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Provisionsverbot: Unionsfraktion hakt bei Bundesregierung nach

In die Debatte um ein EU-weit geltendes Provisionsverbot hat sich nun auch die Bundespolitik eingeschaltet. In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung verlangt nämlich die CDU/CSU-Fraktion eine Stellungnahme von den Ampelparteien. Unterstützung erhält die Unionsfraktion dabei vom BVK.

Die Diskussion um ein mögliches EU-weit geltendes Provisionsverbot (AssCompact berichtete: Die Debatte um ein Provisionsverbot ist zurück) hat nun auch das politische Berlin erreicht. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion interessiert sich nämlich für eine Einschätzung der Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP über dieses Regulierungsvorhaben der EU. Durch eine sogenannte Kleine Anfrage haben CDU/CSU nun die Bundesregierung dazu aufgefordert, zu den Äußerungen der zuständigen EU-Kommissarin Mairead McGuinness Stellung zu beziehen. Durch Kleine Anfragen können Fraktionen oder Abgeordnete schriftlich von der Bundesregierung Auskunft bzw. eine Stellungnahme über bestimmte Sachverhalte verlangen.

Das will die CDU/CSU-Fraktion genau wissen

Nach dem Willen der EU-Finanzkommissarin soll im Zuge der neuen EU-Kleinanlegerstrategie auch ein Verbot von Anlageberatungen auf Provisionsbasis verankert werden können. Konkret wird die Regierung daher von der Unionsfraktion gefragt, ob ihr Erkenntnisse vorliegen, wie sich ein mögliches Verbot der provisionsgestützten Anlageberatung auf die Entwicklung der privaten Altersvorsorge bei Kleinanlegern und Anlegern aus dem Niedriglohnsektor in Deutschland auswirken würde. Außerdem erkundigen sich die Abgeordneten nach der Marktstellung von Honorarberatern in Deutschland und nach den Auswirkungen der Einführung eines Provisionsdeckels von 2,5% zum 01.07.2022.

Parlamentarier sprechen sich für ein Nebeneinander der Systeme aus

Über die Hälfte aller Investitionen von Kunden lägen unter 5.000 Euro bei einer Einmalanlage beziehungsweise unter 100 Euro bei monatlicher Sparrate, merkten die Parlamentarier in der Vorbemerkung ihrer Kleinen Anfrage an. Überdies betrage das Finanzvermögen deutscher Haushalte im Durchschnitt etwa 16.900 Euro. Daher machen sich die CDU/CSU-Abgeordneten in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage bereits dafür stark, dass ein Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung aus wettbewerblichen, verbraucherschutzrechtlichen und auch aus sozialpolitischen Gründen zielführend sei. Denn, so die Bundestagsabgeordneten, eine Honorarberatung sei für Kunden bei Anlagebeträgen bis 25.000 Euro teurer als eine provisionsbasierte Beratung.

BVK: Provisionsverbot hat verheerende Konsequenzen für Europa

Beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) hat man die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion unterdessen sehr begrüßt. „Mit dieser Anfrage soll die Position der Bundesregierung zu den EU-Plänen, Provisionen bei der Vermittlung von Finanzanlagen zu verbieten, klargestellt werden“, informiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. Laut Heinz hätte die Initiative für ein EU-weites Provisionsverbot verheerende Konsequenzen für den Versicherungs- und Finanzplatz Deutschlands und Europas. Und als größte Volkswirtschaft der EU und seinen 84 Millionen Einwohnern habe Deutschland eine bedeutende Rolle, so Heinz. „Zwar haben sich Teile der Bundesregierung wie der Bundesfinanzminister bereits gegen die Pläne der EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness ausgesprochen. Wir fordern aber eine abgestimmte Gegenposition der gesamten Bundesregierung als ein gutes und starkes Signal an die EU-Kommission“, stellt der Verbandspräsident klar. (as)

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LV-Merkblatt der BaFin: Das sagen die Vermittlerverbände dazu

Die BaFin hat ihr Merkblatt über eine verschärfte Prüfung der Vertriebspraxis bei Lebensversicherungen zur Konsultation gestellt. Mehrere Vermittlerverbände haben nun eine Stellungnahme dazu abgeben. Was also loben sie und was wird daran scharf kritisiert?

