstadtgespräch war durch einen CDU-Finanzexperten im Bundestag bekannt geworden, dass die Provisionsverbot-Initiative in Brüssel demnächst in einem Verordnungsentwurf der EU-Kommission münden werde (AssCompact berichtete). Und die Äußerungen der EU-Finanzkommissarin McGuinness deuten nun in die gleiche Richtung.

BVK: EU schade dem Verbraucherschutz selbst

Doch Vermittler- und Beraterverbände bringen sich in Stellung und üben scharfe Kritik am EU-Vorhaben. BVK-Präsident Michael Heinz etwa wirft der EU-Kommission nun selbst die Schwächung des Verbraucherschutzes vor, sofern sie an der Einführung eines Provisionsverbotes festhalten sollte. „Die Kunden sind kaum bereit, vorab für eine Beratung ein dreistelliges Honorar zu bezahlen“, so Heinz. Heinz befürchtet zudem, dass viele Menschen, darunter insbesondere Geringverdiener, im Zuge der Pläne der Brüsseler Behörde auf eine nötige Absicherung verzichten müssten oder sich eben ohne Beratung um ihre Vorsorge kümmern müssten. Denn bereits jetzt zeige die geringe Akzeptanz der Honorarberatung, dass diese nicht im Kundeninteresse sei, schreibt der BVK-Chef. Der BVK halte daher ein Provisionsverbot für völlig unverhältnismäßig, da es eine gesamte Branche in ihrer Existenz gefährde – zumal Vermittler nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz bereits dazu verpflichtet seien, im bestmöglichen Interesse des Kunden zu beraten.

AfW: Qualifizierte Beratung gibt es nicht zum Nulltarif

Mit Verweis auf die Situation in Großbritannien übt man auch beim AfW scharfe Kritik an den Plänen von EU-Finanzkommissarin McGuinness. Denn dort hätten nach Einführung des Provisionsverbots auf Beratung angewiesene Kleinanleger keine persönliche Beratung mehr erhalten. In der EU wäre dies dann binnen kürzester Zeit der Fall, spekuliert man beim AfW. Außerdem befürchtet der Beraterverband, dass im Falle eines Provisionsverbots selbsternannte Experten ohne Qualifikation im Internet oder die Verbraucherzentralen noch mehr Zulauf erhalten würden. Doch „qualifizierte Beratung zu nachhaltigen Finanz- und Versicherungsprodukten aus der ganzen Breite des Marktes, die die Wünsche und insbesondere Bedürfnisse der Kunden abbilden, gibt es nicht zum Nulltarif“, so Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. Der AfW werde – wie auch der BVK – in Zusammenarbeit mit den nationalen und europäischen Partnern alles dafür tun, dass die Pläne von EU-Finanzkommissarin McGuinness nicht realisiert werden. Dennoch: Die Debatte um ein Provisionsverbot bei der Vermittlung von Vorsorge- und Anlageprodukten ist eindeutig zurück. Und schon im Frühjahr will die EU-Kommission ihre konkreten Pläne für eine Privatanleger-Strategie vorstellen. Es braut sich etwas zusammen in Brüssel. (as)

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BVK blickt verhalten optimistisch in die Zukunft

BVK-Präsident Michael H. Heinz hat AssCompact einen Ausblick auf das Jahr 2023 gegeben. Er spricht dabei unter anderem die Themen Altersvorsorge, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Nachwuchs und den Maklermarkt an. Und was plant der BVK selbst?

Ein Artikel von Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)

Die Versicherungs- und Vermittlerbranche ist bisher erstaunlich unbeeindruckt von den allgegenwärtigen Krisen. Dennoch werden folgende Themenfelder zukünftig die Versicherungs- und Vermittlerbranche beschäftigen:

Altersvorsorge

Die Reform der Altersvorsorge ist nötiger denn je. Nur ergänzende private Altersvorsorge kann dann Altersarmut eindämmen. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) legte schon vor geraumer Zeit ein Positions­papier vor, das das bewährte System der Riester-Rente ins Zentrum stellt: Würde man es vereinfachen, erweitern und entbürokratisieren, könnten Millionen zusätzlicher Vorsorgesparer gewonnen werden.

Wir hoffen, dass die Pläne zur Einführung einer Aktienrente und die Einrichtung der „Fokusgruppe Altersvorsorge“ für Impulse und den nötigen Schwung sorgen werden. Denn wir halten es für positiv, wenn die Altersvorsorge auch die Chancen der Kapitalmärkte nutzt. Wir werden uns aktiv in die Fokusgruppe einbringen.

Nachhaltigkeit

Sie ist in aller Munde und die Zeit, die die Menschheit noch hat, um unumkehrbare Kipppunkte des Weltklimas zu vermeiden, wird knapp. Daher begrüßen wir als ehrbare Versicherungskaufleute, die sich ihrer Verantwortung bewusst sind, Bemühungen, nachhaltiges Wirtschaften zu stärken, und stehen der Nachhaltigkeitsdiskussion insgesamt positiv gegenüber.

Der BVK startete deshalb die Initiative „Nachhaltiger Vermittlerbetrieb“. Hier sind alle Vermittler aufgerufen, mitzumachen und dies auf dem extra dafür vorgesehenen Webportal nachhaltiger-vermittlerbetrieb.de zu dokumentieren. Aber auch von den Produktgebern müsste auf diesem Gebiet mehr produktseitige Transparenz geschaffen werden, um die vorhandenen Vertriebschancen optimal zu heben.

