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ERGO Versicherungsgruppe AG

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Neue ERGO Basis-Rente in zwei verschiedenen Varianten

Mit den neuen Produkten ERGO Basis-Rente Index und ERGO Basis-Rente Balance können Kunden für ihr Alter vorsorgen. Die Basis-Rente ist vor dem Zugriff durch das Arbeitsamt oder Gläubiger geschützt, in der Ansparphase Hartz-IV-sicher, ebenso bei Insolvenz eines Unternehmers.

Neue Produkte in der Altersvorsorge hat die ERGO ab Juli im Programm. Kunden können bei der ERGO Basis-Rente aus zwei Varianten wählen: ERGO Basis-Rente Index verbindet die staatliche Förderung mit 100% Beitragsgarantie plus garantierter Mindestrente. Zum vereinbarten Beginn der Verfügungsphase stehen mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung. Kunden haben bei diesem Produkt die Wahl, die Rendite ihrer Spareinlage in einer Indexbeteiligung wiederanzulegen oder als Gutschrift der jährlichen Überschüsse ihrem Guthaben zurechnen zu lassen.

ERGO Basis-Rente Balance bietet dieselben Steuervorteile mit gleichzeitig höchster Flexibilität bei Anlagen und dadurch erhöhten Renditechancen. Die Ansparphase passt sich an wechselnde Lebensumstände an. Davon profitieren vor allem Selbstständige. Schon bei der Anlage der Sparbeiträge haben die Kunden bei der ERGO Basis-Rente Balance die Wahl, die Beiträge frei zwischen der Fondsanlage und der klassischen Anlage im Sicherungsvermögen mit Index-Beteiligung aufzuteilen. Die Zuordnung kann monatlich flexibel geändert werden. Für die Fondsanlage können Kunden hier aus rund 60 Fonds, sowohl aktiv gemanagte Fonds als auch ETFs, namhafter Anbieter auswählen. Darüber hinaus können Kunden, passend zu ihrem Chancen- und Risikoprofil, die ERGO Vermögensmanagement-Fonds anwählen.

Flexibilität bei der Beitragszahlung

Was die Beitragszahlung angeht, so können Kunden bei beiden Produkten zwischen regelmäßigen monatlichen Beiträgen oder Einmalzahlungen wählen, Beiträge können nach Bedarf erhöht oder gesenkt werden. Auch Beitragspausen sind möglich – bis zu 24 Monate und bei Elternzeit sogar bis zu 36 Monate. Zusätzlich können Kunden Zuzahlungsmöglichkeiten nutzen, um beispielsweise am Jahresende ihre Steuervorteile zu optimieren.

Vor dem Zugriff durch das Arbeitsamt oder Gläubiger geschützt

Der zum Start garantierte Rentenfaktor bleibt über die gesamte Laufzeit gültig und kann nicht nach unten angepasst werden. Das gilt auch bei Erhöhung des monatlichen Beitrages oder Zuzahlung. Mit der Option „Rentenfaktor-Plus“ kann sogar bereits zu Vertragsbeginn vorausschauend der garantierte Rentenfaktor nochmals um bis zu 20% angehoben werden. Im Falle des Falles können auch Hinterbliebene Leistungen aus der ERGO Basis-Rente beziehen. Sie ist vor dem Zugriff durch das Arbeitsamt oder Gläubiger geschützt. In der Ansparphase ist die Basis-Rente Hartz-IV-sicher, ebenso bei Insolvenz eines Unternehmers. (ad)

Bild: © magele-picture – stock.adobe.com

 

Markenzusammenführung bei der ERGO Group

Die bisher getrennten Internetseiten von ERGO Direkt und ERGO werden Anfang April in einen gemeinsamen Online-Auftritt gepackt. Zudem werden die ERV national wie international und die D.A.S. national im Laufe des Jahres in ERGO überführt.

Im Rahmen ihres Strategieprogramms bündelt die ERGO Group verschiedene Geschäftsfelder und Vertriebswege künftig unter der Marke ERGO. Mit der Markenzusammenlegung verbindet ERGO zudem die Einführung eines neuen Corporate Designs. Die bisher getrennten Internetseiten von ERGO Direkt und ERGO werden Anfang April in den gemeinsamen Online-Aufritt www.ergo.de überführt.