<p>Die nationale Finanz- und Versicherungsaufsicht BaFin hat im Herbst ein „Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungen“ vorgelegt und zur Diskussion gestellt (AssCompact <a href="https://www.asscompact.de/nachrichten/lebensversicherung-bafin-r%C3%BCc…; target="_blank" >berichtete</a>). Mit den neuen Leitlinien will die Aufsichtsbehörde „sicherstellen, dass kapitalbildende Lebensversicherungen Kundinnen und Kunden einen angemessenen Nutzen bieten und Interessenkonflikte beim Vertrieb dieser Produkte vermieden werden“. Die Marktteilnehmer waren aufgerufen, zum dem Text bis zum 15.01.2023 ihre Stellungnahmen einzureichen. Diese Möglichkeit haben einige Branchenverbände genutzt.</p><h5>BDVM: Hochwertige Beratung fördert Verbraucherschutz</h5><p>Der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e. V. (BDVM) befürwortet grundsätzlich das Ziel, einen angemessenen Kundennutzen bei der Vermittlung von Versicherungslösungen in den Vordergrund zu stellen und monetäre Fehlanreize zu vermeiden, wie es in der schriftlichen Stellungnahme des Verbandes heißt, die AssCompact vorliegt. Allerdings könne die Bewertung der Geeignetheit eines Produkts aufgrund ihrer Vielzahl und der Vielschichtigkeit der Produktarten nicht pauschal erfolgen, moniert der Verband. Vielmehr könne die Geeignetheit in der Regel nur nach einer individuellen, qualifizierten Beratung festgestellt werden, womit sich der Verband wohl gegen eine standardisierte Regelung durch ein aufsichtsbehördliches Merkblatt wehrt. Außerdem stellt die BDVM-Stellungnahme klar, dass eine so verstandene hochwertige Beratung mit einer angemessenen Vergütung und damit auch mit Kosten verbunden sei. Und eine gute Beratung und Betreuung würden grundsätzlich zu einem besseren Produktverständnis und und auch zu einer geringeren Stornowahrscheinlichkeit führen.</p><h5>BDVM wünscht Nachbesserungen</h5><p>Mit Blick auf die im Merkblatt angedeutete Festlegung von Produkt- bzw. Kostenvorgaben fordert der BDVM Nachbesserungen. Insbesondere solle nach Verbandsauffassung eine stärkere Berücksichtigung des Zielmarktes sowie eine differenziertere Betrachtung der Kostenblöcke erfolgen. Beim Punkt „Zielmarkt“ solle eine Aufteilung in in private und betriebliche Altersversorgung erfolgen. Denn die beiden Vorsorgelösungen würden sich in sehr vielen Aspekten wie der durchschnittlichen Vertragslaufzeit, der Stornoquoten oder der Abschluss- und Verwaltungskosten unterscheiden. Und beim Punkt „Kostenblöcke“ schlägt der BDVM eine Aufteilung in </p><ul><li>Kosten durch Beratung und Betreuung beim Vermittler</li><li>Kosten der Verwaltung beim Versicherer und </li><li>Produktkosten</li></ul><p>vor. „Mit dieser Differenzierung würde eine zielgerichtetere Erfassung und Kontrolle der einzelnen Kosten ermöglicht und eine zu starke Kostenbelastung des Produktes reduziert“, schreibt der BDVM in seiner Stellungnahme an die BaFin.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||BVK verweist auf die bereits bestehende Qualitätssicherung--><h5>BVK verweist auf die bereits bestehende Qualitätssicherung</h5><p>Neben dem BDVM haben sich weitere Vermittlerverbände mit einer Stellungnahme zum Merkblatt an die BaFin gewandt. Zum Thema Stornierungsverhalten merkt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) an, dass nicht jeder Vertragsstorno als Beleg für eine eingeschränkte Beratungsqualität des Vermittlers herangezogen werden könne. Mit Verweis auf die niedrigen Beschwerdquoten beim Versicherungsombudsmann erläutert der BVK, dass längst nahezu alle Lebensversicherer Qualitätskriterien, wie die Stornoquote, Weiterbildungsmaßnahmen oder auch die Agenturvertragsdauer für eine kundenorientierte Verhaltenssteuerung im Vertrieb umsetzen würden. Daher befürchtet der BVK, dass mit dem von der BaFin verfolgten Veröffentlichung eines Merkblattes ein weiterer Eingriff in die Privatautonomie der Vermittler erfolge.</p><h5>AfW befürchtet Eingriff in die Vergütungsstrukturen</h5><p>Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. (AfW) begrüßt zwar, dass die ursprünglich geplanten Aufsichtsstandards inklusive einer Provisionsbeschränkung ausbleiben, befürchtet aber einen Eingriff in die Vergütungsstrukturen am Markt durch die Hintertür. Besonders schwer wiegt der AfW-Auffassung nach, dass das Merkblatt eine faktische Pflicht zu Provisionssenkungen durch ein Exekutivorgan auf unterster Ebene, also noch unterhalb eines BaFin-Rundschreibens oder einer Auslegungsentscheidung, vorsieht. Für ein solches Vorgehen sieht der AfW allerdings keine gesetzliche Grundlage gegeben.</p><h5>VOTUM wirft BaFin eine Mogelpackung vor</h5><p>Der Vermittlerverband VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. (VOTUM) wirft der BaFin mit dem Merkblatt eine Mogelpackung vor. Denn „unter dem Vorwand, den Versicherungsgesellschaften Anleitungen für ihre Produktentwicklungsprozesse zu geben, werden nahezu ausschließlich Vorgaben und Eingriffe in die Gestaltung der Vertriebsvergütung formuliert“, heißt es in der VOTUM-Stellungnahme. Außerdem macht sich dieser Verband für eine ganzheitliche Lösung auf europäischer Ebene stark und kritisiert den nun von der BaFin eingeschlagenen „deutschen Sonderweg“.</p><h5>BFV: Kundennutzen nicht nur auf den Renditeaspekt beschränken</h5><p>Die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) kritisiert, dass sich die BaFin in ihrem Merkblatt zur Beurteilung des Kundennutzens einzig auf den Renditeaspekt beschränkt. Dieses Vorgehen greife zu kurz, so der BFV. Denn es gäbe weitere Aspekte, die den Kundennutzen ausmachen, insbesondere die Beratung, Vermittlung und Betreuung. Außerdem würde laut BFV jede weitere Regulierung, Auflage und Forderung zu weiterem Personalbedarf und somit zu höheren Kosten führen, mit negativen Folgen für die Rendite der Produkte.</p><h5>BDV: Das Beratungsangebot würde sich verknappen</h5><p>Der Bund der Deutschen Vermögensberater e. V. (BDV) moniert unterdessen, dass eine Mindestrendite von 2% nach Kosten die fondsgebundene Lebensversicherung privilegieren würde. Der BDV weist daraufhin, dass dieses Produkt allerdings nicht immer im Einklang mit den Kundeninteressen stehe. Außerdem müsste die staatliche Förderung für Lebensversicherungen wie Steuervorteile und Zulagen, anders als im Merkblatt angelegt, bei der Rendite aus Kundensicht mitberücksichtigt werden. Der BDV warnt daher davor, dass sich das Beratungsangebot stark verknappen werde, und Kunden nicht mehr in der Breite vorsorgen oder die falschen Verträge abschließen würden. (as)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © fotogestoeber – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/205694CF-8E1C-4F55-A5DC-9509FF17146A"></div>

 

BVK befürwortet Reform der Riester-Rente statt neuer Konzepte

Erst kürzlich ist mit der „Bürgerrente“ ein neuer Vorschlag der Versicherungswirtschaft für die staatlich geförderte, private Altersvorsorge bekannt geworden. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. sieht den GDV-Vorschlag jedoch skeptisch.

Sichtlich irritiert hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) die bekanntgewordenen Pläne der Versicherungswirtschaft für eine neue „Bürgerrente“ zur Kenntnis genommen und bemängelt, dass dafür wohl die Riester-Rente geopfert werden soll. Grundlage der BVK-Kritik ist der Vorschlag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), eine neue, staatlich geförderte private Altersvorsorge namens „Bürgerrente“ einzuführen.