Digitalisierung

Die Corona-Pandemie hat mit ihren Kontaktbeschränkungen die Digitalisierung auf vielfältige Weise geboostert. Für Kunden ist es seitdem selbstverständlicher, von ihren Vermittlern auch online beraten zu werden. Dieser Trend wird sich fortsetzen und Kunden erwarten von uns Erklärungen und Übersetzungen der oftmals komplizierten Vertragsbedingungen, auf die sie in ihrer netz­basierten Customer Journey gestoßen sind. Insbesondere bei den wichtigen biometrischen Absicherungen in den Sparten Leben, Kranken und Berufsunfähigkeit werden wir Vermittler daher reüssieren und vertriebliche Kräfte freisetzen. Der BVK stellt dafür seinen Mitgliedern unter dem Namen „Digitales Vermittlerbüro“ eine ganze Palette an Dienstleistungen und Angeboten zur Verfügung.

Nachwuchs

Der demografische Wandel trifft auch die Vermittlerbranche und wird sich in den kommenden Jahren noch verstärken. Doch durch die zahlreichen Regulierungen, die wachsenden Ansprüche an den Versicherungsvertrieb und die damit geringer werdenden Verdienstmöglichkeiten wurde es dem Vermittlernachwuchs schwer gemacht. Das könnte den sozialpolitischen Auftrag der Vermittler zur Absicherung ihrer Kunden gefährden. Daher müssen von den Produktgebern attraktivere Konditionen angeboten werden, gepaart mit Respekt und Fairness gegenüber ihrem Vertrieb.

Mit den BVK-Junioren spricht der Verband gezielt junge Vermittler und Vermittlerinnen an, um den Vermittlernachwuchs zu stärken. Wir bieten Foren an, auf denen sie sich austauschen können, und fördern sie.

Maklermarkt

Im Maklervertrieb sehen wir eine zunehmende Konsolidierung. Um hier den Maklern Orientierung und Unterstützung zu geben, gründete der BVK im Dezember 2022 den Maklerbeirat. Dieser soll die entscheidenden Antworten identifizieren, um weiterhin die hohe Professionalität der berufsständischen Arbeit des BVK zu sichern und auszubauen. Denn insbesondere der Mittelstandsmakler braucht einen starken unabhängigen Verband an seiner Seite, der seine Interessen vertritt und ihn begleitet. Dafür steht der BVK als stärkster Maklerverband.

BVK

Der BVK wird mit großem Zuspruch seiner Mitglieder das Jahr 2023 gestalten. Schließlich bewerteten die Mitglieder den BVK in einer im September 2022 durchgeführten Online-Mitgliederumfrage mit der Note „Sehr gut“. Dennoch werden wir unsere Verbandsleistungen und die politische Interessenvertretung weiterentwickeln, sowohl im Inland als auch auf EU-Ebene. Dafür eröffneten wir in Brüssel ein eigenes Büro. Mit dem Brüsseler Büro verfügt der BVK gleich über drei Geschäftsstellen, nämlich in Berlin, Bonn und Brüssel. Mit diesen Vertretungen können wir zeitnah an den entscheidenden Standorten unsere Interessenvertretung gewährleisten.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 01/2023, S. 72, und in unserem ePaper.

Weitere Ausblicke von Versicherern, Pools, Asset-Managern und Maklern lesen Sie hier.

Bild: © Michael H. Heinz, BVK

 
Ein Artikel von
Michael H. Heinz

Vermittlerbetriebe erhalten Award Unternehmer-Ass 2022

Bereits zum 17. Mal wurde in diesem Jahr der Award Unternehmer-Ass 2022 an erfolgreiche und authentische Vermittlerbetriebe vergeben. Initiatoren des Awards sind das Versicherungsmagazin, der BVK und das Institut Ritter. Der Award soll zur weiteren Professionalisierung der Branche beitragen.

Am 08.12.2022 haben das Versicherungsmagazin, der BVK und das Institut Ritter zum 17. Mal den Award Unternehmer-Ass 2022 vergeben. Die Verleihung fand in einem Online-Kongress statt. Die Vermittlerbetriebe, die in diesem Jahr den Preis verliehen bekamen, zeichneten sich laut Initiatoren durch Kompetenz und Qualität aus. Es zeige sich immer mehr, wie wichtig die professionell systematische Entwicklung des eigenen Vermittlerbetriebes als Unternehmen seien.

Kriterien für die Vergabe des Awards

Unternehmerischer Ansatz, das Nutzen der unternehmerischen Fähigkeit und Entwicklung sowie die herausragende professionelle Begleitung der Kunden in der Vorsorge waren in diesem Jahr von Bedeutung für die Vergabe des Awards. Mit dem Preis soll zur weiteren Professionalisierung der Branche beigetragen werden. Im Mittelpunkt stehen Unternehmensführung und unternehmerischer Erfolg. Einerseits werden die reinen Erfolgszahlen, andererseits auch die Integration von Standards und Prozessen, die Mitarbeiterführung und -zufriedenheit sowie die Strategien und Zielsetzungen für die kommenden Unternehmensjahre für die Bewertung herangezogen. Unternehmen und Unternehmer sollen außerdem authentisch sein. (lg)

