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Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH

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Reform der privaten Altersvorsorge: Das schlägt das IVFP vor

Das IVFP hat ein Konzeptpapier mit Reformvorschlägen für die private Altersvorsorge in Deutschland präsentiert, worin es zur dringenden Handlung mahnt. Unter anderem schlägt das Institut eine Neukonzeption der Riester-Rente und Steuerbefreiungen vor.

Die private Altersvorsorge in Deutschland steht gerade auf dem Prüfstand. Anfang des Jahres hat die vom Bundeskabinett eingesetzte Fokusgruppe „private Altersvorsorge“ seine Arbeit aufgenommen. Einige Vorschläge liegen bereits auf dem Tisch (AssCompact berichtete Fokusgruppe „private Altersvorsorge“ nimmt Arbeit auf und Private Altersvorsorge per Fondsspardepot). Nun hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) in einem Konzeptpapier seine Ideen präsentiert – darunter unter anderem eine Neukonzeption der Riester-Rente.

Das IVFP sieht dringenden Handlungsbedarf, vor allem im Bereich der Geringverdiener und sozial Schwachen. Das liege vor allem daran, dass die Riester-Rente, die vor allem diese Personengruppe – gemeinsam mit kinderreichen Familien – besonders gefördert habe, de facto nicht mehr vermittelt werde, wie die Autoren Prof. Dr. Thomas Dommermuth und Prof. Michael Hauer anmerken. Reformen wurden in der Vergangenheit unterlassen und der Name „Riester-Rente“ gelte als „verbrannt“, stellt das Papier fest.

Zulagenrente als Riester-Nachfolger

Nun gelte es zu prüfen, welche Reformen allen Personen in Deutschland eine möglichst auskömmliche effiziente private Altersvorsorge ermöglichen. Als Grundlage der privaten Altersvorsorge der ersten Schicht sieht das IVFP eine weitgehend unveränderte Basisrente.

Als Nachfolger der Riester-Rente sehen die Autoren wiederum eine sogenannte „Zulagenrente“. Diese soll für jeden Bürger und jede Bürgerin möglich sein – damit würde auch die aufwendige Überprüfung von mittelbarer und unmittelbarer Förderung entfallen. Jeder Bürger und jede Bürgerin unter einer gewissen Einkommensgrenze – das IVFP schlägt das durchschnittliche deutsche Bruttoeinkommen von ca. 43.000 Euro vor – bekommt analog zum Riester-System Grund- und Kinderzulagen. Auf einen Mindesteigenbeitrag soll allerdings verzichtet werden, nur ein Vertragsabschluss muss vorliegen. Dies führe insbesondere zu einer Vereinfachung des Verfahrens, da die Prüfung der Mindesteigenbeiträge entfalle, so Dommermuth und Hauer.

Steuerfreie Leistung aus Zulagenrente soll als Anreiz dienen

Ein Novum: Die aus der Zulagenrente resultierende Leistung soll steuerfrei sein, schlägt das IVFP vor. Dies solle als Anreiz für jeden dienen, in die Altersvorsorge einzusteigen und biete vor allem für Geringverdiener und kinderreiche Familien eine hervorragende Lösung, zeigen sich die Autoren überzeugt.

Eine zusätzliche staatliche Förderung von 50 Cent für jeden eingezahlten Euro soll eine weitere Motivation für die Investition in die eigene Altersvorsorge sein. Eine ähnliche Idee verfolgt auch der GDV mit seinem Reformvorschlag namens Bürgerrente. Das IVFP regt darüber hinaus an, diese neue Systematik sowie die 30 %-ige Kapitalisierbarkeit in die Basisrente zu überführen. Somit wäre dieses Produkt für alle Vorsorgesparer geeignet.

Flexible Gestaltung für Vorsorgeprodukte der dritten Schicht

Die IVFP hat auch einen Reformvorschlag zu den ungeförderten Altersvorsorgeprodukten der dritten Schicht. Hier solle der Übergang in die Rentenphase deutlich flexibler gestaltet werden. Vielen Menschen falle es schwer, am Anfang ihrer Rente ihre weitere Lebenserwartung richtig einzuschätzen. Oft entschieden sie sich deshalb vorsichtshalber für das Kapitalwahlrecht statt der Leibrente – was unter Umständen dazu führt, dass viele Neurentner ihr Geld zu schnell verbrauchen.

Das IVFP schlägt daher vor, die Entscheidung über Kapitalauszahlung oder lebenslange Rente auf ein höheres Alter – beispielsweise 85 – zu vertagen. Um einen Anreiz für diesen Auszahlplan zu schaffen, könne ein Teil der Auszahlungen steuerfrei sein – das Konzeptpapier nennt hier als Beispiel jährlich 3% des bei Auszahlungsbeginn vorhandenen Kapitalvermögens über 20 Jahre. Dies sei auch von Vorteil für den Gesetzgeber, da dies das Risiko senke, dass Bürgerinnen und Bürger ihr angespartes Kapital zu schnell verbrauchen, argumentieren die Autoren.

Die IVFP-Vorschläge können sowohl für private Rentenversicherungen als auch bei für die Altersvorsorge klassifizierten Fondsspardepots gelten. Die Option der einmaligen Kapitalauszahlung sowie der lebenslangen Verrentung bliebe weiterhin bestehen.

Damit wäre das Fondsspardepot aus Sicht der Autoren in der ungeförderten privaten Altersvorsorge der dritten Schicht einzuordnen und kann als sinnvolle Ergänzung zum bestehenden System angesehen werden.

Über die Fokusgruppe „private Altersvorsorge“

Die Prüfung der privaten Altersvorsorge wurde von der Ampelkoalition im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Die Fokusgruppe unter Vorsitz des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar hatte seine konstituierende Sitzung am 24.01.2023. Weitere fünf Sitzungen sollen folgen. Bis zum Sommer 2023 will die Fokusgruppe einen Abschlussbericht vorlegen. (js)

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IVFP-Kompetenzrating: Diese Versicherer können in der bKV punkten

In Zeiten des Fachkräftemangels müssen Arbeitgeber mehr bieten als kostenlosen Kaffee und Obstkörbe. Für viele Beschäftigte gewinnt eine bKV immer mehr an Bedeutung. Doch welche Versicherer punkten in diesem boomenden Feld? Das IVFP hat in seinem bKV-Kompetenzrating 2022 mehrere Anbieter unter die Lupe genommen.

Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) bringt Vorteile für sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen kann sie ein wichtiges Upgrade zur gesetzlichen Krankenversicherung darstellen. Arbeitgeber wiederum können sich mithilfe eines guten bKV-Angebots – gerade in Zeiten des Fachkräftemangels – von anderen abheben und so qualifizierte Angestellte rekrutieren und halten.

 

IVFP-Kompetenzrating: Diese Versicherer können in der bKV punkten

Die steigende Beliebtheit der bKV bestätigt sich in den Zahlen: Laut dem PKV-Verband stieg die Anzahl der Unternehmen, die ihren Angestellten eine betriebliche Kranken- oder Pflegeversicherung anbieten, bis Ende 2022 auf rund 22.300 – mehr als viermal so viele wie noch 2015. Auch die Zahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die von diesem Angebot Gebrauch machen, steigt stetig an: Ende 2022 waren es knapp 1,8 Millionen Beschäftigte.

Budgettarife sind im Kommen

Von noch größerem Interesse sei allerdings das Tempo, mit dem sich die Tarifangebote entwickeln würden, und die Tatsache, dass Versicherer einiges investieren würden, um Angebote up-to-date zu halten, so das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). Klar im Kommen sind hier weiterhin die sogenannten Budgettarife. Bei diesen Tarifen haben Versicherungsnehmer einen bestimmten Betrag pro Jahr zur Verfügung, über den sie weitgehend selbst bestimmen können. Über das verfügbare Budget können zum Beispiel Leistungen wie Zahnersatz oder eine operative Sehschärfenkorrektur in Anspruch genommen werden.

Welche Versicherungsgesellschaften können also in der bKV-Kategorie punkten? Hierfür hat das IVFP im Rahmen seines bKV-Kompetenzratings 2022 14 Versicherungsgesellschaften auf Basis von über 70 Kriterien in vier Teilbereichen bewertet.

So wurden die Tarife bewertet

Für das Kompetenzrating wurden – anders als für die gängigen Produktratings des IVFP – die bKV-Tarife aus Sicht der Arbeitgeber und -nehmer sowie aus Sicht der Vermittler bewertet. Die vier Teilbereiche – Beratung, Vertragsgestaltung, Service & Verwaltung sowie Produktportfolio – flossen mit einem Anteil von jeweils 25% in die Bewertung ein. Das Rating beinhalte eine allumfassende Betrachtung aller relevanten Faktoren, so das IVFP. Nur so sei es möglich, eine objektive Beurteilung anzugeben.

Neben der reinen Produktanalyse wurde im Rahmen des Ratings vor allem die Implementierung dieser Sparte in die Unternehmenskultur des Krankenversicherers untersucht. „Das ist äußerst wichtig, denn neben Top-Tarifmerkmalen ist vor allem die Kompetenz des Versicherers gefragt, um Arbeitgebern ein individuelles Angebot unterbreiten zu können,“ sagt Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer IVFP. „Dabei handelt es sich um einen intensiven Prozess, der qualifizierten Beratungsbedarf erfordert“. 

Die Rating-Bewertung wurde in die Noten „Exzellent“, „Sehr gut“ und „Gut“ aufgeteilt. Eine gute Gesamtnote sei nur möglich, wenn der Versicherer in allen Kategorien punktet, so das Analysehaus weiter. Versicherer, die außerhalb dieser Noten bewertet wurden, sind in der Ergebnisliste des IVFPs nicht aufgeführt.

Sieben Mal Gesamtnote „Exzellent“

Insgesamt sieben Versicherer konnten die Gesamtnote „Exzellent“ erzielen: die HALLESCHE Krankenversicherung, Allianz Private Krankenversicherung, DKV, AXA Krankenversicherung, Gothaer Krankenversicherung, Bayerische Beamtenkrankenkasse und R+V Krankenversicherung. Dabei konnten vier davon (HALLESCHE, Allianz, DKV und Gothaer) exzellente Bewertungen in allen vier Teilkategorien erreichen.

Mit der Gesamtnote „Sehr Gut“ wurden die Württembergische Krankenversicherung, SIGNAL IDUNA Krankenversicherung, Barmenia Krankenversicherung und Generali Deutschland Krankenversicherung bewertet. (js)

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Indexpolicen 2022: Renditen von der Börse „zunichte“ gemacht

Die indexgebundene Rentenversicherung hatte angesichts eines der „schlechtesten Börsenjahre seit Langem“ kein gutes Jahr 2022. Wie die Renditeanalyse des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung zeigt, gab es kaum Gutschriften aus der Indexbeteiligung.

Etwa zwei Drittel aller bei einer Umfrage des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) befragten Vermittler beraten regelmäßig zu indexgebundenen Rentenversicherungen, auch Indexpolicen genannt. Sie stellen demnach eine sehr beliebte Produktgattung dar. 2021 gab es „beachtlich hohe“ Renditegutschriften für die Kunden, sagt IVFP-Geschäftsführer Prof. Michael Hauer. Und das trotz der in den letzten Jahren immer wieder nach unten angepassten Überschussbeteiligung, die nach wie vor die entscheidende Rolle für die Renditechancen bei Indexpolicen spielt.

Doch im Jahr 2022, dem „schlechtesten Börsenjahr seit Langem“ wurden die Renditeaussichten bei Indexpolicen „zunichte“ gemacht, wie es in der entsprechenden Analyse des IVFP heißt. Die niedrigen Zinsen machten den Indexpolicen ordentlich zu schaffen, sodass die meisten Kunden am Ende mit einer Nullrunde da standen – also keine Gutschrift aus der Indexbeteiligung erhielten.