„Bürgerrente“ ermöglicht einfache, staatliche Förderung

Die Süddeutsche Zeitung (SZ) hatte mit Verweis auf ein internes GDV-Arbeitspapier berichtet, dass die neue „Bürgerrente“ sehr einfach vom Staat gefördert werden solle. So werde jeder Euro, der in die Bürgerrente eingezahlt wird, mit jeweils 50 Cent gefördert. Außerdem sollen die Einzahlungen steuerfrei sein. Erst bei Leistung werden die Auszahlungen besteuert, wie die SZ weiter schreibt. 80% der eingezahlten Beiträge sollen zudem von den Versicherern garantiert werden. Der GDV sieht die Förderung der „Bürgerrente“ insbesondere als Anreiz für Geringverdiener. Auf AssCompact-Anfrage beim GDV äußerte sich Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen knapp: „Nach 20 Jahren ohne wesentliche Änderungen müssen Verbesserungen anstehen, z. B. eine stark vereinfachte Förderung. Wir arbeiten dazu an Ideen zur Fortentwicklung der geförderten privaten Altersvorsorge und werden diese nach erfolgter interner Abstimmung vorstellen.“

BVK: Zielführender ist eine Riester-Reform

BVK-Chef Michael Heinz wirft dem GDV nun vor, mit der „Bürgerrente“ lediglich ein weiteres Standardprodukt für alle von der Stange anzubieten, welches den individuellen Lebenslagen der Menschen gar nicht entsprechen könne. „Das hatten wir schon 2021 bei den ersten Statements des GDV kritisiert. Zielführender wäre daher stattdessen eine umfassende Reform der seit zwei Jahrzehnten besparten Riester-Rente mit ihren 16 Millionen Rentenanspruchsberechtigten“, fordert Heinz. Der BVK fordert stattdessen, Riester zu entbürokratisieren, zu vereinfachen und den Kreis der Zulageberechtigten deutlich zu erweitern sowie die Beitragsgarantien zu senken. Eine Reform der Riester-Rente hätte auch den Vorteil, dass man kein neues System erst zeitaufwendig einführen müsste, heißt es vom BVK weiter.

Beratungslose Abschlussoption schadet dem Verbraucherschutz

Äußerst bedenklich findet der BVK sogar, dass die Versicherungswirtschaft erneut vorhat, eine beratungslose digitale Abschlussoption für Interessierte anzubieten. Vertrieb ohne Beratung entspreche jedoch weder dem Verbraucherschutzgedanken noch den Interessen der Vermittler, die als Lotsen im Dickicht der Altersvorsorgeprodukte eine wichtige sozialpolitische Aufgabe erfüllen, argumentiert man auf Seiten des BVK. (as)

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Die Debatte um ein Provisionsverbot ist zurück

Die Europäische Kommission forciert ihren Plan, ein EU-weit geltendes Provisionsverbot bei der Vermittlung von Versicherungen und Finanzanlagen einzuführen. Denn MiFID II habe bisher kaum für Verbesserungen in der Finanzberatung gesorgt. Vermittler- und Beraterverbände bringen sich dagegen in Stellung und üben am Vorhaben scharfe Kritik.

Es kommt nur noch selten vor, dass heutzutage ausgerechnet ein Brief für viel Aufregung in der Vermittlerbranche sorgt. So sieht zum Beispiel der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) „das Aus für rund 200.000 Versicherungsvermittler in Deutschland“ kommen. Und auch beim Bundesverband Finanzdienstleistungen e. V. (AfW) klingt es recht dramatisch, wenn von einem „Verlust einer Vielzahl von Arbeitsplätzen und der Vernichtung von Existenzen von vielen Gewerbetreibenden“ die Rede ist.

EU-Finanzkommissarin forciert Einführung eines Provisionsverbots

Doch worauf nimmt die heftige Kritik des BVK und des AfW Bezug? Richtig: auf einen Brief. Genauer gesagt auf einen Brief, den die EU-Kommissarin Mairead McGuinness – zuständig für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion – an Markus Ferber (CSU), Abgeordneter im Europäischen Parlament, geschrieben hat – mit brisantem Inhalt. In dem Schreiben, das AssCompact vorliegt, konkretisiert die EU-Finanzkommissarin den Plan, ein EU-weites Provisionsverbot im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie bei der Anlageberatung einzuführen. Und dann könnte es der Fall sein, dass zukünftig in der gesamten Europäischen Union Finanz- und Versicherungsprodukte nur noch auf Honorarbasis vermittelt werden dürfen.

EU-Studien: Verkaufsanreize würden Anlageprodukte unnötig verteuern

Hauptargument der Kommissarin ist, dass die Änderungen an der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie (MiFID II) zu keinen wesentlichen Verbesserungen hin zu einer vermehrt unabhängigen Finanzberatung geführt haben. Vielmehr sei, so das Schreiben, im Kleinanlegersegment der auf Verkaufsanreize – ergo Provisionen – gestützte Vertrieb weiterhin das wichtigste Modell für den Verkauf von Anlageprodukten. Und laut EU-Finanzkommissarin deuten Studien von EU-Kommission und EU-Aufsichtsbehörden wiederholt darauf hin, dass im provisionsbasierten System Kleinanlegern häufig Produkte verkauft werden, die teurer sind als andere, kostengünstigere Alternativen, die ebenfalls auf dem Markt erhältlich sind. Und McGuinness wird noch deutlicher. So geht sie auf Basis der Studien davon aus, dass Produkte, für die Verkaufsanreize gezahlt werden, im Durchschnitt etwa 35% teurer sind als Anlageprodukte, für die keine solche Verkaufsanreize gezahlt würden. Eine Stärkung der Verbraucherinteressen auf den Kapitalmärkten sei laut EU-Kommissarin mit MiFID II also nicht erreicht worden.

EU-Vorhaben deutete sich bereits im Dezember an

Dass die Europäische Kommission im Rahmen ihrer EU-Kleinanlegerstrategie nun zum wiederholten Mal die Einführung eines EU-weit geltenden Provisionsverbot forciert, war bereits im vergangenen Dezember abzusehen. Beim AfW-Hauptstadtgespräch war durch einen CDU-Finanzexperten im Bundestag bekannt geworden, dass die Provisionsverbot-Initiative in Brüssel demnächst in einem Verordnungsentwurf der EU-Kommission münden werde (AssCompact berichtete). Und die Äußerungen der EU-Finanzkommissarin McGuinness deuten nun in die gleiche Richtung.

