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Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH

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IVFP präsentiert „faires“ Vergleichstool für Rentenversicherungen

Mit der neuen Software „fairgleichen.net“ will das IVFP einen „fairen“ Vergleich von Rentenversicherungstarifen auf der Basis von qualitativen Kriterien ermöglichen. Das Tool startet mit zehn Anbietern, enthält zunächst vor allem fondsgebundene Tarife und Indexpolicen und soll sukzessive erweitert werden.

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat eine neue kostenferie Anwendung zum Vergleich von Rentenversicherungstarifen präsentiert. Mit „fairgleichen.net“ will das IVFP neue Wege beschreiten und einen „fairen“ Vergleich ermöglichen. Laut IVFP sei immer wieder festzustellen, dass eine Gegenüberstellung anhand deterministischer Hochrechnungen, wie in herkömmlicher Software üblich, oftmals falsch ist. IVFP-Geschäftsführer Prof. Michael Hauer erklärt: „Hier wird verglichen, was nicht verglichen werden sollte, sofern Vermittler und Kunde eine objektive Entscheidung treffen wollen.“

Knackpunkte bei herkömmlichen Vergleichern

Meist würden Tarife gegenübergestellt, die unterschiedliche Hochrechnungsmethoden (Brutto vs. Netto) bei der Wertenwicklungsannahme für die Fondsanlage bzw. Indexanlage verwenden oder unterschiedliche Fonds bei den Fondspolicen einstellen. Problematisch sei außerdem beim herkömmlichen Vergleich die unterschiedliche Betrachtungsweisen der Anlagetöpfe (getrennt vs. gemeinsam) bei fondsgebundenen Rentenversicherungen mit Garantien. Einen weiteren Knackpunkt bildet die Verwendung unterschiedlicher Garantieerzeugungsmodelle (sogenannte Hybridmodelle) oder unterschiedlicher Garantieniveaus (selbst bei einem identischen Produkt).

Vergleich anhand von qualitativen Kriterien

Die neue Anwendung „fairgleichen.net“ verzichtet in der ersten Stufe vollständig auf Hochrechnungsvergleiche, also auf eine quantitative Betrachtung. Stattdessen wird ein Vergleich auf der Grundlage von qualitativen Kriterien dargestellt. Rentenversicherungsprodukte sollten in erster Linie das Langlebigkeitsrisiko absichern, daher müsse das Produkt zum Kunden pas-sen, wie das IVFP unterstreicht. Ein Matching der Produktausgestaltung mit den Anforderungen des Kunden sei der erste Schritt, den das neue Tool abbilden werde.

Zunächst fondsgebundene Tarife und Indexpolicen

„fairgleichen.net“ geht mit zehn Anbietern an den Start und enthält vorerst hauptsächlich fondsgebundene Tarife und Indexpolicen. Sukzessive soll die Softwarelösung um Tarife und Anbieter erweitert werden. Die erste Version der Software verfolgt den Ansatz eines Minimum Viable Products (MVP). Dabei wird die Anwendung mit möglichst schlankem Funktionsumfang gestartet und soll anschließend mit dem Markt gemeinsam weiterentwickelt werden. Das Vergleichstool kann ab sofort kostenfrei unter „fairgleichen.net“ genutzt werden.

Pläne für Ausbaustufen

In den nächsten Ausbaustufen soll die Anwendung um Anregungen von Nutzern ergänzt werden. Zudem sind stochastische Simulationen auf kundenindividueller Ebene bei den Ablauf- und Rentenleistungen geplant. Dafür hat das IVFP gemeinsam mit dem Fraunhofer-Institut (ITWM) die „Community Altersvorsorge“ gegründet. (tk)

Bild: © Андрей Яланский – stock.adobe.com

 

Die privaten Rentenversicherungen mit exzellentem Rating

Für die Altersvorsorge steht in der Lebensversicherung eine ganze Palette an verschiedenen Produktgattungen zur Verfügung. Die Klassik verliert dabei an Bedeutung, der Trend zu kapitalmarktgebundenen Produkten setzt sich fort. Das IVFP hat in seinem aktuellen Privatrenten-Rating trotzdem wieder die Tarife aus allen Produktbereichen bewertet. Untersucht wurden 148 Tarife von 53 Anbietern.

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat zum zehnten Mal in Folge ein Rating zu privaten Rentenversicherungen durchgeführt. 148 Tarife von 53 Anbietern wurden dabei aus Verbrauchersicht bewertet. Die Einteilung erfolgte in die Kategorien klassisch, Klassik Plus, Index, fondsgebunden mit und ohne Garantien sowie Comfort. Zur Kategorie Klassik Plus zählt das IVFP klassische Rentenversicherungen mit geringeren Garantieelementen, aber erhöhter Renditechance. In der Kategorie Comfort werden diejenigen Tarife untersucht, die die Möglichkeit bieten, Anlagekonzepte zu wählen, deren komplettes Management der Versicherer übernimmt, heißt es im Ratingbericht. Das Gesamtergebnis setzt sich aus der Summe der vier Teilbereiche Unternehmensqualität (Gewichtung: 35%), Rendite (30%), Flexibilität (25%) sowie Transparenz und Service (10%) zusammen. Bis zu 89 Kriterien pro Tarif wurden je nach Produktkategorie für das Rating berücksichtigt.

