AssCompact suche
Home

Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH

110276

IVFP-Ausblick: Altersvorsorge 2024

Wie geht es in Sachen Altersvorsorge im Jahr 2024 weiter? Wird es Reformen geben? Prof. Michael Hauer, Gesellschafter und Geschäftsführer des IVFP, legt für AssCompact dar, wie sich gesetzliche Rente und private Altersvorsorge in diesem Jahr entwickeln könnten.

Ein Artikel von Prof. Michael Hauer, Gesellschafter und Geschäftsführer der Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH (IVFP)

Blickt man beim Thema Altersvorsorge ins Jahr 2024, so kommt dies einem Blick in die Glaskugel gleich. Vieles hängt davon ab, welche gesetzlichen Änderungen der Gesetzgeber bei der privaten Altersvorsorge, der betrieblichen Altersversorgung und natürlich bei der gesetzlichen Rente durchführen wird. Im Fokus stehen dabei die Reformen der privaten Altersvorsorge und der gesetzlichen Rente. Nach meiner Einschätzung wird die Ampel keine großen Änderungen bei der betrieblichen Altersversorgung vornehmen, da diese durch die Haushaltsprobleme infolge des Bundesverfassungsgerichts­urteils vom 15.11.2023 überlagert werden dürften.

Entwicklungen bei gesetzlicher Rente

Bei der gesetzlichen Rente wird die FDP die Aktienrente (Generationenkapital) durchsetzen, da sie sich ansonsten unglaubwürdig machen würde. Geplant ist nun ein durch Kredite finanzierter Kapitalstock für die Aktienrente, der um 12 Mrd. Euro von 10 Mrd. auf dann 22 Mrd. Euro hochgefahren wird. Mittel- und langfristig stellt dies eine vernünftige Maßnahme dar, die sich für die zukünftigen Generationen positiv auswirken wird. Eine Lösung für das Problem der Babyboomer ab 2025, bedingt durch eine massiv wachsende Anzahl an Rentnern und Rentnerinnen im Verhältnis zu den Beitragszahlern und -zahlerinnen, ist es nicht. Dieses nahezu unlösbare Problem wird wohl die nächste Regierung ab 2025 lösen müssen.

Private Altersvorsorge: Potenzieller Paradigmenwechsel

Bei der privaten Altersvorsorge hat die von der Regierung gebildete Fokusgruppe im Sommer 2023 ihre Empfehlungen vorgelegt, die zwei wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen staatlichen Förderungssystematik beinhalten: Zum einen soll auf Garantiebedingungen, wie sie beispielsweise bei der bAV oder bei der Riester-Rente vorhanden sind, gänzlich verzichtet werden. Zum anderen soll keine Verpflichtung zur Verrentung vorhanden sein. Beides wird mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Ampel-Regierung aufgenommen.

Sollte eine staatlich geförderte kapitalgedeckte Lösung als Nachfolge der Riester-Rente kommen, bei der weder Garantien noch eine Verrentung gefordert werden, dann wäre dies ein Paradigmenwechsel, wie er größer nicht sein könnte. Dabei ist der Verzicht auf Garantiebedingungen nicht als wesentlicher Nachteil zu bewerten, da Garantien bei langen Ansparphasen, wie sie im Bereich der Altersvorsorge üblich sind, nicht zwingend erforderlich sind. Gleichwohl werden Garantien aber von einigen Menschen erwünscht, weshalb diese auch als Option erhalten bleiben sollten.

Wegfall der Verrentung würde Risiko für Staat bedeuten

Durchschlagender wäre jedoch der Effekt, wenn die Verrentung in Form einer Leibrente nicht mehr gefordert würde. Dann besteht durchaus die Gefahr, dass die Menschen überwiegend die Kapitalauszahlung zu Ruhestandsbeginn wählen und wahrscheinlich über die nächsten Jahre einen großen Teil des Kapitals ausgeben würden. Das finanzielle Langlebigkeits­risiko, bedingt durch eine höhere Lebenserwartung, als sie vermutet wird, ist somit nicht mehr abgesichert. Das heißt, der Staat würde dieses Risiko auf sich nehmen. Bisher galt bei der staatlichen Förderung die Systematik: Der Bürger bzw. die Bürgerin erhält eine Förderung beispielsweise durch Steuerersparnis oder Zulage, dafür möchte der Staat aber auch, dass die Bürger /-innen dieses Geld für die Absicherung des unter Umständen langen Lebens im Form einer Leibrente einsetzen. Bei der Riester-Förderung mussten zum Beispiel 70% vom vorhandenen Kapital zum Ruhestandsbeginn als Leibrente ausgezahlt werden.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 01/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © IVFP

 
Ein Artikel von
Prof. Michael Hauer

Diese PKV-Unternehmen sind laut IVFP „hervorragend“

Seit fast einem Jahrzehnt untersucht das IVFP die Unternehmenskennzahlen privater Krankenversicherer in den Bereichen Stabilität, Sicherheit, Ertragskraft und Markterfolg. Von den 36 Unternehmen, die dieses Jahr analysiert wurden, erhalten fünf die Bestnote.

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat die Ergebnisse seines diesjährigen PKV-Unternehmensratings vorgelegt. Bereits seit knapp zehn Jahren beleuchtet das Institut die Kennzahlen der privaten Krankenversicherer – der lange Beobachtungszeitraum gibt Aufschluss über die Kontinuität der Unternehmenskennzahlen, so die Analysten.

