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20. März 2024
Allianz startet neue Tarife für PKV-Vollversicherte
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Allianz startet neue Tarife für PKV-Vollversicherte

Im Mai bringt die Allianz neue Tarife in der privaten Krankenvollversicherung auf den Markt. Die Tarife sind nach dem Baukastenprinzip aufgebaut, Kunden können ihre gewünschte Selbstbeteiligung und ihren Zahnversicherungsschutz selbst auswählen. Eine Wechseloption soll Flexibilität bieten.

Die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) hat den Start einer neuen Tarifserie in der privaten Krankenvollversicherung bekannt gegeben. Die Tarife tragen den Namen „MeinGesundheitsschutz“ und lösen ab dem 01.05.2024 das bisherige Produkt „Aktimed“ ab.

Die neuen Tarife sind laut dem Unternehmen nach dem Baukastenprinzip aufgebaut. Kunden wählen zunächst zwischen den erhältlichen Tarifniveaus „Plus“ und „Best“, die beide die Absicherung beim Arzt und im Krankenhaus abdecken.

Flexible Anpassungsmöglichkeiten

Im Anschluss können Kunden ihre gewünschte Selbstbeteiligung festlegen. Zur Auswahl stehen die Optionen keine Selbstbeteiligung sowie 10% oder 30% Selbstbeteiligung, wobei bei den letzteren Varianten eine Höchstgrenze von 500 bzw. 1.500 Euro angesetzt ist.

Beim Zahnversicherungsschutz können sich Kunden zwischen drei Optionen entscheiden, bei denen wahlweise 75%, 90% oder 100% der anfallenden Kosten übernommen werden.

Für mehr Flexibilität soll eine Wechseloption sorgen, mit der Kunden bis zum Ende des Jahres ihres 50. Geburtstags bis zu dreimal in einen Tarif mit höherem Leistungsumfang wechseln können, und das ohne Gesundheitsprüfung.

Besonderheiten bei Familien- und Vorsorgeleistungen, Rückerstattung

Des Weiteren nennt die Allianz mehrere Besonderheiten ihrer neuen Tarifserie. So beinhaltet das neue Produkt umfangreiche Familienleistungen, so die APKV. Mütter und Väter, die Elterngeld beziehen, sind bis zu sechs Monate lang beitragsfrei. Das Neugeborene kann im Geburtsmonat sowie in den folgenden sechs Monaten ebenfalls beitragsfrei mitversichert werden.

Zudem garantiert das Unternehmen, wenn in einem oder mehreren aufeinander folgenden Kalenderjahren keine Rechnung eingereicht wird, eine Beitragsrückerstattung von 10%, die zusätzlich durch einen Bonus ergänzt werden kann. Derzeit ist eine maximale Rückerstattung von bis zu 40% möglich.

Auch die Übernahme einer „breiten Palette“ an Vorsorgeleistungen ohne Selbstbeteiligung ist inkludiert. Dazu gehören unter anderem Zahnprophylaxe, Krebsvorsorge und Gesundheitschecks. Die Inanspruchnahme der Vorsorgeleistungen wirkt sich nicht auf eine potenzielle Beitragsrückerstattung auf, so die APKV. (js)

Bild: © Kiattisak – stock.adobe.com