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BaFin: Lebensversicherungen sind zu teuer für eine gute Rendite

Für viele Menschen sind Fondspolicen ein Baustein der Altersvorsorge. Allerdings können zu hohe Kosten bei diesen Produkten die Rendite unangemessen schmälern, wie eine BaFin-Analyse zeigt. Auf AssCompact-Anfrage kommentieren BVK und BdV diese Ergebnisse recht unterschiedlich.

„Wenn Lebensversicherungen zu viel kosten“ überschreiben Dr. Guido Werner und Roland Paetzold vom Grundsatzreferat Lebensversicherungen ihre kritische Analyse im aktuellen BaFin-Journal: „Hohe Kosten können darauf hindeuten, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis von Versicherungsanlageprodukten nicht angemessen ist“, schreiben die beiden Autoren und bestätigen damit die Kritik vieler Verbraucherschützer an der Kostenstruktur von Lebensversicherungen. Schwerwiegende Defizite sehen die Autoren insbesondere bei den Rückvergütungen – den sogenannten Kickbacks –, die nicht nur an Versicherer, sondern auch direkt an Vermittler von Fondspolicen fließen können. Die Aufsicht sieht daher reichlich Verbesserungsbedarf im Produktfreigabeverfahren, aber auch beim Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten im Vertrieb.

Was die BaFin abgefragt hat

In ihrer Analyse wollte die BaFin nun von den Lebensversicherern die Höhe der Effektivkosten bei den meist verkauften fondsgebundenen Produkten wissen. Denn nur diese Kosten geben an, wie stark die jährliche Rendite einer Fondspolice durch die insgesamt anfallenden Kosten gemindert wird. Außerdem interessierte sich die Aufsichtsbehörde auch für die Höhe der Rückvergütungen, die die Kapitalverwaltungsgesellschaften für den Vertrieb von Fondspolicen bezahlen.

Unterschiedlich hohe Effektivkosten

Die BaFin gelangt zu dem Ergebnis, dass die Effektivkosten der betrachteten Produkte sehr unterschiedlich ausgeprägt sind. Beispielsweise betragen sie für ein Eintrittsalter von 37 Jahren und eine Laufzeit von 30 Jahren im gewichteten Mittel 1,9% (siehe nebenstehende Grafik aus dem Artikel des aktuellen BaFin-Journals).

BaFin: Lebensversicherungen sind zu teuer für eine gute Rendite

Wenn die Kapitalanlage also nicht mindestens eine Rendite in Höhe von 1,9% jährlich abwirft, realisiert der Kunde eine Rendite in Höhe von 0%. Im Falle einer Rendite unter 1,9% macht der Kunde sogar Verluste. Im Umkehrschluss bedeuten Effektivkosten in Höhe von 1,9% auch, dass bei einem angesparten Betrag von beispielsweise 30.000 Euro jedes Jahr 570 Euro an Kosten für den Kunden anfallen. Allerdings geht es noch teurer: bei 25% aller abgefragten Produkte liegen die Effektivkosten sogar über 2,35%. Außerdem gibt es nach BaFin-Angaben bei allen Abfragekombinationen Lebensversicherer, deren Effektivkosten bei den meistverkauften Fondspolicen bei über 4% liegen.

Rückvergütungen auch direkt an Vermittler

In vielen Fällen legen die Versicherer das angesparte Geld in Fonds an. Die Fondsgesellschaften zahlen dem Versicherer daher eine Rückvergütung. Wie die BaFin-Analyse nun offenlegt, fließen bei 19% aller Verträge – gemessen an der Beitragssumme des untersuchten Neugeschäfts – auch noch zusätzliche Rückvergütungen direkt an die Vermittler. Beachtlich: Nur in etwas weniger als der Hälfte dieser Fälle kennen die Lebensversicherer überhaupt die konkrete Höhe dieser Rückvergütungen, die im gewichteten Mittel bei immerhin rund 0,50% liegt. „Dadurch erhöht sich die Gefahr, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis aus der Perspektive der Versicherungsnehmer nicht mehr angemessen ist“, kritisieren die BaFin-Experten solche Kickbacks. Vertriebe von Fondspolicen können damit gleich doppelt kassieren: nämlich die Provision vom Versicherer und zusätzlich die Rückvergütung von der Fondsgesellschaft – und das tendenziell auf Rechnung des Kunden.

Verbände mit unterschiedlicher Einordnung der BaFin-Analyse

Die BaFin sieht daher die Gefahr, dass durch diese Vergütungspraxis Interessenkonflikte im Vertrieb von fondsgebundenen Lebensversicherungen vorprogrammiert sind. Denn erhält ein Vermittler bei einer Fondspolice eine Rückvergütung, so ist der Anreiz groß, dem Kunden nur das Produkt mit der höchsten Rückvergütung zu empfehlen. Allerdings teilen diese Schlussfolgerung nicht alle beteiligten Akteure aus der Versicherungswirtschaft. Vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute heißt es auf AssCompact-Nachfrage, dass nicht die Versicherungskaufleute, sondern die Versicherungsunternehmen selbst die Kostentreiber bei fondsgebundenen Produkten sind. „Diese gewähren sich hier und da einen ordentlichen Schluck aus der Pulle, zum Nachteil der wichtigen Vorsorgeprodukte ihrer Kunden. Das kritisieren wir, weil wir einen sozialpolitischen Auftrag zur Altersabsicherung unserer Kunden haben und unsere Kunden in Zukunft wohlversorgt sehen möchten“, kommentiert Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), die BaFin-Analyse. Unterdessen begrüßt der Bund der Versicherten die BaFin-Studie, bewertet die Situation in der Lebensversicherung aber noch viel dramatischer als von der BaFin dargestellt, denn: „Die Versicherer stellen immer weniger echte Garantien bei gleichzeitig sehr hohen Kosten zur Verfügung. Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist aus Sicht des BdV daher einfach unterirdisch“, erläutert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher beim Bund der Versicherten e.V. (BdV). Die BaFin hingegen erwähnt keine Maßnahmen, die sie angesichts der Ergebnisse ergreifen will. Nichtsdestotrotz haben die obersten Aufseher der Branche mit dem Artikel klargemacht, dass sie das Problem angehen werden. (as)