„Und diese Kontinuität bedingt natürlich gut kalkulierte Tarife, mit umfassenden Leistungsangebot, fairen Preisen und moderaten Beitragsanpassungen“, erklärt Prof. Michael Hauer, IVFP-Geschäftsführer. Diese Kriterien wiederum sind für Versicherte wichtig, denn der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist in der Regel bindend, von sehr langer Dauer und ein Wechsel ist in den meisten Fällen nicht möglich.

Diese Unternehmen werden mit „Exzellent“ bewertet

Für das aktuelle Rating wurden die Kennzahlen von 36 privaten Krankenversicherern untersucht. Analysiert wurden sie anhand von 23 Kriterien in den Qualitätsbereichen Stabilität, Sicherheit, Ertragskraft und Markterfolg. Dabei untersucht das IVFP nur Werte, die sich aus Zahlen der Versicherer sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen herauslesen lassen, beispielsweise Geschäftsberichte oder BaFin-Berichte.

Im aktuellen Rating konnten fünf Versicherer die höchste Gesamtbewertung „Exzellent“ erringen. Die Unternehmen, in alphabetischer Reihenfolge, sind: LVM, Provinzial, R+V, SIGNAL IDUNA sowie uniVersa. Im letzten Jahr hatten ebenfalls fünf Unternehmen die Bestnote erhalten.

Private Krankenversicherer mit der Note „Sehr Gut“

Die Note „Sehr Gut“ erhielten 18 Gesellschaften. Diese sind, ebenfalls in alphabetischer Reihenfolge: Allianz, ALTE OLDENBURGER, AXA, Barmenia, Bayerische Beamtenkrankenkasse, Continentale, Debeka, DEVK, DKV Deutsche Krankenversicherung, Generali, Gothaer, HALLESCHE, HanseMerkur, INTER, Landeskrankenhilfe (LKH), Mecklenburgische, Union Krankenversicherung und Württembergische.

Nur die am höchsten bewerteten Unternehmen werden genannt

Die restlichen Unternehmen, die ebenfalls analysiert wurden, werden nicht in der Ergebnisliste aufgeführt. Grund dafür ist, dass nur Anbieter genannt werden, die mit den Auszeichnungen „Exzellent“ und „Sehr Gut“ bewertet wurden – Unternehmen mit einer Gesamtbewertung größer/gleich 2,0 (Gut) werden nicht benannt, um einem „Bashing“ vorzubeugen. So können sich auch Anbieter, deren Tarife sich beispielsweise noch im Aufbau befinden, an dem freiwilligen Rating beteiligen, ohne negative Berichterstattung fürchten zu müssen, so das IVFP. (js)

Die Liste der mit „Exzellent“ und „Sehr Gut“ bewerteten Unternehmen findet sich hier.

Bild: © alexkich – stock.adobe.com

 

Welche Basisrenten-Tarife das IVFP am höchsten bewertet

Fast 20 Jahre nach der Einführung der Basisrente, auch als Rürup-Rente bekannt, hat sich das Produkt laut dem IVFP zu einem Evergreen entwickelt. Im diesjährigen Rating hat das Institut insgesamt 104 am Markt erhältliche Tarife unter die Lupe genommen. Welche davon können überzeugen?

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat die Ergebnisse seines diesjährigen Basisrenten-Ratings bekannt gegeben. Dies nimmt das Unternehmen auch zum Anlass, die Vorteile der Basisrente anzupreisen. Wenn man der Stimmung am Markt trauen könne, dann habe sich die Basisrente fast 20 Jahre nach seiner Einführung zum Evergreen entwickelt, so das IVFP. Verwunderlich sei das nicht. Schließlich sind die Beiträge seit diesem Jahr zu 100% steuerlich absetzbar. Das Wachstumschancengesetz, das Ende des Jahres verabschiedet werden soll, könne den steuerlichen Effekt noch einmal verstärken. Hier bleiben die genauen Auswirkungen jedoch abzuwarten, so die Analysten.

Doch die Basisrente habe auch noch weitere Vorteile, die den meisten Verbrauchern in dieser Dimension gar nicht bewusst seien, etwa die beliebige Verteilung des Beitragsvolumens innerhalb einer Familie, der Insolvenzschutz in der Ansparphase und die Tatsache, dass es keine Zugangsvoraussetzungen für einen Abschluss gibt.

Nur Tarife mit den Bewertungen „Exzellent“ und „Sehr gut“ ausgewiesen

Welche Tarife können also im diesjährigen Rating überzeugen? Insgesamt hat das Institut 104 Tarife von 41 Anbietern in den Ratingbereichen Unternehmen, Rendite, Flexibilität und Transparenz untersucht. Dabei wurden die Tarife in die Kategorien Klassik, Klassik plus, fondsgebunden mit und ohne Garantien sowie Comfort und Index aufgeteilt.

Das Institut weist zusätzlich darauf hin, dass es darauf verzichtet, Anbieter auszuweisen, die eine Gesamtnote größer/gleich 2,0 („Gut“) erreichen. Stattdessen werden nur Anbieter mit der Bewertung „Sehr gut“ oder „Exzellent“ in den Ergebnissen aufgeführt. Dadurch will das IVFP einem „Bashing“ gegenüber Anbietern vorbeugen, deren Tarife sich beispielsweise noch im Aufbau befinden, die sich aber dennoch bereit erklärt haben, an dem freiwilligen Rating teilzunehmen. So können die Produktgeber sehen, wo sich ihr Tarif bzw. ihre Tarife im Vergleich zu anderen Anbietern im Markt bewegen, ohne schlechte Berichterstattung fürchten zu müssen.