Rating-Anpassung an Vielfalt der Anlagephilosophien

Ein Vergleich der Produkte lohnt sich immer vor Abschluss. Zu breit ist das Angebot der Lebensversicherer. Zudem passt es sich insbesondere vor dem Hintergrund der Niedrigzinsphase stetig an die aktuelle Situation an. Aufgrund der steigenden Bedeutung von kapitalmarktgebundenen Produkten und der weit divergierenden angebotenen Anlagestrategien, hat das IVFP sein Rating neu ausgerichtet. Im Ergebnis werden nun die angebotenen Fonds(-strategien) drei Hauptkategorien zugeordnet, die Einteilung und Bewertung wird anhand einer Peergroup-Einstufung vorgenommen. Eine Bewertung, welche Strategie zu bevorzugen ist, gibt das IVFP nicht ab. „Eine beste Strategie im Allgemeinen gibt es dabei nicht“, so IVFP-Geschäftsführer Prof. Michael Hauer. Zu individuell seien die Kundenwünsche und damit auch die Fondsstrategien.

Diese Versicherer erhalten das höchste Rating

Einige Tarife haben die Analysten beim Rating besonders überzeugt und wurden dafür mit der Bestnote „exzellent“ aufgelistet. Nachstehend nun die Tarife, die in der Gesamtbetrachtung, also über alle vier untersuchten Teilbereiche hinweg, dieses „exzellent“ erhalten haben:

  • klassisch: R+V-PrivatRente, E-R Rentenversicherung pur (Europa)
  • Klassik Plus: Allianz PrivatRente Perspektive, AL_RENTEFlex und AL_RENTE KlassikPur (beide ALTE LEIPZIGER)
  • Index: Allianz PrivatRente IndexSelect Plus, Allianz PrivatRente IndexSelect, Relax PrivatRente Classic (AXA), NÜRNBERGER DAX Rente
  • fondsgebunden mit Garantien: Allianz PrivatRente InvestFlex, Flexible Fondsrente ALfonds und AL_RENTEFlex (beide ALTE LEIPZIGER), Relax PrivatRente Chance und Relax PrivatRente Comfort (beide AXA), Continentale Rente Invest Garant, MeinPlan (LV 1871), FlexRente performance-safe (Stuttgarter), Swiss Life Maximo Privatrente, Genius PrivatRente FRH (Württembergische)
  • fondsgebunden ohne Garantien: Allianz PrivatRente InvestFlex, AL_RENTEFlex und Flexible Fondsrente ALfonds (beide ALTE LEIPZIGER), MeinPlan (LV 1871), Genius PrivatRente FRH (Württembergische), E-FR – Fonds-Rente (EUROPA)
  • Comfort: Allianz PrivatRente KomfortDynamik

Weitere Ergebnisse und Informationen zum Rating finden sich hier.

Bild: © peshkov – stock.adobe.com

 

Indexpolicen: Lohnen sich Turbo-Tarife?

Indexpolicen haben sich bei Vermittlern und ihren Kunden mittlerweile einen festen Platz in der privaten Altersvorsorge gesichert. Tarife mit Erhöhungsoption sind dabei noch recht neu und selten. Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat diese Index-Turbos nun erstmals analysiert.

Indexpolicen gibt es mittlerweile seit mehr als zehn Jahren. In dieser Zeit haben sie sich ihren festen Platz bei Beratern und ihren Kunden gesichert. Inzwischen gibt es nicht mehr nur Tarife, bei denen Kunden jedes Jahr wählen können, ob sie die Überschüsse in Form einer Gutschrift erhalten oder diese gegen eine Partizipation am Index eintauschen möchten, sondern auch Produkte mit Erhöhungsoptionen, sogenannten Index-Turbos. Bei diesen werden zusätzlich zu den Überschüssen auch noch Anteile des Vertragsguthabens für die Indexpartizipation verwendet.

Höhere Renditechancen

Die grundsätzliche Funktionsweise von Indexpolicen ändert sich durch die Turbos nicht, jedoch ermöglichen sie eine höhere Partizipations- bzw. Beteiligungsquote. Die Renditechancen sind daher in der Theorie höher als bei vergleichbaren Indexpolicen. Im Gegenzug kann allerdings das Vertragsguthaben von einem auf das andere Jahr jedoch sinken.

Sehr kleines Produktangebot

Index-Turbos sind noch recht neu am Markt. Und auch die Auswahl ist überschaubar. Aktuell sind drei Anbieter mit vier Produkten in Deutschland aktiv: Allianz mit IndexSelect Plus Chancenturbo, Ergo mit Rente Balance Index Plus und die Stuttgarter mit index-safe Index Turbo und Index-Turbo Plus. Entsprechend wenig Studien gibt es bisher zu ihnen.

Indexpolicen: Lohnen sich Turbo-Tarife?
Höhere Rendite in fast allen Fällen

Das IVFP hat sich nun als einer der ersten an eine Analyse gewagt. Demnach lassen sich aufgrund der kurzen Existenzzeit zwar keine validen Ergebnisse auf Basis real erzielter Indexrenditen mit und ohne Erhöhungsoption ableiten. Zudem könnten die Kosten der Erhöhungsoption nicht verglichen werden, da die Produkte auf verschiedenen Indizes mit unterschiedlichen Volatilitäten basieren. Rückrechnungen des Instituts würden jedoch zeigen, dass bei Wahl der Erhöhungsoption in fast allen Fällen eine höhere durchschnittlichere Rendite erzielt wurde – zumindest wenn der Index-Turbo stetig gewählt wird.