Zudem wird, wie bereits im vergangenen November angekündigt, die Europäische Reiseversicherung (ERV) sukzessive national wie international den Markenauftritt von ERGO übernehmen und als ERGO Reiseversicherung auftreten. Auch die Produktmarke D.A.S. wird im Laufe des Jahres in Deutschland nach und nach in ERGO überführt. Die Marke DKV Deutsche Krankenversicherung bleibt aufgrund ihrer starken Stellung im Privaten Krankenversicherungsmarkt unverändert. (ad)

 

„Cyber ist die wichtigste neue Sparte im deutschen Markt“

Die Absicherung gegen Cyberattacken wird auch für KMU immer wichtiger. Die ERGO setzt beim Cyberschutz auf Prävention und Schadenbegrenzung. Für die Beratung sollten sich Makler mit IT-Risiken vertraut machen, erklärt Dr. Markus Hofmann, Vorstandsmitglied der ERGO Versicherung AG und verantwortlich für den Maklervertrieb Schaden/Unfall.

Herr Dr. Hofmann, die Cyberversicherung gehört sicherlich zu den Wachstumsfeldern. Aber was überwiegt denn aktuell am Markt: Vorsicht oder Zuversicht?

Wir sehen im Cybergeschäft großes Potenzial. Die zunehmende Digitalisierung und Technologisierung verändern unsere Wirtschaftswelt. Dieser Veränderungsprozess bietet Unternehmen viele Chancen. Auf der anderen Seite werden wir fast täglich mit den Risiken der Digitalisierung konfrontiert: Cyberrisiken sind die Kehrseite der Digitalisierung. Für uns bedeutet dies, Chancen und Risiken sehr genau abzuwägen. Schadenszenarien im Cyberbereich sind sehr vielfältig und nur schwer vorhersehbar. Wie bei anderen Risiken zählt beim Schutz gegen Cyberrisiken die individuell richtige Mischung aus Prävention und Schadenbegrenzung. Wir als Versicherer bringen hier unsere Kernkompetenz ein: den Umgang mit Risiken.

Allgemein wird aber schon davon ausgegangen, dass manch ein Versicherer künftig doch weniger Risiken zeichnen und allgemein zurückhaltender werden wird. Sehen Sie das auch so?

Neue Geschäftsfelder zeichnen sich im Allgemeinen dadurch aus, dass Erfahrungen und Know-how aufgebaut werden müssen, um die Chancen und Risiken solide bewerten zu können. Cyber ist die wichtigste neue Sparte im deutschen Markt. Angesichts der aktuell niedrigen Marktdurchdringung schlummert hier noch ein enormes Wachstumspotenzial. Da die Kumulthematik ein großes Risiko darstellt, wird diese sicherlich auf die verfügbaren Kapazitäten Einfluss nehmen.

Gleichermaßen steigen die Befürchtungen, dass Schadenfälle nicht nur die Cybersparte hart treffen könnten, sondern auch die Sach- sowie die Haftpflichtsparte. Bereiten Ihnen diese Silent-Cyberrisiken Kopfzerbrechen?

Wir begleiten unsere Kunden entlang der gesamten unternehmerischen Wertschöpfungskette. Dabei können wir auf ein umfassendes Produktportfolio aus den Gewerbe- und Industrieversicherungen zugreifen, um Kunden einen passgenauen Deckungsschutz zu bieten. Auf Sicht wird sich zeigen, dass Silent Cyber Auswirkungen auf die Profitabilität der klassischen Deckungen haben wird. Die durch Silent Cyber erfassten Deckungen in den klassischen Produkten müssen zukünftig bei der Preisfindung berücksichtigt werden. Daneben könnten auch Anpassungen von Deckungsinhalten zur Diskussion stehen. Unabhängig von der Entscheidung, welchen Weg Versicherer wählen, wird es sicherlich unabdingbar, Verflechtungen bzw. Kumulrisiken durch Silent Cyber umfassend zu analysieren und zu identifizieren.