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BVK fordert Pause bei weiteren Regulierungsvorhaben

Der BVK hat sich in einer Stellungnahme zur Regulierung im Vermittlungsgeschäft für eine Wahlfreiheit bei Vergütungssystemen und gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle ausgesprochen. Unterdessen forciert der Verband seine internationale Zusammenarbeit.

Fortwährend neue Regulierungsvorhaben engen die Handlungsspielräume für Vermittlerinnen und Vermittler immer stärker ein. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat daher zur Konsultation der europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und betriebliche Altersversorgung (EIOPA) zum Schutz von Kleinanlegern im Kapitalmarkt Stellung genommen.

BVK: Jede Regulierung bringt Zusatzarbeiten

In der Stellungnahme begrüßt der BVK die Ziele der Kapitalmarktunion auf EU-Ebene, hält jedoch zugleich das vorhandene rechtliche Rahmenwerk für ausreichend, wie es durch die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD sowie die Finanzmarktrichtlinie MiFID II bestimmt wird. Ihre Wirkung am Markt bleibe zunächst abzuwarten, bevor erneut Maßnahmen ergriffen würden. „Jede neue Regulierung am Markt bringt für die Vermittlerbetriebe Zusatzarbeiten, ist kostenintensiv und führt zu neuen bürokratischen Belastungen“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Regulatorische Stabilität sollte zunächst einkehren. Weitere Maßnahmen würden nur zu einer unverhältnismäßigen Unsicherheit führen.“

BVK für Beibehaltung des provisionsbasierten Systems

Der BVK ist in seiner Stellungnahme weiter der Auffassung, dass ein freier Markt mit seinen unterschiedlichen Vergütungssystemen den besten Schutz für Verbraucher liefert, und sie eine freie Wahl haben sollten. Das provisionsbasierte System bietet Kunden einen erschwinglichen Zugang zu qualifizierter Beratung. Im Hinblick auf die Regulierung des Online-Vertriebs spricht sich der BVK mit Verweis auf seinen gerichtlichen Erfolg gegen das Internetportal CHECK24 für gleiche Informationspflichten und Wettbewerbsbedingungen aus. „Die zukünftigen Entwicklungen der Digitalisierung und Nachhaltigkeit werden den Markt verändern. Hierauf sollte dann zu gegebener Zeit reagiert werden“, so BVK-Präsident Heinz.

BVK mit Vertretung in Brüssel

Unterdessen hat der BVK zu Beginn des Jahres 2022 ein Büro in Brüssel eingerichtet. „Damit entsprechen wir der wachsenden Bedeutung der EU und ihrer Gesetzgebung auf die nationale Politik“, unterstreicht Heinz die neue Vertretung in der belgischen Hauptstadt. „Schließlich wird eine Vielzahl von Gesetzen, die die Vermittlerbranche betreffen, in Brüssel beraten und beschlossen, so etwa die IDD, die Pan-European Personal Pension Products (PEPP) und die Finanzmarktrichtlinie MiFID.“ Durch das Brüsseler BVK-Büro wird außerdem die Zusammenarbeit mit dem europäischen Dachverband der Vermittler (BIPAR) intensiviert. Mit der neuen Dependance reagiert der BVK auch auf die wachsende Internationalisierung in der Vermittlerbranche. In diesem Zusammenhang wurde BVK-Vizepräsident Ulrich Zander bereits im Sommer 2021 zum Incoming Chairman im Präsidium des Weltverbandes der Versicherungsvermittler (WFII) gewählt. (as)

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Übergangsfrist zur Eintragung im Transparenzregister läuft ab

Seit 2017 sind bestimmte Vereinigungen nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, Angaben im Transparenzregister zu machen. Entscheidend sind dabei Rechtsform und Beteiligungsverhältnisse. 2022 laufen nun die Übergangsfristen zur Eintragung in das Register ab.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) informiert erneut über die Verpflichtung von juristischen Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften, ihre wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln und diese im Transparenzregister einzutragen. „Diese Verpflichtung besteht seit dem 01.01.2021 für alle Unternehmen. Neugründungen sind also unmittelbar betroffen und müssen sich eintragen lassen“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Der Gesetzgeber hat eine Übergangsfrist nur für die Unternehmen vorgesehen, die bislang von einer sogenannten Mitteilungsfiktion profitierten, weil sie in einem anderen elektronisch abrufbaren öffentlichen Register mit allen notwendigen Angaben eingetragen waren.