BVK: EU schade dem Verbraucherschutz selbst

Doch Vermittler- und Beraterverbände bringen sich in Stellung und üben scharfe Kritik am EU-Vorhaben. BVK-Präsident Michael Heinz etwa wirft der EU-Kommission nun selbst die Schwächung des Verbraucherschutzes vor, sofern sie an der Einführung eines Provisionsverbotes festhalten sollte. „Die Kunden sind kaum bereit, vorab für eine Beratung ein dreistelliges Honorar zu bezahlen“, so Heinz. Heinz befürchtet zudem, dass viele Menschen, darunter insbesondere Geringverdiener, im Zuge der Pläne der Brüsseler Behörde auf eine nötige Absicherung verzichten müssten oder sich eben ohne Beratung um ihre Vorsorge kümmern müssten. Denn bereits jetzt zeige die geringe Akzeptanz der Honorarberatung, dass diese nicht im Kundeninteresse sei, schreibt der BVK-Chef. Der BVK halte daher ein Provisionsverbot für völlig unverhältnismäßig, da es eine gesamte Branche in ihrer Existenz gefährde – zumal Vermittler nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz bereits dazu verpflichtet seien, im bestmöglichen Interesse des Kunden zu beraten.

AfW: Qualifizierte Beratung gibt es nicht zum Nulltarif

Mit Verweis auf die Situation in Großbritannien übt man auch beim AfW scharfe Kritik an den Plänen von EU-Finanzkommissarin McGuinness. Denn dort hätten nach Einführung des Provisionsverbots auf Beratung angewiesene Kleinanleger keine persönliche Beratung mehr erhalten. In der EU wäre dies dann binnen kürzester Zeit der Fall, spekuliert man beim AfW. Außerdem befürchtet der Beraterverband, dass im Falle eines Provisionsverbots selbsternannte Experten ohne Qualifikation im Internet oder die Verbraucherzentralen noch mehr Zulauf erhalten würden. Doch „qualifizierte Beratung zu nachhaltigen Finanz- und Versicherungsprodukten aus der ganzen Breite des Marktes, die die Wünsche und insbesondere Bedürfnisse der Kunden abbilden, gibt es nicht zum Nulltarif“, so Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. Der AfW werde – wie auch der BVK – in Zusammenarbeit mit den nationalen und europäischen Partnern alles dafür tun, dass die Pläne von EU-Finanzkommissarin McGuinness nicht realisiert werden. Dennoch: Die Debatte um ein Provisionsverbot bei der Vermittlung von Vorsorge- und Anlageprodukten ist eindeutig zurück. Und schon im Frühjahr will die EU-Kommission ihre konkreten Pläne für eine Privatanleger-Strategie vorstellen. Es braut sich etwas zusammen in Brüssel. (as)

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BVK blickt verhalten optimistisch in die Zukunft

BVK-Präsident Michael H. Heinz hat AssCompact einen Ausblick auf das Jahr 2023 gegeben. Er spricht dabei unter anderem die Themen Altersvorsorge, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Nachwuchs und den Maklermarkt an. Und was plant der BVK selbst?

Ein Artikel von Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)

Die Versicherungs- und Vermittlerbranche ist bisher erstaunlich unbeeindruckt von den allgegenwärtigen Krisen. Dennoch werden folgende Themenfelder zukünftig die Versicherungs- und Vermittlerbranche beschäftigen:

Altersvorsorge

Die Reform der Altersvorsorge ist nötiger denn je. Nur ergänzende private Altersvorsorge kann dann Altersarmut eindämmen. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) legte schon vor geraumer Zeit ein Positions­papier vor, das das bewährte System der Riester-Rente ins Zentrum stellt: Würde man es vereinfachen, erweitern und entbürokratisieren, könnten Millionen zusätzlicher Vorsorgesparer gewonnen werden.

Wir hoffen, dass die Pläne zur Einführung einer Aktienrente und die Einrichtung der „Fokusgruppe Altersvorsorge“ für Impulse und den nötigen Schwung sorgen werden. Denn wir halten es für positiv, wenn die Altersvorsorge auch die Chancen der Kapitalmärkte nutzt. Wir werden uns aktiv in die Fokusgruppe einbringen.

Nachhaltigkeit

Sie ist in aller Munde und die Zeit, die die Menschheit noch hat, um unumkehrbare Kipppunkte des Weltklimas zu vermeiden, wird knapp. Daher begrüßen wir als ehrbare Versicherungskaufleute, die sich ihrer Verantwortung bewusst sind, Bemühungen, nachhaltiges Wirtschaften zu stärken, und stehen der Nachhaltigkeitsdiskussion insgesamt positiv gegenüber.

Der BVK startete deshalb die Initiative „Nachhaltiger Vermittlerbetrieb“. Hier sind alle Vermittler aufgerufen, mitzumachen und dies auf dem extra dafür vorgesehenen Webportal nachhaltiger-vermittlerbetrieb.de zu dokumentieren. Aber auch von den Produktgebern müsste auf diesem Gebiet mehr produktseitige Transparenz geschaffen werden, um die vorhandenen Vertriebschancen optimal zu heben.

Digitalisierung

Die Corona-Pandemie hat mit ihren Kontaktbeschränkungen die Digitalisierung auf vielfältige Weise geboostert. Für Kunden ist es seitdem selbstverständlicher, von ihren Vermittlern auch online beraten zu werden. Dieser Trend wird sich fortsetzen und Kunden erwarten von uns Erklärungen und Übersetzungen der oftmals komplizierten Vertragsbedingungen, auf die sie in ihrer netz­basierten Customer Journey gestoßen sind. Insbesondere bei den wichtigen biometrischen Absicherungen in den Sparten Leben, Kranken und Berufsunfähigkeit werden wir Vermittler daher reüssieren und vertriebliche Kräfte freisetzen. Der BVK stellt dafür seinen Mitgliedern unter dem Namen „Digitales Vermittlerbüro“ eine ganze Palette an Dienstleistungen und Angeboten zur Verfügung.

Nachwuchs

Der demografische Wandel trifft auch die Vermittlerbranche und wird sich in den kommenden Jahren noch verstärken. Doch durch die zahlreichen Regulierungen, die wachsenden Ansprüche an den Versicherungsvertrieb und die damit geringer werdenden Verdienstmöglichkeiten wurde es dem Vermittlernachwuchs schwer gemacht. Das könnte den sozialpolitischen Auftrag der Vermittler zur Absicherung ihrer Kunden gefährden. Daher müssen von den Produktgebern attraktivere Konditionen angeboten werden, gepaart mit Respekt und Fairness gegenüber ihrem Vertrieb.

Mit den BVK-Junioren spricht der Verband gezielt junge Vermittler und Vermittlerinnen an, um den Vermittlernachwuchs zu stärken. Wir bieten Foren an, auf denen sie sich austauschen können, und fördern sie.