 

Indexpolicen 2022: Renditen von der Börse „zunichte“ gemacht

 

„Magere“ Rendite bei Indexpolicen 2022

Aufgrund geopolitischer Krisen und einer Wende in der Fiskalpolitik brachen die Börsen 2022 deutlich ein, sodass die Renditegutschriften also ausblieben. Es spielte dabei auch keine Rolle, welches Indexmodell dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegt. Aktienindex, Multi-Asset-Index, Cap- oder Quotenverfahren, eine Rendite wurde so oder so nicht eingefahren. Im Durchschnitt betrug die maßgebliche Rendite von Indexpolicen, deren Indexjahr 2022 endete, „magere“ 1%, so Hauer. Indexmodelle mit reinen Aktienindizes hatten laut IVFP mit durchschnittlich meist eine höhere Performance als Modelle mit Multi-Asset-Index.

Bisherige Indexrenditen

Bei der Analyse aller bisherigen Indexjahre über alle Anbieter hinweg zeigt sich, dass in etwa 50% aller Fälle eine Nullrunde erzielt wurde. In den übrigen Fällen wurden meist Renditen zwischen 0% und 8% erzielt. In etwa 5% der Fälle gab es Indexjahre mit einer Performance von über 10%. Cap-Modelle erzeugen im Vergleich zu Quotenmodellen häufiger Nullrunden. In guten Börsenjahren könnten diese allerdings auch höhere Renditen erzielen.

Lichtblick für 2023

Etwas positivere Aussichten für das angelaufene Jahr bringen jedoch die aktuell gestiegenen Marktzinsen. Erste Versicherungsunternehmen würden Hauer zufolge nun die Überschussbeteiligung für 2023 erhöhen. Die Versicherer hätten demnach mehr Geld für die Indexbeteiligung zur Verfügung und könnten so bessere Konditionen anbieten, was wiederum die Renditechancen erhöhe. Mittelfristig schlagen sich die gestiegenen Marktzinsen also positiv bei den Indexpolicen nieder.

 

Indexpolicen 2022: Renditen von der Börse „zunichte“ gemacht

Aktuell haben, so der IVFP, 16 Lebensversicherer eine indexgebundene Rentenversicherung im Angebot, bspw. Allianz, AXA, Gothaer oder Nürnberger. Die HDI beschränkt ab sofort ihr Indexpolicenangebot auf die bAV-Direktversicherung. Veränderungen bei den Indextarifen gebe es im Vergleich zum Vorjahr keine zu vermerken, abgesehen von einem weiteren verfügbaren Aktienindex bei der Targo.

 

Nachhaltige Indexpolicen

Auch das Thema Nachhaltigkeit ist bei den indexgebundenen Rentenversicherungen angekommen, heißt es beim IVFP. Inzwischen bieten sieben Unternehmen einen grünen Index an, darunter der Barmenia Index ESG Welt der Barmenia oder der GrüneRente Index der Stuttgarter. Hauer merkt allerdings an, dass bei Indexpolicen das Geld ausschließlich im Sicherungsvermögen angelegt wird. Es komme also eher darauf an, wie nachhaltig das Sicherungsvermögen des entsprechenden Versicherers investiert. (mki)

Weitere Daten zur Rendite bei Indexpolicen gibt es beim IVFP.

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Grafiken: © Institut für Vorsorge und Finanzplanung

 

Berufsunfähigkeit: Diese SBU-Tarife sind laut IVFP „exzellent“

Wo Angehörige kaufmännischer Berufe, Selbstständige, Studenten, Azubis, medizinisches Personal und Handwerker die jeweils für sie am besten passenden Tarife zur Absicherung von Berufsunfähigkeit finden, hat das IVFP in einem aktuellen SBU-Rating untersucht. Insgesamt 55 Tarife von 46 Anbietern wurden dabei unter die Lupe genommen.

Viele Gründe beeinträchtigen die Gesundheit. Doch Erwerbstätige haben im Ernstfall lediglich einen Anspruch auf Leistungen aus der Erwerbsminderungsrente, die das vormals erzielte Einkommen bei Weitem nicht kompensieren kann. Und Selbstständige können in der Regel nicht einmal diese staatliche Basisabsicherung in Anspruch nehmen. Eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) gilt daher als wichtige Risikoabsicherung für Beschäftigte und Selbstständige. Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat nun ein neues Rating für die SBU erstellt.

Insgesamt wurden 55 Tarife bewertet

Um möglichst realistische Ergebnisse zu erhalten, berücksichtigt das IVFP unterschiedliche Fallkonstruktionen von Musterfällen. „Verschiedene Berufsgruppen unterstreichen die Besonderheiten dieses ganzheitlichen und realitätsnahen Ansatzes unseres Ratings. Nur so kann ein wertvolles Ergebnis geliefert werden“, erläutert Michael Hauer, Geschäftsführer des IVFP. Im aktuellen IVFP-Rating wurden 55 Tarife der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung von 46 Anbietern anhand von über 100 Kriterien untersucht. Dabei wurde zwischen den Berufsgruppen kaufmännische Berufe, Selbstständige, Studenten, Azubi, medizinische Berufe und Handwerker unterschieden. Wie in den vergangenen Jahren wurden die Tarife in den ausgewählten Teilbereichen Unternehmensqualität, Preis/Leistung, Flexibilität und Transparenz ausführlich geprüft.

Mehrere Versicherer sind gleich mit drei Tarifen vertreten

Im Bereich der Serviceversicherer schneiden bei den kaufmännischen Berufen insgesamt 21 Tarife mit der Bestbewertung „exzellent“ ab. Gleich mehrere Versicherer sind mit zwei Tarifen (in Klammern) im Rating vertreten, darunter die Bayerische (BU PROTECT Komfort, BU PROTECT Komfort Plus), HDI (EGO Top, EGO Top mit AU), InterRisk (Berufsunfähigkeitsversicherung XL, Berufsunfähigkeitsversicherung XXL), die NÜRNBERGER (Berufsunfähigkeits-Versicherung 3121DC, Berufsunfähigkeits-Versicherung 3120DC) und die Stuttgarter (BU PLUS premium, BU PLUS). In der Kategorie der Selbstständigen werden 19 Tarife mit „exzellent“ ausgezeichnet, und hier ist die NÜRNBERGER sogar mit drei Tarifen (Berufsunfähigkeits-Versicherung 3120DC, Berufsunfähigkeits-Versicherung 3121DC, Berufsunfähigkeits-Versicherung, 3120DP) dabei.

