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Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH

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bAV: So sieht es derzeit mit der Kompetenz der Anbieter aus

25 Versicherungsgesellschaften hat das IVFP genauer unter die Lupe genommen, um sich ein Bild von der Kompetenz im Bereich bAV zu machen. 17 von ihnen erhalten im aktuellen bAV-Kompetenz-Rating das Gesamturteil „exzellent“ und die Ratingverantwortlichen stellen fest, dass sich die Anbieter mit Verbesserungsvorschlägen aus Vorgänger-Ratings durchaus auseinandersetzen.

Kürzlich hat sich das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) das bAV-Angebot der Direktversicherer angeschaut und dabei festgestellt, dass sich die bAV gegenüber Veränderungen sehr standhaft zeige und ein ausreichendes Angebot seitens der Versicherungsunternehmen offeriert werden könne (AssCompact berichtete).

Versicherer optimieren bAV-Prozesse

Zwar hätten sich seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) im Jahr 2018 und dem GKV-Freibetragsgesetz 2020 vonseiten der Politik keine weiteren gravierenden Neuerungen in Sachen bAV ergeben, aber diese Zeit hätten die Versicherer genutzt „um ihre Unterlagen sowie Prozesse weiter zu optimieren und das digitale Beratungsangebot auszubauen“, stellt Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Vorsitzender des fachlichen Beirats des IVFP, fest. Daher hat sich das IVFP nun die Kompetenz der Versicherer im bAV-Bereich angeschaut und diese im Rahmen eines aktuellen Ratings bewertet.

25 Versicherungsgesellschaften auf dem Prüfstand

Bereits zum siebten Mal wurden die Teilnehmer des bAV-Kompetenz-Ratings – diesmal sind es 25 Versicherungsgesellschaften – in einer interaktiven Analyse anhand von 87 Einzelkriterien geprüft und bewertet. Wie aus den IVFP-Ratings bekannt, setzt sich die Gesamtnote setzt sich aus einzelnen Teilbereichsnoten zusammen. Im bAV-Kompetenz-RatingBeratung handelt es sich um die Teilbereiche Beratung (30%), Haftung (30%), Service (20%) und Verwaltung (20%).

Teilbereiche Beratung, Haftung, Service und Verwaltung

Im Teilbereich Beratung haben sich die Experten vom IVFP die bAV-Geschäftsstrukturen und die im Versicherungsunternehmen vorhandene Beratungssoftware angeschaut sowie die bereits bestehenden Versorgungswerke analysiert. Im Teilbereich Haftung standen vor allem die von den Versicherern gebotene Unterstützung bei der Haftungsvermeidung und das Aufklärungsverhalten im Mittelpunkt. Was den Teilbereich Service angeht, so ging es den IVFP-Analysten hier vor allem und die Flexibilität der Serviceleistungen und sie haben einen detaillierten Blick in die Broschüren, Unterlagen und sonstige Informationsquellen geworfen. Die jeweilige unternehmenseigene bAV-Verwaltungseinheit, die Auswahl der Durchführungswege sowie die Bestandsgrößen standen im vierten Teilbereich – Verwaltung – im Interessensfokus des IVFP.

Aktuelle Situation mit einbezogen

Neben den bereits in den Vorgänger-Ratings geprüften Themenfeldern bzw. Fragestellungen wurden diesmal aber auch aktuelle Situationen und Entwicklungen wie beispielsweise Corona, Nachhaltigkeit oder die fortschreitende Digitalisierung mit abgefragt.

17 Versicherer sind „exzellent“

Mit einem „exzellenten“ Gesamturteil glänzen im IVFP-bAV-Kompetenz-Rating 2022 Allianz, Alte Leipziger, AXA, Bayern-Versicherung, Canada Life, Dialog, die Bayerische, ERGO, Generali, HDI, LV 1871, SIGNAL IDUNA, Stuttgarter, Swiss Life, Württembergische, WWK und Zurich.

Die Gesamtnote „sehr gut“ erhalten Continentale, neue leben und SV SparkassenVersicherung.

Grundsätzlich sei festzustellen, so Prof. Dr. Thomas Dommermuth zu den Ergebnissen des aktuellen bAV-Kompetenz-Ratings, dass sich die Anbieter mit Verbesserungsvorschlägen aus den Kompetenz-Ratings der Vergangenheit beharrlich auseinandersetzten, was für die Akzeptanz des Ratingverfahrens spreche.

Weitere Informationen zum bAV-Kompetenz-Rating 2022 bzw. die Ergebnisse gibt es hier. (ad)

Bild: © thodonal – stock.adobe.com

 

bAV: Diese Direktversicherungstarife können überzeugen

bAV-Produkte: facettenreich, beratungsintensiv und gute Argumente in Sachen Mitarbeitergewinnung und -bindung. Das IVFP hat in einem Rating nun die Direktversicherungstarife unter die Lupe genommen und konstatiert der bAV allgemein Standhaftigkeit.

<p>Wenn es um Mitarbeitergewinnung und -bindung geht und über die entsprechenden Mittel und Wege gesprochen wird, wie sich ein Arbeitgeber hier besonders positionieren kann, dann ist auch die bAV nicht weit. Und ihre Attraktivität wurde in den vergangenen Jahren zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter gesteigert. So sind die Betriebsrenten bis zu einer gewissen Höhe frei von Abgaben zur gesetzlichen Krankenkasse und werden nur anteilig auf die Grundsicherung angerechnet.</p><h5>BoLz vs. BzMl</h5><p>Die nun überwiegenden Tarife mit beitragsorientierter Leistungszusage (BoLz) sind in allen Durchführungswegen möglich, die weniger werdenden BzMl-Tarife, die eine Beitragszusage mit Mindestleistung geben, nur als Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Außerdem gibt es die reine Beitrags- und die reine Leistungszusage. </p><p>Trotz der Verringerung des Angebots in den BzMl-Tarifen sei die Zahl der Neuabschlüsse leicht gestiegen, was die Standhaftigkeit in der bAV gegenüber Veränderungen zeige und belege, dass, mit den nun überwiegenden BoLz-Tarifen, ein ausreichendes Angebot seitens der Versicherungsunternehmen offeriert werden könne, sagt Professor Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP).</p><p>Im jüngsten IVFP-bAV-Rating werden die Direktversicherung betreffend 81 Tarife von 40 Anbietern auf bis zu 85 Kriterien hin untersucht. Unterteilt ist das Rating in die fünf Kategorien „Klassik“, „Klassik Plus“, „Indexpolicen“, „Comfort“ und „fondsgebunden mit Garantien (BoLz)“. Wie in allen IVFP-Ratings üblich, setzt sich die Gesamtnote aus den vier Teilbereichsnoten für Unternehmen, Rendite, Flexibilität sowie Transparenz/Service zusammen. Die Bewertung erfolgt dann in den Notenstufen „exzellent“, „sehr gut“ und „gut“.</p><h5>Allianz in vier von fünf Kategorien in der Spitzengruppe</h5><p>In der Kategorie „Klassik“ konnten die IVFP-Analysten diesmal die Höchstnote allerdings nicht vergeben. Unter den Serviceversicherern erhalten LV 1871 und Nürnberger eine „sehr gute“ Gesamtbewertung, die Hannoversche als Direktanbieter wird ebenso mit „sehr gut“ bedacht.</p><p>In der Kategorie „Klassik Plus“ erreichen Allianz und Württembergische die Gesamtnote „exzellent“, dahinter folgen zwölf Versicherer mit einer „sehr guten“ Bewertung und weitere Gesellschaften.</p><p>Betrachtet man die Kategorie der Indexpolicen, so können neben Allianz und Württembergische auch noch HDI, neue leben und Nürnberger mit einem „exzellenten“ bAV-Direktversicherungstarif punkten. Dahinter folgen sechs Tarife von vier Versicherern mit der Note „sehr gut“ und weitere Gesellschaften.</p><p>An der Spitze der Kategorie „Comfort“ finden sich neben der Allianz auch Alte Leipziger, HDI, Stuttgarter (mit zwei Tarifen), Swiss Life und Zurich mit einer „exzellenten“ Bewertung. Eine „sehr gute“ Note erhalten fünf weitere Versicherer und auch dahinter folgen noch andere Gesellschaften.</p><p>Die meisten Tarife mit „exzellenter“ Bewertung gibt es laut IVFP-Rating in der Kategorie „fondsgebunden mit Garantien (BoLz)“. Hier haben neben der Allianz, die mit zwei Tarifen in der Spitzengruppe vertreten ist, Alte Leipziger, AXA, Continentale, LV 1871, Nürnberger, Stuttgarter, Swiss Life, Württembergische und Zurich die Nase vorn. Dahinter folgen elf „sehr gute“ Tarife von neun Versicherern und noch weitere Gesellschaften.</p><p>Zu den Ratingergebnissen geht es <a href="https://ivfp.de/bAV-dv-rating-2022/&quot; target="_blank" >hier</a>.</p><h5>AssCompact Wissen Forum betriebliche Versorgung</h5><p>Um in Sachen bAV nicht den Überblick zu verlieren und ihren Kunden stets mit aktuellem Rat zur Seite stehen zu können, haben Sie als Versicherungsmakler auch die Möglichkeit, sich beim AssCompact Wissen Forum betriebliche Versorgung am 22.09.2022 in Mannheim auf dem Laufenden zu halten. Infos und Anmeldemöglichkeit gibt es <a href="https://www.asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung&quot; target="_blank" >hier</a>. </p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © NewmanStudio – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/1527B3CC-CE12-4BB2-98B1-CE5CC5594E55"></div>