Das sind die Sieger des Award Unternehmer-Ass 2022
Exklusivorganisation
  • Gold: Generalvertretung Stefan Böttcher, Allianz
  • Silber: Concordia Oberheide Versicherungen & Finanzen, Daniel Oberheide
  • Bronze: Generalagentur Dario Palumbo SV SparkassenVersicherung
Maklerunternehmen
  • Gold: CuP Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
  • Silber: DIVM Deutsche Immobilien Versicherungsmakler GmbH
  • Bronze: nucleus Finanz- und Versicherungsmakler AG

Bild: © Blue Planet Studio – stock.adobe.com

 

ESG-Abfragepflicht bald auch für 34f-Vermittler

34f-Vermittler waren bisher von der Abfragepflicht zu nachhaltigen Finanzanlageprodukten aufgrund eines „Systemfehlers“ ausgenommen. Nun soll die FinVermV entsprechend geändert werden – ein Entwurf liegt vor. Beim VOTUM-Verband wie auch beim AfW und dem BVK stoßen die Pläne auf Zustimmung.

Seit dem 02.08.2022 sind Vermögensverwalter, Finanzdienstleister unter einem Haftungsdach und auch Versicherungsvermittler verpflichtet, bei der Beratung zu Finanzanlageprodukten die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden zu ermitteln. Für 34f-Vermittler galt diese Abfragepflicht bislang nicht. Dies soll sich nun ändern. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen entsprechenden Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeige- und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) vorgelegt.

Verschiedene Anpassungen der FinVermV

Wie das BMWK dazu mitteilt, werden mit der Änderung der FinVermV verschiedene erforderliche Anpassungen vorgenommen. So werde in § 11a Absatz 3 Satz 3 FinVermV der starre Verweis auf die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 in einen dynamischen Verweis auf die jeweils geltende Fassung der Delegierten Verordnung geändert. Zum Referentenentwurf geht es hier.

Damit wird ein bisher bestehender Fehler korrigiert, der dazu geführt hatte, dass Finanzanlagenvermittler und Honorarfinanzanlagenberater gemäß § 34f und § 34h GewO von der ESG-Abfragepflicht ausgenommen waren.

AfW, BVK und VOTUM-Verband begrüßen Pläne

Sowohl beim Vermittlerverband VOTUM als auch beim Bundesverband Finanzdienstleistung AfW und beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) stoßen die Pläne auf Zustimmung. „Als Verband der unabhängigen Finanzdienstleister, die ihre Kunden oft produktübergreifend, also im Allfinanzgedanken beraten, begrüßen wir die kommende Änderung sehr. Der bisherige Zustand war absurd. Im Rahmen der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten, welche Investmentfonds enthalten, müssen die Präferenzen abgefragt werden, bei der Beratung zu Einzelfonds aber derzeit nicht“, erklärt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Nach Ansicht des BVK wird mit den Änderungen eine wichtige Regelungslücke geschlossen und eine Ungleichbehandlung zwischen Versicherungskaufleuten und Finanzanlagenvermittlern beseitigt. Das wird auch bei Kunden die nötige Klarheit schaffen“, meint BVK-Präsident Michael H. Heinz. Der BVK begrüßt darüber hinaus, dass das Thema „nachhaltige Finanzanlageprodukte“ Gegenstand der Sachkundeprüfung der FinVermV werden soll. 

„Wir begrüßen es, dass das Ministerium den seit Beginn der Präferenzabfragepflicht bestehenden Systemfehler endlich korrigiert. Klar ist aber: Aufgrund der weiterhin unvollständigen Datenlage – die auch von den Aufsichtsbehörden BaFin und EIOPA eingeräumt wurde – wäre es für alle Berater besser gewesen, wenn der Start erst im Frühjahr 2023 erfolgt wäre. Das hat VOTUM von Anfang an gefordert“, sagt VOTUM-Vorstand Martin Klein.

Verpflichtung für 34f-Vermittler wohl ab März 2023

Der Entwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht endgültig abgestimmt. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Eine Nachfrage des AfW beim Bundeswirtschaftsministerium hat ergeben, dass sich der Bundesrat voraussichtlich Mitte Februar mit dem Entwurf befassen wird. Die Änderungsverordnung solle danach so schnell wie möglich in Kraft treten.

Der VOTUM-Verband rechnet mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger im März 2023. Ab diesem Zeitpunkt müssen dann auch die in der Anlageberatung tätigen § 34f-Vermittler verpflichtend die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden abfragen und berücksichtigen.

Beschäftigung mit ESG für Vermittler höchste Eisenbahn

Norman Wirth appelliert zugleich an Finanzanlagevermittler: „Beschäftigung mit dem Thema ESG ist spätestens jetzt unabdingbar. An Qualifikation dazu führt kein Weg vorbei. Es ist keine Frage mehr des OB, sondern nur noch des WIE.“ (tk)

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BVK: Zufriedene Mitglieder und Gründung Maklerbeirat

Der BVK stellte auf der DKM-Pressekonferenz seinen neu gegründeten Maklerbeirat sowie die Ergebnisse der Mitgliederbefragung vor. Der Maklerbeirat wird sich mit den aktuellen Themen der Makler beschäftigen und möchte dazu vor allem in ständigem Austausch mit den Maklern selbst stehen.

