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BVK startet zweite Umfrage über Nachhaltigkeitsthemen

Bereits seit mehr als einem Monat gilt in der Beratung über Versicherungsanlageprodukte die ESG-Abfragepflicht. Wie also steht es bei den Vermittlerbetrieben mittlerweile beim Thema „Nachhaltigkeit“? Um das in Erfahrung zu bringen, hat der BVK gemeinsam mit dem GSN erneut eine Umfrage gestartet.

Ein halbes Jahr nach der ersten Umfrage untersuchen der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) und das German Sustainability Network (GSN) erneut das Nachhaltigkeitsthema aus Sicht der Vermittler in einer Online-Umfrage. Die branchenweite Umfrage läuft vom 09. bis zum 25.09.2022 und setzt keine Mitgliedschaft im BVK voraus. „Wir nehmen das Thema Nachhaltigkeit sehr ernst und wollen deshalb genau wissen, wie Versicherungsvermittler dazu stehen, wie sie es umsetzen und welche Erfahrungen sie in der Praxis machen“, erläutert BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Erste BVK-Umfrage bescheinigte noch große Informationsdefizite

Nach der ersten Umfrage im April 2022 war festzustellen, dass der Themenkomplex Nachhaltigkeit zwar auf großes Interesse stoße, gleichzeitig aber noch große Informationsdefizite unter den befragten Vermittlern vorherrschten (AssCompact berichtete). Die zweite Umfrage von BVK und GSN zum Themenfeld Nachhaltigkeit wird nun durch aufschlussreiche Fragen ergänzt, die Erkenntnisse zu ersten Erfahrungen mit der Abfragepflicht von Nachhaltigkeitspräferenzen liefern, die nun seit rund sieben Wochen gilt. Die durch die Auswertung gewonnenen Erkenntnisse würden dringend benötigt, um die Umsetzung der Nachhaltigkeit in der Vertriebspraxis weiter fördern zu können, erläutert der BVK die Motivation für die Umfrage. Außerdem forcieren die Ergebnisse die Interessenvertretung des BVK beim Thema Nachhaltigkeit. Hier gelangen Sie direkt zur Umfrage. (as)

Lesen Sie auch: BaFin-Chef: ESG-Abfragepflicht ist ein Gamechanger

Bild: © Andrii Yalanskyi – stock.adobe.com

 

Aktuelle EU-Regulatorik im Versicherungsvertrieb

Im Versicherungsvertrieb spielt Regulatorik „made in Europe“ eine immer größere Rolle. Die EU-Institutionen Kommission und Parlament sowie EU-Versicherungsaufsicht EIOPA drängen auf eine verstärkte Regulierung beim Vertrieb von Versicherungs- und Kapitalanlageprodukten. Was genau kommt auf Vermittler zu?

Ein Artikel von Anja C. Kahlscheuer, Geschäftsführerin und Rechts­anwältin beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V.

Wenn man eines für das Jahr 2022 bis jetzt schon konstatieren kann, so ist es, dass der Versicherungsvertrieb in Deutschland durch neue europäische Regelungen stärker betroffen sein wird, als es in den vergangenen Jahren der Fall war. Seit der Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) zum 23.02.2018 gab es zwar immer wieder kleine Regelungen, große Änderungen, wie sie derzeit anstehen, blieben jedoch aus.

Was gilt es nunmehr zu beachten?

Es wird wichtig sein, die regulatorischen Anforderungen im Blick zu behalten und den Beratungsprozess dementsprechend anzupassen. Gerade die Aspekte rund um das Thema „Nachhaltigkeit“ werden den Versicherungsvertrieb stark beschäftigen. So gelten ab 02.08.2022 neue Regelungen zur Verankerung des Nachhaltigkeitsaspektes im Versicherungsvertrieb. An diesem Tag trat eine neue Verordnung in Kraft, die alle Versicherungsvermittler dazu verpflichtet, Kunden im Rahmen einer Beratung zu einem Versicherungsanlageprodukt wie etwa Fondspolicen nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen zu befragen.

Neue Leitlinien für Nachhaltigkeit

Da viele Informationsdefizite und Unsicherheiten bei den Vermittlern als auch bei den Unternehmen bestanden und bestehen und die zeitliche Abfolge der europäischen Regulatorik nicht ganz reibungslos abläuft, sah sich die europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) bemüßigt, eine Konsultation zu dem Thema „neue Leitlinien für die Nachhaltigkeitspräferenzen“ durchzuführen. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) hat zu dieser wie auch zu vielen anderen Konsultationen Stellung bezogen.

Wenn auch der BVK grundsätzlich die neuen Leitlinien begrüßt, gab es doch einige Gesichtspunkte, die für eine konstruktive Kritik durchaus geeignet sind. Angefangen bei der kurzen Zeitspanne, die für die Stellungnahme seitens EIOPA gesetzt war, bis hin zu neuen weiteren bürokratischen Verpflichtungen oder Kosten, die grundsätzlich abzulehnen sind. Auch die Gefahr, dass ein standardisierter Verkaufsprozess letztendlich nicht zu dem gewünschten Erfolg, nämlich einer individuellen Beratung für die Kunden mit einer persönlichen Begleitung, führt, wurden aufgezeigt. Ob und wie die neuen Leitlinien umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.

Schutz von Kleinanlegern

Neben der EIOPA-Konsultation für neue Leitlinien für die Nachhaltigkeitspräferenzen im Zuge der IDD-Umsetzung meldete sich der BVK aber auch zur Konsultation der EIOPA zum Schutz von Kleinanlegern im Kapitalmarkt zu Wort. Diese Konsultation veröffentlichte EIOPA im Januar 2022, um letztendlich ein Stimmungsbild bei den Marktteilnehmern zu diversen Fragen zu erhalten. Auch hier sollten innerhalb eines Monats alle Marktteilnehmer Stellung beziehen. Im Rahmen dieser Konsultation waren auf einmal wieder entscheidende Fragen wie zum Beispiel die Vergütungssysteme allgemein, die Frage des Interessenkonfliktes und des digitalen Vertriebes auf dem Tisch. Selbst wenn sich die Konsultation vorwiegend nur auf die Versicherungsanlageprodukte bezieht, hat sie doch weitreichende Bedeutung für den Markt im Allgemeinen und die zukünftigen Vergütungsmodelle im Besonderen. Die Ergebnisse der Konsultation zum Kleinanlegerschutz im Kapitalmarkt wird erst im dritten Quartal 2022 ausgewertet vorliegen.