Rechtsformabhängige Übergangsfristen

Die Übergangsfristen sind nach den unterschiedlichen Rechtsformen gestaffelt. Unternehmen in der Rechtsform einer AG oder einer KGaA haben noch bis zum 31.03.2022 Zeit, die Eintragungsverpflichtung zu erfüllen. Sollte diese Frist verstreichen, können hohe Bußgelder bis zu 100.000 Euro drohen. Für die GmbH läuft diese Frist am 30.06.2022 ab, Personengesellschaften haben noch bis zum Ende diesen Jahres Zeit. „Der BVK empfiehlt jedoch, sich frühzeitig um die Eintragung über die Seite des Transparenzregisters (www.transparenzregister.de) zu kümmern, da die Erfahrung unserer Mitglieder bei bisherigen Eintragungen zeigt, dass häufig Unklarheiten auftreten und Nachfragen notwendig werden“, bekräftigt BVK-Präsident Heinz die Wichtigkeit diese Themas. Nach BVK-Angaben dauert die Eintragung bei einfachen Unternehmensstrukturen zwischen 20 Minuten und einer Stunde, je nach Übersichtlichkeit der wirtschaftlichen Verzweigung und Berechtigung. (as)

Lesen Sie auch: Welcher Makler muss Angaben im Transparenzregister machen?

Finanzanlagenvermittlung im Licht des geänderten Geldwäschegesetzes

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Die besten Makler und Agenturen

Die Bestplatzierten des „Award Unternehmer-Ass 2021“ sind gekürt. In den Kategorien „Deutsche Versicherungsagentur 2021“ und „Deutscher Versicherungsmakler 2021“ stehen sechs Gewinner fest. Die Verleihung fand im Rahmen einer Online-Veranstaltung statt.

Zum 16. Mal haben die Jury und Initiatoren des „Award Unternehmer-Ass“ – das Versicherungsmagazin, der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. sowie das Institut Ritter – die besten Vermittlerbetriebe des Jahres 2021 ausgezeichnet. Der Award wurde aufgrund der aktuellen Einschränkungen abermals in der Online-Veranstaltung „Zukunftstag deutscher Vermittler“ überreicht. Seit 2006 werden in dem Wettbewerb die professionellsten und besten Vermittlerbetriebe der Branche ermittelt.

„Spannendes, emotionales Moment“

„Es war für alle und mich ein spannendes, emotionales Moment nach einem wirklich herausfordernden Jahr“, so Steffen Ritter, Initiator und Jurymitglied des Award Unternehmer-Ass, „und das, obwohl die Verleihung zum zweiten Mal auf digitalem Wege stattfand.“

Gewinner Kategorie Exklusivorganisation „Deutsche Versicherungsagentur 2021“

Die Gewinner dieses Jahres in der Kategorie Exklusivorganisation „Deutsche Versicherungsagentur 2021“ sind: Schlechtinger OHG, Provinzial Geschäftsstelle, Wenden (Gold); Versicherungsagentur Marinesse e.K., Öffentliche Oldenburg, Oldenburg (Silber) und Generalagentur Dario Palumbo, SV SparkassenVersicherung, Neu-Isenburg (Bronze).

Gewinner Kategorie Maklerunternehmen „Deutscher Versicherungsmakler 2021“

In der Kategorie Maklerunternehmen „Deutscher Versicherungsmakler 2021“ gewannen nucleus Finanz- und Versicherungsmakler AG, Köln (Gold); CuP Versicherungsmakler GmbH & Co. KG, Fürth (Silber) und Paas & Paas Versicherungen, Düsseldorf (Bronze).

Zielgruppen und Spezialwissen

Ausgezeichnet wurden hervorragend aufgestellte Unternehmen, wobei der Fokus auf klar definierten Prozessen und Abläufen lag. Die Unternehmen betonen laut Jury ihre Kundenarbeit und konzentrieren sich auf eigene Zielgruppen. Damit einher gehe ihr Spezialwissen. Die ausgezeichneten Unternehmen seien innovativ, vertrieblich und unternehmerisch erfolgreich und würden mutig neue Wege gehen und ihre Stärken kennen. Im Rahmen des Wettbewerbs stellten Jury und Initiatoren fest, dass die Branche immer organisierter, professioneller und unternehmerisch bewusster wird.

Hinter jedem Unternehmer ein motiviertes Team

Die erfolgreichsten Vermittler werden als zukunftsorientiert, nachhaltig und hoch fokussiert beschrieben. Es handelt sich um agile Unternehmerinnen und Unternehmer, die stetig an der eigenen persönlichen und unternehmerischen Entwicklung arbeiten. Auch das dazugehörige Team drängt auf Entwicklung. Denn zu den Unternehmerinnen und Unternehmern gehört jeweils ein motiviertes und professionelles Team, das die Unternehmensvision mitträgt, heißt es in der Erklärung der Jury.

Unternehmerisch neue Wege gehen

BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer sagt: „Alle Teilnehmer des Awards haben erneut die exzellente unternehmerische Expertise in unserem Berufsstand unter Beweis gestellt. Dies zeigt, dass auch die Angebote zur Unternehmensentwicklung sowie zum BVK-Berufsbild eine Wirkung erzielen.“

Bewerbung für 2022

Ab dem 01.03.2022 beginnt die Bewerbungsphase für den Award Unternehmer-Ass 2022. Weitere Informationen gibt es hier. (lg)

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Provisionsdeckel 2.0? BaFin sieht bei Vertriebskosten genau hin

Die BaFin will bei den Vertriebskosten von kapitalbildenden Lebensversicherungen genau hinsehen. Ende 2022 sollen die Ergebnisse dieser Untersuchung dann vorgelegt werden. Branchenverbände sehen keinen Handlungsbedarf. Ganz anders die Meinung von Verbraucherschützern.