Auch in diesem Jahr traten die bbg, Veranstalter der DKM, und der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 26.10.2022 zum Auftakt der Messe gemeinsam auf. Konrad Schmidt, Geschäftsführer der bbg, wies auf die klare Entscheidung zur Messe vor Ort hin, die durch Online-Angebote wie die Streaming Days ergänzt wird. Mit insgesamt 276 Ausstellern und einigen neuen Formaten, z. B. Entscheider-Talks und Makler-Round-Tables, startet die 25. DKM in diesem Jahr. Schmidt hält es für die gesamte Branche für „sinnvoll, sich mindestens einmal im Jahr in Präsenz zu treffen“, da der Austausch und die Kontakte und Themen ganz anders stattfinden können als bei rein digitalen Events.

Mitgliederbefragung des BVK fällt positiv aus

Der BVK stellte unter anderem die Ergebnisse einer im September durchgeführten Mitgliederumfrage vor. Dabei zeigten sich laut BVK-Präsident Michael H. Heinz 92% der Mitglieder zufrieden oder sehr zufrieden mit ihrer Mitgliedschaft. Der BVK informiert seine Mitglieder über die Verbandszeitschrift VersicherungsVermittlung, seine Website, Newsletter und Social-Media. Besonders verwies Heinz auch auf die Wichtigkeit der politischen Interessenvertretung (83%). Zudem werde der Rechts- und Mitgliederberatung von mehr als 80% der Befragten ein sehr hoher bzw. hoher Stellenwert beigemessen. Diese Beratung wird überwiegend mit sehr gut (1,6) bewertet. Gemäß Heinz bearbeiten die Rechtsangestellten des Verbandes jährlich zwischen 11.000 und 15.000 Rechtsanfragen.

BVK gründet Maklerbeirat

Weiteres Thema der BVK-Pressekonferenz war zudem die Gründung eines Maklerbeirats. „Der Maklermarkt ist in einer Konsolidierungswelle“, so Heinz. Er verändere sich „fulminant“. Durch die Gründung wolle der BVK „eine Art Deutungshoheit über den Maklermarkt“ bekommen. Überdies verwies Heinz auch auf das Büro, das der BVK in Brüssel eröffnet hat, wo die Entscheidungen, die die Branche betreffen, angestoßen würden.

Das sind die Mitglieder des Maklerbeirats

Als Vorsitzender des Maklerbeirats wurde Ulrich Neumann auf der Pressekonferenz vorgestellt. Derzeitige Mitglieder sind außerdem Dr. Christian Durchholz (bbg), Michael Franke (insuranceconsult), Bernd Helmsauer (Helmsauer & Kollegen), Dieter Knörrer (bbg), Klaus Liebig (vfm), Simon Nörtersheuser (Policen Direkt) und Michael Richthammer (Versicherungsmakler Richthammer). Neumann hofft, dass weitere Mitglieder hinzukommen. Die Nachfrage, warum bisher keine Frau im Maklerbeirat sei, begründete Neumann damit, dass die wenigen Frauen, die sich ehrenamtlich betätigten, sehr viele Ämter übernehmen würden und es daher schwierig sei, jemanden zu finden. Es werde keine Quote geben. Ziel sei es aber, „möglichst alles abzudecken“, sagt Neumann. Dabei werden sie z. B. auch in Richtung Jungmakler und Online-Makler schauen.

Maklern Gehör schenken und sie selbst zu Wort kommen lassen

Insgesamt soll der neugegründete Beirat Maklern Orientierung und Unterstützung geben. In diesem Zusammenhang erklärte Neumann, dass man wenig von den „Mittelstandsmaklern“ höre. Daher macht es sich laut BVK der Maklerbeirat zur Aufgabe, genau mit diesen ins Gespräch zu kommen. Dazu Neumann: „Insbesondere wollen wir den Makler zu Wort kommen lassen.“ Es wird darum gehen, was die Makler aktuell beschäftigt und was ihre Themen sind. Als Beispiele nannte der neue Vorsitzende unter anderem Maklerhaftung, Nachfolge, Digitalisierung und Beratung, Vergütung und Verträge mit Maklerpools, zu denen es viele Fragen gebe. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass der Beirat „viele neue Formate ausprobieren“ werde.

Berufsbild der Makler als „ehrbare Kaufleute“

Neben den internen Themen kam kurz auch das Thema Vergütung auf. Auf die Frage, wie es damit weitergehen werde, antwortete Heinz, dass sich der BVK grundsätzlich keine weiteren staatlichen Regulierungen wünsche. In Richtung BaFin sagte er, falls es „Ausreißer“ gebe, die sich nicht an die gesetzlichen Regelungen halten, hätte man dort die Möglichkeit zielgerichtet einzugreifen. Sein Credo zu dem Thema: „Wir müssen in ein anderes Bild kommen.“ Dieses konkretisierte Heinz mit der Wortwahl „ehrbare Kaufleute“. (lg)

Bild: © DKM; v. l. n. r.: Michael H. Heinz, Konrad Schmidt, Ulrich Neumann

 

Nachhaltigkeit: Status Quo in der Vermittlerbranche

Wie sieht es denn gegenwärtig beim Thema Nachhaltigkeit in der Vermittlerbranche aus? Das wollte der BVK in Kooperation mit dem GSN wissen und hat beobachtet, dass dabei sowohl Überzeugung als auch Zwang vorherrschen. Große Unzufriedenheit herrscht beim Thema Regulatorik.