EU-Aktionsplan „Kapitalmarktunion“

Grundlage der Konsultation war der Aktionsplan der Europäischen Kommission (CMU – Capital Market Union), der vorsieht, die Interessen der individuellen Investoren in Finanzprodukte zu steigern. Zu diesem Zweck verabschiedete die Europäische Kommission die sogenannte Retail Investment Strategy im August 2021 und bat die unterschiedlichen Aufsichts­behörden, unter anderem EIPOA, Vorschläge zu unterbreiten.

Wenngleich der BVK die Ziele der Capital Market Union grundsätzlich begrüßt, ist er dennoch der Auffassung, dass die vorhandenen rechtlichen Rahmenbedingungen ausreichend sind. Die Wirkungen von IDD, der zweiten Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) und der Product Oversight and Governance (POG), die in der IDD selbst verankert sind, sind zunächst abzuwarten, bevor weitere Maßnahmen eingeleitet werden. Denn jede neue Regelung am Markt bringt für Versicherungsvertriebe zusätzliche Verpflichtungen, die zum einen kostenintensiv sind und zum anderen zu neuen bürokratischen Belastungen führen. Regulatorische Stabilität ist daher eine vordringliche Forderung, die immer wieder seitens des BVK hervorgehoben wird. Auch ist der BVK der Auffassung, dass ein freier Markt mit unterschiedlichen Vergütungssystemen den besten Schutz für Verbraucher liefert, damit dieser sein Wahlrecht entsprechend ausüben kann. Das provisionsbasierte System bietet dem Verbraucher einen erschwinglichen Zugang zu qualifizierter Beratung.

Regulierung des Online-Vertriebs

Auch die Regulierung des Online-Vertriebes im Hinblick auf gleiche Informationspflichten und gleiche Wettbewerbsbedingungen ist äußerst wichtig. Dieser Gedanke wird im Übrigen auch durch die geplante Änderung seitens der Europäischen Kommission, die Richtlinie für im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge zu ändern, aufgegriffen. Auch hier hat sich der BVK mit einer Stellungnahme zu Wort gemeldet. Wenngleich der BVK die Annäherung und Überarbeitung der veralteten Vorschrift an neue Regelungen begrüßt, ist der Verband dennoch der Auffassung, dass auch hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss.

Die Einführung neuer Regelungen ist nur dann sinnvoll, wenn eine Kosten- und Folgenabschätzung ergibt, dass hier keine unnötigen zusätzlichen Belastungen für den Versicherungsvertrieb ausgebildet werden. Auch hier bleibt abzuwarten, wie die Politik weiter agieren wird. Der Entwurf der Europäischen Kommission wird nunmehr im Europäischen Parlament und Europäischen Rat diskutiert.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 08/2022, S. 114 f., und in unserem ePaper.

Bild: © Artenauta – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Anja C. Kahlscheuer

ESG-Abfragepflicht: BVK veröffentlicht Checkliste

Nur noch zwei Wochen, dann tritt ab August die ESG-Abfragepflicht bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten in Kraft. Der BVK unterstützt nun Vermittler mit einer eigens veröffentlichten Checkliste. Allerdings reiche die formal korrekte Abfrage nicht aus, warnt der Verband.

Rechtzeitig zum Start der verpflichtenden Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen beim Verkauf von Versicherungsanlageprodukten am 02.08.2022 hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) eine Checkliste für Vermittler veröffentlicht. Diese Checkliste soll Versicherungsvermittlern helfen, eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln und daraus abgeleitet Informations-, Beratungs- und Betreuungspflichten gegenüber den Kunden zu gestalten. „Wir werden als Vermittler nur dann authentisch und kompetent von unseren Kunden wahrgenommen, wenn wir unsere eigenen individuellen Positionen zu Nachhaltigkeitsfragen kennen“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz.

„Die formal korrekte Abfrage reiche aber nicht aus“

Die Checkliste bietet nun für Vermittler eine Übersicht über Aspekte, die bei der Positionierung und der Beratung im Themenkomplex Nachhaltigkeit Handlungsempfehlungen unterbreiten. Dabei werden Themen wie die Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstrategie im Betrieb und Vertrieb – differenziert nach einer defensiven oder nach einer Impact-orientierten Nachhaltigkeitsstrategie – sowie allgemeine Informationen zur Gestaltung der eigenen Homepage und weitere Marketingmitteilungen an die Hand gegeben. Außerdem beinhaltet die Checkliste auch Ratschläge für die Eignungsprüfung von nachhaltigen Versicherungsanlageprodukten. Insgesamt werde die anstehende Regulatorik zwar in der Checkliste abgebildet, Ausgangspunkt sei aber zwingend die Kenntnis der eigenen Wertehaltung zu Nachhaltigkeitsfragen, gibt der Verband allen Interessierten der Checkliste dabei zu bedenken. „Die formal korrekte Abfrage vorgegebener Stichpunkte reicht nicht aus. Die Beteiligung unserer Branche an der dringend notwendigen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft beginnt beim Kundenkontakt im Vermittlerbetrieb. Das ist für uns Verpflichtung und Chance zugleich!“, unterstreicht Heinz.

Checkliste wurde wissenschaftlich begleitet

Die Beschäftigung mit Nachhaltigkeitsfragen betrifft unterdessen alle Bereiche des Geschäftsmodells eines Vermittlerbetriebes. Daher liege eine Besonderheit der BVK-Checkliste auch darin, dass es sich als Gesamtkonzept bei der Integration einer Nachhaltigkeitsstrategie im Versicherungsvermittlerbetrieb versteht, heißt es vom BVK. „Das beginnt bei der eigenen Positionierung, der Entscheidung für eine offensive, neutrale oder defensive Grundhaltung und betrifft letztlich jeden einzelnen operativen Prozess“, erläutert Prof. Dr. Matthias Beenken, Professor am Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Dortmund mit Schwerpunkt auf Versicherungswirtschaft, der das BVK-Konzept wissenschaftlich begleitet hat. (as)

Die BVK Checkliste zur Nachhaltigkeit im Vermittlerbetrieb steht hier zum Download zur Verfügung.