Dabeibleiben entscheidend

Konkret verlieren Kunden bei Index-Turbos in Jahren, in denen die Indexrendite aufgrund einer negativen Indexperformance auf null gesetzt wird, neben den Überschüssen auch die Kosten für die Erhöhungsoption. In Jahren mit einer positiven Wertentwicklung des Index könne es zugleich sein, dass die Rendite ohne Index-Turbo höher ausfällt als ohne diese Option. Im Gegenzug profitieren die Kunden laut dem IVFP in (sehr) guten Börsenjahren von einer zum Teil deutlich erhöhten Beteiligungsquote und somit von einer hohen Gutschrift aus der Indexpartizipation. „Wählt der Kunde den Index-Turbo, sollte er dabei bleiben, da niemand vorhersagen kann, wann diese guten Indexjahre auftreten“, betont Michael Hauer, Geschäftsführer des IVFP. Insgesamt verbessere der Einschluss der Erhöhungsoption tatsächlich die Renditechancen. Nur eben zum Preis eines erhöhten Risikos, dass das Vertragsguthaben sinkt. (mh)

 

Auf diese Produkte setzen Makler in der Lebens- und Krankenversicherung

Im Altersvorsorgeschäft liegen kapitalmarktorientierte Produkte bei Maklern im Trend. Wie eine aktuelle IVFP-Umfrage zeigt, sehen Vermittler in fondsgebundenen Tarifen das meiste Absatzpotenzial, gefolgt von Indexpolicen. In der Krankenversicherung spielen PKV-Zusatzversicherungen die größte Rolle.

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) beleuchtet im Rahmen einer aktuellen Umfrage unter Vermittlern die Markttrends für das Jahr 2019 in der Lebens- und Krankenversicherung. Im Bereich der Altersvorsorge haben fondsgebundene Tarife die Nase vorn. 85% der Makler gaben an, fondsgebundene Tarife mit Garantien zu vermitteln, 78% ohne Garantien. Etwa zwei Drittel der Befragten verkauft Indexpolicen. Nicht einmal mehr die Hälfte der Makler vermittelt noch klassischen Produkte. Wenn es um die Einschätzung der Makler zu Absatzchancen der verschiedenen Produkte geht, landen die klassische Policen entsprechend auch auf dem letzten Platz. Das meiste Potenzial sehen Makler in fondsgebundenen Tarifen.

Auch Arbeitskraftabsicherung mit großem Potenzial

Vor allem auch die Absicherung der Arbeitskraft spielt laut Umfrage eine entscheidende Rolle. Vermittlern schreiben diesem Bereich nach der Altersvorsorge das größte Absatzpotenzial zu, vor allem der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Anders verhält es sich mit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU). Sowohl bei der Einschätzung des Absatzpotenzials als auch bei der Vermittlungshäufigkeit rangiert diese Versicherung auf dem letzten Platz. Ist eine BU-Versicherung zu teuer, werden eher Grundfähigkeiten- oder Schwere-Krankheiten-Versicherungen als Möglichkeit zur Absicherung herangezogen.

PKV-Zusatzversicherungen laufen

Im Bereich der Krankenversicherung spielen PKV-Zusatzversicherungen die größte Rolle. Mehr als 9 von 10 der Umfrageteilnehmer vermitteln solche Produkte. Entsprechend sehen die Vermittler darin auch das höchste Absatzpotenzial. Es folgen die Pflegeversicherung und die PKV-Vollversicherung. Als eher gering schätzen Makler die Absatzchancen der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) ein. Nicht einmal ein Drittel der Makler (29%) berät zur bKV. (tk)

 

„Die Abschaffung der Doppelverbeitragung würde die bAV klar zur Nummer eins machen“

Ist tatsächlich das Ende der Doppelverbeitragung der Betriebsrenten in Sicht? Was er von den Plänen des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn hält und warum die Abschaffung der Doppelverbeitragung Impulse für Neuabschlüsse in der bAV bringen kann, erläutert Prof. Dr. Thomas Dommermuth im AssCompact-Interview. Der Vorsitzende des fachlichen Beirats des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hatte gegenüber der Politik Ende 2017 einen Kompromissweg zur Umwandlung der Betriebsrentenfreigrenze in einen Freibetrag ins Spiel gebracht.

Die Abschaffung der Doppelverbeitragung der Betriebsrente hinsichtlich der Krankenversicherung ist Ihr Thema. Was würde die Abschaffung für die einzelnen Rentner bedeuten?

Sie meinen mit Ihrer Frage offenbar die zeitliche Variante der Doppelverbeitragung: In der Beitragsphase spart der Arbeitnehmer nur maximal die halben KV/PV-Beiträge, in der Rentenphase erfolgt aber die volle Belastung. Diejenigen, deren Betriebsrente die Freigrenze von gegenwärtig 155,75 Euro monatlich übersteigt, würden bei Abschaffung dieser Variante erheblich entlastet, denn ihr KV-Beitrag sänke von gegenwärtig im Schnitt 15,5% auf knapp 8,5% der Betriebsrente. Eine Abschaffung der sachlichen Variante der Doppelverbeitragung – das Einkommen in der Erwerbsphase übersteigt die Beitragsbemessungsgrenze Kranken oder die Beiträge zur bAV übersteigen 4% der Beitragsbemessungsgrenze Renten, im Rentenalter jedoch Belastung mit KV/PV-Beiträgen – ist gegenwärtig meines Wissens jedoch nicht in der politischen Diskussion.

Würde sie tatsächlich Impulse für Neuabschlüsse bringen?

Ja, davon bin ich überzeugt. Die Medien berichten seit Jahren negativ auch über die bAV. Kern dieser Berichterstattung war fast immer die zeitliche Form der Doppelverbeitragung. Deren Wegfall würde der negativen Berichterstattung endlich den Wind aus den Segeln nehmen. Ihre Abschaffung würde zusammen mit dem neuen obligatorischen Arbeitgeberzuschuss (maximal 15% der Entgeltumwandlung) die Rendite der bAV ganz erheblich steigern und diese Vorsorgeform trotz niedrigster Zinsen klar zur Nummer eins der finanziellen Zukunftssicherung machen; nur Riester kann da für Geringverdiener noch mithalten. Apropos Riester: Kombiniert man diese Vorsorgeform mit der bAV, hat das BRSG die Doppelverbeitragung in ihrer zeitlichen und sachlichen Form bereits seit 01.01.2018 auch für Altverträge und damit rückwirkend beseitigt.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will das Thema angehen. Er will scheinbar die Krankenkassenbeiträge auf Bezüge aus der bAV halbieren. Was würde das bringen?