Seit Anfang August sind alle Versicherungsvermittler verpflichtet, Kunden nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen zu fragen. Um die aktuelle Einstellung der Vermittler zu diesen neuen Pflichten und Anforderungen zu ermitteln, haben der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) und das German Sustainability Network (GSN) im September die zweite Online-Umfrage unter Vermittlern durchgeführt. Insgesamt 17 Fragen zum Interesse, zur Alltagsrelevanz, zur Qualifikation und zum Status Quo der Nachhaltigkeitsberatung sollten darin von den Vermittlerbetrieben beantwortet werden. Bei den Befragten handelte es sich zumeist um kleinere Betriebe, denn 72% von ihnen beschäftigen bis zu drei Mitarbeiter.

Ambivalentes Stimmungsbild

Und die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass sowohl Überzeugung als auch Zwang beim Thema Nachhaltigkeit ausgeprägt sind. So gaben 34% an, sich aus voller Überzeugung mit dem Thema Nachhaltigkeit zu beschäftigen. Gleichzeitig gaben 28% der Befragten an, sich zur Beschäftigung mit Nachhaltigkeit gezwungen zu fühlen. Diese Zweiteilung der Vermittlerschaft existiert auch bei der Frage nach einer konkreten Nachhaltigkeitsstrategie im Betrieb. Während 18% der Befragten noch über keinerlei Nachhaltigkeitsstrategie verfügen und 16% lediglich regulatorische Vorschriften umsetzen, sprechen immerhin 37% der Umfrageteilnehmer ihre Kunden proaktiv auf Nachhaltigkeitsaspekte an. Interessant auch, dass sich die einzelnen Themenaspekte bei Nachhaltigkeit, mit denen sich beruflich besonders häufig beschäftigt wird, eher auf Unternehmensführung (32%), gesellschaftlichen Wertewandel (26%) und regulatorische Anforderungen (24%) und weniger auf konkrete Umweltthemen wie Klimawandel oder Treibhausgase (15%) fokussieren.

Regulatorik als größter Hemmschuh

Apropos Regulatorik: Nach wie vor sind laut Umfrage Informationsdefizite und andere Unsicherheiten in der Vermittlerschaft weit verbreitet. So fühlen sich 51% der Befragten über die Inhalte und 47% über die Ziele der Regulatorik lediglich grundlegend informiert. Ein weiteres Drittel fühlt sich wenig bis gar nicht informiert. Timo Biskop, GSN-Fokusbereichsleiter für „Beratung & Vertrieb“, resümiert daher: „Die aktuelle Blitzumfrage untermauert weiterhin das Bild einer unsicheren Branche und zeigt dringende Verbesserungsnotwendigkeiten auf. Dies betrifft allem voran die Aufklärungsarbeit zum Thema Nachhaltigkeit.“ Doch welche Akteure sollten laut Vermittler-Votum Handlungshilfen zur Verfügung stellen? Umfassende Informationen und Handlungshilfen erwarten Vermittler von Produktgebern (75%), Aufsichtsbehörden (BaFin, IHKs) (38%), Berufsverbänden (37%) sowie von Pools und Dienstleistern (30%).

Kaum ein Kunde spricht Nachhaltigkeitsaspekte an

Und wie werden die im Markt bereits zur Verfügung stehenden Hilfestellungen beurteilt? Die gegenwärtig verwendeten Abfragetools werden von 69% der Befragten als überwiegend ungeeignet bewertet. 78% der Vermittler fühlen sich zudem davon gestört, unterschiedliche Abfragelogiken verwenden zu müssen. Fragt sich nur, ob überhaupt all zu oft auf diese Tools zurückzugreifen ist. Denn 66% der befragten Vermittler gaben an, in den letzten vier Wochen nie von Kunden auf Nachhaltigkeitsaspekte angesprochen worden zu sein. Die Mehrheit der Kunden kennt nach Einschätzung der Vermittler ihre Nachhaltigkeitspräferenzen zudem nicht und vertraut ihrem Vermittler, analysiert die Studie abschließend. (as)

Bild: © Robert Kneschke – stock.adobe.com

 

Prämienerhöhungen: So sehen Makler die Marktentwicklung

Wegen der Inflation wollen die Versicherer die Preise spürbar erhöhen. Viele Maklerhäuser wurden bereits über bevorstehende Prämienanpassung informiert. Wie schätzen Maklerhäuser die Situation ein? Ist dafür nur die hohe Teuerungsrate verantwortlich? Und was raten Makler in dieser Situation für das Kundengespräch?

Höhere Preise für Lebensmittel und Mobilität, drastisch gestiegene Vorauszahlungen für Gas und Strom: Die Teuerung hat Deutschland fest im Griff. Vertraut man den Prognosen renommierter Wirtschaftsforschungsinstitute, dann soll es im nächsten Jahr noch dicker kommen. Laut ifo-Institut soll 2023 die Jahresteuerungsrate 9,3%, laut Institut für Weltwirtschaft (IfW) soll sie 8,7% betragen. Die Inflation wird also noch schlimmer. Und nun kommen auch noch die Versicherer.