Bild: © everything bagel – stock.adobe.com

 

Berichten Sie über Ihre Haltung zur Nachhaltigkeit!

Vermittlerbetriebe, die ihre Nachhaltigkeitsbemühungen kommunizieren wollen, bekommen beim BVK die Möglichkeit, ihre Nachhaltigkeitsstrategie zu veröffentlichen. Teilnehmende Vermittlerbetriebe erhalten dafür ein Siegel.

Ein Fachbeitrag von Stefan Frigger, Geschäftsführer bei der BVK-Dienstleistungsgesellschaft mbH

Viele Vermittler nehmen aktuell Nachhaltigkeitsthemen als Gegenstand von Normen und Zwang wahr. Der Grund: ein völlig misslungenes erstes Date! Mit der EU-Transparenzverordnung ist vor etwas mehr als einem Jahr seitens der europäischen Regulierer viel Schaden angerichtet worden. Durch die aus jedem zeitlichen Bezugsrahmen gefallene Vorschrift wurde der Begriff der „Nachhaltigkeit“ für große Teile der Branche ohne Not negativ aufgeladen, was im Vorfeld der Abfragepflicht der Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden voraussichtlich ab August 2022 noch größer zu werden droht.

Dabei eröffnet sich bei einem zweiten Blick eine für interessierte Vermittler chancenreiche Welt, die zudem die dringend notwendige Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft unterstützt. Die Annäherung an die Thematik muss dabei zwei Sichtweisen streng voneinander trennen: Die Grundidee des Konzepts der „Nachhaltigkeit“ und der „Nachhaltigen Entwicklung“ einerseits und andererseits die regulatorische Umsetzung politischer Aktionspläne. Letztere führen zwar den Begriff, nicht aber die eigentliche Bedeutung des Konzepts im Titel.

Durch die vielfältigen Informations- und Qualifizierungsangebote gilt die Interpretation von „Nachhaltigkeit“ als Ausdruck einer allgemeinen Wertehaltung als etabliert. Der „nachhaltige“ Umgang mit knappen Ressourcen ist ursprünglich als Gegenpol zu einer „nachlässigen“ Grundhaltung unstrittig Gegenstand von Naturwissenschaften und Ethik, nicht juristischer Regulierung. Die Grundaussage einer Wertehaltung mit dem Ziel eines jederzeit harmonischen Gleichklangs ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte findet in den „Zielen für nachhaltige Entwicklung“ eine Leitlinie nachhaltigen Handelns. Diese Ziele wurden von den Vereinten Nationen formuliert und von den Mitgliedsstaaten anerkannt, sodass auch hier ein etablierter Startpunkt existiert.

Rahmenbedingungen der Maklerpositionierung

Zu einem Gegenstand politischen Planens und Agierens mit den üblichen Normierungs- und Regulierungsfolgen wurde Nachhaltigkeit erst deshalb, weil sich die für die Sicherung der Lebensgrundlagen notwendige Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft ohne Eingriff und Steuerung nicht im notwendigen Umfang vollzieht. Zur Finanzierung dieser gewaltigen Aufgabe werden Regulierungspakete geschnürt, die unter anderem die Lenkung der Finanzströme in solche Anlagen zum Ziel haben, die den größten Beitrag zur Transformation leisten. Der Rest folgt einer verlässlichen Logik: Welche Anlagen dies sein sollen, muss definiert werden (Taxonomie), wie die Finanzströme gelenkt werden sollen („sustainable finance action plan“), ob und welche Anreize gesetzt werden sollen und wie darüber informiert und kommuniziert werden soll.

Für den Maklerbetrieb lautet die Pflicht weiterhin, vorgabengerecht zu arbeiten. Die Kür besteht in der Positionierung durch wahrnehm­bare Kommunikation der eigenen Wertehaltung zur Nachhaltigkeit und der daraus resultierenden Umsetzung im Vermittleralltag.

Vermittler in der Poleposition

Die Chancen für solche Vermittler, die sich Nachhaltigkeitsaspekten ohne Vorbehalte öffnen, sind enorm. Durch ihre Beratungs- und Vermittlungstätigkeit in allen Fragen der Vorsorge, Anlage und Risikoabsicherung nehmen sie per se eine mächtige Position bei der Lenkung der Finanzströme in nachhaltige Anlagen ein. Altersvorsorgeberatung kann als Entsprechung der Forderung nach Generationen­gerechtigkeit, eine der Kernforderungen der nachhaltigen Entwicklungsziele, argumentiert werden, andere Sparten mit geeigneten Produkten und Lösungen können ebenfalls auf die UN-Ziele gespiegelt werden.

Vermittler nehmen aufgrund ihres Geschäftsmodells per se eine Poleposition beim Thema Nachhaltigkeit, insbesondere beim Faktor „S“, ein. Aus diesem Grund sieht der Berufsverband für Versicherungskaufleute e. V. (BVK) eine entsprechende offensive und Impact-orientierte Strategie als berufspolitische Selbstverständlichkeit.

 

Berichten Sie über Ihre Haltung zur Nachhaltigkeit!

 

Da konkrete Praxishilfen für den Vermittleralltag zu den Leistungen gehören, wurde der Berichtsstandard „Nachhaltiger Vermittlerbetrieb“ entwickelt.

Positionierung: Tue Gutes und rede darüber!

Vermittlerbetriebe, die ihr Engagement in Form einer öffentlich einsehbaren Nachhaltigkeitsstrategie oder eines Nachhaltigkeitsberichts dokumentieren wollen, können dies unter https://nachhaltiger-vermittlerbetrieb.de tun und das kalenderjährlich zu erneuernde Siegel verliehen bekommen (siehe Bild oben). Auf Anfrage werden ein beschreibbares Word-Template und Formulierungshilfen bereitgestellt, darüber hinaus gibt es individuelle Coaching-Angebote.

