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Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH

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IVFP erweitert Geschäftsführung

Beim Institut für Vorsorge und Finanzplanung gibt es zwei Neuzugänge in der Geschäftsführung: Thomas Krapf, verantwortlich für den Bereich Institut, sowie Sebastian Maischl, zuständig für den Bereich Software, werden das Führungsteam künftig ergänzen.

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat zwei neue Geschäftsführer ernannt: Thomas Krapf wird die Leitung des Bereichs Institut übernehmen, während Sebastian Maischl den Bereich Software leiten wird. Die Erweiterung des Führungsteams aus den eigenen Reihen ist Teil einer langfristigen Strategie und soll die Unabhängigkeit des Instituts sichern, vermeldet das Unternehmen.

Krapf ist seit 2005 beim IVFP und derzeit als Leiter Fachliche Entwicklung tätig. Maischl ist aktuell Leiter IT und seit 2011 beim Unternehmen. Der geschäftsführende Gesellschafter Prof. Michael Hauer und der Gesellschafter Prof. Dr. Thomas Dommermuth bleiben weiterhin aktiv an Bord. So soll die Kontinuität in der Führungsebene sichergestellt werden. (sts)

Bild v. l. n. r.: Thomas Krapf, Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Prof. Michael Hauer und Sebastian Maischl; © IVFP

 

Investmentgesellschaften im IVFP-Nachhaltigkeitsrating

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung hat erstmals Investmentgesellschaften auf ihre Nachhaltigkeitskompetenz überprüft. Dafür wurden vier Kriterien bewertet sowie die letztjährig erhobenen Daten der Lebensversicherer zu Rate gezogen.

Bewertungen von einzelnen Fonds sind in der Investmentbranche viele zu finden – Ratings von den Gesellschaften selbst dagegen schon seltener. Genau dieses Themas hat sich nun jedoch das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) angenommen. Konkret geht es um die Nachhaltigkeitskompetenz der Investmentgesellschaften, die das Institut anhand von vier Kriterien untersucht hat.

Die Bewertung der einzelnen Kriterien „Strategie“, „Prozesse“, „Produkt & Service“ sowie „Kennzahlen“ erfolgt dabei im Benchmark-Verfahren, mit einer Gewichtung von 40% auf „Strategie“. Dadurch habe das Rating einen „stark zukunftsgewandten Charakter“, so das IVFP, weil die Unternehmen nicht für etwaige Altlasten abgestraft, sondern für eine glaubhafte nachhaltige Transformationsstrategie belohnt würden.

Freiwillige Teilnahme am Rating

Die Teilnahme an der Untersuchung stehe grundsätzlich allen Investmentgesellschaften offen und sei vollkommen kostenlos. Darüber hinaus würden alle Teilnehmer eine individuelle Einschätzung durch das IVFP erhalten, wie deren Anstrengungen im Bereich der Nachhaltigkeit im Marktvergleich zu bewerten sind. In der Regel würden jedoch, so das IVFP, vorzugsweise jene Gesellschaften teilnehmen, die sich Chancen auf eine sehr gute Bewertung ausrechnen, da die Datenerhebung sehr umfangreich und damit mit hohen internen Aufwänden verbunden sei. Die Qualität unter den teilnehmenden Gesellschaften sei daher als hoch anzusehen.

Insgesamt hätten sich daher „nur“ zehn Investmentgesellschaften dem Vergleich gestellt. Um die Ratingqualität dennoch hoch zu halten, wurden auch die letztjährig erhobenen Daten der Lebensversicherer zur Bildung der jeweiligen Benchmark herangezogen.

Das sind die Ergebnisse

Besonders überzeugen konnten das IVFP die Gesellschaften Ampega Investment, AXA Investment Managers, Carmignac, Franklin Templeton, Nordea und Union Investment. Alle diese haben ein „Sehr gut“ als Gesamtnote erhalten. Den Ergebnissen ist auch zu entnehmen, dass Ampega Investment, AXA IM sowie Union Investment in den Teilbereichen „Strategie“ und „Prozesse“ ein „Exzellent“ erhalten haben. (mki)

Weitere Information zum Rating gibt es hier.

Bild: © Rawf8 – stock.adobe.com

 

Die Gretchen-Frage: Fonds-Direktanlage oder Fondspolicen?

Die Zahl der Aktionäre in Deutschland steigt. Neben der Direktanlage in Aktien, ETFs und Aktienfonds gibt es auch die fondsgebundene Rentenversicherung. Gelegentlich aber steht sie wegen ihrer Kosten in der Kritik. Das IVFP schlüsselt auf, wie sich die Fondspolice im Vergleich zur Direktanlage in Fonds schlägt.

Ein Artikel von Prof. Michael Hauer, Gesellschafter und Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP)

Aufgrund eines aus fachlicher Sicht „verrückten“ Szenarios von niedrigen Zinsen bei gleichzeitig hoher Inflation stellen Aktienfonds eine in vielen Fällen optimale Altersvorsorgelösung dar. Zwangsläufig stellt sich dabei die Frage, ob diese nun als Direktinvestment oder im Rahmen einer Fondspolice umgesetzt werden soll.

Altersvorsorge auf der Basis von Versicherungslösungen bietet neben den oftmals in Fondspolicen angebotenen günstigen institutionellen Anteilsklassen bzw. auch ETFs zwei entscheidende Vorteile gegenüber einem Direktinvestment in Fonds.

Der erste Vorteil: die lebenslange Leibrente

Laut wissenschaftlichen Studien unterschätzen die meisten Deutschen ihre Lebenserwartung deutlich. Die Statistik zeigt, dass die Menschen immer älter werden. Rentenversicherungen bieten die Möglichkeit einer Leibrente, die dieses finanzielle Langlebigkeitsrisiko abdeckt. Bei Rentenbeginn kann der Versicherungsnehmer wählen, ob er sein Kapital auszahlen lassen oder in eine Leibrente umwandeln möchte – wobei nur eine Leibrente eine Absicherung gegen das finanzielle Langlebigkeitsrisiko bietet.