Das ist mutig und richtig. Was es dem Einzelnen und der bAV insgesamt bringt, habe ich bereits gesagt. Es führt aber auch zu Gerechtigkeit, denn ich empfinde es – trotz des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 09.07.2018 – als zutiefst ungerecht, wenn Arbeitnehmer in der Beitragsphase nur mit ca. der Hälfte der KV-Beiträge entlastet, in der Rentenphase aber mit dem vollen Beitrag belastet werden. Dies gilt auch nach Einführung des genannten obligatorischen Arbeitgeberzuschusses, weil dieser die bereits erwähnte sachliche Doppelverbeitragung nicht beseitigen konnte.

Die Halbierung würde dennoch ein Finanzloch bedeuten. Vermutlich würde die Finanzierung über die Steuerzahler erfolgen. Eine gute Lösung?

Es geht um die Hälfte von ca. 5,8 Mrd. Euro jährlichem Beitragsvolumen für die gesetzlichen Krankenkassen. Das ist enorm viel Geld. Aber: War es richtig, dass die Reform des Jahres 2004 die KV-Beiträge auf Betriebsrenten von der Hälfte auf den vollen Satz steigerte, nur um das damalige Finanzloch zu stopfen? War es eines Rechtsstaates würdig, dass man viele Menschen, die Direktversicherungen mit Kapitalleistungen vor 2004 im Vertrauen darauf abgeschlossen hatten, dass die Einmalzahlung gemäß der damaligen Rechtslage beitragsfrei bliebe, anschließend teilweise enteignete? Die Betroffenen verloren damals ihr Vertrauen in langfristig gültige Politik und Herr Spahn will dieses Vertrauen wenigstens teilweise zurückgeben. Das halte ich für richtig.

Welche Chance geben Sie dem Vorschlag?

In Anbetracht eines Volumens von ca. 3 Mrd. Euro dann fehlender Krankenkassenbeiträge jährlich wird eine Umsetzung schwierig; die Kassen werden bis zum letzten Blutstropfen kämpfen, wie sie es bereits bisher taten. Dennoch hat die CDU eine Lösung auf ihrem Parteitag am 08.12.2018 beschlossen und auch ihre Koalitionspartner sind für eine Reform. Sollte sie in der Maximal-Lösung (Rückkehr zum halben Beitrag auf Betriebsrenten) nicht durchsetzbar sein, dürfte zumindest der von mir selbst gegenüber der Politik Ende 2017 ins Spiel gebrachte Kompromissweg der Umwandlung der eingangs genannten Freigrenze von 155,75 Euro in einen Freibetrag gute Chancen haben.

Die Reform könnte schon 2020 kommen. Jetzige Betriebsrentner würden rückwirkend vermutlich nicht einbezogen werden. Was meinen Sie dazu?

Eine Rückwirkung wäre aus Gerechtigkeits- und Vertrauensgründen wünschenswert, jedoch viel zu kostspielig; über 40 Mrd. Euro Erstattungen ließen sich nicht aufbringen. Da das BVerfG die seit 2004 vollzogenen Praktiken auch nicht beanstandet hat, sollten wir über die Vergangenheit den Mantel des Schweigens decken und an die Zukunft denken.

 
Ein Artikel von
Prof. Dr. Thomas Dommermuth

IVFP nimmt Renditen von Indexpolicen unter die Lupe

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat die Rendite von Indexpolicen analysiert und dabei Indexbeteiligung und sichere Verzinsung gegenübergestellt. An einem Beispiel hat das IVFP dargestellt, warum regelmäßige Indexbeteiligung vorteilhaft sein kann.

Indexgebundene Rentenversicherungen (Indexpolicen) sind inzwischen aus der Produktlandschaft deutscher Lebensversicherer nicht mehr wegzudenken. Aktuell haben laut Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP), das die Renditen der Indexpolicen jüngst analysiert hat, 18 Lebensversicherungsunternehmen eine Indexpolice im Produktangebot.

Indexbeteiligung vs. sichere Verzinsung

Die Funktionsweise dieser Produkte ist einfach: Analog zu einer klassischen Rentenversicherung findet die Kapitalanlage ausschließlich im Sicherungsvermögen (Deckungsstock) des Versicherers statt. Der Kunde kann jedes Jahr wählen, ob er mit seinem angesammelten Guthaben an einem Index (z. B. Euro Stoxx 50, Dax etc.) partizipieren (sogenannte Indexbeteiligung) oder ob er die Überschüsse des Versicherers direkt gutgeschrieben bekommen möchte (sogenannte sichere Verzinsung). Fiel die Wahl im letzten Jahr auf die Indexbeteiligung, gingen die Kunden meist leer aus. Dennoch zeigen Berechnungen des IVFP, dass sich eine regelmäßige Beteiligung am Index gegenüber der sicheren Verzinsung in der Vergangenheit gelohnt hat.

Die Börse kannte bis 2017 nur eine Richtung: immer steil bergauf. Davon haben auch Indexpolicen profitiert und konnten in den letzten Jahren oftmals überdurchschnittliche Renditen erzielen. Indexjahre, die im Börsenjahr 2017 endeten, erwirtschafteten mehrheitlich maßgebliche Indexrenditen von zum Teil weit über 5%. In der Spitze wurden sogar mehr als 10% erreicht.