Weitere Ratingergebnisse im Detail

Für Studenten gibt es laut dem aktuellen SBU-Rating des IVFP insgesamt 21 „exzellente“ SBU-Tarife. Hier ist wiederum die Bayerische mit drei top-bewerteten Tarifen (BU PROTECT Komfort, BU PROTECT Komfort Plus, BU PROTECT Prestige) am Start. Im Bereich Azubi erhielten die wenigsten Tarife die Bestnote. Azubis haben dem IVFP-Rating zufolge die Auswahl zwischen 16 als „exzellent“ bewerteten SBU-Tarifen. Zwei davon kommen hier von HDI (EGO Top mit AU, EGO Top) und der Stuttgarter (BU PLUS, BU PLUS premium). Bei den medizinischen Berufen erreichten wiederum 18 SBU-Tarife die Bestbewertung „exzellent“. Auch hier kann die NÜRNBERGER erneut mit den drei bereits genannten Tarifen im Rating punkten. In der Kategorie Handwerker wurde die Bestnote „exzellent“ vom IVFP ebenfalls an 18 SBU-Tarife vergeben. Hier ist HDI (EGO Top mit AU, EGO Top), Swiss Life (Konsortium) (MetallRente.BU, AKS IG BCE BU Flex) und VOLKSWOHL BUND (SBU Selbstständige, SBU+ Selbstständige) mit je zwei Tarifen in der Spitzengruppe vertreten.

Auch mehrere Direktanbieter waren am Start

Neben den Serviceversicherern waren im Ranking mit Cosmos, EUROPA, Hannoversche und HUK24 auch vier Direktversicherer beteiligt. Die Hannoversche konnte dabei in allen sechs betrachteten Berufsbildern bestbewertete Tarife erreichen. In vielen Fällen war der Versicherer sogar mit zwei oder gar drei Tarifen im jeweiligen Ranking vertreten. Aber auch Cosmos und Europa platzierten manchen Tarif in der Bestnote „exzellent“.

Weitere Ratingergebnisse können hier auf der IVFP-Website eingesehen werden. (as)

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Risikoleben: Diese Tarife punkten laut IVFP

Der Jahreswechsel ist für viele Menschen ein geeigneter Zeitpunkt, um über ihre Versicherungsangelegenheiten zu blicken. Wenn die Kundschaft demnächst daher über den Abschluss einer Risikolebensversicherung nachdenkt, lohnt sich für Makler ein Blick in das aktuelle IVFP-Rating.

Ob Familien, kinderlose Paare oder Paare ohne Trauschein. Ob zur Absicherung eines Immobilienkredits oder bei der gegenseitigen Absicherung von Geschäftspartnern. Die Tarife in der Risikolebensversicherung sind vielfältig und lassen sich auf die unterschiedlichsten Konstellationen anpassen. Aber erst der Vergleich der unterschiedlichen Tarifkonstellationen zeigt, welche Risikolebensversicherung welchen Leistungsumfang zu welchem Preis anbietet. Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat daher wiederholt ein Risikolebensversicherung-Rating auf Basis des Tarifangebots von 50 Versicherungsgesellschaften durchgeführt.

Insgesamt wurden 90 Tarifkonstellationen bewertet

In der Analyse untersuchte das IVFP insgesamt 90 Tarifkonstellationen in den Kategorien „Basis“ und „Premium“. Die Kategorie „Basis“ sichert dabei nur das reine Todesfallrisiko ab. „Premium-Tarife“ dagegen bieten zusätzlich Optionen, wie eine Leistung bei schwerer Krankheit (Dread Disease) vor dem Versterben oder eine nachträgliche Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung. Allen Tarifen lag die Annahme „Angestellter oder Handwerker“ sowie „Nichtraucher oder Raucher“ zu Grunde. Die Beitragsberechnungen erfolgten bei einer vorgegebenen Versicherungssumme von 150.000 Euro für 30- und 40-Jährige. Die Gesamtnote ergibt sich aus vier Teilbereichsnoten – Unternehmensqualität, Preis-Leistung, Flexibilität sowie Transparenz und Service.

Basiskategorie Nichtraucher

In der Basiskategorie Nichtraucher konnten unter den Serviceversicherern sechs Gesellschaften die Bestnote „exzellent“ erreichen (in Klammern der entsprechende Tarif):

  • Deutsche Lebensversicherungs-AG (RisikoLebensversicherung)
  • Dialog Lebensversicherungs-AG (RISK-vario Basic)
  • NÜRNBERGER Lebensversicherung AG (Risikolebensversicherung Digital Basis)
  • SIGNAL IDUNA Lebensversicherung AG (Risikolebensversicherung)
  • Stuttgarter Lebensversicherung a.G. (Risikoversicherung)
  • Württembergische Lebensversicherung AG (Risikolebensversicherung Kompakt)

17 weitere Tarifkonstellationen erhielten die zweitbeste Gesamtnote „sehr gut“. Dabei ist die ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG mit gleich zwei Tarifen im Ranking vertreten. Bei den Direktanbietern konnte mit dem Tarif „Risikoversicherung E-RL“ der EUROPA Lebensversicherung AG nur ein Produkt im IVFP-Rating die Bestnote erzielen. Drei weitere Direktanbieter schnitten laut Analysehaus mit „sehr gut“ ab.

Premiumkategorie Nichtraucher

In der Premiumkategorie Nichtraucher schnitten bei den Serviceversicherern sogar 14 Tarifkonstellationen mit der Bestnote „exzellent“ ab. Einige Versicherer wie die LV 1871, die Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG, die Delta Direkt Lebensversicherung AG, die Dialog Lebensversicherungs-AG oder auch die Nürnberger Lebensversicherungs-AG sind gleich mit mehreren Tarifen im Bereich der Risikolebensversicherung vertreten. Aber auch die Allianz Lebensversicherungs-AG, die SIGNAL IDUNA Lebensversicherung AG sowie die Württembergische Lebensversicherung AG können jeweils mit einem Tarif in der Bestnote punkten. Weitere 12 Serviceversicherer bieten Tarife mit der Note „sehr gut“. Und unter den Direktanbietern erhält erneut nur ein Tarif der EUROPA Lebensversicherung AG (Risikoversicherung Premium E-RLP) die Bestnote „exzellent“. Weitere fünf Tarife von drei Anbietern wurden mit „sehr gut“ bewertet.