Der zweite Vorteil: die steuerlichen Vorzüge des Versicherungsprodukts

 

Die Gretchen-Frage: Fonds-Direktanlage oder Fondspolicen?

 

In der Einzahlungsphase sind die Erträge einer privaten Rentenversicherung von der Abgeltungsteuer befreit. Während der Beitragsphase werden im Versicherungsmantel also keine direkten Steuern auf Zinsen und Dividenden bzw. auf Gewinne bei Fondswechsel für den Anleger fällig. Dies kann innerhalb des Versicherungsmantels zu einem höheren Guthaben (Zinseszinseffekt) führen, was sich insbesondere bei Veränderungen der Kapitalanlage (Fondswechsel) zeigt.

Den Effekt der Abgeltungsteuerfreiheit in der Fondspolice veranschaulicht das in Abb. 1 dargestellte vereinfachte Beispiel.

Bei der Fondspolice findet kein Abgeltungsteuerabzug statt und bei einem Fondswechsel wird in der Regel kein Ausgabeaufschlag erhoben.

Bei der Direktanlage wird von einer Wertsteigerung von 600 Euro die Abgeltungsteuer (25% zzgl. Solidaritätszuschlag (SolZ)), d. h. 26,375%, abgezogen. Seit Einführung des Investmentsteuerreformgesetzes gibt es noch eine steuerliche Teilfreistellung der Wertsteigerung, d. h., von 26,375% sind 30% bei einem Aktienfonds steuerfrei. Somit sind 26,375% × 70% = 18,46% an Abgeltungsteuer zu zahlen. Die 600 Euro werden also gemindert um 600 Euro × 18,46% = 111 Euro (gerundet). Der Ertrag nach Steuer beträgt 600 Euro – 111 Euro = 489 Euro.

Wird das Guthaben in Höhe von 10.489 Euro in einen neuen Fonds investiert und unterstellt man einen Ausgabeaufschlag von 5%, bleibt nach Steuer und Kosten ein Fondskapital in Höhe von 10.489 Euro – 5% = 9.990 Euro.

Steuerliche Regelungen bei Wahl der Kapitalzahlung

 

Die Gretchen-Frage: Fonds-Direktanlage oder Fondspolicen?

 

Bei einer Fondspolice in der privaten Rentenversicherung gilt aktuell die 12/62-Regel. Bei Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Jahren und Alter von mindestens 62 Jahren bei der Kapitalauszahlung bleiben 50% der Erträge steuerfrei.

Wird die 12/62-Regelung nicht erfüllt, fällt Abgeltungsteuer in Höhe von 25% zzgl. SolZ (insgesamt 26,4%) und ggf. Kirchensteuer (dann insgesamt maximal 28%) an.

Das Beispiel in Abb. 2 zeigt die Unterschiede bei der Besteuerung. Zur Vereinfachung wurde angenommen, dass der persönliche Steuersatz bei 35% liegt bzw. die Abgeltungsteuer des Direktinvestments mit 26,4%, also ohne Kirchensteuer, abgerechnet wird.

Der Steueraufwand aus den 30.000 Euro Ertrag aus der Fondspolice ergibt sich aus den 30.000 Euro abzüglich der Teilfreistellung von 15%. Von den restlichen 25.500 Euro sind 50%, also 12.750 Euro steuerpflichtig. Der Steuerabzug beträgt 35% und somit liegt der Steueraufwand bei 4.463 Euro.

Beim Direktinvestment sind 100% des Ertrages von 30.000 Euro steuerpflichtig. Hiervon werden 30% von der Steuerpflicht freigestellt. Von den übrigen 21.000 Euro beträgt der Steuerabzug 26,4%, woraus sich die Besteuerung von 5.544 Euro ergibt.

Steuerliche Regelung bei Wahl der Rentenzahlung

Wählt der Sparende zu Ruhestandsbeginn die lebenslange Rente, wird die Rentenleistung aus dem gesamten angesparten Verrentungskapital berechnet. Es geht also keine Steuerzahlung ab. Nur die lebenslange Zahlung unterliegt gemäß dem Ertragsanteil der Steuerpflicht. Dieser hängt vom Alter des Rentenempfängers bei Rentenbeginn ab und bestimmt den steuerpflichtigen Teil der Rente. Zum Beispiel sind bei Rentenbeginn mit 65 Jahren 18% der Rente steuerpflichtig.

Was ist nun besser?

Die Entscheidung, ob eine fondsgebundene Rentenversicherung oder ein Direktinvestment in Investmentfonds die geeignetere Option ist, hängt von einer Vielzahl kundenindividueller Faktoren ab. Eine einheitliche Antwort kann daher nicht gegeben werden. Bei der Entscheidungsfindung müssen Kriterien wie der Anlagehorizont, gewünschte Flexibilität, Qualität der ausgewählten Fonds, steuerliche Aspekte und die Kosten berücksichtigt werden. Mit Berücksichtigung der hier genannten Punkte, insbesondere der steuerlichen Vorteile, stellt die Fondspolice jedoch in vielen Fällen eine bessere Lösung dar, obwohl oftmals die (Abschluss-)Kosten bei Fondspolicen höher sind als beim Direktinvestment.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 08/2023 und in unserem ePaper.

Bild: © MQ-Illustrations – stock.adobe.com; Grafiken: © IVFP

 
Ein Artikel von
Prof. Michael Hauer

IVFP kürt die besten BU-Versicherungen

Wo gibt es für Angehörige kaufmännischer Berufe, Selbstständige, Studenten, Azubis, medizinisches Personal und Handwerker die passende Berufsunfähigkeitsversicherung? Das IVFP hat in seinem neu aufgelegten Rating 57 Tarife der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung von 48 Anbietern beleuchtet.