2021 konnte sich die Große Koalition nicht auf eine Deckelung der Abschlussprovisionen in der Lebensversicherung verständigen – lediglich ein Provisionsdeckel in der Restschuldversicherung kam zustande. Wie erwartet, hat es das Thema auch nicht in den Koalitionsvertrag der Ampelkoalitionäre geschafft. Gänzlich vom Tisch ist die verstärkte Regulierung von Provisionen jedoch nicht, wie einigen Aussagen von Dr. Frank Grund, dem Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht bei der BaFin, zu entnehmen ist.

Vermeidung von Fehlanreizen

Grund hatte der Deutschen Presseagentur (dpa) ein Interview gegeben, in dem er zum Thema Vertriebskosten anmerkte: „Wir werden uns genau anschauen, inwieweit hier die Vorschriften zur Vermeidung von Fehlanreizen eingehalten werden. Es gibt schließlich keine gesetzlichen Grenzen für die Vertriebsvergütung von kapitalbildenden Lebensversicherungen.“ Die Ergebnisse dieser genauen Betrachtung möchte die BaFin Ende 2022 vorlegen.

Verwaltungskosten bleiben niedrig

Ganz anders sieht es laut Grund bei den Verwaltungskosten aus. Im Gegensatz zu den Vertriebskosten verharrten die Verwaltungskosten für Produkte der privaten Altersvorsorge nämlich seit Jahren auf einem niedrigen Niveau.

Honorarvergütung ist keine Lösung

Der Umstieg auf eine honorarbasierte Vergütung, wie ihn beispielsweise die Grünen in ihrem Wahlprogramm gefordert hatten, überzeugt Grund jedoch ebenfalls nicht. Zwar handele es sich dabei um einen grundsätzlich gangbaren Weg, jedoch könne man auf diese Weise nicht jede Verbraucherschicht erreichen. „Nach meiner Erfahrung scheuen viele Verbraucher davor zurück, für die Beratung Geld auszugeben“, so Grund gegenüber der dpa.

BVK sieht keinen Handlungsbedarf

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht dem genauen Blick der BaFin gelassen entgegen. Dem Verband lägen derzeit keine Anhaltspunkte für weit verbreitete Fehlanreize und gesetzeswidrige Interessenkonflikte beim Vertrieb von Lebensversicherungen vor.

„Künstlicher Handlungsdruck wird hier höchstens seitens der selbsternannten Verbraucherschützer aufgebaut“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Selbst die alte Bundesregierung konnte sich nicht zu einem Provisionsdeckel bei Lebensversicherungen durchringen und auch die neue Ampel-Koalition greift dieses Thema bisher nicht auf.“

BdV fordert schärferes Vorgehen

Ganz anders sieht das Axel Kleinlein, der Vorstandssprecher des Bund der Versicherten (BdV). In einer Mitteilung fordert der Verbraucherverein die BaFin zu einem härteren Vorgehen gegen überhöhte Provisionen auf. „Schon jetzt gibt es genügend rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsbehörde, um gegen überhöhte Provisionen vorgehen zu können“, so Kleinlein. „Es bedarf einer mutigen BaFin, um den aufsichtsrechtlichen Spielraum auszuschöpfen.“

Zillmerverfahren

Eine Möglichkeit, über das Aufsichtsrecht aktiv zu werden, sieht Kleinlein im sogenannten Zillmerverfahren. Dieses Verfahren deckelt die Abschlusskosten unter Umständen bereits heute bei 2,5% der Beitragssumme. „Schon diese Zillmerung von 2,5% der Beitragssumme ist schlicht Abzocke, weil sie damit die versicherte Leistung deutlich mindert“, sagt Kleinlein. In der Praxis überstiegen die Provisionen zuzüglich der weiteren Vertriebskosten aber oft sogar diesen Wert. „Schon jetzt könnte die Aufsicht mit Blick auf die maximal zulässige Zillmerung eigentlich tätig werden“, erklärt Kleinlein. (tku)

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EU-Transparenzverordnung: Update bei BVK-Checkliste

Mit der EU-Transparenzverordnung vom März 2021 ist das Thema „nachhaltige Finanzberatung“ auch im Vermittlergeschäft regulatorisch verankert worden. Aufgrund neuer Beratungspflichten hat nun der BVK seine Checkliste für Finanzberater aktualisiert.

Immer mehr Menschen achten bei Geldanlagen auf Nachhaltigkeit und Öko-Footprints. Das hat zur Folge, dass gegenwärtig bereits dreistellige Milliardenbeträge in nachhaltigen Geldanlagen verwaltet werden, wie AssCompact bereits berichtete. Mit der EU-Transparenzverordnung vom März 2021 ist das Thema „nachhaltige Finanzberatung“ auch im Vermittlergeschäft regulatorisch verankert worden. Aufgrund neuer Beratungspflichten hat nun der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) seine Checkliste für Finanzberater aktualisiert.