Der Berichtsstandard wurde unter Annahme folgender Thesen entwickelt:

Freiwilligkeit und Überzeugung

Nur derjenige, der aus einer intrinsisch motivierten Grundüberzeugung heraus authentisch gegenüber der Öffentlichkeit, den Kunden und anderen Stakeholdern auftreten kann, kann Wettbewerbsvorteile erlangen und einen Beitrag zur Verfolgung der Ziele für nachhaltige Entwicklung leisten.

Selbsterklärung statt Zertifizierung

Normen führen häufig zum „Normen-Limbo“: Trifft das auf mich zu? Habe ich eine Übergangsfrist? Kann ich das umgehen? Ist die Nichterfüllung strafbewehrt? Der Versuch, menschliches Verhalten durch Zertifizierung und Normen beurteilen und lenken zu können, hat nur selten zum gewünschten Ergebnis geführt. So können Normen zur Verhinderung von Greenwashing auch zu mehr Greenwashing führen. Der Berichtsstandard des BVK gibt ausreichend Raum für die Darstellung von umfassenden Anerkennungen (z. B. Gemeinwohlzertifizierung) oder von Einzelaspekten (z. B. die Ermittlung des CO2-Abdrucks des Vermittlerbetriebes), der Standard selbst versteht sich nicht als Zertifikat. Das Siegel weist lediglich nach, dass nach dem Standard berichtet wird.

Respekt vor der Individualität nachhaltiger Wertehaltung und Handlung

Jeder Vermittlerbetrieb ist in seiner Gesamtheit einmalig. Das gilt auch für die Wertehaltungen des Inhabers, seiner Mitarbeiter und der wesentlichen Stakeholder. Diese Individualität darzustellen, braucht freien Raum. Der Berichtsstandard sieht zwar zwölf Kriterien vor, die Darstellung von Zielen, Strategie und Maßnahmen bleibt aber frei von Vorgaben.

Orientierung an ESG-Kriterien und UN Sustainable Development Goals (SDG)

Der Grundaufbau orientiert sich an vorhandenen Berichtsstandards – vor allem dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex. Diese sind in ihrem vollen Umfang nicht auf Vermittlerbetriebe anwendbar, weshalb hier zwölf Kriterien in vier Kategorien genannt werden. Im einzelnen handelt es sich dabei um:

  • Kategorie „Strategie“

Nachhaltigkeitsstrategie, Wesentlichkeit und Wertschöpfung

  • Kategorie „Unternehmensführung“

Prozesse und Regeln, Nachhaltige Führung und Stakeholder

  • Kategorie „Umwelt“

Ressourcen und Emissionen, Ressourcenmanagement und Umwelt-Engagement

  • Kategorie „Soziales“

Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Gemeinwesen und Solidarität und Compliance

Weitere Informationen und die Plattform zum Upload der schriftlichen Nachhaltigkeitsstrategien finden Sie hier.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 06/2022 und in unserem ePaper.

Bild: © Coloures-Pic – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Stefan Frigger

BVK wählt neuen Vizepräsidenten

Mit Marco Seuffert hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) einen neuen Vizepräsidenten. Seuffert ist Nachfolger von Ulrich Zander, der nach 20 Jahren im BVK-Präsidium nicht mehr für eine weitere Amtszeit in dem fünfköpfigen Gremium kandidierte.

Auf der Jahreshauptversammlung des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in Berlin ist Marco Seuffert einstimmig zum neuen Vizepräsidenten gewählt worden. Der bisherige Amtsinhaber, Ulrich Zander, kandidierte nach 20 Jahren im BVK-Präsidium nicht mehr für eine weitere Amtszeit in dem fünfköpfigen Gremium.

Seuffert setzt sich seit den 2000er-Jahren in verschiedenen Organisationen für die Belange des Berufsstands der selbstständigen Versicherungskaufleute in herausgehobenen Positionen ein: Im Präsidialrat des BVK arbeitet er seit 2008 mit und unterstützt das BVK-Präsidium in seiner Arbeit. Zur gleichen Zeit wurde er zum Vorstandsmitglied des Arbeitskreises Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz e. V. (AVV) gewählt, den er seit 2013 als Vorsitzender leitet. Seuffert ist zudem seit 2003 im Vorstand des Interessenverbandes hauptberuflicher Versicherungsvertreter der Zurich Gesellschaften e.V. (IVZ) und führt diesen Verband seit 2011.

Der bisherige BVK-Vizepräsident Ulrich Zander verantwortete 17 Jahre lang die Finanzen des Verbandes. Als jahrelanges Präsidiumsmitglied des AVV trat er auch für eine konstruktive Zusammenarbeit der Vertretervereinigungen mit dem BVK ein. Darüber hinaus festigte Zander durch seine Mitgliedschaft im Gemeinschaftsausschuss Versicherungsaußendienst des GDV die Position der Vermittler gegenüber den Unternehmen.

Das BVK-Präsidium besteht künftig aus BVK-Präsident Michael H. Heinz sowie den Vizepräsidenten Gerald Archangeli, Marco Seuffert, Andreas Vollmer und dem geschäftsführenden Präsidiumsmitglied und Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Eichele. (ad)

Lesen Sie auch: Das fordert der BVK von der Bundesregierung und EU-Finanzregulierung

Bild: © BVK

 

Das fordert der BVK von Bundesregierung und EU-Finanzregulierung

Auf der diesjährigen Jahrhauptversammlung des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. haben sich die Delegierten zu unterschiedlichen Themenkomplexen in einem Leitantrag positioniert. Außerdem wurde eine personelle Veränderung bekannt gegeben.

Die Delegierten des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) sind am 19. und 20.05.2022 in Berlin zur BVK-Jahreshauptversammlung zusammengekommen. Darin setzten sich die Vermittler mit zahlreichen Themenkomplexen auseinander und verabschiedeten die jeweiligen Positionen und die damit verbundenen Forderungen an Bundesregierung und EU-Finanzregulierung in einem Leitantrag.

Licht und Schatten im Koalitionsvertrag

An die Adresse der Bundesregierung gerichtet, sieht der BVK im Hinblick auf die Vermittlerbranche Licht und Schatten beim Koalitionsvertrag. Positiv sei das Bekenntnis der Ampel-Koalition zu den drei Säulen der Altersvorsorge, die Nichtberücksichtigung einer „Bürgerversicherung“ sowie der Bestandsschutz für Riesterverträge. Zudem befürworten die Vermittler die Absicht, bei der Altersvorsorgepflicht für Selbstständige eine Wahlfreiheit mit Opt-out für private Altersvorsorge einzuführen.