Denn die Gesellschaften werden in vielen Versicherungssparten die Prämien zum Teil deutlich nach oben schrauben. So sind auch bereits viele Maklerhäuser über eine Prämienanpassung zum Jahresbeginn 2023 informiert. „Dies zieht sich von der Kfz-Versicherung über die Sach- und Haftpflichtversicherung bis hin zur Rechtsschutzversicherung nahezu durch jede Versicherungsart“, erläutert etwa Marco Schulz, Vorstand und Managing Partner bei der AdVertum AG Versicherungsmakler. Grundsätzlich, so Schulz weiter, sei auch festzustellen, dass die Versicherer tendenziell in schlechten wirtschaftlichen Zeiten mehr Prämienerhöhungen anstreben als in guten Wirtschaftsphasen.

Steigende Baupreise, steigende Prämien

Die Prämien für die Wohngebäudeversicherung scheinen besonders davon betroffen zu sein. Der Grund ist schnell ausgemacht, zumindest für die Versicherer: Denn gerade seit Beginn des Jahres 2021 sind die Baupreise für Wohngebäude regelrecht explodiert, wie AssCompact bereits berichtete. So sind die Baupreise für Wohngebäude nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Mai 2022 um 17,6% gegenüber Mai 2021 gestiegen und markieren damit den höchsten Anstieg der Baupreise seit Mai 1970. Diese enorme Kostensteigerung bleibt nicht ohne Folgen für die Versicherungswirtschaft, denn sie treibt die Preise für Reparaturen und die Wiederherstellung von Gebäuden ordentlich nach oben.

Durch die bevorstehende Anpassung des Baupreisindexes und die Anpassung des gleitenden Neuwertfaktors haben die Versicherer nun bereits Anpassungen in Höhe von etwa 15% angekündigt. Dazu kommt noch die Katastrophe an Ahr und Erft im Sommer des vergangenen Jahres. Das Unglück ging zunächst vorwiegend in die Bücher der Rückversicherer und wird nun erst mit einem Jahr Verzögerung auch an die Erstversicherer weitergereicht. „Nimmt man dann noch je nach Versicherer eine gestiegene Schadenquote dazu, kann die Prämienerhöhung noch heftiger werden. Eine Anpassung von bis zu 20% im Einzelfall würde daher nicht überraschen“, schätzt Michael Reeg, Geschäftsführer bei Hoesch & Partner GmbH Versicherungsmakler. Manche Makler erwarten auf AssCompact-Anfrage sogar 30% und mehr.

Kfz: Trotz guter Schaden-Kosten-Quote weitere Prämienanhebungen

Nicht anders ist die Situation im Kfz-Bereich. Auch hier versuchen die Versicherer die vorhandenen Kostensteigerungen durch Beitragserhöhungen aufzufangen. Die Kostensteigerungen seien aber auch im Kfz-Bereich nicht allein den höheren Energiekosten geschuldet. Dazu gesellen sich steigende Kosten bei Ersatzteilen. So seien laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) Rückleuchten, Motorhauben und Windschutzscheiben in den vergangenen zwölf Monaten deutlich teurer geworden. Aber auch steigende Kosten bei Gehältern, die zunehmende Häufigkeit von Elementarereignissen sowie unterbrochene Lieferketten bei Ersatzteilen durch Corona und den Krieg in der Ukraine treiben die Schadenkosten der Versicherer und damit auch die Prämien an.

Dabei hätten die Kfz-Versicherer in den vergangenen zwei Jahren so gut verdient wie seit Jahren nicht mehr. Grund war die Pandemie. Autofahrer waren weniger unterwegs, es gab weniger Unfälle. Laut GDV zahlten Autobesitzer 2021 29 Mrd. Euro an Prämien für ihre Absicherung. Davon gaben die Gesellschaften 24,3 Mrd. Euro für Schäden aus, dazu kommen noch Verwaltung und Vertrieb. Dennoch: Die Schaden-Kosten-Quote beträgt seit vielen Jahren deutlich unter 100. Was die Frage aufwirft, inwiefern die Steigerungen wirklich gerechtfertigt sind.

Die Erfahrungen der Maklerhäuser

Und welche Erfahrungen machen die Maklerhäuser in dieser angespannten Marktsituation? „Wir erleben zum Beispiel Änderungskündigungen und neuerdings auch die Ablehnung von üblichen Kündigungsfristverkürzungen häufiger als in den Vorjahren“, berichtet etwa Thomas Billerbeck, Geschäftsführer bei einem unabhängigen Versicherungsmakler. Und das Vorgehen seitens der Versicherer scheint auch teilweise wenig verständlich zu sein. Die Makler fordern von den Versicherern daher eine höhere Transparenz bei der Berechnung der Erhöhungen. Schon allein deshalb, damit die drastischen Prämienanpassungen den Versicherten nachvollziehbar erläutert werden könnten. Angesichts der Breite der Prämienerhöhungen im Markt bleibe den Kunden auch kaum eine Alternative für ihre Vermeidung, denn auch die Mitbewerber ziehen mit ihren Prämien nach – der eine Versicherer mehr, der andere Versicherer weniger und mit Augenmaß, erklärt Burkhard Brämer, geschäftsführender Gesellschafter bei bauass Versicherungsmakler GmbH + Co. KG, die Dynamik im Markt. Es gibt unterdessen aber auch relativierende Stimmen in der Branche. „Seitdem ich in der Branche arbeite, gibt es immer wieder diese Wellenbewegungen nach oben oder nach unten. Und derzeit empfinde ich es auch nicht anders“, meint etwa Michael Richthammer, langjähriger Geschäftsführer eines mittelständischen Maklerhauses. Insgesamt könne sein Maklerhaus noch keine Tariferhöhungen über das übliche Maß hinaus feststellen.