Wie jüngst erst eine Auswertung der KKH Kaufmännische Krankenkasse zeigte, ist die Anzahl berufstätiger Menschen, die an einer psychischen Belastung leiden, im ersten Halbjahr 2023 deutlich gestiegen. Da seelische Erkrankungen die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind, unterstreicht dies einmal mehr, wie wichtig eine passende Berufsunfähigkeitsversicherung ist.

In seinem aktuellen BU-Rating hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) das Angebot der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung unter die Lupe genommen. Laut IVFP sind die Individualisierungsmöglichkeiten in der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) zum Glück enorm. Zeitgleich würden die Versicherer ihre Bedingungen regelmäßig verbessern. Ein reines Bedingungsrating würde aber nur ein Teilaspekt als Ergebnis liefern. Deshalb berücksichtigt das IVFP unterschiedliche Fallkonstruktionen von Musterfällen, um ein möglichst realistisches Bild zu bekommen.

Vier Teilbereiche

Anhand von über 100 Kriterien wurden im aktuellen Rating die Tarife für die Berufsgruppen Kaufmännische Berufe, Selbstständige, Studenten, Auszubildenden, medizinische Berufe und Handwerk untersucht. „Verschiedene Berufsgruppen unterstreichen die Besonderheiten dieses ganzheitlichen und realitätsnahen Ansatzes unseres Ratings. Nur so kann ein wertvolles Ergebnis geliefert werden“, erklärt Michael Hauer, Geschäftsführer des IVFP.

Wie in den vergangenen Jahren wurden die Tarife in den vier ausgewählten Teilbereichen Preis/Leistung, Unternehmensqualität, Flexibilität und Transparenz geprüft, die in unterschiedlich starker Gewichtung in die Bewertung eingeflossen sind. Insgesamt haben die Experten vom IVFP 57 SBU-Tarife von 48 Anbietern unter die Lupe genommen.

Erneut hat das IVFP darauf verzichtet, Versicherer aufzulisten, die eine schlechtere Note als 2,0 haben. Dadurch will man einer negativen Berichterstattung über Anbietern entgegenwirken, deren Strukturen sich beispielsweise noch im Aufbau befinden. Wie die Anaylsten unterstreichen, sei ein schlechteres Ratingergebnis nicht damit gleichzusetzen, dass der Versicherer ungenügend sei.

57 Tarife von 48 Anbietern auf dem Prüfstand

Insgesamt haben die Experten vom IVFP 57 SBU-Tarife von 48 Anbietern unter die Lupe genommen. Im Bereich der Serviceversicherer schneiden bei den kaufmännischen Berufen insgesamt 25 Tarife mit der Bestbewertung „exzellent“ ab. In der Kategorie der Selbstständigen sind 22 Tarife als „exzellent“ bewertet. Für die Zielgruppe der Studenten hat das IVFP insgesamt 26 Tarifen die Bestnote vergeben. Bei den medizinischen Berufen sind 19 Tarife als exzellent eingestuft. Bei den Auszubildenden wie auch den Handwerkern finden sich jeweils 18 Tarife mit Höchstwertung.

Welche Tarife der Direktversicherer überzeugen konnten, die am Ranking teilgenommen haben, hat das IVFP in separaten Listen zusammengefasst.

Hier geht es zu den Ergebnissen

Die Tarife mit Höchstwertung aufzuführen, würde diesen Rahmen sprengen. Die jeweiligen Einzelratings für die sechs untersuchten Berufsgruppen hat das IVFP auf seiner Webseite veröffentlicht – jeweils unterteilt nach Service- und Direktversicherern.

Bild: © Sutthiphong – stock.adobe.com

 

Neue Funktionen auf der IVFP Plattform

Die Softwareangebote des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung haben zum Monatsende einige Updates bekommen. Dadurch kommen diverse Neuerungen auf die Beratungsplattform fairadvisor.net und die Tarifvergleichssoftware fairgleichen.net.

Die Beratungssoftware fairadvisor.net und die Tarifvergleichssoftware fairgleichen.net, beides Angebote des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP), haben zum 31.07.2023 mehrere Software-Updates erhalten, um die Plattformen an neue Gesetze anzupassen und außerdem einige neue Funktionen mit auf den Weg zu geben.

Neuerungen auf fairadvisor.net

Zum einen wird fairadvisor.net nun auch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) berücksichtigen. Dieses ist seit Juli 2023 gültig. Darin wird zum einen der allgemeine Pflegeversicherungsbeitragssatz auf 3,4% und der Zuschlag für Kinderlose auf 0,6% erhöht. Außerdem gibt es Beitragsabschläge bei zwei oder mehr Kindern unter 25 Jahren und die Lohnsteuerberechnung wird infolge des PUEG angepasst. All diese Änderungen sind nun bei fairadvisor.net im System implementiert und werden entsprechend berücksichtigt.

Im bAV BERATER gibt es nun außerdem die Möglichkeit, einen VL-Erstbezug, also eine noch nicht in Anspruch genommene vermögenswirksame Leistung, in bAV umzuwandeln. Des Weiteren hat man einige Neuerungen im AltersvorsorgePLANER eingeführt. So gibt es beim Marktdurchschnittstarif erweiterte Tarifoptionen: den Normal-, Kollektiv- und Honorartarif, eine Beitragsdynamik und konstante, teildynamische und dynamische Rente. Die Bruttowertentwicklung wird jetzt auch entsprechend der Beitragsgarantie vorbelegt: bei 80% und 70% Beitragsgarantie mit 5% Bruttowertentwicklung und bei 60% oder weniger Beitragsgarantie mit 6% Bruttowertentwicklung. Weiterhin erfolgt die Steuerberechnung nun unter Berücksichtigung einer eventuellen Kirchensteuerpflicht und es gibt jetzt eine detaillierte Darstellung der gesetzlichen Beitragsberechnung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung im Alter.