Welche Erfahrungen haben Sie seit Einführung Ihrer Cyberkonzepte vor rund zwei Jahren gemacht?

Wir haben ein signifikantes Portfolio aufgebaut und wachsen in der Cyberversicherung stark. Aber wir agieren sehr umsichtig und versichern nur das, was wir für versicherbar halten.

Erreichen Sie denn mittlerweile auch kleine und mittelständische Unternehmen? Oder ist und bleibt Cyber eher ein Thema für Großkonzerne und Industrie 4.0?

Wir sind sehr zufrieden mit der Entwicklung unseres Cybergeschäfts, vor allem im KMU-Segment. Kleine und mittelständische Unternehmen stehen häufig im Fadenkreuz von Cyberkriminellen, da sie das Risiko, Opfer einer Cyberattacke zu werden, unterschätzen. Schadsoftware wie beispielsweise ein Trojaner sucht sich die Unternehmen nicht nach Größe, Branche oder Gründungsdatum aus, sondern nach bestehenden Schwachstellen. Mit dieser Kenntnis wird klar, dass der Handwerker mit einem veralteten IT-System anfälliger für Cyberattacken ist als ein Großkonzern mit einer modernen Serverlandschaft. Auf der anderen Seite findet ein Virus seinen Weg in die IT-Systeme eines Dax-Konzerns mit unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen deutlich schneller und einfacher als in einen Friseur­salon mit gut geschütztem Netzwerk. Gleichwohl wächst die potenzielle Schadenhöhe mit der Unternehmensgröße.

Ihre Kompaktversion will auch das kleine Handwerk ansprechen. Reicht denn eine abgespeckte Version oder muss eine Cyberversicherung nicht doch mehr umfassen mit Blick auf Eigen- und Drittschäden?

Uns ist es sehr wichtig, unseren Kunden einen passgenauen Versicherungsschutz zu bieten. Die Risiken eines Rechtsanwalts sind bei einem Cyberangriff hinsichtlich der Datenschutzverletzungen immens. Auf der anderen Seite können die Folgen einer Betriebsunterbrechung durch ein Schadprogramm für einen Produktionsbetrieb existenzielle Auswirkungen haben. Unabhängig davon sind umfassende und hochprofessionelle Serviceleistungen im Schadenfall von großer Bedeutung für die Kunden.

In der Regel ist eine Cyberversicherung nicht allein eine finanzielle Absicherung, sondern sie wird von bestimmten Serviceleistungen begleitet. Sind diese inzwischen fast schon wichtiger?

Serviceleistungen sind integraler Bestandteil eines soliden Deckungskonzepts und unerlässlich für die Kunden. Wichtig war uns, dass wir Serviceleistungen anbieten, die unsere Kunden im Schadenfall rund um die Uhr abrufen können.

Was setzen Sie denn bei Kunden an technischen oder auch sonstigen Sicherheitsmaßnahmen voraus?

Wir berücksichtigen das kundenspezifische Exposure, also etwa die Art der Datenvorhaltung, die IT-Sicherheit, die Prozesse und Organisation. Eine umfangreiche Prüfung mithilfe eines Risikofragebogens bei der Antragstellung und ggf. ein Risikosurvey vor Ort sind essenziell.

Gibt es auch Ausschlüsse? Zudem ist Cyberkriminalität ja ein sehr bewegliches Terrain und man weiß heute nicht, welche Gefahren morgen drohen werden.

Ja, beispielsweise Schäden und Ansprüche in Zusammenhang mit Glücksspielen oder illegal erworbenen Programmen. Moderne Cyberkriminelle zeigen sich äußerst innovativ und damit den Gegenmaßnahmen der Softwareindustrie oft einen Schritt voraus. Der Einfallsreichtum von Cyberverbrechern liegt im Wettstreit mit IT-Sicherheitskonzepten und der Leistungsfähigkeit des Versicherungsmarktes.