Die Gewinner der Kategorien „Klassik“ und „Klassik Plus“

Als bester Basisrententarif in der Kategorie Klassisch wird als einziger Tarif die „Basisrente“ der Hannoverschen Lebensversicherung AG genannt, die die Gesamtnote „Exzellent“ erzielen konnte.

In der Kategorie Klassisch Plus wird der Tarif „EUROPA BasisRentenversicherung (E-BRCP)“ der EUROPA als einziger Direktanbieter genannt, im Bereich der Serviceversicherer konnte nur die Allianz mit ihrem Tarif „BasisRente Perspektive“ die Bewertung „Exzellent“ einfahren.

Die besten fondsgebundenen Tarife

Bei den fondsgebundenen Tarifen mit Garantien holen sich insgesamt neun Tarife die Höchstnote:

  • „Basisrente InvestFlex mit Garantie“ und „BasisRente InvestFlex mit Garantie Green“ der Allianz
  • „Basis-Rente Balance“ der ERGO
  • „MeinPlan Basisrente“ der LV 1871
  • „BasisRente performance+ GrüneRente“ und „BasisRente performance+“ der Stuttgarter
  • „Maximo“ der Swiss Life
  • „Genuis BasisRente“ der Württembergischen
  • „EUROPA Fondsgebundene BasisRentenversicherung mit Garantie (e-BRIG) der EUROPA (Direktanbieter)

Die mit „Exzellent“ bewerteten fondsgebundenen Tarife ohne Garantien sind die folgenden:

  • „BasisRente InvestFlex Green“ und BasisRente InvestFlex“ der Allianz
  • „GENERATION basic plus“ der Canada Life
  • “Basis-Rente Balance” der ERGO
  • „EUROPA Fondsgebundene BasisRentenversicherung (E-BRI) der EUROPA
  • „CleverInvest Green Basisrente“ der HDI
  • „MeinPlan Basisrente“ der LV 1871
  • „Fondsgebundene BasiseEnte“ der NÜRNBERGER
  • „VR-RürupRente“ der R+V
  • „Fondsgebundene Basis-Rente FondsPurNEXT“ und „Fondsgebundene Basis-Rente FONDS PUR“ des VOLKSWOHL BUND
Die höchstbewerteten Comfort- und Index-Tarife

In der Kategorie Comfort erhalten insgesamt sechs Tarife die Höchstbewertung:

  • „BasisRente KomfortDynamik“ der Allianz
  • „Relax BasisRente Comfort Plus“ der AXA
  • „BasisVorsorge GarantieRente Index“ der Gothaer
  • „Basis-Rente FONDS FITTERY NEXT” und “Basis-Rente FONDS FITTERY” des VOLKSWOHL BUND
  • “VarioInvest BasisRente” der Zurich

Zudem bewertet das IVFP weitere acht Tarife in der Kategorie Index mit „Exzellent“:

  • „BasisRente IndexSelect Plus“ und „BasisRente IndexSelect“ der Allianz
  • „Basis-Rente Index“ und „Basis-Rente Balance“ der ERGO
  • „R+V-BasisRente IndexInvest“ der R+V
  • „BasisRente index-safe GrüneRente“ und „BasisRente index-safe“ der Stuttgarter
  • „KLASSIK MODERN“ des VOLKSWOHL BUND

Mehr Ratingergebnisse können hier eingesehen werden. (js)

Bild: © Brian Jackson – stock.adobe.com

Lesen Sie auch: Die Zukunft der privaten Altersvorsorge in Deutschland

 

IVFP erweitert Geschäftsführung

Beim Institut für Vorsorge und Finanzplanung gibt es zwei Neuzugänge in der Geschäftsführung: Thomas Krapf, verantwortlich für den Bereich Institut, sowie Sebastian Maischl, zuständig für den Bereich Software, werden das Führungsteam künftig ergänzen.

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat zwei neue Geschäftsführer ernannt: Thomas Krapf wird die Leitung des Bereichs Institut übernehmen, während Sebastian Maischl den Bereich Software leiten wird. Die Erweiterung des Führungsteams aus den eigenen Reihen ist Teil einer langfristigen Strategie und soll die Unabhängigkeit des Instituts sichern, vermeldet das Unternehmen.

Krapf ist seit 2005 beim IVFP und derzeit als Leiter Fachliche Entwicklung tätig. Maischl ist aktuell Leiter IT und seit 2011 beim Unternehmen. Der geschäftsführende Gesellschafter Prof. Michael Hauer und der Gesellschafter Prof. Dr. Thomas Dommermuth bleiben weiterhin aktiv an Bord. So soll die Kontinuität in der Führungsebene sichergestellt werden. (sts)

Bild v. l. n. r.: Thomas Krapf, Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Prof. Michael Hauer und Sebastian Maischl; © IVFP

 

Investmentgesellschaften im IVFP-Nachhaltigkeitsrating

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung hat erstmals Investmentgesellschaften auf ihre Nachhaltigkeitskompetenz überprüft. Dafür wurden vier Kriterien bewertet sowie die letztjährig erhobenen Daten der Lebensversicherer zu Rate gezogen.

