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2. November 2016
AXA: Pflegevorsorgetarif berücksichtigt neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

AXA: Pflegevorsorgetarif berücksichtigt neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Der Tarif AXA Pflegevorsorge VARIO berücksichtigt bereits jetzt den Pflegebedürftigkeitsbegriff mit den fünf neuen Pflegegraden nach der gesetzlichen Pflegereform, die am 01.01.2017 in Kraft tritt. Ergänzt werden kann der Tarif um das Angebot Pflegevorsorge AKUT, das Betroffenen praktische Soforthilfe zum Thema Pflege bietet.

Im neuen Tarifangebot AXA Pflegevorsorge VARIO sind die Neuerungen der Pflegereform, bereits umgesetzt. Der Pflegevorsorgetarif VARIO berücksichtigt den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, bei dem körperliche und geistige Fähigkeiten nun gesamtheitlich betrachtet werden, und basiert auf den fünf neuen Pflegegraden. Die Kunden entscheiden flexibel, ob sie lediglich den höchsten Pflegegrad 5 oder noch weitere Pflegegrade versichern. Für jeden Pflegegrad können sie je nach ihrem persönlichen Bedarf ein individuelles monatliches Pflegegeld wählen, das AXA ihnen im Leistungsfall auszahlt. Über das ausbezahlte Geld können die Versicherten frei verfügen.

Der Versicherungsschutz berücksichtigt auch die ständig steigenden Pflegekosten und bleibt während der gesamten Laufzeit flexibel. So erhöht sich das Pflegegeld bei VARIO bis zum 71. Geburtstag alle drei Jahre automatisch um 10%, ohne dass Kunden eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen. Die Erhöhung erfolgt bis zu einer Höchstgrenze – bis zu 4.500 Euro monatlich in Pflegevorsorge VARIO 5, VARIO 4 und VARIO 3, in VARIO 2 bis zu 2.250 Euro und in VARIO 1 bis zu 1.250 Euro. Sollte zwischenzeitlich der Pflegefall eintreten, profitiert der Kunde weiterhin von der Dynamik-Regelung. Die Gesundheitsprüfung entfällt auch, wenn Kunden nachträglich das Pflegegeld erhöhen oder weitere Pflegegrade nachversichern möchten. Diese zusätzliche Form der Nachversicherung um jeweils 500 Euro ist bei verschiedenen Anlässen möglich – beispielsweise mit Beginn des sechsten Versicherungsjahres, bei Abschluss einer Berufsausbildung oder der Geburt eines Kindes. Allerdings darf vor der Höherversicherung noch kein Pflegefall oder Antrag auf Pflege vorliegen.

Tritt der Pflegefall ein, sind Kunden ab Pflegegrad 4 von der Beitragszahlung befreit. Dies gilt für alle VARIO-Tarifstufen. Das ausgezahlte Geld ist frei verfügbar. Außerdem fallen keine zusätzlichen Warte- oder Karenzzeiten an. AXA zahlt das Pflegegeld ab dem 1. des Monats, in dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist. Die Leistungen können nicht nur in Deutschland, sondern auch im europäischen Ausland inklusive der Schweiz in Anspruch genommen werden.

Ergänzungstarif Pflegevorsorge AKUT bietet Soforthilfe rund um die Pflege

Eine Ergänzung zum VARIO-Tarif bietet der Tarif Pflegevorsorge AKUT, der Betroffenen im Ernstfall praktische Soforthilfe rund um die Pflege bietet. Dazu gehören beispielsweise eine beratende 24-Stunden-Hotline oder Kostenerstattungen für Alltagsunterstützung wie Menüservice oder Fahrdienste. Weitere Hilfe im Alltag erhalten Kunden auch über die AXA Pflegewelt, ein Internetportal mit Wissenswertem zu allen Phasen der Pflege. Darüber hinaus können Kunden Pflegevorsorge VARIO mit dem staatlich geförderten „Pflege-Bahr“ kombinieren. (ad)