Lassen Sie uns einen Blick auf die Beratung werfen: Kann ein Makler das Thema Cyberversicherung einfach so abdecken oder ist hier schon eine Spezialisierung notwendig?

Ein Informatikstudium ist keine Zugangsvoraussetzung für den Verkauf von Cyberversicherungen. Wichtig ist vielmehr die Bereitschaft, sich dem Thema professionell zu nähern und sich weiterzubilden. Hilfreich ist es dabei sicherlich auch, sich mit der Terminologie und den IT-Risiken vertraut zu machen.

Welche Risiken sollten denn im Beratungsgespräch vonseiten des Maklers angesprochen werden?

Eine gute Cyberversicherung beinhaltet eine umfassende Drittschadendeckung wie zum Beispiel Datenschutzverletzungen und Datenvertraulichkeitsverletzungen. Eigenschäden durch Betriebsunterbrechungen, Daten- und Programmwiederherstellungen oder Computerbetrug sind für fast jedes vernetzte Unternehmen denkbar und sollten angesprochen werden. Darüber hinaus sind Serviceleistungen, insbesondere Cyberrechtsschutz, Krisen- und Reputationsmanagement sowie IT-Dienst- und Forensikleistungen im Schadenfall von großer Bedeutung.

Was würden Sie Maklern noch gerne mit auf den Weg geben?

Wir werden 2019 unsere Cyberproduktpalette digitalisieren und online anbieten. Unser neuer Cyber-Online-Rechner bildet mit über 3.000 Betriebsarten umfassende Abschlussmöglichkeiten ab. Damit ist ein einfacher, schneller und voll digitaler Vertrieb möglich. Zudem werden wir unsere neuen Bedingungswerke in der dritten Tarifgeneration einführen. Selbstverständlich werden wir an Alleinstellungsmerkmalen wie beispielsweise der Mitversicherung von Sach- und Personenschäden durch Cyberattacken oder der Absicherung von Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung von Vertragspflichten festhalten.

Dieses Interview lesen Sie auch in der AssCompact 01/2019 auf S. 36 f.

 
Ein Artikel von
Dr. Markus Hofmann

ERGO Lebensversicherer deklarieren Überschussbeteiligung 2019

ERGO Vorsorge, ERGO Leben und Victoria halten 2019 die Gesamtverzinsung für Lebensversicherungsverträge stabil. ERGO Direkt Leben passt die Gesamtverzinsung um 0,25 Prozentpunkte nach unten an.

Die Lebensversicherer der ERGO-Gruppe haben ihre Verzinsung für Neukundenverträge im Jahr 2019 bekanntgegeben.

Die ERGO Vorsorge setzt demnach die laufende Verzinsung im Jahr 2019 bei 2,55% fest. Dazu kommen 0,2 Prozent aus Schlussüberschussbeteiligung und Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven. Damit beträgt die Gesamtverzinsung 2,75%.

Auch bei den beiden für die traditionellen klassischen Lebensversicherungsprodukte zuständigen Gesellschaften ERGO Leben und Victoria bleibt die Gesamtverzinsung stabil. Beide setzen die laufende Verzinsung bei 2,05% fest. Dazu kommen 0,3% aus Schlussanteilen und Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven. Die Gesamtverzinsung beträgt damit 2,35%.

ERGO Direkt senkt laufende Verzinsung

Die ERGO Direkt Lebensversicherung senkt dagegen die laufende Verzinsung um 0,25% auf 2,5%. Die Kunden erhalten unverändert 0,25% aus dem Schlussüberschuss. Die Gesamtverzinsung liegt damit bei 2,75%. (bh)

 

Neue Vorstände bei der ERGO Vorsorge Lebensversicherung

Markus Krawczak wird ab dem 01.01.2019 dem Vorstand der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG angehören und den Maklervertrieb Leben verantworten. Ebenfalls in den Vorstand berufen werden soll Jan Niebuhr. Er leitet das neue Ressort betriebliche Altersversorgung.

