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28. Juli 2015
Beitragssatz der gesetzlichen Unfallversicherung 2014 auf Allzeit-Tief

Beitragssatz der gesetzlichen Unfallversicherung 2014 auf Allzeit-Tief

Hohe Beschäftigung, anhaltend rückläufige Unfallzahlen und gesunkenes Unfallrisiko am Arbeitsplatz und die gute Konjunktur haben dazu beigetragen, dass die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Jahr 2014 nur einen sehr niedrigen Anteil der Lohnsumme für die Versicherung ihrer Beschäftigten gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten aufbringen mussten.

Noch nie mussten die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einen so geringen Anteil der Lohnsumme für die Versicherung ihrer Beschäftigten gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zahlen, wie 2014: Der durchschnittliche Beitragssatz zu den Berufsgenossenschaften lag im vergangenen Jahr bei 1,22% und damit um über 2% niedriger als im Vorjahr (1,25%). Das geht aus den Geschäfts- und Rechnungsergebnissen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), vorgelegt hat.

Insgesamt beliefen sich die Ausgaben von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen auf rund 14 Mrd. Euro, wovon rund 12 Mrd. Euro auf die Arbeitgeber umgelegt wurden. Die öffentliche Hand musste insgesamt 1,4 Mrd. Euro für die Versicherung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie die Schüler-Unfallversicherung aufbringen. Die Arbeitgeber in der freien Wirtschaft zahlten Beiträge in einer Gesamthöhe von 10,7 Mrd. Euro für die Versicherung ihrer Beschäftigten bei den Berufsgenossenschaften.

Unfallzahlen rückläufig – Zahl der Verdachtsanzeigen auf Berufskrankheit unverändert

Grund für das Allzeit-Tief war neben der nach wie vor hohen Beschäftigung auch die anhaltend rückläufige Entwicklung der Unfallzahlen. Das Unfallrisiko am Arbeitsplatz ist im vergangenen Jahr um 1% auf rund 22,3 meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter zurückgegangen. Insgesamt betrug die Zahl der meldepflichtigen Arbeits- und Wegeunfälle 1.044.057, rund 1,5% weniger als im Vorjahr.

Kaum verändert hat sich dagegen die Zahl der Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit. Sie lag im vergangenen Jahr bei 71.685 (Vorjahr: 71.579). In 36.754 Fällen bestätigte sich der Verdacht, das sind 1,5% mehr als im Vorjahr. In der Mehrzahl handelte es sich hierbei um berufsbedingte Erkrankungen der Haut. 2.457 Menschen starben an den Folgen einer Berufskrankheit. Hauptursache waren – wie auch in den Vorjahren – asbestbedingte Erkrankungen.

„Dass sich die Beitragssätze im Schnitt günstig für die Betriebe entwickeln, ist zum Teil auch der guten Konjunktur geschuldet“, erklärt DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer. Die Ausgaben von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen seien leicht angestiegen, jedoch seien die Löhne und Gehälter, die der Beitragsberechnung zugrunde liegen, noch schneller gewachsen. (ad)