Bewertungen von einzelnen Fonds sind in der Investmentbranche viele zu finden – Ratings von den Gesellschaften selbst dagegen schon seltener. Genau dieses Themas hat sich nun jedoch das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) angenommen. Konkret geht es um die Nachhaltigkeitskompetenz der Investmentgesellschaften, die das Institut anhand von vier Kriterien untersucht hat.

Die Bewertung der einzelnen Kriterien „Strategie“, „Prozesse“, „Produkt & Service“ sowie „Kennzahlen“ erfolgt dabei im Benchmark-Verfahren, mit einer Gewichtung von 40% auf „Strategie“. Dadurch habe das Rating einen „stark zukunftsgewandten Charakter“, so das IVFP, weil die Unternehmen nicht für etwaige Altlasten abgestraft, sondern für eine glaubhafte nachhaltige Transformationsstrategie belohnt würden.

Freiwillige Teilnahme am Rating

Die Teilnahme an der Untersuchung stehe grundsätzlich allen Investmentgesellschaften offen und sei vollkommen kostenlos. Darüber hinaus würden alle Teilnehmer eine individuelle Einschätzung durch das IVFP erhalten, wie deren Anstrengungen im Bereich der Nachhaltigkeit im Marktvergleich zu bewerten sind. In der Regel würden jedoch, so das IVFP, vorzugsweise jene Gesellschaften teilnehmen, die sich Chancen auf eine sehr gute Bewertung ausrechnen, da die Datenerhebung sehr umfangreich und damit mit hohen internen Aufwänden verbunden sei. Die Qualität unter den teilnehmenden Gesellschaften sei daher als hoch anzusehen.

Insgesamt hätten sich daher „nur“ zehn Investmentgesellschaften dem Vergleich gestellt. Um die Ratingqualität dennoch hoch zu halten, wurden auch die letztjährig erhobenen Daten der Lebensversicherer zur Bildung der jeweiligen Benchmark herangezogen.

Das sind die Ergebnisse

Besonders überzeugen konnten das IVFP die Gesellschaften Ampega Investment, AXA Investment Managers, Carmignac, Franklin Templeton, Nordea und Union Investment. Alle diese haben ein „Sehr gut“ als Gesamtnote erhalten. Den Ergebnissen ist auch zu entnehmen, dass Ampega Investment, AXA IM sowie Union Investment in den Teilbereichen „Strategie“ und „Prozesse“ ein „Exzellent“ erhalten haben. (mki)

Weitere Information zum Rating gibt es hier.

Bild: © Rawf8 – stock.adobe.com

 

Die Gretchen-Frage: Fonds-Direktanlage oder Fondspolicen?

Die Zahl der Aktionäre in Deutschland steigt. Neben der Direktanlage in Aktien, ETFs und Aktienfonds gibt es auch die fondsgebundene Rentenversicherung. Gelegentlich aber steht sie wegen ihrer Kosten in der Kritik. Das IVFP schlüsselt auf, wie sich die Fondspolice im Vergleich zur Direktanlage in Fonds schlägt.

Ein Artikel von Prof. Michael Hauer, Gesellschafter und Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP)

Aufgrund eines aus fachlicher Sicht „verrückten“ Szenarios von niedrigen Zinsen bei gleichzeitig hoher Inflation stellen Aktienfonds eine in vielen Fällen optimale Altersvorsorgelösung dar. Zwangsläufig stellt sich dabei die Frage, ob diese nun als Direktinvestment oder im Rahmen einer Fondspolice umgesetzt werden soll.

Altersvorsorge auf der Basis von Versicherungslösungen bietet neben den oftmals in Fondspolicen angebotenen günstigen institutionellen Anteilsklassen bzw. auch ETFs zwei entscheidende Vorteile gegenüber einem Direktinvestment in Fonds.

Der erste Vorteil: die lebenslange Leibrente

Laut wissenschaftlichen Studien unterschätzen die meisten Deutschen ihre Lebenserwartung deutlich. Die Statistik zeigt, dass die Menschen immer älter werden. Rentenversicherungen bieten die Möglichkeit einer Leibrente, die dieses finanzielle Langlebigkeitsrisiko abdeckt. Bei Rentenbeginn kann der Versicherungsnehmer wählen, ob er sein Kapital auszahlen lassen oder in eine Leibrente umwandeln möchte – wobei nur eine Leibrente eine Absicherung gegen das finanzielle Langlebigkeitsrisiko bietet.

Der zweite Vorteil: die steuerlichen Vorzüge des Versicherungsprodukts

 

Die Gretchen-Frage: Fonds-Direktanlage oder Fondspolicen?

 

In der Einzahlungsphase sind die Erträge einer privaten Rentenversicherung von der Abgeltungsteuer befreit. Während der Beitragsphase werden im Versicherungsmantel also keine direkten Steuern auf Zinsen und Dividenden bzw. auf Gewinne bei Fondswechsel für den Anleger fällig. Dies kann innerhalb des Versicherungsmantels zu einem höheren Guthaben (Zinseszinseffekt) führen, was sich insbesondere bei Veränderungen der Kapitalanlage (Fondswechsel) zeigt.

Den Effekt der Abgeltungsteuerfreiheit in der Fondspolice veranschaulicht das in Abb. 1 dargestellte vereinfachte Beispiel.