Die ERGO baut ihr Geschäft in der Lebensversicherung aus und holt zwei neue Gesichert in den Vorstand der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG. Zum 01.01.2019 wurde Markus Krawczak in den Vorstand der ERGO Leben berufen und verantwortet dann den Maklervertrieb Leben. Krawczak war zuletzt bei der Stuttgarter Versicherung und bringt eine mehr als 20-jährige Führungserfahrung im nationalen und internationalen Versicherungsvertrieb mit.

Mit Jan Niebuhr soll es nach Zustimmung der BaFin einen weiteren Neuzugang im Vorstand der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG geben. Seit Anfang November ist Niebuhr Generalbevollmächtigter der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG und Geschäftsführer der Longial GmbH von ERGO. In dieser Funktion leitet der 46-Jährige das neu gegründete Ressort betriebliche Altersversorgung und soll das bAV-Geschäft weiter vorantreiben. Zuvor war Niebuhr Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers (PwC) im Geschäftsfeld Pension Consulting. (tk)

 

ERGO Group AG verkleinert Vorstand

Ab Januar 2019 besteht der Vorstand der ERGO Group AG nur noch aus fünf Mitgliedern, wobei die Verantwortung für sämtliche Versicherungssparten in einem Ressort gebündelt werden soll. Monika Sebold-Bender scheidet im Dezember 2018 aus dem Vorstand aus.

Der Aufsichtsrat der ERGO Group AG hat die Verkleinerung des Vorstandes der ERGO Group AG zum 01.01.2019 beschlossen: Der Vorstand soll künftig nur noch aus fünf Mitgliedern bestehen. Dabei soll die Verantwortung für sämtliche Versicherungssparten der ERGO Group in einem Vorstandsressort gebündelt werden.

Dr. Monika Sebold-Bender scheidet mit Ablauf des 31.12.2018 aus dem Vorstand der ERGO Group AG aus. Dr. Clemens Muth, bislang für das Ressort Leben & Gesundheit verantwortlich, übernimmt in seiner neuen Funktion als Chief Underwriting Officer zusätzlich die Verantwortung für das Ressort Sachversicherung. (ad)

 

ERGO und DFV ermöglichen Versicherungsabschluss über Alexa

Ab sofort können Kunden der ERGO-Tochter Europäische Reisversicherung (ERV) eine Auslandskrankenpolice über Amazons Alexa erwerben. Auch bei der Deutschen Familienversicherung (DFV), die bereits einen Alexa-Skill am Markt hat, ist nun der volldigitale Abschluss über Amazons Spracherkennungssystem möglich.

Die Europäische Reiseversicherung (ERV), eine Tochter der ERGO Group, setzt ab sofort auf Amazons Alexa: Der Versicherer ermöglicht es seinen Kunden, eine Auslandskrankenversicherung allein mithilfe des Spracherkennungssystems abzuschließen. Wer einen Auslandskrankenschutz braucht, kann mit den Worten „Alexa, starte Europäische Reiseversicherung“ mit dem Sprachassistenten von Amazon in den Dialog treten. Im Laufe des Gesprächs sind Reiseziele sowie Anzahl und Alter der mitreisenden Personen anzugeben. Am Ende können die Kunden die Reiseversicherung kostenpflichtig buchen, und zwar komplett im Sprachdialog ohne zusätzliche Unterschrift. Die Prüfung der Identität des Bestellers vollzieht Alexa über einen Abgleich mit den Kundendaten im amazon-Konto.

Erreichbar ist der Sprachabschluss zunächst über Amazons Sprachassistenten „Alexa“. Weitere Zugangsmöglichkeiten über andere Spracherkennungssysteme würden laut Angaben der ERGO derzeit evaluiert. „Wir sind überzeugt, dass in den nächsten fünf Jahren die Bedeutung von Sprachsystemen massiv zunehmen wird“, erklärt Mark Klein, Chief Digital Officer (CDO). „Wir wollen diese Technologie aktiv mitgestalten. Uns geht es darum, für unsere Kunden Anwendungen zu entwickeln, die ihnen echten Mehrwert bieten.“