Altersvorsorge: Standardisiertes Produkt gehe an der Realität vorbei

Die Reformpläne zur privaten Altersvorsorge mit der Einrichtung eines Staatsfonds sowie eines Standardprodukts kritisieren hingegen die Vermittler. Insbesondere den Plan, die mangelnde Finanzierung der gesetzlichen Rente mit 10 Mrd. Euro auszustatten, die über einen Staatsfonds am Kapitalmarkt angelegt werden sollen, werden sehr kritisch gesehen. Dies wird nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sein und so keine lebensstandardsichernde Rente für Millionen ermöglichen, heißt es dazu im auf der Jahreshauptversammlung verabschiedeten Leitantrag.

Vermittler als sachverständiger Ratgeber

Weiter fordert der BVK, dass Vermittler als sachverständige Ratgeber und Lotsen für ihre Kunden bleiben sollen. Damit werde weiterhin ein Versicherungsvertrieb mit qualifizierter und persönlicher Beratung gewährleistet und dem Verbraucherschutzgedanken Rechnung getragen. Zudem beansprucht der BVK von der Politik die Berücksichtigung seiner Vorschläge zur Riester-Reform sowie ein Moratorium von neuen Regulierungsvorhaben. Schließlich bringe jede neue Regelung am Markt für den Versicherungsvertrieb zusätzliche Verpflichtungen, sei kostenintensiv und führe zu neuen bürokratischen Belastungen.

Schutz von Kleinanlegern im Kapitalmarkt

Generell begrüßt der BVK entsprechend dem Leitantrag die Ziele des Aktionsplans der Europäischen Kommission zur Capital Market Union (CMU), hält dabei aber die vorhandenen, rechtlichen Rahmenbedingungen für ausreichend. Die Wirkung der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD, der Finanzmarktrichtlinie MiFID II und der Product Oversight and Governance-Regelungen (POG), die in der IDD selbst verankert sind, sollten zuerst abgewartet werden, bevor weitere Maßnahmen eingeleitet werden. Der BVK fordere daher eine Phase der regulatorischen Stabilität.

Des Weiteren vertritt der BVK die Auffassung, dass ein freier Markt mit unterschiedlichen Vergütungssystemen den besten Schutz für Verbraucher liefert, damit diese ihr Wahlrecht entsprechend ausüben können. Das provisionsbasierte System bietet dem Verbraucher einen erschwinglichen Zugang zu qualifizierter Beratung. Auch die Regulierung des Online-Vertriebes im Hinblick auf gleiche Informationspflichten und gleiche Wettbewerbsbedingungen ist äußerst wichtig. Auf die Frage nach dem von der BaFin in die Diskussion eingebrachten Provisionsrichtwert konstatiert BVK-Präsident Michael H. Heinz auf der Pressekonferenz, dass man dabei momentan noch im Nebel stochere. Nichtsdestotrotz sei dieser Vorschlag eine neue Qualität der Einmischung, wenn eine Aufsicht hier die Rolle des Gesetzgebers übernehmen wolle, heißt es vom BVK.

Nachhaltigkeit

Der BVK sieht darüber hinaus die „Nachhaltigkeit im Vertrieb“ als ein wesentliches Zukunftsthema an und hat dazu eine eigene Brancheninitiative namens „Nachhaltiger Vermittlerbetrieb“ ins Leben gerufen. Im Hinblick auf die im August in Kraft tretenden neuen Beratungspflichten pocht der BVK auf eine stärkere Förderung nachhaltiger Produkte und mehr Transparenz. Hier seien die Versicherer auch in einer Bringschuld an die Vermittler, denn dieser Themenkomplex solle eine Bereicherung und keine Belastung für das Vermittlungsgeschäft sein, so Heinz. Statt Bonifikationen auf Basis von Vertriebssteuerungen bei Exklusivvertrieben sollte zur Kompensation eine Anpassung der Vergütung, verteilt auf die Laufzeit, zur Erhöhung der Nachhaltigkeit umgeschichtet werden, heißt es dazu im Leitantrag.

Personelles

Abschließend wurde während der Jahreshauptversammlung eine personelle Veränderung im BVK-Präsidium bekannt gegeben. Demnach wurde Marco Seuffert zum neuen Vizepräsidenten gewählt. Der bisherige Amtsinhaber Ulrich Zander kandidierte nach 20 Jahren im BVK-Präsidium nicht mehr für eine weitere Amtszeit in dem fünfköpfigen Gremium. (as)

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BVK: Neue EU-Fernabsatzregeln dürfen Vermittler nicht belasten

Der Vertrieb von Finanzdienstleistungen hat sich in den letzten Jahren angesichts von Digitalisierung und Produktneuheiten rasant verändert. Für die EU-Kommission Grund genug, die Verbraucherrechte daran anzupassen. Allerdings wittert der BVK darin für Vermittler auch eine Gefahr.

Der Vertrieb von Finanzdienstleistungen hat sich in den letzten Jahren rasch verändert. So nutzen Finanzdienstleister und Verbraucher im Vertriebsprozess keine Faxgeräte mehr, sondern Computer, Tablets oder Smartphones. Außerdem sind neue Akteure (z. B. FinTech-Unternehmen) mit neuen Geschäftsmodellen und neuen Vertriebskanälen (z. B. Online-Verkauf von Finanzdienstleistungen) auf den Plan getreten. Die Verbraucher sind in diesem veränderten Umfeld bereit, vermehrt digitale Tools zu verwenden und erwerben Finanzprodukte und -dienstleistungen online, was etablierte Akteure dazu veranlasst, ihre Marketing- und Geschäftspraktiken anzupassen.