 

Moderne Altersvorsorge für junge Menschen

Wer junge Menschen in Sachen Altersvorsorge beraten will, muss um deren Einstellungen und Unsicherheiten wissen. Lösungen finden sich dann in verschiedensten Produkten. Beim Thema Nachhaltigkeit gehen Kundenperspektive und Regulierung auseinander, meint das IVFP, das verschiedene Tools für die Beratung anbietet.

Interview mit Andreas Kick, Partner und Prokurist der Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH (IVFP)
Herr Kick, die junge Generation befindet sich im Dauerkrisenmodus: Krieg, Corona, Klimawandel. Muss sie sich auch finanzielle Sorgen machen?

In der Trendstudie „Jugend in Deutschland“ fragte der Jugendforscher Simon Schnetzer, welche Sorgen junge Menschen zwischen 14 und 29 haben. Auf dem 1. Platz landete der Klimawandel und dessen Auswirkungen. Die beiden folgenden Themen sind Sorgen um die Stabilität unseres Rentensystems und Inflation. Man sieht hieran ganz klar, dass insbesondere Finanzthemen einhergehend mit Zukunftsängsten junge Menschen bewegen. Die Befragung hat übrigens vor dem russischen Angriff auf die Ukraine stattgefunden. Die genannten Sorgen dürften sich damit eher noch verstärkt haben.

In diesen Studien kommt auch öfter vor, dass sich die junge Generation mehr Finanzbildung wünscht. Nehmen Sie das auch so wahr?

Ja, das ist auch meine Wahrnehmung und die junge Generation informiert sich auch regelmäßig über diese Themen, wie die Erfolge von einschlägigen YouTube-Kanälen oder Influencern auf Instagram & Co. zeigen. Das Problem besteht hier meines Erachtens aber darin zu unterscheiden, welcher Kanal hochqualitative Informationen liefert und welcher nicht. Diese Einschätzung bleibt nämlich dem Zuschauer oder der Zuschauerin überlassen. Um diese überhaupt vornehmen zu können, ist eine grundlegende Finanzbildung unverzichtbar.

Nehmen Sie das Beispiel mit der Inflation. Die Bundesbank gibt in ihrem Monatsbericht eine Inflationsrate von 7,3% im März und 7,4% im April an. Nun ist es wichtig zu verstehen, dass diese Raten immer im Vergleich zum Vorjahresmonat zu betrachten sind. Je nachdem, woher ich meine Informationen beziehe, kann sich aber auch der Eindruck ergeben, dass die Preise im Monatsvergleich diese Werte angenommen haben.

Welche Auswirkungen hat diese unsichere Situation auf das Sparen oder auch auf die Altersvorsorge? Eigentlich müsste doch das Bedürfnis nach Sicherheit eher noch steigen, oder?

Ja und nein. Wenn Sie das Sicherheitsbedürfnis im Sinne von hohen Garantien meinen, glaube ich, dass die Nachfrage danach eher sinken wird. Das liegt daran, dass das Thema Inflation gerade sehr präsent ist und Garantieprodukte keinen guten Inflationsschutz bieten. Der Bedarf nach Geldanlagen, die zumindest die Inflation ausgleichen, der dürfte allerdings steigen.

Welche Altersvorsorge macht dann jetzt Sinn?

Grundsätzlich ist eine Altersvorsorge zu empfehlen, die in Sachwerte investiert. Das können Aktien, Infrastrukturprojekte, Immobilien, Windräder oder Ähnliches sein. Der Wert von Anlagen und Unternehmen bleibt von Geldentwertung größtenteils unberührt. Anders gesagt, eine Firma oder ein Gebäude hat einen bestimmten Wert, egal ob dieser in Euro, Dollar, Schweizer Franken oder Gold gemessen wird. Nur weil eine Währung nun abwertet, geht dieser Wert nicht gleich verloren.

Welche Altersvorsorgeprodukte bieten denn einen ausreichenden Inflationsschutz?
Moderne Altersvorsorge für junge Menschen

Grundlegend alle, die ihre Gelder in Sachwerten anlegen und gleichzeitig mit möglichst wenig Garantien auskommen. Das ist insbesondere bei Fondspolicen in Form von privaten Rentenversicherungen oder als Basisrente möglich. Letztere bezeichnet unser Geschäftsführer Professor Michael Hauer auch gerne als „staatlich geförderte Wertpapierinvestition“, da (im Jahr 2022) 94% der geleisteten Beiträge bis zu 25.639 Euro/51.278 Euro (ledig/verheiratet) steuerlich geltend gemacht werden können und gleichzeitig das Garantieniveau und die Geld­anlage frei gewählt werden können.

Die Verwendung dieses Kapitals unterliegt dabei allerdings insbesondere der Restriktion, dass es nur als Leibrente ausgezahlt werden darf. Wir empfehlen diesbezüglich den Abschluss der Basisrente und die Reinvestition der Steuerersparnis in eine private Rentenversicherung, bei der über das angesparte Kapital frei verfügt werden kann. Mit unserem neuen BasisrentenRECHNER, der bereits bei der Stuttgarter und der Swiss Life im Einsatz ist, kann diese Kombination berechnet und beraten werden.

Ebenfalls empfehlenswert ist eine betriebliche Altersversorgung, die eine freie Kapitalanlage mit niedrigen Garantien verbindet. Die steuerliche Förderung sowie die Zuschüsse des Arbeitgebers machen diese Art der Altersvorsorge nach wie vor hochinteressant.