Auch die DFV setzt auf Amazon Echo

In der vergangenen Woche hat auch die Deutsche Familienversicherung (DFV) den volldigitalen Abschluss über Amazon Echo gestartet. Im vergangenen Jahr brachte das Frankfurter InsurTech als erstes deutsches Versicherungsunternehmen einen eigenen Alexa-Skill auf den Markt. Über Alexa auch den Abschluss einer Police zu realisieren, wurde laut DFV anfangs durch die fehlende Verbindung zwischen Amazon Echo und AmazonPay verhindert. Dr. Stefan M. Knoll, Gründer & CEO der Deutsche Familienversicherung, erklärt: „Der Kunde kann sich nun nicht mehr nur von Alexa beraten lassen, sondern zeitgleich, innerhalb weniger Sekunden, eine Versicherung abschließen. Wir starten mit unserer Auslandsreisekrankenversicherung, machen weiter mit unserer Haftpflichtversicherung und fügen nach und nach die Produkte der „16er Matrix Kranken“ und „16er Matrix Sach“ hinzu.“ (tk)

 

Kunstwerke unklarer Herkunft: Herausforderung für die Versicherung

Durch den Fall Gurlitt hat das Thema Raubkunst große Aufmerksamkeit erfahren. Mit einer Kunstversicherung lässt sich das Risiko absichern, Raubkunst zu erwerben. Doch in der Praxis ergeben sich immer wieder unklare Fälle, wie Julia Ries schildert, Abteilungsleiterin Kunst- und Valorenversicherung bei der ERGO Versicherung AG.

Kunstwerke unklarer Herkunft stellen Sammler und Versicherungen vor große Herausforderungen. Wenn die Herkunft nicht bekannt ist, steigt das Risiko, Raubkunst oder gar eine Fälschung zu erwerben. Über eine Kunstversicherung können Sammler sich absichern. Sie bietet im Gegensatz zur normalen Hausratversicherung eine Allgefahrendeckung. Es kann aber auch Fälle geben, bei denen es zu Unsicherheiten sowohl aufseiten der Sammler als auch der Makler kommt, ob sie von der Kunstversicherung abgedeckt sind.

Wenn die Kunst nicht dem gehört, der sie besitzt

Als Raubkunst werden Kunstwerke bezeichnet, die jüdischen Kunstsammlern und -händlern im Zweiten Weltkrieg von den Nationalsozialisten entwendet wurden. Es wird geschätzt, dass auf diese Weise rund 600.000 Werke zwischen 1933 und 1945 abhandengekommen sind, 200.000 innerhalb von Deutschland und Österreich, 100.000 in Westeuropa und 300.000 in Osteuropa. 1998 wurden auf der Washingtoner Konferenz die Grundsätze für die Rückgabe eines entzogenen Eigentums aus der NS-Zeit erarbeitet. Diese Grundsätze haben Deutschland und 42 weitere Länder unterschrieben. 1999 wurde dann eine gemeinsame Erklärung von Bund und Ländern zur Auffindung und Rückgabe von entzogenem Kulturgut verfasst. Die größte Datenbank für gestohlene Kunstwerke ist das Art-Loss-Register. Vor jedem Verkauf und jeder Versteigerung muss der Kunsthandel das Werk in dieser oder ähnlichen Datenbanken prüfen. 

Große Aufmerksamkeit hat das Thema Raubkunst durch die Gurlitt-Affäre erlangt. Bei dem Kunsthändler Cornelius Gurlitt wurden 2012 rund 1.500 Werke unklarer Herkunft beschlagnahmt. Bis heute wurden nur fünf davon als Raubkunst identifiziert und den Erben in einem Restitutionsverfahren zurückgegeben. Die Kunstversicherung hat auf diesen Umstand reagiert und vor einigen Jahren den sogenannten „Defective Title“ als Deckungsbaustein in die Bedingungswerke integriert. Wenn Kunstgegenstände bei unwirksamen Eigentumsrechten an den rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden müssen, deckt die Kunstversicherung die Erstattung des Einzelwertes bzw. des Wiederbeschaffungswertes, jedoch nicht mehr als den gezahlten Kaufpreis, und dies mit einer limitierten Summe. Außerdem werden die Rechtsberatungskosten übernommen unter der Bedingung, dass das Werk zuvor überprüft wurde und in keinem gängigen Datenregister für verlorene Kunstwerke aufzufinden ist.