Weitere Ratingergebnisse können hier auf der IVFP-Website eingesehen werden. (as)

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Unternehmensqualität: Diese Lebensversicherer überzeugen

Im Rahmen seines Qualitätsratings hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) abermals Lebensversicherer bewertet. Gegenüber dem Vorjahr sprechen die Analysten von einem „erfreulichen Aufschwung“: 20 von insgesamt über 80 untersuchten Unternehmen erhalten die Höchstnote „exzellent“.

Seit etlichen Jahren nimmt das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) in seinem LV-Rating Unternehmensqualität die Lebensversicherer unter die Lupe. In diesem Jahr wurden über 80 Gesellschaften untersucht. Die Grundlage der Analyse bildet ein aus insgesamt 24 Kriterien bestehender Katalog. Die Unternehmen wurden wie in den Vorjahren im Hinblick auf die Qualitätsbereiche Stabilität/Größe, Sicherheit, Ertragskraft/Gewinn und Markterfolg beleuchtet. Laut IVFP werden nur Werte untersucht, die sich aus den Zahlenwerken der Lebensversicherer respektive deren Einbettung in eine Unternehmensgruppe und aus öffentlich zugänglichen Quellen herauslesen lassen (Geschäfts-, SFCR- und BaFin-Berichte).

Größere Lebensversicherer hätten oft Skalenvorteile, kleinere Lebensversicherer könnten durch Konzentration auf Geschäftsfelder, kostengünstige Verwaltung, gute Eigenmittelausstattung und homogene Entwicklung des Unternehmens glänzen, führt IVFP-Geschäftsführer Prof. Michael Hauer aus. „Die Mischung macht‘s“, so Hauer weiter, „und um niemanden zu bevorteilen, kommen entsprechende mathematische Mechanismen zum Einsatz, die eine unerwünschte Korrelation bei den Einzelwerten verhindern.“

Vier Qualitätsbereiche im Blick

Im Teilbereich Stabilität/Größe blicken die IVFP-Analysten auf die Konzernstruktur, den Stückbestand an Hauptversicherungen Leben im Geschäftsjahr, die gebuchten Bruttobeiträge in Millionen Euro und den Kapitalanlagenbestand in Millionen Euro.

Im Teilbereich Sicherheit liegt das Augenmerk auf den Quoten der Unternehmen: Es geht um die SCR-, die MCR-, die EK- und die Sicherheitsmittelquote sowie um die Frage, ob ein Lebensversicherer Mitglied in einer Sicherungseinrichtung ist. Bei der SCR-Quote wird etwa geprüft, in welchem Verhältnis die anrechnungsfähigen Eigenmittel des Versicherers gegenüber seinen Solvenzkapitalanforderungen stehen.

Im Teilbereich Ertragskraft/Gewinn stehen die RfB-Zuführungsquote, die freie RfB-Quote, die laufende Durchschnittsverzinsung der Kapitalanlagen, die Abschlusskosten- und die Verwaltungskostenquote im Fokus. Kriterien im Teilbereich Markterfolg sind Zuwachsquoten des jeweiligen Leben-Bestands, der gebuchten Bruttobeiträge und des Neuzugangs nach APE-Prämie sowie die Quote an Einmalbeiträgen, die Stornoquote und die BaFin-Beschwerdequote. Die IVFP-Analysten untersuchen zudem den Bestandsmix eines Lebensversicherers und unterziehen die Werte auch einer Trendanalyse.

Mehr Gesellschaften mit Höchstnote als im Vorjahr

Wie aus dem Rating hervorgeht, haben sich die Zahlen der Unternehmen zum Vorjahr leicht verbessert. Das IVFP spricht in diesem Zusammenhang von einem „ erfreulichen Aufschwung“. Die Pandemie habe somit nicht die befürchteten Auswirkungen gehabt und die Lebensversicherer würden langsam von der Zinswende profitieren, auch wenn die Folgen des Kriegs in der Ukraine die nächste Herausforderung darstellen.

20 Lebensversicherer erhalten die Auszeichnung „exzellent“

Im vergangenen Jahr gab es für elf von 80 untersuchten Lebensversicherern die Höchstwertung. Im aktuellen Rating vergibt das IVFP an 20 der über 80 beleuchteten LV-Anbieter die Bestnote „exzellent“. Dazu zählen die folgenden Gesellschaften (in alphabetischer Reihenfolge): Allianz, AXA, Canada Life, Condor, Delta Direkt, Deutsche Ärzteversicherung, DLVAG, Dialog, Direkte Leben, ERGO Vorsorge, EUROPA, Hannoversche, IDEAL, LV 1871, LVM, Neue Leben, Provinzial Rheinland, R+V, Swiss Life und Württembergische.

Dahinter folgen 37 Lebensversicherer mit der Gesamtnote „sehr gut“.

Mehr zum LV-Rating Unternehmensqualität des IVFP gibt es hier. (tk)

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Unternehmensqualität: Diese PKV-Anbieter punkten

Im Rahmen seines Qualitätsratings hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) erneut private Krankenversicherer unter die Lupe genommen. Insgesamt wurden 37 Gesellschaften beleuchtet. Fünf Gesellschaften erhalten die Bestnote „exzellent“.

Beim Thema Gesundheit spielen Kosten eine bedeutende Rolle – wenn es etwa um die Beitragskosten zur privaten Krankenversicherung geht. Indikatoren für einen stabilen Beitrag beim Abschluss einer PKV sind ein wichtiger Entscheidungsgrund. „Stabile Beitragszahlen korrelieren in gewisser Weise mit stabilen Unternehmenszahlen“, betont Prof. Michael Hauer – Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). Denn nur ein wirtschaftlich gesundes Unternehmen mit einer kompetenten Kapitalanlagepolitik sei in der Lage, mögliche Beitragsanpassungen in moderater Form an seine Kunden weiterzugeben, so Hauer weiter.