Maklermarkt

Im Maklervertrieb sehen wir eine zunehmende Konsolidierung. Um hier den Maklern Orientierung und Unterstützung zu geben, gründete der BVK im Dezember 2022 den Maklerbeirat. Dieser soll die entscheidenden Antworten identifizieren, um weiterhin die hohe Professionalität der berufsständischen Arbeit des BVK zu sichern und auszubauen. Denn insbesondere der Mittelstandsmakler braucht einen starken unabhängigen Verband an seiner Seite, der seine Interessen vertritt und ihn begleitet. Dafür steht der BVK als stärkster Maklerverband.

BVK

Der BVK wird mit großem Zuspruch seiner Mitglieder das Jahr 2023 gestalten. Schließlich bewerteten die Mitglieder den BVK in einer im September 2022 durchgeführten Online-Mitgliederumfrage mit der Note „Sehr gut“. Dennoch werden wir unsere Verbandsleistungen und die politische Interessenvertretung weiterentwickeln, sowohl im Inland als auch auf EU-Ebene. Dafür eröffneten wir in Brüssel ein eigenes Büro. Mit dem Brüsseler Büro verfügt der BVK gleich über drei Geschäftsstellen, nämlich in Berlin, Bonn und Brüssel. Mit diesen Vertretungen können wir zeitnah an den entscheidenden Standorten unsere Interessenvertretung gewährleisten.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 01/2023, S. 72, und in unserem ePaper.

Weitere Ausblicke von Versicherern, Pools, Asset-Managern und Maklern lesen Sie hier.

Bild: © Michael H. Heinz, BVK

 
Ein Artikel von
Michael H. Heinz

Vermittlerbetriebe erhalten Award Unternehmer-Ass 2022

Bereits zum 17. Mal wurde in diesem Jahr der Award Unternehmer-Ass 2022 an erfolgreiche und authentische Vermittlerbetriebe vergeben. Initiatoren des Awards sind das Versicherungsmagazin, der BVK und das Institut Ritter. Der Award soll zur weiteren Professionalisierung der Branche beitragen.

Am 08.12.2022 haben das Versicherungsmagazin, der BVK und das Institut Ritter zum 17. Mal den Award Unternehmer-Ass 2022 vergeben. Die Verleihung fand in einem Online-Kongress statt. Die Vermittlerbetriebe, die in diesem Jahr den Preis verliehen bekamen, zeichneten sich laut Initiatoren durch Kompetenz und Qualität aus. Es zeige sich immer mehr, wie wichtig die professionell systematische Entwicklung des eigenen Vermittlerbetriebes als Unternehmen seien.

Kriterien für die Vergabe des Awards

Unternehmerischer Ansatz, das Nutzen der unternehmerischen Fähigkeit und Entwicklung sowie die herausragende professionelle Begleitung der Kunden in der Vorsorge waren in diesem Jahr von Bedeutung für die Vergabe des Awards. Mit dem Preis soll zur weiteren Professionalisierung der Branche beigetragen werden. Im Mittelpunkt stehen Unternehmensführung und unternehmerischer Erfolg. Einerseits werden die reinen Erfolgszahlen, andererseits auch die Integration von Standards und Prozessen, die Mitarbeiterführung und -zufriedenheit sowie die Strategien und Zielsetzungen für die kommenden Unternehmensjahre für die Bewertung herangezogen. Unternehmen und Unternehmer sollen außerdem authentisch sein. (lg)

Das sind die Sieger des Award Unternehmer-Ass 2022
Exklusivorganisation
  • Gold: Generalvertretung Stefan Böttcher, Allianz
  • Silber: Concordia Oberheide Versicherungen & Finanzen, Daniel Oberheide
  • Bronze: Generalagentur Dario Palumbo SV SparkassenVersicherung
Maklerunternehmen
  • Gold: CuP Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
  • Silber: DIVM Deutsche Immobilien Versicherungsmakler GmbH
  • Bronze: nucleus Finanz- und Versicherungsmakler AG

Bild: © Blue Planet Studio – stock.adobe.com

 

ESG-Abfragepflicht bald auch für 34f-Vermittler

34f-Vermittler waren bisher von der Abfragepflicht zu nachhaltigen Finanzanlageprodukten aufgrund eines „Systemfehlers“ ausgenommen. Nun soll die FinVermV entsprechend geändert werden – ein Entwurf liegt vor. Beim VOTUM-Verband wie auch beim AfW und dem BVK stoßen die Pläne auf Zustimmung.

Seit dem 02.08.2022 sind Vermögensverwalter, Finanzdienstleister unter einem Haftungsdach und auch Versicherungsvermittler verpflichtet, bei der Beratung zu Finanzanlageprodukten die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden zu ermitteln. Für 34f-Vermittler galt diese Abfragepflicht bislang nicht. Dies soll sich nun ändern. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen entsprechenden Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeige- und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) vorgelegt.

Verschiedene Anpassungen der FinVermV

Wie das BMWK dazu mitteilt, werden mit der Änderung der FinVermV verschiedene erforderliche Anpassungen vorgenommen. So werde in § 11a Absatz 3 Satz 3 FinVermV der starre Verweis auf die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 in einen dynamischen Verweis auf die jeweils geltende Fassung der Delegierten Verordnung geändert. Zum Referentenentwurf geht es hier.

Damit wird ein bisher bestehender Fehler korrigiert, der dazu geführt hatte, dass Finanzanlagenvermittler und Honorarfinanzanlagenberater gemäß § 34f und § 34h GewO von der ESG-Abfragepflicht ausgenommen waren.

AfW, BVK und VOTUM-Verband begrüßen Pläne

Sowohl beim Vermittlerverband VOTUM als auch beim Bundesverband Finanzdienstleistung AfW und beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) stoßen die Pläne auf Zustimmung. „Als Verband der unabhängigen Finanzdienstleister, die ihre Kunden oft produktübergreifend, also im Allfinanzgedanken beraten, begrüßen wir die kommende Änderung sehr. Der bisherige Zustand war absurd. Im Rahmen der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten, welche Investmentfonds enthalten, müssen die Präferenzen abgefragt werden, bei der Beratung zu Einzelfonds aber derzeit nicht“, erklärt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Nach Ansicht des BVK wird mit den Änderungen eine wichtige Regelungslücke geschlossen und eine Ungleichbehandlung zwischen Versicherungskaufleuten und Finanzanlagenvermittlern beseitigt. Das wird auch bei Kunden die nötige Klarheit schaffen“, meint BVK-Präsident Michael H. Heinz. Der BVK begrüßt darüber hinaus, dass das Thema „nachhaltige Finanzanlageprodukte“ Gegenstand der Sachkundeprüfung der FinVermV werden soll. 