Neue berechenbare Tarife in fairgleichen.net

Das Update in fairgleichen.net beinhaltet seit dem 31.07. neue berechenbare Tarife der Alte Leipziger, Barmenia, LV1871, Nürnberger und HDI. Zukünftig sollen laut IVFP noch Berechnungsmöglichkeiten für VOLKSWOHL BUND, SIGNAL IDUNA, InterRisk, Württembergische, Baloise und Axa kommen sowie zwei neue Vergleichsmodule, nämlich die Integration der Grundfähigkeitentarife und der Risikolebentarife. (mki)

Bild: © Wanan – stock.adobe.com

 

IVFP blickt bei BU-Policen „hinter die Kulissen“

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung geht es aus Kundensicht oft um den Preis – zu Unrecht, wie das IVFP findet. Im aktuellen BU-Kompetenz-Rating blickt das Analysehaus auf nichtöffentliche sensible Daten der BU-Produkte der Versicherer, um die Top-Tarife zu küren. Sieben Unternehmen konnten die Höchstnote erzielen.

Laut einer Online-Umfrage der aktuellen Ausgabe des Magazins Finanztest geben 96% der Befragten an, dass ihnen das Risiko einer Berufsunfähigkeit bekannt ist – lediglich 37% der Befragten haben dieses Risiko aber auch abgesichert. Während 49% angeben, sich noch nicht intensiv damit beschäftigt zu haben, sagen 29%, dass eine BU ihnen zu teuer ist, während 19% den Abschluss für zu kompliziert halten.

IVFP-Rating will für Transparenz über den Preis hinaus sorgen

Transparenz rund um Vorsorgelösungen bei einer Berufsunfähigkeit kann sich für Versicherer also durchaus lohnen – denn Potenzial gibt es auf dem Markt noch einiges. Passend dazu hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) die Ergebnisse seines aktuellen BU-Kompetenz-Ratings veröffentlicht. Im Rahmen der Analyse richten die Experten ihren Blick „hinter die Kulissen“ der Berufsunfähigkeitsprodukte der Versicherer, abseits vom Preis. Dieser ist im hart umkämpften Geschäftsfeld der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) das Hauptkriterium. Laut dem IVFP jedoch reicht die „Abkürzung“ über den reinen Preisvergleich nicht aus, um die komplexe Versicherungslage in der BU-Landschaft zu vergleichen. Und auch bei den Bedingungen nähern sich viele Gesellschaften immer mehr einander an.

Aufgrund dessen unterstreicht das IVFP die Bedeutung, Verbrauchern aufzuzeigen, wie Anbieter ihre Prozesse und Serviceleistungen gestalten, damit diese sich vor der Entscheidung für ein Produkt ein vollständiges Bild über den Versicherer und das Produkt machen können.

Vier Teilbereiche mit über 80 Einzelkriterien

Im Rahmen der interaktiven Analyse, die dem BU-Kompetenz-Rating zugrunde liegt, erhält das IVFP nichtöffentliche, sensible Daten von den Anbietern. Diese werden analysiert und anhand von vier Teilbereichen mit insgesamt über 80 Einzelkriterien bewertet. Dabei sind die Teilbereiche Geschäft und Leistungsprüfung jeweils mit 30% gewichtet, die Bereiche Antragsprüfung und Service jeweils mit 20%.

Im Teilbereich Geschäft werden Kriterien wie Bestandsgröße, Beitragsstabilität und Höhe der BU-Rente bewertet. Der Teilbereich Leistungsprüfung – ein besonderer Bereich, der laut den Analysten immer wieder für Zündstoff sorgt – untersucht beispielsweise, wie genau ein Unternehmen die BU-Leistungsprüfung durchführt, wie der Außenregulierungsprozess („Vor-Ort-Prüfung“) abläuft, die durchschnittliche Dauer zwischen BU-Meldung und positivem Leistungsentscheid sowie die Höhe der Rücktrittsquote.

Für die Bewertung im Bereich Antragsprüfung wird der gesamte Antragsprozess beleuchtet, etwa wie mit Gesundheitsfragen umgegangen wird und ob der Versicherer Kunden ausführlich über Rechte und Pflichten aufklärt. Wie serviceorientiert und kundenfreundlich auf die individuellen Bedürfnisse eingegangen wird, wird im Teilbereich Service analysiert.

Sieben Unternehmen erreichen Höchstnote

Die Höchstnote von fünf Sternen konnten insgesamt sieben Unternehmen erreichen (in alphabetischer Reihenfolge): AXA, Bayern-Versicherung, HDI, Nürnberger, R+V Versicherung, Swiss Life und Zurich Deutscher Herold.

Weitere drei Gesellschaften haben die zweithöchste Bewertung von vier Sternen erhalten (in alphabetischer Reihenfolge): Condor, Stuttgarter und VOLKSWOHL BUND.

Dabei erzielten AXA, HDI, Nürnberger, Swiss Life und Zurich Deutscher Herold ebenfalls die Höchstbewertung in allen vier Teilbereichen. Drei Mal gelang dies der Bayern-Versicherung (außer im Bereich Geschäft) sowie der R+V (außer im Bereich Service).

Ob und welche Unternehmen ein niedrigeres Ergebnis eingefahren haben, geht aus den Informationen des IVFP nicht hervor. Auch die Gesamtnote der Unternehmen und die Noten in den geprüften Teilbereichen wurden nicht in den Ratingergebnissen kommuniziert. (js)

Die Ergebnisse des Ratings können hier eingesehen werden.

Bild: © Jintana – stock.adobe.com

 

IVFP: Tarife der bAV-Direktversicherer haben sich weiter verbessert

bAV-Produkte: facettenreich, beratungsintensiv und gute Argumente in Sachen Mitarbeitergewinnung und -bindung. Das IVFP hat in einem Rating wiederholt die Qualität der Direktversicherungstarife unter die Lupe genommen und konstatiert, dass sich die Tariflandschaft im Vergleich zum Vorjahr weiter verbessert hat.