Neue aktive Frage- und Beratungspflichten

Die Aktualisierungen seien notwendig geworden, weil es inzwischen aktive Frage- und Beratungspflichten beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten wie fondsgebundene und kapitalbildende Lebensversicherungen gebe, heißt es dazu vonseiten des BVK. Diese wurden mit einer neuen EU-Verordnung (2021/1257) eingeführt und müssen spätestens ab 02.08.2022 angewendet werden. Versicherer und Versicherungsvermittler sollen durch die EU-Transparenzverordnung sicherstellen, dass die Versicherungsanlageprodukte, die sie ihren Kunden empfehlen, auch tatsächlich den Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden entsprechen. Dazu ist eine differenzierte Beratung beim Kunden vorgeschrieben, ob und in welchem Ausmaß sich der Kunde entweder speziell ökologische oder allgemein nachhaltige Anlagen wünscht. Versicherungsvermittler müssen diese Kundenwünsche bei ihren Produktempfehlungen berücksichtigen und in einer Beratungsdokumentation festhalten. „Die Beratung zu Versicherungsanlageprodukten wird damit erneut komplexer und zeitintensiver“, so der wissenschaftliche Begleiter beim Update der Checkliste, Professor Dr. Matthias Beenken. „Außerdem sollte man nicht bis August warten, denn die Änderungen des Beratungsprozesses werden Zeit erforderlich machen.“ BVK-Präsident Michael H. Heinz ergänzt: „Mit der TVO-Checkliste wollen wir den Versicherungsvermittlern pragmatisch helfen, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.“ (as)

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Ampelkoalition: Geschriebenes ist Silber, Ungeschriebenes Gold

Am vergangenen Mittwochnachmittag präsentierten die Ampelparteien die Ergebnisse ihres Koalitionsvertrages. Die wichtigste Erkenntnis für das Vermittlergeschäft: Radikale Veränderungen wie ein Provisionsverbot für die Branche werden darin nicht thematisiert.

Was war im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen zwischen den Ampelparteien aus SPD, Grünen und FDP in der Vermittlerbranche nicht alles zur Diskussion gestanden: Die SPD befürwortete die Abschaffung des dualen Gesundheitssystems aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung zugunsten einer einheitlichen Bürgerversicherung. Für besonders viel Aufsehen sorgte auch die Forderung im Wahlprogramm der Bündnisgrünen, die provisionsbasierte Beratung von Kleinanlegern schrittweise vollständig abzuschaffen und durch unabhängige Honorarberatung zu ersetzen. Außerdem setzten sich insbesondere SPD und Grüne für eine Neuordnung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler ein. So sollte diese Berufsgruppe künftig nach dem Willen der beiden Parteien von der BaFin und nicht mehr von den regionalen Industrie- und Handelskammern kontrolliert werden.

„Die Ampel steht“, verkündete der designierte Kanzler Scholz

Nun haben sich die Ampelparteien am vergangenen Mittwoch auf einen Koalitionsvertrag geeinigt: „Die Ampel steht“, verkündete dazu der nun designierte nächste Kanzler Olaf Scholz. Unter dem Titel „Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ihr niedergeschriebenes, 177 Seiten starkes Regierungsprogramm für die kommenden vier Jahre präsentiert. Und hier die gute Neuigkeit für Vermittler: Radikale Veränderungen wie ein Provisionsverbot für die Branche werden darin nicht angesprochen.

Ungeschriebenes Gold: Was der Koalitionsvertrag nicht thematisiert

Zunächst scheint die Einführung eines Provisionsdeckels für Lebensversicherungen oder gar ein Verbot der Provisionsvergütung kein bedeutender Bestandteil des künftigen Regierungshandelns zu sein, denn diese Punkte finden sich im Regierungsprogramm nicht wieder. Auch die Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler von den Industrie- und Handelskammern auf die BaFin wird im Koalitionsvertrag nicht weiter erwähnt. Zustimmung erhielten die Ampelparteien hierfür in einer ersten Reaktion von Martin Klein, Vorstand des Branchenverbands VOTUM. „Es ist zu begrüßen, dass sich Maximalforderungen wie ein generelles Provisionsverbot, eine Erweiterung der BaFin-Aufsicht auf 34f-Vermittler und anderer Unsinn nicht durchsetzen konnten“, erklärte Klein in einem Pressestatement. Ähnlich analysierte Frank Rottenbacher, Vorstand beim Bundesverband Finanzdienstleistungen (AfW), die Ergebnisse:Wir freuen uns über die Einsicht der Koalitionäre, die großen Themen im Land anzugehen und sich nicht mit ideologisch getriebenen Zielen wie einem Provisionsverbot oder einer BaFin-Vermittleraufsicht zu beschäftigen.“ Außerdem bleiben im Koalitionsvertrag mögliche Erwägungen hinsichtlich der Einführung einer Einheitsversicherung im Gesundheits- und Pflegewesen unerwähnt. Sogar die geplante Wechseloption von Beamten in die GKV (AssCompact berichtete) wird nach Lesart des Koalitionsvertrags gegenwärtig nicht weiter verfolgt. „Positiv ist, dass die Einführung einer Bürgerversicherung, wie sie in den Wahlprogrammen von SPD und Grünen anvisiert wurde, keine Berücksichtigung gefunden hat“, lobte prompt Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Die Vermittlerbranche profitiert davon, dass diese radikalen Veränderungen keine Erwähnung im Koalitionsvertrag finden und damit keine wesentlichen Bestandteile der Regierungsarbeit zumindest für die kommenden vier Jahre darstellen. Insofern sind keine Neuigkeiten gute Neuigkeiten.

