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25. Mai 2018
AfW stellt Vermittlern Standard-Datenschutzerklärung bereit

AfW stellt Vermittlern Standard-Datenschutzerklärung bereit

Gemeinsam mit Maklerpools hat der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW eine Datenschutzinformation und -einwilligung erarbeitet, die Makler für ihre Kunden verwenden können. Mit dem Dokument will der AfW einen brancheneinheitlichen Standard setzen.

Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist nun verbindlich anzuwenden. Bei der korrekten Umsetzung der neuen Anforderungen stellt eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung – so der hergebrachte Begriff – ein wesentliches Element dar. Gemeinsam mit Maklerpools hat der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW eine Datenschutzinformation und -einwilligung erstellt, die Makler für ihre Kunden nutzen können. Mit dieser Vorlage will der AfW einen Marktstandard setzen.

Datenschutzinformation und Einwilligung

Künftig ist zwischen der Datenschutzinformation und der Einwilligung zu unterscheiden. Mit der Datenschutzinformation erfüllen Makler die Informationspflichten gegenüber den Kunden, und zwar im Hinblick darauf, wie mit deren Daten umgegangen wird. Mit der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung müssen Vermittler für bestimmte Verarbeitungsvorgänge bzw. Kategorien von Daten wie beispielsweise Gesundheitsdaten die ausdrückliche Einwilligung des Kunden zur Verarbeitung der Daten einholen. Beides ist in der Vorlage des AfW verbunden.

Ein einheitliches Dokument für die Branche

Der AfW hofft nun, dass sich weitere Branchenteilnehmer dieser Vorlage anschließen. Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, betont: „Es ist schon problematisch genug, dass die DSGVO in vielen Punkten mehr Fragen als Antworten aufwirft. Da sollte die Branche zumindest bei einem solchen Dokument einheitlich agieren. Gern machen wir hier den ersten Aufschlag.“ Konstruktive Kritik im Sinne aller Anwender und deren Kunden sei dabei willkommen, so Wirth.

Im Vorfeld hatten sich auf Initiative des AfW im April und im Mai Datenschutzfachleute und Vertreter einiger Maklerpools zum fachlichen Austausch getroffen. Im Zuge dieser Treffen hatte man sich darauf verständigt, zur Unterstützung für Makler eine brancheneinheitliche Datenschutzerklärung zu formulieren. (AssCompact berichtete). (tk)