Kunstfälschung – Ein Versicherungsfall?

Ebenso wie die Raubkunst ist auch die Kunstfälschung ein Thema mit medialer Aufmerksamkeit, das in Kundengesprächen häufig angefragt wird. Kunstfälschungen sind so alt wie die Kunst selbst. Heute gelten Kunstwerke immer mehr als wertvolle Geldanlage, regelmäßig werden Auktionsrekorde erzielt – Kunstfälscher nutzen diesen Umstand aus: Sie fälschen alles, womit sich auf dem Markt hohe Preise erzielen lassen können. Experten vermuten, dass bis zu 40% der auf dem Markt angebotenen Werke Fälschungen sind.

In vielen Fällen reicht kunsthistorische Kennerschaft alleine nicht aus, um eine Fälschung zu erkennen. Die materialtechnische Untersuchung, die nicht nach Stil und Formgebung fragt, sondern über das verwendete Material die Entstehungszeit eines Kunstwerks bestimmt, ist oftmals die einzige Möglichkeit, eine Fälschung zu erkennen. Hier können Makler vermitteln und bei Unsicherheiten Experten hinzuziehen.

Der Fall Beltracchi

Der wohl spektakulärste Kunstfälscherprozess Deutschlands ist der von Wolfgang Beltracchi. Er fälschte über Jahrzehnte etwa 300 Bilder und verdiente Millionen. Er ging sogar so weit, dass er gemeinsam mit seiner Frau Aufkleber berühmter Galerien fälschte und Fotos, die die Echtheit der Werke beweisen sollten. Erst 2010 wurde bei einer chemischen Analyse entdeckt, dass Beltracchi ein Titanweiß verwendet hatte, das es zur Zeit der Entstehung des Originalbildes noch nicht gab.

Weniger mediale Aufmerksamkeit erhielten die Fälschungen der russischen Avantgarde, die seit den 1990er-Jahren den Markt überschwemmen. Hier gelang dem Bundeskriminalamt im Juni 2017 ein Schlag gegen einen internationalen Kunstfälscherring. Es wurden an die 1.000 gefälschte Gemälde russischer Avantgarde-Künstler wie Kandinsky, Malewitsch und Jawlensky sichergestellt.

Natürlich würde ein renommierter Kunstversicherer niemals bewusst Fälschungen versichern, dennoch ist es nie ganz auszuschließen, dass trotz aller Sorgfalt auch einmal Fälschungen mitversichert werden. Sofern sich ein versicherter Gegenstand als Fälschung erweist, sehen die Bedingungen fast aller Kunstversicherer eine anteilige Prämienrückgewähr vor. Versichert ist dann nur der Materialwert der Fälschung. Hierauf sollte der Makler aufmerksam machen und eine Fälschung durch genaue Recherche weitestgehend versuchen auszuschließen, um Schäden für das Versicherungsunternehmen und vor allem für den Käufer abzuwenden.

Provenienzforschung schützt vor Schäden

Ob Raubkunst oder Fälschung – grundsätzlich gilt immer: Je mehr über ein Kunstwerk und dessen Herkunft bekannt ist, desto größer die Wahrscheinlichkeit, Raubkunst oder Fälschung ausschließen zu können. Die Geschichte der Herkunft eines Kunstwerks wird als Provenienz bezeichnet und ist zugleich seine lückenlose „Biografie“.

Die ERGO Versicherung beschäftigt eigene Kunsthistoriker, die die zu versichernden Kunstwerke bewerten, Schätzwerte abgeben und ihre Provenienz überprüfen. Dieser Service ist essenzieller Bestandteil der Kunstversicherung. Im Gespräch mit dem Kunden sollte deshalb geklärt werden, wo die Kunstwerke erworben wurden und wann sie in den Besitz des jetzigen Eigentümers kamen. Kaufverträge, Sammlungs-, Ausstellungs- oder Versteigerungskataloge, aber auch rückseitige Aufkleber mit Angaben zu Ausstellungen und Leihgaben geben Auskunft zur Provenienz. Das Wissen um die Provenienz ist der beste und einfachste Schutz gegen Fälschungen.