Die Tarife der Direktversicherer in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) haben sich im Vergleich zum Vorjahr weiter verbessert. Das ist das Ergebnis des aktuellen Ratings „bAV Direktversicherung 2023“ durch das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). „Es zeigt sich also, dass die Versicherungsunternehmen ihre Tarife verfeinern und ihren Kunden immer attraktivere Angebote unterbreiten“ ordnet Professor Michael Hauer, Geschäftsführer des IVFP, die jüngsten Ratingergebnisse ein.

Direktversicherer halten Anteil von etwa 35%

Die Bestandszahlen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) steigen seit Jahren, auch im für Makler wichtigen bAV-Durchführungsweg der Direktversicherung. Nach Zahlen des aktuellen Forschungsberichts aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales existierten zum Jahresende 2021 (aktuellere Zahlen nicht verfügbar) insgesamt 5,3 Mio. aktive bAV-Verträge in der Direktversicherung. Ihr Anteil an den gesamten privaten bAV-Anwartschaften beträgt damit rund 35% (AssCompact berichtete).

So wurde getestet

Im aktuellen bAV-Rating 2023 hat das IVFP nun zum zwölften Mal infolge die Tariflandschaft der Direktversicherer untersucht. Es wurden 79 Tarife von 40 Anbietern auf bis zu 87 Kriterien hin untersucht. Die Einteilung der Tarife erfolgt dabei in die bewährten Kategorien „Klassik“, „Klassik Plus“, „fondsgebunden mit Garantien“, „Comfort“ und „Indexpolicen“. Wie in den anderen IVFP-Ratings auch setzt sich die Gesamtnote aus vier Teilbereichsnoten (Unternehmen, Rendite, Flexibilität sowie Transparenz/Service) zusammen. Die Ergebnisse werden mit den Auszeichnungen „Exzellent“, „Sehr gut“ und „Gut“ bewertet, sowohl im Gesamtergebnis als auch in den einzelnen Teilbereichen.

Und das sind die Ergebnisse in den jeweiligen Kategorien:

Kategorie „Klassik“ und „Klassik plus“

Bei den klassischen Produkten ist das Rating recht überschaubar. Im Bereich der rein klassischen bAV-Direktversicherungstarife von Serviceversicherern erzielten lediglich zwei Tarife von der LV 1871 und der Nürnberger die Note „sehr gut“. Bei den Direktanbietern errang nur der Tarif der Hannoversche Lebensversicherung AG die Note „exzellent“. Weitere Anbieter sind nicht aufgeführt.

Im Bereich der Klassik plus-Tarife tummeln sich schon deutlich mehr Tarife auf den vorderen Plätzen. Dabei handelt es sich laut IVFP-Definition um eine klassische Rentenversicherung mit in der Regel geringeren Garantieelementen, aber erhöhter Renditechance. Drei Tarife von Serviceversicherern haben im jüngsten Rating die Note „exzellent“ erhalten. Weitere acht Tarife schneiden mit „sehr gut“ ab, darunter gleich zwei Tarife der Stuttgarter Lebensversicherung a. G. Direktanbieter sind aktuell nicht im Rating gelistet.

Kategorie „Index“ und „Comfort (beitragsbezogen)“

Bei den Index-Renten sind ebenfalls nur Serviceversicherer im Rating vertreten. Dabei gibt es neun Tarife mit einer „exzellenten“ Benotung, darunter erneut zwei Tarife der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. Weitere drei Tarife erzielen die Note „sehr gut“, mit zwei davon ist die VOLKSWOHL BUND LEBENSVERSICHERUNG a. G. am Start.

Bei den Comfort-Tarifen erarbeiteten sich insgesamt neun Tarife eine „exzellente“ Bewertung. Auch hier ist die Stuttgarter Lebensversicherung a. G. als einziger Versicherer mit zwei Tarifen vertreten. Weitere drei Tarife erhalten die Gesamtnote „sehr gut“.

Kategorie „fondsgebunden mit Garantien (BoLz)“

Und wie sieht die Tarifbewertung in der Kategorie fondsgebunden mit Garantien (BoLz) aus? Gleich 13 Tarife konnten im aktuellen IVFP-Rating die Bestnote „exzellent“ erringen. Dabei sind die Allianz Lebensversicherungs-AG, die Alte Leipziger Lebensversicherung a. G. sowie die Stuttgarter Lebensversicherung a. G. mit jeweils zwei Tarifen im Rating vertreten. Neun weiteren Tarifen bescheinigt das IVFP die Note „sehr gut“. Auch hier sind manche Versicherer mit zwei Tarifen vertreten, nämlich die Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG sowie die VOLKSWOHL BUND LEBENSVERSICHERUNG a. G. (as)

Hier stehen die Ergebnisse des aktuellen IVFP bAV-Ratings online zur Verfügung.

Bild: © Sutthiphong – stock.adobe.com

 

Die Zukunft der privaten Altersvorsorge in Deutschland

Die Bundesregierung hat Ende des vergangenen Jahres die „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ eingerichtet. Diese soll bis Sommer 2023 Empfehlungen für die geplante Rentenreform erarbeiten. Vor diesem Hintergrund hat das IVFP ein eigenes Konzeptpapier vorgelegt.