EU-Kommission forciert Stärkung der Verbraucherrechte

Die Europäische Kommission verabschiedete daher kürzlich einen Vorschlag zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen. Der Richtlinienentwurf zielt darauf ab, die Verbraucherrechte zu stärken und an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Dafür sollen u. a. bei Internetverträgen die Kosten ausgewiesen und das Widerspruchsrecht für Verbraucher erleichtert werden. Konkret macht die EU-Richtlinie unter anderem den Vorschlag, dass „[ein] Unternehmer bei Fernabsatzverträgen, die auf elektronischem Wege geschlossen werden, die Möglichkeit bietet, eine Schaltfläche für den Widerruf zu nutzen, um dem Verbraucher die Ausübung des Widerrufsrechts zu erleichtern.“ Nach dem Willen des EU-Justizkommissars Didier Reynders ist diese Schaltfläche mit den Worten „Den Vertrag widerrufen“ hervorgehoben auf der Benutzeroberfläche zu kennzeichnen. Außerdem sollen dem Entwurf nach bei einem Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen im Internet Unternehmer dazu verpflichtet werden, „faire und transparente Online-Systeme einzurichten und bei der Nutzung von Online-Tools wie Robo-Advice oder Chatboxen angemessene Erklärungen bereitzustellen.“

 BVK wittert Gefahr für das Vermittlungsgeschäft

Doch gegen einzelne Aspekte des aktuellen Richtlinienentwurfs regt sich unter Vermittlerverbänden Widerstand, denn die neuen Fernabsatzregeln dürften die Vermittlungstätigkeit nicht noch weiter belasten. „Wir begrüßen, dass die EU-Kommission den Online-Handel von Finanzdienstleistungen unter die Lupe nimmt und Fehlentwicklungen der letzten Jahre in diesem Bereich korrigieren will“, schätzt Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK), den EU-Vorstoß. „Denn der BVK trat schon immer für gleiche Informations- und Wettbewerbsbedingungen für den persönlichen und den online-basierten Vertrieb von Finanzdienstleistungen ein.“ Allerdings gab der Verbandschef in diesem Zusammenhang auch zu bedenken: „Diese Korrektur darf jedoch nicht dazu führen, dass über den Umweg der Regelung von Finanzdienstleistungen über das Internet der Vertrieb von Finanzdienstleistungen insgesamt verschärft wird.“ Der Richtlinienentwurf der EU-Kommission wird nun im weiteren Verlauf im EU-Ministerrat und im EU-Parlament erörtert. Der BVK werde diesen Prozess intensiv begleiten und sich über seine Kooperation mit dem europäischen Vermittlerdachverband „European Federation of Insurance Intermediaries“ (BIPAR) dafür einsetzen, dass bei diesen Beratungen die Finanzdienstleistungen der Versicherungsvermittler nicht erschwert würden, heißt es dazu in einer Pressemitteilung. (as)

Lesen Sie auch: EIOPA und BaFin machen Druck beim Vergütungssystem

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EIOPA und BaFin machen Druck beim Vergütungssystem

Die für die Versicherungswirtschaft zuständigen Aufsichtsbehörden EIOPA und BaFin erhöhen in der Debatte um eine Begrenzung von Provisionen bei Versicherungsanlageprodukten den Druck. Während Vermittlerverbände eine klare Haltung zu dem Vorhaben äußern, hüllt sich die BaFin nach erstem Hinweis in Schweigen.

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und die BaFin machen Druck bei Beschränkungen im provisionsbasierten Vergütungssystem. So verfolge die EIOPA unter anderem das Ziel, „schädliche Interessenkonflikte im Verkaufsprozess zu bekämpfen“. Denn die EIOPA hat die Auswirkungen der Unterschiede in der Regulierung von Anreizen zwischen der zweiten EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) und der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD analysiert. Dabei kommt die EU-Aufsichtsbehörde zu dem Ergebnis, dass es wichtige Unterschiede, insbesondere auf der Ebene der Offenlegung von Anreizen und zur Beschränkung der Zahlung und/oder Entgegennahme von Anreizen in der MiFID II im Vergleich zur IDD gibt, und hält deshalb eine Angleichung der Rechtsvorschriften für vorteilhaft.

EIOPA hinterfragt provisionsbasiertes System

Bereits im ersten Quartal 2022 hat EIOPA für eine Verbesserung des Kleinanlegerschutzes eine Konsultation unter Vermittler- und Branchenverbänden, Versicherern und Vertriebsgesellschaften durchgeführt. Ziel ist eine Evaluierung EU-weit bestehender Unterschiede in Kosten und Beratung bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten, wozu zum Beispiel auch eine fondsgebundene Lebensversicherung zählt. Anlass dieser EIOPA-Konsultation seien die zu hohen Kosten bei den Produkten, die den Zugang des Kleinanlegers zum Kapitalmarkt beschränken und die Rendite entscheidend schmälern würden.

EIOPA-Konsultation als Fingerzeig?

Steht mit der EIOPA-Konsultation und einer möglichen Angleichung von IDD an MiFID II also erneut eine Debatte um ein generelles Provisionsverbot auf europäischer Ebene an? Im exklusiven AssCompact-Interview – das vollständige Interview ist in der Juni-Ausgabe der AssCompact zu lesen – gab Dr. Hans-Georg Jenssen, geschäftsführender Vorstand beim Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (BDVM), durchaus zu bedenken, dass mit der EIOPA-Befragung ein generelles Provisionsverbot bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten wieder auf dem Tisch sei. Es liege aber auch im Bereich des Möglichen, dass der Pfad eher in Richtung Honorarberatung eingeschlagen werde oder, dass bei der Frage nach der Vergütung alles so bleibe wie es gegenwärtig der Stand der Dinge sei. Sicher sei nur, dass die Konsultation etwas bewegen und auch verändern werde, so Dr. Jenssen weiter.

Vermittlerverbände sprechen sich klar gegen ein Verbot aus

Insgesamt positioniert sich der BDVM klar gegen ein Verbot, wie Dr. Jenssen erläutert: „Solche Konsultationen setzen den unabhängigen Sachwalter unter Druck. Und deshalb sieht BDVM gemeinsam mit BIPAR [der europäische Vermittlerdachverband, Anm. der Redaktion] diese Befragungen und Vorhaben seitens der EIOPA äußerst kritisch.“ Auch beim Bundesverband der Versicherungskaufleute e.V. (BVK) heißt es in der Stellungnahme zur aktuellen EIOPA-Konsultation, dass eine unterschiedliche Behandlung in beiden Bestimmungen (MiFID II und IDD, Anm. der Redaktion) gerechtfertigt sei, da Versicherungen grundsätzlich nicht mit Anlageprodukten zu vergleichen seien. Außerdem sei man der Auffassung, dass das provisionsbasierte System im Allgemeinen zu einem breiten Zugang zu Beratungen und Empfehlungen führe, wie es in der BVK-Stellungnahme weiter heißt.