„Wir begrüßen es, dass das Ministerium den seit Beginn der Präferenzabfragepflicht bestehenden Systemfehler endlich korrigiert. Klar ist aber: Aufgrund der weiterhin unvollständigen Datenlage – die auch von den Aufsichtsbehörden BaFin und EIOPA eingeräumt wurde – wäre es für alle Berater besser gewesen, wenn der Start erst im Frühjahr 2023 erfolgt wäre. Das hat VOTUM von Anfang an gefordert“, sagt VOTUM-Vorstand Martin Klein.

Verpflichtung für 34f-Vermittler wohl ab März 2023

Der Entwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht endgültig abgestimmt. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Eine Nachfrage des AfW beim Bundeswirtschaftsministerium hat ergeben, dass sich der Bundesrat voraussichtlich Mitte Februar mit dem Entwurf befassen wird. Die Änderungsverordnung solle danach so schnell wie möglich in Kraft treten.

Der VOTUM-Verband rechnet mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger im März 2023. Ab diesem Zeitpunkt müssen dann auch die in der Anlageberatung tätigen § 34f-Vermittler verpflichtend die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden abfragen und berücksichtigen.

Beschäftigung mit ESG für Vermittler höchste Eisenbahn

Norman Wirth appelliert zugleich an Finanzanlagevermittler: „Beschäftigung mit dem Thema ESG ist spätestens jetzt unabdingbar. An Qualifikation dazu führt kein Weg vorbei. Es ist keine Frage mehr des OB, sondern nur noch des WIE.“ (tk)

Bild: © Parradee – stock.adobe.com

 

BVK: Zufriedene Mitglieder und Gründung Maklerbeirat

Der BVK stellte auf der DKM-Pressekonferenz seinen neu gegründeten Maklerbeirat sowie die Ergebnisse der Mitgliederbefragung vor. Der Maklerbeirat wird sich mit den aktuellen Themen der Makler beschäftigen und möchte dazu vor allem in ständigem Austausch mit den Maklern selbst stehen.

Auch in diesem Jahr traten die bbg, Veranstalter der DKM, und der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 26.10.2022 zum Auftakt der Messe gemeinsam auf. Konrad Schmidt, Geschäftsführer der bbg, wies auf die klare Entscheidung zur Messe vor Ort hin, die durch Online-Angebote wie die Streaming Days ergänzt wird. Mit insgesamt 276 Ausstellern und einigen neuen Formaten, z. B. Entscheider-Talks und Makler-Round-Tables, startet die 25. DKM in diesem Jahr. Schmidt hält es für die gesamte Branche für „sinnvoll, sich mindestens einmal im Jahr in Präsenz zu treffen“, da der Austausch und die Kontakte und Themen ganz anders stattfinden können als bei rein digitalen Events.

Mitgliederbefragung des BVK fällt positiv aus

Der BVK stellte unter anderem die Ergebnisse einer im September durchgeführten Mitgliederumfrage vor. Dabei zeigten sich laut BVK-Präsident Michael H. Heinz 92% der Mitglieder zufrieden oder sehr zufrieden mit ihrer Mitgliedschaft. Der BVK informiert seine Mitglieder über die Verbandszeitschrift VersicherungsVermittlung, seine Website, Newsletter und Social-Media. Besonders verwies Heinz auch auf die Wichtigkeit der politischen Interessenvertretung (83%). Zudem werde der Rechts- und Mitgliederberatung von mehr als 80% der Befragten ein sehr hoher bzw. hoher Stellenwert beigemessen. Diese Beratung wird überwiegend mit sehr gut (1,6) bewertet. Gemäß Heinz bearbeiten die Rechtsangestellten des Verbandes jährlich zwischen 11.000 und 15.000 Rechtsanfragen.

BVK gründet Maklerbeirat

Weiteres Thema der BVK-Pressekonferenz war zudem die Gründung eines Maklerbeirats. „Der Maklermarkt ist in einer Konsolidierungswelle“, so Heinz. Er verändere sich „fulminant“. Durch die Gründung wolle der BVK „eine Art Deutungshoheit über den Maklermarkt“ bekommen. Überdies verwies Heinz auch auf das Büro, das der BVK in Brüssel eröffnet hat, wo die Entscheidungen, die die Branche betreffen, angestoßen würden.

Das sind die Mitglieder des Maklerbeirats

Als Vorsitzender des Maklerbeirats wurde Ulrich Neumann auf der Pressekonferenz vorgestellt. Derzeitige Mitglieder sind außerdem Dr. Christian Durchholz (bbg), Michael Franke (insuranceconsult), Bernd Helmsauer (Helmsauer & Kollegen), Dieter Knörrer (bbg), Klaus Liebig (vfm), Simon Nörtersheuser (Policen Direkt) und Michael Richthammer (Versicherungsmakler Richthammer). Neumann hofft, dass weitere Mitglieder hinzukommen. Die Nachfrage, warum bisher keine Frau im Maklerbeirat sei, begründete Neumann damit, dass die wenigen Frauen, die sich ehrenamtlich betätigten, sehr viele Ämter übernehmen würden und es daher schwierig sei, jemanden zu finden. Es werde keine Quote geben. Ziel sei es aber, „möglichst alles abzudecken“, sagt Neumann. Dabei werden sie z. B. auch in Richtung Jungmakler und Online-Makler schauen.

Maklern Gehör schenken und sie selbst zu Wort kommen lassen

Insgesamt soll der neugegründete Beirat Maklern Orientierung und Unterstützung geben. In diesem Zusammenhang erklärte Neumann, dass man wenig von den „Mittelstandsmaklern“ höre. Daher macht es sich laut BVK der Maklerbeirat zur Aufgabe, genau mit diesen ins Gespräch zu kommen. Dazu Neumann: „Insbesondere wollen wir den Makler zu Wort kommen lassen.“ Es wird darum gehen, was die Makler aktuell beschäftigt und was ihre Themen sind. Als Beispiele nannte der neue Vorsitzende unter anderem Maklerhaftung, Nachfolge, Digitalisierung und Beratung, Vergütung und Verträge mit Maklerpools, zu denen es viele Fragen gebe. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass der Beirat „viele neue Formate ausprobieren“ werde.