Bei all den genannten Produkten ist bei der Beratung natürlich darauf zu achten, dass sich die konkrete Ausgestaltung am Kundenprofil orientiert.

Nachhaltigkeit ist ein weiteres Thema, das Einfluss auf die Versicherungswirtschaft hat. Sind nachhaltige Angebote tatsächlich ein Kundenbedürfnis? Ein Selbstläufer ist es ja anscheinend nicht.

Ich bin der Meinung, dass es sich dabei schon um ein Kundenbedürfnis handelt. Gerade auch die genannte Studie hat gezeigt, dass insbesondere junge Menschen das Thema Klimawandel umtreibt. Das ist insofern logisch, weil es auch diejenigen sind, die die Konsequenzen ausbaden müssen. Mit ihrer Anlagemacht ist die Versicherungswirtschaft in der Lage, durch die gezielte Investition in Projekte und Unternehmen den Transformationsprozess hin zu einem nachhaltigen Wirtschaftssystem zu beschleunigen. Daran besteht ein großes Interesse.

Gleichzeitig gibt es aus meiner Sicht kaum eine Branche, die das Denken in langen, generationenübergreifenden Zeiträumen so gut vertreten kann wie die Versicherungsbranche. Mit ihren Produkten kann sie maßgeblich dazu beitragen, die großen Sorgen junger Menschen zu adressieren.

Momentan treiben dennoch eher die Produktanbieter das Thema voran. Wie beurteilen Sie das Angebot?

Vor Kurzem haben wir unser runderneuertes Fondspolicen-Nachhaltigkeits-Rating veröffentlicht. Mit nunmehr 52 Kriterien hat sich der Umfang fast verdreifacht. Wir legen bei diesem Rating wieder ein besonderes Augenmerk auf die Fondspaletten der Anbieter. Folgende Fragen beschäftigen uns dabei: Wie nachhaltig sind die angebotenen Fonds? Wie gut sind die angebotenen Fonds? Welche Flexibilität haben Kunden und Kundinnen in der Auswahl der Anlagen? Wie kommuniziert der Anbieter sein Angebot gegenüber Beratern und Kunden? Wie positioniert sich der Anbieter im Bereich Nachhaltigkeit selbst?

Die Ergebnisse sind durchaus erfreulich. Das Angebot ist bereits sehr gut, jedoch ist auch noch ausreichend Potenzial für weitere Verbesserungen gegeben.

Im August kommt – eventuell auch erst mit Verzögerung – die Abfragepflicht der Nachhaltigkeitspräferenzen. Vermittler müssen diese berücksichtigen und dann auch das passende Produkt finden. Wird das reibungslos funktionieren?

Nein. Die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen, so wie sie die Regulatorik vorsieht, wird für alle eine große Umstellung werden. Kunden und Kundinnen haben beim Thema Nachhaltigkeit ein anderes Bild vor Augen, als sie durch die Neufassung der Delegierten Verordnung zur IDD definiert ist. Dazu kommt, dass die notwendigen Daten teils noch gar nicht vorhanden sind. Das führt zu der paradoxen Situation, dass Kunden zwar zu den Nachhaltigkeitspräferenzen befragt werden müssen, die konkrete Produktausgestaltung anhand dieser Präferenzen noch gar nicht möglich ist.

Auch diese Entwicklung verfolgen wir mit großem Interesse. Mit unserem AnlegerprofilFINDER versuchen wir den Spagat, einerseits der Regulatorik Genüge zu tun und andererseits Berater und Beraterinnen bei der Erstellung der Geeignetheitserklärung auf eine intuitive Art und Weise zu unterstützen, um diese möglichst wasserdicht zu bekommen. Die aktuellen Entwürfe sehen vielversprechend aus und wir sind zuversichtlich, eine hervorragende Lösung ab dem 02.08.2022 unter fairadvisor.net kostenfrei zur Verfügung stellen zu können, die das Potenzial hat, sich zum Standard in der Branche zu entwickeln.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 07/2022, S. 106 f., und in unserem ePaper.

Bild: © Nuthawut – stock.adobe.com

Foto: © IVFP

 
Ein Interview mit
Andreas Kick

ESG-Abfragepflicht: IVFP mit eigenem Standard

Die ESG-Abfragepflicht für Versicherungsvermittler rückt näher, bereits ab 02.08.2022 ist es soweit. Zur Unterstützung im Vermittlungsgeschäft hat das IVFP nun ein eigenes Standardprozedere zur Präferenzabfrage entwickelt, welches Beratern sogar kostenlos zur Verfügung steht.

Ab dem 02.08.2022 sind in der Beratung von Versicherungsanlageprodukten neben den Kenntnissen und Erfahrungen, den finanziellen Verhältnissen, der Risikoneigung und den Anlagezielen der Kunden auch die Nachhaltigkeitspräferenzen zu erfragen. „Die Integration dieses neuen Prozessschritts stellt viele Berater und Gesellschaften vor erhebliche Herausforderungen“, erläutert Andreas Kick, Partner und Prokurist des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP), zur neuen Beratungspflicht.

Für Berater kostenfreie Version

Um Verhaltensunsicherheiten zu beseitigen, hat das IVFP nun ein Konzept entwickelt, welches die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitspräferenzen im Beratungsprozess gemäß der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) auf eine einfache Weise ermöglicht. „Im Bereich der Anlegerprofilierung wollen wir den Standard in der Branche setzen“, erklärt Andreas Kick. Eine neutrale Version steht ab dem 02.08.2022 allen Beratern kostenfrei unter fairadvisor.net zur Verfügung. Damit ist es möglich, zunächst produktunabhängig die passende Produktkategorie zu ermitteln. Je nach gewählter Kategorie werden passende Versicherungsanlageprodukte vorgeschlagen. Anschließend können diese auf Basis der zugehörigen Fondsliste ausgestaltet werden.

White-Label-Version für Versicherer

Außerdem ermöglichen intelligente Filter in der neutralen Softwareversion, auf die geäußerten Präferenzen der Kunden einzugehen. Darüber hinaus ist die Anwendung so konzipiert, dass sie auch für das Jahresgespräch mit dem Kunden verwendet werden kann, heißt es vom IVFP.

Für Versicherer wiederum steht eine White-Label-Version zur Verfügung, bei der nur die eigenen Produkte angezeigt werden und die damit ideal geeignet für den Einsatz innerhalb der eigenen Ausschließlichkeitsorganisation ist. Interessierte Versicherungsgesellschaften können sich dazu an das IVFP wenden. (as)

Bild: © Rochu_2008 – stock.adobe.com

 

IVFP: Fondspolicen in Sachen Nachhaltigkeit auf gutem Weg

Das IVFP hat das nachhaltige Fondsangebot von 65 privaten, fondsgebundenen Rentenversicherungen einer eingehenden Prüfung unterzogen und festgestellt, dass es bereits ein sehr gutes Angebotsfeld im Markt gibt. Als nächstes soll ein Kompetenzrating die Anbieterunternehmen unter die Lupe nehmen.