Kaum Anlass zur Freude im Börsenjahr 2018

Das Börsenjahr 2018 hingegen gab kaum Anlass zur Freude. Der Dax verlor innerhalb eines Jahres 18,3% an Wert. So ist es nicht verwunderlich, dass auch die Renditegutschriften indexgebundener Rentenversicherungen im Jahr 2018 eher mager ausfielen. Insbesondere Anbieter, deren Indexmodell auf dem Cap-Verfahren basiert, konnten dem Kunden keine Gutschriften aus der Indexpartizipation weitergeben. Neben der schlechten allgemeinen Kapitalmarktentwicklung waren ein wesentlicher Grund dafür die volatilen Aktienmärkte, die positive Renditen bei Indexpolicen mit Cap kaum ermöglichen. Aber auch Indexmodelle, die mit einer Partizipationsquote arbeiten, waren kaum in der Lage, positive Renditen zu erzielen. Lediglich Indexjahre, die zu Beginn des Jahres 2018 endeten, erwirtschafteten noch nennenswerte Gutschriften, da sie größtenteils noch von der sehr guten Börsenentwicklung aus dem Jahr zuvor (also 2017) profitierten und unterjährige Schwankungen bei Anwendung einer Partizipationsquote keine Rolle spielen.

IVFP: Regelmäßige Indexpartizipation vorteilhaft

Indexpolicen verfügen jedoch über ein Sicherheitsnetz, das negative Wertentwicklung während eines Indexjahres auf null setzt. Dies ist auch der Grund, warum sich Indexpolicen trotz häufiger Jahre mit einer Rendite von 0% lohnen. Wie Berechnungen des IVFP ergaben, hat sich eine regelmäßige Indexpartizipation in fast allen Fällen als vorteilhaft erwiesen. Der Mehrertrag einer Indexpartizipation gegenüber der sicheren Verzinsung lag durchschnittlich bei etwa einem Prozentpunkt pro Jahr, weiß IVFP-Geschäftsführer Michael Hauer.

Zur Illustration hat das IVFP beispielhaft eine Indexpolice auf Basis tatsächlicher Vergangenheitswerte (Indexentwicklung, Renditebeschränkung) verwendet. Durchschnittlich in jedem zweiten Jahr brachte die dargestellte Indexpolice keine Rendite ein. In den anderen Jahren hingegen profitierte der Kunde oftmals von überdurchschnittlichen Wertentwicklungen, sodass im gezeigten Beispiel eine mittlere Rendite von knapp 5% erzielt wurde.

 

IVFP nimmt Renditen von Indexpolicen unter die Lupe

Hätte man sich im nebenstehenden Beispiel jedes Jahr die Überschüsse des Versicherers gutschreiben lassen, also die sichere Verzinsung gewählt, hätte die Rendite etwas unter 4% pro Jahr betragen und hätte somit unterhalb der maßgeblichen Indexrendite im gleichen Zeitraum gelegen. (ad)

 

IVFP kürt die besten SBU-Tarife

In seinem aktuellen Rating nimmt das Institut für Vorsorge- und Finanzplanung (IVFP) selbstständige Berufsunfähigkeitstarife (SBU) unter die Lupe. Den Ergebnissen zufolge ist die Spannbreite bei den Prämien groß. Als Trend zeigt sich, dass bereits jeder vierte Versicherer kostenfreie Assistance-Leistungen anbietet.

Das Angebot an Berufsunfähigkeitsversicherungen auf dem Markt ist groß. Das macht es für Vermittler und Kunden nicht einfacher, eine geeignete Police auszuwählen. Doch was zeichnet einen guten Tarif aus? Das Institut für Vorsorge- und Finanzplanung (IVFP) hat im Rahmen seines neuen Ratings 37 selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen (SBU) untersucht. Insgesamt haben die Analysten 37 Tarife von 37 Anbietern anhand von über 100 Kriterien in den vier Teilbereichen Unternehmensqualität, Preis/Leistung, Flexibilität und Transparenz/Service analysiert. Mit 50% hat der Teilbereich Preis/Leistung dabei die höchste Gewichtung. Unternehmensqualität und Flexibilität fließen mit je 20% in die Bewertung ein, Transparenz mit 10%.

Große Spannbreite zwischen günstig und teuer

Vorgegeben waren für die Musterfälle die Parameter „Verzicht auf eine abstrakte Verweisbarkeit bei Erstprüfung der BU“, „Beitragsverrechnung“ als Überschussverwendung, „Nichtraucher“, „keine Vorerkrankungen“ sowie eine Leistung bei einem „BU-Grad von mind. 50%“. Bei den Berechnungen der einzelnen Musterfallkonstruktionen für die unterschiedlichen Berufsgruppen haben die Analysten eine große Spannbreite zwischen günstigen und teuren Tarifen festgestellt. Wie das Ergebnis allerdings auch verdeutlicht, gibt es immer noch bezahlbare Tarife für handwerkliche Berufe im Angebot der Versicherer.

Zwei Anbieter landen bei allen Berufsgruppen vorn

Das IVFP-Rating zeigt die besten SBU-Tarife für kaufmännische Berufe, medizinische Berufe, Handwerker, Selbstständige, Studenten und Azubis. Insgesamt schnitten viele Versicherer mit einem guten oder sehr guten Ergebnis ab. Auf Rang 1 finden sich in all diesen Berufsgruppen die ALTE LEIPZIGER Leben mit dem Tarif „SecurAL“ und die Allianz Leben mit der „Allianz BerufsunfähigkeitsPolice“, und zwar jeweils mit der Gesamtnote 1,1. Außer bei den Azubis, hier lautet die Note 1,2.