Bei der Fondspolice findet kein Abgeltungsteuerabzug statt und bei einem Fondswechsel wird in der Regel kein Ausgabeaufschlag erhoben.

Bei der Direktanlage wird von einer Wertsteigerung von 600 Euro die Abgeltungsteuer (25% zzgl. Solidaritätszuschlag (SolZ)), d. h. 26,375%, abgezogen. Seit Einführung des Investmentsteuerreformgesetzes gibt es noch eine steuerliche Teilfreistellung der Wertsteigerung, d. h., von 26,375% sind 30% bei einem Aktienfonds steuerfrei. Somit sind 26,375% × 70% = 18,46% an Abgeltungsteuer zu zahlen. Die 600 Euro werden also gemindert um 600 Euro × 18,46% = 111 Euro (gerundet). Der Ertrag nach Steuer beträgt 600 Euro – 111 Euro = 489 Euro.

Wird das Guthaben in Höhe von 10.489 Euro in einen neuen Fonds investiert und unterstellt man einen Ausgabeaufschlag von 5%, bleibt nach Steuer und Kosten ein Fondskapital in Höhe von 10.489 Euro – 5% = 9.990 Euro.

Steuerliche Regelungen bei Wahl der Kapitalzahlung

 

Die Gretchen-Frage: Fonds-Direktanlage oder Fondspolicen?

 

Bei einer Fondspolice in der privaten Rentenversicherung gilt aktuell die 12/62-Regel. Bei Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Jahren und Alter von mindestens 62 Jahren bei der Kapitalauszahlung bleiben 50% der Erträge steuerfrei.

Wird die 12/62-Regelung nicht erfüllt, fällt Abgeltungsteuer in Höhe von 25% zzgl. SolZ (insgesamt 26,4%) und ggf. Kirchensteuer (dann insgesamt maximal 28%) an.

Das Beispiel in Abb. 2 zeigt die Unterschiede bei der Besteuerung. Zur Vereinfachung wurde angenommen, dass der persönliche Steuersatz bei 35% liegt bzw. die Abgeltungsteuer des Direktinvestments mit 26,4%, also ohne Kirchensteuer, abgerechnet wird.

Der Steueraufwand aus den 30.000 Euro Ertrag aus der Fondspolice ergibt sich aus den 30.000 Euro abzüglich der Teilfreistellung von 15%. Von den restlichen 25.500 Euro sind 50%, also 12.750 Euro steuerpflichtig. Der Steuerabzug beträgt 35% und somit liegt der Steueraufwand bei 4.463 Euro.

Beim Direktinvestment sind 100% des Ertrages von 30.000 Euro steuerpflichtig. Hiervon werden 30% von der Steuerpflicht freigestellt. Von den übrigen 21.000 Euro beträgt der Steuerabzug 26,4%, woraus sich die Besteuerung von 5.544 Euro ergibt.

Steuerliche Regelung bei Wahl der Rentenzahlung

Wählt der Sparende zu Ruhestandsbeginn die lebenslange Rente, wird die Rentenleistung aus dem gesamten angesparten Verrentungskapital berechnet. Es geht also keine Steuerzahlung ab. Nur die lebenslange Zahlung unterliegt gemäß dem Ertragsanteil der Steuerpflicht. Dieser hängt vom Alter des Rentenempfängers bei Rentenbeginn ab und bestimmt den steuerpflichtigen Teil der Rente. Zum Beispiel sind bei Rentenbeginn mit 65 Jahren 18% der Rente steuerpflichtig.

Was ist nun besser?

Die Entscheidung, ob eine fondsgebundene Rentenversicherung oder ein Direktinvestment in Investmentfonds die geeignetere Option ist, hängt von einer Vielzahl kundenindividueller Faktoren ab. Eine einheitliche Antwort kann daher nicht gegeben werden. Bei der Entscheidungsfindung müssen Kriterien wie der Anlagehorizont, gewünschte Flexibilität, Qualität der ausgewählten Fonds, steuerliche Aspekte und die Kosten berücksichtigt werden. Mit Berücksichtigung der hier genannten Punkte, insbesondere der steuerlichen Vorteile, stellt die Fondspolice jedoch in vielen Fällen eine bessere Lösung dar, obwohl oftmals die (Abschluss-)Kosten bei Fondspolicen höher sind als beim Direktinvestment.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 08/2023 und in unserem ePaper.

Bild: © MQ-Illustrations – stock.adobe.com; Grafiken: © IVFP

 
Ein Artikel von
Prof. Michael Hauer

IVFP kürt die besten BU-Versicherungen

Wo gibt es für Angehörige kaufmännischer Berufe, Selbstständige, Studenten, Azubis, medizinisches Personal und Handwerker die passende Berufsunfähigkeitsversicherung? Das IVFP hat in seinem neu aufgelegten Rating 57 Tarife der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung von 48 Anbietern beleuchtet.

Wie jüngst erst eine Auswertung der KKH Kaufmännische Krankenkasse zeigte, ist die Anzahl berufstätiger Menschen, die an einer psychischen Belastung leiden, im ersten Halbjahr 2023 deutlich gestiegen. Da seelische Erkrankungen die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind, unterstreicht dies einmal mehr, wie wichtig eine passende Berufsunfähigkeitsversicherung ist.