<h5>Ein Artikel von Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer der Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH</h5><p>Wie sieht die Zukunft der privaten Altersvorsorge in Deutschland aus? Um eine Lösung zu finden, hat die Bundesregierung am 30.11.2022 die Einsetzung einer sogenannten „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ beschlossen. Betrachtet man die Lösungsvorschläge aller Beteiligten, so stellt man beachtliche Unterschiede fest. Das Institut für Vorsorge und Finanz­planung (IVFP) will mit seinem Konzeptpapier einen Überblick über die verschiedenen Ansätze geben und darauf aufbauend eine Lösung entwickeln, die sowohl praktikabel ist als auch den verschiedenen Strömungen gerecht wird.</p><p>Das IVFP stellt drei Optimierungsvorschläge für die staatlich geförderte Altersvorsorge vor. </p><h5>Vorschläge zu Basis- und Riester-Rente</h5><p>Zum einen soll die staatlich geförderte private Altersvorsorge der ersten Schicht in Form der Basisrente im Wesentlichen unverändert bleiben. Die Optimierungsvorschläge zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge beziehen sich also auf die sogenannte „Riester-Rente“. Die im Rahmen der Riester-Förderung eingeführte Zulagensystematik stellt die einzige vom Steuersatz unabhängige staatliche Förderung dar. Sie ist deshalb insbesondere für Niedrigverdiener, sozial Schwache und kinderreiche Familien außerordentlich gut geeignet – diese dürfen in der Altersvorsorge nicht abgehängt werden.</p><p>Das Institut schlägt hier die Übernahme der vorhandenen Zulagensystematik in vereinfachter Form für ein Nachfolgemodell der Riester-Förderung vor, sozusagen als „Zulagenrente“. Jeder Bürger unterhalb eines Bruttoeinkommens von rund 43.000 Euro soll die Grund- und Kinderzulage erhalten, und zwar ohne einen Mindesteigenbetrag – lediglich ein Vertragsabschluss muss vorliegen. Zahlt der Bürger freiwillig in die Zulagenrente ein, wird dies nochmals mit 50 Cent pro eingezahlten Euro gefördert. Die Leistungen aus der Zulagenrente sollen einkommensteuerfrei bleiben. Das heißt die sozial schwachen Bürger erhalten zunächst eine Zulage ohne Auflage vom Staat und die daraus resultierende Leistung steuerfrei. Ziel ist es, die Bürger mit diesem Anreizsystem für die Altersvorsorge zu gewinnen.</p><p>Für Bürger mit Einkünften über dem genannten Schwellenwert bietet sich die staatlich geförderte Altersvorsorge der ersten Schicht an – die Basisrente. Die geschilderte Zulagensystematik in die Basisrente der ersten Schicht zu integrieren, könnte eine Vereinfachung der gesamten Altersvorsorgesystematik in Deutschland bewirken. Als Produkte könnten sowohl kostengünstige standardisierte (digitale) Lösungen als auch eine ergänzende individuelle Lösung mit Beratung in Form von Fondssparplänen bzw. privaten Renten­versicherungen dienen.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Steuerliche Lösung für ungeförderte Altersvorsorge--><h5>Steuerliche Lösung für ungeförderte Altersvorsorge</h5><p>Zum anderen soll es eine neue ergänzende steuerliche Lösung in der ungeförderten Altersvorsorge der dritten Schicht geben. Eine (deutlich) flexiblere Rentenphase ermöglicht es, den Bedürfnissen der Kunden besser gerecht zu werden. Beim Renteneintritt die Restlebenserwartung richtig einzuschätzen, ist für Kunden oft schwer. In sehr vielen Fällen wird vom Kapitalwahlrecht Gebrauch gemacht und auf eine Leibrente verzichtet. Dies führt unter Umständen dazu, dass das Geld schnell verbraucht ist und der eigentliche Zweck, eine finanzielle Absicherung bis zum Lebensende, verfehlt wird.</p><p>Eine Verlagerung der endgültigen Entscheidung über Kapitalauszahlung oder lebenslange Rente auf ein höheres Alter, beispielsweise das 85. Lebensjahr, kann das Problem zumindest abmildern. Vorstellbar ist daher, dass das angesparte Kapital zum Rentenbeginn zunächst als Entnahme- bzw. Auszahlplan schrittweise entnommen wird. Um Anreize für diesen Entnahmeplan zu schaffen, soll die Auszahlung bis zu einer bestimmten Grenze von beispielsweise jährlich maximal 3% des bei Auszahlungsbeginn vorhandenen Kapitalvermögens eine Steuerfreiheit erhalten, zum Beispiel über einen Zeitraum von 20 Jahren. Als Vorteil für den Gesetzgeber ergibt sich daraus, dass den Bürgern das für die Altersvorsorge angesparte Kapital für einen längeren Zeitraum zur Verfügung steht.</p><p>Die soeben aufgezeigte neue steuerliche Variante in der Auszahlungsphase soll für Produkte der dritten Schicht wie zum Beispiel privaten Rentenversicherungen gelten. Dadurch ergibt sich neben dem Halbeinkünfteverfahren und der Ertragsanteilsbesteuerung bei Wahl der Leibrente eine weitere Möglichkeit, sich steuerbegünstigt einen Entnahmeplan über einen bestimmten Zeitraum auszahlen zu lassen. Diese neue Regelung einer steuerfreien Entnahme im Rahmen eines Auszahlplans, beispielsweise über 20 Jahre, könnte man übrigens auch bei für die Altersvorsorge klassifizierten Fondsspardepots, wie vom BVI definiert, anwenden.</p><h5>Fondsspardepot einbeziehen</h5><p>Damit wäre das Fondsspardepot aus Sicht der Autoren des genannten Konzeptpapiers – Prof. Michael Hauer und Prof. Dr. Thomas Dommermuth – in der ungeförderten privaten Altersvorsorge der dritten Schicht als sinnvolle Ergänzung zum bestehenden System einzuordnen. Bei der privaten Rentenver­sicherung kann der Versicherungsnehmer bei Ruhestandsbeginn als Leistung eine lebenslange Rente mit der sogenannten Ertragsanteils­besteuerung wählen. Diese Option besteht bei den Fondsspardepots nicht – dies soll auch so bleiben. Die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos bleibt also den privaten Rentenversicherungen vorbehalten.</p><p>Zudem empfiehlt es sich, bei der Besteuerung der Kapitalauszahlung auch beim Fondsspardepot auf ein bewährtes System zu setzen. Analog zu Kapitalauszahlungen bei Lebens- und Rentenversicherungen eignet sich dafür das Halbeinkünfteverfahren.</p><h5>Fazit</h5><p>Die aufgezeigten Reformvorschläge sollen die vorhandene einzigartige Zulagensystematik bei der geförderten Altersvorsorge in vereinfachter Form bewirken. Als Produktlösungen dafür eignen sich insbesondere auch private Rentenversicherungen, die das Langlebigkeitsrisiko absichern. Ist eher eine Kapitalauszahlung bzw. eine Auszahlung über einen bestimmten Zeitraum gewünscht, dann soll dies ebenfalls parallel dazu als ungefördertes Produkt für die private Altersvorsorge möglich sein. Dafür bieten sich neben privaten Rentenversicherungen auch entsprechend klassifizierte Fondsspardepots an.</p><p>Das IVFP schlägt bei der ungeförderten privaten Altersvorsorge eine dritte Möglichkeit der Auszahlung in Form eines steuerlich begünstigten Entnahmeplans vor, den es in dieser Art bisher nicht gibt. Aktuell bekannt ist das Halbeinkünfteverfahren bei Kapitalauszahlung und der Ertragsanteilsbesteuerung bei Wahl einer lebenslangen Rentenleistung. Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung verfolgt die Absicht, die Altersvorsorge in Deutschland grundlegend zu reformieren, denn klar ist: Die Lösungen müssen schnellstmöglich her.</p><p>Das Konzeptpapier des IVFP in voller Länge findet sich unter: ivfp.de/research/studien</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 05/2023, S. 38 f., und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/de/profiles/53e4066999da-asscompact/editio…; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © VRD – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/98F54AB3-EBAE-4FEC-93AF-2942EEA16BE4"></div>