Weitere Top-Tarife für medizinische Berufe, Handwerker und Azubis

Bei den Handwerkern teilen sich die ALTE LEIPZIGER und die Allianz Rang 1 mit der AXA („Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung“). In der Berufsgruppe der medizinischen Berufe findet sich neben ALTE LEIPZIGER und Allianz die Swiss Life AG (Konsortium) mit der „KlinikRente.BU“ unter den Erstplatzierten. In der Berufsgruppe der Azubis landen neben Allianz und ALTE LEIPZIGER folgende Versicherer in der Spitzengruppe: Swiss Life AG (Swiss Life SBU 4U), Dialog Leben (SBU-professional), Basler Leben (Basler BerufsunfähigkeitsVersicherung), die Bayerische (BU Protect Prestige).

Trend zu kostenfreien Assistance-Leistungen

Laut IVFP-Analysten zeichne sich als Trend ab, dass inzwischen 40% der Anbieter kostenfreie Assistance-Leistungen im Falle der Berufsunfähigkeit anbieten. Allerdings sind die Leistungen sehr unterschiedlich und reichen von kleinen Hilfestellungen bis hin zu umfangreicheren Serviceleistungen.

Die besten SEU-Tarife

Das IVFP hat außerdem 13 selbstständige Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (SEU) von 13 Anbietern auf bis zu 90 Kriterien untersucht. Hier landet die Continentale Lebensversicherung auf dem 1. Rang mit dem SEU-Tarif „Continentale PremiumEU“. (tk)

 

Warum die (fondsgebundene) Basisrente bei der Altersvorsorge Nr. 1 sein sollte

Der geneigte Leser wird sich bei der Überschrift die Frage stellen, wie der Autor Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVPF), auf so eine Aussage kommen kann. Aber: Totgesagte leben länger, und das trifft insbesondere auf die Basisrente zu. Denn es hat sich einiges getan.

Die Basisrente, die auch als Rürup-Rente bezeichnet wird, wurde ursprünglich als geförderte Altersvorsorgeform für Selbstständige konzipiert, da die anderen staatlich geförderten Vorsorgeformen wie die Riester-Rente und die betriebliche Altersversorgung (bAV) für diese Berufsgruppen nicht möglich sind. Darüber hinaus ist sie aber auch ein hervorragendes Instrument für die Altersvorsorge von gut verdienenden Arbeitnehmern und der Generation 50plus. Warum ist das so?

Nahezu unbemerkt hat sich Jahr für Jahr eine Veränderung ergeben: War der Beitrag in die Basisrente im Jahr 2005 nur zu 60% als Sonderausgabe steuerlich absetzbar, sind es im Jahr 2018 bereits 86%. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2 Prozentpunkte auf 100% bis zum Jahr 2025. Und dies für Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 23.712 Euro (Verheiratete: 47.424 Euro). Besonders die Gruppe der Über-50-Jährigen kann durch die hohen geförderten Beiträge in relativ kurzer Zeit einen hohen Rentenanspruch durch die Basisrente erwerben. Investiert man im Jahr 2018 10.000 Euro in eine Basisrente, so sind davon 8.600 Euro steuerlich absetzbar. Hat man den Spitzensteuersatz, erhält man ca. 4.000 Euro als Steuerersparnis zurück (inkl. Soli und KiSt) – dieser Betrag erhöht sich jährlich bis auf etwa 4.600 Euro im Jahr 2025. Nutzt man die fonds­gebundene Variante der Basisrente, so können die Wertpapierkurse also um ca. 30% fallen (nach Kosten), bis man das eingesetzte Eigenkapital erreicht – ein ordentlicher Puffer! Im Gegenzug wird die Rente bei Bezug besteuert. Bei Rentenbeginn im Jahr 2018 unterliegen zum Beispiel 76% der Rentenleistung der Besteuerung. Auch dieser Anteil steigt von Jahr zu Jahr bis 2040. Dabei bleibt der Besteuerungsanteil gemäß Kohortensystematik lebenslänglich nahezu gleich.

Die fondsgebundene Basisrente

Die Basisrente überzeugt noch mit einem weiteren Vorteil. Sie kann auch, wie oben bereits angedeutet, in Form einer fondsgebundenen Rentenversicherung oder als Fondssparplan abgeschlossen werden. Bei klassischen (Basis-)Rentenversicherungen kann im Niedrigzinsumfeld lediglich mit einer Gesamtverzinsung um die 3% gerechnet werden. Bei einer fondsgebundenen Basisrente kann jedoch die Kombination der hohen steuerlichen Absetzbarkeit mit der Investition in die Kapitalmärkte ansehnliche Renditen auch im aktuellen Niedrigzinsumfeld bringen.

Die fondsgebundene Basisrente hat zudem gegenüber der Riester-Rente und der betrieblichen Altersversorgung zwei weitere Vorteile:

  • Zum Ersten ist ein wesentlich höheres gefördertes Volumen möglich – dies ist für Gutverdiener, die auch einen höheren Steuersatz haben, wichtig.
  • Zum Zweiten kann bei der Basisrente auf die Bruttobeitragsgarantie verzichtet werden. Dies erhöht die Chancen auf eine höhere Rendite noch einmal deutlich.

Spart etwa ein 35-jähriger Mann mit einem Einkommen von 40.000 Euro regelmäßig 100 Euro monatlich bis zum Rentenbeginn in einer fondsgebundenen Basisrente an, so kann er mit einer Rendite von ca. 4,6% nach Förderung, Kosten und Besteuerung rechnen (siehe Beispiel 1). Ein alternatives Investmentprodukt müsste 6,4% p. a. vor Abgeltungsteuer erzielen, um die gleiche Rendite nach Abzug der Abgeltungsteuer zu erwirtschaften.