Und was nun nicht geschehen sollte

Was indes keinesfalls geschehen sollte, ist, dass Versicherte nun am Versicherungsschutz sparen, zum Beispiel durch die Absenkung der Versicherungssumme. Dies berge immense Risiken für den Versicherten, weiß Andreas Vollmer, geschäftsführender Gesellschafter bei Hasenclever + Partner GmbH + Co. KG und Vizepräsident beim Bundesverband der deutschen Versicherungskaufleute e. V. (BVK). Denn dieser Eingriff werde seitens des Versicherers mit dem Entzug der Gewährung des Unterversicherungsverzichts sanktioniert. Die Versicherungssumme entspreche dann nicht mehr der Höhe, die durch einen Wertermittlungsbogen oder durch Umrechnung aus tatsächlichen Baukosten oder durch Ermittlung eines Sachverständigen zustande gekommen sei. Die Konsequenz: Schäden werden nur noch in Höhe der Unterversicherungsquote entschädigt und damit nicht mehr zu 100%. Vollmer empfiehlt stattdessen, Optionen für eine Erhöhung der Selbstbeteiligung zu prüfen. Diese würden häufig mit einer Prämienreduktion von 5% bis 25% goutiert werden. Bereits mit einer fest vereinbarten Selbstbeteiligung von 500 Euro könne so bei der Prämie ein Teil der Erhöhung kompensiert werden. (as)

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BVK startet zweite Umfrage über Nachhaltigkeitsthemen

Bereits seit mehr als einem Monat gilt in der Beratung über Versicherungsanlageprodukte die ESG-Abfragepflicht. Wie also steht es bei den Vermittlerbetrieben mittlerweile beim Thema „Nachhaltigkeit“? Um das in Erfahrung zu bringen, hat der BVK gemeinsam mit dem GSN erneut eine Umfrage gestartet.

Ein halbes Jahr nach der ersten Umfrage untersuchen der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) und das German Sustainability Network (GSN) erneut das Nachhaltigkeitsthema aus Sicht der Vermittler in einer Online-Umfrage. Die branchenweite Umfrage läuft vom 09. bis zum 25.09.2022 und setzt keine Mitgliedschaft im BVK voraus. „Wir nehmen das Thema Nachhaltigkeit sehr ernst und wollen deshalb genau wissen, wie Versicherungsvermittler dazu stehen, wie sie es umsetzen und welche Erfahrungen sie in der Praxis machen“, erläutert BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Erste BVK-Umfrage bescheinigte noch große Informationsdefizite

Nach der ersten Umfrage im April 2022 war festzustellen, dass der Themenkomplex Nachhaltigkeit zwar auf großes Interesse stoße, gleichzeitig aber noch große Informationsdefizite unter den befragten Vermittlern vorherrschten (AssCompact berichtete). Die zweite Umfrage von BVK und GSN zum Themenfeld Nachhaltigkeit wird nun durch aufschlussreiche Fragen ergänzt, die Erkenntnisse zu ersten Erfahrungen mit der Abfragepflicht von Nachhaltigkeitspräferenzen liefern, die nun seit rund sieben Wochen gilt. Die durch die Auswertung gewonnenen Erkenntnisse würden dringend benötigt, um die Umsetzung der Nachhaltigkeit in der Vertriebspraxis weiter fördern zu können, erläutert der BVK die Motivation für die Umfrage. Außerdem forcieren die Ergebnisse die Interessenvertretung des BVK beim Thema Nachhaltigkeit. Hier gelangen Sie direkt zur Umfrage. (as)

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Aktuelle EU-Regulatorik im Versicherungsvertrieb

Im Versicherungsvertrieb spielt Regulatorik „made in Europe“ eine immer größere Rolle. Die EU-Institutionen Kommission und Parlament sowie EU-Versicherungsaufsicht EIOPA drängen auf eine verstärkte Regulierung beim Vertrieb von Versicherungs- und Kapitalanlageprodukten. Was genau kommt auf Vermittler zu?

Ein Artikel von Anja C. Kahlscheuer, Geschäftsführerin und Rechts­anwältin beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V.

Wenn man eines für das Jahr 2022 bis jetzt schon konstatieren kann, so ist es, dass der Versicherungsvertrieb in Deutschland durch neue europäische Regelungen stärker betroffen sein wird, als es in den vergangenen Jahren der Fall war. Seit der Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) zum 23.02.2018 gab es zwar immer wieder kleine Regelungen, große Änderungen, wie sie derzeit anstehen, blieben jedoch aus.

Was gilt es nunmehr zu beachten?

Es wird wichtig sein, die regulatorischen Anforderungen im Blick zu behalten und den Beratungsprozess dementsprechend anzupassen. Gerade die Aspekte rund um das Thema „Nachhaltigkeit“ werden den Versicherungsvertrieb stark beschäftigen. So gelten ab 02.08.2022 neue Regelungen zur Verankerung des Nachhaltigkeitsaspektes im Versicherungsvertrieb. An diesem Tag trat eine neue Verordnung in Kraft, die alle Versicherungsvermittler dazu verpflichtet, Kunden im Rahmen einer Beratung zu einem Versicherungsanlageprodukt wie etwa Fondspolicen nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen zu befragen.