In seinem aktuellen BU-Rating hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) das Angebot der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung unter die Lupe genommen. Laut IVFP sind die Individualisierungsmöglichkeiten in der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) zum Glück enorm. Zeitgleich würden die Versicherer ihre Bedingungen regelmäßig verbessern. Ein reines Bedingungsrating würde aber nur ein Teilaspekt als Ergebnis liefern. Deshalb berücksichtigt das IVFP unterschiedliche Fallkonstruktionen von Musterfällen, um ein möglichst realistisches Bild zu bekommen.

Vier Teilbereiche

Anhand von über 100 Kriterien wurden im aktuellen Rating die Tarife für die Berufsgruppen Kaufmännische Berufe, Selbstständige, Studenten, Auszubildenden, medizinische Berufe und Handwerk untersucht. „Verschiedene Berufsgruppen unterstreichen die Besonderheiten dieses ganzheitlichen und realitätsnahen Ansatzes unseres Ratings. Nur so kann ein wertvolles Ergebnis geliefert werden“, erklärt Michael Hauer, Geschäftsführer des IVFP.

Wie in den vergangenen Jahren wurden die Tarife in den vier ausgewählten Teilbereichen Preis/Leistung, Unternehmensqualität, Flexibilität und Transparenz geprüft, die in unterschiedlich starker Gewichtung in die Bewertung eingeflossen sind. Insgesamt haben die Experten vom IVFP 57 SBU-Tarife von 48 Anbietern unter die Lupe genommen.

Erneut hat das IVFP darauf verzichtet, Versicherer aufzulisten, die eine schlechtere Note als 2,0 haben. Dadurch will man einer negativen Berichterstattung über Anbietern entgegenwirken, deren Strukturen sich beispielsweise noch im Aufbau befinden. Wie die Anaylsten unterstreichen, sei ein schlechteres Ratingergebnis nicht damit gleichzusetzen, dass der Versicherer ungenügend sei.

57 Tarife von 48 Anbietern auf dem Prüfstand

Insgesamt haben die Experten vom IVFP 57 SBU-Tarife von 48 Anbietern unter die Lupe genommen. Im Bereich der Serviceversicherer schneiden bei den kaufmännischen Berufen insgesamt 25 Tarife mit der Bestbewertung „exzellent“ ab. In der Kategorie der Selbstständigen sind 22 Tarife als „exzellent“ bewertet. Für die Zielgruppe der Studenten hat das IVFP insgesamt 26 Tarifen die Bestnote vergeben. Bei den medizinischen Berufen sind 19 Tarife als exzellent eingestuft. Bei den Auszubildenden wie auch den Handwerkern finden sich jeweils 18 Tarife mit Höchstwertung.

Welche Tarife der Direktversicherer überzeugen konnten, die am Ranking teilgenommen haben, hat das IVFP in separaten Listen zusammengefasst.

Hier geht es zu den Ergebnissen

Die Tarife mit Höchstwertung aufzuführen, würde diesen Rahmen sprengen. Die jeweiligen Einzelratings für die sechs untersuchten Berufsgruppen hat das IVFP auf seiner Webseite veröffentlicht – jeweils unterteilt nach Service- und Direktversicherern.

Bild: © Sutthiphong – stock.adobe.com

 

Neue Funktionen auf der IVFP Plattform

Die Softwareangebote des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung haben zum Monatsende einige Updates bekommen. Dadurch kommen diverse Neuerungen auf die Beratungsplattform fairadvisor.net und die Tarifvergleichssoftware fairgleichen.net.

Die Beratungssoftware fairadvisor.net und die Tarifvergleichssoftware fairgleichen.net, beides Angebote des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP), haben zum 31.07.2023 mehrere Software-Updates erhalten, um die Plattformen an neue Gesetze anzupassen und außerdem einige neue Funktionen mit auf den Weg zu geben.

Neuerungen auf fairadvisor.net

Zum einen wird fairadvisor.net nun auch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) berücksichtigen. Dieses ist seit Juli 2023 gültig. Darin wird zum einen der allgemeine Pflegeversicherungsbeitragssatz auf 3,4% und der Zuschlag für Kinderlose auf 0,6% erhöht. Außerdem gibt es Beitragsabschläge bei zwei oder mehr Kindern unter 25 Jahren und die Lohnsteuerberechnung wird infolge des PUEG angepasst. All diese Änderungen sind nun bei fairadvisor.net im System implementiert und werden entsprechend berücksichtigt.

Im bAV BERATER gibt es nun außerdem die Möglichkeit, einen VL-Erstbezug, also eine noch nicht in Anspruch genommene vermögenswirksame Leistung, in bAV umzuwandeln. Des Weiteren hat man einige Neuerungen im AltersvorsorgePLANER eingeführt. So gibt es beim Marktdurchschnittstarif erweiterte Tarifoptionen: den Normal-, Kollektiv- und Honorartarif, eine Beitragsdynamik und konstante, teildynamische und dynamische Rente. Die Bruttowertentwicklung wird jetzt auch entsprechend der Beitragsgarantie vorbelegt: bei 80% und 70% Beitragsgarantie mit 5% Bruttowertentwicklung und bei 60% oder weniger Beitragsgarantie mit 6% Bruttowertentwicklung. Weiterhin erfolgt die Steuerberechnung nun unter Berücksichtigung einer eventuellen Kirchensteuerpflicht und es gibt jetzt eine detaillierte Darstellung der gesetzlichen Beitragsberechnung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung im Alter.