Wollte man eine Mindmap zum Trendthema Nachhaltigkeit in der Finanz- und Versicherungsbranche erstellen, bräuchte man vermutlich mehrere Quadratmeter Platz: Wie steht es denn nun um die ESG-Abfragepflicht, wer muss in der Beratung ab wann was beachten und wie soll er das bewerkstelligen? Wie schlagen sich hellgrüne und dunkelgrüne Fonds derzeit am Markt? Wie zukunftsgerichtet können Versicherungskonzepte sein und welche Versicherer warten derzeit mit diesbezüglich umgestalteten Policen und Tarifbausteinen auf? Und die Kehrseite der Medaille: Wo hört Nachhaltigkeit auf und wo fängt Greenwashing an? Und was haben Akteure zu erwarten, die dessen gegebenenfalls überführt werden? Über all das und viel mehr hält asscompact.de die Fachleute aus der Branche werktäglich auf dem Laufenden.

Integration in IVFP-Fondspolicen-Rating

Klar, dass die Nachhaltigkeit nun auch Eingang in immer mehr Ratings finden und überprüft werden muss. Klar auch, dass dieses Unterfangen kein leichtes ist. So bezeichnet es auch Andreas Kick, Prokurist und Partner beim Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP), anlässlich des aktuellen IVFP-Fondspolicen-Nachhaltigkeitsratings als große Herausforderung, alle Anpassungen in punkto Nachhaltigkeit sinnvoll ins Rating zu integrieren, anstatt stupide abzufragen. Der Umfang des runderneuerten Fondspolicen-Nachhaltigkeitsratings habe sich mit nunmehr 52 Kriterien im Vergleich zum Vorjahr fast verdreifacht. So habe man unter anderem aufgrund der Einordnung nach EU-Offenlegungsverordnung (Artikel 8-/Artikel 9-Fonds) als Klassifizierungsansätze für nachhaltige Fonds nebenbei auch die Qualität des Ratings noch einmal erhöht.

65 fondsgebundene Rentenversicherungen von 40 Anbietern unter der Lupe

Im aktuellen Rating hat das IVFP 65 private, fondsgebundene Rentenversicherungen von 40 Anbietern sowie deren Fondssortiment untersucht. Diese reine Fondsabfrage soll dem IVFP zufolge eine Orientierung bieten, welche Fondspolicen ein qualitativ hochwertiges nachhaltiges Fondsangebot besitzen und gleichzeitig Gestaltungsspielräume lassen, um die Kapitalanlage anhand der Kundenpräferenzen passgenau ausgestalten zu können.

27 Tarife sind „exzellent“, Pangaea mit speziellem Ansatz

27 Tarife erhalten vom IVFP die Auszeichnung „exzellent“, 17 sind „sehr gut“. Welche dies sind, kann hier eingesehen werden. Dahinter folgen weitere 20 Tarife. Der Nachhaltigkeitsansatz der Fondspolice „Pangaea Life Investment Rente“ wurde aufgrund der Einzigartigkeit im Anlagekonzept mit einem Spezialfonds in einer gesonderten Untersuchung als ausgezeichnetes Produkt vom IVFP bewertet.

Alles in allem bewertet das IVFP die Ergebnisse aufgrund des bereits sehr guten Angebots als „durchaus erfreulich“, sieht aber noch ausreichend Potenzial für weitere Verbesserungen.

Ausblick: Kompetenz-Rating Nachhaltigkeit

Im Rahmen des kommenden IVFP-Nachhaltigkeitsratings soll die Kompetenz der Anbietergesellschaften im Fokus stehen und es soll besonders darum gehen, wie weit bzw. wie tief das Thema Nachhaltigkeit in den einzelnen Unternehmen bereits verankert ist. Insbesondere die strategische Ausrichtung sowie bestehende Prozesse im Bereich der Nachhaltigkeit sollen dabei in den Mittelpunkt gerückt werden. Es hat somit einen stark vorwärtsgewandten Charakter und soll als Unterstützung dienen, den Transformationsprozess hin zu mehr Nachhaltigkeit gemeinsam zu gestalten. (ad)

Bild: © Thaweekiat – stock.adobe.com

 

Das sind die IVFP-Reformvorschläge zur privaten Altersvorsorge

Der Geschäftsführer der Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Prof. Michael Hauer, hat jüngst in Berlin die Ideen des IVFP rund um Riester und Co. präsentiert und gibt einen Einblick, was die Politik in Sachen Vorsorge bewegt.

Herr Prof. Hauer, Sie sind von der Jungen Gruppe der CDU/CSU-Fraktion nach Berlin eingeladen worden, um die Reformvorschläge bei der privaten Altersvorsorge des IVFP vorzustellen. Welche Punkte kamen zur Sprache?

Zunächst muss man sagen, dass es wirklich „nur“ um die private Altersvorsorge ging, nicht um die gesetzliche Rente oder die betriebliche Altersversorgung. Die Fragestellungen der jungen Bundestagsabgeordneten drehten sich also um die Riester-Rente, die Basisrente und um mögliche Standardprodukte für die Altersvorsorge.

Was treibt unsere Volksvertreter in puncto privater Altersvorsorge um?

Ob man nun die Koalitionsvereinbarungen zum Thema private Altersvorsorge für gelungen hält oder nicht, spielt keine Rolle. Klar ist, dass die dort angesprochenen Punkte logischerweise sowohl für die Koalition als auch für die Opposition die Kriterien sind, über die man sprechen muss. Daher habe ich meine Vorschläge als jeweilige Antwort auf die Ankündigungen des Koalitionsvertrages aufgebaut. Dort findet man z. B. die Aussage „Daneben werden wir die gesetzliche Anerkennung privater Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester prüfen.“ Diese Prüfung kann sich die Regierung meines Erachtens sparen, da es bereits private Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester gibt – dabei handelt es sich um die Basisrente, die aufgrund der üppigen staatlichen Förderung und der absoluten Freiheit der Anlagestrategie (eine Beitragsgarantie gibt es nicht) definitiv ein höheres Renditepotenzial hat als die Riester-Rente.

Stichwort Riester-Rente: Was sind die Lösungsvorschläge des IVFP bezüglich der Riester-Rente?

Die Riester-Rente ist leider total „verbrannt“! Das ist jammerschade, denn die Leidtragenden sind die Geringverdiener, die sozial Schwachen und Familien mit mehreren Kindern. Eigentlich gehört dieser Personenkreis auch zur potenziellen Wählergruppe von SPD und Grünen, aber beim Thema Altersvorsorge scheint es nicht so zu sein. Von Rot-Grün im Jahr 2002 eingeführt wird nun 20 Jahre später die Riester-Rente von Rot-Grün wieder abgeschafft. Und – obwohl im Koalitionsvertrag der Bestandsschutz deutlich gemacht wurde – tut sich in der Regierung diesbezüglich nichts. Man hat den Eindruck, dass sich das Zaudern und Zögern in den Reihen der SPD von oben bis unten durchzieht. Einzig die FDP und die Grünen packen die Themen an – kommen jedoch alleine auch nicht weiter. Aber die Menschen benötigen die klare Botschaft, dass der Bestand geschützt wird – es geht hier immerhin um über 16 Millionen Verträge. Ansonsten kann es zu einem massiven Vertrauensverlust gegenüber der Politik kommen. Darüber hinaus steckt in diesen 16 Millionen Verträgen ein enormes Kapital, das für die Altersvorsorge vorgesehen ist – ein Drama, wenn die Menschen das Vertrauen verlieren und diese Verträge nicht nur beitragsfrei stellen, sondern sogar kündigen.

Wie lautet der konkrete Reformvorschlag vom IVFP die Riester-Rente betreffend?