Neue Leitlinien für Nachhaltigkeit

Da viele Informationsdefizite und Unsicherheiten bei den Vermittlern als auch bei den Unternehmen bestanden und bestehen und die zeitliche Abfolge der europäischen Regulatorik nicht ganz reibungslos abläuft, sah sich die europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) bemüßigt, eine Konsultation zu dem Thema „neue Leitlinien für die Nachhaltigkeitspräferenzen“ durchzuführen. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) hat zu dieser wie auch zu vielen anderen Konsultationen Stellung bezogen.

Wenn auch der BVK grundsätzlich die neuen Leitlinien begrüßt, gab es doch einige Gesichtspunkte, die für eine konstruktive Kritik durchaus geeignet sind. Angefangen bei der kurzen Zeitspanne, die für die Stellungnahme seitens EIOPA gesetzt war, bis hin zu neuen weiteren bürokratischen Verpflichtungen oder Kosten, die grundsätzlich abzulehnen sind. Auch die Gefahr, dass ein standardisierter Verkaufsprozess letztendlich nicht zu dem gewünschten Erfolg, nämlich einer individuellen Beratung für die Kunden mit einer persönlichen Begleitung, führt, wurden aufgezeigt. Ob und wie die neuen Leitlinien umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.

Schutz von Kleinanlegern

Neben der EIOPA-Konsultation für neue Leitlinien für die Nachhaltigkeitspräferenzen im Zuge der IDD-Umsetzung meldete sich der BVK aber auch zur Konsultation der EIOPA zum Schutz von Kleinanlegern im Kapitalmarkt zu Wort. Diese Konsultation veröffentlichte EIOPA im Januar 2022, um letztendlich ein Stimmungsbild bei den Marktteilnehmern zu diversen Fragen zu erhalten. Auch hier sollten innerhalb eines Monats alle Marktteilnehmer Stellung beziehen. Im Rahmen dieser Konsultation waren auf einmal wieder entscheidende Fragen wie zum Beispiel die Vergütungssysteme allgemein, die Frage des Interessenkonfliktes und des digitalen Vertriebes auf dem Tisch. Selbst wenn sich die Konsultation vorwiegend nur auf die Versicherungsanlageprodukte bezieht, hat sie doch weitreichende Bedeutung für den Markt im Allgemeinen und die zukünftigen Vergütungsmodelle im Besonderen. Die Ergebnisse der Konsultation zum Kleinanlegerschutz im Kapitalmarkt wird erst im dritten Quartal 2022 ausgewertet vorliegen.

EU-Aktionsplan „Kapitalmarktunion“

Grundlage der Konsultation war der Aktionsplan der Europäischen Kommission (CMU – Capital Market Union), der vorsieht, die Interessen der individuellen Investoren in Finanzprodukte zu steigern. Zu diesem Zweck verabschiedete die Europäische Kommission die sogenannte Retail Investment Strategy im August 2021 und bat die unterschiedlichen Aufsichts­behörden, unter anderem EIPOA, Vorschläge zu unterbreiten.

Wenngleich der BVK die Ziele der Capital Market Union grundsätzlich begrüßt, ist er dennoch der Auffassung, dass die vorhandenen rechtlichen Rahmenbedingungen ausreichend sind. Die Wirkungen von IDD, der zweiten Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) und der Product Oversight and Governance (POG), die in der IDD selbst verankert sind, sind zunächst abzuwarten, bevor weitere Maßnahmen eingeleitet werden. Denn jede neue Regelung am Markt bringt für Versicherungsvertriebe zusätzliche Verpflichtungen, die zum einen kostenintensiv sind und zum anderen zu neuen bürokratischen Belastungen führen. Regulatorische Stabilität ist daher eine vordringliche Forderung, die immer wieder seitens des BVK hervorgehoben wird. Auch ist der BVK der Auffassung, dass ein freier Markt mit unterschiedlichen Vergütungssystemen den besten Schutz für Verbraucher liefert, damit dieser sein Wahlrecht entsprechend ausüben kann. Das provisionsbasierte System bietet dem Verbraucher einen erschwinglichen Zugang zu qualifizierter Beratung.

Regulierung des Online-Vertriebs

Auch die Regulierung des Online-Vertriebes im Hinblick auf gleiche Informationspflichten und gleiche Wettbewerbsbedingungen ist äußerst wichtig. Dieser Gedanke wird im Übrigen auch durch die geplante Änderung seitens der Europäischen Kommission, die Richtlinie für im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge zu ändern, aufgegriffen. Auch hier hat sich der BVK mit einer Stellungnahme zu Wort gemeldet. Wenngleich der BVK die Annäherung und Überarbeitung der veralteten Vorschrift an neue Regelungen begrüßt, ist der Verband dennoch der Auffassung, dass auch hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss.

Die Einführung neuer Regelungen ist nur dann sinnvoll, wenn eine Kosten- und Folgenabschätzung ergibt, dass hier keine unnötigen zusätzlichen Belastungen für den Versicherungsvertrieb ausgebildet werden. Auch hier bleibt abzuwarten, wie die Politik weiter agieren wird. Der Entwurf der Europäischen Kommission wird nunmehr im Europäischen Parlament und Europäischen Rat diskutiert.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 08/2022, S. 114 f., und in unserem ePaper.

Bild: © Artenauta – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Anja C. Kahlscheuer