Berufsbild der Makler als „ehrbare Kaufleute“

Neben den internen Themen kam kurz auch das Thema Vergütung auf. Auf die Frage, wie es damit weitergehen werde, antwortete Heinz, dass sich der BVK grundsätzlich keine weiteren staatlichen Regulierungen wünsche. In Richtung BaFin sagte er, falls es „Ausreißer“ gebe, die sich nicht an die gesetzlichen Regelungen halten, hätte man dort die Möglichkeit zielgerichtet einzugreifen. Sein Credo zu dem Thema: „Wir müssen in ein anderes Bild kommen.“ Dieses konkretisierte Heinz mit der Wortwahl „ehrbare Kaufleute“. (lg)

Bild: © DKM; v. l. n. r.: Michael H. Heinz, Konrad Schmidt, Ulrich Neumann

 

Nachhaltigkeit: Status Quo in der Vermittlerbranche

Wie sieht es denn gegenwärtig beim Thema Nachhaltigkeit in der Vermittlerbranche aus? Das wollte der BVK in Kooperation mit dem GSN wissen und hat beobachtet, dass dabei sowohl Überzeugung als auch Zwang vorherrschen. Große Unzufriedenheit herrscht beim Thema Regulatorik.

Seit Anfang August sind alle Versicherungsvermittler verpflichtet, Kunden nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen zu fragen. Um die aktuelle Einstellung der Vermittler zu diesen neuen Pflichten und Anforderungen zu ermitteln, haben der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) und das German Sustainability Network (GSN) im September die zweite Online-Umfrage unter Vermittlern durchgeführt. Insgesamt 17 Fragen zum Interesse, zur Alltagsrelevanz, zur Qualifikation und zum Status Quo der Nachhaltigkeitsberatung sollten darin von den Vermittlerbetrieben beantwortet werden. Bei den Befragten handelte es sich zumeist um kleinere Betriebe, denn 72% von ihnen beschäftigen bis zu drei Mitarbeiter.

Ambivalentes Stimmungsbild

Und die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass sowohl Überzeugung als auch Zwang beim Thema Nachhaltigkeit ausgeprägt sind. So gaben 34% an, sich aus voller Überzeugung mit dem Thema Nachhaltigkeit zu beschäftigen. Gleichzeitig gaben 28% der Befragten an, sich zur Beschäftigung mit Nachhaltigkeit gezwungen zu fühlen. Diese Zweiteilung der Vermittlerschaft existiert auch bei der Frage nach einer konkreten Nachhaltigkeitsstrategie im Betrieb. Während 18% der Befragten noch über keinerlei Nachhaltigkeitsstrategie verfügen und 16% lediglich regulatorische Vorschriften umsetzen, sprechen immerhin 37% der Umfrageteilnehmer ihre Kunden proaktiv auf Nachhaltigkeitsaspekte an. Interessant auch, dass sich die einzelnen Themenaspekte bei Nachhaltigkeit, mit denen sich beruflich besonders häufig beschäftigt wird, eher auf Unternehmensführung (32%), gesellschaftlichen Wertewandel (26%) und regulatorische Anforderungen (24%) und weniger auf konkrete Umweltthemen wie Klimawandel oder Treibhausgase (15%) fokussieren.

Regulatorik als größter Hemmschuh

Apropos Regulatorik: Nach wie vor sind laut Umfrage Informationsdefizite und andere Unsicherheiten in der Vermittlerschaft weit verbreitet. So fühlen sich 51% der Befragten über die Inhalte und 47% über die Ziele der Regulatorik lediglich grundlegend informiert. Ein weiteres Drittel fühlt sich wenig bis gar nicht informiert. Timo Biskop, GSN-Fokusbereichsleiter für „Beratung & Vertrieb“, resümiert daher: „Die aktuelle Blitzumfrage untermauert weiterhin das Bild einer unsicheren Branche und zeigt dringende Verbesserungsnotwendigkeiten auf. Dies betrifft allem voran die Aufklärungsarbeit zum Thema Nachhaltigkeit.“ Doch welche Akteure sollten laut Vermittler-Votum Handlungshilfen zur Verfügung stellen? Umfassende Informationen und Handlungshilfen erwarten Vermittler von Produktgebern (75%), Aufsichtsbehörden (BaFin, IHKs) (38%), Berufsverbänden (37%) sowie von Pools und Dienstleistern (30%).

Kaum ein Kunde spricht Nachhaltigkeitsaspekte an

Und wie werden die im Markt bereits zur Verfügung stehenden Hilfestellungen beurteilt? Die gegenwärtig verwendeten Abfragetools werden von 69% der Befragten als überwiegend ungeeignet bewertet. 78% der Vermittler fühlen sich zudem davon gestört, unterschiedliche Abfragelogiken verwenden zu müssen. Fragt sich nur, ob überhaupt all zu oft auf diese Tools zurückzugreifen ist. Denn 66% der befragten Vermittler gaben an, in den letzten vier Wochen nie von Kunden auf Nachhaltigkeitsaspekte angesprochen worden zu sein. Die Mehrheit der Kunden kennt nach Einschätzung der Vermittler ihre Nachhaltigkeitspräferenzen zudem nicht und vertraut ihrem Vermittler, analysiert die Studie abschließend. (as)

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Prämienerhöhungen: So sehen Makler die Marktentwicklung

Wegen der Inflation wollen die Versicherer die Preise spürbar erhöhen. Viele Maklerhäuser wurden bereits über bevorstehende Prämienanpassung informiert. Wie schätzen Maklerhäuser die Situation ein? Ist dafür nur die hohe Teuerungsrate verantwortlich? Und was raten Makler in dieser Situation für das Kundengespräch?

Höhere Preise für Lebensmittel und Mobilität, drastisch gestiegene Vorauszahlungen für Gas und Strom: Die Teuerung hat Deutschland fest im Griff. Vertraut man den Prognosen renommierter Wirtschaftsforschungsinstitute, dann soll es im nächsten Jahr noch dicker kommen. Laut ifo-Institut soll 2023 die Jahresteuerungsrate 9,3%, laut Institut für Weltwirtschaft (IfW) soll sie 8,7% betragen. Die Inflation wird also noch schlimmer. Und nun kommen auch noch die Versicherer.

Denn die Gesellschaften werden in vielen Versicherungssparten die Prämien zum Teil deutlich nach oben schrauben. So sind auch bereits viele Maklerhäuser über eine Prämienanpassung zum Jahresbeginn 2023 informiert. „Dies zieht sich von der Kfz-Versicherung über die Sach- und Haftpflichtversicherung bis hin zur Rechtsschutzversicherung nahezu durch jede Versicherungsart“, erläutert etwa Marco Schulz, Vorstand und Managing Partner bei der AdVertum AG Versicherungsmakler. Grundsätzlich, so Schulz weiter, sei auch festzustellen, dass die Versicherer tendenziell in schlechten wirtschaftlichen Zeiten mehr Prämienerhöhungen anstreben als in guten Wirtschaftsphasen.