Auch die BaFin heizt die Diskussion erneut an

Unterdessen ist auch in Deutschland die Debatte um das provisionsbasierte Vergütungssystem bei Fondspolicen wiederholt entflammt. Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor der Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht, hat nämlich auf der Jahrespressekonferenz der BaFin angekündigt, dass sogenannte Provisionsrichtwerte für fondsgebundene Lebensversicherungen eingeführt werden sollen. Hintergrund dieses Vorhabens dürfte wohl sein, dass die BaFin zuletzt keine Zweifel daran ließ, dass die Kosten bei Fondspolicen zu hoch seien. Mit „Wenn Lebensversicherungen zu viel kosten“ betitelte die Aufsichtsbehörde kürzlich eine Marktstudie, in der die Autoren schwerwiegende Defizite bei der Kostenstruktur und den Rückvergütungen – den sogenannten Kickbacks – feststellten (AssCompact berichtete bereits). Die Aufsicht sieht daher reichlich Verbesserungsbedarf im Produktfreigabeverfahren, aber auch beim Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten im Vertrieb.

Vorerst keine Konkretisierung des Provisionsrichtwerts

Doch was soll es nun mit dem von der BaFin ins Spiel gebrachten Provisionsrichtwert auf sich haben? Die BaFin gibt sich auf AssCompact Anfrage kurz angebunden. In einer schriftlichen Antwort heißt es, dass es aus Sicht der BaFin zu dem Thema aktuell nicht viel zu sagen gebe. „Wie Herr Dr. Grund bereits kommuniziert hat, werden wir unsere Überlegungen zur Einführung eines Provisionsrichtwerts in der zweiten Jahreshälfte 2022 zur Konsultation stellen“, heißt es weiter. Das dürfte dann wohl auch für wichtige Details wie etwa die Höhe des Richtwertes gelten. Generelles Ziel sei, gibt die schriftliche BaFin-Stellungnahme noch an, dass Fehlanreize beim provisionsgestützten Vertrieb und ein unangemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis („value for money“) zu vermeiden seien. Ihren Auftrag dazu leite die BaFin auch aus dem Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen ab. Die Aufsichtsbehörde beruft sich insbesondere auf die Vermeidung von Interessenkonflikten bei der Vertriebsvergütung gemäß § 48a Abs. 1 VAG und auf allgemeine Aufsichtsbefugnisse und daraus resultierende Aufgaben gemäß §§ 298 Abs. 1 Satz 1 und 294 Abs. 2 VAG. Damit machen EIOPA und BaFin nun ordentlich Druck bei der künftigen Gestaltung des Vergütungssystems im Vermittlungsgeschäft. (as)

Bild: © domoskanonos – stock.adobe.com

 

Nachhaltigkeit: Abfragepflicht sorgt bei Vermittlern für Unsicherheit

Angesichts der Abfragepflicht von Nachhaltigkeitspräferenzen im Vermittlungsgeschäft ab August 2022 haben sich BVK und GSN nach dem Status quo unter Vermittlern erkundigt. Ergebnis: Der Themenkomplex Nachhaltigkeit stößt auf großes Interesse, es herrschen aber große Informationsdefizite.

Mit der Ergänzung der Vertriebsrichtlinie IDD und der zweiten europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID II ergeben sich beim Themenkomplex Nachhaltigkeit neue Beratungspflichten im Vermittlungsgeschäft. Vermittler müssen dann die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abfragen sowie zum Thema nachhaltige Versicherungs- und Finanzanlageprodukte beraten. Die neue Beratungspflicht soll nach dem Willen der EU-Kommission ab August 2022 gelten, auch wenn branchenintern bereits über eine Verschiebung der aufsichtsrechtlichen Kontrolle der Abfragepflicht auf den Jahresbeginn 2023 spekuliert wird. Um sich über den Status quo im Vermittlungsgeschäft zu erkundigen, hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) gemeinsam mit dem German Sustainability Network (GSN) – eine Brancheninitiative der Versicherungswirtschaft rund um das Thema Nachhaltigkeit – die Vermittler nach ihrem persönlichen Interesse, ihrer Beschäftigung sowie ihren Sorgen befragt. An der Online-Umfrage nahmen rund 300 Vermittler teil, davon 83% reine Ausschließlichkeit, 12% ungebundene Vermittler und 5% Finanzanlagenvermittler.

Persönliches Interesse am Themenkomplex

Für eine Umsetzung der Abfragepflichten ist ein persönliches und glaubhaftes Interesse am Thema Nachhaltigkeit gegenüber dem Kunden ein überzeugendes Ansprachemotiv. Und auf die Frage nach ihrem persönlichen Interesse am Themenkomplex Nachhaltigkeit gaben etwas mehr als 75% der Befragten an, dass sie aus voller Überzeugung daran interessiert seien – eine gute Voraussetzung für die Abfrage der Präferenzen. Weitere 73% nähern sich dem Thema mit Neugier. Allerdings gaben auch knapp 35% zu erkennen, dass sie sich gezwungen fühlen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Berufliche Beschäftigung

Bei der Frage nach den Themen, die die Vermittler gegenwärtig am meisten im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit beschäftigen, tut sich dann doch eine kleine Überraschung auf. Vor allem die Themen „Gute Unternehmensführung“, „Gesellschaftlicher Wandel“ und „Soziale Fragen“ sind diejenigen, mit denen sich die Befragten im Beruf am häufigsten beschäftigen. Mit Nachhaltigkeit üblicherweise in Verbindung stehende Themen wie „Umweltpolitik“ oder „Klimawandel“ erlangen hingegen nur mittlere Werte. Die Entwicklung eines eigenen nachhaltigen Geschäftsmodells oder einer eigenen ESG-Geschäftsstrategie spielt im Berufsgeschehen nur eine untergeordnete Rolle. Demnach wird der Umstellung auf einen rein nachhaltigen Vermittlerbetrieb derzeit lediglich eine geringe Priorität eingeräumt.

