IVFP-Ausblick: Altersvorsorge 2024
Ein Artikel von Prof. Michael Hauer, Gesellschafter und Geschäftsführer der Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH (IVFP)
Blickt man beim Thema Altersvorsorge ins Jahr 2024, so kommt dies einem Blick in die Glaskugel gleich. Vieles hängt davon ab, welche gesetzlichen Änderungen der Gesetzgeber bei der privaten Altersvorsorge, der betrieblichen Altersversorgung und natürlich bei der gesetzlichen Rente durchführen wird. Im Fokus stehen dabei die Reformen der privaten Altersvorsorge und der gesetzlichen Rente. Nach meiner Einschätzung wird die Ampel keine großen Änderungen bei der betrieblichen Altersversorgung vornehmen, da diese durch die Haushaltsprobleme infolge des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15.11.2023 überlagert werden dürften.
Entwicklungen bei gesetzlicher Rente
Bei der gesetzlichen Rente wird die FDP die Aktienrente (Generationenkapital) durchsetzen, da sie sich ansonsten unglaubwürdig machen würde. Geplant ist nun ein durch Kredite finanzierter Kapitalstock für die Aktienrente, der um 12 Mrd. Euro von 10 Mrd. auf dann 22 Mrd. Euro hochgefahren wird. Mittel- und langfristig stellt dies eine vernünftige Maßnahme dar, die sich für die zukünftigen Generationen positiv auswirken wird. Eine Lösung für das Problem der Babyboomer ab 2025, bedingt durch eine massiv wachsende Anzahl an Rentnern und Rentnerinnen im Verhältnis zu den Beitragszahlern und -zahlerinnen, ist es nicht. Dieses nahezu unlösbare Problem wird wohl die nächste Regierung ab 2025 lösen müssen.
Private Altersvorsorge: Potenzieller Paradigmenwechsel
Bei der privaten Altersvorsorge hat die von der Regierung gebildete Fokusgruppe im Sommer 2023 ihre Empfehlungen vorgelegt, die zwei wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen staatlichen Förderungssystematik beinhalten: Zum einen soll auf Garantiebedingungen, wie sie beispielsweise bei der bAV oder bei der Riester-Rente vorhanden sind, gänzlich verzichtet werden. Zum anderen soll keine Verpflichtung zur Verrentung vorhanden sein. Beides wird mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Ampel-Regierung aufgenommen.
Sollte eine staatlich geförderte kapitalgedeckte Lösung als Nachfolge der Riester-Rente kommen, bei der weder Garantien noch eine Verrentung gefordert werden, dann wäre dies ein Paradigmenwechsel, wie er größer nicht sein könnte. Dabei ist der Verzicht auf Garantiebedingungen nicht als wesentlicher Nachteil zu bewerten, da Garantien bei langen Ansparphasen, wie sie im Bereich der Altersvorsorge üblich sind, nicht zwingend erforderlich sind. Gleichwohl werden Garantien aber von einigen Menschen erwünscht, weshalb diese auch als Option erhalten bleiben sollten.
Wegfall der Verrentung würde Risiko für Staat bedeuten
Durchschlagender wäre jedoch der Effekt, wenn die Verrentung in Form einer Leibrente nicht mehr gefordert würde. Dann besteht durchaus die Gefahr, dass die Menschen überwiegend die Kapitalauszahlung zu Ruhestandsbeginn wählen und wahrscheinlich über die nächsten Jahre einen großen Teil des Kapitals ausgeben würden. Das finanzielle Langlebigkeitsrisiko, bedingt durch eine höhere Lebenserwartung, als sie vermutet wird, ist somit nicht mehr abgesichert. Das heißt, der Staat würde dieses Risiko auf sich nehmen. Bisher galt bei der staatlichen Förderung die Systematik: Der Bürger bzw. die Bürgerin erhält eine Förderung beispielsweise durch Steuerersparnis oder Zulage, dafür möchte der Staat aber auch, dass die Bürger /-innen dieses Geld für die Absicherung des unter Umständen langen Lebens im Form einer Leibrente einsetzen. Bei der Riester-Förderung mussten zum Beispiel 70% vom vorhandenen Kapital zum Ruhestandsbeginn als Leibrente ausgezahlt werden.
Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 01/2024 und in unserem ePaper.
Bild: © IVFP
Prof. Michael Hauer 