Steigende Baupreise, steigende Prämien

Die Prämien für die Wohngebäudeversicherung scheinen besonders davon betroffen zu sein. Der Grund ist schnell ausgemacht, zumindest für die Versicherer: Denn gerade seit Beginn des Jahres 2021 sind die Baupreise für Wohngebäude regelrecht explodiert, wie AssCompact bereits berichtete. So sind die Baupreise für Wohngebäude nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Mai 2022 um 17,6% gegenüber Mai 2021 gestiegen und markieren damit den höchsten Anstieg der Baupreise seit Mai 1970. Diese enorme Kostensteigerung bleibt nicht ohne Folgen für die Versicherungswirtschaft, denn sie treibt die Preise für Reparaturen und die Wiederherstellung von Gebäuden ordentlich nach oben.

Durch die bevorstehende Anpassung des Baupreisindexes und die Anpassung des gleitenden Neuwertfaktors haben die Versicherer nun bereits Anpassungen in Höhe von etwa 15% angekündigt. Dazu kommt noch die Katastrophe an Ahr und Erft im Sommer des vergangenen Jahres. Das Unglück ging zunächst vorwiegend in die Bücher der Rückversicherer und wird nun erst mit einem Jahr Verzögerung auch an die Erstversicherer weitergereicht. „Nimmt man dann noch je nach Versicherer eine gestiegene Schadenquote dazu, kann die Prämienerhöhung noch heftiger werden. Eine Anpassung von bis zu 20% im Einzelfall würde daher nicht überraschen“, schätzt Michael Reeg, Geschäftsführer bei Hoesch & Partner GmbH Versicherungsmakler. Manche Makler erwarten auf AssCompact-Anfrage sogar 30% und mehr.

Kfz: Trotz guter Schaden-Kosten-Quote weitere Prämienanhebungen

Nicht anders ist die Situation im Kfz-Bereich. Auch hier versuchen die Versicherer die vorhandenen Kostensteigerungen durch Beitragserhöhungen aufzufangen. Die Kostensteigerungen seien aber auch im Kfz-Bereich nicht allein den höheren Energiekosten geschuldet. Dazu gesellen sich steigende Kosten bei Ersatzteilen. So seien laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) Rückleuchten, Motorhauben und Windschutzscheiben in den vergangenen zwölf Monaten deutlich teurer geworden. Aber auch steigende Kosten bei Gehältern, die zunehmende Häufigkeit von Elementarereignissen sowie unterbrochene Lieferketten bei Ersatzteilen durch Corona und den Krieg in der Ukraine treiben die Schadenkosten der Versicherer und damit auch die Prämien an.

Dabei hätten die Kfz-Versicherer in den vergangenen zwei Jahren so gut verdient wie seit Jahren nicht mehr. Grund war die Pandemie. Autofahrer waren weniger unterwegs, es gab weniger Unfälle. Laut GDV zahlten Autobesitzer 2021 29 Mrd. Euro an Prämien für ihre Absicherung. Davon gaben die Gesellschaften 24,3 Mrd. Euro für Schäden aus, dazu kommen noch Verwaltung und Vertrieb. Dennoch: Die Schaden-Kosten-Quote beträgt seit vielen Jahren deutlich unter 100. Was die Frage aufwirft, inwiefern die Steigerungen wirklich gerechtfertigt sind.

Die Erfahrungen der Maklerhäuser

Und welche Erfahrungen machen die Maklerhäuser in dieser angespannten Marktsituation? „Wir erleben zum Beispiel Änderungskündigungen und neuerdings auch die Ablehnung von üblichen Kündigungsfristverkürzungen häufiger als in den Vorjahren“, berichtet etwa Thomas Billerbeck, Geschäftsführer bei einem unabhängigen Versicherungsmakler. Und das Vorgehen seitens der Versicherer scheint auch teilweise wenig verständlich zu sein. Die Makler fordern von den Versicherern daher eine höhere Transparenz bei der Berechnung der Erhöhungen. Schon allein deshalb, damit die drastischen Prämienanpassungen den Versicherten nachvollziehbar erläutert werden könnten. Angesichts der Breite der Prämienerhöhungen im Markt bleibe den Kunden auch kaum eine Alternative für ihre Vermeidung, denn auch die Mitbewerber ziehen mit ihren Prämien nach – der eine Versicherer mehr, der andere Versicherer weniger und mit Augenmaß, erklärt Burkhard Brämer, geschäftsführender Gesellschafter bei bauass Versicherungsmakler GmbH + Co. KG, die Dynamik im Markt. Es gibt unterdessen aber auch relativierende Stimmen in der Branche. „Seitdem ich in der Branche arbeite, gibt es immer wieder diese Wellenbewegungen nach oben oder nach unten. Und derzeit empfinde ich es auch nicht anders“, meint etwa Michael Richthammer, langjähriger Geschäftsführer eines mittelständischen Maklerhauses. Insgesamt könne sein Maklerhaus noch keine Tariferhöhungen über das übliche Maß hinaus feststellen.

Und was nun nicht geschehen sollte

Was indes keinesfalls geschehen sollte, ist, dass Versicherte nun am Versicherungsschutz sparen, zum Beispiel durch die Absenkung der Versicherungssumme. Dies berge immense Risiken für den Versicherten, weiß Andreas Vollmer, geschäftsführender Gesellschafter bei Hasenclever + Partner GmbH + Co. KG und Vizepräsident beim Bundesverband der deutschen Versicherungskaufleute e. V. (BVK). Denn dieser Eingriff werde seitens des Versicherers mit dem Entzug der Gewährung des Unterversicherungsverzichts sanktioniert. Die Versicherungssumme entspreche dann nicht mehr der Höhe, die durch einen Wertermittlungsbogen oder durch Umrechnung aus tatsächlichen Baukosten oder durch Ermittlung eines Sachverständigen zustande gekommen sei. Die Konsequenz: Schäden werden nur noch in Höhe der Unterversicherungsquote entschädigt und damit nicht mehr zu 100%. Vollmer empfiehlt stattdessen, Optionen für eine Erhöhung der Selbstbeteiligung zu prüfen. Diese würden häufig mit einer Prämienreduktion von 5% bis 25% goutiert werden. Bereits mit einer fest vereinbarten Selbstbeteiligung von 500 Euro könne so bei der Prämie ein Teil der Erhöhung kompensiert werden. (as)

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