Beispiel 1: Fondsgebundene Basisrente

Mann, 35 Jahre, Einkommen 40.000 Euro, Bruttobeitrag zur Basisrente 100 Euro monatlich, Beitragszahldauer 30 Jahre, fondsgebundener Basisrententarif (Wertentwicklung Fondsanlage 6% p. a. vor Kosten), Steuersatz in der Ansparphase: 35 % (Rentenphase: 24,72%).

Beitrag brutto: = 36.000 Euro

Steuervorteil: = 12.474 Euro

Beitrag netto: = 23.526 Euro

Rente p. a. brutto: lebenslang ca. 4.057 Euro

Rente p. a. netto: lebenslang ca. 3.054 Euro

Dies ergibt eine jährliche Rendite von 4,6% nach Steuer und nach Kosten.

Nachteile werden aufgehoben

Um diese äußerst rentable Form der Altersvorsorge durchführen zu dürfen, muss man aber auch gewisse Einschränkungen beim Produktkonstrukt hinnehmen – „keine Rose ohne Dornen!“. Die Basisrente ist als lebenslange Leibrente konzipiert, die bis zum Lebensende Renten auszahlt, auch wenn längst kein Kapital mehr vorhanden wäre – das klingt sehr gut. Eine Möglichkeit der Kapitalauszahlung oder einer Vertragskündigung besteht jedoch nicht. Basisrentenverträge können nur beitragsfrei gestellt werden. Bei vielen Menschen – insbesondere bei Selbstständigen – ist dies aber als Vorteil zu sehen, da sie oftmals dazu neigen, die angesparte Altersvorsorge für anderweitige Zwecke zu verwenden.

Weiterhin wurde die Basisrente bei der Vererbbarkeit an die gesetzliche Rente angelehnt. Kindergeldberechtigte Kinder und Ehegatten erhalten nicht das vorhandene Kapital als Einmalbetrag ausgezahlt. Das Kapital ist jedoch nicht weg, sondern wird als Leibrente lebenslänglich geleistet. Marktstandard ist aktuell hierbei die Verrentung des (Rest-)Kapitals im Todesfall als Leibrente für den hinterbliebenen Ehepartner. In manchen Fällen geschieht dies auch in Form einer Rentengarantiezeit. Bei Ledigen kommt das vorhandene Kapital im Todesfall dem gesamten Versichertenkollektiv zugute – vorteilhaft für diejenigen, die länger leben.

Die Basisrente kann auch auf den Ehepartner abgeschlossen werden, was sie besonders attraktiv für Frauen macht. Denn oftmals haben gut verdienende Ehemänner bereits hohe Ansprüche aus anderen Versorgungswegen, zum Beispiel der bAV, einem Versorgungswerk oder der gesetzlichen Rentenversicherung. Frauen hingegen weisen häufig unterbrochene Erwerbsbiografien (z. B. Kindererziehungszeiten) und dadurch deutlich geringere Rentenansprüche auf. Daher sollte in Betracht gezogen werden, die Basisrente für die Ehefrau abzuschließen. Investiert beispielsweise ein Ehepaar zehn Jahre lang jeweils 12.000 Euro jährlich in eine auf die Frau abgeschlossene klassische Basisrente, so kann sie mit einer Rendite von knapp 3,4% nach Förderung, Kosten und Besteuerung rechnen (siehe hierzu Beispiel 2). Um die gleiche Rendite zum Beispiel mit einer Anleihe zu erzielen, müsste diese vor Abgeltungsteuer eine Rendite von etwa 4,7% p. a. erzielen. Aktuell erzielen solch ansehnliche Renditen nur wenige Anleihen wie beispielsweise eine 100-jährige mexikanische Anleihe.

Warum die (fondsgebundene) Basisrente bei der Altersvorsorge Nr. 1 sein sollte

Beispiel 2: Basisrente für 50plus

Ehepaar, beide 52 Jahre (Rente berechnet auf die Frau), Einkommen zusammen über 110.000 Euro, Bruttobeitrag zur Basisrente 12.000 Euro jährlich, Beitragszahldauer zehn Jahre, klassischer Basisrententarif, Steuersatz in der Ansparphase (inkl. Soli und KiSt): 46,12% (Rentenphase: 35%).

Beitrag brutto: 10 mal 12.000 Euro p. a. = 120.000 Euro

Steuervorteil: = 52.245 Euro

Beitrag netto: = 67.755 Euro

Rente p. a. brutto: lebenslang ca. 5.705 Euro

Rente p. a. netto: lebenslang ca. 3.945 Euro

Das ergibt eine Rendite p. a. von 3,36% nach Steuer und Kosten.

Fazit: Die Basisrente egal, ob klassisch bei kurzen Laufzeiten oder fondsgebunden bei längeren Laufzeiten, erreicht durch die inzwischen üppige steuerliche Absetzbarkeit von 86% eine hervorragende Rendite – insbesondere im aktuellen Niedrigzinsumfeld. Dies bedeutet für den Sparer, dass er weniger anlegen muss, um seine Versorgungslücke zu decken. Im Gegensatz zur Riester-Rente oder der betrieblichen Altersversorgung besitzt die Basisrente keine umständlichen und aufwendigen Förderbedingungen wie zum Beispiel die Bruttobeitragsgarantie oder Zulagenregelung. Sie kann von jedem ohne bestimmte Voraussetzungen abgeschlossen werden – auch vom Ehemann für seine Frau –, denn Altersvorsorge ist weiblich!

Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 11/2018, Seite 46 f.
 