Für uns gilt das Motto „Das Beste aus zwei Welten“, soll heißen: Wir möchten die einzigartige Zulagensystematik erhalten und in die erste Schicht integrieren. Damit hätte man die private Basisrente wie sie jetzt schon vorhanden ist inklusive der Zulagensystematik aus der Riester-Rente. Da die Basisrente für alle gilt, würde auch die Zulagensystematik für jeden gelten, d. h. die Unterscheidung unmittelbar und mittelbar förderfähig würde es gar nicht mehr geben – eine enorme bürokratische Vereinfachung.

Und wir würden die Grund- und Kinderzulagen an jede und jeden mit einem Bruttoeinkommen unter 35.000 Euro ohne eigenen Beitrag zahlen, d. h. auch die Überprüfung der 4% vom Vorjahreseinkommen würde entfallen – nochmals eine Vereinfachung. Und für alle, die trotzdem einen Eigenbeitrag in ihren Altersvorsorgevertrag leisten, kommen noch 50 Cent pro eingezahltem Euro drauf. Und noch etwas: wir schlagen weiterhin vor, dass die Rentenleistung, die aus der Zulage resultiert, im Alter steuerfrei ausgezahlt wird. Und weil es die Beitragsgarantie in der ersten Schicht nicht gibt, wäre diese Einschränkung ebenfalls endlich weg.

Das klingt alles erst einmal teuer und ziemlich weit her geholt. Ist es aber nicht, das können Sie mir glauben. Denn jeder eigene Euro, den die Bürgerinnen und Bürger in ihre Altersvorsorge stecken, ist ein Euro, den sich der Staat bei der gesetzlichen Rente spart. Unser Plädoyer ist also, dass wir durch Nudging eine höhere Durchdringung bei der Altersvorsorge schaffen, d. h. durch Anreize, bei denen man nicht mehr Nein sagen kann. Alle Details, die wir dazu ausgearbeitet haben, hier zu erklären, würde aber den Rahmen sprengen.

Bei allen Parteien gibt es noch die Idee eines Staatsfonds, Bürgerfonds oder eines staatlichen Standardprodukts. War dies auch ein Thema in Berlin?

Ja, das war natürlich auch ein Thema, denn im Koalitionsvertrag steht dazu: „Wir werden für die private Altersvorsorge das Angebot eines öffentlich verantworteten Fonds mit einem effektiven und kostengünstigen Angebot mit Abwahlmöglichkeit prüfen.“ Es geht in der Koalition also wirklich darum, dass man einen öffentlichen Fonds in der privaten Altersvorsorge anbieten möchte – damit ist nicht unbedingt die Aktienrente gemeint, die im Rahmen der gesetzlichen Rente geschaffen werden soll. Hierzu gibt es von unserer Seite eine klare Positionierung: Der Staat sollte sich bei der privaten Altersvorsorge nicht als Wettbewerber auf dem Markt tummeln. Bei der gesetzlichen Rente ist es hingegen etwas anderes – hier sollte der Staat das Umlageverfahren durch eine Kapitaldeckung z. B. in Form der vorgeschlagenen Aktienrente ergänzen. Langfristig ist dies eine gute Lösung. Die Probleme der gesetzlichen Rente, die durch die Babyboomer-Generation entstehen (also diejenigen, die im Zeitraum von 2025 bis 2035 in Rente gehen) werden durch die Aktienrente nicht gelöst – dazu kommt sie jetzt zu spät.

Wie Sie gerade erwähnten, steht im Koalitionsvertrag auch, dass ein Angebot mit einer Abwahlmöglichkeit geschaffen werden soll, d. h. also ein Opt-out-Modell. Was ist die Antwort des IVFP darauf?

Einen Zwang für eine Altersvorsorge mit der Möglichkeit der Abwahl, also ein Opt-out, kann man eigentlich nur über die betriebliche Altersversorgung organisieren. Das ist z. B. in Großbritannien so. Unabhängig davon, dass Zwang grundsätzlich kein guter Ratgeber ist, glaube ich, dass in Deutschland die Arbeitgeber bereits heute schon mehr als genug mit regulatorischen Verwaltungsaufwänden zu tun haben und daher nicht auch noch die Organisation eines Opt-out-Angebots durchführen möchten. Unser Vorschlag ist daher, dass man zunächst abwartet, wie die vorhin geschilderte private Altersvorsorge mit hohem Anreizsystem sich entwickelt und dann in zwei oder drei Jahren nochmals überprüft, ob nicht doch ein gewisser Zwang nötig ist. Sollte dies so sein, wäre aus unserer Sicht immer noch die Erhöhung des Beitragssatzes bei der gesetzlichen Rentenversicherung mit Investition von jener in die Aktienrente der bessere Weg als eine zwanghafte betriebliche Altersversorgung.

Bild: Prof. Michael Hauer in Berlin; © Lena Weber, Deutscher Bundestag

 

Effiziente Beratung: Risikovorsorge

Die Absicherung der Arbeitskraft gehört in jede Beratung. Versicherungsmakler greifen dazu auf verschiedene Hilfsmittel zurück, um für ihre Kunden und Kundinnen den passenden Tarif zu finden. Das IVFP hilft hier mit verschiedenen Tools, etwa dem RisikovorsorgePLANER und fairgleichen.net.