Neue berechenbare Tarife in fairgleichen.net

Das Update in fairgleichen.net beinhaltet seit dem 31.07. neue berechenbare Tarife der Alte Leipziger, Barmenia, LV1871, Nürnberger und HDI. Zukünftig sollen laut IVFP noch Berechnungsmöglichkeiten für VOLKSWOHL BUND, SIGNAL IDUNA, InterRisk, Württembergische, Baloise und Axa kommen sowie zwei neue Vergleichsmodule, nämlich die Integration der Grundfähigkeitentarife und der Risikolebentarife. (mki)

Bild: © Wanan – stock.adobe.com

 

IVFP blickt bei BU-Policen „hinter die Kulissen“

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung geht es aus Kundensicht oft um den Preis – zu Unrecht, wie das IVFP findet. Im aktuellen BU-Kompetenz-Rating blickt das Analysehaus auf nichtöffentliche sensible Daten der BU-Produkte der Versicherer, um die Top-Tarife zu küren. Sieben Unternehmen konnten die Höchstnote erzielen.

Laut einer Online-Umfrage der aktuellen Ausgabe des Magazins Finanztest geben 96% der Befragten an, dass ihnen das Risiko einer Berufsunfähigkeit bekannt ist – lediglich 37% der Befragten haben dieses Risiko aber auch abgesichert. Während 49% angeben, sich noch nicht intensiv damit beschäftigt zu haben, sagen 29%, dass eine BU ihnen zu teuer ist, während 19% den Abschluss für zu kompliziert halten.

IVFP-Rating will für Transparenz über den Preis hinaus sorgen

Transparenz rund um Vorsorgelösungen bei einer Berufsunfähigkeit kann sich für Versicherer also durchaus lohnen – denn Potenzial gibt es auf dem Markt noch einiges. Passend dazu hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) die Ergebnisse seines aktuellen BU-Kompetenz-Ratings veröffentlicht. Im Rahmen der Analyse richten die Experten ihren Blick „hinter die Kulissen“ der Berufsunfähigkeitsprodukte der Versicherer, abseits vom Preis. Dieser ist im hart umkämpften Geschäftsfeld der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) das Hauptkriterium. Laut dem IVFP jedoch reicht die „Abkürzung“ über den reinen Preisvergleich nicht aus, um die komplexe Versicherungslage in der BU-Landschaft zu vergleichen. Und auch bei den Bedingungen nähern sich viele Gesellschaften immer mehr einander an.

Aufgrund dessen unterstreicht das IVFP die Bedeutung, Verbrauchern aufzuzeigen, wie Anbieter ihre Prozesse und Serviceleistungen gestalten, damit diese sich vor der Entscheidung für ein Produkt ein vollständiges Bild über den Versicherer und das Produkt machen können.

Vier Teilbereiche mit über 80 Einzelkriterien

Im Rahmen der interaktiven Analyse, die dem BU-Kompetenz-Rating zugrunde liegt, erhält das IVFP nichtöffentliche, sensible Daten von den Anbietern. Diese werden analysiert und anhand von vier Teilbereichen mit insgesamt über 80 Einzelkriterien bewertet. Dabei sind die Teilbereiche Geschäft und Leistungsprüfung jeweils mit 30% gewichtet, die Bereiche Antragsprüfung und Service jeweils mit 20%.

Im Teilbereich Geschäft werden Kriterien wie Bestandsgröße, Beitragsstabilität und Höhe der BU-Rente bewertet. Der Teilbereich Leistungsprüfung – ein besonderer Bereich, der laut den Analysten immer wieder für Zündstoff sorgt – untersucht beispielsweise, wie genau ein Unternehmen die BU-Leistungsprüfung durchführt, wie der Außenregulierungsprozess („Vor-Ort-Prüfung“) abläuft, die durchschnittliche Dauer zwischen BU-Meldung und positivem Leistungsentscheid sowie die Höhe der Rücktrittsquote.

Für die Bewertung im Bereich Antragsprüfung wird der gesamte Antragsprozess beleuchtet, etwa wie mit Gesundheitsfragen umgegangen wird und ob der Versicherer Kunden ausführlich über Rechte und Pflichten aufklärt. Wie serviceorientiert und kundenfreundlich auf die individuellen Bedürfnisse eingegangen wird, wird im Teilbereich Service analysiert.

Sieben Unternehmen erreichen Höchstnote

Die Höchstnote von fünf Sternen konnten insgesamt sieben Unternehmen erreichen (in alphabetischer Reihenfolge): AXA, Bayern-Versicherung, HDI, Nürnberger, R+V Versicherung, Swiss Life und Zurich Deutscher Herold.

Weitere drei Gesellschaften haben die zweithöchste Bewertung von vier Sternen erhalten (in alphabetischer Reihenfolge): Condor, Stuttgarter und VOLKSWOHL BUND.

Dabei erzielten AXA, HDI, Nürnberger, Swiss Life und Zurich Deutscher Herold ebenfalls die Höchstbewertung in allen vier Teilbereichen. Drei Mal gelang dies der Bayern-Versicherung (außer im Bereich Geschäft) sowie der R+V (außer im Bereich Service).

Ob und welche Unternehmen ein niedrigeres Ergebnis eingefahren haben, geht aus den Informationen des IVFP nicht hervor. Auch die Gesamtnote der Unternehmen und die Noten in den geprüften Teilbereichen wurden nicht in den Ratingergebnissen kommuniziert. (js)

Die Ergebnisse des Ratings können hier eingesehen werden.