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) untersucht bereits seit etlichen Jahren Krankenversicherungsunternehmen im Hinblick auf deren Qualität. Vor Kurzem hat das Institut eine aktuelle Ausgabe des Ratings veröffentlicht. Die Bewertungssystematik erfolgt dabei analog dem Qualitätsrating der Lebensversicherer, das das IVFP ebenfalls gerade aktualisiert hat (AssCompact berichtete).

23 Kriterien, vier Qualitätsbereiche

Anhand von 23 Kriterien gab es insgesamt 210 Punkte zu vergeben, aufgeteilt in die Qualitätsbereiche Stabilität, Sicherheit, Ertragskraft und Markterfolg. Laut IVFP werden nur Werte herangezogen, die sich aus den Zahlenwerken der Versicherer bzw. dessen Einbettung in eine Unternehmensgruppe und aus öffentlich zugänglichen Quellen herauslesen lassen, also Konzernberichte, Geschäftsberichte und BaFin-Berichte.

Fünf von 37 Anbietern sind „exzellent“

Dem aktuellen Qualitätscheck im PKV-Bereich wurden 37 private Krankenversicherer unterzogen. Fünf Anbieter haben die Höchstwertung „exzellent“ errreicht. Diese sind in alphabetischer Reihenfolge: Allianz, LVM, Provinzial Krankenversicherung Hannover, R+V und SIGNAL IDUNA. Im vergangenen Jahr gab es noch für sechs von 37 Gesellschaften die Bestnote.

18 Gesellschaften mit der Note „sehr gut“

Folgende PKV-Anbieter wurden von den Analysten mit „sehr gut“ bewertet – ebenfalls in alphabetischer Reihenfolge: ALTE OLDENBURGER, ARAG, AXA, Continentale, Debeka, DEVK, DKV Deutsche Krankenversicherung, Generali, Gothaer, Hallesche, HanseMerkur, INTER, Landeskrankenhilfe (LKH), Mecklenburgische, Münchener Verein, Union, uniVersa, Württembergische

Die Übersicht der Ergebnisse gibt es unter ivfp.de. (tk)

Bild: © Coloures-Pic – stock.adobe.com

 

IVFP kürt die besten Basisrenten-Tarife

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat erneut die am Markt befindlichen Basisrenten-Tarife („Rürup-Rente“) unter die Lupe genommen. Insgesamt wurden 89 Tarife von 43 Versicherern untersucht. 25 Tarife von zehn Gesellschaften erhielten die Bestnote „exzellent“.

Anlässlich des aktuellen Basisrenten-Ratings betont das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) einmal mehr, dass es viel von der Basisrente hält. Unter den zahlreichen Pluspunkten führt das Institut unter anderem die „ansehnlichen Renditechancen“ durch Steuerersparnis an. Doch wie ist es um die Tarife auf dem Markt bestellt?

Für das Rating wurden 89 Tarife von 43 Versicherungsgesellschaften analysiert. Die Einteilung der Tarife erfolgte in die Kategorien „Klassik“, „Klassik Plus“, „Indexpolicen“, „Comfort“, „fondsgebundene Tarife mit Garantie“ und „fondsgebundene Tarife ohne Garantie“. Die Bewertung fußt auf bis zu 80 Einzelkriterien aus den vier Teilbereichen Unternehmensqualität, Rendite, Flexibilität sowie Transparenz.

Bestnote „Exzellent“

Die Tarife werden bewertet mit den Auszeichnungen „Exzellent“, „Sehr Gut“ und „Gut“. Anbieter, die schlechter als mit der Note 2,0 abschneiden, tauchen nicht in der Ergebnisliste auf. Damit will das IVFP einem „Bashing“ von Anbietern verhindern. Dadurch soll einem „Bashing“ von Anbietern vorbeugen, deren Strukturen sich beispielsweise noch im Aufbau befinden würden, die sich aber dennoch bereit erklärt hätten, am Rating teilzunehmen.

Die besten Tarife im Bereich „Klassik“ und „Klassik Plus“

Bei den klassischen Tarifen erzielte die „Basisrente“ der Hannoverschen Lebensversicherung AG die Bestnote „Exzellent“. Weitere Anbieter sind hier nicht genannt. In der Kategorie „Klassik Plus“ erhalten die EUROPA für die „EUROPA BasisRentenversicherung (E-BRCP)“ und die Allianz Lebensversicherung für „Allianz BasisRente Perspektive“ ein „Exzellent“.

Die besten fondsgebundenen Tarife

Bei den fondsgebundenen Angeboten vergibt das IVFP für insgesamt 14 Tarife die Bestnote. Hierzu gehören die folgenden neun Tarife mit Garantien:

  • „Allianz BasisRente InvestFlex mit Garantie“ und „Allianz BasisRente InvestFlex mit Garantie Green“ der Allianz
  • „Basis-Rente Balance“ der ERGO Vorsorge
  • „Europa Fondsgebundene BasisRentenversicherung mit Garantie (E-BRIG)“ der EUROPA
  • „Fondsgebundene Basis-Rentenversicherung“ der LV1871
  • „BasisRente performance+“ und „BasisRente performance+ Grüne Rente“ der Stuttgarter
  • „Maximo“ von Swiss Life
  • „Genius BasisRente“ der Württembergischen

Die folgenden fünf fondsgebundenen Angebote ohne Garantien sind ebenfalls als „Exzellent“ eingestuft:

  • „Allianz BasisRente InvestFlex“ und „Allianz BasisRente InvestFlex Green“ der Allianz
  • „Basis-Rente Balance“ der ERGO Vorsorge
  • „Europa Fondsgebundene BasisRentenversicherung mit Garantie (E-BRIG)“ der EUROPA
  • „Fondsgebundene Basis-Rentenversicherung“ der LV1871
Die besten Comfort- und Index-Tarife

Im Bereich „Comfort“ hat das IVFP den Tarif „BasisRente KomfortDynamik“ der Allianz mit Bestnote prämiert ebenso wie den Tarif „BasisVorsorge GarantieRente Index“ der Gothaer.

Im Bereich „Index“ erhielten sechs Tarife die Bewertung „Exzellent“:

  • „Allianz BasisRente IndexSelect“ und „Allianz BasisRente IndexSelect Plus“ der Allianz
  • „Basis-Rente Index“ der ERGO Vorsorge
  • „BasisRente index-safe“ sowie „BasisRente index-safe GrüneRente“ der Stuttgarter
  • „Klassik modern“ vom VOLKSWOHL BUND

Eine ausführliche Übersicht mit weiteren Ergebnissen ist hier zu finden.