<h5>Ein Beitrag von Andreas Kick, Partner und Prokurist der Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH</h5><p>Der Absicherung biometrischer Risiken kommt eine hohe Bedeutung zu. Nicht umsonst dominieren Vorsorgethemen die vorderen Plätze der in der DIN 77230 festgelegten Rangfolge wichtiger Finanzthemen für Privathaushalte. Warum das so ist, wird schnell klar, wenn man sich den potenziellen Schaden, der bei Eintritt eines solchen Risikos entsteht, vor Augen führt. So wird ein 32-jähriger Krankenpfleger oder eine gleichaltrige Krankenpflegerin mit 3.500 Euro Bruttogehalt bis zum Renteneintritt noch ein kumuliertes Bruttogehalt von insgesamt 1,47 Mio. Euro verdienen. Im Bereich der Risikovorsorge geht es unter anderem darum, ebendieses abzusichern.</p><p>Da das Risiko des Verlustes der Arbeitskraft eher abstrakter Natur ist, fällt es vielen Menschen schwer, dieses richtig einzuordnen. Es fällt leichter, ein teures Objekt wie beispielsweise ein Auto zu versichern, als die eigene Arbeitskraft. Auf diese Risiken hinzuweisen und dafür geeignete Produkte zu empfehlen, stellt einen besonderen Beratungsauftrag dar. Was der temporäre oder dauerhafte Verlust der Arbeitskraft finanziell bedeutet, können Berater und Beraterinnen mit dem RisikovorsorgePLANER des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) schnell und einfach aufzeigen. Dieser ist kostenfrei unter fairadvisor.net verfügbar.</p><h5>Ersteinschätzung zum Lebenserwerbseinkommen</h5><p>Neben der Berechnung des Lebenserwerbseinkommen, enthält die Beratungssoftware eine Ersteinschätzung, welche biometrischen Risiken vorrangig – basierend auf der individuellen Lebens- und Erwerbssituation des Interessenten – abgesichert werden sollen. Anschließend ist es möglich, Versorgungs­lücken zu identifizieren und deren Höhe zu errechnen.</p><p>Nimmt man an, dass der/die oben genannte Krankenpfleger/-in verheiratet ist und zwei Kinder hat, so sollte beispielsweise eine Todesfallabsicherung in Höhe von ungefähr 175.000 Euro zuzüglich eventuell bestehender Darlehen vorhanden sein, um die eigene Familie finanziell abzusichern. Die individuelle Höhe des Bedarfs leitet sich aus den Empfehlungen der DIN 77230 ab. Darüber hinaus ist sicherlich das Risiko eines längerfristigen Verlustes der Arbeitskraft in Form einer Berufs-/Erwerbsunfähigkeit in der Beratung anzusprechen.</p><p>Im nächsten Schritt wird fair­advisor.net um eine kostenpflichtige Komponente erweitert, die es ermöglicht, Beratungen abzuspeichern und Druckstücke zu erzeugen. Dadurch wird ein Teil des Dokumentationsaufwands reduziert, die Beratungsqualität erhöht, Haftungsrisiken gesenkt und das wiederholte Abtippen von Daten – seit jeher ein Ärgernis in der Beratung – ein Stück weit reduziert.</p><h5>Auswahl des Tarifs</h5><p>Nachdem der Bedarf geklärt ist, sehen sich Kunden und Berater gleichermaßen mit der nächsten Herausforderung konfrontiert. Das Angebot an Tarifen und Anbietern ist riesig. Der Abschluss eines Versicherungsvertrages zur Absicherung biometrischer Risiken muss aus vielerlei Hinsicht gut überlegt sein.</p><p>Der ermittelte Absicherungsbedarf besteht in der Regel während des gesamten Berufslebens, also oftmals mehrere Jahrzehnte lang. Die Vertragslaufzeit erstreckt sich gleichermaßen über diese Laufzeit. Ein einfacher Vertragswechsel (wie bei einer Kfz-Versicherung) ist dagegen zusätzlich mit Hindernissen verbunden und scheitert oftmals an einer neuerlichen Gesundheitsprüfung. Eine sorgfältige Auswahl des Anbieters und des Tarifes ist somit unerlässlich. Analysehäuser wie beispielsweise das IVFP bieten durch ihre Ratings Orientierung am Markt. Diese werden in der Regel transparent auf der Homepage veröffentlicht und können dabei helfen, einen hochqualitativen Anbieter (Rating Unternehmensqualität) mit einem starken Produkt (Rating Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung) auszuwählen, welcher ein hohes Maß an fachlichem und administrativem Know-how (Rating BU-Kompetenz) aufweist.</p><h5>Passend für den jeweiligen Bedarf</h5><p>Nur weil ein Tarif in diversen Ratings Bestnoten erhält, bedeutet das noch nicht, dass dieser auch für jeden Kunden gleichermaßen geeignet ist. Die Ausgestaltungsmöglichkeiten – beispielsweise einer Berufsunfähigkeitsversicherung – sind vielfältig. So verzichten manche Tarife auf einen Leistungsausschluss, wenn die Berufsunfähigkeit infolge einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr entsteht. Eine solche Klausel ist beispielsweise höchst relevant für jene Autofahrer und Autofahrerinnen, die nicht zu 100% ausschließen können, während der Fahrt einen Blick auf das Smartphone zu werfen. Neben diesem leicht nachvollziehbaren Beispiel gibt es noch viele weitere Regelungen in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die in Summe einen Tarif erst vollständig definieren.</p><h5>Rückgriff auf Ratings</h5><p>Für eine bedarfsgerechte Tarifempfehlung ist eine Vergleichsmöglichkeit auf Ebene der AVB daher überaus wertvoll. Da im Zuge der Erstellung eines umfassenden Ratings genau diese Daten zu einzelnen Tarifen erhoben und verifiziert werden müssen, sind es häufig ebenfalls Analysehäuser, die eine solche Vergleichsmöglichkeit bereitstellen.</p><p>Unter fairgleichen.net stellt das IVFP die Rohdaten aus dem Ratingprozess zu allen gerateten Tarifen zur Verfügung. „Daraus ergeben sich vielfältige Selektionsmöglichkeiten, um eine bedarfs­gerechte Beratung zu ermöglichen. Eine Selektion auf Basis einiger ausgewählter Tarif­spezifika ist dabei unter fairgleichen.net sogar kostenfrei möglich. Für eine tiefer gehende Beratung ist hingegen das kostenpflichtige fairgleichen.net plus zu empfehlen!“, so Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer des IVFP.</p><p>Dadurch ist es möglich, eine Tarifauswahl auf Basis aller im Rating verwendeten Tarifmerkmale durchzuführen. Durch die Verwendung solcher verifizierter Daten mit hoher Marktabdeckung können unabhängige Berater und Beraterinnen die eigene Tarifselektion ein Stück weit „outsourcen“ und kundenindividueller gestalten. Das spart Zeit, erhöht die Beratungsqualität und verringert Haftungsrisiken.</p><p>Diesen Beitrag finden Sie auch in AssCompact 05/2022, S. 28f., und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de&quot; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Freedomz – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/62FC6D65-C9EB-4CFD-AB30-EA72879F2493"></div>

 
Ein Artikel von
Andreas Kick

IVFP-Rating: Privatrenten sind besser als ihr Ruf

Zum zwölften Mal in Folge hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung die privaten Rentenversicherungen analysiert. Unter den 130 untersuchten Tarifen haben 50 eine exzellente Bewertung erhalten. Sie kommen von 16 Anbietern.

Altersvorsorge ist heute notwendig, um morgen nicht in Altersarmut zu geraten. Dies ist hinlänglich bekannt, doch bei der Umsetzung hapert es noch. Unter den jungen Menschen ist es beispielsweise oft ein Mangel an entsprechenden finanziellen Mitteln, der vom Vorsorgesparen abhält, wie eine Jugendstudie ermittelt hat (AssCompact berichtete). Was die Studie aber auch herausgefunden hat: Betrachtet man die Sparformen derjenigen, die etwas zur Seite legen können, so investieren so viele junge Altersvorsorgesparer wie nie zuvor ihr Geld in Aktien und Fonds.

Populäre Geldanlage vs. Privatrente?

Die „populären“ Geldanlagemöglichkeiten – neben Aktien auch ETFs, Bitcoins, Gold usw. – schienen der privaten Rentenversicherung in der jüngsten Vergangenheit den Rang abzulaufen. Warum? Die private Rentenversicherung sei zu unflexibel und antiquiert. Die Zahlen (unter anderem vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.) sprechen allerdings eine andere Sprache, die Versicherer verweisen auf überraschend gutes Geschäft im Jahr 2021.

„Die Versicherer haben Lösungen gefunden, den Bedürfnissen ihrer Kunden in puncto Kapitalanlage zu entsprechen“, kommentiert Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP), die Diskrepanz zwischen Wahrnehmung und Wirklichkeit der privaten Rentenversicherung.

Sechs verschiedene Kategorien: klassisch, Klassik Plus, Index, fondsgebunden mit und ohne Garantien, Comfort

Zum zwölften Mal in Folge hat das IVFP das derzeitige Angebot an privaten Rentenversicherungen am Markt untersucht und 130 Tarife von 47 Anbietern im aktuellen Privatrenten-Rating 2022 auf bis zu 100 Kriterien hin analysiert. Die Einteilung erfolgte in die Kategorien klassisch, Klassik Plus, Index, fondsgebunden mit und ohne Garantien sowie Comfort. Das Gesamtergebnis setzt sich, wie in allen IVFP-Ratings, aus der Summe der vier Teilbereiche Unternehmensqualität (35%), Rendite (30%), Flexibilität (25%) sowie Transparenz und Service (10%) zusammen. Bewertet wurden die Ergebnisse mit den Noten „Exzellent“, „Sehr Gut“ und „Gut“.