Geschriebenes Silber: Was der Koalitionsvertrag thematisiert

Natürlich listet der neue Koalitionsvertrag aber auch zahlreiche Punkte der künftigen Regierungsagenda mit Einfluss auf das Vermittlergeschäft auf. In erster Linie betrifft das die Themen Altersvorsorge, Pflege sowie Wohnen und nachhaltige Finanzwirtschaft.

Die Pläne in der bAV

Um gesetzliches Rentenniveau und Beitragssatz zu stabilisieren, kommt der Einstieg einer von der FDP befürworteten Aktien-Rente. Viel bedeutender für das Vermittlergeschäft sind hingegen die Absichten der Ampelparteien in der betrieblichen wie privaten Altersvorsorge. Hierzu heißt es im Regierungsprogramm: „Neben der gesetzlichen Rente bleiben die betriebliche wie private Altersvorsorge wichtig für ein gutes Leben im Alter. Die betriebliche Altersversorgung wollen wir stärken, unter anderem durch die Erlaubnis von Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen.“ Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) kommentiert diese Pläne: „Das Bekenntnis zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge begrüßen wir ausdrücklich. Ebenso die Bestrebung, renditestarke Anlageprodukte als Teil der privaten Altersvorsorge gesetzlich anzuerkennen.“ Zurückhaltend reagiert hier der BVK: „Hier bleibt es abzuwarten, was die Prüfung alternativer privater Altersvorsorge mit einer höheren Rendite als Riester ergeben wird.“

Die Pläne in der privaten Altersvorsorge

Allerdings geben die künftigen Ampelkoalitionäre auch zu erkennen, dass sie „das bisherige System der privaten Altersvorsorge grundlegend reformieren werden.“ Dazu wird das Angebot eines öffentlich verantworteten Fonds mit einem effektiven und kostengünstigen Angebot mit Abwahlmöglichkeit geprüft. Außerdem soll die gesetzliche Anerkennung privater Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester evaluiert werden. Weiter sollen die Sparer durch eine Erhöhung des Sparerpauschbetrages auf 1.000 Euro steuerlich entlastet werden. Zudem sollen Anreize entwickelt werden, um gerade untere Einkommensgruppen für eine private Altersvorsorge zu motivieren. Für laufende Riester-Verträge gelte Bestandsschutz. Für Selbstständige, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, soll es eine Pflicht zur Altersvorsorge (mit Wahlfreiheit) geben. Selbstständige sind demnach in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sofern sie nicht im Rahmen eines „einfachen und unbürokratischen“ Opt-outs ein privates Vorsorgeprodukt wählen. Dieses muss insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen. „Der BVK begrüßt das Bekenntnis zu den drei Säulen der Altersvorsorge. Zudem befürwortet der BVK Pläne, bei der Altersvorsorgepflicht für Selbstständige eine Wahlfreiheit mit Opt-out für private Altersvorsorge einzuführen“, kommentiert der BVK.

Die Pläne in der Pflege

Die Koalition prüft, die soziale Pflegeversicherung um eine freiwillige, paritätisch finanzierte Vollversicherung zu ergänzen, die die Übernahme der vollständigen Pflegekosten umfassend absichert. Eine Expertenkommission soll bis 2023 konkrete Vorschläge vorlegen, die generationengerecht sind. Der privaten Pflegeversicherung wolle man vergleichbare Möglichkeiten geben.

Wohnen und nachhaltige Finanzwirtschaft

Auch beim Thema „Wohnen“ sieht der neue Koalitionsvertrag einige Neuerungen vor, die AssCompact daher in einer separaten Zusammenfassung analysiert.

Abschließend schafft der Koalitionsvertrag auch neue Klarheit bei der Nachhaltigkeitswende im Finanzsektor. Hierzu wollen die Ampelparteien Deutschland zum führenden Standort im Bereich nachhaltiger Finanzierung machen: „Angemessene Rahmenbedingungen für nachhaltige Finanzprodukte unterstützen wir. Nicht-risikogerechte Eigenkapitalregeln lehnen wir ab. Klima- und Nachhaltigkeitsrisiken sind Finanzrisiken. Wir setzen uns für europäische Mindestanforderungen im Markt für ESG-Ratings ein.“ Dazu ergänzend soll auf europäischer Ebene ein einheitlicher Transparenzstandard hinsichtlich der Nachhaltigkeitsinformationen für Unternehmen gesetzt werden. Außerdem sollen laut Koalitionsvertrag in bestehende Rechnungslegungsstandards ökologische, „beginnend mit Treibhausgasemissionen“, und „gegebenenfalls soziale“ Werte im Dialog mit der Wirtschaft integriert werden. (as)

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Vertriebs-Lockdown in Sachsen: Keine stationäre Beratung mehr

Versicherungsvermittler dürfen in Sachsen keine stationäre Beratungsleistung mehr erbringen. Das geht aus der Corona-Notfall-Verordnung des Freistaats hervor. Für Kreditinstitute gibt es Ausnahmen. Branchenverbände erkennen darin eine Wettbewerbsverzerrung.

Die Maßnahmen, die gegen die aktuell steigenden Corona-Zahlen ergriffen werden, haben in Teilen Deutschlands bereits wieder Auswirkungen auf die Arbeit von Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlern. Das geht aus der Corona-Notfall-Verordnung des Freistaats Sachsen hervor.