Diese Basisrenten-Anbieter sind Favoriten der Makler

Welche Gesellschaften im Hinblick auf Basisrenten zu den Favoriten von unabhängigen Versicherungsvermittlern gehören, wird regelmäßig im Rahmen der Studie AssCompact Trends ermittelt. Im Makler-Votum der September-Ausgabe hat die Allianz die Nasen vor der Alten Leipziger und dem VOLKSWOHL BUND. (tk)

Bild: © Marco2811 – stock.adobe.com

 

Nachhaltigkeit: Noch keine Bestnote für Versicherer

Zum ersten Mal hat das IVFP die Nachhaltigkeits-Kompetenz von Versicherern unter die Lupe genommen. Wertungen in den vier Teilbereichen „Strategie“, „Prozesse“, „Produkt & Service“ sowie „Kennzahlen“ sollten Aufschluss bringen. Wie viele von den 17 teilnehmenden Gesellschaften erhielten die Note „Sehr gut“?

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat die Ergebnisse des ersten IVFP Nachhaltigkeits-Kompetenz-Ratings veröffentlicht. Mithilfe der vier Teilbereiche „Strategie“, „Prozesse“, „Produkt & Service“ sowie „Kennzahlen“ sollte herausgefunden werden, wie ernst es Versicherer mit ihren Anstrengungen zur Nachhaltigkeit meinen.

Transformationsstrategie soll belohnt werden

Das Rating sei vor allem zukunftsgewandt, erklärt das IVFP anlässlich der Veröffentlichung. Der Fokus liege mit einer Gewichtung von 40% auf den strategischen Aspekten. So werden die teilnehmenden Unternehmen laut IVFP auch nicht für etwaige Altlasten abgestraft. Im Gegenteil: Eine glaubhafte nachhaltige Transformationsstrategie soll anerkannt werden. Daher wird auch darauf verzichtet, diejenigen Anbieter auszuweisen, die eine schlechtere Note als 2,0 haben. „Letztendlich wird eine Auswahl an hervorragend bewerteten Unternehmen veröffentlicht, bei der allein der oder die Berater:in kundenindividuell auswählt, um die Bedürfnisse der Kund:innen gezielt und gleichzeitig neutral berücksichtigen zu können“, so das IVFP in einer Pressemitteilung.

Diese neun Versicherer erhalten „Sehr gut“ im Nachhaltigkeits-Kompetenz-Rating

Dem Nachhaltigkeits-Kompetenz-Rating 2022, der Premiere dieser Art von Ratings, haben sich insgesamt 17 Versicherer gestellt. Neun Anbieter wurden mit der Note „Sehr gut“ ausgezeichnet. Diese lauten (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. (ALH Gruppe)
  • AXA Lebensversicherung AG
  • HDI Lebensversicherung AG (Talanx Gruppe)
  • neue leben Lebensversicherung AG (Talanx Gruppe)
  • SIGNAL IDUNA Lebensversicherung AG
  • Stuttgarter Lebensversicherung a.G.
  • Swiss Life AG
  • TARGO Lebensversicherung AG (Talanx Gruppe)
  • Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG

Die Detailergebnisse zu den genannten Unternehmen finden sich hier: ivfp.de/rating/kompetenzrating-versicherungsgesellschaften/nachhaltigkeits-kompetenz-rating-2022/

Das IVFP weist darauf hin, dass „aufgrund der umfangreichen Datenerhebung und damit verbunden hohen internen Aufwänden“ üblicherweise jene Gesellschaften dabei sind, die sich selbst Chancen auf eine sehr gute Bewertung ausrechnen würden. Daher werde auch die Qualität unter allen teilnehmenden Gesellschaften als sehr hoch angesehen. Unternehmen, die hingegen noch nicht soweit sind, würden den Aufwand nicht in Kauf nehmen.

Positionsbestimmung für Versicherer

Generell können sich jedoch alle Versicherer kostenlos raten lassen. Das IVFP übergibt den Gesellschaften auch eine individuelle Einschätzung zu ihren Bemühungen in puncto Nachhaltigkeit im Marktvergleich. Diese Positionsbestimmung soll die Versicherer in ihrem Transformationsprozess unterstützen und weitere Möglichkeiten für das künftige Handeln aufzeigen.

Nachhaltigkeit in den „Kinderschuhen“

Das IVFP geht außerdem davon aus, dass das Thema Nachhaltigkeit noch in den „Kinderschuhen“ steckt. Dies wird mit als Grund genannt, warum bisher niemand ein „Exzellent“, also die Höchstbewertung in der Gesamtnote, erhalten hat. Das Institut sieht darin aber auch die Chance für die Unternehmen, sich zukünftig weiter zu verbessern, was Nachhaltigkeit angeht. Die dynamischen Entwicklungen in diesem Bereich und das gegebene Potenzial werden dazu beitragen, so ein weiteres Fazit des IVFP. (lg)

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Rechnungszins im Dauertief

In den letzten Jahren war ein kontinuierlicher Verfall der Zinsen im Allgemeinen und des Rechnungszinses für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen im Besonderen zu beobachten. Auch wenn das allgemeine Zinsniveau sich derzeit etwas „erholt“, besteht kein Grund zu übertriebener Hoffnung.