Die 50 mit „Exzellent“ bewerteten Tarife kommen von Allianz, ALTE LEIPZIGER, AXA, Canada Life, Continentale, ERGO, EUROPA, HDI, LV 1871, neue leben, Nürnberger, Stuttgarter, Swiss Life, TARGO, Württembergische und Zurich.

Zu allen Ergebnissen geht es hier.

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Zu Versicherungsanlageprodukten nachhaltig beraten

Rund um den Begriff der Nachhaltigkeit entstehen Definitionen. Fragen bleiben, z. B. bei der Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden. Nach welchen Kriterien sollen Fonds in Fondspolicen ausgewählt werden? Findet sich anhand der Abfrage überhaupt ein Produkt? Das IVFP bietet bei diesen Fragen Hilfe.

<h5>Ein Artikel von Andreas Kick, Partner und Prokurist der Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH</h5><p>Bei der Beratung zu Ver­­si­cherungsanlageprodukten ist schon immer (und seit Inkrafttreten der IDD am 23.02.2018 ganz besonders) darauf zu achten, dass das empfohlene Produkt zu den Kunden passt. Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere die Risikoneigung, das Anlageziel, die Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf den speziellen Produkttyp sowie die finanziellen Verhältnisse der Kunden.</p><p>Mithilfe von Softwareanwendungen wie dem AnlegerprofilFINDER des IVFP ist es möglich, ein Anlegerprofil unter Berücksichtigung aller genannten Dimensionen zu erstellen und darauf basierend das passende Versicherungsanlageprodukt zu empfehlen. Dies ist eine willkommene und gerne genutzte Hilfestellung für Berater und Kunden, da sowohl das Produktangebot als auch die Flexibilität dieser Produkte in den letzten Jahren immer weiter zugenommen hat. Ab dem 02.08.2022 kommt nun mit den Nachhaltigkeitspräferenzen ein weiterer Aspekt hinzu, den es zu berücksichtigen gilt.</p><h5>Renditenachteile bei nachhaltigen Produkten?</h5><p>Von der Sinnhaftigkeit dieser Abfrage ist allerdings noch nicht jeder überzeugt. Stets das Beste für ihre Kunden im Sinn beschäftigt eine Frage viele Berater nach wie vor: Ist nachhaltige Geldanlage unter Renditegesichtspunkten überhaupt sinnvoll? Ein gutes (Versicherungs-)Anlageprodukt zeichnet sich im Wesentlichen über das jeweilige Rendite-Risiko-Profil aus. Nun ist es prinzipiell schwierig, eine Pro­gnose abzugeben, ob nachhaltige Produkte in der Zukunft eine bessere Performance erzielen werden als konventionelle.</p><p>Im Wesentlichen sind bei nachhaltigen Finanzprodukten zwei gegenläufige Entwicklungen festzustellen. Einerseits lässt sich argumentieren, dass bei einem Investment in „braune“ Unternehmen Renditenachteile entstehen, da auf Industrien gesetzt wird, deren Gewinne sich beispielsweise auf prekären Arbeitsbedingungen oder der Gratis-Entsorgung ihrer Abgase begründen. Solche Praktiken sind jedoch nicht mehr zeitgemäß und erst recht nicht zukunftsträchtig. Vergleichbar ist dies mit einer Investition in Unternehmen, die dabei sind, den Strukturwandel zu verschlafen.</p><p>Andererseits haben besonders nachhaltige Unternehmen durch die aktuelle Fokussierung auch hohe Bewertungen, was die Rendite­erwartung negativ beeinflusst. Eine seriöse Aussage dazu, welcher dieser beiden Effekte überwiegt, kann schlichtweg heute nicht gegeben werden.</p><h5>Risikostreuung mit nach­haltigen Finanzprodukten</h5><p>Eine adäquate Risikostreuung hingegen ist auch mit nachhaltigen Finanzprodukten möglich, sofern sich die Anlage nicht auf einen einzigen Bereich bzw. Sektor konzentriert. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn 100% des Sparbeitrags in einen einzelnen Themenfonds (zum Beispiel Wasser, Energie) fließen würden. Kunden können und dürfen durch die Wahl solcher Fonds zwar Schwerpunkte in ihrer Anlage setzen, grundsätzlich ist jedoch auf eine breite Streuung zu achten, um das Risiko zu diversifizieren.</p><p>Im jüngsten Fondspolicen-Nachhaltigkeits-Rating des IVFP hat sich gezeigt, dass die Auswahl an nachhaltigen Fonds im Rahmen einer Fondspolice im Marktdurchschnitt ausgezeichnet ist. Im Vergleich zum Vorjahr gab es dabei einen deutlichen Sprung nach oben. Es ist weiterhin damit zu rechnen, dass Versicherer ihre Fondsauswahl weiter optimieren, um Kunden eine optimale Ausgestaltung ihrer Fondspolicen – auch unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten – zu ermöglichen.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Verpflichtende Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen--><h5>Verpflichtende Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen</h5><p>Was verlangt nun aber die Änderung in der Delegierten Verordnung zur IDD konkret von Beraterinnen und Beratern? Kunden müssen künftig nach ihren Präferenzen hinsichtlich eines Mindestanteils an nachhaltigen (gemäß Art. 9 Transparenzverordnung) und ökologisch nachhaltigen Investitionen (gemäß Art. 2 Nr. 17 Taxonomieverordnung) befragt werden.</p><p>Darüber hinaus gilt es, die individuelle Entscheidung zu berücksichtigen, ob die Investition nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt, wobei Art und Umfang durch die Kunden selbst zu definieren sind. Was dabei genau unter nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu verstehen ist, wird in den technischen Regulierungsstandards zur Transparenzverordnung definiert, die voraussichtlich am 01.01.2023 in Kraft treten werden. Das sind beispielsweise der CO<sub>2</sub>-Fußabdruck, der Energieverbrauch und auch Kinderarbeit. Das klingt nicht nur komplex, sondern ist es auch. Aufgrund dieser schwer verständlichen Definition der Nachhaltigkeitspräferenzen, sind diese mit einer einfachen Fragenlogik nicht im geforderten Maße abbildbar.</p><p>Der bessere Weg besteht darin, das angebotene Anlageuniversum gemeinsam mit Kunden nach deren Vorlieben zu filtern und den Weg hin zu der gefundenen Lösung zu dokumentieren. Die Filterlogik muss sich dabei an den regulatorischen Anforderungen orientieren. Indem nicht durch eine komplexe Fragelogik alle Eventualitäten abgefragt werden (müssen) und anschließend kein passendes Finanzinstrument oder Versicherungsanlageprodukt angeboten werden kann, wird viel Frust verhindert. Für den bereits erwähnten AnlegerprofilFINDER des IVFP ist ein entsprechendes Update vorgesehen, um auch nach dem 02.08.2022 eine optimale Unterstützung bei der Ermittlung des passenden Versicherungsanlageproduktes zu gewährleisten.</p><p>Der Bedarf an einer derartigen Unterstützung dürfte aufgrund der neuen Anforderungen nie höher gewesen sein. Das gilt umso mehr, als es je nach empfohlenem Produkt notwendig sein kann, Kunden im Rahmen des Beratungs­gesprächs besondere Hinweise zu geben und diese auch zu dokumentieren. Ein Beispiel dafür sind Produkte mit Garantien. Hier ist gegebenenfalls Kunden zu erläutern, dass für den Teil der Anlage, der für die Garantieerzeugung verwendet wird, keine Nachhaltigkeitspräferenzen berücksichtigt werden können, da dieser Teil im Sicherungsvermögen investiert ist. Eine automatisierte Lösung stellt dabei sicher, dass solche produktspezifischen Hinweise ausgegeben und dokumentiert werden.</p><h5>Vertriebliche Chancen bei entsprechender Schulung</h5><p>Die vorangegangene Beschreibung der komplexen Aspekte bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitspräferenzen in der Beratung lässt erahnen, dass es in diesem Bereich einen gesteigerten Schulungsbedarf gibt. Einerseits gilt es, mögliche Fallstricke in der Beratungspraxis zu erkennen, andererseits bietet das Thema Nachhaltigkeit neben enormen vertrieblichen Chancen auch die Möglichkeit, die Reputation unserer Branchen zu steigern. Insbesondere das „Denken in langen Zeiträumen“ ist eng verbunden mit dem Nachhaltigkeits­begriff – und wer könnte das besser vertreten als die Versicherungsbranche, deren Kernkompetenz (gerade im Vorsorgebereich) es schon immer war, Produkte und Dienstleistungen mit generationenübergreifendem Charakter zu entwickeln? Im Rahmen von Vorträgen und Seminaren schafft es die Akademie des IVFP, diese beiden Aspekte miteinander zu verbinden.</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 03/2022, S. 40 f., und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/asscompact-03-2022/66454067&quot; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © ETAJOE - stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/50C9F542-B4F4-4048-A0CA-EAD0069F71BA"></div>