Einschränkungen in Sachsen

Um die vierte Infektionswelle mit dem neuartigen Corona-Virus zu brechen, hat die sächsische Landesregierung zahlreiche Einschränkungen per Verordnung vom 19.11.2021 beschlossen. Auch davon betroffen: die Finanz- und Versicherungsbranche. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Notverordnung mit Ausnahmen

Unter § 9 Abs. 4 der Notverordnung heißt es: „Die Öffnung von Reisebüros, Versicherungsagenturen, Vermögensberatungsbüros, Unternehmensberatungsbüros, Finanzdienstleistungsbüros mit Ausnahme der Banken und Sparkassen, für Publikumsverkehr ist untersagt.“

Nur noch telefonische und Online-Beratung

Wie der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) informiert, sind Online-Beratungen und telefonische Beratungen demnach auch in Sachsen weiterhin möglich. Des Weiteren gelten selbstverständlich auch in Vermittlerbüros die bundeseinheitlichen Vorgaben für 3G am Arbeitsplatz sowie die sogenannte Home-Office-Pflicht.

Kreditinstitute werden bevorzugt

Kritisch sieht der Branchenverband insbesondere die Ausnahme für Banken und Sparkassen. Dadurch, dass Kreditinstitute weiterhin stationär beraten dürften, entstehe eine Wettbewerbsverzerrung bei der Vermittlung von Versicherungs- und Anlageprodukten.

Weitere Bundesländer könnten folgen

Sachsen hat zwar bisher als einziges Bundesland Maßnahmen ergriffen, die Vermittler in ihrer Arbeit derart einschränken. Weitere Länder könnten jedoch folgen, wenn es darum geht, den ansteigenden Corona-Infektionszahlen zu begegnen. Der BVK stellt auf seiner Website Informationen zu dem Thema zur Verfügung.

Dauer der Maßnahmen

Die sächsische Verordnung trat am 22.11.2021 in Kraft und endet vorbehaltlich weiterer Entwicklungen mit Ablauf des 12.12.2021. (tku)

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BVK plädiert für Riester-Reform und kritisiert Aktienrente & Co.

Zum Auftakt des DKM Forums appellierte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) an die Politik: Altersvorsorge müsse den individuellen Lebenslagen entsprechen. Außerdem präsentierte der Verband einen Berichtsstandard zu Nachhaltigkeit im Vermittlerbetrieb.

Die traditionell gemeinschaftliche Pressekonferenz des DKM-Veranstalters bbg und des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) fand nach digitaler Form im letzten Jahr nun wieder in Dortmund statt. Im Hinblick auf die  laufenden Koalitionsverhandlungen rief der BVK die künftigen Regierungspartner beim Thema Altersvorsorge zu „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ auf. Der BVK befürworte eine Reform der privaten Altersvorsorge, zeigte sich jedoch kritisch gegenüber Plänen, die eine für alle Bürger geltende Einheitslösung in Form einer Aktienrente oder eines Staatsfonds anstreben. „Denn die Unterhändler der zukünftigen Ampel-Koalition sollten bedenken, dass die Lebenslagen der Menschen in Deutschland zu individuell sind, um hier mit einem Standardprodukt allen gerecht zu werden. Da die Altersvorsorge später eine lebensstandardsichernde Existenz für Millionen ermöglichen soll und zum Beispiel systemische Risiken eines Fonds nicht ausgeblendet werden dürfen, gilt hier Gründlichkeit vor Schnelligkeit,“ betonte BVK-Präsident Michael H. Heinz auf der Pressekonferenz in Dortmund.

Riester-Rente reformieren

Stattdessen macht sich der BVK dafür stark, die Riester-Rente zu entbürokratisieren und zu vereinfachen und mit flexiblen Kapitalgarantien auszustatten, die optimalere Anlagemöglichkeiten eröffnen. „Insbesondere würde es uns freuen, wenn die Koalitionsunterhändler bei ihren Beratungen berücksichtigen würden, dass unser Berufsstand diejenige Kompetenz und Kundenkenntnis hat, um den Vorsorgesparern individuell entsprechende Produkte zu vermitteln“, erklärte der BVK-Präsident. Die staatlich geförderte Altersvorsorge sollte deshalb weiterhin Handlungsspielräume für Kunden wie auch für Vermittler beinhalten. „Schließlich erfüllt unser Berufsstand auch eine wichtige sozialpolitische Aufgabe“, so Heinz weiter. Bei der Reform der privaten Altersvorsorge bietet sich der Verband der künftigen Bundesregierung als Sachverständiger an.

Nachhaltigkeit: Vermittler in der „Pole Position“

Ein weiteres wichtiges Thema in den Ausführungen war das Thema Nachhaltigkeit im Vermittlerbetrieb. Nachhaltigkeit betrachtet der Verband als Wertehaltung und das zentrale Konzept zum ständig zu verfolgendem Ausgleich von ökonomischen, ökologischen und sozialen Zielen. Der BVK-Präsident Heinz stellte klar. „Das Geschäftsmodell der Vermittlerbetriebe ist per se nachhaltig. Durch die herausragende sozialpolitische Bedeutung der Vermittlung von Lösungen und Produkten zur Altersvorsorge und zur Risikoabsicherung befinden sich die Angehörigen unseres Berufsstandes quasi in der Nachhaltigkeits-Pole-Position.“ Vermittler würden mehr zur Kernforderung der nachhaltigen Entwicklung und der Generationengerechtigkeit beitragen als die meisten anderen Berufsgruppen.