Bild: © Jintana – stock.adobe.com

 

IVFP: Tarife der bAV-Direktversicherer haben sich weiter verbessert

bAV-Produkte: facettenreich, beratungsintensiv und gute Argumente in Sachen Mitarbeitergewinnung und -bindung. Das IVFP hat in einem Rating wiederholt die Qualität der Direktversicherungstarife unter die Lupe genommen und konstatiert, dass sich die Tariflandschaft im Vergleich zum Vorjahr weiter verbessert hat.

Die Tarife der Direktversicherer in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) haben sich im Vergleich zum Vorjahr weiter verbessert. Das ist das Ergebnis des aktuellen Ratings „bAV Direktversicherung 2023“ durch das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). „Es zeigt sich also, dass die Versicherungsunternehmen ihre Tarife verfeinern und ihren Kunden immer attraktivere Angebote unterbreiten“ ordnet Professor Michael Hauer, Geschäftsführer des IVFP, die jüngsten Ratingergebnisse ein.

Direktversicherer halten Anteil von etwa 35%

Die Bestandszahlen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) steigen seit Jahren, auch im für Makler wichtigen bAV-Durchführungsweg der Direktversicherung. Nach Zahlen des aktuellen Forschungsberichts aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales existierten zum Jahresende 2021 (aktuellere Zahlen nicht verfügbar) insgesamt 5,3 Mio. aktive bAV-Verträge in der Direktversicherung. Ihr Anteil an den gesamten privaten bAV-Anwartschaften beträgt damit rund 35% (AssCompact berichtete).

So wurde getestet

Im aktuellen bAV-Rating 2023 hat das IVFP nun zum zwölften Mal infolge die Tariflandschaft der Direktversicherer untersucht. Es wurden 79 Tarife von 40 Anbietern auf bis zu 87 Kriterien hin untersucht. Die Einteilung der Tarife erfolgt dabei in die bewährten Kategorien „Klassik“, „Klassik Plus“, „fondsgebunden mit Garantien“, „Comfort“ und „Indexpolicen“. Wie in den anderen IVFP-Ratings auch setzt sich die Gesamtnote aus vier Teilbereichsnoten (Unternehmen, Rendite, Flexibilität sowie Transparenz/Service) zusammen. Die Ergebnisse werden mit den Auszeichnungen „Exzellent“, „Sehr gut“ und „Gut“ bewertet, sowohl im Gesamtergebnis als auch in den einzelnen Teilbereichen.

Und das sind die Ergebnisse in den jeweiligen Kategorien:

Kategorie „Klassik“ und „Klassik plus“

Bei den klassischen Produkten ist das Rating recht überschaubar. Im Bereich der rein klassischen bAV-Direktversicherungstarife von Serviceversicherern erzielten lediglich zwei Tarife von der LV 1871 und der Nürnberger die Note „sehr gut“. Bei den Direktanbietern errang nur der Tarif der Hannoversche Lebensversicherung AG die Note „exzellent“. Weitere Anbieter sind nicht aufgeführt.

Im Bereich der Klassik plus-Tarife tummeln sich schon deutlich mehr Tarife auf den vorderen Plätzen. Dabei handelt es sich laut IVFP-Definition um eine klassische Rentenversicherung mit in der Regel geringeren Garantieelementen, aber erhöhter Renditechance. Drei Tarife von Serviceversicherern haben im jüngsten Rating die Note „exzellent“ erhalten. Weitere acht Tarife schneiden mit „sehr gut“ ab, darunter gleich zwei Tarife der Stuttgarter Lebensversicherung a. G. Direktanbieter sind aktuell nicht im Rating gelistet.

Kategorie „Index“ und „Comfort (beitragsbezogen)“

Bei den Index-Renten sind ebenfalls nur Serviceversicherer im Rating vertreten. Dabei gibt es neun Tarife mit einer „exzellenten“ Benotung, darunter erneut zwei Tarife der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. Weitere drei Tarife erzielen die Note „sehr gut“, mit zwei davon ist die VOLKSWOHL BUND LEBENSVERSICHERUNG a. G. am Start.

Bei den Comfort-Tarifen erarbeiteten sich insgesamt neun Tarife eine „exzellente“ Bewertung. Auch hier ist die Stuttgarter Lebensversicherung a. G. als einziger Versicherer mit zwei Tarifen vertreten. Weitere drei Tarife erhalten die Gesamtnote „sehr gut“.

Kategorie „fondsgebunden mit Garantien (BoLz)“

Und wie sieht die Tarifbewertung in der Kategorie fondsgebunden mit Garantien (BoLz) aus? Gleich 13 Tarife konnten im aktuellen IVFP-Rating die Bestnote „exzellent“ erringen. Dabei sind die Allianz Lebensversicherungs-AG, die Alte Leipziger Lebensversicherung a. G. sowie die Stuttgarter Lebensversicherung a. G. mit jeweils zwei Tarifen im Rating vertreten. Neun weiteren Tarifen bescheinigt das IVFP die Note „sehr gut“. Auch hier sind manche Versicherer mit zwei Tarifen vertreten, nämlich die Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG sowie die VOLKSWOHL BUND LEBENSVERSICHERUNG a. G. (as)

Hier stehen die Ergebnisse des aktuellen IVFP bAV-Ratings online zur Verfügung.

Bild: © Sutthiphong – stock.adobe.com