Ein Artikel von
Prof. Michael Hauer

IVFP: LV-Unternehmen auf dem Prüfstand

Im aktuellen „LV-Rating Unternehmensqualität 2018“ des IVFP, in dem 75 LV-Unternehmen unter die Lupe genommen worden sind, erreichen insgesamt fünf Unternehmen Noten zwischen 1,1 und 1,3. Die Bestnote 1,0 wird einmal vergeben.

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) prüft seit fünf Jahren in einem speziellen Rating die Lebensversicherungen auf Herz und Nieren. „Das Vertrauen, das vom Verbraucher bei Abschluss eines Versicherungsvertrags in die Qualität des betreffenden Unternehmens gesetzt wird, ist von zentraler Bedeutung“, so Prof. Michael Hauer, IVFP-Geschäftsführer.

Im aktuellen „LV-Rating Unternehmensqualität 2018“ wurden 75 Unternehmen analysiert und dabei 210 Punkte anhand von 24 Kriterien vergeben, aufgeteilt in die Qualitätsbereiche Stabilität, Sicherheit, Ertragskraft und Markterfolg. Dabei hat das IVFP hauptsächlich Werte untersucht, die sich aus den Zahlenwerken der Lebensversicherungsunternehmen respektive deren Einbettung in eine Unternehmensgruppe (Konzernbericht) und aus öffentlich zugänglichen Quellen (Geschäftsbericht, BaFin-Berichte) herauslesen lassen. Das Ratingsystem des IVFP wurde dabei hinsichtlich seiner Homogenität überprüft und zusätzlich durch Sensitivitäts- und Abhängigkeitsanalysen anhand geeigneter Monte-Carlo-Simulationen verifiziert.

Allianz mit Bestnote

Die Top-Unternehmen aus insgesamt 75 untersuchten Lebensversicherern sind die Allianz (Gesamtnote 1,0), die R+V (Gesamtnote 1,1) sowie AXA, Dialog, EUROPA und Hannoversche (Gesamtnote jeweils 1,2). Die Ergebnisse des „LV-Rating Unternehmensqualität 2018“ stehen hier online zur Verfügung. (ad)

 

IVFP analysiert bKV-Anbieter

Das BFH-Urteil, die arbeitgeberfinanzierte Leistungszusage bei der bKV nun wieder als Sachbezug zu behandeln, könnte sich positiv auf die Marktdurchdringung der bKV auswirken. In einem Kompetenz-Rating hat das IVFP zwölf bKV-Anbieter überprüft. Sechs Gesellschaften erhalten dabei die Höchstwertung von fünf Sternen.

Das Urteil des Bundesfinanzhofs, die arbeitgeberfinanzierte Leistungszusage bei der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) nun wieder als Sachbezug zu behandeln, könnte Arbeitnehmer wie Arbeitgeber dazu veranlassen, verstärkt über den Abschluss einer bKV nachzudenken. Das Institut für Vorsorge und Finanzberatung (IVFP) wertet das Urteil als positives Signal gerade zur rechten Zeit, da die Marktdurchdringung der bKV seit Jahren nur bei 10% liege.

Vor diesem Hintergrund hat das IVFP in einem aktuellen Kompetenz-Rating insgesamt zwölf bKV-Anbieter auf Herz und Nieren überprüft. Aufgegliedert in die vier Teilbereiche Beratung, Vertragsgestaltung, Service und Verwaltung sowie Produktportfolio, die mit einem Anteil von jeweils 25% in die Gesamtbewertung eingeflossen sind, wurden dabei über 70 Kriterien untersucht.

Folgende sechs Gesellschaften erhalten dabei die Höchstwertung von fünf Sternen: HALLESCHE Krankenversicherung a.G., DKV Deutsche Krankenversicherung AG, AXA Krankenversicherung AG, Allianz Private Krankenversicherungs-AG, Gothaer Krankenversicherung AG und Bayerische Beamtenkrankenkasse AG.

Implementierung der bKV und Flexibilität

Im Teilbereich Beratung hat das IVFP die Leistung der Versicherer bei der Implementierung einer bKV untersucht. Konkret geht es um die Unterstützung in der Vertriebsstruktur als auch die Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer. Unterschiede zeigen sich dem Rating zufolge im Umfang der unterstützenden Maßnahmen, Stichwort Beratungssoftware. Alles in allem überzeugen im Teilbereich Beratung neben AXA, Allianz und HALLESCHE auch Bayerische Beamtenkrankenkasse SDK. Im Teilbereich Vertragsgestaltung wurde die Flexibilität der Anbieter bei Fragen zu Familienangehörigen, zur Absicherung von Vorerkrankungen und/oder laufenden Behandlungen entsprechend bewertet. Besonders gut schneiden in diesem Bereich neben BK und HALLESCHE, auch Württembergische und R+V ab.

Optimaler Informationsservice und Vielfalt der Leistungen

Zur bKV wird es immer wieder Fragen geben. Für die Kunden ist es daher wichtig, einen optimalen Informationsservice zu bekommen – etwa speziell eingerichtete Intranetseiten oder eigens entwickelte Apps zur Rechnungseinreichung. Hierum geht es im Teilbereich Service und Verwaltung. Zu den führenden Anbietern gehören hier neben Allianz, AXA und HALLLESCHE auch Württembergische und Gothaer. Im Bereich Produktportfolio fällt dem IVFP auf, dass nahezu alle Anbieter stark aufgestellt sind, was aber nicht überraschend sei, da für Arbeitgeber die Vielfalt bei den Leistungen ein wichtiges Entscheidungskriterium sei, das die Anbieter erfüllen müssen.

Unter https://www.ivfp.de/rating/kompetenzrating/ stehen die Ergebnisse online zur Verfügung. (ad)