Berichtsstandard vorgestellt – Siegel für Vermittler

Vermittler, die über ihr nachhaltiges Handeln und ihre nachhaltige Wertehaltung berichten, können dies ab sofort mit einem Siegel zum Ausdruck bringen. Hierzu hat der BVK einen Berichtsstandard konzipiert mit der Formulierung einer Nachhaltigkeitsstrategie für Vermittlerbetriebe. Anhand von zwölf 12 Kriterien in den Kategorien Strategie, Unternehmensführung, Ökologie und Soziales können Vermittlerbetriebe den aktuellen Stand und ihre Ziele für das folgende Kalenderjahr aufstellen.

Die so entstehende Nachhaltigkeitsstrategie und in den Folgejahren die Nachhaltigkeitsberichte sollen auf der Plattform www.nachhaltiger-vermittlerbetrieb.de veröffentlicht werden.

Neue Studie zu Pools und Dienstleistern

Außerdem hat der BVK eine Studie angekündigt, die die Unabhängigkeit von Maklern beleuchtet, die an Pools bzw. Dienstleister angebunden sind. Dabei wird es unter anderem auch um die Frage gehen, rür welche Wertschöpfungsaktivitäten Versicherungsmakler Pools bzw. Dienstleister nutzen. Erstellt wird die Studie von Professor Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund im Auftrag des BVK.

BVK für Riester-Reform und gegen Aktienrente & Co.
Unabhängigkeit von Versicherern ist Maklern am wichtigsten

Erste Ergebnisse einer hierzu durchgeführten Umfrage liegen bereits vor. „Unsere Umfrage zeigt, dass Unabhängigkeit für Makler ein hohes Gut ist“, sagt der beim BVK verantwortliche Vizepräsident Andreas Vollmer. Unabhängigkeit von Versicherern und freie Produktauswahl seien Maklern dabei am wichtigsten, so Vollmer weiter.

„Versicherungsmakler benötigen Dienstleister, um ihren heutigen Anforderungen gerecht zu werden. Das können auch Pools sein“, so Prof. Dr. Beenken. „Makler lassen sich jedoch nur in ausgewählten Bereichen unterstützen und erledigen viele Bereiche der Wertschöpfungskette selbst.“ Grundsätzlich würden gut drei Viertel der Befragten mit Pools zusammenarbeiten.

Wie BVK-Präsident Heinz unterstrich, wolle der BVK keine Urteile fällen, sondern ein Bewusstsein über die fließenden Übergänge zur wirtschaftlichen Abhängigkeit schaffen und einen Diskussionsbeitrag zur Weiterentwicklung des Berufsbildes des Maklers leisten. (tk)

Im Bild oben v. l. n. r.: Prof. Dr. Matthias Beenken, BVK-Präsident Michael H. Heinz; bbg-Geschäftsführer Konrad Schmidt; © bbg

 

Studienaufruf: Was bedeuten Pools für Versicherungsmakler?

Die Bedeutung von Maklerpools und -dienstleistern steigt. Welche Folgen diese Entwicklung für Versicherungsmakler hat, will eine Gemeinschaftsstudie auf Initiative des BVK herausfinden. Je mehr Makler und Maklerinnen sich beteiligen, umso aussagekräftiger das Ergebnis.

Versicherungsmakler und Mehrfachvertreter stehen zunehmend unter Ertragsdruck. Die Regulierung des Berufsstands geht trotz Richtlinien wie IMD, IDD, Datenschutz-Grundverordnung, Provisionsdeckel in Kranken, Lebensversicherungsreform und vieles mehr weiter. Das beeinträchtigt die Chancen auf der Einnahmenseite. Die Kosten steigen zudem, wenn die Betriebe Herausforderungen wie Digitalisierung, Demografie und Fachkräftemangel standhalten wollen.

Andererseits bieten sich Pools und andere Dienstleister an, freie Vermittler zu unterstützen. Neue Geschäftschancen oder Käufe von Beständen werden ebenso in Aussicht gestellt wie die Übernahme kostentreibender Backoffice-Aufgaben. Eine Kehrseite können allerdings Abhängigkeiten von diesen Dienstleistern sein.

Gemeinschaftsprojekt gestartet

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), die bbg Betriebsberatungs GmbH, die Versicherungsforen Leipzig GmbH und die Maklerforen Leipzig GmbH wollen in einem Gemeinschaftsprojekt in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund herausfinden, welche Bedeutung Pools und andere Dienstleister für das Geschäftsmodell „freier Vermittler“ haben. Es geht um den Nutzen und die Kosten der Kooperation mit Partnern, aber auch um mögliche Abhängigkeiten.

Ziel der Studie ist es, einerseits potenzielle Abhängigkeiten von freien Vermittlern zu identifizieren und andererseits freien Vermittlern zu helfen, wie sie ihr Geschäftsmodell erfolgreich weiterentwickeln können.

Umfrageschluss am 15.09.2021

Alle Versicherungsmakler und Mehrfachvertreter sind aufgerufen, an einer Onlinebefragung unter dem Link https://surveytool.de/studio/meinung/bvk_2021/ teilzunehmen. Die Befragung läuft bis zum 15.09.2021 und dauert etwa 15 Minuten. Alle Daten werden vertraulich und in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen behandelt. Teilnehmer erhalten eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Studie und können an einer Verlosung von zehn Amazon-Gutscheinen im Wert von jeweils 50 Euro teilnehmen.

Hier noch einmal der Link: https://surveytool.de/studio/meinung/bvk_2021/

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