<h5>Ein Artikel von Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Steuerberater und Professor für Steuerlehre an der Hochschule Amberg-Weiden sowie Vorsitzender des Beirats der Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, und Carsten Cornelsen, Geschäftsführer der Cornelsen & Collegen Management Consulting GmbH</h5><p>Der bis vor Kurzem sinkende Rechnungszins führt zu enorm steigenden Rückstellungen für bestehende Zusagen in der Handelsbilanz und zu allem Überfluss auch noch zu vergrößerten zu versteuernden Scheingewinnen, da der Gesetzgeber allen Bemühungen um eine realistischere Bewertung zum Trotz in der Steuerbilanz an einem Rechnungszins von 6% festhält, solange das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde des FG Köln noch nicht entschieden hat. Es besteht also Handlungsbedarf trotz der aktuellen Stagnation bzw. des derzeitigen geringfügigen Anstiegs des von der Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssatzes im Sieben- bzw. Zehnjahreszeitraum.</p><h5>Kein Zinsmoratorium</h5><p>Von rechtlicher Seite wäre dieser Handlungsbedarf zum Beispiel eine gemeinsame Initiative des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e. V. sowie der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, die ein Zinsmoratorium für die Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2022 forderten. Der HGB-Zins sollte auf dem Niveau von 2019 eingefroren und die Zeit genutzt werden, um eine Neuregelung bezüglich einer sachgerechten Bestimmung des HGB-Zinses zu erarbeiten. Der daraus entstehende Einmaleffekt beim Auslaufen des Zinsmoratoriums könnte dann, wie bei Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2010, auf 15 Jahre verteilt werden. Diesem Vorstoß wurde aber bisher nicht entsprochen und wird es wohl auch angesichts der aktuellen Zinsentwicklung nicht werden.</p><h5>Gesellschafter-Geschäftsführer</h5><p>Die betriebliche Altersversorgung (bAV) mit der Vielzahl der zu berücksichtigenden Gesetze und steuerlichen Vorschriften ist auch ohne die gegenwärtige Zinssituation ein sehr komplexes Feld. Wird der Blick auf die Gesellschafter-­Geschäftsführer- (GGF-)Versorgung gelenkt, steigt die Komplexität noch einmal zusätzlich. Hier muss bei Einführung oder einem Eingriff in bestehende Versorgungszusagen insbesondere wegen der Thematik der verdeckten Gewinnausschüttungen bzw. verdeckten Einlagen eine Vielzahl von zusätzlichen Regelungen bedacht werden, die bei „normaler Arbeitnehmerversorgung“ keine Rolle spielen. Es gilt beherrschende von nichtbeherrschenden GGF zu unterscheiden.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Dreistufige Prüfung--><h5>Dreistufige Prüfung</h5><p>Bei Einführung und auch Veränderung einer Pensionszusage für einen GGF ist eine dreistufige Prüfung vorzunehmen: </p><ul><li>Ist die zivilrechtliche Wirksamkeit gegeben, indem insbesondere ein Gesellschafterbeschluss gefasst wurde?</li><li>Bestehen die allgemeinen steuerlichen Voraussetzungen gemäß § 6a bzw. § 4b bis 4e Einkommensteuergesetz (EStG)?</li><li>Liegt eine betriebliche Veranlassung vor oder eine verdeckte Gewinnausschüttung bzw. verdeckte Einlage?</li></ul><p>Für die dritte Stufe sind hier vor allem die Fragen der Angemessenheit im Fremdvergleich, der Ernsthaftigkeit und Finanzierbarkeit, der Erdienbarkeit, eines zulässigen Pensionierungsalters, der Regelung der Unverfallbarkeit sowie einer Probezeit zu klären; bei beherrschenden GGF müssen zudem das Nachzahlungsverbot der R 8.5 Abs. 2 KStR sowie Verschärfungen bei der Erdienbarkeit, der Unverfallbarkeit und dem rechnerischen Pensions­alter beachtet werden.</p><p>Zudem muss die privatrechtliche Insolvenzsicherung geprüft werden, da Unternehmer und damit beherrschende GGF nicht dem Schutz des Betriebsrentengesetzes und damit auch nicht dem Schutz des PSVaG unterliegen. Im Falle einer gewünschten Reduzierung der Versorgungszusage, etwa bei finanziellen Problemen in einer Gesellschaft, ist zu prüfen, ob die Ursache betrieblich oder gesellschaftlich veranlasst ist. Gerade in diesen Fällen bestehen hohe Haftungsrisiken für den Berater, da sich die Maßnahmen sowohl in der Bilanz der Gesellschaft als auch im Steuerbescheid des GGF auswirken. Ein Verzicht kann zu einer verdeckten Einlage sowie auf der Ebene des GGF zu einem steuerlichen Zufluss und damit zu einer hohen steuerlichen Belastung ohne Mittelzufluss führen.</p><h5>Übersicht über Lösungsmöglichkeiten</h5><p>Derzeit wird unter fachlicher Leitung von Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, ein Prüfungstool entwickelt, das bei der Beantwortung all dieser Fragen für die Versorgung eines GGF unterstützt; dieser „GGF-Planer“ wird besonders Steuerberater und Anwälte unterstützen und Ende 2022 auf den Markt kommen. Es werden alle relevanten Fragen softwareseitig gestellt und ein Überblick über die aktuelle Situation sowie die relevanten Lösungsmöglichkeiten mit automatischer Gutachtenerstellung unter Einbeziehung der relevanten Rechtsquellen gegeben. Auf dieser Basis ist sichergestellt, dass keine Prüfungskomplexe vergessen werden.</p><h5>Fazit</h5><p>In der Handelsbilanz gibt es mit den Annahmen Fluktuation und Rententrend sowie Kapital- statt Rentenleistung Stellschrauben, die ohne großen Aufwand nutzbar sind, um den Anstieg der Rückstellung abzumildern. Diese Änderungen müssen aber begründbar sein und bedürfen meist einer Beratung. Dies gilt vor dem Hintergrund der gestiegenen Inflation besonders für den Rententrend. Direktzusagen sind in der betrieblichen Altersversorgung weiterhin attraktiv, und das sowohl arbeitgeberfinanziert als auch bei Entgeltumwandlung. Bedingungen hierfür sind aber ein modernes Konzept und eine korrekte Ausgestaltung. Für die äußerst komplexe Versorgung von Gesellschafter-­Geschäftsführern ist derzeit ein Prüfungstool in der Entwicklung, das die Makler, Steuerberater und Anwälte bei der Beratung zu Pen­sionszusagen unterstützt und hilft, kostspielige Fehler und Haftungs­risiken zu vermeiden.</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 09/2022, S. 26 f., und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/de/profiles/53e4066999da-asscompact/editio…; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © chathuporn – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/D9EEF3E2-7897-4194-A77F-E54FACECEDA2"></div>

 
Ein Artikel von
Carsten Cornelsen
Prof. Dr. Thomas Dommermuth