 
Ein Artikel von
Andreas Kick

Diese Trends sehen Makler in der Lebensversicherung

In Zeiten von Niedrigzinsen und steigender Lebenserwartung gewinnt der kapitalmarktnahe Rentenbezug immer mehr Bedeutung. Aber auch die Absicherung der Arbeitskraft und die Nachhaltigkeitsthematik sind wichtige Schlagworte, wenn es um die Zukunft der Lebensversicherung geht. Das zeigt eine Vermittlerumfrage des IVFP.

<p>Immer mehr Versicherer bieten für private Rentenversicherungen neben einer klassischen Verrentung auch einen fondsgebundenen Rentenbezug an. Aufgrund der immer weiter steigenden Lebenserwartung hierzulande kann es für Versicherungsnehmer unter Umständen attraktiv sein, ihr Kapital auch nach dem Ende der Ansparphase noch in Fonds anzulegen und von den Renditechancen des Kapitalmarkts zu profitieren. </p><p>Vor diesem Hintergrund hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler rund um die derzeitigen und zukünftigen Trends in der Lebensversicherung befragt. Wie die Umfrage zeigt, gewinnt der kapitalmarktnahe Rentenbezug auch bei der Vermittlung an Bedeutung. Denn bei knapp zwei Dritteln der Befragten spielt eine fondsgebundene Rentenphase in der Beratung eine Rolle. </p><p>Und: Große Einigkeit herrscht bei der Frage, ob Produkte mit fondsgebundenem Rentenbezug in Zukunft von höherer Bedeutung sein werden. Für über 90% der Studienteilnehmer ist dies klar der Fall. Gerade in Zeiten sehr niedriger Zinsen könne es für viele Versicherungsnehmer durchaus sinnvoll sein, auch in der Rentenphase auf eine kapitalmarknahe Anlage des Vertragsguthabens zu setzen, kommentiert IVFP-Geschäftsführer Michael Hauer diese Einschätzung.</p><h5>Garantien spielen immer noch wesentliche Rolle</h5><p>Auch in der Ansparphase setzt sich der Trend hin zu kapitalmarktnahen Produkten laut IVFP-Umfrage fort. So gaben knapp zwei Fünftel aller Makler zu Protokoll, dass sie keine klassischen Produkte mehr vermitteln. Mehr als 90% aller Befragten antworteten dagegen, regelmäßig zu fondsgebundenen Rentenversicherungen zu beraten. Garantien scheinen allerdings innerhalb dieser Produktgattung immer noch eine wesentliche Rolle zu spielen, denn mehr als zwei Drittel der Kundschaft wählte laut den befragten Vermittlern bei einem Abschluss im vergangenen Jahr ein Garantieniveau von 80% oder mehr. Ein Garantieniveau von 100% wählte hingegen nur noch knapp ein Viertel der Kundschaft. Im Jahr 2020 hatte noch über die Hälfte der Kunden ein Garantieniveau von 100% gewünscht.</p><h5>BU und Grundfähigkeitsversicherung im Blick</h5><p>Neben der Altersvorsorge spielt auch die Absicherung der Arbeitskraft eine sehr wichtige Rolle bei den Maklerinnen und Maklern. Am häufigsten beraten sie in diesem Segment zu Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU). Und wenn eine BU nicht möglich ist oder beispielsweise aus Kostengründen nicht infrage kommt, bildet nach Aussage der Vermittler die Grundfähigkeitsversicherung in Sachen Arbeitskraftabsicherung die Alternative Nummer eins. </p><h5>Nachhaltigkeit: Renditeverzicht bisher fraglich</h5><p>Ein Thema, das in Trendumfragen derzeit auf keinen Fall fehlt, ist die Nachhaltigkeit, die naturgemäß ein immer stärkeres Gewicht bekommt. So auch in der aktuellen IVFP-Befragung: Rund 45% der Maklerinnen und Makler räumen hierfür eigenen Angaben zufolge einen hohen bzw. sehr hohen Stellenwert in ihrer Beratung ein. Allerdings geben auch rund ebenso viele an, dass die Nachhaltigkeitsthematik im Moment in ihrer Beratung eher eine untergeordnete Rolle spiele. Aber immerhin gut 70% der Befragten will den Themenkomplex auf jeden Fall zukünftig noch mehr in die eigene Beratung einbeziehen.</p><p>Rund die Hälfte der Befragten gibt an, dass im Rahmen fondsgebundener Tarife von den Kunden häufig bzw. sehr häufig Fonds mit Nachhaltigkeitsmandat gewählt würden. Ob der Großteil der Kundschaft jedoch auch bereit wäre, Renditechancen für mehr Nachhaltigkeit zu opfern, ist eher fraglich: Nur 5% der Vermittler gaben an, dass ihre Kunden ohne Einschränkung auf Rendite verzichten würden. Aber immerhin über drei Viertel gaben an, dass die eigenen Kunden zugunsten nachhaltiger Investments in eingeschränktem Maß auf Rendite verzichten wollen.</p><h5>Versicherer sind am Zug</h5><p>Im Rahmen der IVFP-Umfrage haben die Maklerinnen und Makler in Sachen Nachhaltigkeit auch eine Botschaft an die Versicherer: Gut zwei Fünftel der befragten Vermittler wünscht sich von den Versicherern mehr Unterstützung, was die Umsetzung der nachhaltigkeitsbezogenen Vorgaben der IDD angeht, da sie diese als noch nicht ausreichend empfinden. Und knapp die Hälfte der befragten Vermittler ist der Meinung, dass die vom Versicherer zur Verfügung gestellten Materialien (Fondslisten, Prospekte etc.) noch nicht ausreichend Informationen rund ums Thema Nachhaltigkeit beinhalten. (ad)</p><p>Mehr Informationen zur IVFP-Vermittlerumfrage gibt es <a href="https://ivfp.de/wp-content/uploads/2022/03/Maklerumfrage.pdf&quot; target="_blank" >hier</a>. </p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © adam121 – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/A0C9B103-3565-42CC-B623-EA66834F9C2A"></div>