Es bleibt festzuhalten, dass sowohl Fälschungen als auch Raubkunst potenzielle Gefahren für Kunstsammler darstellen, die durch eine sorgfältige Dokumentation der jeweiligen Sammlung sowie der Recherche der Provenienz minimiert werden können.

Diesen Artikel finden Sie auch in AssCompact 08/2018 im Sonderthema „Kunstversicherung“ auf Seite 50 f.

Lesen Sie außerdem zum Thema Kunstversicherung:

Kleine Unaufmerksamkeit, großer Schaden: Die Tücken von Kunstwerken

 
Ein Artikel von

ERGO Group AG beruft neuen Finanzvorstand

Heiko Stüber wird zum 01.01.2019 neuer Chief Financial Officer (CFO) der ERGO Group AG. Er tritt die Nachfolge von Christoph Jurecka an, der in den Vorstand der Konzernmutter Munich Re berufen wurde.

Der Aufsichtsrat der ERGO Group AG hat Heiko Stüber als Nachfolger von Christoph Jurecka zum 01.01.2019 in den Vorstand der ERGO Group AG berufen. Jurecka, amtierender Finanzvorstand der ERGO Group AG, wurde im Juli 2018 vom Aufsichtsrat der Konzernmutter Munich Re als CFO in den dortigen Vorstand berufen.

Heiko Stüber verantwortet in seiner neuen Position die Bereiche Rechnungslegung, Steuern, Planung und Controlling, Risikomanagement, Corporate Finance und Aktuarielle Reservierung. Seit über sechs Jahren ist Stüber bereits Leiter des Group Accounting and Controlling bei ERGO. Bevor der studierte Diplom Kaufmann 2011 zur ERGO kam, war er für AXA und KPMG tätig. (ad)

 

ERGO bringt neue Pauschaltarife für die Kautionsversicherung

Die neuen Pauschaltarife „Kompakt“, „Plus“ und „Exklusiv“ erweitern ab Juli das Kautionsversicherungsangebot der ERGO. Im Fokus steht dabei das Massengeschäft mit Avalrahmen bis zu 1 Mio. Euro. Der Tarif „Exklusiv“ ist speziell für Kunden aus dem Maschinen- und Anlagenbau konzipiert.

Ab Anfang Juli bietet ERGO neue Pauschaltarife in der Kautionsversicherung. Im Fokus steht das Massengeschäft mit Avalrahmen bis zu 1 Mio. Euro. Damit Kunden schnell auf neue Auftragssituationen reagieren können, bietet ERGO ein Online-Kundenportal, über das Unternehmen nicht nur jederzeit einen schnellen Überblick über die aktuelle Auslastung ihrer Avale haben, sondern auch Änderungen zum bestehenden Vertrag und insbesondere neue Einzelavale beantragen können.

Drei verschiedene Tarifvarianten

Den Tarif „Kompakt“ für Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaften gibt es zu einem Prämiensatz von 0,75% auf den jeweiligen Avalrahmen. Die Aufteilung der Avale bestimmt der Kunde je nach Bedarf. Hierbei sind Einzelavale bis zu 30% des Gesamtlimits möglich. Auch Existenzgründer können Avalrahmen bis zu 50.000 Euro in Anspruch nehmen. Für einen Prämiensatz von 1,1% des Avalrahmens umfasst der Tarif „Plus“ neben Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaften auch Anzahlungsavale. Das Limit für Anzahlungen beträgt bis zu 30% des Rahmens.

Speziell für Kunden aus dem Maschinen- und Anlagenbau hat ERGO einen den Tarif „Exklusiv“ für Vertragserfüllungs-, Mängelansprüche- und Anzahlungsbürgschaften geschnürt. 100% des Avalrahmens können hier für Anzahlungen genutzt werden. (ad)