 
Ein Artikel von
Prof. Michael Hauer

IVFP: „Es herrscht Bedarf an unabhängigen Vergleichsanbietern“

Vergleichsrechner sind etablierte Softwarelösungen im Vermittlungsgeschäft. Und das Institut für Vorsorge und Finanzplanung ist mit „fairgleichen.net“ im Markt platziert. Welche Mehrwerte bietet die Lösung für Vermittler? Und wie unabhängig agiert das IVFP dabei?

Interview mit Manuel Lang, Partner und Leiter Research beim Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH (IVFP)
Herr Lang, Vergleichsrechner sind etablierte Softwarelösungen im Vermittlungsgeschäft. Welche Mehrwerte bieten sie Versicherungsmaklern?

Vergleichsrechner bieten Vermittlern zuallererst die Möglichkeit, ihr Geschäft effizienter und erfolgreicher zu machen, indem schnell und einfach Tarifangebote von verschiedenen Versicherungsanbietern überblickt und verglichen werden können. Dadurch sind Vermittler in der Lage, ihren Kunden eine größere Auswahl an Versicherungsangeboten zur Verfügung zu stellen. Vergleichsrechner wie z.B. „fairgleichen.net“ vom IVFP tragen zusätzlich zur Steigerung der Haftungssicherheit und der Beratungsqualität bei, da die Tarife anhand ihrer Ausgestaltung gefiltert werden können und so im Fortgang der Beratung nur noch Tarife verglichen werden, die auch zum Kunden passen.

Wie wichtig ist die Unabhängigkeit – zum Beispiel von Produktgebern – bei Anbietern von Vergleichsrechnern?

Die Unabhängigkeit ist hier von mehreren wichtigen Aspekten geprägt. Als Rating- und Analysehaus ist es für das IVFP von essenzieller Bedeutung, unabhängig von Versicherern, Pools oder Banken zu agieren, da andernfalls weder eine objektive Tarifbewertung noch glaubwürdige Ergebnisse in einem Vergleichsrechner gewährleistet wären. Zudem ist unabhängige Vergleichssoftware auch für Pools von großer Bedeutung, da diese untereinander im Wettbewerb stehen und daher auf eine unabhängige Weiterentwicklung sowie entsprechenden Support angewiesen sind.

Das IVFP ist mit dem Vergleichsrechner „fairgleichen.net“ an den Start gegangen. Was genau hat das IVFP damit vor?

„fairgleichen.net“ ist bereits eine umfassende Vergleichssoftware, die wir nun um die vollständige Antragsstrecke erweitern. Zunächst konzentrieren wir uns dabei auf die Lebensparte. Unser nächster Meilenstein bis zur DKM 2023 in Dortmund ist, dass alle wichtigen Tarife und Versicherer im Maklermarkt für Privat-, Basis- und BU-Tarife berechenbar sein werden. Aktuell ist dies bereits bei etwa 50 Tarifen möglich.

Wie unterscheidet sich der IVFP-Rechner von anderen Vergleichsrechnern im Markt?

Als Analysehaus verfügt das IVFP über mehrere zehntausend Tarifdaten aus den jeweiligen Ratings. Diese stellt das IVFP in „fairgleichen.net“ zur Verfügung und gewährleistet die Aktualität. Vermittler und Kunden können dadurch auf eine Vielzahl von qualitativen Merkmalen der einzelnen Tarife zugreifen und ihre Beratungsqualität bei der Suche nach dem passenden Tarif erhöhen. Im Gegensatz zu Vergleichsrechnern, bei denen nur die Höhe von Ablauf- und Rentenleistungen dargestellt werden, stellt dies einen entscheidenden Vorteil dar, da bei moderner und kundenorientierter Beratung nicht nur das Ergebnis der Hochrechnung berücksichtigt werden sollte – zumal oftmals die Modelle dahinter nicht vergleichbar sind. Weiterhin können unsere Berater auch den FondsFINDER nutzen, um passende Tarife mit den gewünschten Fonds für den Kunden zu finden. Darüber hinaus können Berater mithilfe unserer Unternehmenskennzahlenvergleiche hunderte Kennzahlen von Versicherungsunternehmen einsehen und miteinander vergleichen.