Strategie und Zielgruppenansprache

Die Umsetzung des Themenkomplexes ins operative Geschäft erscheint schwierig: 62% der Befragten gaben an, dass sie keine Selektion nachhaltigkeitsaffiner Zielgruppen vornehmen. Allerdings bietet gerade eine verfeinerte Zielgruppenansprache in der Vermittlung nachhaltiger Versicherungslösungen einen entscheidenden Vorteil bei der Realisierung von Geschäftspotenzial. Gelten doch vor allem jüngere und gebildete Menschen als nachhaltigkeitsaffin. Insgesamt ist auch der Anteil der Vermittler, die ihre Kunden aktiv auf Nachhaltigkeitsthemen ansprechen, nur unwesentlich höher als der Anteil derjenigen, die nur auf Anfrage mit den Kunden über Nachhaltigkeitsthemen sprechen. So gab ein Drittel der Befragten an, dass sie in den letzten zwölf Monaten Kunden noch nie aktiv auf Nachhaltigkeitsaspekte angesprochen haben. Immerhin ein Viertel hat zwischen einem und zehn Gespräche innerhalb eines Jahres über Nachhaltigkeitsaspekte geführt, knapp 15% sogar mehr als 50.

Informationsdefizite sorgen für Unsicherheit

Möglicherweise liegt die Vernachlässigung der Zielgruppenselektion aber auch an den vorherrschenden großen Unsicherheiten bei dem Themenkomplex Nachhaltigkeit. So fühlen sich knapp 71% der Befragten gar nicht oder wenig informiert, was Vorgaben zu Inhalt, Ablauf und Dokumentation des Beratungsprozesses betrifft. Lediglich rund 4% der Umfrageteilnehmer fühlen sich hingegen vollständig informiert. Ähnlich große Informationsdefizite existieren bei der Beurteilung der Nachhaltigkeitsaussagen zu einzelnen Produkten. Beides – Informationsdefizite beim Beratungsprozess sowie bei der Qualität der Produkte – erzeugt Unsicherheiten und beeinträchtigt die Auseinandersetzung im Alltag des Vermittlungsgeschäfts. Deshalb schlussfolgert BVK-Präsident Michael H. Heinz: „Die Umfrage zeigt, dass noch viel zu tun ist, bis die Umsetzungsfähigkeit sichergestellt ist. Gelingt es, den Blick auf die aus der Nachhaltigkeit resultierenden Chancen für die Vermittlerbetriebe zu schärfen, wäre mehr gewonnen, als jede weitere Regulierung bewirken könnte.“

Abhilfe sollen vor allem die Produktgeber schaffen

Hinsichtlich der Wissens- und Informationsdefizite erhoffen sich die Befragten vor allem von den Produktgebern nachhaltiger Versicherungslösungen Abhilfe. Aber auch die Berufsverbände, die Aufsichtsbehörden und die Fachpresse sollten nach Meinung der Umfrageteilnehmer zur Verbesserung des Informationsstandes beitragen. So konstatiert Timo Biskop, GSN-Fokusbereichsleiter für „Beratung & Vertrieb“: „Die aktuelle Blitzumfrage stützt das Bild einer unsicheren Branche, das jedoch nicht überrascht. Da die konkreten Merkmale für den Beratungsprozess noch nicht final sind und auch die Produktzuordnung zu etwaigen Nachhaltigkeitspräferenzen weiterhin mit Unsicherheit behaftet ist, können die Vermittlerbetriebe gar nicht auf zuverlässige Informationen zurückgreifen. Die Versicherungswirtschaft darf dennoch keine Zeit verlieren, Wissensdefizite abzubauen. Das Ziel sollte sein, die Vermittler kurzfristig und soweit es geht aufzuklären, damit die Grundlagenarbeit bereits getan ist, wenn die konkreten Prozesse stehen.“ (as)

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Blitzumfrage zum Status quo beim Thema Nachhaltigkeit

Ab August 2022 soll die Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen im Vermittlungsgeschäft verpflichtend werden. Wie also ist der Status quo unter den Vermittlerinnen und Vermittlern? Zur Klärung dieser Frage ruft der BVK gemeinsam mit dem GSN zu einer Blitzumfrage auf.

Mit der Ergänzung der Vertriebsrichtlinie IDD und der zweiten europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID II ergeben sich hinsichtlich des Themas Nachhaltigkeit neue Beratungspflichten im Vermittlungsgeschäft. Unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler müssen dann die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kundinnen und Kunden abfragen sowie zum Thema nachhaltige Versicherungs- und Finanzanlageprodukte beraten. Die neue Beratungspflicht soll nach dem Willen der EU-Kommission ab August 2022 gelten. Daher hat die Branche in den noch verbleibenden vier Monaten erhebliche Vorbereitungen zu treffen, sowohl auf der „Pflichtseite“, aber auch zur Nutzung neuer Marktchancen. Die Vorbereitungen auf die neue Beratungspflicht betrifft sowohl die Produktgeber als auch alle Vermittlerinnen und Vermittler.

Blitzumfrage zum Status quo beim Thema Nachhaltigkeit

Zur Erfüllung der aktuellen Aufgaben und der Umstellung auf die ergänzte Beratungspflicht bei Produktgebern, Vermittlerinnen und Vermittlern bedarf es einer breiten Wissensbasis. Daher hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) gemeinsam mit dem German Sustainability Network (GSN) – einer Brancheninitiative der Versicherungswirtschaft rund um das Thema Nachhaltigkeit – zur Teilnahme an einer Blitzumfrage zum Status quo beim Thema Nachhaltigkeit aufgerufen. Die Umfrage dient der Einschätzung des Istzustandes der Nachhaltigkeitaspekte in den Vermittlungsbetrieben. Darauf aufbauend können seitens des BVK und des GSN Wünsche und Bedarfe der Branche präziser abgeleitet und Handlungsempfehlungen entwickelt werden. Die Umfrage dauert nur wenige Minuten; eine Teilnahme ist bis zum 08.04.2022 möglich. Hier gelangen Sie direkt zur Umfrage. (as)

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