Auch im Bereich „Leben“ wird die Handhabung von Nachhaltigkeit wichtiger. Inwiefern berücksichtigt der Vergleichsrechner das?

Unser Fondspolicen-Nachhaltigkeits-Rating ist bereits in „fairgleichen.net“ integriert. Zudem können Vermittler im FondsFINDER Kriterien wie PAIs, Mindestanteile oder die ESG-Ausrichtung zu jedem in den Tarifen enthaltenen Fonds abrufen und vergleichen. Da das IVFP insgesamt im Bereich der Nachhaltigkeit sehr aktiv ist, werden in Zukunft sicherlich weitere Angebote folgen.

Existieren bei der Nutzung des IVFP-Produkts Zugangsbeschränkungen für Versicherungsmakler?

Jeder Vermittler kann die freie Version unserer Software unter www.fairgleichen.net ohne Anmeldung oder weitere Zugangsbeschränkungen ausprobieren und kostenfrei nutzen. Das gilt übrigens auch für unsere Beratungswelt „fairadvisor.net“.

Wofür brauchen Versicherungsmakler die Vollversion des Rechners?

Für professionelle Beratungen empfehlen wir die kostenpflichtige Vollversion, die tiefgreifendere Tarifanalysen und Druck- und Dokumentationsmöglichkeiten bietet.

Und wie unabhängig ist denn das IVFP als Anbieter des Softwaretools?

Ich würde sagen, dass wir unabhängig sind. Das Unternehmen hat drei Gesellschafter, die beiden Gründer Prof. Dr. Thomas Dommermuth und Prof. Michael Hauer sowie die Münchner Aktuargesellschaft ROKOCO. Sie ist für uns vor allem aus versicherungsmathematischer und fachlicher Sicht ein sehr wertvoller Partner. Weitere Beteiligungen etwa von Banken, Pools oder Versicherern bestehen nicht. Weiterhin verwendet das IVFP in seinem Rating ein Benchmarkverfahren, also ein Vergleich über den gesamten Markt, das zwar sehr aufwändig ist, aber dafür eine Objektivität der Ergebnisse gewährleistet.

Finanzierung und Unabhängigkeit gehen oft Hand in Hand. Wie finanziert sich das IVFP-Tool?

Der Markt hat unserer Meinung nach Bedarf an unabhängigen Vergleichsanbietern, daher finanziert das IVFP die bisherige Version und die Weiterentwicklung um die vollständige Antragsstrecke von „fairgleichen.net“ aus Eigenmitteln. Unabhängigkeit steht hierbei an erster Stelle. Die langfristige Finanzierung erfolgt einerseits durch Nutzerlizenzen und andererseits durch Versicherungsunternehmen, die bei Abschlüssen – also über die vollständige Antragsstrecke – in „fairgleichen.net“ präsent sein möchten. Wir führen bereits Gespräche mit ersten Pools und Versicherungsunternehmen, die an einer Zusammenarbeit interessiert sind. Da wir unabhängig sind, sind jedoch auch Pools und Versicherer herzlich dazu eingeladen, uns von sich aus zu kontaktieren.

Bild: © IVFP

 

IVFP ermittelt die besten privaten Rentenversicherungen

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat erneut die privaten Rentenversicherungen am deutschen Markt untersucht. 139 Tarife von 47 Anbietern sind ins Rating eingeflossen. Bewertungen gab es in sechs Kategorien.

<p>Das Angebot der privaten Altersvorsorge hat sich in den vergangenen Jahren deutlich weiterentwickelt: Die klassischen Lebensversicherungen haben an Bedeutung verloren, kapitalmarktorientierte Angebote deutlich dazugewonnen. Zudem gab es zahlreiche Anpassungen, was Gestaltung und Flexibilität angeht.</p><p>Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) begleitet seit vielen Jahren diese Entwicklung und hat nun zum dreizehnten Mal die Landschaft der privaten Rentenversicherungen untersucht. Und auch wenn es im Absatz der privaten Altersvorsorgeprodukte gerade nicht so gut läuft, zeigt sich das IVFP davon überzeugt, dass private Rentenversicherungen, insbesondere die fondsgebundenen, dank ihrer Anpassungsfähigkeit weiterhin Garanten der Altersvorsorge sind. „Die Versicherer haben Lösungen gefunden, den Bedürfnissen ihrer Kund:innen in Punkto Kapitalanlage zu entsprechen,“ erklärt Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer des IVFP. Insgesamt fällt das Rating dann auch mit zahlreichen Top-Bewertungen aus.</p><h5>Auszeichnungen in sechs Kategorien</h5><p>Für das „Privatrenten-Rating 2023“ wurde das Tarifangebot von 47 Versicherungsgesellschaften analysiert. Dabei folgte eine Einteilung der Tarife in die Kategorien Klassik, Klassik Plus, Indexpolicen, Fondspolicen mit und ohne Garantien sowie Comfort. Insgesamt wurden 139 Tarife auf bis zu 100 Kriterien hin untersucht und in den Ratingbereichen Unternehmen, Rendite, Flexibilität und Transparenz und Service bewertet. Am höchsten gewichtet für das Gesamtergebnis wurden die Unternehmensqualität und die Rendite. Vergeben wurden die Auszeichnungen „exzellent“, „sehr gut“ und „gut“ sowohl für die Teilbereiche als auch für die Gesamtwertung. Schlechtere Bewertungen veröffentlicht das IVFP nicht.</p><p><a href="https://ivfp.de/wp-content/uploads/2023/03/230330_RatingVeroeffentlichu…; target="_blank" >Hier</a> geht es zu den Ergebnissen. Gleichermaßen fließt das Rating auch in die kostenfreie Vergleichssoftware <a href="https://fairgleichen.net/index.xhtml?dswid=8609&dsrid=914 " target="_blank" >fairgleichen.net</a> ein. (bh) </p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Nuthawut – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/E146DD16-0E27-431A-843C-D4DD619F110B"></div>